Initiativprüfung Bericht - Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung - Oö. Landesrechnungshof
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Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: (+43 732) 7720-11426 Fax: (+43 732) 7720-214089 E-Mail: post@lrh-ooe.at www.lrh-ooe.at Impressum Herausgeber: Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Redaktion: Oberösterreichischer Landesrechnungshof Herausgegeben: Linz, im August 2013
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 INHALTSVERZEICHNIS Kurzfassung ............................................................................................................... 1 Seniorinnen und Senioren in OÖ ............................................................................. 5 Vertretung der Interessen der Seniorinnen und Senioren .......................................... 5 Strategische Überlegungen in der Abteilung Soziales zur Seniorenarbeit .......... 6 Einzelne Fördermaßnahmen der Seniorenförderung ............................................. 9 Förderung der Seniorenorganisationen ........................................................................... 10 Überblick über die Seniorenorganisationen .............................................................. 10 Finanzmittel und Abwicklung des Förderprozesses .................................................. 12 Prüfungsergebnisse bei den Seniorenorganisationen ............................................... 14 Weitere Seniorenförderungen.......................................................................................... 16 Tagesheimstätten/Seniorenklubs .............................................................................. 16 Betreubares Wohnen ................................................................................................ 17 Seniorenerholungsaktion ........................................................................................... 18 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR A Technische Unterstützungsleistungen zum Erhalt eines Ambient Assisted Living selbstbestimmten Lebens im Alter C Individualisierte Begleitung und Pflege hilfsbedürftiger Case & Care Management Menschen in medizinischen und sozialen Versorgungssys- temen F Unterstützungsangebote von Vereinen und vergleichbaren Freie Wohlfahrt Einrichtungen gegen soziale und gesundheitliche Gefähr- dungen L LRH Landesrechnungshof OÖ Landesgesetz über den Oberösterreichischen Landesrech- LRHG nungshof O OÖSB Oö. Seniorenbund Landesgesetz über die soziale Hilfe in Oberösterreich Oö. Sozialhilfegesetz 1998 (Oö. SHG) (idgF) OÖSR Oö. Seniorenring Output Erbrachte Leistungen P Parteiengesetz 2012 (ParteienG) Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien PVOÖ Pensionistenverband Landesgruppe OÖ Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 S SO Abteilung Soziales des Amtes der Oö. Landesregierung Gremium, welches das Land bei der Erarbeitung von Ent- Sozialplanungsbeirat scheidungsgrundlagen für die Ziele der Sozialpolitik berät W Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der Oö. Landes- WO regierung Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung Geprüfte Stelle(n): Direktion Soziales und Gesundheit Oö. Seniorenbund Pensionistenverband Österreichs, Landesorganisation OÖ Oö. Seniorenring Die Grünen 50+ Prüfungszeitraum: 14.2.2013 bis 7.5.2013 Rechtliche Grundlage: Initiativprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 1 und 7 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Z. 1 des Oö. LRHG, LGBl. Nr. 38/1999 idgF Prüfungsziel und -gegenstand: • Schaffung eines Überblicks über die Seniorenarbeit und die Förderziele der Seniorenförerung • Erhebung und Bewertung der Fördermaßnahmen und der Abläufe • Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der vom Land gewährten Seniorenförderungen Prüfungsteam: Dr. Werner Heftberger (Prüfungsleiter), Mag. Bernhard Mairleitner, Mag. Stefan Schützenhofer Prüfungsergebnis: Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde der Direktion Soziales und Gesundheit, einem Vertreter des für Soziales zuständigen Mitglieds der Oö. Landesregierung, dem Oö. Seniorenbund, dem Pension- istenverband Österreichs, Landesgruppe OÖ, dem Oö. Seniorenring und den Grünen 50+ in der Schluss- besprechung am 10.6.2013 zur Kenntnis gebracht. Legende: Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 KURZFASSUNG (1) Oberösterreich wird älter Die Generation der über 60-Jährigen nimmt in Oberösterreich nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch relativ im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung zu. Waren im Jahr 2001 ins- gesamt 282.918 Personen (rund 20,5 Prozent der oö. Bevölkerung) über 60 Jahre alt, waren es 2011 bereits 321.702 Personen bzw. 22,7 Prozent. Für 2030 werden von der Statistik Austria 480.366 Einwohner Oberösterreichs bzw. 32,3 Prozent mit einem Alter von mehr als 60 Jahren erwartet. (siehe Berichtspunkt 1.1.) Generelles Ziel zeitgemäßer Seniorenarbeit ist es, die Stellung älterer Menschen innerhalb ihrer Familie und ihrer sozialen Umgebung nach Möglichkeit zu erhalten. Maßnahmen mit Präventionscharakter setzen dabei in einem sehr frühen Stadium ein, ehe noch klassische Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegebedarfe entstehen. Da die Bedürfnisse der älte- ren Menschen sehr vielfältig sind, wäre es notwendig, Seniorenarbeit umfassend (im Sinne eines Querschnittsthemas) zu gestalten. In Hinblick auf die zersplitterten Zuständigkeiten in der Seniorenarbeit könnte die Umsetzung der beschlossenen Oö. Gesundheitsziele (vor allem „Ziel 9 - Ältere Menschen aktiv einbeziehen“) ein möglicher Zugang zu einer direktions- bzw. abteilungsübergreifenden Bearbeitung sein. (siehe Berichtspunkt 3.1.) (2) Wie wirkt Seniorenförderung? Die von der Prüfung erfassten Fördermaßnahmen der „freien Wohlfahrt, Seniorenförderung“ sah der LRH größtenteils im Bereich der Förderung der Selbsthilfe, also in dem der Be- treuung und Pflege vorgelagerten Segment. Bei diesen Förderungen vermisste der LRH eine klare Zielorientierung. Dies mag auf den fehlenden Gesamtplan, die Kompetenzzer- splitterung sowie auf den Umstand zurückzuführen sein, dass der vorhandene Gestaltungs- spielraum in diesem Bereich in großen Teilen vier Seniorenorganisationen überlassen wird. Diese sind jeweils einer politischen Partei zuzuordnen. Insgesamt erachtete der LRH eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit im Land als notwendig. (siehe Berichtspunkt 3.