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Hessische Lehrkräfteakademie Studienseminar für berufliche Schulen Kassel mit Außenstelle Fulda Wegweiser für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Einstellungstermin 01.05.2021 1
Wegweiser 2021 Herzlich Willkommen! 01 Bildquelle: Adobe Stock Sehr geehrte Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, wir begrüßen Sie sehr herzlich im Studienseminar für berufliche Schulen Kassel mit Außenstelle Fulda und hoffen, dass Sie in unserem Studienseminar und in Ihren Ausbildungsschulen eine sehr gute und interessante Ausbildung er- halten und Freude an Ihrem zukünftigen Beruf entwickeln werden! In einer gemeinsamen Erklärung1 des Präsidenten der Kultusministerkonferenz und der Vorsitzenden der Bildungs- und Lehrergewerkschaften wird das Berufsfeld von Lehrkräften folgendermaßen beschrieben: Lehrerinnen und Lehrer • sind Fachleute für das Lernen, • sind sich bewusst, dass die Erziehungsaufgabe in der Schule eng mit dem Unterricht und dem Schulleben ver- knüpft ist, • üben ihre Beurteilungsaufgabe im Unterricht und bei der Vergabe von Berechtigungen für Ausbildungs- und Be- rufswege kompetent, gerecht und verantwortungsbewusst aus, • entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter und nutzen geeignete Fort- und Weiterbildungsangebote, • beteiligen sich an der Schulentwicklung und der Gestaltung einer lernförderlichen Schulkultur und eines motivie- renden Schulklimas, • unterstützen die interne und externe Evaluation der Lehr- und Lernprozesse, der Gestaltung des Schulprogramms und des Schullebens. Dabei umfasst das Berufsbild der Lehrkräfte mehr, als man auf den ersten Blick vermutet! Mit diesem Wegweiser für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst möchten wir Ihnen eine erste Orientierung über den Vorbereitungsdienst und unser Studienseminar geben. Wir informieren Sie hier über grundlegende und wichtige Fra- gen, u. a. über Ziele, Inhalte, Strukturen, Abläufe und rechtliche Rahmenbedingungen Ihrer Ausbildung. Wir bieten Ihnen für Ihren weiteren Weg die bestmögliche Unterstützung an, wünschen Ihnen eine erfolgreiche Aus- bildung und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen! Mit freundlichen Grüßen Bernhard Farnung Dr. Hans-Albert Lotze Martin Löber Janet Francis 1 https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2000/2000_10_05-Aufgaben-Lehrer.pdf (Aufruf der Seite am 22.03.2021, 11:20 Uhr) 1
Wegweiser 2021 Unser Studienseminar Unser Studienseminar umfasst als Flächenseminar mit Nord- und Osthessen ungefähr ein Drittel der Gesamtfläche Hessens. Die Ausbildung unserer Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst findet an Ausbildungsschulen in sieben Schulamtsbezirken statt. Ausgebildet wird in den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung, Metalltechnik, Elektrotechnik, Ernährung/ Hauswirtschaft, Sozialwesen, Gesundheit, Körperpflege, Agrarwirtschaft, Informationstechnik, Drucktechnik, Bau-/ Holztechnik, Chemie/Biologie- und Physiktechnik und Textiltechnik sowie in den allgemeinbildenden Unterrichtsfä- chern und im arbeitstechnischen Unterricht (Fachlehrer/in). Unser Partnerstudienseminar ist das Studienseminar für berufliche Schulen in Gießen. Standort Kassel Anschrift: Wilhelmshöher Allee 64 - 66 34119 Kassel Öffnungszeiten Sekretariat: Montag, Dienstag, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch, Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr Ansprechpartnerin im Sekretariat: Heike Thiel Telefon 0561 8078-400 Telefax 0561 8078-410 Email sts-bs-ks@kultus.hessen.de Standort Fulda Anschrift: Josefstraße 22 - 26 36039 Fulda Öffnungszeiten Sekretariat: Montag, Dienstag, Freitag von 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch, Donnerstag von 07:00 - 13:00 Uhr Ansprechpartnerin im Sekretariat: Petra Wehner Telefon 0661 8390-400 Telefax 0661 8390-372 Emai sts-bs-ks@kultus.hessen.de Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Bernhard Farnung Leiter Studienseminar 0561 8078-401 bernhard.farnung@kultus.hessen.de Martin Löber Wahrnehmung Aufgaben Stellv. 0561 8078-404 martin.loeber@kultus.hessen.de Janet Francis Seminarassistenz 0561 8078-402 janet.francis@kultus.hessen.de Verena Bettermann Seminarassistenz 0661 8390-402 verena.bettermann@kultus.hessen.de 2
Wegweiser 2021 Was noch wissenswert wäre ... Gerne wollen wir Sie in Ihrer Ausbildung so gut es geht unterstützen. Dabei sollen Ihnen sowohl unsere Angebote wie eine kleine Präsenzbibliothek oder der übersichtliche und tagesaktuelle Raumplan, aber auch unsere Unterstützer- gremien helfen. Gremien Vollversammlung Der Lehrkräfte Seminarrat im Vorbereitungsdienst (LVV) Mindestens einmal im Schuljahr (bei Bedarf auch Mindestens zweimal im Halbjahr wird der Seminarrat häufiger) wird die Vollversammlung der Lehrkräfte im einberufen. Er berät und beschließt über Empfeh- Vorbereitungsdienst (LVV) einberufen. lungen zu allgemeinen Fragen der Ausbildung des In der Vollversammlung werden Fragen zur Ausbil- Studienseminars. dung und zur Organisation der Ausbildung bespro- chen. Ggf. beschließt die LVV auch Anträge an den Seminarrat oder entscheidet über die Bildung von Ausschüssen. Personalrat Eine Mitarbeit im Personalrat bietet die Möglichkeit, bei der Ausgestaltung der Ausbildungsbedingungen im Studenseminar mitzubestimmen und mitzuwirken. Das bedeutet, dass der Personalrat zum Beispiel bei der Ein- stellung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, sowie bei der Besetzung von Ausbilderstellen und der Bestel- lung von Ausbildungsbeauftragten mitwirkt. Weiterhin initiiert der Personalrat Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung von Beschäftigungsbedingungen. Die Alltagsaufgabe im Studienseminar liegt primär in den Bereichen Information, Mitwirkung und MItbestimmung bei individuellen Problemen und Ausbildungsfragen. Detailliertere Hintergründe zu den Aufgaben, Funktionen und zur Wählbarkeit der Vollversammlung und des Se- minarrates erhalten Sie in der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) in den Paragrafen 13 und 14. Weitere Informationen zum Personalrat gibt es im Personalvertretungsgesetz. Für anonyme Anliegen gibt es im Vorraum des Sekretariats am Standort Kassel unseren Personalratsbriefkasten! Angebote Bibliothek Sowohl am Standort Kassel, als auch am Standort Fulda steht ein kleiner Bestand aktueller Bücher aus den Bereichen Pädagogik und Fachdidaktik zur Ausleihe zur Verfügung. Eine Ausleihe ist während der Sekretariatszeiten möglich. Unser tagesaktueller Raumplan für den Raumplan Standort Kassel ist über den beistehen- den QR-Code abrufbar. Den Raumplan für den Standort Fulda finden Sie vor Ort im Sekretariat bei Frau Wehner. https://rbkassel.bildung.hessen.de/day.php?&area=5 p g yp p 3
