Konzeption Kinderland Zwergerl Lenggries Kindergarten Stangengasse 4 83661 Lenggries - Kinderland Weyarn
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Der Träger Kinderland Weyarn GmbH Mangfallweg 23 83629 Weyarn Geschäftsführende Gesellschafter: Petra Götzenberger Kinderland Verwaltung Schlierseer Straße 6 83629 Weyarn-Thalham Telefon 08020 90822-0 Fax 08020 90822-29 E-Mail: mail@kinderland-weyarn.de www.kinderland-weyarn.de Konzeption Lenggries Seite 2 Stand: 07/2021
Inhaltsverzeichnis 1. Definition und gesetzliche Grundlagen..................................................................................5 2. Rahmenbedingungen ...............................................................................................................7 2.1. Träger .........................................................................................................................................7 2.2. Öffnungszeiten/Schließzeiten .................................................................................................8 2.3. Pädagogisches Personal/Fachkräfte .....................................................................................8 2.4. Sicherheit und Hygiene ......................................................................................................... 11 2.5. Krankheit des Kindes ............................................................................................................ 11 2.6. Unser Bild vom Kind/Partizipation ....................................................................................... 11 2.7. Kinderschutz ........................................................................................................................... 16 3. Pädagogische Arbeit im Kindergarten ................................................................................ 16 3.1. Leitbild/Leitgedanke: Unser Bild vom Kind ........................................................................ 16 3.2. Die Ziele unserer pädagogischen Arbeit ............................................................................ 17 3.3. Pädagogisches Handeln und Inhalte .................................................................................. 18 3.3.1. Schaffung positiver erzieherischer Atmosphäre – was Kinder brauchen, um sich zu entwickeln und wohlzufühlen ............................................................................................... 18 3.3.2. Das Spiel ................................................................................................................................. 18 3.3.3. Die Beobachtung/Entwicklungsdokumentation/Evaluation im Kindergarten ................ 19 3.3.4. Der situationsorientierte Ansatz im Kindergarten ............................................................. 19 3.3.5. Lernen in Projekten ............................................................................................................... 20 3.3.6. Vorbereitung auf die Schule/Vorkurs Deutsch/ Zusammenarbeit Grundschule .......... 20 3.3.7. Der Tagesablauf..................................................................................................................... 21 3.3.8. Die Eingewöhnung................................................................................................................. 22 3.3.9. Inklusion .................................................................................................................................. 22 3.4. Sonstige Aktionen und pädagogische Inhalte ................................................................... 22 3.5. Gruppenübergreifende pädagogische Inhalte ................................................................... 23 3.5.1. Sprachförderung im Kinderland ........................................................................................... 23 3.5.2. Sauberkeitserziehung ........................................................................................................... 24 3.5.3. Sexualerziehung .................................................................................................................... 24 3.5.4. Portfoliomappen ..................................................................................................................... 24 3.6. Pädagogische Zusatzangebote im Kindergarten .............................................................. 25 Konzeption Lenggries Seite 3 Stand: 07/2021
4. Elternarbeit/Erziehungspartnerschaft ................................................................................. 25 4.1. Erziehungspartnerschaft ....................................................................................................... 25 4.2. Elternabende .......................................................................................................................... 26 4.3. Elterngespräche ..................................................................................................................... 26 4.4. Eltern helfen und gestalten mit ............................................................................................ 27 4.5. Elternbefragung/Qualitätssicherungsinstrument ............................................................... 27 4.6. Informationen .......................................................................................................................... 27 5. Kooperation mit weiterführenden/anderen Einrichtungen, Spezial- und Fachdiensten .......................................................................................................................... 27 6. Qualitative Weiterentwicklung/Fortschreibung des Konzeptes....................................... 28 Konzeption Lenggries Seite 4 Stand: 07/2021
