Krisenbewältigung in der Automobilindustrie während der Corona-Pandemie Fallbeispiel - Berlin, 22. April 2020 - VDA

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Krisenbewältigung in der Automobilindustrie
                  während der Corona-Pandemie

                            Fallbeispiel

Berlin, 22. April 2020

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I. Vorerklärung zu dem gebildeten Fall

 Das hier gebildete fiktive Fallbeispiel soll die im Rahmen der vorgeschlagenen Einzelfallkooperation
  anzuwendenden Regeln und Vorgehensweisen verdeutlichen. Sie orientieren sich an der in den USA
  seit langem geübten Praxis.
 Das Fallbeispiel nimmt zur besseren Verständlichkeit nicht alle möglichen Maßnahmen, Verhalten
  oder Diskussionsverläufe auf. Diesbezüglich wird auf die Grundsatzpräsentation verwiesen.
 Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

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II. Beschreibung der Situation
 Lieferant stellt Kunststoffteile für den Verbau in PKWs her. Es hat Werke in Deutschland (Zentrale), Tschechien, Italien und
  Schweden. Direkte Kunden sind die Hersteller A und B und die Zulieferer C und D.
 Das Unternehmen hat seit längerem ein Ergebnisproblem. In den letzten zwei Jahren wurden Verluste erwirtschaftet. Das
  Unternehmen glaubt, dass die Verluste im wesentlichen aus seinem Tschechischen Werk kommen und reine Anlaufverluste
  sind, also aus Mehrkosten im Rahmen von Neuanläufen resultieren. Die gelieferten Teile gehören zu Kunden A und C. Die
  Mehrkosten bestehen durch den Erstinvest und die Nachjustierungen und kleinen Stückzahlen im Beginn der Serienfertigung.
  Darüber hinaus ist sein Werk in Schweden neu angelaufen und nur zu 50 % ausgelastet. Kunden dort sind B und D.
 Der Lieferant konnte bestimmte Bedingungen der Kreditzusagen bei den Banken nicht einhalten (Covenant-Bruch), weil nicht
  ausreichend Neugeschäft in den letzten Jahren akquiriert wurde, und die Verluste zu hoch sind. Die Banken sind berechtigt, die
  Kreditverträge zu kündigen. Außerdem sind die Kreditlinien ausgeschöpft.
 Im Rahmen der Corona Krise kann zunächst aus dem Tschechischen Werk aufgrund von Grenzschließungen nicht geliefert
  werden. Dann werden die Abrufe für jeweils 5 Wochen auf 0 gesetzt in einem Zeitraum von 8 Wochen und laufen alle
  unterschiedlich wieder an. Gleichzeitig verlängert Italien die Schließung der Produktion über den Zeitpunkt der 8 Wochen
  hinaus für weitere 4 Wochen. Das Werk Italien beliefert das Werk in Deutschland und Tschechien mit Unterkomponenten und
  teilweise liefert es direkt an die Kunden. Die italienischen Unterkomponenten stellen 50 % des Bedarfes dieser
  Unterkomponenten dar. Die restlichen Unterkomponenten werden in Deutschland gefertigt.
 Das Unternehmen meldet in Deutschland Kurzarbeit für die 8 Wochen an. Es stellt aber fest, dass aufgrund der fehlenden
  Geldeingänge durch den Shut Down bei den Kunden, seine Liquidität nicht ausreicht, um Vormaterial zu bezahlen.
 Außerdem führt der Ausfall vom italienischen Standort zu einer 50 % Unterversorgung der Kunden bei diesen Teilen nach
  Wiederanlauf.
 Staatliche Hilfen werden nicht gewährt.
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III. Erstes Stakeholder Meeting
 Lieferant erstellt eine Präsentation für die Banken und Kunden und lädt Banken und Kunden zu einem gemeinsamen Informationstermin ein.
 Vorgehen und Teilnahme:
    Am Anfang findet eine Belehrung über die Grenzen des Kartellrechts statt.
    Die teilnehmenden Unternehmen müssen durch weitere absichernde Maßnahmen z.B. durch Chinese Walls oder Clean Teams (entweder
     Teilnahme nur durch z.B. Restrukturierer, Legal- und Controlling-Experten oder Kollegen aus dem Einkaufsbereich, die nicht operativ involviert
     sind) sicherstellen, dass wettbewerblich sensible Daten nicht an Personen weitergegeben werden, die mit dem Lieferanten auf den Einkaufs-
     oder Verkaufsmärkten im Wettbewerb stehen. Die Teilnehmer nehmen die Inhalte des Meetings mit und stimmen diese mit dem
     entscheidungsverantwortlichen Management in den jeweiligen Häusern ab. Darüber hinaus stellen sie Rückfragen an die operativen
     Abteilungen und lassen gegebenenfalls Untersuchungen z.B. zu den Auswirkungen des Vorschlags des Lieferanten machen und entwickeln in
     den Häusern einen eigenen Lösungsvorschlag.
    Es gibt bereits aus der allgemeinen Geschäftsbeziehung ein NDA zwischen Lieferant und den Vertragspartnern. Ggf. wird ein auf den Fall
     angepasstes NDA von den Beteiligten abgeschlossen.
 Inhalte der Präsentation sind insbesondere aber nicht abschließend (siehe auch Grundsatzpräsentation):
        Die Gruppen- und Eigentümerstruktur sowie die Kunden- und Finanziererstruktur. Die Kundenstruktur wird dabei in % vom Umsatz
         angegeben. Kunde A: 10%, Kunde B: 30%, Kunde C: 20%, D: 40% Umsatzanteil.
        Die Finanzergebnisse Vergangenheit und 3-4 Jahre in die Zukunft auf Gruppenebene aggregiert und für die einzelnen Werke.
        Lieferschwierigkeit aufgrund fehlender Teile aus Italien.
        bestehende Zahlungsunfähigkeit bezüglich des Vormaterials, Darstellung des Liquiditätsplans für dieses Jahr als Cash Flow Plan.
        Der bestehende Covenantsbruch.
        Verlustlage der letzten Jahre und eine Bewertung für die Ursachen.
 Kein Informationsaustausch erfolgt über einzelne Teilepreise und einzelteilbezogene technische Spezifikationen von Kunden.                      4
IV. Forderungen Lieferant gegenüber Stakeholdern

