Ausbildung - Prüfung APVO Lehrkräfte 2016 - Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein

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Ausbildung - Prüfung APVO Lehrkräfte 2016 - Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein
Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein

Ausbildung – Prüfung
APVO Lehrkräfte 2016

                                                www.iqsh.de

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
                                                       1
Im p re s s u m

Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein
Ausbildung − Prüfung
APVO Lehrkräfte 2016

Herausgeber
Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen
Schleswig-Holstein (IQSH)
des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
Dr. Maike Abshagen, stellvertretende Direktorin
Schreberweg 5, 24119 Kronshagen
http://www.iqsh.schleswig-holstein.de
https://twitter.com/_IQSH

Bestellungen
Tel.: +49 (0)431 5403-148
Fax: +49 (0)431 988-6230-200
E-Mail: publikationen@iqsh.landsh.de

Autor:
Fritz-Gerhard Glindemann, bis zum 31.07.2017 Abteilungsleiter Ausbildung und Qualifizierung

Gestaltung
Meike Voigt Grafikdesign, Kiel

Publikationsmanagement und Lektorat
Petra Haars, Stefanie Pape, Elke Wiechering

Bildnachweis:
© fotolia.com

Druck:
Umschlag: Druck + Digital Drachensee, Kiel
Innenteil: IQSH-Hausdruckerei, Michael Jannig

Druck auf FSC-zertifiziertem Papier

Aktualisierte Fassung vom August 2019

© IQSH            Januar 2016    Feb 16       Jul 16   Aug 17   Feb 18   Mrz 18
Auflagenhöhe      1.000          300          3.500    500      60       200

Best.-Nr. 04/2016

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Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein

Ausbildung – Prüfung
APVO Lehrkräfte 2016

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Inhalt

Vorbemerkung – 7

Teil A: Grundlagen – 8
        Ausbildungsstandards – 8

Teil B: Ausbildung durch die Schule – 12
        Das Ausbildungskonzept der Schule – 12
        Aufgaben der Schulleiterin / des Schulleiters – 13
        Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte – 14
        Qualifizierung der Ausbildungslehrkräfte – 15

Teil C: Ausbildung durch das IQSH – 16
        Ausbildungsveranstaltungen – 16
        Ausbildungsberatung – 19

Teil D: Ausbildungsbegleitende Prüfungsleistungen – 21
        Ausbildungsdokumentation (Portfolio) – 21
        Hausarbeit – 22
        Dienstliche Beurteilung – 26

Teil E: Prüfung – 27
		 Organisation der Staatsprüfung – 27
		Unterrichtsstunden – 30
		 Aufgabe im Bereich Pädagogik, Fachdidaktik,
		 Diagnostik, Schulentwicklung – 31
		Prüfungsgespräch – 32
		 Festlegung der Prüfungsnote – 33
		 Niederschrift – 34

Teil F:   Anlagen – 35
		        Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – 36
		        Festlegung von Thema und Abgabetermin der Hausarbeit – 48
		        Gutachten zur Hausarbeit (Formblatt) – 50
		        Dienstliche Beurteilung (Formblatt) – 52
		        Niederschrift (Formblatt) – 53

Teil G: ABC des Vorbereitungsdienstes – 60

Teil H:   Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner – 66
		        im IQSH – 66
		        im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) – 67
		        beim Hauptpersonalrat der Lehrkräfte - 67

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Vorbemerkung

Mit dieser Broschüre werden Hinweise gegeben, wie            Die der inhaltlichen Ausbildung zugrundeliegenden
die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsverord-          Curricula wurden vom IQSH in Abstimmung mit den
nung (APVO Lehrkräfte) in der Ausbildung und in der          Fachaufsichten für alle Lehrämter aktualisiert. Sie
abschließenden Staatsprüfung umzusetzen sind.                sind lehramtsspezifisch gefasst und beschreiben für
Die vorliegende Broschüre enthält Informationen und          jedes Lehramt die Ausbildung in den Fächern und in
Hinweise zu den Ausbildungsstandards, zur Ausbildung         Pädagogik fokussiert auf die besonderen Anliegen der
durch die Schule und das IQSH sowie zur Ausbildungs-         unterschiedlichen Schularten und Schulstufen.
beratung. Darüber hinaus sind alle für die Handhabung
der Staatsprüfung relevanten Informationen in dieser         Einzelauskünfte erteilen die am Ende der Broschüre
Publikation dargestellt.                                     genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Im Juni 2017 haben die Regierungsfraktionen im Rahmen
des Koalitionsvertrags vereinbart, die lehramtsspezifische
Ausbildung zu stärken. Das bedeutet, dass die Lehrkräfte
mit Sekundarstufe I-Fächern gemeinsam ausgebildet
werden ebenso die Lehrkräfte mit den Sekundarstufe II-
Fächern. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst wird in
diesen Lehrämtern deshalb mit dem Einstellungstermin
am 1. August 2017 umgestellt. Für die Lehrkräfte im Vorbe-
reitungsdienst bedeutet dies, dass sie von einer Studien-
leiterin oder einem Studienleiter des angestrebten Lehr-
amts ausgebildet, beraten und geprüft werden.

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Teil A
Grundlagen

Ausbildungsstandards
Ausbildungsstandards sind die verbindliche Grundlage       mulierung der Ausbildungsstandards sind die rechtlichen
der Arbeit aller an der Ausbildung Beteiligten. Sie be-    Vorgaben, die insbesondere im Lehrkräftebildungsgesetz,
schreiben im Einzelnen, über welche beruflichen Kompe-     im Schulgesetz, in den Fachanforderungen beziehungs-
tenzen Lehrkräfte verfügen müssen, damit sie mit Kin-      weise Lehrplänen sowie in den von der KMK beschlosse-
dern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen        nen Bildungsstandards enthalten sind, berücksichtigt
von Schule und Unterricht arbeiten können. Bei der For-    worden.

Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                 APVO Lehrkräfte § 5
                                           Ziel des Vorbereitungsdienstes
                                                    (§ 20 LehrBG)

(1) Der Vorbereitungsdienst soll entsprechend der spezifischen Anforderungen nach § 20 Lehrkräftebildungsgesetz
dazu befähigen, Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und Begabung sowie unterschiedlicher
sozialer und kultureller Herkunft zu fördern. Er soll zudem dazu befähigen, Entwicklungsprozesse der Schulen mit zu
gestalten.
(2) Die Überprüfung der Ausbildungsstandards nach § 24 Absatz 1 LehrBG und deren Umsetzung obliegen der
Schulaufsicht.
(3) Das IQSH legt in Ergänzung der Ausbildungsstandards nach § 24 LehrBG mit Zustimmung des für Bildung
zuständigen Ministeriums Ausbildungscurricula für die Lehrämter fest. Die Ausbildungscurricula bestimmen für die
einzelnen Lehrämter die fachspezifischen und fachrichtungsspezifischen Standards sowie die Inhalte der Ausbildung
durch das IQSH.

