SCHNELLÜBERSICHT BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse - Kassenzahnärztliche ...
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SCHNELLÜBERSICHT BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse Stand 01.01.2022
Teil 1 – Kons./Chirurgie BEMA-Nr. Abk. Leistungsbeschreibung Punkte Ä1 Ber Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 9 01 U Eingehende Untersuchung ZMK 18 01 k Kieferorthopädische Untersuchung 28 02 Ohn Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps 20 03 Zu Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, 15 bei Nacht (20 – 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen 04 Erhebung Parodontaler Screening-Index 12 05 Gewinnung v. Zellmaterial aus der Mundhöhle einschl. 20 Material Ä 161 Inz1 Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der 15 Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses Ä 925a Rö2 Röntgendiagnostik der Zähne bis zu 2 Aufnahmen 12 Ä 925b Rö5 Röntgendiagnostik der Zähne bis zu 5 Aufnahmen 19 Ä 925c Rö8 Röntgendiagnostik der Zähne bis zu 8 Aufnahmen 27 Ä 925d Stat Röntgendiagnostik der Zähne, Status bei mehr als 8 34 Aufnahmen Ä 928 Röntgenaufnahme der Hand 30 Ä 934a Röntgenaufnahme Schädel, 1 Aufnahme, auch 19 Fernröntgenaufnahme Ä 934b Röntgenaufnahme Schädel, 2 Aufnahmen 30 Ä 934c Röntgenaufnahme Schädel, mehr als 2 Aufnahmen 36 Ä 935a Teilaufnahme Schädel, Halbseitenaufnahme, je Kiefer, 21 1 Aufnahme Ä 935b Teilaufnahme Schädel, Halbseitenaufnahme, je Kiefer, 25 2 Aufnahmen Ä 935c Teilaufnahme Schädel, Halbseitenaufnahme, je Kiefer, 31 mehr als 2 Aufnahmen Ä 935d Orthopantomogramm sowie Panoramaaufnahmen 36 oder Halbseitenaufnahmen aller Zähne des Ober- und Unterkiefers 8 ViPr Sensibilitätsprüfung der Zähne 6 10 üZ Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung 6 11 pV Exkavieren und provisorischer Verschluss einer Kavität 19 als alleinige Leistung, auch unvollendete Füllung 12 bMF Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, 10 je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 13 a F1 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 32 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, einflächig 13 b F2 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 39 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, zweiflächig 13 c F3 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 49 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, dreiflächig 13 d F4 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 58 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekante 13 e Kompositfüllg. im SZ-Bereich Kontraindikation Amalgam, 52 Kinder bis Vollendg. 15. Lebensjahr, Schwangere, Stillende, einflächig 13 f Kompositfüllg. im SZ-Bereich Kontraindikation Amalgam, 64 Kinder bis Vollendg. 15. Lebensjahr, Schwangere, Stillende, zweiflächig 13 g Kompositfüllg. im SZ-Bereich Kontraindikation Amalgam, 84 Kinder bis Vollendg. 15. Lebensjahr, Schwangere, Stillende, dreiflächig 13 h Kompositfüllg. im SZ-Bereich Kontraindikation Amalgam, 100 Kinder bis Vollendg. 15. Lebensjahr, Schwangere, Stillende, mehr als dreiflächig 3
BEMA-Nr. Abk. Leistungsbeschreibung Punkte 14 Konfektionierte Krone inkl. Material- und Laborkosten in 50 der pädiatrischen Zahnheilkunde 16 St Stiftverankerung einer Füllung (zusätzlich zu 13c, d), je 20 Zahn, einschließlich Material 23 Ekr Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder 17 eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle 25 Cp Indirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten 6 Pulpa, ggf. einschließlich des provisorischen oder temporären Verschlusses der Kavität 26 P Direkte Überkappung, je Zahn 6 27 Pulp Pulpotomie 29 28 VitE Exstirpation der vitalen Pulpa, je Kanal 18 29 Dev Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des 11 Verschlusses der Kavität, je Zahn 31 Trep1 Trepanation eines pulpatoten Zahnes 11 32 WK Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal 29 34 Med Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen 15 nach den Nrn. 28, 29, 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung 35 WF Wurzelkanalfüllung einschließlich eines eventuellen 17 provisorischen Verschlusses, je Kanal 36 Nbl1 Stillung einer übermäßigen Blutung 15 37 Nbl2 Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder 29 Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung 38 N Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder 10 Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung 40 I Infiltrationsanästhesie 8 41 a L1 Leitungsanästhesie, intraoral 12 41 b L2 Leitungsanästhesie, extraoral 16 43 X1 Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich 10 Wundversorgung 44 X2 Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich 15 Wundversorgung 45 X3 Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes einschließlich 40 Wundversorgung 46 XN Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, 21 Auskratzen, Naht) als selbständige Leistung in einer besonderen Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 47 a Ost1 Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich 58 Wundversorgung 47 b Hem Hemisektion u. Teilextraktion eines mehrwurzeligen 72 Zahnes 48 Ost2 Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, 78 Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschl. Wundversorgung 49 Exz1 Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe 10 für das Gebiet eines Zahnes 50 Exz2 Exzision einer Schleimhautwucherung (z.B. lappiges 37 Fibrom, Epulis) 51 a Pla1 Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch 80 Zahnfleischplastik als selbständige Leistung oder in Verbindung mit einer Extraktion 51 b Pla0 Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in 40 Verbindung mit Osteotomie 52 Trep2 Trepanation des Kieferknochens 24 53 Ost3 Sequestrotomie bei Osteomyelitis der Kiefer 72 54 a WR1 Wurzelspitzenresektion an einem Frontzahn 72 54 b WR2 Wurzelspitzenresektion an einem Seitenzahn, 96 einschließlich der ersten resezierten Wurzelspitze 4
