Lehrerexemplar schulinterne Belehrungsmappe - Staatliche Regelschule "Wilhelm Hey" Ichtershausen - rsichtershausen.de
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Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen Berufswahlfreundliche Schule seit 2006 Schulstraße 22, 99334 Amt Wachsenburg schulinterne Belehrungsmappe Lehrerexemplar Arbeitsstand: August 2021
Belehrungsinhalte für Schüler Die Belehrungen sind entsprechend des schulinternen Belehrungskalenders unter Angabe der detaillierten Unterweisungsthemen im Klassenbuch zu protokollieren. Diese detaillierten Unterweisungsthemen können ergänzt werden. Fehlende Schüler sind nachträglich zu belehren. Verantwortlich ist der jeweilige Klassenlehrer und Fachlehrer. Einhaltung Hausordnung und Verhaltenskodex Kenntnis von Hausordnung und Verhaltenskodex Verhalten im Unterricht und in den Hofpausen Nutzung elektronischer Geräte, insbesondere Mobiltelefone Verhalten bei schulfremden Personen auf dem Schulgelände Quellen: http://www.rsichtershausen.de/schulleben/hausordnung/index.html bzw. Text im Anhang Verhalten bei Brand- und Katastrophengefahr Alarmsignale in Krisensituationen Verhalten bei den Signalen „Bleiben“ und „Räumen“ Situationen Amok und Brand Quellen: Unterlagen im Anhang und im Krisenordner der Schule Verhalten im Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln Einhaltung StVO sicheren Schulweg nutzen Verhalten im Schulbus Rechte und Pflichten der Schüler Rechte und Pflichten § 25 u. 30 ThürSchulG Rechte und Pflichten Hausordnung Jugendschutz Quellen: http://www.rsichtershausen.de/schulleben/hausordnung/index.html, http://www.rsichtershausen.de/informationen/jugendschutz/index.html, http://www.rsichtershausen.de/downloads/thueringer-schulgesetz.pdf Hygienisches Verhalten regelmäßige Körperhygiene Hände waschen (nach Toilettennutzung, vor Essen) Schutz vor Infektionskrankheiten Umgang mit elektrischen Anlagen Bedienung nur durch Lehrer Beschädigungen sofort Schulleitung melden Gefahren des elektrischen Stromes Erste Hilfe bei Unfällen in Schulen alle Lehrer sind Ersthelfer bei Unfällen und Verletzungen sofortige Information an Lehrer und/oder Schulleitung Vermeidung von Unfällen Verhalten bei Exkursionen, Unterrichtsgängen, Wanderungen Hausordnung der Schule ist gültig VWV „Lernen am anderen Ort“ beachten weitere Belehrung erfolgt vor der Aktivität
Schutz der Natur; giftige Pflanzen und Pilze Müllvermeidung und Mülltrennung Gefahren durch Zecken, Allergien Gefahren durch giftige Pflanzen im Garten und der Natur Quellen: http://www.rsichtershausen.de/downloads/gesundheitskonzept-2012.pdf Verhalten beim Drachensteigen Mindestabstände zu Freileitungen, Straßen, … Gefahren des elektrischen Stromes Umwelt- und Naturschutz Quelle: Text im Anhang Verhalten beim Baden Einverständnis der Sorgeberechtigten notwendig Hinweis auf Gefahren an offenen Gewässer und Kiesgruben weitere Vorschriften beachten (z.B. Schwimmbadordnung) nasse Badesachen stets wechseln Verhalten bei Tollwutgefahr keine Wild- und Weidetiere berühren Verletzungen durch Wildtiere sofort Arzt melden Krankheit führt fast immer zum Tode Quelle: Text im Anhang Verhalten bei Gewitter Orte, welche Schutz vor Blitzeinschlägen bieten Orte, welche man meiden sollte Erste Hilfe Quelle: Text im Anhang Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren Aufsicht der Sorgeberechtigten notwendig Hinweise auf Gefahren Quelle: Text im Anhang Verhalten bei Gefahren im Winter Betreten von Eisflächen Hilfeleistung bei Eisunfällen Verbot Schneeballwurf besondere Vorsicht im Straßenverkehr Quelle: Text im Anhang und Hausordnung Verhalten beim Umgang mit Drogen, Alkohol u. a. Wirkungen von Drogen und Alkohol Verhaltensweisen bei Kontakt oder Kenntnis Hilfsangebote „Was tun, wenn Freunde Drogen nehmen?“ Quelle: http://www.rsichtershausen.de/informationen/jugendschutz/index.html Verhalten bei Betriebsbesichtigungen Anweisungen befolgen, Unfallverhütung oberster Grundsatz Hinweis auf Inhalte der VWV „Lernen am anderen Ort“ Einhaltung der Regeln im Unternehmen Quelle: Text VWV „Lernen am anderen Ort“ im Anhang
