Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 Jobcenter Region Hannover
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL ............................................................................................................................................. 3 1. STRUKTURDATEN ..................................................................................................................... 4 2. FINANZIELLE RAHMENBEDINGUNGEN ................................................................................. 8 3. OPERATIVE ZIELE ..................................................................................................................... 9 4. GESCHÄFTSPOLITISCHE SCHWERPUNKTE ....................................................................... 10 5. ZIELGRUPPENORIENTIERTE HANDLUNGSSTRATEGIEN ................................................. 12 6. OPERATIVE UMSETZUNG ...................................................................................................... 17 7. FAZIT UND AUSBLICK ............................................................................................................ 23 2
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 PRÄAMBEL Kontinuität ist für mittel- bis langfristige Strategien der Arbeitsmarktausrichtung wichtig. Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm knüpft an die geschäftspolitischen Schwerpunkte des vergan- genen Jahres an und verbindet diese sinnvoll mit aktuellen Entwicklungen bzw. Erkenntnissen. Es be- schreibt die maßnahmebezogene Planung des Eingliederungsbudgets und formuliert Wirkungserwar- tungen. Die Umsetzung der hier beschriebenen Handlungsschwerpunkte und des Instrumenteneinsat- zes ist auf unsere Aufgabenerfüllung nach dem SGB II ausgerichtet. Im Kern geht es um die nachhalti- ge Integration in Beschäftigung, die für Leistungsberechtigte ein Leben möglichst frei von Transferleis- tungen zulässt. Die Perspektiven am Arbeitsmarkt sind für 2015 grundsätzlich günstig, wenn auch mit abschwächender Tendenz. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird laut der Prognosen auch in der Region Hannover weiter steigen. Diese guten Rahmenbedingungen müssen wir für unsere Kundinnen und Kunden aufgreifen und gemeinsam mit ihnen nutzen. Hierfür ist es wichtig, den Arbeitsmarkt als zentra- len Bezugspunkt noch stärker in der Beratungstätigkeit der Integrationsfachkräfte zu verankern. Eine positiv besetze Beratung fördert zudem die Motivation der Leistungsberechtigten und trägt zur Stärkung ihrer Eigenverantwortung bei. Insofern kommt der guten Beratung von Kundinnen und Kunden eine besondere Bedeutung zu. Diese kontinuierlich weiter zu professionalisieren und arbeitsmarktorientiert auszugestalten bleibt deshalb ein Handlungsschwerpunkt im Jobcenter Region Hannover. In diesen Kontext gehören auch die verstärkte Ausrichtung auf Arbeitgeberleistungen, den Bereich der Weiterbildung inkl. Umschulungen und die verbesserte Integrationsleistung bei den Absolventinnen und Absolventen dieser Maßnahmen. Ziel ist es hierbei auch, Langzeitleistungsbezug zu verhindern bzw. ihn für möglichst viele Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher zu beenden. Eine vom Träger Region Hannover zu diesem Thema in Auftrag gegebene Expertise bestätigt uns in dieser Ausrichtung. Hieraus zusätzlich gewonnene Hinweise sind in das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationspro- gramm eingeflossen. Die grundsätzliche Motivationswirkung von Arbeit an sich wurde beispielsweise deutlich herausgestellt. Gleichwohl haben wir auch weiterhin unseren Fokus auf die Personen, die erst noch auf diesen „Motiva- tionsschub durch Arbeitsaufnahme“ vorbereitet und hingeführt werden müssen, z.B. durch Arbeitsgele- genheiten. Hier müssen wir die Stärken der Betroffenen noch besser herausarbeiten. Das gesamte Portfolio der Eingliederungsinstrumente steht im Beratungs- und Integrationsprozess allen Kundinnen und Kunden unterstützend zur Verfügung. Es bietet den nötigen Gestaltungsspielraum, um notwendige, individuelle Förder- und Unterstützungsbedarfe zu decken. 3
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 1. STRUKTURDATEN 1.1 Analyse des Arbeitsmarktes Die nachstehende Einschätzung des Jobcenters Region Hannover basiert auf Daten und Erkenntnissen mit Stand 09/2014. Sie bildet auch die Basis für das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015. Demnach wird die deutsche Wirtschaft wie in diesem Jahr zwar auch in 2015 weiter wachsen, aber die weltweiten Krisen und eine abgeschwächte Binnenkonjunktur dämpfen die Wachstumserwartungen. Nach der aktuellen Prognose des Herbstgutachtens der führenden Wirtschaftsinstitute soll im nächsten Jahr das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) nur um voraussichtlich 1,2 Prozent zulegen. Als treibende Kraft wird hier vor allem die Binnennachfrage gesehen, vom Außenhandel wird hingegen kein wesentli- cher Impuls erwartet. Die Zahl der Beschäftigten soll auf ein Rekordniveau weiter ansteigen. Die Er- werbstätigkeit wird den Aufwärtstrend fortsetzen, allerdings etwas abgeschwächt. Für 2015 wird ein 1 Zuwachs von 270.000 Personen erwartet. Im nächsten Jahr ist davon auszugehen, dass die Arbeitslosigkeit stagniert. Für 2015 wird im Jahres- durchschnitt sogar ein leichter Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit prognostiziert. Es wird mit 2 durchschnittlich 2,96 Mio. Arbeitslosen (Prognose 2014: 2,91 Mio.) gerechnet. Nach der Einschätzung von Wirtschaftsexperten könnten die „abschlagsfreie Rente mit 63“ und die Einführung des Mindestlohns den Beschäftigungsanstieg dämpfen. Als wesentliche Unsicherheitsfakto- ren werden der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie die Krisen im arabischen Raum ge- sehen. In der niedersächsischen Wirtschaft ist aufgrund der internationalen Krise der Ausblick für das Ex- portgeschäft eher pessimistisch. In der Metall- und Elektrobranche rechnet jedes vierte Unternehmen mit rückläufigen Auftragseingängen. Dennoch wird auch in 2015 von einer positiven Beschäftigungs- entwicklung ausgegangen; jeder fünfte Industriebetrieb will auch 2015 Stellen aufbauen, nur jeder zehn- te streichen. Verhalten günstige Prognosen ergeben die Werte bei den niedersächsischen Autozuliefe- rern. Die Dienstleister, die von der stabilen Binnennachfrage profitieren, rechnen mehrheitlich mit bes- serem Geschäft. Der lokale Arbeitsmarkt in der Region Hannover entwickelt sich verhalten, in erster Linie zeigt sich dies durch die Stabilisierung bestehender Beschäftigungsverhältnisse. Sichtbar wird dies auch an der nachlassenden Dynamik auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere an der verringerten Zahl gemeldeter Stel- len und an der gesunkenen Zahl an Zugängen Arbeitsloser aus Beschäftigung. Insgesamt hat sich die Anzahl an Personen, die 2014 der Erwerbsquote zugerechnet werden, um etwa 25.000 sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigte erhöht. Der leichte Anstieg an Beschäftigung wird sich auch 2015 fortset- zen und Integrationschancen für Arbeitslose bieten. Dennoch prognostiziert das IAB für die Region Hannover im Mittel einen leichten Anstieg der Arbeitslo- sigkeit um 1,6 %. Dieser Anstieg resultiert allein aus dem Aufbau der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II, für das Kundenpotential im SGB III wird ein leichter Rückgang erwartet. 1 Quelle: IAB-Kurzbericht 18/2014 2 Quelle: IAB-Kurzbericht 18/2014 4
