Kontrollbericht des Rechnungshofes 2017 - Dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgelegter 29. Bericht
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Kontrollbericht des Rechnungshofes 2017 Dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgelegter 29. Bericht Beschlossen vom Rechnungshof in seiner Sitzung der Allgemeinen Versammlung vom 24. Oktober 2018
KONTROLLBERICHT 2017 / 2 Einführung Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage ist das Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DHO). Das Dekret findet Anwendung auf die Dienste der Hauptverwaltung, die Dienste mit getrennter Geschäftsführung, die Einrichtungen öffentlichen Interesses sowie die unter Artikel 46 §1 Absatz 4 aufgeführten Rechtspersönlichkeiten. Übermittlung des Entwurfs der Rechnungslegung Jedes Jahr erstellt die Regierung unter ihrer Verantwortung die Rechnungslegung der Gesamtheit der Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Artikel 38 Absatz 1 DHO). In Anwendung von Artikel 40 DHO hat der Ministerpräsident der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit seinem Brief vom 25. Mai 2018 den Entwurf der Rechnungslegung 2017 fristgerecht übermittelt. Zertifizierung der Jahresabschlüsse In Anwendung von Artikel 40.1 DHO übermittelte der Rechnungshof bereits mit Brief vom 12. September 2018 dem Parlament, der Regierung und den betroffenen Einrichtungen die Zertifizierung der Jahresabschlüsse (Artikel 46 Absatz 2, 1 und 2 DHO). Das mit den betroffenen Einrichtungen geführte kontradiktorische Verfahren sowie die infolge dieses Verfahrens vorgenommenen Korrekturbuchungen sind der Zertifizierung der Jahresabschlüsse vorausgegangen1. Übermittlung der Bemerkungen zur Rechnungslegung In Anwendung von Artikel 46 Absatz 1 DHO hat der Rechnungshof die Kontrolle der Haushaltsbuchhaltung und der allgemeinen Buchhaltung der Einrichtungen vorgenommen. Der vorliegende Kontrollbericht beschreibt die Modalitäten dieser Kontrolle (s. Kapitel 3). Der Kontrollbericht enthält auch die im Artikel 46 Absatz 2 aufgeführten abschließenden Feststellungen sowie die im Artikel 41 DHO vorgesehenen Bemerkungen zur Rechnungslegung2. 1Die infolge der Kontroll- und Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes sowie des kontradiktorischen Verfahrens korrigierte Abschlussfassung des Jahresabschlusses wurde dem Rechnungshof wiefolgt übermittelt: • Dienste der Hauptverwaltung, per Brief vom 17. Juli 2018; • Arbeitsamt der DG, per Brief vom 21. August 2018; • Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, per Email vom 12. September 2018. 2In Anwendung von Artikel 46 Absatz 3 DHO sind für die Zwecke der Zertifizierung sowie für die Bemerkungen zur Rechnungslegung die Dienste der Hauptverwaltung und die Dienste mit getrennter Geschäftsführung als eine Einheit betrachtet worden.
KONTROLLBERICHT 2017 / 3 In Anwendung von Artikel 41 DHO übermittelt der Rechnungshof seinen Kontrollbericht dem Parlament, der Regierung und den betroffenen Einrichtungen. Unterbreitung des Dekretentwurfs zur dritten Anpassung des Haushaltsplans 2017 Die Aufstellung des Dekretentwurfs zur dritten Anpassung des Dekrets vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung des Haushaltsplans 2017 erfolgte durch die Kontrollarbeiten des Rechnungshofes und seine sich daraus ergebenden Bemerkungen. Der Rechnungshof hat den Dekretentwurf zur Kenntnis genommen.
KONTROLLBERICHT 2017 / 4 INHALTSVERZEICHNIS Kapitel 1 5 Zusammenfassung 5 1.1 Einführung 5 1.2 Zertifizierung der Jahresabschlüsse 5 1.3 Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakt 5 1.4 PPP Projekte 5 1.5 Anlagen 6 Kapitel 2 7 Bemerkungen zur Rechnungslegung 2017 7 2.1 Prüfungsurteile 7 2.1.1 Erläuterungen zu den anderen Feststellungen 7 2.1.2 Weitere Bemerkungen und Empfehlungen in den Managementbriefen 8 2.2 Konsolidierte Haushaltsausführungsrechnung 9 2.3 Nettofinanzierungssaldo nach SEC Normen 11 2.3.1 Zertifizierung der Rechnungslegung 11 2.3.2 Berechnung des Nettofinanzierungssaldo 11 2.3.3 Einhaltung der Haushaltsnorm 12 2.4 Entwicklung des Schuldenstandes 12 2.4.1 Flüssige Mittel 12 2.4.2 Langfristige Verbindlichkeiten 13 2.4.3 Kurzfristige Verbindlichkeiten 15 2.4.4 Gesamter Schuldenstand 16 2.5 Lokale Behörden und SEC-Normen 17 2.6 PPP Projekte – Entwicklungen 2017 17 2.6.1 PPP Projekt I 17 2.6.2 PPP Projekt II 19 2.7 Kontrolle auf Basis Artikel 46 § 1, Absatz 4 DHO 19 Kapitel 3 20 Anlagen 20 3.1 Kontrollmodalitäten für die Zertifizierungsarbeiten 20 3.2 Haushaltsregeln 22
KONTROLLBERICHT 2017 / 5 KAPITEL 1 Zusammenfassung 1.1 Einführung Im Rahmen seines Kontrollberichtes stellt der Rechnungshof zusammenfassend die Jahresabschlüsse der seiner Kontrolle unterworfenen Einrichtungen sowie die Ergebnisse dieser Überprüfungen vor. Er lenkt hierunter die Aufmerksamkeit auf die Hauptfeststellungen. 1.2 Zertifizierung der Jahresabschlüsse Die Jahresabschlüsse 2017 aller Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden uneingeschränkt zertifiziert. 1.3 Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakt Auf Basis des Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) werden die finanziellen Ergebnisse der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gliedstaat Belgiens, bewertet. In diesem Rahmen werden zwei Hauptaspekte überprüft: das Haushaltsergebnis und der Schuldenstand. Das Institut für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (IVG) berechnet diese Salden mit Bezug auf den Rechnungslegungen der DG, zuzüglich SEC-Korrekturen. Haushaltsergebnis Das Haushaltsergebnis (-34.731.962 Euro) wird mit dem im Stabilitätsprogramm festgelegten Ziel (-36.300.000 Euro) verglichen. Auf Basis der zertifizierten Jahresabschlüsse und der vom IVG am 19. Oktober 2018 veröffentlichten „tables de passage“ stellt der Rechnungshof fest, dass die DG ihr Ziel eingehalten hat. Schuldenstand Der Schuldenstand3 der Deutschsprachigen Gemeinschaft belief sich auf 403.396.827 Euro am 31. Dezember 2017, d.h. eine Steigerung um 336,8 Millionen Euro seit 2012. Dies erklärt sich vor allem durch die Realisierung vieler Infrastrukturprojekte (PPP-Projekt, Alternative Finanzierungen, Abbau des Registrierungskatalogs). Ein Drittel dieser Schuld wurde zu einem kurzfristigen Zinssatz finanziert, was die Deutschsprachige Gemeinschaft einem Risiko im Fall eines Wachstums der Zinssätze aussetzt. 1.4 PPP Projekte In 2017 beliefen sich die Kosten des PPP-Projekts auf 16.998.371 Euro (inklusive Rückzahlungsannuitäten) und es gab drei Projektänderungsvereinbarung (PÄV). Eine dieser PÄV behandelt den Abschluss der Herstellungsphase, die beiden anderen beziehen sich auf Änderungen im Energievertragsmanagement. Die erhöhten Kosten in 2017 erklären sich im Wesentlichen aus dem Vorziehen der Annuitäten 2018 und 2019, die gemäß PÄV 192, integral auf die Jahre 2016 und 2017 gebucht werden. 3Im Gegensatz zum Haushaltsziel regelt kein Kooperationsabkommen den Schuldenstand und die Verteilung der Schuld zwischen den Gliedstaaten Belgiens.
