Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung für die Stadt Kaufbeuren - Gemäß Art. 3 AGPflegeVG
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4. Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung für die Stadt Kaufbeuren Gemäß Art. 3 AGPflegeVG Stand April 2019 Erstellt von Stadt Kaufbeuren Abteilung Arbeit und Soziales
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 1 _______________________________________________________________________________________ Inhalt 1 Einführung............................................................................................................. 3 1.1 Rechtliche Grundlagen für Pflegebedarfsplanung ................................................... 3 1.2 Weitere für die Pflegebedarfsplanung relevante Gesetze ....................................... 3 1.3 Begriffsbestimmungen .......................................................................................... 4 1.3.1 Pflegebedürftigkeit ...................................................................................................................... 4 1.3.2 Pflegegrade .................................................................................................................................. 4 1.3.3 Ambulante Pflegedienste ............................................................................................................ 4 1.3.4 Teilstationäre Pflegeeinrichtungen ............................................................................................. 4 1.3.4.1 Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen ................................................................................ 5 1.3.4.2 Kurzzeitpflegeeinrichtungen ............................................................................................... 5 1.3.5 Stationäre Einrichtungen ............................................................................................................. 5 1.3.6 Ambulant betreute Wohngemeinschaften.................................................................................. 5 1.4 Vorgehensweise .................................................................................................... 6 1.4.1 Regionale Datenquellen .............................................................................................................. 6 1.4.1.1 Befragungen........................................................................................................................ 6 1.4.1.2 Daten der Stadt Kaufbeuren ............................................................................................... 6 2 Allgemeine Grundlagen ......................................................................................... 6 2.1 Veränderungen der Bevölkerungsprognosen seit den Fortschreibungen der Pflegebedarfsplanung 2000, 2007, 2015................................................................................ 7 2.2 Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung Kaufbeuren ............................... 7 2.3 Bevölkerungsstand 2018 in Kaufbeuren ................................................................. 8 2.4 Bevölkerungsprognose für Kaufbeuren .................................................................. 9 2.5 Bevölkerungsentwicklung in Bayern .................................................................... 11 2.6 Vergleiche zwischen Kaufbeuren und Bayern ....................................................... 11 2.7 Anmerkung ......................................................................................................... 14 3 Planung des Pflegebedarfs für die Stadt Kaufbeuren ............................................ 14 3.1 Ambulante Dienste ............................................................................................. 14 3.1.1 Aktueller Stand .......................................................................................................................... 15 3.1.2 Bedarfsplanung und Prognose................................................................................................... 15 3.1.3 Bewertung der Situation............................................................................................................ 18 3.2 Teilstationäre Einrichtungen ................................................................................ 18 3.2.1 Tagespflegeeinrichtungen ......................................................................................................... 18 3.2.1.1 Aktueller Stand ................................................................................................................. 19 3.2.1.2 Bedarfsplanung und Prognose .......................................................................................... 21 3.2.1.3 Bewertung der Situation ................................................................................................... 22 3.2.2 Kurzzeitpflegeeinrichtungen...................................................................................................... 22 3.2.2.1 Aktueller Stand ................................................................................................................. 22 3.2.2.2 Bedarfsplanung und Prognose .......................................................................................... 23 3.2.2.3 Bewertung der Situation ................................................................................................... 23
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 2 _______________________________________________________________________________________ 3.3 Stationäre Einrichtungen ...................................................................................... 24 3.3.1 Aktueller Stand ........................................................................................................................... 24 3.3.1.1 Befragung der Pflegeheime ............................................................................................... 24 3.3.1.2 Grundlagen für die Prognose ............................................................................................ 26 3.3.2 Bedarfsplanung und Prognose ................................................................................................... 30 3.3.3 Bewertung der Situation ............................................................................................................ 31 3.4 Ambulant betreute Wohngemeinschaften ............................................................ 32 3.4.1 Aktueller Stand ........................................................................................................................... 32 3.4.2 Bedarfsplanung und Prognose ................................................................................................... 32 3.4.3 Bewertung der Situation ............................................................................................................ 33 4 Personal............................................................................................................... 34 5 Finanzierung ........................................................................................................ 36 Abbildungsverzeichnis .................................................................................................................. 37 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................. 38 Quellenverzeichnis ......................................................................................................................... 39 Impressum ...................................................................................................................................... 40
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 3 _______________________________________________________________________________________ 4. Fortschreibung Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren 1 Einführung In der Einführung werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt, wichtige Begriffe erklärt und die Vorgehensweise bei der Datenerhebung erläutert. 1.1 Rechtliche Grundlagen für Pflegebedarfsplanung Nach Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08. Dezember 2006 sind die kreisfreien Städte, Landkreise und Bezirke verpflichtet, im Benehmen mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Trägern der Pflegeeinrichtungen den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustel- len. Dieses Benehmen wurde hergestellt. Es entsteht die Aufgabe darauf hinzuwirken, dass • ambulante Pflegedienste (Art. 71 AGSG), • teilstationäre Einrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege (Art. 72 AGSG) und • vollstationäre Einrichtungen (Art. 73 AGSG) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Art. 74 AGSG bestimmt, dass die kreisfreien Städte, Landkreise und Bezirke im Rahmen ihrer Hinwirkungsverpflichtung zur Förderung betriebsnotwendiger Investitionsaufwen- dungen von bedarfsgerechten Pflegeeinrichtungen in den Bereichen Behindertenpflege, Pflege für AIDS-kranke Menschen und Pflege für psychisch Kranke verpflichtet sind. Ein- richtungen der Altenpflege können nach Maßgabe der in den Kommunalhaushalten be- reitgestellten Mittel gefördert werden. Erstmals wurde 1996 ein Pflegebedarfsplan für die ambulante Pflege in Kaufbeuren er- stellt. Die erste Fortschreibung des Pflegebedarfsplanes für teilstationäre Einrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie für vollstationäre Einrichtungen folgte im Juli 1997. Im November 2000, im Januar 2007 und im April 2015 wurde der Pflegebedarfsplan jeweils fortgeschrieben. 1.2 Weitere für die Pflegebedarfsplanung relevante Gesetze Folgende Rechtsgrundlagen sind für die Pflegebedarfsplanung und die Prognosen von Bedeutung: • Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) (GVBL 2011 S. 346). Darin sind für stationäre Einrichtungen wichtige Vorgaben wie beispielsweise die Ausgestaltung der Zimmergrößen (§ 4 AVPfleWoqG) und die Anzahl der Doppel- und Einzelzimmer geregelt.
