Ausbildung - Prüfung APVO Lehrkräfte 2016 - Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein
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Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein Ausbildung – Prüfung APVO Lehrkräfte 2016 www.iqsh.de Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 1
Im p re s s u m Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein Ausbildung − Prüfung APVO Lehrkräfte 2016 Herausgeber Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Dr. Maike Abshagen, stellvertretende Direktorin Schreberweg 5, 24119 Kronshagen http://www.iqsh.schleswig-holstein.de https://twitter.com/_IQSH Bestellungen Tel.: +49 (0)431 5403-148 Fax: +49 (0)431 988-6230-200 E-Mail: publikationen@iqsh.landsh.de Autor: Fritz-Gerhard Glindemann, bis zum 31.07.2017 Abteilungsleiter Ausbildung und Qualifizierung Gestaltung Meike Voigt Grafikdesign, Kiel Publikationsmanagement und Lektorat Petra Haars, Stefanie Pape, Elke Wiechering Bildnachweis: © fotolia.com Druck: Umschlag: Druck + Digital Drachensee, Kiel Innenteil: IQSH-Hausdruckerei, Michael Jannig Druck auf FSC-zertifiziertem Papier Aktualisierte Fassung vom August 2019 © IQSH Januar 2016 Feb 16 Jul 16 Aug 17 Feb 18 Mrz 18 Auflagenhöhe 1.000 300 3.500 500 60 200 Best.-Nr. 04/2016 2
Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein Ausbildung – Prüfung APVO Lehrkräfte 2016 3
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Inhalt Vorbemerkung – 7 Teil A: Grundlagen – 8 Ausbildungsstandards – 8 Teil B: Ausbildung durch die Schule – 12 Das Ausbildungskonzept der Schule – 12 Aufgaben der Schulleiterin / des Schulleiters – 13 Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte – 14 Qualifizierung der Ausbildungslehrkräfte – 15 Teil C: Ausbildung durch das IQSH – 16 Ausbildungsveranstaltungen – 16 Ausbildungsberatung – 19 Teil D: Ausbildungsbegleitende Prüfungsleistungen – 21 Ausbildungsdokumentation (Portfolio) – 21 Hausarbeit – 22 Dienstliche Beurteilung – 26 Teil E: Prüfung – 27 Organisation der Staatsprüfung – 27 Unterrichtsstunden – 30 Aufgabe im Bereich Pädagogik, Fachdidaktik, Diagnostik, Schulentwicklung – 31 Prüfungsgespräch – 32 Festlegung der Prüfungsnote – 33 Niederschrift – 34 Teil F: Anlagen – 35 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – 36 Festlegung von Thema und Abgabetermin der Hausarbeit – 48 Gutachten zur Hausarbeit (Formblatt) – 50 Dienstliche Beurteilung (Formblatt) – 52 Niederschrift (Formblatt) – 53 Teil G: ABC des Vorbereitungsdienstes – 60 Teil H: Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner – 66 im IQSH – 66 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) – 67 beim Hauptpersonalrat der Lehrkräfte - 67 5
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Vorbemerkung Mit dieser Broschüre werden Hinweise gegeben, wie Die der inhaltlichen Ausbildung zugrundeliegenden die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsverord- Curricula wurden vom IQSH in Abstimmung mit den nung (APVO Lehrkräfte) in der Ausbildung und in der Fachaufsichten für alle Lehrämter aktualisiert. Sie abschließenden Staatsprüfung umzusetzen sind. sind lehramtsspezifisch gefasst und beschreiben für Die vorliegende Broschüre enthält Informationen und jedes Lehramt die Ausbildung in den Fächern und in Hinweise zu den Ausbildungsstandards, zur Ausbildung Pädagogik fokussiert auf die besonderen Anliegen der durch die Schule und das IQSH sowie zur Ausbildungs- unterschiedlichen Schularten und Schulstufen. beratung. Darüber hinaus sind alle für die Handhabung der Staatsprüfung relevanten Informationen in dieser Einzelauskünfte erteilen die am Ende der Broschüre Publikation dargestellt. genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Im Juni 2017 haben die Regierungsfraktionen im Rahmen des Koalitionsvertrags vereinbart, die lehramtsspezifische Ausbildung zu stärken. Das bedeutet, dass die Lehrkräfte mit Sekundarstufe I-Fächern gemeinsam ausgebildet werden ebenso die Lehrkräfte mit den Sekundarstufe II- Fächern. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst wird in diesen Lehrämtern deshalb mit dem Einstellungstermin am 1. August 2017 umgestellt. Für die Lehrkräfte im Vorbe- reitungsdienst bedeutet dies, dass sie von einer Studien- leiterin oder einem Studienleiter des angestrebten Lehr- amts ausgebildet, beraten und geprüft werden. 7
Teil A Grundlagen Ausbildungsstandards Ausbildungsstandards sind die verbindliche Grundlage mulierung der Ausbildungsstandards sind die rechtlichen der Arbeit aller an der Ausbildung Beteiligten. Sie be- Vorgaben, die insbesondere im Lehrkräftebildungsgesetz, schreiben im Einzelnen, über welche beruflichen Kompe- im Schulgesetz, in den Fachanforderungen beziehungs- tenzen Lehrkräfte verfügen müssen, damit sie mit Kin- weise Lehrplänen sowie in den von der KMK beschlosse- dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen nen Bildungsstandards enthalten sind, berücksichtigt von Schule und Unterricht arbeiten können. Bei der For- worden. Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung APVO Lehrkräfte § 5 Ziel des Vorbereitungsdienstes (§ 20 LehrBG) (1) Der Vorbereitungsdienst soll entsprechend der spezifischen Anforderungen nach § 20 Lehrkräftebildungsgesetz dazu befähigen, Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und Begabung sowie unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft zu fördern. Er soll zudem dazu befähigen, Entwicklungsprozesse der Schulen mit zu gestalten. (2) Die Überprüfung der Ausbildungsstandards nach § 24 Absatz 1 LehrBG und deren Umsetzung obliegen der Schulaufsicht. (3) Das IQSH legt in Ergänzung der Ausbildungsstandards nach § 24 LehrBG mit Zustimmung des für Bildung zuständigen Ministeriums Ausbildungscurricula für die Lehrämter fest. Die Ausbildungscurricula bestimmen für die einzelnen Lehrämter die fachspezifischen und fachrichtungsspezifischen Standards sowie die Inhalte der Ausbildung durch das IQSH. APVO Lehrkräfte § 7 Ausbildung durch die Schule (§ 25 LehrBG) (1) Die Ausbildung durch die Schule basiert auf einem Ausbildungskonzept der Schule, das an den Ausbildungsstandards ausgerichtet ist. (6) (…) Die Ausbildungslehrkräfte haben die Aufgabe, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der schulischen Bildungsarbeit und der pädagogischen Arbeit den Ausbildungsstandards entsprechend anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen. (…) 8