                                               APVO Lehrkräfte § 7
                                            Ausbildung durch die Schule
                                                   (§ 25 LehrBG)

(1) Die Ausbildung durch die Schule basiert auf einem Ausbildungskonzept der Schule, das an den Ausbildungsstandards
ausgerichtet ist.
(6) (…) Die Ausbildungslehrkräfte haben die Aufgabe, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der schulischen
Bildungsarbeit und der pädagogischen Arbeit den Ausbildungsstandards entsprechend anzuleiten, zu beraten und zu
unterstützen. (…)

8
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G GRUN D L AG E N

Erläuterungen und Hinweise                                   Lehrkräfte in Teams die Entwicklungsprozesse ihrer Schule.
Rechtliche Grundlage für die Ausbildung während              Im Rahmen der Schulprogrammarbeit werden Ziele und
des Vorbereitungsdienstes und für die Staatsprüfung          Arbeitsvorhaben gemeinsam festgelegt, umgesetzt und
ist die Landesverordnung über die Ordnung des                regelmäßig überprüft. Lehrkräfte gestalten darüber hinaus
Vorbereitungsdienstes und die Staatsprüfung für              die Zusammenarbeit mit den Eltern und mit den weiteren
Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung              Partnern von Schule und sorgen dafür, dass Schulen ihre
Lehrkräfte APVO Lehrkräfte) vom 9. Dezember                  Rolle im regionalen Netzwerk aktiv wahrnehmen. Für ihre
2015. Die Verordnung ist im Anhang abgedruckt.               Arbeit in Unterricht und Schule haben Lehrkräfte Anspruch
Darüber hinaus hat das für Bildung zuständige                auf professionelle Unterstützung durch das IQSH.
Ministerium Ausbildungsstandards erlassen, die in fünf
Qualitätsbereichen die Anforderungen an die Lehrkräfte
und damit die Ziele der Ausbildung beschreiben.              Qualitätsbereiche und Indikatoren
                                                             Die Qualität des Handelns von Lehrkräften zeigt sich in
                                                             Prozessen und deren Ergebnissen. Die folgende Grafik
Leitbild für das Handeln von Lehrkräften                     veranschaulicht wesentliche Qualitätsbereiche. Prozess-
Gesellschaftliche und politische Herausforderungen durch     und Ergebnisdimensionen stehen in einem dynamischen
eine zusammenwachsende Welt, die voranschreitende            und wechselseitigen Zusammenhang. Die Qualitätsdimen-
Integration Europas, die Fortschritte in Wissenschaft und    sionen werden durch Indikatoren differenziert.
Technik sowie neue Ergebnisse der Schulforschung führen
zu Veränderungen im Bildungswesen, die sich bis in die
tägliche Unterrichtspraxis auswirken.

Der Erfolg von Schule hängt wesentlich von ihren Lehr-
kräften ab. Das zentrale Tätigkeitsfeld ist der Unterricht
als Ort für pädagogische Prozesse und Bildungsprozesse.
Wirksamer Unterricht basiert auf klaren Zielsetzungen, wie
sie in den Fachanforderungen beziehungsweise Lehr-
plänen und in den Bildungsstandards formuliert sind, und
nimmt die unterschiedlichen Denk- und Handlungsansätze
der Schülerinnen und Schüler auf. In einem schüleraktivie-
renden Unterricht arbeiten die Lernenden entsprechend
ihrem Entwicklungsstand verantwortlich mit. Lehrkräfte
fördern Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz.
Sie vermitteln Lernstrategien und regen zur kritischen
Selbstreflexion an mit der Chance zur Korrektur des
eigenen Handelns. Lehrkräfte reflektieren systematisch
über ihre unterrichtlichen Erfahrungen und entwickeln ihre
Kompetenzen weiter.

Der Erfolg von Schule hängt von der Professionalität der
Arbeit ab. Lehrkräfte sind Expertinnen und Experten für
pädagogische Prozesse und Bildungsprozesse. Sie über-
nehmen Verantwortung für die Vermittlung gesellschaftlich
bedeutsamer Inhalte an Lernende. Lehrkräfte sorgen vor
allem für die Befähigung der Lernenden zur Selbstregulie-
rung der eigenen Lernprozesse. Lehrkräfte nehmen päda-
gogische Aufgaben bewusst wahr, vermitteln gesellschaft-
liche Normen und Werte. Sie sind Vorbilder für gegen-
seitige Achtung und Toleranz.

Der Erfolg von Schule hängt ebenso von der systemati-
schen Gestaltung der Schule als Ganzes ab. Voraussetzung
dafür ist gelingende Kommunikation unter den Lehrkräften
und in der Schulgemeinschaft. In einer Schule mit ge-
stärkter Eigenverantwortung gestalten und evaluieren

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AU SB I L D UN G UN D P R Ü F U NG GR U NDLAGEN

                               Ausbildungsstandards – Qualitätsbereiche

                    Mitgestaltung und Entwicklung
                              von Schule

                        Planung, Durchführung                                              Pädagogische Effekte
                            und Evaluation                                                   Bildungseffekte
                            von Unterricht

          Selbstmanagement                        Pädagogik, Beratung

                              Prozessqualität                                                   Ergebnisqualität

I. Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht

     1.    Die Lehrkraft i. V. plant mittelfristig Unterricht unter Berücksichtigung der Lehrpläne/Fachanforderungen.

     2.    Die Lehrkraft i. V. plant Unterricht im Kontext von Unterrichtseinheiten.

     3.    Die Lehrkraft i. V. gestaltet Unterricht sachlich und fachlich korrekt.

     4.    Die Lehrkraft i. V. gestaltet Unterricht entsprechend den Aspekten der Lernkompetenz (Sach-, Methoden-,
           Selbst- und Sozialkompetenz) beziehungsweise entsprechend den Vorgaben der Lernfelder (Arbeits- und
           Geschäftsprozesse) in der beruflichen Bildung.

     5.    Die Lehrkraft i. V. fördert die Selbstständigkeit der Lernenden durch eine Vielfalt schüleraktivierender
           Unterrichtsformen, insbesondere durch Vermittlung von Lern- und Arbeitsstrategien.

     6.    Die Lehrkraft i. V. bezieht Lernende aktiv in die Gestaltung von Unterricht ein.

     7.    Die Lehrkraft i. V. berücksichtigt unterschiedliche Voraussetzungen und Kompetenzen der Lernenden.

     8.    Die Lehrkraft i. V. dokumentiert die Kompetenzentwicklung der Lernenden mit unterschiedlichen Verfahren.

     9.    Die Lehrkraft i. V. gestaltet den Unterricht so, dass Zeit effizient genutzt wird.

     10. Die Lehrkraft i. V. gestaltet Lernräume adressaten- und funktionsgerecht.

     11. Die Lehrkraft i. V. setzt Medien funktional ein.

     12. Die Lehrkraft i. V. macht Lernenden, Eltern und Partnern der Schule die Bewertungskriterien transparent.

10
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G GRUN D L AG E N

  13. Die Lehrkraft i. V. beurteilt die Leistungen der Lernenden nach kompetenzbezogenen Kriterien.

  14. Die Lehrkraft i. V. evaluiert den eigenen Unterricht systematisch unter Einbeziehung der Lernenden.

II. Mitgestaltung und Entwicklung von Schule

  15. Die Lehrkraft i. V. beteiligt sich aktiv am Schulleben.

  16. Die Lehrkraft i. V. gestaltet die Schul- und Unterrichtsentwicklung mit.

  17. Die Lehrkraft i. V. arbeitet innerhalb der Schule in Teams.

  18. Die Lehrkraft i. V. reflektiert Unterricht kriteriengeleitet mit Kolleginnen und Kollegen.

  19. Die Lehrkraft i. V. geht mit unterschiedlichen Kommunikationsprozessen, insbesondere Konflikten, professionell um.

III. Pädagogik und Beratung

  20. Die Lehrkraft i. V. sorgt für die Umsetzung vereinbarter Grundsätze des Umgangs miteinander.

  21. Die Lehrkraft i. V. vermittelt demokratische Werte und Normen.

  22. Die Lehrkraft i. V. reagiert angemessen auf Ängste und Problemsituationen von Lernenden.

  23. Die Lehrkraft i. V. berät Lernende und Eltern der jeweiligen Situation angemessen.

IV. Selbstmanagement

  24. Die Lehrkraft i. V. erledigt ihre Aufgaben termingerecht.

  25. Die Lehrkraft i. V. zieht Konsequenzen aus der Reflexion der eigenen Arbeit.

  26. Die Lehrkraft i. V. handelt in Arbeits- und Lernprozessen in angemessener Nähe und Distanz.

  27. Die Lehrkraft i. V. nimmt in pädagogischen Situationen vielfältige Perspektiven wahr.

  28. Die Lehrkraft i. V. handelt im pädagogischen Raum entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen.

V. Pädagogische Effekte und Bildungseffekte

  29. Die Lernenden haben im eigenverantwortlichen Unterricht der Lehrkraft i. V. die zu erwartenden Fortschritte beim
      Kompetenzerwerb gemacht.

