Kontrollbericht des Rechnungshofes 2017 - Dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgelegter 29. Bericht

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Kontrollbericht des
Rechnungshofes 2017
Dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgelegter
29. Bericht

Beschlossen vom Rechnungshof in seiner Sitzung der Allgemeinen Versammlung vom 24. Oktober 2018
KONTROLLBERICHT 2017 / 2

Einführung
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage ist das Dekret vom 25. Mai 2009 über die
Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DHO). Das Dekret
findet Anwendung auf die Dienste der Hauptverwaltung, die Dienste mit
getrennter Geschäftsführung, die Einrichtungen öffentlichen Interesses sowie die
unter Artikel 46 §1 Absatz 4 aufgeführten Rechtspersönlichkeiten.

Übermittlung des Entwurfs der Rechnungslegung
Jedes Jahr erstellt die Regierung unter ihrer Verantwortung die Rechnungslegung
der Gesamtheit der Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Artikel
38 Absatz 1 DHO). In Anwendung von Artikel 40 DHO hat der Ministerpräsident
der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit seinem Brief vom 25.
Mai 2018 den Entwurf der Rechnungslegung 2017 fristgerecht übermittelt.

Zertifizierung der Jahresabschlüsse
In Anwendung von Artikel 40.1 DHO übermittelte der Rechnungshof bereits mit
Brief vom 12. September 2018 dem Parlament, der Regierung und den
betroffenen Einrichtungen die Zertifizierung der Jahresabschlüsse (Artikel 46
Absatz 2, 1 und 2 DHO). Das mit den betroffenen Einrichtungen geführte
kontradiktorische Verfahren sowie die infolge dieses Verfahrens
vorgenommenen Korrekturbuchungen sind der Zertifizierung der
Jahresabschlüsse vorausgegangen1.

Übermittlung der Bemerkungen zur Rechnungslegung
In Anwendung von Artikel 46 Absatz 1 DHO hat der Rechnungshof die Kontrolle
der Haushaltsbuchhaltung und der allgemeinen Buchhaltung der Einrichtungen
vorgenommen. Der vorliegende Kontrollbericht beschreibt die Modalitäten
dieser Kontrolle (s. Kapitel 3). Der Kontrollbericht enthält auch die im Artikel 46
Absatz 2 aufgeführten abschließenden Feststellungen sowie die im Artikel 41
DHO vorgesehenen Bemerkungen zur Rechnungslegung2.

1Die infolge der Kontroll- und Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes sowie des kontradiktorischen Verfahrens
korrigierte Abschlussfassung des Jahresabschlusses wurde dem Rechnungshof wiefolgt übermittelt:
•   Dienste der Hauptverwaltung, per Brief vom 17. Juli 2018;
•   Arbeitsamt der DG, per Brief vom 21. August 2018;
•   Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, per Email vom 12. September 2018.
2In Anwendung von Artikel 46 Absatz 3 DHO sind für die Zwecke der Zertifizierung sowie für die Bemerkungen zur
Rechnungslegung die Dienste der Hauptverwaltung und die Dienste mit getrennter Geschäftsführung als eine Einheit
betrachtet worden.
KONTROLLBERICHT 2017 / 3

In Anwendung von Artikel 41 DHO übermittelt der Rechnungshof seinen
Kontrollbericht dem Parlament, der Regierung und den betroffenen
Einrichtungen.

Unterbreitung des Dekretentwurfs zur dritten Anpassung des
Haushaltsplans 2017
Die Aufstellung des Dekretentwurfs zur dritten Anpassung des Dekrets vom 15.
Dezember 2016 zur Festlegung des Haushaltsplans 2017 erfolgte durch die
Kontrollarbeiten des Rechnungshofes und seine sich daraus ergebenden
Bemerkungen. Der Rechnungshof hat den Dekretentwurf zur Kenntnis
genommen.
KONTROLLBERICHT 2017 / 4

INHALTSVERZEICHNIS

Kapitel 1                                                                               5

Zusammenfassung                                                                         5

1.1     Einführung                                                                      5

1.2     Zertifizierung der Jahresabschlüsse                                             5

1.3     Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakt                                   5

1.4     PPP Projekte                                                                    5

1.5     Anlagen                                                                         6

Kapitel 2                                                                               7

Bemerkungen zur Rechnungslegung 2017                                                    7

2.1     Prüfungsurteile                                                                 7
2.1.1   Erläuterungen zu den anderen Feststellungen                                     7
2.1.2   Weitere Bemerkungen und Empfehlungen in den Managementbriefen                   8

2.2     Konsolidierte Haushaltsausführungsrechnung                                      9

2.3     Nettofinanzierungssaldo nach SEC Normen                                        11
2.3.1   Zertifizierung der Rechnungslegung                                             11
2.3.2   Berechnung des Nettofinanzierungssaldo                                         11
2.3.3   Einhaltung der Haushaltsnorm                                                   12

2.4     Entwicklung des Schuldenstandes                                                12
2.4.1   Flüssige Mittel                                                                12
2.4.2   Langfristige Verbindlichkeiten                                                 13
2.4.3   Kurzfristige Verbindlichkeiten                                                 15
2.4.4   Gesamter Schuldenstand                                                         16

2.5     Lokale Behörden und SEC-Normen                                                 17

2.6     PPP Projekte – Entwicklungen 2017                                              17
2.6.1   PPP Projekt I                                                                  17
2.6.2   PPP Projekt II                                                                 19

2.7     Kontrolle auf Basis Artikel 46 § 1, Absatz 4 DHO                               19

Kapitel 3                                                                             20

Anlagen                                                                               20

3.1     Kontrollmodalitäten für die Zertifizierungsarbeiten                            20

3.2     Haushaltsregeln                                                                22
KONTROLLBERICHT 2017 / 5

KAPITEL 1

Zusammenfassung
1.1    Einführung

Im Rahmen seines Kontrollberichtes stellt der Rechnungshof zusammenfassend die
Jahresabschlüsse der seiner Kontrolle unterworfenen Einrichtungen sowie die Ergebnisse
dieser Überprüfungen vor. Er lenkt hierunter die Aufmerksamkeit auf die
Hauptfeststellungen.

1.2    Zertifizierung der Jahresabschlüsse

Die Jahresabschlüsse 2017 aller Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden
uneingeschränkt zertifiziert.

1.3    Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakt

Auf Basis des Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) werden die finanziellen Ergebnisse der
Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gliedstaat Belgiens, bewertet. In diesem Rahmen werden
zwei Hauptaspekte überprüft: das Haushaltsergebnis und der Schuldenstand. Das Institut
für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (IVG) berechnet diese Salden mit Bezug auf den
Rechnungslegungen der DG, zuzüglich SEC-Korrekturen.

Haushaltsergebnis
Das Haushaltsergebnis (-34.731.962 Euro) wird mit dem im Stabilitätsprogramm festgelegten
Ziel (-36.300.000 Euro) verglichen. Auf Basis der zertifizierten Jahresabschlüsse und der vom
IVG am 19. Oktober 2018 veröffentlichten „tables de passage“ stellt der Rechnungshof fest,
dass die DG ihr Ziel eingehalten hat.

