Konzeption Kinderland Zwergerl Lenggries Kindergarten Stangengasse 4 83661 Lenggries - Kinderland Weyarn

 
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Konzeption Kinderland Zwergerl Lenggries Kindergarten Stangengasse 4 83661 Lenggries - Kinderland Weyarn
Konzeption

      Kinderland Zwergerl Lenggries
              Kindergarten
             Stangengasse 4
             83661 Lenggries
Konzeption Kinderland Zwergerl Lenggries Kindergarten Stangengasse 4 83661 Lenggries - Kinderland Weyarn
Der Träger

    Kinderland Weyarn GmbH
         Mangfallweg 23
         83629 Weyarn

Geschäftsführende Gesellschafter:
       Petra Götzenberger

     Kinderland Verwaltung
      Schlierseer Straße 6
     83629 Weyarn-Thalham

     Telefon 08020 90822-0
      Fax 08020 90822-29
E-Mail: mail@kinderland-weyarn.de
   www.kinderland-weyarn.de

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               Stand: 07/2021
Konzeption Kinderland Zwergerl Lenggries Kindergarten Stangengasse 4 83661 Lenggries - Kinderland Weyarn
Inhaltsverzeichnis

1.         Definition und gesetzliche Grundlagen..................................................................................5
2.         Rahmenbedingungen ...............................................................................................................7
2.1.       Träger .........................................................................................................................................7
2.2.       Öffnungszeiten/Schließzeiten .................................................................................................8
2.3.       Pädagogisches Personal/Fachkräfte .....................................................................................8
2.4.       Sicherheit und Hygiene ......................................................................................................... 11
2.5.       Krankheit des Kindes ............................................................................................................ 11
2.6.       Unser Bild vom Kind/Partizipation ....................................................................................... 11
2.7.       Kinderschutz ........................................................................................................................... 16
3.         Pädagogische Arbeit im Kindergarten ................................................................................ 16
3.1.       Leitbild/Leitgedanke: Unser Bild vom Kind ........................................................................ 16
3.2.       Die Ziele unserer pädagogischen Arbeit ............................................................................ 17
3.3.       Pädagogisches Handeln und Inhalte .................................................................................. 18
3.3.1. Schaffung positiver erzieherischer Atmosphäre – was Kinder brauchen, um sich zu
       entwickeln und wohlzufühlen ............................................................................................... 18
3.3.2. Das Spiel ................................................................................................................................. 18
3.3.3. Die Beobachtung/Entwicklungsdokumentation/Evaluation im Kindergarten ................ 19
3.3.4. Der situationsorientierte Ansatz im Kindergarten ............................................................. 19
3.3.5. Lernen in Projekten ............................................................................................................... 20
3.3.6. Vorbereitung auf die Schule/Vorkurs Deutsch/ Zusammenarbeit Grundschule .......... 20
3.3.7. Der Tagesablauf..................................................................................................................... 21
3.3.8. Die Eingewöhnung................................................................................................................. 22
3.3.9. Inklusion .................................................................................................................................. 22
3.4.       Sonstige Aktionen und pädagogische Inhalte ................................................................... 22
3.5.       Gruppenübergreifende pädagogische Inhalte ................................................................... 23
3.5.1. Sprachförderung im Kinderland ........................................................................................... 23
3.5.2. Sauberkeitserziehung ........................................................................................................... 24
3.5.3. Sexualerziehung .................................................................................................................... 24
3.5.4. Portfoliomappen ..................................................................................................................... 24
3.6.       Pädagogische Zusatzangebote im Kindergarten .............................................................. 25

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4.     Elternarbeit/Erziehungspartnerschaft ................................................................................. 25
4.1.   Erziehungspartnerschaft ....................................................................................................... 25
4.2.   Elternabende .......................................................................................................................... 26
4.3.   Elterngespräche ..................................................................................................................... 26
4.4.   Eltern helfen und gestalten mit ............................................................................................ 27
4.5.   Elternbefragung/Qualitätssicherungsinstrument ............................................................... 27
4.6.   Informationen .......................................................................................................................... 27
5.     Kooperation mit weiterführenden/anderen Einrichtungen, Spezial- und
       Fachdiensten .......................................................................................................................... 27
6.     Qualitative Weiterentwicklung/Fortschreibung des Konzeptes....................................... 28

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1. Definition und gesetzliche Grundlagen

Die Kinderland Zwergerl Lenggries bietet aktuell einen Betreuungsrahmen für Kinder im Alter
von 2,5 – 6 Jahren in einer Kindergartengruppe (25 Plätze). Die gesetzliche Grundlage der
Betreuung bildet das „Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz“, die pädagogische
Planung und Arbeit orientiert sich am „Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan“.

Art. 19 Fördervoraussetzungen für Kindertageseinrichtungen
Ziff. 3 Der Förderanspruch in Bezug auf Kindertageseinrichtungen (Art. 18 Abs. 1 bis 3 Satz
1 Alternative 2) setzt voraus, dass der Träger die Grundsätze der Bildungs- und
Erziehungsarbeit und die Bildungs- und Erziehungsziele (Art. 13) seiner eigenen träger- und
einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzeption zugrunde legt.

„In keiner anderen Phase seines Lebens lernt der Mensch so begierig und schnell wie in den
ersten Jahren. Neue Forschungsbefunde unterschiedlicher Disziplinen machen dies deutlich
und zeigen, dass die Entwicklung in den ersten Lebensjahren noch beeindruckender verläuft
als bislang vermutet. Ein entscheidender Faktor für das Lernen in der frühen Kindheit ist, dass
Kinder vor allem in der sozialen Interaktion mit ihren wichtigsten Bezugspersonen und durch
emotionale Beziehung zu ihnen lernen (Ahnert 2010). Frühe Bildungsprozesse sind also eng
mit der Qualität der Bindungs- und Beziehungserfahrungen des Kindes verbunden.“ (Quelle:
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren, Verlag das Netz, Weimar . Berlin,
2010)

Auf diesen gesetzlichen Grundlagen basiert unser Bildungs- und Betreuungsauftrag:

SGB VIII
§ 22a Förderung in Kindertageseinrichtungen

 (3) Das Angebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder
und ihrer Familien orientieren. Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat
der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den
Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit
sicherzustellen.

BayBEP
Der Plan als Orientierungsrahmen – Handlungsanleitung zur AVBayKiBiG

„Als Orientierungsrahmen bedarf der Plan der Konkretisierung auf Einrichtungsebene unter
Berücksichtigung der lokalen Bedingungen sowie der Bedürfnisse der Kinder und Eltern. Die

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Übertragung dieses Rahmenplans zur Einrichtungskonzeption erfolgt unter Mitwirkung der
Eltern, des Einrichtungsteams und des Trägers, die hierbei nach dem Prinzip der Ko-
Konstruktion als Bildungs- und Erziehungspartner zusammenwirken. Die Federführung obliegt
der Einrichtungsleitung zusammen mit dem Träger. Die Einrichtungskonzeption schafft die
eigentliche Grundlage für die pädagogische Arbeit. Erst diese Konzeption schützt und sichert
die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Einrichtung ab. Wichtig ist, die Konzeption für alle
transparent zu machen, sie regelmäßig, nach Möglichkeit jährlich, zu evaluieren und bei
Bedarf weiterzuentwickeln. Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan ist somit
Orientierungshilfe,    Bezugsrahmen       und      Verständigungsgrundlage        für     die
Konzeptionsentwicklung und Richtschnur für die Selbstevaluation zugleich.“

AV BayKiBiG
§ 14 Aufgaben des pädagogischen Personals und des Trägers

(2) 1Der Träger hat dafür zu sorgen, dass das pädagogische Personal sich zur Erfüllung der
Bildungs- und Erziehungsaufgaben an den Inhalten des bayerischen Bildungs- und
Erziehungsplans, der Handreichung Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den
ersten drei Lebensjahren und der Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von
Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit orientiert. 2Auf der Grundlage der Bayerischen
Leitlinien ist der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan eine Orientierung für die
pädagogische Arbeit auch in Horten.

