Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg - Praktische Hinweise für sicheres Fahrradparken an Quelle und Ziel

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Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg - Praktische Hinweise für sicheres Fahrradparken an Quelle und Ziel
Leitfaden Fahrradparken im
Landkreis Lüneburg

Praktische Hinweise für sicheres
Fahrradparken an Quelle und Ziel

Erstellt durch:

Planungsgemeinschaft Verkehr
PGV Dargel Hildebrandt GbR
Adelheidstraße 9 b
30171 Hannover

Telefon 0511 220601-87
E-Mail info@pgv-dargel-hildebrandt.de
https://www.pgv-dargel-hildebrandt.de

Sabine Derksen
Edzard Hildebrandt
Annika Wittkowski

Hannover, 26. Mai 2020
Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg - Praktische Hinweise für sicheres Fahrradparken an Quelle und Ziel
PGV Dargel Hildebrandt            Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020

                   INHALT

1                  Allgemeines ...................................................................................... 1
1.1                Grundlegende Anforderungen an Fahrradabstellanlagen ..................................2
1.1.1              Zugänglichkeit ............................................................................................................2
1.1.2              Sicherheit ...................................................................................................................3
1.1.3              Komfort und Akzeptanz .............................................................................................4

1.2                Formen und Anordnung von Fahrradabstellanlagen ..........................................5

1.3                Lademöglichkeiten für Pedelecs ............................................................................7

2                  Empfehlungen nach Abstellort ....................................................... 9
2.1                Wohnen .....................................................................................................................9

2.2                Arbeit.......................................................................................................................11

2.3                Schulen und öffentliche Einrichtungen ...............................................................12

2.4                Einzelhandel ...........................................................................................................13

2.5                Öffentlicher Verkehr ..............................................................................................15

3                  Hinweise für die Praxis .................................................................. 17
3.1                Betrieb der Fahrradabstellanlage ........................................................................17

3.2                Rechtlicher Rahmen ..............................................................................................18

3.3                Herstellung und Finanzierung ..............................................................................18

3.4                Checkliste ...............................................................................................................20

3.5                Herstellerhinweise .................................................................................................21

                   Glossar....................................................................................................................22

                   Quellen ....................................................................................................................24

Anlage 1 – Formen von Abstellanlagen ................................................................. 25

Anlage 2 – Eignung Abstellanlagen nach Fahrtzweck ......................................... 28

Anlage 3 – Richtzahlen für die Bedarfsermittlung ................................................ 29
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PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020

Vorwort
Ein bedeutsamer Baustein der Radverkehrsförderung ist – neben der Bereitstellung
der Wegeinfrastruktur – das Vorhalten sicherer, komfortabler und in ausreichender
Menge vorhandener Abstellangebote für Fahrräder, unter Berücksichtigung der unter-
schiedlichen Fahrradtypen und Wegezwecke bzw. Abstellorte. Gerade mit Blick auf
immer höherwertigere Fahrräder und Pedelecs / E-Bikes erhalten Abstellsicherheit und
Diebstahlschutz einen größeren Stellenwert als bisher. Der Landkreis und die Hanse-
stadt Lüneburg haben frühzeitig begonnen, die Anzahl der Abstellangebote auf öffent-
lichen Flächen zu erhöhen. Der Ausbau von Radwegen und Radverkehrsverbindungen
mit deutlich verbesserten Verkehrsführungen für Radfahrende ist ein politisch unter-
stütztes Anliegen der Kommunen im Landkreis Lüneburg.

Der vorliegende Leitfaden wurde im Auftrag des Landkreises Lüneburg und im Rah-
men des Klimaschutz-Teilkonzeptes Radverkehr entwickelt.

Der Leitfaden bietet einen kompakten Überblick über die Anforderungen an Fahr-
radabstellanlagen, aufgeteilt nach unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen, Nutzeran-
sprüchen und Abstellorten an Quelle und Ziel. Darüber hinaus wird dargestellt, wie bei
Planung und Umsetzung vorgegangen werden sollte, um optimale Ergebnisse zu er-
reichen.

Der Leitfaden richtet sich gleichermaßen an Architekten und Planer im Bereich Mobili-
tät, Wohnungsbaugesellschaften, den Einzelhandel, Unternehmen und Verwaltungen.
Es wird angenommen, dass besonders diese Akteure, in deren Aufgabengebiet regel-
mäßig das Bereitstellen von Fahrradabstellanlagen fällt, ein Interesse daran haben,
den Radverkehr im Landkreis Lüneburg im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
aktiv und kompetent zu fördern.

Wir möchten Sie jedenfalls gerne dazu motivieren, Ihre Rad fahrenden Bewohner,
Kunden und Mitarbeiter in den Blick zu nehmen. Bitte überprüfen Sie, ob die Fahr-
radabstellangebote an Ihrer Einrichtung, an Ihrem Gebäude und an ihrem Standort
den dargestellten Anforderungen entsprechen und wie diese Angebote weiter verbes-
sert werden können.

Vielen Dank für Ihr Interesse!
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PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                                                          1

1 Allgemeines                                                                                                   Marktentwicklung E-Bikes
                                                                                                    1,5
Der Radverkehr im Landkreis Lüneburg nimmt,

                                                                            (Menge in Mio. Stück)
wie auch deutschlandweit zu beobachten, seit                                                         1
Jahren stetig zu. Dennoch bestehen noch erheb-
liche, derzeit nicht ausreichend genutzte Po-                                                       0,5
tenziale des Radverkehrs, die mit einer geziel-
ten Förderung aktiviert werden können. Dies le-                                                      0
gen jedenfalls die Ergebnisse des Radverkehrs-                                                             2015       2016    2017        2018   2019
konzeptes Landkreis Lüneburg 2020 nahe, wo-                             Abbildung 1                            Entwicklung Verkaufszahlen E-Bikes1
nach hier, im betrachteten Gebiet außerhalb der
Hansestadt Lüneburg, eine Verdoppelung des                              In diesem Zusammenhang hat auch der durch-
Radverkehrsanteils von etwa 7 % auf 15 % für                            schnittliche Kaufpreis stetig zugenommen
machbar angesehen wird.                                                 (Abbildung 2). Aufgrund dessen gewinnt das
                                                                        Thema gesichertes Fahrradparken an neuer Be-
Dazu tragen im ländlichen wie im städtischen                            deutung und die technischen Anforderungen an
Raum besonders bei:                                                     Fahrradabstellanlagen an Quelle und Ziel stei-
                                                                        gen.
-   Verbesserungen am System Radverkehr,
-   Entlastungen der Umwelt, Schutz des Klimas,
                                                                                                           Durchschnittlicher Kaufpreis
-   Förderung der Gesundheit,
-   Förderung des Radtourismus und auch                                                             1.000 €
                                                                                (in Euro/ Stück)

-   Einsparungen bei öffentlichen und privaten                                                       800 €
                                                                                                     600 €

                                                                                                                                                 982 €
    Ausgaben für den motorisierten Individual-
                                                                                                                                  756 €
                                                                                                                     706 €

    verkehr (MIV).                                                                                   400 €
                                                                                                     200 €
Die Hansestadt und Landkreis Lüneburg streben                                                             0€
in naher Zukunft eine gemeinsame intensive För-                                                                     2017         2018            2019
derung des Radverkehrs als Alltags- und Frei-
zeitverkehrsmittel der Zukunft an.                                      Abbildung 2                            Entwicklung des durchschnittlichen Fahr-
                                                                                                               radkaufpreises2
Der nachweislichen Zunahme des Radverkehrs
in den vergangenen Jahren liegen u. a. auch                             Es ist offenkundig, dass falsch abgestellte, umge-
Steigerungen der Verkaufszahlen mit hohen An-                           fallene oder beschädigte Fahrräder nicht nur für
teilen an qualitativ hochwertig ausgestatteten                          den Nutzer ein Ärgernis sind, sondern auch
Fahrrädern wie Tourenräder, Lastenräder, Pede-
lecs und E-Bikes zugrunde (Abbildung 1). Diese                          -               einen schlechten Eindruck machen,
Veränderungen lassen sich dabei unter anderem                           -               den Platz versperren,
auf einen Wandel beim Klimabewusstsein der                              -               das Risiko für Vandalismus erhöhen und
Bevölkerung, den demographischen Wandel und                             -               die Sicherheit im öffentlichen Raum beein-
der guten wirtschaftlichen Lage zurückführen.                                           trächtigen.