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 1.2 Analyse des Ausbildungsmarktes Die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt sind aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und einer sich weiter abzeichnenden Fachkräftelücke günstig, doch nach wie vor ist die Ausbildungsmarktsituation durch zwei scheinbar widersprüchliche Entwicklungen gekennzeichnet:einerseits haben Betriebe zu- nehmend Schwierigkeiten, ihre angebotenen Ausbildungsstellen zu besetzen und andererseits gibt es immer noch viele Jugendliche, denen der Einstieg in eine Ausbildung nicht gelingt. Vor diesem Hintergrund stehen in der Region Hannover nicht genügend und auch nicht die „passenden“ Ausbildungsplätze zur Verfügung, um allen ausbildungswilligen Jugendlichen entsprechend ihrer Wün- sche, Neigungen und Fähigkeiten eine Chance auf Ausbildung zu eröffnen. Wie auch in den vergange- nen Ausbildungsjahren gelingt es dem weit überwiegenden Anteil der Ausbildungsplatzbewerber aus dem Rechtskreis SGB II nicht, direkt in eine Ausbildung nach der Schulpflichterfüllung einzumünden. Dem zu Folge gibt es eine hohe Anzahl sogenannter „Altbewerber“, die nach Beendigung der Schule erfolglos bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz war. Ihr Anteil liegt bei allen gemeldeten Bewer- bern bei 54 % (Statistik der BA zum Ausbildungsstellenmarkt im September 2014), allein bezogen auf den Rechtskreis SGB II beträgt der Anteil der Altbewerber etwa 80 %. Bei der Mehrzahl der Altbewerber liegt der Schulbesuch mehr als zwei Jahre zurück. Bei den Auszubildenden ist in der Region Hannover die Bewerberanzahl in 2014 um 8,4 % auf 8.624 weiter stark angestiegen. Für das nächste Jahr wird aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen wieder mit einem leichten Rückgang des Bewerberpotentials gerechnet. Dieser Rückgang wird vor allem bei Bewerbern mit und ohne Hauptschulabschluss erwartet, bei Schülerinnen und Schülern mit Studienbe- rechtigung wird es tendenziell einen leichten Anstieg geben. Hier wird als Alternative zu einer Berufs- ausbildung der Trend zum Besuch weiterführender Schulen deutlich, der sich auch zukünftig weiter fortsetzen wird. Gleichzeitig ist bei den gemeldeten Ausbildungsstellen insgesamt ein Rückgang von 3,1 % auf 6.955 zu verzeichnen. Allein bei den Ausbildungsstellen der IHK und der HWK hat es im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von etwa 4 % gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass sich in 2015 das Ausbil- dungsangebot auf diesem Niveau verfestigen wird. Ein leichter Rückgang wird im Ausbildungsbereich bei Versicherungen und Banken erwartet, der im öffentlichen Dienst allerdings stärker ausfallen wird. Zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist es eine besondere Herausforderung für alle Akteure, die Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung rechtzeitig einzuleiten und zu verbes- sern und gleichzeitig die Betriebe dabei zu unterstützen, geeignete Auszubildende zu finden. Auch leis- tungsschwächeren Jugendlichen müssen Ausbildungschancen geboten und drohende Vertragsauflö- sungen frühzeitig erkannt und möglichst vermieden werden. Gleichzeitig müssen Lösungen gefunden werden, die Qualität der Ausbildung auch bei zunehmend heterogenen Ausbildungskohorten kontinuier- lich zu verbessern (Berufsbildungsbericht 2014). 5
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 1.3 Analyse der Kundenstruktur Strukturdatenanalyse Entgegen dem Bundestrend ist in der Region Hannover die Zahl der eLb im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Im gleitenden Jahresdurchschnitt hat sich der Bestand um ca. 1,1 % erhöht. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zeigt ebenfalls eine steigende Tendenz. Es ist eine Verfestigung des Kundenbestandes mit komplexen Profillagen zu beobachten, während die Zahl der Kunden mit markt- nahen Profillagen stetig sinkt. gleitender JDW gleitender JDW Veränderung Veränderung Juni 13 - Mai 14 Juni 12 - Mai 13 absolut in % Bedarfsgemeinschaften 61.373 61.060 312 0,51% davon mit 1 Person 35.515 35.812 -297 -0,83% mit 2 Personen 10.963 10.648 315 2,96% mit 3 Personen 6.969 6.844 125 1,82% mit 4 Personen 4.621 4.533 88 1,95% mit 5 und mehr Personen 3.304 3.223 82 2,53% darunter mit 1 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 44.213 44.183 30 0,07% mit 2 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 13.173 13.202 -29 -0,22% mit 3 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 2.731 2.539 192 7,55% mit 4 und mehr erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 1.054 975 79 8,09% davon mit 1 Kind unter 15 Jahren 9.612 9.260 352 3,80% mit 2 Kindern unter 15 Jahren 5.672 5.465 207 3,78% mit 3 Kindern unter 15 Jahren 2.045 1.962 83 4,22% mit 4 und mehr Kindern unter 15 Jahren 883 817 66 8,13% Personen pro Bedarfsgemeinschaft 1,9 1,9 0,0 0,79% Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt 115.263 113.776 1.487 1,31% darunter unter 25 Jahre 46.323 45.162 1.161 2,57% 15 Jahre und älter 84.322 84.108 215 0,26% Erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt 83.252 82.359 892 1,08% davon unter 25 Jahre 15.179 14.621 559 3,82% 25 bis unter 50 Jahre 46.858 46.880 -22 -0,05% 50 bis unter 55 Jahre 8.502 8.339 163 1,95% 55 Jahre und älter 12.713 12.520 193 1,54% darunter Deutsche 55.760 56.293 -533 -0,95% Ausländer 26.894 25.488 1.406 5,52% darunter Alleinerziehende 10.913 10.834 79 0,73% davon unter 25 Jahre 917 955 -38 -4,01% 25 Jahre und älter 9.996 9.879 117 1,19% Langzeitleistungsbezieher 57.458 57.832 -373 -0,65% - davon Ergänzer der Gruppen A. und B. 18.638 18.775 -137 -0,73% A. Ergänzer in abhängiger Beschäftigung 16.710 16.863 -153 -0,91% -davon geringfügig Beschäftigte, Minijob 9.222 9.681 -459 -4,74% -davon sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 7.488 7.182 306 4,26% B. Ergänzer in selbständiger Beschäftigung 1.928 1.912 16 0,84% Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 32.011 31.417 594 1,89% davon unter 15 Jahre 30.941 29.668 1.272 4,29% über 15 Jahre 1.071 1.749 -678 -38,77% darunter Deutsche 25.001 24.441 560 2,29% Ausländer 6.089 6.126 -37 -0,61% Erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt 83.252 82.359 892 1,08% davon arbeitslos 34.966 35.272 -306 -0,88% davon langzeitarbeitslos 17.439 17.532 -93 -0,53% Quelle: Berechnung des gleitenden Jahreswertes erfolgte aus den Reporten für Kreise und kreisfreie Städte - Region Hannover - der Agentur für Arbeit. Markierung: Statistik der BA / Cockpit 6
