Kleinkläranlagen Abwasserentsorgung in dezentraler Lage - Planungsbehelf & Leitfaden (Stand 2021) - Land Salzburg
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Gewässerschutz aktuell Kleinkläranlagen Abwasserentsorgung in dezentraler Lage – Planungsbehelf & Leitfaden (Stand 2021)
www.salzburg.gv.at/themen/wasser Impressum: Medieninhaber: Land Salzburg Herausgeber: Abteilung 7: Wasser – Gewässerschutz, vertreten durch HR Dr. Andreas Unterweger Redaktion und Korrektorat: Ing. Heinz Reif; Dr. Andreas Unterweger; Mario Lindlbauer, MSc Deckblatt: Hausdruckerei Land Salzburg Druck: Hausdruckerei Land Salzburg Alle: Postfach 527, 5010 Salzburg E-Mail: gewaesserschutz@salzburg.gv.at Für den Inhalt verantwortlich: Gewässerschutz, Land Salzburg Bilder: Amt der Salzburger Landesregierung, Gewässerschutz bzw. beim Bild genannte Autoren Titelfotos: Bepflanzter Bodenfilter (Foto: M. Germann-Bauer), Technische Anlage (Foto: Mall Umweltsysteme) Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens, Druckerei Land Salzburg UW-Nr. 1271
Kleinkläranlagen Abwasserentsorgung in dezentraler Lage - Planungsbehelf & Leitfaden (Stand 2021) Referat Gewässerschutz, Abteilung 7 - Wasser Ing. Heinz Reif Land Salzburg, 2021 Weitere Infos über Kleinkläranlagen: Darstellung unterschiedlicher Anlagentypen: https://www.youtube.com/watch?v=PnGG7TNtkqI Förderung: Umweltförderung https://www.salzburg.gv.at/umweltnaturwasser_/Seiten/formulare-wasser.aspx
Inhalt 1 Einleitung ...................................................................................................................5 2 Gesetzliche und normative Grundlagen ...............................................................................6 3 Lösungsgrundsätze konventioneller Kleinkläranlagen ..............................................................7 4 Abgabe der gereinigten Abwässer in ein geeignetes Gewässer ...................................................8 3 5 Einleitung von biologisch gereinigtem Abwasser in sensible Wasserkörper ....................................9 6 Weitergehende Reinigung ............................................................................................. 10 7 Kläranlagen im Gebirge ................................................................................................ 11 8 Fallweise benutzte private Hütten .................................................................................. 12 9 Erforderliche Plan- und Projektunterlagen aus Sicht des Gewässerschutzes ................................. 13 10 Literatur .................................................................................................................. 14 11 Häufige Fragen – und Antworten - kurz angerissen… ............................................................. 15 12 Glossar & Abkürzungsverzeichnis .................................................................................... 19 Anhang 1 - Informationsblatt: Was gehört nicht in die Kleinkläranlage? ........................................... 21 Anhang 2 - Informationsblatt: Überprüfung nach § 134 WRG 1959 .................................................. 22
Kleinkläranlagen Abwasserentsorgung in dezentraler Lage Planungsbehelf & Leitfaden (Stand 2021) 5 1 Einleitung Dieser Behelf ist für Planer, Kleinkläranlagenbetrei- Ausnahmen von der Anschlussverpflichtung gemäß § ber, Behörden, Gemeinden und alle Interessenten als 16 BauTG von der Gemeindevertretung (in der Stadt Leitfaden für die Vorgehensweise bei der Reinigung Salzburg vom Gemeinderat) auf Antrag gewährt wer- und Entsorgung von häuslichem Abwasser in dezent- den, wenn aus technischen Gründen übermäßige Auf- raler Lage in Salzburg gedacht. Dadurch sollen die wendungen notwendig wären, die einem Grundei- Bedingungen der Konsenswerber bzw. der Kleinklär- gentümer nicht zugemutet werden können, oder der anlagenbetreiber im Land Salzburg weitgehend ver- Nichtanschluss für landwirtschaftliche Betriebe vom einheitlicht werden. Standpunkt der landwirtschaftlichen Betriebsführung Im Anschluss daran werden mögliche Lösungsvor- sinnvoll ist und keine hygienischen und wasserwirt- schläge und die Vorgehensweise für Einleitungen schaftlichen Bedenken entgegenstehen. Eine solche bzw. Versickerungen in sensible Wasserkörper darge- Ausnahme bedarf der Genehmigung der Landesregie- stellt. Um die Begutachtung und Bearbeitung so rung zur Wahrung der hygienischen und wasserwirt- schnell und effizient wie möglich durchführen zu schaftlichen Erfordernisse. können sind Anträge vollständig in Anlehnung an die Aufzählung auf Seite 14 Punkt 9 einzubringen. Für die Errichtung einer Kleinkläranlage ist ein Pro- jekt bei der zuständigen Behörde zur wasserrechtli- Die Abwasserentsorgung ist grundsätzlich in § 16 chen Bewilligung einzureichen, das von einer dazu Salzburger Bautechnikgesetz (2015) geregelt, wobei befugten Person/Firma auszuarbeiten ist. weitgehend eine kanaltechnische Entsorgung vorge- sehen ist (Stand der Technik). Nach § 47 (1) können Abbildung 1: 2-stufige Tropfkörperanlage einer Almgastwirtschaft mit anschließender Versickerungsanlage (Quelle: SW Umwelttechnik)
2 Gesetzliche und normative Grundlagen Bei der Bemessung einer Anlage ist im Regelfall mit ei- nem Schmutzwasseranfall von 150 l/EW *d zu rechnen. Die Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer in ein Ge- Als Schmutzfracht sind in einem EW 60 g BSB5, 120 g CSB, wässer ist ein wasserrechtlich bewilligungspflichtiger 12 g Gesamtstickstoff und rund 1,5 g Phosphor enthal- ten. Tatbestand (§ 32 WRG), weil dadurch direkt oder indi- Als Mittelwert wird pro Liter Rohabwasser mit Konzent- rekt auf die Beschaffenheit eines Gewässers (§ 30 Abs. 3 rationen von 400 mg BSB5, 800 mg CSB, 80 mg Gesamt- WRG) eingewirkt wird. stickstoff und etwa 10 mg Gesamtphosphor gerechnet (Tab.1). Als Stand der Technik für die dezentrale Abwasserrei- nigung sind grundsätzlich das Erreichen und die gesi- cherte dauerhafte Einhaltung der in Tabelle 2 ange- führten Ablaufgrenzwerte festgelegt. 