                                                                        1       ZIV: Marktdaten 2019
                                                                        2       ZIV: Marktdaten 2019
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PGV Dargel Hildebrandt     Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                       2

Erfahrungen zeigen, dass diese Problemlagen                               Andererseits gibt es spezielle Anforderungen,
weniger sozial unangepasstem Verhalten ge-                                in Abhängigkeit vom Standort der Abstellanlage.
schuldet, sondern eher Folge qualitativ schlech-                          Darauf wird in Kap. 2 eingegangen.
ter oder falsch platzierter Abstellanlagen sind.
Ungeeignete Abstellanlagen bleiben erfahrungs-                            Zu den generellen Anforderungen gehören die
gemäß häufig ungenutzt und stellen somit eine                             Zugänglichkeit, die Sicherheit und der Komfort
vermeidbare Fehlinvestition dar.                                          der Abstellanlagen.

                                                                          1.1.1      Zugänglichkeit
Das Land Niedersachsen stellt in seiner Broschü-
re „Fahrradland Niedersachsen/Bremen 2018“,                               Die Zugänglichkeit von Abstellanlagen ist ein es-
die speziell dem Thema Fahrradabstellanlagen                              senzieller Faktor für deren Akzeptanz. Die Anla-
gewidmet ist, Nutzen und Einsatzorte des Fahr-                            gen müssen gut wahrnehmbar, am besten aus-
radparkens in einem Bilderbogen dar3.                                     geschildert sein. Idealerweise befinden sich die
                                                                          Abstellanlagen möglichst auch nahe am Zielort.

                                                                          Eine gute Zugänglichkeit ist dann gegeben, wenn
                                                                          Abstellanlagen möglichst fahrend und ohne Um-
                                                                          wege erreicht werden können. Das bedeutet,
                                                                          dass die Zugangswege, die zur Anlage führen,
                                                                          auch barrierefrei sein müssen. Nur manuell be-
                                                                          dienbare Türen, Treppenstufen, Bordsteine und
                                                                          übermäßig steile Rampen (≤ 6 % Längsneigung
                                                                          sind zulässig) sind in diesem Sinne nicht zweck-
                                                                          mäßig und in der Regel auch vermeidbar. Das
                                                                          Fahrradparken in Gebäuden und in nicht leicht
Abbildung 3    Kaleidoskop des Fahrradparkens                             zugänglichen Fahrradkellern wird erfahrungsge-
                                                                          mäß allenfalls als „Winterquartier“ akzeptiert.

                                                                          Eine erschwerte Zugänglichkeit von Abstellanla-
1.1 Grundlegende Anforderungen an                                         gen kann erfahrungsgemäß dazu führen, dass
    Fahrradabstellanlagen                                                 Fahrräder ungesichert oder verkehrsbehindernd
Die Anforderungen an Fahrradabstellanlagen, die                           auf Gehwegen, an Hauswänden und an Later-
aus gültigen Regelwerken, Richtlinien und Emp-                            nenmasten abgestellt werden.
fehlungen abzuleiten sind, lassen sich in zwei
Kategorien unterteilen. Einerseits handelt es sich
um grundlegende Anforderungen, die für jede
Art von Fahrradabstellanlage, unabhängig von                                Qualitätskriterien – Zugänglichkeit
ihrem Abstellort, gelten.
                                                                             Gut sichtbar

                                                                             Fahrend erreichbar, ohne Umwege

3
                                                                             Nahe am Ziel
    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Ver-
    kehr und Digitalisierung (Hrsg.); Fahrradland Niedersachsen/             Barrierefrei
    Bremen 2018
Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg - Praktische Hinweise für sicheres Fahrradparken an Quelle und Ziel
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                                3

1.1.2    Sicherheit                                                     Der Schutz vor Diebstählen und Vandalismus
Eine sichere Fahrradabstellanlage bietet mindes-                        ist besonders davon abhängig, welche An-
tens eine Standsicherheit für das Fahrrad, Si-                          schließmöglichkeiten vorhanden sind. Für den
cherheit vor ungewollten Beschädigungen, z. B.                          Landkreis Lüneburg wird als Mindeststandard
beim Einparken durch andere Radnutzer, und ist                          empfohlen, den Fahrradrahmen und eines der
diebstahl- und vandalismusgesichert. Darüber                            Laufräder gleichzeitig anschließen zu können.
hinaus gilt Fahrradparken dann als „gesichert“,                         Zum Diebstahlschutz gehört darüber hinaus,
wenn es Dritten im Normalfall nicht möglich ist,                        dass die komplette Abstellanlage durch eine fes-
die Fahrradbox oder den Abstellraum zu öffnen                           te Verankerung im Boden gesichert ist; dies ist
bzw. zu betreten (gesichertes Fahrradparken).                           bei Vorderradhaltern einfachster Bauart oftmals
                                                                        nicht gewährleistet.
Die Standsicherheit eines geparkten Fahrrades
muss gewährleistet sein, damit keine Schäden                            Eine zusätzliche Zugangssicherung über einfa-
durch Umkippen oder Herausrollen entstehen                              che Anschließmöglichkeiten hinaus bieten Fahr-
(Abbildung 4). Die Stabilität des Fahrrades und                         radboxen, die in der Regel ein Fahrrad mit Zu-
der Abstellanlage muss bei ordnungsgemäßem                              behör aufnehmen und damit für Unbefugte unzu-
Gebrauch für verschiedene Rahmengrößen,                                 gänglich sind. Diese können einzeln oder in Rei-
auch beim Beladen des Rades mit Einkäufen o-                            he angeordnet werden (Abbildung 5).
der dem Aufsetzen eines Kindes, gewährleistet
                                                                        Insbesondere mit gesicherten Sammelschließ-
sein.
                                                                        anlagen, z. B. als Fahrradstationen an Bahnhö-
                                                                        fen oder anderen „Hotspots“ mit hohem Park-
                                                                        druck des Radverkehrs, ist ein noch höheres si-
                                                                        cherheitstechnisches Qualitäts- und Komfortni-
                                                                        veau des Fahrradparkens erreichbar, das unter
                                                                        Einsatz digitaler Technik sicher und angenehm
                                                                        zu nutzen ist.

Abbildung 4   Fehlende Standsicherheit bei Vorderradhal-
              tern

Die Sicherheit vor Beschädigungen durch an-
dere Fahrräder wird vor allem durch ausreichen-
de Seitenabstände der abgestellten Räder unter-
einander gewährleistet. Um Beschädigungen zu
vermeiden, muss die Anlage ausreichend dimen-                           Abbildung 5   Fahrradboxen in Reihe angeordnet (Leer)
sioniert sein, um das konfliktlose Ein- und Aus-
parken zu ermöglichen, inkl. Rangierflächen. Die
Mindestmaße sind von der Form der Abstellanla-
ge abhängig (siehe Kapitel 1.2).
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                                                                        gefallene Gestaltung dazu beitragen, das Inte-
                                                                        resse zu wecken. Allerdings müssen auch diese
                                                                        Modelle    die  Grundanforderungen    erfüllen
  Qualitätskriterien – Sicherheit                                       (Abbildung 6).

   Standfestigkeit                                                     Die Platzverfügbarkeit innerhalb von Abstellan-
                                                                        lagen verfolgt neben der Bedeutung für die Si-
   Vermeiden von Beschädigungen
                                                                        cherheit des Einparkvorganges und der Fahrrä-
   Schutz vor Diebstahl/ Vandalismus                                   der den Zweck, ausreichend Platz für die ange-
                                                                        nehme Nutzung der Anlage zu gewährleisten. Ei-
   Zugangskontrolle / Authentifizierung                                ne unkomplizierte Nutzung, auch mit Gepäck-
    (gesichertes Fahrradparken)                                         taschen und Kindersitzen, muss möglich sein,
                                                                        ohne dass sich das Fahrrad mit einem anderen
                                                                        verhakt.

Zugangssicherungen über Pin-Codes, Kunden-                              Um die Platzverfügbarkeit sicherzustellen ist es
karten oder über das Mobiltelefon sowie Drehtür-                        wichtig, dass die Anlage nicht durch andere Nut-
en ermöglichen eine sichere Authentifizierung                           zungen oder fest eingebautes Mobiliar blockiert
und Zugangskontrolle jedes einzelnen Nutzers                            wird.
und steigern so den Diebstahlschutz (gesichertes
Fahrradparken).

1.1.3    Komfort und Akzeptanz
Aspekte des Komforts entscheiden u. a. darüber
wie oft und wie gerne eine Abstellanlage genutzt
und akzeptiert wird. Bedeutsame Qualitätskrite-
rien sind u.a. die Beleuchtung, die Einsehbarkeit,
die Gestaltung und die Flächenverfügbarkeit.