KONTROLLBERICHT 2017 / 6 Des Weiteren wurden die ersten Honorarleistungen in Bezug auf das PPP Projekt II an die Hauptverwaltung berechnet. 1.5 Anlagen In Anwendung von Artikel 46 DHO beschreibt der Rechnungshof die Modalitäten seiner Kontrolle, unverändert im Vergleich zu früheren Berichten. Außerdem werden die Änderungen in Bezug auf die Haushaltsgesetzgebung vorgestellt. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Jahresabschlüsse.
KONTROLLBERICHT 2017 / 7 KAPITEL 2 Bemerkungen zur Rechnungslegung 2017 2.1 Prüfungsurteile Gemäß Artikel 40.1 DHO hat der Rechnungshof dem Parlament, der Regierung und den betroffenen Einrichtungen die Zertifizierungen der Jahresabschlüsse 2017 am 12. September 2018 übermittelt. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick der wichtigsten Angaben der allgemeinen Buchhaltung dieser Jahresabschlüsse, sowie der Prüfungsurteile. Die Haushaltsergebnisse werden unter dem Punkt 2.2 „Konsolidierte Haushaltsausführungsrechnung“ vorgestellt. Tabelle 1 – Prüfungsurteile Einrichtung Bilanztotal Buchhalterisches Prüfungsurteil Ergebnis Hauptverwaltung 279.939.165 -46.512.515 Uneingeschränkt Cesar Frank Athenäum 192.784 -5.485 Andere Königliches Athenäum Eupen 397.779 -54.603 Feststellungen: Königliches Athenäum St. Vith 310.788 13.423 - Aufgabentrennung Robert Schuman Institut 968.439 14.606 - Physisches Inventar Zentrum für Förderpädagogik 548.868 9.357 Gemeinschaftszentren 33.876.043 -1.188.185 Medienzentrum 470.308 -1.724 Service und Logistik im Unterrichtswesen 383.205 98.778 Arbeitsamt der DG 5.671.345 127.195 Uneingeschränkt Andere Feststellungen: - Physisches Inventar Autonome Hochschule in der DG 826.393 45.011 Uneingeschränkt Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum 8.713.659 -30.750 Uneingeschränkt Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 3.200.671 32.957 Uneingeschränkt Andere Feststellungen: - Aufgabentrennung - Physisches Inventar - Überschreitung der VE Institut für Aus- und Weiterbildung im 1.703.538 69.494 Uneingeschränkt Mittelstand und in KMU Zentrum für die gesunde Entwicklung von 387.185 74.482 Uneingeschränkt Kindern und Jugendlichen Andere Feststellungen: - Physisches Inventar (Euro) 2.1.1 Erläuterungen zu den anderen Feststellungen In den folgenden Absätzen stellt der Rechnungshof allgemein die Bemerkungen vor, die im Rahmen der Zertifizierung der Jahresabschlüsse der Einrichtungen gemacht wurden. Für
KONTROLLBERICHT 2017 / 8 weitere Einzelheiten zu den Feststellungen der einzelnen Einrichtungen wird auf den jeweiligen Zertifizierungsbericht der Einrichtungen verwiesen. Die in der Tabelle 1 unter „Prüfungsurteil“ aufgeführten Feststellungen gelten nur für die Einrichtungen, unter denen sie aufgeführt sind. Aufgabentrennung In den o.e. Einrichtungen wird das allgemeine Prinzip der Aufgabentrennung nicht auf den Zyklus der Zahlungen angewandt. Das Ausführen von Zahlungen wird einzig und allein durch eine Person, dem Rechnungspflichtigen, ausgeführt, die die Funktionen von Buchhalter und Kassenführer vereint4. Dies birgt Risiken im internen Kontrollsystem, und damit Betrugsrisiken, da der Buchhalter die Möglichkeit hat Zahlungen vorzubereiten, diese zu bestätigen und die Buchung in der Buchhaltung einzugeben. Physische Inventur In den o.e. Einrichtungen wird entweder keine körperliche Inventur geführt um das Inventar der Buchhaltung zu bestätigen, oder es wird die existierende physische Inventur nur teilweise mit dem buchhalterischen Inventar abgestimmt. Das Fehlen einer physischen Inventur ermöglicht weder die Existenz noch die Vollständigkeit von Vermögenswerten in den Bilanzen der Einrichtungen zu gewährleisten. Auf Basis von Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 10. November 2009 5, muss die Deutschsprachige Gemeinschaft, mindestens zum Ende des Geschäftsjahres, die notwendigen Berichterstattungen, Prüfungen, Überprüfungen und Bewertungen durchführen, die erforderlich sind, um zum selben Zeitpunkt eine vollständige Bestandsaufnahme ihrer Vermögenswerte, Förderungen und Rechte, ihrer Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, sowie ihrer Vermögen zu gewährleisten. Überschreitung der Verpflichtungsermächtigungen In der o.e. Einrichtung hat der Verwaltungsrat die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der letzten Haushaltsanpassung erhöht. Der Haushalt einer Einrichtung öffentlichen Interesses wird durch ihren Verwaltungsrat festgestellt und durch die Regierung genehmigt. In jedem Fall wird die maximale Höhe der Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen der Einrichtung öffentlichen Interesses durch das Haushaltsdekret genehmigt. Daraus müssen die Einrichtungen öffentlichen Interesses im Rahmen einer Haushaltsanpassung die maximale Höhe der Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen einhalten. 2.1.2 Weitere Bemerkungen und Empfehlungen in den Managementbriefen Öffentliche Aufträge Beim Ankauf von Waren und Gütern beim DgG Service & Logistik im Unterrichtswesen wird ausdrücklich die Richtlinie verwendet, um lokalen und regionalen Produkten den Vorrang zu geben, was von der Hauptverwaltung im kontradiktorischen Verfahren mit dem Rechnungshof bestätigt wurde. Diese Bestimmung widerspricht dem Gesetz über öffentliche 4 Was die Hauptverwaltung angeht, gilt dies nicht für Zahlungen ab 250.000 Euro und alle manuellen Überweisungen. Diese Feststellung ist nicht für das DgG Königliches Athenäum Eupen anwendbar. 5Königlicher Erlass vom 10. November 2009 zur Festlegung des auf den Föderalstaat, die Gemeinschaften, die Regionen und die Gemeinsame Gemeinschaftskommission anwendbaren Kontenplans.
