Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg - Praktische Hinweise für sicheres Fahrradparken an Quelle und Ziel
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg Praktische Hinweise für sicheres Fahrradparken an Quelle und Ziel Erstellt durch: Planungsgemeinschaft Verkehr PGV Dargel Hildebrandt GbR Adelheidstraße 9 b 30171 Hannover Telefon 0511 220601-87 E-Mail info@pgv-dargel-hildebrandt.de https://www.pgv-dargel-hildebrandt.de Sabine Derksen Edzard Hildebrandt Annika Wittkowski Hannover, 26. Mai 2020
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 INHALT 1 Allgemeines ...................................................................................... 1 1.1 Grundlegende Anforderungen an Fahrradabstellanlagen ..................................2 1.1.1 Zugänglichkeit ............................................................................................................2 1.1.2 Sicherheit ...................................................................................................................3 1.1.3 Komfort und Akzeptanz .............................................................................................4 1.2 Formen und Anordnung von Fahrradabstellanlagen ..........................................5 1.3 Lademöglichkeiten für Pedelecs ............................................................................7 2 Empfehlungen nach Abstellort ....................................................... 9 2.1 Wohnen .....................................................................................................................9 2.2 Arbeit.......................................................................................................................11 2.3 Schulen und öffentliche Einrichtungen ...............................................................12 2.4 Einzelhandel ...........................................................................................................13 2.5 Öffentlicher Verkehr ..............................................................................................15 3 Hinweise für die Praxis .................................................................. 17 3.1 Betrieb der Fahrradabstellanlage ........................................................................17 3.2 Rechtlicher Rahmen ..............................................................................................18 3.3 Herstellung und Finanzierung ..............................................................................18 3.4 Checkliste ...............................................................................................................20 3.5 Herstellerhinweise .................................................................................................21 Glossar....................................................................................................................22 Quellen ....................................................................................................................24 Anlage 1 – Formen von Abstellanlagen ................................................................. 25 Anlage 2 – Eignung Abstellanlagen nach Fahrtzweck ......................................... 28 Anlage 3 – Richtzahlen für die Bedarfsermittlung ................................................ 29
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 Vorwort Ein bedeutsamer Baustein der Radverkehrsförderung ist – neben der Bereitstellung der Wegeinfrastruktur – das Vorhalten sicherer, komfortabler und in ausreichender Menge vorhandener Abstellangebote für Fahrräder, unter Berücksichtigung der unter- schiedlichen Fahrradtypen und Wegezwecke bzw. Abstellorte. Gerade mit Blick auf immer höherwertigere Fahrräder und Pedelecs / E-Bikes erhalten Abstellsicherheit und Diebstahlschutz einen größeren Stellenwert als bisher. Der Landkreis und die Hanse- stadt Lüneburg haben frühzeitig begonnen, die Anzahl der Abstellangebote auf öffent- lichen Flächen zu erhöhen. Der Ausbau von Radwegen und Radverkehrsverbindungen mit deutlich verbesserten Verkehrsführungen für Radfahrende ist ein politisch unter- stütztes Anliegen der Kommunen im Landkreis Lüneburg. Der vorliegende Leitfaden wurde im Auftrag des Landkreises Lüneburg und im Rah- men des Klimaschutz-Teilkonzeptes Radverkehr entwickelt. Der Leitfaden bietet einen kompakten Überblick über die Anforderungen an Fahr- radabstellanlagen, aufgeteilt nach unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen, Nutzeran- sprüchen und Abstellorten an Quelle und Ziel. Darüber hinaus wird dargestellt, wie bei Planung und Umsetzung vorgegangen werden sollte, um optimale Ergebnisse zu er- reichen. Der Leitfaden richtet sich gleichermaßen an Architekten und Planer im Bereich Mobili- tät, Wohnungsbaugesellschaften, den Einzelhandel, Unternehmen und Verwaltungen. Es wird angenommen, dass besonders diese Akteure, in deren Aufgabengebiet regel- mäßig das Bereitstellen von Fahrradabstellanlagen fällt, ein Interesse daran haben, den Radverkehr im Landkreis Lüneburg im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten aktiv und kompetent zu fördern. Wir möchten Sie jedenfalls gerne dazu motivieren, Ihre Rad fahrenden Bewohner, Kunden und Mitarbeiter in den Blick zu nehmen. Bitte überprüfen Sie, ob die Fahr- radabstellangebote an Ihrer Einrichtung, an Ihrem Gebäude und an ihrem Standort den dargestellten Anforderungen entsprechen und wie diese Angebote weiter verbes- sert werden können. Vielen Dank für Ihr Interesse!
