Informationsbroschüre der Schulen Breitenbach - Schuljahr 2021 / 2022

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Informationsbroschüre der Schulen Breitenbach - Schuljahr 2021 / 2022
Informationsbroschüre
der Schulen Breitenbach

   Schuljahr 2021 / 2022
Informationsbroschüre der Schulen Breitenbach - Schuljahr 2021 / 2022
Schulen Breitenbach

    Redaktion:
    Jacqueline Ingold
    Felix Schenker

    Titelbild: Jerusalema Tanz, Drohnenaufnahme

    Druck: Offsetdruck Grauwiller Partner AG, Liestal

    www.schulen-breitenbach.ch

                                                        Breitgartenstr. 1, 4226 Breitenbach Tel 061 789 97 04
                                                                                info@schulen-breitenbach.ch

          Schulen Breitenbach                                                 www.schulen-breitenbach.ch
Informationsbroschüre der Schulen Breitenbach - Schuljahr 2021 / 2022
Inhaltsverzeichnis                                                                                3
Situationsplan                                          .......................................   4

Einleitung                                              .......................................   5

Kontaktliste der Schule                                 .......................................    6

Die Fachkommission                                      .......................................   7

Verzeichnis der Lehrpersonen                            .......................................   8

Lehrpersonen/Wichtige Telefonnummern                    .......................................   9

Ferienplan                                              .......................................   10

Frei- und Feiertage                                     .......................................   11

Absenzen und Urlaub                                     .......................................   12

Urlaubsgesuch                                           .......................................   13

Der Name des Schulhauses Artegna                        .......................................   14

Schulsozialarbeit                                       ……………………………                               15

Übertritt in weiterführende Schulstufen                 .......................................   16

Elternforum                                             .......................................   17

Schulhausregeln                                         .......................................   18

Schulweg/Blockzeiten                                    .......................................   19

Möglichkeiten zur Förderung des Kindes                  .......................................   20

Interkonfessionell verantworteter Religionsunterricht   .......................................   22

Gesundheit                                              .......................................   23

Fachstelle Beziehungsfragen                             .......................................   24

Logopädie                                               .......................................   25

Zusammenarbeit Eltern und Lehrpersonen                  .......................................   26

Rechte und Pflichten                                    .......................................   28

Rechte und Pflichten / Vorgehen bei Problemen           …………………………..                              29

Winterlager                                             .......................................   30

Hilfreiche Adressen                                     .......................................   31
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4                                           Situationsplan

    01 Sekundarschule Mur

    02 Sekundarschule / Turnhalle Mur

    03 Schwimm- und Turnhalle Breitgarten

    04 Primarschule Pavillon Nord

    05 Primarschule Pavillon Süd

    06 Gebäudeunterhalt Garage

    07 Primarschule Aula Rundbau

    08 Kindergarten

    09 Primarschule Artegna
Informationsbroschüre der Schulen Breitenbach - Schuljahr 2021 / 2022
Einleitung                                                                                5

Aktuell in diesem Jahr: Die Aussenanlagen

Die Schule hat sich zum Ziel gesetzt, die Aussenanlagen noch interessanter und bewegungs-
freundlicher zu gestalten. In diesem Jahr wird eine Seilrutschbahn erstellt und der
Pausenplatz wird um einen Rasen-Ballspielplatz erweitert. Dies sind zusammen mit der bereits
bestehenden Kletterwand die grösseren Einrichtungen. Auch im Kleinen wollen wir tätig
werden: Bodenmarkierungen für Spiele Dekorationen aller Art.
Ab 2022 sind die Hölzer durchgetrocknet, die wir ernten konnten, als der Neubau etliche
Bäume verdrängte. Daraus entstehen Gartenmöbel und Spielgeräte.
Wir freuen uns auf einen Park für alle!

Besuchen Sie unsere Webseite www.schulen-breitenbach.ch für weitere Informationen
Unseren Newsletter erhalten Sie jeweils bei erscheinen automatisch.

Die Abteilungen unserer Schule:

   der Kindergarten                   Abteilungsleitung:         Brigitte Hammer
   die 1. bis 6. Primarschule         Abteilungsleitung:         Remo Jeker
   Spezielle Förderung                Koordination:              Barbara Kipfer
   Werken                             Abteilungsleitung:         Monika Häfeli

Die Gesamtleitung und die Administration der Schule nehmen Felix Schenker als Schulleiter,
Remo Jeker als Co-Leiter sowie Jacqueline Ingold als Schulsekretärin wahr.
Die Fachkommission Breitenbach berät den Gemeinderat in Bildungsfragen (siehe Seite 7).
Aufsichtsbehörde ist der Gemeinderat.
Die Aufsicht im pädagogischen Bereich obliegt dem Volksschulamt VSA des Kantons Solo-
thurn, St. Urbangasse 73, 4509 Solothurn.

Wir freuen uns, Ihnen diese Broschüre überreichen zu dürfen.

Für die Schulleitung:

Felix Schenker                         Remo Jeker
6                                                        Kontaktliste der Schule

Lehrerzimmer                    E-Mail                                extern

Lehrerzimmer Breitgarten                                              061 789 97 12
Lehrerzimmer Pavillon Rundbau                                         061 789 97 21
Lehrerzimmer Artegna                                                  061 789 97 10
Lehrerzimmer Kindergarten                                             061 789 97 30
Lehrerzimmer Werken                                                   061 789 97 07
Logopädie                                                             061 789 97 29

Werkraum Rundbau                                                      061 789 97 16

Schulleitung                    felix.schenker@schulen-breitenbach.ch 061 789 97 04
Sekretariat                     info@schulen-breitenbach.ch           061 789 97 04

Hauswarte                       hauswartsteam@breitenbach.ch          061 789 97 09
Fluri Anton                                                           079 459 93 91
Hänggi Christoph                                                      079 255 19 19

Weiterführende Schulen          E-Mail                                extern

KTW Schulleitung                markus.mayer@ktw.ch                   061 789 97 02
KTW Sekretariat                 info@ktw.ch                           061 789 97 03

Gymnasium Laufen, Sekretariat sekretariat.gymla@sbl.ch                061 765 92 92

Heilpädagogisches Schulzentrum HPSZ, Standort Breitenbach

HPSZ Schulleitung               breitenbach@hpsz.ch                   061 704 71 61
Andreas Häfliger                                                      079 707 54 76
HPSZ Sekretariat                breitenbach@hpsz.ch                   061 704 71 60
HPSZ Lehrerzimmer                                                     061 704 71 62
HPSZ Logopädie                                                        061 704 71 63
Die Fachkommission                                                                        7

Die Fachkommission setzt sich aus der Schulleitung und Einwohnern mit unterschiedlicher
Berufs- und Lebenserfahrung sowie der bildungsverantwortlichen Gemeinderätin als
Präsidentin zusammen. Sie arbeiten im Auftrag des Gemeinderates eng mit der Schulleitung
zusammen und bringen im Gesprächsaustausch an mehreren Sitzungen ihre Meinungen und
Ideen mit ein. Die Kommission erarbeitet und erledigt unterschiedliche Aufgaben im Bereich
des Bildungswesens.
Teilweise werden die Mitglieder im Auftrag des Gemeinderates auch in Schulprojekte
integriert oder treffen sich mit dem Gemeinderat zum Austausch.

Die Fachkommissionsmitglieder haben Ressorts, für welche sie verantwortlich sind. Zusätzlich
ist jedes Mitglied für eine Schulstufe verantwortlich und nimmt wenn möglich an den
entsprechenden Elternabenden teil.

Die Mitglieder der Kommission tragen die Anliegen der Eltern in die Kommission, sind
Ansprechpersonen und verstehen sich als Bindeglied zwischen Schulleitung und
Gemeinderat. Vor allem aber sollen sie den Blickwinkel von Aussen einbringen. Dies ist ein
wichtiges Element der Qualitätssicherung und Voraussetzung zur weiteren Entwicklung
unserer Schule.

