Diskriminierung in Gesellschaft und im Arbeitsleben - DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V - DRK ...
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DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Schriftenreihe: Diversitätsorientierte und diskriminierungskritische Organisationsentwicklung A US GA BE 1 Diskriminierung in Gesellschaft und im Arbeitsleben
„ Welch triste Epoche, in der es leichter ist, ein Atom zu zertrümmern, als ein Vorurteil. (Albert Einstein) 2
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Vorwort „Rejection of discrimination of all kinds lies at the heart of our nisationaler Perspektive widmen und dazu anregen, sich mit Fundamental Principles and values. Our principles of humani- Barrieren und Ausgrenzungsmechanismen im eigenen Verband ty and impartiality demand that there be no discrimination on auseinanderzusetzen und Handlungsstrategien zu entwickeln. the basis of nationality, race, religious beliefs, class or political opinions.“ Die Schriftenreihe wird zunächst folgende Themen enthalten: (aus der Erklärung der Internationalen Bewegung des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds zum Aufbau eines von Rassismus und Diskriminierung freien Umfel- Ausgabe 1: des vom 09.07.2020) Diskriminierung in Gesellschaft und Arbeitsleben Das DRK steht für Menschlichkeit und Offenheit. Die Unpartei- Ausgabe 2: lichkeit gegenüber Religionen, Weltanschauungen, Nationali- Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten täten, Ethnien oder politischen Überzeugungen ist ein Grund- prinzip des DRK und damit handlungsleitend in der weltweiten Ausgabe 3: Rotkreuzarbeit. Eine vielfaltssensible und diskriminierungs- Diversitätsorientierte Organisationsentwicklung kritische Haltung aller Mitwirkenden, sowohl im Hauptamt als in der Praxis auch in der ehrenamtlichen Arbeit, ist dafür eine Grundvoraus- setzung. Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Auseinandersetzung mit Diversität und Diskriminierung ein fortwährender Refle- Dennoch sind wir uns darüber bewusst, dass Diskriminierung xions- und Lernprozess ist, und sind darum bemüht, auch un- und Ausgrenzung auch in unserer Organisation stattfinden und sere eigenen Perspektiven stetig zu erweitern. Daher freuen sowohl im Haupt- als auch im Ehrenamt weiterhin Barrieren wir uns über Ihre Anregungen. Uns ist bewusst, dass wir im bestehen, die eine diversitätsorientierte Teilhabe aller Men- Rahmen dieser Schriftenreihe nicht alle wichtigen Themen auf- schen erschweren. greifen können und behalten uns vor, die Reihe nach Bedarf zu erweitern. Mit unserer Schriftenreihe „Diversitätsorientierte und diskrimi- nierungskritische Organisationsentwicklung“ wollen wir uns Wir danken allen Beteiligten an dieser Schriftenreihe und deshalb ganz gezielt dem Thema Diskriminierung aus orga- wünschen Ihnen eine anregende Lektüre. Dr. Fritz Baur Dr. Hasan Sürgit Präsident des Vorsitzender des Vorstands DRK-Landesverbandes des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e.V. Westfalen-Lippe e.V. 3
Einführung Vor dem Hintergrund der durch den gewaltsamen Tod von „Der Intention wird oft mehr Bedeutung zugemessen als der George Floyd ausgelösten Rassismusdebatte beschloss die Wirkung.“ (Ogette 2018, S. 60) Marke Knorr im August 2020 ihre „Zigeunersauce“ umzube- nennen. Nur wenige Tage nach der Bekanntgabe zogen weitere Gerade bei der Reproduktion rassistischer Begriffe herrscht Unternehmen nach und verkündeten ebenso eine Umbenen- manchmal der Irrtum vor: Wenn ich es nicht so gemeint habe, nung ihrer Produkte. In Zukunft sollen die Saucen „Paprika- kann es auch nicht rassistisch oder diskriminierend sein. Doch sauce Ungarischer Art“ heißen. dies ist ein schwerwiegender Denkfehler, der sich nicht selten auch in Auseinandersetzungen um Diskriminierung oder Ras- Nach dem Bekanntwerden der geplanten Umbenennungen sismus findet: Nicht die Absicht ist ausschlaggebend dafür, ob wurden zahlreiche Reaktionen laut: In vielen wurde die lan- es sich um Diskriminierung oder Rassismus handelt, sondern ge überfällige Entscheidung gelobt, doch einige Reaktionen die Wirkung auf die Betroffenen. brachten auch Unverständnis zum Ausdruck. Die Angst „bald nichts mehr sagen zu dürfen“ wurde laut und damit die Be- Natürlich löst die Umbenennung der „Zigeunersauce“ nicht fürchtung, dass die „Umbenennungswut“ bald auch andere das eigentliche Problem – und zwar die seit Jahrhunder- Produkte ergreifen könnte. ten andauernde Diskriminierung von Sinti und Roma in ganz Europa – und doch leistet sie möglicherweise einen kleinen Doch was hat „Zigeunersauce“ eigentlich mit Beitrag dazu, die Reproduktion diskriminierender Fremdbe- Diskriminierung zu tun? zeichnungen im allgemeinen Sprachgebrauch zu verringern. Der Begriff „Zigeuner“ wird im deutschsprachigen Raum seit mehreren Jahrhunderten als Fremdbezeichnung der Mehr- heitsgesellschaft für Angehörige der ost- bzw. süd-ost-euro- päischen Minderheit der Sinti und Roma verwendet. Dabei ist diese Bezeichnung von zahlreichen Klischees geprägt und un- uce uce“ r i k asa rt“ trennbar mit rassistischen Zuschreibungen verbunden. u nersa p „Pa ischer A „Zige g ar U n Auch wenn die Geschichte und die Hintergründe des Begriffs den meisten nicht genau bekannt sind, sollte mittlerweile das Bewusstsein dafür vorherrschen, dass der Begriff „Zigeuner“ rassistisch konnotiert ist. Dennoch scheinen sich viele Men- schen nicht daran zu stören, wenn Produkte rassistisch wahr- genommene Namen tragen und fühlen sich gar von der Um- benennung dieser angegriffen. Das Unverständnis wird unter anderem damit begründet, dass die Verwendung des Begriffs „Zigeunersauce“ ja keine absichtliche Diskriminierung darstel- le und nicht rassistisch gemeint sei. 4
