JOBCENTER Landkreis Ravensburq - Ei nq liederu nqsbericht 2013 - Servicestelle SGB II

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JOBCENTER Landkreis Ravensburq - Ei nq liederu nqsbericht 2013 - Servicestelle SGB II
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        liederu nqsbericht 2013
    Ei nq
           JOBCENTER
      Landkreis Ravensburq
JOBCENTER Landkreis Ravensburq - Ei nq liederu nqsbericht 2013 - Servicestelle SGB II
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    lnhaltsverzeichnis

1. Das Jobcenter Landkreis Ravensburg                                        3
2. Organigramm Jobcenter Landkreis Ravensburg                               4
3. Arbeitsmarktsituation                                                     5
4. Geschäftsentwicklung                                                     7
5. Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel                                    I
6.           Finanzübersicht                                                10
7   . Arbeitsmarktprogramm - Aktive Arbeitsmarktförderung                   11

8.           Venruendung des Eingliederungsbudgets                          12
9.           Zielsteuerung im SGB ll                                        15
1   0.       Werkakadem ie (,,work-first"-Ansatz)                           17
11       .   Arbeitsmarktpolitische lnstrumente                             18
             a) Arbeitsgelegenheiten g16d SGB ll                            18
             b) Förderung von Arbeitsverhältnissen g 16e SGB ll             19
             c)   Landesprogramm ,,Gute und sichere Arbeit"   -
                  Passiv-Aktiv-Tausch                                       20
1   2.       Arbeítsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Jugendliche
             unter 25 Jahre                                                 21
1   3. Erstausbildung         junger Enryachsener                           24
14. Bundesprogramm,,Perspektive 50plus"                                     25
15. Bildung und Teilhabe                                                    26
I 6.     Arbeitskreis,, Eu ropä ischer Sozia lfond s"                       28
1   7. Benchlearning          der Optionskommunen                           29
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1. Das Jobcenter Landkreis Ravensburg

Sie erreichen uns

         Ravensburg
Landratsamt                             Außenstelle Wangen             Außenstelle Leutkirch
            34
Sauterleutestraße                       Bahnhofstraße 50               Lindenstraße 8
88250 Weingarten                        88239 Wangen i. A.             88299 Leutkirch
Tel: 0751185-8000                       Tel: 075221996-8000            Tel: 07561/9820-8000
Fax:0751185-778000                      Fax: 0751185-778000            Fax: 0751185-778000
E-Mail : job@land kreis-ravensburg.de

        Jörg Urbaniak            Amtsleiter                                    8100

                                 Stellvertretender Amtsleiter, Sachgebiets-
        Rolf Neher                                                             8120
                                 leiter,,Zentrale Dienste"

                                 Sachgebietsleiterin,,Schussental Nord /
        Agathe Franz                                                           81 50
                                 Umland"

        Reinhold Maier           Sachgebietsleiter,,Schussental Süd"           8170

        Norbert Burgmaier        Sachgebietsleiter,,Land kreis Nord-West"      8230

        Elmar Kraus              Sachgebietsleiter,,Allgäu Nord"               8260

        Verena Andre'            Sachgebietsleiterin,,Allgäu Süd"              8280
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2.      OrganigrammJobcenterLandkreisRavensburg

                                                                      Leitung
                                                                 Herr Urbaniak

  Sachgebiet                Sachgebiet            Sachgebiet                     Sachgebiet          Sachgebiet           Sachgebiet
Zentrale Dienste            Schussental           Schussental                     Landkreis          Allgäu Nord          Allgäu Süd
                           Nord / Umland             Süd                         Nord-West           (Leutkirch)           (Wangen)
Sachgebietsleitung:       Sachgebietsleitung:   Sachgebietsleitung:         Sachgebietsleitung:   Sachgebietsleitung   Sachgebietsleitung:
Rolf Neher                Frau Franz            Herr Maier                  Herr Burgmaier        Herr Kraus           Frau Andre'
Stellvertretung:          Stellvertretung:      Stellvertretung:            Stellvertretung:      Stellvertretung:     Stellvertretung:
N. N.                     Herr Grenz            Herr Di                     Frau Huber            Frau Becker          Frau Brodbeck
Recht, Widersprü-
che, Klagen, Qudi-
               ent        Leistungssach-        Leistungssach-              Leistungssach-        Leistungssach-       Leistungssach-
                          bearbeitung           bearbeitung                 bearbeitung           bearbeitung          bearbeitung
Finanzen, Haushalt,
Controlling, Statisti k

Arbeitsmarktdienst-
                          Fallmanagement        Fallmanagement              Fallmanagement        Fallmanagement       Fallmanagement
leistungen

EDV

Unterhalt                                                                   Perspektive 50plus    Arbeitgeberservice

Arztlicher Dienst                                                           Selbständige

Ermittlungsdienst

Bildung und Teil-
habe
lnformation, Telefo-
nie, Poststelle, Re-
  stratur
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3. Arbeitsmarktsituation
Die Arbeitsmarktsituation im Rechtskreis SGB ll hat sich im Landkreis Ravensburg seit dem
1. Januar 2012wie folgt entwickelt:

Bestand an Arbeitsuchenden           3.713          4.058        4.029         3.476

Bestand an Arbeitslosen              2.087          1   86 1     1.927         1.904

darunter Männer                      1.040              933        967           953

darunter Frauen                      1.047              928        960           951

darunter 15 bis unter 25 Jahre         128               87         97            70

darunter 50 Jahre und älter            561              553        571           605

darunter Langzeitarbeitslose           677              636        710           704

darunter Schwerbehinderte              119              110        119           125

darunter Ausländer                     383              337        369           370

Zugang an Arbeitslosen                 580          5.611          426         5.601
(seit Jahresbeqinn)
Abgang an Arbeitslosen                 489          5.742          366         5.661
(seit Jahresbeqinn)
Arbeitslosenquote (in %)                1,4             1   ,3     1   ,3         1,3

Arbeitslosenquote (in %)               0,7              0,5        0,5           0,3
darunter 15 bis unter 25 Jahre
Arbeitslosenquote (in %)               1   ,5           1   4      1   4         1,4
darunter 50 bis unter 65 Jahre
Erwerbsfä hige Leistungsberech-      5.555          5.425        5.471         5.361
tiste
Nicht erwerbsfähige Leistungs-       2.344          2.351        2.336         2.357
berechtiqte
Bedarfsgemeinschaften                4.279          4.233        4.289         4.232

Personen in Bedarfsgemein-           7.899          7.776        7.807         7.718
schaften
6

                         Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen

  4.500

  4.000

  3.500
                                                                                                Bestand Arbeitsuchende
  3.000
                                                                                         -      Bestand Arbeitslose

  2.500
                                                                                         -   Frauen

                                                                                         -   Jyli¡¡g¡
  2.000                                                                                  -   Langze¡tarbeitslose

                                                                                         -            und älter
  1.500
                                                                                         -50Jahre
  1.000                                                                                  -[u5lj¡j¿¡
                                                                                               schwerbeh inderte

                                                                                         -     15 bis unter 25 Jahre
   s00
                                                                                         -
     0
                          II
          Jan.   März   Juni   Sept.   Dez.   Jan.   März   Juni          Sept.   Dez.

                        20L2                                2073

Es sind im Dezembet 2013 insgesamt 1.904 Personen arbeitslos gemeldet gewesen. lm
Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 43 Personen (+ 2,3 %).

Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2013 bei 1,3                 o/o;
                                                                          der Anteil des Rechtskreises SGB ll
an der Gesamtarbeitslosigkeit lag bei 46,4 o/o.

Es sind im Dezember 2013 insgesamt 70 Jugendliche zwischen 15 bis unter 25 Jahre ar-
beitslos gemeldet gewesen. lm Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 17 Perso-
nen (- 19,5o/o).

Die Arbeitslosenquote der Jugendlichen lag im Dezember 2013 bei 0,3                          o/o   (Vorjahresmonat
0,5 %).

                           Zugang in und Abgang aus Arbeitslosigkeit

 5.800

 5.750

 5.700

 5.650                                                                                                        a20L2
                                                                                                              tr 2013
 s.600

 5.550
                  -
 5.500
                   Zugang an   Arbeitslosen                    Abgang an Arbeitslosen

Arbeitslosigkeit ist kein fester Block, vielmehr gibt es auf dem Arbeitsmarkt viel Bewegung
7

Es gab im Jahr 2013 insgesamt 5.601 Zugänge von Arbeitslosen, gegenüber dem Vorjah-
reszeitraum ist dies ein Rückgang von 10 Meldungen. Dem gegenüber standen 5.661 Ab-
meldungen von Arbeitslosen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Rückgang von
81 Abmeldungen.

