JOBCENTER Landkreis Ravensburq - Ei nq liederu nqsbericht 2013 - Servicestelle SGB II
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2 lnhaltsverzeichnis 1. Das Jobcenter Landkreis Ravensburg 3 2. Organigramm Jobcenter Landkreis Ravensburg 4 3. Arbeitsmarktsituation 5 4. Geschäftsentwicklung 7 5. Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel I 6. Finanzübersicht 10 7 . Arbeitsmarktprogramm - Aktive Arbeitsmarktförderung 11 8. Venruendung des Eingliederungsbudgets 12 9. Zielsteuerung im SGB ll 15 1 0. Werkakadem ie (,,work-first"-Ansatz) 17 11 . Arbeitsmarktpolitische lnstrumente 18 a) Arbeitsgelegenheiten g16d SGB ll 18 b) Förderung von Arbeitsverhältnissen g 16e SGB ll 19 c) Landesprogramm ,,Gute und sichere Arbeit" - Passiv-Aktiv-Tausch 20 1 2. Arbeítsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre 21 1 3. Erstausbildung junger Enryachsener 24 14. Bundesprogramm,,Perspektive 50plus" 25 15. Bildung und Teilhabe 26 I 6. Arbeitskreis,, Eu ropä ischer Sozia lfond s" 28 1 7. Benchlearning der Optionskommunen 29
3 1. Das Jobcenter Landkreis Ravensburg Sie erreichen uns Ravensburg Landratsamt Außenstelle Wangen Außenstelle Leutkirch 34 Sauterleutestraße Bahnhofstraße 50 Lindenstraße 8 88250 Weingarten 88239 Wangen i. A. 88299 Leutkirch Tel: 0751185-8000 Tel: 075221996-8000 Tel: 07561/9820-8000 Fax:0751185-778000 Fax: 0751185-778000 Fax: 0751185-778000 E-Mail : job@land kreis-ravensburg.de Jörg Urbaniak Amtsleiter 8100 Stellvertretender Amtsleiter, Sachgebiets- Rolf Neher 8120 leiter,,Zentrale Dienste" Sachgebietsleiterin,,Schussental Nord / Agathe Franz 81 50 Umland" Reinhold Maier Sachgebietsleiter,,Schussental Süd" 8170 Norbert Burgmaier Sachgebietsleiter,,Land kreis Nord-West" 8230 Elmar Kraus Sachgebietsleiter,,Allgäu Nord" 8260 Verena Andre' Sachgebietsleiterin,,Allgäu Süd" 8280
4 2. OrganigrammJobcenterLandkreisRavensburg Leitung Herr Urbaniak Sachgebiet Sachgebiet Sachgebiet Sachgebiet Sachgebiet Sachgebiet Zentrale Dienste Schussental Schussental Landkreis Allgäu Nord Allgäu Süd Nord / Umland Süd Nord-West (Leutkirch) (Wangen) Sachgebietsleitung: Sachgebietsleitung: Sachgebietsleitung: Sachgebietsleitung: Sachgebietsleitung Sachgebietsleitung: Rolf Neher Frau Franz Herr Maier Herr Burgmaier Herr Kraus Frau Andre' Stellvertretung: Stellvertretung: Stellvertretung: Stellvertretung: Stellvertretung: Stellvertretung: N. N. Herr Grenz Herr Di Frau Huber Frau Becker Frau Brodbeck Recht, Widersprü- che, Klagen, Qudi- ent Leistungssach- Leistungssach- Leistungssach- Leistungssach- Leistungssach- bearbeitung bearbeitung bearbeitung bearbeitung bearbeitung Finanzen, Haushalt, Controlling, Statisti k Arbeitsmarktdienst- Fallmanagement Fallmanagement Fallmanagement Fallmanagement Fallmanagement leistungen EDV Unterhalt Perspektive 50plus Arbeitgeberservice Arztlicher Dienst Selbständige Ermittlungsdienst Bildung und Teil- habe lnformation, Telefo- nie, Poststelle, Re- stratur
5 3. Arbeitsmarktsituation Die Arbeitsmarktsituation im Rechtskreis SGB ll hat sich im Landkreis Ravensburg seit dem 1. Januar 2012wie folgt entwickelt: Bestand an Arbeitsuchenden 3.713 4.058 4.029 3.476 Bestand an Arbeitslosen 2.087 1 86 1 1.927 1.904 darunter Männer 1.040 933 967 953 darunter Frauen 1.047 928 960 951 darunter 15 bis unter 25 Jahre 128 87 97 70 darunter 50 Jahre und älter 561 553 571 605 darunter Langzeitarbeitslose 677 636 710 704 darunter Schwerbehinderte 119 110 119 125 darunter Ausländer 383 337 369 370 Zugang an Arbeitslosen 580 5.611 426 5.601 (seit Jahresbeqinn) Abgang an Arbeitslosen 489 5.742 366 5.661 (seit Jahresbeqinn) Arbeitslosenquote (in %) 1,4 1 ,3 1 ,3 1,3 Arbeitslosenquote (in %) 0,7 0,5 0,5 0,3 darunter 15 bis unter 25 Jahre Arbeitslosenquote (in %) 1 ,5 1 4 1 4 1,4 darunter 50 bis unter 65 Jahre Erwerbsfä hige Leistungsberech- 5.555 5.425 5.471 5.361 tiste Nicht erwerbsfähige Leistungs- 2.344 2.351 2.336 2.357 berechtiqte Bedarfsgemeinschaften 4.279 4.233 4.289 4.232 Personen in Bedarfsgemein- 7.899 7.776 7.807 7.718 schaften
6 Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen 4.500 4.000 3.500 Bestand Arbeitsuchende 3.000 - Bestand Arbeitslose 2.500 - Frauen - Jyli¡¡g¡ 2.000 - Langze¡tarbeitslose - und älter 1.500 -50Jahre 1.000 -[u5lj¡j¿¡ schwerbeh inderte - 15 bis unter 25 Jahre s00 - 0 II Jan. März Juni Sept. Dez. Jan. März Juni Sept. Dez. 20L2 2073 Es sind im Dezembet 2013 insgesamt 1.904 Personen arbeitslos gemeldet gewesen. lm Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 43 Personen (+ 2,3 %). Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2013 bei 1,3 o/o; der Anteil des Rechtskreises SGB ll an der Gesamtarbeitslosigkeit lag bei 46,4 o/o. Es sind im Dezember 2013 insgesamt 70 Jugendliche zwischen 15 bis unter 25 Jahre ar- beitslos gemeldet gewesen. lm Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 17 Perso- nen (- 19,5o/o). Die Arbeitslosenquote der Jugendlichen lag im Dezember 2013 bei 0,3 o/o (Vorjahresmonat 0,5 %). Zugang in und Abgang aus Arbeitslosigkeit 5.800 5.750 5.700 5.650 a20L2 tr 2013 s.600 5.550 - 5.500 Zugang an Arbeitslosen Abgang an Arbeitslosen Arbeitslosigkeit ist kein fester Block, vielmehr gibt es auf dem Arbeitsmarkt viel Bewegung