1. Definition und gesetzliche Grundlagen Die Kinderland Zwergerl Lenggries bietet aktuell einen Betreuungsrahmen für Kinder im Alter von 2,5 – 6 Jahren in einer Kindergartengruppe (25 Plätze). Die gesetzliche Grundlage der Betreuung bildet das „Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz“, die pädagogische Planung und Arbeit orientiert sich am „Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan“. Art. 19 Fördervoraussetzungen für Kindertageseinrichtungen Ziff. 3 Der Förderanspruch in Bezug auf Kindertageseinrichtungen (Art. 18 Abs. 1 bis 3 Satz 1 Alternative 2) setzt voraus, dass der Träger die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Bildungs- und Erziehungsziele (Art. 13) seiner eigenen träger- und einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzeption zugrunde legt. „In keiner anderen Phase seines Lebens lernt der Mensch so begierig und schnell wie in den ersten Jahren. Neue Forschungsbefunde unterschiedlicher Disziplinen machen dies deutlich und zeigen, dass die Entwicklung in den ersten Lebensjahren noch beeindruckender verläuft als bislang vermutet. Ein entscheidender Faktor für das Lernen in der frühen Kindheit ist, dass Kinder vor allem in der sozialen Interaktion mit ihren wichtigsten Bezugspersonen und durch emotionale Beziehung zu ihnen lernen (Ahnert 2010). Frühe Bildungsprozesse sind also eng mit der Qualität der Bindungs- und Beziehungserfahrungen des Kindes verbunden.“ (Quelle: Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren, Verlag das Netz, Weimar . Berlin, 2010) Auf diesen gesetzlichen Grundlagen basiert unser Bildungs- und Betreuungsauftrag: SGB VIII § 22a Förderung in Kindertageseinrichtungen (3) Das Angebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen. BayBEP Der Plan als Orientierungsrahmen – Handlungsanleitung zur AVBayKiBiG „Als Orientierungsrahmen bedarf der Plan der Konkretisierung auf Einrichtungsebene unter Berücksichtigung der lokalen Bedingungen sowie der Bedürfnisse der Kinder und Eltern. Die Konzeption Lenggries Seite 5 Stand: 07/2021
Übertragung dieses Rahmenplans zur Einrichtungskonzeption erfolgt unter Mitwirkung der Eltern, des Einrichtungsteams und des Trägers, die hierbei nach dem Prinzip der Ko- Konstruktion als Bildungs- und Erziehungspartner zusammenwirken. Die Federführung obliegt der Einrichtungsleitung zusammen mit dem Träger. Die Einrichtungskonzeption schafft die eigentliche Grundlage für die pädagogische Arbeit. Erst diese Konzeption schützt und sichert die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Einrichtung ab. Wichtig ist, die Konzeption für alle transparent zu machen, sie regelmäßig, nach Möglichkeit jährlich, zu evaluieren und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan ist somit Orientierungshilfe, Bezugsrahmen und Verständigungsgrundlage für die Konzeptionsentwicklung und Richtschnur für die Selbstevaluation zugleich.“ AV BayKiBiG § 14 Aufgaben des pädagogischen Personals und des Trägers (2) 1Der Träger hat dafür zu sorgen, dass das pädagogische Personal sich zur Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsaufgaben an den Inhalten des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans, der Handreichung Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren und der Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit orientiert. 2Auf der Grundlage der Bayerischen Leitlinien ist der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan eine Orientierung für die pädagogische Arbeit auch in Horten. Curriculare Grundlagen BayBL 1 Notwendigkeit und Geltungsbereich gemeinsamer Leitlinien für Bildung und Erziehung Die Leitlinien liefern die Grundlage für die Umsetzung und Weiterentwicklung sowohl des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP) als auch des Lehrplans für die bayerische Grundschule. (…). Die Leitlinien für Bildung und Erziehung sind ein gemeinsamer Orientierungs- und Bezugsrahmen für alle außerfamiliären Bildungsorte, die Verantwortung für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit tragen. Dazu zählen insbesondere Kindertageseinrichtungen nach dem BayKiBiG, d. h. Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Integrative Kindertageseinrichtungen, sowie Grund- und Förderschulen. Weitere Adressaten der Leitlinien sind die Kindertagespflege und Schulvorbereitende Einrichtungen. (S. 17 f.) BayBEP Der Plan als Orientierungsrahmen –Handlungsanleitung zu AVBayKiBiG „Im Mittelpunkt stehen die Bildungsbedürfnisse, die Kinder bis zur Einschulung für ihre optimale Entwicklung haben. Auf dieser Basis sind in der AVBayKiBiG im ersten Abschnitt Bildungs- und Erziehungsziele formuliert. Ihre Beachtung ist für all jene Kindertageseinrichtungen verbindlich, die eine öffentliche Förderung erhalten. Zielsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans ist es, den Trägern und dem pädagogischen Personal einen Orientierungsrahmen und Anregungen an die Hand zu geben, wie sie diese normierten Bildungs- und Erziehungsziele bestmöglich umsetzen können.“ (S. 25 f.) U 3 Handreichung Einführung „Von Seiten der Praxis wurde wiederholt geäußert, eine Konkretisierung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans für die Altersgruppe von 0 bis 3 Jahren vorzunehmen und zu verdeutlichen, welches Potenzial der Plan für diese Kinder bieten kann (…). Die Handreichung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bedeutung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder in den ersten Lebensjahren herauszustellen und alle „Ko-Konstrukteure“ frühkindlicher Bildung zu einer gemeinsamen Bildungsphilosophie von Anfang an einzuladen (S. 10). 2010) Konzeption Lenggries Seite 6 Stand: 07/2021
Qualitätspolitik Das Kinderland verpflichtet sich zur ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität des Gesamtangebotes und dessen kontinuierliche Anpassung an den vorhandenen Bedarf durch ein einrichtungseigenes Qualitätsmanagementsystem. Alle Mitarbeiterinnen (Geschäftsführung/Erziehungs- und weiteres Personal) sind aktiv an dem ständigen Verbesserungsprozess beteiligt und tragen die Verantwortung für die Umsetzung der Ziele in ihrem Aufgabenbereich. 2. Rahmenbedingungen 2.1. Träger Der Träger des Kinderlandes Zwergerl Lenggries ist die Kinderland Weyarn GmbH geführt von der Geschäftsführerin Petra Götzenberger. Das Kinderland unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung, bietet kind- und altersgerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und gibt den Eltern allgemeine Hilfestellung bei der Erziehung ihrer Kinder. Das oberste pädagogische Ziel ist, einen Beitrag zur Entwicklung der Kinder zu Menschen zu leisten, die sich wohl fühlen, sich in der Welt zurechtfinden und bereit sind, Verantwortung für sich selbst und für andere zu übernehmen. Die Gruppen werden finanziert durch die Kind bezogene Förderung nach Art. 18 Abs. 1 und Art. 22 BayKiBig. Die Elternbeiträge richten sich nach den Buchungszeiten der Kinder, mithilfe eines Beitragsrechners können diese individuell auf unserer Homepage www.kinderland- weyarn.de berechnet werden. Die Beiträge (Kinderbetreuungskosten, Verpflegungs- und Essenspauschalen sowie Spiel- und Portfoliogeld) sind so berechnet, dass diese auf ein volles Jahr, also 12 Monate, umgelegt sind. Die Beiträge sind auch bei Erkrankung, Urlaub und zu den Schließzeiten 12 Monate konsequent zu bezahlen. Der Träger behält sich das Recht vor, bei gegebenem Anlass (z.B. Spielzeugdesinfektion, Gefahr einer Epidemie oder Pandemie, Erkrankung des Personals … etc.) die Einrichtung zusätzlich zu schließen. Leitung der Einrichtung In der Kinderlandstruktur gibt es pro Einrichtung jeweils eine Standortleitung und einen Vertreter. Das sind die Fachbereichsleiter der Fachbereiche Krippe und Kindergarten. Diese bilden das pädagogische Leitungsteam und die Ansprechpartner des Hauses in Lenggries. Standortleitung: Diana Klatte: diana.klatte@kinderland-weyarn.de Konzeption Lenggries Seite 7 Stand: 07/2021