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 Profillagen Bei der Entwicklung der Profillagen wird deutlich, dass die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten mit marktnahen Profillagen kontinuierlich abnimmt. Während im Jahr 2012 ihr Anteil 21,6 % be- trug und er sich im Jahr 2013 auf 21,0 % reduziert hatte, liegt er jetzt bei 19,9 %. Hier wird deutlich, dass vor dem Hintergrund des stabilen Arbeitsmarktes die Integrationsstrategien des Jobcenters Regi- on Hannover, wie z.B. die „Joboffensive“ und die „Erstausbildung junger Erwachsene“ sowie der Einsatz abschlussorientierter Qualifizierung und Weiterbildung Wirkung zeigen. Dieser positiven Entwicklung steht eine Verfestigung der Kundenstruktur mit komplexen Profillagen entgegen. Sie hat sich in den letzten Jahren kaum verändert und ist mit einem Anteil von 45,9 % leicht angestiegen. Für diesen Personenkreis, der von einer hohen Heterogenität gekennzeichnet ist, sind verstärkte Strukturierungen von Zielgruppen und entsprechend unterschiedliche und breit ausgerichtete Handlungsansätze erforderlich, um Chancen zur Arbeitsmarktintegration zu eröffnen. Anzumerken ist, dass 12,9 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten integriert sind, aber dennoch wegen Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB II beziehen. Tabelle 2 – Profillagen im Jobcenter Region Hannover Anzahl Anteil Anzahl Anteil Stand: Mai 2014 in % Stand: Mai 2013 in % Bewerberprofile 83.327 100 82.494 100 Marktnahe Profile 16.583 19,9 17.458 21,2 Marktprofil 1.574 1,9 2.018 2,4 Aktivierungsprofil 1.435 1,7 2.482 3,0 Förderprofil 13.574 16,3 12.959 15,7 Komplexe Profile 38.222 45,9 37.111 45,0 Entwicklungsprofil 18.337 22,0 17.562 21,3 Stabilisierungsprofil 10.392 12,5 9.544 11,6 Unterstützungsprofil 9.493 11,4 10.005 12,1 Integriert* 10.742 12,9 10.464 12,7 "Z"** 15.459 18,6 15.657 19,0 noch nicht festgelegt 1.625 2,0 1.169 2,3 Stand: September 2014 Quelle: S2S-Cockpit/ Statistik der Grundsicherung „ LSTplus“ mit einer Wartezeit von 3 Monaten *integriert in sozialversicherungspfl. Beschäftigung oder Selbständigkeit, aber ergänzend weiterhin im Leistungsbezug des SGB II **Zuordnung nicht erforderlich = insbesondere Personen mit einem Tatbestand nach §10 SGB II 7
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 2. FINANZIELLE RAHMENBEDINGUNGEN Der Bund trägt nach § 46 Abs. 1 SGB II die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden. Dies gilt auch, soweit die Aufgaben von gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b SGB II) wahrge- nommen werden. Der Handlungsspielraum für den Einsatz der Eingliederungsleistungen hängt im Wesentlichen vom Umfang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab. Es wird davon ausgegangen, dass der Haus- haltsansatz für das Verwaltungskosten- als auch das Eingliederungsmittelbudget in 2015 auf dem Ni- veau von September 2014 verstetigt wird bzw. dieses leicht übersteigt. Nach den ersten Schätzwerten ist für das Jobcenter Region Hannover ein Gesamtbudget von 139,8 Mio. € (2014: 138,1 Mio. €) ange- kündigt worden, davon ein Haushaltsansatz für Eingliederungsleistungen in Höhe von 67,3 Mio. € (2014: 65,6 Mio. €). Größere unterjährige Sonderzuteilungen aus Ausgaberesten des Vorjahres werden nicht erwartet, da diese durch das Bundesministerium bereits in den kommunizierten Schätzwerten einkalkuliert sind. Wie bereits in den vergangenen Jahren wird es auch im Jahr 2015 erforderlich sein, mit Mitteln aus dem Budget für Eingliederungsleistungen den Verwaltungshaushalt zu verstärken, damit die erforderlichen Verwaltungsausgaben, insbesondere Personalausgaben, finanziert werden können. Der Planwert wird deutlich unter dem des Vorjahres liegen. Insgesamt wird der Haushaltsansatz auf dem Vorjahresniveau verstetigt. Somit stehen wie im Jahr 2014 ausreichend Haushaltsmittel für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung, die zielgerichtet ein- gesetzt werden. Als entscheidende Größe für eine zielorientierte Ausschöpfung des Eingliederungstitels gelten die zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen. Vor dem Hintergrund, dass die Verpflichtungser- mächtigungen in den vergangenen Jahren mit leicht steigender Tendenz verstetigt worden sind, wird für 2015 vom Vorjahresniveau in Höhe von ca. 22 Mio. € ausgegangen. Damit wäre eine ausgewogene Bewirtschaftung sichergestellt. 8
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 3. OPERATIVE ZIELE Zielsystem 2015 In § 48a SGB II ist das einheitliche Zielsystem für alle Grundsicherungsträger im Bundesgebiet (inkl. der zugelassenen kommunalen Träger) zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Bundesländern verankert. Hierdurch wird der Vergleich der Leistungsfähigkeit aller Jobcenter ermöglicht (siehe Tabelle 3). Tabelle 3: Ziele und Zielindikatoren 2015 Zielwerte Ziele 2015 Indikator Jobcenter Region Hannover Summe der Leistungen zum Prognosewert Verringerung der Lebensunterhalt Hilfebedürftigkeit Summe der Leistungen für Nicht vereinbart Unterkunft und Heizung Verbesserung der Integration Integrationsquote + 0,5 % in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Bestand an Langzeitleistungsbeziehern +/- 0,0 % Leistungsbezug Zur Bestimmung der Zielwerte wird für die beiden Zielindikatoren „Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ eine dezentrale Planung durchgeführt, in dem die Ein- schätzung der operativen Bereiche zu den maßgeblichen Einflussfaktoren und Chancen zur Zielerrei- chung 2015 eingeholt worden ist. Darauf basierend leitet das Jobcenter Region Hannover seine Ange- botswerte aus einer strukturierten Analyse des Marktes, der Kundenstruktur, der zur Verfügung stehen- den Ressourcen und der internen Verbesserungspotentiale ab, die in einem lokalen Planungsdokument dargelegt wird. Für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ werden keine Zielwerte vereinbart, sodass der Indikator nicht Gegenstand der Planung ist und ausschließlich über ein qualitatives Monitoring in die Zielnachhaltung eingebunden wird. Gleiches gilt für die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Zielsystematik im SGB II ist – wie im letzten Jahr – für alle Grundsicherungsträger mit folgenden Handlungsansätzen hinterlegt worden: • Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren • Langzeitbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen • Marktnähe erleben, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern • Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren • Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen • Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen 9
