Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation - Klima- und ...

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Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation - Klima- und ...
Leitfaden
Zero Emission Mobility
Implementation
   Jahresprogramm 2020

Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds zur Unterstützung
der Umsetzung des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans
für Österreich sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040

Wien, Oktober 2020
Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation - Klima- und ...
Inhalt
		Vorwort                                                                                                               2

 1.0   Das Wichtigste in Kürze                                                                                          3

 2.0   Das Förderprogramm                                                                                               6
 2.1   Strategische Ausrichtung und Ziele des Programms                                                                 6
 2.2   Zusammenspiel mit anderen Förderprogrammen                                                                       6

3.0 Die Ausschreibung                                                                                                  8
3.1 Ziel der Ausschreibung                                                                                             8
3.2 Ausschreibungsschwerpunkte Implementierungsprojekte                                                                8
		3.2.1 THEMENFELD 1: Zero Emission Güterverkehr                                                                       8
		3.2.2 THEMENFELD 2: Zero Emission Personenverkehr                                                                    9
3.3 Allgemeine Anforderungen an Implementierungsprojekte                                                               9
3.4 F&E-Dienstleistung                                                                                                10

 4.0   Administratives                                                                                                13
 4.1   Ausschreibungsdokumente                                                                                        13
 4.2   Verpflichtendes Vorgespräch für Projekte                                                                       14
 4.3   F&E-Dienstleistung                                                                                             14
 4.4   Umweltförderung abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC)                                   14
 4.5   Antragstellung                                                                                                 15
 4.6   Weiterer Ablauf nach der Einreichung                                                                           15

 5.0   Rechtliche Aspekte                                                                                             17
 5.1   Datenschutz und Vertraulichkeit                                                                                17
 5.2   Rechtsgrundlage                                                                                                17
 5.3   Veröffentlichung der Förderzusage                                                                              17
 5.4   Open Access – Hinweise zur Publikation                                                                         18

 6.0   Kontakt                                                                                                        19

		Impressum                                                                                                           20

                                                                            Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation   1
Vorwort
Die österreichische Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen
und Vorreiter im Klimaschutz in Europa zu werden. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen muss es, neben
vielen anderen Maßnahmen, auch im Verkehrssektor zu einer raschen Transformation hin zu Zero Emission
­Antriebssystemen kommen.

Österreich hat hierfür dank seiner innovativen Unternehmen und hervorragenden Forscher*innen eine sehr gute
Ausgangslage. In den letzten Jahren wurden im Rahmen der Forschungsprogramme des Klima- und Energiefonds
sowie des BMKs viele notwendige Aspekte der Elektromobilität erforscht und bis zur erstmaligen Demonstration
entwickelt. Dies betrifft nicht nur den klassischen PKW sondern auch größere Fahrzeuge wie Busse, LKWs oder
Spezialfahrzeuge sowie die dazu erforderliche Infrastruktur.

Nun geht es darum, den letzten Schritt zu gehen und die Innovationen in die Implementierung, also auf die
­Straße zu bringen. Hierzu soll das Programm Zero Emission Implementation einen wesentlichen Beitrag leisten.
 Das Programm positioniert sich bewusst zwischen bestehenden Forschungs- und Marktanreizprogrammen.
 ­Hiermit soll eine Unterstützung zur Überbrückung des wohlbekannten „Tals des Todes“, das am Ende von erfolg­
  reichen Forschungsprojekten oftmals lauert, geleistet werden. Dies ermöglicht Innovationen schneller auf den
  Markt zu ­bringen, einen signifikanten Reduktionsbeitrag bei den CO₂-Emissionen zu leisten und nicht zuletzt
  die ­Auto­mobilindustrie bei der bereits laufenden und unausweichlichen Transformation hin zu nachhaltigen
  ­Antrieb­ssystemen zu unterstützten.

Vor diesem Hintergrund hat der Klima- und Energiefonds das Programm Zero Emission Implementation ins Leben
gerufen. In den beiden Themenfeldern Zero Emission Güterverkehr sowie Zero Emission Personenverkehr können
Projekte mit einem TRL1 von 7–9 mit kleinem Forschungsteil und einer verpflichtenden 1-jährigen Demonstrations-
phase eingereicht werden. Technologieneutralität, Missionsorientierung und die systemische Perspektive bilden
dabei den Rahmen des Programmes. Weiters wird eine praxisrelevante F&E-Dienstleistung zu Fragen bezüglich
Unfallsituationen mit batterieelektrischen Fahrzeugen ausgeschrieben.

Wir laden Sie ein, Ihr innovatives Projekt einzureichen und freuen uns, wenn dieses die Weiterentwicklung der
Elektromobilität in Richtung Markteinführung unterstützt und damit auch den Technologiestandort Österreich stärkt!