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 4 _______________________________________________________________________________________ • Erstes, Zweites und Drittes Pflegestärkungsgesetz. Das Erste Pflegestärkungsge- setz (PSG I) wurde zur Neuausrichtung der Pflegeunterstützung am 01.01.2015 wirksam. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 01.01.2017 wur- den die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) trat ebenfalls am 01.01.2017 in Kraft und konkretisiert die Handlungsanweisungen und Zuständigkeiten des PSG II. Diese Rechtsgrundlagen haben Auswirkungen auf den Bedarf an teilstationären Einrich- tungen wie auch auf die ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Durch die Gesetzes- änderung können Rahmenbedingungen für Heime verändert und neue Finanzierungs- möglichkeiten eröffnet werden. 1.3 Begriffsbestimmungen In den folgenden Punkten werden wesentliche Begriffe, die in der Fortschreibung verwen- det werden, näher beschrieben. 1.3.1 Pflegebedürftigkeit Als Grundlage für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufen dient § 14 des Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). 1.3.2 Pflegegrade In den stationären Einrichtungen wird der Begriff der Pflegegrade verwendet. Im Zuge der Pflegereform 2016/2017 wurden die bisherigen Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 in fünf neue Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgewandelt. Diese Überleitung ist in § 140 Sozialgesetz- buch Elf (SGB XI) verankert. Seit Januar 2017 werden Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Er- krankte oder geistig Behinderte je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die bisherigen drei Pflegestufen sowie die Anerkennung von ein- geschränkter Alltagskompetenz z. B. von Demenzkranken („Pflegestufe 0“) wurden durch die Pflegegrade komplett ersetzt. 1.3.3 Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständi- ger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer häusli- chen Umgebung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen (§ 71 Abs. 1 SGB XI). 1.3.4 Teilstationäre Pflegeeinrichtungen Teilstationäre Pflegeeinrichtungen sind Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege (§ 71 Abs. 2 SGB XI) sowie der Kurzzeitpflege.
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 5 _______________________________________________________________________________________ 1.3.4.1 Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen Tagespflegeeinrichtungen bieten tagsüber Hilfe und Pflege an. Diese wird von ausgebil- deten Fach- und Hilfskräften erbracht. Die Verantwortung obliegt einer ausgebildeten Pflegefachkraft. Analog dazu gibt es Nachtpflegeeinrichtungen, die während der Nacht Betreuung anbie- ten. In Kaufbeuren und der Umgebung gibt es jedoch keine entsprechende Einrichtung. Hierfür wird aktuell auch kein Bedarf gesehen, so dass auf diese Betreuungsform nicht weiter eingegangen wird. 1.3.4.2 Kurzzeitpflegeeinrichtungen Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind Pflegeheime, in denen Pflege- und Hilfebedürftige für eine begrenzte Zeit vollstationär aufgenommen und versorgt werden (§ 42 Abs. 1 SGB XI). Dieses Angebot wird vor allem von folgenden Gruppen in Anspruch genommen: • Personen, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden und deren Pflegeper- son vorübergehend verhindert ist (Urlaub, Krankheit, etc.). Urlaubszeiten können langfristig geplant werden. • Personen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer sonstigen Krisensituation eine gewisse Zeit aktivierende Pflege und Betreuung benötigen. • Bei plötzlicher Erkrankung der Pflegeperson muss sehr schnell eine Versor- gungsmöglichkeit gefunden werden. Eine Rückkehr in die eigene Wohnung ist in allen Fällen vorgesehen. Es gibt „solitäre“ Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die nur für eine begrenzte Zeit Pflegebe- dürftige aufnehmen. Weiter haben manche Heime ein bestimmtes Platzkontingent ausschließlich für Kurzzeit- pflege reserviert. Meist werden jedoch frei stehende Heimplätze auch als Kurzzeitpflegeplätze angeboten. Dies hat jedoch den Nachteil, dass eine im Voraus planbare Buchung dieser Plätze nicht möglich ist. Wird kurzfristig oder plötzlich ein Kurzzeitpflegeplatz benötigt, müssen oft Kompromisse bezüglich der Wahl der Einrichtung (z. B. weit von Wohnort entfernt) eingegangen wer- den. 1.3.5 Stationäre Einrichtungen In stationären Einrichtungen wohnen ältere pflegebedürftige Menschen auf Dauer. In der selbständig wirtschaftenden Einrichtung erhalten Pflegebedürftige unter der Verantwor- tung einer Pflegefachkraft die erforderliche Hilfe und Pflege (§ 71 Abs. 2 SGB XI). 1.3.6 Ambulant betreute Wohngemeinschaften In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben pflege- bzw. betreuungsbedürftige Personen gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus zusammen. Erforderliche Hilfe- und Unterstützungsleistungen werden gemeinschaftlich von einem oder mehreren Anbie-
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 6 _______________________________________________________________________________________ tern eingekauft bzw. organisiert. Hauptmerkmal ist die Selbstbestimmung der Bewohne- rinnen und Bewohner. Es gibt keinen Träger der die Verantwortung für den korrekten Be- triebsablauf trägt, sondern die Wohngemeinschaft organisiert sich selbst. Die Dienstleis- tungsanbieter werden von der Wohngemeinschaft selbst ausgewählt und beauftragt. Er- forderliche Pflegeleistungen werden von einem externen ambulanten Pflegedienst er- bracht, der in der WG nur einen Gaststatus wie in jeder anderen Wohnung hat. 1.4 Vorgehensweise Für die Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung wurden die regionalen Daten mit den über-örtlichen Daten verglichen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Vergleiche wurden unter Berücksichtigung der Entwicklung der Vorjahre Hochrechnungen angestellt, die den zu- künftigen Bedarf der pflegerischen Infrastruktur aufzeigen. 1.4.1 Regionale Datenquellen Auf regionaler Ebene wurden verschiedene Datenquellen verwendet. Zum einen wurde von der Stadt Kaufbeuren eine Befragung der in Kaufbeuren tätigen Dienste und Einrich- tungen durchgeführt, zum anderen wurden von der Stadt Kaufbeuren erfasste Daten her- angezogen. 1.4.1.1 Befragungen Bei den in Kaufbeuren tätigen ambulanten Diensten, teilstationären Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen wurde zur Erfassung der Angebote und der Zahl der betreuten Perso- nen eine Befragung zum Stand 31.12.2018 durchgeführt. 1.4.1.2 Daten der Stadt Kaufbeuren Hier wurden von der Abteilung Arbeit und Soziales im Rahmen der Förderung der ambu- lanten Dienste erhobene Daten ausgewertet. Weiterhin wurden aktuelle Einwohnerzahlen vom Einwohnermeldeamt (Stand 31.12.2018) verwendet. 2 Allgemeine Grundlagen Im Rahmen der Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung werden unter diesem Punkt Fakten und Zahlen zusammengefasst, die für alle Unterpunkte der Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung relevant sind. Zur Nachvollziehbarkeit werden die Berechnungs- grundlagen und Berechnungswege durch Grafiken und Tabellen aufgezeigt. Sämtliche Bevölkerungsprognosen basieren auf Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Hier werden jährlich Prognosen für die einzelnen kreis- freien Städte und Landkreise angefertigt.