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 Kommunale Ziele Im Kontext der im Auftrag der Region Hannover erstellten Expertise „Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher in der Region Hannover“ wurden verschiedenste Erkenntnisse gewon- nen und darauf basierende Handlungsempfehlungen vorgeschlagen. Zur Nachhaltung der Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen beabsichtigt die Region Hannover zum Ende des ersten Quartals 2015 eine Zielvereinbarung zum Thema Langzeitleistungsbezug mit dem Jobcenter abzuschließen. Die im Nachgang zur Expertise folgende Regionalisierung der Daten soll dabei berücksichtigt werden. Die Zielvereinbarung soll mit konkreten Vorschlägen zu verschiedenen Modellprojekten seitens der Region Hannover flankiert werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmeansätze zur Verknüpfung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II mit Regelinstrumenten gemeinsam mit dem Jobcenter entwickelt werden. 4. GESCHÄFTSPOLITISCHE SCHWERPUNKTE Aus der Prognose der Marktentwicklung und der Aufnahmefähigkeit des Marktes einerseits sowie der Struktur und Bedarfe der Kunden des Jobcenters Region Hannover andererseits leiten sich die ge- schäftspolitischen Schwerpunkte, Strategien und Maßnahmen ab. Diese sollen die Ziele „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ unterstützen und damit die Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreichen. In Abstimmung mit beiden Trägern hat die Geschäftsführung folgende geschäftspolitische Schwerpunk- te definiert, die im kommenden Jahr Einfluss auf die Zielerreichung haben werden und somit wesentli- cher Bestandteil des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters Region Hannover sind: 1. Priorisierung von Zielgruppen und Ausrichtung der Integrationsstrategien an individuellen Arbeitsmarktchancen Schwerpunktsetzung bei besonderen Zielgruppen, insbesondere Langzeitleistungsbeziehern, Langzeitarbeitslosen, Ungelernten, Alleinerziehenden und Ergänzern Ausbau von Beschäftigungschancen durch stärkere Differenzierung der zielgruppenspezifi- schen Beratungs- und Handlungsstrategien nach individuellen Kompetenzen, Ressourcen und Profillagen im operativen Bereich „Markt und Integration“ Fachliche Konzentration der Beratung und Vermittlung aller Schwerbehinderten und beruflichen Rehabilitanden des Jobcenters Region Hannover an einem Standort 10
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 2. Intensivierung der bewerberorientierten Integrationsarbeit Fachkräfte- und Helferpotentiale erschließen, Intensivierung der Integrationsarbeit und des Ab- solventenmanagements, Einbindung des gemeinsamen Arbeitgeberservice „Nah am Markt“, Jobcenter als Dienstleister für Betriebe, direkte Übergänge von Schule in Berufsausbildung erhöhen Einsatz des ESF-Bundesprogramms durch die Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes 3. Abbau der Jugendarbeitslosigkeit - Erhöhung der beruflichen Eingliederungschancen am Übergang Schule – Beruf Einrichtung von Jugendberufsagenturen – Unterstützungsangebote der Rechtskreise SGB II, III und VIII werden verzahnt, gemeinsame Anlaufstelle für alle Jugendlichen, Hilfe „aus einer Hand und unter einem Dach“ Optimierung der Ausbildungsvorbereitung zur Verkürzung oder Vermeidung von Übergangszeiten in Ausbildung „Assistierte Ausbildung“ – Verstärkung der Begleitung während der Ausbildung 4. Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums Fokussierung der Eingliederungsleistungen auf besondere Zielgruppenbedarfe, insbesondere durch gezielte Nutzung niedrigschwelliger Ansätze und Entwicklung von Konzepten zur individuellen Förderung Fördermöglichkeiten durch innovative Ansätze weiterentwickeln und Handlungsspielräume der Freien Förderung nach § 16f SGB II und § 17 SGB II nutzen Weiterentwicklung der Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung sowie durch regionale Beschäftigungspro- jekte Förderleistungen hinsichtlich der Wirkung analysieren 5. Professionalisierung und Weiterentwicklung der Beratungsarbeit Weitere Professionalisierung der Beratung, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kundeninnen und Kunden flexibel eingehen zu können, sowie deren Motivation und Eigenverantwortung zu fördern Beratungskompetenzen der Integrationsfachkräfte bei der Umsetzung von Eingliederungs- leistungen nutzen (Einbindung bei der Maßnahmedurchführung, „make or buy“) Begleitendes Coaching zur Stabilisierung von Beschäftigung 11
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 5. ZIELGRUPPENORIENTIERTE HANDLUNGSSTRATEGIEN Auf Basis der geschäftspolitischen Schwerpunkte leitet sich für die operative Umsetzung im Bereich „Markt und Integration“ folgende Kernstrategie ab: Stärkere Arbeitsmarktorientierung bei der Aktivierung und Förderung von Zielgruppen durch Differenzierung der Beratungs- und Handlungsstrategien nach den individuellen Beschäfti- gungspotenzialen und Profillagen Die Erfahrungen des Projektes „Joboffensive“ haben an drei Standorten des Jobcenters Region Hanno- ver gezeigt, dass die Fokussierung der Beratungs- und Handlungsstrategien auf Kundinnen und Kun- den mit einer günstigen Beschäftigungsprognose und marktnäheren Profillagen einerseits sowie auf Kundinnen und Kunden mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf und komplexen Profillagen andererseits zu guten Ergebnissen führt. Vergleichbare Erfahrungen konnten auch mit dem Beschäfti- gungspakt für Ältere „Perspektive 50 plus“ gemacht werden. Mit diesen Ausrichtungen konnte die Beratungsarbeit weiter professionalisiert und effektiver auf die individuellen Unterstützungs- und Förderbedarfe der jeweiligen Kundengruppen ausgerichtet werden. Im Ergebnis haben sich die Beschäftigungspotentiale und Arbeitsmarktchancen bei allen Kundengrup- pen verbessert und in der Folge konnten deren Integrationserfolge erhöht werden. Dieser Beratungs- und Handlungsansatz soll auf alle Standorte der Jobcenter Region Hannover (ausgenommen die Berei- che U25) übertragen