6 Darüber hinaus sind die Qualitätszielverordnung Chemie OG, BGBl. II Nr. 96/2006 i.d.g.F., die Qualitätszielver- ordnung Ökologie BGBl. II Nr.99/2010 i.d.g.F., im Fall einer Versickerung die Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser BGBl. II Nr. 98/2010 i.d.g.F. zu berücksich- tigen. Ausnahmen zur Anpassung an den Stand der Technik nach § 33g WRG sind nach dem 15.12 2021 nicht mehr möglich. Abbildung 2: Das Bild zeigt eine technische Anlage kurz vor der Fertigstellung (Quelle: Anlagenbau Ebner) Für Anlagen größer 50 EW60 bis 500 EW60 gelten die Re- gelungen der 1. Abwasseremissionsverordnung für kom- Eine gesetzliche Regelung der Ablaufgrenzwerte für munales Abwasser (1. AEV, BGBl. 210/1996). Vorgaben Kläranlagen bis 50 EW60 in einer eigenen Verordnung be- für Bemessung, Bau und Betrieb finden sich in der steht gegenwärtig noch nicht, ausgenommen für solche ÖNORM B 2508 (Ausgabe 2015). Die Qualitätszielverord- in Extremlagen (Gebirge; 3. Emissionsverordnung für nungen sind hierbei ebenfalls zu berücksichtigen. kommunales Abwasser, BGBl. 249/2006). Die gesetzli- che Grundlage für Kleinkläranlagen bis 50 Einwohner- werte (EW) ist emissionsseitig in der Allgemeinen Ab- wasseremissionsverordnung (BGBl. 186/1996) geregelt. Tabelle 1: Wesentliche Inhaltsstoffe und Konzentrationen im häuslichen Abwasser EW Parameter Fracht (g/Tag) Konzentration (mg/l) EW60 BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf) 60 400 EW120 CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) 120 800 TOC (Gesamter organischer Kohlenstoff) 30 200 Nges (Gesamter gebundener Stickstoff) 12 80 Pges (Gesamtphosphor) 1,5 10 EW60 Pro Einwohnerwert werden 60 BSB5 berechnet EW150 Pro Einwohnerwert werden 150 l/d berechnet Tabelle 2: Ablaufgrenzwerte Parameter Konzentration bzw. Wert Absetzbare Stoffe 0,3 ml/l Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) 25 mg/l Chemischer Sauerstoffverbrauch (CSB) 90 mg/l Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) 30 mg/l Ammonium-Stickstoff (NH4-N) (bei >12°C im Ablauf der Biologie) 10 mg/l
3 Lösungsgrundsätze konventioneller Die Denitrifikation ist für Anlagen bis 500 EW60 gesetz- lich nicht verpflichtend. Die Bemessung der Kleinklär- Kleinkläranlagen anlagen zur weitergehenden Stickstoffentfernung ist daher in der Regel nicht vorgesehen. Die Abwasserreinigung erfolgt durch Mikroorganismen (Abb. 3). Es sollte ein System gewählt werden, das mög- lichst einfach und mit Einsatz geringer Mittel zu betrei- Das häusliche Abwasser, das die essentiellen Nährstoffe ben und zu warten ist. Abwässer aus Küchenbetrieben für die Mikroorganismen liefert, weist in der Regel ein sind über einen Fettabscheider zu führen. Vor der (bio- Verhältnis von Kohlenstoff zu Stickstoff und zu Phosphor logischen) Hauptreinigungsstufe sind die häuslichen Ab- von ca. 40:8:1 auf. Der zum biologischen Abbau benö- wässer mechanisch z.B. durch eine 3-Kammer-Faulan- tigte Sauerstoff wird durch Belüftungseinrichtungen lage zu reinigen, bei kleinen Belebtschlammanlagen ist eingetragen, wodurch gleichzeitig die Belebtschlamm- dies jedoch keine Voraussetzung Bei der Hauptreinigung flocken durch die Umwälzung in Schwebe gehalten wer- unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem Be- den. lebtschlammverfahren und dem Biofilmverfahren. Die Messgrößen Temperatur, Sauerstoffgehalt, pH- Wert, Nährstoffverhältnis, Kalk-Kohlensäureverhältnis, 7 Säurekapazität, Härte, Trockensubstanz, Schlammvolu- men und Schlammindex sind wichtige Indikatoren für die ordnungsgemäße Funktion der Kläranlagen. Das Belebtschlammverfahren wird im Wesentlichen durch zwei Verfahren umgesetzt: SBR-Anlagen (Sequen- cing Batch Reactor) und Belebtschlammanlagen. Abbildung 3: Mikroskopaufnahme Espistylis entzi (Quelle: Referat Gewässerschutz) 3.1 Belebtschlammverfahren Unter Belebtschlammverfahren versteht man die Reini- gung des Abwassers mit schwebenden "Belebtschlamm- Flocken" im Belebungsbecken (siehe Abb. 4). Die Flocken bestehen aus einem Grundstoff, z.B. Zellu- losepartikel, an den sich Bakterien und Mikroorganis- men anheften. Diese Organismengesellschaft ernährt sich von gelösten Inhaltsstoffen des Abwassers (v.a. kohlenstoff-, stick- stoff- und Phosphor haltigen Verbindungen) und auch Partikeln. Der biologische Abbau der Inhalts- stoffe/Schmutzstoffe findet unter ganz bestimmten de- Abbildung 4: Messung Schlammvolumen, bzw. abgesetzte Be- finierten Verhältnissen in einem Reaktor (Belebungsbe- lebtschlammflocken in einer Mensur (1000ml) (Quelle: Gallé Ab- cken) statt. wassertechnik) Dabei werden die organischen Substanzen durch Mikro- organismen i.d.R. unter Verwendung von Sauerstoff ab- 3.2 Biofilmverfahren gebaut. Stickstoffverbindungen werden durch Nitrifika- tion von Ammonium-Stickstoff über Nitrit-Stickstoff zu Im Biofilmverfahren befindet sich die Organismengesell- Nitrat-Stickstoff umgewandelt. Dieser wird anschlie- schaft als Aufwuchs auf einem Trägermedium (Fest- ßend durch Denitrifikation entfernt. Dabei wird das bei bett), das sich entweder getaucht (getauchter Biofilm) der Nitrifikation gebildete Nitrat zu elementarem Stick- im Abwasser befindet oder mit Abwasser betropft wird stoff und Sauerstoff reduziert. Dieser Prozess findet nur (betropfter Biofilm). statt, wenn kein gelöster Sauerstoff vorhanden ist, also anoxische Bedingungen vorliegen.
Der Biofilm (Abb. 5) besteht aus einer Ansammlung von 4 Abgabe der gereinigten Abwässer in ein Bakterien, Pilzen, tierischen Einzellern und mehrzelli- gen Organismen, die in einer gallertartigen Hülle leben. geeignetes Gewässer Es ist weitgehend dieselbe Organismengesellschaft wie in der Belebtschlammflocke. Dieser Biofilm, dessen Or- Das Vorflutgewässer muss ständig eine ausreichende ganismen den Abbau der Schmutzstoffe im Abwasser be- Wasserführung und zumindest den „Guten physikalisch- wirken, umhüllt das Trägermaterial der Festbettreakto- chemischen Zustand“ und den „Guten Biologischen Zu- ren. stand aufweisen (§§ 30, 30a, WRG 1959). Der Gewässer- Beim Abbau werden die organischen Substanzen i.d.R. zustand darf durch die Einleitung der Restschmutzfrach- ten aus einer Kleinkläranlage grundsätzlich nicht ver- unter Verwendung von Sauerstoff, der aus der Umge- schlechtert werden (Abb. 6). Als ausreichende Wasser- bung aufgenommen wird, abgebaut. Stickstoffverbin- führung kann angenähert die Wassermenge von 0,2 l/s dungen werden durch Nitrifikation von Ammonium über * EW60 bei Niederwasserführung (MNQ, Q95) angenom- Nitrit zu Nitrat umgebaut. Bei der Denitrifikation wird men werden. Im Einreichprojekt