Name               Ressort                         Kontakt
Irene Marchesi     Präsidentin der Fachkommission irene@marchesi.ch
                   Gemeinderätin Ressort Bildung 061 781 54 88
                                                  077 415 88 00

Nadine Heinz       Kindergarten                    ntheinz@bluewin.ch
                                                   061 783 10 55

Thomas Stebler     1.+2. Klassen                   thomas.stebler1@bluewin.ch

Christine Dobler   3. +4. Klassen                  doblerchristine@hotmail.com
                                                   061 781 18 37

Nadja Schacher     5. +6. Klassen                  n.a.schacher-cescato@bluewin.ch
                                                   061 577 72 01
8                                                   Verzeichnis der Lehrpersonen

Kindergarten              Klasse   Schule          E-Mail

Dreier Sarah                       061 789 97 17   sarah.dreier@schulen-breitenbach.ch
Hammer Brigitte                    061 789 97 30   brigitte.hammer@schulen-breitenbach.ch
Pally Jacqueline                   061 789 97 18   jacqueline.pally@schulen-breitenbach.ch
Steiner Olivia                     061 789 97 15   olivia.steiner@schulen-breitenbach.ch

1. – 6. Klasse

Altermatt Mirjam                   061 789 97 12   mirjam.altermatt@schulen-breitenbach.ch
Büttler Holliger Andrea     4.     061 789 97 12   andrea.buettler@schulen-breitenbach.ch
Büttler Bettina             2.     061 789 97 12   bettina.buettler@schulen-breitenbach.ch
Fasciglione Isabelle               061 789 97 12   isabelle.fasciglione@schulen-breitenbach.ch
Gehrig Julia                6.     061 789 97 10   julia.gehrig@schulen-breitenbach.ch
Jäggi Fabienne              3.     061 789 97 12   fabienne.jaeggi@schulen-breitenbach.ch
Jeger Regula                2.     061 789 97 21   regula.jeger@schulen-breitenbach.ch
Jeker Remo                  5.     061 789 97 10   remo.jeker@schulen-breitenbach.ch
Meier Mario                Musik   061 789 97 12   mario.meier@schulen-breitenbach.ch
Merckx Manuela                     061 789 97 12   manuela.merckx@schulen-breitenbach.ch
Metzger Tobias              5.     061 789 97 10   tobias.metzger@schulen-breitenbach.ch
Räz Sara                    1.     061 789 97 12   sara.raez@schulen-breitenbach.ch
Schmidlin Stefanie          1.     061 789 97 12   stefanie.schmidlin@schulen-breitenbach.ch
Schnider Anita              3.     061 789 97 12   anita.schnider@schulen-breitenbach.ch
Uzakgider Ismail            6.     061 789 97 10   ismail.uzakgider@schulen-breitenbach.ch
Vogt-Weber Patricia         1.     061 789 97 12   patricia.vogt@schulen-breitenbach.ch
Wiggli Sandra               4.     061 789 97 12   sandra.wiggli@schulen-breitenbach.ch

Spezielle Förderung

Binet Sara                 5./6.   061 789 97 12   sara.binet@schulen-breitenbach.ch
Fuchs Marianne              KG     061 789 97 30   marianne.fuchs@schulen-breitenbach.ch
Gehrig Jacqueline          1./2.   061 789 97 12   jacqueline.gehrig@schulen-breitenbach.ch

Schulische Heilpädagogin

Kipfer Barbara             3./4.   061 789 97 12   barbara.kipfer@schulen-breitenbach.ch

Werken

Häfeli Monika                      061 789 97 07   monika.haefeli@schulen-breitenbach.ch
Timmermans Lotti                   061 789 97 07   lotti.timmermans@schulen-breitenbach.ch
Wyss Sabina                        061 789 97 07   sabina.wyss@schulen-breitenbach.ch

Deutsch als Zweitsprache

Ackermann Imelda                   061 789 97 10   imelda.ackermann@schulen-breitenbach.ch
Gross Vera                         061 789 97 10   vera.gross@schulen-breitenbach.ch
Krick Schwab Esther                061 789 97 10   esther.krick@schulen-breitenbach.ch
Rothen Maud                        061 789 97 10   maud.rothen@schulen-breitenbach.ch
Lehrpersonen / Wichtige Telefonnummern                                                          9

Logopädie

Weber Kern Ariane                061 789 97 29     ariane.weber@schulen-breitenbach.ch
Locher Ricarda                   061 789 97 29     ricarda.locher@schulen-breitenbach.ch

Lesetraining

Ackermann Imelda                 061 789 97 10     imelda.ackermann@schulen-breitenbach.ch

Medienunterricht

Timmermans Lotti                 061 789 97 10     lotti.timmermans@schulen-breitenbach.ch

Schulsozialarbeit
Daniel Bijsterbosch                              079 957 13 66     daniel.bijsterbosch@ktw.ch
Cynthia Misteli                                  079 532 29 99     cynthia.misteli@ktw.ch

Religion

Cirrincione Primo                                                  079 568 72 82
Malerba Patrizia                                                   079 798 12 42
Isepponi Susanna                                                   061 781 28 74

Schulleitung, Sekretariat

Schenker Felix, Schulleiter                      061 789 97 04     079 617 31 83
Jeker Remo, Co-Schulleiter                       061 789 97 10     076 521 10 36
Ingold Jacqueline, Sekretariat                   061 789 97 04     info@schulen-breitenbach.ch

Musikschule

Laufental – Thierstein                           061 761 36 25     info@musikschule-laufen.ch

Schulärztin

Frau Dr. med. Susana Mateos                      061 781 33 88     info@chinderjugenddokter.eu

Behörden und Fachstellen

Volksschulamt VSA, Solothurn                     032 627 29 37
Schulpsychologischer Dienst,                     061 704 71 50
Breitenbach
Berufsberatung, Breitenbach                      061 704 71 71
Psychomotorik, Breitenbach                       061 781 31 50
10                                                       Ferienplan

Ferien                       von           bis           Schulbeginn

Sommerferien 2021            Sa 10.07.21   So 15.08.21   Mo 16.08.21
5 Wochen

Herbstferien 2021            Sa 02.10.21   So 24.10.21   Mo 25.10.21
3 Wochen

Weihnachtsferien 2021/2022   Sa 18.12.21   So 02.01.22   Mo 03.01.22
2 Wochen

Sportferien 2022             Sa 26.02.22   So 13.03.22   Mo 14.03.22
2 Wochen

Frühlingsferien 2022         Sa 09.04.22   So 24.04.22   Mo 25.04.22
2 Wochen

Sommerferien 2022            Sa 09.07.22   So 14.08.22   Di 16.08.22
5 Wochen

Herbstferien 2022            Sa 01.10.22   So 23.10.22   Mo 24.10.22
3 Wochen

Weihnachtsferien 2022/2023   Sa 24.12.22   So 08.01.23   Mo 09.01.23
2 Wochen

Sportferien 2023             Sa 18.02.23   So 05.03.23   Mo 06.03.23
2 Wochen

Frühlingsferien 2023         Sa 01.04.23   So 16.04.23   Mo 17.04.23
2 Wochen

Sommerferien 2023            Sa 08.07.23   So 13.08.23   Mo 14.08.23
5 Wochen

Herbstferien 2023            Sa 30.09.23   So 22.10.23   Mo 23.10.23
3 Wochen

Weihnachtsferien 2023/2024   Sa 23.12.23   So 07.01.24   Mo 08.01.24
2 Wochen

Sportferien 2024             Sa 10.02.24   So 25.02.24   Mo 26.02.24
2 Wochen

Frühlingsferien 2024         Sa 23.03.24   So 07.04.24   Mo 08.04.24
2 Wochen

Sommerferien 2024            Sa 06.07.24   So 11.08.24   Mo 12.08.24
5 Wochen
Frei- und Feiertage                                                                11