 Das Unternehmen verlangt in dem Stakeholder Meeting die folgenden Beiträge von den Stakeholdern:
      Es erwartet von den Banken:
            ein Stand Still bezüglich des Covenant-Bruchs
            eine Erweiterung der Kreditlinie.

      Von den Kunden erwartet es
            Vergaben von neuem Geschäft für Schweden durch die Kunden B und D,
            Die Übernahme der Anlaufverluste durch die Kunden A und C in Tschechien.
            den Ausgleich des Volumenverlustes im Zuge Corona durch Volumenzusagen für das nächste halbe Jahr oder
             Preiserhöhungen aller Kunden;
            Akzeptanz, dass nur die beiden Hauptkunden B und D bezüglich der Teile beliefert werden, bei denen die
             Komponenten aus Italien fehlen. A und C sollen nicht versorgt werden, weil Ihr Umsatz zu klein sei. Das Teil wird
             aber bei A und C in 80 % aller Ihrer Fahrzeuge/Teile eingebaut und die Nichtbelieferung stellt faktisch einen
             weiteren Shut Down dar. A hat für die Umfänge einen Alternativlieferanten.

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V. Gruppenbildung Banken und Bankenvorschlag
 Die Banken bilden eine Stakeholder-Gruppe. Teil der Stakeholder-Gruppe sind die Banken des Poolvertrages und zwei
  Finanzierer mit Einzelkreditverträgen.
 Sie wählen ein Vertretergremium aus drei Bankenvertretern, einen Vorsitzenden und einen gemeinsamen wirtschaftlichen und
  einen juristischen Berater.
 Es finden mehrere Meetings statt. In der die Position der Gesamtgruppe ausgehandelt wird.
 Vorschlag der Banken:
  Ein neuer Kredit wird abgelehnt.
  Die Banken sind zu einem Stand Still bereit
  Voraussetzungen:
       Zahlung eines deutlich erhöhten Zinssatz
       Ihre bislang unbesicherten Forderungen sollen besichert werden.
       Die Liquidität soll von den Kunden bereitgestellt werden.
       Weitere Voraussetzung ist, dass die wirtschaftlichen Effekte aus den verlangten Kundenbeiträgen zu 100 % wirksam
        werden. Ob in der verlangten Form ist den Banken egal.
       Darüber hinaus verlangen sie die Übertragung des Unternehmens in eine Verkaufstreuhand und den Verkauf des
        Lieferanten.