Wegweiser 2021 Unsere pädagogischen Leitziele Was man lernen muss, um etwas zu tun, das lernt man, indem man es tut. PRÄAMBEL (Aristoteles) Wir verstehen uns als Dialogforum für die innovative Gestaltung von Lern- und Entwicklungsprozessen und bilden zusammen mit anderen Bildungsinstitutionen in der Region ein Bildungsnetzwerk. Unser Prinzip von Lehrerbildung ist die doppelte Vermittlung von Selbststeuerung mit dem Ziel - der Implementierung einer Kultur des individualisierten Lernens, - des Rollenwandels der Lehrpersonen zur/zum Lernbegleiter/in und - der Förderung von Selbstwirksamkeit. Selbst ges- Wir orientieren uns an den Kompetenzen und Standards der Lehrerbildung in Hessen, ermöglichen über teuerter Lern- Transparenz der Erwartungen eine individuelle Selbsteinschätzung und unterstützen selbst gesteuertes und Lernen durch eine aufgabenorientierte, situative und kommunikative Seminardidaktik. Arbeitsprozess Lern- und Lehren und Lernen werden zum gemeinsamen Handeln und als Dialog prozess- und produktorientiert Arbeitskultur verstanden. Ausbilderinnen und Ausbilder werden Beobachter, Berater, Begleiter, Gestalter von Lernumgebungen und ermöglichen die (Weiter-)Entwicklung individueller Lernprozesse, indem sie Selbsteinschätzung anregen, Fremdeinschätzung nutzbar machen, Stärken und Fähigkeiten individuell fördern. Theorie und Die Lehrerinnen- und Lehrerbildung erfolgt im Rahmen des modularen Aus-, Fort- und Weiterbildungs- Praxis konzepts unter starkem Praxisbezug bei fachwissenschaftlicher Fundierung. Der Aufbau selbstverantworteter Handlungskompetenz für die professionelle Bewältigung der Hand- lungssituationen schulischer Praxis und individuellen Lernens wird gefördert. Begleitprozesse Ausbilderinnen und Ausbilder ermöglichen selbstwirksames Lernen, unterstützen Selbstgestaltungs- willen und -bereitschaft zielführend, nutzen Formen der Diagnostik zur individuellen Förderung und schaffen eine Grundlage für eine Feedbackkultur. Evaluationsprozesse sind integraler Bestandteil in allen Bereichen von Arbeit und Ausbildung am Semi- nar. Die Ergebnisse werden systematisch zur Qualitätssicherung genutzt. Ausbilderinnen und Ausbilder begleiten die Lernprozesse in Teamstrukturen und regen Lernpartnerschaften an. Freiräume Wir eröffnen organisatorische und pädagogische Gestaltungsräume innerhalb eines gemeinsam getra- genen praktikablen Rahmens und ermutigen, diese aktiv und (selbst-) verantwortlich zu nutzen. Wir verfolgen einen Ansatz, der eine qualifizierte Teilhabe an politischen und gesellschaftlichen Prozes- sen ermöglicht. Heterogenität Wir begreifen Heterogenität als eine Chance, das Lernen unter Berücksichtigung unterschiedlicher und Vielfalt Vorerfahrungen, biografischer Entwicklungen und ungleicher Ausgangssituationen subjektorientiert zu unterstützen. Wir bieten Möglichkeiten, Heterogenität im Austausch untereinander zur Erweiterung der eigenen Kompetenzen zu nutzen und ein persönliches Profil zu entwickeln. Auf der Basis gemeinsam getragener Ausbildungsziele können unterschiedliche Instrumentarien genutzt werden. Dies ermög- licht, Bewährtes beizubehalten und Neues zu erproben. Familienfreund- Das Studienseminar für berufliche Schulen in Kassel mit Außenstelle in Fulda ist mit dem Gütesiegel lichkeit als familienfreundliches Studienseminar/Arbeitgeber ausgezeichnet. Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bieten Maßnahmen zu einer familienfreundlichen Personal- und Organisations- politik. AUFTRAG Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile! UND (Aristoteles) AUSBLICK Diese Leitziele einer lernenden Organisation markieren als Orientierungspunkte den Rahmen zur Gestaltung und Weiterentwick- lung einer gemeinsamen Lehrerinnen- und Lehrerbildungskonzeption. Vor dem Hintergrund der individuellen berufsbezogenen Interessen, der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der schulischen Anforderungen entwickeln, reflektieren und modi- fizieren wir professionelles berufliches Handeln in einem prozessorientierten Diskurs. An der Realisierung dieser Leitziele bitten wir alle an Ausbildung Beteiligten konstruktiv mitzuarbeiten. 4
Wegweiser 2021 Personelles 02 Bildquelle: Adobe Stock Ein kurzer Überblick Alle wichtigen Formulare für Ihren Vorbereitungsdienst erhalten Sie auf unserem Bildungsserver! https://sts-bs-kassel.bildung.hessen.de/formulare Für alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ist unser Studiense- Dienststelle minar (Dienststellennummer 9634) die zuständige Dienststelle. In allen dienstlichen Angelegenheiten (z. B. Krankmeldungen, Adressänderungen, Veränderungen im Familienstand, Anträge) wenden Sie sich an das Studienseminar. 5
Wegweiser 2021 Das Beamtenverhältnis beginnt mit der Aushändigung der Er- Beamtenver- nennungsurkunde und endet in der Regel mit der Beendigung hältnis auf der Ausbildung (eventuell zum Ende des Monats mit dem Ab- schluss der Prüfung). Eine vorzeitige Entlassung aus dem Vor- Widerruf bereitungsdienst und damit aus dem Beamtenverhältnis ist auf Wunsch einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst möglich. Die Ausbildung ist in bewertete Module und nicht bewerteten Ausbildungs- Ausbildungsveranstaltungen organisiert. Alle Veranstaltungen veranstaltun- sind Pflichtveranstaltungen, auch die nicht bewerteten. Lehr- kräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) können sich nur aus dienst- gen lichen oder besonderen (privaten) Gründen durch die Seminarlei- tung von der Teilnahme befreien lassen (s. Dienstbefreiung) oder bei Erkrankung entschuldigen lassen. Die Teilnahme an Modulen und Ausbildungsveranstaltungen kann nur bescheinigt werden, wenn Sie an mindestens der Hälfte der Termine teilgenommen haben. Über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen und Modulen werden schriftliche Bescheinigungen ausgestellt, die Sie sich ca. drei Wochen nach dem jeweiligen Semesterende im Sekretariat abholen können. Dienstbefreiung kann „aus besonderen Anlässen“ (z.B. triftigen Dienstbefrei- persönlichen Gründen wie beispielsweise Betreuung kranker Kinder, Eheschließung, Todesfällen, etc.) gewährt werden (vgl. ung §16 UrlVO). Antragsformulare erhalten Sie auf der Seminar- homepage. Reichen Sie das entsprechende Formular bitte voll- ständig ausgefüllt und unterschieben spätestens eine Woche vor der gewünschten Dienstbefreiung im Sekretariat des Studien- seminars ein. Dienstunfälle (z.B. auf