KONTROLLBERICHT 2017 / 9 Aufträge. Bei dem Kauf von Waren und Dienstleistungen darf ein bestimmter Ursprung nicht als Kriterium gelten, weil dies den Wettbewerb einschränken oder behindern kann. Personalkosten des DgG Gemeinschaftszentren Die Personalkosten machen 55% der Rechnungslegung 2017 des DgG Gemeinschaftszentren aus (2.969.546 Euro). Im Rahmen der Zertifizierungsarbeiten durch den Rechnungshof wurden in 2017 17 Mitarbeiterakten des DgG Gemeinschaftszentren geprüft. Diese Überprüfung ergab eine einzige Unregelmäßigkeit: einer Person wurde ein finanzielles Dienstalter von 13 Jahren gewährt, obwohl das finanzielle Dienstalter auf Basis der vorgelegten Belege nur 5,5 Jahre beträgt. 2.2 Konsolidierte Haushaltsausführungsrechnung Die konsolidierte Haushaltsausführungsrechnung ergibt sich aus der Summe der Realisierungen der in Artikel 2 Nummer 2 DHO aufgeführten Einrichtungen, zuzüglich der Zahlen des Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
KONTROLLBERICHT 2017 / 10 Tabelle 2 – „Konsolidierte“ Haushaltsausführungsrechnung Einnahmen Ausgaben Saldo VE AE Brutto6 Netto7 Parlament Parlament 6.677.215 N.A. 6.660.322 16.892 726.153 Hauptverwaltung Allgemein 429.809.729 338.627.501 347.141.866 Zweckbestimmt 32.927.195 32.880.305 32.942.054 Variable Kredite Gesamt 462.736.924 371.507.806 380.083.920 82.653.004 -47.982.929 Dienste mit getrennter Geschäftsführung Cesar Frank Athenäum 282.982 272.481 272.481 10.500 10.500 KA Eupen 391.092 335.686 335.686 55.406 9.439 KA Sankt Vith 351.358 328.853 328.853 22.504 22.504 Robert Schuman Institut 475.819 478.461 478.461 -2.642 22.358 Zentrum für 566.047 582.670 582.670 -16.622 3.209 Förderpädagogik DgG Gemeinschaftszentren 4.897.109 5.183.033 5.397.817 -500.708 -530.708 DgG Medienzentrum 341.436 311.549 309.888 31.548 31.548 DgG Service und Logistik im 453.270 353.427 353.427 99.843 99.843 Unterrichtswesen Einrichtungen öffentlichen Interesses Arbeitsamt 6.972.205 6.641.969 6.787.233 184.972 292.966 AHS 539.177 553.705 507.482 31.695 31.695 BRF 6.837.244 6.856.757 6.856.757 -19.513 -19.513 DSL 14.510.487 14.756.300 14.518.268 -7.781 -7.781 IAWM 4.203.295 4.128.968 4.128.968 74.327 95.714 Kaleido 940.162 859.342 877.927 62.235 62.235 Andere Einrichtungen Wirtschafts- und Sozialrat 299.877 N.A. 245.993 53.884 53.884 Konsolidierung Konsolidierte Salden 82.749.545 -47.078.864 (Euro) 6 Der Unterschied zwischen den Salden der Haushaltsbuchhaltung und der Allgemeinen Buchhaltung ist in den Jahresabschlüsse der Einrichtungen aufgeführt (Konkordanzlisten). Diese Unterschiede erklären sich hauptsächlich durch verschiedene Buchführungsmethoden für Investitionen und Abschreibungen, Anleihen oder Beteiligungen und deren Rückzahlungen sowie durch die Abgrenzungsposten. 7 Saldo rechnungstragend der buchhalterischen Verrichtungen die durch die Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der SEC-Normen als neutral betrachtet werden. Der Rechnungshof greift diese Angaben auf, unter Vorbehalt einer eventuellen Neuklassierung durch das Institut für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen oder Eurostat. Was die Hauptverwaltung angeht, erklärt sich der Unterschied zwischen den Brutto- und Nettosalden in Höhe von 130.635.933 Euro wie folgt: • Ausgabe von lang- und mittelfristigen Liquiditätsscheinen für einen Betrag von 150,3 Millionen Euro (siehe Punkt 2.4.2.2. „Liquiditätsscheine“); • Kapitaltilgungen von langfristigen Anleihen für einen Betrag von 19.532.610 Euro (siehe Punkt 2.4.3.1 „Aktueller Anteil klassischer Anleihen innerhalb eines Jahres“); • Veränderungen in Bezug auf Beteiligungen (Verrichtungen der Klasse 8) für einen Betrag von 131.457 Euro.