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Deutschland – ein Land der Vielfalt!? Gleichzeitig lässt sich eine gesteigerte Sensibilisierung der Gesellschaft für Diskriminierung und Benachteiligung, Chan- Deutschland ist ein Einwanderungsland – auch wenn es lan- cengleichheit und Antirassismus beobachten. Wenn auch hier ge gedauert hat, bis die Politik diesen Umstand erkannte und das Ziel noch lange nicht erreicht ist, ist der diskriminierungs- entsprechende Maßnahmen für die Integration von Zugewan- kritische Prozess in den Bereichen „Geschlechtliche Gleich- derten traf. Viele Menschen und Familien mit Zuwanderungs- stellung“ und „Inklusion“ in den letzten Jahren schon weit geschichte leben hier bereits seit Generationen, andere sind fortgeschritten und spiegelt sich mittlerweile, in zahlreichen erst in den letzten Jahren nach Deutschland migriert oder ge- politischen und gesellschaftlichen Maßnahmen, der Gesetzge- flüchtet. Fest steht, dass Einwanderung nach Deutschland seit bung sowie in der Sprache wider. vielen Jahren stattfindet und auch in Zukunft stattfinden wird. Bei der Auseinandersetzung mit anderen Diskriminierungs- Trotz dieser langjährigen Geschichte der Migration „gibt es dimensionen – wie der sexuellen Identität, Rassismus, Religion damals wie heute große Lücken zwischen der Bevölkerungs- oder Weltanschauung sowie auch Alter – stehen wir im gesell- struktur in Deutschland und der Repräsentation von Menschen schaftlichen Diskurs weiterhin ziemlich am Anfang. mit Einwanderungsgeschichte in sichtbaren Positionen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Medien Das Ziel dieser Ausgabe der Schriftenreihe „Diversitätsorien- und Zivilgesellschaft“ (Tanyilmaz/Greve 2018, S. 7). tierte und diskriminieungskritische Organisationsentwicklung“ ist zunächst, den Begriff „Diskriminierung“ aus verschiedenen Die mangelnde Repräsentation sowie die individuelle und Blickwinkeln zu beleuchten und auf die Auswirkungen von strukturelle Benachteiligung betrifft ebenso eine Vielzahl an- Diskriminierung auf Betroffene und die Gesellschaft einzuge- derer Personen bzw. Personengruppen. So herrscht in die- hen. Mit zahlreichen Beispielen stellt die Autorin des folgenden sen Positionen noch immer der Status quo eines deutschen, Artikels dar, wie Diskriminierung sich auch insbesondere im weißen, männlichen, heterosexuellen und körperlich sowie Arbeits- und Organisationskontext zeigt. Dr. Janine Dieckmann geistig gesunden Repräsentanten im mittleren Alter mit einem geht zum Schluss darauf ein, warum Organisationen in einer höheren Bildungsabschluss vor. Menschen, die von dieser besonderen Verantwortung stehen, diskriminierungskritische Norm abweichen, haben es schwerer, in gesellschaftlichen Öffnungsprozesse voranzutreiben, und gibt dazu erste Hand- Teilbereichen zu partizipieren. lungsempfehlungen. In den vergangenen Jahren hat sich zunehmend eine politische Im Anhang der Broschüre finden Sie einige weiterführende Stimmung in unserer Gesellschaft entwickelt, die Diskriminie- Links und Materialien. rung in Form von Rassismus, Sexismus, Klassismus etc. „sa- lonfähig“ werden lässt und in der die Grenzen des Unsagbaren verschwimmen. Rechtspopulistische Einstellungen sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen und verfestigen sich zunehmend (vgl. Zick/Küpper/Berghan 2019). 5
Diskriminierung in Gesellschaft und im Arbeitsleben – Warum Antidiskriminierungsarbeit auch eine organisationale Aufgabe ist Dr. Janine Dieckmann Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft „Ich arbeite als Pädagogin in einer Kita und vertrete dort die Durchschnittstürkin, die nie eine gute Pädagogin ist, sondern immer die Türkin. Meine Fachlichkeit spielt überhaupt keine Rolle. So werde ich den ganzen Tag mit Fragen be- lästigt, die mit Erdogan beginnen und dann bis in mein tiefstes Privatleben reichen. Immer soll man über alles Bescheid wissen, was in der Türkei abläuft. Es wird nicht akzeptiert, dass man als hier Geborene eigentlich genauso DEUTSCH ist. Außerdem werden Fragen gestellt, ob ich mir meinen Mann selbst aussuchen durfte oder Sex vor der Ehe hatte.“ „Aus Sicht der Vorgesetzten können Schwerbehinderte keine adäquate Leistung erbringen, werden ständig krank, haben viel zu viel Urlaub, ziehen die Leistungskurve nach unten und sind nicht kündbar.“ „Ich selbst erfahre Diskriminierung nur als weibliche Person. Sei es bei Bewerbungen um einen Promotionsplatz, bei Schwangerschaft oder in meiner früheren Bewerbung als Tischlerin in einem Betrieb. Auf Nachfrage wird nur geant- wortet: ,Sie wissen schon, dass es ein körperlich sehr anstrengender Beruf ist ...‘“ „Diskriminiert aufgrund von Aussehen (zu dick), deshalb habe ich trotz bester fachlicher Eignung den Job nicht bekommen. Dies wurde mir nicht direkt gesagt, aber ich habe es über andere Wege erfahren. Das macht mich sehr traurig, ich bin doch auch nur ein Mensch.“ (Aussagen von Teilnehmenden einer Diskriminierungsbefragung 2017, Dieckmann/Geschke/Braune 2017) 6
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. In den Medien wird viel über Diskriminierung berichtet und sich Vorurteile und gruppenbezogene Ungleichbehandlungen dennoch – oder auch aufgrund der häufigen Begriffsverwen- gegen Teilgruppen in unserer Gesellschaft richten. Sie bezieht dung – bleibt vielen Menschen eine genaue Definition unklar. sich auf verschiedene Gruppen, die in der Gesellschaft als Auch im Alltagsverständnis gibt es zahlreiche Auslegungen schwach, von der Norm abweichend oder fremd markiert wer- des Begriffs. Ob eine Situation diskriminierend ist oder nicht, den (vgl. Zick/Klein 2014). Die GMF-Facetten, zu denen seit bewerten die meisten Menschen in Abhängigkeit ihrer eigenen zwei Jahrzehnten regelmäßig für die deutsche Bevölkerung biografischen Erfahrungen, ihrer beruflichen Expertise und repräsentative Einstellungsbefragungen durchgeführt werden ihres Wissenstands in diesem Bereich oder auch aufgrund der (vgl. u.a. Zick/Küpper/Berghan 2019), sind: sozialen Kategorien, denen sie sich selbst zuordnen oder zu- geschrieben werden (z. B. Mensch mit Migrationshintergrund, • Rassismus Schwuler, Lesbe, Mensch mit Behinderung). • Islamfeindlichkeit • Antisemitismus • Antiziganismus (d. h. Abwertung von Sinti und Roma) Der kleinste gemeinsame Nenner aller Begriffsverständ- • die Abwertung von Menschen mit Behinderung nisse ist vermutlich, dass Diskriminierung vorliegt, wenn • Homosexuellenfeindlichkeit Menschen in bestimmten Situationen aufgrund einer • Fremdenfeindlichkeit zugeschriebenen Kategorienzugehörigkeit einer Behand- • die Abwertung von Obdachlosen lung ausgesetzt sind, der sie ohne diese Zuschreibung • Abwertung von Asylbewerber_innen nicht ausgesetzt wären. • Abwertung von Langzeitarbeitslosen • Sexismus Das Konzept „Diskriminierung“ bezieht sich auf die Verhal- tensebene, im Gegensatz zu Vorurteilen und vorurteilsgelei- Das Konzept der GMF wurde von der Forschungsgruppe der teten Einstellungen, wie sie beispielsweise im Konzept der Universität Bielefeld als „Einstellungssyndrom“ bezeichnet, Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF, u. a. weil sich empirisch gezeigt hat, dass die Einstellungsfacetten Gross/Zick/Krause 2012) zusammengefasst werden. Diskrimi- miteinander zusammenhängen: Wer homosexuellenfeindlich nierung umfasst individuelle und institutionelle (Be-)Handlun- eingestellt ist, hat beispielsweise auch eher rassistische Ein- gen von Menschen oder gesellschaftlichen Teilgruppen auf- stellungen bzw. andersherum (s. Abb. 1). Allen Facetten liegt, grund der Zuschreibung eines gesellschaftlich stigmatisierten so bezeichnen es die GMF-Autor*innen, eine Ideologie der Merkmals (z. B. Hautfarbe, ausländische Herkunft, sexuelle Ungleichwertigkeit in Bezug auf unterschiedliche gesell- Orientierung). schaftliche Gruppen zugrunde. Im politischen und gesellschaftlichen Diskurs ist das Konzept der GMF weit verbreitet und hilfreich, um die vielfältigen Fa- cetten von Diskriminierungskontexten aufzuzeigen, in denen 1 Die erfassten GMF-Konzepte umfassen nicht alle Phänomenbereiche, in denen Diskriminierung stattfinden kann. So erleben bspw. auch Menschen aufgrund ihrer Trans- oder Intergeschlecht- lichkeit Diskriminierung. Das heißt, wenn das ihnen zur Geburt zugewiesene Geschlecht nicht ihrer Identität entspricht (Transgeschlechtlichkeit) bzw. biologische (Geschlechts-)Merkmale zur Geburt nicht der medizinischen Norm entsprechen, um eindeutig der Dichotomie „Junge“ oder „Mädchen“ zugeordnet zu werden (Intergeschlechtlichkeit). Gesellschaftliche Diskriminierung findet auch aufgrund des sozioökonomischen Status oder des Gewichts statt. 7
Sexismus Homophobie Abwertung von Etablierten- Langzeitarbeitslosen vorrechte Abwertung von Fremden- Asylbewerbern feindlichkeit Ideologie der Ungleichwertigkeit Abwertung von Rassismus Sinti und Roma Abwertung von Islamfeindlichkeit Obdachlosen Abb. 1: Das Einstellungssyndrom der Abwertung von Gruppenbezogenen Menschenfeindlich- Antisemitismus Behinderten keit (Quelle: Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung, Bielefeld) Zur Definition von „Diskriminierung“ keine Vorurteile gegenüber Menschen im Rollstuhl hat. In die- sem Fall wäre es keine Diskriminierung auf individueller Ebene, Individuelle Vorurteile hängen eng, aber nicht in jedem Fall, mit ausgehend von einem Individuum (individuelle Diskriminie- Diskriminierung zusammen. Das heißt, Vorurteile und gruppen- rung), sondern das Problem der Diskriminierung läge auf in- bezogen menschenfeindliche Einstellungen können diskrimi- stitutioneller Ebene, sofern in dieser Institution das Arbeiten nierendem Verhalten zugrunde liegen, müssen es aber nicht von Menschen im Rollstuhl von vornherein ausgeschlossen zwangsläufig. Man kann Vorurteile gegen bestimmte gesell- wurde. „Urheberin“ der Diskriminierung wäre also die Insti- schaftliche Gruppen haben, ohne dass diese leitend für das tution (institutionelle Diskriminierung). Übertragen auf die eigene Verhalten sind. Andersherum kann jemand diskrimi- gesellschaftlich-strukturelle Ebene liegt in diesem Fall die Dis- nierendes Verhalten zeigen oder diskriminierende Ent- kriminierung auch in einer Ungleichwertigkeitsvorstellung ge- scheidungen treffen, ohne selbst vorurteilsbehaftete Ein- genüber Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft stellungen zu hegen. Denkbar wäre hier das Beispiel einer begründet (strukturelle Diskriminierung): In unzähligen Ins- Personalchefin, welche Bewerber*innen mit Rollstuhl grund- titutionen, Firmen, Organisationen, Behörden und öffentlichen legend absagt, da in ihrer Institution die notwendige phy- Gebäuden fehlt es an barrierefreien Zugängen, da Menschen sische Barrierefreiheit nicht gegeben ist, obwohl sie privat mit körperlichen Einschränkungen in der Konzeption „nicht 8
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. mitgedacht“ und adressiert werden, wodurch die gesellschaft- Rand gedrängt“ (marginalisiert). Betrachtungsgegenstand der liche Teilhabe oder die Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen soziologischen Diskriminierungsforschung ist es, diese Pro- mit körperlichen Einschränkungen massiv behindert wird. zesse und ihre Manifestationen innerhalb einer Gesellschaft, also einem komplexen „Gruppengefüge“ mit unterschiedlichen Auf individueller Ebene zeigt sich Diskriminierung beispiels- Machtverhältnissen, zu analysieren und zu verstehen. weise durch Mobbing, Witze, ignorierendes oder abwertendes Verhalten, Ausgrenzung und Gewalt (z. B. vorurteilsgeleitete Innerhalb einer Gesellschaft dient Diskriminierung dazu, Straftaten – Hasskriminalität) aufgrund bestimmter Katego- Machtverhältnisse zwischen gesellschaftlichen Teilgrup- rienzuschreibungen. Auf institutioneller Ebene können sich pen zu etablieren, aufrechtzuerhalten und zu rechtfertigen. diskriminierende Praktiken und Arbeitsabläufe entwickeln, die über längere Zeit durch das Weitergeben von Traditionen in- Diskriminierung ist auch ein verfassungsrechtlicher und juristi- nerhalb einer Institution entstanden sind. Sie schreiben sich scher Gegenstand. Gesetzlich sollte möglichst genau definiert in Arbeits- oder