sind daher Angaben zur das gebildete Nitrat zu elementarem Stickstoff redu- Wasserführung (z.B.: Q95, MNQ, MQ wenn vorhanden ziert. Dieser Prozess findet nur statt, wenn kein gelöster NNQ) des betroffenen Gewässers und die Größe des Ein- Sauerstoff vorhanden ist, also anoxische Bedingungen 8 zugsgebietes notwendig (hydrologisches Gutachten). vorliegen. Das Biofilmverfahren ist eine naturnahes Verfahren be- Dem Projekt ist eine Immissionsbetrachtung nach dem kannt und kann z.B. mit folgenden technischen Verfah- ÖWAV Regelblatt 25 (2010 bzw. aktuelle Fassung) bei- ren umgesetzt werden: Tropfkörper mit Rezirkulation, zulegen. Getauchtes Festbett, Pflanzenkläranlagen, Rotations- tauchkörper. Abbildung 5: Biofilm eines verschmutzten Gewässers, das Biofilm- verfahren ist ein naturnahes Verfahren nach dem Vorbild der Natur (Quelle: Referat Gewässerschutz) Abbildung 6: Einleitung von biotechnologisch gereinigtem Abwas- ser in den Vorfluter (Quelle: Referat Gewässerschutz) In einem Video der Wasserwerke Westerzgebirge aus Deutschland (www.youtube.com „Vollbiologische Klein- kläranlagen - Vergleich Anlagentypen“) werden beide Verfahren mit den verschiedensten Systemen sehr gut dargestellt. Die darin vorkommenden Gesetzlichen Fris- ten/Termine und Vorgaben entsprechen nicht jenen aus Österreich! Link: https://www.youtube.com/watch?v=PnGG7TNtkqI
5 Einleitung von biologisch gereinigtem Obwohl moderne Kleinkläranlagen eine ausgezeichnete Reinigungsleistung hinsichtlich der Kohlenstoffparame- Abwasser in sensible Wasserkörper ter und des Ammonium-Stickstoffs aufweisen, kann der Phosphor als in stehenden Gewässern wesentlichster Bei der Lösungssuche zur Entsorgung der gereinigten Ab- Nährstoff mittels der gängigen Reinigungsmethoden wässer in dezentralen Lagen stellt sich oft das Problem, (einschließlich der Pflanzenkläranlagen) nicht entfernt dass kein geeigneter Vorfluter zur Verfügung steht. Eine werden. Die klassische chemische Phosphatfällung ist mögliche Lösung muss im Einklang mit den gesetzlichen für Kleinkläranlagen nicht zielführend. Vorgaben stehen und darf die Trinkwasserversorgung nicht gefährden. Für eine Genehmigung zur Errichtung einer dezentralen Einzelkläranlage oder einer wegen der stabileren Be- triebsweise bevorzugten Gruppenkläranlage im Einzugs- 5.1 Seeneinzugsgebiet gebiet phosphorempfindlicher Seen und stark vorbelas- teter Gewässer sind nachstehende Forderungen einzu- Seen sind sehr sensible Wasserkörper, die auf den Ein- halten und im wasserrechtlichen Einreichprojekt zu be- trag von Nährstoffen, insbesondere von Phosphor, dem rücksichtigen: wichtigsten Pflanzennährstoff in diesen Gewässern, sehr 9 empfindlich reagieren (Abb. 7). Beeinflusst wird diese ■ Als Stand der Technik hinsichtlich der Abwasserent- Empfindlichkeit durch Größe und Bewirtschaftung des sorgung im Einzugsgebiet dieser genannten phos- Einzugsgebietes, Aufenthaltsdauer des Wassers im See, phorempfindlichen Seen ist grundsätzlich der An- Ausbildung der Seewanne und etliche andere Faktoren. schluss an einen Abwasserkanal mit Reinigung der Abwässer in einer regionalen Kläranlage und Abgabe des biologisch gereinigten Wassers in einen Vorfluter außerhalb des Seeneinzugsgebietes anzusehen. Es ist daher ein möglichst hoher Anschlussgrad an die Ka- nalisation anzustreben. ■ Ist die Wirtschaftlichkeit der kanaltechnischen Ent- sorgung nicht gegeben, kann eine Entsorgung der häuslichen Abwässer durch den Stand der Technik entsprechende Einzel- oder Gruppenanlagen erfol- gen. ■ Eine Bewilligung zur Errichtung und den Betrieb einer dezentralen Einzel- oder Gruppenanlage kann im Ein- zugsgebiet der phosphorempfindlichen Seen nach ei- Abbildung 7: Bürgerausee Kuchl (Quelle: Referat Gewässerschutz) ner Einzelfallbeurteilung erteilt werden. ■ Die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und Unter Betrachtung dieser Voraussetzungen lassen sich Betrieb von Einzel- oder Gruppenanlagen kann auch im Bundesland Salzburg verschieden sensible Seen un- im Einzugsgebiet der phosphorsensiblen Seen - Matt- terscheiden. Besonders empfindlich auf die Zufuhr von see, Obertrumer See, Grabensee und Wallersee - er- Phosphor reagieren die Vorlandseen - Mattsee, Obertru- teilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt mer See, Grabensee und Wallersee. Aufgrund der Vor- werden: belastung ist dabei auch der Mondsee anzuführen. Es be- durfte enormer finanzieller Anstrengungen, diese Ge- o Mechanische Vorreinigung nach ÖNORM B 2502 (i. wässer, die durch die Zufuhr von Nährstoffen aus unge- d. g. F.) reinigten oder unzureichend gereinigten häuslichen und o Biotechnologische Hauptreinigung nach ÖNORM B betrieblichen Abwässern bis in die 1980erJahre einen 2502, B 2508, bzw. ÖNORM B 2505 (i. d. g. F.) überdüngten Gewässerzustand mit allen negativen Er- o Vor der Versickerung des biologisch gereinigten scheinungen aufwiesen, wieder in den heutigen Zustand häuslichen Abwassers in den Untergrund ist eine zu bringen, der dem ursprünglichen ökologischen Ge- geeignete weitergehende Abwasserreinigung erfor- wässerzustand im Wesentlichen entspricht. Dies konnte derlich. Dazu ist zwischen der Abwasserreinigungs- durch die kanaltechnische Abwasserentsorgung des anlage und der Versickerung eine ausreichend di- größten Teils der betroffenen Objekte mit Reinigung der mensionierte Nachfilteranlage oder ein intermit- Abwässer in regionalen Kläranlagen und der Verbringung tierend beschickter, vertikal durchströmter Boden- der Restschmutzfrachten aus dem Einzugsgebiet der filter o. ä. zu errichten. Seen erreicht werden. Eine Verschlechterung des bisher o Eine Direkteinleitung in ein Vorflutgewässer, das in erreichten Zustandes der Seen gilt es zu verhindern. einen phosphorempfindlichen See mündet, ist nicht In diesem Zusammenhang sind auch langsam fließende zulässig. und stark vorbelastete Gewässer wie z.B. die Oichten zu o Für eine Erstbewilligung einer Anlage im Einzugsge- nennen. biet phosphorempfindlicher Seen ist eine Stellung-
