KURZER TITEL DER PRÄSENTATION - Ort | Datum - AGFK-BW
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HERAUSFORDERUNGEN DER RADVERKEHRSFÖRDERUNG Um den Radverkehr zu verdoppeln braucht es eine neue Qualität der Radverkehrsförderung o Kontinuität und Ambitionen o Starke Partner in Kommunen, Ländern und Bund o Radverkehrsförderung nicht nur ermöglichen sondern aktiv einfordern o Von Modellprojekten zur flächenhaften Anwendung o braucht einen aktiv fördernden Rechtsrahmen
UNTERSTÜTZUNG DER KOMMUNEN
Umfassendes Unterstützungsprogramm für alle Lagen
o NEU Personalstellen Stadt- und Landkreise
o NEU Konzeption
o NEU Planung
o Förderung kommunaler Infrastruktur
- NEU sehr hohe Förderquoten
- NEU neue Fördertatbestände
- NEU einfachere Abwicklung
o Beschilderung RadNETZ
o Kommunikation - RadKULTUR
o Vernetzung und Fortbildung
o NEU Rechtsrahmen (StVO / Anwohnerparken)
5AUSGANGSPUNKT
KOALITIONSVERTRAG BUNDESREGIERUNG 19. Legislaturperiode
„Wir werden die
Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel
der Radverkehrsförderung überprüfen
und gegebenenfalls fahrradgerecht
fortschreiben einschließlich einer
Innovationsklausel für örtlich und
zeitlich begrenzte Pilotprojekte.“
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 6VMK AD-HOC-AG RADVERKEHRSPOLITIK
Ergebnis
o Federführung Verkehrsministerium Baden-Württemberg
o Einigung unter 11 Ländern mit unterschiedlichen Ausgangsbedingungen
Beschlussvorschlag VMK
o Kurzer Beschlussvorschlag
o Verweis auf den Bericht der Länder
Bericht
o Benennung der Ziele der Länder
o 15 konkrete Punkte mit Kurzbeschreibung und Wirkung
o 7 Prüfpunkte der Länder, Hinweise für zukünftige Überarbeitung der StVO
715-PUNKTE-PLAN DER LÄNDER
Maßgaben
o Vorschläge zu zentralen Handlungsfeldern
o Geschwindigkeit
o Parken / Sichtbeziehungen
o Überholabstände
o Lkw-Rechtsabbiegen
o keine umfassende Verkehrswende sondern Nachsteuerung im System
o nicht nur kosmetische Änderungen sondern substantielle Verbesserungen
o mehr kommunale Handlungsspielräume
o Rechtssicherheit durch Klarstellungen
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 815-PUNKTE-PLAN DER LÄNDER
Beschluss Verkehrsministerkonferenz 04./05. April 2019 Saarbrücken
o Beschluss 16:0:0
9STVO 2020
Von der Ankündigung zum Inkrafttreten
o Eckpunkte auf dem NRVK 13. Mai 2019
o Erster Referentenentwurf 18. August 2019
o Beschluss Bundesrat 14. Februar 2020
o Beschluss Bundestag 20. April 2020
o Inkrafttreten 28. April 2020
o 15. Mai 2020 – BMVI will Korrekturen vornehmen (Behandlung Bundestagsanträge)
o 02. Juli 2020 – Bekanntgabe Teil-Nichtigkeit aufgrund Formfehler durch BMVI
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 11WIRKUNG DES RECHTSFEHLERS
Rechtsfehler für Bußgelder
o Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung durch StVO-Novelle ist nichtig
es gilt die alte Bußgeldkatalog-Verordnung
o StVO-Änderungen 2020 sind von Teilnichtigkeit nicht betroffen – STVO gilt!