Curriculare Grundlagen

BayBL
1 Notwendigkeit und Geltungsbereich gemeinsamer Leitlinien für Bildung und
Erziehung
Die Leitlinien liefern die Grundlage für die Umsetzung und Weiterentwicklung sowohl des
Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP) als auch des Lehrplans für die
bayerische Grundschule. (…).
Die Leitlinien für Bildung und Erziehung sind ein gemeinsamer Orientierungs- und
Bezugsrahmen für alle außerfamiliären Bildungsorte, die Verantwortung für Kinder bis zum
Ende der Grundschulzeit tragen. Dazu zählen insbesondere Kindertageseinrichtungen nach
dem BayKiBiG, d. h. Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Integrative
Kindertageseinrichtungen, sowie Grund- und Förderschulen. Weitere Adressaten der Leitlinien
sind die Kindertagespflege und Schulvorbereitende Einrichtungen. (S. 17 f.)

BayBEP
Der Plan als Orientierungsrahmen –Handlungsanleitung zu AVBayKiBiG
„Im Mittelpunkt stehen die Bildungsbedürfnisse, die Kinder bis zur Einschulung für ihre
optimale Entwicklung haben. Auf dieser Basis sind in der AVBayKiBiG im ersten Abschnitt
Bildungs- und Erziehungsziele formuliert. Ihre Beachtung ist für all jene
Kindertageseinrichtungen verbindlich, die eine öffentliche Förderung erhalten. Zielsetzung des
Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans ist es, den Trägern und dem pädagogischen
Personal einen Orientierungsrahmen und Anregungen an die Hand zu geben, wie sie diese
normierten Bildungs- und Erziehungsziele bestmöglich umsetzen können.“ (S. 25 f.)

U 3 Handreichung
Einführung
„Von Seiten der Praxis wurde wiederholt geäußert, eine Konkretisierung des Bayerischen
Bildungs- und Erziehungsplans für die Altersgruppe von 0 bis 3 Jahren vorzunehmen und zu
verdeutlichen, welches Potenzial der Plan für diese Kinder bieten kann (…). Die Handreichung
hat sich zum Ziel gesetzt, die Bedeutung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans für
Kinder in den ersten Lebensjahren herauszustellen und alle „Ko-Konstrukteure“ frühkindlicher
Bildung zu einer gemeinsamen Bildungsphilosophie von Anfang an einzuladen (S. 10).
2010)

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Qualitätspolitik

Das Kinderland verpflichtet sich zur ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität
des Gesamtangebotes und dessen kontinuierliche Anpassung an den vorhandenen Bedarf
durch ein einrichtungseigenes Qualitätsmanagementsystem.
Alle Mitarbeiterinnen (Geschäftsführung/Erziehungs- und weiteres Personal) sind aktiv an dem
ständigen Verbesserungsprozess beteiligt und tragen die Verantwortung für die Umsetzung
der Ziele in ihrem Aufgabenbereich.

2. Rahmenbedingungen

   2.1. Träger

Der Träger des Kinderlandes Zwergerl Lenggries ist die Kinderland Weyarn GmbH geführt von
der Geschäftsführerin Petra Götzenberger.

Das Kinderland unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung, bietet kind- und altersgerechte
Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und gibt den Eltern allgemeine Hilfestellung bei der
Erziehung ihrer Kinder. Das oberste pädagogische Ziel ist, einen Beitrag zur Entwicklung der
Kinder zu Menschen zu leisten, die sich wohl fühlen, sich in der Welt zurechtfinden und bereit
sind, Verantwortung für sich selbst und für andere zu übernehmen.

Die Gruppen werden finanziert durch die Kind bezogene Förderung nach Art. 18 Abs. 1 und
Art. 22 BayKiBig. Die Elternbeiträge richten sich nach den Buchungszeiten der Kinder, mithilfe
eines Beitragsrechners können diese individuell auf unserer Homepage www.kinderland-
weyarn.de berechnet werden.

Die Beiträge (Kinderbetreuungskosten, Verpflegungs- und Essenspauschalen sowie Spiel-
und Portfoliogeld) sind so berechnet, dass diese auf ein volles Jahr, also 12 Monate, umgelegt
sind.
Die Beiträge sind auch bei Erkrankung, Urlaub und zu den Schließzeiten 12 Monate
konsequent zu bezahlen.
Der Träger behält sich das Recht vor, bei gegebenem Anlass (z.B. Spielzeugdesinfektion,
Gefahr einer Epidemie oder Pandemie, Erkrankung des Personals … etc.) die Einrichtung
zusätzlich zu schließen.

Leitung der Einrichtung

In der Kinderlandstruktur gibt es pro Einrichtung jeweils eine Standortleitung und einen
Vertreter. Das sind die Fachbereichsleiter der Fachbereiche Krippe und Kindergarten. Diese
bilden das pädagogische Leitungsteam und die Ansprechpartner des Hauses in Lenggries.

Standortleitung:
Diana Klatte: diana.klatte@kinderland-weyarn.de

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2.2. Öffnungszeiten/Schließzeiten

Das Kinderland Lenggries ist täglich von 07:15 Uhr – 14:30 Uhr geöffnet. (Auch Erweiterungen
des Betreuungszeitraumes bei entsprechendem Bedarf oder andere Öffnungszeiten sind aus
triftigen Gründen möglich (z.B. bei Drohung/ Eintritt einer Pandemie, etc.).
Die Kernzeit ist von 9:10 Uhr bis 11:50 Uhr.

Eltern buchen einen Zeitrahmen für ihr Kind und sind verpflichtet, innerhalb dieses
Buchungsrahmens ihr Kind zu bringen und abzuholen. Das Kinderland Lenggries ist
ganzjährig bis auf maximal 30 Schließtage und 4 Fortbildungsschließtage pro Jahr geöffnet.
Die Schließtage werden rechtzeitig im Rahmen unserer Jahresplanung zu Beginn des
Kindergartenjahres bekannt gegeben und hängen dauerhaft im Kinderland aus. Für die
Schulferien tragen Eltern mit Betreuungsbedarf bis 2 Wochen vor Ferienbeginn ihre Kinder in
die aushängenden Listen ein, um einen optimalen Betreuungsschlüssel planen zu können.

   2.3. Pädagogisches Personal/Fachkräfte

Unsere Kindergartengruppe von ca. 20-25 Kindern im Alter von 2,5 - 6 Jahren wird von zwei
Fachkräften betreut.

Diana Klatte:
                   Kindergartenleitung/Gruppenleitung.
                   Ausbildung zur Krippenerzieherin.
                   Weitere Ausbildung zur Erzieherin an der sozialpädagogischen
                    Fachschule Bautzen.
                   Staatlich anerkannte Erzieherin seit Juli 1993.

Luisa Zanql:
                   Pädagogische Zweitkraft.
                   Ausbildung zur Kinderpflegerin an der sozialpädagogischen
                    Fachschule München.
                   Staatlich anerkannte Kinderpflegerin seit Juli 2011.

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2.4.   Räumlichkeiten und Ausstattung

Unserem Kindergarten stehen 5 Räume zur Verfügung, die wie folgt aufgeteilt sind:

1. Raum wurde als Vorschulzimmer eingerichtet. Dorthin können die Vorschulkinder gehen,
wenn sie miteinander spielen oder sich mit einem altersgerechten Spiel beschäftigen möchten.
Es finden dort auch regelmäßig gezielte Beschäftigungen im Rahmen der Vorschule statt. In
diesem Raum ist auch unsere Computerecke eingerichtet. Hier dürfen die Kinder einmal pro
Woche 30 Minuten am Computer arbeiten. Eltern haben uns hierfür Lernprogramme zur
Verfügung gestellt.