Entscheidungsabläufe ein, ohne dass sie den werden, was in einer Gesellschaft bzw. in bestimmten gesell- Mitarbeitenden unbedingt bewusst sein müssen. So ist es als schaftlichen Bereichen als Diskriminierung gilt und was nicht. institutionell diskriminierend zu verstehen, wenn beispielswei- So ist das demokratische Prinzip des Minderheitenschutzes se Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund weniger auch als Diskriminierungsschutz im Grundgesetz bzw. in der Aufstiegschancen im Betrieb haben oder Jugendliche mit deutschen Gesetzgebung verankert. Artikel 3 des Grundge- Migrationshintergrund weniger Chancen im Bildungssystem. setzes besagt neben der Gleichheit aller Menschen vor dem Wie im erwähnten Beispiel der Personalchefin deutlich wird, Gesetz (Absatz 1) und der Gleichberechtigung von Frauen ist institutionelle Diskriminierung eng mit gesellschaftlichen und Männern (Absatz 2), dass „niemand […] wegen seines Ungleichwertigkeitsvorstellungen verknüpft. Diese spiegeln Geschlechts, seiner Abstammung, [aufgrund rassistischer Zu- sich in den Werten und Normvorstellungen auf gesellschaft- schreibungen], seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, lichstruktureller Ebene wider. Sie sind in der Geschichte und seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschau- Struktur unserer Gesellschaft verwurzelt. Strukturell diskrimi- ungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Niemand darf nierend ist es, wenn in unserer Gesellschaft Minderheiten und wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Art. 3 Abs. Frauen in relevanten Gremien nicht repräsentiert sind (z.B. in 3 GG). Erst 2006 manifestierte sich der Diskriminierungsschutz Wirtschaft, Politik) oder wenn ganze gesellschaftliche Teilgrup- auch auf juristischer Ebene in Form des Allgemeinen Gleichbe- pen im gesellschaftlichen „Wir“ nicht „mitgedacht“ werden. handlungsgesetzes (§ 1 AGG): Um Diskriminierung zu analysieren, zu definieren und um Ge- „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der genmaßnahmen zu entwickeln, ist es wichtig, sich dem Konzept Rasse [sic] oder wegen der ethnischen Herkunft, des Ge- aus verschiedenen Perspektiven zu nähern. Diskriminierung schlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinde- ist zum einen ein sozialwissenschaftlicher Forschungsgegen- rung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder stand, u. a. der Soziologie und der Sozialpsychologie. Aus so- zu beseitigen.“ zialpsychologischer Perspektive hat Diskriminierung eine wich- tige Funktion für die „eigene Gruppe“: Gruppenmitglieder einer bestimmten Gruppe diskriminieren „Andere“, um ihre Grup- pennormen und -werte zu schützen. Durch Diskriminierung werden Individuen, die von einer sozial geteilten Gruppennorm abweichen, aus der Gruppe ausgeschlossen bzw. „an den 9
Diskriminierung ist auch ein gesellschaftspolitischer Begriff Diskriminierung ist die illegitime Ungleichbehandlung von Men- und Antidiskriminierungsarbeit der Fokus zahlreicher zivilge- schen oder Gruppen aufgrund der Zuschreibung eines spe- sellschaftlicher Initiativen. Sie engagieren sich gegen die Dis- zifischen Merkmals bzw. einer Kategorienzugehörigkeit. Die kriminierung von gesellschaftlichen Teilgruppen, für die sie betreffenden Merkmale sind gesetzlich im Allgemeinen Gleich- solidarisch eintreten bzw. denen sie angehören (z. B. Selbst- behandlungsgesetz § 1 festgelegt. (vgl. Dieckmann 2017) organisationen und Interessenvertretungen wie die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland, Zentralrat der Juden in Jedoch werden auch Merkmale stigmatisiert, die nicht im AGG Deutschland, Zentralrat Deutscher Sinti und Roma). festgelegt sind und als Grundlage für Diskriminierung dienen können. So zeigte sich in der bisher größten repräsentativen Um es zusammenzufassen, die eine Definition von Diskriminie- Diskriminierungsbefragung in Deutschland (Antidiskriminie- rung zu formulieren, die all diese Perspektiven und Diskriminie- rungsstelle des Bundes [ADS Bund] 2017), dass neben dem rungsmerkmale umfasst, ist schwierig. Eine Arbeitsdefinition häufigsten Diskriminierungsgrund „Alter“ die meisten Befrag- für gesellschaftliche Diskriminierung könnte lauten: ten angaben, in den letzten 24 Monaten vor der Befragung aufgrund ihrer sozioökonomischen Lage diskriminiert worden zu sein (s. Abb. 2). (Ethnische) Herkunft/Rassistische Gründe 8,4 Geschlecht/Geschlechsidentität 9,2 Religion oder Weltanschauung 8,8 Behinderung/Beeinträchtigung 7,9 Lebensalter Gesamt 14,8 Abb. 2: Diskriminierungserfahrungen Zu jung 5,8 nach im AGG geschützten und nicht Zu alt 9,9 geschützten Merkmalen (Mehrfach- nennungen möglich; Quelle: Sexuellle Orientierung 2,4 Beigang/Fetz/Kalkum/Otto 2017) Sozioökonomische Lage Gesamt 10,1 Niedrige Bildung 5,0 Geringes Einkommen 7,1 Anderes 8,2 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Prozent Lesebeispiel: 8,4 Prozent aller Menschen in Deutschland haben in den letzten beiden Jahren Diskriminierung anhand ihrer (ethnischen) Herkunft oder aus rassistischen Gründen erlebt. Mit kleinen schwarzen Strichen ist das 95-Prozent- Konfidenzintervall eingezeichnet. 10