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 7 _______________________________________________________________________________________ 2.1 Veränderungen der Bevölkerungsprognosen seit den Fortschreibungen der Pflegebedarfsplanung 2000, 2007, 2015 Seit der Fortschreibung 2015 gab es einige Veränderungen in den Bevölkerungsberech- nungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Für Kaufbeuren wird von einem leichten Anstieg der Gesamtbevölkerung um 1.234 Per- sonen ausgegangen (2017: 43.478 Personen, 2037: 44.712 Personen). Zur Aktualität der Zahlen siehe den Hinweis bei Abbildung 2. Für Bayern wurde in der Bevölkerungsprognose vom 31.12.1997 von einem Rückgang der Gesamtbevölkerung ausgegangen. Die Prognosen zum 31.12.2004 sagten eine Stei- gerung um knapp 400.000 Personen in den kommenden 20 Jahren voraus, die Vorausbe- rechnung Stand 31.12.2012 des letzten Pflegebedarfsplanes bestätigte diese Annahme. In der Bevölkerungsprognose für Bayern vom 31.12.2017 wird in den kommenden Jahren bis 2037 sogar von einem Bevölkerungswachstum von 484.000 Personen ausgegangen. 2.2 Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung Kauf- beuren Für die Ermittlung der Bevölkerungsentwicklung wurden als Datenbasis die Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung verwendet. Die im Pflegebedarfsplan dargestellten Altersgruppen sind wie folgt aufgeteilt: • unter 20 • 20 bis 59 • 60 bis 64 • 65 bis 69 • 70 bis 74 • 75 bis 79 • 80 bis 84 • 85 bis 89 • über 89 Jahre Diese Altersgruppen bilden die Basis für die Prognosen des zukünftigen Bedarfs an am- bulanten Diensten, sowie teilstationären und stationären Einrichtungen. Bei den folgenden Einwohnerzahlen wurden nur Personen mit Erstwohnsitz berücksich- tigt, da Einwohnerzahlen mit Zweitwohnsitz zu Doppelanrechnungen führen können und das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung in seinen Berechnungen ebenfalls nur Personen mit Erstwohnsitz berücksichtigt.
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 8 _______________________________________________________________________________________ 2.3 Bevölkerungsstand 2018 in Kaufbeuren Am 31.12.2018 hatten 44.579 Personen ihren Erstwohnsitz in Kaufbeuren (Datenquelle Einwohnermeldeamt der Stadt Kaufbeuren). Im Vergleich zum Jahr 2013 haben sich gerade in den Altersgruppen über 65 Jahren doch teils erhebliche Veränderungen ergeben. Die folgende Abbildung verdeutlicht dies: Vergleich der Altersgruppen in Kaufbeuren 2005, 2013 und 2018 2.924 3.000 2.781 2.591 2.546 2.506 2.434 2.342 2.500 2.166 2.108 1.9452.018 1.842 2.000 1.5541.646 1.500 1.372 951 941 1.000 725 611 469531 500 0 60-64 65-69 70-74 75-79 80-84 85-89 über 89 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Stichtag 31.12.2005 Stichtag 31.12.2013 Stichtag 31.12.2018 Abbildung 1: Bevölkerungsstand in Kaufbeuren nach Altersgruppen Datenquelle: Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren (Stand 31.12.2005, 31.12.2013, 31.12.2018) Für die Pflegebedarfsplanung sind die Altersgruppen über 59 Jahre von besonderer Be- deutung, da ab diesem Alter die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, ansteigt. Jüngere Personen sind nur in Ausnahmefällen pflegebedürftig und haben daher keinen relevanten Einfluss auf den Bedarf an Infrastruktur für die Pflege. Vergleicht man die Zahlen, so ergibt sich zwischen den Jahren 2005 und 2013 bei den über 59-Jährigen ein Anstieg um 475 Personen; im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2013 ergibt sich sogar ein Anstieg um 803 Personen! Allein bei den über 84-Jährigen Einwohnerinnen und Einwohnern war seit 2005 ein Zuwachs von 358 Personen zu ver- zeichnen. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen und erhebliche Auswirkungen auf die benötigte Pflegeinfrastruktur haben. Die prognostizierte Bevölke- rungsentwicklung bis 2037 (vgl. Abb. 2 und 3) bestätigt den Zuwachs der über 84- Jährigen.
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 9 _______________________________________________________________________________________ 2.4 Bevölkerungsprognose für Kaufbeuren Die Bevölkerungsprognose für Kaufbeuren geht aktuell von einer Zuwanderung für die nächsten 20 Jahre bis 2037 von 1.234 Personen aus. Im Jahr 2006 wurde hier ein Zu- wachs um 1.126 Personen vorausgesagt, im Jahr 2013 ein Zuwachs von nur 595 Perso- nen. Die Bevölkerungsentwicklung in Kaufbeuren stellt sich wie folgt dar: 0-59 60-64 65-69 70-74 75-79 80-84 85-89 ≥ 90 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Summe 2017 30.710 2.794 2.526 1.969 2.369 1.546 954 610 43.478 2018 30.708 2.902 2.496 1.999 2.320 1.625 970 612 43.632 2019 30.640 3.005 2.511 2.067 2.183 1.751 970 619 43.746 2020 30.561 3.097 2.523 2.217 1.951 1.863 988 646 43.846 2021 30.413 3.235 2.560 2.328 1.774 1.962 1.007 649 43.928 2022 30.268 3.292 2.663 2.361 1.778 1.933 1.075 636 44.006 2023 30.092 3.412 2.761 2.334 1.809 1.892 1.133 647 44.080 2024 29.938 3.470 2.857 2.348 1.872 1.783 1.224 653 44.145 2025 29.813 3.494 2.943 2.361 2.006 1.598 1.310 683 44.208 2026 29.657 3.496 3.069 2.398 2.102 1.463 1.379 701 44.265 2027 29.560 3.439 3.127 2.491 2.132 1.476 1.355 736 44.316 2028 29.407 3.406 3.241 2.582 2.112 1.511 1.328 778 44.365 2029 29.308 3.342 3.298 2.672 2.127 1.569 1.256 837 44.409 2030 29.260 3.258 3.324 2.753 2.143 1.682 1.131 904 44.455 2031 29.240 3.119 3.331 2.870 2.180 1.758 1.047 950 44.495 2032 29.242 3.012 3.284 2.928 2.265 1.785 1.066 949 44.531 2033 29.248 2.856 3.256 3.035 2.348 1.772 1.101 952 44.568 2034 29.243 2.762 3.198 3.091 2.432 1.789 1.150 941 44.606 2035 29.238 2.713 3.120 3.118 2.507 1.809 1.233 904 44.642 2036 29.238 2.686 2.993 3.129 2.614 1.845 1.287 885 44.677 2037 29.233 2.686 2.892 3.091 2.672 1.922 1.311 905 44.712 Abbildung 2: Bevölkerungsprognose bis 2037 für Kaufbeuren nach Altersgruppen Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung „Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung 2017-2037 auf der Basis vom 31.12.2017 für die kreisfreie Stadt Kaufbeuren“ Hinweis: die Zahlen der Abbildung 2 stimmen nicht mit Abbildung 1 überein, da die Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für 2018 bereits Hoch- rechnungen sind! Die Prognose für 2018 beträgt 43.632 Personen, tatsächlich wohnten zum 31.12.2018 allerdings bereits 44.579 Personen in Kaufbeuren (Stadt Kaufbeuren, Bürgerbüro, Stand 31.12.2018).
