Initiativprüfung Bericht - Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung - Oö. Landesrechnungshof

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Initiativprüfung Bericht - Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung - Oö. Landesrechnungshof
Initiativprüfung     Freie Wohlfahrt,
           Bericht   Seniorenförderung

                                         LRH-130016/8-2013-HE
Initiativprüfung Bericht - Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung - Oö. Landesrechnungshof
Auskünfte
Oberösterreichischer Landesrechnungshof
A-4020 Linz, Promenade 31
Tel.: (+43 732) 7720-11426
Fax: (+43 732) 7720-214089
E-Mail: post@lrh-ooe.at
www.lrh-ooe.at

Impressum
Herausgeber:
Oberösterreichischer Landesrechnungshof
A-4020 Linz, Promenade 31
Redaktion:
Oberösterreichischer Landesrechnungshof
Herausgegeben: Linz, im August 2013
Initiativprüfung Bericht - Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung - Oö. Landesrechnungshof
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                                 August 2013

INHALTSVERZEICHNIS

Kurzfassung ............................................................................................................... 1
Seniorinnen und Senioren in OÖ ............................................................................. 5
          Vertretung der Interessen der Seniorinnen und Senioren .......................................... 5

Strategische Überlegungen in der Abteilung Soziales zur Seniorenarbeit .......... 6
Einzelne Fördermaßnahmen der Seniorenförderung ............................................. 9
     Förderung der Seniorenorganisationen ........................................................................... 10

          Überblick über die Seniorenorganisationen .............................................................. 10

          Finanzmittel und Abwicklung des Förderprozesses .................................................. 12

          Prüfungsergebnisse bei den Seniorenorganisationen ............................................... 14

     Weitere Seniorenförderungen.......................................................................................... 16

          Tagesheimstätten/Seniorenklubs .............................................................................. 16

          Betreubares Wohnen ................................................................................................ 17

          Seniorenerholungsaktion ........................................................................................... 18

   Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Initiativprüfung Bericht - Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung - Oö. Landesrechnungshof
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                   August 2013

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR

 A
                                                Technische Unterstützungsleistungen zum Erhalt eines
 Ambient Assisted Living
                                                selbstbestimmten Lebens im Alter

 C
                                                Individualisierte Begleitung und Pflege hilfsbedürftiger
 Case & Care Management                         Menschen in medizinischen und sozialen Versorgungssys-
                                                temen

 F
                                                Unterstützungsangebote von Vereinen und vergleichbaren
 Freie Wohlfahrt                                Einrichtungen gegen soziale und gesundheitliche Gefähr-
                                                dungen

 L
 LRH                                            Landesrechnungshof OÖ

                                                Landesgesetz über den Oberösterreichischen Landesrech-
 LRHG
                                                nungshof

 O
 OÖSB                                           Oö. Seniorenbund

                                                Landesgesetz über die soziale Hilfe in Oberösterreich
 Oö. Sozialhilfegesetz 1998 (Oö. SHG)
                                                (idgF)

 OÖSR                                           Oö. Seniorenring

 Output                                         Erbrachte Leistungen

 P
 Parteiengesetz 2012 (ParteienG)                Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien

 PVOÖ                                           Pensionistenverband Landesgruppe OÖ

   Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                   August 2013

 S
 SO                                             Abteilung Soziales des Amtes der Oö. Landesregierung

                                                Gremium, welches das Land bei der Erarbeitung von Ent-
 Sozialplanungsbeirat
                                                scheidungsgrundlagen für die Ziele der Sozialpolitik berät

 W
                                                Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der Oö. Landes-
 WO
                                                regierung

   Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                     August 2013

Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung

Geprüfte Stelle(n):
Direktion Soziales und Gesundheit
Oö. Seniorenbund
Pensionistenverband Österreichs, Landesorganisation OÖ
Oö. Seniorenring
Die Grünen 50+

Prüfungszeitraum:
14.2.2013 bis 7.5.2013

Rechtliche Grundlage:
Initiativprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 1 und 7 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Z. 1 des Oö. LRHG,
LGBl. Nr. 38/1999 idgF

Prüfungsziel und -gegenstand:
• Schaffung eines Überblicks über die Seniorenarbeit und die Förderziele der Seniorenförerung
• Erhebung und Bewertung der Fördermaßnahmen und der Abläufe
• Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der vom Land gewährten Seniorenförderungen

Prüfungsteam:
Dr. Werner Heftberger (Prüfungsleiter), Mag. Bernhard Mairleitner, Mag. Stefan Schützenhofer

Prüfungsergebnis:
Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde der Direktion Soziales und Gesundheit, einem Vertreter des
für Soziales zuständigen Mitglieds der Oö. Landesregierung, dem Oö. Seniorenbund, dem Pension-
istenverband Österreichs, Landesgruppe OÖ, dem Oö. Seniorenring und den Grünen 50+ in der Schluss-
besprechung am 10.6.2013 zur Kenntnis gebracht.

Legende:
Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle
der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften
Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4)
aneinandergereiht.

In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch
die EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

   Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                   August 2013

              KURZFASSUNG

              (1) Oberösterreich wird älter

              Die Generation der über 60-Jährigen nimmt in Oberösterreich nicht nur in absoluten Zahlen,
              sondern auch relativ im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung zu. Waren im Jahr 2001 ins-
              gesamt 282.918 Personen (rund 20,5 Prozent der oö. Bevölkerung) über 60 Jahre alt, waren
              es 2011 bereits 321.702 Personen bzw. 22,7 Prozent. Für 2030 werden von der Statistik
              Austria 480.366 Einwohner Oberösterreichs bzw. 32,3 Prozent mit einem Alter von mehr als
              60 Jahren erwartet. (siehe Berichtspunkt 1.1.)

              Generelles Ziel zeitgemäßer Seniorenarbeit ist es, die Stellung älterer Menschen innerhalb
              ihrer Familie und ihrer sozialen Umgebung nach Möglichkeit zu erhalten. Maßnahmen mit
              Präventionscharakter setzen dabei in einem sehr frühen Stadium ein, ehe noch klassische
              Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegebedarfe entstehen. Da die Bedürfnisse der älte-
              ren Menschen sehr vielfältig sind, wäre es notwendig, Seniorenarbeit umfassend (im Sinne
              eines Querschnittsthemas) zu gestalten. In Hinblick auf die zersplitterten Zuständigkeiten
              in der Seniorenarbeit könnte die Umsetzung der beschlossenen Oö. Gesundheitsziele (vor
              allem „Ziel 9 - Ältere Menschen aktiv einbeziehen“) ein möglicher Zugang zu einer
              direktions- bzw. abteilungsübergreifenden Bearbeitung sein. (siehe Berichtspunkt 3.1.)

              (2) Wie wirkt Seniorenförderung?

              Die von der Prüfung erfassten Fördermaßnahmen der „freien Wohlfahrt, Seniorenförderung“
              sah der LRH größtenteils im Bereich der Förderung der Selbsthilfe, also in dem der Be-
              treuung und Pflege vorgelagerten Segment. Bei diesen Förderungen vermisste der LRH
              eine klare Zielorientierung. Dies mag auf den fehlenden Gesamtplan, die Kompetenzzer-
              splitterung sowie auf den Umstand zurückzuführen sein, dass der vorhandene Gestaltungs-
              spielraum in diesem Bereich in großen Teilen vier Seniorenorganisationen überlassen wird.
              Diese sind jeweils einer politischen Partei zuzuordnen. Insgesamt erachtete der LRH eine
              Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit im Land als notwendig.
              (siehe Berichtspunkt 3.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG I.)