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G GRUN D L AG E N Erläuterungen und Hinweise Lehrkräfte in Teams die Entwicklungsprozesse ihrer Schule. Rechtliche Grundlage für die Ausbildung während Im Rahmen der Schulprogrammarbeit werden Ziele und des Vorbereitungsdienstes und für die Staatsprüfung Arbeitsvorhaben gemeinsam festgelegt, umgesetzt und ist die Landesverordnung über die Ordnung des regelmäßig überprüft. Lehrkräfte gestalten darüber hinaus Vorbereitungsdienstes und die Staatsprüfung für die Zusammenarbeit mit den Eltern und mit den weiteren Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Partnern von Schule und sorgen dafür, dass Schulen ihre Lehrkräfte APVO Lehrkräfte) vom 9. Dezember Rolle im regionalen Netzwerk aktiv wahrnehmen. Für ihre 2015. Die Verordnung ist im Anhang abgedruckt. Arbeit in Unterricht und Schule haben Lehrkräfte Anspruch Darüber hinaus hat das für Bildung zuständige auf professionelle Unterstützung durch das IQSH. Ministerium Ausbildungsstandards erlassen, die in fünf Qualitätsbereichen die Anforderungen an die Lehrkräfte und damit die Ziele der Ausbildung beschreiben. Qualitätsbereiche und Indikatoren Die Qualität des Handelns von Lehrkräften zeigt sich in Prozessen und deren Ergebnissen. Die folgende Grafik Leitbild für das Handeln von Lehrkräften veranschaulicht wesentliche Qualitätsbereiche. Prozess- Gesellschaftliche und politische Herausforderungen durch und Ergebnisdimensionen stehen in einem dynamischen eine zusammenwachsende Welt, die voranschreitende und wechselseitigen Zusammenhang. Die Qualitätsdimen- Integration Europas, die Fortschritte in Wissenschaft und sionen werden durch Indikatoren differenziert. Technik sowie neue Ergebnisse der Schulforschung führen zu Veränderungen im Bildungswesen, die sich bis in die tägliche Unterrichtspraxis auswirken. Der Erfolg von Schule hängt wesentlich von ihren Lehr- kräften ab. Das zentrale Tätigkeitsfeld ist der Unterricht als Ort für pädagogische Prozesse und Bildungsprozesse. Wirksamer Unterricht basiert auf klaren Zielsetzungen, wie sie in den Fachanforderungen beziehungsweise Lehr- plänen und in den Bildungsstandards formuliert sind, und nimmt die unterschiedlichen Denk- und Handlungsansätze der Schülerinnen und Schüler auf. In einem schüleraktivie- renden Unterricht arbeiten die Lernenden entsprechend ihrem Entwicklungsstand verantwortlich mit. Lehrkräfte fördern Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. Sie vermitteln Lernstrategien und regen zur kritischen Selbstreflexion an mit der Chance zur Korrektur des eigenen Handelns. Lehrkräfte reflektieren systematisch über ihre unterrichtlichen Erfahrungen und entwickeln ihre Kompetenzen weiter. Der Erfolg von Schule hängt von der Professionalität der Arbeit ab. Lehrkräfte sind Expertinnen und Experten für pädagogische Prozesse und Bildungsprozesse. Sie über- nehmen Verantwortung für die Vermittlung gesellschaftlich bedeutsamer Inhalte an Lernende. Lehrkräfte sorgen vor allem für die Befähigung der Lernenden zur Selbstregulie- rung der eigenen Lernprozesse. Lehrkräfte nehmen päda- gogische Aufgaben bewusst wahr, vermitteln gesellschaft- liche Normen und Werte. Sie sind Vorbilder für gegen- seitige Achtung und Toleranz. Der Erfolg von Schule hängt ebenso von der systemati- schen Gestaltung der Schule als Ganzes ab. Voraussetzung dafür ist gelingende Kommunikation unter den Lehrkräften und in der Schulgemeinschaft. In einer Schule mit ge- stärkter Eigenverantwortung gestalten und evaluieren 9
AU SB I L D UN G UN D P R Ü F U NG GR U NDLAGEN Ausbildungsstandards – Qualitätsbereiche Mitgestaltung und Entwicklung von Schule Planung, Durchführung Pädagogische Effekte und Evaluation Bildungseffekte von Unterricht Selbstmanagement Pädagogik, Beratung Prozessqualität Ergebnisqualität I. Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht 1. Die Lehrkraft i. V. plant mittelfristig Unterricht unter Berücksichtigung der Lehrpläne/Fachanforderungen. 2. Die Lehrkraft i. V. plant Unterricht im Kontext von Unterrichtseinheiten. 3. Die Lehrkraft i. V. gestaltet Unterricht sachlich und fachlich korrekt. 4. Die Lehrkraft i. V. gestaltet Unterricht entsprechend den Aspekten der Lernkompetenz (Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz) beziehungsweise entsprechend den Vorgaben der Lernfelder (Arbeits- und Geschäftsprozesse) in der beruflichen Bildung. 5. Die Lehrkraft i. V. fördert die Selbstständigkeit der Lernenden durch eine Vielfalt schüleraktivierender Unterrichtsformen, insbesondere durch Vermittlung von Lern- und Arbeitsstrategien. 6. Die Lehrkraft i. V. bezieht Lernende aktiv in die Gestaltung von Unterricht ein. 7. Die Lehrkraft i. V. berücksichtigt unterschiedliche Voraussetzungen und Kompetenzen der Lernenden. 8. Die Lehrkraft i. V. dokumentiert die Kompetenzentwicklung der Lernenden mit unterschiedlichen Verfahren. 9. Die Lehrkraft i. V. gestaltet den Unterricht so, dass Zeit effizient genutzt wird. 10. Die Lehrkraft i. V. gestaltet Lernräume adressaten- und funktionsgerecht. 11. Die Lehrkraft i. V. setzt Medien funktional ein. 12. Die Lehrkraft i. V. macht Lernenden, Eltern und Partnern der Schule die Bewertungskriterien transparent. 10
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G GRUN D L AG E N 13. Die Lehrkraft i. V. beurteilt die Leistungen der Lernenden nach kompetenzbezogenen Kriterien. 14. Die Lehrkraft i. V. evaluiert den eigenen Unterricht systematisch unter Einbeziehung der Lernenden. II. Mitgestaltung und Entwicklung von Schule 15. Die Lehrkraft i. V. beteiligt sich aktiv am Schulleben. 16. Die Lehrkraft i. V. gestaltet die Schul- und Unterrichtsentwicklung mit. 17. Die Lehrkraft i. V. arbeitet innerhalb der Schule in Teams. 18. Die Lehrkraft i. V. reflektiert Unterricht kriteriengeleitet mit Kolleginnen und Kollegen. 19. Die Lehrkraft i. V. geht mit unterschiedlichen Kommunikationsprozessen, insbesondere Konflikten, professionell um. III. Pädagogik und Beratung 20. Die Lehrkraft i. V. sorgt für die Umsetzung vereinbarter Grundsätze des Umgangs miteinander. 21. Die Lehrkraft i. V. vermittelt demokratische Werte und Normen. 22. Die Lehrkraft i. V. reagiert angemessen auf Ängste und Problemsituationen von Lernenden. 23. Die Lehrkraft i. V. berät Lernende und Eltern der jeweiligen Situation angemessen. IV. Selbstmanagement 24. Die Lehrkraft i. V. erledigt ihre Aufgaben termingerecht. 25. Die Lehrkraft i. V. zieht Konsequenzen aus der Reflexion der eigenen Arbeit. 26. Die Lehrkraft i. V. handelt in Arbeits- und Lernprozessen in angemessener Nähe und Distanz. 27. Die Lehrkraft i. V. nimmt in pädagogischen Situationen vielfältige Perspektiven wahr. 28. Die Lehrkraft i. V. handelt im pädagogischen Raum entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen. V. Pädagogische Effekte und Bildungseffekte 29. Die Lernenden haben im eigenverantwortlichen Unterricht der Lehrkraft i. V. die zu erwartenden Fortschritte beim Kompetenzerwerb gemacht. 30. Die Lernenden tragen im Unterricht der Lehrkraft i. V. Verantwortung für den eigenen Lernprozess. 31. Die Lernenden bearbeiten im Unterricht der Lehrkraft i. V. Aufgaben in unterschiedlichen Sozialformen. 32. Die Lernenden halten sich im Unterricht der Lehrkraft i. V. an die Vereinbarungen zum Umgang miteinander. 33. Die Lernenden melden zurück, dass sie im Unterricht der Lehrkraft i. V. angemessen gefördert werden. 34. Die Partner von Schule schätzen die Zusammenarbeit mit der Lehrkraft i. V. als positiv ein. 11