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG I.) Bislang lagen zu den Fördermaßnahmen keine Ergebnisse zur Beurteilung ihrer Wirksam- keit vor. Der LRH stuft die Wirkungsorientierung als besonders bedeutsam ein und empfahl daher, die Wirksamkeit der Seniorenförderungen in der Freien Wohlfahrt zu analysieren. (siehe Berichtspunkt 4.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG II.) (3) Keine Kriterien für die Förderhöhe bekannt Das Angebot der Seniorenorganisationen umfasst neben Maßnahmen der allgemeinen, politischen Interessensvertretung für die Zielgruppe Senioren auch Serviceleistungen für ältere Menschen (z.B. Beratung, Weiterbildung, Information, gesellschaftliche Veranstal- tungen). Der Umfang des Angebotes ist nicht zuletzt aufgrund der jeweiligen Größen und Strukturen der Vereine unterschiedlich. Für die Zielgruppe ist die Arbeit der Seniorenorga- nisationen grundsätzlich positiv zu sehen, da ihr in den Regionen ein niederschwelliges Angebot an kostengünstigen Leistungen zur Verfügung gestellt wird. (siehe Berichtspunkte 5.1. und 5.2.) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 1
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 Die Abteilung Soziales (SO) gewährte den vier Seniorenorganisationen jährliche Förde- rungen von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro. Die Förderung der SO wird im weitaus über- wiegenden Maße ganz allgemein zum laufenden Aufwand des jeweiligen Vereins gewährt. Daher sind die Vereine aufgrund der sehr umfassend formulierten Vereinszwecke weit- gehend frei, die Fördermittel – widmungsgemäß – zu verwenden. Die Bemessung der gewährten Fördermittel konnte der LRH mangels ihm genannter Kriterien nicht nachvoll- ziehen. Sie wurde auf politischer Ebene entschieden. Der LRH empfahl daher, klare und transparente Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit und -höhe festzulegen. (siehe Berichtspunkte 6.1. und 6.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG III.) Im Zeitraum von 2010 bis 2012 erhielten drei der Seniorenorganisationen insgesamt et- wa 230.000 Euro an zusätzlichen Landesmitteln für Inserate (auf Basis einer Leistungsbe- ziehung und nicht im Förderwege). Rund 90.000 Euro davon wurden 2012 ausbezahlt. (siehe Berichtspunkt 6.1.) (4) Wer steuert die Arbeit der Seniorenorganisationen? Kritisch sah der LRH, dass die Fördergeberin keine inhaltlichen Vorgaben (z.B. bezüglich Jahresthemen oder Schwerpunkte) machte. Da die SO trotz einer laufenden Förderbe- ziehung keine systematischen Informationen über die Tätigkeiten der Vereine (Output) erhält, konnte sie auch bezüglich des Angebotes keine Steuerungsmaßnahmen setzen. Der LRH empfahl der Fördergeberin, stärker als bisher auf das Leistungsangebot der Seniorenorganisationen einzuwirken und inhaltliche Vorgaben (z.B. bezüglich Jahres- themen oder Schwerpunkte) zu machen. (siehe Berichtspunkt 8.2., VERBESSERUNGS- VORSCHLAG IV.) (5) Seniorenorganisationen durchwegs gut finanziert Die Seniorenorganisationen sind größtenteils durch Rücklagen gut abgesichert, wo- bei die beiden großen Seniorenorganisationen auch abseits der Landesförderung nam- hafte Einnahmen und damit Überschüsse erzielen. Diese Tatsache sollte unter Berücksich- tigung einer angemessenen finanziellen Absicherung bei den zukünftigen Förderverein- barungen stärker berücksichtigt werden. (siehe Berichtspunkte 9.2. und 10.2., VERBESSE- RUNGSVORSCHLAG V.) Um den Finanzbedarf für die Leistungserbringung vollständig beurteilen zu können, sollte sich die Gebarungsmeldung der Vereine nicht auf die Landesebene beschränken. Da die Seniorenorganisationen in OÖ auf mehreren Ebenen operativ tätig sind, empfahl der LRH, die Förderungsfähigkeit und -höhe der einzelnen Vereine unter einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung zu beurteilen. Dabei ist die ehrenamtliche Struktur der Senioren- organisationen zu berücksichtigen. (siehe Berichtspunkt 11.2., VERBESSERUNGSVOR- SCHLAG VI.) Bei einer der geprüften Organisationen unterblieb bislang die gesetzlich gebotene gemein- same finanzielle Darstellung der Landes-, Bezirks- und Ortsebenen. (siehe Berichtspunkt 12.2., Empfehlung k) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 2
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 (6) Kleinförderungen hinterfragen Neben der Förderung für die Seniorenorganisationen vergab die SO auch Kleinförderungen für den Betrieb von Tagesheimstätten und Reisezuschüsse für Erholungs- und Kuraufent- halte. Da der LRH die Wirkungen der beiden Kleinförderungen auf die jeweilige Zielgruppe als zu gering einschätzte, empfahl er, die beiden Förderprogramme grundsätzlich zu über- denken. (siehe Berichtspunkte 13.2. und 15.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG VII. und VIII.) (7) Folgende Empfehlungen richtete der LRH an die geprüften Stellen: a) Eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit im Land sollte getroffen werden. (Berichtspunkt 3.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG I.) b) Das Land sollte die Wirksamkeit der Seniorenarbeit in der Freien Wohlfahrt analy- sieren. (Berichtspunkt 4.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG II.) c) Die Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit und -höhe für die Förderung der Seniorenorganisationen sollten klar und transparent festgelegt werden. (Berichtspunkt 6.2., VERBESSERUNGSVORSCHLAG III.) d) Eigene Einnahmen der Seniorenorganisationen sollten bei der Bemessung der Förder- höhe stärker berücksichtigt werden. (Berichtspunkt 6.2.) e) Die im Förderhandbuch dargestellte detaillierte Vereinsprüfung könnte stichproben- weise genutzt und die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung künftig zumindest teilweise anhand von Originalbelegen durchgeführt werden. (Berichtspunkt 7.2.) f) Das Land sollte stärker als bisher auf das Leistungsangebot der Seniorenorgani- sationen einwirken und inhaltliche Vorgaben (z.B. bezüglich Jahresthemen oder Schwerpunkte) machen. (Berichtspunkt 8.