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Diskriminierung und Diskriminierungs- onsbiografie oder Religion, nimmt bei Diskriminierungserfah- schutz im Arbeitsleben rungen im Arbeitsleben eine sehr große Rolle ein. Abbildung 3 veranschaulicht die Erfahrungen der Teilnehmenden der nicht- Im Januar 2020 machte ein Diskriminierungsfall Schlagzeilen, repräsentativen Betroffenenbefragung (eine Teilbefragung der bei dem ein Architekturbüro einen Praktikumsbewerber aus Diskriminierungsbefragung der ADS Bund 2017) mit Bezug zu Ägypten, der in Dessau studiert, ablehnte und ihm vermut- Einstellungsverfahren: Alle Diskriminierungserfahrungen im Ar- lich unbeabsichtigt den vorurteilsgeleiteten Grund „Bitte keine beitsleben wurden nach Merkmalen kategorisiert, welche aus Araber“ per Mail mitteilte (Scheck 2020). Diskriminierungser- Perspektive der Teilnehmenden den nicht erfolgten Einstellun- fahrungen in Einstellungsverfahren bzw. bei der Jobvergabe gen zugrunde lagen (insgesamt 972 Erfahrungen). Es wurden wurden auch in der Diskriminierungsbefragung der Antidiskri- beispielsweise 821 Diskriminierungserfahrungen insgesamt im minierungsstelle des Bundes (2017) oft genannt: Fast jede*r Arbeitsleben aufgrund rassistischer Diskriminierung beschrie- zweite Befragte (48,9 %) des repräsentativen Befragungsteils ben, von denen sich 23,6 % auf Einstellungsverfahren bezo- erlebte in den zwei Jahren vor der Befragung diskriminierende gen. Abbildung 3 zeigt, dass auch die Diskriminierung auf- Benachteiligung bei der Arbeitssuche, der Ausbildung oder am grund des Geschlechts eine große Rolle im Arbeitsleben spielt Arbeitsplatz. Beispielsweise berichteten zahlreiche homose- (insgesamt 1.472 berichtete Erfahrungen). xuelle Personen, Muslim*innen und konfessionsfreie Personen von Diskriminierung durch kirchliche Arbeitsgeber*innen im ka- ritativen Bereich. Menschen mit Behinderung gaben an, trotz hoher Qualifikation für einen Posten nicht zum Vorstellungs- gespräch eingeladen worden zu sein. Studien zeigen, dass Frauen mit Kopftuch weniger positive Antworten auf ihre Bewerbungen erhalten, als dieselben Frau- „Bitte keine Araber.“ en ohne Kopftuch (Weichselbaumer 2016). Rassistische Diskri- minierung, d. h. eine illegitime Ungleichbehandlung aufgrund der Hautfarbe, einer nichtdeutschen Herkunft, einer Migrati- 11
Aber auch über Diskriminierungsproblematiken in Einstellungs- umfasst es alle Phasen des Berufslebens: verfahren hinaus wurden in der Befragung einige Problemfel- der im Rahmen bestehender Beschäftigungsverhältnisse iden- • Bewerbung tifiziert: So wurden zahlreiche als diskriminierend empfundene • Einstellung Situationen im Zusammenhang mit einer schlechteren Leis- • Beförderung tungsbewertung, geringerem Entgelt (z. B. Gender Pay Gap) • Arbeitsbedingungen und einem verweigerten Aufstieg beschrieben. Hierbei spielen • Kündigung vor allem die Merkmale „soziale Herkunft“, „Lebensalter“ und • betriebliche Altersvorsorge „Geschlecht bzw. Geschlechtsidentität“ eine Rolle (ADS Bund 2017, S 245 ff.). „Mobbing am Arbeitsplatz“ findet oft aufgrund Beschäftigte, die sich diskriminiert fühlen, haben das Recht, der Merkmale „sexuelle Orientierung“, „Geschlecht“ und „Le- sich an die Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bun- bensalter“, aber auch als rassistische Diskriminierung statt des oder die Beauftragten der Bundesregierung zu wenden (§ (ebd., S. 252 ff.). 27 AGG) oder an die zu diesem Zweck eingeführte Beschwer- destelle des Arbeitgebers (§ 13 AGG). Die Beschwerde muss Wie Menschen rechtlich im Arbeitsleben vor Diskriminierung dann geprüft werden und das Ergebnis der beschwerdefüh- geschützt sind, ist weitgehend durch das AGG geregelt. Dabei renden Person mitgeteilt werden (vgl. ADS Bund 2017, S. 64). (Ethnische) Herkunft und rassistische Diskriminierung 23,6 (n=821) Geschlecht (n=1472) 21,8 Lebensalter (n=801) 33,2 Abb. 3: Anteil von als diskriminierend empfundenen nicht erfolgten Religion und Weltanschauung (n=511) 39,1 Einstellungen an allen Diskriminierungs- erfahrungen im Arbeitsleben, kategorisiert nach Diskriminierungs- Sexuelle Orientierung (n=423) 13,2 merkmal (Mehrfachnennungen möglich, Betroffenenbefragung, Behinderung, Beeinträchtigung und chronische Krankheiten (n=699) 27,9 ADS Bund 2017, S. 241) „Soziale Herkunft“ (n=491) 22,4 Aussehen (n=209) 33,0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Prozent Lesebeispiel: 23,6 Prozent aller Diskriminierungserfahrungen im Arbeitsleben, die anhand der (ethnischen) Herkunft oder aus rassistischen Gründen berichtet wurden, sind nicht erfolgte Einstellungen. 12
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Auswirkungen von Diskriminierung auf Als chronischer Stressor wirkt sich Diskriminierung negativ Betroffene und unsere Gesellschaft auf das psychologische Wohlbefinden und auf die Gesund- heit der Betroffenen aus (u. a. Dieckmann/Braune/Geschke 2017; Diskriminierung im Alltag zu erleben, bedeutet für die meisten Paradies et al. 2015). Im Kontext Rassismus beispielsweise be- Betroffenen chronisch zusätzlichen Stresssituationen über die schreiben Paradies und Kolleg*innen (2015) unterschiedliche gesamte (oder eine lange) Lebensspanne hinweg ausgesetzt Wege, durch die Rassismus nachteilig auf die Gesundheit von zu sein (z. B. aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientie- Betroffenen wirken kann: rung) – im Gegensatz zu Mitgliedern der sogenannten „Mehr- • Einerseits auf indirekterem Weg durch die geringere Teilhabe heitsgesellschaft“. an gesellschaftlichen Ressourcen (z. B. Arbeit, Bildung, Wohnraum), Menschen, die einer Minderheit bzw. gesellschaftlich status- • durch negative kognitive und emotionale Prozesse mit ein- niedrigeren Gruppe angehören, erleben diese Art von Stress- hergehenden körperlichen Auswirkungen (z. B. depressive situationen nur aufgrund der gesellschaftlichen Machtposition Verstimmungen), ihrer Minderheit bzw. gesellschaftlichen Teilgruppe. Diesen • durch weniger gesundes Verhalten (z.B. Schlaf, Sport) und spezifischen Stress nennt der Sozialpsychologe Ilan Meyer mehr ungesundes Verhalten „Minderheitenstress“ (2003). Er definiert drei Eigenschaften: • und andererseits auf direktem Weg durch körperliche Ver- letzungen aufgrund rassistisch motivierter Gewalt (ebd., S. 2). a) Minderheitenstress ist ein eigenständiger Stressor, welcher zusätzlich zu Stressoren wirkt, die alle Menschen erleben. Diese Zusammenhänge zwischen Diskriminierung und der Das heißt, er verlangt den Betroffenen einen Extraaufwand Gesundheit von Betroffenen existieren auch in anderen Kon- an Adaptionsleistung ab; texten, in denen gesellschaftliche Diskriminierung stattfin- b) Minderheitenstress ist chronisch, da er auf stabilen struktu- det. Betroffene erleben oftmals auch Diskriminierung