BEMA-Nr. Abk. Leistungsbeschreibung Punkte 54 c WR3 Wurzelspitzenresektion am selben Seitenzahn, 48 sofern durch denselben Zugang erreichbar, je weitere Wurzelspitze 55 RI Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher 72 Fixation an den benachbarten Zähnen 56 a Zy1 Operation einer Zyste durch Zystektomie 120 56 b Zy2 Operation einer Zyste durch orale Zystostomie 72 56 c Zy3 Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung 48 mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion 56 d Zy4 Operation einer Zyste durch orale Zystostomie 48 in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion 57 SMS Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze 48 oder eines Schlotterkammes im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung 58 KnR Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung 48 des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte als selbständige Leistung, je Sitzung 59 Pla2 Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich 120 oder in einer Kieferhälfte 60 Pla3 Tuberplastik, einseitig 80 61 Dia Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema 72 mediale 62 Alv Alveolotomie 36 63 Fl Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes 80 zur kieferorthopädischen Einstellung 105 Mu Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhaut- 8 erkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen, je Sitzung 106 sK Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender 10 Prothesenränder oder Ähnliches, je Sitzung 107 Zst Entfernen harter Zahnbeläge, einmal pro Kalenderjahr 16 151 Bs1 Besuch eines Versicherten, einschließlich Beratung und 38 eingehende Untersuchung 152 a Bs2a Besuch je weiteren Versicherten in derselben 34 häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 151 – einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 152 b Bs2b Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung 26 in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 151 – einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 153 a Bs3a Besuch eines Versicherten in einer Einrichtung zu 30 vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Einrichtung einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, welcher den verbindlichen Anforderungen der Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V entspricht 153 b Bs3b Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung 26 in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 153a zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Einrichtung einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, welcher den verbindlichen Anforderungen der Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V entspricht 154 Bs4 Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer 30 stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 5
BEMA-Nr. Abk. Leistungsbeschreibung Punkte 155 Bs5 Besuch je weiteren pflegebedürftigen Versicherten in 26 derselben stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 154 – einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 161 a ZBs1a Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich 18 durchgeführte Besuche nach den Nrn. 151 und 154 161 b ZBs1b Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit von 20 bis 22 29 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 151 und 154 161 c ZBs1c Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit zwischen 22 50 und 6 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 151 und 154 161 d ZBs1d Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 38 der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 151 und 154 161 e ZBs1e Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 67 der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 151 und 154 161 f ZBs1f Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 88 der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 151 und 154 162 a ZBs2a Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich 9 durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und 155 162 b ZBs2b Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit von 20 bis 22 15 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und 155 162 c ZBs2c Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit zwischen 22 und 25 6 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und 155 162 d ZBs2d Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 19 der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und 155 162 e ZBs2e Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 34 der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und 155 162 f ZBs2f Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 44 der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und 155 165 ZKi Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152a, 14 152b, 153a, 153b, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr 171 a PBA1a Zuschlag für das Aufsuchen von Versicherten, die einem 37 Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten 171 b PBA1b Zuschlag für das Aufsuchen je weiteren Versicherten, 30 der einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet ist oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhält, in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 171a 172 a SP1a Zuschlag für das Aufsuchen eines pflegebedürftigen 40 Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V 172 b SP1b Zuschlag für das Aufsuchen je weiteren 32 pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 172a im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V 6
