Steuer: ETF-Leitfaden Richtig versteuern und Vorteile nutzen

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Steuer: ETF-Leitfaden Richtig versteuern und Vorteile nutzen
PRAXIS ––––

              Steuer: ETF-Leitfaden
              Richtig versteuern und
              Vorteile nutzen

              Gerade rund um den Jahreswechsel richtet sich der Blick vieler Anleger auf ihr Depot:
              Fällige Papiere, Bewertungen zum Jahresende und auch Neupositionierungen wollen gut
              geplant sein. Die steuerlichen Aspekte einer Anlage stellen dabei ein wichtiges, wenn
              auch nicht das alleinige Kriterium für die Beurteilung einer Anlageform dar. Für kosten­
              orientierte Anleger, die sich für einen Depotaufbau mit ETFs entschieden haben, stellt sich
              die Frage: Wie werden ETFs eigentlich besteuert? Die ComStage-Experten möchten Ihnen
              hierfür ein besseres Verständnis vermitteln. Da sich die Gesetzgebung regelmäßig ändert
              und sich die steuerliche Behandlung eines jeden Steuerpflichtigen unterscheidet, lässt sich
              dabei natürlich nur eine grobe Richtlinie aufzeigen.

DIE ABGELTUNGSTEUER                                             rung und zum anderen – bei vollreplizierenden ETFs – die
Aus Sicht eines deutschen Privatanlegers ist die Abgeltung-     erwirtschafteten Erträge des Fonds durch z.B. Zinsen oder
steuer von zentraler Bedeutung. Sie beträgt 25 Prozent auf      Dividenden abgeltungsteuerrelevant.
Kapitalerträge zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
hierauf und gegebenenfalls Kirchensteuer. Als Faustformel       DIE AUSNAHMEN
für die Berechnung (ohne Kirchensteuer) gilt: Die Steuer­       Ist die Abgeltungsteuer unvermeidlich? Ja! Dennoch gibt
belastung beträgt 26,375 Prozent des Kapitalertrags. Die        es Fristen und Freibeträge, die Ihnen helfen, das mühsam
Ab­geltungsteuer ist im weiteren Sinne eine Quellensteuer,      Gesparte beisammenzuhalten.
d.h., die Einkommensteuer ist durch den Kapitalertragsteuer-        Für ETFs wie auch für andere Wertpapiere gilt ein so­
abzug der auszahlenden Stelle grundsätzlich abgegolten,         genannter uneingeschränkter Bestandsschutz, wenn be-
d.h. dass eine gesonderte Veranlagung beim Anleger in der       stimmte Fristen eingehalten wurden. Veräußerungsgewinne
Regel überflüssig ist. Sofern die ETFs bei einem inländi-       bleiben nämlich dann steuerfrei, wenn die Papiere vor dem
schen Kreditinstitut aufbewahrt werden, behält dieses die       1. Januar 2009 erworben wurden und damit die einjährige
abzuführende Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag     Spekulationsfrist abgelaufen ist.
und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch ein und führt          Anleger haben zudem das Recht, einen jährlichen Steuer-
diese an die Finanzbehörde ab. Etwas anderes gilt unter         freibetrag für Kapitalerträge zu nutzen. Der Sparer-Pausch-
anderem für ausländische thesaurierende ETFs, die aus-          betrag ist ein Freibetrag im deutschen Einkommensteuer­
schüttungsgleiche Erträge generieren. In diesem Falle ist       gesetz, der Kapitalerträge bis zur Höhe von 801 Euro im
der Anleger zur Ab­gabe einer Steuererklärung verpflichtet.     Rahmen der Einzelveranlagung bzw. 1.602 Euro bei zu­
Eine Steuer­er­klärung sollte der Anleger auch dann abge-       sammenveranlagten Personen pro Jahr steuerfrei stellt. Über
ben, wenn sein individueller Steuersatz unter 25 Prozent        den sogenannten »Freistellungsauftrag für Kapitalerträge«
liegt (so­genannte Günstigerprüfung).                           können Anleger ihrem Kreditinstitut mitteilen, dass anfallen-
    Bei der Anlage in ETFs sind zum einen deren Veräuße-        de Kapitalerträge aus Dividenden, Zinsen, Fondsausschüt-