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 1 1 Allgemeines Marktentwicklung E-Bikes 1,5 Der Radverkehr im Landkreis Lüneburg nimmt, (Menge in Mio. Stück) wie auch deutschlandweit zu beobachten, seit 1 Jahren stetig zu. Dennoch bestehen noch erheb- liche, derzeit nicht ausreichend genutzte Po- 0,5 tenziale des Radverkehrs, die mit einer geziel- ten Förderung aktiviert werden können. Dies le- 0 gen jedenfalls die Ergebnisse des Radverkehrs- 2015 2016 2017 2018 2019 konzeptes Landkreis Lüneburg 2020 nahe, wo- Abbildung 1 Entwicklung Verkaufszahlen E-Bikes1 nach hier, im betrachteten Gebiet außerhalb der Hansestadt Lüneburg, eine Verdoppelung des In diesem Zusammenhang hat auch der durch- Radverkehrsanteils von etwa 7 % auf 15 % für schnittliche Kaufpreis stetig zugenommen machbar angesehen wird. (Abbildung 2). Aufgrund dessen gewinnt das Thema gesichertes Fahrradparken an neuer Be- Dazu tragen im ländlichen wie im städtischen deutung und die technischen Anforderungen an Raum besonders bei: Fahrradabstellanlagen an Quelle und Ziel stei- gen. - Verbesserungen am System Radverkehr, - Entlastungen der Umwelt, Schutz des Klimas, Durchschnittlicher Kaufpreis - Förderung der Gesundheit, - Förderung des Radtourismus und auch 1.000 € (in Euro/ Stück) - Einsparungen bei öffentlichen und privaten 800 € 600 € 982 € Ausgaben für den motorisierten Individual- 756 € 706 € verkehr (MIV). 400 € 200 € Die Hansestadt und Landkreis Lüneburg streben 0€ in naher Zukunft eine gemeinsame intensive För- 2017 2018 2019 derung des Radverkehrs als Alltags- und Frei- zeitverkehrsmittel der Zukunft an. Abbildung 2 Entwicklung des durchschnittlichen Fahr- radkaufpreises2 Der nachweislichen Zunahme des Radverkehrs in den vergangenen Jahren liegen u. a. auch Es ist offenkundig, dass falsch abgestellte, umge- Steigerungen der Verkaufszahlen mit hohen An- fallene oder beschädigte Fahrräder nicht nur für teilen an qualitativ hochwertig ausgestatteten den Nutzer ein Ärgernis sind, sondern auch Fahrrädern wie Tourenräder, Lastenräder, Pede- lecs und E-Bikes zugrunde (Abbildung 1). Diese - einen schlechten Eindruck machen, Veränderungen lassen sich dabei unter anderem - den Platz versperren, auf einen Wandel beim Klimabewusstsein der - das Risiko für Vandalismus erhöhen und Bevölkerung, den demographischen Wandel und - die Sicherheit im öffentlichen Raum beein- der guten wirtschaftlichen Lage zurückführen. trächtigen. 1 ZIV: Marktdaten 2019 2 ZIV: Marktdaten 2019
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 2 Erfahrungen zeigen, dass diese Problemlagen Andererseits gibt es spezielle Anforderungen, weniger sozial unangepasstem Verhalten ge- in Abhängigkeit vom Standort der Abstellanlage. schuldet, sondern eher Folge qualitativ schlech- Darauf wird in Kap. 2 eingegangen. ter oder falsch platzierter Abstellanlagen sind. Ungeeignete Abstellanlagen bleiben erfahrungs- Zu den generellen Anforderungen gehören die gemäß häufig ungenutzt und stellen somit eine Zugänglichkeit, die Sicherheit und der Komfort vermeidbare Fehlinvestition dar. der Abstellanlagen. 1.1.1 Zugänglichkeit Das Land Niedersachsen stellt in seiner Broschü- re „Fahrradland Niedersachsen/Bremen 2018“, Die Zugänglichkeit von Abstellanlagen ist ein es- die speziell dem Thema Fahrradabstellanlagen senzieller Faktor für deren Akzeptanz. Die Anla- gewidmet ist, Nutzen und Einsatzorte des Fahr- gen müssen gut wahrnehmbar, am besten aus- radparkens in einem Bilderbogen dar3. geschildert sein. Idealerweise befinden sich die Abstellanlagen möglichst auch nahe am Zielort. Eine gute Zugänglichkeit ist dann gegeben, wenn Abstellanlagen möglichst fahrend und ohne Um- wege erreicht werden können. Das bedeutet, dass die Zugangswege, die zur Anlage führen, auch barrierefrei sein müssen. Nur manuell be- dienbare Türen, Treppenstufen, Bordsteine und übermäßig steile Rampen (≤ 6 % Längsneigung sind zulässig) sind in diesem Sinne nicht zweck- mäßig und in der Regel auch vermeidbar. Das Fahrradparken in Gebäuden und in nicht leicht Abbildung 3 Kaleidoskop des Fahrradparkens zugänglichen Fahrradkellern wird erfahrungsge- mäß allenfalls als „Winterquartier“ akzeptiert. Eine erschwerte Zugänglichkeit von Abstellanla- 1.1 Grundlegende Anforderungen an gen kann erfahrungsgemäß dazu führen, dass Fahrradabstellanlagen Fahrräder ungesichert oder verkehrsbehindernd Die Anforderungen an Fahrradabstellanlagen, die auf Gehwegen, an Hauswänden und an Later- aus gültigen Regelwerken, Richtlinien und Emp- nenmasten abgestellt werden. fehlungen abzuleiten sind, lassen sich in zwei Kategorien unterteilen. Einerseits handelt es sich um grundlegende Anforderungen, die für jede Art von Fahrradabstellanlage, unabhängig von Qualitätskriterien – Zugänglichkeit ihrem Abstellort, gelten. Gut sichtbar Fahrend erreichbar, ohne Umwege 3 Nahe am Ziel Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Ver- kehr und Digitalisierung (Hrsg.); Fahrradland Niedersachsen/ Barrierefrei Bremen 2018
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 3 1.1.2 Sicherheit Der Schutz vor Diebstählen und Vandalismus Eine sichere Fahrradabstellanlage bietet mindes- ist besonders davon abhängig, welche An- tens eine Standsicherheit für das Fahrrad, Si- schließmöglichkeiten vorhanden sind. Für den cherheit vor ungewollten Beschädigungen, z. B. Landkreis Lüneburg wird als Mindeststandard beim Einparken durch andere Radnutzer, und ist empfohlen, den Fahrradrahmen und eines der diebstahl- und vandalismusgesichert. Darüber Laufräder gleichzeitig anschließen zu können. hinaus gilt Fahrradparken dann als „gesichert“, Zum Diebstahlschutz gehört darüber hinaus, wenn es Dritten im Normalfall nicht möglich ist, dass die komplette Abstellanlage durch eine fes- die Fahrradbox oder den Abstellraum zu öffnen te Verankerung im Boden gesichert ist; dies ist bzw. zu betreten (gesichertes Fahrradparken). bei Vorderradhaltern einfachster Bauart oftmals nicht gewährleistet. Die Standsicherheit eines geparkten Fahrrades muss gewährleistet sein, damit keine Schäden Eine zusätzliche Zugangssicherung über einfa- durch Umkippen oder Herausrollen entstehen che Anschließmöglichkeiten hinaus bieten Fahr- (Abbildung 4). Die Stabilität des Fahrrades und radboxen, die in der Regel ein Fahrrad mit Zu- der Abstellanlage muss bei ordnungsgemäßem behör aufnehmen und damit für Unbefugte unzu- Gebrauch für verschiedene Rahmengrößen, gänglich sind. Diese können einzeln oder in Rei- auch beim Beladen des Rades mit Einkäufen o- he angeordnet werden (Abbildung 5). der dem Aufsetzen eines Kindes, gewährleistet Insbesondere mit gesicherten Sammelschließ- sein. anlagen, z. B. als Fahrradstationen an Bahnhö- fen oder anderen „Hotspots“ mit hohem Park- druck des Radverkehrs, ist ein noch höheres si- cherheitstechnisches Qualitäts- und Komfortni- veau des Fahrradparkens erreichbar, das unter Einsatz digitaler Technik sicher und angenehm zu nutzen ist. Abbildung 4 Fehlende Standsicherheit bei Vorderradhal- tern Die Sicherheit vor Beschädigungen durch an- dere Fahrräder wird vor allem durch ausreichen- de Seitenabstände der abgestellten Räder unter- einander gewährleistet. Um Beschädigungen zu vermeiden, muss die Anlage ausreichend dimen- Abbildung 5 Fahrradboxen in Reihe angeordnet (Leer) sioniert sein, um das konfliktlose Ein- und Aus- parken zu ermöglichen, inkl. Rangierflächen. Die Mindestmaße sind von der Form der Abstellanla- ge abhängig (siehe Kapitel 1.2).