              Bislang lagen zu den Fördermaßnahmen keine Ergebnisse zur Beurteilung ihrer Wirksam-
              keit vor. Der LRH stuft die Wirkungsorientierung als besonders bedeutsam ein und empfahl
              daher, die Wirksamkeit der Seniorenförderungen in der Freien Wohlfahrt zu analysieren.
              (siehe Berichtspunkt 4.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG II.)

              (3) Keine Kriterien für die Förderhöhe bekannt

              Das Angebot der Seniorenorganisationen umfasst neben Maßnahmen der allgemeinen,
              politischen Interessensvertretung für die Zielgruppe Senioren auch Serviceleistungen für
              ältere Menschen (z.B. Beratung, Weiterbildung, Information, gesellschaftliche Veranstal-
              tungen). Der Umfang des Angebotes ist nicht zuletzt aufgrund der jeweiligen Größen und
              Strukturen der Vereine unterschiedlich. Für die Zielgruppe ist die Arbeit der Seniorenorga-
              nisationen grundsätzlich positiv zu sehen, da ihr in den Regionen ein niederschwelliges
              Angebot an kostengünstigen Leistungen zur Verfügung gestellt wird. (siehe Berichtspunkte
              5.1. und 5.2.)

   Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence   1
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                   August 2013

              Die Abteilung Soziales (SO) gewährte den vier Seniorenorganisationen jährliche Förde-
              rungen von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro. Die Förderung der SO wird im weitaus über-
              wiegenden Maße ganz allgemein zum laufenden Aufwand des jeweiligen Vereins gewährt.
              Daher sind die Vereine aufgrund der sehr umfassend formulierten Vereinszwecke weit-
              gehend frei, die Fördermittel – widmungsgemäß – zu verwenden. Die Bemessung der
              gewährten Fördermittel konnte der LRH mangels ihm genannter Kriterien nicht nachvoll-
              ziehen. Sie wurde auf politischer Ebene entschieden. Der LRH empfahl daher, klare und
              transparente Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit und -höhe festzulegen. (siehe
              Berichtspunkte 6.1. und 6.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG III.)

              Im Zeitraum von 2010 bis 2012 erhielten drei der Seniorenorganisationen insgesamt et-
              wa 230.000 Euro an zusätzlichen Landesmitteln für Inserate (auf Basis einer Leistungsbe-
              ziehung und nicht im Förderwege). Rund 90.000 Euro davon wurden 2012 ausbezahlt.
              (siehe Berichtspunkt 6.1.)

              (4) Wer steuert die Arbeit der Seniorenorganisationen?

              Kritisch sah der LRH, dass die Fördergeberin keine inhaltlichen Vorgaben (z.B. bezüglich
              Jahresthemen oder Schwerpunkte) machte. Da die SO trotz einer laufenden Förderbe-
              ziehung keine systematischen Informationen über die Tätigkeiten der Vereine (Output)
              erhält, konnte sie auch bezüglich des Angebotes keine Steuerungsmaßnahmen setzen.

              Der LRH empfahl der Fördergeberin, stärker als bisher auf das Leistungsangebot der
              Seniorenorganisationen einzuwirken und inhaltliche Vorgaben (z.B. bezüglich Jahres-
              themen oder Schwerpunkte) zu machen. (siehe Berichtspunkt 8.2., VERBESSERUNGS-
              VORSCHLAG IV.)

              (5) Seniorenorganisationen durchwegs gut finanziert

              Die Seniorenorganisationen sind größtenteils durch Rücklagen gut abgesichert, wo-
              bei die beiden großen Seniorenorganisationen auch abseits der Landesförderung nam-
              hafte Einnahmen und damit Überschüsse erzielen. Diese Tatsache sollte unter Berücksich-
              tigung einer angemessenen finanziellen Absicherung bei den zukünftigen Förderverein-
              barungen stärker berücksichtigt werden. (siehe Berichtspunkte 9.2. und 10.2., VERBESSE-
              RUNGSVORSCHLAG V.)

              Um den Finanzbedarf für die Leistungserbringung vollständig beurteilen zu können,
              sollte sich die Gebarungsmeldung der Vereine nicht auf die Landesebene beschränken.
              Da die Seniorenorganisationen in OÖ auf mehreren Ebenen operativ tätig sind, empfahl der
              LRH, die Förderungsfähigkeit und -höhe der einzelnen Vereine unter einer wirtschaftlichen
              Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Dabei ist die ehrenamtliche Struktur der Senioren-
              organisationen zu berücksichtigen. (siehe Berichtspunkt 11.2., VERBESSERUNGSVOR-
              SCHLAG VI.)

              Bei einer der geprüften Organisationen unterblieb bislang die gesetzlich gebotene gemein-
              same finanzielle Darstellung der Landes-, Bezirks- und Ortsebenen. (siehe Berichtspunkt
              12.2., Empfehlung k)

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Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                   August 2013

              (6) Kleinförderungen hinterfragen

              Neben der Förderung für die Seniorenorganisationen vergab die SO auch Kleinförderungen
              für den Betrieb von Tagesheimstätten und Reisezuschüsse für Erholungs- und Kuraufent-
              halte. Da der LRH die Wirkungen der beiden Kleinförderungen auf die jeweilige Zielgruppe
              als zu gering einschätzte, empfahl er, die beiden Förderprogramme grundsätzlich zu über-
              denken. (siehe Berichtspunkte 13.2. und 15.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG VII. und
              VIII.)

              (7)   Folgende Empfehlungen richtete der LRH an die geprüften Stellen:

              a)    Eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit im Land sollte
                    getroffen werden. (Berichtspunkt 3.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG I.)

              b)    Das Land sollte die Wirksamkeit der Seniorenarbeit in der Freien Wohlfahrt analy-
                    sieren. (Berichtspunkt 4.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG II.)

              c)    Die Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit und -höhe für die Förderung der
                    Seniorenorganisationen sollten klar und transparent festgelegt werden. (Berichtspunkt
                    6.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG III.)

              d)    Eigene Einnahmen der Seniorenorganisationen sollten bei der Bemessung der Förder-
                    höhe stärker berücksichtigt werden. (Berichtspunkt 6.2.)

              e)    Die im Förderhandbuch dargestellte detaillierte Vereinsprüfung könnte stichproben-
                    weise genutzt und die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung künftig zumindest
                    teilweise anhand von Originalbelegen durchgeführt werden. (Berichtspunkt 7.2.)

              f)    Das Land sollte stärker als bisher auf das Leistungsangebot der Seniorenorgani-
                    sationen einwirken und inhaltliche Vorgaben (z.B. bezüglich Jahresthemen oder
                    Schwerpunkte) machen. (Berichtspunkt 8.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG IV.)

              g)    Die weitere Verwendung operativer Überschüsse sollte bei künftigen Förderverein-
                    barungen zwischen dem jeweiligen Verein und der SO stärker berücksichtigt werden.
                    (Berichtspunkt 9.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG V.)

              h)    Aufgrund der guten finanziellen Ausstattung der Vereine sollte die Gewährung von
                    Sonderförderungen kritisch hinterfragt werden. Diese sollen restriktiv gehandhabt und
                    ein Finanzbedarf primär aus verfügbaren Mittelrücklagen bedeckt werden. (Berichts-
                    punkt 10.2.)

              i)    Für Sonderprojekte wären eigene Vereinbarungen mit der jeweiligen Seniorenorgani-
                    sation abzuschließen. (Berichtspunkt 10.2.)

              j)    Alle in OÖ operativ tätigen Ebenen der Vereine (Landes-, Bezirks- und Ortsorgani-
                    sationen) sollten für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und -höhe herangezogen
                    werden. (Berichtspunkt 11.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG VI.)

              k)    Die Jahresabschlüsse wären den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu erstel-
                    len. Insbesondere wäre für die Vollständigkeit der Vereinsgebarung Sorge zu tragen.
                    (Berichtspunkt 12.2.)

   Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence   3
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                   August 2013

              l)     Die Weiterführung der Förderung für die Seniorenklubs/Tagesheimstätten sollte
                     grundsätzlich überdacht werden. (Berichtspunkt 13.2.; VERBESSERUNGSVOR-
                     SCHLAG VII.)

              m)     Die Weiterführung der Seniorenerholungsaktion sollte grundsätzlich überdacht werden.
                     Im Falle einer Weiterführung wären die Bearbeitungskosten jedenfalls zu analysieren
                     und zu reduzieren. (Berichtspunkt 15.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG VIII.)

              (8) Im Sinne des § 9 Oö. LRHG, Abs. 2 empfiehlt der LRH dem Kontrollausschuss
              betreffend folgender Beanstandungen und Verbesserungsvorschlägen eine ein-
              malige Folgeprüfung zu beschließen:

              I.     Eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit im Land
                     sollte getroffen werden. (siehe Berichtspunkt 3.2., Umsetzung kurzfristig)

              II.    Das Land sollte die Wirksamkeit der Seniorenförderung in der Freien Wohlfahrt
                     analysieren. (siehe Berichtspunkt 4.2., Umsetzung kurzfristig)

              III.   Die Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit und -höhe für die Förderung
                     der Seniorenorganisationen sollten klar und transparent festgelegt werden. (Be-
                     richtspunkt 6.2., Umsetzung kurzfristig)

              IV.    Das Land sollte stärker als bisher auf das Leistungsangebot der Senioren-
                     organisationen einwirken und inhaltliche Vorgaben (z.B. bezüglich Jahresthemen
                     oder Schwerpunkte) machen. (Berichtspunkt 8.2., Umsetzung kurzfristig)

              V.     Die weitere Verwendung operativer Überschüsse sollte bei künftigen Förder-ver-
                     einbarungen zwischen dem jeweiligen Verein und der SO stärker berücksichtigt
                     werden. (Berichtspunkt 9.2., Umsetzung kurzfristig)

              VI. Alle in OÖ operativ tätigen Ebenen der Vereine (Landes-, Bezirks- und Orts-
                  organisationen) sollten für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und -höhe
                  herangezogen werden. (Berichtspunkt 11.2., Umsetzung kurzfristig)

              VII. Die Weiterführung der Förderung für die Seniorenklubs/Tagesheimstätten sollte
                   grundsätzlich überdacht werden. (Berichtspunkt 13.2., Umsetzung kurzfristig)

              VIII. Die Weiterführung der Seniorenerholungsaktion sollte grundsätzlich überdacht
                    werden. Im Falle einer Weiterführung wären die Bearbeitungskosten jedenfalls zu
                    analysieren und zu reduzieren. (Berichtspunkt 15.2., Umsetzung kurzfristig)

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Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                     August 2013

              SENIORINNEN UND SENIOREN IN OÖ

              1.1.     Die Generation der über 60-Jährigen nimmt in Oberösterreich nicht nur in absolu-
                       ten Zahlen, sondern auch relativ im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung zu. Waren
                       im Jahr 2001 insgesamt 282.918 Personen (rund 20,5 Prozent der oö. Bevölke-
                       rung) über 60 Jahre alt, waren es 2011 bereits 321.702 Personen bzw. 22,7 Prozent.
                       Für 2030 werden von der Statistik Austria 480.366 Einwohner Oberösterreichs bzw.
                       32,3 Prozent mit einem Alter von mehr als 60 Jahren erwartet.

              Vertretung der Interessen der Seniorinnen und Senioren

              2.1.     Sowohl auf Bundesebene als auch in einzelnen Bundesländern (Burgenland,
                       Niederösterreich) gibt es spezielle gesetzliche Grundlagen („Senioren-
                       gesetze“), welche die Interessensvertretung (z.B. Seniorenbeiräte bzw. Seniorenräte)
                       sowie die Finanzierung der teilnehmenden Organisationen und/oder besonde-
                       rer Projekte normieren. In Oberösterreich besteht kein spezifisches Gremium zur
                       Bündelung der Interessen bzw. als Kommunikationsplattform der Seniorenorgani-
                       sationen. Ein Oö. Seniorengesetz kam über das Entwurfstadium (aus 2009) bislang
                       nicht hinaus.

                       Die Zuständigkeiten zur Gestaltung seniorenrelevanter Themen sind auf verschie-
                       dene politische Referenten und – auf Verwaltungsebene – Direktionen verteilt.
                       Welchen Stellenwert der seniorenspezifische Blickwinkel und damit auch das
                       Leistungsspektrum einnimmt, hängt von der Schwerpunktsetzung des jeweiligen
                       politischen Referenten ab. Eine umfassende Bearbeitung seniorenspezifischer
                       Themen erfordert daher das Zusammenwirken mehrerer politischer Referenten und
                       Direktionen.

              2.2.     Wie sich in den letzten Jahren in Österreich gezeigt hat, wächst mit zunehmender
                       Zahl an älteren Menschen auch das Interesse bzw. Bedürfnis an politischer Teil-
                       habe.1

                       Aus den Gesprächen mit den Seniorenorganisationen (Oö. Seniorenbund, Pensio-
                       nistenverband Landesgruppe OÖ., Oö. Seniorenring, Die Grünen 50+) gewann der
                       LRH den Eindruck, dass diese durch die Vertretung im Seniorenrat auf Bundes-
                       ebene sowie die enge Kooperation mit den ihnen jeweils nahestehenden politischen
                       Parteien auf Landesebene eine ausreichende Wahrung der Interessen der Ziel-
                       gruppe gewährleistet sehen. Überdies sind die Seniorenorganisationen im
                       oö. Sozialplanungsbeirat vertreten.

                       Aus Sicht des LRH hätte eine gesetzliche Grundlage, welche speziell die Zuwen-
                       dungen an die Seniorenorganisationen regelt, den Vorteil, dass die Fördermittel-
                       verteilung an transparente und nachvollziehbare Kriterien gebunden werden könnte
                       (siehe dazu Punkt 6.2.).

              1        Siehe etwa die auf Bundesebene eingerichteten Gremien Bundesseniorenrat und Bundessenioren-
                       beirat.

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              2.3.     Die SO führte in ihrer Stellungnahme folgende allgemeine Bemerkungen aus:

                       Vorweg ist festzuhalten, dass im Hinblick auf die Auswahl der geprüften Stelle
                       (Direktion Soziales und Gesundheit) nur ein Teilaspekt der Seniorenarbeit des Lan-
                       des Oberösterreich zum Gegenstand der Prüfung gemacht wurde. Andererseits
                       ist darauf hinzuweisen, dass neben den im Prüfbericht beleuchteten Förderberei-
                       chen durch die Abteilung Soziales im Bereich der Seniorenarbeit weitere Aktivitäten
                       gesetzt werden (wie z. B. Messe 50+, Themenschwerpunkte im Europäischen Jahr
                       für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen, Förderung Senioren-
                       radio FRO, etc.). Schließlich ist darauf aufmerksam zu machen, dass mit den in
                       diesem Bereich eingesetzten Mitteln beachtliche Wirkungen erzeugt werden – zum
                       Einen gelingt es, viele der Seniorinnen und Senioren anzusprechen bzw. zu unter-
                       stützen (z. B. durch Information, Beratung, Förderung der Geselligkeit, etc.), zum
                       Anderen sind zahlreiche ehrenamtliche Aktivitäten ein Beweis für richtige Anreize
                       zum bürgerschaftlichen Engagement.