Theresia Vogel                                             Ingmar Höbarth
Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds                  Geschäftsführer Klima- und Energiefonds

1
    TRL = Technology Readiness Level                                          Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation   2
1.0 Das Wichtigste in Kürze
Um die von der österreichischen Bundesregierung            Projekte können in den beiden Themenfelder Zero
avisierte Klimaneutralität 2040 zu erreichen bedarf es     Emission Güterverkehr sowie Zero Emission Personen-
der schnellen Implementierungen von Null-Emission          verkehr eingereicht werden. Projekte müssen eine
Technologien im Mobilitätssektor. Die Forschung hat        technische Innovationskomponente enthalten, können
im Bereich der Elektromobilität in den letzten Jahren      darüber hinaus aber auch soziale und/oder organisa­
große Fortschritte erzielt und viele Aspekte des Systems   torische Innovationen entwickeln und erproben. Eine
Elektromobilität stehen kurz vor der Markteinführung       1 Jahr dauernde Demonstrationsphase sowie bei Wasser­
und erfordern als letzten Entwicklungsschritt die          stoffprojekten der Einsatz von grünem Wasserstoff sind
großflächige Demonstration und Validierung von             verpflichtend. Weiters wird eine F&E-Dienstleistung
System­lösungen in größerem Maßstab in der Praxis.         zu sicherheitsrelevanten Fragen bei Unfall­situationen
Dadurch soll die Marktüberleitung von erfolgreichen        mit batterieelektrischen Fahrzeugen ausgeschrieben.
Forschungsergebnissen beschleunigt und ein Beitrag         Die Antragssprache ist Deutsch.
zur Über­brückung des klassischen „Tals des Todes“
geleistet werden. Weiters soll die österreichische         Projekte müssen eine Mindestförderhöhe von
Automobil­industrie bei der erforderlichen und rasch       Euro 500.000,– übersteigen, dürfen aber eine maxi­
stattfindenden Transformation unterstützt werden.          male Förderhöhe von Euro 4.000.000,– nicht über­
                                                           steigen. Für diese Unter- und Obergrenze sind die
Daher werden im Rahmen des Programmes konsor­              Forschungs- und Investitionskosten (FFG-Teil und
tiale Demonstrationsprojekte mit Forschungs- und           KPC-Teil) gemeinsam zu betrachten. Bezüglich der
Innovations­aspekten mit einem TRL von 7–9 gefördert.      Verteilung von Forschungs- und Investitionskosten
Das Programm ist technologieneutral und missions­          gibt es keine strikte Vorgabe, jedoch wird von einem
orientiert ausgelegt. Daher werden Lösungen mit            Forschungsanteil von etwa 30 bis 40 % sowie einem
batterieelektrischen, brennstoffzellen- und hoch­          Investitionsanteil von etwa 60 bis 70 % ausgegangen.
leistungskondensatorbasierten Technologien als             Die maximale Forschungsförderung je Projekt ist
gleich­wertig angesehen. Dabei ist jedoch zu beachten,     mit Euro 1.000.000,– begrenzt.
dass nur 100 % Null-Emission Lösungen mit lokaler
Emissions­freiheit zulässig sind. Der Schwerpunkt          Die Projekte müssen konkrete und quantifizierte Ziele
sollte vorrangig auf jenen Bereichen liegen die            im Rahmen der Einreichung angeben. Weiters ist ein
eine ­rasche, flächen­deckende Markteinführung der         realistisches, zeitnahes Marktpotential mit möglichst
Elektromobilität und damit verbunden eine rasche           großen Wachstumschancen sowie ein tragfähiges
Emissionsreduktion ermöglichen.                            Geschäftsmodell nach der Förderperiode darzustellen.

Das Programm Zero Emission Mobility Implementation         Die Einreichung von Projektanträgen ist ausschließlich
positioniert sich bewusst zwischen dem Forschungs­         via eCall (https://ecall.ffg.at) möglich und hat vollständig
programm Zero Emission Mobility und den Marktpro-          und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist am
grammen der E-Mobilitätsoffensive 2019–2020 des BMK,       09.04.2021, 12:00 Uhr zu erfolgen.
welche gemeinsam mit der Fahrzeugs- und Zweirad­
industrie sowie dem Sportfachhandel umgesetzt werden.      Im Rahmen der Ausschreibung steht Fördervolumen
Erfolgreich abgeschlossene Projekte des Programmes         von 7,7 Mio. EUR zur Verfügung.
Zero Emission Mobility sind einreichberechtigt.