                         Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

  9.000

  8.000

  7.000

  6.000                                                                         Personen in Bedarfsgemeinschaften

  s.000                                                                    -
                                                                                s¡ì¡/¿¡þ5f ähige Leistungsberechti gte

  4.000                                                                    -
                                                                                þsd¿rf5gsmeinschaft en
  3.000
                                                                           -
                                                                                N¡cht erwerbsfähige
  2.000
                                                                                Leistungsberechtigte
                                                                           -
  1.000

     0
          Jan. März Juni Sept.   Dez.   Jan.   März Juni Sept.   Dez.

                    20L2                            20L3

Es gab im Dezember 2013 insgesamt 4.232 Bedarfsgemeinschaften, die Anzahl der Be-
darfsgemeinschaften liegt damit auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich im Dezember 2013 um 64 Per-
sonen (- 1 ,2 o/o) im Vergleich zum Vorjahr reduziert.

4. Geschäftsentwickl ung
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Geschäftsentwicklung des Jobcenters Landkreis Ra-
vensburg in den Jahren 2012 und 2Q13:

lntegrationen in Enryerbstätigkeit                                      2.034                         2.381

Integrationen im Rahmen des Bundesprogramms                              110                            1   01
,,Perspektive 50plus"
Akquise von Arbeitsstellen                                               903                            992

Akquise von Ausbildungsstellen                                            114                           256

Widersprüche                                                             649                            949

Klagen                                                                   139                            196

Unterhalt (lfd. Fälle)                                                  2.837                         2.714
8

 Ordnungswidrigkeiten                                        50                     98

Außendienst                                                k. A.                  279
(Aufträge)
Arztlicher Dienst                                          387                     602
(Aufträqe)
Psychologischer Dienst                                       48                     73
(Aufträqe)
k. A. = keine

lm Jahr 2013 lag die Zahl der lntegrationen in Enruerbstätigkeit bei insgesamt 2.381 Fällen,
im Rahmen des Bundesprogramms ,,Perspektive       SOplus" wurden 101 Personen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt integriert.

Der Arbeitgeber-Service des Jobcenters Landkreis Ravensburg konnte insgesamt 992 Ar-
beitsstellen und 256 Ausbildungsstellen akquirieren.

Die Anzahl der Widersprüche und Klagen im Rechtskreis SGB          ll ist im Jahr 2013 um 300
Fälle (+ 46,2 %) bzw.57 Fälle (+ 41,0 o/o) angestiegen.

Es wurden von den Fallmanagern insgesamt 602 Gutachten an den ärztlichen Dienst im
Jobcenter Landkreis Ravensburg und 73 Gutachten an externe Gutachter des Psychologi-
schen Dienstes in Auftrag gegeben.

5. Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel
Nach $ 22 Abs. 1 SGB ll und S 35 SGB Xll werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in
Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Es liegt in
der Zuständigkeit des Landkreises Ravensburg, den unbestimmten Rechtsbegriff der ange-
messenen Miete unter Beachtung der Rechtsprechung (BSG-Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS
27109 R) auszufüllen.

Die Angemessenheit der Unterkunftskosten wurde bisher aus dem Mietpreisspiegel für Ra-
vensburg, Weingarten, Leutkirch, Wangen und Umgebung aus dem Jahr 2009 abgeleitet.
Auf dieser Basis wurde für jede Kommune im Landkreis Ravensburg je nach Haushaltsgröße
eine angemessene Mietobergrenze festgelegt.

Das Sozialgericht Konstanz hat aufgrund des o. g. Urteils seine bisherige Rechtsauffassung
fortgeschrieben und in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, dass vom Grundsi-
cherungsträger ein schlüssiges Konzept zur Herleitung von Mietobergenzen für angemesse-
ne Kosten der Unterkunft dargelegt werden muss. Ansonsten sind die tatsächlichen Aufwen-
dungen in voller Höhe dauerhaft vom Grundsicherungsträger zu übernehmen.

Am 30.04.2013 wurde das lnstitut empirica (Forschung und Beratung) aus Bonn beauftragt,
Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Ravensburg auf Ba-
sis eines schlüssigen Konzepts zu erstellen.

Die Auswertung des Berichtes hatte folgendes Ergebnis:

Anqemessene Wohnunqsorößen

Eine Wohnung für eine Person wird als angemessen groß bezeichnet, wenn sie bis zu 45 qm
Wohnfläche hat. Bei größeren Bedarfsgemeinschaften werden jeder weiteren Person 15 qm
I
 zusätzlich zugesprochen: Für zwei Personen-Haushalte gilt also eine Wohnung bis zu 60 qm
 Wohnfläche als angemessen groß, für drei Personen eine Wohnung bis zu 75 qm, usw..

 Räumliche Anqemessenheit: Bildunq von Verqleichsräumen

 lm Landkreis Ravensburg werden die Kommunen zu fünf Vergleichsräumen zusammenge-
 fasst, wobei auf ausreichende Fallzahlen und ein geringes Mietgefälle innerhalb der Ver-
 gleichsräume geachtet wird.

 Qualitative Anqemessenheit: Abqrenzuno des unteren Wohnunosmarktseoments

Bei dem unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit geht es dem Gesetzgeber darum,
einige Wohnstandards, z. B. Luxuswohnungen, für Bedarfsgemeinschaften auszuschließen.
Nach geltender Rechtsprechung sollen Bedarfsgemeinschaften daher nicht alle verfügbaren
Wohnungen, sondern konkret nur Wohnungen mit einem einfachen und im unteren Segment
liegenden Ausstattungsgrad zustehen.

lm schlüssigen Konzept wird das untere Viertel des Wohnungsmarkts als unteres Woh-
nungssegment abgegrenzt.

Es steht damit allen Haushalten in allen Vergleichsräumen relativ die gleiche Wohnqualität
zu (relativ zum tatsächlichen Wohnungsangebot vor Ort). Alle Teile des Wohnungsmarkts
zwischen dem unteren Fünftel und der unteren Hälfte würden die inhaltlichen Anforderungen
der BSG-Rechtsprechung erfüllen.

Mieten verfüqbarer Wohnunqen

ln der Basisanalyse 2013 wurden die Mietwohnungsangebote der Kalenderjahre 2011 und
2012 zugrunde gelegt, d. h. zur Richtwertbestimmung wurden sämtliche in der empirica-
Preisdatenbank enthaltene Mietwohnungsangebote herausgefiltert, die im Landkreis Ra-
vensburg zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2012 (Quartale l/2011 bis
lvl2012) inseriert wurden. lm Ergebnis sind in die aktuelle Auswertung für den Landkreis
Ravensburg ca. 4.500 Mietwohnungsangebote eingeflossen.

Es wurde eine Übersicht der Netto-Monatskaltmieten verfügbarer Wohnungen im unteren
Wohnungsmarktsegment erstellt. Dabei wurden die entsprechenden Höchstwerte des unte-
ren Viertels aus dem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel als aktuelle Mietobergrenzen in
die Richtwerttabelle übernommen.

Die Richtwerttabelle besagt, was eine (nach Lage, Größe und Qualität) angemessene Woh-
nung in den einzelnen Vergleichsräumen des Landkreises Ravensburg maximal kostet.
Wohnungen, die über diesen Grenzen liegen, gelten als nicht angemessen. Aufgrund der
Produktregel gelten für Bedarfsgemeinschaften alle Wohnungen im Gemeindegebiet als an-
gemessen, deren Miete nicht über den in der Richtwerttabelle angegebenen Werten liegt.