auf- rellen Machtunterschieden in der Gesellschaft beruht, und grund mehrerer Merkmalszuschreibungen (ADS Bund 2017; c) er ist vollständig sozialen Ursprungs (ebd., S. 676). Dieckmann/Braune/Geschke 2017). So ist beispielsweise die Diskriminierung von Musliminnen mit Kopftuch nicht nur eine Diskriminierung aufgrund der Religion, sondern auch aufgrund des Frauseins (u. a. ADS Bund 2017). Menschen, denen mehrere Diskriminierungsmerkmale zugeschrieben werden, erleben Diskriminierung nicht nur mit vermehrtem Risiko aus der „Mehrheitsgesellschaft“, sondern auch aus den gesellschaftlichen Teilgruppen, mit denen sie sich selbst identifizieren oder denen sie zugeschrieben werden. Gesa Teichert (2014) beschreibt beispielsweise, dass homo- sexuelle Menschen im Rollstuhl von der Mehrheitsgesell- schaft diskriminiert werden aufgrund ihrer sexuellen Orien- tierung und ihrer Behinderung, von der homosexuellen Community aufgrund der Behinderung und von Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung (sog. Mehrfachdiskriminierung). 13
Diskriminierende Vorfälle haben immer auch gesellschaftli- Antidiskriminierungsarbeit und Handlungs- che Relevanz. Sie senden Botschaften in verschiedene Rich- empfehlungen in Organisationen tungen. Sie signalisieren den betroffenen Personen: „Du bist anders und deshalb hier nicht erwünscht!“, an ihre gesamte Die bisherigen Ausführungen zeigen, dass Antidiskriminie- gesellschaftliche Teilgruppe: „Ihr seid anders und deshalb hier rungsarbeit auf vielen Ebenen ansetzen muss. Der Abbau von nicht erwünscht!“, aber auch an die Mehrheitsgesellschaft: und der Schutz vor Diskriminierung liegt vor allem in der Ver- „Die sind anders und deshalb hier bei uns nicht erwünscht!“. antwortung der Gesamtgesellschaft, am wenigsten bei den Betroffenen selbst. Es ist Aufgabe der Politik, Zivilgesellschaft Erfahrungen mit Diskriminierung haben auch Auswirkungen und anderen gesellschaftlichen Akteuren, gegen Diskriminie- auf gesellschaftlich bezogene Einstellungen und Verhaltens- rung vorzugehen. Somit liegt sie als Aufgabe auch in der Ver- weisen von Betroffenen. Die Anzahl der Diskriminierungserfah- antwortung von Organisationen. rungen, die Menschen in ihrem Leben machen, hängt auch mit dem Vertrauen in demokratische Institutionen zusammen (vgl. Oftmals wird mit Antidiskriminierungsarbeit nur auf individu- Dieckmann/Braune/Geschke 2017). Je öfter Betroffene Diskrimi- eller Ebene mit Bildung, Sensibilisierung und Wissensvermitt- nierung erleben, desto weniger vertrauen sie in die Bundesre- lung angesetzt. So können beispielsweise „Trainings“ wichtig gierung und Landesregierungen, in die Polizei und in die Justiz. sein, um fehlendes Wissen zu vermitteln, einen Wandel der Viele Betroffene melden ihre diskriminierenden Vorfälle nicht Einstellungen und des Verhaltens zu initiieren und um letzt- offiziellen Stellen (z. B. auch Ansprechpersonen in Organisati- endlich auch die Kultur einer Organisation zu verändern. Sie onen), da sie kein Vertrauen haben, dass dieser Schritt etwas reichen aber nicht aus, da beispielsweise nicht immer alle An- bringt, bzw. da einige auch Angst haben, durch die entsprechen- gestellten an den Angeboten teilnehmen (vgl. Gächter 2017, S. den Institutionen erneut diskriminiert zu werden. Sie befürch- 672 ff.). Weiterbildung allein reicht nicht aus und individualisiert ten, nicht ernst genommen zu werden. Durch das Nicht-Mel- gesellschaftsbasierte Probleme (z.B. rassistische Vorurteile). den oder Nicht-Anzeigen bleiben viele Diskriminierungssitua- Es braucht ein umfassenderes Maßnahmenpaket. tionen unsichtbar. Um Diskriminierung in einer Organisation zu begegnen und Umgangsstrategien mit Diskriminierung sind auch das Meiden abzubauen, gilt es zunächst, sich der Problematik offen zu bestimmter Orte oder bestimmter Handlungen, was wiederum stellen. Dabei ist es wichtig, die Notwendigkeit für Antidiskri- zu weniger gesellschaftlicher Teilhabe führt. Diskriminierung minierungsmaßnahmen nicht erst zu sehen, wenn „ein Vor- verletzt die individuellen Menschenrechte und wirkt gesell- fall“ eingetreten ist, sondern diese generell mitzudenken, um schaftlichen Prozessen wie Integration, Inklusion und Akzep- „vorher“ eine diskriminierungsbewusste Organisationskultur tanz von Vielfalt entgegen. Letztendlich stellt Diskriminierung zu schaffen. Dabei ist sogenanntes „Diversitätsmanagement“ eine Bedrohung der demokratischen Prinzipien in unserer Ge- ein erster Ansatzpunkt. Damit ein Bekenntnis zu Diversität und sellschaft dar. Antidiskriminierung in Organisationen allerdings nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt, sollte sie als Management- und da- mit als Führungsaufgabe anerkannt werden und durch klare und durchsetzbare Regeln, bestenfalls als gelebter Kodex, in 14
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. der Organisationsverfassung verankert werden (vgl. Gächter 2017). Zur Entwicklung eines umfassenden Maßnahmenpa- Einige Handlungsempfehlungen kets ist es wichtig, Diversität bzw. Diskriminierung nicht nur reduziert auf wenige stigmatisierte Merkmale zu verstehen 1. Ernennung einer auf das Thema „Antidiskriminierung“ (z. B. reduziert auf Maßnahmen zum Gender Mainstreaming), fokussierten Arbeitsgemeischaft (Einbezug von sondern gesellschaftliche Vielfalt in all ihren Facetten (s. § 3 Selbstorganisationen) AGG) zu adressieren. Dafür ist es essenziell, sich als Orga- 2. Analyse der Organisationsstrukturen auf Diskriminie- nisation Wissen über die unterschiedlichen Vielfaltsfacetten rungspotenzial einzuholen, beispielsweise in Form von Aufklärungs- und An- a) Diversität auf Führungsebene, Entscheidungs- tidiskriminierungsveranstaltungen, und in der Konzept- und gremien & in Arbeitsteams Maßnahmenentwicklung auch die „Betroffenenperspektiven“ b) Einstellungsverfahren, Gehälter durch regionale oder bundesweit aktive Selbstorganisationen c) Umgang mit Patient*innen und Klient*innen aus miteinzubeziehen. gesellschaftlich