                                                                               Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation   3
Übersicht über die verfügbaren Instrumente

 Förderungs-/        Kurz­             maximale             Förderungs­         Laufzeit                 Kooperations­
 Finanzierungs­      beschreibung      Förderung /          quote               in Monaten               erfordernis
 instrument                            Finanzierung in €

 Kooperatives        Kooperatives      min. 100.000         max. 60 %,          max. 36                  ja
 F&E-Projekt (FFG)   F&E-Projekt       bis max. 1 Mio.      Details siehe
                     Experimentelle                         Instrumenten­
                     Entwicklung                            leitfaden

 Umweltförderung     Demonstrations-   min. 500.000         Max. 40 %           nicht                    nicht ­
 im Inland (KPC)     anlage von        bis max. 4 Mio       in Abhängigkeit     anwendbar                anwendbar
                     wesentlicher      abzüglich            der Maßnahme
                     Bedeutung für     FFG-Förderung
                     das Kooperative
                     F&E-Projekt

 F&E-Dienst­         Erfüllung eines   max. 120.000         Finanzierung        max. 12                  nein
 leistung (FFG)      vorgegebenen      zzgl. USt.           100 %
                     Ausschreibungs-
                     inhaltes

Übersicht über die Ausschreibungsschwerpunkte

 Ausschreibungsschwerpunkt             Zulässige Förder- und Finanzierungsinstrumente

 Themenfeld 1:                         Kooperatives F&E-Projekt Experimentelle Entwicklung;
 Zero Emission Güterverkehr            in Verbindung mit Umweltförderung im Inland

 Themenfeld 2:                         Kooperatives F&E-Projekt Experimentelle Entwicklung;
 Zero Emission Personenverkehr         in Verbindung mit Umweltförderung im Inland

 F&E-Dienstleistung:                   F&E-Dienstleistung
 Sicherheitsrelevante Fragen
 bei Unfallsituationen mit
 batterieelektrischen Fahrzeugen

                                                                              Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation   4
Budget – Fristen – Kontakt

 Weitere Information           Nähere Angabe(n)

 Budget gesamt                 7,7 Millionen € für Forschungsförderung und Demonstrationsanlagen

 Verpflichtendes Vorgespräch   Ein Vorgespräch bis 05.03.2021 ist für Kooperative F&E-Projekte verpflichtend.

 Einreichfrist                 09.04.2021, 12:00 Uhr

 Antragssprache                Deutsch

 Ansprechpersonen              Dagmar Weigel
                               Telefon: (0) 57755-5045
                               E-Mail: dagmar.weigel@ffg.at

                               Ursula Bodisch
                               Telefon: (0) 57755-5047
                               E-Mail: ursula.bodisch@ffg.at

 Information im Web            https://www.ffg.at/zero-emission-mobility-implementation/1.Ausschreibung

 Zum Einreichportal            https://ecall.ffg.at

                                                                              Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation   5
2.0 Das Förderprogramm
2.1           Strategische Ausrichtung
              und Ziele des Programms

Im Bereich der Elektromobilität gab es in den letzten                  Der Schwerpunkt liegt vorrangig auf jenen Themen­
Jahren rasante Fortschritte. Viele Entwicklungen stehen                bereichen, die eine rasche, flächendeckende Markt­
kurz vor der Markteinführung und erfordern als letzten                 einführung der Elektromobilität ermöglichen. Dabei
Schritt vor dem großflächigen Roll-Out einen letzten                   wird ein missionsorientierter und technologieneutraler
Entwicklungsschritt sowie eine Validierung der System-                 Ansatz verfolgt. Insofern werden Lösungen mit batterie­
lösung in größerem Maßstab in der Praxis. Österreich                   elektrischen, brennstoffzellen- und hochleistungs­
hat dank seiner innovativen Unternehmen sowie der                      kondensatorbasierten Technologien als gleichwertig
hervorragenden ForscherInnen eine wichtige Rolle                       förderungswürdig angesehen. Voraussetzung ist jedoch,
bei dieser Entwicklung gespielt.                                       dass es sich um 100%ige Zero Emission Lösungen2
                                                                       mit lokaler Emissionsfreiheit handelt.
Nun geht es darum diese Entwicklungsleistungen
möglichst rasch zu finalisieren, zeitnah auf den Markt                 Entsprechend der strategischen Ausrichtung des
zu bringen und damit einen Beitrag zur Reduktion                       Programms wurden die folgenden 4 Ziele definiert.
von Emissionen im Verkehrsbereich zu leisten. Daher                    Ein substanzieller Beitrag zu diesen Programmzielen
fokussiert das Programm Zero Emission Mobility                         ist Grundvoraussetzung für eine positive Evaluierung.
Implementation auf Lösungen mit einem TRL 7–9                          • Großfläche Demonstration und Praxiserprobung
und soll die Demonstration von Systemlösungen in                         innovativer Zero-Emission Technologien und
größerem Maßstab unterstützen. Wesentlich hierbei ist,                   ­Lösungen im Mobilitätssektor
dass auch noch eine Forschungskomponente gegeben                       • Beitrag zur Systemintegration und Marktüberleitung
ist. Diese kann auch in einer regionalen Innovation                       der demonstrierten Technologien und Lösungen
oder in Einzelaspekten der Systemlösung liegen. Damit                     sowie Aufbau nachhaltiger Geschäftsmodelle
positioniert sich das Programm ZEMI gezielt zwischen                   • Stärkung der Innovationsführerschaft österreichischer
dem Programm Zero Emission Mobility und den Pro-                          Unternehmen und Schaffung von neuen Geschäfts­
grammen der E-Mobilitätsoffensive 2019–2020 des                           feldern bzw. -potentialen für österreichische Akteure
BMK und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur                      • Beitrag zur Reduktion der Emissionen im
Überleitung von systemischen Lösungen aus der                             ­Verkehrs­bereich
Forschung in den Markt.