Schuldenstand
Der Schuldenstand3 der Deutschsprachigen Gemeinschaft belief sich auf 403.396.827 Euro
am 31. Dezember 2017, d.h. eine Steigerung um 336,8 Millionen Euro seit 2012. Dies erklärt
sich vor allem durch die Realisierung vieler Infrastrukturprojekte (PPP-Projekt, Alternative
Finanzierungen, Abbau des Registrierungskatalogs). Ein Drittel dieser Schuld wurde zu
einem kurzfristigen Zinssatz finanziert, was die Deutschsprachige Gemeinschaft einem
Risiko im Fall eines Wachstums der Zinssätze aussetzt.

1.4    PPP Projekte

In 2017 beliefen sich die Kosten des PPP-Projekts auf 16.998.371 Euro (inklusive
Rückzahlungsannuitäten) und es gab drei Projektänderungsvereinbarung (PÄV). Eine dieser
PÄV behandelt den Abschluss der Herstellungsphase, die beiden anderen beziehen sich auf
Änderungen im Energievertragsmanagement. Die erhöhten Kosten in 2017 erklären sich im
Wesentlichen aus dem Vorziehen der Annuitäten 2018 und 2019, die gemäß PÄV 192, integral
auf die Jahre 2016 und 2017 gebucht werden.

3Im Gegensatz zum Haushaltsziel regelt kein Kooperationsabkommen den Schuldenstand und die Verteilung der Schuld
zwischen den Gliedstaaten Belgiens.
KONTROLLBERICHT 2017 / 6

Des Weiteren wurden die ersten Honorarleistungen in Bezug auf das PPP Projekt II an die
Hauptverwaltung berechnet.

1.5   Anlagen

In Anwendung von Artikel 46 DHO beschreibt der Rechnungshof die Modalitäten seiner
Kontrolle, unverändert im Vergleich zu früheren Berichten.

Außerdem werden die Änderungen in Bezug auf die Haushaltsgesetzgebung vorgestellt.
Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Jahresabschlüsse.
KONTROLLBERICHT 2017 / 7

KAPITEL 2

Bemerkungen zur Rechnungslegung
2017
2.1     Prüfungsurteile

Gemäß Artikel 40.1 DHO hat der Rechnungshof dem Parlament, der Regierung und den
betroffenen Einrichtungen die Zertifizierungen der Jahresabschlüsse 2017 am 12. September
2018 übermittelt.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick der wichtigsten Angaben der allgemeinen
Buchhaltung dieser Jahresabschlüsse, sowie der Prüfungsurteile. Die Haushaltsergebnisse
werden unter dem Punkt 2.2 „Konsolidierte Haushaltsausführungsrechnung“ vorgestellt.

Tabelle 1 – Prüfungsurteile

                 Einrichtung                Bilanztotal   Buchhalterisches       Prüfungsurteil
                                                             Ergebnis
 Hauptverwaltung                            279.939.165         -46.512.515   Uneingeschränkt
 Cesar Frank Athenäum                          192.784               -5.485   Andere
 Königliches Athenäum Eupen                    397.779              -54.603   Feststellungen:
 Königliches Athenäum St. Vith                 310.788              13.423    - Aufgabentrennung
 Robert Schuman Institut                       968.439              14.606    - Physisches Inventar
 Zentrum für Förderpädagogik                    548.868               9.357
 Gemeinschaftszentren                        33.876.043          -1.188.185
 Medienzentrum                                 470.308               -1.724
 Service und Logistik im Unterrichtswesen      383.205              98.778
 Arbeitsamt der DG                            5.671.345            127.195    Uneingeschränkt
                                                                              Andere
                                                                              Feststellungen:
                                                                              - Physisches Inventar
 Autonome Hochschule in der DG                 826.393              45.011    Uneingeschränkt
 Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum      8.713.659             -30.750   Uneingeschränkt
 Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben      3.200.671             32.957    Uneingeschränkt
                                                                              Andere
                                                                              Feststellungen:
                                                                              - Aufgabentrennung
                                                                              - Physisches Inventar
                                                                              - Überschreitung der
                                                                              VE
 Institut für Aus- und Weiterbildung im       1.703.538             69.494    Uneingeschränkt
 Mittelstand und in KMU
 Zentrum für die gesunde Entwicklung von       387.185              74.482    Uneingeschränkt
 Kindern und Jugendlichen                                                     Andere
                                                                              Feststellungen:
                                                                              - Physisches Inventar
                                                                                                (Euro)

2.1.1   Erläuterungen zu den anderen Feststellungen
In den folgenden Absätzen stellt der Rechnungshof allgemein die Bemerkungen vor, die im
Rahmen der Zertifizierung der Jahresabschlüsse der Einrichtungen gemacht wurden. Für
KONTROLLBERICHT 2017 / 8

weitere Einzelheiten zu den Feststellungen der einzelnen Einrichtungen wird auf den
jeweiligen Zertifizierungsbericht der Einrichtungen verwiesen.

Die in der Tabelle 1 unter „Prüfungsurteil“ aufgeführten Feststellungen gelten nur für die
Einrichtungen, unter denen sie aufgeführt sind.

Aufgabentrennung
In den o.e. Einrichtungen wird das allgemeine Prinzip der Aufgabentrennung nicht auf den
Zyklus der Zahlungen angewandt. Das Ausführen von Zahlungen wird einzig und allein
durch eine Person, dem Rechnungspflichtigen, ausgeführt, die die Funktionen von
Buchhalter und Kassenführer vereint4.

Dies birgt Risiken im internen Kontrollsystem, und damit Betrugsrisiken, da der Buchhalter
die Möglichkeit hat Zahlungen vorzubereiten, diese zu bestätigen und die Buchung in der
Buchhaltung einzugeben.

Physische Inventur
In den o.e. Einrichtungen wird entweder keine körperliche Inventur geführt um das Inventar
der Buchhaltung zu bestätigen, oder es wird die existierende physische Inventur nur
teilweise mit dem buchhalterischen Inventar abgestimmt.

Das Fehlen einer physischen Inventur ermöglicht weder die Existenz noch die
Vollständigkeit von Vermögenswerten in den Bilanzen der Einrichtungen zu gewährleisten.

Auf Basis von Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 10. November 2009 5, muss die
Deutschsprachige Gemeinschaft, mindestens zum Ende des Geschäftsjahres, die
notwendigen Berichterstattungen, Prüfungen, Überprüfungen und Bewertungen
durchführen, die erforderlich sind, um zum selben Zeitpunkt eine vollständige
Bestandsaufnahme     ihrer    Vermögenswerte,     Förderungen    und   Rechte, ihrer
Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, sowie ihrer Vermögen zu gewährleisten.

Überschreitung der Verpflichtungsermächtigungen
In der o.e. Einrichtung hat der Verwaltungsrat die Gesamtsumme                                                der
Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der letzten Haushaltsanpassung erhöht.

Der Haushalt einer Einrichtung öffentlichen Interesses wird durch ihren Verwaltungsrat
festgestellt und durch die Regierung genehmigt. In jedem Fall wird die maximale Höhe der
Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen der Einrichtung öffentlichen Interesses
durch das Haushaltsdekret genehmigt. Daraus müssen die Einrichtungen öffentlichen
Interesses im Rahmen einer Haushaltsanpassung die maximale Höhe der Gesamtsumme der
Verpflichtungsermächtigungen einhalten.