Teil B Ausbildung durch die Schule Das Ausbildungskonzept der Schule Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung APVO Lehrkräfte § 6 Zuweisung (1) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden einer Schule zugewiesen, an der Lehrkräfte des angestrebten Lehramtes zum Unterricht berechtigt sind; (…). Die Schule nach Satz 1 ist Ausbildungsschule im Sinne dieser Verordnung. Die Ausbildung durch zwei kooperierende Schulen ist zulässig. (…) APVO Lehrkräfte § 7 Ausbildung durch die Schule (§ 25 LehrBG) (1) Die Ausbildung durch die Schule basiert auf einem Ausbildungskonzept der Schule, das an den Ausbildungs- standards ausgerichtet ist. Erläuterungen und Hinweise Im Rahmen der Schulprogrammarbeit entwickeln Aus- Das Ausbildungskonzept berücksichtigt insbesondere bildungsschulen schulinterne Ausbildungskonzepte. folgende Punkte: Das Schulprogramm als ständiges Arbeitsprogramm einer Schule enthält Ziele, Arbeitsvorhaben und auch – Benennung von Fächern und Fachrichtungen, in Angebote der Schule, die wichtige Informationen über denen ausgebildet wird oder ausgebildet werden die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes beinhalten. kann; Voraussetzung dafür sind qualifizierte Im Ausbildungskonzept als Teil des Schulprogramms Ausbildungslehrkräfte werden Ablauf und Organisation der Ausbildung – Darstellung der Kooperationsformen mit anderen durch die Schule dargelegt. Das Ausbildungskonzept Schulen, insbesondere hinsichtlich möglicher wird unter Berücksichtigung der APVO Lehrkräfte und Kooperationen in der Ausbildung an Gymnasien und der Ausbildungsstandards formuliert. Das jeweilige Gemeinschaftsschulen sowie an Förderzentren Ausbildungskonzept soll im Rahmen der regelmäßigen – Einbindung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst als Evaluation und Fortschreibung des Schulprogramms Kollegin oder Kollege in die Teamstrukturen der weiterentwickelt werden. Schule (Mitarbeit in der Fachschaft, im Kollegium, in Konferenzen, in Arbeitsgruppen) 12
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G AUS BILDUN G DURCH DIE SC H UL E – Einbeziehung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Die Ausbildung durch die Schule ist an den Ausbildungs- in die Schul- und Unterrichtsentwicklung, in die standards orientiert. Sie unterstützt die Lehrkräfte im Vor- Schulprogrammarbeit und damit in die Weiterent- bereitungsdienst darin, die in den Standards formulierten wicklung des Ausbildungskonzepts Ansprüche zu erfüllen. – Möglichkeiten für Hospitationen bei den Kolleginnen Das Ausbildungskonzept der Schule unterliegt der Mit- oder Kollegen bestimmung des Örtlichen Personalrates. Aufgaben der Schulleiterin / des Schulleiters Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung APVO Lehrkräfte § 7 Ausbildung durch die Schule (§ 25 LehrBG) (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist unmittelbare Vorgesetzte oder unmittelbarer Vorgesetzter der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Die Aufgaben nach §§ 12 und 16 Absatz 1 Nummer 1 werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter wahrgenommen, der die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zuletzt zugewiesen gewesen ist. APVO Lehrkräfte § 12 Dienstliche Beurteilung (1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter der Ausbildungsschule erstellt eine dienstliche Beurteilung über die Eignung und Leistung der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in Unterricht und Schule. Im Falle der Ausbildung an zwei Schulen ist ein Beurteilungsbeitrag der Schulleiterin oder des Schulleiters der Kooperationsschule einzuholen. Kriterien für die Beurteilung sind die Ausbildungsstandards. Die Beurteilung endet mit einer Note. § 21 Absatz 2 gilt entsprechend. APVO Lehrkräfte § 16 Prüfungskommission (1) Das für Bildung zuständige Ministerium setzt zur Durchführung der Prüfung (§ 28 LehrBG) eine Prüfungskommission ein. Mitglieder der Prüfungskommission sind 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter der Ausbildungsschule 2. (…) Erläuterungen und Hinweise Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind unmittelbare Schulleiterinnen und Schulleiter tragen laut Schulgesetz Vorgesetzte von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, (§ 33 Absatz 2) die Verantwortung für die Erfüllung des wie sie auch unmittelbare Vorgesetzte von Lehrkräften pädagogischen Auftrags der Schule und damit auch für sind. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden damit die Schulprogrammarbeit. Das bedeutet selbstverständlich anderen Lehrkräften im Prinzip gleichgestellt. Lehrkräfte nicht, dass sie das Schulprogramm und damit auch das im Vorbereitungsdienst sind daher prinzipiell in gleicher Ausbildungskonzept selbst zu formulieren haben. Im Rah- Weise zu behandeln wie das Kollegium insgesamt. men der Schulprogrammarbeit sollten bei der Erstellung des Ausbildungskonzepts insbesondere die Ausbildungs- Dennoch besteht gegenüber Lehrkräften im Vorberei- lehrkräfte sowie daran interessierte Lehrkräfte und gege- tungsdienst eine besondere Fürsorgepflicht. Insbesondere benenfalls Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aktiv einbe- im Bereich der Personalführung, wozu Personaleinsatz, zogen sein. Das gilt auch für den laut Schulgesetz (§ 33 Personalentwicklung und dienstliche Beurteilung gehören, Absatz 5) vorgesehenen jährlichen Rechenschaftsbericht, sollte mit erhöhter Sensibilität im Hinblick auf die Ausbil- den die Schulleiterin oder der Schulleiter gegenüber dungssituation vorgegangen werden. der Schulkonferenz zum Stand der Umsetzung des Schulprogramms vorzulegen hat. 13
AU SB I L D UN G UN D P R Ü F U NG AU SB I LDU NG DU R C H DIE S CHULE Schulleiterinnen und Schulleiter tragen darüber hinaus – Rückmeldungen von Lernenden, Lehrenden, Eltern Verantwortung für die Verwendung der durch den eigen- und gegebenenfalls anderen Partnern von Schule verantwortlichen Unterricht der Lehrkräfte im Vorberei- sowie tungsdienst zusätzlich zur Verfügung stehenden Unter- – der Prüfung von Ergebnissen der unterrichtlichen richtsstunden sowie für die Aufteilung der Ausgleichs- und schulischen Arbeit. stunden. Wie bei anderen Personalangelegenheiten ist der Örtliche Personalrat zu beteiligen. Kriterien für die dienstliche Beurteilung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst liegen mit den allgemeinen und Wie bei jeder dienstlichen Beurteilung muss sich die fachspezifischen Standards vor. Führungskraft unabhängig von der eigenen Fachqualifi- kation einen Eindruck über die Arbeitsleistungen der Mit den Regelungen erhält die Schulleiterin oder der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters verschaffen, aus dem Schulleiter als Führungskraft im Bereich der Ausbildung sie eine Bewertung ableiten kann. großen Einfluss. Unberührt bleibt die Möglichkeit, dass Schulleiterinnen oder Schulleiter Teile ihrer Aufgaben Dienstliche Beurteilungen in der Schule basieren auf delegieren (SchulG § 33 Absatz 