2.2. Öffnungszeiten/Schließzeiten Das Kinderland Lenggries ist täglich von 07:15 Uhr – 14:30 Uhr geöffnet. (Auch Erweiterungen des Betreuungszeitraumes bei entsprechendem Bedarf oder andere Öffnungszeiten sind aus triftigen Gründen möglich (z.B. bei Drohung/ Eintritt einer Pandemie, etc.). Die Kernzeit ist von 9:10 Uhr bis 11:50 Uhr. Eltern buchen einen Zeitrahmen für ihr Kind und sind verpflichtet, innerhalb dieses Buchungsrahmens ihr Kind zu bringen und abzuholen. Das Kinderland Lenggries ist ganzjährig bis auf maximal 30 Schließtage und 4 Fortbildungsschließtage pro Jahr geöffnet. Die Schließtage werden rechtzeitig im Rahmen unserer Jahresplanung zu Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben und hängen dauerhaft im Kinderland aus. Für die Schulferien tragen Eltern mit Betreuungsbedarf bis 2 Wochen vor Ferienbeginn ihre Kinder in die aushängenden Listen ein, um einen optimalen Betreuungsschlüssel planen zu können. 2.3. Pädagogisches Personal/Fachkräfte Unsere Kindergartengruppe von ca. 20-25 Kindern im Alter von 2,5 - 6 Jahren wird von zwei Fachkräften betreut. Diana Klatte: Kindergartenleitung/Gruppenleitung. Ausbildung zur Krippenerzieherin. Weitere Ausbildung zur Erzieherin an der sozialpädagogischen Fachschule Bautzen. Staatlich anerkannte Erzieherin seit Juli 1993. Luisa Zanql: Pädagogische Zweitkraft. Ausbildung zur Kinderpflegerin an der sozialpädagogischen Fachschule München. Staatlich anerkannte Kinderpflegerin seit Juli 2011. Konzeption Lenggries Seite 8 Stand: 07/2021
2.4. Räumlichkeiten und Ausstattung Unserem Kindergarten stehen 5 Räume zur Verfügung, die wie folgt aufgeteilt sind: 1. Raum wurde als Vorschulzimmer eingerichtet. Dorthin können die Vorschulkinder gehen, wenn sie miteinander spielen oder sich mit einem altersgerechten Spiel beschäftigen möchten. Es finden dort auch regelmäßig gezielte Beschäftigungen im Rahmen der Vorschule statt. In diesem Raum ist auch unsere Computerecke eingerichtet. Hier dürfen die Kinder einmal pro Woche 30 Minuten am Computer arbeiten. Eltern haben uns hierfür Lernprogramme zur Verfügung gestellt. 2. Raum ist als Garderobe eingerichtet. Jedes unserer Kinder besitzt im Kindergarten seinen eigenen Garderobenplatz der mit seinen Zeichen gekennzeichnet ist. Hier hat das Kind Platz für Kleidung, Schuhe und individuelle Besitztümer z.B Kuscheltier. 3. Raum ist als Höhlenzimmer gestaltet worden. In diesem Raum haben die Kinder die Möglichkeit Höhlen zu bauen, Rollenspiele zu spielen, oder sich zurückzuziehen, um in Ruhe ein Bilderbuch anzuschauen. 4. Raum ist der Brotzeitraum mit integrierter Küche. Hier nehmen die Kinder ihre Brotzeiten ein. In diesem Raum steht auch ein Aquarium, was unseren Kindern sehr gut gefällt. 5. Raum ist unser Gruppenraum. Er ist unterteilt in verschiedene Spielecken, z.B. Bauecke, Puppenecke, Bastelecke, Leseecke. Bad Unseren Kindern stehen im Kindergarten 2 Toiletten zur Verfügung. Im Bad achten wir darauf, dass die Kindergartenkinder möglichst selbständig Toilette und Waschbecken nutzen können. Nach dem Essen haben die Kinder die Möglichkeit ihre Zähne zu putzen. Dies machen unsere Kinder entweder selbständig oder mit unserer Hilfe. Konzeption Lenggries Seite 9 Stand: 07/2021
Garten Unser Garten bietet vielseitige Spielmöglichkeiten. Ein Klettergerüst mit Rutsche, ein Sandkasten, Schaukeln und Platz zum Roller und Dreirad fahren. Ein Hochbett, in dem wir verschiedenes anpflanzen können. Im Winter gehen wir mit unseren Kindern auf einen nahegelegenen Rodelberg zum Schlitten fahren. Unsere Kindergartengruppe geht regelmäßig in den nahegelegenen Wald. Die reichhaltige und abwechslungsreiche Landschaft ist der ideale Platz für unsere Kinder zum Entdecken, Forschen, Spielen und Verweilen. Auch die größeren Spielplätze der Gemeinde Lenggries besuchen wir im Sommer regelmäßig. Während dem Jahr, unternehmen wir mit den Kindern themenbezogene Ausflüge wie etwa zum Puppentheater, Imker, Metzger usw. Konzeption Lenggries Seite 10 Stand: 07/2021
2.4. Sicherheit und Hygiene Das gesamte Gebäude und Freigelände des Kinderlandes ist kindgerecht konzipiert und gebaut. Ein Sicherheitsbeauftragter im Kinderland-Team überprüft stetig die Kindersicherheit der Räumlichkeiten und des Freigeländes. Zudem unterliegen alle Spielsachen und -geräte der allgemeinen TÜV-Prüfungspflicht. Das Gebäude ist auch während des laufenden Betriebes zugesperrt und kann durch eine Sprechanlage und Türöffner geöffnet werden. Im Gruppenraum befindet sich ein Telefon mit Notrufnummernlisten und eine ausreichend ausgestattete Erste-Hilfe-Tasche. Unser Personal wird regelmäßig in Ersthelferschulungen unterrichtet. Im Falle eines Unfalls rufen wir umgehend, wenn wir das für richtig erachten, den Rettungsdienst, leisten Erste Hilfe und führen ein Unfallprotokoll. Hygienemaßnahmen sind Pflicht, ein Hygieneplan regelt die einzelnen Aufgaben, die alle Teammitglieder erfüllen und einhalten müssen. Gerade im Falle von Infektionskrankheiten ist Hygiene das wichtigste Prinzip. Um auch in diesem Bereich immer auf aktuellem Stand zu bleiben und wichtige Informationen und Schulungen im Team gewährleisten zu können, gibt es innerhalb des Teams einen Hygienebeauftragten. 2.5. Krankheit des Kindes Sollte ein Kind krank sein, werden die Eltern gebeten, das Kind bis 08:30 Uhr telefonisch krank zu melden und erst, wenn das Kind 48 Stunden symptomfrei ist, wieder in die Einrichtung zu bringen. Die Entscheidung, ob ein Kind die Einrichtung besuchen kann oder nicht, liegt natürlich bei den Eltern. Wird aber ein offensichtlich krankes Kind (Durchfall, Erbrechen, ansteckende Bindehautentzündung, Fieber, Kinderkrankheiten, etc.) gebracht oder wird das Kind in der Einrichtung krank, ist unser pädagogisches Team verpflichtet, das Kind umgehend abholen zu lassen. Das Kindeswohl steht wie immer an erster Stelle und wir behalten uns vor, Kinder aus für sie stressigen Situationen im Krankheitsfall abholen zu lassen. Dies ist nicht immer an z.B. einer Temperatur abzulesen, sondern eher dem Gesamteindruck (Aussehen, Verhalten, Essverhalten) zu entnehmen. Eine zweite Entscheidungsperson aus dem Haus (im besten Fall die PL) wird IMMER zu Rate gezogen, um sich vor dem Vorwurf der Subjektivität zu schützen. Wir bitten u.U. um Abklärung beim Kinderarzt und um Empathie dem kranken Kind gegenüber und setzen auf einfühlsame Eltern. 2.6. Unser Bild vom Kind/Partizipation RECHTSGRUNDLAGEN: Kinder haben Rechte UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12 (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Konzeption Lenggries Seite 11 Stand: 07/2021
Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden. Das Schwergewicht der in Artikel 12 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Garantie liegt darum nicht in der Gewährung der bereits in Artikel 13 Abs. 1 umfassend garantierten Meinungsfreiheit, sondern im Recht des Kindes auf eine angemessene und seinem Alter und seiner Reife entsprechende Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten — vorausgesetzt, daß das Kind zur Meinungsbildung fähig ist. Mit diesen Formulierungen ist den Vertragsstaaten ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt, in welchen Fällen und inwieweit sie der Meinung des Kindes Rechnung tragen. Recht auf: Betreuung bei Behinderung Schutz vor Misshandlung Gewaltfreie Erziehung Elterliche Fürsorge Spiel und Freizeit Meinungsfreiheit Schutz vor Krieg Gesundheit Gleichheit Bildung Leben Partizipation In Übereinstimmung mit der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sollten Kinder angehört und an Beschlussfassungen beteiligt werden. Unsere Kinder haben die Möglichkeit, im Sinne der Partizipation, sich an allen Planungen zu beteiligen, selbst zu entscheiden, welches Angebot sie an welchem Ort und zu welchem Zeitpunkt wahrnehmen wollen. Notwendige Regeln für das gemeinsame Miteinander werden mit den Kindern erarbeitet und deren Einhaltung von den Kindern weitgehend selbstständig kontrolliert. (aus BEP) „Beteiligung“ bedeutet „Partizipation“ im Sinne von Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung. Sie gründet auf Partnerschaft und Dialog. …In Tageseinrichtungen ist es jedem Kind zu ermöglichen, Eigenverantwortung zu übernehmen und eigene Aktivitäten und gestalten, soweit sich dies mit seinem Wohl und dem der Gemeinschaft vereinbaren lässt. Mit Partizipation im Kinderland sind die Möglichkeiten der Mitbestimmung aller Kinder im Kindergartenalltag gemeint. Die Einflussnahme der Kinder kann zum Beispiel die gemeinsamen Regeln betreffen, das festzulegende Tagesprogramm oder die Raumgestaltung. In unserem Kindergartenalltag und bei allen Aktionen, Angeboten oder Projekten, fordern wir die Kinder aktiv auf, ihre Meinung zu sagen, sachliche Kritik zu üben oder eine Rückmeldung zu geben. Konzeption Lenggries Seite 12 Stand: 07/2021
Partizipation gilt als „Schlüssel für gelingende Bildungsprozesse“, da Bildung ohne die aktive Beteiligung der Kinder nicht zu haben ist (vgl. stellvertretend für die Bildungsrahmenpläne der Bundesländer Knauer/ Hansen 2008; Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen/ Staatsinstitut für Frühpädagogik München 2005), notwendig für die Gestaltung von Inklusion, da eine Pädagogik der Vielfalt konkret nur durch Beteiligung der Einzelnen umzusetzen ist (vgl. Booth/ Ainscow/ Kingston 2006), ein Beitrag zur Resilienzförderung bei Kindern, von der insbesondere Kinder in schwierigen Lebenslagen profitieren (vgl. Lutz 2012), ein wichtiger Beitrag zum Kinderschutz (§ 45 (2) SGB VIII wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz geändert), einzige Möglichkeit, demokratische politische Bildung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zu befördern (vgl. Hansen/ Knauer/ Sturzenhecker 2011). Damit eine demokratische Erziehungsarbeit gelingt, ist es von elementarer Bedeutung, dass Strukturen der Kommunikations- und Kooperationsformen ständig verbessert werden. Das Miteinander wird so gestaltet, dass für alle Beteiligten die Prozesse nachvollziehbar und weitmöglichste Entscheidungsfreiheit für den Einzelnen gegeben sind. Die Zusammenarbeit im Kinderland basiert auf gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und Anerkennung der Unterschiede und legitimen Interessen. Die Kinder werden an allen sie betreffenden Entscheidungen altersgemäß und situationsgerecht beteiligt. Unsere Kinder entscheiden z.B. mit was Sie in der Bauecke spielen wollen und welche Spielsachen weggeräumt werden müssen. Diese Entscheidung wird gemeinsam geplant und entschieden. In unserem Erzähl-und Morgenkreis und in Kinderkonferenzen können die Kinder Wünsche und Bedürfnisse einbringen. Wenn ein Frühstücksbuffet ansteht, können die Kinder mitbestimmen, was wir zubereiten oder kochen wollen. Oder wenn Spielsachen angeschafft werden sollen, können die Kindergarten mitentscheiden. Da wir eine kleine Einrichtung sind werden alle Kinder in die Entscheidungen miteinbezogen. SGB VIII §1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe „1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ BayKiBiG Art. 4 Allgemeine Grundsätze „(1) 1Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern; Eltern im Sinn dieses Gesetzes sind die jeweiligen Personensorgeberechtigten. 2Die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege ergänzen und unterstützen die Eltern hierbei. 3Das pädagogische Personal hat die erzieherischen Entscheidungen der Eltern zu achten.“ Konzeption Lenggries Seite 13 Stand: 07/2021
AV BayKiBiG § 1 Allgemeine Grundsätze für individuelle Bildungsbegleitung (1) Das Kind gestaltet entsprechend seinem Entwicklungsstand seine Bildung von Anfang an aktiv mit. CURRICULARE GRUNDLAGEN BayBL 3.A Bildung von Anfang an – Familie als erster und prägendster Bildungsort „In der Familie als primärem Ort der sozialemotionalen Entwicklung legen die Eltern den Grundstein für lebens- langes Lernen, aber auch für die emotionale, soziale und physische Kompetenz. Bildung – ob in der Kindertageseinrichtung oder in der Schule – kann daher nur aufbauend auf die Prägung in der Familie erreicht werden. Daraus ergibt sich die Aufgabe aller außerfamiliären Bildungsorte, Eltern in ihrer Unersetzlichkeit, ihrer Wichtigkeit und ihrer Verantwortung wertzuschätzen und entsprechend in ihrer Aufgabe zu unterstützen. Bildung vollzieht sich immer als individueller und sozialer Prozess. Aktuelle entwicklungspsychologische, erziehungswissenschaftliche und neurophysiologische Erkenntnisse beschreiben das Kind in diesem Prozess als aktives Individuum, das von Geburt an mit grundlegenden Kompetenzen und einem reichhaltigen Lern- und Entwicklungspotenzial ausgestattet ist. Bereits Säuglinge haben beachtliche soziale und kognitive Fähigkeiten.“ (S. 24) 6.A Pluralität der Bildungsorte „Kinder erwerben Kompetenzen an vielen verschiedenen Bildungsorten. Ihre Bildung beginnt in der Familie und ist im Lebenslauf das Ergebnis eines vielfältigen Zusammenwirkens aller Bildungsorte, deren Kooperation und Vernetzung zentrale Bedeutung zukommt. Wie Bildungsangebote genutzt werden und in welchem Maße Kinder von den Bildungsleistungen dort profitieren, hängt maßgeblich von den Ressourcen der Familien und deren Stärkung ab. Die Familie ist für Kinder der wichtigste und einflussreichste Bildungsort.“ Konzeption Lenggries Seite 14 Stand: 07/2021