2.1.2 Weitere Bemerkungen und Empfehlungen in den Managementbriefen
Öffentliche Aufträge
Beim Ankauf von Waren und Gütern beim DgG Service & Logistik im Unterrichtswesen wird
ausdrücklich die Richtlinie verwendet, um lokalen und regionalen Produkten den Vorrang
zu geben, was von der Hauptverwaltung im kontradiktorischen Verfahren mit dem
Rechnungshof bestätigt wurde. Diese Bestimmung widerspricht dem Gesetz über öffentliche

4
 Was die Hauptverwaltung angeht, gilt dies nicht für Zahlungen ab 250.000 Euro und alle manuellen Überweisungen.
Diese Feststellung ist nicht für das DgG Königliches Athenäum Eupen anwendbar.
5Königlicher Erlass vom 10. November 2009 zur Festlegung des auf den Föderalstaat, die Gemeinschaften, die Regionen
und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission anwendbaren Kontenplans.
KONTROLLBERICHT 2017 / 9

Aufträge. Bei dem Kauf von Waren und Dienstleistungen darf ein bestimmter Ursprung
nicht als Kriterium gelten, weil dies den Wettbewerb einschränken oder behindern kann.

Personalkosten des DgG Gemeinschaftszentren
Die Personalkosten machen 55% der Rechnungslegung 2017 des DgG Gemeinschaftszentren
aus (2.969.546 Euro). Im Rahmen der Zertifizierungsarbeiten durch den Rechnungshof
wurden in 2017 17 Mitarbeiterakten des DgG Gemeinschaftszentren geprüft. Diese
Überprüfung ergab eine einzige Unregelmäßigkeit: einer Person wurde ein finanzielles
Dienstalter von 13 Jahren gewährt, obwohl das finanzielle Dienstalter auf Basis der
vorgelegten Belege nur 5,5 Jahre beträgt.

2.2   Konsolidierte Haushaltsausführungsrechnung

Die konsolidierte Haushaltsausführungsrechnung ergibt sich aus der Summe der
Realisierungen der in Artikel 2 Nummer 2 DHO aufgeführten Einrichtungen, zuzüglich der
Zahlen des Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen
Gemeinschaft.
KONTROLLBERICHT 2017 / 10

Tabelle 2 – „Konsolidierte“ Haushaltsausführungsrechnung

                                     Einnahmen                  Ausgaben                            Saldo
                                                           VE               AE            Brutto6           Netto7
    Parlament
    Parlament                          6.677.215                N.A.     6.660.322            16.892          726.153
    Hauptverwaltung
    Allgemein                        429.809.729      338.627.501      347.141.866
    Zweckbestimmt                     32.927.195       32.880.305       32.942.054
    Variable Kredite
    Gesamt                           462.736.924      371.507.806      380.083.920       82.653.004       -47.982.929
    Dienste mit getrennter Geschäftsführung
    Cesar Frank Athenäum                  282.982         272.481          272.481            10.500             10.500
    KA Eupen                              391.092         335.686          335.686            55.406              9.439
    KA Sankt Vith                         351.358         328.853          328.853            22.504             22.504
    Robert Schuman Institut               475.819         478.461          478.461            -2.642             22.358
    Zentrum für                           566.047         582.670          582.670           -16.622              3.209
    Förderpädagogik
    DgG Gemeinschaftszentren           4.897.109        5.183.033        5.397.817          -500.708         -530.708
    DgG Medienzentrum                     341.436         311.549          309.888            31.548             31.548
    DgG Service und Logistik im           453.270         353.427          353.427            99.843             99.843
    Unterrichtswesen
    Einrichtungen öffentlichen Interesses
    Arbeitsamt                         6.972.205        6.641.969        6.787.233           184.972          292.966
    AHS                                   539.177         553.705          507.482            31.695             31.695
    BRF                                6.837.244        6.856.757        6.856.757           -19.513          -19.513
    DSL                               14.510.487       14.756.300       14.518.268            -7.781             -7.781
    IAWM                               4.203.295        4.128.968        4.128.968            74.327             95.714
    Kaleido                               940.162         859.342          877.927            62.235             62.235
    Andere Einrichtungen
    Wirtschafts- und Sozialrat            299.877               N.A.       245.993            53.884             53.884
    Konsolidierung
    Konsolidierte Salden                                                                 82.749.545       -47.078.864
                                                                                                                  (Euro)

6 Der Unterschied zwischen den Salden der Haushaltsbuchhaltung und der Allgemeinen Buchhaltung ist in den
Jahresabschlüsse der Einrichtungen aufgeführt (Konkordanzlisten). Diese Unterschiede erklären sich hauptsächlich durch
verschiedene Buchführungsmethoden für Investitionen und Abschreibungen, Anleihen oder Beteiligungen und deren
Rückzahlungen sowie durch die Abgrenzungsposten.
7 Saldo rechnungstragend der buchhalterischen Verrichtungen die durch die Verwaltung der Deutschsprachigen
Gemeinschaft bezüglich der SEC-Normen als neutral betrachtet werden. Der Rechnungshof greift diese Angaben auf,
unter Vorbehalt einer eventuellen Neuklassierung durch das Institut für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
oder Eurostat.
Was die Hauptverwaltung angeht, erklärt sich der Unterschied zwischen den Brutto- und Nettosalden in Höhe von
130.635.933 Euro wie folgt:
• Ausgabe von lang- und mittelfristigen Liquiditätsscheinen für einen Betrag von 150,3 Millionen Euro (siehe Punkt
2.4.2.2. „Liquiditätsscheine“);
• Kapitaltilgungen von langfristigen Anleihen für einen Betrag von 19.532.610 Euro (siehe Punkt 2.4.3.1 „Aktueller Anteil
klassischer Anleihen innerhalb eines Jahres“);
•     Veränderungen in Bezug auf Beteiligungen (Verrichtungen der Klasse 8) für einen Betrag von 131.457 Euro.
KONTROLLBERICHT 2017 / 11

Im Jahr 2017 belief sich der konsolidierte Nettosaldo auf -47.078.864 Euro. Für die
Berechnung des konsolidierten Nettosaldos hat der Rechnungshof die Haushaltseinnahmen
und -ausgaben des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft 8 sowie des Wirtschafts-
und Sozialrates berücksichtigt. Er hat diese aber nicht zertifiziert.

2.3     Nettofinanzierungssaldo nach SEC Normen

2.3.1 Zertifizierung der Rechnungslegung
Der Rechnungshof ist mit der Zertifizierung der Rechnungslegung beauftragt und dies auf
Grundlage der Vorschriften des Gesetzes vom 16. Mai 2003 und das Dekret vom 25. Mai 2009
und nicht auf der Grundlage des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung (SEC).

Das belgische Institut der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (IVG) ist damit beauftragt
das SEC-Resultat für das gesamte Königreich und seine Gliedstaaten zu berechnen. Das IVG
berechnet die verschiedenen Salden auf Basis der Rechnungslegungen der Gliedstaaten und
fügt seine eigenen Berichtigungen und Korrekturen bei, ohne jedoch die Jahresabschlüsse
abzuändern.