nahme des Geologischen Landesdienstes hinsicht- lich einer allfällig zu erwartenden Beeinträchtigung eines Grundwasserkörpers bzw. des jeweils be- troffenen stehenden Gewässers durch den Zustrom des Grundwassers dem Projekt beizulegen. 5.2 Schwach dotierte Vorfluter Eine Direkteinleitung von biologisch gereinigten häusli- chen Abwässern in ein zu schwach dotiertes Fließgewäs- ser ist aus fachlicher Sicht nicht zulässig (Abb.8). Abhän- gig von der Wasserführung (Hydrologisches Gutachten) und der Vorbelastung ist zu klären ob durch eine ufer- nahe Versickerung unter Einbeziehung einer entspre- chend dimensionierten weitergehenden Reinigung das 10 Gewässer ausreichend geschützt werden kann. Die Di- rekteinleitung in trockenfallende Gewässer ist ohne wei- tere Behandlung ebenfalls nicht zulässig. Bei der Einlei- Abbildung 9: in der Mitte des Sickerschachtes ist eine Prallplatte tung in trockene Gräben ist wie unter Punkt 5.3 (Versi- angeordnet um das Abwasser zu verteilen (Quelle: Referat Gewäs- ckerung in den Untergrund) vorzugehen. serschutz) Für die Beurteilung ist ein hydrogeologisches Gutachten über mögliche Beeinträchtigungen von Wasserversor- gungsanlagen und dem Grundwasser im Allgemeinen er- forderlich (Fließgeschwindigkeit, Fließrichtung, Mäch- tigkeit des Grundwasserleiters, Abstand Sohle Sicker- schacht zum höchsten bekannten Grundwasserspiegel usw.). Unter Berücksichtigung der Ausschließungs- gründe nach dem ÖWAV-Regelblatt 25 (2010) kann der Versickerung aus Sicht des Gewässerschutzes zuge- stimmt werden, wenn die nach dem Stand der Technik biologisch gereinigten Abwässer einer weitergehenden Reinigungsstufe (Multibarrieresystem) zugeführt wer- den und die Qualitätsziele nicht gefährdet sind. Die Ver- sickerungsfläche ist entsprechend der Flächenbedarfs- ermittlung nach Imhoff oder ähnlicher Flächenbedarfs- Abbildung 8: Gering dotiertes Vorflutgewässer (Quelle: Referat Ge- ermittlung durchzuführen. Eine Direkteinleitung in das wässerschutz) Grundwasser ist verboten! 5.3 Versickerung in den Untergrund 6 Weitergehende Reinigung Da eine Versickerung aus Gründen des Grundwasser- Weitergehende Reinigungsstufen wie N-Entfernung, P- schutzes nicht erwünscht ist, bzw. kein Regelfall sein Fällung und Hygienisierung sind in Ausnahmefällen dann darf, ist eine solche einer strengen Einzelfallbeurteilung nötig, wenn die Qualitätsziele (§§ 30, 30 a, 30 c, WRG zu unterziehen und nur dort möglich, wo keine Beein- 1959) trotz der Anpassung der Kläranlage an den Stand trächtigung des Grundwassers erfolgen kann. Jedes der Technik nicht erreicht werden oder die Qualitäts- Grundwasservorkommen ist als mögliches Trinkwasser ziele für die Vorflut (QZVOs) gefährdet sind. zu schützen, jede Versickerung bedeutet schlussendlich jedoch eine Belastung für das Grundwasser. Ob diese Die weitergehende Reinigungsstufe ist zwischen der wesentlich ist oder unter bestimmten Voraussetzungen Hauptreinigungsstufe (Biologie) und der Versickerungs- aus Sicht des Gewässerschutzes akzeptiert werden anlage oder der indirekten Einbringung in schwach do- kann, hängt von mehreren Faktoren ab und muss indivi- tierte Vorfluter zu situieren. Diese ist ausreichend zu duell geprüft werden. dimensionieren, den Erfordernissen anzupassen und kann folgendermaßen konzipiert werden: 6.1 Nachfilteranlage als Nachfilterschacht Als Mindestanforderung einer Nachfilteranlage ist zwi- schen der Hauptreinigungsstufe und der Versickerungs- anlage ein Filterschacht zu errichten. Dieser soll bei An- lagen bis 12 Einwohnerwert eine Mindestfläche von 1,8
m2 und einen Filteraufbau von mind. 0,8 m aufweisen. Bei Anlagen für >12 Einwohnerwerte ist von einer Min- destfläche von 3,1 m2 auszugehen. Der Aufbau der Fil- terschichten hat in Anlehnung an den Aufbau einer Pflanzenkläranlage, ÖNORM B 2505 (2009) oder ÖNORM EN 12566-5 zu erfolgen: z.B. ■ Unterste Schicht (ca. 20 cm): Kies 4/8 mm (Draina- gerohre eingebaut) ■ Trenngewebe ■ Hauptschicht (ca. 50 cm): Sand/Kiesgemisch gewa- schen 2/4 mm ■ Trenngewebe ■ Oberste Schicht ca. 10 - 20 cm: Kies 4 /8 mm ■ Prallplatte ■ Der Filterschacht ist nach unten und seitwärts dicht auszuführen. Die Möglichkeit den Nachfilterschacht im Zulauf und im Ablauf zu beproben muss gegeben 11 sein. Integrierte Probenahmerohre im Filterschacht Abbildung 10: Bepflanzter Bodenfilter (Quelle: Büro Steinbacher) haben sich als nicht zweckmäßig herausgestellt. Diese Art der Nachreinigung ist geeignet um abge- 7 Kläranlagen im Gebirge schwemmte Feststoffe zurückzuhalten und stellt vor al- lem auch eine weitere Barriere für human-pathogene Die Anforderungen an Kläranlagen in Extremlagen Keime und Viren dar. (Abb. 11) sind von verschiedenen Faktoren wesentlich abhängig. Zu erwähnen sind die Sensibilität des Stan- dortes (Karst, Kristallin), die Höhenlage, die wegen der 6.2 Nachfilteranlage als Filtergraben Luft- und Bodentemperaturen entsprechende Schutz- und Wärmedämmmaßnahmen bis zur Einhausung erfor- Ein Nachfiltergraben ist ähnlich dem Nachfilterschacht dern können, Erreichbarkeit, Betriebszeiten (Saisonbe- aufzubauen und ist insbesondere bei größeren Bauwer- trieb, diskontinuierliche Belastungssituationen), Aus- ken sinnvoll. Die Beschickung eines Filtergrabens muss stattung des Objektes, Verfügbarkeit von Energie und intermittierend erfolgen, um eine gleichmäßige Vertei- Wasser usw. lung zu erreichen. Der Nachfiltergraben muss ebenso nach unten und seitwärts dicht ausgeführt werden, muss im Zulauf und im Ablauf beprobbar sein, und ist mit Belüftungs- und Wartungsrohren auszustatten. Auch diese Art der Nachreinigung ist geeignet um abge- schwemmte Feststoffe zurückzuhalten und stellt vor al- lem auch eine weitere Barriere für human-pathogene Keime und Viren dar. 6.3 Bepflanzte Bodenfilter als Nachreini- gung und weitergehende Reinigungsstufe Für eine Weitergehende Reinigungsstufe mit zusätzli- cher biologischer Reinigungsleistung sind bepflanzte Bo- denfilter (Abb. 10) in Anlehnung an ÖNORM EN 12566-5 und/oder ÖNORM B 2505 (jedoch nur 1 bis 2 m2/EW) eine sinnvolle Maßnahme und garantieren eine höchst- Abbildung 11: Riemannhaus am Steinernen Meer (Quelle: Referat Gewässerschutz) mögliche Sicherheit. Als Emissionsbegrenzung sind die Regelungen der 3. Ab- wasseremissionsverordnung BGBL Nr. 249/2006 heran- zuziehen, wenn die darin festgelegten Kriterien erfüllt werden. Als Planungsgrundlage wird das ÖWAV Regel- blatt 1 (2000) „Abwasserentsorgung im Gebirge“ emp- fohlen. Eine begründete Festlegung von strengeren Ab- laufgrenzwerten an sensiblen Standorten durch die Be- hörde (z.B. Karstgebiet) ist möglich.