UNSER BILD VOM KIND Kinderrrechte Stärken und (Kinderrechtskonven Schwächen Kreativität und tion) Phantasie gibt sein Bestes Tempo Grundbedürfnisse gibt sein Bestes individueller Charakter Neugierde und (Gefühle, Wissensdrang Persönlichkeit) Bild des Kindes ohne Schuld Unbefangenheit Selbstbestimmung Potenzial in Bezug auf Interessen eigene Sozialisation Bewegungsdrang (Erziehung, Kultur, Umwelt) individueller Charakter Seele (Gefühle, körperliche Persönlichkeit) Beschaffenheit Konzeption Lenggries Seite 15 Stand: 07/2021
2.7. Kinderschutz BayKiBiG Art. 9b Kinderschutz (1) 1Die Träger der nach diesem Gesetz geförderten Einrichtungen haben sicherzustellen, dass 1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, 2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird, 3. die Eltern sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 2 Insbesondere haben die Träger dafür Sorge zu tragen, dass die Fachkräfte bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. (2) 1Bei der Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung oder bei Aufnahme eines Kindes in die Tagespflege haben die Eltern eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. 2Die Nichtvorlage einer Bestätigung ist für die Förderung nach diesem Gesetz unschädlich. 3Der Träger ist verpflichtet, schriftlich festzuhalten, ob vonseiten der Eltern ein derartiger Nachweis vorgelegt wurde. Das Kinderland Lenggries arbeitet im Sinne des Kindeswohles mit dem Jugendamt Bad Tölz eng zusammen. In Notsituationen, bspw. besonderen Belastungen von Familien unterstützen wir mit unseren internen Mitteln (z.B. unkomplizierte Buchungszeitenveränderung) oder stellen einen Kontakt zu verschiedenen Hilfeangeboten her (z.B. Erziehungsberatungsstelle). Alle hilfreichen Maßnahmen werden, wenn möglich, mit den Eltern besprochen, Transparenz ist uns hierbei sehr wichtig. 3. Pädagogische Arbeit im Kindergarten 3.1. Leitbild/Leitgedanke: Unser Bild vom Kind Unser Bild vom Kind Unser Kindergarten steht allen Kindern unabhängig von Herkunft, Religionszugehörigkeit, Sprache und Begabung offen. Das Kind ist bereits ab der Geburt eine individuelle Persönlichkeit, die mit Neugier und verschiedenen Kompetenzen ausgestattet ist und von Natur aus wachsen, lernen und die Welt entdecken will. Diese Kompetenzen und die damit verbundenen Bedürfnisse sind: kreativ sein und sich entwickeln Fantasie ausleben Abenteuerlust und Entdeckungsfreude entfalten mit allen Sinnen erleben Bewegungsdrang, Grenzen und Möglichkeiten des Körpers selbst erfahren und ausprobieren. Konzeption Lenggries Seite 16 Stand: 07/2021
Kinder sind schutzbedürftig und brauchen verlässliche Beziehungen und Bezugspersonen, die sie liebevoll auf ihrem Weg begleiten, ermuntern und unterstützen ohne sie einzuengen. Die natürliche Umwelt lädt zum Entdecken, Erforschen und Bewegen ein. Um den Kindern in allen Punkten gerecht zu werden, schaffen wir bei uns im Kinderland eine liebevolle, lebendige und anregende Umgebung. 3.2. Die Ziele unserer pädagogischen Arbeit Grundlage für die Zielsetzung ist der „Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan“. Sozialkompetenzen Kontaktfähigkeit, Umgangsformen, Erkennen und Anerkennen untereinander (Kind-Kind, Erwachsener-Kind) Soziale Sensibilität, Einfühlungsvermögen, Mitgefühl/Rücksichtnahme, Anderssein akzeptieren (Integration) Kommunikationsfähigkeit (z.B. Kinderkonferenz, Argumentieren, Abwägen), zuhören und seine Meinung mitteilen können, Mimik/Gestik Kooperationsbereitschaft, sich gegenseitig helfen, Hilfe annehmen, Verantwortung übernehmen können, gemeinsame Aufgaben planen und lösen Förderung des Gruppengefühls Bewältigung von Konflikten, Konfliktlöseverhalten, Einführung von Strategien, Kompromisse schließen, Lernen sozialer Verhaltensweisen Entwicklung sozialer Haltungen, Einhaltung von sozialen „Spielregeln“, die im Zusammenleben mit anderen Menschen erforderlich sind, Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Empathie Emotionale Kompetenzen Beziehungsfähigkeit zur eigenen und anderen Person stärken Erleben und Entdecken können von eigenen Gefühlen (Hilfestellung bei der Verarbeitung) Verarbeitungen von Enttäuschungen begleiten Förderung der geistig/seelischen Entwicklung Konzeption Lenggries Seite 17 Stand: 07/2021
Sachkompetenzen Förderung der Sprachfähigkeit Ganzheitliche Bildung - Lernen durch Erforschen - Begreifen durch Greifen - Wissensvermittlung im mathematischen, naturwissenschaftlichen und kulturellen Bereich auf der Basis der Montessoripädagogik - Zusammenhänge verstehen lernen (Lehren von Zusammenhängen in der Natur, Kreislauf des Wassers, Zusammenhänge der 4 Elemente, Nahrungsketten) - Ausbildung der Sinne, Stärkung der Sinneswahrnehmung Förderung der Kreativität und Fantasie Förderung des schöpferischen Denkens, Spielens und Handelns Ästhetische Bildung und Förderung durch bildnerische Angebote Physische Kompetenzen (Bewegungserziehung) Förderung der fein- und grobmotorischen Fähigkeiten Prävention von Haltungsschäden Prävention von Über- oder Untergewicht Religiöse und lebensorientierte Bildung Kinder hinterfragen die Welt und Dinge die Sie in ihrem Alltag begegnen. Religiöse Angebote sollen ermöglichen, dass die Kinder kirchliche Bräuche und Traditionen kennenlernen. Gemeinsam Feste feiern z.B. Erntedank, St. Martin, Advent , Weihnachten und Ostern. Musikalische Bildung 3.3. Pädagogisches Handeln und Inhalte 3.3.1. Schaffung positiver erzieherischer Atmosphäre – was Kinder brauchen, um sich zu entwickeln und wohlzufühlen Respekt und Achtung Geduld und Zeit Zutrauen und Vertrauen Ruhe Humor und Heiterkeit Sicherheit – Orientierung Verlässlichkeit – Regeln – Erwartungen Freiräume für ihr Spiel 3.3.2. Das Spiel „Kinder sollten mehr spielen, als viele Kinder es heutzutage tun. Denn wenn man genügend spielt solange man klein ist, dann trägt man Schätze mit sich herum, aus denen man später sein ganzes Leben lang schöpfen kann. Dann weiß man, was es heißt, in sich eine warme geheime Welt zu haben, die einem Kraft gibt, wenn das Leben schwer wird. Was auch geschieht, was man auch erlebt, man hat diese Welt in seinem Innern, an die man sich halten kann.“ Astrid Lindgren Konzeption Lenggries Seite 18 Stand: 07/2021