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tungen und Veräußerungsgewinnen bis zu einer bestimmten         Ertrag auf 199 Euro. Die 25 Prozent Abgeltungsteuer, also
Höhe bzw. innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Steuer-      49,75 Euro, und der auf dieser Basis ermittelte Solidaritäts-
abzug freizustellen sind.                                       zuschlag von 2,74 Euro werden dann vom Kreditinstitut un-
    Auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-               mittelbar bei der Veräußerung abgezogen.
Bescheinigung) ermöglicht eine Befreiung von der Abgel-
tungsteuer, sollten die steuerplichtigen Einkünfte unter
dem Grundfreibetrag von 8.354 Euro bzw. 16.708 Euro für
Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner liegen. Eine
solche Bescheinigung trifft in der Regel auf Minderjährige,
                                                                Ermittlung des zu zahlenden Steuerbetrags
Studenten oder Rentner zu. Sie kann also sinnvoll sein,
wenn ein ETF-Sparplan für das Kind z.B. als Ausbildungs­         Kauf ETFs in 2010                                                         500,00 EUR
versicherung angelegt wurde. Die NV-Bescheinigung wird
                                                                 Verkauf in 2014                                                        1.520,00 EUR
vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und kann bei Ihrem
Kreditinstitut eingereicht werden.                               Anschaffungsnebenkosten                                                   –20,00 EUR

                                                                 Steuerpflichtiger Kapitalertrag                                         1000,00 EUR
WIE ERMITTELT SICH ALSO DER ZU ZAHLENDE                          Sparer-Pauschbetrag                                                       801,00 EUR
STEUERBETRAG?                                                    Verbleibender steuerpflichtiger Kapitalertrag                             199,00 EUR
Angenommen Max Mustermann hat in 2010 für 500 Euro
                                                                 Darauf Kapitalertragsteuer 25 %                                           –49,75 EUR
ComStage ETFs erworben. Diese veräußert er in 2014 zu
                                                                 Darauf Solidaritätszuschlag 5,5 %                                         –2,74 EUR
1.520 Euro, sodass er abzüglich seiner Anschaffungsneben-
kosten von 20 Euro einen Kapitalertrag von 1.000 Euro            Das Beispiel unterstellt, dass keine Kirchensteuer anfällt und für den Anleger ein
erzielt. Da er seiner Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe    Freistellungsauftrag in Höhe von 801 Euro vorliegt.
von 801 Euro erteilt hat, reduziert sich der zu versteuernde

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geWinn- unD verlustverrechnung                                 Verlust realisiert wird, lebt ein bereits verbrauchter Frei­
Nicht jede Anlage führt automatisch zu Gewinnen. Das kann      stellungsauftrag wieder auf.
wahrscheinlich jeder Anleger aus eigener Erfahrung be­             Grundsätzlich gilt es zu beachten: Depots bei verschiede­
stätigen. Die steuerliche Verrechnung von Gewinnen und         nen Instituten können nicht in den gleichen Verrechnungs­
Verlusten unterliegt einer bestimmten Vorgehensweise,          topf einfließen. Einmal jährlich ermöglicht eine Bescheini­
die man als Anleger kennen sollte:                             gung der Depotbank eine bankenübergreifende Verlust­
    Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen dürfen zunächst     verrechnung im Rahmen der persönlichen Einkommen­
einmal nicht mit anderen Einkünften wie z.B. aus nichtselb­    steuerveranlagung. Der entsprechende Antrag auf Verlust­
ständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung verrech­      bescheinigung ist bis spätestens zum 15. Dezember des
net werden. Nur innerhalb der gleichen Einkunftsart dürfen     laufenden Jahres bei der Bank zu stellen. Daher sollte die
Verluste aus Kapitalvermögen mit Erträgen aus Kapitalver­      Verteilung der Freistellungsaufträge wohlüberlegt sein. Als
mögen verrechnet werden.                                       Anleger sollte man sich in jedem Fall eine jährliche Steuer­
    Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen       bescheinigung zukommen lassen.
aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Für Aktienkursver­
luste ist ein gesonderter Verlustverrechnungstopf zu führen.   WAs Muss ich bei MeineM
Sofern die Verluste die Veräußerungsgewinne im laufenden       etF beAchten?
Kalenderjahr übersteigen, werden diese Verluste in das         Die Ausgestaltung von Fonds ist vielfältig. Unter steuerlichen
folgende Veranlagungsjahr vorgetragen. Ein Rücktrag von        Gesichtspunkten sollten Anleger folgende Punkte beachten:
Verlusten auf das Vorjahr ist nicht möglich. Verluste aus
sonstigen Wertpapieren dürfen mit realisierten Veräuße­             • Transparenz des Fonds
rungsgewinnen, wie z.B. aus ETFs, oder mit Zwischenge­               • Ertragsverwendung
winnen, Zinsen und Dividenden über einen weiteren Verlust­            • Abbildungsart
verrechnungstopf, der von dem Kreditinstitut geführt wird,
verrechnet werden.                                             trAnsPArenz Des FonDs
    Die Verlustverrechnung gilt vor Nutzung des Freistel­      Transparente Fonds liefern Daten wie zum Beispiel Jahres­
lungsauftrags. Verbleibt nach der Verlustverrechnung ein       bericht, Besteuerungsgrundlagen, Informationen über
steuerpflichtiger Ertrag, ist der Freistellungsauftrag zu      Ausschüttungen etc. Sie führen eine Meldung der steuer­
kürzen. Wenn im weiteren Jahresverlauf ein verrechenbarer      lichen Erträge nach § 5 InvStG durch. Ein Fonds ist dann