7 Es gab im Jahr 2013 insgesamt 5.601 Zugänge von Arbeitslosen, gegenüber dem Vorjah- reszeitraum ist dies ein Rückgang von 10 Meldungen. Dem gegenüber standen 5.661 Ab- meldungen von Arbeitslosen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Rückgang von 81 Abmeldungen. Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende 9.000 8.000 7.000 6.000 Personen in Bedarfsgemeinschaften s.000 - s¡ì¡/¿¡þ5f ähige Leistungsberechti gte 4.000 - þsd¿rf5gsmeinschaft en 3.000 - N¡cht erwerbsfähige 2.000 Leistungsberechtigte - 1.000 0 Jan. März Juni Sept. Dez. Jan. März Juni Sept. Dez. 20L2 20L3 Es gab im Dezember 2013 insgesamt 4.232 Bedarfsgemeinschaften, die Anzahl der Be- darfsgemeinschaften liegt damit auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich im Dezember 2013 um 64 Per- sonen (- 1 ,2 o/o) im Vergleich zum Vorjahr reduziert. 4. Geschäftsentwickl ung Die nachfolgende Übersicht zeigt die Geschäftsentwicklung des Jobcenters Landkreis Ra- vensburg in den Jahren 2012 und 2Q13: lntegrationen in Enryerbstätigkeit 2.034 2.381 Integrationen im Rahmen des Bundesprogramms 110 1 01 ,,Perspektive 50plus" Akquise von Arbeitsstellen 903 992 Akquise von Ausbildungsstellen 114 256 Widersprüche 649 949 Klagen 139 196 Unterhalt (lfd. Fälle) 2.837 2.714
8 Ordnungswidrigkeiten 50 98 Außendienst k. A. 279 (Aufträge) Arztlicher Dienst 387 602 (Aufträqe) Psychologischer Dienst 48 73 (Aufträqe) k. A. = keine lm Jahr 2013 lag die Zahl der lntegrationen in Enruerbstätigkeit bei insgesamt 2.381 Fällen, im Rahmen des Bundesprogramms ,,Perspektive SOplus" wurden 101 Personen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert. Der Arbeitgeber-Service des Jobcenters Landkreis Ravensburg konnte insgesamt 992 Ar- beitsstellen und 256 Ausbildungsstellen akquirieren. Die Anzahl der Widersprüche und Klagen im Rechtskreis SGB ll ist im Jahr 2013 um 300 Fälle (+ 46,2 %) bzw.57 Fälle (+ 41,0 o/o) angestiegen. Es wurden von den Fallmanagern insgesamt 602 Gutachten an den ärztlichen Dienst im Jobcenter Landkreis Ravensburg und 73 Gutachten an externe Gutachter des Psychologi- schen Dienstes in Auftrag gegeben. 5. Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel Nach $ 22 Abs. 1 SGB ll und S 35 SGB Xll werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Es liegt in der Zuständigkeit des Landkreises Ravensburg, den unbestimmten Rechtsbegriff der ange- messenen Miete unter Beachtung der Rechtsprechung (BSG-Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 27109 R) auszufüllen. Die Angemessenheit der Unterkunftskosten wurde bisher aus dem Mietpreisspiegel für Ra- vensburg, Weingarten, Leutkirch, Wangen und Umgebung aus dem Jahr 2009 abgeleitet. Auf dieser Basis wurde für jede Kommune im Landkreis Ravensburg je nach Haushaltsgröße eine angemessene Mietobergrenze festgelegt. Das Sozialgericht Konstanz hat aufgrund des o. g. Urteils seine bisherige Rechtsauffassung fortgeschrieben und in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, dass vom Grundsi- cherungsträger ein schlüssiges Konzept zur Herleitung von Mietobergenzen für angemesse- ne Kosten der Unterkunft dargelegt werden muss. Ansonsten sind die tatsächlichen Aufwen- dungen in voller Höhe dauerhaft vom Grundsicherungsträger zu übernehmen. Am 30.04.2013 wurde das lnstitut empirica (Forschung und Beratung) aus Bonn beauftragt, Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Ravensburg auf Ba- sis eines schlüssigen Konzepts zu erstellen. Die Auswertung des Berichtes hatte folgendes Ergebnis: Anqemessene Wohnunqsorößen Eine Wohnung für eine Person wird als angemessen groß bezeichnet, wenn sie bis zu 45 qm Wohnfläche hat. Bei größeren Bedarfsgemeinschaften werden jeder weiteren Person 15 qm
I zusätzlich zugesprochen: Für zwei Personen-Haushalte gilt also eine Wohnung bis zu 60 qm Wohnfläche als angemessen groß, für drei Personen eine Wohnung bis zu 75 qm, usw.. Räumliche Anqemessenheit: Bildunq von Verqleichsräumen lm Landkreis Ravensburg werden die Kommunen zu fünf Vergleichsräumen zusammenge- fasst, wobei auf ausreichende Fallzahlen und ein geringes Mietgefälle innerhalb der Ver- gleichsräume geachtet wird. Qualitative Anqemessenheit: Abqrenzuno des unteren Wohnunosmarktseoments Bei dem unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit geht es dem Gesetzgeber darum, einige Wohnstandards, z. B. Luxuswohnungen, für Bedarfsgemeinschaften auszuschließen. Nach geltender Rechtsprechung sollen Bedarfsgemeinschaften daher nicht alle verfügbaren Wohnungen, sondern konkret nur Wohnungen mit einem einfachen und im unteren Segment liegenden Ausstattungsgrad zustehen. lm schlüssigen Konzept wird das untere Viertel des Wohnungsmarkts als unteres Woh- nungssegment abgegrenzt. Es steht damit allen Haushalten in allen Vergleichsräumen relativ die gleiche Wohnqualität zu (relativ zum tatsächlichen Wohnungsangebot vor Ort). Alle Teile des Wohnungsmarkts zwischen dem unteren Fünftel und der unteren Hälfte würden die inhaltlichen Anforderungen der BSG-Rechtsprechung erfüllen. Mieten verfüqbarer Wohnunqen ln der Basisanalyse 2013 wurden die Mietwohnungsangebote der Kalenderjahre 2011 und 2012 zugrunde gelegt, d. h. zur Richtwertbestimmung wurden sämtliche in der empirica- Preisdatenbank enthaltene Mietwohnungsangebote herausgefiltert, die im Landkreis Ra- vensburg zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2012 (Quartale l/2011 bis lvl2012) inseriert wurden. lm Ergebnis sind in die aktuelle Auswertung für den Landkreis Ravensburg ca. 4.500 Mietwohnungsangebote eingeflossen. Es wurde eine Übersicht der Netto-Monatskaltmieten verfügbarer Wohnungen im unteren Wohnungsmarktsegment erstellt. Dabei wurden die entsprechenden Höchstwerte des unte- ren Viertels aus dem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel als aktuelle Mietobergrenzen in die Richtwerttabelle übernommen. Die Richtwerttabelle besagt, was eine (nach Lage, Größe und Qualität) angemessene Woh- nung in den einzelnen Vergleichsräumen des Landkreises Ravensburg maximal kostet. Wohnungen, die über diesen Grenzen liegen, gelten als nicht angemessen. Aufgrund der Produktregel gelten für Bedarfsgemeinschaften alle Wohnungen im Gemeindegebiet als an- gemessen, deren Miete nicht über den in der Richtwerttabelle angegebenen Werten liegt. Das schlüssige Konzept zur Herleitung von Mietobergrenzen für angemessen Kosten der Unterkunft gemäß S 22 SGB ll im Landkreis Ravensburg wurde zum 1. Januar 2014 umge- setzt.