Verhalten in naturwissenschaftlichen Fachräumen Fachraum nicht ohne Aufsicht betreten Belehrung über Raumordnung und besondere Vorschriften Bedienung von Geräten nur durch Fachlehrer, Hinweis auf Not-Aus-Schalter nicht essen und trinken Verhalten beim Experimentieren Anweisungen der Lehrer beachten Versuchsbeschreibung genau durchlesen Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Schutzbrille) beachten Versuchsvorschriften genau einhalten Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff Fundmunition nicht berühren Fundstellen sichern und kennzeichnen Hilfe holen, Polizei verständigen Quelle: Text im Anhang Hinweise und Gefahren auf Bahnanlagen Bahnanlagen dürfen nicht betreten werden, diese sind kein Spielplatz Warn- und Verbotsschilder müssen beachtet werden die Oberleitungen sind dauerhaft unter Strom – es besteht Lebensgefahr Überqueren von Bahnanlagen nur an dafür bestimmen Bahnübergängen oder Unterführungen Quelle: Bundespolizei, Material bei Schulsozialarbeiterin
Belehrungskalender Erste Schulwoche und erste Woche nach den Winterferien durch Klassenlehrer Einhaltung der Schul- bzw. Hausordnung Hallenordnung und Nutzungshinweise Gemeindesportzentrum Verhalten bei Brand- und Katastrophengefahr Verhalten im Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln Rechte und Pflichten der Schüler Hygienisches Verhalten Umgang mit elektrischen Anlagen Erste Hilfe bei Unfällen in Schulen Verhalten bei Gewitter Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff Verhalten bei Exkursionen, Unterrichtsgängen, Wanderungen Verhalten beim Umgang mit Drogen, Alkohol u. a. Verhalten beim Baden Hinweise und Gefahren auf Bahnanlagen Erste Schulwoche und erste Woche nach den Winterferien durch Fachlehrer Verhalten in naturwissenschaftlichen Fachräumen Verhalten beim Experimentieren Verhalten bei Betriebsbesichtigungen Oktober, Woche nach dem 03. Oktober durch Klassenlehrer Schutz der Natur; giftige Pflanzen und Pilze Verhalten beim Drachensteigen Verhalten bei Tollwutgefahr November, Woche nach den Herbstferien durch Klassenlehrer Verhalten bei Gefahren im Winter Dezember, Woche vor den Weihnachtsferien durch Klassenlehrer Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen Woche vor den Sommerferien durch Klassenlehrer Verhalten im Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln Hygienisches Verhalten Verhalten bei Gewitter Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff Verhalten beim Umgang mit Drogen, Alkohol u. a. Verhalten beim Baden Hinweise und Gefahren auf Bahnanlagen
Anlagen: - Hausordnung und Verhaltenskodex vom 12. Oktober 2020 - Brandschutzplan - Alarmsignale in Krisensituationen - Verhalten beim Drachensteigen - Verhalten bei Tollwutgefahr - Verhalten bei Gewitter - Gefahren im Winter - Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen - Hinweise für Lehrer - Unterschriftsliste
Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen Hausordnung Präambel Diese Hausordnung gilt für Schüler, Lehrer, Mitarbeiter sowie Besucher der Schule. Sie soll das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände regeln und Unfällen vorbeugen. Für alle Schüler, Lehrer und Mitarbeiter der Staatlichen Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen gilt der Verhaltenscodex! Allgemeines Verhalten auf dem Schulgelände Auf dem Schulgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich selbst und andere nicht gefährdet und / oder verletzt. Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind ordentlich und sachgerecht zu behandeln. Für die Sauberkeit von Schulgebäude und Schulhof sind alle Benutzer der Schule verantwortlich. Alle sorgen für die Reinhaltung ihres Arbeitsplatzes, ihres Unterrichtsraumes, der Flure, Treppenhäuser und der Toiletten. Es gilt das Prinzip der Müllvermeidung. Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu werfen. Nach Unterrichtsschluss sind alle Stühle in den Klassenräumen hochzustellen. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Messer, Feuerwerkskörper u.a.) ist verboten! Unterrichtsbeginn und Unterricht Die Aufsicht im Schulgebäude beginnt um 07:15 Uhr. Bis dahin gelten die Regeln für den Schulweg. Mit dem Vorklingeln sind die Schüler im Unterrichtsraum und legen alle Arbeitsmaterialien bereit. Kaugummi und andere Speisen werden im Unterricht nicht verzehrt. Unterrichtsstörungen jeder Art sind zu unterlassen. Mit Arbeitsmaterialien und Schuleigentum ist sorgfältig umzugehen. Die Schüler verlassen nach Unterrichtsende um 13:25 Uhr bzw. um 14:20 Uhr das Schulgelände. Nutzung von Mobiltelefonen und elektronischen Geräten Der Umgang und die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten im Unterricht ist für Schüler grundsätzlich nicht erlaubt. Diese Geräte sind auszuschalten, da diese Geräte internet- und speicherfähig sind und somit u.a. bei Leistungskontrollen und Klassenarbeiten unerlaubte Hilfsmittel darstellen. Ihr Bereithalten kann als Betrugsversuch aufgefasst und geahndet werden. Bei Verletzung dieser Regelung ist der jeweilige Fachlehrer gemäß § 51 Abs.1 ThürSchulG ausdrücklich dazu berechtigt, dem Schüler das Handy zeitweise abzunehmen. Zeitweise Ausnahmen sind nach ausdrücklicher Genehmigung des Fachlehrers möglich. Für die Schüler der Klassen 5 bis 7 ist die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten bis zu Beginn der 2. Hofpause verboten, da diese Pausen zum Frühstücken, Erholen und Raumwechsel genutzt werden sollen. Mobiltelefone werden auf den Treppen im Schulgebäude sowie im Speiseraum nicht benutzt und bleiben in den Taschen. Mobiltelefone und andere elektronischen Geräte sind nicht gegen Beschädigung und Diebstahl über die Schule versichert. Die Nutzung darf die Sicherheit auf dem Schulgelände nicht beeinträchtigen. Das Herstellen von Bild-, Ton oder Videoaufnahmen vom Lehrpersonal oder Mitschülern ist ohne Einwilligung des Abgebildeten nicht gestattet (StGB § 201a). Das Urheberrecht ist zu beachten. Der Besitz und die Weitergabe von Filmen bzw. Videos mit menschenverachtenden und grausamen Inhalten ist nicht erlaubt und stellt nach § 131 Abs. 1 StGB eine strafbare Handlung dar. Schulgelände und Schulgebäude In den großen Pausen gehen die Schüler auf den Schulhof. Rasenflächen dürfen nur bei trockenem Wetter betreten werden. Die Schüler der Klassen 10 können nach vorheriger Belehrung und Anleitung die Lehrer bei der Pausenaufsicht unterstützen. Im Schulgebäude schließt der Lehrer den Fachraum ab. Bei schlechtem Wetter (Regen, Schneefall, Kälte; 2-maliges Klingelzeichen) bleiben die Schüler in den unteren Flurgängen. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden, da in einem solchen Fall kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt auch für Freistunden während des Unterrichts. Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind in der Schule und auf dem
Schulgelände verboten. Im Winter ist das Werfen mit Schneebällen auf jeden Fall zu unterlassen. Für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der Einrichtung sind die Eltern haftbar. Das Verhalten in den Sporthallen und auf dem Marcel-Kittel-Sportzentrum ist in der Hallen- bzw. Sportzentrumsordnung geregelt. Zusammenarbeit Schule - Sorgeberechtigte Kann ein Schüler wegen Krankheit die Schule nicht besuchen, informieren die Sorgeberechtigten die Schule am ersten Fehltag bis 08:00 Uhr darüber telefonisch. Spätestens am dritten Fehltag legen die Sorgeberechtigten der Schule eine schriftliche Mitteilung über