Sonntag      01.08.21   Nationalfeiertag Schweiz   fällt in die Sommerferien

Montag       15.08.21   Mariä Himmelfahrt          frei

Montag       01.11.21   Allerheiligen              frei

Mittwoch     17.11.21   interne Weiterbildung      frei

Freitag      24.12.21   Heiliger Abend             fällt in die Weihnachtsferien

Samstag      25.12.21   Weihnachten                fällt in die Weihnachtsferien

Sonntag      26.12.21   Stephanstag                fällt in die Weihnachtsferien

Freitag      31.12.21   Silvester                  fällt in die Weihnachtsferien

Samstag      01.01.22   Neujahrstag                fällt in die Weihnachtsferien

Sonntag      02.01.22   Berchtoldstag              fällt in die Weihnachtsferien

Donnerstag   24.02.22   Schmutziger Donnerstag     nachmittags frei

Sonntag      06.03.22   Fridolinstag               fällt in die Sportferien

Freitag      15.04.22   Karfreitag                 fällt in die Frühlingsferien

Montag       18.04.22   Ostermontag                fällt in die Frühlingsferien

Sonntag      01.05.22   Tag der Arbeit             Sonntag

Donnerstag   26.05.22   Auffahrt                   frei

Freitag      27.05.22   Brücke                     frei

Montag       06.06.22   Pfingstmontag              frei

Donnerstag   16.06.22   Fronleichnam               frei

Freitag      17.06.22   interne Weiterbildung      frei
12                                                               Absenzen und Urlaub

Absenz bei Krankheit oder Unfall

Bei Krankheit oder Unfall Ihres Kindes bitten wir Sie, dies sofort telefonisch mitzuteilen. Es ist
auch möglich, dass ein „Gspänli“ die Abmeldung vornimmt; wir bitten Sie aber trotzdem,
nachher kurz die Lehrperson zu benachrichtigen. Rechtzeitiger Bescheid erspart der
Lehrperson das Nachfragen über den Verbleib des Kindes.

In jedem Fall bitten wir Sie um eine nachträgliche kurze, schriftliche Entschuldigung und bei
einer Absenz von mehr als drei Tagen, um ein entsprechendes Arztzeugnis.

Absenz beim Turn-/Schwimmunterricht

Kann Ihr Kind am Unterricht teilnehmen, aber nicht turnen oder schwimmen, so bitten wir Sie
um eine kurze, schriftliche Entschuldigung mit Begründung.

Absenz bei Krankheit/Unfall der Lehrperson

Bei unplanmässigem Ausfall einer Lehrperson wird sofort ein Ersatz gesucht. Sollte keine
Lösung möglich sein, werden die Eltern über einen Schulausfall informiert. Die Kinder werden
in diesem Fall zuhause behalten. Fachlektionen wie Religion, Deutsch, Werken etc. finden in
der Regel trotzdem statt. Wenn Eltern keine Lösung für die Betreuung ihres Kindes finden, darf
das Kind zu Blockzeiten in die Schule geschickt werden und wird dort betreut.

Urlaub

Es besteht laut Schulgesetz ab Beginn der Schulpflicht kein Anspruch auf zusätzliche Ferien-
oder Freitage. In diesem Gesetz werden allerdings Ausnahmefälle erwähnt; bereits
gebuchte Ferien gehören aber nicht dazu.
Wir bitten Sie im Interesse Ihres Kindes, Arztbesuche, Familienfeiern etc. in die schulfreie Zeit
zu legen. Für familiäre Anlässe stehen Ihnen 2 Jokertage pro Schuljahr zur Verfügung. Für
religiöse Feiertage besteht ein kantonales Reglement. Bei Urlaubsgesuchen ist gemäss
nebenstehender Kopiervorlage wie folgt vorzugehen:

Dauer der Absenz:                  zuständig:                     Einreichen des Gesuchs:

2 Jokertage (ganze Tage)           Klassenlehrperson              mindestens 1 Woche vorher

ab 5 Halbtagen bis 2 Wochen        Schulleitung                   6 Wochen vorher

mehr als 14 Tage                   Schulleitung                   mindestens 2 Monate vorher

Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule wird Anzeige beim Oberamt erstattet. Die
Erziehungsberechtigten können mit Busse ab Fr. 500.-- bestraft werden.
Die Eltern tragen bei zusätzlichem Urlaub ihres Kindes die alleinige Verantwortung für die
Folgen, die durch versäumten Unterricht entstehen.
Urlaubsgesuch                                                                            13

GesuchstellerIn:    _______________________________________________________________

Adresse, Telefon _______________________________________________________________

Name des Kindes _______________________________________________________________

Klasse, Lehrkraft   _______________________________________________________________

Urlaub von

Datum, Zeit         ________________________________________________             bis

Datum, Zeit         ________________________________________________________________

Mitbetroffene Geschwister:                     Klasse:              Lehrkraft:

Begründung:

Datum:        _________________         Unterschrift:          ____________________

Entscheid:
     bewilligt                  nicht bewilligt

Begründung:

Datum:        _______________                  Unterschrift:        __________________
14              Woher stammt der Name des Schulhauses Artegna?

Artegna und Breitenbach
– Not brachte uns zusammen – Freundschaft wird uns verbinden

Nach dem zweiten Weltkrieg bis Mitte der siebziger Jahre lebten und arbeiteten über 100
Menschen aus dem im Friaul gelegenen Dorf Artegna in Breitenbach.

Die «Breitenbacher Arteniesi» stellten ihre Schaffenskraft den lokalen Bauunternehmen und
der Industrie zur Verfügung und trugen so zur wirtschaftlichen Entwicklung unserer
Gemeinde bei. Sie waren am Bau bedeutender Breitenbacher Bauwerke wie dem
Schulhaus Mur (1951-1952) und der neuen römisch-katholischen Kirche (1964-1966) beteiligt.
In Jahr 1976 wurde Artegna von einem verheerenden Erdbeben heimgesucht, bei dem
zahlreiche Menschen ihr Leben verloren. In den folgenden Jahren kehrten die meisten der in
Breitenbach lebenden Arteniesi in ihre Heimat zurück, um beim Wiederaufbau ihres fast
vollständig zerstörten Dorfes mitzuhelfen. Die Breitenbacher Bevölkerung half durch
Spenden mit, die grösste Not zu lindern. So entwickelten sich gegenseitige Achtung und
Freundschaften.

Als Zeichen der Verbundenheit und des Gedenkens an die gemeinsame Geschichte
unterzeichneten am 21. September 2013 die Gemeinden Artegna und Breitenbach einen
Partnerschaftsvertrag.

Das neue Schulhaus im Herzen unseres Schulgartens auf den Namen «Artegna» zu taufen, ist
Ausdruck des Willens, uns in Notzeiten gegenseitig beizustehen, denn der Wohlstand ist ein
Geschenk, das uns jederzeit weggenommen werden kann.
Schulsozialarbeit                                                                           15

Schulsozialarbeit Region Thierstein West

Die Schulsozialarbeit (SSA) Thierstein West etabliert sich.
Seit Januar 2020 ist die SSA regelmässig in den
Schulhäusern der Primarschulen Breitenbach, Büsserach,
Kleinlützel, Bärschwil-Grindel und Erschwil, sowie an der
KTW präsent und unterstützt die Kinder und Lehrpersonen
bei      der     Alltagsbewältigung      im    schulischen
Zusammenleben. Mit den steigenden Fallzahlen und
Beratungen (+30% im Vergleich zum Vorjahr) setzten sich
die Schulleitungen zum Ziel, das Angebot der
Schulsozialarbeit auf das Schuljahr 2021/2022 auszubauen.

Nach grosser Überzeugungsarbeit in den Gemeinden, beim Schulvorstand und bei der
Delegiertenversammlung wurde die Aufstockung der Schulsozialarbeit um weitere 60-
Stellenprozent bewilligt, mit dem Ziel die bestehende Dienstleistung auszubauen und
vermehrt auf die Präventions- und Projektarbeit zu setzen.

                                    Mit Cynthia Misteli aus Boningen konnte eine aufgestellte
                                    wertschätzende und offene Persönlichkeit für die neue
                                    Stelle engagiert werden.
                                    Die Schulsozialarbeit ist während der Woche an einem
                                    oder mehreren Halbtagen an den Schulen der Region
                                    anwesend und kann entweder im Büro aufgesucht, auf
                                    den Pausenplätzen angetroffen und telefonisch oder via
                                    Mail kontaktiert werden. Die telefonischen Präsenzzeiten
                                    sind montags, dienstags, donnerstags von 8h00 bis 18h00,
                                    mittwochs von 8h00 bis 13h00 und freitags von 08h00 bis
                                    16h00.

