Informationsbroschüre der Schulen Breitenbach - Schuljahr 2021 / 2022
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Schulen Breitenbach Redaktion: Jacqueline Ingold Felix Schenker Titelbild: Jerusalema Tanz, Drohnenaufnahme Druck: Offsetdruck Grauwiller Partner AG, Liestal www.schulen-breitenbach.ch Breitgartenstr. 1, 4226 Breitenbach Tel 061 789 97 04 info@schulen-breitenbach.ch Schulen Breitenbach www.schulen-breitenbach.ch
Inhaltsverzeichnis 3 Situationsplan ....................................... 4 Einleitung ....................................... 5 Kontaktliste der Schule ....................................... 6 Die Fachkommission ....................................... 7 Verzeichnis der Lehrpersonen ....................................... 8 Lehrpersonen/Wichtige Telefonnummern ....................................... 9 Ferienplan ....................................... 10 Frei- und Feiertage ....................................... 11 Absenzen und Urlaub ....................................... 12 Urlaubsgesuch ....................................... 13 Der Name des Schulhauses Artegna ....................................... 14 Schulsozialarbeit …………………………… 15 Übertritt in weiterführende Schulstufen ....................................... 16 Elternforum ....................................... 17 Schulhausregeln ....................................... 18 Schulweg/Blockzeiten ....................................... 19 Möglichkeiten zur Förderung des Kindes ....................................... 20 Interkonfessionell verantworteter Religionsunterricht ....................................... 22 Gesundheit ....................................... 23 Fachstelle Beziehungsfragen ....................................... 24 Logopädie ....................................... 25 Zusammenarbeit Eltern und Lehrpersonen ....................................... 26 Rechte und Pflichten ....................................... 28 Rechte und Pflichten / Vorgehen bei Problemen ………………………….. 29 Winterlager ....................................... 30 Hilfreiche Adressen ....................................... 31
4 Situationsplan 01 Sekundarschule Mur 02 Sekundarschule / Turnhalle Mur 03 Schwimm- und Turnhalle Breitgarten 04 Primarschule Pavillon Nord 05 Primarschule Pavillon Süd 06 Gebäudeunterhalt Garage 07 Primarschule Aula Rundbau 08 Kindergarten 09 Primarschule Artegna
Einleitung 5 Aktuell in diesem Jahr: Die Aussenanlagen Die Schule hat sich zum Ziel gesetzt, die Aussenanlagen noch interessanter und bewegungs- freundlicher zu gestalten. In diesem Jahr wird eine Seilrutschbahn erstellt und der Pausenplatz wird um einen Rasen-Ballspielplatz erweitert. Dies sind zusammen mit der bereits bestehenden Kletterwand die grösseren Einrichtungen. Auch im Kleinen wollen wir tätig werden: Bodenmarkierungen für Spiele Dekorationen aller Art. Ab 2022 sind die Hölzer durchgetrocknet, die wir ernten konnten, als der Neubau etliche Bäume verdrängte. Daraus entstehen Gartenmöbel und Spielgeräte. Wir freuen uns auf einen Park für alle! Besuchen Sie unsere Webseite www.schulen-breitenbach.ch für weitere Informationen Unseren Newsletter erhalten Sie jeweils bei erscheinen automatisch. Die Abteilungen unserer Schule: der Kindergarten Abteilungsleitung: Brigitte Hammer die 1. bis 6. Primarschule Abteilungsleitung: Remo Jeker Spezielle Förderung Koordination: Barbara Kipfer Werken Abteilungsleitung: Monika Häfeli Die Gesamtleitung und die Administration der Schule nehmen Felix Schenker als Schulleiter, Remo Jeker als Co-Leiter sowie Jacqueline Ingold als Schulsekretärin wahr. Die Fachkommission Breitenbach berät den Gemeinderat in Bildungsfragen (siehe Seite 7). Aufsichtsbehörde ist der Gemeinderat. Die Aufsicht im pädagogischen Bereich obliegt dem Volksschulamt VSA des Kantons Solo- thurn, St. Urbangasse 73, 4509 Solothurn. Wir freuen uns, Ihnen diese Broschüre überreichen zu dürfen. Für die Schulleitung: Felix Schenker Remo Jeker
6 Kontaktliste der Schule Lehrerzimmer E-Mail extern Lehrerzimmer Breitgarten 061 789 97 12 Lehrerzimmer Pavillon Rundbau 061 789 97 21 Lehrerzimmer Artegna 061 789 97 10 Lehrerzimmer Kindergarten 061 789 97 30 Lehrerzimmer Werken 061 789 97 07 Logopädie 061 789 97 29 Werkraum Rundbau 061 789 97 16 Schulleitung felix.schenker@schulen-breitenbach.ch 061 789 97 04 Sekretariat info@schulen-breitenbach.ch 061 789 97 04 Hauswarte hauswartsteam@breitenbach.ch 061 789 97 09 Fluri Anton 079 459 93 91 Hänggi Christoph 079 255 19 19 Weiterführende Schulen E-Mail extern KTW Schulleitung markus.mayer@ktw.ch 061 789 97 02 KTW Sekretariat info@ktw.ch 061 789 97 03 Gymnasium Laufen, Sekretariat sekretariat.gymla@sbl.ch 061 765 92 92 Heilpädagogisches Schulzentrum HPSZ, Standort Breitenbach HPSZ Schulleitung breitenbach@hpsz.ch 061 704 71 61 Andreas Häfliger 079 707 54 76 HPSZ Sekretariat breitenbach@hpsz.ch 061 704 71 60 HPSZ Lehrerzimmer 061 704 71 62 HPSZ Logopädie 061 704 71 63
Die Fachkommission 7 Die Fachkommission setzt sich aus der Schulleitung und Einwohnern mit unterschiedlicher Berufs- und Lebenserfahrung sowie der bildungsverantwortlichen Gemeinderätin als Präsidentin zusammen. Sie arbeiten im Auftrag des Gemeinderates eng mit der Schulleitung zusammen und bringen im Gesprächsaustausch an mehreren Sitzungen ihre Meinungen und Ideen mit ein. Die Kommission erarbeitet und erledigt unterschiedliche Aufgaben im Bereich des Bildungswesens. Teilweise werden die Mitglieder im Auftrag des Gemeinderates auch in Schulprojekte integriert oder treffen sich mit dem Gemeinderat zum Austausch. Die Fachkommissionsmitglieder haben Ressorts, für welche sie verantwortlich sind. Zusätzlich ist jedes Mitglied für eine Schulstufe verantwortlich und nimmt wenn möglich an den entsprechenden Elternabenden teil. Die Mitglieder der Kommission tragen die Anliegen der Eltern in die Kommission, sind Ansprechpersonen und verstehen sich als Bindeglied zwischen Schulleitung und Gemeinderat. Vor allem aber sollen sie den Blickwinkel von Aussen einbringen. Dies ist ein wichtiges Element der Qualitätssicherung und Voraussetzung zur weiteren Entwicklung unserer Schule. Name Ressort Kontakt Irene Marchesi Präsidentin der Fachkommission irene@marchesi.ch Gemeinderätin Ressort Bildung 061 781 54 88 077 415 88 00 Nadine Heinz Kindergarten ntheinz@bluewin.ch 061 783 10 55 Thomas Stebler 1.+2. Klassen thomas.stebler1@bluewin.ch Christine Dobler 3. +4. Klassen doblerchristine@hotmail.com 061 781 18 37 Nadja Schacher 5. +6. Klassen n.a.schacher-cescato@bluewin.ch 061 577 72 01