BEMA-Nr. Abk. Leistungsbeschreibung Punkte 173 a ZBs3a Zuschlag für das Aufsuchen nach Nr. 153a von 32 Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten 173 b ZBs3b Zuschlag für das Aufsuchen nach Nr. 153b je weiteren 24 Versicherten, der einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet ist oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhält, in derselben Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nummer 173a 174 a PBa Mundgesundheitsstatus und individueller 20 Mundgesundheitsplan 174 b PBb Mundgesundheitsaufklärung 26 107 a PBZst Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem 16 Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, einmal pro Kalenderhalbjahr VS Videosprechstunde für Versicherte, die einem 16 Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten oder i.R. eines Kooperationsvertrages nach §119b Abs. 1 SGB V VFKa Videofallkonferenz mit an der Versorgung 12 des Versicherten beteiligten Pflege- und Unterstützungspersonen, bezüglich eines Versicherten, für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten oder i.R. eines Kooperationsvertrages nach §119b Abs. 1 SGB V VFKb Videofallkonferenz mit an der Versorgung 6 des Versicherten beteiligten Pflege- und Unterstützungspersonen, bezüglich jedes weiteren Versicherten in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang, für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten oder i.R. eines Kooperationsvertrages nach §119b Abs. 1 SGB V 181 a Ksla Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten, 14 persönlich oder fernmündlich 181 b Kslb Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten, im 16 Rahmen eines Telekonsils 182 a KslKa Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im 14 Rahmen eines Kooperationsvertrages nach § 119b Abs. 1 SGB V, persönlich oder fernmündlich 182 b KslKb Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im 16 Rahmen eines Kooperationsvertrages nach § 119b Abs. 1 SGB V, im Rahmen eines Telekonsils TZ Technikzuschlag für Videosprechstunde, 16 Videofallkonferenz oder Videokonsil eMP Aktualisierung elektronischer Medikationsplan 3 NFD Aktualisierung Notfalldatensatz 6 ePA2 Aktualisierung einer elektronischen Patientenakte 2 Material- und Laborkosten und sonstige Kosten Betrag/ Erfass.-Nr. Leistungsbeschreibung Punkte 601 Stiftmaterial 602 Telefon-, Versand-, Portokosten 603 Zahnarztlabor 604 Fremdlabor 646 Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte, je Versicherten 7
Regionale Vereinbarung mit BKK Landesverband Erfass.-Nr. Leistungsbeschreibung 690 Zuschlag für den Einsatz elektronisch betriebener Geräte in 11 stationären Pflegeeinrichtungen Regionale Vereinbarung mit BKK Scheufelen Erfass.-Nr. Leistungsbeschreibung 660 Zuschuss je professioneller Zahnreinigung Individualprophylaxe – IP / FU BEMA-Nr. Leistungsbeschreibung Punkte IP 1 Mundhygienestatus 20 IP 2 Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen 17 IP 4 Lokale Fluoridierung der Zähne 12 IP 5 Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der 16 bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn FU 1 a Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum 27 vollendeten 9. Lebensmonat FU 1 b Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum 27 vollendeten 20. Lebensmonat FU 1 c Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum 27 vollendeten 33. Lebensmonat FU Pr Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene 10 beim Kind FU 2 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 25 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat FLA Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung 14 Teil 2 - Kieferbruch / Aufbissbehelfe / Unterkieferprotrusionsschiene BEMA-Nr. Leistungsbeschreibung Punkte 2 Schriftliche Niederlegung eines Heil- und Kostenplanes 20 7b Abformung und Bissnahme für das Erstellen von Modellen des 19 Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung (ZE, Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Gesichtsschädels) K1 Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche 106 K2 Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der 45 Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche K3 Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf zur 61 Unterbrechung der Okklusionskontakte mit adjustierter Oberfläche K4 Semipermanente Schienung unter Anwendung der Ätztechnik, je 11 Interdentalraum K6 Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs 30 K7 Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des 6 Aufbissbehelfs oder der Fixierung K8 Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der 12 Schienung (subtraktive Methode) K9 Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten 35 Oberfläche (additive Methode) UP1 Untersuchung zur Versorgung mit einer 27 Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung UP2 Abformung und dreidimensionale Registrierung der 49 Startprotrusionsposition UP3 Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene 223 UP4 Nachadaption des Protrusionsgrads 10 UP5 a Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen der UP 8 8