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 10 _______________________________________________________________________________________ Zur besseren Veranschaulichung wird die Bevölkerungsentwicklung der über 59-jährigen nochmals in Altersgruppen graphisch dargestellt. Bevölkerungsprognose in Altersgruppen ab 60 Jahren 4.000 3.500 60-64 Jahre 3.000 65-69 Jahre 2.500 70-74 Jahre 2.000 1.500 75-79 Jahre 1.000 80-84 Jahre 500 85-89 Jahre 0 über 89 Jahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung bis 2037 für Kaufbeuren nach Altersgruppen ab 60 Jahren Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: „Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung 2017-2037 auf der Basis vom 31.12.2017 für die kreisfreie Stadt Kaufbeuren“ Ein besonderes Augenmerk wird bei den Prognosen auf die über 79-Jährigen gelegt, da ab diesem Alter die Wahrscheinlichkeit, hilfe- und pflegebedürftig zu werden, deutlich zu- nimmt. Bei den 80- 84-Jährigen ergibt sich in den kommenden 20 Jahren eine Steigerung von rund 24 %, die Zahl der 85- 89- Jährigen wird sogar um ca. 37 % ansteigen. In dieser Altersgruppe lag die prognostizierte Steigerung von 2013 bis 2032 nur bei 11 %. Die prognostizierte Zahl der 85-89-Jährigen auf der Basis vom 31.12.2012 lag 2018 bei nur 919 Personen, in der Prognose auf der Basis vom 31.12.2017 liegt diese Zahl für das Jahr 2018 jedoch bei 970 Personen. Laut der Auskunft des Bürgerbüros der Stadt Kauf- beuren lebten zum 31.12.2018 tatsächlich 941 Personen der Altersgruppe 85-89 Jahre in Kaufbeuren. Im Pflegebedarfsplan 2015 wurde für die Gruppe der über 89-Jährigen in den Jahren 2012 bis 2032 mit einer Steigerung von über 84 % gerechnet, in der Prognose auf der Basis vom 31.12.2017 ergibt sich nur noch eine Steigerung von ca. 48 %. Bevölkerungsprognose der über 79-Jährigen 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 80-84 Jahre 85-89 Jahre über 89 Jahre Abbildung 4: Bevölkerungsprognose der über 79-Jährigen in Kaufbeuren Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: „Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung 2017-2037 auf der Basis vom 31.12.2017 für die kreisfreie Stadt Kaufbeuren“
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 11 _______________________________________________________________________________________ 2.5 Bevölkerungsentwicklung in Bayern Die Bevölkerung in Bayern wird insgesamt zunehmen. In der folgenden Graphik ist die Entwicklung der Bevölkerung in Bayern bis 2037 dargestellt. Der vorausberechnete Bevölkerungszuwachs beruht auf Zuwanderungen nach Bayern. Die Zahl der Verstorbenen übersteigt die Zahl der Neugeborenen, so dass ohne Zuwan- derung die Bevölkerung abnehmen müsste. Bevölkerungsprognose Bayern bis 2037 (Einwohner in Millionen) 13,60 13,50 13,40 13,30 13,20 13,10 13,00 12,90 12,80 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 Abbildung 5: Bevölkerungsprognose für Bayern bis 2037 Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: „Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2037“ auf der Basis vom 31.12.2017 2.6 Vergleiche zwischen Kaufbeuren und Bayern Von großer Bedeutung in den kommenden Jahren ist die zu erwartende Veränderung der Altersverteilung. In der folgenden Graphik ist gut erkennbar, wie sich der Anteil der jünge- ren und älteren Bevölkerung in der kreisfreien Stadt Kaufbeuren entwickelt. Abbildung 6: Altersaufbau der Stadt Kaufbeuren 2017 bzw. 2037 Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: „Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2037: Demographisches Profil für die Stadt Kaufbeuren“ auf der Basis vom 31.12.2017
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 12 _______________________________________________________________________________________ Die folgende Grafik verdeutlicht, dass die Bevölkerung von Kaufbeuren schon immer ein höheres Durchschnittsalter als Schwaben und Bayern hat. Dieser Trend wird sich bis 2037 fortsetzten. Zu beachten ist hier allerdings, dass andere kreisfreie Städte wie Ans- bach oder Schwabach ebenfalls über dem schwäbischen/mittelfränkischen bzw. bayeri- schen Durchschnittsalter liegen, ebenso wie der Landkreis Oberallgäu. Abbildung 7: Entwicklung des Durchschnittsalters Kaufbeurens im Vergleich Datenquelle: Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: „Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2037: Demographisches Profil für die Stadt Kaufbeuren“ auf der Basis vom 31.12.2017 Die Zahlen des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung in Bayern haben erge- ben, dass insgesamt die Gesamtbevölkerung in diesem Zeitraum leicht ansteigen wird. Dieser Zuwachs resultiert allerdings nur aus dem Anteil der über 64-jährigen, da die jün- geren Altersgruppen weniger werden. Den Anteil der jüngeren im Verhältnis zu älteren Personen verdeutlicht der so genannte Altenquotient. Der Altersquotient berechnet sich aus der Zahl der über 64-jährigen Perso- nen geteilt durch die Summe der 20 – 64-jährigen Personen, dargestellt als Prozentwert.