2. Raum ist als Garderobe eingerichtet. Jedes unserer Kinder besitzt im Kindergarten seinen
eigenen Garderobenplatz der mit seinen Zeichen gekennzeichnet ist. Hier hat das Kind Platz
für Kleidung, Schuhe und individuelle Besitztümer z.B Kuscheltier.

3. Raum ist als Höhlenzimmer gestaltet worden. In diesem Raum haben die Kinder die
Möglichkeit Höhlen zu bauen, Rollenspiele zu spielen, oder sich zurückzuziehen, um in Ruhe
ein Bilderbuch anzuschauen.

4. Raum ist der Brotzeitraum mit integrierter Küche. Hier nehmen die Kinder ihre Brotzeiten
ein. In diesem Raum steht auch ein Aquarium, was unseren Kindern sehr gut gefällt.

5. Raum ist unser Gruppenraum. Er ist unterteilt in verschiedene Spielecken,
z.B. Bauecke, Puppenecke, Bastelecke, Leseecke.

Bad
Unseren Kindern stehen im Kindergarten 2 Toiletten zur Verfügung. Im Bad achten wir
darauf, dass die Kindergartenkinder möglichst selbständig Toilette und Waschbecken nutzen
können. Nach dem Essen haben die Kinder die Möglichkeit ihre Zähne zu putzen. Dies
machen unsere Kinder entweder selbständig oder mit unserer Hilfe.

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Garten
Unser Garten bietet vielseitige Spielmöglichkeiten. Ein Klettergerüst mit Rutsche, ein
Sandkasten, Schaukeln und Platz zum Roller und Dreirad fahren. Ein Hochbett, in dem wir
verschiedenes anpflanzen können. Im Winter gehen wir mit unseren Kindern auf einen
nahegelegenen Rodelberg zum Schlitten fahren.

Unsere Kindergartengruppe geht regelmäßig in den nahegelegenen Wald. Die reichhaltige
und abwechslungsreiche Landschaft ist der ideale Platz für unsere Kinder zum Entdecken,
Forschen, Spielen und Verweilen.

Auch die größeren Spielplätze der Gemeinde Lenggries besuchen wir im Sommer regelmäßig.
Während dem Jahr, unternehmen wir mit den Kindern themenbezogene Ausflüge wie etwa
zum Puppentheater, Imker, Metzger usw.

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2.4. Sicherheit und Hygiene

Das gesamte Gebäude und Freigelände des Kinderlandes ist kindgerecht konzipiert und
gebaut. Ein Sicherheitsbeauftragter im Kinderland-Team überprüft stetig die Kindersicherheit
der Räumlichkeiten und des Freigeländes. Zudem unterliegen alle Spielsachen und -geräte
der allgemeinen TÜV-Prüfungspflicht.
Das Gebäude ist auch während des laufenden Betriebes zugesperrt und kann durch eine
Sprechanlage und Türöffner geöffnet werden. Im Gruppenraum befindet sich ein Telefon mit
Notrufnummernlisten und eine ausreichend ausgestattete Erste-Hilfe-Tasche. Unser Personal
wird regelmäßig in Ersthelferschulungen unterrichtet.
Im Falle eines Unfalls rufen wir umgehend, wenn wir das für richtig erachten, den
Rettungsdienst, leisten Erste Hilfe und führen ein Unfallprotokoll.
Hygienemaßnahmen sind Pflicht, ein Hygieneplan regelt die einzelnen Aufgaben, die alle
Teammitglieder erfüllen und einhalten müssen. Gerade im Falle von Infektionskrankheiten ist
Hygiene das wichtigste Prinzip. Um auch in diesem Bereich immer auf aktuellem Stand zu
bleiben und wichtige Informationen und Schulungen im Team gewährleisten zu können, gibt
es innerhalb des Teams einen Hygienebeauftragten.

   2.5. Krankheit des Kindes

Sollte ein Kind krank sein, werden die Eltern gebeten, das
Kind bis 08:30 Uhr telefonisch krank zu melden und erst,
wenn das Kind 48 Stunden symptomfrei ist, wieder in die
Einrichtung zu bringen.
Die Entscheidung, ob ein Kind die Einrichtung besuchen
kann oder nicht, liegt natürlich bei den Eltern. Wird aber
ein offensichtlich krankes Kind (Durchfall, Erbrechen,
ansteckende           Bindehautentzündung,          Fieber,
Kinderkrankheiten, etc.) gebracht oder wird das Kind in der
Einrichtung krank, ist unser pädagogisches Team
verpflichtet, das Kind umgehend abholen zu lassen. Das Kindeswohl steht wie immer an erster
Stelle und wir behalten uns vor, Kinder aus für sie stressigen Situationen im Krankheitsfall
abholen zu lassen. Dies ist nicht immer an z.B. einer Temperatur abzulesen, sondern eher
dem Gesamteindruck (Aussehen, Verhalten, Essverhalten) zu entnehmen. Eine zweite
Entscheidungsperson aus dem Haus (im besten Fall die PL) wird IMMER zu Rate gezogen,
um sich vor dem Vorwurf der Subjektivität zu schützen.
Wir bitten u.U. um Abklärung beim Kinderarzt und um Empathie dem kranken Kind gegenüber
und setzen auf einfühlsame Eltern.

   2.6. Unser Bild vom Kind/Partizipation

RECHTSGRUNDLAGEN:

Kinder haben Rechte

UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 12
(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden,
das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern,
und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und
seiner Reife.

(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind
berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen

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Vertreter oder eine geeignete Stelle           im    Einklang   mit   den   innerstaatlichen
Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

Das Schwergewicht der in Artikel 12 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention verankerten
Garantie liegt darum nicht in der Gewährung der bereits in Artikel 13 Abs. 1 umfassend
garantierten Meinungsfreiheit, sondern im Recht des Kindes auf eine angemessene und
seinem Alter und seiner Reife entsprechende Berücksichtigung seiner Meinung in allen das
Kind berührenden Angelegenheiten — vorausgesetzt, daß das Kind zur Meinungsbildung fähig
ist. Mit diesen Formulierungen ist den Vertragsstaaten ein weiter Ermessensspielraum
eingeräumt, in welchen Fällen und inwieweit sie der Meinung des Kindes Rechnung tragen.

Recht auf:
    Betreuung bei Behinderung
    Schutz vor Misshandlung
    Gewaltfreie Erziehung
    Elterliche Fürsorge
    Spiel und Freizeit
    Meinungsfreiheit
    Schutz vor Krieg
    Gesundheit
    Gleichheit
    Bildung
    Leben

Partizipation
In Übereinstimmung mit der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes
sollten Kinder angehört und an Beschlussfassungen beteiligt werden.
Unsere Kinder haben die Möglichkeit, im Sinne der Partizipation, sich an allen Planungen zu
beteiligen, selbst zu entscheiden, welches Angebot sie an welchem Ort und zu welchem
Zeitpunkt wahrnehmen wollen. Notwendige Regeln für das gemeinsame Miteinander werden
mit den Kindern erarbeitet und deren Einhaltung von den Kindern weitgehend selbstständig
kontrolliert.
(aus BEP)
„Beteiligung“ bedeutet „Partizipation“ im Sinne von Mitwirkung, Mitgestaltung und
Mitbestimmung. Sie gründet auf Partnerschaft und Dialog. …In Tageseinrichtungen ist es
jedem Kind zu ermöglichen, Eigenverantwortung zu übernehmen und eigene Aktivitäten und
gestalten, soweit sich dies mit seinem Wohl und dem der Gemeinschaft vereinbaren lässt.