10 6. Finanzübersicht lm Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben sich die finanziellen Aufwendungen wie folgt entwickelt: Passive Leistungen 23.716.363 € 24.816.790 C Leistungen für Unterkunft und Heizung 17.662.213 € 18.199.924 € Venrvaltungsbudget (Bund) 5.417.329 € 5.274.652 € Venualtungsbudget (Land kreis) 971.031 € 945.456 € Eingliederungsbudget 3.030.502 € 3.183.274 € Bundesprogramm,,Perspektive 50plus"l 490.144 € 450.443 € Summe 51.287.582 €, 52.870.539 € F i na nzdate n zur G ru ndsiche ru n g fü r Arbe itsuc he nde 2012 2013 L,0% I Pass¡ve Leistungen 0p% 7p% 7,8% I Kosten der Unterkunft ¡ Verwaltungsbudget ( Bund) I Verwaltungsbudget (Landkreis) I Eingliederungsbudget I 50plus lnsgesamt beliefen sich die Ausgaben für passive Leistungen, d. h. Arbeitslosengeld ll, Sozi- algeld und Sozialversicherungsbeiträge, auf ca. 24,8 Mio. € im Jahr 2013. Die Ausgaben sind aufgrund der Regelsatzerhöhung und einer höheren Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um ca. 1,1 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Aufgrund des Anstiegs der Zahl der Bedarfsgemeinschaften sind auch die Kosten für Unter- kunft und Heizung um ca. 0,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
11 lm Jahr 2013 standen dem Jobcenter Landkreis Ravensburg insgesamt ca.6,2 Mio. € zur Finanzierung der Verwaltungsausgaben zur Verfügung. Das Venrualtungsbudget reduzierte sich damit um ca. 0,2 Mio. €. lm Bereich der aktiven Arbeitsmarktförderung konnten im Jahr 2013 insgesamt Mittel in Höhe von ca. 3,2 Mio. € ausgegeben worden. 7. Arbeitsmarktprogramm - Aktive Arbeitsmarktförderung Der Örfl¡che Beirat nach $ 18d SGB ll hat in seiner Sitzung am 01 .10.2012 das Arbeits- marktprogramm 2013 des Jobcenters Landkreis Ravensburg (siehe Anlage) beraten. Die aktive Arbeitsmarktförderung im Landkreis Ravensburg wurde im Jahr 2013 aufgrund einer Wirkungsanalyse der arbeitsmarktpolitischen lnstrumente im Jahr 2012 verstärkt auf die Zielgruppen ,,Jugendliche, Alleinerziehende und Langzeitleistungsbeziehef' ausgerichtet. Aufgrund der Heterogenität der Klienten wurden bei den Eingliederungsleistungen möglichst individuelle Förderansätze genutzt, die mit ihrer sozial-integrativen Wirkung die Arbeitsmarkt- integration effektiv unterstützen sollen. Die Übersicht der lnstrumente der Arbeitsmarktpolitik orientierte sich an fünf Profillagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die in vier Kategorien (Marktprofil, Aktivierungs- und Entwicklungsprofil, Entwicklungs- und Stabilisierungsprofil, Unterstützungsprofil) eingeteilt sind. Das Arbeitsmarktprogramm 2013 hat folgende Anderungen gegenüber dem Vorjahr aufge- wresen Wegfall ESF-Projekt ,,STABIL' BBW und bfz in Kooperation Allei nerziehende, Berufsrück- kehrerinnen Aktivcenter bfz Personen mit multiplen Vermitt- lungshemmnissen ESF-Projekt,,"Provi" - Profil i ng BBW und bfz in Kooperation Allei nerziehende, Berufsrück- und vernetzte individuelle Quali- kehrerinnen fizierung ESF-Projekt,,MuT" - Motivation bfw Frauen ohne abgeschlossene und Traininq Berufsausbildung Projekt ,,Spielkiste" DiPers GmbH Personen mit vielfältigen Ver- mittlunoshemmnissen ESF-Projekt,,Werkstatt" Dornahof und DiPers GmbH in Personen über 50 Jahre bzw Kooperation mit multiplen Vermittlungs- hemmnissen Zugang ESF-Projekt,,W iedereinstieg Gesu nd heitsakadem ie Boden- Beruf srückkehreri nnen fflege" see-Oberschwaben Förderprogramm,,TAN DEM" Jugendamt Alleinerziehende ESF-Projekt,,Kaufmännische Kol pi ng-Bildu ngswerk W ürttem- Frauen Bürokraft" berq lntegrationsbeistand U 25 am DiPers GmbH Unversorgte Bewerber U 25 Standort Weingarten
12 ESF-Projekt,,Fam iquA" (Frauen CJ D Bodensee-Oberschwaben Akademikerinnen mit Migrati- aktivieren, motivieren, integrie- onshintergrund ren und sich für den Arbeits- markt qualifizieren) ,,MoVe" - Motivation und Ver- DiPers GmbH Personen mit multiplen Vermitt- änderung lunqshemmnissen Maßnahmen in Planung Mobile Werkakademie Jobcenter / Bildungsträger Alleinerziehende lntegrationsbeistand U 25 plus Jobcenter / Bildu ngsträger Besonders benachteil igte Ju- gendl iche mit schwerwiegenden multi plen Vermittlungshem m- nissen ,,Baustein"-Projekt Dornahof Personen m it schwerwiegenden Vermittlunoshemm nissen Maßnahme,,Start GmbH" Start GmbH Personen mit schwerwiegenden Vermittl u nqshemm nissen Maßnahme,,Sel bständ ige" Jobcenter / IHK Selbständige Maßnahme,,50+" Jobcenter i Bildungsträger Personen über 50 Jahre Es standen damit insgesamt 65 arbeitsmarktpolitische lnstrumente für eine aktive Arbeits- marktförderung zur Verfügung. Darüber hinaus waren noch sechs weitere Maßnahmen in Planung, von denen das,,Baustein"-Projekt des Dornahofs im Jahr 2013 realisiert werden konnte. 8. Verwendung des Eingliederungsbudgets Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verfolgen das Ziel, Arbeitslose nachhaltig in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zu integrieren. Bei Arbeitslosen im Rechtskreis SGB ll liegt eine Be- schäftigung in der Regel schon länger zurück oder wurde zum Teil noch nie ausgeübt. Daher hat der Einsa2 arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die eine Stabilisierung der persönlichen Lebensverhältnisse und eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt beinhalten, kontinuierlich zugenommen. Das Jobcenter Landkreis Ravensburg hatte aufgrund der Bedarfe und Profillagen der SGB ll- Leistungsberechtigten für das Jahr 2013 folgenden modifizierten Einsatz der Eingliede- rungsmittel: Vermittlung, Aktivierung, Eingliederung 1.306.917 € 1 .819.502 € Qualifizierung 489.1 13 € 436.706 € Beschäftigung begleitende Maßnahmen 423.040 €. 509.815 € Spezielle Maßnahmen für Jugendliche 222.286 € 163.144 €. Leistungen für Menschen mit Behinderung 75.477 € 69.402 C
13 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 491 .168 € 178.638 € Freie Förderung 22.501 € 6.067 € Summe 3.030.502 € 3.183.274 €, 2012 2013 I Verm¡ttlung, Aktivierung, Eingliederung 5,6yo I QualifizierunB o,2o/o o,7yo 2,2% 5,tyo I Beschäftigung 2,syo begleitende Maßnahmen r Spezielle Maßnahmen für Jugendliche I Le¡stungen für Menschen mit Behinderung r Beschäftigung schaffende Maßnahmen r Freie Förderung Vermittlung, Aktivierung und Eingliederung Das Ergebnis 2013 istftir diese Eingliederungsleistungen um 512.585 €(+ 39,2 %) auf ins- gesamt 1 .819.502 € gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Aktivierung von Neu- bzw. Bestandskunden des Jobcenters durch Maßnahmen im Rah- men einer Werkakademie führen zu einer schnelleren beruflichen Eingliederung der Kunden des Jobcenters auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Maßnahmen ,,Stabilo" und 'Move" stabilisieren die persönlichen Lebensverhältnisse der langzeitarbeitslosen Kunden des Jobcenters und führen sie dadurch mittelfristig an den all- gemeinen Arbeitsmarkt heran. Die arbeitsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Personen unter 25 Jahren beinhaltet die Maßnahmen ,,Werkakademie/lntegrationsbeistand U 25 und das ,,Theater-Zirkus-Projekt" des bfz Ravensburg.