8 Fallweise benutzte private Hütten Senkgruben sind laut Salzburger Bautechnikgesetz 2016 § 16 (4), nur im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Für nur fallweise benützte private Hütten und gering Betriebe zur Sammlung der aus der landwirtschaftlichen frequentierte Wochenendhäuser ist eine biologische Viehhaltung stammenden Abwässer einschließlich der Kleinkläranlage keine optimale Lösung. Um das Überle- Siloabwässer oder im Fall einer Ausnahmebewilligung ben der Mikroorganismen im Belebtschlamm/Biofilm zu gemäß § 47 zur Sammlung anderer Abwässer sowie bei gewährleisten sind genau definierte Parameter einzu- Trockenaborten zulässig. halten; einer davon ist das Substrat (Fäkalien), das den Mikroorganismen die essentiellen Nährstoffe liefert. Aus Sicht des Gewässerschutzes ist die Verbringung der Wenn die Nährstoffe ausbleiben „verhungert“ die An- Abwässer im kleinen Ausmaß zu einer regionalen Abwas- lage, - eine "verhungerte" Anlage ist schwer anzufahren serreinigungsanlage eine sinnvolle Lösung, wenn die und es dauert unter Umständen mehrere Wochen bis Wege kurzgehalten werden können. Der Anschluss an zum stabilen Betrieb der Kläranlage. eine nahe gelegene Kleinkläranlage könnte eine weitere Alternative darstellen. Obwohl es natürlich technisch möglich ist, auch für ge- ring frequentierte Wochenendhäuser funktionierende Sollte der Wasserverbrauch eines Wochenendhauses un- 12 terhalb von 27,3 m3/Jahr liegen, kann aus der Sicht des Kläranlagen zu bauen, stellt sich die Frage, ob der Auf- wand (Pufferspeicher, Kohlenstoffdosierung, wöchentli- Gewässerschutzes ein erleichterter Betrieb der Klein- che Wartung, …) sinnvoll und zumutbar ist. kläranlage in Aussicht gestellt werden. Unter erleichter- tem Betrieb ist der Kohlenstoffabbau mit höheren Wie bereits eingangs erwähnt können nach dem Salzbur- Grenzwerten von 150 mg/l statt 90 mg/l für den chemi- ger Bautechnikgesetz (2015) § 47 (1) Ausnahmen von der schen Sauerstoffbedarf (CSBges.) und 50 mg/l (statt 25 Anschlussverpflichtung (§ 16 BauTG 2015) von der Ge- mg/l) für den Biologischen Sauerstoffbedarf (BSB5) zu meindevertretung (in der Stadt Salzburg vom Gemein- verstehen. Eine Nitrifikation ist nicht erforderlich. Vo- derat) auf Antrag gewährt werden, wenn aus techni- raussetzung dafür ist der Nachweis des Wasserver- schen Gründen übermäßige Aufwendungen notwendig brauchs von max 27,3 m3 pro Jahr durch eine Wasseruhr. wären, die einem Grundeigentümer nicht zugemutet Darüber hinaus ist jedoch zu empfehlen eine Anlage, die werden können oder der Nicht-Anschluss für landwirt- dem Stand der Technik entspricht zu errichten (Kohlen- schaftliche Betriebe vom Standpunkt der landwirt- stoffabbau und Nitrifikation). Dadurch ist im Fall einer schaftlichen Betriebsführung sinnvoll ist und keine hygi- vollen Nutzung des Gebäudes (Wasserverbrauch > 27,3 enischen und wasserwirtschaftlichen Bedenken entge- m3/Jahr) keine weitere Anpassung mehr notwendig. Als genstehen. Eine solche Ausnahme bedarf der Genehmi- optimale Lösung wird ein bepflanzter Bodenfilter emp- gung der Landesregierung zur Wahrung der hygienischen fohlen, der auch bei längerer Abwesenheit (kein Abwas- und wasserwirtschaftlichen Erfordernisse. seranfall) als robustes und zuverlässiges Reinigungssys- tem etabliert ist.
9 Erforderliche Plan- und Projektunterla- gungsanlagen, Grundwasser, Oberflä- gen aus Sicht des Gewässerschutzes chengewässern; Angaben zum Abstand Sohle Sickerschacht und höchstem be- Für die Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kleinklär- kannten Grundwasserspiegel, Fließrich- anlage ist ein Ansuchen gem. §103 Wasserrechtsgesetz tung und Fließgeschwindigkeit. bei der Wasserrechtsbehörde einzubringen. Das Projekt o Vorbelastung des Grundwassers durch ist von einem Fachkundigen zu erstellen und verant- Nachbarkläranlagen (Angaben in EW) wortlich zu unterfertigen. Die notwendigen Einreichun- o Angaben zu Art, Zusammensetzung, Be- terlagen werden im Wasserrechtsgesetz weder detail- schaffenheit und Sickerfähigkeit des Un- liert noch vollständig angeführt. Die Notwendigkeit und tergrundes Sinnhaftigkeit weiterer Unterlagen kann sich aus ande- o Angaben zu Sickerflächenbedarfsermitt- ren Bestimmungen ergeben (z.B. § 13, 21, 33b, 104a), lung nach z.B. Imhoff (Imhoff, K. (1963) Ta- diese können von der Behörde unter Berücksichtigung schenbuch der Stadtentwässerung, Olden- der Zumutbarkeit verlangt werden. bourg Verlag, 13. Auflage) Aus der Sicht des Gewässerschutzes müssen folgende o Weitergehende Reinigung (Vorhaben zum Punkte aus den Unterlagen hervorgehen, wobei die an- weiteren Schutz des Grundwassers) 13 schließende Aufzählung keinen Anspruch auf Vollstän- o Art der Versickerungsanlage digkeit darstellt. ■ Probeentnahmemöglichkeiten und Angaben über die ständige Zugänglichkeit für die Wartung ■ Auftraggeber, Bauherr, Ortsangaben, ■ Schlammbehandlung, Speicherung und Entsorgung ■ Namhaftmachung des Verfassers incl. Zufahrtsmöglichkeit ■ Allgemeines zum Abwasserentsorgungskonzept, ■ Betriebsanleitung derzeitige Situation, Bestand, Nachbarsituation An- ■ Eigenüberwachung, Fremdüberwachung, Wartungs- gaben zu den Entsorgungsverhältnissen auf kommu- vorschrift naler Ebene ■ Zusammenfassung und Konsensantrag, Art und Maß ■ Fremde Rechte der angestrebten Wasserbenutzung mit Abwasser- ■ Angaben über Förderanträge menge (m3/d, m3/h und l/s), Emissionsangaben, ■ Angaben zur Wasserversorgung und Angaben zur Reinigungsleistung und Frachten Härte (°dH) des Trinkwassers ■ Beilagen ■ Angaben zur Herkunft des Abwassers (Milchkammer, o Übersichtslageplan i.M. 1:1000 inklusive al- Betriebsküche etc.) ler Wasserpunkte in der Umgebung ■ Technische Beschreibung o Lageplan i.M. 1:100 bis 1:500 inklusive aller o Allgemeine Bemessungsgrundlagen Leitungen und Zufahrten o Einwohnerermittlung, Bemessung der Klär- o Detailpläne, mit Vertikal – und Horizontal- anlage schnitt M 1: 20 bis 1:25 o Beschreibung der Anlage und der Wasserli- o Gesamter Längenschnitt der Anlage mit ab- nie soluten Höhen o event. Fettabscheider o Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis in- o Vorreinigung klusive der Amtsbestätigung, Namhaftma- o Hauptreinigung (Biologie) chung aller Grundstücksbesitzer der be- o event. Nachreinigung troffenen Grundstücke o Vorfluter/Versickerung o Nachweis, dass kein öffentlicher Abwasser- ■ Vorflutverhältnisse kanal erreichbar ist bzw. eine Bestätigung o Name des Gewässers der Gemeinde, dass das Objekt nicht ange- o Gutachterliche Aussage über schlossen wird Q95, MNQ oder NQ o Hydrologisches Gutachten Hydrologisches Einzugsgebiet o Vorbelastung (ausgedrückt in Einwohner- Bei Versickerungsanlagen zu berücksichti- werten (EW60) im gesamten Einzugsge- gen: biet, welche in das Gewässer einleiten) o Nachweis, dass kein Vorfluter erreichbar ist o Beschreibung des Vorfluters mit Immissi- o Hydrogeologisches Gutachten onsbetrachtung o Art des Einleitungsbauwerks o Namhaftmachung der Fischereiberechtig- ten ■ Versickerung in den Untergrund: o Liegen Ausschließungsgründe laut ÖWAV Regelblatt 25 (2010) vor? o Hydrogeologische Beurteilung über mög- liche Beeinflussungen von Wasserversor-