KONTROLLBERICHT 2017 / 11 Im Jahr 2017 belief sich der konsolidierte Nettosaldo auf -47.078.864 Euro. Für die Berechnung des konsolidierten Nettosaldos hat der Rechnungshof die Haushaltseinnahmen und -ausgaben des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft 8 sowie des Wirtschafts- und Sozialrates berücksichtigt. Er hat diese aber nicht zertifiziert. 2.3 Nettofinanzierungssaldo nach SEC Normen 2.3.1 Zertifizierung der Rechnungslegung Der Rechnungshof ist mit der Zertifizierung der Rechnungslegung beauftragt und dies auf Grundlage der Vorschriften des Gesetzes vom 16. Mai 2003 und das Dekret vom 25. Mai 2009 und nicht auf der Grundlage des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (SEC). Das belgische Institut der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (IVG) ist damit beauftragt das SEC-Resultat für das gesamte Königreich und seine Gliedstaaten zu berechnen. Das IVG berechnet die verschiedenen Salden auf Basis der Rechnungslegungen der Gliedstaaten und fügt seine eigenen Berichtigungen und Korrekturen bei, ohne jedoch die Jahresabschlüsse abzuändern. 2.3.2 Berechnung des Nettofinanzierungssaldo Auf Basis der Notifizierung des IVG, im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, das sich auf den von der Hauptverwaltung am 7. Mai 2018 mitgeteilten Angaben basiert, hat das IVG den Nettofinanzierungssaldo auf -47.142.749 Euro und den SEC-Saldo auf -34.731.962 Euro festgestellt (im Oktober berechnet). Es ist anzumerken, dass das durch das IVG berechnete Defizit nicht den SEC-Saldo des Wirtschafts- und Sozialrat (53.884 Euro) berücksichtigt. Des Weiteren trägt das IVG nicht Rechnung von Einnahmen in Höhe von 10.000 Euro. Die Berechnung des IVG berücksichtigt nicht den zertifizierten Jahresabschluss der verschiedenen Einrichtungen in der DG, sondern die im Mai 2018 von der Hauptverwaltung mitgeteilten Angaben (Allgemeine Datenbank)9. Infolge der Kontroll- und Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes müssten jedoch keine Korrekturbuchungen vorgenommen werden, die einen Einfluss auf die Haushaltsausführungrechnungen 2017 hätten, sodass die Angaben der „Allgemeinen Datenbank“ und die zertifizierten Haushaltsausführungrechnungen übereinstimmen. Was die Dienste mit getrennter Geschäftsführung „Königliches Athenäum Eupen“, „Robert Schuman Institut“ und „Zentrum für Förderpädagogik“ angeht, ergibt sich der Unterschied ausschließlich durch die Buchung der UREBA- Zuschüsse (siehe Kontrollbericht 2016, Punkt 2.8 „UREBA-Zuschüsse“). Was die anderen Einrichtungen anbelangt, entspricht der Unterschied den Betrag der im Jahr 2017 erledigten Kapitaltilgungen (Siehe Punkt 2.4.3.1 „Aktueller Anteil klassischer Anleihen innerhalb eines Jahres“). 8 Der Jahresabschluss 2017 des PDG wurde dem Rechnungshof zur Überprüfung noch nicht übermittelt. Die Haushaltsangaben basieren auf der provisorischen Rechnungslegung des Parlaments für das Jahr 2017. 9 Protokoll vom 17. Juli 2013 zwischen dem Institut für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, dem Föderalstaat, der Wallonischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt, der Französischen Gemeinschaft, der Flämischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Flämischen Gemeinschaftskommission über die Übermittlung von Daten für die Erstellung der Staatskonten und für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.
KONTROLLBERICHT 2017 / 12 Der Rechnungshof hat eine Tabelle erstellt, welche die beide Rechnungsweisen vergleicht (IVG und Rechnungshof). Was die SEC-Korrekturen angeht, übernimmt der Rechnungshof die vom IVG angewendeten Korrekturen, ohne Stellung zu beziehen. Die vorgestellte Tabelle trägt nicht Rechnung der lokalen Behörden, die ebenfalls zum Konsolidierungskreis der DG gehören. Tabelle 3 – Nettofinanzierungssaldo nach SEC-Normen IVG Rechnungshof Unterschied Zu finanzierender Bruttosaldo 82.685.660 82.749.545 63.884 Anleihen 150.347.146 150.347.146 Kapitaltilgungen 20.417.280 20.417.280 Zu finanzierender Nettosaldo -47.244.206 -47.180.339 63.884 Gewährte Kredite und Beteiligungen (Einnahmen) 463.543 463.543 Gewährte Kredite und Beteiligungen (Ausgaben) 565.000 565.000 Nettofinanzierungssaldo -47.142.749 -47.078.882 63.884 PPP Ausgaben 2.972.233 6. Staatsreform (Verrichtungen durch technischen 9.438.554 Operatoren) Summe der Korrekturen 12.410.787 SEC Saldo -34.731.962 (Euro, Quelle: Table de passage S1312 2010-2017 – IVG) 2.3.3 Einhaltung der Haushaltsnorm Das vom IVG für das Jahr 2017 berechnete Defizit (SEC Saldo) der Deutschsprachigen Gemeinschaft belief sich auf -34.731.962 Euro. Das veranschlagte Haushaltsziel der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Stabilitätsprogramm Belgiens für den Zeitraum 2016-2019 liegt bei einem Defizit von -36.300.000 Euro. Der Rechnungshof stellt fest, dass das einzuhaltende Ziel somit erreicht wurde. Es ist anzumerken, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft mit dem o.e. Defizit knapp dem vom Hohen Finanzrat empfohlenen Haushaltspfad folgt, der ein nominales Defizit von -34.730.000 Euro10 vorsah. 2.4 Entwicklung des Schuldenstandes 2.4.1 Flüssige Mittel Bei den Diensten der Hauptverwaltung beliefen sich die flüssigen Mittel am 31. Dezember 2017 auf 11.291.065 Euro, d.h. eine Erhöhung um 4.174.803 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über eine permanente Kreditlinie 11 mit einem variablen Zinssatz12, in Höhe von 250 Mio. Euro bei ihrer Hausbank. Der Zinssatz belief sich auf null % im Jahr 2017, da der Euribor 1 Woche höchstens -0,371 % erreicht hat. Am 31. Dezember 2017 nutzte die Hauptverwaltung diese Kreditlinie nicht. 10 Auf Basis eines vorgesehenen BIP in Höhe von 428.770 Millionen Euro für das Jahr 2017. 11 Vertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2018. 12Monatlich durchschnittlich Euribor 1 Woche zuzüglich 10 Basispunkte bis zu einer Nutzung der Kreditlinie in Höhe von 100 Million Euro, und zuzüglich 15 Basispunkte ab einer Nutzung der Kreditlinie in Höhe von 100 Million Euro. Dieser Zinssatz darf aber nicht negativ sein.