  30. Die Lernenden tragen im Unterricht der Lehrkraft i. V. Verantwortung für den eigenen Lernprozess.

  31. Die Lernenden bearbeiten im Unterricht der Lehrkraft i. V. Aufgaben in unterschiedlichen Sozialformen.

  32. Die Lernenden halten sich im Unterricht der Lehrkraft i. V. an die Vereinbarungen zum Umgang miteinander.

  33. Die Lernenden melden zurück, dass sie im Unterricht der Lehrkraft i. V. angemessen gefördert werden.

  34. Die Partner von Schule schätzen die Zusammenarbeit mit der Lehrkraft i. V. als positiv ein.

                                                                                                                            11
Teil B
Ausbildung durch die Schule

Das Ausbildungskonzept der Schule

Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                 APVO Lehrkräfte § 6
                                                    Zuweisung

(1) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden einer Schule zugewiesen, an der Lehrkräfte des angestrebten
Lehramtes zum Unterricht berechtigt sind; (…). Die Schule nach Satz 1 ist Ausbildungsschule im Sinne dieser Verordnung.
Die Ausbildung durch zwei kooperierende Schulen ist zulässig. (…)

                                                APVO Lehrkräfte § 7
                                             Ausbildung durch die Schule
                                                    (§ 25 LehrBG)

(1) Die Ausbildung durch die Schule basiert auf einem Ausbildungskonzept der Schule, das an den Ausbildungs-
standards ausgerichtet ist.

Erläuterungen und Hinweise
Im Rahmen der Schulprogrammarbeit entwickeln Aus-            Das Ausbildungskonzept berücksichtigt insbesondere
bildungsschulen schulinterne Ausbildungskonzepte.            folgende Punkte:
Das Schulprogramm als ständiges Arbeitsprogramm
einer Schule enthält Ziele, Arbeitsvorhaben und auch         –   Benennung von Fächern und Fachrichtungen, in
Angebote der Schule, die wichtige Informationen über             denen ausgebildet wird oder ausgebildet werden
die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes beinhalten.          kann; Voraussetzung dafür sind qualifizierte
Im Ausbildungskonzept als Teil des Schulprogramms                Ausbildungslehrkräfte
werden Ablauf und Organisation der Ausbildung                –   Darstellung der Kooperationsformen mit anderen
durch die Schule dargelegt. Das Ausbildungskonzept               Schulen, insbesondere hinsichtlich möglicher
wird unter Berücksichtigung der APVO Lehrkräfte und              Kooperationen in der Ausbildung an Gymnasien und
der Ausbildungsstandards formuliert. Das jeweilige               Gemeinschaftsschulen sowie an Förderzentren
Ausbildungskonzept soll im Rahmen der regelmäßigen           –   Einbindung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst als
Evaluation und Fortschreibung des Schulprogramms                 Kollegin oder Kollege in die Teamstrukturen der
weiterentwickelt werden.                                         Schule (Mitarbeit in der Fachschaft, im Kollegium, in
                                                                 Konferenzen, in Arbeitsgruppen)

12
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G AUS BILDUN G DURCH DIE SC H UL E

–      Einbeziehung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst         Die Ausbildung durch die Schule ist an den Ausbildungs-
       in die Schul- und Unterrichtsentwicklung, in die           standards orientiert. Sie unterstützt die Lehrkräfte im Vor-
       Schulprogrammarbeit und damit in die Weiterent-            bereitungsdienst darin, die in den Standards formulierten
       wicklung des Ausbildungskonzepts                           Ansprüche zu erfüllen.
–      Möglichkeiten für Hospitationen bei den Kolleginnen        Das Ausbildungskonzept der Schule unterliegt der Mit-
       oder Kollegen                                              bestimmung des Örtlichen Personalrates.

Aufgaben der Schulleiterin / des Schulleiters

Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                     APVO Lehrkräfte § 7
                                                  Ausbildung durch die Schule
                                                         (§ 25 LehrBG)

    (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist unmittelbare Vorgesetzte oder unmittelbarer Vorgesetzter der Lehrkraft
    im Vorbereitungsdienst. Die Aufgaben nach §§ 12 und 16 Absatz 1 Nummer 1 werden von der Schulleiterin oder dem
    Schulleiter wahrgenommen, der die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zuletzt zugewiesen gewesen ist.

                                                      APVO Lehrkräfte § 12
                                                     Dienstliche Beurteilung

    (1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter der Ausbildungsschule erstellt eine dienstliche Beurteilung über die Eignung
    und Leistung der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in Unterricht und Schule. Im Falle der Ausbildung an zwei Schulen
    ist ein Beurteilungsbeitrag der Schulleiterin oder des Schulleiters der Kooperationsschule einzuholen. Kriterien für die
    Beurteilung sind die Ausbildungsstandards. Die Beurteilung endet mit einer Note. § 21 Absatz 2 gilt entsprechend.

                                                      APVO Lehrkräfte § 16
                                                      Prüfungskommission

    (1) Das für Bildung zuständige Ministerium setzt zur Durchführung der Prüfung (§ 28 LehrBG) eine Prüfungskommission
    ein. Mitglieder der Prüfungskommission sind
    1. die Schulleiterin oder der Schulleiter der Ausbildungsschule
    2. (…)

Erläuterungen und Hinweise
Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind unmittelbare            Schulleiterinnen und Schulleiter tragen laut Schulgesetz
Vorgesetzte von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst,               (§ 33 Absatz 2) die Verantwortung für die Erfüllung des
wie sie auch unmittelbare Vorgesetzte von Lehrkräften             pädagogischen Auftrags der Schule und damit auch für
sind. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden damit              die Schulprogrammarbeit. Das bedeutet selbstverständlich
anderen Lehrkräften im Prinzip gleichgestellt. Lehrkräfte         nicht, dass sie das Schulprogramm und damit auch das
im Vorbereitungsdienst sind daher prinzipiell in gleicher         Ausbildungskonzept selbst zu formulieren haben. Im Rah-
Weise zu behandeln wie das Kollegium insgesamt.                   men der Schulprogrammarbeit sollten bei der Erstellung
                                                                  des Ausbildungskonzepts insbesondere die Ausbildungs-
Dennoch besteht gegenüber Lehrkräften im Vorberei-                lehrkräfte sowie daran interessierte Lehrkräfte und gege-
tungsdienst eine besondere Fürsorgepflicht. Insbesondere          benenfalls Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aktiv einbe-
im Bereich der Personalführung, wozu Personaleinsatz,             zogen sein. Das gilt auch für den laut Schulgesetz (§ 33
Personalentwicklung und dienstliche Beurteilung gehören,          Absatz 5) vorgesehenen jährlichen Rechenschaftsbericht,
sollte mit erhöhter Sensibilität im Hinblick auf die Ausbil-      den die Schulleiterin oder der Schulleiter gegenüber
dungssituation vorgegangen werden.                                der Schulkonferenz zum Stand der Umsetzung des
                                                                  Schulprogramms vorzulegen hat.