BEMA-Nr. Leistungsbeschreibung Punkte UP5 b Kontrollbehandlung mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen 12 einer UP (subtraktive Methode) UP5 c Kontrollbehandlung mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone einer UP 35 (additive Methode) UP6 a Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur 25 Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene - kleinen Umfanges (ohne Abformung) UP6 b Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur 42 Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene - größeren Umfanges (mit Abformung) UP6 c Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur 37 Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene - Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene UP6 d Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder 19 zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene - Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen UP6 e Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur 19 Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene - Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Protrusionselemente 101 a Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder 80 zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei vorhandenem Restgebiss, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96, ggf. in Verbindung mit Nr. 98, zusätzlich 101 b Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum 120 Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei zahnlosem Kiefer, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 97, zusätzlich 102 Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des 240 weichen Gaumens, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96, ggf. in Verbindung mit Nr. 98 oder nach Nr. 97, zusätzlich 103 a Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion 160 oder bei großen Defekten des Oberkiefers, zu den Bewertungs- zahlen nach Nr. 96, ggf. in Verbindung mit Nr. 98 oder nach Nr. 97, zusätzlich 103 b Ergänzungsmaßnahmen im Anschluss an Leistungen nach 80 Buchstabe a) 103 c Eingliedern einer Dauerprothese zu den Bewertungszahlen nach 300 Nr. 96, ggf. in Verbindung mit Nr. 98 oder nach Nr. 97, zusätzlich 104 a Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss 300 extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, kleineren Umfanges 104 b Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss 500 extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, größeren Umfanges Teil 3 - Kieferorthopädie BEMA-Nr. Leistungsbeschreibung Punkte 5 Kieferorthopädische Behandlungsplanung 95 7a Abformung, Bissnahme in habitueller Okklusion für das Erstellen 19 von dreidimensional orientierten Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung 116 Fotografie 15 117 Modellanalyse 35 118 Kephalometrische Auswertung 29 119 a Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich 132 Retention, einfach durchführbarer Art 119 b Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich 204 Retention, mittelschwer durchführbarer Art 119 c Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich 276 Retention, schwierig durchführbarer Art 9
BEMA-Nr. Leistungsbeschreibung Punkte 119 d Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich 336 Retention, besonders schwierig durchführbarer Art 120 a Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in 204 sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, einfach durchführbarer Art 120 b Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss 228 in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, mittelschwer durchführbarer Art 120 c Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss 276 in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, schwierig durchführbarer Art 120 d Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss 336 in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, besonders schwierig durchführbarer Art 121 Beseitigung von Habits bei einem habituellen Distalbiss oder bei 17 einem habituell offenen Biss, je Sitzung 122 a Kontrolle des Behandlungsverlaufs einschl. kleiner Änderungen für 21 Behandlungsmittel, für jede Sitzung 122 b Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von 43 kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer 122 c Einfügen von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer 27 123 a Kieferorthopädische Maßnahmen mit herausnehmbaren 40 Geräten zum Offenhalten von Lücken infolge vorzeitigem Milchzahnverlustes, je Kiefer 123 b Kontrolle eines Lückenhalters, je Behandlungsquartal 14 124 Einschleifen von Milchzähnen bei Kreuz- oder Zwangsbiss, je 16 Sitzung 125 Maßnahmen zur Wiederherstellung von Behandlungsmitteln 30 einschließlich Wiedereinfügen, je Kiefer 126 a Eingliedern eines Brackets oder eines Attachments einschließlich 18 Material- und Laborkosten 126 b Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laborkosten 42 126 c Wiedereingliederung eines Bandes 30 126 d Entfernung eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments 6 127 a Eingliederung eines Teilbogens einschließlich Material- und 25 Laborkosten 127 b Ausgliederung eines Teilbogens 7 128 a Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens einschließlich 32 Material- und Laborkosten 128 b Eingliederung eines individualisierten Vollbogens einschließlich 40 Material- und Laborkosten 128 c Ausgliederung von Vollbögen, je Bogen 9 129 Wiedereingliederung eines Voll- oder Teilbogens 24 130 Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen (Palatinal- 72 oder Transversalbogen, Quadhelix, Lingualbogen, Lipbumper, Headgear über je zwei Ankerbändern) einschließlich Material- und Laborkosten 131 a Eingliederung und Ausgliederung einer Gaumennahterweiterungs- 50 apparatur 131 b Eingliederung und Ausgliederung einer festsitzenden Apparatur 50 zur Bisslagekorrektur (Herbstscharnier) bei spätem Behandlungs- beginn, wenn der Wachstumshöhepunkt überschritten ist und die Bisslagekorrektur mit konventionellen Maßnahmen nicht erreicht werden kann 131 c Eingliederung einer Gesichtsmaske 50 10