14 Qualifizierung Das Ergebnis 2013 zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) reduziert sich um 52.407 €. (- 10,7 o/o) aut insgesamt 436.706 €. Es konnten 36 Einzelmaßnahmen sowie die Gruppenmaßnahmen ,,Pflegeassistent VollzeiUTeilzeit, Sprungbrett und Famiqua" finanziert werden. Es nehmen an diesen Gruppenmaßnahmen übenrviegend Frauen teil. Beschäft igung begleitende Maßnahmen Das Ergebnis 2013 für z. B. Eingliederungszuschüsse (EGZ), unbefristeter Beschäftigungs- zuschuss (BEZ), Förderung von Arbeitsverhältnissen nach $ 16e SGB ll (FAV) hat sich um 86.775 € auf insgesamt 509.815 € erhöht. Spezielle Maßnahmen für Jugendliche Das Ergebnis 2013 für die Zielgruppe der Jugendlichen beinhaltete nur noch die Aufwen- dungen für die Maßnahmen ,,lntegrationsbeistand U 25 am Standort Wangen, ausbildungs- begleitende Hilfen (abH), Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ), Berufspraktisches Jahr (BPJ 21), Carpo sowie Einstiegsqualifizierung (EQ)" und reduzierte sich dadurch auf insgesamt 1 63.144 €. Leistungen für Menschen mit Behinderung Das Ergebnis 2013 für die Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderung reduzier- te sich um 6.075 € auf insgesamt 69.402 €. Diese Mittel werden für Zuschüsse an Arbeitge- ber für besonders betroffene Schwerbehinderte und für Teilnahmekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Verfügung gestellt. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Die SGB ll-lnstrumentenreform hal zu einer Neuregelung bei den Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach $ 16d SGB ll geführt, die erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigungsträger hatte. Seit dem lnkrafttreten dieser gesetzlichen Regelung am 01 .04.2012 hat sich die An- zahl der Einsatzstellen bzw. der AGH Plälze von 489 Stellen bzw. 768 Plätzen auf 54 Stellen bzw. 199 Plätze sehr stark reduziert. Der finanzielle Aufwand für Beschäftigung schaffende Maßnahmen hat sich im Jahr 2013 um ca. 312.500 € (- 63,6 o/o) reduzierl. Freie Förderung Es besteht die Möglichkeit, die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu enrueitern (S 16f SGB ll). Das Ergebnis 2013 redu- ziert sich um ca. 16.400 €.
15 9. Zielsteuerung im SGB ll Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg hatte gemäß S 48b Abs. I Satz 1 Nr. 3 SGB ll folgende Zielvereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit dem Landkreis Ravensburg für das Jahr 2013 abgeschlossen: a) Verringerung der Hilfebedürftigkeit Das Ziel ist im Jahr 2013 erreicht, wenn die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt sinkt (Zielwerl: 17.186.534 €). Die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ist gegenüber dem Jahr 2012 um 285.902 € auf insgesamt 17 .472.436 € gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von I ,7 % im Ver- gleichszeitraum. 17.500.000 € 17.450.000 € 17.400,000 € 17.350.000 € 17.300.000 € 17.2s0.000 € 17.200.000 € I 17.150.000 € I 17.100.000 € I 17.050.000 € 17.000.000 € I 20t2 2013 b) Verbesserung der lntegration in Enrerbstätigkeit Das Ziel ist erreicht, wenn sich die lntegrationsquote um insgesamt 0,6 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht (Zielwert: 31,3 o/o). Die Anzahl der lntegrationen in Enverbstätigkeit lag bei 1.574 Fällen (Vorjahr: 1.674 Fälle). Die lntegrationsquote betrug 29,0 o/o. 35,0 30,0 25,O 20,0 15,0 -2OL2 10,0 -2OL3 5,0 0,0 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
16 c) Vermeidung von langfristigem Le¡stungsbezug Das Ziel ist im Jahr2013 erreicht, wenn derdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungs- beziehern des Jobcenters gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 2,5 % sinkt (Zielwert: 3.056 Personen). Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern ist gegenüber dem Jahr 2012 um 72 Personen auf insgesamt 3.063 Personen gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 2,3 o/o im Vergleichszeitraum. 3350 3300 3250 3200 3150 3100 3050 3000 2950 2900 Jan. Feb. MärzApril Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez Jan. Feb. MärzApril Mai Juni Juli Aug. Sept, Okt. Nov. Dez. 2072 2073 d) Verbesserung der lntegration Alleinerziehender in Enrerbstätigkeit Der lntegration von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dazu soll die lntegrationsquote der Alleinerziehenden im Vergleich zum Vorjahr der lntegrationsquote in Enrverbstätigkeit angenähert werden (Zielwert: 31,1 o/o - 29,5 o/o = 1,6 Prozentpunkte). Die Anzahl der lntegrationen von Alleineziehenden in Enruerbstätigkeit lag bei 262 Fällen (Vorjahr: 292Fälle). Die lntegrationsquote betrug 25,4o/o (Vorjahr: 29,5%). Die Differenz zwischen der lntegrationsquote von Alleinerziehenden und der allgemeinen lntegrationsquote erhöhte sich auf 3,6 Prozentpunkte. 35,0 30,0 25,O 20,0 15,0 -2Ot2 10,0 -2Ot3 5,0 0,0 lan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
17 10. Werkakademie (,,work-first"-Ansatz) lm Rahmen einer bürgerfreundlichen und wirksamen Arbeitsvermittlung wird die landkreisei- gene DiPers GmbH in die strategische arbeitsmarktpolitische Neuausrichtung des Jobcen- ters Landkreis Ravensburg konzeptionell mit eingebunden. Die DiPers GmbH wirkt als Maßnahmenträger bei der systematischen Zugangssteuerung der Neukunden des Jobcenters mit. Die Ziele der Maßnahme ,,Werkakademie" sind, eine differenzierte Standortanalyse mit dem Kunden zu erarbeiten und eine maßgeschneiderte lntegrationsstrategie für den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt zu entwerfen sowie den Kunden im Rahmen der Vermittlung aktiv zu un- terstützen. Dabei werden die jeweiligen Vermittlungshemmnisse der Neukunden deutlich und können bereits schrittweise abgebaut werden. Bei einer erhöhten Arbeitsmarktferne des Kunden werden den Fallmanagern im Jobcenter Empfehlungen zur Realisierung von personen- und arbeitsmarktspezifischen lntegrationsfortschritten in sog. ,,Ubergabegesprächen" erörtert. Eine Auswertung der Neukunden im Jobcenter in den Jahren 2012 und 2013 hat folgendes Ergebnis: o/o Zuweisung in die Werkakademie ca.23 % ca. 22 Zuweisung in andere Maßnahme ca. 2 o/o ca. 10 o/o o/o o/o Keine Zuweisung in die Werkakademie ca.75 ca.68 Folgende Faktoren sind für eine Nicht-Zuweisung der Neukunden im Jobcenter in die Maß- nahme,,Werkakademie" ursächlich : Arbeit / Ausbildung / Selbständigkeit (Aufstocker) ca.27 % ca. 24 % Alleinerziehend (Kind unter 3 Jahre, fehlende Kinder- ca.21 o/o ca. 18 o/o betreuunq) Gesundheitliche Einschränkungen ca. 14 o/o ca.17 o/o (2. B. Arbeitsunfähigkeit, psychische Probleme) Ablehnung der Maßnahme / Umzug ca. 8% ca. 8% Kunde ist in einer stationären Einrichtung ca. 7 o/o ca. 6 o/o (2. B. Dornahof, Ringgenhof) Bewerbungen sind vorrangig ca. 6 o/o ca. 6 o/o Nachträgliche Auszahlung ALG ll ca. 5 o/o ca. 5 o/o Sprachdefizite ca. 5 o/o ca. 5 o/o Schüler in Bedarfsgemeinschaften ca. 5 o/o ca. 7 o/o