6). – Beobachtungen der Führungskraft über die Tätig- keiten der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters in Unterricht und Schule, Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung APVO Lehrkräfte § 7 Ausbildung durch die Schule (§ 25 LehrBG) (6) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden für das betreffende Fach oder die betreffende Fachrichtung von der Schulleiterin oder dem Schulleiter jeweils einer Ausbildungslehrkraft zugewiesen. Die Ausbildungslehrkräfte haben die Aufgabe, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der schulischen Bildungsarbeit und der pädagogischen Arbeit den Ausbildungsstandards entsprechend anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen. Sie sollen für das betreffende Fach oder die betreffende Fachrichtung die Lehrbefähigung und die Berechtigung haben, in der entsprechenden Schulstufe oder den entsprechenden Schulstufen Unterricht zu erteilen. Sie sollen über hinreichende unterrichtliche und pädagogische Erfahrung verfügen. Die Ausbildungslehrkräfte haben das Recht und die Pflicht zum Besuch des eigenverantwortlichen Unterrichts der jeweiligen Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. (7) Die Ausbildungslehrkräfte führen mindestens am Beginn der Ausbildung und nach sechs Monaten Orientierungs- gespräche über den Stand und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Erläuterungen und Hinweise Es soll gewährleistet sein, dass Die Ausbildung durch die Schule wird im Wesentlichen – die Ressourcen tatsächlich bei den mit Ausbildung durch die Ausbildungslehrkräfte gestaltet. Sie werden befassten Lehrkräften ankommen, dafür von anderen Aufgaben entlastet. Über die Verteilung – die Ressourcen für die direkte Ausbildungstätigkeit der Ausgleichstunden unter den Ausbildungslehrkräften genutzt werden, entscheidet die Schule in Absprache mit den Ausbildungs- – flexible Regelungen zwischen Ausbildungslehrkräften lehrkräften und unter Mitbestimmung mit dem Örtlichen vereinbart werden können, Personalrat. – flexible Regelungen während der Ausbildungszeit vereinbart werden können, – flexible Regelungen im Rahmen der Kooperation mit anderen Schulen gefunden werden können. 14
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G AUS BILDUN G DURCH DIE SC H UL E Zur Tätigkeit von Ausbildungslehrkräften gehört, Im ersten Orientierungsgespräch am Beginn der Aus- – Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zu allen bildung können folgende Fragen im Zentrum stehen: wichtigen Fragen der Ausbildung (APVO Lehrkräfte, Ausbildung durch das IQSH und durch die Schule, – Über welche Qualifikationen, Interessen und besonde- Ausbildungsstandards, Portfolio) Auskunft zu geben ren Schwerpunkte verfügt die Lehrkraft im Vorberei- und sie zu beraten, tungsdienst? – Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in die schulische – Welche persönlichen Verhältnisse der Lehrkräfte im und unterrichtliche Arbeit einzuführen und zu infor- Vorbereitungsdienst könnten für die konkrete Gestal- mieren (Kennenlernen der Schule; Schulprogramm, tung des Vorbereitungsdienstes im Rahmen der Fachanforderungen beziehungsweise Lehrpläne, schulischen Ausbildung relevant sein? Bildungsstandards und andere Arbeitsgrundlagen zur – Welche Wünsche in Hinblick auf den Einsatz in Verfügung stellen; Absprachen über die Zusammen- Unterricht und Schule hat die Lehrkraft im Vorberei- arbeit treffen; in die Fachgruppe einführen etc.), tungsdienst? Welche Einsatzmöglichkeiten hat die – Unterrichtsstunden gemeinsam vorzubereiten und zu Schule vorgesehen? analysieren, – Was erwartet die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst – bei der mittel- und langfristigen Unterrichtsplanung von der Ausbildungslehrkraft? Welche Erwartungen auf Basis der Fachanforderungen beziehungsweise hat die Ausbildungslehrkraft an die Lehrkraft im Lehrpläne, der Bildungsstandards sowie der schulin- Vorbereitungsdienst? ternen Fachcurricula zu helfen, – Wie soll die Zusammenarbeit zwischen Lehrkraft im – die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in allen Vorbereitungsdienst und Ausbildungslehrkraft konkret Qualitätsdimensionen der Ausbildungsstandards zu gestaltet werden? eigenverantwortlichem Handeln anzuleiten, – Welche Verabredungen werden verbindlich getroffen? – bei der Analyse und Bewältigung erzieherischer Situationen zu unterstützen, In weiteren Orientierungsgesprächen sollten darüber – bei der Klärung der eigenen Rolle behilflich zu sein, hinaus folgende Fragen erörtert werden: – die Qualität der Arbeit und den Leistungsstand zurückzumelden, – Wie wird der Stand der Ausbildung eingeschätzt? – Orientierungsgespräche zu führen. – Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die weitere Arbeit? Orientierungsgespräche werden auf der Grundlage der Ausbildungsstandards geführt. In ihnen werden zu Weitergehende Hinweise über das Orientierungsgespräch bestimmten Zeitpunkten gemeinsam Fragen erörtert, die erhalten die Ausbildungslehrkräfte im Rahmen der Quali- für die gesamte Ausbildungsdauer zu thematisieren sind. fizierungsveranstaltungen. Das Orientierungsgespräch dient nicht einer dienstlichen Beurteilung, sondern der Beratung. Qualifizierung der Ausbildungslehrkräfte Das Orientierungsgespräch soll – die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Das IQSH unterstützt Ausbildungslehrkräfte durch Ange- pädagogischen Arbeit und schulischen Bildungsarbeit bote zur Qualifizierung in den wahrzunehmenden Aufga- fördern, ben. Die Angebote umfassen acht Halbtage (32 Stunden). – die Chance der Selbstbewertung bieten und die Sie werden in schulartübergreifenden Veranstaltungen Möglichkeit eröffnen, erreichte Handlungskompe- realisiert und von einer Studienleiterin oder einem tenzen einzuschätzen, Studienleiter des IQSH geleitet. Tagungsorte sind in der – die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Selbst- Regel Ausbildungsschulen. reflexion unterstützen und dazu anregen, auf der Basis der Ausbildungsstandards individuelle Schwerpunkte Alle Angebote werden online im IQSH-Fortbildungsserver zu setzen, formix angeboten. – dazu anleiten, den Grad der Handlungsfähigkeit in der Schule entsprechend den Qualitätsdimensionen der allgemeinen Standards weiter zu professionali- sieren, – dazu anregen, eigene Arbeitsprozesse und -produkte im Portfolio zu dokumentieren und zu bewerten. 15