KONTROLLBERICHT 2017 / 13 Grafik 1 – Flüssige Mittel des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft 60.000.000 40.000.000 20.000.000 0 -20.000.000 -40.000.000 -60.000.000 -80.000.000 -100.000.000 -120.000.000 -140.000.000 01/01/2015 01/07/2015 01/01/2016 01/07/2016 01/01/2017 01/07/2017 Bei den anderen Diensten und Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft beliefen sich die flüssigen Mittel am 31. Dezember 2017 insgesamt auf 6.271.524 Euro, d. h. eine Veränderung um -1.043.136 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Ende 2017 nutzte der DgG Gemeinschaftszentren die Kreditlinie um 2.782.370 Euro, d.h. eine zusätzliche Nutzung in Höhe von 910.766 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Grafik 2 – Flüssige Mittel der anderen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft 8.000.000 7.000.000 6.000.000 5.000.000 4.000.000 3.000.000 2.000.000 01/01/2015 01/07/2015 01/01/2016 01/07/2016 01/01/2017 01/07/2017 Der Rechnungshof stellt des Weiteren fest, dass es ein zentralisiertes Kassensystem (cash- pooling) nur bei den Diensten der Hauptverwaltung und mit getrennter Geschäftsführung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt, das über eine Verrechnung im Hintergrund („Unechtes Cash-pooling“) geschieht. Was die Einrichtungen öffentlichen Interesses angeht, gibt es kein zentralisiertes Kassensystem, im Gegensatz zu anderen Gliedstaaten in Belgien. 2.4.2 Langfristige Verbindlichkeiten 2.4.2.1 Klassische Anleihen, finanzielle Leasings und alternative Finanzierungen Im Jahr 2017 wurden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft weder neue Anleihen noch finanzielle Leasings abgeschlossen. Die vorhandenen Kredite müssen jedoch gemäß der
KONTROLLBERICHT 2017 / 14 Tilgungspläne erstattet werden. Im Rahmen der Ureba-Zuschüsse hat das KAE Kredite in Höhe von 47.146 Euro aufgenommen, in Form von alternativen Finanzierungen. Die Rechnungslegung 2017 trägt zudem der Umbuchung des PPP-Projekts (74.100.000 Euro) Rechnung13. Ende 2017 verblieben noch 118.697.848 Euro als langfristige Verbindlichkeit, wovon die DG insgesamt 3.748.270 Euro im Jahr 2018 zurückzahlen muss (siehe 2.4.3.1 „Aktueller Anteil klassischer Anleihen innerhalb eines Jahres“). Die Situation sieht wie folgt aus: Tabelle 4 – Anleihen, finanzielle Leasings und alternative Finanzierungen Über 1 Jahr Im Jahr fällig Gesamt Parlament der DG 11.775.168 734.955 12.510.123 Hauptverwaltung 100.336.397 2.832.479 103.168.876 - Anleihen 6.062.168 1.714.200 7.776.368 - Leasing 87.622.545 790.759 88.413.304 - Alternative Finanzierungen 6.651.684 327.520 6.979.204 DgG’s (UREBA-Zuschüsse) 850.580 47.189 897.769 - Königliches Athenäum Eupen 43.610 2.357 45.967 - Robert Schuman Institut 450.000 25.000 475.000 - Zentrum für Förderpädagogik 356.970 19.832 376.802 Einrichtungen öffentlichen Interesses 1.987.433 133.647 2.121.080 - Arbeitsamt der DG 1.792.088 111.248 1.903.336 - IAWM 195.345 22.399 217.744 Gesamt 114.949.578 3.748.270 118.697.848 (Euro) 2.4.2.2 Liquiditätsscheine Im Jahr 2017 hat die Hauptverwaltung langfristige Liquiditätsscheine (Medium-Term Notes, MTN) für einen Gesamtbetrag von 150,3 Mio. Euro emittiert, sodass der Saldo sich am 31. Dezember auf 247,05 Mio. Euro belief, wovon 90. Mio. Euro im Jahr 2018 zurückgezahlt werden. Ende 2017 sieht die Situation wie folgt aus 14: Grafik 3 – Vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgegebene langfristige Liquiditätsscheine 01/06/2023 01/06/2015 01/12/2015 01/06/2016 01/12/2016 01/06/2017 01/12/2017 01/06/2018 01/12/2018 01/06/2019 01/12/2019 01/06/2020 01/12/2020 01/06/2021 01/12/2021 01/06/2022 01/12/2022 01/12/2023 01/06/2024 01/12/2024 01/06/2025 01/12/2025 01/06/2026 01/12/2026 0 -25.000.000 -50.000.000 -75.000.000 -100.000.000 -125.000.000 -150.000.000 -175.000.000 -200.000.000 -225.000.000 -250.000.000 Anwendbarer Zinssatz -0,050 % 0,000 % 1,450 % 13 Siehe Punkt 2.6.1. PPP Projekt I. 14 Diese Grafik und Tabelle berücksichtigen nicht die im Jahr 2018 unterzeichneten Liquiditätsscheine.
KONTROLLBERICHT 2017 / 15 Tabelle 5 – Emittierte Medium Term Notes im Jahr 2017 Ausgabedatum Dauer Tilgungsdatum Betrag Anwendbarer Zinssatz 15.02.2017 5 Jahre 15.02.2022 25.000.000 0,284 % 15.02.2017 7 Jahre 15.02.2024 25.300.000 0,821 % 15.02.2017 10 Jahre 15.02.2027 25.000.000 1,453 % 15.02.2017 1 Jahr 6 Monate 15.08.2018 50.000.000 -0,050 % 15.02.2017 2 Jahre 15.02.2019 25.000.000 0,000 % (Euro) Im Jahr 2017 haben die anderen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft keine solchen Verbindlichkeiten unterzeichnet. 2.4.3 Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.4.3.1 Aktueller Anteil klassischer Anleihen innerhalb eines Jahres Auf Basis der Tilgungspläne sind die im Jahr fällig werdenden Verbindlichkeiten aufgeführt. Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat 709.278 Euro an Kapitaltilgungen im Jahr 2017 zurückgezahlt. Im Jahr 2018 zahlt das Parlament 734.955 Euro zurück. Im Laufe des Geschäftsjahres 2017 wurde ein Betrag von 19.532.610 Euro15 von den Diensten der Hauptverwaltung zurückgezahlt. Für das Jahr 2018 sollen 2.832.479 Euro zurückgezahlt werden. Der Unterschied im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich daraus, dass der Betrag für das Jahr 2018 die Kapitaltilgungen auf Investitionen des Föderalstaates in Krankenhausinfrastrukturen nicht berücksichtigt, da kein Tilgungsplan vorliegt. Außerdem wurden die Annuitäten der Jahren 2018 und 2019 in Bezug auf das PPP-Projekt, auf die Jahre 2016 und 2017 vorgezogen. Die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben insgesamt 175.392 Euro an Kapitaltilgungen im Jahr 2017 zurückgezahlt. Im Jahr 2018 zahlen die Einrichtungen voraussichtlich 180.835 Euro zurück. 2.4.3.2 Liquiditätsscheine Zusätzlich zu ihrer Kreditlinie verwendet die Hauptverwaltung verschiedene Finanzprodukte. Seit 2014 hat sie Liquiditätsscheine (Commercial Papers, CP) in Zusammenarbeit mit ihrer Hausbank emittiert. Ende 2017 beziehen sich die diesbezüglichen Verbindlichkeiten auf 45 Mio. Euro, die mit einem negativen Zinssatz in Höhe von -0,05 % emittiert wurden. Die Ausgabe von Liquiditätsscheine bis Ende 2017 wird hierunter detailliert aufgeführt16: 15Dieser Betrag enthält die Kapitaltilgungen auf Investitionen des Föderalstaates in Krankenhausinfrastrukturen in Höhe von 3.500.860 Euro. 16 Diese Grafik berücksichtigt nicht die im Jahr 2018 unterzeichneten Liquiditätsscheine.