                       Konkret zu Punkt 2 merkte die SO an:

                       Aus Sicht der Abteilung Soziales ist lediglich zur Frage der Fördermittelverteilung ein
                       eigenes „Oö. Seniorengesetz“ nicht erforderlich.

                       Für die Finanzierung an sich bietet § 30 Abs. 4 Oö. SHG eine ausreichende Rechts-
                       grundlage. Demnach kann das Land über den Kernbereich der Leistungen gemäß
                       §§ 11 ff Oö. SHG hinaus sonstige Maßnahmen und Projekte für bestimmte Gruppen
                       Hilfebedürftiger fördern, wenn damit den Zielen sozialer Hilfe entsprochen wird.

                       Transparente und nachvollziehbare Kriterien müssen ebenfalls nicht gesetzlich
                       verankert werden, sondern können z. B. auch in Förderrichtlinien verankert wer-
                       den, wobei darauf hingewiesen wird, dass angesichts des Umstandes, dass es sich
                       bei Leistungen für Senioren um eine Querschnittsmaterie handelt, diesbezüglich
                       jedenfalls auch Zuständigkeiten außerhalb der Abteilung Soziales bzw. der Direktion
                       Soziales und Gesundheit gegeben sind.

              STRATEGISCHE ÜBERLEGUNGEN IN DER ABTEI-
              LUNG SOZIALES ZUR SENIORENARBEIT

              3.1.     Ganzheitliche Seniorenarbeit reicht von der Prävention bis zu stationären Betreu-
                       ungsformen. Ein Ziel dabei ist, die Stellung der älteren Menschen innerhalb ihrer
                       Familie und ihrer sozialen Umgebung nach Möglichkeit zu erhalten. Nach dem
                       Oö. Sozialhilfegesetz, das Maßnahmen für hilfebedürftige Menschen regelt, ist auf
                       deren Wünsche Bedacht zu nehmen, soweit diese keine unverhältnismäßigen Mehr-
                       kosten verursachen.2

              2        Siehe § 2 Abs. 2 und 4 Oö. SHG 1998 idgF

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                          Das nachstehende Modell veranschaulicht die bedürfnis- und bedarfsorientierten
                          Angebote. Seniorenarbeit wird dabei umfassend – im Sinne eines Querschnitts-
                          themas – gesehen:

                Prävention                Förderung der                                        Leistungen
                                           Selbsthilfe

                                                                             Mobile
                    Beispiele                  Beispiele
                                                                             Dienste             Alternative Wohnformen
          •   Vorsorgemedizin        •   Beratung und Info
          •   Wohnbau                •   Wohnungsanpassung
          •   Ernährung              •   Seniorenorganisationen           Kurzzeitpflege
          •   Bewegung               •   Essen auf Rädern                                                   Stationäre Langzeitpflege
          •   Bildung                •   Haus- und Heimservice          Tagesbetreuung /
          •   Vereinswesen           •   Ambient Assisted Living      Teilstationäre Dienste
          •   usw.                   •   usw.

                                                                      Case & Care Management

                                                           Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige

     (Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Informationen der SO)
                          Die vom LRH geprüften Maßnahmen der Seniorenförderung betreffen vor allem
                          den Bereich der Förderung der Selbsthilfe. Diese sind in der strategischen Planung
                          innerhalb der Abteilung Soziales (SO) überwiegend in der Planungseinheit „Ermögli-
                          chung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von SeniorInnen“ erfasst. Ergebnis
                          der strategischen Planung 2006 der SO war es, diesen Bereich mit zahlreichen stra-
                          tegischen Maßnahmen auszubauen. Angebote
                                                              3    des Sozialressorts

                          Im Jahr 2012 wurde anlässlich der Neubewertung der Planungseinheit ein Halten
                          dieser Grundstrategie aus 2006 festgelegt. Zunächst sollten aber laut SO die Zu-
                          ständigkeiten im Land OÖ für die Seniorinnen und Senioren einer Klärung zugeführt
                          werden. Diese Klärung ist zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht erfolgt.

                          In Hinblick auf die Zuständigkeiten in der Seniorenarbeit sind auch die im Jahr 2012
                          vom Land OÖ und der Gebietskrankenkasse beschlossenen Oö. Gesundheitsziele4
                          relevant. Deren „Ziel 9 - Ältere Menschen aktiv einbeziehen“ hält fest:

                          „Eine aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben schützt ältere Menschen vor
                          Vereinsamung, verbessert die Lebenszufriedenheit und Gesundheit. Deswegen soll
                          die aktive Beteiligung von älteren Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert
                          werden.“

                3.2.      Der LRH sah in Umsetzung der Ergebnisse der strategischen Planungseinheit zwar
                          vielfältige Einzelaktivitäten (z.B. Verbesserung von Informationsmedien und Bera-
                          tungsangeboten, Konzeption und Umsetzung eines Freiwilligenkonzepts, Förderung
                          von Pilotprojekten). Ein Gesamtprogramm der Seniorenarbeit war für den LRH dabei
                          nicht erkennbar. Die SO führt dies unter anderem auch auf die kompetenzrechtliche
                          Zersplitterung und nicht ausreichende Koordination im Land zurück.

                3         Erweiterung der Zielgruppe auf „junge Senioren“, Freiwilligenkonzept, Mobilitätskonzept,
                          Informationsangebot/-fluss, leistbare Angebote für SeniorInnen, Landes-Senioren-Gesetz, Senio-
                          renbeauftragter, Zielvereinbarungen mit den Seniorenorganisationen
                4         http://www.gesundheitsplanung.at/index.php/ziele/ziel-9-aeltere-menschen-aktiv-
                          einbeziehen.html (download zuletzt am 23.7.2013)

   Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence                          7
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                       Der LRH gewann den Eindruck, dass im Bereich der Seniorenförderung der vor-
                       handene Gestaltungsspielraum in großen Teilen den politischen Seniorenorganisa-
                       tionen (vergleiche Punkt 5.1.) überlassen wird.

                       Der LRH empfahl, eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Senioren-
                       arbeit im Land zu treffen. Bezüglich der kompetenzrechtlichen Fragestellungen sah
                       der LRH das Oö. Gesundheitsziel als einen möglichen Zugang zu einer direktions-
                       bzw. abteilungsübergreifenden Bearbeitung der Seniorenarbeit.

              3.3.     Hierzu gab die SO folgende Stellungnahme ab:

                       Zur Klärung der Zuständigkeiten im Land Oberösterreich für die Seniorinnen und
                       Senioren liegt eine Stellungnahme der Direktion Präsidium (Präs-2005-5725/36-NM/
                       KS vom 27. April 2011) auf, die nachfolgend auszugsweise wiedergegeben wird:

                       „Beim Thema ‚Senioren‘ handelt es sich – vergleichbar etwa mit Ehrenamtlichkeit,
                       Gender oder Integration – um ein Querschnittsthema, welches je nach inhaltlicher
                       Fragestellung von Seiten der fachlich zuständigen Abteilung des Amtes (mit)behan-
                       delt wird. Kernaufgabe der Abteilung Soziales gemäß Kompetenzen-Katalog wäre
                       [...] Pflege und neue Betreuungsformen. Keine Zuständigkeit der Abteilung Soziales
                       lässt sich aus dem Kompetenzen-Katalog etwa für die Punkte [...] Sicherung der
                       Infrastruktur, Maßnahmen im öffentlichen Verkehr, in der medizinischen Versorgung
                       und Nahversorgung und [...] Bildung und Lebensbegleitendes Lernen ableiten. Diese
                       Bereiche wären daher von den laut Kompetenzen-Katalog zuständigen Abteilungen
                       zu erarbeiten. In einigen Punkten wird weiters eine geteilte Zuständigkeit verschie-
                       dener Abteilungen gesehen wie etwa [...] Wohnbedingungen, Technik, Mobilität oder
                       [....] Soziale Sicherheit, Sozial- und Konsumentenschutz. In diesem Fall ist jedenfalls
                       eine inhaltliche Abstimmung der betroffenen Abteilungen erforderlich.