dem Weg zur Ausbildungsschule oder zu Ausbildungsveranstaltungen) sind – sofern sich daraus Dienstunfall Schadensersatzansprüche ableiten lassen oder Dienstausfälle ergeben – sofort dem Studienseminar zu melden. Formulare für die Unfallmeldung und den Antrag auf Ersatz von Sachschäden finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums: https://rp-kassel.hessen.de/bürger-staat/zentrale-dienstunfallfürsorge-sachschadens- er-satz Bei allen Schreiben an übergeordnete Dienststellen (Hessische Lehrkräfteakademie, Kultusministerium) ist der Dienstweg Dienstweg einzuhalten, d.h. alle dienstlichen Schreiben werden über das Seminar eingereicht und von dort (mit einer Stellungnahme) an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Ausgenommen ist Ihr Schriftverkehr mit der Beihilfestelle (Regier- ungspräsidium Kassel, Dezernat Beihilfen/Hünfeld, 36088 Hün- feld) und der Hessischen Bezügestelle (HBS), Friedrich-Ebert- Straße 104-106, 34119 Kassel, poststelle-ks@hbs.hessen.de). Die Zeugnisse werden landesweit am letzten Werktag Ihrer Zeugnisaus- Ausbildung ausgegeben oder im Studienseminar zur Abholung bereitgelegt. Für Ihre Bewerbung im hessischen Schuldienst gabe brauchen Sie kein Zeugnis einreichen, da dieses direkt vom Stu- dienseminar an die ZPM in Darmstadt versendet wird. 6
Wegweiser 2019 An Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen kann nur teilgenommen wer- den, wenn dies von der Seminarleitung vorher genehmigt wurde. Dazu ist Fortbildungen ein formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Art, des Datums, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung einzureichen. Sind Modulsitzungen betroffen, ist die Zustimmung der Modulverantwortlichen einzuholen. Mit diesen ist auch abzuklären, wie Modulinhalte nachgearbeitet werden kön- nen. Sind Schultage betroffen, so klären Sie dies bitte mit Ihrer Schullei- tung ab. Nach der Veranstaltung ist eine Kopie der Teilnahmebescheinigung im Se- kretariat abzugeben. Nach dem Hessischen Beamtengesetz müssen Nebentätigkeiten vor Auf- nahme genehmigt sein. Das gilt nicht für solche von geringem Umfang. Nebentätig- Diese sind jedoch vorher dem Dienstvorgesetzten schriftlich anzuzeigen. Geringfügig ist eine Nebentätigkeit dann, wenn u. a. die Vergütung dafür keiten 1.230,00 € brutto pro Jahr nicht übersteigt (§ 79 HBG i. V. mit § 7 HNV in der jeweils gültigen Fassung). Ausdrücklich ist in diesem Zusammenhang auf die Regelungen des § 80 HBLG zu verweisen. Zuständig für die Genehmigung von Nebentätigkeiten im Umfang von bis zu sechs Wochenstunden für Lehrkräfte im Vorberei- tungsdienst und die Annahme von Anzeigen ist die Leiterin oder der Lei- ter des Studienseminars. Nebentätigkeiten mit höherem Umfang werden grundsätzlich nicht genehmigt. In Ausnahmefällen entscheidet die Perso- nalverwaltung LiV und Ausbildende des Landesschulamtes und Lehrkräf- teakademie in Kassel (§ 2 Abs. 2 HLbGDV in der zurzeit gültigen Fassung). Anzeigen aus diesem Beschäftigtenkreis nimmt die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars entgegen und leitet diese zur Genehmigung an die Personalverwaltung LiV und Ausbildende der Hessischen Lehrkräfteaka- demie in Kassel weiter. Die Nebentätigkeitsanträge müssen folgende Angaben enthalten: • Beginn und Ende der Nebentätigkeit (Kalenderdaten verwenden) • Art der Tätigkeit • Arbeits- und auch Personalstelle mit vollständiger Anschrift • Umfang in Wochenstunden • Voraussichtliches Jahreseinkommen; bei unterjähriger Dauer der Tä- tigkeit genügt die Angabe pro Stunde oder pro Monat oder für den ent- sprechenden Zeitraum Auf Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kann der Vorbereitungs- Teilzeitbe- dienst nach entsprechender Bewilligung aus familiären Gründen in Teil- zeit erfolgen. Familiäre Gründe sind die tatsächliche Betreuung oder schäftigung Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen son- stigen Angehörigen (ärztlicher Pflegenachweis erforderlich). Teilzeitbeschäftigung ist in der Einführungsphase und im Prüfungsse- mester nicht möglich. Als Modelle sind eine sogenannte Halbregelung (50 %-Stelle, Erweiterung auf vier Hauptsemester, Verlängerung des Vor- bereitungsdienstes auf 33 Monate) oder eine Zweidrittelregelung (66 %-Stelle, Erweiterung auf drei Hauptsemester, Verlängerung des Vor- bereitungsdienstes auf 27 Monate) möglich. Die Ausbildungsbesoldung wird in dem entsprechenden Umfang gekürzt. Bei Interesse bitte möglichst frühzeitig an die Seminarleitung wenden. 7
Wegweiser 2019 Wenn sich eine Änderung Ihres Familienstandes (z.B. durch Heirat, Ge- burt etc.) ergibt, muss diese dem Studienseminar unmittelbar mitgeteilt Familienstand- werden. Es genügt die Abgabe eines Schriftsatzes im Sekretariat des Stu- sänderung dienseminars (fügen Sie entsprechende Urkunden als Kopie bei). Geburts- urkunden sind immer im Original einzureichen. Sie haben einen Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr. Die Schulferien Jahresurlaub gelten dabei als unterrichtsfreie Zeit und nicht generell als Urlaubstage. Der Erholungsurlaub ist jedoch grundsätzlich während der Schulferien zu nehmen. Eine Beantragung, Genehmigung oder Benachrichtigung des Studienseminars ist nicht erforderlich. Schulische Veranstaltungen und Ausbildungsveranstaltungen können jedoch auch in der unterrichtsfreien Zeit liegen. Einen Anspruch auf bestimmte Urlaubszeiten besteht nicht. Die Teilnahme an Klassen-, Wander- und Studienfahrten (ein- und mehr- tägige Schulfahrten) ist grundsätzlich wünschenswert. Die Teilnahme be- Klassenfahrten darf jedoch der Genehmigung durch die Seminarleitung. Aus dieser Ge- nehmigung ergibt sich auch ein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen (siehe Reisekosten). Als Lehrperson sind Sie auf solchen Reisen in jedem Fall dienstrechtlich versichert (die Genehmigung durch die Seminarleitung vorausgesetzt). An Klassen- bzw. Wanderfahr- ten können LiV als zusätzliche Begleiter(innen) teilnehmen. Sie sind je- doch nicht berechtigt, Klassenfahrten als allein verantwortliche Lehrkraft durchzuführen. Dies gilt auch nach dem Bestehen der Zweiten Staatsprü- fung für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung. Anschriftenänderungen und Änderungen der Telefonnummer bzw. Email- Kontakt- Adresse sind dem Studienseminar sowie der Ausbildungsschule umge- hend mitzuteilen. datenänderung Bei Erkrankungen informieren Sie bitte sofort das Studienseminar (bitte mit An- gabe der Ausbildenden, deren Veranstaltungen betroffen sind) sowie die Aus- Krankmeldun- bildungsschule (in der Regel vorab telefonisch). Bitte versäumen Sie