Das schlüssige Konzept zur Herleitung von Mietobergrenzen für angemessen Kosten der
Unterkunft gemäß S 22 SGB ll im Landkreis Ravensburg wurde zum 1. Januar 2014 umge-
setzt.
10

 6. Finanzübersicht
lm Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben sich
die finanziellen Aufwendungen wie folgt entwickelt:

 Passive Leistungen                                                        23.716.363 €             24.816.790 C

 Leistungen für Unterkunft und Heizung                                     17.662.213 €             18.199.924 €

 Venrvaltungsbudget (Bund)                                                  5.417.329 €              5.274.652 €

 Venualtungsbudget (Land kreis)                                              971.031 €                945.456 €

 Eingliederungsbudget                                                       3.030.502 €              3.183.274 €

 Bundesprogramm,,Perspektive 50plus"l                                        490.144 €                 450.443 €

 Summe                                                                     51.287.582   €,          52.870.539 €

                   F   i   na nzdate   n zur   G ru      ndsiche ru n g fü r Arbe itsuc he nde

              2012                                                                           2013

                L,0%                           I   Pass¡ve Leistungen
                                                                                              0p%
        7p%                                                                      7,8%

                                               I   Kosten der Unterkunft

                                               ¡   Verwaltungsbudget
                                                   (   Bund)

                                               I   Verwaltungsbudget
                                                   (Landkreis)

                                               I   Eingliederungsbudget

                                               I   50plus

lnsgesamt beliefen sich die Ausgaben für passive Leistungen, d. h. Arbeitslosengeld ll, Sozi-
algeld und Sozialversicherungsbeiträge, auf ca. 24,8 Mio. € im Jahr 2013. Die Ausgaben
sind aufgrund der Regelsatzerhöhung und einer höheren Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
um ca. 1,1 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Aufgrund des Anstiegs der Zahl der Bedarfsgemeinschaften sind auch die Kosten für Unter-
kunft und Heizung um ca. 0,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
11

 lm Jahr 2013 standen dem Jobcenter Landkreis Ravensburg insgesamt ca.6,2 Mio. € zur
 Finanzierung der Verwaltungsausgaben zur Verfügung. Das Venrualtungsbudget reduzierte
 sich damit um ca. 0,2 Mio. €.

 lm Bereich der aktiven Arbeitsmarktförderung konnten im Jahr 2013 insgesamt Mittel in
 Höhe von ca. 3,2 Mio. € ausgegeben worden.

 7. Arbeitsmarktprogramm                        - Aktive Arbeitsmarktförderung
 Der Örfl¡che Beirat nach $ 18d SGB ll hat in seiner Sitzung am 01 .10.2012 das Arbeits-
 marktprogramm 2013 des Jobcenters Landkreis Ravensburg (siehe Anlage) beraten.

Die aktive Arbeitsmarktförderung im Landkreis Ravensburg wurde im Jahr 2013 aufgrund
einer Wirkungsanalyse der arbeitsmarktpolitischen lnstrumente im Jahr 2012 verstärkt auf
die Zielgruppen ,,Jugendliche, Alleinerziehende und Langzeitleistungsbeziehef' ausgerichtet.

Aufgrund der Heterogenität der Klienten wurden bei den Eingliederungsleistungen möglichst
individuelle Förderansätze genutzt, die mit ihrer sozial-integrativen Wirkung die Arbeitsmarkt-
integration effektiv unterstützen sollen.

Die Übersicht der lnstrumente der Arbeitsmarktpolitik orientierte sich an fünf Profillagen der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die in vier Kategorien (Marktprofil, Aktivierungs- und
Entwicklungsprofil, Entwicklungs- und Stabilisierungsprofil, Unterstützungsprofil) eingeteilt
sind.

Das Arbeitsmarktprogramm 2013 hat folgende Anderungen gegenüber dem Vorjahr aufge-
wresen

Wegfall

ESF-Projekt ,,STABIL'                    BBW und bfz in Kooperation          Allei nerziehende, Berufsrück-
                                                                             kehrerinnen
Aktivcenter                              bfz                                 Personen mit multiplen Vermitt-
                                                                             lungshemmnissen
ESF-Projekt,,"Provi" - Profil i ng       BBW und bfz in Kooperation          Allei nerziehende, Berufsrück-
und vernetzte individuelle Quali-                                            kehrerinnen
fizierung
ESF-Projekt,,MuT"       -   Motivation   bfw                                 Frauen ohne abgeschlossene
und Traininq                                                                 Berufsausbildung
Projekt ,,Spielkiste"                    DiPers GmbH                         Personen mit vielfältigen Ver-
                                                                             mittlunoshemmnissen
ESF-Projekt,,Werkstatt"                  Dornahof und DiPers GmbH in         Personen über 50 Jahre bzw
                                         Kooperation                         mit multiplen Vermittlungs-
                                                                             hemmnissen
Zugang

ESF-Projekt,,W iedereinstieg             Gesu nd heitsakadem ie Boden-       Beruf srückkehreri nnen
fflege"                                  see-Oberschwaben
Förderprogramm,,TAN DEM"                 Jugendamt                           Alleinerziehende

ESF-Projekt,,Kaufmännische               Kol pi ng-Bildu ngswerk W ürttem-   Frauen
Bürokraft"                               berq
lntegrationsbeistand U 25 am             DiPers GmbH                         Unversorgte Bewerber U 25
Standort Weingarten
12

ESF-Projekt,,Fam iquA" (Frauen      CJ   D Bodensee-Oberschwaben        Akademikerinnen mit Migrati-
aktivieren, motivieren, integrie-                                       onshintergrund
ren und sich für den Arbeits-
markt qualifizieren)
,,MoVe" - Motivation und Ver-       DiPers GmbH                         Personen mit multiplen Vermitt-
änderung                                                                lunqshemmnissen
Maßnahmen in Planung

Mobile Werkakademie                 Jobcenter / Bildungsträger          Alleinerziehende

lntegrationsbeistand U 25 plus      Jobcenter / Bildu ngsträger         Besonders benachteil igte Ju-
                                                                        gendl iche mit schwerwiegenden
                                                                        multi plen Vermittlungshem m-
                                                                       nissen
,,Baustein"-Projekt                 Dornahof                           Personen m it schwerwiegenden
                                                                       Vermittlunoshemm nissen
Maßnahme,,Start GmbH"               Start GmbH                         Personen mit schwerwiegenden
                                                                       Vermittl u nqshemm nissen
Maßnahme,,Sel bständ ige"           Jobcenter / IHK                    Selbständige

Maßnahme,,50+"                      Jobcenter   i Bildungsträger        Personen über 50 Jahre

Es standen damit insgesamt 65 arbeitsmarktpolitische lnstrumente für eine aktive Arbeits-
marktförderung zur Verfügung. Darüber hinaus waren noch sechs weitere Maßnahmen in
Planung, von denen das,,Baustein"-Projekt des Dornahofs im Jahr 2013 realisiert werden
konnte.

8. Verwendung des Eingliederungsbudgets
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verfolgen das Ziel, Arbeitslose nachhaltig in den Arbeits-
bzw. Ausbildungsmarkt zu integrieren. Bei Arbeitslosen im Rechtskreis SGB ll liegt eine Be-
schäftigung in der Regel schon länger zurück oder wurde zum Teil noch nie ausgeübt. Daher
hat der Einsa2 arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die eine Stabilisierung der persönlichen
Lebensverhältnisse und eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt beinhalten,
kontinuierlich zugenommen.

Das Jobcenter Landkreis Ravensburg hatte aufgrund der Bedarfe und Profillagen der SGB ll-
Leistungsberechtigten für das Jahr 2013 folgenden modifizierten Einsatz der Eingliede-
rungsmittel:

Vermittlung, Aktivierung, Eingliederung                            1.306.917 €             1   .819.502 €

Qualifizierung                                                      489.1 13 €                 436.706 €

Beschäftigung begleitende Maßnahmen                                 423.040   €.               509.815 €

Spezielle Maßnahmen für Jugendliche                                 222.286 €                  163.144   €.

Leistungen für Menschen mit Behinderung                              75.477 €                   69.402   C
13

Beschäftigung schaffende Maßnahmen                            491 .168 €                178.638 €

Freie Förderung                                                 22.501 €                   6.067 €

Summe                                                        3.030.502 €               3.183.274   €,

              2012                                                            2013

                                   I   Verm¡ttlung,
                                       Aktivierung,
                                       Eingliederung
                                                                      5,6yo
                                   I   QualifizierunB                         o,2o/o
               o,7yo                                                   2,2%
                                                              5,tyo
                                   I   Beschäftigung
 2,syo                                 begleitende
                                       Maßnahmen

                                   r   Spezielle Maßnahmen
                                       für Jugendliche

                                   I   Le¡stungen   für
                                       Menschen mit
                                       Behinderung

                                   r Beschäftigung
                                       schaffende
                                       Maßnahmen

                                   r   Freie Förderung

Vermittlung, Aktivierung und Eingliederung

Das Ergebnis 2013 istftir diese Eingliederungsleistungen um 512.585             €(+ 39,2 %) auf ins-
gesamt 1 .819.502 € gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Die Aktivierung von Neu- bzw. Bestandskunden des Jobcenters durch Maßnahmen im Rah-
men einer Werkakademie führen zu einer schnelleren beruflichen Eingliederung der Kunden
des Jobcenters auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Maßnahmen ,,Stabilo" und 'Move" stabilisieren die persönlichen Lebensverhältnisse der
langzeitarbeitslosen Kunden des Jobcenters und führen sie dadurch mittelfristig an den all-
gemeinen Arbeitsmarkt heran.