Teil C Ausbildung durch das IQSH Ausbildungsveranstaltungen Zur Erweiterung und Vertiefung der fachlichen, didakti- vielfältige Anregungen und Gelegenheiten gegeben, schen und pädagogischen Kompetenz sind die Lehrkräfte eigene Überzeugungen und Werthaltungen sowie eigene im Vorbereitungsdienst verpflichtet, an Ausbildungs- motivationale Orientierungen zu reflektieren und im veranstaltungen des IQSH teilzunehmen. Diese Verpflich- Austausch mit den anderen Lehrkräften im Vorbereitungs- tung bezieht sich auf die Fachrichtungen und Fächer sowie dienst Klärungen herbeizuführen. Angebote zum Kompe- auf Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht. tenzaspekt Selbstregulative Fähigkeiten (Zeitmanagement, Arbeitsorganisation) ergänzen die Ausbildung. Die Ausbildung durch das IQSH dient der Professionalisie- rung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und Die Ausbildung durch das IQSH fördert das reflexive verbindet die Theorie mit der Praxis. Die eigene Praxis Erfahrungslernen und ergänzt und erweitert die Ausbil- wird vor dem Hintergrund von Theorien, Modellen dung durch die Schule. und Konzepten reflektiert, um unterschiedliche Hand- lungsmöglichkeiten zu erschließen. Im Kern geht es damit um reflexives Erfahrungslernen. Gleichzeitig werden Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung APVO Lehrkräfte § 5 Ziel des Vorbereitungsdienstes (§ 20 LehrBG) (3) Das IQSH legt in Ergänzung der Ausbildungsstandards nach § 24 LehrBG mit Zustimmung des für Bildung zuständigen Ministeriums Ausbildungscurricula für die Lehrämter fest. Die Ausbildungscurricula bestimmen für die einzelnen Lehrämter die fachspezifischen und fachrichtungsspezifischen Standards sowie die Inhalte der Ausbildung durch das IQSH. 16
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G AUS BILDUN G DURCH DA S IQSH APVO Lehrkräfte § 8 Ausbildung durch das IQSH (§ 26 LehrBG) (1) Die Ausbildung durch das IQSH umfasst 360 Zeitstunden. Die Ausbildungsveranstaltungen bestehen aus Pflicht- und Wahlveranstaltungen. Mindestens 288 Zeitstunden entfallen auf Pflichtveranstaltungen, die sich zu gleichen Teilen auf die Fächer und/oder Fachrichtungen sowie Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht verteilen sollen. (…) Die Ausbildung durch das IQSH wird von Studienleiterinnen und Studienleitern wahrgenommen. Sie müssen grundsätzlich für das betreffende Fach oder die betreffende Fachrichtung die Lehrbefähigung und die Berechtigung haben, in der entsprechenden Schulstufe oder den entsprechenden Schulstufen Unterricht zu erteilen. (2) Die Ausbildung des IQSH in den Fächern, den Fachrichtungen und Pädagogik berücksichtigt die spezifischen Anforderungen an das jeweils angestrebte Lehramt. (…) Die Ausbildung soll in einer Ausbildungsschule stattfinden (Ausbildungstag). (3) Außer den Einführungsveranstaltungen gehören zu den Ausbildungsveranstaltungen 1. in der Ausbildung für die Lehrämter der allgemein bildenden Schularten a) Veranstaltungen in jedem der Fächer nach § 12 Absatz 1 LehrBG unter Einbeziehung von integrierten Fächern; wenn in der Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt) Musik als Doppelfach studiert wurde, ausschließlich Veranstaltungen im Fach Musik, b) Veranstaltungen in Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht; 2. in der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik a) Veranstaltungen in den zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen einschließlich der Pädagogik und Schul- und Dienstrecht sowie der fachrichtungsbezogenen Beratung, b) Veranstaltungen in einem Fach; 3. in der Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen a) Veranstaltungen in der Fachrichtung, b) Veranstaltungen im Fach, c) Veranstaltungen in Berufspädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht. Die Ausbildung umfasst auch die Themenbereiche Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik, durchgängige Sprachbildung und Vermittlung von Medienkompetenz (§ 24 Absatz 1 Satz 2 LehrBG). Die Ausbildung bezieht als besondere Anforderung mit ein die Bedeutung von Sprache, Geschichte und Kultur der nationalen dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe und der Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie die Bedeutung des Niederdeutschen für das Land Schleswig-Holstein (§ 2 Absatz 3 Satz 5 LehrBG). (4) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind für die Ausbildung durch das IQSH von Schulveranstaltungen im notwendigen Umfang freigestellt. (5) In besonderen Fällen können Veranstaltungen durch gleichwertige Maßnahmen des IQSH ersetzt werden. Erläuterungen und Hinweise Organisation der Ausbildung dass jede Schule in Schleswig-Holstein Ausbildungsschule Die folgenden Ausführungen gelten für die Lehrämter an sein kann. Für jeden Kreis wurde ein Kontingent ermittelt, allgemein bildenden Schulen; die Ausbildungsgänge das die Zahl der zuzuweisenden Lehrkräfte im Vorberei- in den Lehrämtern für Sonderpädagogik und an berufs- tungsdienst festlegt. Zum anderen wird bei der Zuweisung bildenden Schulen weichen in Teilen ab. der Ortswunsch der Lehrkräfte, soweit es möglich ist, Die Zuweisung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu beachtet. Fächerkombinationen werden in der Zuweisung den Ausbildungsschulen folgt zum einen dem Prinzip, nicht berücksichtigt. 17
AU SB I L D UN G UN D P R Ü F U NG AU SB I LDU NG DU R C H DA S IQS H Ausgebildet wird in den beiden Fächern, für die ein ent- Um lange Wegstrecken für Fahrten zur Ausbildung weit- sprechender Studienabschluss vorliegt, sowie in Pädago- gehend zu vermeiden, werden die Gruppen möglichst gik einschließlich Schul- und Dienstrecht. schulortnah gebildet. Die Ausbildung der Lehrkräfte umfasst in jedem der Den Ausbildungsgruppen ist jeweils eine Studienleiterin beiden Fächer oder Fachrichtungen sowie in Pädagogik oder ein Studienleiter fest zugeordnet. jeweils 120 Stunden. Grundlage sind Curricula, die durch das für Bildung zuständige Ministerium genehmigt Die Ausbildung durch das IQSH findet an Mittwochen in wurden. ganztägigen Veranstaltungen statt. Um die vielfältigen Fächerkombinationen ohne Überschneidungen ausbilden Die Ausbildung wird in Gruppen durchgeführt. Die Zuord- zu können, ist ein fester Terminplan vorgegeben, in dem nung zu den Ausbildungsgruppen wird am Beginn des in einem Zyklus von vier aufeinanderfolgenden Wochen Vorbereitungsdienstes vorgenommen. Dabei ersetzen jedem Mittwoch eine Reihe von Fächern zugeordnet ist. die neu zugeordneten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Veranstaltungen in Pädagogik können an jedem Mittwoch die Lehrkräfte, die nach Bestehen der Staatsprüfung durchgeführt werden. ausgeschieden sind (semesterheterogene Gruppen). Beispiel: 10.02.2016 1 PÄD DEU MAT ENG PHY SPO KUN VBB GES LAT MUS2 SPAN 17.02.2016 2 PÄD DEU GEO BIO DAE RKA HWS FRAN WPO 24.02.2016 3 PÄD GEO MAT BIO CHE SPO MUS REV GES PHI HWS FRAN SPAN GRI TXL RUS WPO TEC 02.03.2016 4 PÄD ENG CHE KUN REV LAT Die Ziffern 1 bis 4 kennzeichnen die Ausbildungsgänge Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, in deren Unterricht (Schienen). Eine Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, die der hospitiert wird, durchgeführt werden. Gruppe DEU auf Schiene 1 zugeordnet wurde, nimmt über Jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst wird achtmal 18 Monate ihre Ausbildung im Fach Deutsch auf Schiene 1 während der Ausbildungszeit von den Studienleiterinnen wahr. und Studienleitern, die die Ausbildungsgruppen leiten, Die Grundidee ist, dass jede Lehrkraft im Vorbereitungs- in