Ausreichende Beleuchtung von Abstellanlagen
hat vor allem Einfluss auf das Sicherheitsemp-                          Abbildung 6   Anlehnbügel im Fahrrad-Design
finden der Nutzer, weil sie soziale Kontrolle er-
möglicht und vor Vandalismus und Diebstahl                              Ein weiteres Qualitätskriterium, das vor allem für
schützen kann. Darüber hinaus erleichtert sie die                       die Akzeptanz von Abstellanlagen erheblich ist,
Nutzbarkeit der Anlage, bspw. beim Öffnen des                           sind Parkgebühren.
Fahrradschlosses.
                                                                        Es hat sich bewährt, zugangsgesicherte Fahr-
Die Beleuchtung funktioniert am einfachsten kon-                        radabstellanlagen im Regelfall kostenfrei anzu-
taktlos ohne manuelle Betätigung, z. B. über Be-                        bieten. Nur für die Nutzung von besonderen Ser-
wegungsmelder.                                                          vices (bspw. Fahrradstation), wird ein geringer
                                                                        Kostenbeitrag empfohlen. Nicht nachvollziehbare
Die Einsehbarkeit der Anlage, am besten vom
                                                                        Kosten kann dazu führen, dass die Abstellanlage
öffentlichen Straßenraum aus, ist ebenfalls von
                                                                        nicht genutzt wird und vermehrt Wildparker auf-
Bedeutung. Je besser die Einsehbarkeit ist, desto
                                                                        treten.
häufiger wird sie genutzt.
                                                                        Ein wichtiges Qualitätskriterium ist auch eine aus-
Neben den genannten Kriterien kann eine aus-
                                                                        reichende Dimensionierung hinsichtlich der ge-
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wählten Anzahl der Stellplätze. So kann uner-
wünschtes Wildparken vermieden oder reduziert                              Formen von Einzelparkern
werden.
                                                                            Anlehnbügel
Um eine ausreichende Dimensionierung zu ge-
währleisten, ist es gängige Praxis die Nachfrage                            Kombinierter Vorderrad- und
zunächst zu beobachten und in Kombination mit                                Rahmenhalter
Richtwerten im Anschluss den notwendigen Be-
                                                                            Geländerhalter (z. B. an Gebäude-
darf zu errechnen. Dabei sollten Reserven für ei-
                                                                             wänden)
ne steigende Nachfrage berücksichtigt werden.
                                                                            Einzelbox

                                                        <                   Doppelstockparker
    Qualitätskriterien – Komfort

     Beleuchtung (mit Bewegungsmelder)
                                                                        Sammelschließanlagen sind größere Anlagen,
     Gut einsehbarer Abstellort                                        die das gesicherte Einstellen mehrerer Fahrräder
                                                                        ermöglichen (auch: Fahrradkäfige). Sie sind als
     Hochwertige Gestaltung                                            Ganzes abschließbar und so nur für einen be-
                                                                        stimmten Nutzerkreis zugänglich.
     Ausreichende Flächen für Einparkvor-
      gang und Abstellen                                                Bei Sammelschließanlagen ist es zweckmäßig,
                                                                        auch innerhalb der Anlage separate An-
     Ausreichendes          Stellplatzangebot         mit
                                                                        schließmöglichkeiten für die Fahrräder zu schaf-
      Reserven
                                                                        fen, um den Diebstahlschutz zu erhöhen. In die-
     Keine bis geringe Kosten                                          sem Fall werden meist Anlehnbügel oder Vorder-
                                                                        radhalter mit Rahmenhalterung verwendet.

                                                                        Über die normalhohen Anschließmöglichkeiten
                                                                        für Erwachsenenräder hinaus bietet es sich an,
1.2 Formen und Anordnung von Fahr-                                      Abstellbügel mit tieferliegenden Holmen für Kin-
    radabstellanlagen                                                   derfahrräder bereitzustellen.
Bei Fahrradabstellanlagen können zwei Bauwei-                           Eine Übersicht von empfehlenswerten Formen
sen unterschieden werden: Einzelne Fahrradpar-                          von Fahrradparkern, den jeweiligen Vor- und
ker4 und Sammelschließanlagen.                                          Nachteilen sind in Anlage 1 dargestellt.
Fahrradparker ist eine häufige Bezeichnung für
Abstellmöglichkeiten bzw. auch Halterungen für                            Formen von Sammelschließanlagen
einzelne Fahrräder im Straßenraum. Sie können
für ein einzelnes Fahrrad oder in Reihen für eine                          Fahrradkäfig
größere Anzahl von Fahrrädern aufgestellt wer-
                                                                           Fahrradraum/ -keller/ -garage
den.
                                                                           Fahrradstation (mit Service)

4   Gebräuchliche Synonyme sind z. B. Fahrradhalter
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Geometrie und Abmessungen der Aufstellung                                Durch eine Hoch-Tief-Aufstellung ist bei be-
                                                                         stimmtem Abstellformen (bspw. bei kombinierten
Unabhängig von der Bauform der Abstellanlage                             Vorderrad- und Rahmenhaltern) eine Reduzie-
müssen Mindestabstände zwischen den Abstell-                             rung des Mindestabstands auf 0,50 m möglich.
plätzen eingehalten werden, um Sicherheit und                            Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass
Komfort zu gewährleisten (Kap. 1.1).                                     eine Höhendifferenz von ca. 20 cm existiert und
Der Stand der Technik wurde zuletzt 2012 in den                          nur herkömmliche Fahrräder eingestellt werden.
„Hinweisen zum Fahrradparken“ der For-                                   Bei einer Doppelaufstellung (Anschließmöglich-
schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs-                           keit von beiden Seiten wie bei einem Anlehnbü-
wesen (FGSV) dokumentiert. Weiterführende In-                            gel) ist ein größerer Abstand von 1,20 bis
formationen bietet die technische Richtlinie                             1,50 m notwendig.
„Hinweise für die Planung von Fahrrad-
Abstellanlagen“ (TR6102) des ADFC (2011).                                Zu anderen Einbauten und Wänden sollte ein
                                                                         Abstand von mindestens 0,80 m verbleiben.
Grundlegend gilt, dass zwischen einzelnen Fahr-
radparkern (Einzelaufstellung) ein Abstand von                           Für Fahrradboxen wird eine lichte Abmessung
mindestens 0,70-0,80 m vorhanden sein sollte,                            von 115*75*200 cm (H*B*T) empfohlen.
um das Ein- und Ausparken problemlos zu er-
möglichen.                                                               Die aufgezeigten Aufstellungen sind als Muster
                                                                         zu verstehen und an die jeweilige Situation vor
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwick-                            Ort anzupassen.
lung, der Erweiterung von Fahrradtypen und
durch vermehrte Nutzung von Lastenrädern, wird
empfohlen, die Abstände bei Neuanlagen auf
mindestens 1,20 bis 1,50 m zu erhöhen.

                                                                         Abbildung 8   Achsabstände Fahrradabstellanlagen
Abbildung 7    Stellplatzmaße für Lastenräder5

5   Landeshauptstadt Potsdam: Fahrradabstellplätze bei Wohn-
    gebäuden, 2014
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1.3 Lademöglichkeiten für Pedelecs
Der Marktanteil an Elektrorädern steigt und liegt
mittlerweile bei 31,5%, was einem Bestand von
ca. 5,4 Mio. Rädern in Deutschland entspricht6.
Durch dieses starke Wachstum haben sich in den
letzten Jahren neue Anforderungen ergeben.
Diese richten sich, neben der Radwegeinfrastruk-
tur, vorrangig an die Ladeinfrastruktur.