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 4 gefallene Gestaltung dazu beitragen, das Inte- resse zu wecken. Allerdings müssen auch diese Modelle die Grundanforderungen erfüllen Qualitätskriterien – Sicherheit (Abbildung 6). Standfestigkeit Die Platzverfügbarkeit innerhalb von Abstellan- lagen verfolgt neben der Bedeutung für die Si- Vermeiden von Beschädigungen cherheit des Einparkvorganges und der Fahrrä- Schutz vor Diebstahl/ Vandalismus der den Zweck, ausreichend Platz für die ange- nehme Nutzung der Anlage zu gewährleisten. Ei- Zugangskontrolle / Authentifizierung ne unkomplizierte Nutzung, auch mit Gepäck- (gesichertes Fahrradparken) taschen und Kindersitzen, muss möglich sein, ohne dass sich das Fahrrad mit einem anderen verhakt. Zugangssicherungen über Pin-Codes, Kunden- Um die Platzverfügbarkeit sicherzustellen ist es karten oder über das Mobiltelefon sowie Drehtür- wichtig, dass die Anlage nicht durch andere Nut- en ermöglichen eine sichere Authentifizierung zungen oder fest eingebautes Mobiliar blockiert und Zugangskontrolle jedes einzelnen Nutzers wird. und steigern so den Diebstahlschutz (gesichertes Fahrradparken). 1.1.3 Komfort und Akzeptanz Aspekte des Komforts entscheiden u. a. darüber wie oft und wie gerne eine Abstellanlage genutzt und akzeptiert wird. Bedeutsame Qualitätskrite- rien sind u.a. die Beleuchtung, die Einsehbarkeit, die Gestaltung und die Flächenverfügbarkeit. Ausreichende Beleuchtung von Abstellanlagen hat vor allem Einfluss auf das Sicherheitsemp- Abbildung 6 Anlehnbügel im Fahrrad-Design finden der Nutzer, weil sie soziale Kontrolle er- möglicht und vor Vandalismus und Diebstahl Ein weiteres Qualitätskriterium, das vor allem für schützen kann. Darüber hinaus erleichtert sie die die Akzeptanz von Abstellanlagen erheblich ist, Nutzbarkeit der Anlage, bspw. beim Öffnen des sind Parkgebühren. Fahrradschlosses. Es hat sich bewährt, zugangsgesicherte Fahr- Die Beleuchtung funktioniert am einfachsten kon- radabstellanlagen im Regelfall kostenfrei anzu- taktlos ohne manuelle Betätigung, z. B. über Be- bieten. Nur für die Nutzung von besonderen Ser- wegungsmelder. vices (bspw. Fahrradstation), wird ein geringer Kostenbeitrag empfohlen. Nicht nachvollziehbare Die Einsehbarkeit der Anlage, am besten vom Kosten kann dazu führen, dass die Abstellanlage öffentlichen Straßenraum aus, ist ebenfalls von nicht genutzt wird und vermehrt Wildparker auf- Bedeutung. Je besser die Einsehbarkeit ist, desto treten. häufiger wird sie genutzt. Ein wichtiges Qualitätskriterium ist auch eine aus- Neben den genannten Kriterien kann eine aus- reichende Dimensionierung hinsichtlich der ge-
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 5 wählten Anzahl der Stellplätze. So kann uner- wünschtes Wildparken vermieden oder reduziert Formen von Einzelparkern werden. Anlehnbügel Um eine ausreichende Dimensionierung zu ge- währleisten, ist es gängige Praxis die Nachfrage Kombinierter Vorderrad- und zunächst zu beobachten und in Kombination mit Rahmenhalter Richtwerten im Anschluss den notwendigen Be- Geländerhalter (z. B. an Gebäude- darf zu errechnen. Dabei sollten Reserven für ei- wänden) ne steigende Nachfrage berücksichtigt werden. Einzelbox < Doppelstockparker Qualitätskriterien – Komfort Beleuchtung (mit Bewegungsmelder) Sammelschließanlagen sind größere Anlagen, Gut einsehbarer Abstellort die das gesicherte Einstellen mehrerer Fahrräder ermöglichen (auch: Fahrradkäfige). Sie sind als Hochwertige Gestaltung Ganzes abschließbar und so nur für einen be- stimmten Nutzerkreis zugänglich. Ausreichende Flächen für Einparkvor- gang und Abstellen Bei Sammelschließanlagen ist es zweckmäßig, auch innerhalb der Anlage separate An- Ausreichendes Stellplatzangebot mit schließmöglichkeiten für die Fahrräder zu schaf- Reserven fen, um den Diebstahlschutz zu erhöhen. In die- Keine bis geringe Kosten sem Fall werden meist Anlehnbügel oder Vorder- radhalter mit Rahmenhalterung verwendet. Über die normalhohen Anschließmöglichkeiten für Erwachsenenräder hinaus bietet es sich an, 1.2 Formen und Anordnung von Fahr- Abstellbügel mit tieferliegenden Holmen für Kin- radabstellanlagen derfahrräder bereitzustellen. Bei Fahrradabstellanlagen können zwei Bauwei- Eine Übersicht von empfehlenswerten Formen sen unterschieden werden: Einzelne Fahrradpar- von Fahrradparkern, den jeweiligen Vor- und ker4 und Sammelschließanlagen. Nachteilen sind in Anlage 1 dargestellt. Fahrradparker ist eine häufige Bezeichnung für Abstellmöglichkeiten bzw. auch Halterungen für Formen von Sammelschließanlagen einzelne Fahrräder im Straßenraum. Sie können für ein einzelnes Fahrrad oder in Reihen für eine Fahrradkäfig größere Anzahl von Fahrrädern aufgestellt wer- Fahrradraum/ -keller/ -garage den. Fahrradstation (mit Service) 4 Gebräuchliche Synonyme sind z. B. Fahrradhalter
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 6 Geometrie und Abmessungen der Aufstellung Durch eine Hoch-Tief-Aufstellung ist bei be- stimmtem Abstellformen (bspw. bei kombinierten Unabhängig von der Bauform der Abstellanlage Vorderrad- und Rahmenhaltern) eine Reduzie- müssen Mindestabstände zwischen den Abstell- rung des Mindestabstands auf 0,50 m möglich. plätzen eingehalten werden, um Sicherheit und Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass Komfort zu gewährleisten (Kap. 1.1). eine Höhendifferenz von ca. 20 cm existiert und Der Stand der Technik wurde zuletzt 2012 in den nur herkömmliche Fahrräder eingestellt werden. „Hinweisen zum Fahrradparken“ der For- Bei einer Doppelaufstellung (Anschließmöglich- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs- keit von beiden Seiten wie bei einem Anlehnbü- wesen (FGSV) dokumentiert. Weiterführende In- gel) ist ein größerer Abstand von 1,20 bis formationen bietet die technische Richtlinie 1,50 m notwendig. „Hinweise für die Planung von Fahrrad- Abstellanlagen“ (TR6102) des ADFC (2011). Zu anderen Einbauten und Wänden sollte ein Abstand von mindestens 0,80 m verbleiben. Grundlegend gilt, dass zwischen einzelnen Fahr- radparkern (Einzelaufstellung) ein Abstand von Für Fahrradboxen wird eine lichte Abmessung mindestens 0,70-0,80 m vorhanden sein sollte, von 115*75*200 cm (H*B*T) empfohlen. um das Ein- und Ausparken problemlos zu er- möglichen. Die aufgezeigten Aufstellungen sind als Muster zu verstehen und an die jeweilige Situation vor Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwick- Ort anzupassen. lung, der Erweiterung von Fahrradtypen und durch vermehrte Nutzung von Lastenrädern, wird empfohlen, die Abstände bei Neuanlagen auf mindestens 1,20 bis 1,50 m zu erhöhen. Abbildung 8 Achsabstände Fahrradabstellanlagen Abbildung 7 Stellplatzmaße für Lastenräder5 5 Landeshauptstadt Potsdam: Fahrradabstellplätze bei Wohn- gebäuden, 2014