den Grund des Fehlens vor. Muss ein Schüler während des Unterrichtes zum Arzt, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die von den Sorgeberechtigten zu unterzeichnen ist. Beurlaubungen vom Unterricht und anderen Schulveranstaltungen sind von den Sorgeberechtigten schriftlich zu beantragen. Hausrecht Das Hausrecht für die Schule hat der Ilm-Kreis als Schulträger. Der Schulleiter und in Abwesenheit der Stellvertreter üben dieses Hausrecht aus. Besucher der Schule Gäste sind in der Schule herzlich willkommen und müssen sich im Sekretariat anmelden. Werbung und Warenverkauf in der Schule Werbung und der Verkauf von Waren, soweit sie nicht schulischen Zwecken dienen, sind nicht zulässig. Schulfremde Druckschriften (z.B. Flugblätter oder Plakate) dürfen auf dem Schulgelände ohne Zustimmung der Schulleitung nicht verteilt werden. Unfallvorsorge Innerhalb des Gebäudes sind Flure und Treppenhäuser freizuhalten, ebenso die Feuerwehrzufahrten. Auf Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften wird immer wieder hingewiesen. Wer eine Gefahr oder einen Schaden feststellt, meldet dies sofort der Schulleitung, einem Lehrer oder dem Hausmeister. Sicherheitsmängel an Schuleinrichtungen oder Schulanlagen werden dem Schulträger sofort gemeldet. Der Schulträger wird von der Schulleitung über Schadensfälle (Personen- und Sachschäden) informiert. Die Schulleitung sorgt für wirksame Möglichkeiten der Ersten Hilfe. Notfälle Alle naturwissenschaftlichen Fachräume, die Werkenräume und die Sporthalle sind mit Erste- Hilfe-Schränken ausgestattet. Über die Standorte der Erste-Hilfe-Koffer und der Feuerlöscher informieren die Fluchtpläne. Im Notfall sofort über das Sekretariat Hilfe anfordern! Aufbewahrung von Sachen / Haftung Die Garderobe muss an den entsprechenden Kleiderhaken in den Unterrichtsräumen aufbewahrt werden. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geldbeträgen besteht grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden an Fahrrädern oder Leichtkrafträdern. Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben. Gefundene Kleidungsstücke werden am Garderobenständer vor der Schlemmerecke ausgestellt. Gesundheitswesen Treten in der Schule meldepflichtige, ansteckende Krankheiten auf oder besteht entsprechender Verdacht, informiert die Schulleitung den Schulträger und wenn notwendig die Elternschaft. Ordnungsmaßnahmen Ordnungsmaßnahmen der Schule werden nach den geltenden Rechtsvorschriften des Landes Thüringen, Thüringer Schulgesetz, getroffen. Die Beschlussfassung erfolgte am 12. Oktober 2020 durch die Schulkonferenz der Staatlichen Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen. ________________ Schulleiter Thomas Umbreit
Staatliche Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen Verhaltenskodex Der Verhaltenskodex stellt moralische Anforderungen an das Verhalten von Schülern, Lehrern und Eltern, um ein Wohlfühlen in gegenseitigem Respekt zu gewährleisten. 1. Schüler, Lehrer und Eltern gehen offen, wertschätzend und vertrauensvoll miteinander um, beleidigen sich nicht gegenseitig und akzeptieren unterschiedliche Ansichten. 2. Jeder Einzelne wird als Persönlichkeit mit seinen Stärken und Schwächen ernst genommen und geachtet. 3. Die Eltern sind Teil der Schulgemeinschaft und legen die Grundlagen zu sozialem Verhalten. 4. Bei Problemen achten Schüler, Lehrer und Eltern darauf, ihre Angelegenheiten mit der betreffenden Person zu besprechen oder sich an eine Person ihres Vertrauens zu wenden. 5. Höfliches Auftreten ist wichtig, um seine Interessen freundlich, sachlich und verantwortungsvoll zu äußern. Die Beschlussfassung erfolgte durch die Schulkonferenz der Staatlichen Regelschule „Wilhelm Hey“ Ichtershausen in den Beratungen am 12. Oktober 2020. ________________ Schulleiter Thomas Umbreit