werden. Für Kundinnen und Kunden mit günstiger Beschäftigungsprognose, etwa 20 % der erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten sind den marktnahen Profillagen zugeordnet, werden im operativen Bereich die In- tegrationsaktivitäten weiter intensiviert und ausgebaut. Ziel ist es, innerhalb von 12 Monaten eine Ein- mündung in den ersten Arbeitsmarkt zu realisieren Grundsätzliche Handlungsstrategien sind u.a. Intensivierung der bewerberorientierten Vermittlung Verstärkter Einsatz von arbeitgeberorientierten Vermittlerinnen und Vermittlern Ausweitung der Präsenz bei Arbeitgebern und Intensivierung der vermittlerischen Aktivitäten (gemeinsam mit AG-S) Betriebliche Praktika zur Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Projekt „Erstausbildung junger Erwachsener - EjE“ fortführen und verstärkt betriebliche Umschulungsmöglichkeiten erschließen Für Kundinnen und Kunden mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf, etwa 46 % der er- werbsfähigen Leistungsberechtigten haben eine komplexe Profillage, werden die integrationsorientier- ten Beratungs- und Handlungsstrategien intensiviert und weiterentwickelt. Bei dieser Kundengruppe gilt es vor allem, die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen zu erkennen und beschäftigungswirksam auszubauen sowie die Motivation und Eigenverantwortung zu fördern. Dabei wird die Orientierung auf Schwerpunktgruppen wie Langzeitleistungsbezieher, Ungelernte und gering Qualifizierte, Alleinerzie- 12
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 hende, ältere Kundinnen und Kunden, Migrantinnen und Migranten sowie behinderte Menschen fortge- setzt. Ziel ist es, durch einen stärkeren Fokus auf den Arbeitsmarkt, die Arbeitsaufnahme als motivie- rendes Element in der Integrationsstrategie zu integrieren. Grundsätzliche Handlungsstrategien sind u.a. Intensivierung der bewerberorientierten Vermittlung Frühzeitige, individuelle und kontinuierliche Intervention, um Langzeitleistungsbezug, Langzeitarbeitslosigkeit und Verfestigungsstrukturen entgegenzuwirken Entwicklung von weiteren niedrigschwelligen Maßnahmen mit intensiver und individueller Betreuung unter Nutzung der Möglichkeiten der Freien Förderung, einschließlich der Projektförderung nach § 16f SGB II und § 17 SGB II Erweiterung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements um sozialintegrative Orientierung und systematische Beratungsansätze Nutzung von Beschäftigungsmaßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit Intensivierung der Zuleitung zu Hilfsangeboten anderer sozialer Einrichtungen (z.B. kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, ggf. in Kombination mit den Re- gelinstrumenten). Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die einzelnen Zielgruppen die folgenden beschäftigungsorien- tierten Handlungs- und Beratungsstrategien: Kundinnen und Kunden im Langzeitleistungsbezug Kundinnen und Kunden im Langzeitleistungsbezug sind mit einem Anteil von 69 % an allen erwerbsfä- higen Leistungsberechtigten die größte Personengruppe. Obwohl bei der Entwicklung des Bestandes von Langzeitleistungsbeziehern festzustellen ist, dass es im Jobcenter Region Hannover in den letzten Jahren einen kontinuierlichen Rückgang gegeben hat - Ende 2010 hat der Bestand noch 59.103 Perso- nen betragen, am Stichtag 31.05.2014 lag er bei 57.458 (- 2,8 %) - liegt bei dieser Zielgruppe ein Hand- lungsschwerpunkt. Ziel ist es, wirksam zur Senkung der Anzahl von Langzeitleistungsbezieherinnen und -beziehern beizutragen. Vor diesem Hintergrund hat die Region Hannover als Träger des Jobcenters Region Hannover 2014 eine Expertise „Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher in der Region Hannover“ in Auftrag gegeben. Die vorliegenden Ergebnisse unterstreichen die bisherigen Handlungsstrategien des Jobcenters Region Hannover, in dem darauf hingewiesen wird, dass es sich bei Langzeitleistungs- beziehern um eine sehr heterogene Personengruppe mit unterschiedlichen Risiken handelt. Dement- sprechend sind unterschiedliche Überlegungen, Strategien und Maßnahmen einzusetzen. Vom Lang- zeitleistungsbezug sind insbesondere Alleinerziehende, Ältere ab 50 Jahren, Ungelernte und gering Qualifizierte sowie erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen betrof- fen. Festzustellen ist auch, dass jeder dritte Langzeitleistungsbezieher ein Einkommen aus Erwerbstä- tigkeit erzielt. Geringfügige Beschäftigung ist ein signifikantes Merkmal von Langzeitleistungsbezug. 13
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 In 2015 wird das Jobcenter Region Hannover seine Handlungsstrategien und den Einsatz der arbeits- marktpolitischen Instrumente fortsetzen, indem beim Maßnahmeportfolio der Schwerpunkt weiterhin auf Aktivierung sowie Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung gelegt wird. Die Wirksamkeit der Instrumente kann aber nur einen Beitrag zur Beendigung des Leistungsbezugs leisten. Hierzu wird in der Expertise auf zentrale Erfolgs- und Kausalfaktoren hingewiesen, wie die Aufnahmefähigkeit und Bedarfe des Arbeitsmarktes, die Motivation/Anreize der Leistungsberechtigten zur Arbeitsaufnahme, die Qualität, Passgenauigkeit und Wirksamkeit von Maßnahmen und Qualifikation und Verfügbarkeit (inkl. Mobilität, Gesundheit etc.) des Leistungsberechtigten. Durch die für 2015 vorgesehene verstärkte Ori- entierung der zielgruppenspezifischen Beratungs- und Handlungsstrategien auf Leistungsberechtigte mit komplexen Profillagen soll dem Rechnung getragen. Bei der Fokussierung der Beratungsstrategien gilt es auch, die Maßnahmen für Langzeitleistungsbezie- her möglichst betriebsnah bzw. mit direktem Arbeitsmarktbezug auszurichten. In diesem Sinne werden, aufbauend auf den positiven Erfahrungen im Jugend-Jobcenter mit dem sog. „Work-first-Ansatz“ durch Werkakademien, weitere JobBüros eingerichtet, um bei Bestandskunden und somit auch Langzeitleis- tungsbeziehern durch Stärkung der Eigeninitiative und gruppendynamische Prozesse zum Integrations- erfolg beizutragen. Vielfach hat die Arbeitsaufnahme an sich bereits einen motivierenden bzw. aktivierenden Aspekt. Das Lösen von sozialen Problemen und soziale Stabilisierung kann mit der Vermittlung in Arbeit einherge- hen bzw. sich daraus ergeben. Mit der differenzierteren Auswertung von Strukturdaten bieten sich eine Reihe von Möglichkeiten, Akti- vierungs- und Integrationsstrategien zu identifizieren und bedarfsgerecht zu gestalten. Dabei gilt es auch Übergänge in Langzeitleistungsbezug zu vermeiden. Betriebliche Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Ein weiterer Handlungsansatz für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit komplexen Profillagen wird sich mit der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose ergeben. Geplant ist, von 2015 bis 2020 bundesweit 30.000 ungelernte Leistungsempfänger ab 35 Jahre, die mindestens seit zwei Jahren ununterbrochen arbeitslos sind, durch die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. Darüber hinaus sollen als besondere Zielgruppe solche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gefördert und betrieblich eingeglie- dert werden, die in den letzten fünf Jahren arbeitslos waren und ein weiteres Vermittlungshemmnis aufweisen. Neben der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen und berufsbegleitender Qualifizierung sollen Coaches zur Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse und Betriebsakquisiteure zur Bera- tung von Arbeitgebern und zum Einwerben von Beschäftigungsmöglichkeiten eingesetzt werden. Das Jobcenter Region Hannover wird sich an dem Bundesprogramm beteiligen, eine entsprechende Bean- tragung muss voraussichtlich bis Ende 2014 erfolgen. 14
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 Abbau der Jugendarbeitslosigkeit - Erhöhung der beruflichen Eingliederungschancen am Über- gang Schule – Beruf Jugendliche unter 25 Jahren sind weiterhin eine besondere Zielgruppe des Jobcenters Region Hanno- ver. Zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit oder längerer Zeiten von „Warteschleifen“, zur Ausbildungs- vorbereitung und zur Vorsorge gegen Ausbildungsabbrüche sind passgenaue und tragfähige Übergän- ge von der Schule in den Beruf anzubieten. Dabei sind junge Menschen mit Migrationshintergrund be- sonders in den Blick zu nehmen, um Ausgrenzungsmechanismen vorzubeugen. Ein neuer Handlungsansatz wird mit der Einrichtung von Jugendberufsagenturen verfolgt, in dem die Unterstützungsangebote der Rechtskreise SGB II, III und VIII verzahnt und durch Hilfe aus einer Hand und unter einem Dach angeboten werden. Ein einheitliches Rahmenkonzept für die inhaltliche und or- ganisatorische Zusammenarbeit vor Ort („One-Stop-Government“) wird unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen von der Agentur für Arbeit Hannover, der Stadt und Region Hannover sowie dem Jobcenter Region Hannover erarbeitet. In 2015 ist vorgesehen, mit ersten Piloten zu starten. Wesentliche Ziele sind: Erhöhung der Anzahl der Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung erleichterter Zugang, bessere Erreichbarkeit und transparente Angebotsstruktur („kein junger Mensch darf verloren gehen“) rechtskreisübergreifende Beratung und Vermittlung in passgenaue Angebote koordinierte Planung der Beratungs- und Unterstützungsangebote systematische und kontinuierliche Vernetzung aller Akteure Neben der Einrichtung von Jugendberufsagenturen ergeben sich darüber hinaus für die operativen Be- reiche U25 u.a. folgende Handlungsansätze: Ausbau der bewerberorientierten Ausbildungsvermittlung im Jugend-Jobcenter Intensivierung der Ausbildungsvermittlung in Kooperation mit dem Ausbildungsbüro/AG-S Entwicklung spezifischer Maßnahmen und Projekte zur Ausbildungsvorbereitung sowie für besondere Förderbedarfe (z.B. Jugendwohnprojekt, Teilzeitausbildung Werkakademie/Ausbildungsbüro-PACE, Ausbildungsvorbereitung im Verbund) Kooperation mit der Region Hannover zur Umsetzung des Programms gegen Jugendarbeitslosigkeit Alleinerziehende Die Integration in den Arbeitsmarkt stellt für alleinerziehende Kundinnen und Kunden durch die spezifi- sche berufliche und persönliche Situation häufig eine besondere Herausforderung dar. Zudem tragen Alleinerziehende ein deutlich erhöhtes Risiko, im Langzeitleistungsbezug zu verbleiben; dies wird durch einen fehlenden Berufsabschluss weiter verstärkt. Daher sind alle Anstrengungen darauf auszurichten, individuelle und bedarfsgerechte Lösungen zu erarbeiten und Netzwerkpartner einzubeziehen. Recht- zeitiges Intervenieren und die Bereitstellung zielgruppenspezifischer Angebote, insbesondere für Unge- 15
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 lernte soll dieser Personengruppe Chancen eröffnen, die notwendige Unterstützung und Förderung auch tatsächlich in Anspruch nehmen zu können. Aufgrund der Heterogenität dieser Zielgruppe sind differenzierte Handlungsstrategien erforderlich: Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren Durch eine frühzeitige Information und Beratung dieser Zielgruppe noch während der Eltern- zeit soll ein nahtloser Übergang in Erwerbstätigkeit unterstützt werden. Dabei werden die Re- gelungen der Zumutbarkeit und Freiwilligkeit einer vorzeitigen Berufsrückkehr berücksichtigt. Alleinerziehende ohne Berufsausbildung Bei fehlendem Berufsabschluss kommt betrieblichen Ausbildungen und auch Umschulungen in Teilzeitform eine besondere Bedeutung zu. Ziel ist es, weiterhin mehr regionale Betriebe mit familienorientierten Qualifizierungsmöglichkeiten zu akquirieren So konnten z.B. durch ein spezifisches Maßnahmenangebot rd. 60 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Anschluss direkt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Alleinerziehende Berufsrückkehrende mit Berufs- oder Studienabschluss Bei diesem Personenkreis steht die schnellstmögliche berufliche Integration im Vordergrund. Im Bedarfsfall erfolgt hier Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder Suche nach familienorientierten Arbeitsstellen. Defizite bei beruflichen Kenntnissen können durch entsprechende Anpassungsqualifizierungen ausgeglichen werden. Alleinerziehende mit Migrationshintergrund Diese Zielgruppe wird durch spezielle Beratungs- und Qualifizierungsangebote gefördert, die darauf ausgerichtet sind, sprachliche und berufliche Defizite zu beseitigen und damit Integrati- onsfortschritte zu erreichen. Hier ist die Zusammenarbeit mit der Anerkennungsberatungs-stelle und Einleitung von Maßnahmen mit Sprachförderung und Sonderprojekten zielführend. Ergänzer Rund 22 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind auf Leistungen des SGB II angewiesen, obwohl sie einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgehen. Bei der Gesamtbetrachtung der Zielgruppe ist zu berücksichtigen, dass diese beruflichen Ressourcen genutzt werden können, da dieser Personenkreis bereits in den ersten Arbeitsmarkt integriert ist. Zur weiteren Zielgruppendifferen- zierung muss für entsprechende Handlungsstrategien geklärt werden, ob die individuelle maximale Ar- beitszeit (z.B. eingeschränkt durch familiäre Betreuungspflichten oder gesundheitliche Belastungen) bereits erreicht wurde oder eine Ausweitung der Arbeitszeit möglich ist. Durch ein höheres Einkommen soll im Ergebnis der Leistungsbezug möglichst entfallen. Insgesamt liegt bei den Ergänzern eine ausgeprägte Heterogenität vor, die es unabdingbar macht, sie weiter zu differenzieren. 49 % in dieser Personengruppe üben eine geringfügige Beschäftigung aus und bleiben damit unterhalb ihrer individuell möglichen Arbeitszeit. Immerhin 40 % sind sozialversiche- rungspflichtig beschäftigt. Hier ist zunächst abzuklären, ob noch ein zusätzliches Potential zur Aufsto- ckung der Stundenzahl besteht. Ist dies nicht möglich, weil bereits Vollzeit gearbeitet oder in einer Be- 16