                                                                                                                               13
AU SB I L D UN G UN D P R Ü F U NG AU SB I LDU NG DU R C H DIE S CHULE

Schulleiterinnen und Schulleiter tragen darüber hinaus                   –   Rückmeldungen von Lernenden, Lehrenden, Eltern
Verantwortung für die Verwendung der durch den eigen-                        und gegebenenfalls anderen Partnern von Schule
verantwortlichen Unterricht der Lehrkräfte im Vorberei-                      sowie
tungsdienst zusätzlich zur Verfügung stehenden Unter-                    –   der Prüfung von Ergebnissen der unterrichtlichen
richtsstunden sowie für die Aufteilung der Ausgleichs-                       und schulischen Arbeit.
stunden. Wie bei anderen Personalangelegenheiten ist
der Örtliche Personalrat zu beteiligen.                                  Kriterien für die dienstliche Beurteilung von Lehrkräften
                                                                         im Vorbereitungsdienst liegen mit den allgemeinen und
Wie bei jeder dienstlichen Beurteilung muss sich die                     fachspezifischen Standards vor.
Führungskraft unabhängig von der eigenen Fachqualifi-
kation einen Eindruck über die Arbeitsleistungen der                     Mit den Regelungen erhält die Schulleiterin oder der
Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters verschaffen, aus dem                 Schulleiter als Führungskraft im Bereich der Ausbildung
sie eine Bewertung ableiten kann.                                        großen Einfluss. Unberührt bleibt die Möglichkeit, dass
                                                                         Schulleiterinnen oder Schulleiter Teile ihrer Aufgaben
Dienstliche Beurteilungen in der Schule basieren auf                     delegieren (SchulG § 33 Absatz 6).
–   Beobachtungen der Führungskraft über die Tätig-
    keiten der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters in
    Unterricht und Schule,

Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte

Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                        APVO Lehrkräfte § 7
                                                     Ausbildung durch die Schule
                                                            (§ 25 LehrBG)

(6) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden für das betreffende Fach oder die betreffende Fachrichtung von der
Schulleiterin oder dem Schulleiter jeweils einer Ausbildungslehrkraft zugewiesen. Die Ausbildungslehrkräfte haben die
Aufgabe, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der schulischen Bildungsarbeit und der pädagogischen Arbeit den
Ausbildungsstandards entsprechend anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen. Sie sollen für das betreffende Fach oder
die betreffende Fachrichtung die Lehrbefähigung und die Berechtigung haben, in der entsprechenden Schulstufe oder
den entsprechenden Schulstufen Unterricht zu erteilen. Sie sollen über hinreichende unterrichtliche und pädagogische
Erfahrung verfügen. Die Ausbildungslehrkräfte haben das Recht und die Pflicht zum Besuch des eigenverantwortlichen
Unterrichts der jeweiligen Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.

(7) Die Ausbildungslehrkräfte führen mindestens am Beginn der Ausbildung und nach sechs Monaten Orientierungs-
gespräche über den Stand und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.

Erläuterungen und Hinweise                                               Es soll gewährleistet sein, dass
Die Ausbildung durch die Schule wird im Wesentlichen                     –   die Ressourcen tatsächlich bei den mit Ausbildung
durch die Ausbildungslehrkräfte gestaltet. Sie werden                        befassten Lehrkräften ankommen,
dafür von anderen Aufgaben entlastet. Über die Verteilung                –   die Ressourcen für die direkte Ausbildungstätigkeit
der Ausgleichstunden unter den Ausbildungslehrkräften                        genutzt werden,
entscheidet die Schule in Absprache mit den Ausbildungs-                 –   flexible Regelungen zwischen Ausbildungslehrkräften
lehrkräften und unter Mitbestimmung mit dem Örtlichen                        vereinbart werden können,
Personalrat.                                                             –   flexible Regelungen während der Ausbildungszeit
                                                                             vereinbart werden können,
                                                                         –   flexible Regelungen im Rahmen der Kooperation mit
                                                                             anderen Schulen gefunden werden können.

14
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G AUS BILDUN G DURCH DIE SC H UL E

Zur Tätigkeit von Ausbildungslehrkräften gehört,              Im ersten Orientierungsgespräch am Beginn der Aus-
–    Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zu allen 		           bildung können folgende Fragen im Zentrum stehen:
     wichtigen Fragen der Ausbildung (APVO Lehrkräfte,
     Ausbildung durch das IQSH und durch die Schule,          –   Über welche Qualifikationen, Interessen und besonde-
     Ausbildungsstandards, Portfolio) Auskunft zu geben           ren Schwerpunkte verfügt die Lehrkraft im Vorberei-
     und sie zu beraten,                                          tungsdienst?
–    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in die schulische      –   Welche persönlichen Verhältnisse der Lehrkräfte im
     und unterrichtliche Arbeit einzuführen und zu infor-         Vorbereitungsdienst könnten für die konkrete Gestal-
     mieren (Kennenlernen der Schule; Schulprogramm,              tung des Vorbereitungsdienstes im Rahmen der
     Fachanforderungen beziehungsweise Lehrpläne,                 schulischen Ausbildung relevant sein?
     Bildungsstandards und andere Arbeitsgrundlagen zur       –   Welche Wünsche in Hinblick auf den Einsatz in
     Verfügung stellen; Absprachen über die Zusammen-             Unterricht und Schule hat die Lehrkraft im Vorberei-
     arbeit treffen; in die Fachgruppe einführen etc.),           tungsdienst? Welche Einsatzmöglichkeiten hat die
–    Unterrichtsstunden gemeinsam vorzubereiten und zu            Schule vorgesehen?
     analysieren,                                             –   Was erwartet die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
–    bei der mittel- und langfristigen Unterrichtsplanung         von der Ausbildungslehrkraft? Welche Erwartungen
     auf Basis der Fachanforderungen beziehungsweise              hat die Ausbildungslehrkraft an die Lehrkraft im
     Lehrpläne, der Bildungsstandards sowie der schulin-          Vorbereitungsdienst?
     ternen Fachcurricula zu helfen,                          –   Wie soll die Zusammenarbeit zwischen Lehrkraft im
–    die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in allen 		            Vorbereitungsdienst und Ausbildungslehrkraft konkret
     Qualitätsdimensionen der Ausbildungsstandards zu             gestaltet werden?
     eigenverantwortlichem Handeln anzuleiten,                –   Welche Verabredungen werden verbindlich getroffen?
–    bei der Analyse und Bewältigung erzieherischer
     Situationen zu unterstützen,                             In weiteren Orientierungsgesprächen sollten darüber
–    bei der Klärung der eigenen Rolle behilflich zu sein,    hinaus folgende Fragen erörtert werden:
–    die Qualität der Arbeit und den Leistungsstand
     zurückzumelden,                                          –   Wie wird der Stand der Ausbildung eingeschätzt?
–    Orientierungsgespräche zu führen.                        –   Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die
                                                                  weitere Arbeit?
Orientierungsgespräche werden auf der Grundlage der
Ausbildungsstandards geführt. In ihnen werden zu              Weitergehende Hinweise über das Orientierungsgespräch
bestimmten Zeitpunkten gemeinsam Fragen erörtert, die         erhalten die Ausbildungslehrkräfte im Rahmen der Quali-
für die gesamte Ausbildungsdauer zu thematisieren sind.       fizierungsveranstaltungen.
Das Orientierungsgespräch dient nicht einer dienstlichen
Beurteilung, sondern der Beratung.
                                                              Qualifizierung der Ausbildungslehrkräfte
Das Orientierungsgespräch soll
–   die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der 		           Das IQSH unterstützt Ausbildungslehrkräfte durch Ange-
    pädagogischen Arbeit und schulischen Bildungsarbeit       bote zur Qualifizierung in den wahrzunehmenden Aufga-
    fördern,                                                  ben. Die Angebote umfassen acht Halbtage (32 Stunden).
–   die Chance der Selbstbewertung bieten und die             Sie werden in schulartübergreifenden Veranstaltungen
    Möglichkeit eröffnen, erreichte Handlungskompe-           realisiert und von einer Studienleiterin oder einem
    tenzen einzuschätzen,                                     Studienleiter des IQSH geleitet. Tagungsorte sind in der
–   die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Selbst-      Regel Ausbildungsschulen.
    reflexion unterstützen und dazu anregen, auf der Basis
    der Ausbildungsstandards individuelle Schwerpunkte        Alle Angebote werden online im IQSH-Fortbildungsserver
    zu setzen,                                                formix angeboten.
–   dazu anleiten, den Grad der Handlungsfähigkeit in
    der Schule entsprechend den Qualitätsdimensionen
    der allgemeinen Standards weiter zu professionali-
    sieren,
–   dazu anregen, eigene Arbeitsprozesse und -produkte
    im Portfolio zu dokumentieren und zu bewerten.