                       Mit anderen Worten wird festgehalten, dass eine Zuständigkeit der Abteilung Sozia-
                       les nur für jene Angelegenheiten besteht, die sich auf den Sozialbereich beziehen,
                       wie etwa:
                       - So 01. Oö. Sozialhilfegesetz
                       - So 05. Oö. Chancengleichheitsgesetz
                       - So 06. Pflegevorsorge.

                       Je nach Inhalt ergeben sich hingegen Zuständigkeiten weiterer Abteilungen des Am-
                       tes wie z. B.:

                       -   Direktion Inneres und Kommunales, BauR 01. Baurecht
                       -   Direktion Bildung und Gesellschaft, Bi 20. Erwachsenenbildung, Bi 21. Allgemei-
                           ne Angelegenheiten der Familienpolitik; Koordinierung in besonderen familien-
                           politischen Angelegenheiten,
                       -   Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, GVöVerk 01. Ver-
                           kehrskoordinierung und Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs,
                       -   Abteilung Präsidium, PräsS 13. Allgemeine Angelegenheiten der Frauen in der
                           Gesellschaft; Koordination, PräsS 15. Oö. Antidiskriminierungsgesetz
                       -   Abteilung Wirtschaft, Wi 06.04. Konsumentenschutz
                       -   Abteilung Wohnbauförderung, Wo 03. Oö. Wohnbauförderungsgesetz

                       Übergreifende, koordinierende Maßnahmen für Querschnittssagenden sind [...]
                       ‚PräsS 12 – Angelegenheiten, die nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Auf-
                       gabengruppe fallen‘ zuzuordnen und von der Abteilung Präsidium wahrzunehmen.“

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                     Aufgrund dieser Darstellung erscheint aus Sicht der Abteilung Soziales der vorge-
                     schlagene Zugang über das Oö. Gesundheitsziel als geeigneter Aufhänger für eine
                     gemeinsame Behandlung innerhalb der Direktion – wobei diesbezüglich ein öster-
                     reichweiter Prozess am Laufen ist, bei dem zuletzt in einer Arbeitssitzung im Juni 2013
                     folgende Schwerpunkte priorisiert wurden:

                     -   Wirkungsziel 1: Das Gesundheitssystem (Gesundheitsförderung, Prävention,
                         Krankenbehandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation) unter Beteiligung der
                         Betroffenen gesundheitskompetenter machen

                     -   Wirkungsziel 2: Die persönliche Gesundheitskompetenz, unter besonderer Be-
                         rücksichtigung von vulnerablen Gruppen, stärken

                     -   Wirkungsziel 3: Gesundheitskompetenz im Dienstleistungs- und Produktionssek-
                         tor verankern (Kennzeichnung, Information, Werbung, Medien, Verkauf)

                     Eine umfassende Klärung der strategischen Ausrichtung wäre allerdings von der Ab-
                     teilung Präsidium wahrzunehmen oder eine Klärung/Zuordnung in der Kompetenzver-
                     teilung der oberösterreichischen Landesregierung vorzunehmen.

              EINZELNE FÖRDERMASSNAHMEN DER SENIOREN-
              FÖRDERUNG

              4.1. Im Bereich der freien Wohlfahrt stellten sich die Ausgaben für die Seniorenförderung
                     wie folgt dar:

                                                                                                            Anteil
                                  2010           2011            2012        Diff. 11/12    Diff. 11/12
    Fördergegenstände                                                                                     2010-2012
                                in Euro        in Euro         in Euro        in Euro       in Prozent
                                                                                                          in Prozent
 Seniorenorganisationen      1.174.000,00 1.174.500,00 1.210.000,00            35.500,00            3,0          61,3
 Seniorenklubs                   91.264,00    103.264,00      106.664,00         3.400,00           3,3           5,2
 Betreubares Wohnen            593.895,00     526.182,00      542.179,00       15.997,00            3,0          28,6
 Seniorenerholungsaktion         97.535,00    102.820,80       85.811,00      -17.009,80          -16,5           4,9
 Summe                       1.956.694,00 1.906.766,80 1.944.654,00            37.887,20            2,0         100,0

                     Informationen über die Ergebnisqualität („Outcome“) der obgenannten Förderge-
                     genstände der SO lagen – abgesehen von Studien und Analysen zum betreubaren
                     Wohnen – zum Prüfungszeitpunkt nicht vor. Mit dem derzeitigen Wissensstand sind
                     diese Angebote (mit Ausnahme des betreubaren Wohnens) hinsichtlich ihrer Wirkun-
                     gen auf die Zielgruppe nicht beurteilbar.

              4.2. In der Gemeinwesenarbeit stuft der LRH die Wirkungsorientierung als besonders
                     bedeutsam ein. Der LRH empfahl, die Wirksamkeit der Seniorenförderungen in der
                     Freien Wohlfahrt zu analysieren.5

                     Der LRH prüfte die einzelnen Fördergegenstände und traf dazu nachstehende Fest-
                     stellungen:

5       Die wissenschaftliche Literatur diskutiert dazu eine Reihe erprobter Verfahren. Neben anderen Skalen findet die
        sogenannte Quality of Life Scale (QOLS) intensiv Verwendung.

    Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence         9
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                         August 2013

              Förderung der Seniorenorganisationen

              Überblick über die Seniorenorganisationen

              5.1.     Die vier vom Land OÖ geförderten Seniorenorganisationen unterscheiden sich in
                       ihrer Organisation und Ausrichtung sowie ihrer Größe6 grundlegend:

                       Der Oö. Seniorenbund (OÖSB) ist die mitgliederstärkste Seniorenorganisation in
                       OÖ (rund 80.000 Mitglieder). Die Landesorganisation, die zahlreichen Bezirks- und
                       die jeweiligen Ortsorganisationen sind als selbständige Vereine organisiert. Nach
                       Auskunft des Oö. Seniorenbundes soll noch 2013 ein Landesstatut beschlossen
                       werden, mit dem die Gründung einer (vom Oö. Seniorenbund als Verein rechtlich
                       unabhängigen) Teilorganisation der Landespartei abgeschlossen wird.

                       Der Pensionistenverband Österreichs, Landesgruppe OÖ (PVOÖ) ist mit rund
                       70.000 Mitgliedern die zahlenmäßig zweitgrößte der Organisationen. Als Teil des
                       bundesweiten Vereins PVÖ sind weder der Landesverband, noch die Bezirks-
                       und Ortsverbände rechtlich selbständig; der Landesverband und die ihm nachge-
                       gliederten Bezirks- und Ortsgruppen haben jedoch jeweils eigene Geschäftsord-
                       nungen. Zum Prüfungszeitpunkt bestand noch eine statutarische Bindung des PVOÖ
                       zur Partei, da die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte im oö. Landesparteistatut erst
                       mit Herbst 2013 beseitigt werden. Auf Bundesebene wurden diese im Herbst 2012
                       gelöst.