10 Literatur ■ ÖNORM EN 12566-3: Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW - Teil 3: Vorgefertigte und/oder vor Ort mon- Gesetze, Verordnungen, NORMEN, Regelblätter, Litera- tierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem tur: Schmutzwasser (2016) ■ ÖNORM EN 12566-4: Kleinkläranlagen für bis zu 50 ■ Wasserrechtsgesetz 1959 idF BGBL. I Nr. 73/2018 Einwohnerwerte (EW) - Teil 4: Bausätze für vor Ort ■ Allgemeine Abwasseremissionsverordnung 332/2019 einzubauende Faulgruben (2016) ■ 1. AEV für kommunales Abwasser, BGBl. Nr. ■ Entwurf ÖNORM EN 12566-5: Kleinkläranlagen für bis 210/1996 zu 50 Einwohnerwerte (EW) - Teil 5: Filtrationsanla- ■ 3. Emissionsverordnung für kommunales Abwasser, gen für vorbehandeltes häusliches Abwasser (2005) BGBl. Nr. 249/2006 ■ ÖNORM EN- 12566-6: Kleinkläranlagen für bis zu 50 ■ Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser BGBl. EW - Teil 6: Vorgefertigte Anlagen für die weiterge- II 98/2010 i.d.g.F. hende Behandlung des aus Faulgruben ablaufenden ■ Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewäs- Abwassers (2016) ser BGBl. II 96/2006 i.d.g.F. ■ Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW - Teil 7: Vorgefer- 14 ■ Qualitätszielverordnung Ökologie OG BGBl. II tigte Anlagen für eine dritte Reinigungsstufe (2016) 99/2010 i.d.g.F. ■ ÖNORM EN 1825-2 Abscheideranlagen für Fette – ■ ÖNORM B 2502-1: Kleinkläranlagen (Hauskläranla- Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung gen) für Anlagen bis 50 Einwohnerwerte (EW) - Vor (2002) Ort hergestellte Anlagen - Anwendung, Bemessung, ■ ÖWAV Regelblatt 1 Abwasserentsorgung im Gebirge Bau und Betrieb (2012) (2000) ■ ÖNORM B 2502-2: Kläranlagen - Kleine Kläranlagen - ■ ÖWAV Regelblatt 25 Abwasserentsorgung in dünn be- Anlagen für 51 bis 500 Einwohnerwerte - Anwendung, siedelten Gebieten (2010) Bemessung, Bau und Betrieb (2003) ■ Schaber P. (2010) Vorschlag zur Vorgangsweise bei ■ ÖNORM B 2508: Kläranlagen - Kleine Kläranlagen für dezentraler Abwasserentsorgung in Seeneinzugsge- 51 bis 500 Einwohnerwerte, Ergänzende Bestimmung bieten aus Sicht des Gewässerschutzes zur ÖNORM EN 12556 (alle Teile) für Planung, Aus- ■ Auswirkung von Versickerung und Verrieselung von führung, Prüfung und Betrieb (2010) durch Kleinkläranlagen mechanisch – biologisch ge- ■ ÖNORM B 2505: Kläranlagen, Intermittierend be- reinigtem Abwasser in dezentralen Lagen, Lebensmi- schickte Bodenfilter ("Pflanzenkläranlagen") - An- nisterium (2006). wendung, Bemessung, Bau, Betrieb, Wartung und Überprüfung (2009) ■ ÖNORM EN 12566-1: Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW – Teil 1: Werkmäßig hergestellte Faulgruben (2016)
11 Häufige Fragen – und Antworten - kurz angerissen… Welche Behörde ist für die Ausstellung der wasserrechtlichen Bewilligung zuständig? Wer darf das Einreichprojekt machen? Warum brauche ich eine Kleinkläranlage? Was bedeuten die Reinigungsklasse C N D P und H? Welche Reinigungsleistung muss meine Kleinkläranlage erfüllen? Ist bei der Kleinkläranlage mit einer Geruchsbelästigung oder mit Lärmbelästigung zu rechnen? Müssen alle dezentrale Entsorgungssysteme mit einer biologischen Stufe („Biologie“) nachgerüstet werden? Wie groß ist meine Kleinkläranlage zu dimensionieren? Was ist eine Gemeinschaftskläranlage? Was kostet eine Kleinkläranlage? Gibt es ein stromloses System um Abwässer dem Stand der Technik (siehe Seite 6) entsprechend zu reinigen? Wohin mit dem gereinigten Abwasser? Darf ich Grundstücksflächen des öffentlichen Wassergutes für die Ableitung der gereinigten Abwässer zum Ge- wässer benutzen? 15 Unter welchen Voraussetzungen kann das gereinigte Abwasser versickert werden? Dürfen Niederschlagswässer bzw. Dachabwässer in die Kleinkläranlage geleitet werden? Gibt es einen Kleinkläranlagenkurs? Fremdüberwachung, Eigenüberwachung, und Wartung? Darf ich die Probenentnahme für die Fremdüberwachung durchführen? Also, was soll ich als erstes machen? Wie funktioniert eine Kleinkläranlage? Welche Anlage ist die RICHTIGE für mich? Vorteile / Nachteile erprobter System? Welche Behörde ist für die Ausstellung der wasserrecht- Gebrauch wieder sauber zurückgeben. Eigentlich selbst- lichen Bewilligung zuständig? verständlich… Geregelt ist Abwasserentsorgung grund- In der Regel ist dies die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. sätzlich im Bautechnikgesetz. der Magistrat der Stadt Salzburg. Was bedeuten die Reinigungsklasse C N D P und H? Wer darf das Einreichprojekt machen? Der Kleinkläranlagenmarkt ist stark von Deutschland ge- Das Einreichprojekt für die Kleinkläranlage ist von einer prägt. Die Klassifizierung der Reinigungsleistung erfolgt Fachkundigen Person bzw. einer auf Abwasserfragen folgend: spezialisierten Person oder Institution resp. Planungs- C Kohlenstoffentfernung büro zu erstellen. Fachkundige sind z.B. Ziviltechnike- N plus Nitrifikation (Ammoniumabbau) rInnen der Branchen Kulturtechnik/Wasserwirtschaft o- D plus Denitrifikation (Nitratabbau) der Bauingenieurwesen, Ingenieurbüros sowie Techni- P plus Phosphorentfernung sche Büros für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik, Anla- H plus Hygienisierung gentechnik und Ähnliches. Information dazu findet man z.B. bei der Wirtschaftskammer Salzburg, bei der Bun- Welche Reinigungsleistung muss meine Kleinkläranlagen deskammer für Architekten oder im Branchenverzeich- erfüllen? nis. Die Kleinkläranlage muss für Kohlenstoffentfernung und Tipp: Schauen sie sich auch Anlagen an, die in der Nähe Nitrifikation ausgelegt sein (siehe Seite 6, Stand der errichtet wurden. In Salzburg gibt es immerhin bereits Technik). ca. 1800 Kleinkläranlagen die dem Stand der Technik In der Regel sind Kleinkläranlage nach ÖNORM EN 12566- entsprechen. 