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG IV.) g) Die weitere Verwendung operativer Überschüsse sollte bei künftigen Förderverein- barungen zwischen dem jeweiligen Verein und der SO stärker berücksichtigt werden. (Berichtspunkt 9.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG V.) h) Aufgrund der guten finanziellen Ausstattung der Vereine sollte die Gewährung von Sonderförderungen kritisch hinterfragt werden. Diese sollen restriktiv gehandhabt und ein Finanzbedarf primär aus verfügbaren Mittelrücklagen bedeckt werden. (Berichts- punkt 10.2.) i) Für Sonderprojekte wären eigene Vereinbarungen mit der jeweiligen Seniorenorgani- sation abzuschließen. (Berichtspunkt 10.2.) j) Alle in OÖ operativ tätigen Ebenen der Vereine (Landes-, Bezirks- und Ortsorgani- sationen) sollten für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und -höhe herangezogen werden. (Berichtspunkt 11.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG VI.) k) Die Jahresabschlüsse wären den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu erstel- len. Insbesondere wäre für die Vollständigkeit der Vereinsgebarung Sorge zu tragen. (Berichtspunkt 12.2.) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 3
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 l) Die Weiterführung der Förderung für die Seniorenklubs/Tagesheimstätten sollte grundsätzlich überdacht werden. (Berichtspunkt 13.2.; VERBESSERUNGSVOR- SCHLAG VII.) m) Die Weiterführung der Seniorenerholungsaktion sollte grundsätzlich überdacht werden. Im Falle einer Weiterführung wären die Bearbeitungskosten jedenfalls zu analysieren und zu reduzieren. (Berichtspunkt 15.2.; VERBESSERUNGSVORSCHLAG VIII.) (8) Im Sinne des § 9 Oö. LRHG, Abs. 2 empfiehlt der LRH dem Kontrollausschuss betreffend folgender Beanstandungen und Verbesserungsvorschlägen eine ein- malige Folgeprüfung zu beschließen: I. Eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Seniorenarbeit im Land sollte getroffen werden. (siehe Berichtspunkt 3.2., Umsetzung kurzfristig) II. Das Land sollte die Wirksamkeit der Seniorenförderung in der Freien Wohlfahrt analysieren. (siehe Berichtspunkt 4.2., Umsetzung kurzfristig) III. Die Kriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit und -höhe für die Förderung der Seniorenorganisationen sollten klar und transparent festgelegt werden. (Be- richtspunkt 6.2., Umsetzung kurzfristig) IV. Das Land sollte stärker als bisher auf das Leistungsangebot der Senioren- organisationen einwirken und inhaltliche Vorgaben (z.B. bezüglich Jahresthemen oder Schwerpunkte) machen. (Berichtspunkt 8.2., Umsetzung kurzfristig) V. Die weitere Verwendung operativer Überschüsse sollte bei künftigen Förder-ver- einbarungen zwischen dem jeweiligen Verein und der SO stärker berücksichtigt werden. (Berichtspunkt 9.2., Umsetzung kurzfristig) VI. Alle in OÖ operativ tätigen Ebenen der Vereine (Landes-, Bezirks- und Orts- organisationen) sollten für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und -höhe herangezogen werden. (Berichtspunkt 11.2., Umsetzung kurzfristig) VII. Die Weiterführung der Förderung für die Seniorenklubs/Tagesheimstätten sollte grundsätzlich überdacht werden. (Berichtspunkt 13.2., Umsetzung kurzfristig) VIII. Die Weiterführung der Seniorenerholungsaktion sollte grundsätzlich überdacht werden. Im Falle einer Weiterführung wären die Bearbeitungskosten jedenfalls zu analysieren und zu reduzieren. (Berichtspunkt 15.2., Umsetzung kurzfristig) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 4
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 SENIORINNEN UND SENIOREN IN OÖ 1.1. Die Generation der über 60-Jährigen nimmt in Oberösterreich nicht nur in absolu- ten Zahlen, sondern auch relativ im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung zu. Waren im Jahr 2001 insgesamt 282.918 Personen (rund 20,5 Prozent der oö. Bevölke- rung) über 60 Jahre alt, waren es 2011 bereits 321.702 Personen bzw. 22,7 Prozent. Für 2030 werden von der Statistik Austria 480.366 Einwohner Oberösterreichs bzw. 32,3 Prozent mit einem Alter von mehr als 60 Jahren erwartet. Vertretung der Interessen der Seniorinnen und Senioren 2.1. Sowohl auf Bundesebene als auch in einzelnen Bundesländern (Burgenland, Niederösterreich) gibt es spezielle gesetzliche Grundlagen („Senioren- gesetze“), welche die Interessensvertretung (z.B. Seniorenbeiräte bzw. Seniorenräte) sowie die Finanzierung der teilnehmenden Organisationen und/oder besonde- rer Projekte normieren. In Oberösterreich besteht kein spezifisches Gremium zur Bündelung der Interessen bzw. als Kommunikationsplattform der Seniorenorgani- sationen. Ein Oö. Seniorengesetz kam über das Entwurfstadium (aus 2009) bislang nicht hinaus. Die Zuständigkeiten zur Gestaltung seniorenrelevanter Themen sind auf verschie- dene politische Referenten und – auf Verwaltungsebene – Direktionen verteilt. Welchen Stellenwert der seniorenspezifische Blickwinkel und damit auch das Leistungsspektrum einnimmt, hängt von der Schwerpunktsetzung des jeweiligen politischen Referenten ab. Eine umfassende Bearbeitung seniorenspezifischer Themen erfordert daher das Zusammenwirken mehrerer politischer Referenten und Direktionen. 2.2. Wie sich in den letzten Jahren in Österreich gezeigt hat, wächst mit zunehmender Zahl an älteren Menschen auch das Interesse bzw. Bedürfnis an politischer Teil- habe.1 Aus den Gesprächen mit den Seniorenorganisationen (Oö. Seniorenbund, Pensio- nistenverband Landesgruppe OÖ., Oö. Seniorenring, Die Grünen 50+) gewann der LRH den Eindruck, dass diese durch die Vertretung im Seniorenrat auf Bundes- ebene sowie die enge Kooperation mit den ihnen jeweils nahestehenden politischen Parteien auf Landesebene eine ausreichende Wahrung der Interessen der Ziel- gruppe gewährleistet sehen. Überdies sind die Seniorenorganisationen im oö. Sozialplanungsbeirat vertreten. Aus Sicht des LRH hätte eine gesetzliche Grundlage, welche speziell die Zuwen- dungen an die Seniorenorganisationen regelt, den Vorteil, dass die Fördermittel- verteilung an transparente und nachvollziehbare Kriterien gebunden werden könnte (siehe dazu Punkt 6.2.). 1 Siehe etwa die auf Bundesebene eingerichteten Gremien Bundesseniorenrat und Bundessenioren- beirat. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 5