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 schäftigung im Niedriglohnsektor nur ein geringes Einkommen erzielt wird, sind die Interventionsstrate- gien deutlich eingeschränkt. Auch die Größe der Bedarfsgemeinschaft und somit der entsprechende Finanzbedarf kann ein Grund dafür sein, dass trotz Erwerbstätigkeit im individuell möglichen Umfang der Leistungsbezug voraussichtlich noch länger bestehen bleibt. Den besonderen Bedarfen dieser Zielgruppe wird sowohl durch Maßnahmeangebote als auch organisa- torische Regelungen Rechnung getragen. Durch diese zielgruppenspezifischen Angebote für geringfü- gig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte konnte bisher kontinuierlich eine Integrationsquote von durchschnittlich 30 % erreicht werden. Im Rahmen der konzeptionellen Neu- und Weiterentwicklung der Angebote wird derzeit geprüft, inwieweit durch den Einsatz von eigenen Mitarbeiterkapazitäten in spezi- fischen Maßnahmen weitere Effekte erreicht werden können, damit der Leistungsbezug beendet wer- den kann. Eine deutlich kleinere Gruppe unter den Ergänzern sind die Selbstständigen. Hier gilt es, über eine ge- eignete fachkundige Stelle prüfen zu lassen, ob mit der ausgeübten Erwerbstätigkeit, - im Bedarfsfall auch durch Unterstützung in Form von Beratung und Kurzschulungen -, perspektivisch ein existenzsi- cherndes Einkommen erzielt werden kann. Nach bisherigen Ergebnissen ist allerdings jede zweite selb- ständige Erwerbsarbeit als nicht tragfähig zu bewerten und damit auch nicht geeignet, die Hilfebedürf- tigkeit zu beenden. Diese Leistungsberechtigten erhalten Hilfestellung bei der Abwicklung ihres Unter- nehmens und Unterstützung für eine Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt. Unter Berücksichtigung der genannten Untergruppen ergeben sich folgende Handlungsansätze: Entwicklung innovativer, passgenauer Einzellösungen, auch in Form von Einzelcoaching Einbindung dieser Zielgruppe in Maßnahmen mit Werkakademie-Ansatz Nutzung der Fördermöglichkeiten wie Einstiegsgeld, Eingliederungszuschuss, Integrationszuschuss, Stabilisierungszuschuss gezielte Ansprache der Arbeitgeber zur Ausweitung bestehender Beschäftigungsverhältnisse Prüfung der Einbeziehung von Ergänzern in geringfügiger Beschäftigung i.R. des ESF- Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose 6. OPERATIVE UMSETZUNG Das Jobcenter Region Hannover kann auch 2015 auf ein breites und zielgruppenorientiert ausgerichte- tes Maßnahmeportfolio zurückgreifen, das in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und weiter- entwickelt wurde. So werden im Jahr 2014 mit einem Mitteleinsatz von 26,5 Mio. € Vorbindungen für den Instrumenteneinsatz in 2015 langfristig angelegt. Damit sind für das nächste Jahr rund 5.000 Ein- trittskapazitäten bereits vorfinanziert. Durch die längeren Förderzeiträume ergibt sich für alle Beteiligten eine verbesserte Planungs- und Handlungssicherheit. Mit einem ausgewogenen Maßnahmemix und zielgerichtetem Mitteleinsatz kann auch in 2015 den er- werbsfähigen Leistungsberechtigten die Unterstützung und Förderung zukommen, die benötigt wird, um 17
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 Integrationsfortschritte bis hin zur Beendigung des Leistungsbezuges zu erreichen. Dafür wird es in vielen Fällen aufgrund komplexer Problemlagen notwendig sein, Förderungen anzubieten, die aufei- nander aufbauen oder sogar parallel erfolgen können. Dafür ist neben der Nutzung von standardisierten Produkten die Weiterentwicklung bestehender Konzepte, wie z.B. Maßnahmen mit Werkakademie- Ansatz, der Freien Förderung oder die Entwicklung neuer Förderansätze notwendig. Berufliche Weiterbildung § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 81ff. SGB III Auch in 2015 nimmt der Förderbereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung gemäß § 81ff. SGB III mit rund 37 % des Finanzvolumens für das Neugeschäft den größten Anteil ein. Die Qualifizierung zu Fachkräften durch abschlussorientierte Weiterbildung soll dabei sowohl die nachhaltige Integration von Bewerberinnen und Bewerbern unterstützen als auch einem Langzeitleistungsbezug vorbeugen. Bei den Umschulungen konnte in 2014 der Anteil der betrieblichen Variante auf bisher 37 % gesteigert werden. Diese Ergebnisse werden mindestens verstetigt und möglichst noch ausgeweitet, um darüber eine verstärkte Anbindung an die Betriebe zu erreichen. Das Ziel, möglichst vielen Ungelernten zu ei- nem Berufsabschluss zu verhelfen, kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch durch die Kostenübernahme einer Externenprüfung realisiert werden. Die Förderung von Umschulungen wird auch in 2015 einen Schwerpunkt innerhalb dieses Instrumen- teneinsatzes bilden. Nach einer internen Auswertung konnten in 2014 insgesamt 48 % der Absolventin- nen und Absolventen von Umschulungen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einmün- den. Um diese Ergebnisse zu verstetigen und weiter auszubauen gilt für 2015 die Handlungsstrategie, dass Umschulungen ganzjährig uneingeschränkt und somit auf hohem Niveau gefördert werden kön- nen. Im Bereich der Anpassungsqualifizierungen wurde in 2014 in Kooperation mit der IHK Hannover erst- malig in Niedersachsen ein Pilotprojekt „Teilqualifikation“ als Vergabemaßnahme gestartet. Die Absol- ventinnen und Absolventen erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein bundesweit verwertbares Zertifi- kat und können damit ihre Chancen auf berufliche Eingliederung erheblich steigern. In 2015 wird ge- prüft, ob dies für weitere Bedarfe und Zielgruppen ausgebaut und weiterentwickelt werden kann. Nicht zuletzt kann mit der Teilqualifikation der Einstieg zu einem anerkannten beruflichen Abschluss erfolgen. Für 2015 sind ca. 3.100 Eintritte in FbW (2014: 2900) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 21,4 Mio. € (2014: 16,8 Mio. €) geplant. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III Die Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III bilden unter Be- rücksichtigung der Gesamtzahl der geplanten Eintritten und einem Finanzvolumen von 29 % den zwei- ten Förderschwerpunkt für 2015. Dieses Instrument bietet durch weitreichende Ausgestaltungsmöglich- keiten vielfältige Förderansätze und kann damit ein breites Spektrum an zielgruppenspezifischen Bedar- fen abdecken. 18