18 Unterbringung im Frauenhaus ca. 1 o/o Obdachlosigkeit ca. 1% Kunde hat bereits an der Werkakademie teilgenommen ca. 2% Die Auswertung der zugewiesenen Teilnehmer in die Maßnahme ,,Werkakademie" an den Standorten Weingarten und Leutkirch in den Jahren 2012 und 2013 hat folgendes Ergebnis: Zugewiesene Teilnehmer i$ 907 iiiäffi 100,0 1j02 100,0 Teilnehmer in Maßnahme 698 77 ,0 722 65,5 Vermittelte Personen 162 23,2 160 22,2 Maßnahme nicht angetreten 209 23,0 380 34,5 Es haben in den Jahren 2Q12 und 2013 insgesamt 1.420 Personen an der Werkakademie teilgenommen; davon konnten bisher 322 Personen (= 22,7 %) in den allgemeinen Arbeits- markt integriert werden Es wurden im o. g. Zeitraum von den Fallmanagern des Jobcenters insgesamt 2.009 Perso- nen in die Maßnahme ,,Werkakademie" zugewiesen; davon haben 589 Personen diese ar- beitsmarktpolitische Maßnahme nicht angetreten. Dies entspricht einer Quote von 29,3 o/o. 11. Arbeitsmarktpolitische lnstrumente a) Arbeitsgelegenheiten $ l6d SGB ll Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zielt darauf, durch einen effektiven und effizienten Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente die zur Verfügung stehenden Mittel für die lntegration in Erwerbstätigkeit, insbesondere in sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung, besser als bisher zu nutzen und bei wachsender Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes die lntegration in Enverbstätigkeit zu beschleunigen. Dazu ist es erforderlich, die Ausbildung oder Arbeit suchenden Personen mit der für sie rich- tigen Maßnahme zu unterstützen. Einfache und transparent geregelte lnstrumente werden als Orientierungsrahmen für schnelle und passgenaue Unterstützung mit einem zweckmäßi- gen Controlling verbunden. Das lnstrument,,Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach $ 16d SGB ll" regelt die Förderung von zusätzlichen und im öffentlichen lnteresse liegenden Tätigkeiten mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erfor- derlich ist. Die Teilnehmenden erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld ll eine angemesse- ne Entschädigung für den Mehraufwand. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
19 Hierbei hat sich foloendes oeändert: a Die Förderkriterien Zusätzlichkeit, öffentliches lnteresse und Wettbewerbsneutralität der auszuführenden Arbeiten wurden aus dem bisherigen ABM-Recht in den S 16d Absätze 2, 3 und 4 SGB ll aufgenommen. a Die Nachrangigkeit von AGH gegenüber anderen Förderleistungen wurde in $ 16d Abs. 5 SGB ll festgelegt. Durch die Streichung des Wortes Arbeitsgelegenheit in $ 3,.SGB ll ent- fällt die gesetzliche Verpflichtung eines AGH-Angebotes für Jugendliche und Altere ab 58 Jahren und der Venrueis auf den Vorrang der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit ver- deutlicht die Nachrangigkeit von AGH. a ln $ 16d Abs. 6 SGB llwurde geregelt, das erwerbsfähige Leistungsberechtigte innerhalb eines S-Jahres-Zeitraum maximal 2 Jahre in AGH eingesetzt werden dürfen. a Die Maßnahmenkostenerstattung wurde in $ 16d Abs.8 SGB ll gesetzlich geregelt. Da- nach können nur die erforderlichen Kosten erstattet werden, die dem Träger unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung der AGH-Tätigkeiten entstehen. a Eine AGH ist eine Maßnahme, in der die Teilnehmer ausschließlich zusätzliche, im öf- fentlichen lnteresse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. Die bisher zum Teil im Rahmen von AGH durchgeführten Qualifizierungsanteile und Praktika (2. B. Profiling, Bewerbungstraining, Erarbeitung von beruflichen Alternativen und Anschluss- perspektiven, Ausgleich schulischer Defizite, Qualifizierungen im niedrigschwelligen Be- reich wie z. B. Computerkurse, Basispflegekurse) sind nicht mehr Bestandteile der AGH und können nur auf Grundlage der hierfilr vorgesehenen lnstrumente des SGB ll und SGB lll, insbesondere $ 16 SGB ll i. V. m. S 45 SGB lll gefördert werden. Möglich ist da- beijedoch eine Kombination von AGH mit diesen lnstrumenten. Es gab im Landkreis Ravensburg bis zum 31.03.2012 bei 7 Beschäftigungsträgern insge- samt 489 Einsatzstellen mit 768 Teilnehmerplätzen. Nach der SGB ll-lnstrumentenreform sind noch 54 Einsatzstellen mit 199 Teilnehmerplätzen übrig geblieben. Es waren monatlich ca. 59 Teilnehmer bei den Beschäftigungsträgern eingesetzt (Vorjahr: ca. 160 Teilnehmer). b) Förderung von Arbeitsverhältnissen $ l6e SGB ll lm Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurden die lnstrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung zusammenge- fasst. Für$ 16e SGB ll wurden das bisherige lnstrumentderArbeitsgelegenheiten in der Entgelt- variante mit den bisherigen Leistungen zur Beschäftigungsförderung zu einem neuen ln- strument der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) verbunden. Maßgeblich für die För- derung sind die mangelnden Chancen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Das lnstrument ist ein Zuschuss an Arbeitgeber bei der Einstellung langzeitarbeitsloser ALG ll-Bezieher mit besonderen Vermittlungshemmnissen. Zuvor muss festgestellt werden, dass die Teilnehmenden nicht anders integriert werden können (Nachrangigkeit). Vorrang haben Vermittlung und Qualifizierung. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt bis zu 75 Prozent in Abhängigkeit der individuellen Minderleistung.