marginalisierten Teilgruppen d) Verwaltung (z. B. Formulare) 3. Erarbeitung und Verschriftlichung von Antidiskrimi- nierungsrichtlinien im Organisationsleitbild bzw. Kodex (z. B. Orientierung an „Charta der Vielfalt“ ) 4. Barrierefreiheit erhöhen (für Mitarbeitende, Patient* innen und Klient*innen) a) Abbau architektonischer Barrieren (z. B. Rampen, Zugänge) b) Abbau sprachlicher Barrieren (z. B. Sprachkurse für Mitarbeitende, Mitbeachtung von blinden oder gehörlosen Menschen) c) Barrierefreie digitale Informationen (z. B. Website) 5. Einrichtung einer Beschwerdestelle für Diskriminierung a) Zur (Verweis-)Beratung von Betroffenen b) Zur Dokumentation von Vorfällen 6. Sensibilisierung und Wissensvermittlung mithilfe von Trainings in Aus- und Weiterbildung zu verschiede- nen Diskriminierungskontexten (z. B. Schellenberg 2019, „Training Antidiskriminierung“ 3) 7. Öffentlichkeitsarbeit zur eigenen Antidiskriminie- rungsarbeit, um auch außerhalb organisationaler Kon- texte zu wirken 8. Regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsmaßnahmen 2 https://www.charta-der-vielfalt.de/fuer-arbeitgebende/ [16.07.2020] 3 https://www.den-menschen-im-blick.de/ [16.07.2020] 15
Quellenverzeichnis ADS Bund – Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2017): Dis- Dieckmann, Janine; Geschke, Daniel; Braune, Ina (2017): Diskrimi- kriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der nierung und ihre Auswirkungen für Betroffene und die Gesell- Antidiskriminierungsstelle des Bunds und der in ihrem Zustän- schaft. In: Wissen schafft Demokratie, 2, 18–37 digkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Gächter, August (2017): Diversity Management als Anti- Diskriminierungsstrategie, In: Scherr, Albert; Aladin El-Mafaa- Beigang, Steffen; Fetz, Karolina; Kalkum, Dorina; Otto, lani; Emine Gök�en Yüksel (Hrsg.): Handbuch Diskriminierung, Magdalena (2017): Diskriminierungserfahrungen in Deutsch- Wiesbaden: Springer, S. 657–681 land. Ergebnisse einer Repräsentativ- und einer Betroffenen- befragung. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.). Gross, Eva; Zick, Andreas; Krause, Daniela (2012): Von der Baden-Baden: Nomos Ungleichwertigkeit zur Ungleichheit: Gruppenbezogene Men- schenfeindlichkeit. In: Aus Politik und Zeitgeschichte Charta der Vielfalt e. V. (2020): Charta der Vielfalt. Für Diversity in der Arbeitswelt. Berlin Lewicki, Aleksandra (2017): Christliche Wohlfahrtsverbände: Vielfalt und Diskriminierung in der Seniorenpflege. Project Re- Dieckmann, Janine (2017): Was ist Diskriminierung? Über illegi- port. Mediendienst Integration, Berlin time Ungleichbehandlung, Demokratie und Sand im Getriebe. In: Wissen schafft Demokratie, 1, 150–168 16
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Meyer, Ilan H. (2003): Prejudice, social stress, and mental Zick, Andreas; Klein, Anna (2014): Fragile Mitte – Feindselige health in lesbian, gay, and bisexual populations: Conceptual Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2014, issues and research evidence. In: Psychological Bulletin, 129 Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.), Bonn: Dietz H. 5, S. 674–697 Zick, Andreas; Küpper, Beate; Berghan, Wilhelm (2019): Verlorene Paradies, Yin; Ben, Jehonathan; Denson, Nida; Elias, Amanuel; Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Priest, Naomi; Pieterse; Alex; Truong, Mandy; Gupta, Arpana Deutschland 2018/19, Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.), Bonn: (2015): Racism as a determinant of health: A systematic review Dietz and meta-analysis. In: PLoS ONE, 10, Heft 9 Scheck, Nico (2020): Fragwürdige Erklärung. „Bitte keine Araber“ – Architekturbüro in Berlin sorgt für Eklat. Frankfurter Rundschau online (28.02.2020) Autorinneninformation Schellenberg, Britta (2019): Training Antidiskriminierung – Den Dr. Janine Dieckmann studierte Psychologie und Soziologie Menschen im Blick. Schwalbach: Wochenschau Verl an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Université Catholique de Louvain (Louvain-la-Neuve, Belgien). Seit Teichert, Gesa (2014): Lesben und Schwule mit Behinderung – August 2016 ist sie wissenschaftliche Referentin am Institut Wo können vielfältige Identitäten eine Heimat finden? Eine um- für Demokratie und Zivilgesellschaft und verantwortlich für fassende Idee von Barrierefreiheit aus der Perspektive der In- den Forschungsbereich „Diversität, Engagement und Diskrimi- tersektionalität. In: Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (Hrsg.): nierung“ www.idz-jena.de. Forschung im Queerformat. Aktuelle Beiträge der LSBTI*-, Queer- und Geschlechterforschung. Bielefeld: transcript, S. 185–197 Weichselbaumer, Doris (2016): Discrimination against female migrants wearing headscarves. IZA Discussion Papers No. 10217. Bonn: IZA 17
Glossar Rasse Die Einteilung der Menschen in ‚Rassen‘ hat nach heutiger sein leiten sich Begrifflichkeiten wie Fremdheit, Fremdenangst Erkenntnis keine wissenschaftlich begründete Grundlage. oder Fremdenfeindlichkeit ab. Fremd sein ist immer auch ‚Rasse‘ ist ein rein gesellschaftliches – und kein biologisches eine Frage der Perspektive. So kann ein Mensch sich nicht Konstrukt und existiert nur als (unbewusste) Denkstruktur in als fremd fühlen und doch so wahrgenommen werden und unseren Köpfen. umgekehrt. Mit Begriffen wie „Überfremdung“ wird häufig im rechtspopulistischen Spektrum Angst geschürt und dadurch „Der Begriff der ‚Rasse‘ wird im AGG mit Verweis auf die Ausgrenzung forciert. EU-Richtlinien verwendet. Die Verwendung der Worte ‚aus Gründen‘ soll deutlich machen, dass nicht das Gesetz ein Vor- Diskriminierungsmerkmal / Kategorie / Dimension handensein unterschiedlicher ‚Rassen‘ voraussetzt, sondern In vielen Rechtstexten ist von „Diskriminierungsmerkmalen“ diejenigen, die sich rassistisch verhalten. Der Begriff ‚ethni- die Rede. Diskriminierende Vorstellungen und Handlungen sche Herkunft‘ ist weiter gefasst und bedarf wohl einer Ausle- knüpfen an persönliche „Merkmale“ (wie zum Beispiel Haut- gung durch die Gerichte.“ (Hieronymus 2008, S. 28) farbe, religiöse Symbole) an. Damit ist nicht gemeint, dass Merkmale oder Eigenschaften von Menschen ein legitimer Fremd sein Grund für Ungleichbehandlung sind. Der Grund für Diskriminie- ist das Gegenteil von vertraut oder bekannt sein. Es hat eine rungen sind nicht diese Eigenschaften, sondern vielmehr die ausgrenzende Eigenschaft und kann Abwehr in Form von Zuschreibung von konstruierten Kategorien, die das Ergebnis Angst auslösen. Menschen können durch ein anderes Ausse- von Stereotypisierungen und damit verbundenen Abwertungen hen oder einen anderen Kleidungsstil abweichend vom Eige- sind. Alternativ können auch die Begriffe Diskriminierungskate- nen als fremd wahrgenommen werden. Von dem Begriff fremd gorie oder Diskriminierungsdimension verwendet werden. 18