Eine Akkuladung handelsüblicher Elektrofahrrä-
der reicht (je nach Modell, Fahrweise und weite-
ren Einflussgrößen) für eine Strecke zwischen 50
und 100 Kilometer7. Strecken dieser Länge wer-
den häufiger im touristischen Bereich erreicht als
im Alltagsverkehr. Aufladestationen für E-Bikes
im öffentlichen Raum sind eher ein Angebot für
Fahrradtouristen. Im Alltagsradverkehr zur Ar-
beit, zum Einkaufen oder auch in der Freizeit wird                        Abbildung 9    Ladestation für E-Bikes8
der Akku in der Regel in der eigenen Wohnung
                                                                          Bei der Schließfachlösung wird der Akku au-
aufgeladen.
                                                                          ßerhalb des Fahrrades, in einem Schließfach mit
                                                                          Stromanschluss geladen (Abbildung 10).
Es gibt zwei Systeme für das Aufladen von Fahr-
                                                                          Das Schließfach bietet, bei ausreichender Größe,
radakkus:
                                                                          darüber hinaus die Option, neben dem Akku z.B.
                                                                          einen Fahrradhelm oder sonstiges Gepäck zu
1. Fahrradabstellanlagen mit Lademöglichkeit
                                                                          verstauen.
2. Schließfächer mit Lademöglichkeit

                                                                          Das Fahrrad kann bei dieser Lösung während der
Bei Fahrradabstellanlagen mit Lademöglich-
                                                                          Ladezeit weiterverwendet werden.
keit wird in unmittelbarer Nähe zu den Abstell-
                                                                          Ein weiterer Vorteil ist der höhere Diebstahl-
plätzen eine Ladesäule o.ä. bereitgestellt. Der
                                                                          schutz sowie Witterungsschutz.
Akku verbleibt während der Ladezeit im Fahrrad.
Während der mehrstündigen Ladezeit ist eine
                                                                          Um Missbrauch vorzubeugen kann eine Automa-
Weiternutzung des Fahrrades nicht möglich.
                                                                          tik zur selbsttätigen Öffnung des Schließfaches
                                                                          eingerichtet werden.
Je nach Fahrradabstellanlage ist bei diesem Sys-
tem kein Diebstahlschutz des Akkus gewähr-
leistet, da dieser durch Unbefugte entfernt wer-
den kann (Abbildung 9). Bei nicht überdachten
Fahrradabstellanlagen besteht überdies kein Wit-
terungsschutz.

6   ZIV: Marktdaten 2019
7   Fahrrad-xxl.de                                                        8   Brunner mobil
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020   8

Abbildung 10 Ladefächer (Radlager Münster)

Unabhängig vom Ladesystem besteht die Aus-
wahl zwischen verschiedenen Bezahlsystemen.

  Bezahlsysteme

   Kostenfreies Angebot

   Automat mit Bar- und Kartenzahlung

   Bezahlung per Mobiltelefon

   Bezahlung über Kundenkarte

         jeweils nach Ladezeit oder
           Stromverbrauch
PGV Dargel Hildebrandt     Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                        9

2 Empfehlungen nach Abstellort
Je nach Abstellort und Parkdauer gibt es unter-
schiedliche Anforderungen an Fahrradabstellan-
lagen, auf die nachfolgend detaillierter eingegan-
gen wird.

Grundlegend lassen sich die Abstellorte den Nut-
zungen Wohnen, Arbeit, Schule, öffentliche Ein-
richtungen, Einzelhandel/Geschäfte und Bahnhö-
fen bzw. Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
zuordnen. Weiterer Abstellbedarf besteht an
Freizeit- und Tourismuszielen, welche im Rah-
men dieses Leitfadens nicht vertieft behandelt                            Abbildung 11 Anlehnbügel (Hannover)
werden können.
                                                                          Als Langzeitparker werden die Bewohner der
Die im vorherigen Kapitel aufgeführten grundle-                           Wohnanlage verstanden. Durch die längeren
genden Anforderungen an Fahrradabstellanlagen                             Abstellzeiten, vornehmlich über Nacht, verän-
gelten unabhängig vom Einsatzort.                                         dern sich die Anforderungen an die Abstellanla-
                                                                          ge.

2.1 Wohnen                                                                Generell gilt, dass die Distanz zum Abstellort die
                                                                          Häufigkeit der Nutzung beeinflusst. Um diese zu
Sichere, überdachte und leicht zugängliche Fahr-                          steigern, sollten die Anlagen für Langzeitparker
radabstellanlagen fördern die Nutzung des Fahr-                           möglichst nah am Eingang gelegen sein. Es
rades und können gleichzeitig verhindern, dass                            wird eine maximale Entfernung von 20-30 m
diese ungeordnet, z. B. in Hauseingängen oder                             empfohlen. Die Anlage sollte fahrend und vom
auf Gehwegen abgestellt werden.                                           Straßennetz aus sicher erreichbar sein (z.B.
                                                                          durch geeignete Zuwegungen und ggf. Bordab-
Bei der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im
                                                                          senkungen).
Wohnbereich wird zwischen Kurzzeitparken und
Langzeitparken unterschieden.                                             Im Hinblick auf den Diebstahlschutz und den
                                                                          Schutz vor Witterungseinflüssen sind für Lang-
Kurzzeitparken praktizieren vielfach Besucher.
                                                                          zeitparker abschließbare, überdachte und wit-
Für diese werden im Außenbereich der Wohnan-
                                                                          terungsgeschützte Anlagen zu empfehlen
lage eingangsnahe Anlehnbügel empfohlen, die
                                                                          (Abbildung 12).
schnell     und     problemlos   nutzbar   sind
(Abbildung 11). Eine Überdachung ist wün-
schenswert, aber nicht zwingend notwendig. Die
Anzahl sollte in etwa 10 % der gesamten Abstell-
plätze für die Wohnanlage entsprechen9.

9   Vgl. Landeshauptstadt Potsdam: Fahrradabstellplätze bei
    Wohngebäuden, 2014
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                      10

                                                                        Sensorgesteuerte Türen können die Qualität der
                                                                        Anlage deutlich erhöhen.

                                                                            Anforderungen - Wohnen

                                                                             Max. Entfernung zum Eingang 20m

                                                                             Abschließbare Anlage

                                                                             Überdacht und witterungsgeschützt

                                                                             Genügend Platz für Sonderräder
                                                                              (Z.B. Lastenfahrrad) und Kinderwa-
Abbildung 12 Fahrradraum (Hannover)                                           gen, Rollatoren etc.
Bei Abstellanlagen mit diesen Merkmalen handelt                              Freihalten von Gehwegen und Tü-
es sich vorrangig um Sammelschließanlagen, bei                                ren
denen die Fahrräder zusätzlich im Inneren der
Anlage am Rahmen anschließbar sind.                                          Bei großen Wohnanlagen mehrere,
                                                                              dezentrale Anlagen
Vor allem bei langfristigen Investitionen, ist es
empfehlenswert, ausreichend dimensionierte
Flächen für Sonderfahrräder, wie Lastenräder                            Für den Nutzungszweck „Wohnen“ sind folgende
oder Fahrradanhänger, zur Verfügung zu stel-                            Formen geeignet:
len. In diesem Zusammenhang sind auch konkur-
rierende Nutzungen zu berücksichtigen, wie z.B.                         -     Anlehnbügel ohne Überdachung (für Besu-
Rollatoren, die oftmals ebenfalls in Fahrradab-                               cher)
stellanlagen abgestellt werden. Das Flächenan-                          -     Anlehnbügel mit Überdachung
gebot ist unter Berücksichtigung der genannten                          -     Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter
Nutzungen zu dimensionieren.                                                  mit Überdachung
                                                                        -     Fahrradbox
Außerdem ist ein barrierefreier Zugang zu be-                           -     Fahrradhäuschen/ -garage/ -raum
rücksichtigen. Die Stellplätze sollten leicht und                       -     Fahrradkäfig
ohne großen Kraftaufwand erreicht werden kön-
nen. Aus diesem Grund sollten neue Abstellanla-                         Neben den grundsätzlichen Anforderungen kön-
gen prinzipiell ebenerdig zugänglich sein.                              nen weitere, spezielle Anforderungen, die Attrak-
                                                                        tivität einer Anlage steigern:
Sollte dies nicht möglich sein, bietet sich die In-
stallation von Rampen (mit einer maximalen
Steigung von 6%) oder von Aufzügen an.
                                                                            Ergänzende Anforderungen - Wohnen
Ein besonderes Problem beim Rangieren des
                                                                             Stromanschluss für E-Bikes
Fahrrades sind Türen, insbesondere schwer
schließende Feuerschutztüren. Diese sollten in                               Stauraum (Helme etc.)
Hinblick auf die Vielfalt der Fahrradtypen mindes-
tens eine Breite von 1,05 m aufweisen und leicht                             Zubehör (Luftpumpe etc.)
       zu öffnen sein.
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                        11

2.2 Arbeit
Am Arbeitsplatz wird das Fahrrad im Normalfall
über einen Zeitraum von 4 bis 10 Stunden abge-
stellt. Je nach Betrieb kann dies auch nachts
sein.

Die Nähe zum Eingang als grundlegende Anfor-
derung für Abstellanlagen hat auch bei der Arbeit
einen großen Stellenwert. Es ist wünschenswert,
die Fahrradabstellplätze näher am Eingang zu
positionieren    als    die       PKW-Stellplätze
(Abbildung 13). Auf diese Weise kommt dem
Fahrrad eine höhere Priorität zu.                                       Abbildung 14 Schließfächer für Fahrradzubehör
                                                                                     (Fa. Bahlsen Barsinghausen)
Wie bei den Langzeitparkern an Wohnort müssen
auch die Stellplätze bei der Arbeit mindestens
überdacht sein, um einen Witterungsschutz zu
gewährleisten.                                                            Anforderungen - Arbeit
Bei der Zuwegung zum Abstellort ist neben der                              Näher zum Eingang als PKW-Plätze
generellen Verkehrssicherheit auch die Berück-
sichtigung von möglichem Werksverkehr not-                                 Werkverkehr beachten
wendig,
                                                                           Überdacht

                                                                           Stauraum für Helme etc.