8 Verzeichnis der Lehrpersonen Kindergarten Klasse Schule E-Mail Dreier Sarah 061 789 97 17 sarah.dreier@schulen-breitenbach.ch Hammer Brigitte 061 789 97 30 brigitte.hammer@schulen-breitenbach.ch Pally Jacqueline 061 789 97 18 jacqueline.pally@schulen-breitenbach.ch Steiner Olivia 061 789 97 15 olivia.steiner@schulen-breitenbach.ch 1. – 6. Klasse Altermatt Mirjam 061 789 97 12 mirjam.altermatt@schulen-breitenbach.ch Büttler Holliger Andrea 4. 061 789 97 12 andrea.buettler@schulen-breitenbach.ch Büttler Bettina 2. 061 789 97 12 bettina.buettler@schulen-breitenbach.ch Fasciglione Isabelle 061 789 97 12 isabelle.fasciglione@schulen-breitenbach.ch Gehrig Julia 6. 061 789 97 10 julia.gehrig@schulen-breitenbach.ch Jäggi Fabienne 3. 061 789 97 12 fabienne.jaeggi@schulen-breitenbach.ch Jeger Regula 2. 061 789 97 21 regula.jeger@schulen-breitenbach.ch Jeker Remo 5. 061 789 97 10 remo.jeker@schulen-breitenbach.ch Meier Mario Musik 061 789 97 12 mario.meier@schulen-breitenbach.ch Merckx Manuela 061 789 97 12 manuela.merckx@schulen-breitenbach.ch Metzger Tobias 5. 061 789 97 10 tobias.metzger@schulen-breitenbach.ch Räz Sara 1. 061 789 97 12 sara.raez@schulen-breitenbach.ch Schmidlin Stefanie 1. 061 789 97 12 stefanie.schmidlin@schulen-breitenbach.ch Schnider Anita 3. 061 789 97 12 anita.schnider@schulen-breitenbach.ch Uzakgider Ismail 6. 061 789 97 10 ismail.uzakgider@schulen-breitenbach.ch Vogt-Weber Patricia 1. 061 789 97 12 patricia.vogt@schulen-breitenbach.ch Wiggli Sandra 4. 061 789 97 12 sandra.wiggli@schulen-breitenbach.ch Spezielle Förderung Binet Sara 5./6. 061 789 97 12 sara.binet@schulen-breitenbach.ch Fuchs Marianne KG 061 789 97 30 marianne.fuchs@schulen-breitenbach.ch Gehrig Jacqueline 1./2. 061 789 97 12 jacqueline.gehrig@schulen-breitenbach.ch Schulische Heilpädagogin Kipfer Barbara 3./4. 061 789 97 12 barbara.kipfer@schulen-breitenbach.ch Werken Häfeli Monika 061 789 97 07 monika.haefeli@schulen-breitenbach.ch Timmermans Lotti 061 789 97 07 lotti.timmermans@schulen-breitenbach.ch Wyss Sabina 061 789 97 07 sabina.wyss@schulen-breitenbach.ch Deutsch als Zweitsprache Ackermann Imelda 061 789 97 10 imelda.ackermann@schulen-breitenbach.ch Gross Vera 061 789 97 10 vera.gross@schulen-breitenbach.ch Krick Schwab Esther 061 789 97 10 esther.krick@schulen-breitenbach.ch Rothen Maud 061 789 97 10 maud.rothen@schulen-breitenbach.ch
Lehrpersonen / Wichtige Telefonnummern 9 Logopädie Weber Kern Ariane 061 789 97 29 ariane.weber@schulen-breitenbach.ch Locher Ricarda 061 789 97 29 ricarda.locher@schulen-breitenbach.ch Lesetraining Ackermann Imelda 061 789 97 10 imelda.ackermann@schulen-breitenbach.ch Medienunterricht Timmermans Lotti 061 789 97 10 lotti.timmermans@schulen-breitenbach.ch Schulsozialarbeit Daniel Bijsterbosch 079 957 13 66 daniel.bijsterbosch@ktw.ch Cynthia Misteli 079 532 29 99 cynthia.misteli@ktw.ch Religion Cirrincione Primo 079 568 72 82 Malerba Patrizia 079 798 12 42 Isepponi Susanna 061 781 28 74 Schulleitung, Sekretariat Schenker Felix, Schulleiter 061 789 97 04 079 617 31 83 Jeker Remo, Co-Schulleiter 061 789 97 10 076 521 10 36 Ingold Jacqueline, Sekretariat 061 789 97 04 info@schulen-breitenbach.ch Musikschule Laufental – Thierstein 061 761 36 25 info@musikschule-laufen.ch Schulärztin Frau Dr. med. Susana Mateos 061 781 33 88 info@chinderjugenddokter.eu Behörden und Fachstellen Volksschulamt VSA, Solothurn 032 627 29 37 Schulpsychologischer Dienst, 061 704 71 50 Breitenbach Berufsberatung, Breitenbach 061 704 71 71 Psychomotorik, Breitenbach 061 781 31 50
10 Ferienplan Ferien von bis Schulbeginn Sommerferien 2021 Sa 10.07.21 So 15.08.21 Mo 16.08.21 5 Wochen Herbstferien 2021 Sa 02.10.21 So 24.10.21 Mo 25.10.21 3 Wochen Weihnachtsferien 2021/2022 Sa 18.12.21 So 02.01.22 Mo 03.01.22 2 Wochen Sportferien 2022 Sa 26.02.22 So 13.03.22 Mo 14.03.22 2 Wochen Frühlingsferien 2022 Sa 09.04.22 So 24.04.22 Mo 25.04.22 2 Wochen Sommerferien 2022 Sa 09.07.22 So 14.08.22 Di 16.08.22 5 Wochen Herbstferien 2022 Sa 01.10.22 So 23.10.22 Mo 24.10.22 3 Wochen Weihnachtsferien 2022/2023 Sa 24.12.22 So 08.01.23 Mo 09.01.23 2 Wochen Sportferien 2023 Sa 18.02.23 So 05.03.23 Mo 06.03.23 2 Wochen Frühlingsferien 2023 Sa 01.04.23 So 16.04.23 Mo 17.04.23 2 Wochen Sommerferien 2023 Sa 08.07.23 So 13.08.23 Mo 14.08.23 5 Wochen Herbstferien 2023 Sa 30.09.23 So 22.10.23 Mo 23.10.23 3 Wochen Weihnachtsferien 2023/2024 Sa 23.12.23 So 07.01.24 Mo 08.01.24 2 Wochen Sportferien 2024 Sa 10.02.24 So 25.02.24 Mo 26.02.24 2 Wochen Frühlingsferien 2024 Sa 23.03.24 So 07.04.24 Mo 08.04.24 2 Wochen Sommerferien 2024 Sa 06.07.24 So 11.08.24 Mo 12.08.24 5 Wochen
Frei- und Feiertage 11 Sonntag 01.08.21 Nationalfeiertag Schweiz fällt in die Sommerferien Montag 15.08.21 Mariä Himmelfahrt frei Montag 01.11.21 Allerheiligen frei Mittwoch 17.11.21 interne Weiterbildung frei Freitag 24.12.21 Heiliger Abend fällt in die Weihnachtsferien Samstag 25.12.21 Weihnachten fällt in die Weihnachtsferien Sonntag 26.12.21 Stephanstag fällt in die Weihnachtsferien Freitag 31.12.21 Silvester fällt in die Weihnachtsferien Samstag 01.01.22 Neujahrstag fällt in die Weihnachtsferien Sonntag 02.01.22 Berchtoldstag fällt in die Weihnachtsferien Donnerstag 24.02.22 Schmutziger Donnerstag nachmittags frei Sonntag 06.03.22 Fridolinstag fällt in die Sportferien Freitag 15.04.22 Karfreitag fällt in die Frühlingsferien Montag 18.04.22 Ostermontag fällt in die Frühlingsferien Sonntag 01.05.22 Tag der Arbeit Sonntag Donnerstag 26.05.22 Auffahrt frei Freitag 27.05.22 Brücke frei Montag 06.06.22 Pfingstmontag frei Donnerstag 16.06.22 Fronleichnam frei Freitag 17.06.22 interne Weiterbildung frei
12 Absenzen und Urlaub Absenz bei Krankheit oder Unfall Bei Krankheit oder Unfall Ihres Kindes bitten wir Sie, dies sofort telefonisch mitzuteilen. Es ist auch möglich, dass ein „Gspänli“ die Abmeldung vornimmt; wir bitten Sie aber trotzdem, nachher kurz die Lehrperson zu benachrichtigen. Rechtzeitiger Bescheid erspart der Lehrperson das Nachfragen über den Verbleib des Kindes. In jedem Fall bitten wir Sie um eine nachträgliche kurze, schriftliche Entschuldigung und bei einer Absenz von mehr als drei Tagen, um ein entsprechendes Arztzeugnis. Absenz beim Turn-/Schwimmunterricht Kann Ihr Kind am Unterricht teilnehmen, aber nicht turnen oder schwimmen, so bitten wir Sie um eine kurze, schriftliche Entschuldigung mit Begründung. Absenz bei Krankheit/Unfall der Lehrperson Bei unplanmässigem Ausfall einer Lehrperson wird sofort ein Ersatz gesucht. Sollte keine Lösung möglich sein, werden die Eltern über einen Schulausfall informiert. Die Kinder werden in diesem Fall zuhause behalten. Fachlektionen wie Religion, Deutsch, Werken etc. finden in der Regel trotzdem statt. Wenn Eltern keine Lösung für die Betreuung ihres Kindes finden, darf das Kind zu Blockzeiten in die Schule geschickt werden und wird dort betreut. Urlaub Es besteht laut Schulgesetz ab Beginn der Schulpflicht kein Anspruch auf zusätzliche Ferien- oder Freitage. In diesem Gesetz werden allerdings Ausnahmefälle erwähnt; bereits gebuchte Ferien gehören aber nicht dazu. Wir bitten Sie im Interesse Ihres Kindes, Arztbesuche, Familienfeiern etc. in die schulfreie Zeit zu legen. Für familiäre Anlässe stehen Ihnen 2 Jokertage pro Schuljahr zur Verfügung. Für religiöse Feiertage besteht ein kantonales Reglement. Bei Urlaubsgesuchen ist gemäss nebenstehender Kopiervorlage wie folgt vorzugehen: Dauer der Absenz: zuständig: Einreichen des Gesuchs: 2 Jokertage (ganze Tage) Klassenlehrperson mindestens 1 Woche vorher ab 5 Halbtagen bis 2 Wochen Schulleitung 6 Wochen vorher mehr als 14 Tage Schulleitung mindestens 2 Monate vorher Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule wird Anzeige beim Oberamt erstattet. Die Erziehungsberechtigten können mit Busse ab Fr. 500.