nie, recht- gen zeitig (spätestens bis 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn) Ihre Ausbildungsschule zu informieren, damit Ihre Vertretung geregelt werden kann. Sofern Unterricht betroffen ist, den Sie unter Anleitung einer Mentorin/eines Mentors erteilen, in- formieren Sie bitte auch die Lehrerkraft, damit dies den Unterricht übernehmen kann. Wenn ein Unterrichtsbesuch durch Krankheit ausfällt, informieren Sie bitte direkt den zuständigen Ausbilder/der Ausbilderin, ggf. auch das Studienseminar. Überschreitet die Zeit der Erkrankung drei Tage (also ab dem 4. Tag, wobei das Wochenende, Feiertage und Ferienzeiten mitberücksichtigt werden), so legen Sie bitte im Studienseminar eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung des behandeln- den Arztes/der Ärztin im Original vor und senden eine Kopie an die Schule. Bei einer Erkrankung in den Ferien ist ebenfalls eine Bescheinigung der Dienstun- fähigkeit erforderlich. In diesem Fall genügt die Vorlage der Bescheinigung im Studienseminar. Seit kurzem können Sie Ihre Beihilfeanträge auch einfach per App oder auch on- line einreichen. Dazu müssen Sie sich einfach auf der Seite der Beihilfe registrie- Beihilfe ren. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten nach ca. 10 Tagen postalisch und können online dann den Registrierungsvorgang abschließen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Ein- reichen der Anträge per App oder Online möglich. Genauere Informationen zur Beihilfe erhalten Sie auf der Seite https://rp-kassel. hessen.de. 8
Wegweiser 2021 Wichtige Informationen zur Reisekostenabrechnung Welche Fahrten werden erstattet? Erstattungsfähig sind Fahrten zu eintägigen Seminarveranstaltungen (Ausbildungsort/Geschäftsort), für die ein kostenpflichtiges regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug genutzt werden muss, weil kostenfreie Beförderungsmittel nicht zur Verfügung stehen oder mit deren Nutzung ein unverhältnismäßig hoher Zeitaufwand (>30 Minuten längere Fahrzeit je Strecke) verbunden ist (§ 6 Abs. 1 S. 2 HTGV i. V. m. §§ 3, 5 und 6 HRKG). Die korrekte Abrechnung dieser Fahrten wird von der HBS stichprobenartig kontrolliert. Sollten Sie also aufgrund von erhöhtem Zeitaufwand einen PKW nutzen, so bereiten Sie bitte diesbezüglich Nachweise vor (Ausdruck von Google Maps zur PKW-Fahrzeit im Vergleich mit dem NVV-/RMV-Fahrplanauszug) und leiten Sie diese Information bei Nachfrage der HBS weiter! Sollten Sie aufgrund familiärer Verpflichtungen (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) den PKW nutzen müssen, so lassen Sie sich von Ihrem Studi- enseminar die „Nutzung des PKW mit triftigem Grund“ per Dienstreisegenehmigung bestätigen und legen Sie diese auf Nachfrage der HBS vor. Für sämtliche dienstlich veranlasste Fahrten innerhalb von Hessen ist grundsätzlich das zur Verfügung stehende Landesticket für Bedienstete des Landes Hessen zu nutzen, da Fahrtkosten nicht erstattet wer- den können, wenn eine Möglichkeit zur unentgeltlichen Beförderung besteht (§ 5 Abs. 2 S. 1 HRKG). Die regelmäßige Fahrt zur Ausbildungsschule (Dienststätte) ist keine Dienstreise und daher nicht erstat- tungsfähig. Ebenfalls können keine Fahrten geltend gemacht werden, die VOR Beginn des Beamtenver- hältnisses durchgeführt werden (z.B. Urkundenverleihung am 30.04.). Diese Kosten können jedoch im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht. Welche Strecke bekomme ich erstattet? Bei der Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit dem persönlichen Kraftfahrzeug ist grundsätzlich die kürzeste verkehrsübliche Straßenverbindung zwischen Wohnung oder Ausbildungsschule und dem Ausbildungsort (=Seminar) anzugeben. Wird die Fahrt zum Seminarort an der Wohnung angetreten oder beendet, so wird höchstens die Wegstreckenentschädigung erstattet, die bei Abreise oder Ankunft an der Ausbildungsschule entstanden wäre (§ 6 Abs. 5 HRKG). Ebenso werden bei der Nutzung regelmäßig ver- kehrender Beförderungsmittel höchstens die Fahrkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Ausbildungsschule entstanden wären (§ 5 Abs. 2 Satz 2 HRKG). Wie erfolgt die Abrechnung? Die Fahrtkostenerstattung erfolgt ausschließlich über das Service-Portal des Landes Hessen. Genauere Informationen erhalten über den QR-Code. Über diese Informationen hinaus benötigen Sie den Freischaltcode (16-stellig), der an Ihren Wohnort versendet wird, unsere Dienststellen- nummer 9634 sowie die Nummer der Kostenstelle 1651096341. Weitere Informationen 9
Wegweiser 2021 Unser Seminar ist familienfreundlich! Sie freuen sich auf den Vorbereitungsdienst. Vielleicht haben Sie gleichzeitig… … minderjährige Kinder, die Sie betreuen müssen. Vielleicht sogar alleinerziehend. … ältere oder erkrankte Angehörige, um die Sie sich kümmern oder die Sie pflegen. … Bedenken wegen der Anforderungen und Sie möchten für Ihre Gesundheit und die Ihrer Lieben etwas tun, bevor jemand krank wird. Das kommt gar nicht so selten vor! Das Studienseminar möchte Sie unterstützen, trotz mehrfacher familiärer Belastungen gesund und erfolg- reich durch den Vorbereitungsdienst zu kommen. Aus Sicht des Studienseminars werden Familie und Privatleben nicht als Belastung gesehen, sondern als wertvoller Erfahrungsschatz und menschliche Ressource! Der Grundgedanke des familienfreundlichen Studienseminars ist, dass wir in für Sie schwierigen famil- iären oder gesundheitlichen Situationen frühzeitig mit Ihnen ins Gespräch kommen. Wir schauen gemein- sam, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Sie gibt. Ihr und unser Ziel ist es, dass Sie Ihre familiären Herausforderungen und einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst miteinander vereinbaren können. Lösungen für Ihre Belastung finden sich auf verschiedenen Ebenen, zum Beispiel: • für einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit gibt es zwei verschiedene Modelle • an Seminar-Veranstaltungen können Sie bei Bedarf oft virtuell von zu Hause aus teilnehmen • in manchen Fällen kann ein Kind mit ins Seminar gebracht werden, wenn die Betreuung ausfällt • für Zeiten und Leistungen gibt es bestimmte Spielräume • Austausch mit anderen Betroffenen im Seminar kann helfen und entlasten Uns war dieser Gedanke so wichtig, dass wir uns haben zertifizieren lassen. Bei jeder Rezertifizierung setzen sich alle Beteiligten im Seminar zusammen und überlegen neue Ideen. Infos über die aktuellen Aktivitäten im Rahmen des Gütesiegels finden Sie auf unserer Homepage. Ansprechpartner ist neben der Seminarleitung, die für Ihre familiären Sorgen stets ein offenes Ohr hat, Dr. Frank Starke, Ausbilder für Gesundheit und Biologie E-Mail: frank.joachim.starke@gmx.de Katja Pfannstiel, LiV im 2. Hauptsemester E-Mail: pfannstiel@viessmann-schule.de Text von Dr. Frank Starke und Katja Pfannstiel Bildquelle: pixabey 10