                                                                        Um den Komfort zu erhöhen, gibt es von Arbeit-
                                                                        nehmerseite aus spezielle Anforderungen, die die
                                                                        Attraktivität der Abstellanlage steigern:

                                                                          Spezielle Anforderungen - Arbeit

                                                                           Stromanschluss für E-Bikes
Abbildung 13 Gesichertes Fahrradparken am Eingang
                                                                           Umkleideraum/ Dusche
             (Fa. Daimler Stuttgart)

                                                                           Zubehör (Luftpumpe etc.)
Für Fahrradzubehör, wie Helme oder Regen-
schutz bieten abschließbare Stauräume in der
Nähe der Abstellanlage einen besonderen Ser-
vice (Abbildung 14).
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                     12

Es eignen sich folgende Formen für den Nut-                             auf dem Gelände verboten und das Fahrrad
zungszweck „Arbeit“:                                                    muss auf dem Weg zur Abstellanlage geschoben
                                                                        werden.
-   Anlehnbügel mit Überdachung
-   Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter                            Die Einrichtung eines Witterungsschutzes, min-
    mit Überdachung                                                     destens in Form einer Überdachung, wird auf
-   Fahrradbox                                                          Grund der langen Standzeit haben, empfohlen.
-   Fahrradkäfig
-   Fahrradhäuschen/-garage/ -raum

                                                                            Anforderungen - Schulen
2.3 Schulen und öffentliche Einrichtun-
    gen                                                                      Ausreichende Dimensionierung

Der Schülerverkehr hat sowohl in dicht bebauten                              Verkehrssichere Zuwegung
als auch in dispersen Gebieten ein großes Po-
tenzial für den Radverkehr.                                                  Überdacht

Fahrradabstellmöglichkeiten, die nur über Um-                                Gut einsehbar von Klassenzimmern
wege zu erreichen sind, bspw. auf der Rückseite
                                                                             bei größeren Gebäuden mehrere
von Gebäuden fernab des Hauptzugangs, wer-
                                                                              Anlagen
den jedoch nicht durch die Radfahrenden ange-
nommen. Ungeordnete Ansammlungen an Rä-                                      Einschließmöglichkeit für Helme etc.
dern abseits von vorhandenen Abstellanlagen,
sowie überfüllte Anlagen im Bestand sind die
Folge.

Eine ausreichende Dimensionierung dieser                                Weiterhin ist es zu empfehlen, Einschließmög-
zentralen Anlagen ist von großer Bedeutung. Bei                         lichkeiten für Helme und weiteres Fahrradzube-
größeren Gebäudekomplexen wird die Einrich-                             hör bereitzustellen.
tung mehrerer Abstellorte dennoch empfohlen,
welche sich idealerweise in der Nähe der Ein-                           Für die Anforderungen der Schulen eigenen sich:
gänge befinden. Im Sinne des Diebstahlschutzes
                                                                        -    Anlehnbügel mit Überdachung
bietet es sich an, die Abstellanlagen so zu positi-
                                                                        -    Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter
onieren, dass sie von den Klassenzimmern aus
                                                                             mit Überdachung
einsehbar sind.10
                                                                        -    Fahrradhäuschen/ -garage/ -raum
Aufgrund der teilweise noch unsicheren Fahrwei-                         -    Fahrradkäfig
se von Schülern, sowie unter Berücksichtigung
des Schulbusverkehrs kommt der verkehrssi-
cheren Zuwegung zu den Abstellanlagen an
Schulen eine erhebliche Rolle zu. Es hat sich
bewährt, klare und leicht verständliche Verhal-
tensregeln für die Zuwegung zu den Abstellanla-
gen zu konzipieren. Häufig wird das Radfahren

10 FGSV: Hinweise zum Fahrradparken S. 8, 2012
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                                13

Öffentliche Einrichtungen

Die Problematik großer Umwege oder versteckter                              Anforderungen
Abstellorte ist in ähnlicher Weise bei sonstigen                            – Öffentliche Einrichtungen
öffentlichen Einrichtungen zu beachten. Dezent-
rale Abstellplätze werden erfahrungsgemäß sel-                               Im öffentlichen Raum sofort
tener genutzt und das Fahrrad eher an einer                                   einsehbar
Straßenlaterne oder auf dem Gehweg abgestellt.
                                                                             Unmittelbar am Eingang

                                                                             Schnelles und einfaches Abstellen

                                                                        Für das Fahrradparken an öffentlichen Einrich-
                                                                        tungen sind folgende Formen empfehlenswert:

                                                                        -    Anlehnbügel mit / ohne Überdachung
                                                                        -    Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter
                                                                             mit / ohne Überdachung

Abbildung 15 Kippsichere Anlehnbügel (Schule Remels)                    2.4 Einzelhandel

Durch die kurze Aufenthaltszeit bei öffentlichen                        Auch für den Einkaufsverkehr gewinnt die emis-
Einrichtungen wird kein Umweg in Kauf genom-                            sionsfreie Mobilität auf zwei Rädern an Bedeu-
men um das Fahrrad ordnungsgemäß abzustel-                              tung. Traditionell sind Geschäfte und ihr Umfeld
len.                                                                    oftmals an den Erfordernissen des Autoverkehrs
                                                                        ausgerichtet.
Aus diesem Grund ist die Installation von Abstell-
anlagen unmittelbar am Eingang der Einrich-                             Großflächige Parkplätze und eine schnelle PKW-
tung notwendig. Die Zuwegung und der Abstellort                         Erreichbarkeit werden als Erfolgsfaktoren der
an sich müssen problemlos aus dem öffentli-                             Einzelhandelsstandorte betrachtet. Doch Radfah-
chen Raum erkennbar und erreichbar sein. Ein                            rer sind ein kaufkräftiges und zudem wachsen-
umfassender Witterungsschutz oder eine starke                           des Marktsegment.
Beleuchtung sind wünschenswert, aber nicht
                                                                        Mehrere Studien zeigen, wie lukrativ eine mittel-
zwingend notwendig.
                                                                        fristige Kundenbindung von Fahrrad fahrenden
                                                                        Kunden für den lokalen Einzelhandel ist11.

                                                                        Einkäufe mit dem Fahrrad werden überwiegend
                                                                        in der näheren Umgebung der Wohnorte erledigt.
                                                                        So wird die Kaufkraft in den Innenstädten, kleine-
                                                                        ren Gemeinden und Wohngebieten gestärkt und
                                                                        die lokalen Einzelhändler unterstützt. Insbeson-

                                                                        11 Deutsches Institut für Urbanistik (Difu): „Mit dem Fahr-
                                                                           rad zum Einkaufen“, 2011
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                        14

dere für die Besorgung alltäglicher Dinge (wie                          Während der Beladung sollte der Radfahrende
z.B. Lebensmittel oder Hygieneartikel) wird das                         darüber hinaus witterungsgeschützt sein,
Fahrrad überdurchschnittlich häufig genutzt, da in
diesem Bereich die Einkaufswege zumeist relativ                         Eine weitere Anforderung besteht darin, dass die
kurz sind.                                                              Abstellanlage möglichst schnell und unkompli-
                                                                        ziert nutzbar ist. Das heißt, dass gesicherte An-
                                                                        lagen mit längeren Ein- und Ausparkzeiten nicht
                                                                        zweckmäßig sind.
  Anforderungen - Einzelhandel
                                                                        Ebenso wie bei den Stellplätzen am Arbeitsort, ist
   besondere Standsicherheit                                           es auch für die Abstellplätze bei Geschäften
                                                                        empfehlenswert, diese stets näher am Eingang
   Regenschutz beim Beladen                                            zu positionieren als die PKW-Plätze12. Diese
                                                                        einfache Maßnahme führt dazu, dass das Fahr-
   Unkomplizierte,             leicht     zugängliche
                                                                        rad einen höheren Stellenwert bei der Nutzung
    Nutzung
                                                                        einnimmt.
   Näher am Eingang als PKW-Plätze
                                                                        Für das Fahrradparken beim Einkauf eigenen
                                                                        sich diese Formen:

                                                                        -    Anlehnbügel mit Überdachung
Für das kurzzeitige Abstellen beim Einkauf sind                         -    Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter
folgende Punkte relevant:                                                    mit Überdachung