-- bestraft werden. Die Eltern tragen bei zusätzlichem Urlaub ihres Kindes die alleinige Verantwortung für die Folgen, die durch versäumten Unterricht entstehen.
Urlaubsgesuch 13 GesuchstellerIn: _______________________________________________________________ Adresse, Telefon _______________________________________________________________ Name des Kindes _______________________________________________________________ Klasse, Lehrkraft _______________________________________________________________ Urlaub von Datum, Zeit ________________________________________________ bis Datum, Zeit ________________________________________________________________ Mitbetroffene Geschwister: Klasse: Lehrkraft: Begründung: Datum: _________________ Unterschrift: ____________________ Entscheid: bewilligt nicht bewilligt Begründung: Datum: _______________ Unterschrift: __________________
14 Woher stammt der Name des Schulhauses Artegna? Artegna und Breitenbach – Not brachte uns zusammen – Freundschaft wird uns verbinden Nach dem zweiten Weltkrieg bis Mitte der siebziger Jahre lebten und arbeiteten über 100 Menschen aus dem im Friaul gelegenen Dorf Artegna in Breitenbach. Die «Breitenbacher Arteniesi» stellten ihre Schaffenskraft den lokalen Bauunternehmen und der Industrie zur Verfügung und trugen so zur wirtschaftlichen Entwicklung unserer Gemeinde bei. Sie waren am Bau bedeutender Breitenbacher Bauwerke wie dem Schulhaus Mur (1951-1952) und der neuen römisch-katholischen Kirche (1964-1966) beteiligt. In Jahr 1976 wurde Artegna von einem verheerenden Erdbeben heimgesucht, bei dem zahlreiche Menschen ihr Leben verloren. In den folgenden Jahren kehrten die meisten der in Breitenbach lebenden Arteniesi in ihre Heimat zurück, um beim Wiederaufbau ihres fast vollständig zerstörten Dorfes mitzuhelfen. Die Breitenbacher Bevölkerung half durch Spenden mit, die grösste Not zu lindern. So entwickelten sich gegenseitige Achtung und Freundschaften. Als Zeichen der Verbundenheit und des Gedenkens an die gemeinsame Geschichte unterzeichneten am 21. September 2013 die Gemeinden Artegna und Breitenbach einen Partnerschaftsvertrag. Das neue Schulhaus im Herzen unseres Schulgartens auf den Namen «Artegna» zu taufen, ist Ausdruck des Willens, uns in Notzeiten gegenseitig beizustehen, denn der Wohlstand ist ein Geschenk, das uns jederzeit weggenommen werden kann.
Schulsozialarbeit 15 Schulsozialarbeit Region Thierstein West Die Schulsozialarbeit (SSA) Thierstein West etabliert sich. Seit Januar 2020 ist die SSA regelmässig in den Schulhäusern der Primarschulen Breitenbach, Büsserach, Kleinlützel, Bärschwil-Grindel und Erschwil, sowie an der KTW präsent und unterstützt die Kinder und Lehrpersonen bei der Alltagsbewältigung im schulischen Zusammenleben. Mit den steigenden Fallzahlen und Beratungen (+30% im Vergleich zum Vorjahr) setzten sich die Schulleitungen zum Ziel, das Angebot der Schulsozialarbeit auf das Schuljahr 2021/2022 auszubauen. Nach grosser Überzeugungsarbeit in den Gemeinden, beim Schulvorstand und bei der Delegiertenversammlung wurde die Aufstockung der Schulsozialarbeit um weitere 60- Stellenprozent bewilligt, mit dem Ziel die bestehende Dienstleistung auszubauen und vermehrt auf die Präventions- und Projektarbeit zu setzen. Mit Cynthia Misteli aus Boningen konnte eine aufgestellte wertschätzende und offene Persönlichkeit für die neue Stelle engagiert werden. Die Schulsozialarbeit ist während der Woche an einem oder mehreren Halbtagen an den Schulen der Region anwesend und kann entweder im Büro aufgesucht, auf den Pausenplätzen angetroffen und telefonisch oder via Mail kontaktiert werden. Die telefonischen Präsenzzeiten sind montags, dienstags, donnerstags von 8h00 bis 18h00, mittwochs von 8h00 bis 13h00 und freitags von 08h00 bis 16h00. Die SSA arbeitet nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, nimmt eine neutrale Haltung ein und untersteht der Schweigepflicht. Kontakt Schulsozialarbeit: Daniel Bijsterbosch, Dipl. Sozialarbeiter FH Cynthia Misteli 079 / 957 13 66 079 / 532 29 99 daniel.bijsterbosch@ktw.ch cynthia.misteli@ktw.ch
16 Übertritt in weiterführende Schulstufen Das Übertrittsverfahren ist ein kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler. Die Anforderungsprofile der drei Sekundarschulniveaus sind beschrieben. Die Zuweisung zu einem Niveau der Sekundarschule erfolgt durch ein Empfehlungsverfahren mit klaren Kriterien der Leistung. Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt. Das Verfahren soll im Verlaufe der sechsten Primarklasse alle Beteiligten unterstützen, jenes Anforderungsniveau zu finden, in dem der Schüler oder die Schülerin am besten gefördert werden kann. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte wirken an diesem Prozess mit. Die Thiersteiner Oberstufe wird in 3 Schultypen geführt: Sek B mit Basisanforderungen in den Schulanlagen Mur, in Breitenbach Sek E mit erweiterten Anforderungen in den Schulanlagen Mur, in Breitenbach Sek P im Regionalen Gymnasium, in Laufen Als Grundlage der Zuteilung werden vom Kanton Solothurn folgende Kriterien vor- geschrieben: Es zählen die Noten der 6. Klasse in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht NMG. Es zählen die 6.-Klass-Noten, beginnend am 16. August 2021 bis und mit 25. Februar 2022 (bereits in KW7, sonst KW 10). Im anschliessenden Elterngespräch, ab Woche 11 2022 wird auch der Gesamt- einschätzungs-Beurteilungsbogen aus der 5./6. Klasse eingesetzt. Gesamtdurchschnitt Zuteilung bis 4,50 Sek B ab 4,60 – 5,10 Sek E ab 5,20 – 6,00 Sek P oder Sek E Die Kontrollprüfung stellt einen ausserordentlichen Zwischenschritt im Übertrittsverfahren dar. Sie wird bei Uneinigkeit zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten auf Antrag (Anmeldung) der Eltern hin angewandt. Diese wird vom Kanton aus dezentral in Breitenbach durchgeführt.