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 2.3. Die SO führte in ihrer Stellungnahme folgende allgemeine Bemerkungen aus: Vorweg ist festzuhalten, dass im Hinblick auf die Auswahl der geprüften Stelle (Direktion Soziales und Gesundheit) nur ein Teilaspekt der Seniorenarbeit des Lan- des Oberösterreich zum Gegenstand der Prüfung gemacht wurde. Andererseits ist darauf hinzuweisen, dass neben den im Prüfbericht beleuchteten Förderberei- chen durch die Abteilung Soziales im Bereich der Seniorenarbeit weitere Aktivitäten gesetzt werden (wie z. B. Messe 50+, Themenschwerpunkte im Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen, Förderung Senioren- radio FRO, etc.). Schließlich ist darauf aufmerksam zu machen, dass mit den in diesem Bereich eingesetzten Mitteln beachtliche Wirkungen erzeugt werden – zum Einen gelingt es, viele der Seniorinnen und Senioren anzusprechen bzw. zu unter- stützen (z. B. durch Information, Beratung, Förderung der Geselligkeit, etc.), zum Anderen sind zahlreiche ehrenamtliche Aktivitäten ein Beweis für richtige Anreize zum bürgerschaftlichen Engagement. Konkret zu Punkt 2 merkte die SO an: Aus Sicht der Abteilung Soziales ist lediglich zur Frage der Fördermittelverteilung ein eigenes „Oö. Seniorengesetz“ nicht erforderlich. Für die Finanzierung an sich bietet § 30 Abs. 4 Oö. SHG eine ausreichende Rechts- grundlage. Demnach kann das Land über den Kernbereich der Leistungen gemäß §§ 11 ff Oö. SHG hinaus sonstige Maßnahmen und Projekte für bestimmte Gruppen Hilfebedürftiger fördern, wenn damit den Zielen sozialer Hilfe entsprochen wird. Transparente und nachvollziehbare Kriterien müssen ebenfalls nicht gesetzlich verankert werden, sondern können z. B. auch in Förderrichtlinien verankert wer- den, wobei darauf hingewiesen wird, dass angesichts des Umstandes, dass es sich bei Leistungen für Senioren um eine Querschnittsmaterie handelt, diesbezüglich jedenfalls auch Zuständigkeiten außerhalb der Abteilung Soziales bzw. der Direktion Soziales und Gesundheit gegeben sind. STRATEGISCHE ÜBERLEGUNGEN IN DER ABTEI- LUNG SOZIALES ZUR SENIORENARBEIT 3.1. Ganzheitliche Seniorenarbeit reicht von der Prävention bis zu stationären Betreu- ungsformen. Ein Ziel dabei ist, die Stellung der älteren Menschen innerhalb ihrer Familie und ihrer sozialen Umgebung nach Möglichkeit zu erhalten. Nach dem Oö. Sozialhilfegesetz, das Maßnahmen für hilfebedürftige Menschen regelt, ist auf deren Wünsche Bedacht zu nehmen, soweit diese keine unverhältnismäßigen Mehr- kosten verursachen.2 2 Siehe § 2 Abs. 2 und 4 Oö. SHG 1998 idgF Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 6
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 Das nachstehende Modell veranschaulicht die bedürfnis- und bedarfsorientierten Angebote. Seniorenarbeit wird dabei umfassend – im Sinne eines Querschnitts- themas – gesehen: Prävention Förderung der Leistungen Selbsthilfe Mobile Beispiele Beispiele Dienste Alternative Wohnformen • Vorsorgemedizin • Beratung und Info • Wohnbau • Wohnungsanpassung • Ernährung • Seniorenorganisationen Kurzzeitpflege • Bewegung • Essen auf Rädern Stationäre Langzeitpflege • Bildung • Haus- und Heimservice Tagesbetreuung / • Vereinswesen • Ambient Assisted Living Teilstationäre Dienste • usw. • usw. Case & Care Management Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige (Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Informationen der SO) Die vom LRH geprüften Maßnahmen der Seniorenförderung betreffen vor allem den Bereich der Förderung der Selbsthilfe. Diese sind in der strategischen Planung innerhalb der Abteilung Soziales (SO) überwiegend in der Planungseinheit „Ermögli- chung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von SeniorInnen“ erfasst. Ergebnis der strategischen Planung 2006 der SO war es, diesen Bereich mit zahlreichen stra- tegischen Maßnahmen auszubauen. Angebote 3 des Sozialressorts Im Jahr 2012 wurde anlässlich der Neubewertung der Planungseinheit ein Halten dieser Grundstrategie aus 2006 festgelegt. Zunächst sollten aber laut SO die Zu- ständigkeiten im Land OÖ für die Seniorinnen und Senioren einer Klärung zugeführt werden. Diese Klärung ist zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht erfolgt. In Hinblick auf die Zuständigkeiten in der Seniorenarbeit sind auch die im Jahr 2012 vom Land OÖ und der Gebietskrankenkasse beschlossenen Oö. Gesundheitsziele4 relevant. Deren „Ziel 9 - Ältere Menschen aktiv einbeziehen“ hält fest: „Eine aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben schützt ältere Menschen vor Vereinsamung, verbessert die Lebenszufriedenheit und Gesundheit. Deswegen soll die aktive Beteiligung von älteren Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert werden.“ 3.2. Der LRH sah in Umsetzung der Ergebnisse der strategischen Planungseinheit zwar vielfältige Einzelaktivitäten (z.B. Verbesserung von Informationsmedien und Bera- tungsangeboten, Konzeption und Umsetzung eines Freiwilligenkonzepts, Förderung von Pilotprojekten). Ein Gesamtprogramm der Seniorenarbeit war für den LRH dabei nicht erkennbar. Die SO führt dies unter anderem auch auf die kompetenzrechtliche Zersplitterung und nicht ausreichende Koordination im Land zurück. 3 Erweiterung der Zielgruppe auf „junge Senioren“, Freiwilligenkonzept, Mobilitätskonzept, Informationsangebot/-fluss, leistbare Angebote für SeniorInnen, Landes-Senioren-Gesetz, Senio- renbeauftragter, Zielvereinbarungen mit den Seniorenorganisationen 4 http://www.gesundheitsplanung.at/index.php/ziele/ziel-9-aeltere-menschen-aktiv- einbeziehen.html (download zuletzt am 23.7.2013) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 7