Standsicherheit ist als grundlegende Anforderun-
gen für das Fahrradparken definiert. Im Bereich
des Einkaufs ist dieser Anspruch besonders rele-
vant, um auch bei einseitiger Beladung des Fahr-                            Spezielle Anforderungen – Einzelhhandel
rades eine Kippsicherheit zu haben (Abbildung
16).                                                                         Verleih von Lastenrädern/
                                                                              Anhängern

                                                                             Schließfächer für Einkäufe/ Helme

                                                                        Um das Radfahren zum Einkauf darüber hinaus
                                                                        zu fördern sollten weitere Maßnahmen ergänzt
                                                                        werden:

                                                                        Der Verleih von Lastenrädern oder Fahrradan-
                                                                        hängern ermöglicht es, auch größere Einkäufe
                                                                        mit dem Fahrrad zu erledigen, ohne selbst die
Abbildung 16 Kippsichere Abstellanlage - Supermarkt
             Tübingen

                                                                        12 FGSV: Hinweise zum Fahrradparken S.8, 2012
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                               15

Anschaffung eines          Lastenrades       zu    tätigen              Unter der Annahme, dass eine Bike-and-Ride-
(Abbildung 17).                                                         Anlage für den Berufsschul- bzw. Schulweg ge-
                                                                        nutzt wird, hat das Fahrrad eine Standzeit von
Schließfächer für Kunden bieten einen guten                             mehr als sechs Stunden.
Service, um bereits gekaufte Waren oder den ei-
genen Fahrradhelm zu verstauen.

                                                                           Anforderungen - ÖPNV

                                                                            Direkter Zugang zum Gleis/ zur
                                                                             Haltestelle

                                                                            intensive, regelmäßige Wartung
                                                                             und Reinigung

                                                                            Überdacht

                                                                            An größeren Haltepunkten: gesi-
                                                                             chertes Fahrradparken

                                                                        Um das Fahrrad vor Witterungseinflüssen zu
                                                                        schützen, sollte mindestens eine einfache Über-
                                                                        dachung der Fahrradabstellanlage vorhanden
                                                                        sein (Abbildung 18).
Abbildung 17 Verleih Lastenfahrrad Fa. EDEKA Hanno-
              ver

2.5 Öffentlicher Verkehr
Um den täglichen Arbeits- und Schulweg zurück-
zulegen, wird häufig eine Kombination aus Fahr-
rad und öffentlichem Verkehr genutzt (Bike and
Ride).

Das Fahrrad dient hier dazu, den Hin- und Rück-
weg von und zum ÖPNV-Haltepunkt (sowohl zu
                                                                        Abbildung 18 Überdachte Abstellanlage - Bahnhof Wit-
Bus- als auch zu Bahnhaltepunkten) schnell zu
                                                                                     tingen
bewältigen.
                                                                        Durch die häufigere Nutzung höher preisiger
In Anbetracht dieser Tatsache, sollte die Zuwe-                         Fahrräder, werden zusätzlich gesicherte Ab-
gung zum Abfahrtsgleis bzw. zur Abfahrtshal-                            stellmöglichkeiten empfohlen. Das können Ein-
testelle möglichst kurz und ein schneller Ab-                           zelboxen (Abbildung 19) oder Sammelschließan-
stellvorgang gewährleistet sein. Im Idealfall ist die                   lagen (Abbildung 20) sein.
Anlage so positioniert, dass ein ebenerdiger
Übergang zum Abfahrtspunkt besteht.
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                    16

                                                                            Zugangssysteme

                                                                             Chipkarte

                                                                             Zugangscode (Mobiltelefon, PC)

                                                                             Parkscheinautomat

                                                                             Personalbasiert (Fahrradestation)

                                                                        Geeignete Anlagen für den Einsatz an Bike and
Abbildung 19 Einzelboxen Wittingen                                      Ride-Standorten sind:
Aufgrund des größeren Platzbedarfes werden                              -    Anlehnbügel mit Überdachung
Sammelschließanlagen nur an größeren Halte-                             -    Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter
punkten eingesetzt. Größere Haltepunkte im                                   mit Überdachung
Landkreis Lüneburg, für die Sammelschließanla-                          -    Fahrradbox
gen empfohlen werden, sind z.B. Radbruch,                               -    Doppelstockparker mit Überdachung
Echem und zukünftig auch Adendorf.                                      -    Fahrradhäuschen/ -garage/ -raum
                                                                        -    Fahrradstation

Abbildung 20 Abschließbare Sammelschließanlage,
             Bahnhof Barsinghausen

Bei gesicherten Fahrradabstellanlagen können
verschiedene Zugangssysteme eingesetzt wer-
den.

Bei einer hohen Dichte an ÖPNV-Haltepunkten
bietet es sich an, ein einheitliches Zugangssys-
tem zu verwenden, da so für die Kunden die
Möglichkeit besteht, den Abfahrtsort frei zu wäh-
len.
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                       17

3 Hinweise für die Praxis                                               Neben den Reinigungsarbeiten gehört auch eine
                                                                        regelmäßige Wartung zum Betrieb einer Fahr-
3.1 Betrieb der Fahrradabstellanlage
                                                                        radabstellanlage. Dazu zählen u.a. die Kontrolle
Vor der Errichtung einer neuen Abstellanlage                            der Beleuchtung oder ob Reparaturen bzw.
sind folgende Dinge zu beachten bzw. zu klären                          Nachbesserungen an der Anlage notwendig
und die jeweilige Zuständigkeit festzulegen:                            sind. Eine regelmäßige Wartung ist insbesondere
                                                                        an technisch aufwändigeren Abstellanlagen, wie
                                                                        z.B. Doppelstockparkern notwendig.
Wer kümmert sich um …?
                                                                        Schrottfahrräder dürfen nur entfernt werden,
 Koordination                                                          wenn diese vom Besitzer offensichtlich aufgege-
                                                                        ben wurden. Eine „Säuberungsaktion“ ist früh-
 Finanzierung
                                                                        zeitig, z.B. in der Presse oder durch Aushänge
 Betrieb                                                               anzukündigen. Es ist zu empfehlen, auffällige
                                                                        Fahrräder (z.B. stark beschädigt, verrostet, etc.)
 Ordnungsdienst/ Unterhalt                                             mit einer Banderole zu markieren. Werden diese
                                                                        Fahrräder nach ca. einem Monat nicht durch den
 Bewirtschaftung
                                                                        Besitzer entfernt, können diese durch Behör-
 Bauliche Umsetzung des Projektes                                      den/Polizei entfernt werden. Dieser Vorgang ist
                                                                        genau zu dokumentieren und die Fahrräder noch
                                                                        einen gewissen Zeitraum einzulagern.