Elternforum 17 Das Elternforum setzt sich aus Elternvertretern aller Klassen vom Kindergarten bis zur 6. Klasse, einem Vertreter der Fachkommission und zwei Vertretern der Lehrpersonen zusammen. Die Vertretungen werden an den Elternabenden bestimmt und erhalten eine Einladung zur ersten Sitzung. Zusätzlich können alle interessierten Eltern mitmachen, auch wenn es bereits einen Vertreter für die Klasse im Elternforum gibt. Ziel des Forums ist die Optimierung der Kommunikation zwischen Eltern und Schule sowie Unterstützung und Entwicklungsinputs an die Schulleitung. An 4-5 Sitzungen pro Jahr werden verschiedene Themen rund um das Thema Schule diskutiert und behandelt. Die Kommunikation an die Familie erfolgt über den Newsletter der Schule Breitenbach (Anmeldung auf schule-breitenbach.ch) und durch die Infobroschüre. Der Start in das neue Schuljahr begann im Zeichen von Corona und war damit von grosser Unsicherheit geprägt. Was machen die Fallzahlen, welche neue Regelungen gibt es? Dürfen die Schulen weiter geöffnet bleiben oder wird wieder auf homeschooling umgestellt. Wie kann der Schulbetrieb «sicher» stattfinden? Gibt es an unserer Schule Coronafälle? Wie funktioniert das mit der Quarantäne? Mit Abstand, Hygienemassnahmen und Zonen für jede Klasse auf dem Pausenhof konnte der Regelschulbetrieb aufrechterhalten werden. Glücklicherweise gab es an der Schule selber nur sehr wenige Coronafälle, so dass das Schuljahr im Grossen und Ganzen normal verlief. So konnten wir zum Beispiel das 1. Mal einen Scooter-Kurs für die 1. und 2. Klassen durchführen. Sie lernten alles über die richtige Schutzkleidung, wie man richtig bremst und Kurven fährt. Dieser Kurs wird jetzt jährlich immer in der 2. Klasse stattfinden. Auch neu gibt es seit den Sportferien das Angebot des freiwilligen Schulsports Schwimmen. Ab der 3. Klasse kann man am Mittwochnachmittag einfach Spass im Wasser haben. Leider fiel das Skilager der 5. und 6. Klassen Corona zum Opfer. An dessen Stelle fanden Sommer-Klassenlager statt. Am 15.06.21 fand nach einem Jahr Pause der Schulsporttag wieder statt und am 1.12.21 freuen wir uns auf das kreative Adventsfenster der Schüler/innen. Es war und ist für die Lehrpersonen und die Schulleitung jedoch auch weiterhin eine grosse Herausforderung den Spagat zwischen Normalität und Vorsichtsmassnahmen zu bewältigen. Wir freuen uns immer über Anregungen, Wünsche und Fragen rund um das Thema Schule und wünschen allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen ein gesundes Schuljahr 2021/2022.
18 Schulhausregeln Auszug aus den Schulhausregeln für 1. bis 6. Klasse Das Schulhaus darf erst 5 Minuten vor Beginn des Unterrichtes betreten werden. Im Schulhaus ist das Skaten, Rennen, Lärmen und Raufen untersagt. Velos sind bei den Veloständern diebstahlsicher abzustellen. Scooter gehören in die extra eingerichteten Scooter-Ständer. In die Gebäude dürfen die Geräte nicht mitgenommen werden. Wer mit Rollschuhen und Wheelys zur Schule kommt, hat für den Wechsel zwi- schen den Schulhäusern und für Arbeiten im Freien Ersatzschuhe dabei. Die Pause verbringen die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich draussen auf dem zuge- wiesenen Pausenplatz. Bei trockenem Wetter kann die Lehrkraft nach Absprache den Aufenthalt auf der Spielwiese oder dem Spielplatz erlauben. Während der Unterrichtszeit darf das Schulareal nicht verlassen werden. Ausnahmen sind in Begleitung oder unter Einwilligung der Lehrperson. Auf dem Schulareal soll ein gewaltfreier Umgang herrschen. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten und wird gegebenenfalls der Polizei gemeldet. Das Werfen von festen Gegenständen ist untersagt. Laserpointer sind in Kin- derhand gefährlich und dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerk und ähnlichen Artikeln ist nicht gestattet. Das Schulareal ist sauber zu halten. Abfälle gehören in die Abfalleimer. Zu allen Einrich- tungen der Schule ist Sorge zu tragen. Allfällige Kosten für Reinigungsarbeiten und Schäden gehen zu Lasten der Verursacher. Wir legen grossen Wert auf einen sparsamen Umgang mit Wasser, Energie und Verbrauchsmaterial. Der Konsum von Tabak, Drogen, Alkohol und anderen Suchtmitteln ist auf dem ganzen Schulareal verboten. Mobiltelefone und andere private, elektronische Geräte dürfen auf dem Schulareal nicht benutzt werden. Sie gehören zum Freizeitbereich. Sollten solche Geräte in die Schule gebracht werden, können sie zu Beginn des Unterrichts der Lehrperson abgegeben werden. Wo das Verbot missachtet wird, wird das Gerät für die Dauer des Schulhalbtages eingezogen. Im Wiederholungsfall wird das Gerät wieder eingezogen, aber nur noch den Eltern ausgehändigt.