Die arbeitsmarktpolitische Strategie für arbeitslose Personen unter 25 Jahren beinhaltet die
Maßnahmen ,,Werkakademie/lntegrationsbeistand U 25 und das ,,Theater-Zirkus-Projekt" des
bfz Ravensburg.
14

 Qualifizierung

 Das Ergebnis 2013 zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) reduziert sich um
 52.407 €. (- 10,7 o/o) aut insgesamt 436.706 €. Es konnten 36 Einzelmaßnahmen sowie die
 Gruppenmaßnahmen ,,Pflegeassistent VollzeiUTeilzeit, Sprungbrett und Famiqua" finanziert
 werden. Es nehmen an diesen Gruppenmaßnahmen übenrviegend Frauen teil.

 Beschäft igung begleitende Maßnahmen

Das Ergebnis 2013 für z. B. Eingliederungszuschüsse (EGZ), unbefristeter Beschäftigungs-
zuschuss (BEZ), Förderung von Arbeitsverhältnissen nach $ 16e SGB ll (FAV) hat sich um
86.775 € auf insgesamt 509.815 € erhöht.

Spezielle Maßnahmen für Jugendliche

Das Ergebnis 2013 für die Zielgruppe der Jugendlichen beinhaltete nur noch die Aufwen-
dungen für die Maßnahmen ,,lntegrationsbeistand U 25 am Standort Wangen, ausbildungs-
begleitende Hilfen (abH), Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ),
Berufspraktisches Jahr (BPJ 21), Carpo sowie Einstiegsqualifizierung (EQ)" und reduzierte
sich dadurch auf insgesamt 1 63.144 €.

Leistungen für Menschen mit Behinderung

Das Ergebnis 2013 für die Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderung reduzier-
te sich um 6.075 € auf insgesamt 69.402 €. Diese Mittel werden für Zuschüsse an Arbeitge-
ber für besonders betroffene Schwerbehinderte und für Teilnahmekosten zur Teilhabe am
Arbeitsleben zur Verfügung gestellt.

Beschäftigung schaffende Maßnahmen

Die SGB ll-lnstrumentenreform hal zu einer Neuregelung bei den Arbeitsgelegenheiten
(AGH) nach $ 16d SGB ll geführt, die erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigungsträger
hatte. Seit dem lnkrafttreten dieser gesetzlichen Regelung am 01 .04.2012 hat sich die An-
zahl der Einsatzstellen bzw. der AGH Plälze von 489 Stellen bzw. 768 Plätzen auf 54 Stellen
bzw. 199 Plätze sehr stark reduziert.

Der finanzielle Aufwand für Beschäftigung schaffende Maßnahmen hat sich im Jahr 2013 um
ca. 312.500 € (- 63,6 o/o) reduzierl.

Freie Förderung

Es besteht die Möglichkeit, die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu enrueitern (S 16f SGB ll). Das Ergebnis 2013 redu-
ziert sich um ca. 16.400 €.
15

9. Zielsteuerung im SGB ll
Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-
Württemberg hatte gemäß S 48b Abs. I Satz 1 Nr. 3 SGB ll folgende Zielvereinbarung zur
Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit dem Landkreis Ravensburg
für das Jahr 2013 abgeschlossen:

a)   Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Das Ziel ist im Jahr 2013 erreicht, wenn die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
sinkt (Zielwerl: 17.186.534 €).

Die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ist gegenüber dem Jahr 2012 um 285.902
€ auf insgesamt 17 .472.436 € gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von I ,7 % im Ver-
gleichszeitraum.

 17.500.000 €

 17.450.000 €

 17.400,000 €

 17.350.000 €

 17.300.000 €

 17.2s0.000 €

 17.200.000 €
                    I
 17.150.000 €
                    I
 17.100.000 €
                    I
 17.050.000 €

 17.000.000 €
                    I
                        20t2                    2013

b)   Verbesserung der lntegration in Enrerbstätigkeit

Das Ziel ist erreicht, wenn sich die lntegrationsquote um insgesamt 0,6 % im Vergleich zum
Vorjahr erhöht (Zielwert: 31,3 o/o).

Die Anzahl der lntegrationen in Enverbstätigkeit lag bei 1.574 Fällen (Vorjahr: 1.674 Fälle).
Die lntegrationsquote betrug 29,0 o/o.

 35,0

 30,0

 25,O

 20,0

 15,0                                                                             -2OL2
 10,0                                                                             -2OL3
  5,0

  0,0
        Jan. Feb. März April    Mai   Juni   Juli   Aug. Sept. Okt. Nov.   Dez.
16

c)      Vermeidung von langfristigem Le¡stungsbezug

Das Ziel ist im Jahr2013 erreicht, wenn derdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungs-
beziehern des Jobcenters gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 2,5 % sinkt (Zielwert: 3.056
Personen).

Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern ist gegenüber dem Jahr 2012 um 72 Personen
auf insgesamt 3.063 Personen gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 2,3 o/o im
Vergleichszeitraum.

 3350
 3300
 3250
 3200
 3150
 3100
 3050
 3000
 2950
 2900
          Jan. Feb. MärzApril Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov.   Dez   Jan. Feb. MärzApril Mai Juni Juli Aug. Sept, Okt. Nov.   Dez.

                                    2072                                                           2073

d)      Verbesserung der lntegration Alleinerziehender in Enrerbstätigkeit

Der lntegration von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit soll besondere Aufmerksamkeit
geschenkt werden. Dazu soll die lntegrationsquote der Alleinerziehenden im Vergleich zum
Vorjahr der lntegrationsquote in Enrverbstätigkeit angenähert werden (Zielwert: 31,1 o/o - 29,5
o/o
    = 1,6 Prozentpunkte).

Die Anzahl der lntegrationen von Alleineziehenden in Enruerbstätigkeit lag bei 262 Fällen
(Vorjahr: 292Fälle). Die lntegrationsquote betrug 25,4o/o (Vorjahr: 29,5%).

Die Differenz zwischen der lntegrationsquote von Alleinerziehenden und der allgemeinen
lntegrationsquote erhöhte sich auf 3,6 Prozentpunkte.

 35,0

 30,0

 25,O

 20,0

 15,0
                                                                                                                       -2Ot2
 10,0
                                                                                                                       -2Ot3
  5,0

  0,0
           lan.    Feb. März April           Mai     Juni     Juli        Aug. Sept. Okt. Nov.               Dez.
17

10.         Werkakademie (,,work-first"-Ansatz)
lm Rahmen einer bürgerfreundlichen und wirksamen Arbeitsvermittlung wird die landkreisei-
gene DiPers GmbH in die strategische arbeitsmarktpolitische Neuausrichtung des Jobcen-
ters Landkreis Ravensburg konzeptionell mit eingebunden.

Die DiPers GmbH wirkt als Maßnahmenträger bei der systematischen Zugangssteuerung der
Neukunden des Jobcenters mit.

Die Ziele der Maßnahme ,,Werkakademie" sind, eine differenzierte Standortanalyse mit dem
Kunden zu erarbeiten und eine maßgeschneiderte lntegrationsstrategie für den Arbeits- oder
Ausbildungsmarkt zu entwerfen sowie den Kunden im Rahmen der Vermittlung aktiv zu un-
terstützen.

Dabei werden die jeweiligen Vermittlungshemmnisse der Neukunden deutlich und können
bereits schrittweise abgebaut werden. Bei einer erhöhten Arbeitsmarktferne des Kunden
werden den Fallmanagern im Jobcenter Empfehlungen zur Realisierung von personen- und
arbeitsmarktspezifischen lntegrationsfortschritten in sog. ,,Ubergabegesprächen" erörtert.