Selbst die komfortabelste und sicherste Fahr-                           Sollte bei der Fahrradabstellanlage eine Bewirt-
radabstellanlage wird nicht genutzt, wenn diese                         schaftung vorgesehen sein, ist diese ebenfalls
unsauber und mit Schrottfahrrädern belegt ist.                          Bestandteil des Betriebes. Bereits bei der Pla-
Eine regelmäßige Reinigung und die Entfernung                           nung der Fahrradabstellanlagen sollten das Be-
vorhandener Fahrradleichen ist eine absolute                            wirtschaftungsmodell und die Zuständigkeit fest-
Notwendigkeit. Zur Reinigung der Anlage gehö-                           gehalten werden.
ren folgende Arbeiten:
                                                                        Die Wartung und Unterhaltung liegt je nach
                                                                        Standort der Anlage in verschiedenen Zuständig-
                                                                        keitsbereichen:
Reinigungsarbeiten
                                                                              Nutzung              Zuständigkeit
 Entfernen von Glasscherben                                                                 Wohnungsbaugesellschaft/
                                                                              Wohnen
                                                                                                  Eigentümer
 Entfernen von Laub und Müll
                                                                               Arbeit                 Arbeitgeber
 Säubern der Anlage selbst                                               Schule und öf-
                                                                                             Tiefbauamt, Stadtverwaltung
                                                                                            (Ausnahme: private/kirchliche
                                                                         fentliche Einrich-
 Grünschnitt                                                                  tungen
                                                                                              Einrichtungen - eigene Zu-
                                                                                                      ständigkeit)
 Entfernung von Schrottfahrrädern                                          Geschäfte          Inhaber, Stadtverwaltung
                                                                         Öffentlicher Ver-   Öffentliches Verkehrsunter-
                                                                               kehr               nehmen, Bauherr
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3.2 Rechtlicher Rahmen                                                  jeweiligen Gültigkeitsbereich.
Der Rechtsrahmen umfasst die wichtigsten Re-                            Ziel ist es deshalb, den kommunalen Rechtsrah-
gelungen des Fahrradparkens im privaten und                             men für das Fahrradparken im Landkreis Lüne-
öffentlichen Bereich. Die Regelungen betreffen                          burg möglichst einheitlich zu gestalten und aus-
besonders die jeweiligen Baulastträger als Ver-                         zulegen. Damit kann die gewünschte flächenhaf-
antwortliche, sollten aber in den Grundzügen                            te Wirkung von Regelungen erzielt werden und z.
auch den Radnutzenden bekannt sein, damit die-                          B. bei der Antragstellung gemeinsam bzw. ge-
se erforderlichenfalls ihre berechtigten Wünsche                        bündelt vorgegangen werden. Dies gilt auch bei
vorbringen können.                                                      der Beschaffung der technischen Anlagen des
Auf Bundesebene zählen insbesondere das                                 Fahrradparkens, womit im Normalfall Preisvortei-
Planungsrecht (Baugesetzbuch) und die StVO                              le erzielbar sind.
zum Rechtsrahmen. Auf Landesebene sind das
                                                                        Auf einschlägige technische Regelwerke zum
niedersächsische Baurecht (NBauO), z. B. hin-
                                                                        Fahrradparken wurde bereits an anderer Stelle
sichtlich der Baugenehmigung und der Dimensi-
                                                                        hingewiesen (vgl. Kap. 1.2).
onierung der Fahrradabstellanlagen und das
Straßenrecht, z. B. zur Anwendung des Son-
dernutzungsrechtes für private Stellplätze im öf-
                                                                        3.3 Herstellung und Finanzierung
fentlichen Straßenraum relevant. Dazu gehört
zudem die Ausschöpfung verschiedener Förder-                            Die Kosten für das Errichten von Abstellanlagen
bestimmungen bzw. Förderprogramme, die in der                           bestehen aus:
Regel einem steten Wandel unterworfen sind.

Im Rahmen des kommunalen Satzungsrechtes                                 Kostenarten
besteht die Möglichkeit, mittels Stellplatzsatzun-
                                                                          Planungskosten
gen für Kfz und Zweiräder steuernd zugunsten
der Fahrradförderung einzugreifen. Gemäß Bau-                             Grunderwerbskosten /
recht sind Stellplatzablösebeiträge für die Finan-                         Kosten aus Gestattungsverträgen
zierung und Realisierung des Fahrradparkens
nutzbar. Durch die Kenntnis und Einhaltung des                            Baukosten
Rechtsrahmens können die Träger bzw. Bauher-
                                                                          Betriebskosten
ren, teilweise ohne Mehrkosten, demnach teils
erhebliche Verbesserungen im Sinne einer För-                             Personalkosten
derung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg
erzielen.

Ganz im Sinne einer maximal erreichbaren Wir-                           Je nach Abstellort können die Kostenfaktoren
kung der Radverkehrsförderung sollte ein Ord-                           stark variieren, so fallen bspw. bei der Errichtung
nungsrahmen geschaffen werden, der es er-                               von Anlehnbügeln auf dem Grundstück einer
laubt, die Potenziale für eine fahrradfreundliche                       Wohnanlage keine Grunderwerbskosten an.
Auslegung bewusst auszuschöpfen (z. B. kom-
munale Fahrrad-Abstellsatzungen).
Die Ausgestaltung und Änderungen des rechtli-
chen Rahmens wirken aufgrund des Gleichheits-
grundsatzes grundsätzlich flächendeckend im
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Die Höhe der Herstellungskosten ist abhängig                            kann, z.B. im Rahmen des Kommunalabgaben-
von:                                                                    gesetztes (NKAG) finanziert. Weitere Finanzie-
                                                                        rungsmöglichkeiten können sich im Rahmen von
                                                                        Erschließungsverträgen/ städtebaulichen Verträ-
Herstellungskosten                                                      gen mit Investoren oder über Haushaltsmittel er-
                                                                        geben.13 Die Fahrradabstellanlagen können teil-
 Anzahl der Abstellplätze                                              weise auch über Förderprogramme, wie bspw.
                                                                        über die Kommunalrichtlinie, gefördert werden.
 Form der Anlage
                                                                        Im Bereich des Bike and Ride sind die Kosten
 Witterungsschutz (Überdachung)
                                                                        durch den Eigentümer der Abstellanlage zu tra-
 Erschließungsaufwand                                                  gen. Dies kann die Kommune, das Land, ein
                                                                        kommunaler Zusammenschluss, der Verkehrsbe-
 Aufwand für Tiefbau und Montage                                       trieb oder ein Verkehrsverbund sein. Bikes and
                                                                        Ride-Anlagen sind vorherrschend zuwendungs-
Beim Errichten von Abstellanlagen auf privaten                          fähig. Die Kosten können bei einer Einbindung in
Grundstücken sind die Herstellungskosten vom                            den Nahverkehrsplan bis zu 75% über das Nie-
Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft zu                           dersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungs-
tragen. Auch wenn, im Rahmen eines Bauvorha-                            gesetz der Landesnahverkehrsgesellschaft Nie-
bens, die für das Bauvorhaben notwendigen Ab-                           dersachsen gefördert werden. Zur Finanzierung
stellplätze im öffentlichen Raum aufgestellt wer-                       können aber auch Mittel aus der Kfz-
den, sind die Kosten durch den Bauherren zu                             Stellplatzablösung Verwendung finden. Um den
übernehmen. Die Kosten für die Abstellanlagen                           Verwaltungsaufwand zu verringern wird empfoh-
können als notwendige Investitionen zur Erhal-                          len, mehrere Standorte zu einem Maßnahmen-
tung der Vermietbarkeit steuerlich abgesetzt                            programm zusammenzulegen.14
werden. Darüber hinaus können Abstellplätze auf
                                                                        Mobile Fahrradabstellanlagen, die vor Ge-
privaten Grundstücken durch die öffentliche Hand
                                                                        schäften aufgestellt werden sind im Regelfall
gefördert werden, indem bspw. die Fahrradhalter
                                                                        durch den Gewerbetreibenden finanziert.
bereitgestellt, die Montage von der Gemeinde
übernommen oder eine finanzielle Bezuschus-                             Die Nutzung des Straßenraums für die zeitweise
sung gewährt wird.                                                      Aufstellung ist für das Geschäft in den meisten
                                                                        Fällen kostenfrei15. Die Städte verfügen jedoch
Dabei haben der/ die Eigentümer das Recht zu
                                                                        über die Möglichkeit das Aufstellen zu verbieten
entscheiden, ob und in welchem Ausmaß eine
                                                                        oder zu reglementieren.
Abstellanlage errichtet wird. Ein mietvertragliches
Recht auf die Errichtung von Fahrradestellplätzen
besteht nicht.

Für das Aufstellen von Fahrradabstellanlagen im
öffentlichen Straßenraum sind die Gemeinden
zuständig. Beim Neubau von Straßen sollten die
Anlagen mitgeplant und im Zuge der Baumaß-
nahmen über die Erschließungsbeiträge mitfi-                            13 FGSV: Hinweise zum Fahrradparken S. 26, 2012
nanziert werden.
                                                                        14 Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg: Leitfaden Bi-
                                                                           ke+Ride, 2019
Das Nachrüsten von Abstellplätzen im Bestand
                                                                        15 Land Berlin: Leitfaden Fahrradparken in Berlin, 2008
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                         20

3.4 Checkliste

1. Bestandsanalyse                                                      ☐ Die Nutzung von Sonderfahrrädern wurde durch
                                                                          zusätzliche Flächen und größere Mindestab-
☐ Es wurde ein Überblick geschaffen über                                  stände auf Teilflächen ermöglicht.
  existierende Anlagen, deren Auslastung
  und Qualität.                                                         ☐ Die Beleuchtung der Anlage ist direkt oder indi-
                                                                          rekt gewährleistet. Es wurde die Möglichkeit ge-
2. Bedarfsermittlung                                                      prüft die Beleuchtung über Sensoren zu automa-
                                                                          tisieren.
☐ Der Bedarf wurde mithilfe von Erhebungen, Be-
  obachtungen und Befragungen geschätzt oder                            ☐ Spezielle Anforderungen, die aus den einzelnen
  berechnet.                                                              Nutzungen resultieren, wurden berücksichtigt.