3 geprüft. Verlangen Sie den Nachweis dieser Überprü- fung. Wichtig dabei: Ihre Kläranlage muss nach dieser Warum brauche ich eine Kleinkläranlage? Klassifizierung mind. der Ablaufklasse N (Kohlen- Eigentlich sollte es Wassergebrauch und nicht Wasser- stoffentfernung plus Nitrifikation) entsprechen, - dar- verbrauch heißen. Durch Gebrauch in Küche, Bad, Toi- über hinaus sind die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse lette und Waschküche wird aus sauberem Wasser entscheidend. Schmutzwasser, das mit organischen Stoffen, Nährstof- Kommunale „große“ Kläranlagen entsprechen nach die- fen und auch Haushalts-Chemikalien belastet (gewässer- sem Schema der Ablaufklasse P. belastend) wird. Ist bei der Kleinkläranlage mit einer Geruchsbelästigung In Salzburg bzw. Österreich sind wir in der glücklichen oder mit Lärmbelästigung zu rechnen? Lage über reichlich sauberes Wasser zu verfügen. Dieses Die Sensibilität unserer Nasen ist sehr unterschiedlich. Privileg sollten wir unseren Kindern und den folgenden Wenn die Kleinkläranlage ordnungsgemäß betrieben Generationen weitergeben und das Wasser nach dem
wird ist mit keiner außergewöhnlichen Geruchsbelästi- Deshalb werden Fördergelder für die volkswirtschaftlich gung zu rechnen. Die Anlage muss über das Hausdach günstigste Variante zur Verfügung gestellt. entlüftet sein, wobei der Kamineffekt von der Anlage über die Toilette zur Entlüftung nicht unterbrochen sein Was kostet eine Kleinkläranlage? darf. Errichtungskosten: Wenn „angefaultes“ Abwasser im Vorklärbecken im Rah- Die Kosten der Errichtung einer Kleinkläranlage sind sehr men der Schlammräumung (ca. 1 - 2x im Jahr muss der stark von den Gegebenheiten, den Randbedingungen Schlamm entsorgt werden) aufgewühlt wird, ist eine (z.B. Grabungsarbeiten, Leitungslängen, zusätzliche kurzzeitige Geruchsbelästigung nicht zu vermeiden. Reinigungsstufe) und dem Reinigungssystem abhängig. Bei technischen Anlagen werden die Belüfter mit einem Je nach Ausbaugröße der Anlage können die spezifischen Kompressor betrieben. Die Lärmbelästigung moderner Kosten je angeschlossenem EW (Einwohnerwert) mit ca. Kompressoren kann durch gute Dämmung auf ein Mini- 2000 Euro (Ausbaugröße 5 EW) bis 500 Euro (Ausbau- mum reduziert werden. größe 50 EW) abgeschätzt werden. Je größer die Anlage desto kleiner wird in der Regel der Müssen alle dezentralen Entsorgungssysteme (z.B. Drei- spezifische Kostenfaktor. 16 Kammerfaulanlagen) mit einer biologischen Stufe („Bio- Für die Abrechnung wird empfohlen 1/3 mit der wasser- logie“) nachgerüstet werden? rechtlichen Bewilligung, 1/3 mit der Bauvollendung und Ja. Im Wasserrechtsgesetz und den dazugehörigen Ver- 1/3 mit dem Funktionsnachweis (Abwasseranalyse) ab- ordnungen ist nicht nur die Anpassung an den Stand der zurechnen. Vorsicht ist geboten, wenn hohe Anzahlun- Technik (Biologische Reinigungsstufe), sondern auch die gen verlangt werden. zeitliche Abfolge geregelt. Die Umsetzung liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümer. Die behördliche Betriebskosten: Zuständigkeit liegt wie bereits erwähnt bei der Bezirks- Bei den Betriebskosten sind die Mittel der Eigenüberwa- verwaltungsbehörde, Gruppe Umwelt und Naturschutz. chung (z.B. monatliche Messungen), der Wartungsver- Im Wesentlichen hängt die notwendige Umsetzung vom trag inkl. der jährlichen Fremdüberwachung (zusätzlich Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes ab, oder von ei- ist die Fremdüberwachung alle fünf Jahre mit einem hö- ner bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung einer heren Umfang im Rahmen einer Überprüfung nach §134 Dreikammerfaulanlage. Dreikammerfaulanlagen ent- WRG 1959 durchzuführen (siehe Anhang 2), Strom, Klär- sprechen aus der Sicht des Gewässerschutzes wegen der schlammentsorgung, Reparaturen etc. anzuführen. Der hohen Emissionen nicht mehr dem Stand der Technik, Wartungsaufwand ist von Kläranlage zu Kläranlage sehr und sind umgehend dem Stand der Technik anzupassen. unterschiedlich. Gemeinschaftskleinkläranlagen sind Für jene Gebäude, die vom Zeitpunkt der Errichtung wie bereits erwähnt wesentlich günstiger im Betrieb. her, unter § 33g WRG i.d.g.F. fallen, ist die Frist zur An- passung der Abwasserentsorgung an den Stand der Tech- Gibt es ein stromloses System um häusliche Abwässer nik mit 21.12.2021 festgelegt. Das bedeutet, dass ab dem Stand der Technik entsprechend zu reinigen? 21.12.2021 die Abwasserentsorgung dem Stand der Ein bewährtes stromloses System ist ein bepflanzter Bo- Technik entsprechen muss. denfilter (Pflanzenkläranlage), sofern keine Pumpe not- wendig ist um Höhen zu überwinden. Bepflanzte Boden- Wie groß ist meine Kleinkläranlage zu dimensionieren? filter nach ÖNORM B 2505 erfüllen als energieloses Sys- Diese Frage ist im Rahmen der Planung mit dem Pla- tem die geforderten Anforderungen der biologischen Ab- nungsbüro zu klären. Es sind grundsätzlich die Einwoh- wasserreinigung. nerwerte EW60 und die EW150 zu berücksichtigen. Pro Per- son wird zur Ermittlung der Bemessung der Anlage über- Viele der stromlosen Systeme, die auf dem Markt ange- schlagsmäßig ein Einwohnerwert zu Grunde gelegt. Ein boten werden, können die geforderten Kriterien der bi- Einfamilienhaus ist mit mind. 4 Einwohnerwerten zu be- ologischen Abwasserreinigung mit Kohlenstoffabbau in- messen. Die kleinsten Kleinkläranlagensysteme begin- klusive Nitrifikation nicht erfüllen. nen bei 4 bis 5 Einwohnerwerten. Reserven für zukünf- tige Entwicklungen sollten bei der Planung jedenfalls Wohin mit dem gereinigten Abwasser? berücksichtigt werden. Die Einleitung der relativ geringen Restschmutzfrachten in ein nahe gelegenes und geeignetes Gewässer ist der Was ist eine Gemeinschaftskläranlage? Versickerung in den Untergrund vorzuziehen. Sauer- Der Zusammenschluss mehrerer Häuser um die häusli- stoffzehrende Restschmutzfrachten werden von der Or- chen Abwässer in einer gemeinsamen Kleinkläranlage zu ganismengesellschaft im Fließgewässer effizient weiter reinigen kann (wirtschaftlich) sehr vorteilhaft sein. reduziert. Die Errichtungskosten und vor allem die Betriebskosten, können niedrig gehalten werden, weil alle laufenden Darf ich Grundstücksflächen des öffentlichen Wassergu- Kosten (Wartung, Eigenüberwachung, Fremdüberwa- tes für die Ableitung der gereinigten Abwässer zum Ge- chung, Schlammentsorgung, Reparaturen….) nur für wässer benutzen. eine Kleinkläranlage anfallen. Die Reinigungsleistung Die Verwaltung des Öffentlichen Wassergutes (ÖWG), von Gemeinschaftskläranlagen ist wesentlich stabiler als nicht zu verwechseln mit den Bundesforsten, wird beim jene der kleinsten Systeme.