2.3.2 Berechnung des Nettofinanzierungssaldo
Auf Basis der Notifizierung des IVG, im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen
Defizit, das sich auf den von der Hauptverwaltung am 7. Mai 2018 mitgeteilten Angaben
basiert, hat das IVG den Nettofinanzierungssaldo auf -47.142.749 Euro und den SEC-Saldo
auf -34.731.962 Euro festgestellt (im Oktober berechnet).

Es ist anzumerken, dass das durch das IVG berechnete Defizit nicht den SEC-Saldo des
Wirtschafts- und Sozialrat (53.884 Euro) berücksichtigt. Des Weiteren trägt das IVG nicht
Rechnung von Einnahmen in Höhe von 10.000 Euro.

Die Berechnung des IVG berücksichtigt nicht den zertifizierten Jahresabschluss der
verschiedenen Einrichtungen in der DG, sondern die im Mai 2018 von der Hauptverwaltung
mitgeteilten Angaben (Allgemeine Datenbank)9. Infolge der Kontroll- und
Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes müssten jedoch keine Korrekturbuchungen
vorgenommen werden, die einen Einfluss auf die Haushaltsausführungrechnungen 2017
hätten, sodass die Angaben der „Allgemeinen Datenbank“ und die zertifizierten
Haushaltsausführungrechnungen übereinstimmen.

Was die Dienste mit getrennter Geschäftsführung „Königliches Athenäum Eupen“, „Robert Schuman Institut“ und
„Zentrum für Förderpädagogik“ angeht, ergibt sich der Unterschied ausschließlich durch die Buchung der UREBA-
Zuschüsse (siehe Kontrollbericht 2016, Punkt 2.8 „UREBA-Zuschüsse“).
Was die anderen Einrichtungen anbelangt, entspricht der Unterschied den Betrag der im Jahr 2017 erledigten
Kapitaltilgungen (Siehe Punkt 2.4.3.1 „Aktueller Anteil klassischer Anleihen innerhalb eines Jahres“).
8 Der Jahresabschluss 2017 des PDG wurde dem Rechnungshof zur Überprüfung noch nicht übermittelt. Die
Haushaltsangaben basieren auf der provisorischen Rechnungslegung des Parlaments für das Jahr 2017.
9
 Protokoll vom 17. Juli 2013 zwischen dem Institut für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, dem Föderalstaat, der
Wallonischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt, der Französischen Gemeinschaft, der Flämischen Gemeinschaft,
der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Flämischen
Gemeinschaftskommission über die Übermittlung von Daten für die Erstellung der Staatskonten und für das Verfahren
bei einem übermäßigen Defizit.
KONTROLLBERICHT 2017 / 12

Der Rechnungshof hat eine Tabelle erstellt, welche die beide Rechnungsweisen vergleicht
(IVG und Rechnungshof). Was die SEC-Korrekturen angeht, übernimmt der Rechnungshof
die vom IVG angewendeten Korrekturen, ohne Stellung zu beziehen.

Die vorgestellte Tabelle trägt nicht Rechnung der lokalen Behörden, die ebenfalls zum
Konsolidierungskreis der DG gehören.

Tabelle 3 – Nettofinanzierungssaldo nach SEC-Normen

                                                                    IVG             Rechnungshof         Unterschied
     Zu finanzierender Bruttosaldo                                82.685.660            82.749.545             63.884
     Anleihen                                                     150.347.146          150.347.146
     Kapitaltilgungen                                              20.417.280            20.417.280
     Zu finanzierender Nettosaldo                                -47.244.206           -47.180.339             63.884
     Gewährte Kredite und Beteiligungen (Einnahmen)                    463.543                463.543
     Gewährte Kredite und Beteiligungen (Ausgaben)                     565.000                565.000
     Nettofinanzierungssaldo                                     -47.142.749           -47.078.882             63.884
     PPP Ausgaben                                                    2.972.233
     6. Staatsreform (Verrichtungen durch technischen                9.438.554
     Operatoren)
     Summe der Korrekturen                                         12.410.787
     SEC Saldo                                                   -34.731.962
                                                       (Euro, Quelle: Table de passage S1312 2010-2017 – IVG)

2.3.3 Einhaltung der Haushaltsnorm
Das vom IVG für das Jahr 2017 berechnete Defizit (SEC Saldo) der Deutschsprachigen
Gemeinschaft belief sich auf -34.731.962 Euro. Das veranschlagte Haushaltsziel der
Deutschsprachigen Gemeinschaft im Stabilitätsprogramm Belgiens für den Zeitraum
2016-2019 liegt bei einem Defizit von -36.300.000 Euro. Der Rechnungshof stellt fest, dass
das einzuhaltende Ziel somit erreicht wurde.

Es ist anzumerken, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft mit dem o.e. Defizit knapp dem
vom Hohen Finanzrat empfohlenen Haushaltspfad folgt, der ein nominales Defizit
von -34.730.000 Euro10 vorsah.

2.4        Entwicklung des Schuldenstandes

2.4.1 Flüssige Mittel
Bei den Diensten der Hauptverwaltung beliefen sich die flüssigen Mittel am 31. Dezember
2017 auf 11.291.065 Euro, d.h. eine Erhöhung um 4.174.803 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über eine permanente Kreditlinie 11 mit einem
variablen Zinssatz12, in Höhe von 250 Mio. Euro bei ihrer Hausbank. Der Zinssatz belief sich
auf null % im Jahr 2017, da der Euribor 1 Woche höchstens -0,371 % erreicht hat. Am 31.
Dezember 2017 nutzte die Hauptverwaltung diese Kreditlinie nicht.

10   Auf Basis eines vorgesehenen BIP in Höhe von 428.770 Millionen Euro für das Jahr 2017.
11
     Vertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2018.
12Monatlich durchschnittlich Euribor 1 Woche zuzüglich 10 Basispunkte bis zu einer Nutzung der Kreditlinie in Höhe von
100 Million Euro, und zuzüglich 15 Basispunkte ab einer Nutzung der Kreditlinie in Höhe von 100 Million Euro. Dieser
Zinssatz darf aber nicht negativ sein.
KONTROLLBERICHT 2017 / 13

Grafik 1 – Flüssige Mittel des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

   60.000.000
   40.000.000
   20.000.000
              0
   -20.000.000
   -40.000.000
   -60.000.000
   -80.000.000
 -100.000.000
 -120.000.000
 -140.000.000
           01/01/2015      01/07/2015     01/01/2016     01/07/2016      01/01/2017       01/07/2017

Bei den anderen Diensten und Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft beliefen
sich die flüssigen Mittel am 31. Dezember 2017 insgesamt auf 6.271.524 Euro, d. h. eine
Veränderung um -1.043.136 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Ende 2017 nutzte der DgG
Gemeinschaftszentren die Kreditlinie um 2.782.370 Euro, d.h. eine zusätzliche Nutzung in
Höhe von 910.766 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Grafik 2 – Flüssige Mittel der anderen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft

 8.000.000

 7.000.000

 6.000.000

 5.000.000

 4.000.000

 3.000.000

 2.000.000
       01/01/2015       01/07/2015      01/01/2016     01/07/2016      01/01/2017         01/07/2017

Der Rechnungshof stellt des Weiteren fest, dass es ein zentralisiertes Kassensystem (cash-
pooling) nur bei den Diensten der Hauptverwaltung und mit getrennter Geschäftsführung
in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt, das über eine Verrechnung im Hintergrund
(„Unechtes Cash-pooling“) geschieht. Was die Einrichtungen öffentlichen Interesses angeht,
gibt es kein zentralisiertes Kassensystem, im Gegensatz zu anderen Gliedstaaten in Belgien.