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VI. Gruppenbildung Kunden

 Die Kunden bilden eine Kundengruppe. Dabei lehnt A eine Beteiligung unmittelbar ab und nutzt die Ankündigung der Nichtbelieferung für eine
  Kündigung des Teils in Deutschland und zieht den Umfang ab. In Tschechien bleibt A weiter Kunde.
 Zum Vertreter wählen sie Kunde D als größten Kunden.
 Prozessual wird festgelegt, dass die Kundenposition gemeinsam entwickelt wird, der Vertreter diese dann mit den anderen Stakeholdern
  verhandelt und die Verhandlungsergebnisse wieder mit der Gruppe abstimmt. Jeder Kunde ist frei darin, die Verhandlungsergebnisse zu
  akzeptieren, oder aus der Kundengruppe auszusteigen.
 Die Kunden zweifeln in der Diskussion die Analyse des Lieferanten an und entscheiden dieses selbst untersuchen zu lassen.
 Die Kunden bestimmen für diese Zwecke einen gemeinsamen Wirtschaftsberater für die Kundengruppe, der die wirtschaftlichen Fragestellungen
  der Kundengruppe insgesamt und einzelner Kunden untersucht.
 Im weiteren wird der Wirtschaftsberater als generelle kartellrechtliche Clearingstelle installiert, der auch in den einzelnen Sitzungen auf die
  Einhaltung der kartellrechtlichen Vorgaben achtet, dass insbesondere keine wettbewerbssensitiven Informationen ausgetauscht werden. Dieser
  soll die Einzelteilepreise und weitere kartellrechtlich kritischen Themenstellungen untersuchen und anonymisiert verarbeiten.
 Der Berater untersucht die Standorte und kommt zu folgendem Ergebnis:
        Italien ist in hervorragendem Zustand, wenn nicht der Corona Shut down wäre.
        Tschechien hat ein gesamtheitliches Qualitätsproblem in der Produktion, was den Ausschuss und damit die Produktionskosten erhöht.
         Darüber hinaus wird Tschechien durch hohe Umlagen aus dem Deutschen Stammwerk belastet.
        Das deutsche Stammwerk hat einen viel zu großen indirekten Bereich, der für die Größe des Unternehmens nicht angemessen ist. Darüber
         hinaus bezahlt das Werk übertariflich.
        Das Werk in Schweden ist tatsächlich nur zu 50 % ausgelastet. Dies liegt insbesondere daran, dass Lieferant sich nie um weitere Kunden
         bemüht hat und gehofft hat , dass B und D für die Auslastung sorgen werden.
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VII. Inhalte der Kundenabstimmung
 Die Kunden diskutieren die Ergebnisse der Untersuchung des Wirtschaftsberaters unter Beisein des Wirtschaftsberaters/Clearingstelle in mehreren Meetings.
 Der Teilnehmerkreis bei den Kundenmeetings sind weiterhin die nach den oben genannten Clean Team Regeln festgelegten Teilnehmer der einzelnen Kunden.
 Diese nehmen die Ergebnisse des jeweiligen Diskussionstandes mit und stimmen diese mit dem Management in den jeweiligen Häusern ab. Darüber hinaus stellen sie
  Rückfragen an die eigenen operativen Abteilungen und lassen gegebenenfalls Untersuchungen z.B. zu den Auswirkungen der verschiedenen Lösungsvorschläge machen.
 Inhalte des Vorschlags:
         C lehnt eine Übernahme der Anlaufkosten ab. Die Anlaufkosten sind nicht erhöht.
         C und B schicken gemeinsam ihre jeweiligen Produktions- und Qualitätsspezialisten, die gemeinsam mit der Werksleitung Tschechien und für alle Kunden die
          Qualitätsprobleme im Werk Tschechien lösen. Die eingesetzten Mitarbeiter der beiden Häuser sind nicht aus dem für Preisverhandlungen und technische
          Entwicklungen verantwortlichen Abteilung und sind über die Notwendigkeit der Chinese Walls belehrt. Dadurch soll das operative Problem gelöst werden und die
          Ergebnissituation verbessert werden..
         Alle Kunden verlangen, dass auch im Hauptwerk Deutschland Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehören die Reduzierung der Mitarbeiterkosten.
          Beispielsweise könnte der indirekte Bereich verkleinert und auf Industriestandart gebracht werden und die übertarifliche Bezahlung entfallen. In keinem Fall
          würden die Kunden aber über Umlagen aus den anderen Werken, diese Situation quersubventionieren.
         Für Schweden lehnen die Kunden die Vergabe von Neugeschäft ab. Lieferant soll andere Kunden akquirieren, um so auch die Abhängigkeit von B und D zu
          reduzieren.
         Bezüglich der Kapazitätsreduzierung auf 50 % aufgrund fehlender Unterkomponenten aus Italien vereinbaren die Kunden, dass die Kapazitäten zwischen B, C und
          D entsprechend der Abrufproportionalität vor Corona verteilt werden.
 Voraussetzung für diese Beiträge der Kunden ist:
         Dass der Eigentümer eine Zusage abgibt, die restlichen Verluste zu tragen.
         Die Banken keine Zinsen erhalten und den Sanierungskredit gewähren, dieser darf verzinst werden, aber zu normalen Bedingungen.
         Keine Nachbesicherung der Banken.
         Eine Verkaufstreuhand lehnen die Kunden ab. Sie möchten mit dem Eigentümer weiter arbeiten und wenn verkauft werden soll, dann nur, wenn es der Eigentümer
          will. Für diesen Fall wollen die Kunden frühzeitig involviert werden. Verpflichtung des Eigentümers nicht an einen Investor zu verkaufen, an den die Kunden
          aufgrund der internen Bestimmungen nicht vergeben dürften.
         Alle Zugeständnisse stehen unter der Bedingung, dass ein Restrukturierungsplan mit einem Meilensteinplan erstellt wird und das alle Kunde (auch außerhalb der
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          Kundengruppe) verhältnismäßig die gleichen Beiträge erbringen. Eine Überprüfung findet durch die Clearingstelle statt.
VIII. Weitere Stakeholder-Meetings