Wegweiser 2021 Die Ausbildungs- schule 03 Bildquelle: Adobe Stock Ausbildungssystem Wie in der dualen Berufsausbildung auch, kooperieren Studienseminar und Ausbildungsschule miteinander. Ihre prak- tischen Erfahrungen sammeln Sie an drei Tagen in der Woche in Ihrer Ausbildungsschule. An zwei Tagen in der Woche (Mittwoch und Donnerstag) werden Sie im Studienseminar in den entsprechenden Modulen ausgebildet. Während Ihrer Ausbildung werden Sie kontinuierlich von Ihren Ausbilderinnen und Ausbildern des Studienseminiars beraten und betreut. Das Studienseminar und die Ausbildungsschule bemühen sich, bei der Verteilung der Module, Ausbildungsveranstal- tungen, Unterrichtsverpflichtungen und weiterer schulischer Belange (z. B. Gesamt- und Teilkonferenzen, Elternaben- de, Elternbesuche, Wandertage, Studienfahrten, Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Projekte etc.) auf eine möglichst ausgewogene Arbeitsbelastung der LIV zu achten. Sollte es zu Terminüberschneidungen im Seminar und der Ausbildungsschule kommen, dann entscheidet die Seminarleitung in Absprache mit der entsprechenden Schulleitung und Ihnen über den Vorrang der jeweiligen Veranstaltung. In der Einführungsphase haben Seminartermi- ne grundsätzlich Vorrang. 11
Wegweiser 2021 ! Zu Beginn eines Schulhalbjahres benötigt das Studienseminar Ihren Stundenplan. Bitte denken Sie selbstständig daran, Ihren Plan pünktlich einzureichen! Unterrichtsumfang Bildquelle: Adobe Stock Der Ausbildungsunterricht umfasst • in der Einführungsphase zehn Wochenstunden (oder deren Entsprechung in der jeweiligen Schulform), abzuleis- ten als Hospitationsunterricht und angeleiteten Unterricht, • im ersten und zweiten Hauptsemester je zehn bis zwölf Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht und • im Prüfungssemester sechs bis acht Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht. Ihr eigenverantwortlicher Unterricht soll sowohl in einer Teilzeit-, als auch Vollzeitschulform stattfinden! Hospitationen und “Doppelsteckung” Die Hospitationen betragen in jedem Semester mindestens zwei Wochenstunden. Der eigenverantwortliche Unterricht kann bis zu vier Unterrichtsstunden durch eine Mentorin oder einen Mentor betreut werden, die oder der in diesem Unterricht anwesend ist. Der Einsatz in Klassen mit inklusiver Beschulung ist zulässig. Vertretungsstunden Nur in begründeten Ausnahmefällen sollten Sie zu Vertretungsstunden herangezogen werden. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Vertretungsunterricht auch nur in Lerngruppen, Fächern oder Fachrichtungen stattfindet, in denen Sie auch tatsächlich unterrichten. ...und nach der Prüfung? Nach Ihrer Zweiten Staatsprüfung bzw. der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung für arbeitstechnische Fächer bis zum Ende Ihrer pädagogischen Ausbildung können Sie bis zu zwölf Wochenstunden (oder deren Entsprechung in der jeweiligen Schulform) im Unterricht und für die Betreuung eingesetzt werden. Detailliertere Informationen können Sie im § 43 Umfang und Gestaltung (HlbGDV) nachlesen. 12
Wegweiser 2021 Orientierung an der Ausbildungsschule Sie werden sehen: Ihr allererster Schultag wird anstrengend und aufregend zugleich, denn nun gilt es, sich zu orientieren und möglichst gut in die Prozesse an der jeweiligen Ausbildungsschule einzuglie- dern. Ihre Ansprechpartner an der Ausbildungsschule sind zunächst die Schulleitung, Abteilungsleiter/innen und alle Kolleginnen und Kollegen. Möglicherweise sind auch Ausbilderinnen und Ausbilder unseres Studienseminars an Ihrer Ausbil- dungsschule tätig. Dann können diese auch als zusätzliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpart- ner dienen. Berufsfelder und Unterrichts- fächer • Wer unterrichtet mein eigenes Berufsfeld und Unterrichtsfach? • Welches Lernfeld wird von wem unterrichtet? • Welche Fächer werden von wem unterrichtet? • Schulleiter/in und deren Stellvertretung B • Fachbereichsleiter/innen • Abteilungsleiter/innen Ansprechpartner • potentielle Mentoren/innen • Zuständigkeiten für Verwaltungsangelegenheiten • Sekretariat und Hausmeister/innen • Schulpersonalrat • SV-Verbindungslehrer/in • Schulpsychologe/in • Ausbilder/innen A • Schülervertretung und Elternbeirat • Arbeitsgruppen, Kooperationsgruppen, Teams • Freizeitgruppen (Stammtisch, Sport) • Zuständigkeiten für technische Ausstattung • Zuständigkeiten für Lehrerbücherei, Mediathek, Schü- lerbücherei • Unterstützungssystem • Sicherheitsbeauftragte • Systemadministratoren • andere LIV an der Schule 13
Wegweiser 2021 Hospitationsmöglichkeiten • Bei welchen Lehrkräften hospitieren?/In welchen Teams mitarbeiten? • Schwerpunktbildung in bestimmten Fächern/Kursen/Lernfeldern/Aufgabenbereichen • Schwerpunktsetzung bei wenigen Lehrerinnen und Lehrern • Schwerpunktbildung in bestimmten Klassen/Lernfeldern • Hospitationsberichte für die eigene Reflexion/persönliches Portfolio F Termine und Veranstaltungen an der Ausbildungsschule • Konferenzen (Klassen-, Fach-, Fachbereichs-, Abteilungs-, Jahrgangs-, Schulform-, Gesamt-, Schulkonferenzen) • Personalversammlungen • • Klassenfahrten Betriebsbesichtigungen E • Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer • Arbeitsgruppen und Lehrerteams C D Schulorganisation und Schulfor- Technik und men an der Ausbildungsschule Organisation • Teilzeitberufsschule (Organisationsform/en) • Ausbildungsberufe • Ausbildungsordnungen • Abstimmungen mit den Betrieben/Lernortkoope- rationen • Zusatzangebote, z. B. “Fachhochschulreife” • Welche technischen Gegebenheiten sind vorhanden • Prüfungsordnungen und wo? • Berufsfachschulen/n • Welche Vervielfältigungsmöglichkeiten gibt es und • Kooperation mit der “Mittelstufenschule” wo? Wie ist das Verhalten bei Privatkopien? • Fachoberschule • Gibt es Bücher und Zeitschriften für meine Fächer? • Berufliches Gymnasium • Gibt es Freiexemplare für Bücher? Sind Lösungsbü- • Fachschule cher vorhanden? • Besondere Bildungsgänge • Gibt es eine Bibliothek für Schüler bzw. Lehrer? • Sonderklassen • Wo finde ich rechtliche Regelungen? • Modellversuche • Wo finde ich Konferenzbeschlüsse? • Internationale Verbindungen/Partnerschaften mit • Welche Fachräume gibt es? ausländischen Schulen • Wo finde ich den Sanitätsraum? • Sonstige (z. B. AbH, ...) 14