☐ Der ermittelte Bedarf entspricht mindestens den                       6. Kostenschätzung und Finanzierung
  Bauordnungsrechtlichen Regelungen und den
  Richtzahlen gemäß Anlage 2.                                           ☐ Die Kosten wurden gemäß Kapitel 5.2
                                                                          geschätzt.
☐ Es wurden zusätzlich ca. 10% der ermittelten
  Abstellplätze für Besucher eingeplant.                                ☐ Es wurde geprüft, ob Fördermittel beantragt
                                                                          werden können.
3. Standort festlegen
                                                                        ☐ Die Finanzierung wurde vom Betreiber abgesi-
☐ Der Standort liegt nicht weiter als 20-30m                              chert.
  vom Ziel entfernt.
                                                                        7. Genehmigungen
☐ Es handelt sich um einen sicheren,
  angstfreien Ort, der gut einsehbar ist.                               ☐ Die relevanten Baubewilligungen und sonstigen
                                                                          Genehmigungen wurden eingeholt
4. Form der Abstellanlage auswählen
                                                                        8. Umsetzung
☐ Die gewählte Form entspricht den Anforderun-
  gen der jeweiligen Nutzung.                                           ☐ Die Anlage wurde fachgerecht montiert.

5. Planung gemäß Qualitätskriterien                                     ☐ Bauliche Ergänzungsmaßnahmen (wie
                                                                          Bordabsenkungen) wurden umgesetzt.
☐ Die Anlage ist fahrend und ohne Umwege
  vom Straßennetz erreichbar. Es wurden, wenn                           9. Öffentlichkeitsarbeit
  nötig, Bordabsenkungen eingeplant.
                                                                        ☐ Die Presse wurde bei Wunsch informiert.
☐ Die Anlage ist ebenerdig und barrierefrei zu-
  gänglich. Zugänge mit Höhenunterschieden                              ☐ Die relevante Nutzergruppe wurde bspw. über
  wurden mit Rampen /Aufzüge gemäß Richtlinien                            Flyer und Werbung informiert.
  barrierefrei gestaltet. Es wurde geprüft, ob vor-
  handene Türen automatisierte Schließmecha-                           10. Betrieb und Evaluierung
  nismen benötigen.
                                                                        ☐ Es wurden laufende Systeme etabliert für:
☐ Die Standsicherheit des Fahrrades ist gewähr-                           Reinigung, Wartung und Entfernung von Schrott-
  leistet, sodass es nicht Umkippen kann.                                 rädern
☐ Es wurde ein Mindestabstand von 0,7 m zwi-                            ☐ Es gibt ein kontinuierliches Monitoring, das
  schen den Abstellplätze eingehalten.                                    überprüft ob Erweiterungen notwendig sind.
☐ Die Anlage ermöglicht das Anschließen des
  Fahrradrahmens.
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                        21

3.5 Herstellerhinweise
Bike and Ride                                                           Orion Bausysteme GmbH
Fahrradparksysteme GmbH                                                 Waldstraße 2
Traveweg 5                                                              64584 Biebesheim
23569 Lübeck                                                            Deutschland
Deutschland                                                             www.orion-bausysteme.de
www.bikeandride.de

                                                                        Rasti GmbH
ERLAU                                                                   An der Mühle 21
RUD Ketten Rieger & Dietz GmbH & Co. KG                                 49733 Haren
Friedensinsel                                                           Deutschland
73432 Aalen                                                             www.rasti.eu
Deutschland
www.erlau.com

                                                                        Teeken GmbH
                                                                        Schmarsauer Straße
Euroform K. Winkler GmbH                                                29451 Dannenberg
Dr.-Daimler-Straße 67                                                   Deutschland
39032 Sand in Taufers                                                   www.teeken.de
www.euroform-w.com

                                                                        WSM
Gronard Metallbau & Stadtmobiliar GmbH                                  Walter Solbach Metallbau GmbH
Bayerwaldstraße 23                                                      Industriestraße 20
81737 München                                                           51545 Waldbröl
Deutschland                                                             Deutschland
www.gronard.de                                                          www.wsm.eu

Langer Stadtmobiliar GmbH                                               Ziegler Metall
Innerstetal 9                                                           Ziegler Außenanlagen GmbH
38685 Langelsheim                                                       Betriebsstraße 13
Deutschland                                                             4844 Regau
www.georg-langer.de
                                                                        www.ziegler-metall.at

       Hinweis: Diese Auswahl entspricht im Wesentlichen den ADFC-Empfehlungen von 01/2019
PGV Dargel Hildebrandt   Leitfaden Fahrradparken im Landkreis Lüneburg, Mai 2020                                       22

Glossar                                                                 Fahrradbox
                                                                        Abschließbare Box die Witterungs- und Dieb-
                                                                        stahlschutz bietet. Kein Zugang für Fremde Per-
Abstellanlage
                                                                        sonen. Je nach Modell Kapazität für ein, zwei
Synonym: Fahrradabstellanlage
                                                                        oder mehr Fahrräder.
Bauliche Einrichtung zum Abstellen von Fahrrä-
dern. Gesamtheit der vorhandenen Fahrradpar-
                                                                        Fahrradhäuschen
ker (auch, Fahrradeständer genannt)
                                                                        Gesicherte Abstellanlage, die vorherrschend im
                                                                        öffentlichen Straßenraum aufgestellt wird. Zu-
Anlagenformen
                                                                        gang nur für einen bestimmten Nutzerkreis. Bie-
Die Bauform de Fahrradabstellanlage. Bspw.
                                                                        tet Witterungs- und Diebstahlschutz und ist von
Vorderradhalter, Anlehnbügel oder Fahrradkäfig.
                                                                        außen nicht einsehbar.
Anlehnbügel
                                                                        Fahrradraum /-keller
Bügel, der in der Regel fest im Boden verankert
                                                                        Separater Raum im oder außerhalb eines Ge-
ist, mit Anlehn- und Anschließmöglichkeit für in
                                                                        bäudes der ausschließlich für das Abstellen von
der Regel zwei Fahrräder.
                                                                        Fahrrädern vorgesehen ist. Witterungs- und
                                                                        Diebstahlgeschützt. Nicht zwingend aber häufig
Bewirtschaftung
                                                                        nur für einen bestimmten Nutzerkreis zugängig.
Das Erheben von Gebühren für die Nutzung ei-
ner Fahrradabstellanlage. Benötigt eine rechtli-
                                                                        Fahrradkäfig
che Grundlage und sollte nur in Ausnahmefällen
                                                                        Gesicherte Abstellanlage die in der Regel nur für
durchgeführt werden, z.B. bei Fahrradstationen
                                                                        einen bestimmten Nutzerkreis zugänglich ist. Bie-
mit besonderen Serviceangeboten
                                                                        tet Witterungs- und Diebstahlschutz. Seitenwän-
                                                                        de in der Regel aus Metallstäben und luftdurch-
Bike and Ride
                                                                        lässig. Von außen einsehbar.
Verknüpfung von Fahrrad und öffentlichem Ver-
kehr. Fahrrad als Zubringer und Abbringer zum
                                                                        Fahrradparker
und vom Haltepunkt des öffentlichen Verkehrs.
                                                                        Einzelne Abstellmöglichkeit/ Halterung für ein
                                                                        Fahrrad, die dazu dient dieses vor dem Umkip-
Bordabsenkung
                                                                        pen und vor Diebstahl zu schützen. Es gibt diver-
Absenkung der Bordsteinkante um das Auffahren
                                                                        se Bauformen wie bspw. Anlehnbügel oder Vor-
mit dem Fahrrad zu ermöglichen. Im Idealfall Ab-
                                                                        derradhalter.
senkung bis auf Fahrbahnhöhe („Null-
Absenkung“).
                                                                        Fahrradstation
                                                                        Gesicherte Abstellanlage die in der Regel durch
Doppelstockparker
                                                                        Personal betreut und/ oder durch technische Mit-
Fahrradabstellanlage mit zwei Ebenen um auf
                                                                        tel überwacht wird. Nicht für jedermann zugäng-
geringer Fläche mehr Fahrräder abzustellen. An-
                                                                        lich und im Allgemeinen gebührenpflichtig.
heben des Fahrrades in die höhere Ebene über
ausziehbare Schiene, meist unterstützt durch
                                                                        Gesicherte Fahrradabstellanlage
hydraulische Hebehilfen. (Mittlerweile sind auch
                                                                        Anlage die nicht für jedermann zugänglich ist. Zu-
Dreifachparker im Einsatz)
                                                                        tritt für bestimmten Nutzerkreis über ein Zu-
                                                                        gangs-system mit gesicherter Authentifizierung.

                                                                        Kombinierter Vorderrad- und Rahmenhalter
                                                                        Fahrradparker bei dem das Vorderrad über eine
                                                                        Halterung (bspw. Schlaufe) fixiert wird und zu-
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