2.4.2 Langfristige Verbindlichkeiten
2.4.2.1 Klassische Anleihen, finanzielle Leasings und alternative Finanzierungen
Im Jahr 2017 wurden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft weder neue Anleihen noch
finanzielle Leasings abgeschlossen. Die vorhandenen Kredite müssen jedoch gemäß der
KONTROLLBERICHT 2017 / 14

Tilgungspläne erstattet werden. Im Rahmen der Ureba-Zuschüsse hat das KAE Kredite in
Höhe von 47.146 Euro aufgenommen, in Form von alternativen Finanzierungen. Die
Rechnungslegung 2017 trägt zudem der Umbuchung des PPP-Projekts (74.100.000 Euro)
Rechnung13.

Ende 2017 verblieben noch 118.697.848 Euro als langfristige Verbindlichkeit, wovon die DG
insgesamt 3.748.270 Euro im Jahr 2018 zurückzahlen muss (siehe 2.4.3.1 „Aktueller Anteil
klassischer Anleihen innerhalb eines Jahres“). Die Situation sieht wie folgt aus:

Tabelle 4 – Anleihen, finanzielle Leasings und alternative Finanzierungen

                                                                    Über 1 Jahr       Im Jahr fällig        Gesamt
     Parlament der DG                                                 11.775.168             734.955         12.510.123
     Hauptverwaltung                                                 100.336.397           2.832.479        103.168.876
     - Anleihen                                                        6.062.168           1.714.200          7.776.368
     - Leasing                                                        87.622.545             790.759         88.413.304
     - Alternative Finanzierungen                                       6.651.684            327.520          6.979.204
     DgG’s (UREBA-Zuschüsse)                                              850.580             47.189           897.769
     - Königliches Athenäum Eupen                                          43.610              2.357            45.967
     - Robert Schuman Institut                                            450.000             25.000           475.000
     - Zentrum für Förderpädagogik                                        356.970             19.832           376.802
     Einrichtungen öffentlichen Interesses                              1.987.433            133.647          2.121.080
     - Arbeitsamt der DG                                                1.792.088            111.248          1.903.336
     - IAWM                                                               195.345             22.399            217.744
     Gesamt                                                        114.949.578            3.748.270        118.697.848
                                                                                                                  (Euro)

2.4.2.2 Liquiditätsscheine
Im Jahr 2017 hat die Hauptverwaltung langfristige Liquiditätsscheine (Medium-Term Notes,
MTN) für einen Gesamtbetrag von 150,3 Mio. Euro emittiert, sodass der Saldo sich am 31.
Dezember auf 247,05 Mio. Euro belief, wovon 90. Mio. Euro im Jahr 2018 zurückgezahlt
werden. Ende 2017 sieht die Situation wie folgt aus 14:

Grafik 3 – Vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgegebene langfristige Liquiditätsscheine
                      01/06/2023
                      01/06/2015
                      01/12/2015
                      01/06/2016
                      01/12/2016
                      01/06/2017
                      01/12/2017
                      01/06/2018
                      01/12/2018
                      01/06/2019
                      01/12/2019
                      01/06/2020
                      01/12/2020
                      01/06/2021
                      01/12/2021
                      01/06/2022
                      01/12/2022

                      01/12/2023
                      01/06/2024
                      01/12/2024
                      01/06/2025
                      01/12/2025
                      01/06/2026
                      01/12/2026

                0
      -25.000.000
      -50.000.000
      -75.000.000
     -100.000.000
     -125.000.000
     -150.000.000
     -175.000.000
     -200.000.000
     -225.000.000
     -250.000.000
                                                  Anwendbarer Zinssatz
                               -0,050 %                 0,000 %                       1,450 %

13   Siehe Punkt 2.6.1. PPP Projekt I.
14   Diese Grafik und Tabelle berücksichtigen nicht die im Jahr 2018 unterzeichneten Liquiditätsscheine.
KONTROLLBERICHT 2017 / 15

Tabelle 5 – Emittierte Medium Term Notes im Jahr 2017

     Ausgabedatum                Dauer            Tilgungsdatum               Betrag          Anwendbarer Zinssatz
     15.02.2017           5 Jahre                 15.02.2022                   25.000.000                    0,284 %
     15.02.2017           7 Jahre                 15.02.2024                   25.300.000                    0,821 %
     15.02.2017           10 Jahre                15.02.2027                   25.000.000                    1,453 %
     15.02.2017           1 Jahr 6 Monate         15.08.2018                   50.000.000                   -0,050 %
     15.02.2017           2 Jahre                 15.02.2019                   25.000.000                    0,000 %
                                                                                                                (Euro)

Im Jahr 2017 haben die anderen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft keine
solchen Verbindlichkeiten unterzeichnet.

2.4.3 Kurzfristige Verbindlichkeiten
2.4.3.1 Aktueller Anteil klassischer Anleihen innerhalb eines Jahres
Auf Basis der Tilgungspläne sind die im Jahr fällig werdenden Verbindlichkeiten aufgeführt.

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat 709.278 Euro an Kapitaltilgungen
im Jahr 2017 zurückgezahlt. Im Jahr 2018 zahlt das Parlament 734.955 Euro zurück.

Im Laufe des Geschäftsjahres 2017 wurde ein Betrag von 19.532.610 Euro15 von den Diensten
der Hauptverwaltung zurückgezahlt. Für das Jahr 2018 sollen 2.832.479 Euro zurückgezahlt
werden. Der Unterschied im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich daraus, dass der Betrag für
das Jahr 2018 die Kapitaltilgungen auf Investitionen des Föderalstaates in
Krankenhausinfrastrukturen nicht berücksichtigt, da kein Tilgungsplan vorliegt. Außerdem
wurden die Annuitäten der Jahren 2018 und 2019 in Bezug auf das PPP-Projekt, auf die Jahre
2016 und 2017 vorgezogen.

Die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben insgesamt 175.392 Euro an
Kapitaltilgungen im Jahr 2017 zurückgezahlt. Im Jahr 2018 zahlen die Einrichtungen
voraussichtlich 180.835 Euro zurück.

2.4.3.2 Liquiditätsscheine
Zusätzlich zu ihrer Kreditlinie verwendet die Hauptverwaltung verschiedene
Finanzprodukte. Seit 2014 hat sie Liquiditätsscheine (Commercial Papers, CP) in
Zusammenarbeit mit ihrer Hausbank emittiert. Ende 2017 beziehen sich die diesbezüglichen
Verbindlichkeiten auf 45 Mio. Euro, die mit einem negativen Zinssatz in Höhe von -0,05 %
emittiert wurden.