                       Der Oö. Seniorenring (OÖSR) ist landesweit in einem gemeinsamen Verein
                       organisiert (rund 5.000 Mitglieder). Er umfasst unter seiner Rechtspersönlichkeit
                       17 Bezirks- und 95 Ortsgruppen. Eine in den Statuten festgehaltene Mitwirkung des
                       OÖSR an der Willensbildung der Partei war nicht feststellbar. Der Landesobmann
                       wurde als Person in den Landesparteivorstand gewählt.

                       Die Grünen 50+ haben rund 200 Mitglieder7; im Verein sind neben der Landesebene
                       drei Ortsgruppen in Wels, Regau und Wilhering umfasst. Die beiden Ersteren wa-
                       ren zum Prüfungszeitpunkt in Gründung. Zwei weitere Ortsgruppen sind eigenstän-
                       dige Vereine in Linz und Marchtrenk. Die Grünen 50+ sind durch Entscheidung des
                       Landesparteivorstandes eine Teilorganisation der Partei.

              6        Die Angaben zu den Mitgliederzahlen stammen von den jeweiligen Seniorenorganisationen und
                       wurden vom LRH übernommen.
              7        Nach Mitteilung der Grünen 50+ sind nur aktive Vereinsfunktionäre als Mitglieder eingeschrieben.
                       Als wesentlicher Hebel des Vereins wird die Zahl der Abonnenten der vereinseigenen Zeitschrift
                       gesehen. Laut Tätigkeitsbericht des Vereins bezogen per Ende 2012 rund 4.900 Interessenten die
                       Zeitschrift im Abonnement.

   Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence         10
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                          August 2013

                       Weitere Detailaspekte der einzelnen Organisationen sind in der nachfolgenden
                       Tabelle dargestellt:

                                          OÖSB                 PVOÖ                  OÖSR              Grüne 50+
               Parteipolitische      Österreichische      Sozialdemokra-       Freiheitliche Partei Die Grünen - Die
               Nähe                   Volkspartei          tische Partei           Österreichs      Grüne Alternative
                                                            Österreichs
               Vereinszweck          Mitgliederbetreu-   Unterstützung von       Betreuung von       Kostendeckung
               lt. Förderantrag      ung und Veran-      Aktivitäten für die       Senioren           der Vereinsak-
                                        staltungen       ältere Generation                           tivitäten bei der
                                                                               Stärkung der Orts-
                                                                                                    inhaltlichen Aus-
                                                                                und Bezirksgrup-
                                                                                                    einandersetzung
                                                                                      pen
                                                                                                     mit Fragen, die
                                                                                                    ältere Menschen
                                                                                                          betreffen
               Mitgliedsbeitrag             Ja                   Ja                    Ja                 Nein

                       Gemäß den Unterlagen der Seniorenorganisationen lässt sich folgende Gliederung
                       ihres jeweiligen Angebotsspektrums vornehmen:

                       • Allgemeine Information und Veranstaltungen
                       • Beratungen und Sprechtage
                       • Betreuung und Schulungen
                       • Sportliche Aktivitäten
                       • Geselligkeitsveranstaltungen
                       • Reisen

              5.2.     Aufgrund unterschiedlicher Vereinsgrößen (Mitgliederzahl und deren regionale Ver-
                       teilung), Philosophien und der Finanzstärke war für den LRH verständlich, dass
                       sich die Vereine in den betrachteten Jahresprogrammen 2010 bis 2012 in der Aus-
                       richtung ihrer Vereinsarbeit unterschieden. Während OÖSB und PVOÖ ein umfas-
                       sendes Spektrum an Angeboten organisierten, stellte der OÖSR die Kontaktpflege
                       seiner Mitglieder (durch Veranstaltungen und Reisen) in den Vordergrund. Die
                       Grünen 50+ fokussierten ihre Jahresprogramme auf seniorenpolitische Themen-
                       setzungen in der Vereinszeitung und in einem Symposion, sowie eine geringe
                       Anzahl an Informations- und Freizeitveranstaltungen. Der LRH würdigt das mehr-
                       heitlich ehrenamtliche Engagement in den einzelnen Vereinen.

                       Er sah bei einzelnen Seniorenorganisationen einen organisatorischen Loslösungs-
                       prozess von den politischen Parteien, der nicht zuletzt durch das Inkrafttreten einer
                       Novelle zum Parteiengesetz, welche diverse Verpflichtungen und Beschränkungen
                       mit sich bringt (Transparenz, Spendenverbote, Finanzierungsschranken), motiviert
                       war.

   Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence         11
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                                            August 2013

              Finanzmittel und Abwicklung des Förderprozesses

              6.1.     Aus Mitteln der „Freien Wohlfahrt, Seniorenförderung“ erhielten die Seniorenorgani-
                       sationen zwischen 2010 und 2012 rund 3,56 Millionen Euro. Das sind 61,3 Prozent
                       aller aus dieser Finanzposition zur Verfügung stehenden Mittel:

                                     Höhe der Förderung für den laufenden Aufwand in Tausend Euro

                                0             200          400             600             800          1.000        1.200         1.400

                         2010                 460,0                            400,0                   270,0         44,0

                         2011                 460,0                            400,0                   270,0         44,5

                         2012                   500,0                            395,0                    270,0        45,0

                        2013
                                              452,5                    200,0             275,0         40,5
                       (SOLL)

                                        Oö. Seniorenbund         Pensionistenverband Oö.      Oö. Seniorenring    Die Grünen 50+

                       Berechnungskriterien für die Höhe der ausbezahlten Mittel je Träger waren in der
                       SO nicht vorhanden. Auch die einzelnen Vereine konnten keine Information über die
                       Herleitung der jeweiligen Förderhöhe geben. Auskunftsgemäß wurde deren Höhe
                       durch politische Vertreter vorgegeben.

                       Zwischen 2010 und 2012 zahlte das Land an den OÖSB, den PVOÖ und den OÖSR
                       aus anderen (nicht von der SO verwalteten) Finanzpositionen weitere 231.400 Euro:
                       Rund 216.600 Euro8 stammten aus der Finanzposition Öffentlichkeitsarbeit9 (in Form
                       eines Leistungsaustausches für Inserate in Publikationen der Seniorenorganisa-
                       tionen) und rund 14.900 Euro aus weiteren Posten10. Die Ausgaben für Öffentlich-
                       keitsarbeit verteilten sich wie folgt:

                       • PVOÖ 179.000 Euro
                       • OÖSB 20.600 Euro
                       • OÖSR 17.000 Euro

                       Die Seniorenorganisationen erhielten von 2010 bis 2012 folgende Gesamtmittel11:

                                                                                                                            Gesamt-
                                     Verein                       2010                 2011                2012
                                                                                                                            ergebnis
                        Oö. Seniorenbund                     474.679,00            466.904,00           505.719,00       1.447.302,00
                        Pensionistenverand Oö.               445.514,43            467.074,43           465.940,00       1.378.528,86
                        Oö. Seniorenring                     273.635,00           274.0,35,00           282.940,00           830.610,00
                        Die Grünen 50+                           44.000,00             44.500,00          45.000,00          133.500,00
                        Gesamtergebnis                     1.237.828,43          1.252.513,43         1.299.599,00       3.789.940,86

              8        Davon allein im Jahr 2012 rund 90.000 Euro.
              9        Ausgaben für Inserate in Vereinszeitungen, Kalender, Informationsbroschüren und sonstige Publi-
                       kationen
              10       Kleinspenden (Wandertage und Feste), Jubiläen, Seniorenkalender, Sportveranstaltungen und
                       ortsgruppenbezogene Einzelunterstützungen
              11       In dieser Darstellung sind nur direkte Zahlungen des Landes an die Seniorenorganisationen enthal-
                       ten. Indirekte Zahlungen durch andere Organisationen, die Landesgelder erhalten und mit diesen
                       unter anderem Inserate in Publikationen der Seniorenorganisationen schalten, sind nicht berück-
                       sichtigt.

   Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence                            12
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                           August 2013

              6.2.     Der LRH kritisierte die mangelnde Transparenz bezüglich des Zustandekommens
                       der jeweiligen Förderhöhe. Dem LRH konnte nicht nachvollziehbar dargelegt
                       werden, nach welchen Kriterien12 die Förderhöhen bemessen wurden. Der LRH
                       empfahl daher, solche Kriterien, die am Leistungsumfang der Seniorenorganisa-
                       tionen orientiert werden sollten, festzulegen.

                       Der OÖSB, der PVOÖ und der OÖSR erhielten zusätzliche Gelder für Inserat-
                       einschaltungen des Landes in ihren Druckwerken. Diese Mittel ergänzten den für
                       den laufenden Aufwand gewährten Förderungsbetrag teils maßgeblich. Der LRH
                       empfahl, eigene Einnahmen bei der Bemessung der Förderhöhe stärker zu berück-
                       sichtigen.

              7.1.     Die Abwicklung des Förderungsprozesses mit den vier Seniorenorganisationen
                       erfolgte einheitlich anhand des Förderhandbuches der SO, wobei dem eigentlichen
                       Prozess (bis hin zur Beschlussfassung der Landesregierung über die Auszahlung
                       der Fördermittel) eine Abstimmung der Förderhöhe auf politischer Ebene voraus-
                       ging.

                       Die Prozessschritte in der SO und die dabei erstellten Unterlagen waren mit einer
                       Ausnahme in den Akten dokumentiert. Die SO verweigert dem PVOÖ für die Jahre
                       ab 2010 die Bestätigung der widmungsgemäßen Fördermittelverwendung13. Diese
                       wird dem PVOÖ laut SO bestätigt, sobald der entsprechende Landesregierungs-
                       beschluss betreffend die reduzierte Förderung des Jahres 2013 getroffen wird.

                       Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung durch die SO erfolgte mittels kriti-
                       scher Durchsicht der Verwendungsnachweisformulare. Diese enthielten neben Infor-
                       mationen zum Jahresabschluss einen Kennzahlenteil.

              7.2.     Der LRH anerkannte die Einführung von Standardprozessen in der SO betreffend
                       die Antragstellung, Gewährung und Prüfung von Förderungen. Allerdings dient
                       seiner Ansicht nach der Prozess dem Vollzug einer vorgelagerten politischen Ent-
                       scheidung. Der LRH zog aus der Korrespondenz und den geführten Interviews den
                       Schluss, dass die Höhe der Förderung auf Ebene der einzelnen politischen Parteien
                       festgelegt wurde.

                       Er empfahl, die im Förderhandbuch dargestellte detaillierte Vereinsprüfung stich-
                       probenweise zu nutzen. Dies macht die Vereinsrechenwerke für die SO als För-
                       derstelle transparenter und erhöht die Kontrollsicherheit. Überdies regte er an, die
                       Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung künftig zumindest teilweise anhand
                       von Originalbelegen durchzuführen.

              12       Mit möglichen Kriterien wie den Mitgliederzahlen, dem Angebotsumfang der Vereine oder den Kräf-
                       teverhältnissen im Landtag konnte der LRH die konkrete Verteilung der Mittel nicht nachvollziehen.
              13       Der PVOÖ erhielt im Jahre 2009 zusätzliche Landesmittel, die für den Umzug der Landesstelle ge-
                       widmet waren. Aus mehreren – teilweise nicht im Einflussbereich des PVOÖ liegenden – Gründen
                       verzögerte sich dieser Umzug über den Prüfungszeitraum des LRH hinaus. Die SO regte an, dies
                       zu berücksichtigen und die Förderung des laufenden Aufwands für das Jahr 2013 entsprechend zu
                       kürzen.

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Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung                                                                   August 2013

              Prüfungsergebnisse bei den Seniorenorganisationen

              8.1.     Die Seniorenorganisationen erheben auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene
                       Informationen über die Inanspruchnahme („Output“) ihrer Angebote. Die Berichte
                       werden bei allen vier Vereinen in einer bundesweit einheitlichen inhaltlichen Glie-
                       derung für die jeweilige Bundesorganisation erstellt. Die SO verfügte über diese
                       Informationen nicht.

              8.2.     Der LRH unterschied bei den Angeboten der Seniorenorganisationen zwischen
                       politisch beeinflusster Interessensvertretung und Serviceleistungen an Einzelper-
                       sonen (z.B. Beratung und Sprechtage, Sport- sowie Geselligkeitsveranstaltungen).

                       Ein niederschwelliges, wohnortnahes Beratungsangebot ist nach Meinung des LRH
                       ein Mehrwert, den die Seniorenorganisationen durch ihre flächendeckende Präsenz
                       gewährleisten können. Weil die SO jedoch keine Daten über die in den Vereinen
                       erbrachten Leistungen erhielt, konnten auf Fördergeberseite bis zum Prüfungs-
                       zeitraum keine Schlüsse gezogen werden, inwieweit Unter- oder Überangebote
                       bestehen.

                       Der LRH empfahl der Fördergeberin, stärker als bisher auf das Leistungsangebot
                       der Seniorenorganisationen einzuwirken und inhaltliche Vorgaben (z.B. bezüglich
                       Jahresthemen oder Schwerpunkten) zu machen.

              9.1.     Die Vereine finanzierten ihre Vereinstätigkeiten in unterschiedlichem Umfang durch
                       öffentliche Förderungen, Mitgliedsbeiträge, Verkaufserlöse für eigene Druckwerke,
                       Vermittlungsprovisionen für Mitgliederreisen und Inseratenerlöse.

                       Die Landesmittel deckten unterschiedliche Anteile des laufenden Aufwands der
                       Vereine ab. Während die Landesorganisationen des OÖSB und des PVOÖ rund
                       30 Prozent ihrer Gesamterträge aus den Landesmitteln erhielten, wurde der OÖSR
                       zu rund 80 Prozent aus Landesgeldern finanziert. Bei den Grünen 50+ lag dieser
                       Anteil bei über 95 Prozent.

                       Angesichts ihrer Bemühungen um die Finanzierung der Vereinstätigkeit erzielten
                       manche Seniorenorganisationen im Betrachtungszeitraum jährliche Überschüsse.
                       Diese Mittel wurden in Abhängigkeit von der Rechtsform des jeweiligen Vereins als
                       Bilanzgewinn fortgeschrieben oder den Rücklagen zugeführt. Ergebnis war, dass
                       beim OÖSB, dem PVOÖ und dem OÖSR zum 31.12.2012 namhafte Kassa- und
                       Bankstände vorhanden waren.

              9.2.     Nach Einschätzung des LRH verfügen die genannten Seniorenorganisationen über
                       ausreichende Mittel. Die erzielten operativen Überschüssen sollten bei den zukünf-
                       tigen Fördervereinbarungen stärker berücksichtigt werden (z.B. kontinuierlicher Ab-
                       bau durch Reduktion der Förderung oder einvernehmliche Zweckwidmung der zu-
                       künftigen Verwendung).