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 7 1.3 Lademöglichkeiten für Pedelecs Der Marktanteil an Elektrorädern steigt und liegt mittlerweile bei 31,5%, was einem Bestand von ca. 5,4 Mio. Rädern in Deutschland entspricht6. Durch dieses starke Wachstum haben sich in den letzten Jahren neue Anforderungen ergeben. Diese richten sich, neben der Radwegeinfrastruk- tur, vorrangig an die Ladeinfrastruktur. Eine Akkuladung handelsüblicher Elektrofahrrä- der reicht (je nach Modell, Fahrweise und weite- ren Einflussgrößen) für eine Strecke zwischen 50 und 100 Kilometer7. Strecken dieser Länge wer- den häufiger im touristischen Bereich erreicht als im Alltagsverkehr. Aufladestationen für E-Bikes im öffentlichen Raum sind eher ein Angebot für Fahrradtouristen. Im Alltagsradverkehr zur Ar- beit, zum Einkaufen oder auch in der Freizeit wird Abbildung 9 Ladestation für E-Bikes8 der Akku in der Regel in der eigenen Wohnung Bei der Schließfachlösung wird der Akku au- aufgeladen. ßerhalb des Fahrrades, in einem Schließfach mit Stromanschluss geladen (Abbildung 10). Es gibt zwei Systeme für das Aufladen von Fahr- Das Schließfach bietet, bei ausreichender Größe, radakkus: darüber hinaus die Option, neben dem Akku z.B. einen Fahrradhelm oder sonstiges Gepäck zu 1. Fahrradabstellanlagen mit Lademöglichkeit verstauen. 2. Schließfächer mit Lademöglichkeit Das Fahrrad kann bei dieser Lösung während der Bei Fahrradabstellanlagen mit Lademöglich- Ladezeit weiterverwendet werden. keit wird in unmittelbarer Nähe zu den Abstell- Ein weiterer Vorteil ist der höhere Diebstahl- plätzen eine Ladesäule o.ä. bereitgestellt. Der schutz sowie Witterungsschutz. Akku verbleibt während der Ladezeit im Fahrrad. Während der mehrstündigen Ladezeit ist eine Um Missbrauch vorzubeugen kann eine Automa- Weiternutzung des Fahrrades nicht möglich. tik zur selbsttätigen Öffnung des Schließfaches eingerichtet werden. Je nach Fahrradabstellanlage ist bei diesem Sys- tem kein Diebstahlschutz des Akkus gewähr- leistet, da dieser durch Unbefugte entfernt wer- den kann (Abbildung 9). Bei nicht überdachten Fahrradabstellanlagen besteht überdies kein Wit- terungsschutz. 6 ZIV: Marktdaten 2019 7 Fahrrad-xxl.de 8 Brunner mobil
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 8 Abbildung 10 Ladefächer (Radlager Münster) Unabhängig vom Ladesystem besteht die Aus- wahl zwischen verschiedenen Bezahlsystemen. Bezahlsysteme Kostenfreies Angebot Automat mit Bar- und Kartenzahlung Bezahlung per Mobiltelefon Bezahlung über Kundenkarte jeweils nach Ladezeit oder Stromverbrauch
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 9 2 Empfehlungen nach Abstellort Je nach Abstellort und Parkdauer gibt es unter- schiedliche Anforderungen an Fahrradabstellan- lagen, auf die nachfolgend detaillierter eingegan- gen wird. Grundlegend lassen sich die Abstellorte den Nut- zungen Wohnen, Arbeit, Schule, öffentliche Ein- richtungen, Einzelhandel/Geschäfte und Bahnhö- fen bzw. Haltestellen des öffentlichen Verkehrs zuordnen. Weiterer Abstellbedarf besteht an Freizeit- und Tourismuszielen, welche im Rah- men dieses Leitfadens nicht vertieft behandelt Abbildung 11 Anlehnbügel (Hannover) werden können. Als Langzeitparker werden die Bewohner der Die im vorherigen Kapitel aufgeführten grundle- Wohnanlage verstanden. Durch die längeren genden Anforderungen an Fahrradabstellanlagen Abstellzeiten, vornehmlich über Nacht, verän- gelten unabhängig vom Einsatzort. dern sich die Anforderungen an die Abstellanla- ge. 2.1 Wohnen Generell gilt, dass die Distanz zum Abstellort die Häufigkeit der Nutzung beeinflusst. Um diese zu Sichere, überdachte und leicht zugängliche Fahr- steigern, sollten die Anlagen für Langzeitparker radabstellanlagen fördern die Nutzung des Fahr- möglichst nah am Eingang gelegen sein. Es rades und können gleichzeitig verhindern, dass wird eine maximale Entfernung von 20-30 m diese ungeordnet, z. B. in Hauseingängen oder empfohlen. Die Anlage sollte fahrend und vom auf Gehwegen abgestellt werden. Straßennetz aus sicher erreichbar sein (z.B. durch geeignete Zuwegungen und ggf. Bordab- Bei der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im senkungen). Wohnbereich wird zwischen Kurzzeitparken und Langzeitparken unterschieden. Im Hinblick auf den Diebstahlschutz und den Schutz vor Witterungseinflüssen sind für Lang- Kurzzeitparken praktizieren vielfach Besucher. zeitparker abschließbare, überdachte und wit- Für diese werden im Außenbereich der Wohnan- terungsgeschützte Anlagen zu empfehlen lage eingangsnahe Anlehnbügel empfohlen, die (Abbildung 12). schnell und problemlos nutzbar sind (Abbildung 11). Eine Überdachung ist wün- schenswert, aber nicht zwingend notwendig. Die Anzahl sollte in etwa 10 % der gesamten Abstell- plätze für die Wohnanlage entsprechen9. 9 Vgl. Landeshauptstadt Potsdam: Fahrradabstellplätze bei Wohngebäuden, 2014
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 10 Sensorgesteuerte Türen können die Qualität der Anlage deutlich erhöhen. Anforderungen - Wohnen Max. Entfernung zum Eingang 20m Abschließbare Anlage Überdacht und witterungsgeschützt Genügend Platz für Sonderräder (Z.B. Lastenfahrrad) und Kinderwa- Abbildung 12 Fahrradraum (Hannover) gen, Rollatoren etc. Bei Abstellanlagen mit diesen Merkmalen handelt Freihalten von Gehwegen und Tü- es sich vorrangig um Sammelschließanlagen, bei ren denen die Fahrräder zusätzlich im Inneren der Anlage am Rahmen anschließbar sind. Bei großen Wohnanlagen mehrere, dezentrale Anlagen Vor allem bei langfristigen Investitionen, ist es empfehlenswert, ausreichend dimensionierte Flächen für Sonderfahrräder, wie Lastenräder Für den Nutzungszweck „Wohnen“ sind folgende oder Fahrradanhänger, zur Verfügung zu stel- Formen geeignet: len. In diesem Zusammenhang sind auch konkur- rierende Nutzungen zu berücksichtigen, wie z.B. - Anlehnbügel ohne Überdachung (für Besu- Rollatoren, die oftmals ebenfalls in Fahrradab- cher) stellanlagen abgestellt werden. Das Flächenan- - Anlehnbügel mit Überdachung gebot ist unter Berücksichtigung der genannten - Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter Nutzungen zu dimensionieren. mit Überdachung - Fahrradbox Außerdem ist ein barrierefreier Zugang zu be- - Fahrradhäuschen/ -garage/ -raum rücksichtigen. Die Stellplätze sollten leicht und - Fahrradkäfig ohne großen Kraftaufwand erreicht werden kön- nen. Aus diesem Grund sollten neue Abstellanla- Neben den grundsätzlichen Anforderungen kön- gen prinzipiell ebenerdig zugänglich sein. nen weitere, spezielle Anforderungen, die Attrak- tivität einer Anlage steigern: Sollte dies nicht möglich sein, bietet sich die In- stallation von Rampen (mit einer maximalen Steigung von 6%) oder von Aufzügen an. Ergänzende Anforderungen - Wohnen Ein besonderes Problem beim Rangieren des Stromanschluss für E-Bikes Fahrrades sind Türen, insbesondere schwer schließende Feuerschutztüren. Diese sollten in Stauraum (Helme etc.) Hinblick auf die Vielfalt der Fahrradtypen mindes- tens eine Breite von 1,05 m aufweisen und leicht Zubehör (Luftpumpe etc.) zu öffnen sein.