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 13 _______________________________________________________________________________________ Der Vergleich der Altenquotienten von Kaufbeuren und Bayern zeigt den höheren Anteil der älteren Bevölkerung in Kaufbeuren auf: Altenquotient Kaufbeuren Altenquotient Bayern 2017 39,2 33,1 2018 39,2 33,4 2019 39,5 33,7 2020 39,8 34,0 2021 40,2 34,6 2022 41,0 35,2 2023 41,7 35,9 2024 42,5 36,7 2025 43,4 37,6 2026 44,6 38,6 2027 45,7 39,7 2028 47,0 40,8 2029 48,2 42,0 2030 49,3 43,1 2031 50,5 44,2 2032 51,3 45,3 2033 52,4 46,3 2034 53,2 47,1 2035 53,7 47,7 2036 53,9 48,2 2037 53,9 48,5 Abbildung 8: Vergleich der Altenquotienten von Kaufbeuren und Bayern in den Jahren 2017 bis 2037 Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: „Regionale Vorausberechnung: Kreise, Durch- schnittsalter, Altenquotient, Jugendquotient“ auf der Basis vom 31.12.2017 Graphisch dargestellt ergibt sich folgendes Bild: Altenquotient Kaufbeuren und Bayern 2017 bis 2037 60% 55% 50% 45% 40% 35% 30% Altenquotient Kaufbeuren Altenquotient Bayern Abbildung 9: Graphischer Vergleich der Altenquotienten Kaufbeuren und Bayern Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: „Regionale Vorausberechnung: Kreise, Durch- schnittsalter, Altenquotient, Jugendquotient“ auf der Basis vom 31.12.2017
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 14 _______________________________________________________________________________________ 2.7 Anmerkung Die Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung berücksichtigen die Sterberaten, die steigende Lebenserwartung, den Zu- und Wegzug ausländischer Bevölkerungsgruppen und die Wanderbewegungen innerhalb der Bevölke- rung. Durch die Verwendung dieser Berechnungen werden für Kaufbeuren die oben genannten Faktoren berücksichtigt. Weitere Ereignisse wie z. B. überdurchschnittlich hoher Zuzug von Migranten, Wegzug Jüngerer nach Standortschließung der Bundeswehr und weitere Faktoren können bei der Bevölkerungsprognose für Kaufbeuren mit den gegebenen statistischen und wissen- schaftlichen Grundlagen nicht erfasst werden. 3 Planung des Pflegebedarfs für die Stadt Kaufbeuren In den folgenden Punkten werden Berechnungen des Bedarfs für ambulante Dienste, teil- stationäre und stationäre Einrichtungen vorgestellt. In Kaufbeuren tätige ambulante Dienste werden benannt. Die Prognose erstreckt sich bis zum Jahr 2025. Der Bestand der Tagespflegeeinrichtungen wird beschrieben. Bei der Tagespflege be- schränken sich die Berechnungen auf einen Zeitraum bis 2025. Prognosen für Kurzzeitpflege und stationäre Einrichtungen werden bis 2030 erstellt, um den Heimträgern für ihre langfristigen Planungen Daten zur Verfügung zu stellen. Am Schluss wird noch kurz auf die neue Wohnform „ambulant betreute Wohngemein- schaft“ eingegangen. Die Planung ist in folgende Abschnitte gegliedert: • Ambulante Dienste • Teilstationäre Einrichtungen • Stationäre Einrichtungen • Ambulant Betreute Wohngemeinschaften Hierbei werden Aussagen zum aktuellen Stand, zur Berechnung des zukünftigen Bedarfs und zur Bewertung der Situation getroffen. Die nächste Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung wird voraussichtlich in drei Jahren stattfinden. Daran orientieren sich auch die gewählten Prognosezeiträume. 3.1 Ambulante Dienste Ambulante Dienste erbringen Leistungen nach dem SGB V und dem SGB XI. Diese Leis- tungen werden für alle Altersgruppen erbracht. Der Großteil der Kunden ambulanter Pfle- gedienste ist jedoch im Seniorenalter.
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 15 _______________________________________________________________________________________ 3.1.1 Aktueller Stand Zum 31.12.2018 erbrachten im Bereich der Stadt Kaufbeuren folgende ambulante Dienste mit Sitz in Kaufbeuren Leistungen nach SGB V bzw. SGB XI: • Admiral • Bayerisches Weisses Kreuz • Pflegedienst Espachstift • Johanniter • Kaufbeurer Pflegedienst • Kath.-Evang. Sozialstation • Pflegedienst Alpenrose (ehem. Ochrana) • Leben & Pflegen daheim • Betreuungsdienst Herrmann Es handelt sich hier um gemeinnützige Träger, Wohlfahrtsverbände und private Anbieter. Sie erbringen Leistungen nach dem SGB V, SGB XI und hauswirtschaftliche Hilfen. Die Einzugsgebiete erstrecken sich teilweise in das Umland. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt jedoch in Kaufbeuren. Darüber hinaus sind in Kaufbeuren auch ambulante Pflegedienste mit Sitz im Landkreis Ostallgäu tätig. Dies sind vorwiegend: • Pflegestation Dittrich-Finger aus Biessenhofen • Privater Pflegeservice aus Mauerstetten Das Angebot an ambulanten Diensten ist in Kaufbeuren sehr groß, die Kunden haben die Möglichkeit unter verschiedenen Anbietern auszuwählen. Auf Intensivpflegedienste wird in dieser Planung nicht näher eingegangen. Die Fallzahlen für diese spezielle Betreuungsform sind in Kaufbeuren sehr gering. Im Umland von Kauf- beuren gibt es speziell auf Intensiv- und Beatmungspatienten spezialisierte ambulante Pflegedienste, die diesen Bedarf abdecken. 3.1.2 Bedarfsplanung und Prognose Bei den ambulanten Diensten muss nochmals unterschieden werden, welche Art der Leis- tung erbracht wird. Hier gibt es zum einen SGB V-Leistungen, die als Behandlungspflege über die Krankenkasse finanziert werden. Unter Behandlungspflege sind z. B. Verbände wechseln oder Injektionen geben zu verstehen. Die pflegerischen Leistungen (SGB XI- Leistungen) werden über die Pflegekasse abgerechnet. Am 31.12.2018 war die Verteilung wie folgt: 353 Personen erhielten Leistungen nach dem SGB V und 246 Personen erhielten pflegerische Leistungen gemäß dem SGB XI. Teilweise werden Leistungen nach dem SGB V und dem SGB XI erbracht. Zum 31.12.2018 lag diese Zahl bei 444 Personen, sodass sich eine Gesamtzahl an ambulant versorgten Personen von 1.043 ergibt. 2013 lag diese Zahl noch bei 703 Personen.