Eine Auswertung der Neukunden im Jobcenter in den Jahren 2012 und 2013 hat folgendes
Ergebnis:

                                                                                       o/o
Zuweisung in die Werkakademie                               ca.23 %          ca. 22

Zuweisung in andere Maßnahme                                ca.   2   o/o
                                                                             ca. 10    o/o

                                                                      o/o              o/o
Keine Zuweisung in die Werkakademie                         ca.75            ca.68

Folgende Faktoren sind für eine Nicht-Zuweisung der Neukunden im Jobcenter in die Maß-
nahme,,Werkakademie" ursächlich :

Arbeit / Ausbildung / Selbständigkeit (Aufstocker)          ca.27 %          ca. 24 %

Alleinerziehend (Kind unter 3 Jahre, fehlende Kinder-       ca.21     o/o
                                                                             ca. 18    o/o

betreuunq)
Gesundheitliche Einschränkungen                             ca. 14    o/o
                                                                             ca.17     o/o

(2. B. Arbeitsunfähigkeit, psychische Probleme)
Ablehnung der Maßnahme / Umzug                              ca. 8%           ca. 8%
Kunde ist in einer stationären Einrichtung                  ca.   7   o/o
                                                                             ca.   6   o/o

(2. B. Dornahof, Ringgenhof)
Bewerbungen sind vorrangig                                  ca. 6 o/o        ca. 6 o/o
Nachträgliche Auszahlung ALG ll                             ca. 5     o/o
                                                                             ca.   5   o/o

Sprachdefizite                                              ca. 5     o/o
                                                                             ca.   5   o/o

Schüler in Bedarfsgemeinschaften                            ca. 5     o/o
                                                                             ca.   7   o/o
18

Unterbringung im Frauenhaus                                       ca. 1   o/o

Obdachlosigkeit                                                   ca. 1%
Kunde hat bereits an der Werkakademie teilgenommen                               ca. 2%

Die Auswertung der zugewiesenen Teilnehmer in die Maßnahme ,,Werkakademie" an den
Standorten Weingarten und Leutkirch in den Jahren 2012 und 2013 hat folgendes Ergebnis:

Zugewiesene Teilnehmer
                                    i$
                                            907
                                                       iiiäffi
                                                         100,0        1j02          100,0

Teilnehmer in Maßnahme                      698           77 ,0            722       65,5

Vermittelte Personen                        162           23,2             160       22,2

Maßnahme nicht angetreten                   209           23,0             380       34,5

Es haben in den Jahren 2Q12 und 2013 insgesamt 1.420 Personen an der Werkakademie
teilgenommen; davon konnten bisher 322 Personen (= 22,7 %) in den allgemeinen Arbeits-
markt integriert werden

Es wurden im o. g. Zeitraum von den Fallmanagern des Jobcenters insgesamt 2.009 Perso-
nen in die Maßnahme ,,Werkakademie" zugewiesen; davon haben 589 Personen diese ar-
beitsmarktpolitische Maßnahme nicht angetreten. Dies entspricht einer Quote von 29,3 o/o.

11.        Arbeitsmarktpolitische lnstrumente

a) Arbeitsgelegenheiten      $ l6d SGB ll

Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zielt darauf,
durch einen effektiven und effizienten Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente die zur Verfügung
stehenden Mittel für die lntegration in Erwerbstätigkeit, insbesondere in sozialversicherungs-
pflichtige Beschäftigung, besser als bisher zu nutzen und bei wachsender Aufnahmefähigkeit
des Arbeitsmarktes die lntegration in Enverbstätigkeit zu beschleunigen.

Dazu ist es erforderlich, die Ausbildung oder Arbeit suchenden Personen mit der für sie rich-
tigen Maßnahme zu unterstützen. Einfache und transparent geregelte lnstrumente werden
als Orientierungsrahmen für schnelle und passgenaue Unterstützung mit einem zweckmäßi-
gen Controlling verbunden.

Das lnstrument,,Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach $ 16d SGB ll" regelt die Förderung von
zusätzlichen und im öffentlichen lnteresse liegenden Tätigkeiten mit dem Ziel der Erhaltung
oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erfor-
derlich ist. Die Teilnehmenden erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld ll eine angemesse-
ne Entschädigung für den Mehraufwand. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
19

Hierbei hat sich foloendes oeändert:

a    Die Förderkriterien Zusätzlichkeit, öffentliches lnteresse und Wettbewerbsneutralität der
     auszuführenden Arbeiten wurden aus dem bisherigen ABM-Recht in den S 16d Absätze
     2, 3 und 4 SGB ll aufgenommen.

a    Die Nachrangigkeit von AGH gegenüber anderen Förderleistungen wurde in $ 16d Abs. 5
     SGB ll festgelegt. Durch die Streichung des Wortes Arbeitsgelegenheit in $ 3,.SGB ll ent-
     fällt die gesetzliche Verpflichtung eines AGH-Angebotes für Jugendliche und Altere ab 58
     Jahren und der Venrueis auf den Vorrang der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit ver-
     deutlicht die Nachrangigkeit von AGH.

a    ln $ 16d Abs. 6 SGB llwurde geregelt, das erwerbsfähige Leistungsberechtigte innerhalb
     eines S-Jahres-Zeitraum maximal 2 Jahre in AGH eingesetzt werden dürfen.

a    Die Maßnahmenkostenerstattung wurde in $ 16d Abs.8 SGB ll gesetzlich geregelt. Da-
     nach können nur die erforderlichen Kosten erstattet werden, die dem Träger unmittelbar
     im Zusammenhang mit der Verrichtung der AGH-Tätigkeiten entstehen.

a    Eine AGH ist eine Maßnahme, in der die Teilnehmer ausschließlich zusätzliche, im öf-
     fentlichen lnteresse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. Die bisher
     zum Teil im Rahmen von AGH durchgeführten Qualifizierungsanteile und Praktika (2. B.
     Profiling, Bewerbungstraining, Erarbeitung von beruflichen Alternativen und Anschluss-
     perspektiven, Ausgleich schulischer Defizite, Qualifizierungen im niedrigschwelligen Be-
     reich wie z. B. Computerkurse, Basispflegekurse) sind nicht mehr Bestandteile der AGH
     und können nur auf Grundlage der hierfilr vorgesehenen lnstrumente des SGB ll und
     SGB lll, insbesondere $ 16 SGB ll i. V. m. S 45 SGB lll gefördert werden. Möglich ist da-
     beijedoch eine Kombination von AGH mit diesen lnstrumenten.

Es gab im Landkreis Ravensburg bis zum 31.03.2012 bei 7 Beschäftigungsträgern insge-
samt 489 Einsatzstellen mit 768 Teilnehmerplätzen. Nach der SGB ll-lnstrumentenreform
sind noch 54 Einsatzstellen mit 199 Teilnehmerplätzen übrig geblieben.

Es waren monatlich ca. 59 Teilnehmer bei den Beschäftigungsträgern eingesetzt (Vorjahr:
ca. 160 Teilnehmer).

b)   Förderung von Arbeitsverhältnissen $ l6e SGB ll

lm Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am
Arbeitsmarkt wurden die lnstrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung zusammenge-
fasst.