Die Ausgabe von Liquiditätsscheine bis Ende 2017 wird hierunter detailliert aufgeführt16:

15Dieser Betrag enthält die Kapitaltilgungen auf Investitionen des Föderalstaates in Krankenhausinfrastrukturen in Höhe
von 3.500.860 Euro.
16   Diese Grafik berücksichtigt nicht die im Jahr 2018 unterzeichneten Liquiditätsscheine.
KONTROLLBERICHT 2017 / 16

Grafik 4 – vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgegebene kurzfristige Liquiditätsscheine

                  0
      -20.000.000
      -40.000.000
      -60.000.000
      -80.000.000
     -100.000.000
     -120.000.000
     -140.000.000

                                                  Anwendbarer Zinssatz
                                -0,100 %                0,000 %                      0,521 %

2.4.4 Gesamter Schuldenstand
Die Notifizierung des IVG enthält ebenfalls die Berechnung des konsolidierten
Bruttoschuldenstandes.

Tabelle 6 – Konsolidierter Bruttoschuldenstand (Konzept Maastricht)

                                                    2014               2015               2016               2017
     Direkter Schuldenstand:                     192.651.026        216.839.646         259.729.084        312.011.050
     - Kurzfristig (< 1 Jahr)                    156.676.636        130.000.000         135.000.000         45.000.000
     - Langfristig (> 1 Jahr)                      35.974.390         86.839.646        124.729.084        267.011.050
     Indirekter Schuldentstand                      2.508.262         96.674.550         94.506.250         91.385.777
     - PPP (Schulen)                                        0         94.300.000         90.400.000         86.500.000
     - Building blocks Loans                        2.508.262          2.374.550          2.246.955          2.118.902
     - Building blocks Deposits                              0                   0        1.859.295          2.766.875
     Konsolidierter                             195.159.288        313.514.196        354.235.334        403.396.827
     Bruttoschuldenstand der DG
                                                                          (Euro, Quelle: Dettes EDP 2017-2 – IVG)

Der Rechnungshof stellt fest, dass die o.e. Bemerkungen über das Defizit (Siehe 2.3.2
„Berechnung des Nettofinanzierungssaldo“) auch für die Berechnung des Schuldenstandes
anwendbar sind. Nach den Berechnungen des Rechnungshofes beläuft sich der konsolidierte
Bruttoschuldenstand der DG Ende 2017 auf 410.747.848 Euro17.

Zudem merkt der Rechnungshof an, dass die Einnahmen aller Einrichtungen der
Deutschsprachigen Gemeinschaft, ausgenommen der Einnahmen aus Anleihen oder von der
Hauptverwaltung gewährten Dotationen, sich auf 322.088.835 Euro in 2017 beziehen. Der
Schuldenstand der Deutschsprachigen Gemeinschaft macht demzufolge 127,6 % ihrer
Jahreseinnahmen aus.

Des Weiteren möchte der Rechnungshof die Aufmerksamkeit auf die Entwicklung des
Schuldenstandes in der DG in der Periode 2012-2017 lenken. Nach den Berechnungen des

17   118.697.848 Euro Anleihen, finanziellen Leasings und alternative Finanzierungen, 292.050.000 Euro Liquiditätsscheine.
KONTROLLBERICHT 2017 / 17

IVG belief sich der konsolidierte Bruttoschuldenstand auf 66,6 Mio. Euro im Jahr 2012.
Seitdem haben sich die Schulden der Gemeinschaft mehr als versechsfacht. Diese Steigerung
erklärt sich wie folgt:

       Umsetzung und Umklassierung der alternativen Finanzierungen (die früher Teil der
        indirekten Schulden waren);
       Umsetzung des PPP-Projektes (hybride Finanzierung für einen Betrag von 72 Mio. Euro);
       Umklassierung des PPP-Projektes (indirekte Schuld in Höhe von 94,3 Mio. Euro seit
        2015);
       Umsetzung des Infrastrukturplanes und des Registrierungskatalogs.

2.5         Lokale Behörden und SEC-Normen

Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegen alle Finanzangaben der
belgischen Entitäten dem haushaltspolitischen Rahmen. Die lokalen Behörden sind keine
Ausnahme und tragen zu den Ergebnissen Belgiens in diesem Bereich bei. Die belgischen
Stabilitätsprogramme haben allgemeine Ziele für alle lokalen Gebietskörperschaften
festgelegt. Diese wurden bisher nicht den Aufsichtsbehörden zugeteilt.

Die Gemeinschaft ist dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch die
Kommunen im Stabilitätsprogramm zu überwachen. Die diesbezüglichen Maßnahmen
wurden im Kontrollbericht für das Jahr 2014 detailliert dargestellt.

In den letzten Haushaltsjahren stellt sich der Beitrag der lokalen Behörden der
Deutschsprachigen Gemeinschaft zu den Ergebnissen Belgiens wie folgt dar:

Tabelle 7 – Haushaltsergebnisse der lokalen Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft in SEC-Resultaten

                                                 2014             2015              2016              2017
     Gemeinden                                 15.983.889           705.033         3.819.498         4.619.027
     ÖSHZ                                          216.722         1.071.277        4.257.427        -6.038.028
     Autonome Gemeinderegie                     -3.662.804            91.351       -1.304.266              N/A18
     Gesamt                                   12.537.807         1.867.661         6.772.659        -1.419.001
                                                                                                          (Euro)

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Haushaltsergebnisse der lokalen Behörden mit den im
Rahmen von Infrastrukturprojekten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährten
Vorschüssen verglichen werden müssen. In diesem Fall verringert die Deutschsprachige
Gemeinschaft ihr Haushaltsergebnis und erhöht das Ergebnis der lokalen Behörden. Die
Relation der Einnahmen und Ausgaben auf Ebene der lokalen Behörden ist jedoch nicht
gewährleistet. Die genannten Infrastrukturausgaben, die später von den lokalen Behörden
durchgeführt werden, werden sich negativ auf ihr Haushaltsergebnis und in Bezug auf die
SEC-Resultate auswirken.

2.6         PPP Projekte – Entwicklungen 2017

2.6.1 PPP Projekt I
Projektänderungsvereinbarungen
Der Rechnungshof hat die drei Projektänderungsvereinbarungen (PÄV) des Jahres 2017
analysiert. Bei der PÄV 200 handelt es sich um den Abschluss der Herstellungsphase. Diese

18   Die Rechnungslegung der autonomen Gemeinderegie „Galmei“ wurde noch nicht hinterlegt.
KONTROLLBERICHT 2017 / 18

regelt die letzten Punkte in Bezug auf Heizung/Lüftung, Brandschutz, Energiemanagement
und Dokumentation, die durch die PPP Eupen Schule SA geregelt werden müssen. Insgesamt
belaufen sich die in der Herstellungsphase vereinbarten zusätzlichen Nachtragsleistungen
auf 5.711.125 Euro.

Die PÄV 201 und 202 beziehen sich auf Änderungen im Energievertragsmanagement. Sie
legen fest, dass, wie bereits in den Jahren 2014 bis 2016 und in Abweichung des
Projektvertrags, die Deutschsprachige Gemeinschaft anstelle der PPP Eupen Schule SA in
der Betriebsphase das Vertragsmanagement und die Kosten der Medienversorgung (Energie-
und Wasserversorgung) der Nutzungsobjekte übernimmt.

Buchung in die Bilanz
Infolge der Umklassierung des PPP-Projekts in ein finanzielles Leasing durch das IVG wurde
in 2017 eine Umbuchung der PPP-Forderungen und Schulden vorgenommen, um diese in
der Bilanz des Ministeriums auszuweisen.