KONTROLLBERICHT 2017 / 16 Grafik 4 – vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgegebene kurzfristige Liquiditätsscheine 0 -20.000.000 -40.000.000 -60.000.000 -80.000.000 -100.000.000 -120.000.000 -140.000.000 Anwendbarer Zinssatz -0,100 % 0,000 % 0,521 % 2.4.4 Gesamter Schuldenstand Die Notifizierung des IVG enthält ebenfalls die Berechnung des konsolidierten Bruttoschuldenstandes. Tabelle 6 – Konsolidierter Bruttoschuldenstand (Konzept Maastricht) 2014 2015 2016 2017 Direkter Schuldenstand: 192.651.026 216.839.646 259.729.084 312.011.050 - Kurzfristig (< 1 Jahr) 156.676.636 130.000.000 135.000.000 45.000.000 - Langfristig (> 1 Jahr) 35.974.390 86.839.646 124.729.084 267.011.050 Indirekter Schuldentstand 2.508.262 96.674.550 94.506.250 91.385.777 - PPP (Schulen) 0 94.300.000 90.400.000 86.500.000 - Building blocks Loans 2.508.262 2.374.550 2.246.955 2.118.902 - Building blocks Deposits 0 0 1.859.295 2.766.875 Konsolidierter 195.159.288 313.514.196 354.235.334 403.396.827 Bruttoschuldenstand der DG (Euro, Quelle: Dettes EDP 2017-2 – IVG) Der Rechnungshof stellt fest, dass die o.e. Bemerkungen über das Defizit (Siehe 2.3.2 „Berechnung des Nettofinanzierungssaldo“) auch für die Berechnung des Schuldenstandes anwendbar sind. Nach den Berechnungen des Rechnungshofes beläuft sich der konsolidierte Bruttoschuldenstand der DG Ende 2017 auf 410.747.848 Euro17. Zudem merkt der Rechnungshof an, dass die Einnahmen aller Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, ausgenommen der Einnahmen aus Anleihen oder von der Hauptverwaltung gewährten Dotationen, sich auf 322.088.835 Euro in 2017 beziehen. Der Schuldenstand der Deutschsprachigen Gemeinschaft macht demzufolge 127,6 % ihrer Jahreseinnahmen aus. Des Weiteren möchte der Rechnungshof die Aufmerksamkeit auf die Entwicklung des Schuldenstandes in der DG in der Periode 2012-2017 lenken. Nach den Berechnungen des 17 118.697.848 Euro Anleihen, finanziellen Leasings und alternative Finanzierungen, 292.050.000 Euro Liquiditätsscheine.
KONTROLLBERICHT 2017 / 17 IVG belief sich der konsolidierte Bruttoschuldenstand auf 66,6 Mio. Euro im Jahr 2012. Seitdem haben sich die Schulden der Gemeinschaft mehr als versechsfacht. Diese Steigerung erklärt sich wie folgt: Umsetzung und Umklassierung der alternativen Finanzierungen (die früher Teil der indirekten Schulden waren); Umsetzung des PPP-Projektes (hybride Finanzierung für einen Betrag von 72 Mio. Euro); Umklassierung des PPP-Projektes (indirekte Schuld in Höhe von 94,3 Mio. Euro seit 2015); Umsetzung des Infrastrukturplanes und des Registrierungskatalogs. 2.5 Lokale Behörden und SEC-Normen Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegen alle Finanzangaben der belgischen Entitäten dem haushaltspolitischen Rahmen. Die lokalen Behörden sind keine Ausnahme und tragen zu den Ergebnissen Belgiens in diesem Bereich bei. Die belgischen Stabilitätsprogramme haben allgemeine Ziele für alle lokalen Gebietskörperschaften festgelegt. Diese wurden bisher nicht den Aufsichtsbehörden zugeteilt. Die Gemeinschaft ist dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch die Kommunen im Stabilitätsprogramm zu überwachen. Die diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Kontrollbericht für das Jahr 2014 detailliert dargestellt. In den letzten Haushaltsjahren stellt sich der Beitrag der lokalen Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu den Ergebnissen Belgiens wie folgt dar: Tabelle 7 – Haushaltsergebnisse der lokalen Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft in SEC-Resultaten 2014 2015 2016 2017 Gemeinden 15.983.889 705.033 3.819.498 4.619.027 ÖSHZ 216.722 1.071.277 4.257.427 -6.038.028 Autonome Gemeinderegie -3.662.804 91.351 -1.304.266 N/A18 Gesamt 12.537.807 1.867.661 6.772.659 -1.419.001 (Euro) Es ist darauf hinzuweisen, dass die Haushaltsergebnisse der lokalen Behörden mit den im Rahmen von Infrastrukturprojekten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährten Vorschüssen verglichen werden müssen. In diesem Fall verringert die Deutschsprachige Gemeinschaft ihr Haushaltsergebnis und erhöht das Ergebnis der lokalen Behörden. Die Relation der Einnahmen und Ausgaben auf Ebene der lokalen Behörden ist jedoch nicht gewährleistet. Die genannten Infrastrukturausgaben, die später von den lokalen Behörden durchgeführt werden, werden sich negativ auf ihr Haushaltsergebnis und in Bezug auf die SEC-Resultate auswirken. 2.6 PPP Projekte – Entwicklungen 2017 2.6.1 PPP Projekt I Projektänderungsvereinbarungen Der Rechnungshof hat die drei Projektänderungsvereinbarungen (PÄV) des Jahres 2017 analysiert. Bei der PÄV 200 handelt es sich um den Abschluss der Herstellungsphase. Diese 18 Die Rechnungslegung der autonomen Gemeinderegie „Galmei“ wurde noch nicht hinterlegt.