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 Neue Ansätze im Rahmen von Einzelberatung als vermittlungsorientierte Hilfen und Coaching sowie aufsuchende Aktivierungsarbeit wurden in 2014 erstmals öffentlich ausgeschrieben und werden per- spektivisch in 2015 weiterentwickelt. Werkakademie-Ansätze unter Einsatz eigener Mitarbeiterkapazitä- ten eröffnen neue Wege der Vernetzung und Verzahnung, erweitern Beratungskompetenzen und schaf- fen zusätzliche Möglichkeiten zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die nach diesem Ansatz bereits im Bereich U25 durchgeführten JobBüros erreichen Vermittlungsquoten von 40%. Diese erfolgreichen Förderangebote werden in 2015 weiter ausgebaut. Ein weiteres integrationsförderndes Angebot unter den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist die betriebliche Erprobung. Eine interne Auswertung dieses Maßnahmeeinsatzes hat ergeben, dass 30 % der Teilnehmer direkt von dem Betrieb übernommen wurden und weitere 25 % zu einem späteren Zeitpunkt bei einem anderen Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Beschäfti- gung aufgenommen haben. Hier gilt es, den Einsatz der betrieblichen Erprobung durch den engen Kon- takt zu den einstellungsbereiten Betrieben weiter zu intensivieren. Für 2015 ist auch vorgesehen, be- sondere Coachingangebote zur Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme zu entwickeln, um einen dauerhaften Verbleib in Beschäftigung zu unterstützen. Des Weiteren werden Maßnahmeangebote mit aufsuchender Arbeit für Kundinnen und Kunden ausge- baut, die nicht mehr mit dem Jobcenter kooperieren. In diesen spezifischen Maßnahmen ist es im Be- reich U25 gelungen, bei etwa 80% der Kundinnen und Kundinnen eine Stabilisierung bzw. ein Vertrau- ensverhältnis herzustellen, in dem sie die Beratungsleistungen des Jobcenter wieder annehmen und für den Beratungs- und Integrationsprozess wieder zur Verfügung stehen. Für 2015 sind rund 11.600 Eintritte in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglie- derung (2014: 10.600) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 16,7 Mio. € (2014: 15,3 Mio. €) geplant. Öffentlich geförderte Beschäftigung § 16d SGB II und § 16e SGB II Einen festen Bestandteil im Maßnahmeportfolio bildet mit rund 2.500 geplanten Eintritten nach wie vor die öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen von § 16d SGB II und § 16e SGB II. Geplant ist, die bestehenden Platzkapazitäten in 2015 zu verstetigen. Insgesamt verringert sich aber das Teilnehmer- potential für diese Förderform, da immer mehr Kundinnen und Kunden die maximale Verweildauer in Arbeitsgelegenheiten von 24 Monaten inzwischen erreicht haben. Bei der inhaltlichen Gestaltung von Arbeitsgelegenheiten sind Umsteuerungen in Maßnahmen mit hohem sozialpädagogischen Betreu- ungsanteil vorgesehen, auch Kombinationen mit Kurzqualifizierungen und Bewerbungstraining auf der Basis von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen nach § 45 SGB III sind möglich. Arbeitsgelegenheiten als Instrument für Leistungsberechtigte mit komplexen Problemlagen sind dann unverzichtbar, wenn der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt trotz vorhergehender Förderung mit an- deren Eingliederungsleistungen auch mittelfristig nicht zu erreichen ist. Die Eingliederungsquote bei Absolventinnen und Absolventen von Arbeitsgelegenheiten liegt bei immerhin rund 17 %. 19
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm Jobcenter Region Hannover 2015 Durch das BMAS ist für 2015 ein erleichterter Einsatz von Arbeitsgelegenheiten und ein praktikableres Verfahren zur Feststellung der Zusätzlichkeit angekündigt worden. Hierzu bleibt die konkrete Ausgestal- tung des Förderrechts abzuwarten. Die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose nach § 16e SGB II wird auch in 2015 uneingeschränkt angeboten. Überschneidungen bei dem Personenkreis können sich bei dem neuen ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose ergeben. Für 2015 sind etwa 2.500 Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung (2014: 2.400) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4,5 Mio. € geplant. Für Förderungen nach § 16e SGB II ste- hen 1,7 Mio. € (2014: 2,2 Mio. €) zur Verfügung. Freie Förderung § 16f SGB II Das Instrument der Freien Förderung gemäß § 16f SGB II eröffnet den Jobcentern zusätzliche und fle- xible Handlungsmöglichkeiten für die individuelle Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtig- ten, vorausgesetzt deren Eingliederung in Ausbildung und Arbeit kann nicht mit anderen Eingliede- rungsleistungen (z.B. nach § 45 SGB III) erreicht werden. Hierbei können vorhandene Basisinstrumente entweder für Langzeitarbeitslose und Jugendliche unter 25 Jahren mit erheblichen Vermittlungshemm- nissen mit neuen innovativen Konzepten ergänzt oder bedarfsorientiert modifiziert werden. In 2013 neu entwickelte Förderangebote wie Zuschüsse an Arbeitgeber, die benachteiligten jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen oder bestehende Arbeitsverträge ihrer sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten aufstocken, die gleichzeitig Langzeitleistungsbezieher sind, sollen weiterhin ziel- gerecht eingesetzt und weiterentwickelt werden. Dies gilt auch für das Konzept „Sprungbrett Teilzeit- ausbildung“ für alleinerziehende junge Menschen ohne Berufsausbildung. Die Unterstützung zur Auf- nahme und Erhalt einer Ausbildung, die assistierte Ausbildung sowie ein anschließendes Übergangs- coaching sind bereits langfristig und ganzheitlich angelegt. Hier konnten bisher rund 60 % aller Teil- nehmerinnen in eine Teilzeitausbildung vermittelt werden. Gerade unter Berücksichtigung des hohen Anteils an Personengruppen, die aufgrund ihrer komplexen Problemlagen nicht mehr über die Regelinstrumente erreicht werden können gilt es, in enger Zusam- menarbeit mit den Trägern vor Ort und den jeweiligen Netzwerkpartnern ggf. rechtskreisübergreifend innovative und adressatengerechte Ansätze zu entwickeln. Hierbei wird insbesondere angestrebt, dass bei den neu geschaffenen Maßnahmen oder Projekten die Kompetenzen gebündelt werden und die Leistungsberechtigten somit eine passgenaue Unterstützung für die Bearbeitung ihrer komplexen Prob- lemlagen erhalten. Für 2015 sind rund 350 Eintritte in Maßnahmen der freien Förderung (2014: 300) und dafür ein Budget von 2,3 Mio. € (2014: 2,2 Mio. €) vorgesehen. 20
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