Mit Partizipation im Kinderland sind die Möglichkeiten der Mitbestimmung aller Kinder im
Kindergartenalltag gemeint. Die Einflussnahme der Kinder kann zum Beispiel die
gemeinsamen Regeln betreffen, das festzulegende Tagesprogramm oder die
Raumgestaltung. In unserem Kindergartenalltag und bei allen Aktionen, Angeboten oder
Projekten, fordern wir die Kinder aktiv auf, ihre Meinung zu sagen, sachliche Kritik zu üben
oder eine Rückmeldung zu geben.

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Partizipation gilt als

 „Schlüssel für gelingende Bildungsprozesse“, da Bildung ohne die aktive Beteiligung der
  Kinder nicht zu haben ist (vgl. stellvertretend für die Bildungsrahmenpläne der Bundesländer
  Knauer/ Hansen 2008; Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie
  und Frauen/ Staatsinstitut für Frühpädagogik München 2005),
 notwendig für die Gestaltung von Inklusion, da eine Pädagogik der Vielfalt konkret nur durch
  Beteiligung der Einzelnen umzusetzen ist (vgl. Booth/ Ainscow/ Kingston 2006),
 ein Beitrag zur Resilienzförderung bei Kindern, von der insbesondere Kinder in schwierigen
  Lebenslagen profitieren (vgl. Lutz 2012),
 ein wichtiger Beitrag zum Kinderschutz (§ 45 (2) SGB VIII wurde durch das
  Bundeskinderschutzgesetz geändert),
 einzige    Möglichkeit,     demokratische        politische    Bildung   von    Kindern    in
  Kindertageseinrichtungen zu befördern (vgl. Hansen/ Knauer/ Sturzenhecker 2011).

Damit eine demokratische Erziehungsarbeit gelingt, ist es von elementarer Bedeutung, dass
Strukturen der Kommunikations- und Kooperationsformen ständig verbessert werden. Das
Miteinander wird so gestaltet, dass für alle Beteiligten die Prozesse nachvollziehbar und
weitmöglichste Entscheidungsfreiheit für den Einzelnen gegeben sind.

Die Zusammenarbeit im Kinderland basiert auf gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und
Anerkennung der Unterschiede und legitimen Interessen. Die Kinder werden an allen sie
betreffenden Entscheidungen altersgemäß und situationsgerecht beteiligt. Unsere Kinder
entscheiden z.B. mit was Sie in der Bauecke spielen wollen und welche Spielsachen
weggeräumt werden müssen. Diese Entscheidung wird gemeinsam geplant und entschieden.
In unserem Erzähl-und Morgenkreis und in Kinderkonferenzen können die Kinder Wünsche
und Bedürfnisse einbringen.
 Wenn ein Frühstücksbuffet ansteht, können die Kinder mitbestimmen, was wir zubereiten oder
kochen wollen. Oder wenn Spielsachen angeschafft werden sollen, können die Kindergarten
mitentscheiden. Da wir eine kleine Einrichtung sind werden alle Kinder in die Entscheidungen
miteinbezogen.

SGB VIII
§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

„1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
ihnen obliegende Pflicht.“

BayKiBiG

Art. 4 Allgemeine Grundsätze

„(1) 1Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen
Verantwortung der Eltern; Eltern im Sinn dieses Gesetzes sind die jeweiligen
Personensorgeberechtigten. 2Die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege ergänzen
und unterstützen die Eltern hierbei. 3Das pädagogische Personal hat die erzieherischen
Entscheidungen der Eltern zu achten.“

                                        Konzeption Lenggries                           Seite 13
                                           Stand: 07/2021
AV BayKiBiG

§ 1 Allgemeine Grundsätze für individuelle Bildungsbegleitung

   (1) Das Kind gestaltet entsprechend seinem Entwicklungsstand seine Bildung von
       Anfang an aktiv mit.

CURRICULARE GRUNDLAGEN

BayBL

3.A Bildung von Anfang an – Familie als erster und prägendster Bildungsort

„In der Familie als primärem Ort der sozialemotionalen Entwicklung legen die Eltern den
Grundstein für lebens- langes Lernen, aber auch für die emotionale, soziale und physische
Kompetenz. Bildung – ob in der Kindertageseinrichtung oder in der Schule – kann daher nur
aufbauend auf die Prägung in der Familie erreicht werden. Daraus ergibt sich die Aufgabe
aller außerfamiliären Bildungsorte, Eltern in ihrer Unersetzlichkeit, ihrer Wichtigkeit und ihrer
Verantwortung wertzuschätzen und entsprechend in ihrer Aufgabe zu unterstützen.

Bildung vollzieht sich immer als individueller und sozialer Prozess. Aktuelle
entwicklungspsychologische, erziehungswissenschaftliche und neurophysiologische
Erkenntnisse beschreiben das Kind in diesem Prozess als aktives Individuum, das von
Geburt an mit grundlegenden Kompetenzen und einem reichhaltigen Lern- und
Entwicklungspotenzial ausgestattet ist. Bereits Säuglinge haben beachtliche soziale und
kognitive Fähigkeiten.“ (S. 24)

6.A Pluralität der Bildungsorte

„Kinder erwerben Kompetenzen an vielen verschiedenen Bildungsorten. Ihre Bildung beginnt
in der Familie und ist im Lebenslauf das Ergebnis eines vielfältigen Zusammenwirkens aller
Bildungsorte, deren Kooperation und Vernetzung zentrale Bedeutung zukommt. Wie
Bildungsangebote genutzt werden und in welchem Maße Kinder von den Bildungsleistungen
dort profitieren, hängt maßgeblich von den Ressourcen der Familien und deren Stärkung ab.
Die Familie ist für Kinder der wichtigste und einflussreichste Bildungsort.“

                                          Konzeption Lenggries                            Seite 14
                                             Stand: 07/2021
UNSER BILD VOM KIND

                                             Kinderrrechte       Stärken und
                                         (Kinderrechtskonven     Schwächen
                                                                                  Kreativität und
                                                 tion)                              Phantasie

                      gibt sein Bestes                                                                   Tempo

      Grundbedürfnisse
                                                                                                                    gibt sein Bestes

 individueller
  Charakter                                                                                                                 Neugierde und
   (Gefühle,                                                                                                                Wissensdrang
Persönlichkeit)

                                                         Bild des Kindes

 ohne Schuld                                                                                                               Unbefangenheit

                                                                                                                  Selbstbestimmung
          Potenzial                                                                                                 in Bezug auf
                                                                                                                      Interessen

                                                                                                          eigene
                                                                                                       Sozialisation
                      Bewegungsdrang
                                                                                                    (Erziehung, Kultur,
                                                                                                          Umwelt)
                                                                                   individueller
                                                                                    Charakter
                                                Seele                                (Gefühle,
                                                                  körperliche     Persönlichkeit)
                                                                 Beschaffenheit

                                                               Konzeption Lenggries                                              Seite 15
                                                                  Stand: 07/2021
2.7. Kinderschutz

BayKiBiG

Art. 9b Kinderschutz

(1) 1Die Träger der nach diesem Gesetz geförderten Einrichtungen haben sicherzustellen,
dass
        1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die
        Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine
        Gefährdungseinschätzung vornehmen,
        2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend
        hinzugezogen wird,
        3. die Eltern sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung
        einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder
        Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
2
Insbesondere haben die Träger dafür Sorge zu tragen, dass die Fachkräfte bei den Eltern
auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und
das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
(2) 1Bei der Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung oder bei Aufnahme eines
Kindes in die Tagespflege haben die Eltern eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an
der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. 2Die
Nichtvorlage einer Bestätigung ist für die Förderung nach diesem Gesetz unschädlich. 3Der
Träger ist verpflichtet, schriftlich festzuhalten, ob vonseiten der Eltern ein derartiger
Nachweis vorgelegt wurde.