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 11 2.2 Arbeit Am Arbeitsplatz wird das Fahrrad im Normalfall über einen Zeitraum von 4 bis 10 Stunden abge- stellt. Je nach Betrieb kann dies auch nachts sein. Die Nähe zum Eingang als grundlegende Anfor- derung für Abstellanlagen hat auch bei der Arbeit einen großen Stellenwert. Es ist wünschenswert, die Fahrradabstellplätze näher am Eingang zu positionieren als die PKW-Stellplätze (Abbildung 13). Auf diese Weise kommt dem Fahrrad eine höhere Priorität zu. Abbildung 14 Schließfächer für Fahrradzubehör (Fa. Bahlsen Barsinghausen) Wie bei den Langzeitparkern an Wohnort müssen auch die Stellplätze bei der Arbeit mindestens überdacht sein, um einen Witterungsschutz zu gewährleisten. Anforderungen - Arbeit Bei der Zuwegung zum Abstellort ist neben der Näher zum Eingang als PKW-Plätze generellen Verkehrssicherheit auch die Berück- sichtigung von möglichem Werksverkehr not- Werkverkehr beachten wendig, Überdacht Stauraum für Helme etc. Um den Komfort zu erhöhen, gibt es von Arbeit- nehmerseite aus spezielle Anforderungen, die die Attraktivität der Abstellanlage steigern: Spezielle Anforderungen - Arbeit Stromanschluss für E-Bikes Abbildung 13 Gesichertes Fahrradparken am Eingang Umkleideraum/ Dusche (Fa. Daimler Stuttgart) Zubehör (Luftpumpe etc.) Für Fahrradzubehör, wie Helme oder Regen- schutz bieten abschließbare Stauräume in der Nähe der Abstellanlage einen besonderen Ser- vice (Abbildung 14).
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 12 Es eignen sich folgende Formen für den Nut- auf dem Gelände verboten und das Fahrrad zungszweck „Arbeit“: muss auf dem Weg zur Abstellanlage geschoben werden. - Anlehnbügel mit Überdachung - Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter Die Einrichtung eines Witterungsschutzes, min- mit Überdachung destens in Form einer Überdachung, wird auf - Fahrradbox Grund der langen Standzeit haben, empfohlen. - Fahrradkäfig - Fahrradhäuschen/-garage/ -raum Anforderungen - Schulen 2.3 Schulen und öffentliche Einrichtun- gen Ausreichende Dimensionierung Der Schülerverkehr hat sowohl in dicht bebauten Verkehrssichere Zuwegung als auch in dispersen Gebieten ein großes Po- tenzial für den Radverkehr. Überdacht Fahrradabstellmöglichkeiten, die nur über Um- Gut einsehbar von Klassenzimmern wege zu erreichen sind, bspw. auf der Rückseite bei größeren Gebäuden mehrere von Gebäuden fernab des Hauptzugangs, wer- Anlagen den jedoch nicht durch die Radfahrenden ange- nommen. Ungeordnete Ansammlungen an Rä- Einschließmöglichkeit für Helme etc. dern abseits von vorhandenen Abstellanlagen, sowie überfüllte Anlagen im Bestand sind die Folge. Eine ausreichende Dimensionierung dieser Weiterhin ist es zu empfehlen, Einschließmög- zentralen Anlagen ist von großer Bedeutung. Bei lichkeiten für Helme und weiteres Fahrradzube- größeren Gebäudekomplexen wird die Einrich- hör bereitzustellen. tung mehrerer Abstellorte dennoch empfohlen, welche sich idealerweise in der Nähe der Ein- Für die Anforderungen der Schulen eigenen sich: gänge befinden. Im Sinne des Diebstahlschutzes - Anlehnbügel mit Überdachung bietet es sich an, die Abstellanlagen so zu positi- - Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter onieren, dass sie von den Klassenzimmern aus mit Überdachung einsehbar sind.10 - Fahrradhäuschen/ -garage/ -raum Aufgrund der teilweise noch unsicheren Fahrwei- - Fahrradkäfig se von Schülern, sowie unter Berücksichtigung des Schulbusverkehrs kommt der verkehrssi- cheren Zuwegung zu den Abstellanlagen an Schulen eine erhebliche Rolle zu. Es hat sich bewährt, klare und leicht verständliche Verhal- tensregeln für die Zuwegung zu den Abstellanla- gen zu konzipieren. Häufig wird das Radfahren 10 FGSV: Hinweise zum Fahrradparken S. 8, 2012
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 13 Öffentliche Einrichtungen Die Problematik großer Umwege oder versteckter Anforderungen Abstellorte ist in ähnlicher Weise bei sonstigen – Öffentliche Einrichtungen öffentlichen Einrichtungen zu beachten. Dezent- rale Abstellplätze werden erfahrungsgemäß sel- Im öffentlichen Raum sofort tener genutzt und das Fahrrad eher an einer einsehbar Straßenlaterne oder auf dem Gehweg abgestellt. Unmittelbar am Eingang Schnelles und einfaches Abstellen Für das Fahrradparken an öffentlichen Einrich- tungen sind folgende Formen empfehlenswert: - Anlehnbügel mit / ohne Überdachung - Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter mit / ohne Überdachung Abbildung 15 Kippsichere Anlehnbügel (Schule Remels) 2.4 Einzelhandel Durch die kurze Aufenthaltszeit bei öffentlichen Auch für den Einkaufsverkehr gewinnt die emis- Einrichtungen wird kein Umweg in Kauf genom- sionsfreie Mobilität auf zwei Rädern an Bedeu- men um das Fahrrad ordnungsgemäß abzustel- tung. Traditionell sind Geschäfte und ihr Umfeld len. oftmals an den Erfordernissen des Autoverkehrs ausgerichtet. Aus diesem Grund ist die Installation von Abstell- anlagen unmittelbar am Eingang der Einrich- Großflächige Parkplätze und eine schnelle PKW- tung notwendig. Die Zuwegung und der Abstellort Erreichbarkeit werden als Erfolgsfaktoren der an sich müssen problemlos aus dem öffentli- Einzelhandelsstandorte betrachtet. Doch Radfah- chen Raum erkennbar und erreichbar sein. Ein rer sind ein kaufkräftiges und zudem wachsen- umfassender Witterungsschutz oder eine starke des Marktsegment. Beleuchtung sind wünschenswert, aber nicht Mehrere Studien zeigen, wie lukrativ eine mittel- zwingend notwendig. fristige Kundenbindung von Fahrrad fahrenden Kunden für den lokalen Einzelhandel ist11. Einkäufe mit dem Fahrrad werden überwiegend in der näheren Umgebung der Wohnorte erledigt. So wird die Kaufkraft in den Innenstädten, kleine- ren Gemeinden und Wohngebieten gestärkt und die lokalen Einzelhändler unterstützt. Insbeson- 11 Deutsches Institut für Urbanistik (Difu): „Mit dem Fahr- rad zum Einkaufen“, 2011