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 Der LRH gewann den Eindruck, dass im Bereich der Seniorenförderung der vor- handene Gestaltungsspielraum in großen Teilen den politischen Seniorenorganisa- tionen (vergleiche Punkt 5.1.) überlassen wird. Der LRH empfahl, eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Senioren- arbeit im Land zu treffen. Bezüglich der kompetenzrechtlichen Fragestellungen sah der LRH das Oö. Gesundheitsziel als einen möglichen Zugang zu einer direktions- bzw. abteilungsübergreifenden Bearbeitung der Seniorenarbeit. 3.3. Hierzu gab die SO folgende Stellungnahme ab: Zur Klärung der Zuständigkeiten im Land Oberösterreich für die Seniorinnen und Senioren liegt eine Stellungnahme der Direktion Präsidium (Präs-2005-5725/36-NM/ KS vom 27. April 2011) auf, die nachfolgend auszugsweise wiedergegeben wird: „Beim Thema ‚Senioren‘ handelt es sich – vergleichbar etwa mit Ehrenamtlichkeit, Gender oder Integration – um ein Querschnittsthema, welches je nach inhaltlicher Fragestellung von Seiten der fachlich zuständigen Abteilung des Amtes (mit)behan- delt wird. Kernaufgabe der Abteilung Soziales gemäß Kompetenzen-Katalog wäre [...] Pflege und neue Betreuungsformen. Keine Zuständigkeit der Abteilung Soziales lässt sich aus dem Kompetenzen-Katalog etwa für die Punkte [...] Sicherung der Infrastruktur, Maßnahmen im öffentlichen Verkehr, in der medizinischen Versorgung und Nahversorgung und [...] Bildung und Lebensbegleitendes Lernen ableiten. Diese Bereiche wären daher von den laut Kompetenzen-Katalog zuständigen Abteilungen zu erarbeiten. In einigen Punkten wird weiters eine geteilte Zuständigkeit verschie- dener Abteilungen gesehen wie etwa [...] Wohnbedingungen, Technik, Mobilität oder [....] Soziale Sicherheit, Sozial- und Konsumentenschutz. In diesem Fall ist jedenfalls eine inhaltliche Abstimmung der betroffenen Abteilungen erforderlich. Mit anderen Worten wird festgehalten, dass eine Zuständigkeit der Abteilung Sozia- les nur für jene Angelegenheiten besteht, die sich auf den Sozialbereich beziehen, wie etwa: - So 01. Oö. Sozialhilfegesetz - So 05. Oö. Chancengleichheitsgesetz - So 06. Pflegevorsorge. Je nach Inhalt ergeben sich hingegen Zuständigkeiten weiterer Abteilungen des Am- tes wie z. B.: - Direktion Inneres und Kommunales, BauR 01. Baurecht - Direktion Bildung und Gesellschaft, Bi 20. Erwachsenenbildung, Bi 21. Allgemei- ne Angelegenheiten der Familienpolitik; Koordinierung in besonderen familien- politischen Angelegenheiten, - Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, GVöVerk 01. Ver- kehrskoordinierung und Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs, - Abteilung Präsidium, PräsS 13. Allgemeine Angelegenheiten der Frauen in der Gesellschaft; Koordination, PräsS 15. Oö. Antidiskriminierungsgesetz - Abteilung Wirtschaft, Wi 06.04. Konsumentenschutz - Abteilung Wohnbauförderung, Wo 03. Oö. Wohnbauförderungsgesetz Übergreifende, koordinierende Maßnahmen für Querschnittssagenden sind [...] ‚PräsS 12 – Angelegenheiten, die nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Auf- gabengruppe fallen‘ zuzuordnen und von der Abteilung Präsidium wahrzunehmen.“ Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 8
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 Aufgrund dieser Darstellung erscheint aus Sicht der Abteilung Soziales der vorge- schlagene Zugang über das Oö. Gesundheitsziel als geeigneter Aufhänger für eine gemeinsame Behandlung innerhalb der Direktion – wobei diesbezüglich ein öster- reichweiter Prozess am Laufen ist, bei dem zuletzt in einer Arbeitssitzung im Juni 2013 folgende Schwerpunkte priorisiert wurden: - Wirkungsziel 1: Das Gesundheitssystem (Gesundheitsförderung, Prävention, Krankenbehandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation) unter Beteiligung der Betroffenen gesundheitskompetenter machen - Wirkungsziel 2: Die persönliche Gesundheitskompetenz, unter besonderer Be- rücksichtigung von vulnerablen Gruppen, stärken - Wirkungsziel 3: Gesundheitskompetenz im Dienstleistungs- und Produktionssek- tor verankern (Kennzeichnung, Information, Werbung, Medien, Verkauf) Eine umfassende Klärung der strategischen Ausrichtung wäre allerdings von der Ab- teilung Präsidium wahrzunehmen oder eine Klärung/Zuordnung in der Kompetenzver- teilung der oberösterreichischen Landesregierung vorzunehmen. EINZELNE FÖRDERMASSNAHMEN DER SENIOREN- FÖRDERUNG 4.1. Im Bereich der freien Wohlfahrt stellten sich die Ausgaben für die Seniorenförderung wie folgt dar: Anteil 2010 2011 2012 Diff. 11/12 Diff. 11/12 Fördergegenstände 2010-2012 in Euro in Euro in Euro in Euro in Prozent in Prozent Seniorenorganisationen 1.174.000,00 1.174.500,00 1.210.000,00 35.500,00 3,0 61,3 Seniorenklubs 91.264,00 103.264,00 106.664,00 3.400,00 3,3 5,2 Betreubares Wohnen 593.895,00 526.182,00 542.179,00 15.997,00 3,0 28,6 Seniorenerholungsaktion 97.535,00 102.820,80 85.811,00 -17.009,80 -16,5 4,9 Summe 1.956.694,00 1.906.766,80 1.944.654,00 37.887,20 2,0 100,0 Informationen über die Ergebnisqualität („Outcome“) der obgenannten Förderge- genstände der SO lagen – abgesehen von Studien und Analysen zum betreubaren Wohnen – zum Prüfungszeitpunkt nicht vor. Mit dem derzeitigen Wissensstand sind diese Angebote (mit Ausnahme des betreubaren Wohnens) hinsichtlich ihrer Wirkun- gen auf die Zielgruppe nicht beurteilbar. 4.2. In der Gemeinwesenarbeit stuft der LRH die Wirkungsorientierung als besonders bedeutsam ein. Der LRH empfahl, die Wirksamkeit der Seniorenförderungen in der Freien Wohlfahrt zu analysieren.5 Der LRH prüfte die einzelnen Fördergegenstände und traf dazu nachstehende Fest- stellungen: 5 Die wissenschaftliche Literatur diskutiert dazu eine Reihe erprobter Verfahren. Neben anderen Skalen findet die sogenannte Quality of Life Scale (QOLS) intensiv Verwendung. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 9