Wegweiser 2021 Mentorinnen und Mentoren Mentorinnen und Mentoren beraten und begleiten Sie Mentorinnen und Mentoren werden auf Vorschlag der während Ihrer Ausbildung auf allen Ebenen der schuli- Lehrkraft im Vorbereitungsdienst von der Leitung der schen Ausbildung: sowohl bei der Planung, als auch bei Ausbildungsschule nach Anhörung der vorgeschlage- der Durchführung und Reflexion von Unterricht. Sie ste- nen Lehrkraft und im Einvernehmen mit der Leiterin hen ebenfalls beratend zur Seite, wenn es um erzieheri- oder dem Leiter des Studienseminars bestimmt. sche oder diagnostische Fragen geht. Außerdem helfen Sie Ihnen bei der Einführung in die Struktur und Kultur Schulleitungen der Ausbildungsschulen sollen eine Ihrer Ausbildungsschule. möglichst gleichmäßige Heranziehung aller für die Regelmäßige Hospitationen bei Ihren Mentorinnen und Mentorentätigkeit geeigneten Lehrkräfte ihres Kolle- Mentoren bzw. “doppeltgesteckter” Unterricht ermög- giums anstreben. Voraussetzung soll ein an aktuellen licht Ihren Mentorinnen und Mentoren, Sie gut zu be- Entwicklungen orientiertes fachdidaktisches und fach- raten und Sie bei Ihrer Professionalisierung zu unter- methodisches Repertoire sein. stützen. Aufgaben von TERMIN ! Ihre Aufgaben Mentorinnen Mitte/Ende der bezogen auf und Mentoren Einführungsphase Mentorinnen Bitte teilen Sie bis zum o. g. Termin dem Studienseminar die Namen Ih- und Mentoren rer beiden Mentorinnen/Mentoren mit. Bei Studienreferendar/innen: Kolle- ge/in der beruflichen Fachrichtung Mentorinnen und Mentoren und ein/e Kollege/in im Unterrichts- Sie können Ihrerseits dazu bei- leiten Lehrkräfte im Vorberei- fach tragen, dass die Begleitung tungsdienst in Unterrichtsfä- Bei Fachlehreranwärter/innen: ein/e durch die Mentorinnen und chern und Fachrichtungen an. Kollege/in der beruflichen Fachrich- Mentoren gut gelingt und sich Im Einzelnen haben sie folgen- tung und möglichst ein/e Kollege/in um eine vertrauensvolle Zusam- de Aufgaben: mit der Lehrbefähigung in arbeits- menarbeit bemühen, indem Sie technischen Fächern Beratung in schul- und unterrichtspraktischen Ihre Mentorinnen und Mentoren gut informie- Fragen ren, z. B. über Termine, Beratungssettings oder Mentorentreffen Erteilung von Unterricht als Hospitationsange- bot mit Reflexionsangeboten Verabredungen zuverlässig einhalten, z. B. durch rechtzeitige Abgabe Ihrer Unterrichts- Bereitstellung ihrer Lerngruppen für angeleite- entwürfe usw. ten Unterricht (Mentorenunterricht) Ihre persönlichen Unterstützungsbedürfnis- se bezogen auf die Ausbildungsbedingungen Teilnahme an Unterrichtsbesuchen und Unter- zielklar, kontextbezogen und respektvoll for- richtsberatung der Ausbildenden des Studien- mulieren seminars Unterstützung bei Elterngesprächen, Eltern- abenden und anderen außerunterrichtlichen Den Vordruck zur Tätigkeiten Mentorenwahl gibt es hier: Zusammenarbeit mit den am Studienseminar für die pädagogische Ausbildung Verantwort- lichen 15
Wegweiser 2021 Schulrecht G Gesetze • Hessisches Schulgesetz (HSchG) • Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG) • V Verordnungen Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbil- dungsgesetzes (HLbGDV) • Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses • Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler S Sonstiges • Hessischer Referenzrahmen Schulqualität • Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schullei- ter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bildquelle: Adobe Stock 16
Wegweiser 2021 Ihr Vorbereitungs- dienst 04 Bildquelle: Adobe Stock Ziel Ihrer Ausbildung Ziel Ihrer Ausbildung ist es, Sie zur sachkundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zu befähigen. Wir qualifizieren Sie, so dass Sie eigenständig und verantwortungsbewusst Ihre Aufgaben als Lehrkraft wahrnehmen, an der Weiterentwicklung des Schulsystems mitwirken und den Arbeitsanforderungen im All- tag standhalten. Organisation Ihre pädagogische Ausbildung dauert 21 Monate und beginnt jeweils am 1. Mai oder am 1. November eines Jahres. Sie gliedert sich in eine dreimonatige bewertungsfreie Einführungsphase, zwei Hauptsemester und ein Prüfungsse- mester. Ihre Ausbildung kann, wenn Sie einen Ausbildungsvorsprung nach § 38 Abs. 4 Nr. 1 HLbG nachweisen können, unter Umständen verkürzt werden. 17
Wegweiser 2021 Überblick über den Vorbereitungsdienst Beginn: 1. Mai 2021 Während des gesamten Vorbereitungsdienstes werden Ihre Seminartage am Mittwoch und Donnerstag sein. Am Montag, Dienstag und Freitag befinden Sie sich an Ihrer Ausbildungsschule. Den aktuellen Terminkalender können Sie über den nebenstehenden QR-Code abrufen. PHASE 01 Einführungsphase (3 Monate) 01.05.21 • 10 Wochenstunden Hospitationen und angeleiteter Unterricht • Teilnahme an Einführungsveranstaltungen des Studienseminars • Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (z. B. Konferenzen) • Wahl der Mentorinnen und Mentoren PHASE 02 1. Hauptsemester (6 Monate) 01.08.21 • 10 - 12 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht, davon bis zu 4 Unterrichtsstunden mit Mentorenbetreuung (“doppeltgesteckter Unterricht”) • Mindestens 2 Wochenstunden Hospitationen • Teilnahme an den Modulveranstaltungen im fachdidaktischen und allgemeinpädagogischen Be- reich (4 Module) • Teilnahme an weiteren Ausbildungsveranstaltungen • Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (Elterngesprächen, Konferenzen etc.) PHASE 03 2. Hauptsemester (6 Monate) 01.02.22 • 10 - 12 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht, davon bis zu 4 Unterrichtsstunden mit Mentorenbetreuung (“doppeltgesteckter Unterricht”) • Mindestens 2 Wochenstunden Hospitationen • Teilnahme an den Modulveranstaltungen im fachdidaktischen und allgemeinpädagogischen Be- reich (3 Module) • Teilnahme an weiteren Ausbildungsveranstaltungen • Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (Elterngesprächen, Konferenzen etc.) • Anfertigung der pädagogischen Facharbeit 01.02.2022 01.04.2022 WICHTIG Späteste Festlegung Betreuung der päda- gogischen Facharbeit (§ 46 HLbGDV) Späteste Festlegung Thema der pädagogi- schen Facharbeit (§ 46 HLbGDV) PHASE 04 Prüfungssemester 01.08.22 • 6 - 8 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht, davon bis zu 4 Unterrichtsstunden mit Mentorenbetreuung (“doppeltgesteckter Unterricht”) • Mindestens 2 Wochenstunden Hospitationen • Teilnahme an den Modulveranstaltungen im fachdidaktischen Bereich (2 Teilmodule) • Teilnahme an weiteren Ausbildungsveranstaltungen • Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (Elterngespräche, Konferenzen etc.) • Prüfung i. d. R. ab Oktober 2022; Ende des Vorbereitungsdienstes 31. Januar 2022 • nach erfolgreicher Prüfung: 12 Wochenstunden Unterricht 01.09.2022 01.10.2022 WICHTIG Späteste Abgabe der pädagogischen Fach- arbeit Späteste Meldung zur Prüfung 18