20 Die wesentlichen Änderunqen sind: a Die Nachrangigkeit der Förderung von Arbeitsverhältnissen gegeni.iber anderen Förder- leistungenwurde in $ 16eAbs.3 Nr.2 SGB llfestgelegt. Die Nachrangigkeitstelltsicher, dass nur diejenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zuschussgeförderte Arbeits- verhältnisse eingehen, die auf absehbare Zeit keine Chance haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen nicht geförderten Arbeitsplatz zu finden. a ln $ 16e Abs.3 Nr.4 SGB ll wurde geregelt, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte innerhalb eines 5 Jahres-Zeitraumes maximal 2 Jahre in einem nach $ 16e SGB ll geför- derten Arbeitsverhältnis tätig sein können. Die Förderhöchstdauer verhindert, das er- werbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in geförderten Arbeitsverhältnissen einge- setzt werden. o Die Kosten für begleitende Qualifizierung sowie die Kosten für den Aufbau von Beschäf- tigungsmöglichkeiten können nicht mehr erstattet werden. Eine ergänzende Förderung mit anderen lnstrumenten ist möglich. lm Bereich der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach $ 16e SGB ll sind den Beschäfti- gungsträgern dezeit folgende Platzkontingente zugeteilt: 6 Teilnehmer DiPers GmbH, je- weils 5 Teilnehmer Dornahof, Oberschwäbische Werkstätten GmbH und Start GmbH. c) Landesprogramm ,,Gute und sichere Arbeit" - Passiv-Aktiv-Tausch Mit dem Landesprogramm ,,Gute und sichere Arbeit" will die Landesregierung einen Beitrag auf dem Weg Baden-Württembergs zu einem ,,Musterland für gute Arbeit" leisten. Ein we- sentlicher Baustein des Landesprogramms ist die modellhafte Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarkts. Menschen, die aufgrund verschiedenster Vermittlungshemmnisse schon lange arbeitslos sind und dadurch zu einem erheblichen Teil auch gesellschaftliche Ausgrenzung erfahren, soll Teilhabe am Enverbsleben zu integrationsfördernden Bedingungen ermöglicht werden. Ein Grundgedanke ist, dass finanzielle Mittel, die normalenryeise aufgrund der Anspruchsbe- rechtigung nach dem SGB ll als (Bundes-)Regelbedarf und als (überwiegend kommunale) Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt werden - sog. Passivleistungen - zugunsten einer betreuten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eingesetzt und damit quasi aktiviert werden (sog. Passiv-Aktiv-Tausch). Nach den gesetzlichen Anrechnungsbestimmungen beim Arbeitslosengeld ll führen anre- chenbare Enruerbseinkommen in erster Linie zur Einsparung von Bundesmitteln, erst in zwei- ter Linie zur Einsparung von Mitteln der Stadt- und Landkreise. Da es nach derzeitiger Ge- setzeslage dem Bund nicht möglich ist, die eingesparten Mittel für passive Leistungen zu aktivieren, will das Land gemeinsam mit seinen Partnern modellhaft zeigen, wie ein sozialer Arbeitsmarkt als Brücke zum allgemeinen (ungeförderten) Arbeitsmarkt gebaut werden könn- te. Um einen Passiv-Aktiv-Transfer zu simulieren, stellt das Land den am Projekt teilnehmenden Stadt- und Landkreisen einen monatlichen Pauschalbetrag zur Verfügung, der in etwa dem monatlichen Regelbedarf des Arbeitslosengeldes ll einschließlich der Beiträge zur Sozialver- sicherung für eine Person entspricht. Mit der vom Land zugewendeten Pauschale organisieren und finanzieren die Stadt- und Landkreise unter anderem eine Betreuung für das Arbeitsverhältnis. Die teilnehmenden Stadt- und Landkreise, die bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
21 durch eine langzeitarbeitslose Person ebenfalls (in begrenztem Umfang) KdU-Mittel einspa- ren, bezuschussen mit den eingesparten Mitteln die Arbeitgeber. Neben der Leistung der Jobcenter nach $ 16e SGB ll geben die Stadt- und Landkreise mit dieser Aktivierung eingesparter passiver Leistungen den Arbeitgebern einen zusätzlichen Anreiz für die Einstellung langzeitarbeitsloser Menschen und decken einen zusätzlichen Or- ganisationsaufwand in den Betrieben teilweise ab. Die geförderten Arbeitsverhältnisse sollen die größtmögliche Nähe zum Arbeitsmarkt aufwei- sen und weitestgehend als sog. Normalarbeitsverhältnisse ausgestaltet sein. Dies bedingt, dass Formen von atypischen Beschäftigungsverhältnissen (2. B. Zeit- und Leiharbeit) nur sehr zurückhaltend und nachrangig gefördert werden sollen. Weiter soll darauf geachtet werden, dass sich die Vergütung der geförderten Arbeitsverhältnisse an einem Mindest- Stundenlohn von 8,50 € orientiert. Ziel der Förderung ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäfti- gungsverhältnissen für langzeitarbeitslose Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnis- sen, die sich in der Regel bereits seit 36 Monaten im Leistungsbezug des SGB ll befinden und daher derzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich benachteiligt sind. Diesen Menschen soll durch eine integrationsfördernde sozialversicherungspflichtige Tätig- keit eine en¡verbsbezogene und soziale lntegration ermöglicht werden. Da diese Menschen derzeit auch unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Förderinstrumente zu- nehmend dauerhaft in Langzeitarbeitslosigkeit verharren, ist ein darüber hinausgehender Förderbedarf festzustellen, den das modellhaft konzipierte Landesprogramm mit den Pro- jektbeteiligten über den Baustein ,,Sozialer Arbeitsmarkt" decken soll. Der Landkreis Ravensburg nimmt seit 1. Januar 2013 an diesem Landesprogramm teil. Es sind seit 15.01.2013 drei Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die sich seit mindestens 36 Monaten im SGB ll-Bezug befinden, beim Dornahof sozialversicherungs- pflichtig beschäftigt. Der Dornahof hat im Rahmen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der o. g. Personen auch die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung dieser Beschäftigten übernommen. Die lnanspruchnahme einer begleitenden und aufsuchenden Beratung und Betreuung soll den Teilnehmern mit ihren unterschiedlichen Biografien und Leistungsvermö- gen deshalb helfen, die besonderen Schwierigkeiten einer Beschäftigungsaufnahme, die einerseits Ursache, andererseits aber auch Folge der Langzeitarbeitslosigkeit sein können, zu bewältigen. 12. Arbeitsmarktpol iti sc he Strategie fü r arbeitsl ose J u ge nd I ic he unter 25 Jahre Das Jobcenter Landkreis Ravensburg verfolgt als Ziel die lntensivierung des Übergangs Schule/Beruf und des Ubertritts von der Ausbildung in den Beruf. Für benachteiligte Jugend- liche erfolgt im Rahmen der alleinigen kommunalen Zuständigkeit eine Verzahnung der prä- ventiven Maßnahmen (2. B. Vermeidung von Schulabbruch, Erhöhung der Ausbildungsreife) mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. lm Rechtskreis SGB ll sind im Zeitraum von September 2013 bis Januar 2014 insgesamt 142 Personen unter 25 Jahre arbeitslos gemeldet gewesen. Es handelte sich dabei um 74 Männer und 68 Frauen; darunter waren 27 Personen 15 Jahre bis unter 20 Jahre.