Teil 4 - Parodontologie BEMA-Nr. Leistungsbeschreibung Punkte 4 Befunderhebung und Erstellen eines Parodontalstatus 44 ATG Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch 28 MHU Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung 45 AIT a Antiinfektiöse Therapie je behandeltem einwurzeligen Zahn 14 AIT b Antiinfektiöse Therapie je behandeltem mehrwurzeligen Zahn 26 BEV a Befundevaluation nach AIT 32 BEV b Befundevaluation nach CPT 32 CPT a Chirurgische Therapie je behandeltem einwurzeligen Zahn 22 CPT b Chirurgische Therapie je behandeltem mehrwurzeligen Zahn 34 UPT a Mundhygienekontrolle 18 UPT b Mundhygieneunterweisung (soweit erforderlich) 24 UPT c Supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von 3 anhaftenden Biofilmen und Belägen, je Zahn UPT d Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen, 15 abrechenbar bei Versicherten mit festgestelltem Grad B der Parodontalerkrankung gemäß § 4 PAR-RL im Rahmen der zweiten und vierten UPT gemäß § 13 Abs. 3 PAR-RL, bei Versicherten mit festgestelltem Grad C im Rahmen der zweiten, dritten, fünften und sechsten UPT gemäß § 13 Abs. 3 PAR-RL UPT e Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm 5 oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr, je einwurzeligem Zahn UPT f Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm 12 oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr, je mehrwurzeligem Zahn UPT g Untersuchung des Parodontalzustands, die hierzu notwendige 32 Dokumentation des klinischen Befunds umfasst die Sondierungstiefen und die Sondierungsblutung, die Zahnlockerung, den Furkationsbefall, den röntgenologischen Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter). Die erhobenen Befunddaten werden mit den Befunddaten der Untersuchung nach Nr. BEV oder nach Nr. UPT d verglichen. Dem Versicherten werden die Ergebnisse erläutert und es wird mit ihm das weitere Vorgehen besprochen. Die Leistung nach Nr. UPT g ist ab dem Beginn des zweiten Jahres der UPT einmal im Kalenderjahr abrechenbar. 108 Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich 6 und zur Entlastung, je Sitzung 111 Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von 10 Parodontopathien, je Sitzung Teil 5 - Prothetik BEMA-Nr. Leistungsbeschreibung Punkte 7b Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- 19 und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung (ZE, Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Gesichtsschädels) 18 a Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme 50 einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal durch einen konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau, einzeitig 18 b Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme 80 einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig 19 (i) Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion 19 durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied 20 a (i) Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone 148 11
BEMA-Nr. Leistungsbeschreibung Punkte 20 b (i) Versorgung eines Einzelzahnes durch eine vestibulär verblendete 158 Verblendkrone 20 c Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Teilkrone 187 21 Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion 28 durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung 22 Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und 20 24 a (i) Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen 25 24 b (i) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer 43 Verblendschale oder dergleichen 24 c (i) Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach 7 der Nr. 19 oder 21 89 Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor 16 Eingliederung von Prothesen und Brücken 90 Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit 154 Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker 91 a Brücke, je Pfeilerzahn: Metallische Vollkrone 118 91 b Brücke, je Pfeilerzahn: Vestibulär verblendete Verblendkrone 128 91 c Brücke, je Pfeilerzahn: Metallische Teilkrone 136 91 d Brücke, je Pfeilerzahn: Teleskop-/Konuskrone 190 91 e Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken mit 43 disparallelen Pfeilern zusätzlich zu den Nrn. 91a bis c 92 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, je Spanne 62 93 a Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im FZ-Bereich mit einem Flügel 240 93 b Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im FZ-Bereich mit zwei Flügeln 335 94 a Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 90 bis 92 94 b Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 93a und 93b 95 a Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern 34 95 b Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern 50 95 c Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer 36 Verblendschale oder dergleichen 95 d Abnahme und Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke 18 95 e Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke 61 95 f Wiedereingliederung einer zweiflügeligen Adhäsivbrücke 85 96 a Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese 57 einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnen 96 b Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese 83 einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen 96 c Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese 115 einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen 97 a (i) Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer 250 97 b (i) Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Unterkiefer 290 98 a Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer 29 98 b (i) Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer 57 98 c (i) Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer 76 98 d (i) Intraorale Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage 23 98 e (i) Verwendung einer Metallbasis in besonderen Ausnahmefällen, zu 16 den Bewertungszahlen nach den Nrn. 97 a (i) oder b (i) zusätzlich 98 f Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvor- 22 richtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvor- richtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 zusätzlich je Prothese, nur abrechnungsfähig bei Interimsversorgung 12