Das Spiel ist für ein Kind der Rahmen, in dem es am meisten Erfahrungen mit sich und der Umwelt sammelt. Es erkennt eigene Fähigkeiten und Stärken sowie Grenzen und Schwächen. Im Kindergarten nimmt das freie Spiel den Großteil des Tages ein und wird vom Betreuungspersonal nach Möglichkeit nicht beeinflusst. Gruppen bilden sich, Freundschaften werden geschlossen, Experimente erprobt usw. Die Aufgabe der Erzieher während dieser Zeit besteht darin, Beobachtungen zu machen oder unterstützend zur Seite zu stehen. Manchmal sind die Kinder auf die Hilfe der Erwachsenen angewiesen, aber in der Regel gilt die Devise des „Sich- Entbehrlich- Machens“, wie aus der Montessori-Pädagogik: „Hilf mir, es selbst zu tun“. Gerade im Wald, der keine vorgefertigten Spielmöglichkeiten bietet, ist die Kreativität und Phantasie gefragt, denen wir keine Grenze setzen wollen. Kinder üben ein, sich mit den Gegebenheiten der Natur zu beschäftigen- es entstehen soziale Spielräume im Raum ohne Wände. Kinderkonferenz Einmal in der Woche treffen sich unsere Kinder, um aktuelle Themen zu besprechen, Ideen vorzubringen und sich auszutauschen. Eine Erzieherin moderiert diese Runde und hält die Beobachtungen und Ideen der Kinder fest. Gemeinsam wird nach Möglichkeiten der Umsetzung gesucht, ein Plan entworfen und dieser durchgeführt. In der Kinderkonferenz findet auch die Konfliktlösung einen Platz. Es gibt allgemeine Gesprächsregeln, die alle Beteiligten einhalten müssen. Die Kinder üben so ein eigenverantwortliches aktives Verhalten ein, erkennen selbständig, wann Ideen durchführbar sind oder nicht und lernen, andere Meinungen zu akzeptieren. Freispielangebote in der Gruppe Während des Freispieles bietet es sich je nach Situation oft an, ein bestimmtes Angebot Durchzuführen. Manchmal beziehen sich diese Angebote auf die Raumgestaltung. Man bietet z.B. eine bestimmte Gestaltungstechnik im Kreativbereich an und Kinder die sich daran beteiligen wollen haben die Möglichkeit dies zu tun. 3.3.3. Die Beobachtung/Entwicklungsdokumentation/Evaluation im Kindergarten Die Beobachtung nimmt im Team den Großteil der pädagogischen Arbeit ein. Erzieher sind Begleiter des Kindes und je mehr wir über die Gruppe und die einzelnen Kinder wissen, umso besser können wir arbeiten. Durch Beobachtung werden Gruppenstrukturen beeinflusst, Konflikte gelöst oder Stärken und Schwächen, bzw. evtl. Defizite erkannt. Die Beobachtung bedarf einer genauen Dokumentation und Kommunikation. Die Dokumentation erfolgt in geeigneten Beobachtungsbögen (Perik, Sismik, Seldak und Liseb) sowie in individuellen Portfoliomappen der Kinder, in denen Entwicklungsschritte und Ereignisse im Alltag des Kinderlandes aufgeschrieben und gesammelt werden. In Teamsitzungen werden wichtige Absprachen und Beobachtungsergebnisse behandelt und besprochen. 3.3.4. Der situationsorientierte Ansatz im Kindergarten Dieser pädagogische Ansatz kommt in unserer Einrichtung täglich zum Tragen und ist einer der wichtigsten Eckpfeiler unserer gesamten Arbeit. Unsere Planung basiert auf Beobachtung des Gruppengeschehens und einzelner Kinder. Interessen werden wahrgenommen und in die Wochenplanung und Tagesplanung mit aufgenommen. Auch kann die Planung in den Hintergrund treten, wenn z.B. ein aktuelleres Thema auftaucht. Dies kann unter anderem vorkommen, wenn wir ein besonderes Tier entdecken oder wenn ein Kind von zuhause ein spezifisches Thema spontan einbringt (z.B. Tod eines Haustieres). Konzeption Lenggries Seite 19 Stand: 07/2021
Wir wollen den Kindern keine Themen oder Inhalte überstülpen, sondern die Vorlieben und Interessen des Augenblicks nutzen und vertiefen. Dies setzt ein hohes Maß an Flexibilität und Spontaneität beim Erzieherpersonal voraus, ebenso wie ein gutes Dokumentations- und Kommunikationssystem. Zudem bietet sich in der Waldpädagogik an, Inhalte der Montessoripädagogik in tägliche Abläufe miteinfließen zu lassen. 3.3.5. Lernen in Projekten Durch den situationsorientierten Ansatz entstehen gemeinsame Möglichkeiten zur Planung und Ausgestaltung eines Projektes. Ein Projekt besteht aus verschiedenen Teilen: Gemeinsames Finden eines Themas Gemeinsame Überlegungen zur Umsetzung Arbeitsteilung Durchführung Abschluss Gemeinsame Reflexion Hier wird deutlich, dass ein Projekt nur dann „echt“ ist, wenn die Idee aus einer Gruppe heraus entsteht und alle Beteiligten die damit verbundenen Ideen gemeinsam tragen. Nur unter diesem Gesichtspunkt kann ein Projekt erfolgreich sein. Projekte im Waldkindergarten können z.B. der gemeinsame Bau eines Waldsofas oder die Erforschung von bestimmten Tieren/Pflanzen und deren Ergebnissammlung sein. Durch eine Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz, dem Forstamt und einigen Landwirten entstehen zudem Ideen und Möglichkeiten für Projektarbeit. Die Gruppen sind aber auch offen für übergeordnete Themen wie z.B. Berufe, Künstler, Menschen anderer Länder. Damit verbunden können sich auch Ausflüge z.B. ins Museum ergeben. 3.3.6. Vorbereitung auf die Schule/Vorkurs Deutsch/ Zusammenarbeit Grundschule Vorschulförderung Kinder, die sich im letzten Jahr vor Schuleintritt befinden, oder Kinder, denen eine Zusatzförderung im Einzelfall zu Gute kommt, können an der speziellen Vorschulförderung teilnehmen. Unsere Vorschule findet an 2 Tagen in der Woche statt. Die Vorschulkinder sind in 2 Gruppen aufgeteilt, somit können wir individuell auf die Kinder eingehen und haben mehr Zeit für die Vorschulkinder. In der Vorschule wird das Zahlen- und Buchstabenland von den Vorschulkindern besucht. Im Buchstabenland ermöglichen wir den Kindern erste Erfahrungen mit Buchstaben, Reimwörtern, Anlauten und Silben. Hierbei steht im Vordergrund, die Kinder spielerisch mit Buchstabengeschichten, kleinen Schwungübungen, Schreibübungen und Kreis- und Tischspielen heranzuführen, um ihnen den Einstieg in die Schule zu erleichtern. Im Zahlenland lernen die Kinder den frechen Kuttelmuttel und die Fee Vergissmeinnicht kennen. Im Zahlenraum von 0 bis 10 lernen sie die Zahlen zu schreiben, Mengen zu vergleichen und bei Lerntabletts die Zahlen richtig einzuordnen. Vorkurs Deutsch Als Kindertageseinrichtung, setzen wir alles daran den Kindern den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule zu erleichtern. Besonders wichtig dabei ist die Vorbereitung auf die Einschulung der Kinder, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Sprachliche Bildung ist ein wesentlicher Aspekt des Bildungsauftrages. Eine frühzeitige gezielte Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache ist für Kinder mit Migrationshintergrund für uns von ganz besonderer Bedeutung, ebenso die Förderung von Kindern mit Sprachauffälligkeiten ohne Migrationshintergrund, für die der Vorkurs ebenso ein attraktives Angebot sein kann. Dieser findet bei positiver Bedarfsfeststellung in Kooperation mit den Grundschulen statt. Konzeption Lenggries Seite 20 Stand: 07/2021