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 7 Was- Die jährliche Fremdüberwachung (Nachweis der Funk- ser, Referat 7/02 Schutzwasserwirtschaft, Michael-Pa- tionstüchtigkeit durch eine Abwasseranalyse) wird meist cher-Straße 36, 5020 Salzburg (Tel. +43 662 8042 -4345) im Zuge der jährlichen Wartung durchgeführt. Die fünf- wahrgenommen. jährliche Überprüfung nach § 134 WRG 1959 ist eine er- Antrag über E-Gouvernement: Auf Basis Ihrer Angaben weiterte Fremdüberwachung und beinhaltet auch die über E-Gouvernement ÖWG im E-Government (auch zu Beurteilung des bautechnischen Zustandes der Anlage finden auf www.Salzburg.gv.at/wasser) wird Ihr Antrag (siehe Anhang 2). beurteilt sowie gegebenenfalls eine Vereinbarung aus- gearbeitet. Diese wird Ihnen anschließend zur Unter- Darf ich die Probenentnahme für die Fremdüberwachung zeichnung per Post in zweifacher Ausfertigung zuge- selbst durchführen? sandt. Bereits nach Gegenzeichnung durch den Verwal- Bei der Probennahme sind die Vor-Ort-Parameter Ab- ter des ÖWG gilt die Vereinbarung als rechtskräftig. wassertemperatur, Leitfähigkeit, pH-Wert zu messen, dazu werden Laborgeräte benötigt. Bei der Fremdüber- Unter welchen Voraussetzungen darf das gereinigte Ab- wachung erfolgt die Kontrolle der Eigenüberwachung wasser in den Untergrund versickert werden? (Betriebsbuch) und die Ermittlung der Einwohnerwerte. Wenn ein geeignetes Vorflutgewässer erreichbar ist, ist Deshalb ist auch die Probenahme bei der Fremdüberwa- 17 die Einleitung in das Vorflutgewässer, wie bereits er- chung durch eine Fachkraft durchzuführen. wähnt, vorzuziehen. Die Versickerung von gereinigtem Abwasser in den Untergrund ist zwar möglich, der Schutz des Grundwassers als möglicher Trinkwasserspender hat jedoch oberste Priorität. Die Reduktionsraten der Rest- schmutzfrachten sind im Untergrund sehr niedrig, diese werden in Halbwertszeiten angegeben und hängen stark vom Sauerstoffgehalt im Untergrund ab. Planer orientieren sich in der Regel am ÖWAV-Regelblatt 25 (2010). Hier gibt es die entsprechende Hilfestellung um geplante Versickerungen fachgerecht umzusetzen. Zwischen der Kleinkläranlage und der Versickerungsan- lage ist, wie bereits erwähnt, eine weitere Reinigungs- stufe notwendig. Dürfen Niederschlagswässer bzw. Dachabwässer in die Kleinkläranlage geleitet werden? Nein, der Kleinkläranlage darf nur häusliches Abwasser zugeführt werden. (Gering bzw. nicht verschmutztes) Abbildung 12: Probenahmeschacht (Quelle: Anlagenbau Ebner) Fremdwasser (z.B. Dachwässer, Sickerwässer, Quellwas- ser, Oberflächenwässer, Kühlwässer) beeinträchtigen die Reinigungsleistung einer Kleinkläranlage erheblich. Was soll ich als erstes machen? Wie bereits erwähnt sollten alle Schritte von einem Pla- Gibt es einen Ausbildungskurs für den Betrieb einer ner bzw. Fachkundigen Ihres Vertrauens in die Wege ge- Kleinkläranlage? leitet werden. Bei der Wahl des Planers oder Herstellers Der ÖWAV (www.oewav.at) gibt regelmäßig 2-Tages- ist zu beachten, dass die notwendige jährliche Wartung Kurse für Kleinkläranlagenbetreiber und ist sehr emp- der Anlage in kompetente Hände gelangt. fehlenswert. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bezirksver- waltungsbehörde zur Abklärung der Bewilligungsfähig- Eigenüberwachung, Fremdüberwachung, und Wartung? keit des gewählten Verfahrens wird empfohlen. Die Eigenüberwachung, die von Anlage zu Anlage un- terschiedlich ist, darf selbst durchgeführt werden. Da- Wie funktioniert eine Kleinkläranlage: bei kann es sich um wöchentliche, monatliche oder 2- In einem Video der Wasserwerke Westerzgebirge aus monatlich Kontrolltätigkeiten und kleinere Wartungs- Deutschland (www.youtube.com „Vollbiologische Klein- arbeiten handeln. kläranlagen - Vergleich Anlagentypen“) sind verschie- Die Erfahrung zeigt, dass Kleinkläranlagen nur dann ord- dene Verfahren sehr gut dargestellt. Die darin vorkom- nungsgemäß funktionieren, wenn die dafür notwendigen menden Gesetzlichen Fristen/Termine und Vorgaben Wartungsarbeiten im Zuge eines Wartungsvertrages entsprechen nicht jenen in Österreich! fachgerecht zumindest jährlich oder bei Bedarf von ei- ner Fachkraft durchgeführt werden. Deshalb wird in der Link: Regel ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller, Planer https://www.youtube.com/watch?v=PnGG7TNtkqI oder dem Errichter notwendig und sinnvoll sein. Der Wartungsvertrag kann mit jeder Fachfirma abgeschlos- sen werden.
Welche Kläranlage ist die Richtige für mich? Vorteile und Getauchte Festbettanlage: Nachteile der vier am häufigsten installierten Systeme: Bepflanzter Bodenfilter Abbildung 15: Schema einer getauchten Festbettanlage (Quelle: DEUTSCHE DEWATEC GmbH) 18 Vorteile: geringer Platzbedarf; verkraften etwas höhere Abbildung 13: Schema eines bepflanzten Bodenfilters, jedoch Belastungsschwankungen gut; Nachrüstsatz möglich; fehlt in der Abb. der eigene Beschickungsschacht gute Reinigungsleistung (Quelle: DEUTSCHE DEWATEC GmbH) Nachteile: die Ausbildung von Totzonen im Festbett ist möglich; etwas höhere Instandhaltungskosten (Belüf- tungsanlage); hoher Wartungsaufwand, Belüfter schwer Vorteile: energieloser Betrieb u.U. möglich; geringer zu wechseln Wartungsaufwand - niedrige Wartungskosten; der Schilf- bewuchs sieht schön aus; verkraftet Unterlastbetrieb und hohe Schwankungen sehr gut; sehr gute Reinigungs- SBR-Anlage (Sequence Batch Reaktor) leistung (auch im Winter), Eigenleistung meist möglich, auch für schwach frequentierte Hütten/Häuser Nachteile: hoher Platzbedarf Tropfkörperanlage: Abbildung 16: Schema einer SBR-Anlage (Quelle: DEUTSCHE DEWATEC GmbH) Vorteile: geringer Platzbedarf; niedrige Investitionskosten; die Errichtung, der Betrieb und die Wartung der Anlage sind einfach, wenn die Steuerung gut eingestellt ist; Nach- rüstsatz möglich; gute Reinigungsleistung Abbildung 14: Schema eine Tropfkörperanlage Nachteile: der Ablauf erfolgt schwallartig; etwas hö- (Quelle: DEUTSCHE DEWATEC GmbH) here Instandhaltungskosten (Belüftung); Vorteile: geringer Strombedarf; bedien- und wartungs- Vorteile einer Gemeinschaftskläranlage: freundlich; keine Belüftungsanlage erforderlich; gute geringer Platzbedarf; die Reinigungsleistung von Ge- Reinigungsleistung meinschafts- oder Gruppenanlage ist in der Regel stabi- Nachteile: Ausgeschwemmter Biofilm muss durch eine ler als bei Einzelkläranlagen; geringere (spezifische) Einrichtung (Nachklärbecken, Rezirkulationspumpe) zu- Baukosten sofern keine langen Kanäle errichtet werden rückgehalten werden; tiefe Baugrube nötig - Achtung müssen, geringere Betriebskosten als bei Einzelanlagen; Grundwasserstand! Biofilm kann bei niedrigen Tempera- umweltschonender da nur eine Kläranlage errichtet und turen stark auskühlen. betrieben werden muss; die volkswirtschaftlich güns- tigste Variante wird gefördert - das ist in der Regel jene Variante mit der Gemeinschaftskläranlage; meist ver- bindet ein gemeinsames Projekt die Menschen - es kann aber natürlich auch Gegenteiliges bewirken; um Unstim- migkeiten der Betreiber zu vermeiden, sollten die Auf- teilung der Kosten und der Arbeiten privatrechtlich ge- regelt sein.
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