                                                                                                                      15
Teil C
Ausbildung durch das IQSH

Ausbildungsveranstaltungen
Zur Erweiterung und Vertiefung der fachlichen, didakti-     vielfältige Anregungen und Gelegenheiten gegeben,
schen und pädagogischen Kompetenz sind die Lehrkräfte       eigene Überzeugungen und Werthaltungen sowie eigene
im Vorbereitungsdienst verpflichtet, an Ausbildungs-        motivationale Orientierungen zu reflektieren und im
veranstaltungen des IQSH teilzunehmen. Diese Verpflich-     Austausch mit den anderen Lehrkräften im Vorbereitungs-
tung bezieht sich auf die Fachrichtungen und Fächer sowie   dienst Klärungen herbeizuführen. Angebote zum Kompe-
auf Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht.        tenzaspekt Selbstregulative Fähigkeiten (Zeitmanagement,
                                                            Arbeitsorganisation) ergänzen die Ausbildung.
Die Ausbildung durch das IQSH dient der Professionalisie-
rung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und              Die Ausbildung durch das IQSH fördert das reflexive
verbindet die Theorie mit der Praxis. Die eigene Praxis     Erfahrungslernen und ergänzt und erweitert die Ausbil-
wird vor dem Hintergrund von Theorien, Modellen             dung durch die Schule.
und Konzepten reflektiert, um unterschiedliche Hand-
lungsmöglichkeiten zu erschließen. Im Kern geht es damit
um reflexives Erfahrungslernen. Gleichzeitig werden

Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                 APVO Lehrkräfte § 5
                                           Ziel des Vorbereitungsdienstes
                                                    (§ 20 LehrBG)
(3) Das IQSH legt in Ergänzung der Ausbildungsstandards nach § 24 LehrBG mit Zustimmung des für Bildung
zuständigen Ministeriums Ausbildungscurricula für die Lehrämter fest. Die Ausbildungscurricula bestimmen für die
einzelnen Lehrämter die fachspezifischen und fachrichtungsspezifischen Standards sowie die Inhalte der Ausbildung
durch das IQSH.

16
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G AUS BILDUN G DURCH DA S IQSH

                                                APVO Lehrkräfte § 8
                                             Ausbildung durch das IQSH
                                                   (§ 26 LehrBG)

(1) Die Ausbildung durch das IQSH umfasst 360 Zeitstunden. Die Ausbildungsveranstaltungen bestehen aus Pflicht- und
Wahlveranstaltungen. Mindestens 288 Zeitstunden entfallen auf Pflichtveranstaltungen, die sich zu gleichen Teilen auf
die Fächer und/oder Fachrichtungen sowie Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht verteilen sollen. (…) Die
Ausbildung durch das IQSH wird von Studienleiterinnen und Studienleitern wahrgenommen. Sie müssen grundsätzlich
für das betreffende Fach oder die betreffende Fachrichtung die Lehrbefähigung und die Berechtigung haben, in der
entsprechenden Schulstufe oder den entsprechenden Schulstufen Unterricht zu erteilen.

(2) Die Ausbildung des IQSH in den Fächern, den Fachrichtungen und Pädagogik berücksichtigt die spezifischen
Anforderungen an das jeweils angestrebte Lehramt. (…) Die Ausbildung soll in einer Ausbildungsschule stattfinden
(Ausbildungstag).

(3) Außer den Einführungsveranstaltungen gehören zu den Ausbildungsveranstaltungen

  1. in der Ausbildung für die Lehrämter der allgemein bildenden Schularten
		 a) Veranstaltungen in jedem der Fächer nach § 12 Absatz 1 LehrBG unter Einbeziehung von integrierten Fächern;
			 wenn in der Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt)
			 Musik als Doppelfach studiert wurde, ausschließlich Veranstaltungen im Fach Musik,
		 b) Veranstaltungen in Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht;

  2. in der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik
		 a) Veranstaltungen in den zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen einschließlich der Pädagogik und
			 Schul- und Dienstrecht sowie der fachrichtungsbezogenen Beratung,
		 b) Veranstaltungen in einem Fach;

  3.   in der Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
		     a) Veranstaltungen in der Fachrichtung,
		     b) Veranstaltungen im Fach,
		     c) Veranstaltungen in Berufspädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht.

Die Ausbildung umfasst auch die Themenbereiche Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der
Förderdiagnostik, durchgängige Sprachbildung und Vermittlung von Medienkompetenz (§ 24 Absatz 1 Satz 2 LehrBG).
Die Ausbildung bezieht als besondere Anforderung mit ein die Bedeutung von Sprache, Geschichte und Kultur der
nationalen dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe und der Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie
die Bedeutung des Niederdeutschen für das Land Schleswig-Holstein (§ 2 Absatz 3 Satz 5 LehrBG).

(4) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind für die Ausbildung durch das IQSH von Schulveranstaltungen im
notwendigen Umfang freigestellt.

(5) In besonderen Fällen können Veranstaltungen durch gleichwertige Maßnahmen des IQSH ersetzt werden.

Erläuterungen und Hinweise

Organisation der Ausbildung                                 dass jede Schule in Schleswig-Holstein Ausbildungsschule
Die folgenden Ausführungen gelten für die Lehrämter an      sein kann. Für jeden Kreis wurde ein Kontingent ermittelt,
allgemein bildenden Schulen; die Ausbildungsgänge           das die Zahl der zuzuweisenden Lehrkräfte im Vorberei-
in den Lehrämtern für Sonderpädagogik und an berufs-        tungsdienst festlegt. Zum anderen wird bei der Zuweisung
bildenden Schulen weichen in Teilen ab.                     der Ortswunsch der Lehrkräfte, soweit es möglich ist,
Die Zuweisung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu      beachtet. Fächerkombinationen werden in der Zuweisung
den Ausbildungsschulen folgt zum einen dem Prinzip,         nicht berücksichtigt.

                                                                                                                    17
AU SB I L D UN G UN D P R Ü F U NG AU SB I LDU NG DU R C H DA S IQS H

Ausgebildet wird in den beiden Fächern, für die ein ent-                  Um lange Wegstrecken für Fahrten zur Ausbildung weit-
sprechender Studienabschluss vorliegt, sowie in Pädago-                   gehend zu vermeiden, werden die Gruppen möglichst
gik einschließlich Schul- und Dienstrecht.                                schulortnah gebildet.

Die Ausbildung der Lehrkräfte umfasst in jedem der                        Den Ausbildungsgruppen ist jeweils eine Studienleiterin
beiden Fächer oder Fachrichtungen sowie in Pädagogik                      oder ein Studienleiter fest zugeordnet.
jeweils 120 Stunden. Grundlage sind Curricula, die durch
das für Bildung zuständige Ministerium genehmigt                          Die Ausbildung durch das IQSH findet an Mittwochen in
wurden.                                                                   ganztägigen Veranstaltungen statt. Um die vielfältigen
                                                                          Fächerkombinationen ohne Überschneidungen ausbilden
Die Ausbildung wird in Gruppen durchgeführt. Die Zuord-                   zu können, ist ein fester Terminplan vorgegeben, in dem
nung zu den Ausbildungsgruppen wird am Beginn des                         in einem Zyklus von vier aufeinanderfolgenden Wochen
Vorbereitungsdienstes vorgenommen. Dabei ersetzen                         jedem Mittwoch eine Reihe von Fächern zugeordnet ist.
die neu zugeordneten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst                    Veranstaltungen in Pädagogik können an jedem Mittwoch
die Lehrkräfte, die nach Bestehen der Staatsprüfung                       durchgeführt werden.
ausgeschieden sind (semesterheterogene Gruppen).