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Privilegien / Machtverhältnisse Gender Pay Gap Ein Privileg ist ein Vorrecht, das einzelnen Personen oder einer Durch den Indikator Gender Pay Gap (engl. gender = sozia- Personengruppe zugestanden wird. Privilegiert zu sein heißt u. les Geschlecht, pay = Lohn, gap = Lücke) wird in der amtli- a., Wahlmöglichkeiten und bessere Chancen zu haben. Privile- chen Statistik der Verdienstunterschied zwischen Frauen und gien ermöglichen Zugang zu Ressourcen und setzen die Norm Männern abgebildet. Im Jahr 2019 lag der durchschnittliche – das/der/die Andere ist die Abweichung. Privilegien geben die Bruttostundenverdienst von Frauen um 20 % niedriger als der Sicherheit, repräsentiert zu sein; sie schützen vor Diskriminie- Verdienst der Männer. Dabei waren die Unterschiede in West- rung und werden häufig nicht wahrgenommen von denen, die deutschland mit 21 % deutlich höher als im Osten (7 %). Der sie haben, weil diese Privilegien für sie selbstverständlich sind. Gender Pay Gap fällt je nach Branche sehr unterschiedlich Die Verteilung von Privilegien basiert auf gesellschaftlichen aus, jedoch verdienen Frauen in keiner Branche im Durch- Macht- und Herrschaftsverhältnissen und manifestiert damit schnitt mehr als Männer. die Auf- und Abwertung von Menschen oder Gruppen. „ Weiß, männlich, gut verdienende Eltern: Herkunft als zentraler Faktor sozialer Ungleichheit. 19
Weiterführende Links und Materialien Video der DRK-Servicestelle für Antidiskriminierung im Kreis Literatur Borken über Diskriminierung und Unterstützungsmöglich- keiten TanyIlmaz, TuĞba; Greve, Edwin (2018): Vielfalt intersektional verstehen. Ein Wegweiser für diversitätsorientierte Organisati- onsentwicklung. DeutschPlus (Hrsg.) Ogette, Tupoka (2018): Exit Racism. Rassismuskritisch denken lernen. Münster: Unrast Diangelo, Robin J. (2020): Wir müssen über Rassismus spre- Erklärende Videos der Bundeszentrale für politische Bildung chen. Was es bedeutet, in unserer Gesellschaft weiß zu sein. zu den Themen Rassismus, Homophobie, Antisemitismus, Hamburg: Hoffmann und Campe Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Sexismus Terkessides, Mark (2019): Wessen Erinnerung zählt? Koloniale Vergangenheit und Kolonialismus heute. Hamburg: Hoffmann und Campe Online verfügbare Publikationen Wissen Schafft Demokratie, Schriftenreihe des Instituts für Hörbuch von Tupoka Ogette zu ihrem Buch „Exit Racism. Demokratie und Zivilgesellschaft (2017): Schwerpunkt: Diskri- Rassismuskritisch denken lernen“ minierung. Ausgabe 2, Institut für Demokratie und Zivilgesell- schaft (IDZ) - Thüringer Dokumentations- und Forschungsstel- le gegen Menschenfeindlichkeit (Hrsg.). Jena: Amadeu Antonio Stiftung Dieckmann, Janine (2017): Was ist Diskriminierung? Über illegi- time Ungleichbehandlung, Demokratie und Sand im Getriebe. In: Wissen schafft Demokratie 20
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Dieckmann, Janine; Geschke, Daniel; Braune, Ina (2017): Diskrimi- nierung und ihre Auswirkungen für Betroffene und die Gesell- schaft. In: Wissen schafft Demokratie Beigang, Steffen; Fetz, Karolina; Kalkum, Dorina; Otto, Magdalena / Hrsg.: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2017): Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Ergebnis- se einer Repräsentativ- und einer Betroffenenbefragung. Ba- den-Baden: Nomos Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2018): Erhebung von subjektiven Diskriminierungserfahrungen. Erste Ergebnisse von Testfragen in der SOEP Innovations-Stichprobe 2016 Weitere Links Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS Berlin). www.report-antisemitism.de/rias-berlin SABRA – Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit, Beratung bei Rassismus und Antisemitismus. www.sabra-jgd.de CLAIM // Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit. www.claim-allianz.de LSVD – Der Lesben- und Schwulenverband. www.lsvd.de/de 21
Was bieten wir als DRK an? Bei Bedarf an Workshops, Trainings oder Fortbildungen, zur Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Diversitäts- und Antidiskriminierungskonzepten oder für die Vermittlung an weitere Akteure in der Antidiskrimi- nierungsarbeit wenden Sie sich bitte an den DRK Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Fachbereich Migration Sperlichstraße 25 48151 Münster www.drk-westfalen.de migration@drk-westfalen.de 0251 9739156 „ Stärke und Verantwortung 22
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Impressum Herausgeber Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Westfalen-Lippe e.V. Sperlichstraße 25 48151 Münster Verantwortlich für den Inhalt Dr. Hasan Sürgit (Vorsitzender des Vorstands) Konzeption Anne Artmeyer, Margreet Toxopéus, Elena Unruh – Fachbereich Migration Lektorat Franz-Helmut Richter – contexte, Münster Grafik, Layout und Satz Manfred Teschlade Illustrationen © Copyright by Manfred Teschlade 2021 Druck X-Print Druckerei GmbH, Ankum Erscheinungsdatum Januar 2021 © Deutsches Rotes Kreuz – Landesverband Westfalen-Lippe e.V. 23
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