Für$ 16e SGB ll wurden das bisherige lnstrumentderArbeitsgelegenheiten in der Entgelt-
variante mit den bisherigen Leistungen zur Beschäftigungsförderung zu einem neuen ln-
strument der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) verbunden. Maßgeblich für die För-
derung sind die mangelnden Chancen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person auf
eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Das lnstrument ist ein Zuschuss an Arbeitgeber bei der Einstellung langzeitarbeitsloser ALG
ll-Bezieher mit besonderen Vermittlungshemmnissen. Zuvor muss festgestellt werden, dass
die Teilnehmenden nicht anders integriert werden können (Nachrangigkeit). Vorrang haben
Vermittlung und Qualifizierung. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt bis zu 75 Prozent in
Abhängigkeit der individuellen Minderleistung.
20

 Die wesentlichen Änderunqen sind:

 a    Die Nachrangigkeit der Förderung von Arbeitsverhältnissen gegeni.iber anderen Förder-
      leistungenwurde in $ 16eAbs.3 Nr.2 SGB llfestgelegt. Die Nachrangigkeitstelltsicher,
      dass nur diejenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zuschussgeförderte Arbeits-
      verhältnisse eingehen, die auf absehbare Zeit keine Chance haben, auf dem allgemeinen
      Arbeitsmarkt einen nicht geförderten Arbeitsplatz zu finden.

 a    ln $ 16e Abs.3 Nr.4 SGB ll wurde geregelt, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte
      innerhalb eines 5 Jahres-Zeitraumes maximal 2 Jahre in einem nach $ 16e SGB ll geför-
      derten Arbeitsverhältnis tätig sein können. Die Förderhöchstdauer verhindert, das er-
      werbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in geförderten Arbeitsverhältnissen einge-
      setzt werden.

 o    Die Kosten für begleitende Qualifizierung sowie die Kosten für den Aufbau von Beschäf-
      tigungsmöglichkeiten können nicht mehr erstattet werden. Eine ergänzende Förderung
      mit anderen lnstrumenten ist möglich.

lm Bereich der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach $ 16e SGB ll sind den Beschäfti-
gungsträgern dezeit folgende Platzkontingente zugeteilt: 6 Teilnehmer DiPers GmbH, je-
weils 5 Teilnehmer Dornahof, Oberschwäbische Werkstätten GmbH und Start GmbH.

c)    Landesprogramm ,,Gute und sichere Arbeit"     - Passiv-Aktiv-Tausch
Mit dem Landesprogramm ,,Gute und sichere Arbeit" will die Landesregierung einen Beitrag
auf dem Weg Baden-Württembergs zu einem ,,Musterland für gute Arbeit" leisten. Ein we-
sentlicher Baustein des Landesprogramms ist die modellhafte Entwicklung eines sozialen
Arbeitsmarkts.

Menschen, die aufgrund verschiedenster Vermittlungshemmnisse schon lange arbeitslos
sind und dadurch zu einem erheblichen Teil auch gesellschaftliche Ausgrenzung erfahren,
soll Teilhabe am Enverbsleben zu integrationsfördernden Bedingungen ermöglicht werden.

Ein Grundgedanke ist, dass finanzielle Mittel, die normalenryeise aufgrund der Anspruchsbe-
rechtigung nach dem SGB ll als (Bundes-)Regelbedarf und als (überwiegend kommunale)
Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt werden - sog. Passivleistungen - zugunsten
einer betreuten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eingesetzt und damit quasi
aktiviert werden (sog. Passiv-Aktiv-Tausch).

Nach den gesetzlichen Anrechnungsbestimmungen beim Arbeitslosengeld ll führen anre-
chenbare Enruerbseinkommen in erster Linie zur Einsparung von Bundesmitteln, erst in zwei-
ter Linie zur Einsparung von Mitteln der Stadt- und Landkreise. Da es nach derzeitiger Ge-
setzeslage dem Bund nicht möglich ist, die eingesparten Mittel für passive Leistungen zu
aktivieren, will das Land gemeinsam mit seinen Partnern modellhaft zeigen, wie ein sozialer
Arbeitsmarkt als Brücke zum allgemeinen (ungeförderten) Arbeitsmarkt gebaut werden könn-
te.

Um einen Passiv-Aktiv-Transfer zu simulieren, stellt das Land den am Projekt teilnehmenden
Stadt- und Landkreisen einen monatlichen Pauschalbetrag zur Verfügung, der in etwa dem
monatlichen Regelbedarf des Arbeitslosengeldes ll einschließlich der Beiträge zur Sozialver-
sicherung für eine Person entspricht.

Mit der vom Land zugewendeten Pauschale organisieren und finanzieren die Stadt- und
Landkreise unter anderem eine Betreuung für das Arbeitsverhältnis. Die teilnehmenden
Stadt- und Landkreise, die bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
21

durch eine langzeitarbeitslose Person ebenfalls (in begrenztem Umfang) KdU-Mittel einspa-
ren, bezuschussen mit den eingesparten Mitteln die Arbeitgeber.

Neben der Leistung der Jobcenter nach $ 16e SGB ll geben die Stadt- und Landkreise mit
dieser Aktivierung eingesparter passiver Leistungen den Arbeitgebern einen zusätzlichen
Anreiz für die Einstellung langzeitarbeitsloser Menschen und decken einen zusätzlichen Or-
ganisationsaufwand in den Betrieben teilweise ab.

Die geförderten Arbeitsverhältnisse sollen die größtmögliche Nähe zum Arbeitsmarkt aufwei-
sen und weitestgehend als sog. Normalarbeitsverhältnisse ausgestaltet sein. Dies bedingt,
dass Formen von atypischen Beschäftigungsverhältnissen (2. B. Zeit- und Leiharbeit) nur
sehr zurückhaltend und nachrangig gefördert werden sollen. Weiter soll darauf geachtet
werden, dass sich die Vergütung der geförderten Arbeitsverhältnisse an einem Mindest-
Stundenlohn von 8,50 € orientiert.

Ziel der Förderung ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäfti-
gungsverhältnissen für langzeitarbeitslose Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnis-
sen, die sich in der Regel bereits seit 36 Monaten im Leistungsbezug des SGB ll befinden
und daher derzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich benachteiligt sind.

 Diesen Menschen soll durch eine integrationsfördernde sozialversicherungspflichtige Tätig-
 keit eine en¡verbsbezogene und soziale lntegration ermöglicht werden. Da diese Menschen
derzeit auch unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Förderinstrumente zu-
 nehmend dauerhaft in Langzeitarbeitslosigkeit verharren, ist ein darüber hinausgehender
 Förderbedarf festzustellen, den das modellhaft konzipierte Landesprogramm mit den Pro-
jektbeteiligten über den Baustein ,,Sozialer Arbeitsmarkt" decken soll.

Der Landkreis Ravensburg nimmt seit 1. Januar 2013 an diesem Landesprogramm teil. Es
sind seit 15.01.2013 drei Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die sich
seit mindestens 36 Monaten im SGB ll-Bezug befinden, beim Dornahof sozialversicherungs-
pflichtig beschäftigt.

Der Dornahof hat im Rahmen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der o. g.
Personen auch die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung dieser Beschäftigten
übernommen. Die lnanspruchnahme einer begleitenden und aufsuchenden Beratung und
Betreuung soll den Teilnehmern mit ihren unterschiedlichen Biografien und Leistungsvermö-
gen deshalb helfen, die besonderen Schwierigkeiten einer Beschäftigungsaufnahme, die
einerseits Ursache, andererseits aber auch Folge der Langzeitarbeitslosigkeit sein können,
zu bewältigen.

12.       Arbeitsmarktpol iti sc he Strategie fü r arbeitsl ose           J u ge   nd I ic he
          unter 25 Jahre
Das Jobcenter Landkreis Ravensburg verfolgt als Ziel die lntensivierung des Übergangs
Schule/Beruf und des Ubertritts von der Ausbildung in den Beruf. Für benachteiligte Jugend-
liche erfolgt im Rahmen der alleinigen kommunalen Zuständigkeit eine Verzahnung der prä-
ventiven Maßnahmen (2. B. Vermeidung von Schulabbruch, Erhöhung der Ausbildungsreife)
mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.

lm Rechtskreis SGB ll sind im Zeitraum von September 2013 bis Januar 2014 insgesamt
142 Personen unter 25 Jahre arbeitslos gemeldet gewesen.

Es handelte sich dabei um 74 Männer und 68 Frauen; darunter waren 27 Personen 15 Jahre
bis unter 20 Jahre.
22

    Bestand an Arbeitslosen             44           53            69       67           71

    Zugang an Arbeitslosen                           20            27       22           25

    Abgang an Arbeitslosen                           11            11       24           2I

    lm o. g. Zeitraum sind 9 Personen unter 25 Jahre durchgehend im SGB ll-Leistungsbezug
    gewesen. 25 Personen unter 25 Jahre sind in den Arbeitsmarkt integriert oder in eine Ausbil-
    dung vermittelt worden und 11 Personen unter 25 Jahre sind wegen einer Pflichtverletzung
    nach $ 31 SGB ll sanktioniert worden.