BEMA-Nr. Leistungsbeschreibung Punkte 98 g Verwendung einer Metallbasis in Verbindung mit Halte- und 44 Stützvorrichtungen – nicht bei Interimsprothesen – 98 h/1 Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, 29 zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98g zusätzlich – nicht bei Interimsprothesen – bei Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtung 98 h/2 Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, 50 zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98g zusätzlich – nicht bei Interimsprothesen – bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen 99 a Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten 19 Leistungen: Anatomischer Abdruck zur prothetischen Versorgung eines Kiefers 99 b Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen: Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der Bissverhältnisse 99 c Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen: Weitergehende Maßnahmen 100 a (i) Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur 30 Erweiterung einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abformung) 100 b (i) Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur 50 Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung) 100 c (i) Teilunterfütterung einer Prothese 44 100 d (i) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren 55 100 e (i) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren 81 einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer 100 f (i) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren 81 einschließlich funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer 13
Abrechnungshilfe für Festzuschüsse Festzuschüsse in EUR 60% 70% 75% 100% Befunde (ohne Bonus) (Bonus 1) (Bonus 2) (Härtefall) 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder 203,80 237,77 254,75 339,67 unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer 233,87 272,85 292,34 389,78 und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn 1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im 69,53 81,12 86,92 115,89 Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) 1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen 42,49 49,57 53,12 70,82 Zementierungsverfahren, je Zahn 1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen 125,86 146,84 157,33 209,77 metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I) Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. Das Gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt. 2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für 471,14 549,66 588,92 785,23 herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. 2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für 537,44 627,02 671,81 895,74 herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. 2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 600,08 700,09 750,10 1.000,13 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 657,59 767,19 821,99 1.095,99 14
Festzuschüsse in EUR 60% 70% 75% 100% Befunde (ohne Bonus) (Bonus 1) (Bonus 2) (Härtefall) 2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem 260,95 304,44 326,18 434,91 fehlenden Zahn 2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke 192,33 224,39 240,41 320,55 2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker 68,51 79,93 85,64 114,19 im Verblendbereich. Der Befund ist nicht ansetzbar für Flügel einer Adhäsivbrücke. 3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen 3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander 480,25 560,29 600,32 800,42 fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. 3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe, b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum 339,74 396,36 424,67 566,23 Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar. 4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer 4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im 501,56 585,16 626,96 835,94 Oberkiefer 4.2 Zahnloser Oberkiefer 484,17 564,87 605,21 806,95 4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im 518,44 604,84 648,05 864,06 Unterkiefer 4.4 Zahnloser Unterkiefer 519,19 605,72 648,98 865,31 4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag 112,78 131,58 140,98 187,97 je Kiefer 15
Festzuschüsse in EUR 60% 70% 75% 100% Befunde (ohne Bonus) (Bonus 1) (Bonus 2) (Härtefall) 4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen 348,46 406,54 435,58 580,77 Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, je Ankerzahn 4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag 55,36 64,58 69,20 92,26 je Ankerzahn 4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung 313,97 366,30 392,46 523,28 durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn 4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen 79,85 93,16 99,81 133,08 (Notwendigkeit einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund 5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist 5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine 165,00 192,50 206,25 275,00 endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine 227,86 265,84 284,83 379,77 endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine 296,50 345,91 370,62 494,16 endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht 407,41 475,31 509,27 679,02 sofort möglich ist, je Kiefer 6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz 6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungs- bedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit 19,87 23,18 24,83 33,11 der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese 6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungs- bedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinations- 47,14 55,00 58,93 78,57 versorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese 6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungs- bedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im 78,45 91,53 98,06 130,75 Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 16