Staatliche Grund- und Regelschule Schule: "Wilhelm Hey" Ichtershausen Verhalten im Brandfall Bei Brandgeruch, Brandrauch, Flammen oder Brandverdacht ► Sofort Brand melden ! Ruhe bewahren Brand melden Flure in jeder Etage Feuermelder / Nächster Standort: (genaue Ortsbez./Richtung) Feuerwehr 112 mit Handy 112 Feuerwehr-Rettungsleitstelle 03628 602-577 oder 03628 738-416 Geben Sie bei Brandmeldung an: Wer meldet? Wo brennt es? Was brennt? Wieviel Verletzte? Warten auf Rückfragen! Bitte verständigen Sie sofort nach Alarmplan: den Hausmeister 0174/9795236- 03628600303 den Schulleiter über das Sekretariat - 03628600303 Brandschutzbeauftragten über das Sekretariat - 03628600303 In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hilflose Personen mitnehmen Türen und Fenster schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Aufzug nicht benutzen Auf Anweisungen achten Sammelstelle aufsuchen Hauptaufgang (außer Ph, Ch) -Wiese vor der Schule für alle sonstigen Räume und Ph, Ch – Schulhof Löschversuch unternehmen - soweit ohne Eigengefährdung möglich! Informieren Sie sich in Ihrem Objekt und Nächster Feuerlöscher siehe Flucht- und Rettungspläne Informieren Sie sich in Ihrem Objekt und Nächster Löschschlauch siehe Flucht- und Rettungspläne
Verwaltungsvorschrift „Lernen am anderen Ort“ Lernen am anderen Ort Hinweise des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die staatlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen vom 1. Dezember 2014 Lernen am anderen Ort sind die für alle Schüler verbindlich zu besuchenden schulischen Angebote außerhalb des Schulgebäudes. Die Organisationsformen und Inhalte des Lernens am anderen Ort sind vielfältig. Grundsätzlich gilt, dass diese Veranstaltungen einen direkten Bezug zum schulischen Lernen aufweisen müssen und dem Bildungs- und Erziehungs-auftrag des Thüringer Schulgesetzes entsprechen. Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend. Unter Berücksichtigung des Leitbildes und des pädagogischen Konzepts ihrer Schule verständigt sich die Schulkonferenz über schulinterne Grundsätze des Lernens am anderen Ort bei Wandertagen sowie Klassen- und Kursfahrten. Alle an diesen Grundsätzen orientierten Angebote und Veranstaltungen sind innerhalb der Schule organisatorisch abzustimmen. Das betrifft insbesondere die Absicherung von Vertretungsunterricht sowie die Sicherstellung und möglicherweise erforderliche Unterstützung der Aufsichtspflicht. Die geplanten Maßnahmen im Rahmen des Lernens am anderen Ort werden vorab vom durchführenden Lehrer mit dem Schulleiter besprochen und sind rechtzeitig und umfassend mit den Schülern und Eltern zu erörtern. Das betrifft auch die Zumutbarkeit der Übernahme von Kosten durch die Eltern. Notwendige Verträge beispielsweise mit Beherbergungsunternehmen, Reiseveranstaltern und Beförderungsunternehmen sind vom durchführenden Lehrer im Namen der Eltern der minderjährigen Schüler bzw. im Namen der volljährigen Schüler erst dann abzuschließen, wenn deren schriftliche Erklärung zur Kostenübernahme und die Genehmigung der Dienstreise im Rahmen des Schulbudgets vorliegen. Der Lehrer sollte sich für den Abschluss eines Vertrages von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern eine Vollmacht erteilen lassen. Die Schüler und Eltern sind über den gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie ggf. über den Abschluss einer Rücktrittsversicherung, einer Auslandskranken-versicherung und über den Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung zu informieren. Für Schüler besteht im ursächlichen Zusammenhang mit den Veranstaltungen gesetzlicher Unfallschutz, der auch Wegeunfälle umfasst. Zur Vorbereitung einer Maßnahme zum Lernen am anderen Ort gehört die Belehrung der Schüler über Gefahren und einschlägige Sicherheitsbestimmungen sowie Informationen zu Erster Hilfe und das Verhalten bei Krankheit und Unfall. Schüler, die durch