Beispiel:
10.02.2016       1      PÄD   DEU    MAT    ENG   PHY    SPO   KUN      VBB    GES   LAT   MUS2   SPAN

17.02.2016       2      PÄD   DEU    GEO    BIO   DAE    RKA   HWS      FRAN   WPO

24.02.2016       3      PÄD   GEO    MAT    BIO   CHE    SPO   MUS      REV    GES   PHI   HWS    FRAN   SPAN   GRI   TXL   RUS   WPO   TEC
02.03.2016       4      PÄD   ENG    CHE    KUN   REV    LAT

Die Ziffern 1 bis 4 kennzeichnen die Ausbildungsgänge                     Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, in deren Unterricht
(Schienen). Eine Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, die der                hospitiert wird, durchgeführt werden.
Gruppe DEU auf Schiene 1 zugeordnet wurde, nimmt über                     Jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst wird achtmal
18 Monate ihre Ausbildung im Fach Deutsch auf Schiene 1                   während der Ausbildungszeit von den Studienleiterinnen
wahr.                                                                     und Studienleitern, die die Ausbildungsgruppen leiten,
Die Grundidee ist, dass jede Lehrkraft im Vorbereitungs-                  in ihrem eigenverantwortlichen Unterricht beraten;
dienst in einem solchen Zyklus drei Veranstaltungen wahr-                 dreimal in jedem Fach und zweimal in Pädagogik. Die
nimmt, eine in jedem Fach und eine in Pädagogik. Damit                    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erhalten auf Antrag
ist sichergestellt, dass der vorgeschriebene Ausbildungs-                 zwei weitere Ausbildungsberatungen; die Zuordnung zu
umfang in den 18 Monaten des Vorbereitungsdienstes                        den Fächern oder zu Pädagogik steht den Lehrkräften im
wahrgenommen werden kann.                                                 Vorbereitungsdienst frei.
Über die gruppenorientierte Pflichtausbildung hinaus
werden in einigen Fächern und in Pädagogik weitere rele-                  Im zweiten Halbjahr fertigen die Lehrkräfte im Vorberei-
vante Themen durch Studienleiterinnen oder Studienleiter                  tungsdienst die vorgeschriebene Hausarbeit; sie wählen
mit besonderer Expertise angeboten (Niederdeutsch,                        dafür ein Fach, eine Fachrichtung oder Pädagogik und
Sonderpädagogisches Basiswissen, Integrierte                              eine Studienleiterin oder einen Studienleiter, mit der/dem
Naturwissenschaften, Weltkunde, Strahlenschutz). Diese                    das Thema abgesprochen wird und die/der die Arbeit
für die Fächer und für Pädagogik vorgeschriebenen                         bewertet.
Veranstaltungen müssen während der Ausbildungszeit                        Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die den Vorberei-
einmal belegt werden.                                                     tungsdienst in der Zeit vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar
Der vierte (freie) Mittwoch kann für eigene Arbeitsvor-                   2021 aufgenommen haben, kann die Abschlussarbeit eines
haben oder zur Hospitation in kooperierenden Schulen                      IQSH-Zertifikatskurses „Deutsch als Zweitsprache“
oder in anderen Institutionen genutzt werden.                             als Ersatz für die Hausarbeit anerkannt werden.
Angestrebt wird, dass an jedem Ausbildungstag im Unter-
richt einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hospitiert                   In der abschließenden Staatsprüfung sind zwei Fach-
wird. Diese gezeigte Unterrichtsstunde wird gemeinsam                     studienleiterinnen oder Fachstudienleiter des IQSH als
mit der Gruppe ausgewertet. In der Regel wird jede                        Prüferin oder Prüfer eingesetzt.
Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einmal während des
Vorbereitungsdienstes Unterricht vor der jeweiligen                       Insgesamt besteht im Vorbereitungsdienst eine Einheit
Ausbildungsgruppe zeigen.                                                 von Ausbilden, Beraten und Prüfen.
Die regelhafte Einbindung einer Hospitation hat zur Folge,
dass die Ausbildungsveranstaltungen an den Schulen der

18
AUS BILDUN G UN D P RÜFUN G AUS BILDUN G DURCH DA S IQSH

Ausbildungsberatung
Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                   APVO Lehrkräfte § 9
                                                   Ausbildungsberatung

 Die Studienleiterinnen und Studienleiter des IQSH führen Unterrichtsbesuche mit Beratungen in den Ausbildungsschulen
 durch:

     1. im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien
     und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt) und im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sekundarschulen
     mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I je drei Beratungen in den Fächern und zwei Beratungen in Pädagogik;
     im Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik je drei Beratungen in den Fachrichtungen und zwei
     Beratungen im Fach;
     2.im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen drei Beratungen im Fach und drei Beratungen
     in der Fachrichtung sowie zwei Beratungen in der Berufspädagogik.
     3. Auf Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sind bis zu zwei weitere Ausbildungsberatungen im Fach, der
     Fachrichtung, Pädagogik oder Berufspädagogik durchzuführen.

Erläuterungen und Hinweise
Im Rahmen der Ausbildung durch die Schule hospitieren         Die Ausbildungsberatung stellt die Ausbildungsstandards
die Ausbildungslehrkräfte regelmäßig im Unterricht der        ins Zentrum. Ausbildungsstandards schaffen Klarheit
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und geben ihnen Rück-       hinsichtlich der anzustrebenden Arbeitsergebnisse und
meldungen zu unterschiedlichen Aspekten des gezeig-           basieren auf den Vorschriften des Lehrkräftebildungs-
ten Unterrichts. Die Ausbildungsberatung erweitert            gesetzes, des Schulgesetzes, den Fachanforderungen be-
diese Rückmeldungen durch die Expertise der Studien-          ziehungsweise Lehrplänen sowie den vorhandenen
leiterinnen und Studienleiter des IQSH. Die Lehrkräfte        Bildungsstandards für die einzelnen Fächer und Fachrich-
im Vorbereitungsdienst erhalten durch die externe Sicht       tungen. Die Ausbildungsberatung intensiviert den Diskurs
weitere Impulse für die Reflexion ihrer Erfahrungen und für   zwischen Schule und IQSH durch die Konkretisierung und
die Weiterentwicklung ihres Unterrichts.                      Interpretation der einzelnen Ausbildungsstandards. Sie
Basis der Ausbildungsberatung ist deshalb eine von den        nutzt diese als Hintergrundfolie, vor der die Inhalte des
Lehrkräften im Vorbereitungsdienst geplante und durch-        Beratungsgesprächs erörtert und Beobachtungen und
geführte Unterrichtsstunde. Rückmeldungen zu didaktisch-      Rückmeldungen reflektiert werden. Aus dieser Reflexion
methodischen Entscheidungen, zur Umsetzung im Unter-          können Schwerpunkte für weiteres Lernen abgeleitet
richt und zum Lehrerverhalten schließen sich an. Mit der      werden.
Einbettung der Einzelstunde in die Unterrichtseinheit und
in das Fachcurriculum werden langfristige pädagogische        Die Ausbildungsberatung unterstützt die Ausbildung
Ziele und Bildungsziele deutlich. Fragen der Fachanforder-    durch die Ausbildungslehrkräfte. Die Arbeit der Ausbil-
ungen beziehungsweise Lehrpläne, der Bildungsstan-            dungslehrkräfte ist im Wesentlichen durch gemeinsame
dards, der Diagnostik und der Überprüfung der Lern-           Planungsgespräche mit den Lehrkräften im Vorberei-
fortschritte ergänzen deshalb die Rückmeldungen zur           tungsdienst, durch Hospitationen und deren Auswertun-
gezeigten Einzelstunde.                                       gen gekennzeichnet. Es entsteht hierbei ein Arbeitszyklus,
                                                              der Zielsetzung, Umsetzungsplanung, Durchführung sowie
Ausbildungsberatung wird als Austausch von Experten mit       Beobachtung und Reflexion umfasst. Bezogen auf diesen
unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven verstan-       Zyklus leistet die Beratung einen Beitrag für die
den. Eine Beurteilung durch Noten ist nicht vorgesehen.       Optimierung der gemeinsamen Arbeit der Ausbildungs-
Ziel ist, aus der wechselseitigen Reflexion eine Optimie-     lehrkraft und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst.
rung des Unterrichts und damit eine Optimierung der           Die Arbeit der Ausbildungslehrkräfte ist eingebettet in
Ausbildung insgesamt zu erreichen.                            das Konzept der Ausbildung durch die Schule. Fragen
Ausbildungsberatung kann über diesen Kern der Unter-          der Gestaltung der Ausbildung durch die Schule und der
richtsberatung hinausgehen und andere Aspekte der             Weiterentwicklung des Ausbildungskonzeptes können im
Ausbildung im Vorbereitungsdienst thematisieren. Inhalte      Rahmen der Ausbildungsberatung thematisiert werden.
dieser Beratung können durch alle Beteiligten in die Bera-    Die Ausbildungsberatung zielt darauf, die beiden Aus-
tungsgespräche eingebracht werden.                            bildungssäulen Schule und IQSH gut aufeinander abzu-