 Weitere Stakeholder-Meetings:
      Das Unternehmen informiert in einer gemeinsamen Stakeholder Sitzung Banken, Gewerkschaft, der Kundengruppe und
       Kunde A, dass die Bereitschaft der Kunden und deren Bedingungen nicht zu den Beiträgen der Banken und deren
       Bedingungen passen. Darüber hinaus informiert es, dass es bisher keine Bereitschaft der Gewerkschaft gibt, einem
       Sanierungstarifvertrag und Mitarbeiterabbau zuzustimmen
      Es beginnt eine direkte Verhandlung zwischen den Vertretern der Banken und der Kunden, sowie der Gewerkschaft.
      Dabei werden die Verhandlungen durch die jeweiligen Vertreter der Stakeholder-Gruppen und deren jeweilige
       Clearingstelle geführt. Die Ergebnisse aus den Verhandlungen werden jeweils in den Stakeholder-Gruppen vorgestellt und
       eine Positionierung gefunden.
      Es werden die einzelnen Beiträge diskutiert. Nicht diskutiert werden Teilepreiserhöhungen auf Einzelteilebene, sondern
       lediglich als Gesamtsumme pro Kunde. Gleiches gilt für andere Beiträge.
      Die Vertreter nehmen dies zurück in die einzelnen Stakeholder-Gruppen und informieren über den Verhandlungsstand
       und die Vorschläge. Dieses wird jeweils mit den Mitgliedern der einzelnen Stakeholder-Gruppe abgestimmt und
       gemeinsam eine Meinung innerhalb der Stakeholder-Gruppe erarbeitet und ein neuer Vorschlag gemacht. Der
       Gesamtvorschlag und die Auswirkungen der Beiträge einzelner Mitglieder der Gruppe wird durch die Clearingstelle
       erarbeitet.
      Wenn es um Beiträge einzelner in einer Verhandlungsrunde zwischen den Stakeholder-Gruppen geht, dann nimmt dieses
       betroffene Haus an der Verhandlung teil.
      In den letzten Verhandlungsrunden ist ein Vertreter jedes Mitgliedes einer Gruppe dabei, um die Entscheidungsfindung
       abzukürzen.
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      Jedes Mitglied ist frei darin, das Ergebnis abzulehnen.
IX. Inhalt der Einigung zwischen den Stakeholdern
   Beiträge Mitarbeiter:
            Es wird ein Sanierungstarifvertrag für den dt. Standort abgeschlossen und es wird einem Mitarbeiterabbau zugestimmt. Im Gegenzug gibt es eine Arbeitsplatzgarantie für 5 Jahre.
   Beiträge der Kunden:
            Wie vorne dargestellt. Zusätzlich:
                     C gewährt für drei Monate eine prozentuale Teilepreiserhöhung in Tschechien, soweit auch A eine vergleichbare Teilepreiserhöhung gewährt. A stimmt dem in einzelner
                      Verhandlung ebenfalls zu. Im Gegenzug erhält C in gleicher Höhe im ersten Rang eine Forderung auf einen möglichen M & A Erlös bei einem Verkauf des Lieferanten.
                     Für das Werk in Schweden gewähren B und D einen last Call auf neues Geschäft. Dabei erfolgt eine normale Marktabfrage. Nach der letzten Verhandlungsrunde wird dem