ihrem eigenverantwortlichen Unterricht beraten; dienst in einem solchen Zyklus drei Veranstaltungen wahr- dreimal in jedem Fach und zweimal in Pädagogik. Die nimmt, eine in jedem Fach und eine in Pädagogik. Damit Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erhalten auf Antrag ist sichergestellt, dass der vorgeschriebene Ausbildungs- zwei weitere Ausbildungsberatungen; die Zuordnung zu umfang in den 18 Monaten des Vorbereitungsdienstes den Fächern oder zu Pädagogik steht den Lehrkräften im wahrgenommen werden kann. Vorbereitungsdienst frei. Über die gruppenorientierte Pflichtausbildung hinaus werden in einigen Fächern und in Pädagogik weitere rele- Im zweiten Halbjahr fertigen die Lehrkräfte im Vorberei- vante Themen durch Studienleiterinnen oder Studienleiter tungsdienst die vorgeschriebene Hausarbeit; sie wählen mit besonderer Expertise angeboten (Niederdeutsch, dafür ein Fach, eine Fachrichtung oder Pädagogik und Sonderpädagogisches Basiswissen, Integrierte eine Studienleiterin oder einen Studienleiter, mit der/dem Naturwissenschaften, Weltkunde, Strahlenschutz). Diese das Thema abgesprochen wird und die/der die Arbeit für die Fächer und für Pädagogik vorgeschriebenen bewertet. Veranstaltungen müssen während der Ausbildungszeit Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die den Vorberei- einmal belegt werden. tungsdienst in der Zeit vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar Der vierte (freie) Mittwoch kann für eigene Arbeitsvor- 2021 aufgenommen haben, kann die Abschlussarbeit eines haben oder zur Hospitation in kooperierenden Schulen IQSH-Zertifikatskurses „Deutsch als Zweitsprache“ oder in anderen Institutionen genutzt werden. als Ersatz für die Hausarbeit anerkannt werden. Angestrebt wird, dass an jedem Ausbildungstag im Unter- richt einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hospitiert In der abschließenden Staatsprüfung sind zwei Fach- wird. Diese gezeigte Unterrichtsstunde wird gemeinsam studienleiterinnen oder Fachstudienleiter des IQSH als mit der Gruppe ausgewertet. In der Regel wird jede Prüferin oder Prüfer eingesetzt. Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einmal während des Vorbereitungsdienstes Unterricht vor der jeweiligen Insgesamt besteht im Vorbereitungsdienst eine Einheit Ausbildungsgruppe zeigen. von Ausbilden, Beraten und Prüfen. Die regelhafte Einbindung einer Hospitation hat zur Folge, dass die Ausbildungsveranstaltungen an den Schulen der 18
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G AUS BILDUN G DURCH DA S IQSH Ausbildungsberatung Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung APVO Lehrkräfte § 9 Ausbildungsberatung Die Studienleiterinnen und Studienleiter des IQSH führen Unterrichtsbesuche mit Beratungen in den Ausbildungsschulen durch: 1. im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt) und im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I je drei Beratungen in den Fächern und zwei Beratungen in Pädagogik; im Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik je drei Beratungen in den Fachrichtungen und zwei Beratungen im Fach; 2.im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen drei Beratungen im Fach und drei Beratungen in der Fachrichtung sowie zwei Beratungen in der Berufspädagogik. 3. Auf Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sind bis zu zwei weitere Ausbildungsberatungen im Fach, der Fachrichtung, Pädagogik oder Berufspädagogik durchzuführen. Erläuterungen und Hinweise Im Rahmen der Ausbildung durch die Schule hospitieren Die Ausbildungsberatung stellt die Ausbildungsstandards die Ausbildungslehrkräfte regelmäßig im Unterricht der ins Zentrum. Ausbildungsstandards schaffen Klarheit Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und geben ihnen Rück- hinsichtlich der anzustrebenden Arbeitsergebnisse und meldungen zu unterschiedlichen Aspekten des gezeig- basieren auf den Vorschriften des Lehrkräftebildungs- ten Unterrichts. Die Ausbildungsberatung erweitert gesetzes, des Schulgesetzes, den Fachanforderungen be- diese Rückmeldungen durch die Expertise der Studien- ziehungsweise Lehrplänen sowie den vorhandenen leiterinnen und Studienleiter des IQSH. Die Lehrkräfte Bildungsstandards für die einzelnen Fächer und Fachrich- im Vorbereitungsdienst erhalten durch die externe Sicht tungen. Die Ausbildungsberatung intensiviert den Diskurs weitere Impulse für die Reflexion ihrer Erfahrungen und für zwischen Schule und IQSH durch die Konkretisierung und die Weiterentwicklung ihres Unterrichts. Interpretation der einzelnen Ausbildungsstandards. Sie Basis der Ausbildungsberatung ist deshalb eine von den nutzt diese als Hintergrundfolie, vor der die Inhalte des Lehrkräften im Vorbereitungsdienst geplante und durch- Beratungsgesprächs erörtert und Beobachtungen und geführte Unterrichtsstunde. Rückmeldungen zu didaktisch- Rückmeldungen reflektiert werden. Aus dieser Reflexion methodischen Entscheidungen, zur Umsetzung im Unter- können Schwerpunkte für weiteres Lernen abgeleitet richt und zum Lehrerverhalten schließen sich an. Mit der werden. Einbettung der Einzelstunde in die Unterrichtseinheit und in das Fachcurriculum werden langfristige pädagogische Die Ausbildungsberatung unterstützt die Ausbildung Ziele und Bildungsziele deutlich. Fragen der Fachanforder- durch die Ausbildungslehrkräfte. Die Arbeit der Ausbil- ungen beziehungsweise Lehrpläne, der Bildungsstan- dungslehrkräfte ist im Wesentlichen durch gemeinsame dards, der Diagnostik und der Überprüfung der Lern- Planungsgespräche mit den Lehrkräften im Vorberei- fortschritte ergänzen deshalb die Rückmeldungen zur tungsdienst, durch Hospitationen und deren Auswertun- gezeigten Einzelstunde. gen gekennzeichnet. Es entsteht hierbei ein Arbeitszyklus, der Zielsetzung, Umsetzungsplanung, Durchführung sowie Ausbildungsberatung wird als Austausch von Experten mit Beobachtung und Reflexion umfasst. Bezogen auf diesen unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven verstan- Zyklus leistet die Beratung einen Beitrag für die den. Eine Beurteilung durch Noten ist nicht vorgesehen. Optimierung der gemeinsamen Arbeit der Ausbildungs- Ziel ist, aus der wechselseitigen Reflexion eine Optimie- lehrkraft und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. rung des Unterrichts und damit eine Optimierung der Die Arbeit der Ausbildungslehrkräfte ist eingebettet in Ausbildung insgesamt zu erreichen. das Konzept der Ausbildung durch die Schule. Fragen Ausbildungsberatung kann über diesen Kern der Unter- der Gestaltung der Ausbildung durch die Schule und der richtsberatung hinausgehen und andere Aspekte der Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes können im Ausbildung im Vorbereitungsdienst thematisieren. Inhalte Rahmen der Ausbildungsberatung thematisiert werden. dieser Beratung können durch alle Beteiligten in die Bera- Die Ausbildungsberatung zielt darauf, die beiden Aus- tungsgespräche eingebracht werden. bildungssäulen Schule und IQSH gut aufeinander abzu- 19