Schulweg/Blockzeiten 19 Schulweg Dazu erst eine Passage aus dem Leporello des Verkehrsclub Schweiz zum Thema Schulweg: „Kinder wollen wachsen. Auch innerlich. Auf dem Schulweg sammeln sie grundlegende Erfahrungen. Sie pflegen Freundschaften und tragen Konflikte aus; sie entdecken ihre Umgebung und ein Stück Freiheit; sie üben Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Kurz: Der Schulweg ist ein Erlebnis. Er bringt die Kinder weiter als zur Schule.“ Der selbständige Gang der Kinder in die Schule ist wertvoll für die soziale Entwicklung. Ausserdem ist es eine willkommene Gelegenheit zur täglichen Bewegung, und zwar bei jeder Witterung. Auch Kindergartenkinder können mindestens einen Teil ihres Schulweges zu Fuss zurücklegen. Lernen Sie Ihrem Kind im wahrsten Sinne Schritt für Schritt den Schulweg. Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Kind mit einem Gerät zur Schule fährt, das über einen Motor verfügt. Das ist ein Spielzeug für die Freizeit und eignet sich nicht für den Schulweg. Sollten Sie ausnahmsweise Ihr Kind einmal mit dem Auto zur Schule fahren, dann halten oder parkieren Sie bitte auf dem Parkplatz der Schwedenschanze. Der Parkplatz vor der Aula eignet sich nur schlecht, da er sehr schnell überfüllt ist. Autos dürfen niemals, auch nicht für wenige Augenblicke auf dem Trottoir abgestellt werden. Die Gefahren für andere Kinder sind zu hoch: Wie schnell gelangt ein Kind – für entgegenkommende Fahrzeuge nicht rechtzeitig sichtbar – hinter einem parkierten Auto auf die Fahrbahn! Bitte beachten Sie auch, dass das Halten auf Trottoirs aus solchen Gründen verboten ist. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Blockzeiten Kindergarten: 08.15 – 11.40 Uhr 1. bis 6. Klasse: 07.40 – 11.40 Uhr Die Kindergartenkinder haben ab 08.15 Uhr 4 Lektionen Unterricht mit Pausen. 5-Jährige besuchen den Kindergarten am Montag, Mittwoch und Freitag, die 6-Jährigen kommen an allen fünf Vormittagen. Am Dienstag- und Donnerstagnachmittag wird in Halbklassen unterrichtet. Wann Ihr Kind eingeteilt ist, ersehen Sie aus seinem Klassenstundenplan.
20 Möglichkeiten zur Förderung des Kindes Spezielle Förderung Seit der Aufhebung der Kleinklassen werden alle Kinder der Volksschule gemeinsam unterrichtet. Die Schule hat nun die Aufgabe, den Lernstoff für alle aufzubereiten und allenfalls Hilfe anzubieten. Wo nötig erhalten die Schülerinnen und Schülern innerhalb des Unterrichts spezielle Förderung. Diese geht von Kurzinterventionen in einem Fach über mehrere Lektionen Unterstützung durch die Förderlehrperson bis hin zu individuellen Lernzielen, wo der Stoff des Kindes von jenem der Klasse abweicht und angepasst wird. Dies geschieht alles in Absprache mit den Eltern. Für begabte Kinder gibt es auch Angebote in Form von Begabtenförderung. In allen Fällen erfolgt eine Anmeldung durch die Klassenlehrperson. Deutsch als Zweitsprache Alle Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben das Anrecht auf Deutsch-Zusatz- Unterricht in Kleingruppen, welcher teilweise oder ganz während der regulären Unterrichtszeit stattfindet. Bereits im Kindergarten gibt es Deutschunterricht. Ab Schuleintritt haben die Kinder Anrecht auf 6 Semester Deutschzusatz. Je nach Qualität der Deutschkenntnisse wird zuerst der Intensiv- oder gleich der Aufbaukurs besucht. Die Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde und des Kantons. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson. Lesetraining Als Erwachsene wissen wir, wie wichtig es ist, Texte lesen und verstehen zu können. Deshalb ist der Erwerb dieser Fähigkeiten ein zentrales Anliegen der Schule. Breitenbach bietet ein Lesetraining an. In kleinen Gruppen kann die Lesefähigkeit geübt und verbessert werden. Das Lesetraining gibt auch Anregung für selbständiges Üben zuhause. Die Bibliothek vom Kultur- und Leseverein im Wydenhof bietet zum Jahresbeitrag von Fr. 65.00 (pro Familie) eine grosse Auswahl an Büchern an. Die Wochenlektion findet ausserhalb der Schulzeit statt. Die Kosten trägt die Gemeinde Breitenbach, erhebt aber einen Elternbeitrag von Fr. 100.- pro Semester. Kostenbefreiung ist in bestimmten Fällen möglich. Die Anmeldung erfolgt nach Rücksprache mit den Eltern durch die Klassenlehrperson. Ufzgi–Stube Die regelmässige, gewissenhafte Ausführung der Hausaufgaben festigt und vertieft das im Unterricht erarbeitete Wissen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Kinder ihre Hausaufgaben selbständig erledigen können. Für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Primarklasse, die bei den Aufgaben Unterstützung benötigen, bieten wir eine Hausaufgabenbegleitung an. In ruhiger, freundlicher Atmosphäre werden die Kinder bei ihren Aufgaben betreut. Die Ufzgi–Stube findet im Schulhaus Artegna statt. Betreut werden die Kinder von freiwilligen Helferinnen, welche auch Mitglied des Vereins sind. Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson oder über das Schulsekretariat. Elternbeitrag: Fr. 120.00 pro Semester für 2 Stunden pro Woche. (Geschwisterrabatt: Fr. 50.00) Kostenbefreiung ist in bestimmten Fällen möglich.
Möglichkeiten zur Förderung des Kindes 21 Logopädie Beschrieb und Kontaktdaten finden Sie auf Seite 25 Psychomotorische Therapie Kinder mit Entwicklungsverzögerungen zeigen Auffälligkeiten in ihrem Bewegungsverhalten: Sie können kaum ruhig sitzen, bewegen sich ungeschickt und stolpern über ihre eigenen Füsse, oder aber sie sind ängstlich und gehemmt und weichen Bewegungsangeboten aus. Die möglichen Ursachen für solches Verhalten sind verschieden und vielfältig. Zeichnen sich im Bewegungsverhalten eines Kindes Schwierigkeiten ab, so hat dies Auswirkungen auf das Lernverhalten und die sozialen Kontakte. In der Psychomotorik-Therapie kann durch gezielte Bewegungsangebote und aufgrund der Erkenntnisse des Zusammenhangs von Wahrnehmung, Denken, Bewegung und Gefühlen die Entwicklung dieser Kinder gefördert werden. Die Arbeit orientiert sich an den Stärken der Kinder und setzt bei ihren Ressourcen an. Ein weiterer Faktor für eine erfolgreiche Therapie ist die Zusammenarbeit mit den Eltern und Lehrpersonen in Form von Beratung und Unterstützung. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern und/oder durch die Klassenlehrperson. Das Formular zur Anmeldung finden sie auf folgender Website: www.arkadis.ch > Therapie&Beratung > Psychomotorik Die Kontaktdaten dazu und weitere hilfreiche Kontaktdaten finden Sie auf Seite 31 Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst bietet verschiedene Dienstleistungen an: Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Behörden bei Schul- und Erziehungsfragen Abklärung bei Schulleistungsproblemen Abklärung bei Verhaltensproblemen Beratung zur Schullaufbahn Anlaufstelle für Krisenintervention (massive Streitfälle im Umfeld der Schule, schwierige Schulsituationen, akute Gefährdung von Kindern, Lehrpersonen und Familien) Unterstützung: Mitarbeit im Einschulungsteam, Zusammenarbeit mit Fachkräften, Gutachtertätigkeit Die Kontaktdaten dazu und weitere hilfreiche Kontaktdaten finden Sie auf Seite 31
