KZU-Schutzkonzept für ausserschulische Aktivitäten - verbunden mit Reisen und/oder Übernachtungen
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Kantonsschule Zürcher Unterland Lang- und Kurzgymnasium Kantonsschulstrasse 23 8180 Bülach Telefon +41 44 872 31 31 infoi@kzu.ch www.kzu.ch KZU-Schutzkonzept für ausserschulische Aktivitäten – verbunden mit Reisen und/oder Übernachtungen angepasste Version vom 26. Februar 2022
Kantonsschule Zürcher Unterland Error! Use the Home tab to apply Titel to the text that you want to appear here. 2/5 1. Gültigkeit und rechtliche Grundlagen Gültigkeit. Das folgende Schutzkonzept gilt für alle ausserschulischen Aktivitäten, welche mit Reisen und/oder Übernachtungen verbunden sind. An der Kantonsschule Zürcher Unterland sind dies Schulreisen, Exkursionen (z.B. im Rahmen von Studienwochen, poL) und Projektwochen – fortan nur noch «Aktivität» genannt. Für die Hauswirtschaftskurse (Internatsbetrieb) existiert ein eigenes Schutzkonzept, das unter www.strickhof.ch eingesehen werden kann. Das vorliegende Schutzkonzept hat ausschliesslich Gültigkeit bei schulischen Anlässen. Private Zusammenkünfte und Aktivitäten von Angehörigen der Schule unterliegen nicht diesem Schutzkonzept. Gültigkeit: ab 28. Februar 2022 bis auf Widerruf Grundlagen. • Corona Schutzkonzept der Kantonsschule Zürcher Unterland vom 24. Februar 2022, einsehbar unter www.kzu.ch • Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingungen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrigen Ausbildungsstätten im Schuljahr 2021/22 vom 25. Februar 2022 Die Richtlinie ist dem Schutzkonzept der KZU übergeordnet. Die folgenden Ausführungen beruhen auf dem Raster «20220218_schutzkonzeptraster_lager_sekii.docx» des MBA. 2. Allgemeine Bestimmungen Bewilligung. Alle Aktivitäten in den oben genannten Bereichen müssen per Antrag an die Schulleitung gelangen und von dieser bewilligt werden. Mit der Bewilligung obliegt es den leitenden Lehrer_innen dieser ausserschulischen Aktivitäten, diese gemäss dem vorliegenden Schutzkonzept umzusetzen. Lehrer_innen haben die Berechtigung, in Absprache mit der Schulleitung Tests durchführen zu lassen (–> Kap. 3) und Zertifikationsüberprüfungen vorzunehmen. Verantwortlichkeiten. Die Schulleitung steht beratend zur Seite und überprüft regelmässig die Einhaltung der Bestimmungen. Die leitenden Lehrer_innen machen die Schüler_innen und – im Falle von minderjährigen Schüler_innen – auch deren Eltern auf die Schutzbestimmungen aufmerksam, welche für die Aktivität gelten. Testobligatorium. Die Schule kann alle Arten von Tests (Massentests, Einzeltestung während der Aktivität) für Schüler_innen jeglichen Alters und für Lehrer_innen für obligatorisch erklären, die kein 2G-Zertifikat aufweisen (die weder geimpft noch genesen sind). Zertifikatsüberprüfung. Die verantwortlichen Lehrer_innen bei Aktivitäten mit Übernachtung müssen vorgängig von allen Teilnehmer_innen an der Aktivität den Impf- bzw. Genesungsstatus anhand des Covidzertifikates überprüfen können, die Schulleitung ihrerseits überprüft den Status der Lehrer_innen. Die Datenerhebung ist auf die strikte notwendigen Informationen zu beschränken: Zertifikatsart und Gültigkeitsdauer. Die
Kantonsschule Zürcher Unterland Error! Use the Home tab to apply Titel to the text that you want to appear here. 3/5 Verwendung zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen. Die bereits in der Schulverwaltung hinterlegten Zertifikate aufgrund der Reihentests können mittels Anfrage an das Sekretariat eingesehen werden. 3. Testung Testmodalität im Regelbetrieb. Gemäss Vorgabe des Kantons sind die wöchentlichen Pooltests bis auf Weiteres sistiert. Die KZU kann auf Anordnung der Schulleitung und in Zusammenarbeit mit «Together we test» für Aktivitäten mit Übernachtung die Reihentests für betroffene Klassen situativ durchführen. Angehörige der KZU, die in Isolation bzw. Quarantäne sind gemäss Anordnung des Contact Tracing, nehmen in keinem Fall teil an ausserschulischen Aktivitäten. Vor Abreise. Vor Abreise in eine Projektwoche oder bei mehrtätigen Exkursionen sind ungeimpfte Schüler_innen und Lehrer_innen angehalten, einen Selbsttest am Tag vor der Abreise durchzuführen. Ausnahmesituation. Sollte die pandemische Situation an der Schule kurzfristig vor der Aktivität eskalieren, kann die Schulleitung anordnen, dass Aktivitäten ausschliesslich mit Teilnehmenden, die über 3G verfügen, durchgeführt werden dürfen. Annulationskosten gehen zu Lasten der Schule. Für Personen ohne 2G muss von diesen ein Antigen- Schnelltest-Nachweis (Gültigkeit 48 Std. ab Probeentnahme) oder ein PCR-Test-Nachweis (Gültigkeit 72 Std. ab Probeentnahme) erbracht werden. Kostenübernahme. Alle Tests, die nicht im Rahmen des schulischen Angebotes durchgeführt werden (dieses besteht aus Reihentest (Pooling), Einzel-PCR Tests vor Ort oder auf Projektwoche) werden privat über die Krankenkassen abgerechnet und können von der Schule nicht übernommen werden. 4. An- und Rückreise, Reiseziele, zertifikationsgebundene Aktivitäten Verkehrsmittel und Rayon. Auf Reisen im Inland und Ausland ist auf die Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen gemäss kantonalen, bundesrechtlichen und internationalen Vorgaben und gemäss gewähltem Transportmittel zu achten. Die Reisen erfolgen mit dem öffentlichen Verkehr (ohne Flüge). Schulreisen, Exkursionen und Projektwochen der 1.-3. Klassen finden auf dem Territorium der Schweiz oder im nahen Ausland statt («Ellipse»). Einreisebestimmungen sind vorgängig von den organisierenden Lehrpersonen abzuklären. Reisekosten. Mehrkosten für Reisen, die ausserhalb der gemeinsamen Gruppenreise aufgewendet werden müssen, weil z.B. Schüler_innen aufgrund von Isolations- Anordnungen später anreisen oder früher zurückreisen müssen, gehen zu Lasten der Schüler_innen bzw. deren Eltern wie auch die regulären Kosten abzüglich des Schulbeitrages.