Der Betrag der verbleibenden PPP Schuld (Kapitaltilgungen in Bezug auf die Phasen Design
und Build) ist nun im Konto 176200 „Leasing > 1 Jahr“ ausgewiesen (74.100.000 Euro). Die
Zinskosten der Phase Finance werden, wie früher, jährlich gebucht. Des Weiteren wurde die
restliche Summe der Design und Build Kosten aktiviert (74.100.000 Euro) und der bereits
teilweise in den langfristigen Forderungen neu gebildete Buchwert (76.317.623 Euro) wurde
auf das Konto 250000 „Leasing Ankäufe“ (insgesamt 150.417.623 Euro)19 übertragen.

Diese Umbuchung erklärt hauptsächlich den Anstieg der Aktiva und Passiva der Bilanz zum
31. Dezember 2017 im Vergleich zum Vorjahr.

Realisierungen 2017
In 2017, beliefen sich die Kosten des PPP’s auf 16.998.371 Euro und teilen sich wie folgt auf:

Tabelle 8 – Realisierungen

                                                                     2015               2016                2017
     Betriebsleistungen                                              2.471.164          2.300.339          2.678.383
     Subsidien Stadt Eupen (Instandsetzung)                             93.406              93.741             97.988
     Rückforderung Energiekosten Stadt Eupen                            -46.081            -46.081            -46.081
     Bauleistungen20                                                    81.957          3.542.177              37.534
     Annuitäten                                                      3.436.432         13.745.720         13.745.720
     Anpassung Annuitäten                                               61.437                    0                  0
     Subsidien Stadt Eupen (Annuitäten)                                211.766             423.533            423.533
     Nutzerausstattung                                                 118.773             108.322                   0
     Beraterleistungen                                                  84.180              64.203             61.295
     Total                                                          6.512.946         20.231.954         16.998.371
                                                                                                                (Euro)

19
  Es ist anzumerken, dass die Annuitäten 2018 nicht in den kurzfristigen Schulden vorgesehen sind, da diese gemäß PÄV
192 auf das Jahr 2017 vorgezogen wurden.
20 Diese Bauleistungen beziehen sich auf die o.e. zusätzlichen in der Herstellungsphase vereinbarten Nachtragsleistungen,

die in den Annuitäten nicht einbegriffen sind.
KONTROLLBERICHT 2017 / 19

2.6.2 PPP Projekt II
In 2017 wurden ebenfalls die ersten Honorarleistungen, bezüglich der Vorbereitung und
Planung des PPP Projekt II ans Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft berechnet.
Die gesamten Kosten beliefen sich auf 93.390 Euro 21 in 2017.

2.7     Kontrolle auf Basis Artikel 46 § 1, Absatz 4 DHO

Der Rechnungshof hat eine analytische Überprüfung der Jahresabschlüsse 2017 der
folgenden Rechtspersönlichkeiten durchgeführt:

     Die VoG Sport für Alle;
     Die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
     Der Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Jahresabschluss 2017 des Medienrats der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde dem
Rechnungshof zur Überprüfung noch nicht hinterlegt.

Am 14. Januar 2016 wurde die Agentur für europäische Bildungsprogramme VoG liquidiert.

Die Rechnungen 2017 des Parlaments und der Fraktionen wurden noch nicht an den
Rechnungshof übermittelt.

In 2018 wurden die Rechnungslegungen 2016 der Fraktionen kontrolliert22. Diese Kontrolle
hat zum ersten Mal stattgefunden. Bei dieser Prüfung wurden keine wesentlichen Fehler
festgestellt.

21
  Juristische Begleitung des Projekts (6.210 Euro) sowie Beratungsleistungen für die Projektvorbereitung, das
Vergabeverfahren, das Bau- sowie das Betriebscontrolling (87.180 Euro).
22siehe Artikel 2 des Beschlusses des Parlaments vom 3. November 2014 bezüglich der finanziellen und materiellen
Unterstützung der anerkannten Fraktionen, der nicht anerkannten Fraktionen sowie der Fraktionslosen.
KONTROLLBERICHT 2017 / 20

KAPITEL 3

Anlagen
3.1       Kontrollmodalitäten für die Zertifizierungsarbeiten

In Anwendung von Artikel 46 DHO nimmt der Rechnungshof die Kontrollmodalitäten für
die Zertifizierungsarbeiten in seinem Kontrollbericht auf.

3.1.1     Einführung
In Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes vom 16. Mai 2003 23, enthalten das DHO und
sein Ausführungserlass vom 15. Juni 2011, für die Deutschsprachige Gemeinschaft die
Bestimmungen zur allgemeinen Buchhaltung und zur Haushaltsbuchhaltung. Die Regierung
erstellt jedes Jahr unter ihrer Verantwortung die Rechnungslegung aller Einrichtungen der
Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der Rechnungshof übt seinerseits die Kontrolle der
Haushaltsbuchhaltung und der allgemeinen Buchhaltung dieser Einrichtungen aus und
zertifiziert die Jahresabschlüsse.

3.1.2 Zertifizierungsverfahren
Hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Rechnungslegung hat der Rechnungshof seine
Prüfungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen, Dekreten und Beschlüssen auf Basis der
Kontrollnormen          der    Internationalen       Organisation        der     Obersten
Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) durchgeführt. Diese Normen machen es
erforderlich, dass der Rechnungshof seine Prüfungen derart organisiert und durchführt, dass
ein hinreichendes Ausmaß an Sicherheit erlangt wird, dass die Deutschsprachige
Gemeinschaft die Buchhaltungsregeln eingehalten hat und dass die Finanzlage, unter
Berücksichtigung der allgemein geltenden Buchführungsmethoden, wahrheitsgetreu
abgebildet wird.

Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Funktionsweise des Buchführungssystems liegt der
Fokus jährlich bei:

       der Eintragung der Verrichtungen in die Haushaltsbuchhaltung und zeitgleich in die
        allgemeine Buchhaltung,
       der Kohärenz zwischen Input und Output sowie
       der Weiterverfolgung der von der Buchhaltungssoftware SAP generierten
        Fehlerberichte.

Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit und Regelmäßigkeit der zugrunde liegenden
Verrichtungen liegt der jährliche Fokus bei der Prüfung der Bereiche mit finanzieller
Wichtigkeit, auf Grundlage einer Stichprobe.

3.1.3 Interne Kontrolle
Im Kontext der Zertifizierungsarbeiten bewertet der Rechnungshof die Entwicklung und die
Anwendung des in den Artikeln 44 und 45 DHO aufgeführten internen Kontrollsystems.

23 Gesetz vom 16. Mai 2003 zur Festlegung der für die Haushaltspläne, die Kontrolle der Subventionen und die Buchführung

der Gemeinschaften und Regionen sowie für die Organisation der Kontrolle durch den Rechnungshof geltenden
allgemeinen Bestimmungen.
KONTROLLBERICHT 2017 / 21

Signifikante Mängel im internen Kontrollsystem die auf der Grundlage von vorliegenden
Prozedurbeschreibungen festgestellt werden, werden vom Rechnungshof an die
Verantwortlichen und das Management mitgeteilt.

3.1.4 Prüfungsverfahren
3.1.4.1 Parlament
Am 20. Juni 2016 wurde das „Protokoll zwischen dem Parlament der Deutschsprachigen
Gemeinschaft und dem Rechnungshof in Bezug auf die Kontrolle der Rechnungen des
Parlaments und der Parlamentsfraktionen durch den Rechnungshof“ unterzeichnet, das die
Modalitäten der Kontrolle des Rechnungshofes beschreibt.