                      Lieferanten mitgeteilt, in welchen Kategorien er nicht wettbewerbsfähig ist. Er hat das Recht, in dieser Kategorie nachzubieten.
                     Bezüglich der Auswirkungen von Corona sind die Kunden bereit, auf Sofortzahlung umzustellen. Darüber hinaus sind die Kunden bereit, die Abnahmemengen so weit als
                      möglich durchlaufen zu lassen und Stock aufzubauen, der dann nach und nach abgebaut wird.
   Beiträge Eigentümer
            Das Unternehmen wird nicht an Investoren verkauft, die entweder die Verträge nicht in der Form übernehmen, wie sie momentan bestehen oder die die Kunden aus anderen
             essentiellen Gründen ablehnen. Die Kriterien werden definiert.
            Der Eigentümer übernimmt eine Verlustübernahmegarantie.
            Das Unternehmen wird nicht in eine Verkaufstreuhand überführt, aber soweit eine Refinanzierung innerhalb von zwei Jahren nicht gelingt, verpflichtet sich der Eigentümer
             gegenüber den Banken zum Verkauf. Die Kunden erwarten dies weiterhin auch unter dieser Bedingung nicht.
   Beiträge Banken
            Die Banken gewähren einen Übergangskredit. Dieser muss allerdings nicht so hoch sein, wie ursprünglich von dem Lieferanten angefragt, da die Kunden zur Umstellung auf
             Sofortzahlung bereit sind. Dieser wird zu einem normalen Zinssatz gewährt.
            Eine Nachbesicherung erfolgt nicht. Die Zinsen für den Altkredit werden gestundet.
   Die Beiträge werden in Bezug auf eine Beteiligung an einem möglichen M & A Erlös wie folgt zueinander gerankt:
            Erster Rang: Forderung von C und der Überbrückungskredit der Banken,
            Zweiter Rang: neu geleistete Verlustübernahmen der Eigentümer
            Dritter Rang: Altforderungen der Banken
            Vierter Rang: Altforderungen der Eigentümer.                                                                                                                                10
X. Umsetzung der Einigung

   Banken, Kunden, Eigentümer und Unternehmen unterzeichnen einen gemeinsamen Rahmenvertrag, in dem die Inhalte
    der oben dargestellten Einigung festgehalten werden. Dieser wird von jedem Beteiligten selbst unterschrieben. Es gibt
    keine Gruppenvertretung.
   Dieser Rahmenvertrag enthält die Beschreibung der Beiträge pro Vertragspartei auf genereller Basis, oder aber die
    anzuwendenden Verteilungs- und Berechnungsmodelle und, festgelegt was bei einer Verletzung der Beitragspflicht oder
    des Restrukturierungsplanes geschieht.
   Die spezifischen einzelnen Leistungen pro Vertragspartner werden ausschließlich bilateral zwischen Lieferant und jeweils
    betroffenem Stakeholder vertraglich geregelt. Eine Kontrolle der Umsetzung des Rahmenvertrages findet durch die
    jeweilige Clearingstelle statt. Bei den Banken kann es zu Poolverträgen kommen als Umsetzungsvertrag.

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