Kantonsschule Zürcher Unterland Error! Use the Home tab to apply Titel to the text that you want to appear here. 4/5 Zertifikationsgebundene Aktivitäten. Teilnehmende über 16 Jahre, die ohne Zertifikat nicht an zertifikatsgebundenen Aktivitäten teilnehmen können, sind für die Erarbeitung der verpassten Inhalte selber verantwortlich. Sie werden von den Lehrer_innen dabei unterstützt. Letztere müssen ihrer Obhutspflicht nachkommen. Diese ist altersadäquat zu definieren. Bestimmungen in anderen Kantonen und Ländern. Es gelten die Covid-19 Bestimmungen des Zielkantons bzw. des Ziellandes bei den Übernachtungen. Für Schüler_innen, die aufgrund dieser Vorgaben nicht an den ausserschulischen Aktivitäten teilnehmen können, ist ein Spezialprogramm an der Schule zu etablieren – sie haben kein Anrecht auf Freitage. Die leitendenden Lehrer_innen sind verpflichtet, die Covid- Massnahmen der bereisten Kantone und Länder genau zu studieren und sich an die Vorgaben zu halten, die abweichen können von denjenigen des Kantons Zürich. 5. Hygiene- und Verhaltensregeln Hygienevorgaben. Bei den ausserschulischen Aktivitäten gelten sinngemäss die Regeln, wie sie im Schutzkonzept für die KZU beschrieben sind. Insbesondere ist auf entsprechende Hygiene, auf Abstände und auf die gute Durchlüftung der Gruppenräume zu achten, insbesondere auch in der Nacht. Die verantwortlichen Lehrer_innen legen fest, in welchen Situationen das Tragen einer Maske empfohlen ist. Gilt zum Zeitpunkt der Aktivität eine Maskenpflicht, ist diese strikte einzuhalten. Verpflegung. Insbesondere bei der Essenssituation ist darauf zu achten, dass nicht aus gemeinsamen Gefässen gegessen bzw. getrunken wird und Hygiene und Abstände eingehalten werden. Material. Desinfektionsmaterial und Masken – je nach dem auf Testkits (vgl. Kap. 3) sind in ausreichenden Mengen mitzunehmen. Allenfalls lohnt es sich auch, Absperrband und Malerklebband mitzunehmen, um im Gruppenhaus Personenströme zu lenken. Nicht benötigtes Material ist nach dem Anlass an die Schule zu retournieren. 6. weitere Schutzmassnahmen Aktivitäten sind – wenn es wettermässig möglich ist – soweit wie möglich draussen abzuhalten oder in gut gelüfteten Räumen. Massierungen an Personen sind zu vermeiden. Schüler_innen sind regelmässig zu sensibilisieren für die Covid-Thematik unter den Bedingungen von ausserschulischen Aktivitäten. Für das regelmässige Lüften von Arbeits-, Koch-, Ess- und Schlafräumen sowie für das systematische Reinigen von sensiblen Stellen (Handläufe, Türgriffe, usw.) sind Einsatzpläne zu erstellen. Die Lehrer_innen sind verantwortlich für Instruktion und Umsetzung. 7. Vorgehen bei Covid-19 Ansteckung Isolation. Werden während einer Aktivität bei Teilnehmenden Krankheitssymptome festgestellt, muss die betreffende Person umgehend isoliert und getestet werden. Aufgrund
Kantonsschule Zürcher Unterland Error! Use the Home tab to apply Titel to the text that you want to appear here. 5/5 des nahen Zusammenlebens während der Aktivität bedeutet ein Ausbruch in der Regel ein Abbruch der Aktivität für Personen ohne Impf- oder Immunitätsschutz. Wie weit andere Beteiligte getestet werden müssen, entscheidet die Leitung vor Ort nach Rücksprache mit der Schulleitung. In der Regel läuft die ausserschulische Aktivität normal weiter. Rückreise. Eine Heimreise trotz Erkrankung bzw. Isolationsanordnung unter konsequenter Einhaltung der Schutzmassnahmen ist erlaubt (Maskentragepflicht). Die Verantwortlichen besprechen Schutzmassnahmen und Reisemittel mit den Erziehungsberechtigten. Rückfragen zum Konzept sind zu richten an: Jost Rinderknecht, Prorektor; jost.rinderknecht@kzu.ch Bülach, 26. Februar 2022 Dr. Roland Lüthi Jost Rinderknecht Rektor Prorektor
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