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 16 _______________________________________________________________________________________ Im ambulanten Bereich ist die Zahl der neu versorgten Patienten zum 31.12.2018 mit 363 Personen sehr hoch. Deshalb müssen sich auch die ambulanten Dienste immer wieder auf neue Kunden einstellen. Im Bereich der ambulanten Pflege ist die Altersspanne sehr viel größer als bei den teil- und vollstationären Einrichtungen. Dies liegt zum Teil auch daran, dass bei den erfassten Personen auch Kunden sind, die teilweise nur SGB V-Leistungen erhalten. Die folgende Darstellung zeigt die Altersverteilung der ambulant versorgten Personen, die ausschließlich SGB XI Leistungen erhalten: Alter der von ambulanten Diensten mit ausschließlich SGB XI- Leistungen versorgten Personen 57 60 52 50 43 35 40 30 21 17 20 11 7 10 3 0 < 60 60-64 65-69 70-74 75-79 80-84 85-89 90-94 > 94 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Abbildung 10: Alter der von ambulanten Diensten mit ausschließlich SGB XI-Leistungen versorgten Personen Datenquelle: Befragung der ambulanten Pflegedienste durch die Stadt Kaufbeuren (Stand 31.12.2018) Besonders auffallend ist die hohe Zahl der unter 60-Jährigen, die ausschließlich SGB XI- Leistungen erhalten, mit 21 Personen. 14 % der Kunden sind unter 70 Jahre alt. Der An- teil der Personen zwischen 70 und 79 Jahren lag 2018 bei 24 %, 44 % sind zwischen 80 und 89 Jahre alt und 17 % der Kunden haben das 90. Lebensjahr überschritten. Relevant sind auch die Pflegegrade der von ambulanten Diensten versorgten Personen, die im folgenden Diagramm dargestellt werden: Pflegegrade der ambulant versorgten Personen 500 408 400 261 300 156 200 121 60 100 25 0 Keinen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegrad Abbildung 11: Pflegegrade der ambulant versorgten Patienten Datenquelle: Befragung der ambulanten Pflegedienste durch die Stadt Kaufbeuren (Stand 31.12.2018)
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 17 _______________________________________________________________________________________ Ambulante Dienste reagieren auf steigenden Bedarf sehr flexibel. Alle in Kaufbeuren täti- gen Dienste gaben bei der Befragung an, freie Kapazitäten zu haben. Zum Zeitpunkt der Befragung (31.12.2018) wurden von den genannten Pflegediensten insgesamt 1.043 Personen versorgt, 845 davon im Kaufbeurer Stadtgebiet. Bei Bedarf können die Pflegedienste ihre Kapazität ohne große Schwierigkeiten auch kurzfristig er- höhen, allerdings nur unter der Voraussetzung von ausreichend verfügbarem Personal. Rechnet man anhand der jetzt versorgten Altersgruppen den Bedarf bis 2025 hoch, so ergibt sich eine Steigerung von 2017 bis 2025 um 26 Personen, die zusätzliche ambulan- te Pflege (ausschließlich SGB XI-Leistungen) in Anspruch nehmen werden. Die Darstellung zeigt die folgende Entwicklung auf für die Personen mit Leistungsbezug ausschließlich aus dem SGB XI: Prognose von ambulantem Pflegedienst betreute Personen mit Leistungsbezug aus dem SGB XI 290 280 268 270 264 261 258 260 255 252 249 250 246 240 230 220 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Abbildung 12: Prognose der von ambulanten Pflegediensten betreuten Personen mit Leistungsbezug SGB XI Datenquelle: Befragung der ambulanten Pflegedienste durch die Stadt Kaufbeuren (Stand 31.12.2018), Bayerisches Lan- desamt für Statistik und Datenverarbeitung: „Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung 2017-2037 auf der Basis vom 31.12.2017 für die kreisfreie Stadt Kaufbeuren“, eigene Berechnungen Bei der Hochrechnung wurden folgende Daten berücksichtigt: • Es wird der Anteil der von ambulanten Diensten betreuten Personen mit Leis- tungsbezug aus dem SGB XI an der Gesamtbevölkerung in Altersgruppen be- rechnet. • Anhand dieses Anteils wird dann die Anzahl an von ambulanten Diensten betreu- ten Personen bis 2025 hochgerechnet (s. Bevölkerungsprognose für Kaufbeuren). Aufgrund der vorhandenen Aufstockungsmöglichkeiten in Kaufbeuren ist für die kommen- den Jahre der Bedarf ausreichend gedeckt.
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 18 _______________________________________________________________________________________ 3.1.3 Bewertung der Situation Die politisch geforderte und auch immer wieder umgesetzte Stärkung der ambulanten Versorgung findet in Teilbereichen statt. Dies zeigt sich an der Zunahme der abgerufenen Leistungen in diesem Bereich. Seit der letzten Planung hat sich die Zahl der versorgten Personen erhöht. Die zu erwartenden Steigerungen der Nachfrage können nach den derzeitigen Prognosen durch die freien Kapazitäten der ambulanten Dienste abgedeckt werden. Die Aufstockung der Kundenzahlen scheint bei den ambulanten Diensten unproblematisch zu sein, da die vorzuhaltende Infrastruktur überschaubar ist. Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt, so dass keine wesentlichen baulichen Investitionen getätigt werden müssen. Lediglich eine Basisausstattung für die Pflegekräfte, die aber relativ kurzfristig angeschafft werden kann, ist erforderlich. Problematischer wird in diesem Zusammenhang der Fachkräftemangel in der Pflege ein- geschätzt. Bei der Befragung gaben 7 von 9 Trägern an, einen Pflegekräftemangel zu verspüren. Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen. So wird sich letztlich nicht die Frage nach Kapazitäten der ambulanten Dienste stellen, sondern ob genügend fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die ambulante Pflege gefunden werden können, die bei einer Ausweitung der Kundenzahlen erforderlich sind. Diese Entwicklung beruht allerdings auf politischen Weichenstellungen, die über die Kom- petenzen einer Kommune weit hinausgehen (Für Genaueres s. Punkt 4: Personal und Finanzierung) 3.2 Teilstationäre Einrichtungen Teilstationäre Einrichtungen gliedern sich in Tages-, Nachtpflege und Kurzzeitpflegeein- richtungen. Nachtpflegeeinrichtungen werden aufgrund der geringen Nachfrage nicht angeboten. Dies ist eine spezielle Betreuungsform, die es selbst in Großstädten kaum gibt. Daher bleibt diese Einrichtungsform in der Pflegebedarfsplanung für die Stadt Kaufbeuren unberück- sichtigt. 3.2.1 Tagespflegeeinrichtungen Tagespflegeeinrichtungen ergänzen die häusliche ambulante Pflege. Ziel ist es, gem. dem Grundsatz „ambulant vor stationär“, die Heimaufnahme so lange wie möglich zu verzö- gern. In der Tagespflege werden Pflegebedürftige an einem oder mehreren Tagen in der Woche tagsüber betreut und versorgt. Fahrdienste werden für den Transfer vom Wohnort angeboten. Fach- und Hilfskräfte sind für die professionelle Versorgung verantwortlich.