Das Kinderland Lenggries arbeitet im Sinne des Kindeswohles mit dem Jugendamt Bad Tölz
eng zusammen. In Notsituationen, bspw. besonderen Belastungen von Familien unterstützen
wir mit unseren internen Mitteln (z.B. unkomplizierte Buchungszeitenveränderung) oder
stellen einen Kontakt zu verschiedenen Hilfeangeboten her (z.B. Erziehungsberatungsstelle).
Alle hilfreichen Maßnahmen werden, wenn möglich, mit den Eltern besprochen, Transparenz
ist uns hierbei sehr wichtig.

3. Pädagogische Arbeit im Kindergarten

    3.1. Leitbild/Leitgedanke: Unser Bild vom Kind

Unser Bild vom Kind
Unser Kindergarten steht allen Kindern unabhängig von Herkunft, Religionszugehörigkeit,
Sprache und Begabung offen. Das Kind ist bereits ab der Geburt eine individuelle
Persönlichkeit, die mit Neugier und verschiedenen Kompetenzen ausgestattet ist und von
Natur aus wachsen, lernen und die Welt entdecken will. Diese Kompetenzen und die damit
verbundenen Bedürfnisse sind:
    kreativ sein und sich entwickeln
    Fantasie ausleben
    Abenteuerlust und Entdeckungsfreude entfalten
    mit allen Sinnen erleben
    Bewegungsdrang, Grenzen und Möglichkeiten des Körpers selbst erfahren und
       ausprobieren.

                                          Konzeption Lenggries                              Seite 16
                                             Stand: 07/2021
Kinder sind schutzbedürftig und brauchen verlässliche Beziehungen und Bezugspersonen, die
sie liebevoll auf ihrem Weg begleiten, ermuntern und unterstützen ohne sie einzuengen. Die
natürliche Umwelt lädt zum Entdecken, Erforschen und Bewegen ein. Um den Kindern in allen
Punkten gerecht zu werden, schaffen wir bei uns im Kinderland eine liebevolle, lebendige und
anregende Umgebung.

   3.2. Die Ziele unserer pädagogischen Arbeit

Grundlage für die Zielsetzung ist der „Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan“.

Sozialkompetenzen
 Kontaktfähigkeit, Umgangsformen, Erkennen und Anerkennen untereinander (Kind-Kind,
   Erwachsener-Kind)
 Soziale Sensibilität, Einfühlungsvermögen, Mitgefühl/Rücksichtnahme, Anderssein
   akzeptieren (Integration)
 Kommunikationsfähigkeit (z.B. Kinderkonferenz, Argumentieren, Abwägen), zuhören und
   seine Meinung mitteilen können, Mimik/Gestik
 Kooperationsbereitschaft, sich gegenseitig helfen, Hilfe annehmen, Verantwortung
   übernehmen können, gemeinsame Aufgaben planen und lösen
 Förderung des Gruppengefühls
 Bewältigung von Konflikten, Konfliktlöseverhalten, Einführung von Strategien,
   Kompromisse schließen, Lernen sozialer Verhaltensweisen
 Entwicklung sozialer Haltungen, Einhaltung von sozialen „Spielregeln“, die im
   Zusammenleben mit anderen Menschen erforderlich sind, Wertschätzung,
   Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Empathie

Emotionale Kompetenzen
 Beziehungsfähigkeit zur eigenen und anderen Person stärken
 Erleben und Entdecken können von eigenen Gefühlen (Hilfestellung bei der Verarbeitung)
 Verarbeitungen von Enttäuschungen begleiten
 Förderung der geistig/seelischen Entwicklung

                                       Konzeption Lenggries                          Seite 17
                                          Stand: 07/2021
Sachkompetenzen
 Förderung der Sprachfähigkeit
 Ganzheitliche Bildung
   - Lernen durch Erforschen
   - Begreifen durch Greifen
   - Wissensvermittlung im mathematischen, naturwissenschaftlichen und kulturellen
     Bereich auf der Basis der Montessoripädagogik
   - Zusammenhänge verstehen lernen (Lehren von Zusammenhängen in der Natur,
     Kreislauf des Wassers, Zusammenhänge der 4 Elemente, Nahrungsketten)
   - Ausbildung der Sinne, Stärkung der Sinneswahrnehmung

Förderung der Kreativität und Fantasie
 Förderung des schöpferischen Denkens, Spielens und Handelns

Ästhetische Bildung und Förderung durch bildnerische Angebote

Physische Kompetenzen (Bewegungserziehung)
 Förderung der fein- und grobmotorischen Fähigkeiten
 Prävention von Haltungsschäden
 Prävention von Über- oder Untergewicht

Religiöse und lebensorientierte Bildung
Kinder hinterfragen die Welt und Dinge die Sie in ihrem Alltag begegnen. Religiöse Angebote
sollen ermöglichen, dass die Kinder kirchliche Bräuche und Traditionen kennenlernen.
Gemeinsam Feste feiern z.B. Erntedank, St. Martin, Advent , Weihnachten und Ostern.

Musikalische Bildung

   3.3. Pädagogisches Handeln und Inhalte

       3.3.1. Schaffung positiver erzieherischer Atmosphäre – was Kinder brauchen,
            um sich zu entwickeln und wohlzufühlen

             Respekt und Achtung
             Geduld und Zeit
             Zutrauen und Vertrauen
             Ruhe
             Humor und Heiterkeit
             Sicherheit – Orientierung
             Verlässlichkeit – Regeln – Erwartungen
             Freiräume für ihr Spiel

       3.3.2. Das Spiel

                            „Kinder sollten mehr spielen,
                         als viele Kinder es heutzutage tun.
               Denn wenn man genügend spielt solange man klein ist,
                       dann trägt man Schätze mit sich herum,
           aus denen man später sein ganzes Leben lang schöpfen kann.
       Dann weiß man, was es heißt, in sich eine warme geheime Welt zu haben,
                 die einem Kraft gibt, wenn das Leben schwer wird.
                     Was auch geschieht, was man auch erlebt,
                        man hat diese Welt in seinem Innern,
                            an die man sich halten kann.“
                                        Astrid Lindgren

                                       Konzeption Lenggries                          Seite 18
                                          Stand: 07/2021
Das Spiel ist für ein Kind der Rahmen, in dem es am meisten Erfahrungen mit sich und der
Umwelt sammelt. Es erkennt eigene Fähigkeiten und Stärken sowie Grenzen und Schwächen.
Im Kindergarten nimmt das freie Spiel den Großteil des Tages ein und wird vom
Betreuungspersonal nach Möglichkeit nicht beeinflusst. Gruppen bilden sich, Freundschaften
werden geschlossen, Experimente erprobt usw. Die Aufgabe der Erzieher während dieser Zeit
besteht darin, Beobachtungen zu machen oder unterstützend zur Seite zu stehen. Manchmal
sind die Kinder auf die Hilfe der Erwachsenen angewiesen, aber in der Regel gilt die Devise
des „Sich- Entbehrlich- Machens“, wie aus der Montessori-Pädagogik: „Hilf mir, es selbst zu
tun“. Gerade im Wald, der keine vorgefertigten Spielmöglichkeiten bietet, ist die Kreativität und
Phantasie gefragt, denen wir keine Grenze setzen wollen. Kinder üben ein, sich mit den
Gegebenheiten der Natur zu beschäftigen- es entstehen soziale Spielräume im Raum ohne
Wände.