Die SSA arbeitet nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, nimmt eine neutrale Haltung ein und
untersteht der Schweigepflicht.

Kontakt Schulsozialarbeit:

Daniel Bijsterbosch, Dipl. Sozialarbeiter FH                  Cynthia Misteli
079 / 957 13 66                                               079 / 532 29 99
daniel.bijsterbosch@ktw.ch                                    cynthia.misteli@ktw.ch
16                                      Übertritt in weiterführende Schulstufen

Das Übertrittsverfahren ist ein kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen
für alle Schülerinnen und Schüler. Die Anforderungsprofile der drei Sekundarschulniveaus sind
beschrieben.
Die Zuweisung zu einem Niveau der Sekundarschule erfolgt durch ein Empfehlungsverfahren
mit klaren Kriterien der Leistung. Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und
Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt.
Das Verfahren soll im Verlaufe der sechsten Primarklasse alle Beteiligten unterstützen, jenes
Anforderungsniveau zu finden, in dem der Schüler oder die Schülerin am besten gefördert
werden kann. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte wirken
an diesem Prozess mit.

Die Thiersteiner Oberstufe wird in 3 Schultypen geführt:

         Sek B mit Basisanforderungen in den Schulanlagen Mur, in Breitenbach
         Sek E mit erweiterten Anforderungen in den Schulanlagen Mur, in Breitenbach
         Sek P im Regionalen Gymnasium, in Laufen

Als Grundlage der Zuteilung werden vom Kanton Solothurn folgende Kriterien vor-
geschrieben:

         Es zählen die Noten der 6. Klasse in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und
          Sachunterricht NMG. Es zählen die 6.-Klass-Noten, beginnend am 16. August 2021 bis
          und mit 25. Februar 2022 (bereits in KW7, sonst KW 10).

         Im anschliessenden Elterngespräch, ab Woche 11 2022 wird auch der Gesamt-
          einschätzungs-Beurteilungsbogen aus der 5./6. Klasse eingesetzt.

         Gesamtdurchschnitt                      Zuteilung

         bis 4,50                                Sek B

         ab 4,60 – 5,10                          Sek E

         ab 5,20 – 6,00                          Sek P oder Sek E

         Die Kontrollprüfung stellt einen ausserordentlichen Zwischenschritt im
          Übertrittsverfahren dar. Sie wird bei Uneinigkeit zwischen Lehrpersonen und
          Erziehungsberechtigten auf Antrag (Anmeldung) der Eltern hin angewandt.
          Diese wird vom Kanton aus dezentral in Breitenbach durchgeführt.
Elternforum                                                                                  17

Das Elternforum setzt sich aus Elternvertretern aller Klassen vom Kindergarten bis zur 6. Klasse,
einem Vertreter der Fachkommission und zwei Vertretern der Lehrpersonen zusammen. Die
Vertretungen werden an den Elternabenden bestimmt und erhalten eine Einladung zur
ersten Sitzung.
Zusätzlich können alle interessierten Eltern mitmachen, auch wenn es bereits einen Vertreter
für die Klasse im Elternforum gibt. Ziel des Forums ist die Optimierung der Kommunikation
zwischen Eltern und Schule sowie Unterstützung und Entwicklungsinputs an die Schulleitung.

An 4-5 Sitzungen pro Jahr werden verschiedene Themen rund um das Thema Schule
diskutiert und behandelt. Die Kommunikation an die Familie erfolgt über den Newsletter der
Schule Breitenbach (Anmeldung auf schule-breitenbach.ch) und durch die Infobroschüre.
Der Start in das neue Schuljahr begann im Zeichen von Corona und war damit von grosser
Unsicherheit geprägt.
Was machen die Fallzahlen, welche neue Regelungen gibt es? Dürfen die Schulen weiter
geöffnet bleiben oder wird wieder auf homeschooling umgestellt. Wie kann der Schulbetrieb
«sicher» stattfinden? Gibt es an unserer Schule Coronafälle? Wie funktioniert das mit der
Quarantäne?
Mit Abstand, Hygienemassnahmen und Zonen für jede Klasse auf dem Pausenhof konnte
der Regelschulbetrieb aufrechterhalten werden.
Glücklicherweise gab es an der Schule selber nur sehr wenige Coronafälle, so dass das
Schuljahr im Grossen und Ganzen normal verlief.

So konnten wir zum Beispiel das 1. Mal einen Scooter-Kurs für die 1. und 2. Klassen
durchführen. Sie lernten alles über die richtige Schutzkleidung, wie man richtig bremst und
Kurven fährt. Dieser Kurs wird jetzt jährlich immer in der 2. Klasse stattfinden.
Auch neu gibt es seit den Sportferien das Angebot des freiwilligen Schulsports Schwimmen.
Ab der 3. Klasse kann man am Mittwochnachmittag einfach Spass im Wasser haben.

Leider fiel das Skilager der 5. und 6. Klassen Corona zum Opfer. An dessen Stelle fanden
Sommer-Klassenlager statt.
Am 15.06.21 fand nach einem Jahr Pause der Schulsporttag wieder statt und am 1.12.21
freuen wir uns auf das kreative Adventsfenster der Schüler/innen.

Es war und ist für die Lehrpersonen und die Schulleitung jedoch auch weiterhin eine grosse
Herausforderung den Spagat zwischen Normalität und Vorsichtsmassnahmen zu bewältigen.

Wir freuen uns immer über Anregungen, Wünsche und Fragen rund um das Thema Schule
und wünschen allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen ein gesundes
Schuljahr 2021/2022.
18                                                                    Schulhausregeln

Auszug aus den Schulhausregeln für 1. bis 6. Klasse

    Das Schulhaus darf erst 5 Minuten vor Beginn des Unterrichtes betreten werden.

    Im Schulhaus ist das Skaten, Rennen, Lärmen und Raufen untersagt.

    Velos sind bei den Veloständern diebstahlsicher abzustellen. Scooter gehören in die extra
     eingerichteten Scooter-Ständer. In die Gebäude dürfen die Geräte nicht mitgenommen
     werden. Wer mit Rollschuhen und Wheelys zur Schule kommt, hat für den Wechsel zwi-
     schen den Schulhäusern und für Arbeiten im Freien Ersatzschuhe dabei.

    Die Pause verbringen die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich draussen auf dem zuge-
     wiesenen Pausenplatz. Bei trockenem Wetter kann die Lehrkraft nach Absprache den
     Aufenthalt auf der Spielwiese oder dem Spielplatz erlauben.

    Während der Unterrichtszeit darf das Schulareal nicht verlassen werden. Ausnahmen sind
     in Begleitung oder unter Einwilligung der Lehrperson.

    Auf dem Schulareal soll ein gewaltfreier Umgang herrschen. Das Mitbringen von Waffen
     und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten und wird gegebenenfalls der Polizei
     gemeldet. Das Werfen von festen Gegenständen ist untersagt. Laserpointer sind in Kin-
     derhand gefährlich und dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.

    Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerk und ähnlichen Artikeln ist nicht gestattet.

    Das Schulareal ist sauber zu halten. Abfälle gehören in die Abfalleimer. Zu allen Einrich-
     tungen der Schule ist Sorge zu tragen. Allfällige Kosten für Reinigungsarbeiten und
     Schäden gehen zu Lasten der Verursacher.

    Wir legen grossen Wert auf einen sparsamen Umgang mit Wasser, Energie und
     Verbrauchsmaterial.

    Der Konsum von Tabak, Drogen, Alkohol und anderen Suchtmitteln ist auf dem ganzen
     Schulareal verboten.