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 14 dere für die Besorgung alltäglicher Dinge (wie Während der Beladung sollte der Radfahrende z.B. Lebensmittel oder Hygieneartikel) wird das darüber hinaus witterungsgeschützt sein, Fahrrad überdurchschnittlich häufig genutzt, da in diesem Bereich die Einkaufswege zumeist relativ Eine weitere Anforderung besteht darin, dass die kurz sind. Abstellanlage möglichst schnell und unkompli- ziert nutzbar ist. Das heißt, dass gesicherte An- lagen mit längeren Ein- und Ausparkzeiten nicht zweckmäßig sind. Anforderungen - Einzelhandel Ebenso wie bei den Stellplätzen am Arbeitsort, ist besondere Standsicherheit es auch für die Abstellplätze bei Geschäften empfehlenswert, diese stets näher am Eingang Regenschutz beim Beladen zu positionieren als die PKW-Plätze12. Diese einfache Maßnahme führt dazu, dass das Fahr- Unkomplizierte, leicht zugängliche rad einen höheren Stellenwert bei der Nutzung Nutzung einnimmt. Näher am Eingang als PKW-Plätze Für das Fahrradparken beim Einkauf eigenen sich diese Formen: - Anlehnbügel mit Überdachung Für das kurzzeitige Abstellen beim Einkauf sind - Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter folgende Punkte relevant: mit Überdachung Standsicherheit ist als grundlegende Anforderun- gen für das Fahrradparken definiert. Im Bereich des Einkaufs ist dieser Anspruch besonders rele- vant, um auch bei einseitiger Beladung des Fahr- Spezielle Anforderungen – Einzelhhandel rades eine Kippsicherheit zu haben (Abbildung 16). Verleih von Lastenrädern/ Anhängern Schließfächer für Einkäufe/ Helme Um das Radfahren zum Einkauf darüber hinaus zu fördern sollten weitere Maßnahmen ergänzt werden: Der Verleih von Lastenrädern oder Fahrradan- hängern ermöglicht es, auch größere Einkäufe mit dem Fahrrad zu erledigen, ohne selbst die Abbildung 16 Kippsichere Abstellanlage - Supermarkt Tübingen 12 FGSV: Hinweise zum Fahrradparken S.8, 2012
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 15 Anschaffung eines Lastenrades zu tätigen Unter der Annahme, dass eine Bike-and-Ride- (Abbildung 17). Anlage für den Berufsschul- bzw. Schulweg ge- nutzt wird, hat das Fahrrad eine Standzeit von Schließfächer für Kunden bieten einen guten mehr als sechs Stunden. Service, um bereits gekaufte Waren oder den ei- genen Fahrradhelm zu verstauen. Anforderungen - ÖPNV Direkter Zugang zum Gleis/ zur Haltestelle intensive, regelmäßige Wartung und Reinigung Überdacht An größeren Haltepunkten: gesi- chertes Fahrradparken Um das Fahrrad vor Witterungseinflüssen zu schützen, sollte mindestens eine einfache Über- dachung der Fahrradabstellanlage vorhanden sein (Abbildung 18). Abbildung 17 Verleih Lastenfahrrad Fa. EDEKA Hanno- ver 2.5 Öffentlicher Verkehr Um den täglichen Arbeits- und Schulweg zurück- zulegen, wird häufig eine Kombination aus Fahr- rad und öffentlichem Verkehr genutzt (Bike and Ride). Das Fahrrad dient hier dazu, den Hin- und Rück- weg von und zum ÖPNV-Haltepunkt (sowohl zu Abbildung 18 Überdachte Abstellanlage - Bahnhof Wit- Bus- als auch zu Bahnhaltepunkten) schnell zu tingen bewältigen. Durch die häufigere Nutzung höher preisiger In Anbetracht dieser Tatsache, sollte die Zuwe- Fahrräder, werden zusätzlich gesicherte Ab- gung zum Abfahrtsgleis bzw. zur Abfahrtshal- stellmöglichkeiten empfohlen. Das können Ein- testelle möglichst kurz und ein schneller Ab- zelboxen (Abbildung 19) oder Sammelschließan- stellvorgang gewährleistet sein. Im Idealfall ist die lagen (Abbildung 20) sein. Anlage so positioniert, dass ein ebenerdiger Übergang zum Abfahrtspunkt besteht.
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 16 Zugangssysteme Chipkarte Zugangscode (Mobiltelefon, PC) Parkscheinautomat Personalbasiert (Fahrradestation) Geeignete Anlagen für den Einsatz an Bike and Abbildung 19 Einzelboxen Wittingen Ride-Standorten sind: Aufgrund des größeren Platzbedarfes werden - Anlehnbügel mit Überdachung Sammelschließanlagen nur an größeren Halte- - Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter punkten eingesetzt. Größere Haltepunkte im mit Überdachung Landkreis Lüneburg, für die Sammelschließanla- - Fahrradbox gen empfohlen werden, sind z.B. Radbruch, - Doppelstockparker mit Überdachung Echem und zukünftig auch Adendorf. - Fahrradhäuschen/ -garage/ -raum - Fahrradstation Abbildung 20 Abschließbare Sammelschließanlage, Bahnhof Barsinghausen Bei gesicherten Fahrradabstellanlagen können verschiedene Zugangssysteme eingesetzt wer- den. Bei einer hohen Dichte an ÖPNV-Haltepunkten bietet es sich an, ein einheitliches Zugangssys- tem zu verwenden, da so für die Kunden die Möglichkeit besteht, den Abfahrtsort frei zu wäh- len.
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 17 3 Hinweise für die Praxis Neben den Reinigungsarbeiten gehört auch eine regelmäßige Wartung zum Betrieb einer Fahr- 3.1 Betrieb der Fahrradabstellanlage radabstellanlage. Dazu zählen u.a. die Kontrolle Vor der Errichtung einer neuen Abstellanlage der Beleuchtung oder ob Reparaturen bzw. sind folgende Dinge zu beachten bzw. zu klären Nachbesserungen an der Anlage notwendig und die jeweilige Zuständigkeit festzulegen: sind. Eine regelmäßige Wartung ist insbesondere an technisch aufwändigeren Abstellanlagen, wie z.B. Doppelstockparkern notwendig. Wer kümmert sich um …? Schrottfahrräder dürfen nur entfernt werden, Koordination wenn diese vom Besitzer offensichtlich aufgege- ben wurden. Eine „Säuberungsaktion“ ist früh- Finanzierung zeitig, z.B. in der Presse oder durch Aushänge Betrieb anzukündigen. Es ist zu empfehlen, auffällige Fahrräder (z.B. stark beschädigt, verrostet, etc.) Ordnungsdienst/ Unterhalt mit einer Banderole zu markieren. Werden diese Fahrräder nach ca. einem Monat nicht durch den Bewirtschaftung Besitzer entfernt, können diese durch Behör- Bauliche Umsetzung des Projektes den/Polizei entfernt werden. Dieser Vorgang ist genau zu dokumentieren und die Fahrräder noch einen gewissen Zeitraum einzulagern. Selbst die komfortabelste und sicherste Fahr- Sollte bei der Fahrradabstellanlage eine Bewirt- radabstellanlage wird nicht genutzt, wenn diese schaftung vorgesehen sein, ist diese ebenfalls unsauber und mit Schrottfahrrädern belegt ist. Bestandteil des Betriebes. Bereits bei der Pla- Eine regelmäßige Reinigung und die Entfernung nung der Fahrradabstellanlagen sollten das Be- vorhandener Fahrradleichen ist eine absolute wirtschaftungsmodell und die Zuständigkeit fest- Notwendigkeit. Zur Reinigung der Anlage gehö- gehalten werden. ren folgende Arbeiten: Die Wartung und Unterhaltung liegt je nach Standort der Anlage in verschiedenen Zuständig- keitsbereichen: Reinigungsarbeiten Nutzung Zuständigkeit Entfernen von Glasscherben Wohnungsbaugesellschaft/ Wohnen Eigentümer Entfernen von Laub und Müll Arbeit Arbeitgeber Säubern der Anlage selbst Schule und öf- Tiefbauamt, Stadtverwaltung (Ausnahme: private/kirchliche fentliche Einrich- Grünschnitt tungen Einrichtungen - eigene Zu- ständigkeit) Entfernung von Schrottfahrrädern Geschäfte Inhaber, Stadtverwaltung Öffentlicher Ver- Öffentliches Verkehrsunter- kehr nehmen, Bauherr