3.3.7. Der Tagesablauf Geregelter Tagesablaut Kinder brauchen einen geregelten Rahmen, innerhalb dessen sie sich bewegen können. Rituale und Strukturen geben ihnen Sicherheit im Alltag und in ihrer Entwicklung. Deshalb ist ein geregelter Tagesablauf von großer Bedeutung in unserer pädagogischen Arbeit. 07:15 - 08:30 Uhr Bringzeit Gemeinsamer Morgenkreis. Wir singen unser 08:30 Uhr Morgenlied und besprechen den Tagesablauf. Freispielzeit d.h. jedes Kind kann frei wählen, wo und mit wem und wie lange es spielen möchte. 08:35 - 09:30 Uhr Bastelangebote Pädagogische Angebote Projekt-Angebote 09:30 Uhr Gemeinsame Brotzeit Freispielzeit (s.o.) mit Fruchtalarm Bastelangebote anschließend Pädagogische Angebote Projekt-Angebote Aufräumphase mit anschließendem Stuhlkreis: Je nach Thema findet eine gemeinsame, 11:00 Uhr gezielte Beschäftigung statt. Liedereinführung, Kreisspiele, Bilderbuchbetrachtungen, Fingerspiele, Erzählkreis etc. ab ca. 11:30 Uhr Spielzeit im Garten 12:30 - 12:45 Uhr Abhol-Korridor 12:30 - 13:00 Uhr 2. Brotzeit / Mittagessen Ab 13:00 Uhr Spielzeit im Garten oder Freispielzeit bis 14:30 Uhr Gleitende Abholzeiten Konzeption Lenggries Seite 21 Stand: 07/2021
3.3.8. Die Eingewöhnung Kinder, die im Kinderland angemeldet sind, benötigen eine Eingewöhnungsphase, um die Einrichtung samt Räumlichkeiten, Umgebung und Betreuer kennenzulernen. Die Eingewöhnung ist verpflichtend für alle Familien und dauert ca. 2 Wochen. In diesen zwei Wochen findet eine schrittweise Annäherung des Kindes an die Betreuungseinrichtung statt, teilweise mit Eltern, teilweise alleine. Die Dauer und der Ablauf der Eingewöhnung ist individuell und wird mit der jeweiligen Gruppenleitung im Erstgespräch besprochen und protokolliert. Dem Bayerischen Bildungsplan und unserer Erfahrung entsprechend ist eine ausreichende Eingewöhnung ausschlaggebend für den erfolgreichen Start in der Kindertagesstätte. Nach Beendigung der Eingewöhnung, während derer wir einen regen Kontaktaustausch pflegen, findet ein Reflexionsgespräch zwischen Eltern und Gruppenleitung statt. 3.3.9. Inklusion Wie im Leitbild schon erwähnt steht das Kinderland ALLEN Familien grundsätzlich offen. Wir möchten Kindern aus der Umgebung die Möglichkeit bieten, wohnortnah im sozialen Umfeld aufzuwachsen. Deshalb bieten wir auch im Kindergarten Inklusionsplätze. Über eine detaillierte Beobachtung und Anamnese lernen wir das einzelne Kind mit seinen Bedürfnissen kennen und richten unsere pädagogische Arbeit danach aus. Kinder mit seelischen, geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen erfahren den Kindergarten als Umgebung, in der sie ihren Fähig- und Fertigkeiten entsprechend angenommen und gefördert werden. Wir holen die Kinder jeweils individuell dort ab, wo sie stehen. Unser Personalschlüssel bietet die Möglichkeit zu Kleingruppenförderung oder auch zum Einzelkontakt im Bedarfsfall. Unsere Heilpädagogin/Sozialpädagogin steht dem Kind ebenfalls zur Einzel- oder Gruppenarbeit zur Verfügung. 3.4. Sonstige Aktionen und pädagogische Inhalte Feste, Feiern & Jahreskreislauf Wir orientieren uns am christlichen Jahresablauf und integrieren unsere monatlichen Projekte und Themen ganz im Sinne der Partizipation. Konzeption Lenggries Seite 22 Stand: 07/2021
Gemeinsame Ausflüge Bildung ist ein zentraler Eckpfeiler unserer Pädagogik. Ausflüge zu Museen oder Ausstellungen, zum Botanischen Garten oder in den Zoo bieten häufig die Möglichkeit, ein behandeltes Thema zu vertiefen. Sie bilden meist sogar den Abschluss eines Themenbereiches. Ebenso finden aber auch Familienwanderungen oder Muttertagsausflüge statt, um ein gegenseitiges Kennenlernen zu ermöglichen und die Familie zu stärken. Die Ausflüge werden gemeinsam vom pädagogischen Team und dem Elternbeirat organisiert. Würzburger Modell Das Würzburger Modell ist eine Möglichkeit zur Sprachförderung und wird seit langem erfolgreich im Kinderland umgesetzt. Es ist ein Sonderangebot für die Vorschulkinder und heißt umgangssprachlich „Ohrentraining“. Kinder lernen spielerisch reimen, Sätze bilden, Silben erkennen und vieles mehr. Von der Schule erhalten wir eine durchwegs positive Rückmeldung. Das „Ohrentraining“ findet täglich ca. 5 Minuten statt. Marburger Screening Das Marburger Screening erlaubt das Erkennen von sprachlichen Defiziten und eine Einschätzung der allgemeinen Sprachfähigkeiten. Im Team wird aufgrund verschiedener Beobachtungen entschieden, ob ein Kind einen Testbogen machen soll. Wiederum spielerisch veranlasst man das Kind zu Äußerungen, die akkurat dokumentiert und schließlich ausgewertet werden. Das Ergebnis ist meist Grundlage für ein Elterngespräch und kann auch an die von den Eltern ausgesuchte Logopädie Praxis, weitergereicht werden. Begleitung der Kinder Das wichtigste Merkmal unserer Arbeit ist die pädagogische und liebevolle Begleitung der Kinder in ihrer Kinderland-Zeit. Wahrnehmung ist das oberste Gebot. Ob bei der Begrüßung oder im Freispiel, ein offenes Ohr zu haben für unsere Kinder ist der Grundsatz unserer Tätigkeit. Wir begleiten die Kinder dies bedeutet, nicht gleich einzugreifen, Kindern den Raum zu geben, selbst mit Situationen klar zu kommen oder Anstöße und Impulse zu bieten, damit die Kinder selber wieder weiterwissen. Gemeinsame Nachsorge Nach dem gemeinsamen Spiel achten wir besonders darauf, dass die Kinder ihre Spielsachen wieder aufräumen. Die äußere Ordnung ist unserer Meinung nach ein wesentlicher Aspekt, um Ruhe und Struktur in der Gruppe zu bewahren. Gemeinsames Singen Das Singen nimmt im Kindergarten einen hohen Stellenwert ein, ebenso wie die damit verbundene rhythmische Bewegung. Wir legen besonderen Wert auf die Vermittlung von altem, traditionellem Liedgut. 3.5. Gruppenübergreifende pädagogische Inhalte 3.5.1. Sprachförderung im Kinderland Sprachförderung Das Team des Kinderlandes hat an einer Sprachberatungsveranstaltung der Regierung von Oberbayern teilgenommen, die sich über ein ganzes Jahr erstreckte. Inhalte dieser Fortbildung waren: Sprachförderung in der Kita, Bildungsplaninhalte erfolgreich umsetzen, Sprachangebote richtig gestalten, Sprachanreize in der Umgebung schaffen, u.ä. Am Ende der einjährigen Weiterbildung stand eine kurze Prüfung und Reflexion mit anschließender Zertifizierung. Diese hat sich das Kinderlandteam erworben und bringt nun täglich ihr Wissen in den Kinderlandalltag mit ein. Es findet z.B. wöchentlich in jeder Gruppe ein Angebot zum Thema Sprachförderung statt. Auch die Präsentation von verschiedensten Lesestoffen (Bilderbücher, Lesebücher, Illustrierte, ...) innerhalb der Gruppen ist uns ein wichtiges Anliegen. Konzeption Lenggries Seite 23 Stand: 07/2021