22 Bestand an Arbeitslosen 44 53 69 67 71 Zugang an Arbeitslosen 20 27 22 25 Abgang an Arbeitslosen 11 11 24 2I lm o. g. Zeitraum sind 9 Personen unter 25 Jahre durchgehend im SGB ll-Leistungsbezug gewesen. 25 Personen unter 25 Jahre sind in den Arbeitsmarkt integriert oder in eine Ausbil- dung vermittelt worden und 11 Personen unter 25 Jahre sind wegen einer Pflichtverletzung nach $ 31 SGB ll sanktioniert worden. Vermittlu ngshemmnisse Eine Auswertung des wesentlichen Vermittlungshemmnisses, das für die Arbeitslosigkeit der 142 Personen ursächlich ist, hat folgendes Ergebnis: . 39 Personen Fehlende Motivation . 14 Personen Schwangerschaft . 12 Personen Psychische Einschränkungen . 11 Personen Gesund heitliche Einschränkungen o $ Personen Angehöriger einer ethnischen Minderheit o $ Personen Fehlende Ausbildungsreife r $ Personen Sprachdefizit o 6 Personen Fehlende Kinderbetreuung o 5 Personen Fehlende Mobilität o 5 Personen Suchterkrankungen o 3 Personen Fehlender Schulabschluss o 3 Personen JVA-Aufenthalt in der Vergangenheit o 2 Personen Obdachlosigkeit . 17 Personen Sonstiges Darüber hinaus weisen viele der o. g. Personen weitere Vermittlungshemmnisse auf. Die Zuordnung dieser Personen unter 25 Jahre zu einem der o. g. Kriterien stellt daher nur eine grobe Aussage dar. I nte grationsstrate g ie Die U 25-Fallmanager im Jobcenter Landkreis Ravensburg verfolgen folgende arbeitsmarkt- politische Handlungsansätze zur lntegration von arbeitslosen Personen unter 25 Jahre: ¡ Vermittlung in Ausbildung o Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Tätigkeit o Vermittlung in geringfügige Tätigkeit o Berufliche Weiterbildung / Qualifizierung . Erwerb eines Schulabschlusses . Aufnahme an einer weiterführenden Schule . Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme . Teilnahme an einem lntegrationssprachkurs . Betreuung minderjähriger Kinder o Schuldnerberatung . PsychosozialeBetreuung
23 . Suchtberatung . Stabilisierung der persönlichen Verhältnisse (2. B. Herstellen einer Tagesstruktur, Ver- bessern der Wohnsituation, Fördern der Lernbereitschaft) ¡ Feststellung der Leistungsfähigkeit durch ärztliches Gutachten o Feststellung der Leistungsfähigkeit durch Psychologisches Gutachten . Rehabilitation ¡ Förderung der Motivation Arbeitsma rktpolitische I nstru me nte Es stehen für Personen unter 25 Jahre folgende spezielle arbeitsmarktpolitische Maßnah- men zur Verfügung: Schüler / Auszubildende Ausbild ungsstellenvermittlung Akquise von Ausbildungsstellen Jobcenter Berufseinstiegsbegleitung an Unterstützung der Schüler beim BBQ Hauptschulen Ubergang in eine betriebliche Ausbildung Jugend berufshilfe an Beruflichen Vermeidung von Schulabbrü- Fördervereine der Schulen chen und Vermittlung in Ausbil- Beruflichen Schulen dung Carpo - Assistierte Ausbildung Vorbereitung auf und Begleitung Arkade während einer Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungs- Herstellen der Berufsreife bfz maßnahmen (BvB) Berufspraktisches Jahr Vorbereitung auf eine Ausbil- BBQ (BPV 21) d un g oder Einstiegsq u alifizie- rung Einstiegsq ualifizierung ( EQ) Betriebliche Praktika für lern- Bildungsträger schwache und sozial benachtei- liqte Jugendliche Ausbild ungsbegleitende Hilfen Abschluss einer betrieblichen bfz (abH) Ausbildung Außerbetriebliche Berufsausbil- Ausbildungsabschluss und CJD dung für Jugendliche (BaE ko- Ubergang in Enverbstätigkeit operativ) Langzeitarbeitslose Ju gendliche Werkakademie U 25 in Weingar- Vermittlung in Ausbildungs- und DiPers GmbH ten und Leutkirch Arbeitsstellen oder Zuweisung in Einqliederunqsmaßnahmen lntegrationsbeistand U 25 in Vermittlung in Ausbildungs- und DiPers GmbH Weingarten und Leutkirch Arbeitsstellen sowie aufsuchen- de Sozialarbeit lntegrationsbeistand U 25 in Aufsuchende Sozialarbeit für Gehauf GmbH Wangen Jugendliche mit erheblichen Vermittlunqshemmnissen Primero Paso Entwicklung von Primärtugen- bfz den und Teamfähigkeit sowie Training in verschiedenen Be- rufsfeldern
24 Maßnahmen in Planung lntegrationsbeistand U 25 plus Aktivierende und aufsuchende Bildungsträger Sozialarbeit für Jugendliche mit erheblichen Motivations- und Sozialisationsdefiziten Video-Bewerbungen Einsatz eines neuen Mediums Bildungsträger zur Unterstützung der Arbeits- vermittlung Teilna hme a n arbeits ma rktpolitischen Ma ßna hmen Es nehmen derzeit 92 Personen unter 25 Jahre an folgenden arbeitsmarktpolitischen Maß- nahmen teil: 31 x Werkakademie/lntegrationsbeistand U 25 (Weingarten und Leutkirch) 11 x Einstiegsqualifizierung (EQ) 10 x Berufspraktisches Jahr (BPJ 21 ) 9 x Primero Paso 9 x lntegrationsbeistand U 25 (Wangen) 7 x Carpo 6 x Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE kooperativ) 5 x Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) 2 x Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 2 x Arbeitsgelegenheiten (AGH) a ca. 540 x Jugendberufshilfe an Beruflichen Schulen 13. ErstausbildungjungerErwachsener Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben im Mai 2013 im Kooperationsausschuss vereinbart, die Erstausbildung junger Erwachsener im Alter zwi- schen 25 bis unter 35 Jahre verstärkt zu fokussieren. Damit soll der Fokus auf eine Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für junge Envachsene ohne Berufsabschluss gelegt, dauerhafte berufliche Perspektiven für junge Erwachsene ge- schaffen, perspektivisch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gesenkt und ein Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet werden. Es bestehen für junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung große Risiken auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind häufiger und länger ohne Beschäftigung und finden schwerer Zugang zum Arbeitsmarkt als Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung. lm Jahr 2013 konnten durch das Jobcenter Landkreis Ravensburg insgesamt 22 junge Er- wachsene zwischen 25 bis unter 35 Jahre in eine Ausbildung vermittelt werden. Es handelte sich dabei um 13 Frauen und 9 Männer, davon waren 7 Personen alleinerziehend. Darüber hinaus haben im Jahr 2013 noch weitere 13 Personen über 35 Jahre aus dem Rechtskreis SGB ll eine Berufsausbildung begonnen.