Wegweiser 2021 Strukturmodell für den Vorbereitungsdienst Das dürfen Sie nicht vergessen Späteste Festlegung Betreuung der pädagogischen Facharbeit (§ 46 HLbGDV) 01.02.2022 01.04.2022 Späteste Festlegung Thema der pädagogischen Facharbeit (§ 46 HLbGDV) HESSISCHES LEHRERBILDUNGSGESETZ IN DER FASSUNG VOM 28. SEPTEMBER 2011 (HLBG), ZULETZT GEÄN- DERT AM 20. MÄRZ 2018: § 40A PÄDAGOGISCHE FACHARBEIT (1) Die pädagogische Facharbeit dient der Feststellung, ob die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst fähig ist, die in einem schulischen Sachverhalt enthaltene pädagogische Fragestellung zu analysieren und einen pädagogischen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. (2) Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars bestimmt für die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst auf ihren Vorschlag hin eine Ausbilderin oder einen Ausbilder, die oder der sie bei der Wahl und Eingrenzung des Themas und während der Anfertigung der pädagogischen Facharbeit betreut. Der betreuenden Ausbilderin oder dem be- treuenden Ausbilder obliegt die Beurteilung und Bewertung der pädagogischen Facharbeit. (3) Nähere Einzelheiten der pädagogischen Facharbeit werden durch Rechtsverordnung geregelt. Weitere Informationen erhalten Sie in einer gesonderten Veranstaltung. 19
Wegweiser 2021 Späteste Abgabe der pädagogischen Facharbeit 01.09.2022 Späteste Meldung zur Prüfung 01.10.2022 Sie melden sich für die Zweite Staatsprüfung, bzw. zur Erlangung der Lehrbefähigung für arbeitstechnische Fächer spätestens am 1. Oktober 2022 an. Folgende Unterlagen müssen Sie dazu einreichen: • Ihr Portfolio mit allen Veranstaltungs- und Modulbescheinigungen des Vorbereitungsdienstes (Kopie, nicht in Klarsichthülle) • einen Nachweis über die Befähigung zum Leisten Erster Hilfe (nicht älter als 3 Jahre) • die Einverständniserklärung zur Teilnahme von Gästen an der Prüfung (§ 48 HLbGDV) • die Übersicht Ihrer Praxisschwerpunkte in der Ausbildung (TIPP: Schon während der Ausbildung konsequent führen) Spätestens mit der Meldung zur Prüfung legt Ihre Schulleiterin oder Ihr Schulleiter eine Beurteilung beim zuständi- gen Studienseminar vor. Ihnen ist dazu eine Durchschrift des Gutachtens auszuhändigen. Gesamtbewertung Zweite Staatsprüfung nach § 50 HLBG Gewichtete Gewichtungs- Max. Punkte Punkte faktor (max.) Ausbildungsstand (Portfolio) Bewertete Module 8 x 15 x1 120 S h ll i Schulleitungsgutachten h 15 x2 30 Pädagogische d h Facharbeit h b 15 x2 30 Maximale Punktzahl Ausbildungsstand (= 60 %) 180 Unterrichtspraktische Prüfung (mehrere Lehrprobenvarianten möglich) Prüfungslehrprobe P rüf üfungslleh hrprobe b 1 Variante 15 x3 45 (45 4 Minuten) 1 Prüfungslehrprobe P rüf üfun ungs gsle lehr hrpr prob obee2 15 x3 45 (45 4 Minuten) Variante P Prüfungslehrprobe - Doppelstunde 15 x6 oder 90 2 (fächerübergreifend f bzw. -verbindend; 90 Minuten) Variante P Prüfungslehrprobe - Projekt in einer Lerngruppe 15 x6 oder 90 3 (120 Min., max. 150 Min. einschl. Pause) Mündliche Prüfung 15 x2 30 Maximale Punktzahl unterrichtspraktische Prüfung (= 40 %) 120 Maximale Gesamtpunktzahl (= 100 %) 300 20
Wegweiser 2021 Kompetenzen und Standards in den Modulen Kompetenzen und Standards der Module zum Unterrichten in den Unterrichtsfächern und Fachrichtungen ERLÄUTERUNGEN ZU KOMPETENZEN, STANDARDS UND INHALTEN Die Kompetenzen und Standards für den Vorbereitungsdienst orientieren sich neben den o. g. gesetzlichen Regelungen inhaltlich an den Standards für die Lehrerbildung - Bildungswissenschaften, wie sie in dem Beschluss der KMK vom 16.12.2004 festgelegt wurden, sowie am Hessischen Referenzrahmen Schulqualität. Die Module A, B und MSUE (Schulformbezogen unterrichten und evaluieren) sind prinzipiell gleichwertig und geben keine Rei- henfolge vor. Das zu erreichende Niveau der Kompetenzentwicklung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterliegt keinem zeitlichen Ablauf, sondern ist kompetenzorientiert auszulegen und abhängig davon, in welchem zeitlichen und organisatorischen Zusammenhang die Modularbeit im Studienseminar stattfindet. (s. dazu auch Dauer des Vorbereitungsdienstes, § 42 HLbGDV) Kompetenz 1 Kompetenz 2 Die LIV planen, realisieren und reflektieren Unterricht Die LIV unterstützen durch die Gestaltung von Unter- fach- und sachgerecht. richt das individuelle und ganzheitliche Lernen. Standards: Die LIV Standards: Die LIV beobachten und analysieren Unterricht kriterienge- gestalten den Rahmen für Lernprozesse transpa- leitet rent und unter wertschätzender Beteiligung der Lernenden analyieren die Lernausgangslage der Schülerinnen berücksichtigen die Erkenntnisse über den Erwerb und Schüler unter Berücksichtigung fachdidakti- von Wissen und Fähigkeiten und die Entwicklung scher Diagnose- und Entwicklungskonzepte von Haltungen planen den unterrichtlichen Rahmen für Lernprozes- wecken und stärken bei Schülerinnen und Schü- se auf der Basis fachwissenschaftlicher und fach- lern Lern- und Leistungsbereitschaft – grundsätz- didaktischer Konzepte unter Berücksichtigung des lich mit Blick auf die Besonderheit des Faches Bildungsauftrags sowie weiterer rechtlicher und cur- ricularer Vorgaben nutzen fachspezifische Diagnose- und Evaluati- onsverfahren zur individuellen Lernförderung wählen geeignete Inhalte, Arbeits- und Kommunika- tionsformen sowie Methoden und Medien aus gestalten Lernarrangements, die auf Anschlussfä- higkeit und Anwendungsorientierung ausgerichtet gestalten den unterrichtlichen Rahmen für Lernpro- sind zesse passend zu den Zielen und Kompetenzen, den Inhalten und Lernvoraussetzungen vermitteln und fördern nachhaltige Lern- und Ar- beitsstrategien und Methoden des selbstgesteu- erproben unterschiedliche Konzepte für innovative erten und kooperativen Lernens und Arbeitens Unterrichtsgestaltung praktizieren geeignete Verfahren der Leistungs- reflektieren ihren Unterricht vor dem Hintergrund messung und -bewertung transparent und be- von Planung, Ablauf, Ergebnissen und ziehen daraus gründen Beurteilungen und Bewertungen adres- geeignete Schlüsse für die Weiterarbeit satengerecht 21