22 Interkonfessionell verantworteter Religionsunterricht Gotteserfahrungen: gestern, heute, morgen Gott ist den Menschen in ihrer Geschichte auf vielfältige Weise begegnet: in Träumen, in Erscheinungen, mit Blick auf hoffnungsstiftende Menschen. Dies gilt sogar für die heutige Zeit, wo wir als Menschen in einer multireligiösen Welt leben. Selbst den Klimawandel kann man als einen Fingerzeig Gottes verstehen, der einen an alte Sintflut- Geschichten denken lässt, welche unterschiedliche Völker und Religionen kennen. Doch ist es auch richtig, das so zu sehen? Eben darum lohnt es sich immer wieder neu, sich mit unterschiedlichen Gotteserfahrungen und Zeitdeutungen zu befassen. Wie verschiedene Menschen und Gruppen aktuell denken und dabei ihr religiöses Leben gestalten, darauf können wir im Fach Religion speziell unser Augenmerk richten. Wir möchten Sie als Eltern dazu einladen und ermutigen, Ihre Kinder am Fach teilnehmen zu lassen, welcher Glaubensrichtung auch immer Sie angehören. Was aber werden die Kinder in den sechs Primarschuljahren vermittelt bekommen? Religion: ein weites Feld – eine klare Verantwortung Im Schulfach Religionsunterricht geht es darum, dass Schülerinnen und Schüler die eigenen religiösen Wurzeln kennenlernen und auch ihre eigene Religiosität entdecken und bedenken können. Ebenfalls gilt: in der Schweiz liegen die religiösen Wurzeln in erster Linie beim Christentum und Judentum. Der Islam, der Hinduismus und der Buddhismus sind – historisch gesehen – nach und nach dazu gekommen und bereichern nun auch das religiöse Spektrum unseres Landes. Daneben gibt es Religionskritische und Atheisten in wachsender Zahl. Wo aber liegt nun der Schwerpunkt der Inhalte für das Fach Religion, wo sich die Demografie und die religiösen Verhältnisse allmählich ändern, auch im Kanton Solothurn? Hier ist das Fach vom Staat her nach wie vor den drei Landeskirchen zum Unterricht übertragen, die es in gemeinsamer Verantwortung ausüben: die römisch-katholische, die christ–katholische und evangelisch-reformierte Kirche. Sie räumen den anderen Religionen und religionskritischen Stimmen Raum ein, richten ihren Blick aber dennoch auf das Überkommene, das allen als die notwendige Diskussionsgrundlage dient. Zusammenfassend: Der Religionsunterricht steht als Schulfach allen Schülerinnen und Schülern offen. Dieser ist von den Landeskirchen ökumenisch verantwortet und an gemeinsame Ausbildungsstandards für die angestellten Religionslehrer-innen bzw. Katechet-inn-en gebunden (Oekmodula in den Kantonen BL, BS, BE, SO, JU). Unsere gegenwärtigen Lehrkräfte: 1.-3. Klassen: Isepponi, Susanna, Kirchmattstr. 7, 4226 Breitenbach, Tel. 061 781 28 74 susanna.jsepponi@bluewin.ch 4. Klassen: Malerba, Patrizia, Hauptstrasse 10, 4233 Meltingen, Tel. 079 789 12 42 Patrizia.malerba@gmx.ch 5.-6. Klassen: Cirrincione, Primo, Gentenwisstrasse 4b, 8332 Russikon, Tel. 079 568 72 82 cprimo@bluewin.ch Administration/Koordination: Begleitung der KathechetInnen: Kath. Sekretariat/Pfarramt Marion Scalinci-Ackermann (Kath.) Bodenackerstrasse 3, 4226 Breitenbach Baschiackerstrasse 293, 4232 Fehren Tel. 061 781 11 54 Tel. 079 581 64 48 pfarramt@kath-breitenbach.ch marion.ackermann@kath-breitenbach.ch Ref. Pfarramt: Stéphane Barth-Ehrsam Sandra Martino (Ref.) Archweg 4, 4226 Breitenbach Bettlerbrunnenweg 5, 4226 Breitenbach Tel. 061 781 12 50 / 079 465 77 69 Tel. 061 599 84 85 st.barth@bluewin.ch sandra.martino@hotmail.com
Gesundheit 23 Planbare Untersuchungen und Behandlungen sollen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Schulärztlicher Dienst In den Gemeinden des Kantons Solothurn besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen und privaten Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit. Empfohlen wird Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten (6. Lebensjahr) und in der 4. Klasse der Schulpflicht (10. Lebensjahr, sowie bei neu in die Schule eintretenden Kindern. In der 8./9. Klasse der Schulpflicht (14./ 15. Lebensjahr) ist eine ärztliche Kurzuntersuchung mit einem Beratungsgespräch empfohlen. Diese ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen mit der Kontrolle des Impfausweises sollen sinnvollerweise von der von Ihnen gewählten Kinderärztin oder dem von Ihnen gewählten Kinderarzt durchgeführt werden. Sie/Er kennt Ihr Kind bereits. Nur in Ausnahmefällen übernimmt dies die Schulärztin beziehungsweise der Schularzt. Die durchgeführten ärztlichen Voruntersuchungen und Impfungen werden in der gelben „Gesundheitskarte“ des schulärztlichen Dienstes (Bescheinigung) festgehalten, welche das „Gesundheitsheft“ und den „Impfausweis“ ergänzt. Die Schulärztin steht Ihnen für Beratung in allen Fragen, die allfällige Gesundheitsprobleme Ihres Kindes im Zusammenhang mit der Schule betreffen, zur Verfügung. Die Schulärztin Der Schularzt Frau Dr. med. Susana Mateos Herr Dr. med. Lin Bähre Schulzahnärztlicher Dienst In den Gemeinden des Kantons Solothurn besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulzahnärztlicher Dienst. Die vorbeugende Zahnpflege ist primär Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Die Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte sowie die Lehrerschaft unterstützt sie dabei. Die Schulzahnpflege bezweckt, Zahnschäden und ihre Folgen durch vorbeugende Massnahmen und Behandlungen zu verhindern. Die Schulzahnpflege umfasst die regelmässige Aufklärung über die zweckmässige Mundpflege und Ernährung, die vorbeugende Zahnpflege, jährliche, obligatorische Untersuchungen und dies, während der ganzen obligatorischen Schulzeit. Sie als Erziehungsberechtigte/r treten mit einem Schulzahnarzt oder einer Schulzahnärztin in Verbindung und diese/r bietet Sie und Ihre Kinder oder ihr Kind zur jährlichen Kontrolluntersuchung auf. Sie sprechen bei anstehenden Behandlungen das weitere Vorgehen direkt mit dem Zahnarzt oder mit der Zahnärztin ab.