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intransparent, wenn die Informationen nicht, unvollständig      ABBILDUNGSART
oder zu spät übermittelt werden. Die Folge ist eine Pauschal-   Bei ComStage ETFs handelt es sich bis auf zwei Ausnahmen
bzw. Strafbesteuerung von 6 Prozent des letzten Rücknahme-      um thesaurierende Fonds. Durch die Abbildungsart der
preises des Kalenderjahres. Alle Informationen für ComStage     ­ComStage ETFs über SWAPs, denen ein entsprechender
ETFs zu Jahres­berichten, Ausschüttungen und Thesaurierun-       ­Trägerbasket zugrunde liegt, entstehen in diesen ETFs
gen finden Sie im Internet unter www.comstage.de in der           keine ausschüttungsgleichen Erträge. Somit sind diese
Rubrik »Rechtliches«.                                             für die meisten Investoren steuerlich vorteilhafter als voll­-
                                                                  re­plizierende ETFs, die Erträge unmittelbar aus­schütten
ERTRAGSVERWENDUNG                                                 oder ausschüttungsgleiche Beträge thesaurieren, da die
Die Ertragsverwendung wird bei einem ETF grundsätzlich            Besteuerung erst bei der Veräußerung greift. Durch die
bei Fondsauflage festgelegt. Man unterscheidet zwischen           alleinige steuerliche Betrachtung zum Veräußerungszeit-
thesaurierenden und ausschüttenden Fonds.                         punkt sind Swap-basierte ETFs in der Regel mit weniger
    Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge re­              Bürokratie verbunden.
investiert. Die Steuerschuld wird einmal im Jahr festgelegt.
Die laufenden Erträge wie Zinsen und Dividenden sind ab­        FAZIT: Sie sollten den steuerlichen Aspekt selbstverständ-
geltungsteuerpflichtig (sogenannte ausschüttungsgleiche         lich nicht isoliert betrachten. Prinzipiell sollten Sie sich
Erträge). Der Fondsinvestor erhält hierüber von seiner          zunächst überlegen, in welche Anlageklasse, Region oder
Depotbank eine Mitteilung. Bei inländischen Fonds werden        welchen Sektor Sie investieren möchten. Dann folgt die
die Steuern unmittelbar aus dem Fondsvermögen abgeführt.        Wahl der Abbildungsart bzw. des Anbieters. Es geht bei einer
Bei ausländischen Fonds muss der Anleger aktiv werden           Anlage schließlich darum, die richtige Balance zwischen
und die Erträge gesondert bei seiner Einkommensteuer­           Risiko und Rendite zu finden. Erst im letzten Schritt sollte
erklärung angeben.                                              der steuer­liche Aspekt berücksichtigt werden.
    Bei ausschüttenden Fonds werden bestimmte Erträge               Diese Information kann eine anleger- und anlagegerechte
des Fonds an den Investor weitergeleitet. Sie unterliegen       Beratung des Kunden nicht ersetzen und beschränkt sich auf
anschließend der Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer           einen allgemeinen Überblick. Bitte beachten Sie, dass letztlich
wird automatisch von der Depotbank abgeführt. Hier be-          die individuelle steuerliche Situation des Anlegers berücksich-
steht kein Unterschied zwischen inländischen und auslän-        tigt werden muss. Um dies zu gewährleisten, sollte unbedingt
dischen Fonds.                                                  ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden.

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Herausgeber:                                                                             Redaktion: ACM Unternehmensgruppe,
Commerzbank AG                                                                           Wiesbaden-Nordenstadt
Corporates & Markets                                                                     Redaktionsschluss: 22. Dezember 2014
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Equity Markets & Commodities quartalsweise.                                              Jörg Ladwig (Seite 18), goldkatze/photocase.de (Seite 15),
Für Adressänderungen und Zustellungswünsche                                              Veer (Seite 21), Karolin Seinsche (Seite 30)
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