Sprache ist ein Kernthema unserer Pädagogik bei dem uns zusätzlich Barbara Metzger (erfahrene Lehrerin und Fachbereichsleitung) im Bereich der „Alltagsintegrierten Sprachförderung“ unterstützt. Des Weiteren hängen in der Gruppe zwei sprachanregende Poster. In unserer Kinderland-Welt beschäftigen wir Mitarbeiter unterschiedlichster Kulturen. Insbesondere im Rahmen der Elterngespräche können wir auf Muttersprachler zurückzugreifen und somit sprachliche Barrieren überwinden und sicherstellen, dass Eltern über die Entwicklung ihres Kindes immer bestmöglich informiert sind. 3.5.2. Sauberkeitserziehung Ein wichtiges Thema in der Entwicklung unserer Kinder ist, ein gutes Körpergefühl in der kindlichen Entwicklung zu fördern. Diese Thematik ist ein enormer Pfeiler in der Sexualentwicklung eines Kindes. Wir vertreten die Meinung, dass Kinder ihr eigenes Tempo in ihrer Entwicklung im Allgemeinen besitzen und leben. Auch beim Sauberwerden. Zwang und Druck bewirken negative Gefühle bis hin zur Angst. Diese negativen Gefühle wirken sich ungünstig auf die Gesamtentwicklung eines Kindes aus. In der Psychologie sind solche Zusammenhänge eindeutig bewiesen und deshalb unterstützen wir Kinder lediglich beim Sauberwerden, wenn sie eindeutig selber Signale zur Bereitschaft senden. 3.5.3. Sexualerziehung Im Kinderland wird die persönliche Entwicklung des Kindes geachtet, geschätzt und unterstützt. Dazu gehört insbesondere, ein kompetenter Umgang mit dem Kind als ganzheitliche Person. In der kindlichen Entwicklung spielt die sexuelle Entwicklung eine zentrale Rolle. Der sorgfältige und positive Umgang mit dem eigenen Körper und dem Körper anderer ist ein wichtiges Ziel, das wir im Kinderland täglich unterstützen. Dazu gehören Grenzen erkennen und anerkennen, Möglichkeiten, die Intimsphäre zu schützen, eine positive Atmosphäre zum Fragenstellen, Möglichkeiten, eigene Bedürfnisse äußern zu können und diese auch ernst genommen werden, u. v. m. Wir verbalisieren Gefühle gemeinsam mit den Kindern und achten ihre Bedürfnisse. Wir ziehen notwendige Grenzen, wenn aufgrund der Erkenntnisse aus der Psychologie und Pädagogik ein Einschreiten notwendig ist. Unsere Eltern informieren wir regelmäßig fundiert über die Entwicklung in der Gruppe. 3.5.4. Portfoliomappen Jedes Kinderland-Kind besitzt einen Ordner, in dem seine Entwicklung dokumentiert wird und gemeinsame Projekte und Fotos gesammelt werden. Kurz gesagt: alle interessanten Ereignisse in der Anwesenheitszeit des Kindes im Kinderland werden zusammengestellt. Diese Mappen dürfen Eltern und Kinder nach Ausscheiden aus dem Kinderland mitnehmen. Konzeption Lenggries Seite 24 Stand: 07/2021
3.6. Pädagogische Zusatzangebote im Kindergarten Unser pädagogisches Zusatzangebot ist uns besonders wichtig, da wir als Partner für die Eltern eine Kultur der ganzheitlichen, integrierten Entwicklungsmöglichkeiten bieten möchten. Speziell ausgebildete Fachkräfte sind dabei unerlässlich. Heilpädagogische Förderung/Integration Im Kinderland besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Integrationsplatz für ein Kind zu stellen. Dies ist dann sinnvoll, wenn ein Kind Defizite aufweist, die es in seiner gesunden Entwicklung hemmen. Pädagogisches Personal und Kinderärzte stellen ein mögliches Defizit fest und letztlich der Bezirk von Oberbayern, der die Finanzierung gewährleistet, entscheidet dann über die Gewährleistung oder die Ablehnung der Hilfemaßnahmen. Kindern soll diese Maßnahme Förderung und Unterstützung bieten, um bestmögliche Entwicklungschancen zu erhalten. Eine ausgebildete Heilpädagogin ist im Kinderland damit betraut, sich um das Wohlergehen der Integrationskinder zu kümmern. Dies geschieht zum einen in wöchentlichen Förderstunden (Einzelkontakt), zum anderen in Elterngesprächen und zusätzlichen Teaminformationsgesprächen mit der Zielsetzung, möglichst ganzheitlich gemeinsam mit den Kindern zu arbeiten. Zusätzlich ist eine pädagogische Mitarbeiterin des Kinderlandes Integrationsbeauftragte und bemüht sich während des ganz normalen Alltags verstärkt um unsere Integrationskinder. Religionspädagogische/lebenssinnorientierte Einheiten im Sinne des Art. 6 BayIntG In unseren Kinderland-Einrichtungen finden sich zunehmend Kinder mit unterschiedlichen Familiensprachen und unterschiedlichen kulturellen und religiösen Hintergründen. Neben unterschiedlichen Traditionen und verschiedenen Esskulturen betrachten wir in unseren Religionspädagogischen Einheiten die großen Religionen: Christentum, Islam, Judentum, Hinduismus und Buddhismus. Es ist eine wichtige Aufgabe, bereits im Kindergarten die Kompetenz der Kinder für die Begegnung mit ihrer eigenen und mit anderen Religionen zu stärken. Unser Ansatz: Es ist normal, verschieden zu sein. Jedes Kind soll sich mit seinem Glauben, seiner Religion, seiner religiösen Feste und Rituale im Kinderland angenommen fühlen. Alle Kinder im Kinderland sollen zentrale Elemente der christlich-abendländischen Kultur erfahren. Unsere Kinder lernen, sinn- und werteorientiert und in Achtung vor religiösen Überzeugungen zu leben sowie eine eigene von Nächstenliebe getragene religiöse oder weltanschauliche Identität zu entwickeln. Zur Bildung der gesamten Persönlichkeit der Kinder unterstützt und stärkt das pädagogische Personal die Entwicklung von freiheitlich- demokratischen, religiösen, sittlichen und sozialen Werthaltungen. Durch verschiedene Kinder-Eltern-Feste in der Einrichtung tragen wir dazu bei, die Integrationsbereitschaft der Familien von Migrantinnen und Migranten zu fördern. 4. Elternarbeit/Erziehungspartnerschaft 4.1. Erziehungspartnerschaft BayBEP „Anzustreben ist eine Erziehungspartnerschaft, bei der sich Familie und Kindertageseinrichtung füreinander öffnen, ihre Erziehungsvorstellungen austauschen und zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder kooperieren. Sie erkennen die Bedeutung der jeweils anderen Lebenswelt für das Kind an und teilen ihre gemeinsame Verantwortung für die Erziehung des Kindes. Bei einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Fachkräften und Eltern findet das Kind ideale Entwicklungsbedingungen vor: Es erlebt, dass Familie und Tageseinrichtung eine positive Einstellung zueinander haben und (viel) voneinander wissen, dass beide Seiten gleichermaßen an seinem Wohl interessiert sind, sich ergänzen und einander wechselseitig bereichern. Konzeption Lenggries Seite 25 Stand: 07/2021
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