    Mobiltelefone und andere private, elektronische Geräte dürfen auf dem Schulareal nicht
     benutzt werden. Sie gehören zum Freizeitbereich. Sollten solche Geräte in die Schule
     gebracht werden, können sie zu Beginn des Unterrichts der Lehrperson abgegeben
     werden. Wo das Verbot missachtet wird, wird das Gerät für die Dauer des
     Schulhalbtages eingezogen. Im Wiederholungsfall wird das Gerät wieder eingezogen,
     aber nur noch den Eltern ausgehändigt.
Schulweg/Blockzeiten                                                                        19

Schulweg

Dazu erst eine Passage aus dem Leporello des Verkehrsclub Schweiz zum Thema Schulweg:

„Kinder wollen wachsen. Auch innerlich. Auf dem Schulweg sammeln sie grundlegende
Erfahrungen. Sie pflegen Freundschaften und tragen Konflikte aus; sie entdecken ihre
Umgebung und ein Stück Freiheit; sie üben Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Kurz:
Der Schulweg ist ein Erlebnis. Er bringt die Kinder weiter als  zur Schule.“

Der selbständige Gang der Kinder in die Schule ist wertvoll für die soziale Entwicklung.
Ausserdem ist es eine willkommene Gelegenheit zur täglichen Bewegung, und zwar bei
jeder Witterung. Auch Kindergartenkinder können mindestens einen Teil ihres Schulweges zu
Fuss zurücklegen. Lernen Sie Ihrem Kind im wahrsten Sinne Schritt für Schritt den Schulweg.

Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Kind mit einem Gerät zur Schule fährt, das über einen Motor
verfügt. Das ist ein Spielzeug für die Freizeit und eignet sich nicht für den Schulweg.

Sollten Sie ausnahmsweise Ihr Kind einmal mit dem Auto zur Schule fahren, dann halten oder
parkieren Sie bitte auf dem Parkplatz der Schwedenschanze. Der Parkplatz vor der Aula
eignet sich nur schlecht, da er sehr schnell überfüllt ist. Autos dürfen niemals, auch nicht für
wenige Augenblicke auf dem Trottoir abgestellt werden. Die Gefahren für andere Kinder
sind zu hoch: Wie schnell gelangt ein Kind – für entgegenkommende Fahrzeuge nicht
rechtzeitig sichtbar – hinter einem parkierten Auto auf die Fahrbahn!
Bitte beachten Sie auch, dass das Halten auf Trottoirs aus solchen Gründen verboten ist. Bei
Zuwiderhandlungen behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Blockzeiten

      Kindergarten:        08.15 – 11.40 Uhr
      1. bis 6. Klasse:    07.40 – 11.40 Uhr

Die Kindergartenkinder haben ab 08.15 Uhr 4 Lektionen Unterricht mit Pausen.
5-Jährige besuchen den Kindergarten am Montag, Mittwoch und Freitag, die 6-Jährigen
kommen an allen fünf Vormittagen.

Am Dienstag- und Donnerstagnachmittag wird in Halbklassen unterrichtet. Wann Ihr Kind
eingeteilt ist, ersehen Sie aus seinem Klassenstundenplan.
20                                 Möglichkeiten zur Förderung des Kindes

Spezielle Förderung

Seit der Aufhebung der Kleinklassen werden alle Kinder der Volksschule gemeinsam
unterrichtet. Die Schule hat nun die Aufgabe, den Lernstoff für alle aufzubereiten und
allenfalls Hilfe anzubieten. Wo nötig erhalten die Schülerinnen und Schülern innerhalb des
Unterrichts spezielle Förderung. Diese geht von Kurzinterventionen in einem Fach über
mehrere Lektionen Unterstützung durch die Förderlehrperson bis hin zu individuellen
Lernzielen, wo der Stoff des Kindes von jenem der Klasse abweicht und angepasst wird. Dies
geschieht alles in Absprache mit den Eltern.
Für begabte Kinder gibt es auch Angebote in Form von Begabtenförderung.
In allen Fällen erfolgt eine Anmeldung durch die Klassenlehrperson.

Deutsch als Zweitsprache

Alle Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben das Anrecht auf Deutsch-Zusatz-
Unterricht in Kleingruppen, welcher teilweise oder ganz während der regulären
Unterrichtszeit stattfindet.
Bereits im Kindergarten gibt es Deutschunterricht. Ab Schuleintritt haben die Kinder Anrecht
auf 6 Semester Deutschzusatz. Je nach Qualität der Deutschkenntnisse wird zuerst der
Intensiv- oder gleich der Aufbaukurs besucht.
Die Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde und des Kantons.
Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson.

Lesetraining

Als Erwachsene wissen wir, wie wichtig es ist, Texte lesen und verstehen zu können. Deshalb
ist der Erwerb dieser Fähigkeiten ein zentrales Anliegen der Schule.
Breitenbach bietet ein Lesetraining an. In kleinen Gruppen kann die Lesefähigkeit geübt und
verbessert werden. Das Lesetraining gibt auch Anregung für selbständiges Üben zuhause.
Die Bibliothek vom Kultur- und Leseverein im Wydenhof bietet zum Jahresbeitrag von
Fr. 65.00 (pro Familie) eine grosse Auswahl an Büchern an.

Die Wochenlektion findet ausserhalb der Schulzeit statt.
Die Kosten trägt die Gemeinde Breitenbach, erhebt aber einen Elternbeitrag von Fr. 100.-
pro Semester. Kostenbefreiung ist in bestimmten Fällen möglich.
Die Anmeldung erfolgt nach Rücksprache mit den Eltern durch die Klassenlehrperson.

Ufzgi–Stube

Die regelmässige, gewissenhafte Ausführung der Hausaufgaben festigt und vertieft das im
Unterricht erarbeitete Wissen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Kinder ihre
Hausaufgaben selbständig erledigen können. Für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6.
Primarklasse, die bei den Aufgaben Unterstützung benötigen, bieten wir eine
Hausaufgabenbegleitung an.
In ruhiger, freundlicher Atmosphäre werden die Kinder bei ihren Aufgaben betreut.
Die Ufzgi–Stube findet im Schulhaus Artegna statt. Betreut werden die Kinder von freiwilligen
Helferinnen, welche auch Mitglied des Vereins sind.
Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson oder über das Schulsekretariat.
Elternbeitrag: Fr. 120.00 pro Semester für 2 Stunden pro Woche.
(Geschwisterrabatt: Fr. 50.00) Kostenbefreiung ist in bestimmten Fällen möglich.
Möglichkeiten zur Förderung des Kindes                                                      21

Logopädie

Beschrieb und Kontaktdaten finden Sie auf Seite 25

Psychomotorische Therapie

Kinder mit Entwicklungsverzögerungen zeigen Auffälligkeiten in ihrem Bewegungsverhalten:
Sie können kaum ruhig sitzen, bewegen sich ungeschickt und stolpern über ihre eigenen
Füsse, oder aber sie sind ängstlich und gehemmt und weichen Bewegungsangeboten aus.
Die möglichen Ursachen für solches Verhalten sind verschieden und vielfältig. Zeichnen sich
im Bewegungsverhalten eines Kindes Schwierigkeiten ab, so hat dies Auswirkungen auf das
Lernverhalten und die sozialen Kontakte.
In der Psychomotorik-Therapie kann durch gezielte Bewegungsangebote und aufgrund der
Erkenntnisse des Zusammenhangs von Wahrnehmung, Denken, Bewegung und Gefühlen
die Entwicklung dieser Kinder gefördert werden. Die Arbeit orientiert sich an den Stärken der
Kinder und setzt bei ihren Ressourcen an. Ein weiterer Faktor für eine erfolgreiche Therapie ist
die Zusammenarbeit mit den Eltern und Lehrpersonen in Form von Beratung und
Unterstützung. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern und/oder durch die
Klassenlehrperson.
Das Formular zur Anmeldung finden sie auf folgender Website:
www.arkadis.ch > Therapie&Beratung > Psychomotorik

Die Kontaktdaten dazu und weitere hilfreiche Kontaktdaten finden Sie auf Seite 31

Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst bietet verschiedene Dienstleistungen an:
 Beratung von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Behörden bei Schul- und
   Erziehungsfragen
 Abklärung bei Schulleistungsproblemen
 Abklärung bei Verhaltensproblemen
 Beratung zur Schullaufbahn
 Anlaufstelle für Krisenintervention (massive Streitfälle im Umfeld der Schule, schwierige
   Schulsituationen, akute Gefährdung von Kindern, Lehrpersonen und Familien)
 Unterstützung: Mitarbeit im Einschulungsteam, Zusammenarbeit mit Fachkräften,
   Gutachtertätigkeit