Kinderkonferenz
Einmal in der Woche treffen sich unsere Kinder, um aktuelle Themen zu besprechen, Ideen
vorzubringen und sich auszutauschen. Eine Erzieherin moderiert diese Runde und hält die
Beobachtungen und Ideen der Kinder fest. Gemeinsam wird nach Möglichkeiten der
Umsetzung gesucht, ein Plan entworfen und dieser durchgeführt. In der Kinderkonferenz findet
auch die Konfliktlösung einen Platz. Es gibt allgemeine Gesprächsregeln, die alle Beteiligten
einhalten müssen. Die Kinder üben so ein eigenverantwortliches aktives Verhalten ein,
erkennen selbständig, wann Ideen durchführbar sind oder nicht und lernen, andere Meinungen
zu akzeptieren.

Freispielangebote in der Gruppe
Während des Freispieles bietet es sich je nach Situation oft an, ein bestimmtes Angebot
Durchzuführen. Manchmal beziehen sich diese Angebote auf die Raumgestaltung. Man bietet
z.B. eine bestimmte Gestaltungstechnik im Kreativbereich an und Kinder die sich daran
beteiligen wollen haben die Möglichkeit dies zu tun.

       3.3.3. Die Beobachtung/Entwicklungsdokumentation/Evaluation im Kindergarten

Die Beobachtung nimmt im Team den Großteil der pädagogischen
Arbeit ein. Erzieher sind Begleiter des Kindes und je mehr wir über die
Gruppe und die einzelnen Kinder wissen, umso besser können wir
arbeiten. Durch Beobachtung werden Gruppenstrukturen beeinflusst,
Konflikte gelöst oder Stärken und Schwächen, bzw. evtl. Defizite
erkannt. Die Beobachtung bedarf einer genauen Dokumentation und
Kommunikation. Die Dokumentation erfolgt in geeigneten
Beobachtungsbögen (Perik, Sismik, Seldak und Liseb) sowie in individuellen Portfoliomappen
der Kinder, in denen Entwicklungsschritte und Ereignisse im Alltag des Kinderlandes
aufgeschrieben und gesammelt werden. In Teamsitzungen werden wichtige Absprachen und
Beobachtungsergebnisse behandelt und besprochen.

       3.3.4. Der situationsorientierte Ansatz im Kindergarten

Dieser pädagogische Ansatz kommt in unserer Einrichtung täglich zum Tragen und ist einer
der wichtigsten Eckpfeiler unserer gesamten Arbeit. Unsere Planung basiert auf Beobachtung
des Gruppengeschehens und einzelner Kinder. Interessen werden wahrgenommen und in die
Wochenplanung und Tagesplanung mit aufgenommen. Auch kann die Planung in den
Hintergrund treten, wenn z.B. ein aktuelleres Thema auftaucht. Dies kann unter anderem
vorkommen, wenn wir ein besonderes Tier entdecken oder wenn ein Kind von zuhause ein
spezifisches Thema spontan einbringt (z.B. Tod eines Haustieres).

                                         Konzeption Lenggries                            Seite 19
                                            Stand: 07/2021
Wir wollen den Kindern keine Themen oder Inhalte überstülpen, sondern die Vorlieben und
Interessen des Augenblicks nutzen und vertiefen. Dies setzt ein hohes Maß an Flexibilität und
Spontaneität beim Erzieherpersonal voraus, ebenso wie ein gutes Dokumentations- und
Kommunikationssystem. Zudem bietet sich in der Waldpädagogik an, Inhalte der
Montessoripädagogik in tägliche Abläufe miteinfließen zu lassen.

       3.3.5. Lernen in Projekten

Durch den situationsorientierten Ansatz entstehen gemeinsame Möglichkeiten zur Planung
und Ausgestaltung eines Projektes. Ein Projekt besteht aus verschiedenen Teilen:
 Gemeinsames Finden eines Themas
 Gemeinsame Überlegungen zur Umsetzung
 Arbeitsteilung
 Durchführung
 Abschluss
 Gemeinsame Reflexion

Hier wird deutlich, dass ein Projekt nur dann „echt“ ist, wenn die Idee aus einer Gruppe heraus
entsteht und alle Beteiligten die damit verbundenen Ideen gemeinsam tragen. Nur unter
diesem Gesichtspunkt kann ein Projekt erfolgreich sein. Projekte im Waldkindergarten können
z.B. der gemeinsame Bau eines Waldsofas oder die Erforschung von bestimmten
Tieren/Pflanzen und deren Ergebnissammlung sein.
Durch eine Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz, dem Forstamt und einigen
Landwirten entstehen zudem Ideen und Möglichkeiten für Projektarbeit. Die Gruppen sind aber
auch offen für übergeordnete Themen wie z.B. Berufe, Künstler, Menschen anderer Länder.
Damit verbunden können sich auch Ausflüge z.B. ins Museum ergeben.

       3.3.6. Vorbereitung     auf    die   Schule/Vorkurs      Deutsch/    Zusammenarbeit
            Grundschule

Vorschulförderung
Kinder, die sich im letzten Jahr vor Schuleintritt befinden, oder Kinder, denen eine
Zusatzförderung im Einzelfall zu Gute kommt, können an der speziellen Vorschulförderung
teilnehmen. Unsere Vorschule findet an 2 Tagen in der Woche statt. Die Vorschulkinder sind
in 2 Gruppen aufgeteilt, somit können wir individuell auf die Kinder eingehen und haben mehr
Zeit für die Vorschulkinder. In der Vorschule wird das Zahlen- und Buchstabenland von den
Vorschulkindern besucht. Im Buchstabenland ermöglichen wir den Kindern erste Erfahrungen
mit Buchstaben, Reimwörtern, Anlauten und Silben. Hierbei steht im Vordergrund, die Kinder
spielerisch mit Buchstabengeschichten, kleinen Schwungübungen, Schreibübungen und
Kreis- und Tischspielen heranzuführen, um ihnen den Einstieg in die Schule zu erleichtern. Im
Zahlenland lernen die Kinder den frechen Kuttelmuttel und die Fee Vergissmeinnicht kennen.
Im Zahlenraum von 0 bis 10 lernen sie die Zahlen zu schreiben, Mengen zu vergleichen und
bei Lerntabletts die Zahlen richtig einzuordnen.

Vorkurs Deutsch
Als Kindertageseinrichtung, setzen wir alles daran den Kindern den Übergang von der
Kindertageseinrichtung in die Grundschule zu erleichtern. Besonders wichtig dabei ist die
Vorbereitung auf die Einschulung der Kinder, die nicht über ausreichende deutsche
Sprachkenntnisse verfügen. Sprachliche Bildung ist ein wesentlicher Aspekt des
Bildungsauftrages. Eine frühzeitige gezielte Unterstützung beim Erlernen der deutschen
Sprache ist für Kinder mit Migrationshintergrund für uns von ganz besonderer Bedeutung,
ebenso die Förderung von Kindern mit Sprachauffälligkeiten ohne Migrationshintergrund, für
die der Vorkurs ebenso ein attraktives Angebot sein kann. Dieser findet bei positiver
Bedarfsfeststellung in Kooperation mit den Grundschulen statt.

                                        Konzeption Lenggries                           Seite 20
                                           Stand: 07/2021
3.3.7. Der Tagesablauf

Geregelter Tagesablaut
Kinder brauchen einen geregelten Rahmen, innerhalb dessen sie sich bewegen können.
Rituale und Strukturen geben ihnen Sicherheit im Alltag und in ihrer Entwicklung. Deshalb ist
ein geregelter Tagesablauf von großer Bedeutung in unserer pädagogischen Arbeit.