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 Förderung der Seniorenorganisationen Überblick über die Seniorenorganisationen 5.1. Die vier vom Land OÖ geförderten Seniorenorganisationen unterscheiden sich in ihrer Organisation und Ausrichtung sowie ihrer Größe6 grundlegend: Der Oö. Seniorenbund (OÖSB) ist die mitgliederstärkste Seniorenorganisation in OÖ (rund 80.000 Mitglieder). Die Landesorganisation, die zahlreichen Bezirks- und die jeweiligen Ortsorganisationen sind als selbständige Vereine organisiert. Nach Auskunft des Oö. Seniorenbundes soll noch 2013 ein Landesstatut beschlossen werden, mit dem die Gründung einer (vom Oö. Seniorenbund als Verein rechtlich unabhängigen) Teilorganisation der Landespartei abgeschlossen wird. Der Pensionistenverband Österreichs, Landesgruppe OÖ (PVOÖ) ist mit rund 70.000 Mitgliedern die zahlenmäßig zweitgrößte der Organisationen. Als Teil des bundesweiten Vereins PVÖ sind weder der Landesverband, noch die Bezirks- und Ortsverbände rechtlich selbständig; der Landesverband und die ihm nachge- gliederten Bezirks- und Ortsgruppen haben jedoch jeweils eigene Geschäftsord- nungen. Zum Prüfungszeitpunkt bestand noch eine statutarische Bindung des PVOÖ zur Partei, da die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte im oö. Landesparteistatut erst mit Herbst 2013 beseitigt werden. Auf Bundesebene wurden diese im Herbst 2012 gelöst. Der Oö. Seniorenring (OÖSR) ist landesweit in einem gemeinsamen Verein organisiert (rund 5.000 Mitglieder). Er umfasst unter seiner Rechtspersönlichkeit 17 Bezirks- und 95 Ortsgruppen. Eine in den Statuten festgehaltene Mitwirkung des OÖSR an der Willensbildung der Partei war nicht feststellbar. Der Landesobmann wurde als Person in den Landesparteivorstand gewählt. Die Grünen 50+ haben rund 200 Mitglieder7; im Verein sind neben der Landesebene drei Ortsgruppen in Wels, Regau und Wilhering umfasst. Die beiden Ersteren wa- ren zum Prüfungszeitpunkt in Gründung. Zwei weitere Ortsgruppen sind eigenstän- dige Vereine in Linz und Marchtrenk. Die Grünen 50+ sind durch Entscheidung des Landesparteivorstandes eine Teilorganisation der Partei. 6 Die Angaben zu den Mitgliederzahlen stammen von den jeweiligen Seniorenorganisationen und wurden vom LRH übernommen. 7 Nach Mitteilung der Grünen 50+ sind nur aktive Vereinsfunktionäre als Mitglieder eingeschrieben. Als wesentlicher Hebel des Vereins wird die Zahl der Abonnenten der vereinseigenen Zeitschrift gesehen. Laut Tätigkeitsbericht des Vereins bezogen per Ende 2012 rund 4.900 Interessenten die Zeitschrift im Abonnement. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 10
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 Weitere Detailaspekte der einzelnen Organisationen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: OÖSB PVOÖ OÖSR Grüne 50+ Parteipolitische Österreichische Sozialdemokra- Freiheitliche Partei Die Grünen - Die Nähe Volkspartei tische Partei Österreichs Grüne Alternative Österreichs Vereinszweck Mitgliederbetreu- Unterstützung von Betreuung von Kostendeckung lt. Förderantrag ung und Veran- Aktivitäten für die Senioren der Vereinsak- staltungen ältere Generation tivitäten bei der Stärkung der Orts- inhaltlichen Aus- und Bezirksgrup- einandersetzung pen mit Fragen, die ältere Menschen betreffen Mitgliedsbeitrag Ja Ja Ja Nein Gemäß den Unterlagen der Seniorenorganisationen lässt sich folgende Gliederung ihres jeweiligen Angebotsspektrums vornehmen: • Allgemeine Information und Veranstaltungen • Beratungen und Sprechtage • Betreuung und Schulungen • Sportliche Aktivitäten • Geselligkeitsveranstaltungen • Reisen 5.2. Aufgrund unterschiedlicher Vereinsgrößen (Mitgliederzahl und deren regionale Ver- teilung), Philosophien und der Finanzstärke war für den LRH verständlich, dass sich die Vereine in den betrachteten Jahresprogrammen 2010 bis 2012 in der Aus- richtung ihrer Vereinsarbeit unterschieden. Während OÖSB und PVOÖ ein umfas- sendes Spektrum an Angeboten organisierten, stellte der OÖSR die Kontaktpflege seiner Mitglieder (durch Veranstaltungen und Reisen) in den Vordergrund. Die Grünen 50+ fokussierten ihre Jahresprogramme auf seniorenpolitische Themen- setzungen in der Vereinszeitung und in einem Symposion, sowie eine geringe Anzahl an Informations- und Freizeitveranstaltungen. Der LRH würdigt das mehr- heitlich ehrenamtliche Engagement in den einzelnen Vereinen. Er sah bei einzelnen Seniorenorganisationen einen organisatorischen Loslösungs- prozess von den politischen Parteien, der nicht zuletzt durch das Inkrafttreten einer Novelle zum Parteiengesetz, welche diverse Verpflichtungen und Beschränkungen mit sich bringt (Transparenz, Spendenverbote, Finanzierungsschranken), motiviert war. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 11
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 Finanzmittel und Abwicklung des Förderprozesses 6.1. Aus Mitteln der „Freien Wohlfahrt, Seniorenförderung“ erhielten die Seniorenorgani- sationen zwischen 2010 und 2012 rund 3,56 Millionen Euro. Das sind 61,3 Prozent aller aus dieser Finanzposition zur Verfügung stehenden Mittel: Höhe der Förderung für den laufenden Aufwand in Tausend Euro 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 2010 460,0 400,0 270,0 44,0 2011 460,0 400,0 270,0 44,5 2012 500,0 395,0 270,0 45,0 2013 452,5 200,0 275,0 40,5 (SOLL) Oö. Seniorenbund Pensionistenverband Oö. Oö. Seniorenring Die Grünen 50+ Berechnungskriterien für die Höhe der ausbezahlten Mittel je Träger waren in der SO nicht vorhanden. Auch die einzelnen Vereine konnten keine Information über die Herleitung der jeweiligen Förderhöhe geben. Auskunftsgemäß wurde deren Höhe durch politische Vertreter vorgegeben. Zwischen 2010 und 2012 zahlte das Land an den OÖSB, den PVOÖ und den OÖSR aus anderen (nicht von der SO verwalteten) Finanzpositionen weitere 231.400 Euro: Rund 216.600 Euro8 stammten aus der Finanzposition Öffentlichkeitsarbeit9 (in Form eines Leistungsaustausches für Inserate in Publikationen der Seniorenorganisa- tionen) und rund 14.900 Euro aus weiteren Posten10. Die Ausgaben für Öffentlich- keitsarbeit verteilten sich wie folgt: • PVOÖ 179.000 Euro • OÖSB 20.600 Euro • OÖSR 17.000 Euro Die Seniorenorganisationen erhielten von 2010 bis 2012 folgende Gesamtmittel11: Gesamt- Verein 2010 2011 2012 ergebnis Oö. Seniorenbund 474.679,00 466.904,00 505.719,00 1.447.302,00 Pensionistenverand Oö. 445.514,43 467.074,43 465.940,00 1.378.528,86 Oö. Seniorenring 273.635,00 274.0,35,00 282.940,00 830.610,00 Die Grünen 50+ 44.000,00 44.500,00 45.000,00 133.500,00 Gesamtergebnis 1.237.828,43 1.252.513,43 1.299.599,00 3.789.940,86 8 Davon allein im Jahr 2012 rund 90.000 Euro. 9 Ausgaben für Inserate in Vereinszeitungen, Kalender, Informationsbroschüren und sonstige Publi- kationen 10 Kleinspenden (Wandertage und Feste), Jubiläen, Seniorenkalender, Sportveranstaltungen und ortsgruppenbezogene Einzelunterstützungen 11 In dieser Darstellung sind nur direkte Zahlungen des Landes an die Seniorenorganisationen enthal- ten. Indirekte Zahlungen durch andere Organisationen, die Landesgelder erhalten und mit diesen unter anderem Inserate in Publikationen der Seniorenorganisationen schalten, sind nicht berück- sichtigt. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 12