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 18 3.2 Rechtlicher Rahmen jeweiligen Gültigkeitsbereich. Der Rechtsrahmen umfasst die wichtigsten Re- Ziel ist es deshalb, den kommunalen Rechtsrah- gelungen des Fahrradparkens im privaten und men für das Fahrradparken im Landkreis Lüne- öffentlichen Bereich. Die Regelungen betreffen burg möglichst einheitlich zu gestalten und aus- besonders die jeweiligen Baulastträger als Ver- zulegen. Damit kann die gewünschte flächenhaf- antwortliche, sollten aber in den Grundzügen te Wirkung von Regelungen erzielt werden und z. auch den Radnutzenden bekannt sein, damit die- B. bei der Antragstellung gemeinsam bzw. ge- se erforderlichenfalls ihre berechtigten Wünsche bündelt vorgegangen werden. Dies gilt auch bei vorbringen können. der Beschaffung der technischen Anlagen des Auf Bundesebene zählen insbesondere das Fahrradparkens, womit im Normalfall Preisvortei- Planungsrecht (Baugesetzbuch) und die StVO le erzielbar sind. zum Rechtsrahmen. Auf Landesebene sind das Auf einschlägige technische Regelwerke zum niedersächsische Baurecht (NBauO), z. B. hin- Fahrradparken wurde bereits an anderer Stelle sichtlich der Baugenehmigung und der Dimensi- hingewiesen (vgl. Kap. 1.2). onierung der Fahrradabstellanlagen und das Straßenrecht, z. B. zur Anwendung des Son- dernutzungsrechtes für private Stellplätze im öf- 3.3 Herstellung und Finanzierung fentlichen Straßenraum relevant. Dazu gehört zudem die Ausschöpfung verschiedener Förder- Die Kosten für das Errichten von Abstellanlagen bestimmungen bzw. Förderprogramme, die in der bestehen aus: Regel einem steten Wandel unterworfen sind. Im Rahmen des kommunalen Satzungsrechtes Kostenarten besteht die Möglichkeit, mittels Stellplatzsatzun- Planungskosten gen für Kfz und Zweiräder steuernd zugunsten der Fahrradförderung einzugreifen. Gemäß Bau- Grunderwerbskosten / recht sind Stellplatzablösebeiträge für die Finan- Kosten aus Gestattungsverträgen zierung und Realisierung des Fahrradparkens nutzbar. Durch die Kenntnis und Einhaltung des Baukosten Rechtsrahmens können die Träger bzw. Bauher- Betriebskosten ren, teilweise ohne Mehrkosten, demnach teils erhebliche Verbesserungen im Sinne einer För- Personalkosten derung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg erzielen. Ganz im Sinne einer maximal erreichbaren Wir- Je nach Abstellort können die Kostenfaktoren kung der Radverkehrsförderung sollte ein Ord- stark variieren, so fallen bspw. bei der Errichtung nungsrahmen geschaffen werden, der es er- von Anlehnbügeln auf dem Grundstück einer laubt, die Potenziale für eine fahrradfreundliche Wohnanlage keine Grunderwerbskosten an. Auslegung bewusst auszuschöpfen (z. B. kom- munale Fahrrad-Abstellsatzungen). Die Ausgestaltung und Änderungen des rechtli- chen Rahmens wirken aufgrund des Gleichheits- grundsatzes grundsätzlich flächendeckend im
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 19 Die Höhe der Herstellungskosten ist abhängig kann, z.B. im Rahmen des Kommunalabgaben- von: gesetztes (NKAG) finanziert. Weitere Finanzie- rungsmöglichkeiten können sich im Rahmen von Erschließungsverträgen/ städtebaulichen Verträ- Herstellungskosten gen mit Investoren oder über Haushaltsmittel er- geben.13 Die Fahrradabstellanlagen können teil- Anzahl der Abstellplätze weise auch über Förderprogramme, wie bspw. über die Kommunalrichtlinie, gefördert werden. Form der Anlage Im Bereich des Bike and Ride sind die Kosten Witterungsschutz (Überdachung) durch den Eigentümer der Abstellanlage zu tra- Erschließungsaufwand gen. Dies kann die Kommune, das Land, ein kommunaler Zusammenschluss, der Verkehrsbe- Aufwand für Tiefbau und Montage trieb oder ein Verkehrsverbund sein. Bikes and Ride-Anlagen sind vorherrschend zuwendungs- Beim Errichten von Abstellanlagen auf privaten fähig. Die Kosten können bei einer Einbindung in Grundstücken sind die Herstellungskosten vom den Nahverkehrsplan bis zu 75% über das Nie- Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft zu dersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungs- tragen. Auch wenn, im Rahmen eines Bauvorha- gesetz der Landesnahverkehrsgesellschaft Nie- bens, die für das Bauvorhaben notwendigen Ab- dersachsen gefördert werden. Zur Finanzierung stellplätze im öffentlichen Raum aufgestellt wer- können aber auch Mittel aus der Kfz- den, sind die Kosten durch den Bauherren zu Stellplatzablösung Verwendung finden. Um den übernehmen. Die Kosten für die Abstellanlagen Verwaltungsaufwand zu verringern wird empfoh- können als notwendige Investitionen zur Erhal- len, mehrere Standorte zu einem Maßnahmen- tung der Vermietbarkeit steuerlich abgesetzt programm zusammenzulegen.14 werden. Darüber hinaus können Abstellplätze auf Mobile Fahrradabstellanlagen, die vor Ge- privaten Grundstücken durch die öffentliche Hand schäften aufgestellt werden sind im Regelfall gefördert werden, indem bspw. die Fahrradhalter durch den Gewerbetreibenden finanziert. bereitgestellt, die Montage von der Gemeinde übernommen oder eine finanzielle Bezuschus- Die Nutzung des Straßenraums für die zeitweise sung gewährt wird. Aufstellung ist für das Geschäft in den meisten Fällen kostenfrei15. Die Städte verfügen jedoch Dabei haben der/ die Eigentümer das Recht zu über die Möglichkeit das Aufstellen zu verbieten entscheiden, ob und in welchem Ausmaß eine oder zu reglementieren. Abstellanlage errichtet wird. Ein mietvertragliches Recht auf die Errichtung von Fahrradestellplätzen besteht nicht. Für das Aufstellen von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum sind die Gemeinden zuständig. Beim Neubau von Straßen sollten die Anlagen mitgeplant und im Zuge der Baumaß- nahmen über die Erschließungsbeiträge mitfi- 13 FGSV: Hinweise zum Fahrradparken S. 26, 2012 nanziert werden. 14 Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg: Leitfaden Bi- ke+Ride, 2019 Das Nachrüsten von Abstellplätzen im Bestand 15 Land Berlin: Leitfaden Fahrradparken in Berlin, 2008