KONTROLLBERICHT 2017 / 18 regelt die letzten Punkte in Bezug auf Heizung/Lüftung, Brandschutz, Energiemanagement und Dokumentation, die durch die PPP Eupen Schule SA geregelt werden müssen. Insgesamt belaufen sich die in der Herstellungsphase vereinbarten zusätzlichen Nachtragsleistungen auf 5.711.125 Euro. Die PÄV 201 und 202 beziehen sich auf Änderungen im Energievertragsmanagement. Sie legen fest, dass, wie bereits in den Jahren 2014 bis 2016 und in Abweichung des Projektvertrags, die Deutschsprachige Gemeinschaft anstelle der PPP Eupen Schule SA in der Betriebsphase das Vertragsmanagement und die Kosten der Medienversorgung (Energie- und Wasserversorgung) der Nutzungsobjekte übernimmt. Buchung in die Bilanz Infolge der Umklassierung des PPP-Projekts in ein finanzielles Leasing durch das IVG wurde in 2017 eine Umbuchung der PPP-Forderungen und Schulden vorgenommen, um diese in der Bilanz des Ministeriums auszuweisen. Der Betrag der verbleibenden PPP Schuld (Kapitaltilgungen in Bezug auf die Phasen Design und Build) ist nun im Konto 176200 „Leasing > 1 Jahr“ ausgewiesen (74.100.000 Euro). Die Zinskosten der Phase Finance werden, wie früher, jährlich gebucht. Des Weiteren wurde die restliche Summe der Design und Build Kosten aktiviert (74.100.000 Euro) und der bereits teilweise in den langfristigen Forderungen neu gebildete Buchwert (76.317.623 Euro) wurde auf das Konto 250000 „Leasing Ankäufe“ (insgesamt 150.417.623 Euro)19 übertragen. Diese Umbuchung erklärt hauptsächlich den Anstieg der Aktiva und Passiva der Bilanz zum 31. Dezember 2017 im Vergleich zum Vorjahr. Realisierungen 2017 In 2017, beliefen sich die Kosten des PPP’s auf 16.998.371 Euro und teilen sich wie folgt auf: Tabelle 8 – Realisierungen 2015 2016 2017 Betriebsleistungen 2.471.164 2.300.339 2.678.383 Subsidien Stadt Eupen (Instandsetzung) 93.406 93.741 97.988 Rückforderung Energiekosten Stadt Eupen -46.081 -46.081 -46.081 Bauleistungen20 81.957 3.542.177 37.534 Annuitäten 3.436.432 13.745.720 13.745.720 Anpassung Annuitäten 61.437 0 0 Subsidien Stadt Eupen (Annuitäten) 211.766 423.533 423.533 Nutzerausstattung 118.773 108.322 0 Beraterleistungen 84.180 64.203 61.295 Total 6.512.946 20.231.954 16.998.371 (Euro) 19 Es ist anzumerken, dass die Annuitäten 2018 nicht in den kurzfristigen Schulden vorgesehen sind, da diese gemäß PÄV 192 auf das Jahr 2017 vorgezogen wurden. 20 Diese Bauleistungen beziehen sich auf die o.e. zusätzlichen in der Herstellungsphase vereinbarten Nachtragsleistungen, die in den Annuitäten nicht einbegriffen sind.
KONTROLLBERICHT 2017 / 19 2.6.2 PPP Projekt II In 2017 wurden ebenfalls die ersten Honorarleistungen, bezüglich der Vorbereitung und Planung des PPP Projekt II ans Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft berechnet. Die gesamten Kosten beliefen sich auf 93.390 Euro 21 in 2017. 2.7 Kontrolle auf Basis Artikel 46 § 1, Absatz 4 DHO Der Rechnungshof hat eine analytische Überprüfung der Jahresabschlüsse 2017 der folgenden Rechtspersönlichkeiten durchgeführt: Die VoG Sport für Alle; Die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft; Der Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der Jahresabschluss 2017 des Medienrats der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde dem Rechnungshof zur Überprüfung noch nicht hinterlegt. Am 14. Januar 2016 wurde die Agentur für europäische Bildungsprogramme VoG liquidiert. Die Rechnungen 2017 des Parlaments und der Fraktionen wurden noch nicht an den Rechnungshof übermittelt. In 2018 wurden die Rechnungslegungen 2016 der Fraktionen kontrolliert22. Diese Kontrolle hat zum ersten Mal stattgefunden. Bei dieser Prüfung wurden keine wesentlichen Fehler festgestellt. 21 Juristische Begleitung des Projekts (6.210 Euro) sowie Beratungsleistungen für die Projektvorbereitung, das Vergabeverfahren, das Bau- sowie das Betriebscontrolling (87.180 Euro). 22siehe Artikel 2 des Beschlusses des Parlaments vom 3. November 2014 bezüglich der finanziellen und materiellen Unterstützung der anerkannten Fraktionen, der nicht anerkannten Fraktionen sowie der Fraktionslosen.
KONTROLLBERICHT 2017 / 20 KAPITEL 3 Anlagen 3.1 Kontrollmodalitäten für die Zertifizierungsarbeiten In Anwendung von Artikel 46 DHO nimmt der Rechnungshof die Kontrollmodalitäten für die Zertifizierungsarbeiten in seinem Kontrollbericht auf. 3.1.1 Einführung In Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes vom 16. Mai 2003 23, enthalten das DHO und sein Ausführungserlass vom 15. Juni 2011, für die Deutschsprachige Gemeinschaft die Bestimmungen zur allgemeinen Buchhaltung und zur Haushaltsbuchhaltung. Die Regierung erstellt jedes Jahr unter ihrer Verantwortung die Rechnungslegung aller Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der Rechnungshof übt seinerseits die Kontrolle der Haushaltsbuchhaltung und der allgemeinen Buchhaltung dieser Einrichtungen aus und zertifiziert die Jahresabschlüsse. 3.1.2 Zertifizierungsverfahren Hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Rechnungslegung hat der Rechnungshof seine Prüfungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen, Dekreten und Beschlüssen auf Basis der Kontrollnormen der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) durchgeführt. Diese Normen machen es erforderlich, dass der Rechnungshof seine Prüfungen derart organisiert und durchführt, dass ein hinreichendes Ausmaß an Sicherheit erlangt wird, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft die Buchhaltungsregeln eingehalten hat und dass die Finanzlage, unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Buchführungsmethoden, wahrheitsgetreu abgebildet wird. Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Funktionsweise des Buchführungssystems liegt der Fokus jährlich bei: der Eintragung der Verrichtungen in die Haushaltsbuchhaltung und zeitgleich in die allgemeine Buchhaltung, der Kohärenz zwischen Input und Output sowie der Weiterverfolgung der von der Buchhaltungssoftware SAP generierten Fehlerberichte. Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit und Regelmäßigkeit der zugrunde liegenden Verrichtungen liegt der jährliche Fokus bei der Prüfung der Bereiche mit finanzieller Wichtigkeit, auf Grundlage einer Stichprobe. 3.1.3 Interne Kontrolle Im Kontext der Zertifizierungsarbeiten bewertet der Rechnungshof die Entwicklung und die Anwendung des in den Artikeln 44 und 45 DHO aufgeführten internen Kontrollsystems. 23 Gesetz vom 16. Mai 2003 zur Festlegung der für die Haushaltspläne, die Kontrolle der Subventionen und die Buchführung der Gemeinschaften und Regionen sowie für die Organisation der Kontrolle durch den Rechnungshof geltenden allgemeinen Bestimmungen.