o Änderungen im Bußgeld-Katalog für Radverkehr sind inhaltlich unstrittig
o Streitthema sind die Fahrverbote für Kfz-Führer
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 12EINFÜHRUNGSERLASSE STVO 2020
11. Mai 2020 an Regierungspräsidien
„Überwachung und Sanktionierung von
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“
o Parken ist hoch sicherheitsrelevant – kein
Kavaliersdelikt
o Falschparken behindert oftmals den Verkehr mit
umweltfreundlichen Verkehrsmitteln
o Die bestehenden und die neu geschaffenen
Sanktionsmöglichkeiten gilt es nun konsequent
anzuwenden und Handlungsspielräume zur
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in vollem
Umfang auszuschöpfen
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 13EINFÜHRUNGSERLASSE STVO 2020
30. Juni 2020 per E-Mail an Regierungspräsidien
o “Die Straßenverkehrs- und Bußgeldbehörden werden gebeten, die neuen
Instrumente und Handlungsspielräume mit dem Ziel der Steigerung der
Verkehrssicherheit in vollem Umfang auszuschöpfen.“
o Vorstellung und Erläuterung der Einzelregelungen
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 14ENTSCHEIDEND IST DIE PRAXIS
„Die Novelle der StVO soll das Ziel verfolgen, (…) radverkehrsfreundliche Lösungen (…)
vereinfacht anordnen und umsetzen zu können, um deutliche und leicht umsetzbare
Verbesserungen für den Radverkehr in der Alltagspraxis zu erreichen.“
(VMK-Beschluss 18./19. Oktober 2018)
Es reicht nicht, etwas rechtlich zu ermöglichen
Viele NEUREGELUNGEN sind eigentlich KLARSTELLUNGEN
Praxis in der Fläche entscheidet
Anordnungen
Sanktionen
Kommunikation
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 15WAS JETZT GILT
Symbolpolitik ohne nennenswerte Wirkung
Verhaltensrecht – geringe Auswirkung auf Verwaltungshandeln
Regelungen mit Auswirkungen auf Planungen
o Klarstellung zum Mindestüberholabstand
Klarstellung zum Nebeneinanderfahren
1,5 m innerorts – 2,0 m außerorts
(Fahrstreifenwechsel ist die Regel)
o Fahrradzonen Klarstellung der Anwendungsvoraussetzungen in VwV-StVO folgen
o Klarstellung zu Begleitstrich konsequente Anwendung Musterlösungen RadNETZ / RSV
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 16WAS JETZT GILT
Regelungen mit Handlungsauftrag an Kommunen
Parken
o Halteverbot auf Schutzstreifen Auswirkungen auf Ausweisung von Schutzstreifen möglich
o Parkverbot an Kreuzungen / Einmündungen Gestaltung von Knoten
o Erhöhung der Bußgelder Parken/Halten auf Geh-/Radwegen
Nutzung Zusammenhang mit Anhebung Anwohnerparkgebühren
o Carsharing-Stellplätze Anordnung reservierter Stellplätze für Carsharing
o Lade- und Ausstiegszonen Nutzung in dicht bebauten Gebieten
o Parken für Lastenräder Neue Gestaltungsinstrument
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 17WAS JETZT GILT
Wenig bekannte Regelungen
o Überholverbot für einspurige Fahrzeuge
o Sinnbild mehrfachbesetzte Fahrzeuge
o Haifischzahnmarkierungen
o Erweiterte Experimentierklausel
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 18KOMMUNIKATION
Neue Verkehrsregeln kommunizieren
o Wir benötigen eine neue Kultur des Miteinanders im Verkehr
o Mobilitätskultur kann lokal beeinflusst werden
o Infrastruktur
o Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation
o Handeln erklären Ahnung beim Parken
o Aktionen, Aktivitäten, Vorbildwirkung
o Vorlagen nutzen
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 19WAS NOCH FEHLT
kurzfristig: weitere Änderungen StVO / VwV-StVO
o (Öffnung Einbahnstraßen wird zur Regel) – Entwurf
o (Einfache Anordnung Fahrradstraßen) – Entwurf
o Vereinfachung zu Tempo 30 innerorts
o Regelung zur Geschwindigkeit Tempo 80 außerorts
o Fahrbahnnutzung begleiteter Kinder
möglichst schnell
o Regelungen zum Fußverkehr (laufende ad-hoc AG der VMK)
o Grundsätzliche Anpassung des Rechtsrahmens durch Anpassung StVG
(Gesetzesziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Lebensqualität)
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 20WIDERSPRÜCHE DES RECHTSRAHMENS
Gefahrenabwehr ernst nehmen
o StVO ist faktisch kein reines Gefahrenabwehrrecht
mehr – ABER…
o StVO / VWV-StVO dürfen Kommunen nicht daran
hindern, sichere Regelungen umzusetzen
o Konkurrenz von Sicherheit und Leichtigkeit
o Die Sicherheit des (Rad)Verkehrs geht der
Flüssigkeit des Verkehrs vor
o Die Sicherheit des (Rad)Verkehrs geht den
Belangen des ruhenden Verkehrs vor
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 21GRUNDSÄTZLICHER PARADIGMENWECHSEL ERFORDERLICH
Von der Straßenverkehrsordnung zur Straßennutzungsordnung
o StVO ist nicht konsistent
o Herrschende Interpretation der StVO ist nicht zeitgemäß
o Ändernde gesellschaftliche Normen werden nicht berücksichtigt
Wir benötigen
o Größere kommunale Entscheidungsräume
o Gesamtbetrachtung über Leistungsfähigkeit hinaus
o Es geht um die Lebensqualität der Menschen
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 22APPELL AN KOMMUNEN UND STRAßENVERKEHRSBEHÖRDEN
Grundsätzlicher Paradimenwechsel
o Mut zur Veränderungen
o Keine formalen Scheinlösungen © Burkhard Walther
o Aus der Nutzerperspektive denken © Burkhard Walther
o Nicht theoretische Probleme/Einzelfälle
in den Mittelpunkt stellen („System Poller“)
o Praxistaugliche Lösungen suchen
o Bewährte Lösungen nutzen
o Ziele im Blick behalten
20. Januar 2021 Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 23Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit…
Arne Koerdt
Leiter Referat Rad- und Fußverkehr,
Ortsmitte
Ministerium für Verkehr
Baden-Württemberg
www.aktivmobil-bw.de
Arne Koerdt – StVO - Novelle 2020 24Sie können auch lesen