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 6.2. Der LRH kritisierte die mangelnde Transparenz bezüglich des Zustandekommens der jeweiligen Förderhöhe. Dem LRH konnte nicht nachvollziehbar dargelegt werden, nach welchen Kriterien12 die Förderhöhen bemessen wurden. Der LRH empfahl daher, solche Kriterien, die am Leistungsumfang der Seniorenorganisa- tionen orientiert werden sollten, festzulegen. Der OÖSB, der PVOÖ und der OÖSR erhielten zusätzliche Gelder für Inserat- einschaltungen des Landes in ihren Druckwerken. Diese Mittel ergänzten den für den laufenden Aufwand gewährten Förderungsbetrag teils maßgeblich. Der LRH empfahl, eigene Einnahmen bei der Bemessung der Förderhöhe stärker zu berück- sichtigen. 7.1. Die Abwicklung des Förderungsprozesses mit den vier Seniorenorganisationen erfolgte einheitlich anhand des Förderhandbuches der SO, wobei dem eigentlichen Prozess (bis hin zur Beschlussfassung der Landesregierung über die Auszahlung der Fördermittel) eine Abstimmung der Förderhöhe auf politischer Ebene voraus- ging. Die Prozessschritte in der SO und die dabei erstellten Unterlagen waren mit einer Ausnahme in den Akten dokumentiert. Die SO verweigert dem PVOÖ für die Jahre ab 2010 die Bestätigung der widmungsgemäßen Fördermittelverwendung13. Diese wird dem PVOÖ laut SO bestätigt, sobald der entsprechende Landesregierungs- beschluss betreffend die reduzierte Förderung des Jahres 2013 getroffen wird. Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung durch die SO erfolgte mittels kriti- scher Durchsicht der Verwendungsnachweisformulare. Diese enthielten neben Infor- mationen zum Jahresabschluss einen Kennzahlenteil. 7.2. Der LRH anerkannte die Einführung von Standardprozessen in der SO betreffend die Antragstellung, Gewährung und Prüfung von Förderungen. Allerdings dient seiner Ansicht nach der Prozess dem Vollzug einer vorgelagerten politischen Ent- scheidung. Der LRH zog aus der Korrespondenz und den geführten Interviews den Schluss, dass die Höhe der Förderung auf Ebene der einzelnen politischen Parteien festgelegt wurde. Er empfahl, die im Förderhandbuch dargestellte detaillierte Vereinsprüfung stich- probenweise zu nutzen. Dies macht die Vereinsrechenwerke für die SO als För- derstelle transparenter und erhöht die Kontrollsicherheit. Überdies regte er an, die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung künftig zumindest teilweise anhand von Originalbelegen durchzuführen. 12 Mit möglichen Kriterien wie den Mitgliederzahlen, dem Angebotsumfang der Vereine oder den Kräf- teverhältnissen im Landtag konnte der LRH die konkrete Verteilung der Mittel nicht nachvollziehen. 13 Der PVOÖ erhielt im Jahre 2009 zusätzliche Landesmittel, die für den Umzug der Landesstelle ge- widmet waren. Aus mehreren – teilweise nicht im Einflussbereich des PVOÖ liegenden – Gründen verzögerte sich dieser Umzug über den Prüfungszeitraum des LRH hinaus. Die SO regte an, dies zu berücksichtigen und die Förderung des laufenden Aufwands für das Jahr 2013 entsprechend zu kürzen. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 13
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 Prüfungsergebnisse bei den Seniorenorganisationen 8.1. Die Seniorenorganisationen erheben auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene Informationen über die Inanspruchnahme („Output“) ihrer Angebote. Die Berichte werden bei allen vier Vereinen in einer bundesweit einheitlichen inhaltlichen Glie- derung für die jeweilige Bundesorganisation erstellt. Die SO verfügte über diese Informationen nicht. 8.2. Der LRH unterschied bei den Angeboten der Seniorenorganisationen zwischen politisch beeinflusster Interessensvertretung und Serviceleistungen an Einzelper- sonen (z.B. Beratung und Sprechtage, Sport- sowie Geselligkeitsveranstaltungen). Ein niederschwelliges, wohnortnahes Beratungsangebot ist nach Meinung des LRH ein Mehrwert, den die Seniorenorganisationen durch ihre flächendeckende Präsenz gewährleisten können. Weil die SO jedoch keine Daten über die in den Vereinen erbrachten Leistungen erhielt, konnten auf Fördergeberseite bis zum Prüfungs- zeitraum keine Schlüsse gezogen werden, inwieweit Unter- oder Überangebote bestehen. Der LRH empfahl der Fördergeberin, stärker als bisher auf das Leistungsangebot der Seniorenorganisationen einzuwirken und inhaltliche Vorgaben (z.B. bezüglich Jahresthemen oder Schwerpunkten) zu machen. 9.1. Die Vereine finanzierten ihre Vereinstätigkeiten in unterschiedlichem Umfang durch öffentliche Förderungen, Mitgliedsbeiträge, Verkaufserlöse für eigene Druckwerke, Vermittlungsprovisionen für Mitgliederreisen und Inseratenerlöse. Die Landesmittel deckten unterschiedliche Anteile des laufenden Aufwands der Vereine ab. Während die Landesorganisationen des OÖSB und des PVOÖ rund 30 Prozent ihrer Gesamterträge aus den Landesmitteln erhielten, wurde der OÖSR zu rund 80 Prozent aus Landesgeldern finanziert. Bei den Grünen 50+ lag dieser Anteil bei über 95 Prozent. Angesichts ihrer Bemühungen um die Finanzierung der Vereinstätigkeit erzielten manche Seniorenorganisationen im Betrachtungszeitraum jährliche Überschüsse. Diese Mittel wurden in Abhängigkeit von der Rechtsform des jeweiligen Vereins als Bilanzgewinn fortgeschrieben oder den Rücklagen zugeführt. Ergebnis war, dass beim OÖSB, dem PVOÖ und dem OÖSR zum 31.12.2012 namhafte Kassa- und Bankstände vorhanden waren. 9.2. Nach Einschätzung des LRH verfügen die genannten Seniorenorganisationen über ausreichende Mittel. Die erzielten operativen Überschüssen sollten bei den zukünf- tigen Fördervereinbarungen stärker berücksichtigt werden (z.B. kontinuierlicher Ab- bau durch Reduktion der Förderung oder einvernehmliche Zweckwidmung der zu- künftigen Verwendung). Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 14