Festzuschüsse in EUR 60% 70% 75% 100% Befunde (ohne Bonus) (Bonus 1) (Bonus 2) (Härtefall) 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungs- bedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit Maßnahmen 112,29 131,01 140,36 187,15 im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung 83,92 97,90 104,90 139,86 mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn 6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit 16,82 19,63 21,03 28,04 Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungs- bedürftiger herausnehmbarer-/ 122,56 142,99 153,20 204,27 Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn 6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungs- bedürftiger herausnehmbarer-/ 24,58 28,68 30,73 40,97 Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhal- 92,33 107,72 115,41 153,88 tungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhal- tungswürdigem totalem Zahnersatz oder 110,71 129,16 138,38 184,51 schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer 6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender 14,39 16,79 17,99 23,98 rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 6.8.1 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz, je Flügel einer 40,75 47,54 50,94 67,92 Adhäsivbrücke 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/ Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an 79,30 92,51 99,12 132,16 einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung 6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder 234,43 273,50 293,03 390,71 Sekundärteleskop, je Zahn 7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen 7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter 203,36 237,25 254,20 338,93 Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone 7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je 124,23 144,94 155,29 207,05 implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer 17
Festzuschüsse in EUR 60% 70% 75% 100% Befunde (ohne Bonus) (Bonus 1) (Bonus 2) (Härtefall) 7.3 Wiederherstellungsbedürftige 74,14 86,49 92,67 123,56 Suprakonstruktionen (Facette), je Facette 7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender 15,52 18,10 19,40 25,86 Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker 7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je 496,01 578,68 620,01 826,68 Prothesenkonstruktion 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem 14,33 16,72 17,91 23,88 Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer 7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Total- 71,05 82,89 88,81 118,41 prothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion 8. Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen) 8.1 Befund nach Präparation eines erhaltungs- würdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. 8.2 Befund nach Präparation eines erhaltungs- würdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar. 8.3 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke 50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. 8.4 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nr. 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar. 8.5 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. 18
Festzuschüsse in EUR 60% 70% 75% 100% Befunde (ohne Bonus) (Bonus 1) (Bonus 2) (Härtefall) 8.6 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture- Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar. 19
Preise für zahntechnische Leistungen ab 01.01.2022 L.-Nr. Kurztext Gewerbelabor Praxislabor Komplex 0 - Arbeitsvorbereitung 001 0 Modell 7,16 € 6,80 € 001 5 Modell UKPS 7,16 € 6,80 € 001 8 Modell bei Implantatversorgung 7,16 € 6,80 € 002 1 Doublieren eines Modells 14,57 € 13,84 € 002 2 Platzhalter einfügen 15,16 € 14,40 € 002 3 Verwendung von Kunststoff 15,16 € 14,40 € 002 4 Galvanisieren 15,16 € 14,40 € 002 5 Doublieren eines Modells UKPS 14,57 € 13,84 € 003 0 Set-up je Segment 10,81 € 10,27 € 005 1 Sägemodell 11,48 € 10,91 € 005 2 Einzelstumpfmodell 11,48 € 10,91 € 005 3 Modell nach Überabdruck 11,48 € 10,91 € 005 4 Set-up-Modell für KFO 11,32 € 10,75 € 005 5 Fräsmodell 11,48 € 10,91 € 006 0 Zahnkranz 5,72 € 5,43 € 007 0 Zahnkranz sockeln 5,92 € 5,62 € 011 1 Modellpaar trimmen 11,01 € 10,46 € 011 2 Fixator 9,32 € 8,85 € 011 5 Fixator UKPS 9,32 € 8,85 € 012 0 Mittelwertartikulator 10,52 € 9,99 € 012 5 Mittelwertartikulator UKPS 10,52 € 9,99 € 012 8 Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung 10,52 € 9,99 € 013 0 Modellpaar sockeln 24,15 € 22,94 € 020 1 Basis für Vorbissnahme 9,36 € 8,89 € 020 2 Basis für Konstruktionsbiss 8,74 € 8,30 € 020 5 Vorbereiten Bissgabel UKPS 8,74 € 8,30 € 021 1 Individueller Löffel 24,49 € 23,27 € 021 2 Funktionslöffel 24,49 € 23,27 € 021 3 Basis für Bissregistrierung 24,49 € 23,27 € 021 4 Basis für Stützstiftregistrierung 24,49 € 23,27 € 021 5 Basis für Aufstellung 24,49 € 23,27 € 021 6 Basis für Bissregistrierung bei 24,49 € 23,27 € Implantatversorgung 021 7 Individueller Löffel UKPS 24,49 € 23,27 € 021 8 Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung 24,49 € 23,27 € 022 0 Bisswall 7,07 € 6,72 € 022 8 Bisswall bei Implantatversorgung 7,07 € 6,72 € 023 0 Registrierplatte und -stift auf Basen 30,26 € 28,75 € 024 0 Übertragungskappe Kunststoff/Metall 26,95 € 25,60 € 031 0 Provisorische Krone/Brückenglied 34,66 € 32,93 € 032 0 Formteil 19,16 € 18,20 € Komplex 1 - festsitzender Zahnersatz 101 3 Wurzelstiftkappe 80,74 € 76,70 € 102 1 Vollkrone/Metall 90,28 € 85,77 € 102 2 Teilkrone/Metall 90,28 € 85,77 € 102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 88,40 € 83,98 € 102 4 Krone für vestibuläre Verblendung 89,55 € 85,07 € 102 6 Vollkrone/Metall bei Implantatv. 90,28 € 85,77 € 102 8 Krone f. vestib. Verbl. bei Implantatversorgung 88,60 € 84,17 € 103 1 Vorbereiten Krone 14,77 € 14,03 € 103 2 Krone/Brückenglied einarbeiten 14,77 € 14,03 € 103 3 Stiftaufbau einarbeiten 14,77 € 14,03 € 104 0 Modellation gießen 18,87 € 17,93 € 105 0 Stiftaufbau 57,61 € 54,73 € 20