KONTROLLBERICHT 2017 / 21 Signifikante Mängel im internen Kontrollsystem die auf der Grundlage von vorliegenden Prozedurbeschreibungen festgestellt werden, werden vom Rechnungshof an die Verantwortlichen und das Management mitgeteilt. 3.1.4 Prüfungsverfahren 3.1.4.1 Parlament Am 20. Juni 2016 wurde das „Protokoll zwischen dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Rechnungshof in Bezug auf die Kontrolle der Rechnungen des Parlaments und der Parlamentsfraktionen durch den Rechnungshof“ unterzeichnet, das die Modalitäten der Kontrolle des Rechnungshofes beschreibt. 3.1.4.2 Dienste der Hauptverwaltung und Dienste mit getrennter Geschäftsführung In Anwendung von Artikel 46 Absatz 3 DHO wurden für die Zertifizierung sowie für die Bemerkungen zur Rechnungslegung, die Dienste der Hauptverwaltung und die Dienste mit getrennter Geschäftsführung als eine Einheit betrachtet. Für die Einnahmen hat der Rechnungshof die seitens des Föderalstaates gewährte Globaldotation, die seitens der Wallonischen Region zur Ausübung der übertragenen Befugnisse überwiesenen Dotationen sowie die durch die Nationallotterie überwiesenen Mittel geprüft. Diese Dotationen und Mittel bilden den Schwerpunkt des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft und stellen durchschnittlich zirka 95 % der Gesamteinnahmen dar. Für die Prüfung der Gesetz- und Regelmäßigkeit der Ausgaben wurden Bereiche mit relativ hohen Beträgen gemäß einer Risikoeinschätzung ausgewählt. Die Bereiche die diesen Kriterien nicht entsprechen werden zyklisch kontrolliert. 3.1.4.3 Einrichtungen öffentlichen Interesses Die Buchhaltungen der Einrichtungen öffentlichen Interesses wurden geprüft, rechnungstragend der durch den Betriebsrevisor geführten Arbeiten. Der Betriebsrevisor wurde von der Regierung mit einer prüferischen Durchsicht beauftragt. Die Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes wurden, für die Bewertung der Gesetz- und Regelmäßigkeit der getätigten Verrichtungen, durch Stichprobenprüfungen ergänzt. 3.1.5 Mitteilung der Prüfungsbefunde und der Zertifizierung Korrekturbuchungen in der Buchhaltung infolge der Kontroll- und Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes, wie sie unter Artikel 46 DHO vorgesehen sind, können durch den Rechnungspflichtigen vorgenommen werden, bis dass der Rechnungshof seinen Kontrollbericht zur allgemeinen Rechnungslegung dem Parlament übermittelt24. Im Kontext der vorzunehmenden Korrekturbuchungen hat der Rechnungshof seine Prüfungsbefunde den betroffenen Einrichtungen vorgelegt und in einem kontradiktorischen Verfahren erläutert. Daraufhin haben die Einrichtungen ihre Jahresabschlüsse dem Rechnungshof übermittelt. 3.1.6 Kontrollmodalitäten für die Kontrolle auf Basis Artikel 46, § 1, Absatz 4 DHO Die Kontrollverpflichtungen dieser Rechtspersönlichkeiten sind kontextuell im Sinne der Verfassung zu interpretieren. Diese Interpretation beinhaltet aber, dass die Kontrollzuständigkeit des Rechnungshofes sich beschränkt auf: 24 In Anwendung von Artikel 41 DHO.
KONTROLLBERICHT 2017 / 22 die Prüfung der korrekten Anwendung der den Einrichtungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft gewährten Dotationen/Zuschüsse ; die Prüfung der korrekten Erfüllung der den Einrichtungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft anvertrauten Aufgaben (die Aufgaben dienen dem Gemeinwohl und sind grundsätzlich nur ausführend) ; die Prüfung der Aufgaben/Ausgaben die eindeutig in die Befugnis der Deutschsprachigen Gemeinschaft fallen (Aufgaben/Ausgaben in Bezug auf andere öffentliche Behörden werden nicht kontrolliert). 3.2 Haushaltsregeln 3.2.1 Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DHO) Das Programmdekret vom 26. Februar 2018 hat das DHO abgeändert. Diese Änderungen sind am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft getreten. Zudem tritt das Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben am 1. Januar 2017 in Kraft. Die obengenannten Änderungen finden weder Anwendung auf die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch auf das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, für die ein Sonderdekret angenommen werden muss. 3.2.1.1 Schaffung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (Artikel 87) Da die DSL die Nachfolge der DPB wahrnimmt, wurde die Wortfolge „Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung“ durch die Wortfolge „Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben“ ersetzt. 3.2.1.2 Abschluss der Konten der Rechnungspflichtigen und Zahlstellenverwaltern (Artikel 25 und 26) Der Abschluss der Konten eines jeden Rechnungspflichtigen und/oder Zahlstellenverwalter basiert sich auf dem – zertifizierten – Jahresabschluss seiner Einrichtung. Um die eventuellen Korrekturbuchungen infolge der Kontroll- und Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes Rechnung zu tragen, ist die Übermittlung seines Abschlusses nach die Zertifizierung des Rechnungshofes nachgezogen. 3.2.1.3 Jahresberichte (Artikel 84.1 und 99.1) Die Übermittlung der Tätigkeitsbericht einer jeden Einrichtungen wurde zum 15. Juli des Jahres, das dem Haushaltsjahr folgt, nachgezogen. Der Rechnungshof merkt an, dass diese Bestimmung der Autonomen Hochschule in der DG sowie dem Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht betrifft. Die bevollmächtigten Anweisungsbefugte beider Einrichtungen müssen bis zum 15. Mai des Jahres, das dem Haushaltsjahr folgt dem Aufsichtsminister und dem Haushaltsminister ihren Jahresbericht über die Tätigkeiten während des abgelaufenen Haushaltsjahres übermitteln. Die Übermittlung dieser Jahresberichte muss dem Rechnungshof spätestens am 30. Mai desselben Jahres erfolgen. Mit Schreiben vom 6. Juli 2018 hat der Ministerpräsident dem Rechnungshof die Jahresberichte der beiden o.e. Einrichtungen übermittelt, d.h. mit einer Verspätung von ca. 1,5 Monat. Der Rechnungshof bedauert ferner, dass die Übermittlung der Tätigkeitsberichte so spät erfolgt, da die in diesen Berichten enthaltenen Informationen meistens von Nöten sind im Rahmen der Zertifizierungsarbeiten.
KONTROLLBERICHT 2017 / 23 3.2.1.4 Unterstützungshinweis (Artikel 105.1) Mit dieser Bestimmung werden die Empfänger von Zuschüssen, die aufgrund von Dekreten, Geschäftsführungsverträgen oder Konventionen strukturell oder projektbezogen ausgezahlt werden, dekretal dazu verpflichtet, gemäß den von der Regierung festgelegten Vorgaben auf die Unterstützung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft hinzuweisen.
ANSCHRIFT Rechnungshof Rue de la Régence 2 B-1000 Brüssel TEL. +32 2 551 81 11 FAX +32 2 551 86 22 www.rechnungshof.be
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