Die Kontaktdaten dazu und weitere hilfreiche Kontaktdaten finden Sie auf Seite 31
22                   Interkonfessionell verantworteter Religionsunterricht
Gotteserfahrungen: gestern, heute, morgen
Gott ist den Menschen in ihrer Geschichte auf vielfältige Weise begegnet: in Träumen, in
Erscheinungen, mit Blick auf hoffnungsstiftende Menschen. Dies gilt sogar für die heutige Zeit, wo wir
als Menschen in einer multireligiösen Welt leben.
Selbst den Klimawandel kann man als einen Fingerzeig Gottes verstehen, der einen an alte Sintflut-
Geschichten denken lässt, welche unterschiedliche Völker und Religionen kennen. Doch ist es auch
richtig, das so zu sehen?
Eben darum lohnt es sich immer wieder neu, sich mit unterschiedlichen Gotteserfahrungen und
Zeitdeutungen zu befassen.
Wie verschiedene Menschen und Gruppen aktuell denken und dabei ihr religiöses Leben gestalten,
darauf können wir im Fach Religion speziell unser Augenmerk richten. Wir möchten Sie als Eltern dazu
einladen und ermutigen, Ihre Kinder am Fach teilnehmen zu lassen, welcher Glaubensrichtung auch
immer Sie angehören. Was aber werden die Kinder in den sechs Primarschuljahren vermittelt
bekommen?

Religion: ein weites Feld – eine klare Verantwortung
Im Schulfach Religionsunterricht geht es darum, dass Schülerinnen und Schüler die eigenen religiösen
Wurzeln kennenlernen und auch ihre eigene Religiosität entdecken und bedenken können. Ebenfalls
gilt: in der Schweiz liegen die religiösen Wurzeln in erster Linie beim Christentum und Judentum. Der
Islam, der Hinduismus und der Buddhismus sind – historisch gesehen – nach und nach dazu
gekommen und bereichern nun auch das religiöse Spektrum unseres Landes. Daneben gibt es
Religionskritische und Atheisten in wachsender Zahl. Wo aber liegt nun der Schwerpunkt der Inhalte
für das Fach Religion, wo sich die Demografie und die religiösen Verhältnisse allmählich ändern, auch
im Kanton Solothurn? Hier ist das Fach vom Staat her nach wie vor den drei Landeskirchen zum
Unterricht übertragen, die es in gemeinsamer Verantwortung ausüben: die römisch-katholische, die
christ–katholische und evangelisch-reformierte Kirche. Sie räumen den anderen Religionen und
religionskritischen Stimmen Raum ein, richten ihren Blick aber dennoch auf das Überkommene, das
allen als die notwendige Diskussionsgrundlage dient.

Zusammenfassend:
Der Religionsunterricht steht als Schulfach allen Schülerinnen und Schülern offen. Dieser ist von den
Landeskirchen ökumenisch verantwortet und an gemeinsame Ausbildungsstandards für die
angestellten Religionslehrer-innen bzw. Katechet-inn-en gebunden (Oekmodula in den Kantonen BL,
BS, BE, SO, JU).

Unsere gegenwärtigen Lehrkräfte:
1.-3. Klassen:
Isepponi, Susanna, Kirchmattstr. 7, 4226 Breitenbach, Tel. 061 781 28 74
susanna.jsepponi@bluewin.ch
4. Klassen:
Malerba, Patrizia, Hauptstrasse 10, 4233 Meltingen, Tel. 079 789 12 42
Patrizia.malerba@gmx.ch
5.-6. Klassen:
Cirrincione, Primo, Gentenwisstrasse 4b, 8332 Russikon, Tel. 079 568 72 82
cprimo@bluewin.ch

Administration/Koordination:                         Begleitung der KathechetInnen:
Kath. Sekretariat/Pfarramt                           Marion Scalinci-Ackermann (Kath.)
Bodenackerstrasse 3, 4226 Breitenbach                Baschiackerstrasse 293, 4232 Fehren
Tel. 061 781 11 54                                   Tel. 079 581 64 48
pfarramt@kath-breitenbach.ch                         marion.ackermann@kath-breitenbach.ch
Ref. Pfarramt: Stéphane Barth-Ehrsam                 Sandra Martino (Ref.)
Archweg 4, 4226 Breitenbach                          Bettlerbrunnenweg 5, 4226 Breitenbach
Tel. 061 781 12 50 / 079 465 77 69                   Tel. 061 599 84 85
st.barth@bluewin.ch                                  sandra.martino@hotmail.com
Gesundheit                                                                                  23

Planbare Untersuchungen und Behandlungen sollen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.

Schulärztlicher Dienst

In den Gemeinden des Kantons Solothurn besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein
schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen und
privaten Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit.

Empfohlen wird Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten (6. Lebensjahr) und in der 4. Klasse
der Schulpflicht (10. Lebensjahr, sowie bei neu in die Schule eintretenden Kindern. In der 8./9.
Klasse der Schulpflicht (14./ 15. Lebensjahr) ist eine ärztliche Kurzuntersuchung mit einem
Beratungsgespräch empfohlen.

Diese ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen mit der Kontrolle des Impfausweises sollen
sinnvollerweise von der von Ihnen gewählten Kinderärztin oder dem von Ihnen gewählten
Kinderarzt durchgeführt werden. Sie/Er kennt Ihr Kind bereits. Nur in Ausnahmefällen
übernimmt dies die Schulärztin beziehungsweise der Schularzt.

Die durchgeführten ärztlichen Voruntersuchungen und Impfungen werden in der gelben
„Gesundheitskarte“ des schulärztlichen Dienstes (Bescheinigung) festgehalten, welche das
„Gesundheitsheft“ und den „Impfausweis“ ergänzt.

Die Schulärztin steht Ihnen für Beratung in allen Fragen, die allfällige Gesundheitsprobleme
Ihres Kindes im Zusammenhang mit der Schule betreffen, zur Verfügung.

      Die Schulärztin                           Der Schularzt

      Frau Dr. med. Susana Mateos               Herr Dr. med. Lin Bähre

Schulzahnärztlicher Dienst

In den Gemeinden des Kantons Solothurn besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein
schulzahnärztlicher Dienst.

Die vorbeugende Zahnpflege ist primär Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Die
Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte sowie die Lehrerschaft unterstützt sie dabei.

Die Schulzahnpflege bezweckt, Zahnschäden und ihre Folgen durch vorbeugende
Massnahmen und Behandlungen zu verhindern. Die Schulzahnpflege umfasst die
regelmässige Aufklärung über die zweckmässige Mundpflege und Ernährung, die
vorbeugende Zahnpflege, jährliche, obligatorische Untersuchungen und dies, während der
ganzen obligatorischen Schulzeit.

Sie als Erziehungsberechtigte/r treten mit einem Schulzahnarzt oder einer Schulzahnärztin in
Verbindung und diese/r bietet Sie und Ihre Kinder oder ihr Kind zur jährlichen
Kontrolluntersuchung auf. Sie sprechen bei anstehenden Behandlungen das weitere
Vorgehen direkt mit dem Zahnarzt oder mit der Zahnärztin ab.
24                                                    Fachstelle Beziehungsfragen

Fachstelle Beziehungsfragen Kanton Solothurn:
Beratungsstelle für Familien, Paare und Einzelpersonen sowie für Schwangerschaftsfragen
und Anlaufstelle für das Staatspersonal

Unsere Beratungsstelle befindet sich an der Fehrenstrasse 12, gegenüber der Bushaltestelle
„Dorfplatz“ im selben Haus wie die Arkadis Fachstellen und die Physiotherapie für Kinder.
Die Beratungsstelle ist für alle Gemeinden des Kantons Solothurn im Dorneck, Thierstein und
im Leimental zuständig.
Themen für eine Beratung könnten sein:

      Wir streiten uns ständig – wie können wir anders miteinander umgehen?
      Bei uns läuft nichts mehr mit Zärtlichkeit und Intimität- kriegen wir das je wieder hin?
      Hilfe, ich bin alleinerziehend – wie kann ich meine Kräfte gut einteilen?
      Patchwork – wie kriegen wir alles unter einen Hut?
      Wir trennen uns – was müssen wir bedenken? Wie sagen wir es unseren Kindern?
      Ich habe eine Lebenskrise – wie komme ich da wieder heraus?
      Mein Kind pubertiert – rette sich wer kann?
      Ich bin schwanger – wie soll es weiter gehen?
      Meine Eltern sind alt geworden – wie kann ich mit Ihnen umgehen?
      Mein Kind und die sozialen Medien – wie gehen wir als Eltern damit um?
      Nach Corona – wie schaffen wir es, alles zu bewältigen?