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 19 _______________________________________________________________________________________ 3.2.1.1 Aktueller Stand In Kaufbeuren gibt es seit Sommer 2014 drei Tagespflegeeinrichtungen. Seit vielen Jahren besteht in Kaufbeuren-Neugablonz eine Tagespflegeeinrichtung des Bayerischen Roten Kreuzes mit 12 Plätzen. Geöffnet ist die Tagespflege von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Die ebenfalls vom BRK betriebene Tagespflege „Stiftsterrassen“ wurde im Frühjahr 2014 im Gebäude des Betreuten Wohnens Espachstift eröffnet. Diese Einrichtung hat ebenfalls 12 Plätze und ist auch von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Im Sommer 2014 hat in Neugablonz der ambulante Pflegedienst Alpenrose (ehem. Ochrana) eine weitere Tagespflegeeinrichtung mit 15 Plätzen eröffnet. Die Tagespflege- gäste werden hier von Montag bis Freitag und jedes zweite Wochenende nach Bedarf von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr betreut. In Kaufbeuren gibt es mit insgesamt 39 Tagespflegeplätzen somit ein sehr gutes Angebot. 66 % der betreuten Personen in Kaufbeurer Tagespflegeeinrichtungen kommen aus Kaufbeuren, 34 % aus dem Landkreis Ostallgäu. Auffallend ist hier die Einrichtung des Bayerischen Roten Kreuzes. Zum 31.12.2018 kamen nur 14 von 26 betreuten Gästen aus Kaufbeuren und 12 aus dem Landkreis Ostallgäu. Bei der Tagespflege „Stiftsterassen“ kamen immerhin 18 von 27 Gästen aus Kaufbeuren und bei der Tagespflege Alpenrose sogar 13 von 15 Gästen. Einrichtungen der Tagespflege werden überwiegend von Personen mit Demenzerkran- kung und weiterem pflegerischen Hilfebedarf in Anspruch genommen. Die Auflistung der unterschiedlichen Pflegegrade zeigt, dass doch ein Teil der Personen erheblich pflegebe- dürftig ist. Mit Unterstützung durch die Tagespflege ist hier die Versorgung im häuslichen Umfeld möglich. Da mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 01. Januar 2017 die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt wurden, lassen sich die folgenden Zahlen nicht mit den Zahlen aus den letzten Pflegebedarfsplänen verglei- chen. Die meisten der Tagespflegegäste haben Pflegegrad 3, gefolgt von den Gästen mit Pfle- gegrad 4 und Pflegegrad 2: Anteil der Pflegegrade in der Tagespflege 35 35 30 25 20 15 11 15 10 2 4 1 5 0 keinen Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad 1 2 3 4 5 Abbildung 13: Pflegegrade in der Tagespflege Datenquelle: Befragung der Tagespflegeeinrichtungen durch die Stadt Kaufbeuren (Stand 31.12.2018)
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 20 _______________________________________________________________________________________ Interessant ist auch die Altersstruktur der Tagespflegegäste: Altersstruktur von Gästen der Tagespflege in den Jahren 2013 und 2018 25 22 18 20 14 15 13 12 15 9 10 8 10 6 3 2 5 1 1 1 1 0 unter 60 60-64 65-69 70-74 75-79 80-84 85-89 90 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre und älter 2013 2018 Abbildung 14: Alter der Tagespflegegäste zum 31.12.2013 und zum 31.12.2018 Datenquelle: Befragung der Tagespflegeeinrichtungen durch die Stadt Kaufbeuren (Stand 31.12.2013 und 31.12.2018) Alle drei Tagespflegeeinrichtungen gaben bei der Befragung an, dass sich das Eintrittsal- ter der Gäste erhöht. Diese Entwicklung zeigt sich auch in der gesamten Altersstruktur der Tagespflege. Bei der letzten Befragung im Jahr 2013 im Rahmen der Pflegebedarfsplanung waren 59 % der Tagespflegegäste 80 Jahre und älter. Zum 31.12.2018 waren nun sogar 72 % der Tagespflegegäste 80 Jahre und älter, was vor allem an dem starken Anstieg der Gäste mit 90 Jahren und älter liegt. Die Zahl der 80-84-Jährigen und der 85-89-Jährigen nahm zwar ab, es ergab sich im Vergleich zum Jahr 2013 bei den über 90-Jährigen jedoch eine Steigerung von 175 % von 8 auf 22 Personen! Die Zahl der Tagespflegegäste insgesamt von 2013 und 2018 ist gleich geblieben mit 68 Personen. 47 Gäste wurden 2018 neu aufgenommen, 30 davon leben allein mit einem eigenen Haushalt, 24 mit dem Ehe- oder Lebenspartner und 14 mit oder bei Familienan- gehörigen. Eine Warteliste für die Aufnahme hat nur die Tagespflege Alpenrose mit 10 Wartenden (Stand: 31.12.2018). 75 % der Gäste nehmen die Tagespflege in Anspruch, da sich Angehörige oder Bekannte an die jeweilige Einrichtung gewandt haben, bei 17 % sind es die Betreuer. Nur knapp 7 % der Gäste wenden sich selbst an die Tagespflege. Zum Thema Personal gaben alle drei Einrichtungen an, den Pflegenotstand zu spüren. Die Tagespflege des BRK hatte zum 31.12.2018 eine nicht-besetzte Stelle, ebenso wie die Tagespflege Alpenrose (Für Genaueres s. Punkt 4: Personal und Finanzierung).