AU SB I L D UN G UN D P R Ü F U NG AU SB I LDU NG DU R C H DA S IQS H stimmen. Von dem regelmäßigen, intensiven Austausch Gespräch vor. Die Inhalte ergeben sich aus den über inhaltliche und curriculare Fragen des Faches oder vereinbarten Beobachtungsschwerpunkten, aus der der Fachrichtung beziehungsweise über pädagogische Reflexion und aus den Aspekten, die die Beteiligten Fragestellungen profitiert sowohl das IQSH als auch die im Rückblick auf die Unterrichtsstunde thematisieren Schule. Ausbildungsberatung dient dem Ziel, aus der möchten. wechselseitigen Reflexion der eigenen Positionen eine – Aus dem Gespräch heraus werden konkrete Optimierung der Ausbildung zu erreichen. Entwicklungsperspektiven formuliert und mögliche Wege der Umsetzung skizziert. Es kann sinnvoll sein, Organisatorische Umsetzung die getroffenen Verabredungen schriftlich zu fixieren. Die Termine und der Zeitpunkt am Tag der Beratung – Am Ende sollten einige Gedanken zum Verlauf des sind unter anderem mit Rücksicht auf die Unterrichts- Gesprächs stehen. Die Gesprächspartner können sich verpflichtung der Studienleiterinnen und Studienleiter ein Feedback zum Verlauf und zum Ergebnis geben. festzulegen. Dazu stimmt die Studienleiterin oder der Studienleiter die Beratungstermine mit der Lehrkraft im Über das auswertende Gespräch zur hospitierten Stunde Vorbereitungsdienst langfristig ab. Diese wiederum klärt hinausgehend können Inhalte und Aspekte besprochen die Termine mit der Schulleitung und der Ausbildungs- werden, die sich aus der Ausbildungssituation ergeben. lehrkraft. Spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin informiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Studienleiterin oder den Studienleiter schriftlich über – das Thema der Unterrichtseinheit und die Ein- bettung der geplanten Unterrichtsstunde in diese Unterrichtseinheit, – die von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, der Ausbildungslehrkraft und gegebenenfalls durch die Ausbildungsschule gewünschten Schwerpunkte der Beratung. Außerdem sollte mitgeteilt werden, welche Personen an der Beratung teilnehmen werden. Am Beratungstag legt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine schriftliche Unterrichtsvorbereitung vor. Der Unter- richtsentwurf ist in Umsetzung der Hinweise bezüglich der Staatsprüfung zu fertigen. Der zeitliche Umfang der Ausbildungsberatung umfasst in der Regel eine Hospitationsstunde und eine Unterrichts- stunde zur Beratung. An der Ausbildungsberatung sind in der Regel neben der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Ausbildungslehrkraft und gegebenenfalls die Schulleiterin oder der Schulleiter beteiligt. Unterrichtsbeobachtung und Auswertung Die Studienleiterin oder der Studienleiter und die Aus- bildungslehrkraft beobachten den Unterricht. Dabei ist eine Fokussierung auf vereinbarte Aspekte sinnvoll. Die auswertende Besprechung umfasst die folgenden Schritte: – Nach dem Unterricht reflektiert zunächst die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Stunde. – Die Studienleiterin oder der Studienleiter schlägt eine inhaltliche und zeitliche Struktur für das weitere 20
S C H U LARTTEAM SONDER PÄDAGOG IK WIS S E N S WE RTE S ÜBE R S ON DE RPÄDAGOGIK IN S CHLE S WIG-HO L ST E IN Teil D Ausbildungsbegleitende Prüfungsleistungen Ausbildungsdokumentation (Portfolio) Intention Mit dem Portfolio weist die Lehrkraft im Vorbereitungs- des Lehrens als auch des Lernens. Das Portfolio bietet der dienst die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen nach Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit der und dokumentiert die Ergebnisse der eigenen Arbeit Selbstdarstellung (Prozessorientierung). Die Ausbildungs- (Produktorientierung). Außerdem informiert sie im Portfolio standards stellen den Orientierungsrahmen für die gefor- durch auswertende Berichte über ihre Entwicklung sowohl derte Reflexion und die jeweils notwendige Evaluation dar. Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung APVO Lehrkräfte § 10 Ausbildungsdokumentation (Portfolio) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen ein Portfolio, das die Dokumentation der eigenen Arbeit sowie eine Auflistung der am IQSH wahrgenommenen Ausbildungsveranstaltungen nach § 8 enthält. Die Dokumentation enthält auswertende Berichte über die eigenen unterrichtlichen und schulischen Aktivitäten, die Unterrichtshospitationen und die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (§ 8 Absatz 1). Der Textteil der Dokumentation soll einen Umfang von etwa zehn Seiten haben. APVO Lehrkräfte § 17 Prüfung (1) Zwei Wochen vor der Prüfung reicht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst für jedes Mitglied der Prüfungskommission ein Exemplar der Ausbildungsdokumentation (§ 10) ein; diese wird zu den Prüfungsakten genommen. Am Prüfungstag legt sie jedem Mitglied der Prüfungskommission für jede Unterrichtsstunde eine kurze erläuternde schriftliche Unterrichtsvorbereitung vor. (4) Zum Abschluss der Prüfung findet ein Prüfungsgespräch im Umfang von 45 bis 60 Minuten zwischen der Prüfungskommission und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst statt, in dem die Ausbildungsdokumentation (Portfolio) und die pädagogische Arbeit insgesamt reflektiert werden und eine Befragung zum Schul- und Dienstrecht erfolgt. Anschließend benotet die Prüfungskommission diesen Prüfungsteil. 21
AU SB I L D UN G UN D P R Ü F U NG AU SB I LDU NGSB EGLEI TEN DE P RÜFUN GS LE ISTUN GE N Erläuterungen und Hinweise Leitfragen und Bewertung Empfohlen wird, auswertende Berichte nach jedem Aus- Leitfragen für das Portfolio sind: bildungshalbjahr zu erstellen. Sinn dieser Empfehlung ist, – Was habe ich getan? das Portfolio als Instrument prozessbegleitender Reflexion – Was habe ich daraus gelernt? zu nutzen. Das Portfolio ist nicht als „zweite Hausarbeit“ – Welche Konsequenzen ziehe ich daraus? gedacht. Die auswertenden Berichte sollen einen Gesamtumfang Das Portfolio wird nicht benotet. Es wird im Rahmen des von etwa zehn Seiten haben. Da ein Portfolio Auskünfte Prüfungsgespräches am Prüfungstag zusammen mit der über besondere Vorhaben enthalten soll, sind Anlagen pädagogischen Arbeit am Prüfungstag reflektiert und möglich. berücksichtigt. Eine Vorlage für das Portfolio steht den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst als Download zur Verfügung. Gliederung und Umfang Das Portfolio ist wie folgt gegliedert: Hausarbeit – Persönliche Daten – Ausbildung durch die Schule Intention – Ausbildungsberatungen In der Masterarbeit wird zum Abschluss des Lehramtsstu- – Auswertende Berichte diums die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten in – Ausbildung durch das IQSH komplexeren Zusammenhängen dokumentiert. In der Hausarbeit zur Staatsprüfung dokumentiert und reflek- Die auswertenden Berichte sollen versehen sein mit tiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst exemplarisch – einer Darstellung der persönlichen Schwerpunkt- Aspekte der eigenen Unterrichtspraxis und deren Wir- setzung (Unterricht, Schulleben, Hospitationen, kungen. Dabei werden Ideen, Anregungen und didakti- Veranstaltungen) und Begründung (individuelles sche Prinzipien aus den Ausbildungsveranstaltungen in Interesse, Vorkenntnisse, Erfahrungen, persönliche der Unterrichtspraxis erprobt. In der Hausarbeit wertet Zielsetzung), die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst aus, wie wirksam – einer Bilanzierung der Arbeit (z. B. im Hinblick auf ihr unterrichtliches Handeln gewesen ist, und zieht Unterricht, auf die Integration in das Kollegium, auf daraus Schlussfolgerungen für die zukünftige Arbeit. das Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern), Der Orientierungsrahmen für Hausarbeiten sind die – der Formulierung der Konsequenzen und der Planung allgemeinen Ausbildungsstandards. weiterführender Arbeitsschritte. Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung APVO Lehrkräfte § 11 Hausarbeit (1) Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst fertigt eine Hausarbeit an. In der Hausarbeit dokumentiert und reflektiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst exemplarisch Aspekte der eigenen schulischen Praxis und deren Wirkungen. Dabei werden Ideen, Anregungen und didaktische Prinzipien aus den Ausbildungsveranstaltungen (§ 8 Absatz 1) erprobt. (2) Das Thema der Hausarbeit wird in Absprache mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst von einer Studienleiterin oder einem Studienleiter des IQSH gestellt, deren oder dessen Fachgebiet das Thema zuzuordnen ist. Nicht zulässig ist für die Hausarbeit ein Thema, in dem die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst bereits eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben hat. Die Themenstellung muss spätestens drei Monate vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres erfolgen. (3) Die Hausarbeit soll einen Umfang von etwa 20 Seiten haben. Am Schluss der Hausarbeit hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zu versichern, dass die Arbeit selbstständig angefertigt ist und nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt worden sind. Drei Monate nach Themenstellung müssen zwei Exemplare der Hausarbeit zur Benotung eingereicht werden. (4) Die Hausarbeit wird von der Studienleiterin oder dem Studienleiter des IQSH benotet, die oder der das Thema gestellt hat. Das IQSH übersendet der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst das Gutachten über die Hausarbeit. 22
AU SB I LDUN G UN D P RÜFUN G AUS BILDUN GS BE GLE ITE N DE P RÜFUN GS LE IST UNG E N Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kann eine schriftliche Stellungnahme abgeben. (5) Die Hausarbeit, deren Benotung und die Stellungnahme der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst werden zu den Prüfungsakten genommen. Erläuterungen und Hinweise Themenfindung tens ergeben. Die Studienleiterin oder der Studienleiter Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst entscheidet, wann schickt die Exemplare der Hausarbeit mit dem Gutachten sie die Hausarbeit anfertigt. Sie berücksichtigt dabei ihren an das IQSH. unterrichtlichen Einsatz und die Rahmenbedingungen Das Gutachten wird der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ihrer Ausbildungsschule. vom IQSH zugestellt. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst Die Hausarbeit wird in einem der Fächer, einer der Fach- sendet es innerhalb von zwei Wochen unterschrieben, richtungen oder in Pädagogik geschrieben. Hausarbeiten gegebenenfalls mit einer Stellungnahme versehen, zurück. können in den integrierten Fächern (Weltkunde, Integrierte Eine Stellungnahme wird der Prüferin oder dem Prüfer Naturwissenschaften) angefertigt werden, wobei das Fach zugeleitet mit der Bitte, in Würdigung der vorgetragenen der angestrebten Lehrbefähigung den Schwerpunkt Einwände die Beurteilung noch einmal zu überdenken. bilden muss. Mögliche Veränderungen des Gutachtens oder der ab- schließenden Bewertung dürfen nicht zum Nachteil der Unterrichtsbezug Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vorgenommen werden. Der Unterricht, auf den die Hausarbeit bezogen ist, kann Das Gutachten und gegebenenfalls die Stellungnahme im Rahmen des Einsatzes im eigenverantwortlichen oder werden der Prüfungsakte hinzugefügt. angeleiteten Unterricht erteilt werden. Die Hausarbeit nimmt ausgewählte Aspekte des erteilten Unterrichts in Veröffentlichung den Blick. Eine Vorgabe über die Anzahl der Unterrichts- Hausarbeiten, die vom IQSH als exemplarisch angesehen stunden, auf die sich die Hausarbeit bezieht, ist nicht werden, können mit Einwilligung der Lehrkraft im vorgesehen. Vorbereitungsdienst in elektronischer Form in die Bibliothek des IQSH eingestellt werden. Themenfestlegung Das Thema wird zwischen der Lehrkraft im Vorbereitungs- Hinweise zur Struktur dienst und einer Studienleiterin oder einem Studienleiter Die Hausarbeit hat einen Umfang von insgesamt etwa des IQSH vereinbart und daraufhin von der Studienleiterin 20 Seiten. Hiervon kann auf Antrag der Lehrkraft im oder dem Studienleiter des IQSH festgelegt. Das Form- Vorbereitungsdienst in der Ausbildung in den Lehrämtern blatt der Themenstellung (siehe Anhang) wird anschließend an berufsbildenden Schulen abgewichen werden. Über durch das IQSH zur Prüfungsakte genommen. den Antrag entscheidet die Studienleiterin oder der Die Themenstellung muss spätestens drei Monate vor Studienleiter. Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres erfolgen. Anhänge oder Dokumentationen sind auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Schriftart ist Arial mit dem Zeilenabstand Abgabe 1,0; der Schriftgrad beträgt 12 Pt. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reicht spätestens drei Monate nach Themenstellung zwei Exemplare der Die Gliederung der Hausarbeit kann sich an folgendem Hausarbeit in gebundener Form beim IQSH ein. Vorschlag orientieren: Bei triftigen Gründen (z. B. Krankheit) kann eine Verlän- gerung des Bearbeitungszeitraums gewährt werden. Die 1. Problemstellung (max. vier Seiten) Verlängerung ist von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst Bezug zu den Inhalten der Ausbildung und zu den schriftlich beim IQSH zu beantragen. Ausbildungsstandards, Leitfragen, Zielvorstellungen 2. Unterrichtspraxis (ca. acht Seiten) Beurteilung Planung, ausgewählte Aspekte des Unterrichts- Die Studienleiterin oder der Studienleiter des IQSH geschehens beurteilt die Hausarbeit in der Regel innerhalb von vier 3. Evaluation und persönliches Resümee (ca. acht Wochen nach Eingang der Hausarbeit. Der Text des Seiten) Verfahren, Ergebnisse, Schlussfolgerungen Gutachtens hat einen Umfang von etwa einer Seite und endet mit einer ganzen Note (siehe Formblatt). Die Note muss sich schlüssig aus den Formulierungen des Gutach- 23
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