3.1.4.2 Dienste der Hauptverwaltung und Dienste mit getrennter Geschäftsführung
In Anwendung von Artikel 46 Absatz 3 DHO wurden für die Zertifizierung sowie für die
Bemerkungen zur Rechnungslegung, die Dienste der Hauptverwaltung und die Dienste mit
getrennter Geschäftsführung als eine Einheit betrachtet.

Für die Einnahmen hat der Rechnungshof die seitens des Föderalstaates gewährte
Globaldotation, die seitens der Wallonischen Region zur Ausübung der übertragenen
Befugnisse überwiesenen Dotationen sowie die durch die Nationallotterie überwiesenen
Mittel geprüft. Diese Dotationen und Mittel bilden den Schwerpunkt des Haushalts der
Deutschsprachigen Gemeinschaft und stellen durchschnittlich zirka 95 % der
Gesamteinnahmen dar.

Für die Prüfung der Gesetz- und Regelmäßigkeit der Ausgaben wurden Bereiche mit relativ
hohen Beträgen gemäß einer Risikoeinschätzung ausgewählt. Die Bereiche die diesen
Kriterien nicht entsprechen werden zyklisch kontrolliert.

3.1.4.3 Einrichtungen öffentlichen Interesses
Die Buchhaltungen der Einrichtungen öffentlichen Interesses wurden geprüft,
rechnungstragend der durch den Betriebsrevisor geführten Arbeiten. Der Betriebsrevisor
wurde von der Regierung mit einer prüferischen Durchsicht beauftragt. Die
Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes wurden, für die Bewertung der Gesetz- und
Regelmäßigkeit der getätigten Verrichtungen, durch Stichprobenprüfungen ergänzt.

3.1.5 Mitteilung der Prüfungsbefunde und der Zertifizierung
Korrekturbuchungen in der Buchhaltung infolge der Kontroll- und Zertifizierungsarbeiten
des Rechnungshofes, wie sie unter Artikel 46 DHO vorgesehen sind, können durch den
Rechnungspflichtigen vorgenommen werden, bis dass der Rechnungshof seinen
Kontrollbericht zur allgemeinen Rechnungslegung dem Parlament übermittelt24. Im Kontext
der vorzunehmenden Korrekturbuchungen hat der Rechnungshof seine Prüfungsbefunde
den betroffenen Einrichtungen vorgelegt und in einem kontradiktorischen Verfahren
erläutert. Daraufhin haben die Einrichtungen ihre Jahresabschlüsse dem Rechnungshof
übermittelt.

3.1.6 Kontrollmodalitäten für die Kontrolle auf Basis Artikel 46, § 1, Absatz 4 DHO
Die Kontrollverpflichtungen dieser Rechtspersönlichkeiten sind kontextuell im Sinne der
Verfassung zu interpretieren. Diese Interpretation beinhaltet aber, dass die
Kontrollzuständigkeit des Rechnungshofes sich beschränkt auf:

24   In Anwendung von Artikel 41 DHO.
KONTROLLBERICHT 2017 / 22

     die Prüfung der korrekten Anwendung der den Einrichtungen durch die
      Deutschsprachige Gemeinschaft gewährten Dotationen/Zuschüsse ;
     die Prüfung der korrekten Erfüllung der den Einrichtungen durch die Deutschsprachige
      Gemeinschaft anvertrauten Aufgaben (die Aufgaben dienen dem Gemeinwohl und sind
      grundsätzlich nur ausführend) ;
     die Prüfung der Aufgaben/Ausgaben die eindeutig in die Befugnis der
      Deutschsprachigen Gemeinschaft fallen (Aufgaben/Ausgaben in Bezug auf andere
      öffentliche Behörden werden nicht kontrolliert).

3.2     Haushaltsregeln

3.2.1 Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen
Gemeinschaft (DHO)
Das Programmdekret vom 26. Februar 2018 hat das DHO abgeändert. Diese Änderungen
sind am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft getreten. Zudem tritt das Dekret vom 13.
Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für
Selbstbestimmtes Leben am 1. Januar 2017 in Kraft.

Die obengenannten Änderungen finden weder Anwendung auf die Autonome Hochschule
in der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch auf das Zentrum für die gesunde Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen, für die ein Sonderdekret angenommen werden muss.

3.2.1.1 Schaffung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (Artikel 87)
Da die DSL die Nachfolge der DPB wahrnimmt, wurde die Wortfolge „Dienststelle der
Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung“ durch die Wortfolge
„Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben“ ersetzt.

3.2.1.2 Abschluss der Konten der Rechnungspflichtigen und Zahlstellenverwaltern
(Artikel 25 und 26)
Der Abschluss der Konten eines jeden Rechnungspflichtigen und/oder Zahlstellenverwalter
basiert sich auf dem – zertifizierten – Jahresabschluss seiner Einrichtung. Um die eventuellen
Korrekturbuchungen infolge der Kontroll- und Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes
Rechnung zu tragen, ist die Übermittlung seines Abschlusses nach die Zertifizierung des
Rechnungshofes nachgezogen.

3.2.1.3 Jahresberichte (Artikel 84.1 und 99.1)
Die Übermittlung der Tätigkeitsbericht einer jeden Einrichtungen wurde zum 15. Juli des
Jahres, das dem Haushaltsjahr folgt, nachgezogen.

Der Rechnungshof merkt an, dass diese Bestimmung der Autonomen Hochschule in der DG
sowie dem Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht
betrifft. Die bevollmächtigten Anweisungsbefugte beider Einrichtungen müssen bis zum 15.
Mai des Jahres, das dem Haushaltsjahr folgt dem Aufsichtsminister und dem
Haushaltsminister ihren Jahresbericht über die Tätigkeiten während des abgelaufenen
Haushaltsjahres übermitteln. Die Übermittlung dieser Jahresberichte muss dem
Rechnungshof spätestens am 30. Mai desselben Jahres erfolgen. Mit Schreiben vom 6. Juli
2018 hat der Ministerpräsident dem Rechnungshof die Jahresberichte der beiden o.e.
Einrichtungen übermittelt, d.h. mit einer Verspätung von ca. 1,5 Monat.

Der Rechnungshof bedauert ferner, dass die Übermittlung der Tätigkeitsberichte so spät
erfolgt, da die in diesen Berichten enthaltenen Informationen meistens von Nöten sind im
Rahmen der Zertifizierungsarbeiten.
KONTROLLBERICHT 2017 / 23

3.2.1.4 Unterstützungshinweis (Artikel 105.1)
Mit dieser Bestimmung werden die Empfänger von Zuschüssen, die aufgrund von Dekreten,
Geschäftsführungsverträgen oder Konventionen strukturell oder projektbezogen ausgezahlt
werden, dekretal dazu verpflichtet, gemäß den von der Regierung festgelegten Vorgaben auf
die Unterstützung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft hinzuweisen.
ANSCHRIFT
Rechnungshof
Rue de la Régence 2
B-1000 Brüssel

TEL.
+32 2 551 81 11

FAX
+32 2 551 86 22

www.rechnungshof.be
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