    Vermittlu ngshemmnisse

    Eine Auswertung des wesentlichen Vermittlungshemmnisses, das für die Arbeitslosigkeit der
    142 Personen ursächlich ist, hat folgendes Ergebnis:

.         39 Personen       Fehlende Motivation
.         14 Personen       Schwangerschaft
.         12 Personen       Psychische Einschränkungen
.         11 Personen       Gesund heitliche Einschränkungen
o          $ Personen       Angehöriger einer ethnischen Minderheit
o          $ Personen       Fehlende Ausbildungsreife
r          $ Personen       Sprachdefizit
o          6 Personen       Fehlende Kinderbetreuung
o          5 Personen       Fehlende Mobilität
o          5 Personen       Suchterkrankungen
o          3 Personen       Fehlender Schulabschluss
o          3 Personen       JVA-Aufenthalt in der Vergangenheit
o          2 Personen       Obdachlosigkeit
.         17 Personen       Sonstiges

Darüber hinaus weisen viele der o. g. Personen weitere Vermittlungshemmnisse auf. Die
Zuordnung dieser Personen unter 25 Jahre zu einem der o. g. Kriterien stellt daher nur eine
grobe Aussage dar.

I   nte   grationsstrate g ie

Die U 25-Fallmanager im Jobcenter Landkreis Ravensburg verfolgen folgende arbeitsmarkt-
politische Handlungsansätze zur lntegration von arbeitslosen Personen unter 25 Jahre:

¡         Vermittlung in Ausbildung
o         Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
o         Vermittlung in geringfügige Tätigkeit
o         Berufliche Weiterbildung / Qualifizierung
.         Erwerb eines Schulabschlusses
.         Aufnahme an einer weiterführenden Schule
.         Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme
.         Teilnahme an einem lntegrationssprachkurs
.         Betreuung minderjähriger Kinder
o         Schuldnerberatung
.         PsychosozialeBetreuung
23

.   Suchtberatung
.   Stabilisierung der persönlichen Verhältnisse (2. B. Herstellen einer Tagesstruktur, Ver-
    bessern der Wohnsituation, Fördern der Lernbereitschaft)
¡   Feststellung der Leistungsfähigkeit durch ärztliches Gutachten
o   Feststellung der Leistungsfähigkeit durch Psychologisches Gutachten
.   Rehabilitation
¡   Förderung der Motivation

Arbeitsma rktpolitische I nstru me nte

Es stehen für Personen unter         25 Jahre folgende spezielle arbeitsmarktpolitische Maßnah-
men zur Verfügung:

Schüler / Auszubildende

Ausbild ungsstellenvermittlung            Akquise von Ausbildungsstellen       Jobcenter

Berufseinstiegsbegleitung an              Unterstützung der Schüler beim       BBQ
Hauptschulen                              Ubergang in eine betriebliche
                                          Ausbildung
Jugend berufshilfe an Beruflichen         Vermeidung von Schulabbrü-           Fördervereine der
Schulen                                   chen und Vermittlung in Ausbil-      Beruflichen Schulen
                                          dung
Carpo   - Assistierte   Ausbildung        Vorbereitung auf und Begleitung      Arkade
                                          während einer Ausbildung
Berufsvorbereitende Bildungs-             Herstellen der Berufsreife           bfz
maßnahmen (BvB)
Berufspraktisches Jahr                    Vorbereitung auf eine Ausbil-        BBQ
(BPV 21)                                  d un g oder Einstiegsq u alifizie-
                                          rung
Einstiegsq ualifizierung ( EQ)            Betriebliche Praktika für lern-      Bildungsträger
                                          schwache und sozial benachtei-
                                          liqte Jugendliche
Ausbild ungsbegleitende Hilfen            Abschluss einer betrieblichen        bfz
(abH)                                     Ausbildung
Außerbetriebliche Berufsausbil-           Ausbildungsabschluss und             CJD
dung für Jugendliche (BaE ko-             Ubergang in Enverbstätigkeit
operativ)
Langzeitarbeitslose      Ju   gendliche

Werkakademie U 25 in Weingar-             Vermittlung in Ausbildungs- und      DiPers GmbH
ten und Leutkirch                         Arbeitsstellen oder Zuweisung in
                                          Einqliederunqsmaßnahmen
lntegrationsbeistand U 25 in              Vermittlung in Ausbildungs- und      DiPers GmbH
Weingarten und Leutkirch                  Arbeitsstellen sowie aufsuchen-
                                          de Sozialarbeit
lntegrationsbeistand U 25 in              Aufsuchende Sozialarbeit für         Gehauf GmbH
Wangen                                    Jugendliche mit erheblichen
                                          Vermittlunqshemmnissen
Primero Paso                              Entwicklung von Primärtugen-         bfz
                                          den und Teamfähigkeit sowie
                                          Training in verschiedenen Be-
                                          rufsfeldern
24

Maßnahmen in Planung

lntegrationsbeistand U 25 plus     Aktivierende und aufsuchende       Bildungsträger
                                   Sozialarbeit für Jugendliche mit
                                   erheblichen Motivations- und
                                   Sozialisationsdefiziten
Video-Bewerbungen                  Einsatz eines neuen Mediums        Bildungsträger
                                   zur Unterstützung der Arbeits-
                                   vermittlung

Teilna hme a n arbeits ma rktpolitischen Ma ßna hmen

Es nehmen derzeit 92 Personen unter 25 Jahre an folgenden arbeitsmarktpolitischen Maß-
nahmen teil:

    31 x Werkakademie/lntegrationsbeistand U 25 (Weingarten und Leutkirch)
    11 x Einstiegsqualifizierung (EQ)
    10 x Berufspraktisches Jahr (BPJ 21 )
     9 x Primero Paso
     9 x lntegrationsbeistand U 25 (Wangen)
     7 x Carpo
     6 x Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE kooperativ)
     5 x Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
     2 x Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
     2 x Arbeitsgelegenheiten (AGH)

a   ca. 540 x Jugendberufshilfe an Beruflichen Schulen

13.       ErstausbildungjungerErwachsener
Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-
Württemberg und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben im Mai 2013 im
Kooperationsausschuss vereinbart, die Erstausbildung junger Erwachsener im Alter zwi-
schen 25 bis unter 35 Jahre verstärkt zu fokussieren.

Damit soll der Fokus auf eine Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für junge Envachsene
ohne Berufsabschluss gelegt, dauerhafte berufliche Perspektiven für junge Erwachsene ge-
schaffen, perspektivisch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gesenkt und ein
Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

Es bestehen für junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung große Risiken
auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind häufiger und länger ohne Beschäftigung und finden schwerer
Zugang zum Arbeitsmarkt als Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung.

lm Jahr 2013 konnten durch das Jobcenter Landkreis Ravensburg insgesamt 22 junge Er-
wachsene zwischen 25 bis unter 35 Jahre in eine Ausbildung vermittelt werden. Es handelte
sich dabei um 13 Frauen und 9 Männer, davon waren 7 Personen alleinerziehend.

Darüber hinaus haben im Jahr 2013 noch weitere 13 Personen über 35 Jahre aus dem
Rechtskreis SGB ll eine Berufsausbildung begonnen.
25

Das Jobcenter Landkreis Ravensburg verfolgt im Rahmen einer erfolgreichen Umsetzung
des o. g. Schwerpunktes folgende Handlungsansätze:

o   lntensive Betreuung der Personen aus der Zielgruppe durch die Fallmanager
o   Erhebung eines Stärken- und Entwicklungspotentials der jungen Enruachsenen im Rah-
    men der ABC-Analyse (persönliche Einstellungen, Fähigkeiten, lnteressen und individuel-
    le Motivationslage sowie berufliche Kompetenzen)
o   Gezielte Akquise von Ausbildungsstellen und persönlicher Kontakt zu Arbeitgebern in der
    Region
.   Spezielle Maßnahmen für alleinerziehende Frauen und Männer zur Motivation und Vor-
    bereitung auf eine Ausbildungsaufnahme
.   Verstärkte Zuweisung der jungen Enruachsenen zwischen 25 bis unter 35 Jahre in die
    arbeitsmarktpolitische Maßnahme ,,lntegrationsbeistandAtVerkakademie U 25" der DiPers
    GmbH an den Standorten Weingarten und Leutkirch.

14.       Bundesprogramm ,,Perspektive 50plus"
Der Beschäftigungspakt ,,Silverstars" beteiligt sich an der Umsetzung des Bundesprogramms
,,Perspektive 5Oplus" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der
Beschäftigu ngscha ncen älterer Langzeitarbeitsloser.

Die bundesweite Umsetzung wird von 78 regionalen Beschäftigungspakten übernommen.
,,Silverstars" ist ein Zusammenschluss von 25 Stadl und Landkreisen in Baden-
Württemberg.