grobes Fehlverhalten den Ablauf und die erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung gefährden, können, wenn pädagogische Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Auf die Verpflichtung, ihr Kind bei einem Ausschluss am Ort der Klassenfahrt ggf. abzuholen oder die Kosten eines Rücktransports zu tragen, sollten die Eltern in Vorbereitung der Fahrt hingewiesen werden. Der Schüler nimmt anschließend am Unterricht der Schule teil. Diese Hinweise des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind ab dem 1. Dezember 2014 verbindlich und ersetzen die Hinweise des Thüringer Kultusministeriums zum Lernen am anderen Ort vom 12. März 2007. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Als Eltern gelten auch Personen, die Rechte und Pflichten von Sorgeberechtigten im Sinne des § 31 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz wahrnehmen
Verhalten beim Drachensteigen Lass den Drachen nur dort steigen, wo Menschen und Umwelt nicht gefährdet werden! Benutze den Drachen nur bei Windstärken, bei denen du ihn noch voll unter Kontrolle hast! Niemals darfst du einen Drachen in der Nähe von Stromleitungen, Straßen, Gleisen etc. steigen lassen. Von Flugplätzen halte mindestens 3 km Abstand. Leinen, die über Stromleitungen liegen, darfst du oder dein Drachen niemals berühren! Überprüfe dein Fluggerät vor jedem Start! Vorsicht bei neuen und unerprobten Drachen! Stark gespannte Leinen können Schnittwunden verursachen. Zuschauer wissen oft nichts von der Gefahr. Deshalb darfst du mit deinem Drachen nie flach über Menschen oder Tiere fliegen! Die Leinen fliegender Standdrachen sollten in Augenhöhe gut sichtbar gekennzeichnet werden. Denke an Radfahrer und Fußgänger! Lege die Leinen nicht über Wege und lass den Drachen auch nicht über Wegen fliegen! Halte stets genug Sicherheitsabstand zu Zuschauern und anderen Drachen ein! Lass den Drachen weder vor, noch bei oder gleich nach einem Gewitter fliegen! Unternimm keinen Versuch, die Leine durch eigene Schnur zu verlängern! Drachenfliegen in Natur- und Vogelschutzgebieten ist untersagt! Brütende Vögel könnten gestört werden. Bei anderen Tieren können fliegende Drachen Panik auslösen. Lass keinen Abfall auf der Wiese zurück! Bäume oder Sträucher dürfen nicht als Bodenanker missbraucht werden! Quelle: http://www.päd.com/lerntext/verhaltensregeln-f%C3%BCr-das-drachensteigen Verhalten bei Gewitter Häuser, Pkw, Busse, Eisenbahnen stellen einen Schutz vor Blitzeinschlägen dar niemals unter erhöhten Punkten (Bäume, Türme, Mauern) unterstellen Wasserflächen verlassen Bodenmulden im freien Gelände zum Hinhocken mit geschlossenen Beinen nutzen eventuell flach auf den Boden legen besonders gefährlich ist ein Gewitter, wenn zwischen Blitz und Donner weniger als 10 Sekunden liegen Verletzte nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgen und einem Arzt vorstellen Verhalten bei Tollwutgefahr Seuche wird in der Regel mit dem Speichel des Tieres durch Beißen oder Kratzen auf den Menschen übertragen Speichel kann sich auch auf dem Fell des erkrankten Tieres befinden keine Wildtiere und Weidetiere berühren, auch keine Kadaver oder Impfköder Seuche äußert sich häufig in "zahm" erscheinenden Tieren bzw. einem Verhalten der Tiere, das dem natürlichen Verhalten total entgegensteht Verletzungen durch Wildtiere (Kratzen, Beißen) sofort dem Arzt melden, aber auch schon die Berührung eines tollwutverdächtigen Tieres Weisungen zur Tilgung der Seuche in betroffenen Gebieten unbedingt Folge leisten in diesem Fall Haustiere sicher verwahren und Haustiere nur berühren, die man genau kennt, eine Erkrankung führt fast immer zum Tode Wahrnehmungen über kranke oder tote Tiere umgehend der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, der Polizei oder der Forstverwaltung melden Verhalten beim Auffinden von Waffen, Munition und Sprengstoff keine unbekannten rostigen Gegenstände anfassen, insbesondere die Lage nicht verändern oder mit solchen Gegenständen hantieren Fundmunition nicht berühren Fundstellen sichern und kennzeichnen Hilfe holen bzw. den Fund der nächsten Polizeidienststelle oder Feuerwehr melden nicht weiter nach Munition suchen nach behelfsmäßiger Sicherung und Kennzeichnung der Fundstelle die nähere Umgebung nicht mehr betreten