Wegweiser 2021 Bildquelle: Adobe Stock Kompetenzen und Standards der Module zum Unterrichten in den Unterrichtsfächern und Fachrichtungen Folgende Inhaltsfelder müssen insgesamt in den Modulen zum Unterrichten in den Unterrichtsfächern und Fachrichtungen be- arbeitet werden: • Beitrag des Faches zur Erfüllung des Bildungsauftrags • Fachdidaktische Lehr- und Lernkonzepte und -prinzipien für kompetenzorientiertes Unterrichten • Methoden- und Medienkonzepte für kompetenzorientiertes Unterrichten • Fachbezogene Diagnose- u. Förderkonzepte • Kompetenzorientierte Aufgabenformate und Übungsprinzipien • Fachspezifische Konzepte zur Leistungsmessung und -bewertung • Fachorientierte Kriterien für Reflexion und Evaluation von Lehr- und Lernprozessen • Modulbezogene schulrechtliche Regelungen. Erziehen, Beraten, Betreuen im Diagnostizieren, Fördern, Unterricht Beurteilen im Unterricht Die LIV diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Die LIV üben ihre Erziehungs-, Beratungs- und Be- Lernprozesse, fördern Schülerinnen und Schüler und treuungsaufgabe im Hinblick auf die individuelle Ent- üben ihre Beurteilungsaufgabe transparent und ver- wicklung der Schülerinnen und Schüler aus. antwortungsbewusst aus. Standards: Die LIV Standards: Die LIV reflektieren und vermitteln Werthaltungen und Er- erfassen die Lernausgangslage der Lerngruppe ziehungsziele unter Einbeziehung von Aspekten der individuell Diversität diagnostizieren individuelle Entwicklungsstände, gestalten wertschätzende, lernfördernde und ge- Lernpotentiale, Lernhindernisse und Lernfort- schlechtergerechte Beziehungen schritte entwickeln situationsadäquate Handlungsstrategien unterstützen und fördern gemäß unterschiedli- im Hinblick auf Schwierigkeiten und Konflikte cher Förderbedarfe mit dem Anspruch der Indivi- unterstützen selbstbestimmtes und verantwort- dualisierung liches Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern und sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst erfassen, beurteilen und bewerten Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage beraten die am Bildungsprozess Beteiligten perso- transparenter Beurteilungs- und Bewertungsmaß- nen- und sachangemessen stäbe und zeigen Perspektiven für das weitere betreuen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Lernen auf schuleigenen Förder- und Erziehungskonzeptes 22
Wegweiser 2021 Modulbewertung Währen Währ endd Ih Ihre rerr ge gesa samt mten en AAus usbi bild ldun ung g er erha halt lten en S Sie ie M Mododul ulbe besc sche hein inig igun unge gen, n, d die ie ssow owoh ohll Ih Ihrere T Tei eiln lnah ahme me a an n de den n Au Ausb sbil ildu dung ngsv sver eran an-- stal st altu tung ngen en aals ls aauc uchh di diee Mo Modu dulb lbew ewer ertu tung ng e ent ntha halt lten en.. Di Dies esee Be Besc sche hein inig igun unge gen n fa fass ssen en S Sie ie iin n ei eine nerr Po Port rtfo foli liom omap appe pe zzus usam amme men, n, d die ie mitt de mi derr An Anme meldldun ung g zu zurr Pr Prüf üfun ungg vo vonn Ih Ihne nenn ab abgegege gebe ben n wi wird rd.. Bildquelle: Adobe Stock Was wird bewertet? Kann ich nicht bestandene Module ausgleichen? Grundlage der Leistungsbewertung ist die praktische Unterrichtstätigkeit, sowie die höchstens zwei nicht bestandene Module mündlichen, schriftlichen und sonstigen der Hauptsemester können jeweils durch Leistungen in den Modulsitzungen eine gesonderte Modulprüfung ausgegli- chen werden zur Feststellung der Leistungsfähigkeit in der praktischen Unterrichtstätigkeit finden die Modulprüfung muss innerhalb von drei in jedem Modul grundsätzlich zwei Unter- Monaten nach Beendigung des nicht be- richtsbesuche statt standenen Moduls stattfinden Leistungen in der praktischen Unterrichts- die Modulprüfung besteht aus einer tätigkeit, die mit weniger als fünf Punkten Lehrprobe bewertet werden, können nicht ausgegli- chen werden Ein mit weniger als fünf Punkten Der Ausgleich ist erfolgt, wenn die bewertetes Modul gilt als “nicht Summe der Modulbewertung und bestanden”! der Modulprüfung mindestens 10 Punkte beträgt. Während Ihrer Ausbildung werden Sie in den entsprechenden Modulen an Schwer- punkten arbeiten, die die Grundlage für Ihr mündliches Prüfungsgespräch bilden. Diese Schwerpunkte müssen Sie am Ende der Ausbildung zur Prüfungsanmeldung abgeben. Wir empfehlen Ihnen bereits, während Ihrer Ausbildung permanent an dieser Liste zu arbeiten. Dann fällt Ihnen die Zusammenfassung der Arbeitsschwerpunkte am Ende der Ausbildung nicht so schwer. 23
Wegweiser 2021 Lernbegleitung und Leistungsbewertung auf Grundlage eines Arbeitsportfolios in DFB und EBB “Wenn man über etwas spricht oder schreibt, sieht man, dass man mehr weiß, als man dachte.” Jean Paul Bildquelle: Dr. Matthias Kurowski Zentrale Kompetenzen der Module DFB und EBB Ich baue Unterrichtsangebote auf der Diagnostik von Lernenden und Lerngruppen auf. Ich fördere Lernende individuell. Ich bewerte Lernende transparent und zeige ihnen Perspektiven auf. Ich gestalte wertschätzende Lernbeziehungen. Ich unterstütze selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Lernen. 24
Wegweiser 2021 Vorgehensweise Damit wir Sie optimal in Ihrer Ausbildung unterstützen können, nutzen unsere Ausbilderinnen und Ausbilder ein Arbeitsportfolio, in dem Sie Ihre eigene Entwicklung, Ihr Können bzw. Ihre eigenen Leistungen dokumentieren und in einem Lernbegleitungsgespräch präsentieren können. Für Sie bedeutet das, dass Sie ... sich eigene Ziele setzen und diese „smart“ formulie- ren. Wenn nötig, wird die Zielformulierung im Laufe des Prozesses angepasst und verändert. Mögliche Inhalte eines Portfo- lios: die eigene Aufgabenstellung, die sich aus dem jewei- ligen Ziel ergibt, anschließend formulieren und be- • Aufzeichnungen zu Planun- arbeiten. gen von Lehr-Lern-Arrange- ments • Lernprodukte (in verschie- Lehr-Lern-Arrangements (die zur Zielerreichung füh- denen Stadien der Voll- ren) planen, gestalten und durchführen. Dazu Bezug endung) zu Theorien, Modellen und Quellen herstellen. • eigene Reflexionen zu durchgeführten Lernse- quenzen Erfahrungen aus Unterrichtssituationen in individuel- • Evalutationsergebnisse zur ler Form im Portfolio sammeln und auswerten. Lern- Gestaltung der Lernprozes- spuren deutlich machen. se auf der Grundlage von Rückmeldungen der Lern- denden Ergebnisse selbst reflektieren, aber auch Feedback • Fotos, Zeichnungen, Video- von Kolleginnen und Kollegen einholen oder Bera- und Audiodokumentationen tungsangebote von Ausbilderinnen und Ausbildern von Lernprozessen und nutzen. Lernprodukten die Werkstattschau zur Veröffentlichung von (Teil)Er- gebnissen nutzen. für den Lernprozess relevante Beispiele aus der Un- terrichtspraxis auswählen. im Portfoliogespräch die Lernfortschritte den betreu- enden Ausbildungskräften präsentieren. Diese Präsentation dient dem Ausbilder bzw. der Aus- bilderin als Beurteilungs- und Bewertungsgrundlage 25
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