Ein regionaler Ansatz erlaubt es, innerhalb des Beschäftigungspaktes ,,Silverstars" bei der
Wahl der lntegrationsstrategie gezielt auf die regionalen Besonderheiten einzugehen. Unter-
schiedliche Wege werden beschritten, um älteren Langzeitarbeitslosen eine faire Chance am
Arbeitsmarkt zu bieten.

Die Agentur für Arbeit Ravensburg ist am 1. Januar 2011 in das Projekt ,,Perspektive 50plus"
eingestiegen. Der Landkreis Ravensburg nimmt als Rechtsnachfolger am o. g. Bundespro-
gramm bis zum Projektende am 31 .12.2015 daran teil.

Die wesentlichen Ziele zur Umsetzung dieses Beschäftigungspaktes sind

¡   Beschäftigung von drei zusätzlichen Fallmanagern ,,50plus" mit einem Betreuungsschlüs-
    sel von 1 : 100 Personen
.   Verstärkte Aktivierung der Personengruppe ,,50plus"
.   lntensive individuelle Vermittlungsbemühungen
¡   Gezielter Einsatz von Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie von ESF-
    Maßnahmen
.   Heranführen an den Arbeitsmarkt und Verbesserung der Arbeitsmarktl'ähigkeit durch
    Förderung der beruflichen Weiterbildung, Arbeitsgelegenheiten, flankierende Leistungen
    nach $ 16a SGB ll, usw.
.   Gewährung von Eingliederungszuschüssen bei einer Arbeitsaufnahme
.   Nachgehende Betreuung nach einer erfolgreichen lntegration.
26

 Die Geschäftszahlen im Bundesprogramm ,,5Oplus" haben sich seit 01.01.2012 wie folgt
 entwickelt:

Aktivierungen

+ Teilnehmer (Zielgröße)                                          372                372

+ Teilnehmer (lst)                                                398                413

+ Teilnahme an Aktivierungsmaßnahmen                              629                596
  inkl. Mehrfachnennungen
Integrationen

+ Arbeitsaufnahme 1. Arbeitsmarkt                                 104                104
  (Zielqröße)
+ Arbeitsaufnahme 1. Arbeitsmarkt                                 114                106
  (lst)
+ Gesamtsumme aller lntegrationen                                 143                139
  plus Mini-Jobs
Programmmittel                                                 496.000 €        496.000 €

ln den Jahren 2012 und 2013 wurden jeweils die Zielgrößen der Aktivierungen    (-   372 Teil-
nehmer) und der lntegrationen (= 104 Arbeitsaufnahmen) übertroffen.

15.        Bildung und Teilhabe
Die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt seit 1. Januar
2012 fur alle Leistungsberechtigten (SGB ll, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB Xll, AsylbLG)
zentral im Jobcenter Landkreis Ravensburg.

Kunden des Jobcenters mit Kindern und Jugendlichen stellen mit dem Grundantrag bzw.
dem Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
SGB ll auch einen Antrag auf Leistungen frir Bildung und Teilhabe dem Grunde nach.

Alle ,,Neu-Kunden" und ,,Bestandskunden" erhalten dann durch den jeweils zuständigen
Fallmanager des Jobcenters differenzierte lnformationen über Verfahrensabläufe, das in
Frage kommende Leistungsangebot und die Anspruchsvoraussetzungen, bis hin zur Einzel-
fallhilfe bei der Antragstellung.

Nach dem Grundsatz ,,im Jobcenter werden alle Leistungen aus einer Hand angeboten" wur-
de zum 1. April 2013 die ganzheitliche Sachbearbeitung für die Leistungsberechtigten nach
dem SGB ll eingeführt. Dies bedeutet, dass die Kunden des Jobcenters nur noch einen An-
sprechpartner sowohl für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch für die
Leistungen auf Bildung und Teilhabe haben.

Es haben im Jahr 2013 2.531 Kinder und Jugendliche insgesamt 5.778 Bildungs- und Teil-
habeleistungen in Anspruch genommen. lm Vorjahr wurden 5.299 Leistungen des Bildungs-
und Teilhabepakets an insgesamt 1.726 Kinder und Jugendliche gewährt.
27

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden wie folgt gewährt:

Schul- und Kitaausflüge                                                              225            301

Mehrtägige Klassenfahrten                                                            569            539

Schülerbeförderung                                                                   623            810

Lernförderung                                                                         59              93

Mittagsverpflegung                                                                   634            821

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben                                           838            883

Schulbedarf*)                                                                     2.351           2.331

                                    W   von       wegen
  Es werden 70 € zum   1   .   August und 30 € zum l. Februar eines Jahres ausbezahlt.

                               2012                                                        2013

         Schul und                            Mehrtägige              Schul und
                                                                                                  Mehr-
            Kita                              Klassenfahr               Kita
                                                                                                  tägige
         Ausflüge                                 ten                 Ausflüge
                                                                                                  Klassen-
           4,2%                                 to,7%                   5,2%

                                                  Schülerbe-
                                                   förderung
                                                     Lt,8%
                                                     Lernför-
                                                     derung
                                                        L,L%                                                 Lernför-
                                                                                                             derung
                                                                                                              L,6%

Die nachfolgende Ubersicht zeigt die lnanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teil-
habe von Leistungsberechtigten nach dem SGB ll und den sonstigen Leistungsberechtigten
(Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB Xll, AsylbLG):

Schul- und Kitaausflüge                                 1   01                 166          124            135

Mehrtägige Klassenfahrten                               315                    312          254            227

Schülerbeförderung                                      362                499              261            311

Lernförderung                                               30                 57            29              36
28

 Mittagsverpflegung                      303             460          331           361

Teilhabe am sozialen und                 358             478         480            405
kulturellen Leben
Schulbedarf.)                          1.181         1   53 1       1.1 70          800

Summe                                  2.650         3.503         2.ilg          2.275

Anzahl der Kinder und                    835         1.621           891            910
Jugendlichen

16.       Arbeitskreis,,!uropä¡scherSozialfonds"
lm Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Landkreis Ravensburg über
die Förderung der Einrichtung eines Arbeitskreises und dessen Tätigkeit aus Mitteln des Eu-
ropäischen Sozialfonds ,,Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" im Rah-
men der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013
sind die Aufgaben des regionalen Arbeitskreises Europäischer Sozialfonds (AK-ESF) im
Landkreis Ravensburg beschrieben.

Dem regionalen Arbeitskreis obliegt u. a. die Aufgabe der Erstellung und Veröffentlichung
einer regionalen Arbeitsmarktstrategie, ausgerichtet an den regionalen Bedarfen und am
Operationellen Programm (OP) von Baden-Württem berg.

Die Erstellung und Fortschreibung dieser Arbeitsmarktstrategie ist Voraussetzung für die
jährliche Zuweisung des Mittelkontingents in Höhe von 250.000 € in der Förderperiode 2007
bis 2013 durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren.

Der AK-ESF hat in seiner Sitzung am 16.05.2012 die regionale Arbeitsmarktstrategie für das
Jahr 2013 beschlossen.

Die Arbeitsmarktstrategie hat folgende Struktur:

1.  Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs
2.  Formulierung von Zielen
2.1 Auswahl der spezifischenZiele des OP und Festlegung der AK-Ziele
2.2 Zielgruppen bestimmen
3. Umsetzung der Ziele
4. Festlegung Vorgehen zur Evaluation
Grundlage für die Analyse der Ausgangslage im Hinblick auf die regionalisierten Ziele im
Landkreis Ravensburg ist die geschlechterdifferenzierte Arbeitsmarktanalyse des lnstituts für
Mittelstandsforsch ung der U niversität Mann heim.

Die Arbeitsmarktanalyse wurde um weitere Auswertungen des ,,esf-teams" des Instituts für
Angewandte Wirtschaftsforschung (lAW) Tübingen auf der Basis des Kreisreports der Bun-
desagentur für Arbeit und um einen Vergleich mit dem Landesdurchschnitt ergänzt.

Aufgrund der fachlichen Einschätzungen der Mitglieder des AK-ESF wurde im Rahmen der
Sitzung des regionalen Arbeitskreises am 16.05.2012 die Analyse der Ausgangslage dem
regionalen Bedarf im Landkreis Ravensburg angepasst.
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