Dies sind nur ein paar wenige Beispiele, die Sie in eine Beratung führen können. Frau Lukas
vermittelt einerseits Informationen und sucht andererseits mit Ihnen gemeinsam und in Ihrem
Tempo einen Weg mit diesen Herausforderungen des täglichen Lebens umzugehen.

Die Fachstelle ist an die Schweigepflicht gebunden. Das bedeutet, dass ohne Ihr
ausdrückliches Einverständnis keine Informationen an Dritte weitergegeben werden.
Die erste Beratungssitzung ist für alle kostenlos. Für weitere Gespräche im Rahmen der Paar-
und Familienberatung wird ein Kostenbeitrag gemäss Ihren finanziellen Möglichkeiten
erhoben. Die Schwangerschaftsberatung sowie die Beratung für das Staatspersonal sind
kostenlos.
Manchmal kann es eine Entlastung sein, mit einer aussenstehenden Person über Dinge zu
reden, die einen beschäftigen und bei denen man nicht weiterkommt. Dadurch können die
verschiedenen Standpunkte genauer untersucht, die eigenen Gedanken geteilt und
vielleicht andere Wege im Umgang mit Fragen, Unsicherheiten und Schwierigkeiten
gefunden werden.
Frau Lukas ist jeweils am Montag und am Donnerstag in der Beratungsstelle. Sie ist für eine
Terminvergabe unter 061 781 34 49 erreichbar oder über Mail: breitenbach@fabeso.ch
__________________________________________________________________________________
FACHSTELLE FÜR BEZIEHUNGSFRAGEN
Fehrenstrasse 12, 4226 Breitenbach – breitenbach@fabeso.ch / www.fabeso.ch
Tel. 061 781 34 49 – (Sprechstunden nur auf Voranmeldung)
Logopädie                                                                               25

Der logopädische Dienst Breitenbach bietet folgende Dienstleistungen für Kinder ab
Kindergarten bis Ende der Primarschule aus dem Bezirk Thierstein an:

      Sprachabklärung
      Sprachtherapie (einzeln oder Kleingruppe)
      Beratung der Eltern und Lehrkräfte
      Sprachscreenings in Kindergärten

Eine logopädische Abklärung ist angezeigt, wenn ein Kind:

      schwer verständlich spricht
      Laute nicht bilden kann oder ersetzt
      unvollständige Sätze bildet
      oft nach dem richtigen Wort sucht oder es umschreibt
      Sprache schlecht versteht
      stottert
      ausserhalb der Familie nicht spricht
      eine heisere Stimme hat
      Schwierigkeiten mit Lesen und Schreiben hat

Logopädie ist eine pädagogisch–therapeutische Massnahme                mit     individuellen
Therapiezielen. Sie wird unabhängig von Schulsemestern durchgeführt.

Das Ziel einer logopädischen Therapie ist es, eine Verbesserung der mündlichen oder
schriftlichen Kommunikation zu erreichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie den
Lehrpersonen ist sehr wichtig. Bei Bedarf werden weitere involvierte Fachpersonen
kontaktiert. Die Angaben unterstehen dem Datenschutz und werden nur mit Ihrem
Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Die Kosten für eine logopädische Therapie werden von der Wohngemeinde getragen.

Weitere Informationen über Logopädie finden Sie unter www.logopaedie-so.ch

Logopädischer Dienst Breitenbach
Frau Ariane Weber Kern (Di, Do, Fr)    ariane.weber@schulen-breitenbach.ch
Frau Ricarda Locher (Mo, Mi)           ricarda.locher@schulen-breitenbach.ch
Schulhaus Artegna
Breitgartenstrasse 1
4226 Breitenbach
Tel. 061 789 97 29
26                                Zusammenarbeit Eltern und Lehrpersonen

Wie Eltern und Lehrpersonen gut zusammenarbeiten

Das erste Quartal des neuen Schuljahrs ist vorbei, das Kind ist in den letzten Wochen in der
Klasse angekommen und hat die Lehrperson kennengelernt. Nun gilt es in geteilten Rollen
das Kind gut durch das Schuljahr zu begleiten. Eine gelingende Kommunikation zwischen
Eltern und Lehrpersonen ist dafür eine wichtige Grundlage.

Im Schulalltag gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und
Schulleitung nicht immer einfach. Unterschiedliche Erwartungen, missverständliche
Kommunikation und ungeeignete Kommunikationsmittel können zu Konflikten führen,
welche die Zusammenarbeit belasten. Dabei ist es für das Kind äusserst wichtig, dass seine
nahen Bezugspersonen zu Hause und in der Schule einander verstehen. Denn sie sind
wichtige Menschen im Leben des Kindes oft dessen Vorbilder.

Zwei Rollen – zwei Perspektiven

Wichtig ist, dass sich beide Seiten von Anfang an vor Augen führen, dass sie
Kooperationspartner in unterschiedlichen Rollen und mit verschiedenen Perspektiven sind.
Eltern sehen ihr Kind aus einem sehr nahen und persönlichen Blickwinkel, der von einem
grossen Erfahrungsschatz an gemeinsamen Erlebnissen geprägt ist. Sie sind als Vertretende
und Erziehungsverantwortliche ihrer Kinder Expertinnen und Experten für das familiäre
Umfeld. Von der Lehrperson erwarten sie zum Beispiel, dass diese ihr Kind optimal erfasst und
fördert. Wichtig ist für die Eltern oft auch die gute Erreichbarkeit. Manche möchten den
Zugang zur Lehrperson wann immer möglich via SMS, Telefon oder Mail sichergestellt haben.

Lehrpersonen sind insbesondere zuständig für das Lernen im Unterricht, für die Förderung von
überfachlichen Kompetenzen sowie für das soziale Lernen. Sie sorgen für Sicherheit und
Wohlbefinden in der Klasse. Sie sind als pädagogische Fachkräfte Expertinnen und Experten
für das Lernen, die Förderung (der Kinder) und die Klassenführung. Lehrpersonen haben die
Erwartung an die Eltern, dass sie diese Rolle anerkennen und diese nicht zur ihrigen machen.
Dem Bedarf nach Erreichbarkeit steht seitens der Lehrpersonen der Wunsch gegenüber,
dass die wichtige Abgrenzung zwischen Schule und Privatleben anerkannt wird.

Erfolgsfaktoren der Zusammenarbeit

Die Kinder, die Eltern und die Lehrpersonen – alle profitieren von einer guten
Zusammenarbeit. Verschiedene Faktoren tragen zum Gelingen bei, einige Aspekte davon
sind besonders erwähnenswert: Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrperson
braucht wechselseitiges Interesse, Offenheit und Respekt. Eltern und Lehrpersonen sollten
von Beginn an wohlwollende Bereitschaft zum Beziehungsaufbau zeigen.