      07:15 - 08:30 Uhr         Bringzeit

                                Gemeinsamer Morgenkreis. Wir singen unser
      08:30 Uhr
                                Morgenlied und besprechen den Tagesablauf.

                                Freispielzeit d.h. jedes Kind kann frei wählen, wo und mit
                                wem und wie lange es spielen möchte.
      08:35 - 09:30 Uhr         Bastelangebote
                                Pädagogische Angebote
                                Projekt-Angebote

      09:30 Uhr                 Gemeinsame Brotzeit

                                Freispielzeit (s.o.) mit Fruchtalarm
                                Bastelangebote
      anschließend
                                Pädagogische Angebote
                                Projekt-Angebote
                                Aufräumphase mit anschließendem Stuhlkreis:
                                Je nach Thema findet eine gemeinsame,
      11:00 Uhr                 gezielte Beschäftigung statt. Liedereinführung,
                                Kreisspiele, Bilderbuchbetrachtungen, Fingerspiele,
                                Erzählkreis etc.

      ab ca. 11:30 Uhr          Spielzeit im Garten

      12:30 - 12:45 Uhr         Abhol-Korridor

      12:30 - 13:00 Uhr         2. Brotzeit / Mittagessen

      Ab 13:00 Uhr              Spielzeit im Garten oder Freispielzeit

      bis 14:30 Uhr             Gleitende Abholzeiten

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3.3.8. Die Eingewöhnung

Kinder, die im Kinderland angemeldet sind, benötigen eine Eingewöhnungsphase, um die
Einrichtung samt Räumlichkeiten, Umgebung und Betreuer kennenzulernen. Die
Eingewöhnung ist verpflichtend für alle Familien und dauert ca. 2 Wochen. In diesen zwei
Wochen findet eine schrittweise Annäherung des Kindes an die Betreuungseinrichtung statt,
teilweise mit Eltern, teilweise alleine. Die Dauer und der Ablauf der Eingewöhnung ist
individuell und wird mit der jeweiligen Gruppenleitung im Erstgespräch besprochen und
protokolliert. Dem Bayerischen Bildungsplan und unserer Erfahrung entsprechend ist eine
ausreichende Eingewöhnung ausschlaggebend für den erfolgreichen Start in der
Kindertagesstätte. Nach Beendigung der Eingewöhnung, während derer wir einen regen
Kontaktaustausch pflegen, findet ein Reflexionsgespräch zwischen Eltern und Gruppenleitung
statt.

       3.3.9. Inklusion

Wie im Leitbild schon erwähnt steht das Kinderland ALLEN Familien grundsätzlich offen. Wir
möchten Kindern aus der Umgebung die Möglichkeit bieten, wohnortnah im sozialen Umfeld
aufzuwachsen. Deshalb bieten wir auch im Kindergarten Inklusionsplätze. Über eine
detaillierte Beobachtung und Anamnese lernen wir das einzelne Kind mit seinen Bedürfnissen
kennen und richten unsere pädagogische Arbeit danach aus. Kinder mit seelischen, geistigen
und körperlichen Beeinträchtigungen erfahren den Kindergarten als Umgebung, in der sie
ihren Fähig- und Fertigkeiten entsprechend angenommen und gefördert werden. Wir holen die
Kinder jeweils individuell dort ab, wo sie stehen. Unser Personalschlüssel bietet die
Möglichkeit zu Kleingruppenförderung oder auch zum Einzelkontakt im Bedarfsfall. Unsere
Heilpädagogin/Sozialpädagogin steht dem Kind ebenfalls zur Einzel- oder Gruppenarbeit zur
Verfügung.

   3.4. Sonstige Aktionen und pädagogische Inhalte

 Feste, Feiern & Jahreskreislauf
Wir orientieren uns am christlichen Jahresablauf und integrieren unsere monatlichen
Projekte und Themen ganz im Sinne der Partizipation.

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 Gemeinsame Ausflüge
Bildung ist ein zentraler Eckpfeiler unserer Pädagogik. Ausflüge zu Museen oder
Ausstellungen, zum Botanischen Garten oder in den Zoo bieten häufig die Möglichkeit, ein
behandeltes Thema zu vertiefen. Sie bilden meist sogar den Abschluss eines
Themenbereiches. Ebenso finden aber auch Familienwanderungen oder Muttertagsausflüge
statt, um ein gegenseitiges Kennenlernen zu ermöglichen und die Familie zu stärken.
Die Ausflüge werden gemeinsam vom pädagogischen Team und dem Elternbeirat organisiert.

 Würzburger Modell
Das Würzburger Modell ist eine Möglichkeit zur Sprachförderung und wird seit langem
erfolgreich im Kinderland umgesetzt. Es ist ein Sonderangebot für die Vorschulkinder und
heißt umgangssprachlich „Ohrentraining“. Kinder lernen spielerisch reimen, Sätze bilden,
Silben erkennen und vieles mehr. Von der Schule erhalten wir eine durchwegs positive
Rückmeldung. Das „Ohrentraining“ findet täglich ca. 5 Minuten statt.

 Marburger Screening
Das Marburger Screening erlaubt das Erkennen von sprachlichen Defiziten und eine
Einschätzung der allgemeinen Sprachfähigkeiten. Im Team wird aufgrund verschiedener
Beobachtungen entschieden, ob ein Kind einen Testbogen machen soll. Wiederum spielerisch
veranlasst man das Kind zu Äußerungen, die akkurat dokumentiert und schließlich
ausgewertet werden. Das Ergebnis ist meist Grundlage für ein Elterngespräch und kann auch
an die von den Eltern ausgesuchte Logopädie Praxis, weitergereicht werden.

 Begleitung der Kinder
Das wichtigste Merkmal unserer Arbeit ist die pädagogische und liebevolle Begleitung der
Kinder in ihrer Kinderland-Zeit. Wahrnehmung ist das oberste Gebot. Ob bei der Begrüßung
oder im Freispiel, ein offenes Ohr zu haben für unsere Kinder ist der Grundsatz unserer
Tätigkeit. Wir begleiten die Kinder dies bedeutet, nicht gleich einzugreifen, Kindern den Raum
zu geben, selbst mit Situationen klar zu kommen oder Anstöße und Impulse zu bieten, damit
die Kinder selber wieder weiterwissen.

 Gemeinsame Nachsorge
Nach dem gemeinsamen Spiel achten wir besonders darauf, dass die Kinder ihre Spielsachen
wieder aufräumen. Die äußere Ordnung ist unserer Meinung nach ein wesentlicher Aspekt,
um Ruhe und Struktur in der Gruppe zu bewahren.

 Gemeinsames Singen
Das Singen nimmt im Kindergarten einen hohen Stellenwert ein, ebenso wie die damit
verbundene rhythmische Bewegung. Wir legen besonderen Wert auf die Vermittlung von
altem, traditionellem Liedgut.

   3.5. Gruppenübergreifende pädagogische Inhalte

       3.5.1. Sprachförderung im Kinderland

Sprachförderung
Das Team des Kinderlandes hat an einer Sprachberatungsveranstaltung der Regierung von
Oberbayern teilgenommen, die sich über ein ganzes Jahr erstreckte. Inhalte dieser Fortbildung
waren: Sprachförderung in der Kita, Bildungsplaninhalte erfolgreich umsetzen,
Sprachangebote richtig gestalten, Sprachanreize in der Umgebung schaffen, u.ä. Am Ende
der einjährigen Weiterbildung stand eine kurze Prüfung und Reflexion mit anschließender
Zertifizierung. Diese hat sich das Kinderlandteam erworben und bringt nun täglich ihr Wissen
in den Kinderlandalltag mit ein. Es findet z.B. wöchentlich in jeder Gruppe ein Angebot zum
Thema Sprachförderung statt. Auch die Präsentation von verschiedensten Lesestoffen
(Bilderbücher, Lesebücher, Illustrierte, ...) innerhalb der Gruppen ist uns ein wichtiges
Anliegen.