                                                                                                                      19
AU SB I L D UN G UN D P R Ü F U NG AU SB I LDU NG DU R C H DA S IQS H

stimmen. Von dem regelmäßigen, intensiven Austausch                         Gespräch vor. Die Inhalte ergeben sich aus den
über inhaltliche und curriculare Fragen des Faches oder                     vereinbarten Beobachtungsschwerpunkten, aus der
der Fachrichtung beziehungsweise über pädagogische                          Reflexion und aus den Aspekten, die die Beteiligten
Fragestellungen profitiert sowohl das IQSH als auch die                     im Rückblick auf die Unterrichtsstunde thematisieren
Schule. Ausbildungsberatung dient dem Ziel, aus der                         möchten.
wechselseitigen Reflexion der eigenen Positionen eine                   –   Aus dem Gespräch heraus werden konkrete
Optimierung der Ausbildung zu erreichen.                                    Entwicklungsperspektiven formuliert und mögliche
                                                                            Wege der Umsetzung skizziert. Es kann sinnvoll sein,
Organisatorische Umsetzung                                                  die getroffenen Verabredungen schriftlich zu fixieren.
Die Termine und der Zeitpunkt am Tag der Beratung                       –   Am Ende sollten einige Gedanken zum Verlauf des
sind unter anderem mit Rücksicht auf die Unterrichts-                       Gesprächs stehen. Die Gesprächspartner können sich
verpflichtung der Studienleiterinnen und Studienleiter                      ein Feedback zum Verlauf und zum Ergebnis geben.
festzulegen. Dazu stimmt die Studienleiterin oder der
Studienleiter die Beratungstermine mit der Lehrkraft im                 Über das auswertende Gespräch zur hospitierten Stunde
Vorbereitungsdienst langfristig ab. Diese wiederum klärt                hinausgehend können Inhalte und Aspekte besprochen
die Termine mit der Schulleitung und der Ausbildungs-                   werden, die sich aus der Ausbildungssituation ergeben.
lehrkraft.

Spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin
informiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die
Studienleiterin oder den Studienleiter schriftlich über
–    das Thema der Unterrichtseinheit und die Ein-
     bettung der geplanten Unterrichtsstunde in
     diese Unterrichtseinheit,
–    die von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, der
     Ausbildungslehrkraft und gegebenenfalls durch
     die Ausbildungsschule gewünschten Schwerpunkte
     der Beratung.
Außerdem sollte mitgeteilt werden, welche Personen an
der Beratung teilnehmen werden.

Am Beratungstag legt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
eine schriftliche Unterrichtsvorbereitung vor. Der Unter-
richtsentwurf ist in Umsetzung der Hinweise bezüglich der
Staatsprüfung zu fertigen.

Der zeitliche Umfang der Ausbildungsberatung umfasst in
der Regel eine Hospitationsstunde und eine Unterrichts-
stunde zur Beratung. An der Ausbildungsberatung sind in
der Regel neben der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die
Ausbildungslehrkraft und gegebenenfalls die Schulleiterin
oder der Schulleiter beteiligt.

Unterrichtsbeobachtung und Auswertung
Die Studienleiterin oder der Studienleiter und die Aus-
bildungslehrkraft beobachten den Unterricht. Dabei ist
eine Fokussierung auf vereinbarte Aspekte sinnvoll.

Die auswertende Besprechung umfasst die folgenden
Schritte:
–   Nach dem Unterricht reflektiert zunächst die Lehrkraft
    im Vorbereitungsdienst die Stunde.
–   Die Studienleiterin oder der Studienleiter schlägt eine
    inhaltliche und zeitliche Struktur für das weitere

20
S C H U LARTTEAM SONDER PÄDAGOG IK WIS S E N S WE RTE S ÜBE R S ON DE RPÄDAGOGIK IN S CHLE S WIG-HO L ST E IN

Teil D
Ausbildungsbegleitende Prüfungsleistungen

Ausbildungsdokumentation (Portfolio)
Intention
Mit dem Portfolio weist die Lehrkraft im Vorbereitungs-        des Lehrens als auch des Lernens. Das Portfolio bietet der
dienst die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen nach        Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit der
und dokumentiert die Ergebnisse der eigenen Arbeit             Selbstdarstellung (Prozessorientierung). Die Ausbildungs-
(Produktorientierung). Außerdem informiert sie im Portfolio    standards stellen den Orientierungsrahmen für die gefor-
durch auswertende Berichte über ihre Entwicklung sowohl        derte Reflexion und die jeweils notwendige Evaluation dar.

Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                   APVO Lehrkräfte § 10
                                           Ausbildungsdokumentation (Portfolio)

 Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen ein Portfolio, das die Dokumentation der eigenen Arbeit sowie eine
 Auflistung der am IQSH wahrgenommenen Ausbildungsveranstaltungen nach § 8 enthält. Die Dokumentation enthält
 auswertende Berichte über die eigenen unterrichtlichen und schulischen Aktivitäten, die Unterrichtshospitationen und
 die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (§ 8 Absatz 1). Der Textteil der Dokumentation soll einen Umfang von
 etwa zehn Seiten haben.

                                                    APVO Lehrkräfte § 17
                                                         Prüfung

 (1) Zwei Wochen vor der Prüfung reicht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst für jedes Mitglied der Prüfungskommission
 ein Exemplar der Ausbildungsdokumentation (§ 10) ein; diese wird zu den Prüfungsakten genommen. Am Prüfungstag
 legt sie jedem Mitglied der Prüfungskommission für jede Unterrichtsstunde eine kurze erläuternde schriftliche
 Unterrichtsvorbereitung vor.

 (4) Zum Abschluss der Prüfung findet ein Prüfungsgespräch im Umfang von 45 bis 60 Minuten zwischen der
 Prüfungskommission und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst statt, in dem die Ausbildungsdokumentation (Portfolio)
 und die pädagogische Arbeit insgesamt reflektiert werden und eine Befragung zum Schul- und Dienstrecht erfolgt.
 Anschließend benotet die Prüfungskommission diesen Prüfungsteil.