sich wie oben beschrieben auch verhalten, wenn ein Gegenstand nicht eindeutig als Waffe, Munition oder Sprengstoff erkannt wird Bergung und Vernichtung ist ausschließlich den speziell beauftragten Personen und Firmen vorbehalten die Kenntnis davon, dass ein anderer im Besitz von Fundmunition ist oder eine Fundstelle kennt, ist sofort zu melden Gefahren im Winter vor dem Betreten natürlicher Eisflächen ist grundsätzlich zu warnen; es ist auch unter Aufsicht der Schule verboten besonders bedrohlich ist es: - an Mündungen von Industrieabwässern, an Brücken, Schleusen und Wehren, - zu Beginn einer neuen Frostperiode oder nach einsetzendem Tauwetter, - an Wasserstraßen, die durch Eisbrecher für die Schifffahrt offengehalten werden für die Hilfeleistung bei Eisunfällen beachten - Hilfe holen (Polizei, Feuerwehr, Erwachsene) - bei der Bergung eines Verunglückten alle verfügbaren Gegenstände und Hilfsmittel anwenden, die zur Gewinnung eines festen Halts genutzt werden können (Bretter, Leitern, Stangen, Balken usw.) - Sicherung des Retters mit Seilen und Schnüren und sich der Unfallstelle nur mit äußerster Vorsicht nähern - nach der Bergung die verunglückte Person nach den Regeln der Ersten Hilfe versorgen, Hilfe organisieren und einem Arzt zuführen nicht mit Schneebällen werfen - Hinweis auf Verletzungsgefahr - Gefahr des Entstehens von Verkehrsunfällen, besondere Vorsicht im Straßenverkehr Schlitterbahnen nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen anlegen nicht auf Schneehaufen am Fahrbahnrand klettern und nicht zu Fahrbahnen, Fußwegen, Eisflächen, Gleisanlagen rodeln Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen Verkaufsbestimmungen einhalten; Verkauf und sonstige Abgabe von pyrotechnischen Erzeugnissen (Stabraketen, Blitzknaller) ist an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen mit geringer Wirkung, die auch in Räumlichkeiten verwendet werden dürfen (Tischfeuerwerkskörper) ist Personen unter 16 Jahren unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten gestattet Anwendungsbestimmungen vorher genau durchlesen und einhalten Anwendungszeitraum einhalten das Werfen von gezündeten Feuerwerkskörpern auf Personen unterlassen gezündete Feuerwerkskörper sofort wegwerfen äußerste Vorsicht bei sich in der Nähe befindlichen Gebäuden mit Schilfdächern oder Lagerstätten mit leicht brennbaren Materialien örtlich ausgesprochene Verbote für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern strikt einhalten äußerste Vorsicht bei Feuerwerkskörpern, die versagt haben (Blindgänger): keinesfalls anfassen oder sich darüber beugen, sondern mit Besen und Schaufel aufnehmen und in einen Eimer mit Wasser tauchen, niemals selbst versuchen, Knallkörper selbst herzustellen solche Versuche melden, ebenso bei Kenntnis darüber, dass sich Personen, insbesondere Kinder, in den Besitz von Chemikalien gebracht haben, die sich zum Herstellen von Feuerwerkskörpern eignen im Zweifelsfall andere Erwachsene hinzuziehen
Kenntnisnahme der schulinternen Belehrungsmappe und Verpflichtung zur Umsetzung folgender Inhalte bzw. Schwerpunkte: Durchführung der entsprechenden Belehrungen lt. schulinterner Belehrungsmappe jährliche Kenntnisnahme des Krisenordners der Schule und Unterschrift im September eines Jahres (Standort Lehrerzimmer) Belehrung im September 2021 während einer Dienstberatung: Name, Vorname Unterschrift
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