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              10.1. Der OÖSB, der PVOÖ und der OÖSR beantragten und erhielten neben den all-
                       gemeinen Vereinsförderungen auch Sonderförderungen für

                       • die Gestaltung einer Vereinshomepage (OÖSB),
                       • die Finanzierung zusätzlicher Beratungsangebote (OÖSB),
                       • die Unterstützung bei einem geplanten Umzug der Geschäftsstelle (PVOÖ) und
                       • die Stärkung der Regionalstrukturen (OÖSR).

              10.2. Der LRH empfahl aufgrund der guten finanziellen Ausstattung der Vereine, die
                       Gewährung von Sonderförderungen kritisch zu hinterfragen. Diese sollen restriktiv
                       gehandhabt und ein Finanzbedarf primär aus verfügbaren Mittelrücklagen bedeckt
                       werden.

                       Für dennoch gewährte Sonderförderungen wäre nach Ansicht des LRH eine
                       Vereinbarung mit der SO zu schließen. Solche Abmachungen müssen ein klares
                       Projektkonzept mit messbaren Zielen, inhaltlichen Konkretisierungen, sowie Zeit-
                       und Projektkostenplänen beinhalten. Die SO soll derartige Projekte unbedingt einer
                       detaillierten Prüfung entsprechend dem Förderhandbuch der SO unterziehen.

              11.1. Die Seniorenorganisationen wiesen gegenüber der SO die finanzielle Gebarung
                       der Landesebene aus, nicht aber die Bezirks- und Ortsgruppenebene. Tatsächlich
                       erfolgt die operative Vereinsarbeit auf allen drei Ebenen.

              11.2. Die Beschränkung der Gebarungsmeldung auf die Landesebene hat zur Folge,
                       dass die SO nach wirtschaftlicher Betrachtung nur einen unvollständigen Über-
                       blick über die geförderte Vereinstätigkeit hat. Aus einer wirtschaftlichen Gesamt-
                       betrachtung wären für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und -höhe alle in OÖ
                       operativ tätigen Ebenen der Vereine heranzuziehen. Der LRH empfahl der SO, mit
                       den einzelnen Vereinen eine Lösung dieser Problematik auszuarbeiten. Dabei sollte
                       jedoch auf die Besonderheiten des ehrenamtlichen Engagements Rücksicht genom-
                       men werden.

              12.1. Die vier Seniorenorganisationen erhielten die Landesförderungen vorwiegend
                       zur Abdeckung ihres „laufenden Aufwands“ (vergleiche Punkt 6.1.). Der LRH zog
                       deswegen den in den Statuten festgelegten Vereinszweck als Förderzweck heran,
                       um die widmungsgemäße Verwendung zu beurteilen.

              12.2. Der LRH stellte in seiner Prüfung die widmungsgemäße Verwendung der übertra-
                       genen Fördermittel fest, da er widmungsgemäße Ausgaben in jeweils zumindest der
                       Höhe der empfangenen Landesförderungen nachvollziehen konnte.

                       Er merkte für den OÖSR allerdings kritisch an, dass die von der Rechtspersön-
                       lichkeit des OÖSR umfassten Bezirks- und Ortsgruppen nicht in den Jahres-
                       abschlüssen des Vereins abgebildet waren. Er sah darin eine unvollständige Dar-
                       stellung der Rechenwerke des Vereins, die ihre Aussagekraft beeinträchtigt und
                       daher richtiggestellt werden muss. Noch während der Prüfung informierte der OÖSR
                       den LRH, dass er bereits erste Schritte gesetzt hat, um in künftigen Abschlüssen
                       eine vollständige Darstellung zu ermöglichen.

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              Weitere Seniorenförderungen

              Tagesheimstätten/Seniorenklubs

              13.1. Im Rahmen der Fördermaßnahmen für Senioren wurden Zuschüsse zum laufen-
                       den Aufwand von Tagesheimstätten gewährt. Hierbei wurden bis zu 2.200 Euro
                       pro Tagesheimstätte und Jahr vergeben. 2012 wurden 43 Tagesheimstätten in
                       22 oö. Kommunen (ohne Linz) gefördert. Die Stadt Linz erhielt für 17 im Stadt-
                       gebiet betriebene Tagesheimstätten 2012 einen Gesamtbetrag von 1.064 Euro.
                       Darüber hinaus bezuschusste das Land den laufenden Aufwand von vier pri-
                       vaten Betreibern jährlich mit jeweils 2.200 Euro. Insgesamt wurden jährlich rund
                       100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Schriftliche Förderungsrichtlinien für diese
                       Maßnahmen gibt es nicht.

              13.2. Unstrittig war für den LRH, dass Tagesheimstätten gerade in größeren Gemeinden
                       und Städten den Senioren die Chance zur sozialen Teilhabe bieten. Die Gemeinden
                       nehmen für den Betrieb solcher Tagesheimstätten daher hohe Haushaltsabgänge
                       (zum Teil im hohen sechsstelligen Bereich) in Kauf. Dem LRH war jedoch unklar,
                       welche konkreten (strategischen) Ziele mit der Fördermaßnahme zum laufenden
                       Aufwand von Tagesheimstätten seitens des Landes verfolgt werden.

                       Nicht nachvollziehbar war für den LRH, welchen Anreiz eine Förderung in Höhe von
                       2.200 Euro pro Tagesheimstätte bei gleichzeitigen Betriebsabgängen von teils weit
                       über 100.000 Euro je Gemeinde bietet. Der LRH empfahl daher, die Weiterführung
                       dieser Fördermaßnahme grundsätzlich zu überdenken.

              13.3. Zu Punkt 13 erstattete die SO folgende Stellungnahme:

                       Die Darstellung des Landesrechnungshofes, wonach die Betriebsabgänge zum Teil
                       weit über 100.000 Euro je Gemeinde liegen, kennzeichnet die Situation bei bereits
                       über einen längeren Zeitraum etablierten Tagesheimstätten in größeren bzw. großen
                       Gemeinden, in denen vielfach auch mehrere Standorte betrieben werden. Hier wird
                       die Förderung der Abteilung Soziales nicht je Gemeinde, sondern je Standort zur
                       Verfügung gestellt.

                       Demgegenüber bewegen sich die Abgänge vor allem bei erst kurz in Betrieb be-
                       findlichen Tagesheimstätten (wie z. B. Neuhofen an der Krems) oder in mittleren
                       Gemeinden (wie z. B. Gunskirchen), in einem wesentlich überschaubareren Bereich,
                       sodass die Förderung in Höhe von 2.200 Euro pro Tagesheimstätte diese Abgänge
                       um bis zu ~ ein Drittel reduzieren.

                       Bei bereits etablierten Tagesheimstätten spielen im Zusammenhang mit den
                       Kosten die konkreten Angebote und Öffnungszeiten, die von den Gemeinden gestal-
                       tet werden, naturgemäß eine wesentliche Rolle. Angesichts des vordergründigen
                       kommunalen Interesses an dieser Ausformung, im Hinblick auf verwaltungsöko-
                       nomische Aspekte und auch das zur Verfügung stehende Budget wird darauf bei der
                       Förderung der Abteilung Soziales keine Rücksicht genommen.

                       Ziel der Förderung der Abteilung Soziales ist also, den Gemeinden einen Anstoß zur
                       Realisierung von Tagesheimstätten zu geben – allerdings soll sich diese Förderung
                       nicht auf eine bloße Anschubfinanzierung beschränken, sondern einen ständigen
                       Basisfinanzierungsbeitrag leisten.

   Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence   16
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