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Sprache ist ein Kernthema unserer Pädagogik bei dem uns zusätzlich Barbara Metzger
(erfahrene Lehrerin und Fachbereichsleitung) im Bereich der „Alltagsintegrierten
Sprachförderung“ unterstützt. Des Weiteren hängen in der Gruppe zwei sprachanregende
Poster.

In unserer Kinderland-Welt beschäftigen wir Mitarbeiter unterschiedlichster Kulturen.
Insbesondere im Rahmen der Elterngespräche können wir auf Muttersprachler
zurückzugreifen und somit sprachliche Barrieren überwinden und sicherstellen, dass Eltern
über die Entwicklung ihres Kindes immer bestmöglich informiert sind.

       3.5.2. Sauberkeitserziehung

Ein wichtiges Thema in der Entwicklung unserer Kinder ist, ein gutes Körpergefühl in der
kindlichen Entwicklung zu fördern. Diese Thematik ist ein enormer Pfeiler in der
Sexualentwicklung eines Kindes. Wir vertreten die Meinung, dass Kinder ihr eigenes Tempo
in ihrer Entwicklung im Allgemeinen besitzen und leben. Auch beim Sauberwerden. Zwang
und Druck bewirken negative Gefühle bis hin zur Angst. Diese negativen Gefühle wirken sich
ungünstig auf die Gesamtentwicklung eines Kindes aus. In der Psychologie sind solche
Zusammenhänge eindeutig bewiesen und deshalb unterstützen wir Kinder lediglich beim
Sauberwerden, wenn sie eindeutig selber Signale zur Bereitschaft senden.

       3.5.3. Sexualerziehung

Im Kinderland wird die persönliche Entwicklung des Kindes geachtet, geschätzt und
unterstützt. Dazu gehört insbesondere, ein kompetenter Umgang mit dem Kind als
ganzheitliche Person. In der kindlichen Entwicklung spielt die sexuelle Entwicklung eine
zentrale Rolle.

Der sorgfältige und positive Umgang mit dem eigenen Körper und dem Körper anderer ist ein
wichtiges Ziel, das wir im Kinderland täglich unterstützen. Dazu gehören Grenzen erkennen
und anerkennen, Möglichkeiten, die Intimsphäre zu schützen, eine positive Atmosphäre zum
Fragenstellen, Möglichkeiten, eigene Bedürfnisse äußern zu können und diese auch ernst
genommen werden, u. v. m. Wir verbalisieren Gefühle gemeinsam mit den Kindern und achten
ihre Bedürfnisse. Wir ziehen notwendige Grenzen, wenn aufgrund der Erkenntnisse aus der
Psychologie und Pädagogik ein Einschreiten notwendig ist. Unsere Eltern informieren wir
regelmäßig fundiert über die Entwicklung in der Gruppe.

       3.5.4. Portfoliomappen

Jedes Kinderland-Kind besitzt einen Ordner, in dem seine Entwicklung dokumentiert wird und
gemeinsame Projekte und Fotos gesammelt werden. Kurz gesagt: alle interessanten
Ereignisse in der Anwesenheitszeit des Kindes im Kinderland werden zusammengestellt.
Diese Mappen dürfen Eltern und Kinder nach Ausscheiden aus dem Kinderland mitnehmen.

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3.6. Pädagogische Zusatzangebote im Kindergarten

Unser pädagogisches Zusatzangebot ist uns besonders wichtig, da wir als Partner für die
Eltern eine Kultur der ganzheitlichen, integrierten Entwicklungsmöglichkeiten bieten möchten.
Speziell ausgebildete Fachkräfte sind dabei unerlässlich.

Heilpädagogische Förderung/Integration
Im Kinderland besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Integrationsplatz für ein Kind zu
stellen. Dies ist dann sinnvoll, wenn ein Kind Defizite aufweist, die es in seiner gesunden
Entwicklung hemmen. Pädagogisches Personal und Kinderärzte stellen ein mögliches Defizit
fest und letztlich der Bezirk von Oberbayern, der die Finanzierung gewährleistet, entscheidet
dann über die Gewährleistung oder die Ablehnung der Hilfemaßnahmen. Kindern soll diese
Maßnahme Förderung und Unterstützung bieten, um bestmögliche Entwicklungschancen zu
erhalten. Eine ausgebildete Heilpädagogin ist im Kinderland damit betraut, sich um das
Wohlergehen der Integrationskinder zu kümmern. Dies geschieht zum einen in wöchentlichen
Förderstunden (Einzelkontakt), zum anderen in Elterngesprächen und zusätzlichen
Teaminformationsgesprächen mit der Zielsetzung, möglichst ganzheitlich gemeinsam mit den
Kindern zu arbeiten.
Zusätzlich ist eine pädagogische Mitarbeiterin des Kinderlandes Integrationsbeauftragte und
bemüht sich während des ganz normalen Alltags verstärkt um unsere Integrationskinder.

Religionspädagogische/lebenssinnorientierte Einheiten im Sinne des Art. 6 BayIntG
In unseren Kinderland-Einrichtungen finden sich zunehmend Kinder mit unterschiedlichen
Familiensprachen und unterschiedlichen kulturellen und religiösen Hintergründen. Neben
unterschiedlichen Traditionen und verschiedenen Esskulturen betrachten wir in unseren
Religionspädagogischen Einheiten die großen Religionen: Christentum, Islam, Judentum,
Hinduismus und Buddhismus. Es ist eine wichtige Aufgabe, bereits im Kindergarten die
Kompetenz der Kinder für die Begegnung mit ihrer eigenen und mit anderen Religionen zu
stärken. Unser Ansatz: Es ist normal, verschieden zu sein. Jedes Kind soll sich mit seinem
Glauben, seiner Religion, seiner religiösen Feste und Rituale im Kinderland angenommen
fühlen.

Alle Kinder im Kinderland sollen zentrale Elemente der christlich-abendländischen Kultur
erfahren. Unsere Kinder lernen, sinn- und werteorientiert und in Achtung vor religiösen
Überzeugungen zu leben sowie eine eigene von Nächstenliebe getragene religiöse oder
weltanschauliche Identität zu entwickeln. Zur Bildung der gesamten Persönlichkeit der Kinder
unterstützt und stärkt das pädagogische Personal die Entwicklung von freiheitlich-
demokratischen, religiösen, sittlichen und sozialen Werthaltungen. Durch verschiedene
Kinder-Eltern-Feste in der Einrichtung tragen wir dazu bei, die Integrationsbereitschaft der
Familien von Migrantinnen und Migranten zu fördern.

4. Elternarbeit/Erziehungspartnerschaft

   4.1. Erziehungspartnerschaft

BayBEP
„Anzustreben ist eine Erziehungspartnerschaft, bei der sich Familie und
Kindertageseinrichtung füreinander öffnen, ihre Erziehungsvorstellungen austauschen und
zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder kooperieren. Sie erkennen die Bedeutung der jeweils
anderen Lebenswelt für das Kind an und teilen ihre gemeinsame Verantwortung für die
Erziehung des Kindes. Bei einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Fachkräften und
Eltern findet das Kind ideale Entwicklungsbedingungen vor: Es erlebt, dass Familie und
Tageseinrichtung eine positive Einstellung zueinander haben und (viel) voneinander wissen,
dass beide Seiten gleichermaßen an seinem Wohl interessiert sind, sich ergänzen und
einander wechselseitig bereichern.

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