Die Initiative ergreift meistens die Schule beziehungsweise die Lehrperson. Mittels
Informations- oder Begrüssungsbriefen, Elternabenden und Elterngesprächen nehmen die
Klassenlehrpersonen Kontakt zu den Eltern auf. Während des Schuljahrs ist es gerade auch
seitens der Eltern wichtig, sich bei Anliegen zu fragen, wann und mit welchem Medium die
Nachricht kommuniziert werden soll.
Zusammenarbeit Eltern und Lehrpersonen                                                        27

Das heisst zum Beispiel: Braucht es abends um halb zehn sofort eine Sprachnachricht an die
Lehrerin, nachdem mein Sohn mir die Prüfung gezeigt hat und ich die Bewertung nicht
nachvollziehen kann? Oder reicht es, wenn ich meine Frage am nächsten Elterngespräch
stelle oder die Bewertung einfach akzeptiere? Muss ich ein paar Minuten nachdem meine
Tochter erzählt hat, dass sie in der Schule von Mitschülerinnen beleidigt wurde, die
Lehrperson auf dem Handy anrufen oder reicht es eine E-Mail am folgenden Tag oder ein
Ansprechen beim nächsten Treffen? Ist ein Telefonat oder bei andauernden Problemen ein
persönliches Gespräch zielführender? Natürlich gibt es auch dringende Fälle und Notfälle.
Da gelten andere Regeln und die Lehrpersonen sind für die Eltern auch zu
unkonventionellen Zeiten da.

Ton, Zeit und Ort

Wenn es um das eigene Kind geht, reagieren die meisten emotional. Das ist verständlich
und menschlich. Dabei gilt es sachlich und konstruktiv zu bleiben. Alles andere ist selten
zielführend. Im Zentrum stehen dabei die berühmten „Ich-Botschaften“. Sie sind hilfreich für
eine gute Kommunikation. Sie geben persönliche Eindrücke wieder und erklären, wie man
selbst eine Situation empfindet. Ein „Mein Eindruck ist, dass mein stiller Sohn in Ihrer Klasse zu
sehr untergeht und von Ihnen mehr Aufmerksamkeit bräuchte“ ist vom Gegenüber viel
besser annehmbar als „Sie schenken meinem Sohn zu wenig Aufmerksamkeit“.
Empfindungen können unterschiedlich sein. Und genau da kann ein gutes Gespräch
beginnen.

Sollte das Gespräch mit der Lehrperson wiederholt nicht gelingen, so können sich Eltern an
die Schulleitung wenden. Sie ist die nächste Instanz und kann in schwierigen oder
blockierten Situationen involviert werden. Denn auch wenn sich alle bemühen: Die
Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist anspruchsvoll und braucht Zeit. Durch
divergierende Erwartungen können Konflikte entstehen. Dann ist es wichtig, lokal und situativ
Lösungen zu finden, im Interesse der Eltern und der Lehrpersonen, aber insbesondere zum
Wohle des Kindes.

Sachlich kommunizieren

Hilfreich sind eine grundsätzlich offene und wohlwollende Haltung und das Vertrauen, dass
nicht nur für die Eltern, sondern auch für die Lehrperson das Wohlbefinden des Kindes und
eine positive anregende und fördernde Lernumgebung im Zentrum stehen.

Und wenn es einmal anders wirken sollte, kann jederzeit wertschätzend, sachlich und mittels
passendem Kommunikationskanal das Gespräch mit der Lehrperson gesucht werden. Dafür
drücke ich allen Eltern und Lehrpersonen die Daumen und wünsche ganz gutes Gelingen!

Text von Franziska Peterhans, Zentralsekretärin und Mitglied der Geschäftsleitung des
Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH aus dem Schweizer ElternMagazin
Fritz+Fränzi
28                                                            Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten der Eltern

     Die Eltern haben das Anrecht

    im Rahmen der Fähigkeiten ihres Kindes und unter Berücksichtigung seiner Neigungen
     den Ausbildungsgang zu bestimmen. Ausser in die öffentlichen Schulen können sie auf
     eigene Kosten ihre Kinder in eine Privatschule schicken oder ihnen privaten Unterricht
     erteilen lassen. Privatunterricht und der Besuch einer privaten Schule bedürfen –
     während der Dauer der obligatorischen Schulpflicht – der Bewilligung des
     Volksschulamtes VSA und unterstehen seiner Aufsicht.
    seitens der Schule alle Informationen zu erhalten, die zur Erfüllung des eben genannten
     Rechtes notwendig sind.
    Einsicht in den Lehrplan und die Stoffabsprachen der Schulen Breitenbach zu nehmen.
     Die Dokumente sind auf dem Sekretariat einsehbar.
    nach Absprache mit der Lehrkraft den Unterricht ihres Kindes zu besuchen.
    über Besonderheiten des Unterrichts, neue Unterrichtsformen, neue Lehrmittel und
     Lehrmethoden, bedeutende Versuche und Reformen, angemessen informiert zu
     werden.
    über Anordnungen, die das Kind betreffen, von der zuständigen Instanz benachrichtigt
     zu werden.
    in die bewerteten Leistungen, in die Prüfungsarbeiten wie auch in die Zeugnisse ihres
     Kindes Einsicht zu nehmen.
    wo Schwierigkeiten auftauchen, rechtzeitig zu deren Lösung beigezogen zu werden.

     Die Eltern haben keinen Anspruch

    den Unterrichtsstoff, die Lehrmittel und die Unterrichtsmethoden zu bestimmen.
    in der öffentlichen Schule den Schulort, die Lehrperson und die Klassenkameraden aus-
     zuwählen.
    bei Entscheidungen mitzuwirken, die über den Rahmen der Klasse ihres Kindes
     hinausführen.
Rechte und Pflichten / Vorgehen bei Problemen                                              29

    Die Eltern sind verpflichtet

    ihr Kind die neunjährige Elementarschulpflicht erfüllen zu lassen.
    ihr Kind regelmässig zur Schule zu schicken, für voraussehbare Absenzen um Bewilligung
     nachzusuchen und bei unerwarteter Abwesenheit den Grund mitzuteilen.
   die Lehrmittel, Hilfsmittel und Bekleidung anzuschaffen, die für den Unterricht notwendig
    sind und die die Schule nicht selber stellt.
   dem Kind die nötige Zeit einzuräumen, damit es angemessene Hausaufgaben (auch
    Gruppenarbeiten) erledigen kann; doch obliegt ihnen nicht die Pflicht, dem Kind Stoff
    und Sachverhalte zu erklären, welche die Lehrkraft nicht oder nur mangelhaft erklärt hat.
   mit der Schule zusammenzuarbeiten, Elternabende zu besuchen und auf das Kind güns-
    tig einzuwirken.
   mit den Schuldiensten und der Schulbehörde zusammenzuarbeiten und Auskünfte zu
    erteilen.
   durch Unterschrift ihre Einsichtnahme in Zeugnisse und Prüfungsarbeiten zu dokumentie-
    ren. Ein Einverständnis mit den Noten verbindet sich damit nicht. Die Eltern können
    dennoch Beschwerde führen.

    Die Eltern sind herzlich willkommen

Viele Schulen im Kanton Solothurn laden die Eltern zu einer Woche der offenen Tür ein. Bei
uns sind Sie das ganze Jahr über herzlich willkommen. Ihr Interesse an unserer Schule freut
uns.

Vorgehen bei Problemen

Als Eltern sorgt man sich, wenn man beobachtet, dass das eigene Kind sich plötzlich verän-
dert und wenn man feststellt, dass sich sein Befinden verschlechtert.
Falls Sie sich um Ihr Kind in Bezug auf die Schule Sorgen machen, möchten wir Ihnen fol-
gende Hinweise geben:

   Nehmen Sie immer zuerst Kontakt mit der betreffenden Lehrerin oder dem betreffenden
    Lehrer auf. Schildern Sie Ihre Befürchtungen und Sorgen offen. Es ist dabei wichtig, sich
    gegenseitig mit Wohlwollen und Respekt zu begegnen. Auf keinen Fall sollte man Angst
    haben, dass die Lehrperson ihren Unmut über eine Kritik oder Anregung am Kind auslässt.
   Sollten Sie nach dem Gespräch mit der Lehrperson weitere Bedenken haben, nehmen
    Sie mit der Schulleitung Kontakt auf. Sie werden angehört und es werden Schritte zur
    Lösung entwickelt.
   Als dritter Schritt bleibt Ihnen das Mittel der schriftlichen Beschwerde, welche Sie an die
    zuständige Gemeinderätin – Frau Irene Marchesi – richten. Siehe Seite 7
   Zögern Sie nicht, bei Problemen auch unseren Schulsozialarbeiter zu kontaktieren, siehe
    Seite 9 und 15
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