Leitantrag Beitragsordnung an die Bundesversammlung 2021 - 16.10.21 Vorsitzendenkonferenz DV München und Freising in FFB
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Leitantrag Beitragsordnung an die Bundesversammlung 2021 16.10.21 Vorsitzendenkonferenz DV München und Freising in FFB
Beitragsstruktur Wird durch die Mitgliederversammlung der Kolpingsfamilie festgelegt 2006 nach Bundesversammlungsbeschluss eingeführt (6 EUR pro Person) Letzte Erhöhung 1996
Aktuell gültige Beiträge
Historie Vor 1996 alle acht Jahre Beitragserhöhung 1996 – Letzte Beitragserhöhung 2006 – Einführung Zustiftungsbetrag und Einmalbetrag Von 1996 bis 2020 stieg der Verbraucherpreisindex um 39 Prozent! Kolpingwerk Diözesanverband 16. Oktober 2021 München und Freising
Bundesversammlung 2016 beauftragt Beitragskommission 2016 Einsetzung einer Beitragskommission durch die Bundesversammlung mit folgenden Aufträgen: • Vereinfachung der Beitragsstruktur (bisher 16 Stufen) • Entlastung der Jugendlichen • Entlastung sozial Bedürftiger (= Sozialbeitrag) • Gesamtvolumen der Beitragseinnahmen soll nicht verändert werden
Bundesvorstand legt der Bundesver- sammlung 2021 einen Leitantrag vor • Neue Beitragsstufen mit vereinfachter Struktur inkl. Sozialbeitrag ab 18 Jahre • Jährliche Rechnungslegung per 1.1. – Quartalsweise Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren in vier gleichen Raten (keine unterjährige Anpassungen) • Erhöhung Einmalbetrag auf 1.800 EUR pro Person • Anpassung der Mustersatzung der Kolpingsfamilien (wg. Sozialbeitrag) • Kolpingsfamilien müssen am besten in der Mitgliederversammlung 2022 die neue Beitragsordnung per Beschluss übernehmen und in der Satzung verankern. – Es wird eine Arbeitshilfe des Bundesverbandes geben
Leitantrag Beitragsordnung Verbands- Zustiftungs Gesamt- Beitrags- Bezeichnung beitrag - zahlung stufe p.a. betrag p.a. p.a. 10 Mitglieder bis einschließlich 17 Jahre 12,00 € 0,00 € 12,00 € Mitglieder bis einschließlich 17 Jahre in 20 häuslicher Gemeinschaft mit 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kolpingmitglied 30 18 bis einschließlich 26 Jahre 15,00 € 3,00 € 18,00 € 40 ab 27 Jahre 30,00 € 6,00 € 36,00 € ab 27 Jahre, in häuslicher Gemeinschaft mit 50 15,00 € 3,00 € 18,00 € Kolpingmitglied 60 Sozial(verbands-)beitrag (ab 18 Jahren) 9,00 € 3,00 € 12,00 €
Leitantrag Beitragsordnung Beitrags Verbands- Gesamt- Zustiftungs- - Bezeichnung beitrag zahlung betrag p.a. stufe p.a. p.a. 60 Präsides, Geistliche Leiter/innen im 70 0,00 € 0,00 € 0,00 € pastoralen Dienst 80 Einmalbetragszahlende 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Leitantrag Beitragsordnung Bundeseinheitlicher Sozial(verbands-)beitrag Der Sozialbeitrag kann gewährt werden, wenn eine wirtschaftliche Bedürftigkeit auf Basis eines Leistungsbescheids - ALG II (Arbeitslosengeld II) nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), - der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, - Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) oder - über Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Ba70 BaföG) vorliegt. Der Sozialbeitrag kann ab 18 Jahren gewährt werden. Die wirtschaftliche Bedürftigkeit ist jährlich durch die Kolpingsfamilie zu prüfen.
Wesentliche Änderungsanträge an die Bundesversammlung zum Leitantrag • (Moderate) Beitragserhöhungen mit Wirkung ab 1.1.2023 (DV Augsburg) • Aufforderung an Bundesverband, alles KFn den DVs aufzuzeigen, die bisher nicht am SEPA-Verfahren teilnehmen (DV Augsburg) • Streichung der Beitragsfreiheit für Präsides (DV Aachen) • Aufhebung der Entscheidung von 2004, mit Einführung des Zustiftungsbetrags künftig keine weiteren Beitragserhöhungen zuzulassen (DV München und Freising)
Unterstützungsangebot durch den DV- Augsburg nach Beschluss der Bundesversammlung • Informationsreihe „Neue Beitragsordnung und was jetzt?!“ zur neuen Beitragsordnung des DV Augsburg via webex, Anmeldung unter bzw. der jeweiligen Veranstaltung des DV Augsburg auf deren Homepage • https://www.kolpingwerk-augsburg.de/veranstaltungen/infoabend-1/- neue-beitragsordnung-kolpingwerk-deutschland-1542 • 16.11.2021, 18:00 Uhr; • 24.11.2021, 20:00 Uhr; • 17.01.2022, 19:00 Uhr; • 20.01.2022, 19:30 Uhr • Informationsreihe „Was geschieht mit unserem Beitrag?“ des DV Augsburg am 15.11.2021 und 13.01.2021 jeweils 19 Uhr via webex https://www.kolpingwerk-augsburg.de/veranstaltungen/infoabend-a/- kolping-verbandsbeitrag-1546
Unterstützungsangebot durch den DV nach Beschluss der Bundesversammlung • Vortrag „Was geschieht mit unserem Verbandsbeitrag?“ • Vortrag „Die neue Beitragsordnung des Kolpingwerkes Deutschland“ • Wir kommen in Eure Vorstandssitzung, informieren, diskutieren und begleiten die Umsetzung. • Wir kommen in Eure Mitgliederversammlung und unterstützen bei der Vorstellung der neuen Verbandsbeitragsordnung. • Wir stehen Euch für Fragen zur Verfügung.
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