                                                                                                                          21
AU SB I L D UN G UN D P R Ü F U NG AU SB I LDU NGSB EGLEI TEN DE P RÜFUN GS LE ISTUN GE N

Erläuterungen und Hinweise

Leitfragen und Bewertung                                              Empfohlen wird, auswertende Berichte nach jedem Aus-
Leitfragen für das Portfolio sind:                                    bildungshalbjahr zu erstellen. Sinn dieser Empfehlung ist,
–    Was habe ich getan?                                              das Portfolio als Instrument prozessbegleitender Reflexion
–    Was habe ich daraus gelernt?                                     zu nutzen. Das Portfolio ist nicht als „zweite Hausarbeit“
–    Welche Konsequenzen ziehe ich daraus?                            gedacht.
                                                                      Die auswertenden Berichte sollen einen Gesamtumfang
Das Portfolio wird nicht benotet. Es wird im Rahmen des               von etwa zehn Seiten haben. Da ein Portfolio Auskünfte
Prüfungsgespräches am Prüfungstag zusammen mit der                    über besondere Vorhaben enthalten soll, sind Anlagen
pädagogischen Arbeit am Prüfungstag reflektiert und                   möglich.
berücksichtigt.                                                       Eine Vorlage für das Portfolio steht den Lehrkräften im
                                                                      Vorbereitungsdienst als Download zur Verfügung.
Gliederung und Umfang
Das Portfolio ist wie folgt gegliedert:
                                                                      Hausarbeit
–   Persönliche Daten
–   Ausbildung durch die Schule                                       Intention
–   Ausbildungsberatungen                                             In der Masterarbeit wird zum Abschluss des Lehramtsstu-
–   Auswertende Berichte                                              diums die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten in
–   Ausbildung durch das IQSH                                         komplexeren Zusammenhängen dokumentiert. In der
                                                                      Hausarbeit zur Staatsprüfung dokumentiert und reflek-
Die auswertenden Berichte sollen versehen sein mit                    tiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst exemplarisch
–   einer Darstellung der persönlichen Schwerpunkt-                   Aspekte der eigenen Unterrichtspraxis und deren Wir-
    setzung (Unterricht, Schulleben, Hospitationen,                   kungen. Dabei werden Ideen, Anregungen und didakti-
    Veranstaltungen) und Begründung (individuelles                    sche Prinzipien aus den Ausbildungsveranstaltungen in
    Interesse, Vorkenntnisse, Erfahrungen, persönliche                der Unterrichtspraxis erprobt. In der Hausarbeit wertet
    Zielsetzung),                                                     die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst aus, wie wirksam
–   einer Bilanzierung der Arbeit (z. B. im Hinblick auf              ihr unterrichtliches Handeln gewesen ist, und zieht
    Unterricht, auf die Integration in das Kollegium, auf             daraus Schlussfolgerungen für die zukünftige Arbeit.
    das Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern),                 Der Orientierungsrahmen für Hausarbeiten sind die
–   der Formulierung der Konsequenzen und der Planung                 allgemeinen Ausbildungsstandards.
    weiterführender Arbeitsschritte.

Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

                                                         APVO Lehrkräfte § 11
                                                            Hausarbeit

 (1) Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst fertigt eine Hausarbeit an. In der Hausarbeit dokumentiert und reflektiert die
 Lehrkraft im Vorbereitungsdienst exemplarisch Aspekte der eigenen schulischen Praxis und deren Wirkungen. Dabei
 werden Ideen, Anregungen und didaktische Prinzipien aus den Ausbildungsveranstaltungen (§ 8 Absatz 1) erprobt.

 (2) Das Thema der Hausarbeit wird in Absprache mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst von einer Studienleiterin oder
 einem Studienleiter des IQSH gestellt, deren oder dessen Fachgebiet das Thema zuzuordnen ist. Nicht zulässig ist für die
 Hausarbeit ein Thema, in dem die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst bereits eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben hat.
 Die Themenstellung muss spätestens drei Monate vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres erfolgen.

 (3) Die Hausarbeit soll einen Umfang von etwa 20 Seiten haben. Am Schluss der Hausarbeit hat die Lehrkraft im
 Vorbereitungsdienst zu versichern, dass die Arbeit selbstständig angefertigt ist und nur die angegebenen Hilfsmittel
 benutzt worden sind. Drei Monate nach Themenstellung müssen zwei Exemplare der Hausarbeit zur Benotung
 eingereicht werden.

 (4) Die Hausarbeit wird von der Studienleiterin oder dem Studienleiter des IQSH benotet, die oder der das Thema
 gestellt hat. Das IQSH übersendet der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst das Gutachten über die Hausarbeit.

22
AU SB I LDUN G UN D P RÜFUN G AUS BILDUN GS BE GLE ITE N DE P RÜFUN GS LE IST UNG E N

 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kann eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

 (5) Die Hausarbeit, deren Benotung und die Stellungnahme der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst werden zu den
 Prüfungsakten genommen.

Erläuterungen und Hinweise

Themenfindung                                                   tens ergeben. Die Studienleiterin oder der Studienleiter
Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst entscheidet, wann          schickt die Exemplare der Hausarbeit mit dem Gutachten
sie die Hausarbeit anfertigt. Sie berücksichtigt dabei ihren    an das IQSH.
unterrichtlichen Einsatz und die Rahmenbedingungen              Das Gutachten wird der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
ihrer Ausbildungsschule.                                        vom IQSH zugestellt. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
Die Hausarbeit wird in einem der Fächer, einer der Fach-        sendet es innerhalb von zwei Wochen unterschrieben,
richtungen oder in Pädagogik geschrieben. Hausarbeiten          gegebenenfalls mit einer Stellungnahme versehen, zurück.
können in den integrierten Fächern (Weltkunde, Integrierte      Eine Stellungnahme wird der Prüferin oder dem Prüfer
Naturwissenschaften) angefertigt werden, wobei das Fach         zugeleitet mit der Bitte, in Würdigung der vorgetragenen
der angestrebten Lehrbefähigung den Schwerpunkt                 Einwände die Beurteilung noch einmal zu überdenken.
bilden muss.                                                    Mögliche Veränderungen des Gutachtens oder der ab-
                                                                schließenden Bewertung dürfen nicht zum Nachteil der
Unterrichtsbezug                                                Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vorgenommen werden.
Der Unterricht, auf den die Hausarbeit bezogen ist, kann        Das Gutachten und gegebenenfalls die Stellungnahme
im Rahmen des Einsatzes im eigenverantwortlichen oder           werden der Prüfungsakte hinzugefügt.
angeleiteten Unterricht erteilt werden. Die Hausarbeit
nimmt ausgewählte Aspekte des erteilten Unterrichts in          Veröffentlichung
den Blick. Eine Vorgabe über die Anzahl der Unterrichts-        Hausarbeiten, die vom IQSH als exemplarisch angesehen
stunden, auf die sich die Hausarbeit bezieht, ist nicht         werden, können mit Einwilligung der Lehrkraft im
vorgesehen.                                                     Vorbereitungsdienst in elektronischer Form in die
                                                                Bibliothek des IQSH eingestellt werden.
Themenfestlegung
Das Thema wird zwischen der Lehrkraft im Vorbereitungs-         Hinweise zur Struktur
dienst und einer Studienleiterin oder einem Studienleiter       Die Hausarbeit hat einen Umfang von insgesamt etwa
des IQSH vereinbart und daraufhin von der Studienleiterin       20 Seiten. Hiervon kann auf Antrag der Lehrkraft im
oder dem Studienleiter des IQSH festgelegt. Das Form-           Vorbereitungsdienst in der Ausbildung in den Lehrämtern
blatt der Themenstellung (siehe Anhang) wird anschließend       an berufsbildenden Schulen abgewichen werden. Über
durch das IQSH zur Prüfungsakte genommen.                       den Antrag entscheidet die Studienleiterin oder der
Die Themenstellung muss spätestens drei Monate vor              Studienleiter.
Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres erfolgen.              Anhänge oder Dokumentationen sind auf fünf Seiten zu
                                                                begrenzen. Die Schriftart ist Arial mit dem Zeilenabstand
Abgabe                                                          1,0; der Schriftgrad beträgt 12 Pt.
Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reicht spätestens
drei Monate nach Themenstellung zwei Exemplare der              Die Gliederung der Hausarbeit kann sich an folgendem
Hausarbeit in gebundener Form beim IQSH ein.                    Vorschlag orientieren:
Bei triftigen Gründen (z. B. Krankheit) kann eine Verlän-
gerung des Bearbeitungszeitraums gewährt werden. Die                 1. Problemstellung (max. vier Seiten)
Verlängerung ist von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst            Bezug zu den Inhalten der Ausbildung und zu den
schriftlich beim IQSH zu beantragen.                                 Ausbildungsstandards, Leitfragen, Zielvorstellungen
                                                                     2. Unterrichtspraxis (ca. acht Seiten)
Beurteilung                                                          Planung, ausgewählte Aspekte des Unterrichts-
Die Studienleiterin oder der Studienleiter des IQSH                  geschehens
beurteilt die Hausarbeit in der Regel innerhalb von vier
                                                                     3. Evaluation und persönliches Resümee (ca. acht
Wochen nach Eingang der Hausarbeit. Der Text des
                                                                     Seiten) Verfahren, Ergebnisse, Schlussfolgerungen
Gutachtens hat einen Umfang von etwa einer Seite und
endet mit einer ganzen Note (siehe Formblatt). Die Note
muss sich schlüssig aus den Formulierungen des Gutach-

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