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 21 _______________________________________________________________________________________ 3.2.1.2 Bedarfsplanung und Prognose Die zum Stichtag der Befragung am 31.12.2018 vorhandenen 39 Tagespflegeplätze wa- ren mit insgesamt 68 Gästen belegt. Der Großteil der Tagesgäste kommt nicht jeden Tag in die Einrichtung, sondern teilweise nur einen oder zwei Tage in der Woche, wie in der folgenden Abbildung zu sehen ist. Anzahl der Betreuungstage pro betreuter Person 35 31 30 22 25 20 15 15 15 15 9 8 7 6 10 4 3 1 5 0 1-2 Tage betreut 3-4 Tage betreut 5 oder mehr Tage betreut BRK-Tagespflege Tagespflege Alpenrose Stiftsterrassen INSGESAMT Abbildung 15: Anzahl der Betreuungstage pro betreuter Person Datenquelle: Befragung der Tagespflegeeinrichtungen durch die Stadt Kaufbeuren (Stand 31.12.2018) Die am 31.12.2018 vorhandenen 39 Tagespflegeplätze bieten Kapazität für 68 Gäste (derzeitiger Gästestand). Die folgende Bedarfsprognose für die Tagespflege wurde bis 2025 erstellt. Bei der Hoch- rechnung wird von folgenden Szenarien ausgegangen: • Die Belegung wird in den verschiedenen Altersgruppen bei einem Gästeanteil von 0,53 % an allen Einwohnern über 59 Jahren hochgerechnet (s. Bevölkerungsprog- nose für Kaufbeuren). • Ausgangslage der Prognose ist eine durchschnittliche Belegung eines Tagespfle- geplatzes mit 1,8 Gästen, sodass sich folgenden Bild ergibt: Jahr Tagespflegegäste Bedarf an Tages- pflegeplätzen 2018 68 39 2019 69 39 2020 70 39 2021 71 39 2022 72 40 2023 74 41 2024 75 42 2025 76 42 Abbildung 16: Gäste der Tagespflege und Bedarf bis 2025 (tabellarische Darstellung) Datenquelle: Befragung der Tagespflegeeinrichtungen durch die Stadt Kaufbeuren (Stand 31.12.2018), Bayerisches Lan- desamt für Statistik und Datenverarbeitung: „Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung 2017-2037 auf der Basis vom 31.12.2017 für die kreisfreie Stadt Kaufbeuren“, eigene Berechnungen
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 22 _______________________________________________________________________________________ 3.2.1.3 Bewertung der Situation Derzeit besteht eine Kapazität von mindestens 39 Plätzen. Die Tagespflegeeinrichtung des BRK in Neugablonz hat 2014 die Kapazität von 15 auf 12 Plätze reduziert. Eine Auf- stockung auf die früheren 15 Plätze ist bei steigender Nachfrage jedoch kein Problem. So kann bis 2025 mit den bisherigen Einrichtungen der Bedarf gedeckt werden. Die Erfahrung zeigt auch, dass bei steigender Nachfrage innerhalb kurzer Zeit eine weite- re Tagespflege errichtet werden kann, da die baulichen Investitionen überschaubar sind. Da im Jahr 2018 ca. ein Drittel der Tagespflegegäste nicht aus Kaufbeuren, sondern aus dem Landkreis Ostallgäu kamen, können bei Bedarfsdeckung im Landkreis zusätzliche Kapazitäten freigesetzt werden, sodass der Bedarf der Kaufbeurer Bevölkerung auch in Zukunft auf jeden Fall gedeckt werden kann. Die Öffnungszeiten der Tagespflegeeinrichtungen sollten auch den Bedürfnissen der An- gehörigen entsprechen. Die Betreuungszeiten sollten so gestaltet sein, dass berufstätige pflegende Angehörige ihrer Arbeit nachgehen können. Anzustreben sind Öffnungszeiten zwischen mindestens 7:00 und 17:00 Uhr. Daran sollten sich Tagespflegeeinrichtungen orientieren, wenn eine weitere Entlastung der (noch) berufstätigen pflegenden Angehöri- gen beabsichtigt wird. 3.2.2 Kurzzeitpflegeeinrichtungen Eine wichtige Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige bieten Kurzzeitpflegeein- richtungen bzw. Heime, die fest im Voraus buchbare Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Eine eigenständige Einrichtung, die nur Kurzzeitpflege anbietet bzw. ein Heim, das einen spe- ziellen Bereich nur für Kurzzeitpflegegäste vorhält, gibt es in Kaufbeuren schon lange nicht mehr. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI) Bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen übernimmt die Pflegekasse Kosten für die vorübergehende Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung bis zu einem im SGB XI festgelegten Höchstbetrag. Im Voraus buchbare Kurzzeitpflegeplätze sind wichtig, damit pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen oder Urlaub planen und sich regenerieren können. Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) „Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung“ (vgl. § 42 Abs.1 S. 1 SBG XI). Es besteht die Möglichkeit nach Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen oder während sonstigen Krisensituationen Zeiten in der Kurzzeitpflege zu überbrücken. Ziel ist, die Pflegesituation im häuslichen Umfeld wieder herzustellen bzw. abzusichern. 3.2.2.1 Aktueller Stand Das Alten- und Pflegeheim der Hospitalstiftung bietet als einzige Einrichtung in Kaufbeur- en noch drei im Voraus buchbare Kurzzeitpflegeplätze an. Die übrigen in Abbildung 17 genannten stationären Einrichtungen sind alle dazu übergegangen nur noch eingestreute
Pflegebedarfsplanung der Stadt Kaufbeuren Stand April 2019 Seite 23 _______________________________________________________________________________________ Kurzzeitpflegeplätze anzubieten. Dies bedeutet, wenn ein Pflegeplatz frei ist, kann dieser für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Angebotes von Kurzzeitpflegeplätzen in Kaufbeuren: Einrichtungen Kurzzeitpflegeplätze Stand jeweils 31.12. 1999 2005 2013 2018 10 3 3 3 Alten- u. Pflegeheim der Hospitalstiftung AWO Seniorenzentrum 12 0 0 0 Espachstift 4 4 0 0 Heim für seelische Gesundheit, Bezirk Schwaben 0 0 0 0 Heinzelmannstift 0 0 0 0 Summe der Kurzzeitpflegeplätze 27 7 3 3 Abbildung 17: Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen in Kaufbeuren Datenquelle: Pflegebedarfsplan 2000, Pflegebedarfsplan 2007, Pflegebedarfsplan 2015, Befragung der stationären Einrich- tungen in Kaufbeuren (Stand 31.12.2018) Die im Voraus buchbaren Plätze sind gerade in Ferien- und Urlaubszeiten sehr gefragt – daher ist hier eine frühzeitige Planung unbedingt erforderlich. Die Verfügbarkeit einge- streuter Kurzzeitpflegeplätze hängt immer von der Belegungssituation der Heime ab. Freie Plätze können von Kurzzeitpflegegästen je nach Verfügbarkeit in Anspruch genom- men werden. Pflegende Angehörige können jedoch mit diesen eingestreuten Kurzzeit- pflegeplätzen nicht planen. 3.2.2.2 Bedarfsplanung und Prognose Konkrete Bedarfszahlen für Kurzzeitpflege können derzeit nicht berechnet werden, da es keine verlässlichen Daten über den konkreten Bedarf für Kaufbeuren gibt. Vergleichswer- te gibt es aufgrund der geringen Zahl von im Voraus buchbaren Plätzen nicht mehr. Die angebotenen Plätze sind ausgelastet. Es liegt in der Struktur der Kurzzeitpflegeplätze, dass zwischen den Buchungen immer wieder einzelne Tage frei sind. Da die Ermittlung konkreter Bedarfszahlen derzeit nicht möglich ist, kann auch keine aus- sagekräftige Prognose über den Bedarf von Kurzzeitpflegeplätzen aufgestellt werden. 3.2.2.3 Bewertung der Situation Alle Heime bieten sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze an. Dies bedeutet, dass freie Pflegeplätze auch mit Kurzzeitpflegegästen belegt werden könnten. Eine Planung von Urlaubszeiten für pflegende Angehörige und die kurzfristige Aufnahme von Pflegebe- dürftigen nach Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder nach Krankenhausauf- enthalt ist damit jedoch sehr problematisch. Bei hoher Auslastung der bestehenden Pfle- geplätze stehen ggf. gar keine Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Betroffene Personen müssen in Einrichtungen im Umland (z. B. Mindelheim) ausweichen. Diese Einrichtungen halten die Kurzzeitpflegeplätze vorrangig für den Bedarf der Bürgerinnen und Bürger aus ihren Landkreisen vor.
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