25 Das Jobcenter Landkreis Ravensburg verfolgt im Rahmen einer erfolgreichen Umsetzung des o. g. Schwerpunktes folgende Handlungsansätze: o lntensive Betreuung der Personen aus der Zielgruppe durch die Fallmanager o Erhebung eines Stärken- und Entwicklungspotentials der jungen Enruachsenen im Rah- men der ABC-Analyse (persönliche Einstellungen, Fähigkeiten, lnteressen und individuel- le Motivationslage sowie berufliche Kompetenzen) o Gezielte Akquise von Ausbildungsstellen und persönlicher Kontakt zu Arbeitgebern in der Region . Spezielle Maßnahmen für alleinerziehende Frauen und Männer zur Motivation und Vor- bereitung auf eine Ausbildungsaufnahme . Verstärkte Zuweisung der jungen Enruachsenen zwischen 25 bis unter 35 Jahre in die arbeitsmarktpolitische Maßnahme ,,lntegrationsbeistandAtVerkakademie U 25" der DiPers GmbH an den Standorten Weingarten und Leutkirch. 14. Bundesprogramm ,,Perspektive 50plus" Der Beschäftigungspakt ,,Silverstars" beteiligt sich an der Umsetzung des Bundesprogramms ,,Perspektive 5Oplus" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der Beschäftigu ngscha ncen älterer Langzeitarbeitsloser. Die bundesweite Umsetzung wird von 78 regionalen Beschäftigungspakten übernommen. ,,Silverstars" ist ein Zusammenschluss von 25 Stadl und Landkreisen in Baden- Württemberg. Ein regionaler Ansatz erlaubt es, innerhalb des Beschäftigungspaktes ,,Silverstars" bei der Wahl der lntegrationsstrategie gezielt auf die regionalen Besonderheiten einzugehen. Unter- schiedliche Wege werden beschritten, um älteren Langzeitarbeitslosen eine faire Chance am Arbeitsmarkt zu bieten. Die Agentur für Arbeit Ravensburg ist am 1. Januar 2011 in das Projekt ,,Perspektive 50plus" eingestiegen. Der Landkreis Ravensburg nimmt als Rechtsnachfolger am o. g. Bundespro- gramm bis zum Projektende am 31 .12.2015 daran teil. Die wesentlichen Ziele zur Umsetzung dieses Beschäftigungspaktes sind ¡ Beschäftigung von drei zusätzlichen Fallmanagern ,,50plus" mit einem Betreuungsschlüs- sel von 1 : 100 Personen . Verstärkte Aktivierung der Personengruppe ,,50plus" . lntensive individuelle Vermittlungsbemühungen ¡ Gezielter Einsatz von Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie von ESF- Maßnahmen . Heranführen an den Arbeitsmarkt und Verbesserung der Arbeitsmarktl'ähigkeit durch Förderung der beruflichen Weiterbildung, Arbeitsgelegenheiten, flankierende Leistungen nach $ 16a SGB ll, usw. . Gewährung von Eingliederungszuschüssen bei einer Arbeitsaufnahme . Nachgehende Betreuung nach einer erfolgreichen lntegration.
26 Die Geschäftszahlen im Bundesprogramm ,,5Oplus" haben sich seit 01.01.2012 wie folgt entwickelt: Aktivierungen + Teilnehmer (Zielgröße) 372 372 + Teilnehmer (lst) 398 413 + Teilnahme an Aktivierungsmaßnahmen 629 596 inkl. Mehrfachnennungen Integrationen + Arbeitsaufnahme 1. Arbeitsmarkt 104 104 (Zielqröße) + Arbeitsaufnahme 1. Arbeitsmarkt 114 106 (lst) + Gesamtsumme aller lntegrationen 143 139 plus Mini-Jobs Programmmittel 496.000 € 496.000 € ln den Jahren 2012 und 2013 wurden jeweils die Zielgrößen der Aktivierungen (- 372 Teil- nehmer) und der lntegrationen (= 104 Arbeitsaufnahmen) übertroffen. 15. Bildung und Teilhabe Die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt seit 1. Januar 2012 fur alle Leistungsberechtigten (SGB ll, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB Xll, AsylbLG) zentral im Jobcenter Landkreis Ravensburg. Kunden des Jobcenters mit Kindern und Jugendlichen stellen mit dem Grundantrag bzw. dem Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB ll auch einen Antrag auf Leistungen frir Bildung und Teilhabe dem Grunde nach. Alle ,,Neu-Kunden" und ,,Bestandskunden" erhalten dann durch den jeweils zuständigen Fallmanager des Jobcenters differenzierte lnformationen über Verfahrensabläufe, das in Frage kommende Leistungsangebot und die Anspruchsvoraussetzungen, bis hin zur Einzel- fallhilfe bei der Antragstellung. Nach dem Grundsatz ,,im Jobcenter werden alle Leistungen aus einer Hand angeboten" wur- de zum 1. April 2013 die ganzheitliche Sachbearbeitung für die Leistungsberechtigten nach dem SGB ll eingeführt. Dies bedeutet, dass die Kunden des Jobcenters nur noch einen An- sprechpartner sowohl für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch für die Leistungen auf Bildung und Teilhabe haben. Es haben im Jahr 2013 2.531 Kinder und Jugendliche insgesamt 5.778 Bildungs- und Teil- habeleistungen in Anspruch genommen. lm Vorjahr wurden 5.299 Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets an insgesamt 1.726 Kinder und Jugendliche gewährt.
27 Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden wie folgt gewährt: Schul- und Kitaausflüge 225 301 Mehrtägige Klassenfahrten 569 539 Schülerbeförderung 623 810 Lernförderung 59 93 Mittagsverpflegung 634 821 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 838 883 Schulbedarf*) 2.351 2.331 W von wegen Es werden 70 € zum 1 . August und 30 € zum l. Februar eines Jahres ausbezahlt. 2012 2013 Schul und Mehrtägige Schul und Mehr- Kita Klassenfahr Kita tägige Ausflüge ten Ausflüge Klassen- 4,2% to,7% 5,2% Schülerbe- förderung Lt,8% Lernför- derung L,L% Lernför- derung L,6% Die nachfolgende Ubersicht zeigt die lnanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teil- habe von Leistungsberechtigten nach dem SGB ll und den sonstigen Leistungsberechtigten (Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB Xll, AsylbLG): Schul- und Kitaausflüge 1 01 166 124 135 Mehrtägige Klassenfahrten 315 312 254 227 Schülerbeförderung 362 499 261 311 Lernförderung 30 57 29 36
28 Mittagsverpflegung 303 460 331 361 Teilhabe am sozialen und 358 478 480 405 kulturellen Leben Schulbedarf.) 1.181 1 53 1 1.1 70 800 Summe 2.650 3.503 2.ilg 2.275 Anzahl der Kinder und 835 1.621 891 910 Jugendlichen 16. Arbeitskreis,,!uropä¡scherSozialfonds" lm Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Landkreis Ravensburg über die Förderung der Einrichtung eines Arbeitskreises und dessen Tätigkeit aus Mitteln des Eu- ropäischen Sozialfonds ,,Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" im Rah- men der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013 sind die Aufgaben des regionalen Arbeitskreises Europäischer Sozialfonds (AK-ESF) im Landkreis Ravensburg beschrieben. Dem regionalen Arbeitskreis obliegt u. a. die Aufgabe der Erstellung und Veröffentlichung einer regionalen Arbeitsmarktstrategie, ausgerichtet an den regionalen Bedarfen und am Operationellen Programm (OP) von Baden-Württem berg. Die Erstellung und Fortschreibung dieser Arbeitsmarktstrategie ist Voraussetzung für die jährliche Zuweisung des Mittelkontingents in Höhe von 250.000 € in der Förderperiode 2007 bis 2013 durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren. Der AK-ESF hat in seiner Sitzung am 16.05.2012 die regionale Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2013 beschlossen. Die Arbeitsmarktstrategie hat folgende Struktur: 1. Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs 2. Formulierung von Zielen 2.1 Auswahl der spezifischenZiele des OP und Festlegung der AK-Ziele 2.2 Zielgruppen bestimmen 3. Umsetzung der Ziele 4. Festlegung Vorgehen zur Evaluation Grundlage für die Analyse der Ausgangslage im Hinblick auf die regionalisierten Ziele im Landkreis Ravensburg ist die geschlechterdifferenzierte Arbeitsmarktanalyse des lnstituts für Mittelstandsforsch ung der U niversität Mann heim. Die Arbeitsmarktanalyse wurde um weitere Auswertungen des ,,esf-teams" des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (lAW) Tübingen auf der Basis des Kreisreports der Bun- desagentur für Arbeit und um einen Vergleich mit dem Landesdurchschnitt ergänzt. Aufgrund der fachlichen Einschätzungen der Mitglieder des AK-ESF wurde im Rahmen der Sitzung des regionalen Arbeitskreises am 16.05.2012 die Analyse der Ausgangslage dem regionalen Bedarf im Landkreis Ravensburg angepasst.
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