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 20 3.4 Checkliste 1. Bestandsanalyse ☐ Die Nutzung von Sonderfahrrädern wurde durch zusätzliche Flächen und größere Mindestab- ☐ Es wurde ein Überblick geschaffen über stände auf Teilflächen ermöglicht. existierende Anlagen, deren Auslastung und Qualität. ☐ Die Beleuchtung der Anlage ist direkt oder indi- rekt gewährleistet. Es wurde die Möglichkeit ge- 2. Bedarfsermittlung prüft die Beleuchtung über Sensoren zu automa- tisieren. ☐ Der Bedarf wurde mithilfe von Erhebungen, Be- obachtungen und Befragungen geschätzt oder ☐ Spezielle Anforderungen, die aus den einzelnen berechnet. Nutzungen resultieren, wurden berücksichtigt. ☐ Der ermittelte Bedarf entspricht mindestens den 6. Kostenschätzung und Finanzierung Bauordnungsrechtlichen Regelungen und den Richtzahlen gemäß Anlage 2. ☐ Die Kosten wurden gemäß Kapitel 5.2 geschätzt. ☐ Es wurden zusätzlich ca. 10% der ermittelten Abstellplätze für Besucher eingeplant. ☐ Es wurde geprüft, ob Fördermittel beantragt werden können. 3. Standort festlegen ☐ Die Finanzierung wurde vom Betreiber abgesi- ☐ Der Standort liegt nicht weiter als 20-30m chert. vom Ziel entfernt. 7. Genehmigungen ☐ Es handelt sich um einen sicheren, angstfreien Ort, der gut einsehbar ist. ☐ Die relevanten Baubewilligungen und sonstigen Genehmigungen wurden eingeholt 4. Form der Abstellanlage auswählen 8. Umsetzung ☐ Die gewählte Form entspricht den Anforderun- gen der jeweiligen Nutzung. ☐ Die Anlage wurde fachgerecht montiert. 5. Planung gemäß Qualitätskriterien ☐ Bauliche Ergänzungsmaßnahmen (wie Bordabsenkungen) wurden umgesetzt. ☐ Die Anlage ist fahrend und ohne Umwege vom Straßennetz erreichbar. Es wurden, wenn 9. Öffentlichkeitsarbeit nötig, Bordabsenkungen eingeplant. ☐ Die Presse wurde bei Wunsch informiert. ☐ Die Anlage ist ebenerdig und barrierefrei zu- gänglich. Zugänge mit Höhenunterschieden ☐ Die relevante Nutzergruppe wurde bspw. über wurden mit Rampen /Aufzüge gemäß Richtlinien Flyer und Werbung informiert. barrierefrei gestaltet. Es wurde geprüft, ob vor- handene Türen automatisierte Schließmecha- 10. Betrieb und Evaluierung nismen benötigen. ☐ Es wurden laufende Systeme etabliert für: ☐ Die Standsicherheit des Fahrrades ist gewähr- Reinigung, Wartung und Entfernung von Schrott- leistet, sodass es nicht Umkippen kann. rädern ☐ Es wurde ein Mindestabstand von 0,7 m zwi- ☐ Es gibt ein kontinuierliches Monitoring, das schen den Abstellplätze eingehalten. überprüft ob Erweiterungen notwendig sind. ☐ Die Anlage ermöglicht das Anschließen des Fahrradrahmens.
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 21 3.5 Herstellerhinweise Bike and Ride Orion Bausysteme GmbH Fahrradparksysteme GmbH Waldstraße 2 Traveweg 5 64584 Biebesheim 23569 Lübeck Deutschland Deutschland www.orion-bausysteme.de www.bikeandride.de Rasti GmbH ERLAU An der Mühle 21 RUD Ketten Rieger & Dietz GmbH & Co. KG 49733 Haren Friedensinsel Deutschland 73432 Aalen www.rasti.eu Deutschland www.erlau.com Teeken GmbH Schmarsauer Straße Euroform K. Winkler GmbH 29451 Dannenberg Dr.-Daimler-Straße 67 Deutschland 39032 Sand in Taufers www.teeken.de www.euroform-w.com WSM Gronard Metallbau & Stadtmobiliar GmbH Walter Solbach Metallbau GmbH Bayerwaldstraße 23 Industriestraße 20 81737 München 51545 Waldbröl Deutschland Deutschland www.gronard.de www.wsm.eu Langer Stadtmobiliar GmbH Ziegler Metall Innerstetal 9 Ziegler Außenanlagen GmbH 38685 Langelsheim Betriebsstraße 13 Deutschland 4844 Regau www.georg-langer.de www.ziegler-metall.at Hinweis: Diese Auswahl entspricht im Wesentlichen den ADFC-Empfehlungen von 01/2019
PGV Dargel Hildebrandt Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020 22 Glossar Fahrradbox Abschließbare Box die Witterungs- und Dieb- stahlschutz bietet. Kein Zugang für Fremde Per- Abstellanlage sonen. Je nach Modell Kapazität für ein, zwei Synonym: Fahrradabstellanlage oder mehr Fahrräder. Bauliche Einrichtung zum Abstellen von Fahrrä- dern. Gesamtheit der vorhandenen Fahrradpar- Fahrradhäuschen ker (auch, Fahrradeständer genannt) Gesicherte Abstellanlage, die vorherrschend im öffentlichen Straßenraum aufgestellt wird. Zu- Anlagenformen gang nur für einen bestimmten Nutzerkreis. Bie- Die Bauform de Fahrradabstellanlage. Bspw. tet Witterungs- und Diebstahlschutz und ist von Vorderradhalter, Anlehnbügel oder Fahrradkäfig. außen nicht einsehbar. Anlehnbügel Fahrradraum /-keller Bügel, der in der Regel fest im Boden verankert Separater Raum im oder außerhalb eines Ge- ist, mit Anlehn- und Anschließmöglichkeit für in bäudes der ausschließlich für das Abstellen von der Regel zwei Fahrräder. Fahrrädern vorgesehen ist. Witterungs- und Diebstahlgeschützt. Nicht zwingend aber häufig Bewirtschaftung nur für einen bestimmten Nutzerkreis zugängig. Das Erheben von Gebühren für die Nutzung ei- ner Fahrradabstellanlage. Benötigt eine rechtli- Fahrradkäfig che Grundlage und sollte nur in Ausnahmefällen Gesicherte Abstellanlage die in der Regel nur für durchgeführt werden, z.B. bei Fahrradstationen einen bestimmten Nutzerkreis zugänglich ist. Bie- mit besonderen Serviceangeboten tet Witterungs- und Diebstahlschutz. Seitenwän- de in der Regel aus Metallstäben und luftdurch- Bike and Ride lässig. Von außen einsehbar. Verknüpfung von Fahrrad und öffentlichem Ver- kehr. Fahrrad als Zubringer und Abbringer zum Fahrradparker und vom Haltepunkt des öffentlichen Verkehrs. Einzelne Abstellmöglichkeit/ Halterung für ein Fahrrad, die dazu dient dieses vor dem Umkip- Bordabsenkung pen und vor Diebstahl zu schützen. Es gibt diver- Absenkung der Bordsteinkante um das Auffahren se Bauformen wie bspw. Anlehnbügel oder Vor- mit dem Fahrrad zu ermöglichen. Im Idealfall Ab- derradhalter. senkung bis auf Fahrbahnhöhe („Null- Absenkung“). Fahrradstation Gesicherte Abstellanlage die in der Regel durch Doppelstockparker Personal betreut und/ oder durch technische Mit- Fahrradabstellanlage mit zwei Ebenen um auf tel überwacht wird. Nicht für jedermann zugäng- geringer Fläche mehr Fahrräder abzustellen. An- lich und im Allgemeinen gebührenpflichtig. heben des Fahrrades in die höhere Ebene über ausziehbare Schiene, meist unterstützt durch Gesicherte Fahrradabstellanlage hydraulische Hebehilfen. (Mittlerweile sind auch Anlage die nicht für jedermann zugänglich ist. Zu- Dreifachparker im Einsatz) tritt für bestimmten Nutzerkreis über ein Zu- gangs-system mit gesicherter Authentifizierung. Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter Fahrradparker bei dem das Vorderrad über eine Halterung (bspw. Schlaufe) fixiert wird und zu-
Sie können auch lesen