L.-Nr. Kurztext Gewerbelabor Praxislabor 110 0 Brückenglied 64,20 € 60,99 € 120 0 Teleskopierende Krone 274,30 € 260,59 € 120 1 Teleskopierende Primär- oder Sekundärkrone 181,97 € 172,87 € 133 1 Individuelles Geschiebe 230,33 € 218,81 € 134 1 Konfektions-Geschiebe 111,94 € 106,34 € 134 3 Konfektions-Anker 111,94 € 106,34 € 134 7 Primär-/Sekundärteil Konf.-Anker 74,48 € 70,76 € 134 9 Wiederbefestigung Sekundärteil 74,48 € 70,76 € 136 0 Gefrästes Lager 54,86 € 52,12 € 137 0 Schubverteilungsarm 40,33 € 38,31 € 150 0 Metallverbindung nach Brand 30,68 € 29,15 € 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel 14,91 € 14,16 € 160 0 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 49,13 € 46,67 € 161 0 Zahnfleisch Kunststoff 15,63 € 14,85 € 162 0 Vestibuläre Verblendung Keramik 105,00 € 99,75 € 162 8 Vestib. Verbl. Keramik bei Implantatversorgung 105,00 € 99,75 € 163 0 Zahnfleisch Keramik 36,76 € 34,92 € 163 8 Zahnfleisch Keramik bei Implantatversorgung 36,76 € 34,92 € 164 0 Vestibuläre Verblendung Komposite 79,93 € 75,93 € 165 0 Zahnfleisch Komposite 20,96 € 19,91 € Komplex 2 - herausnehmbarer Zahnersatz (Modellguss) 201 0 Metallbasis 152,64 € 145,01 € 202 1 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 12,80 € 12,16 € 202 5 Kralle 12,80 € 12,16 € 202 6 Ney-Stiel 12,80 € 12,16 € 202 7 Auflage 12,80 € 12,16 € 202 8 Umgehungsbügel bei Diastema 12,80 € 12,16 € 203 1 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 23,02 € 21,87 € 204 1 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorr. m. 32,34 € 30,72 € Auflage 205 0 Bonwillklammer 56,84 € 54,00 € 208 1 Rückenschutzplatte 41,83 € 39,74 € 208 2 Metallzahn, gegossen 41,83 € 39,74 € 208 3 Metallkaufläche, gegossen 41,83 € 39,74 € 210 0 Lösungshilfe 11,88 € 11,29 € 211 0 Unterfütterbarer Abschlussrand 19,31 € 18,34 € 212 0 Zuschlag einzelne gegossene Klammer 20,09 € 19,09 € Komplex 3 - herausnehmbarer Zahnersatz (Kunststoff) 301 0 Aufstellung, Grundeinheit 32,15 € 30,54 € 301 8 Aufstellung, Grundeinheit bei 32,15 € 30,54 € Implantatversorgung 302 0 Aufstellen Wachs oder Kunststoff, je Zahn 1,92 € 1,82 € 302 8 Aufstellen Wachs oder Kunststoff, je Zahn bei 1,92 € 1,82 € Implantatv. 303 0 Aufstellen Metall, je Zahn 2,53 € 2,40 € 341 0 Übertragung je Zahn 1,59 € 1,51 € 361 0 Fertigstellung, Grundeinheit 53,99 € 51,29 € 361 8 Fertigstellung, Grundeinheit bei 53,99 € 51,29 € Implantatversorgung 362 0 Fertigstellen je Zahn 3,48 € 3,31 € 362 8 Fertigstellen je Zahn bei Implantatversorgung 3,48 € 3,31 € 380 0 Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung 10,66 € 10,13 € 380 5 Gebogene Auflage 10,66 € 10,13 € 381 0 Sonstige gebogene Halte- und/oder 18,00 € 17,10 € Stützvorrichtung 382 1 Weichkunststoff 56,03 € 53,23 € 382 2 Sonderkunststoff 56,03 € 53,23 € 383 0 Zahn zahnfarben hergestellt 23,97 € 22,77 € 21
L.-Nr. Kurztext Gewerbelabor Praxislabor 384 0 Zahn zahnfarben hinterlegen 12,83 € 12,19 € Komplex 4 - Schienen 401 0 Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche 91,13 € 86,57 € 402 0 Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche 66,05 € 62,75 € 403 0 Umarbeiten zum Aufbissbehelf 50,53 € 48,00 € 404 0 Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn 50,42 € 47,90 € Komplex 5 - Unterkiefer-Protrusionsschienen 501 0 Basen UKPS 275,31 € 261,54 € 502 0 Vestibuläre Protrusionsgleitflächen UKPS 20,56 € 19,53 € 510 0 Befestigungselement Protrusionselement UKPS 15,90 € 15,11 € 511 0 Protrusionselement UKPS 15,90 € 15,11 € 520 0 Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung 10,66 € 10,13 € UKPS 521 0 Einfaches gebogenes Halteelement für UKPS 10,66 € 10,13 € Komplex 7 - KFO-Leistungen 701 0 Basis für Einzelkiefergerät 55,95 € 53,15 € 702 0 Basis bimaxilläres Gerät 107,65 € 102,27 € 703 0 Schiefe Ebene 55,26 € 52,50 € 704 0 Vorhofplatte 72,42 € 68,80 € 705 0 Kinnkappe 54,28 € 51,57 € 710 0 Aufbiss 11,22 € 10,66 € 711 0 Abschirmelement 20,56 € 19,53 € 712 1 Weichkunststoff (KFO) 23,37 € 22,20 € 712 2 Sonderkunststoff (KFO) 23,37 € 22,20 € 720 0 Schraube einarbeiten 15,90 € 15,11 € 721 0 Spezialschraube einarbeiten 19,14 € 18,18 € 722 0 Trennen einer Basis 8,19 € 7,78 € 730 0 Labialbogen 21,53 € 20,45 € 731 0 Labialbogen modifiziert 28,63 € 27,20 € 732 0 Labialbogen intermaxillär 36,91 € 35,06 € 733 0 Feder, offen 9,67 € 9,19 € 734 0 Feder, geschlossen 11,51 € 10,93 € 740 0 Verbindungselement/intramaxillär 21,75 € 20,66 € 741 0 Verbindungselemente/intermaxillär 30,23 € 28,72 € 742 0 Verankerungselement 24,64 € 23,41 € 743 0 Einzelelement einarbeiten 13,75 € 13,06 € 744 0 Metallverbindung (KFO) 18,10 € 17,20 € 750 0 Einarmiges H-/A-Element 11,00 € 10,45 € 751 0 Mehrarmiges H-/A-Element 13,52 € 12,84 € Komplex 8 - Instandhaltung/Erweiterungen 801 0 Grundeinheit ZE 20,80 € 19,76 € 801 8 Grundeinheit Instandsetzung ZE/implantatgest. 20,80 € 19,76 € 802 1 LE Sprung 8,97 € 8,52 € 802 2 LE Bruch 8,97 € 8,52 € 802 3 LE Einarbeiten Zahn 8,97 € 8,52 € 802 4 LE Basisteil Kunststoff 8,97 € 8,52 € 802 5 LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten 8,97 € 8,52 € 802 6 LE Rückenschutzplatte einarbeiten 8,97 € 8,52 € 802 7 LE Kunststoffsattel 8,97 € 8,52 € 803 0 Retention, gebogen 39,00 € 37,05 € 804 0 Retention, gegossen 49,26 € 46,80 € 806 0 Gegossenes Basisteil 74,62 € 70,89 € 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung 19,54 € 18,56 € 808 0 Teilunterfütterung einer Basis 38,25 € 36,34 € 808 5 Teilunterfütterung einer Basis UKPS 38,25 € 36,34 € 808 8 Teilunterfütterung/implantatgest. 38,25 € 36,34 € 809 0 Vollständige Unterfütterung 61,18 € 58,12 € 809 8 Vollständige Unterfütterung/implantatgest. 61,18 € 58,12 € 22
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