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 10.1. Der OÖSB, der PVOÖ und der OÖSR beantragten und erhielten neben den all- gemeinen Vereinsförderungen auch Sonderförderungen für • die Gestaltung einer Vereinshomepage (OÖSB), • die Finanzierung zusätzlicher Beratungsangebote (OÖSB), • die Unterstützung bei einem geplanten Umzug der Geschäftsstelle (PVOÖ) und • die Stärkung der Regionalstrukturen (OÖSR). 10.2. Der LRH empfahl aufgrund der guten finanziellen Ausstattung der Vereine, die Gewährung von Sonderförderungen kritisch zu hinterfragen. Diese sollen restriktiv gehandhabt und ein Finanzbedarf primär aus verfügbaren Mittelrücklagen bedeckt werden. Für dennoch gewährte Sonderförderungen wäre nach Ansicht des LRH eine Vereinbarung mit der SO zu schließen. Solche Abmachungen müssen ein klares Projektkonzept mit messbaren Zielen, inhaltlichen Konkretisierungen, sowie Zeit- und Projektkostenplänen beinhalten. Die SO soll derartige Projekte unbedingt einer detaillierten Prüfung entsprechend dem Förderhandbuch der SO unterziehen. 11.1. Die Seniorenorganisationen wiesen gegenüber der SO die finanzielle Gebarung der Landesebene aus, nicht aber die Bezirks- und Ortsgruppenebene. Tatsächlich erfolgt die operative Vereinsarbeit auf allen drei Ebenen. 11.2. Die Beschränkung der Gebarungsmeldung auf die Landesebene hat zur Folge, dass die SO nach wirtschaftlicher Betrachtung nur einen unvollständigen Über- blick über die geförderte Vereinstätigkeit hat. Aus einer wirtschaftlichen Gesamt- betrachtung wären für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit und -höhe alle in OÖ operativ tätigen Ebenen der Vereine heranzuziehen. Der LRH empfahl der SO, mit den einzelnen Vereinen eine Lösung dieser Problematik auszuarbeiten. Dabei sollte jedoch auf die Besonderheiten des ehrenamtlichen Engagements Rücksicht genom- men werden. 12.1. Die vier Seniorenorganisationen erhielten die Landesförderungen vorwiegend zur Abdeckung ihres „laufenden Aufwands“ (vergleiche Punkt 6.1.). Der LRH zog deswegen den in den Statuten festgelegten Vereinszweck als Förderzweck heran, um die widmungsgemäße Verwendung zu beurteilen. 12.2. Der LRH stellte in seiner Prüfung die widmungsgemäße Verwendung der übertra- genen Fördermittel fest, da er widmungsgemäße Ausgaben in jeweils zumindest der Höhe der empfangenen Landesförderungen nachvollziehen konnte. Er merkte für den OÖSR allerdings kritisch an, dass die von der Rechtspersön- lichkeit des OÖSR umfassten Bezirks- und Ortsgruppen nicht in den Jahres- abschlüssen des Vereins abgebildet waren. Er sah darin eine unvollständige Dar- stellung der Rechenwerke des Vereins, die ihre Aussagekraft beeinträchtigt und daher richtiggestellt werden muss. Noch während der Prüfung informierte der OÖSR den LRH, dass er bereits erste Schritte gesetzt hat, um in künftigen Abschlüssen eine vollständige Darstellung zu ermöglichen. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 15
Freie Wohlfahrt, Seniorenförderung August 2013 Weitere Seniorenförderungen Tagesheimstätten/Seniorenklubs 13.1. Im Rahmen der Fördermaßnahmen für Senioren wurden Zuschüsse zum laufen- den Aufwand von Tagesheimstätten gewährt. Hierbei wurden bis zu 2.200 Euro pro Tagesheimstätte und Jahr vergeben. 2012 wurden 43 Tagesheimstätten in 22 oö. Kommunen (ohne Linz) gefördert. Die Stadt Linz erhielt für 17 im Stadt- gebiet betriebene Tagesheimstätten 2012 einen Gesamtbetrag von 1.064 Euro. Darüber hinaus bezuschusste das Land den laufenden Aufwand von vier pri- vaten Betreibern jährlich mit jeweils 2.200 Euro. Insgesamt wurden jährlich rund 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Schriftliche Förderungsrichtlinien für diese Maßnahmen gibt es nicht. 13.2. Unstrittig war für den LRH, dass Tagesheimstätten gerade in größeren Gemeinden und Städten den Senioren die Chance zur sozialen Teilhabe bieten. Die Gemeinden nehmen für den Betrieb solcher Tagesheimstätten daher hohe Haushaltsabgänge (zum Teil im hohen sechsstelligen Bereich) in Kauf. Dem LRH war jedoch unklar, welche konkreten (strategischen) Ziele mit der Fördermaßnahme zum laufenden Aufwand von Tagesheimstätten seitens des Landes verfolgt werden. Nicht nachvollziehbar war für den LRH, welchen Anreiz eine Förderung in Höhe von 2.200 Euro pro Tagesheimstätte bei gleichzeitigen Betriebsabgängen von teils weit über 100.000 Euro je Gemeinde bietet. Der LRH empfahl daher, die Weiterführung dieser Fördermaßnahme grundsätzlich zu überdenken. 13.3. Zu Punkt 13 erstattete die SO folgende Stellungnahme: Die Darstellung des Landesrechnungshofes, wonach die Betriebsabgänge zum Teil weit über 100.000 Euro je Gemeinde liegen, kennzeichnet die Situation bei bereits über einen längeren Zeitraum etablierten Tagesheimstätten in größeren bzw. großen Gemeinden, in denen vielfach auch mehrere Standorte betrieben werden. Hier wird die Förderung der Abteilung Soziales nicht je Gemeinde, sondern je Standort zur Verfügung gestellt. Demgegenüber bewegen sich die Abgänge vor allem bei erst kurz in Betrieb be- findlichen Tagesheimstätten (wie z. B. Neuhofen an der Krems) oder in mittleren Gemeinden (wie z. B. Gunskirchen), in einem wesentlich überschaubareren Bereich, sodass die Förderung in Höhe von 2.200 Euro pro Tagesheimstätte diese Abgänge um bis zu ~ ein Drittel reduzieren. Bei bereits etablierten Tagesheimstätten spielen im Zusammenhang mit den Kosten die konkreten Angebote und Öffnungszeiten, die von den Gemeinden gestal- tet werden, naturgemäß eine wesentliche Rolle. Angesichts des vordergründigen kommunalen Interesses an dieser Ausformung, im Hinblick auf verwaltungsöko- nomische Aspekte und auch das zur Verfügung stehende Budget wird darauf bei der Förderung der Abteilung Soziales keine Rücksicht genommen. Ziel der Förderung der Abteilung Soziales ist also, den Gemeinden einen Anstoß zur Realisierung von Tagesheimstätten zu geben – allerdings soll sich diese Förderung nicht auf eine bloße Anschubfinanzierung beschränken, sondern einen ständigen Basisfinanzierungsbeitrag leisten. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 16
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