24 Fachstelle Beziehungsfragen Fachstelle Beziehungsfragen Kanton Solothurn: Beratungsstelle für Familien, Paare und Einzelpersonen sowie für Schwangerschaftsfragen und Anlaufstelle für das Staatspersonal Unsere Beratungsstelle befindet sich an der Fehrenstrasse 12, gegenüber der Bushaltestelle „Dorfplatz“ im selben Haus wie die Arkadis Fachstellen und die Physiotherapie für Kinder. Die Beratungsstelle ist für alle Gemeinden des Kantons Solothurn im Dorneck, Thierstein und im Leimental zuständig. Themen für eine Beratung könnten sein: Wir streiten uns ständig – wie können wir anders miteinander umgehen? Bei uns läuft nichts mehr mit Zärtlichkeit und Intimität- kriegen wir das je wieder hin? Hilfe, ich bin alleinerziehend – wie kann ich meine Kräfte gut einteilen? Patchwork – wie kriegen wir alles unter einen Hut? Wir trennen uns – was müssen wir bedenken? Wie sagen wir es unseren Kindern? Ich habe eine Lebenskrise – wie komme ich da wieder heraus? Mein Kind pubertiert – rette sich wer kann? Ich bin schwanger – wie soll es weiter gehen? Meine Eltern sind alt geworden – wie kann ich mit Ihnen umgehen? Mein Kind und die sozialen Medien – wie gehen wir als Eltern damit um? Nach Corona – wie schaffen wir es, alles zu bewältigen? Dies sind nur ein paar wenige Beispiele, die Sie in eine Beratung führen können. Frau Lukas vermittelt einerseits Informationen und sucht andererseits mit Ihnen gemeinsam und in Ihrem Tempo einen Weg mit diesen Herausforderungen des täglichen Lebens umzugehen. Die Fachstelle ist an die Schweigepflicht gebunden. Das bedeutet, dass ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis keine Informationen an Dritte weitergegeben werden. Die erste Beratungssitzung ist für alle kostenlos. Für weitere Gespräche im Rahmen der Paar- und Familienberatung wird ein Kostenbeitrag gemäss Ihren finanziellen Möglichkeiten erhoben. Die Schwangerschaftsberatung sowie die Beratung für das Staatspersonal sind kostenlos. Manchmal kann es eine Entlastung sein, mit einer aussenstehenden Person über Dinge zu reden, die einen beschäftigen und bei denen man nicht weiterkommt. Dadurch können die verschiedenen Standpunkte genauer untersucht, die eigenen Gedanken geteilt und vielleicht andere Wege im Umgang mit Fragen, Unsicherheiten und Schwierigkeiten gefunden werden. Frau Lukas ist jeweils am Montag und am Donnerstag in der Beratungsstelle. Sie ist für eine Terminvergabe unter 061 781 34 49 erreichbar oder über Mail: breitenbach@fabeso.ch __________________________________________________________________________________ FACHSTELLE FÜR BEZIEHUNGSFRAGEN Fehrenstrasse 12, 4226 Breitenbach – breitenbach@fabeso.ch / www.fabeso.ch Tel. 061 781 34 49 – (Sprechstunden nur auf Voranmeldung)
Logopädie 25 Der logopädische Dienst Breitenbach bietet folgende Dienstleistungen für Kinder ab Kindergarten bis Ende der Primarschule aus dem Bezirk Thierstein an: Sprachabklärung Sprachtherapie (einzeln oder Kleingruppe) Beratung der Eltern und Lehrkräfte Sprachscreenings in Kindergärten Eine logopädische Abklärung ist angezeigt, wenn ein Kind: schwer verständlich spricht Laute nicht bilden kann oder ersetzt unvollständige Sätze bildet oft nach dem richtigen Wort sucht oder es umschreibt Sprache schlecht versteht stottert ausserhalb der Familie nicht spricht eine heisere Stimme hat Schwierigkeiten mit Lesen und Schreiben hat Logopädie ist eine pädagogisch–therapeutische Massnahme mit individuellen Therapiezielen. Sie wird unabhängig von Schulsemestern durchgeführt. Das Ziel einer logopädischen Therapie ist es, eine Verbesserung der mündlichen oder schriftlichen Kommunikation zu erreichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie den Lehrpersonen ist sehr wichtig. Bei Bedarf werden weitere involvierte Fachpersonen kontaktiert. Die Angaben unterstehen dem Datenschutz und werden nur mit Ihrem Einverständnis an Dritte weitergegeben. Die Kosten für eine logopädische Therapie werden von der Wohngemeinde getragen. Weitere Informationen über Logopädie finden Sie unter www.logopaedie-so.ch Logopädischer Dienst Breitenbach Frau Ariane Weber Kern (Di, Do, Fr) ariane.weber@schulen-breitenbach.ch Frau Ricarda Locher (Mo, Mi) ricarda.locher@schulen-breitenbach.ch Schulhaus Artegna Breitgartenstrasse 1 4226 Breitenbach Tel. 061 789 97 29
26 Zusammenarbeit Eltern und Lehrpersonen Wie Eltern und Lehrpersonen gut zusammenarbeiten Das erste Quartal des neuen Schuljahrs ist vorbei, das Kind ist in den letzten Wochen in der Klasse angekommen und hat die Lehrperson kennengelernt. Nun gilt es in geteilten Rollen das Kind gut durch das Schuljahr zu begleiten. Eine gelingende Kommunikation zwischen Eltern und Lehrpersonen ist dafür eine wichtige Grundlage. Im Schulalltag gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung nicht immer einfach. Unterschiedliche Erwartungen, missverständliche Kommunikation und ungeeignete Kommunikationsmittel können zu Konflikten führen, welche die Zusammenarbeit belasten. Dabei ist es für das Kind äusserst wichtig, dass seine nahen Bezugspersonen zu Hause und in der Schule einander verstehen. Denn sie sind wichtige Menschen im Leben des Kindes oft dessen Vorbilder. Zwei Rollen – zwei Perspektiven Wichtig ist, dass sich beide Seiten von Anfang an vor Augen führen, dass sie Kooperationspartner in unterschiedlichen Rollen und mit verschiedenen Perspektiven sind. Eltern sehen ihr Kind aus einem sehr nahen und persönlichen Blickwinkel, der von einem grossen Erfahrungsschatz an gemeinsamen Erlebnissen geprägt ist. Sie sind als Vertretende und Erziehungsverantwortliche ihrer Kinder Expertinnen und Experten für das familiäre Umfeld. Von der Lehrperson erwarten sie zum Beispiel, dass diese ihr Kind optimal erfasst und fördert. Wichtig ist für die Eltern oft auch die gute Erreichbarkeit. Manche möchten den Zugang zur Lehrperson wann immer möglich via SMS, Telefon oder Mail sichergestellt haben. Lehrpersonen sind insbesondere zuständig für das Lernen im Unterricht, für die Förderung von überfachlichen Kompetenzen sowie für das soziale Lernen. Sie sorgen für Sicherheit und Wohlbefinden in der Klasse. Sie sind als pädagogische Fachkräfte Expertinnen und Experten für das Lernen, die Förderung (der Kinder) und die Klassenführung. Lehrpersonen haben die Erwartung an die Eltern, dass sie diese Rolle anerkennen und diese nicht zur ihrigen machen. Dem Bedarf nach Erreichbarkeit steht seitens der Lehrpersonen der Wunsch gegenüber, dass die wichtige Abgrenzung zwischen Schule und Privatleben anerkannt wird. Erfolgsfaktoren der Zusammenarbeit Die Kinder, die Eltern und die Lehrpersonen – alle profitieren von einer guten Zusammenarbeit. Verschiedene Faktoren tragen zum Gelingen bei, einige Aspekte davon sind besonders erwähnenswert: Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrperson braucht wechselseitiges Interesse, Offenheit und Respekt. Eltern und Lehrpersonen sollten von Beginn an wohlwollende Bereitschaft zum Beziehungsaufbau zeigen. Die Initiative ergreift meistens die Schule beziehungsweise die Lehrperson. Mittels Informations- oder Begrüssungsbriefen, Elternabenden und Elterngesprächen nehmen die Klassenlehrpersonen Kontakt zu den Eltern auf. Während des Schuljahrs ist es gerade auch seitens der Eltern wichtig, sich bei Anliegen zu fragen, wann und mit welchem Medium die Nachricht kommuniziert werden soll.
Zusammenarbeit Eltern und Lehrpersonen 27 Das heisst zum Beispiel: Braucht es abends um halb zehn sofort eine Sprachnachricht an die Lehrerin, nachdem mein Sohn mir die Prüfung gezeigt hat und ich die Bewertung nicht nachvollziehen kann? Oder reicht es, wenn ich meine Frage am nächsten Elterngespräch stelle oder die Bewertung einfach akzeptiere? Muss ich ein paar Minuten nachdem meine Tochter erzählt hat, dass sie in der Schule von Mitschülerinnen beleidigt wurde, die Lehrperson auf dem Handy anrufen oder reicht es eine E-Mail am folgenden Tag oder ein Ansprechen beim nächsten Treffen? Ist ein Telefonat oder bei andauernden Problemen ein persönliches Gespräch zielführender? Natürlich gibt es auch dringende Fälle und Notfälle. Da gelten andere Regeln und die Lehrpersonen sind für die Eltern auch zu unkonventionellen Zeiten da. Ton, Zeit und Ort Wenn es um das eigene Kind geht, reagieren die meisten emotional. Das ist verständlich und menschlich. Dabei gilt es sachlich und konstruktiv zu bleiben. Alles andere ist selten zielführend. Im Zentrum stehen dabei die berühmten „Ich-Botschaften“. Sie sind hilfreich für eine gute Kommunikation. Sie geben persönliche Eindrücke wieder und erklären, wie man selbst eine Situation empfindet. Ein „Mein Eindruck ist, dass mein stiller Sohn in Ihrer Klasse zu sehr untergeht und von Ihnen mehr Aufmerksamkeit bräuchte“ ist vom Gegenüber viel besser annehmbar als „Sie schenken meinem Sohn zu wenig Aufmerksamkeit“. Empfindungen können unterschiedlich sein. Und genau da kann ein gutes Gespräch beginnen. Sollte das Gespräch mit der Lehrperson wiederholt nicht gelingen, so können sich Eltern an die Schulleitung wenden. Sie ist die nächste Instanz und kann in schwierigen oder blockierten Situationen involviert werden. Denn auch wenn sich alle bemühen: Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist anspruchsvoll und braucht Zeit. Durch divergierende Erwartungen können Konflikte entstehen. Dann ist es wichtig, lokal und situativ Lösungen zu finden, im Interesse der Eltern und der Lehrpersonen, aber insbesondere zum Wohle des Kindes. Sachlich kommunizieren Hilfreich sind eine grundsätzlich offene und wohlwollende Haltung und das Vertrauen, dass nicht nur für die Eltern, sondern auch für die Lehrperson das Wohlbefinden des Kindes und eine positive anregende und fördernde Lernumgebung im Zentrum stehen. Und wenn es einmal anders wirken sollte, kann jederzeit wertschätzend, sachlich und mittels passendem Kommunikationskanal das Gespräch mit der Lehrperson gesucht werden. Dafür drücke ich allen Eltern und Lehrpersonen die Daumen und wünsche ganz gutes Gelingen! Text von Franziska Peterhans, Zentralsekretärin und Mitglied der Geschäftsleitung des Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH aus dem Schweizer ElternMagazin Fritz+Fränzi
28 Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten der Eltern Die Eltern haben das Anrecht im Rahmen der Fähigkeiten ihres Kindes und unter Berücksichtigung seiner Neigungen den Ausbildungsgang zu bestimmen. Ausser in die öffentlichen Schulen können sie auf eigene Kosten ihre Kinder in eine Privatschule schicken oder ihnen privaten Unterricht erteilen lassen. Privatunterricht und der Besuch einer privaten Schule bedürfen – während der Dauer der obligatorischen Schulpflicht – der Bewilligung des Volksschulamtes VSA und unterstehen seiner Aufsicht. seitens der Schule alle Informationen zu erhalten, die zur Erfüllung des eben genannten Rechtes notwendig sind. Einsicht in den Lehrplan und die Stoffabsprachen der Schulen Breitenbach zu nehmen. Die Dokumente sind auf dem Sekretariat einsehbar. nach Absprache mit der Lehrkraft den Unterricht ihres Kindes zu besuchen. über Besonderheiten des Unterrichts, neue Unterrichtsformen, neue Lehrmittel und Lehrmethoden, bedeutende Versuche und Reformen, angemessen informiert zu werden. über Anordnungen, die das Kind betreffen, von der zuständigen Instanz benachrichtigt zu werden. in die bewerteten Leistungen, in die Prüfungsarbeiten wie auch in die Zeugnisse ihres Kindes Einsicht zu nehmen. wo Schwierigkeiten auftauchen, rechtzeitig zu deren Lösung beigezogen zu werden. Die Eltern haben keinen Anspruch den Unterrichtsstoff, die Lehrmittel und die Unterrichtsmethoden zu bestimmen. in der öffentlichen Schule den Schulort, die Lehrperson und die Klassenkameraden aus- zuwählen. bei Entscheidungen mitzuwirken, die über den Rahmen der Klasse ihres Kindes hinausführen.
Rechte und Pflichten / Vorgehen bei Problemen 29 Die Eltern sind verpflichtet ihr Kind die neunjährige Elementarschulpflicht erfüllen zu lassen. ihr Kind regelmässig zur Schule zu schicken, für voraussehbare Absenzen um Bewilligung nachzusuchen und bei unerwarteter Abwesenheit den Grund mitzuteilen. die Lehrmittel, Hilfsmittel und Bekleidung anzuschaffen, die für den Unterricht notwendig sind und die die Schule nicht selber stellt. dem Kind die nötige Zeit einzuräumen, damit es angemessene Hausaufgaben (auch Gruppenarbeiten) erledigen kann; doch obliegt ihnen nicht die Pflicht, dem Kind Stoff und Sachverhalte zu erklären, welche die Lehrkraft nicht oder nur mangelhaft erklärt hat. mit der Schule zusammenzuarbeiten, Elternabende zu besuchen und auf das Kind güns- tig einzuwirken. mit den Schuldiensten und der Schulbehörde zusammenzuarbeiten und Auskünfte zu erteilen. durch Unterschrift ihre Einsichtnahme in Zeugnisse und Prüfungsarbeiten zu dokumentie- ren. Ein Einverständnis mit den Noten verbindet sich damit nicht. Die Eltern können dennoch Beschwerde führen. Die Eltern sind herzlich willkommen Viele Schulen im Kanton Solothurn laden die Eltern zu einer Woche der offenen Tür ein. Bei uns sind Sie das ganze Jahr über herzlich willkommen. Ihr Interesse an unserer Schule freut uns. Vorgehen bei Problemen Als Eltern sorgt man sich, wenn man beobachtet, dass das eigene Kind sich plötzlich verän- dert und wenn man feststellt, dass sich sein Befinden verschlechtert. Falls Sie sich um Ihr Kind in Bezug auf die Schule Sorgen machen, möchten wir Ihnen fol- gende Hinweise geben: Nehmen Sie immer zuerst Kontakt mit der betreffenden Lehrerin oder dem betreffenden Lehrer auf. Schildern Sie Ihre Befürchtungen und Sorgen offen. Es ist dabei wichtig, sich gegenseitig mit Wohlwollen und Respekt zu begegnen. Auf keinen Fall sollte man Angst haben, dass die Lehrperson ihren Unmut über eine Kritik oder Anregung am Kind auslässt. Sollten Sie nach dem Gespräch mit der Lehrperson weitere Bedenken haben, nehmen Sie mit der Schulleitung Kontakt auf. Sie werden angehört und es werden Schritte zur Lösung entwickelt. Als dritter Schritt bleibt Ihnen das Mittel der schriftlichen Beschwerde, welche Sie an die zuständige Gemeinderätin – Frau Irene Marchesi – richten. Siehe Seite 7 Zögern Sie nicht, bei Problemen auch unseren Schulsozialarbeiter zu kontaktieren, siehe Seite 9 und 15
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