Im Rahmen von Zero Emission Mobility Implemen­                         2.2     Zusammenspiel mit anderen
tation werden konsortiale Demonstrationsprojekte                               Förderprogrammen
mit Forschungs- und Investitionsaspekten gefördert.
Bei den Projekten soll darauf geachtet werden, dass                    Abgrenzung zu themenrelevanten Programmen
die Lösungen zukunftssicher ausgelegt werden. D. h.                    Das Programm Zero Emission Mobility Implementation
dass zukünftige Entwicklung wie beispielsweise hohe                    positioniert sich bewusst zwischen dem Forschungs­
Durchdringungsraten, sich abzeichnende Technologie-                    programm Zero Emission Mobility und den Markt­
sprünge, Normen oder ähnliches in der Planung                          programmen der E-Mobilitätsoffensive 2019–2020
­bereits antizipiert werden.                                           des BMK welche gemeinsam mit der Fahrzeugs-
                                                                       und Zweiradindustrie sowie dem Sportfachhandel
                                                                       umgesetzt werden.

2
    Range Extender und PHEV sind daher nicht im Fokus des Programmes                     Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation   6
Bezug zu dem Programm Zero Emission Mobility                Bezug zu der Logistikförderung 2019–2023 des BMK
Zero Emission Mobility ist ein marktnahes F&E-Pro-          Im Fokus der Logistikförderung 2019–2023 des BMK
gramm mit Demonstrationskomponente. Im Rahmen               steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistik-
des Programms wird eine technologieneutrale Strategie       konzepte für alle Verkehrsträger zur Steigerung der
verfolgt. In diesem Sinne werden nicht technologische       Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterver-
Lösungswege vorgegeben, sondern vielmehr derzeitige         kehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Stand-
Schwächen der Elektromobilität (dies beinhaltet auch        ortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen
Wasserstofftechnologien) adressiert. Im Rahmen von          und ökologischen Nachhaltigkeit. Förderbar sind
Zero Emission Mobility werden konsortiale Forschungs-       Umsetzungsstudien, Demonstratoren und Pilotprojekte,
projekte gefördert, die eine klare Umsetzungsorientierung   die in enger Kooperation von (Logistik)unternehmen,
enthalten sowie über eine ausreichend breite und sich       öffentlichen Händen und weiteren Akteuren durch­
ergänzende PartnerInnenstruktur verfügen. Entlang           geführt werden. Weitere Informationen sind unter
der Innovationskette steht das Programm ZEM vor             https://www.schig.com/artikel/e6fc599e69-die-logistik-
dem Programm ZEMI. Somit könnten unter anderem              foerderung-des-bmk-2019-2023 verfügbar.
erfolgreiche Projekte aus ZEM im Rahmen von ZEMI
auch erstmalig groß­flächig demonstriert werden.            Darüber hinaus gibt es sowohl bei der Österreichi-
                                                            schen Forschungsgesellschaft mbH (FFG) sowie der
Bezug zu den Programmen der E-Mobilitätsoffensive           Kommunal­kredit Public Consulting (KPC) und der
2019–2020                                                   Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH
Die E-Mobilitätsoffensive 2019–2020 des BMK, welche         (SCHIG) relevante Förderangebote. Potentiellen Antrag-
gemeinsam mit der Fahrzeug- und Zweiradindustrie            stellerInnen wird empfohlen, sich mit oben genannten
sowie dem Sportfachhandel umgesetzt wird, fördert           Programmen und Initiativen auseinanderzusetzen
die Beschleunigung der Markteinführung der Elektro­         und frühzeitig das Gespräch mit den für sie relevanten
mobilität in Österreich durch mehrere Förderprogramme.      Programmverantwortlichen zu suchen.
Infrastruktur und Fahrzeuge, welche nicht Gegenstand
des Forschungs- bzw. Entwicklungs- oder direkten
Demonstrationsteiles von ZEMI-Projekten sind, sollen
primär über das Elektromobilität-Aktionspaket geför-
dert werden. Diese Förderungen sind direkt über die
Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zu beantragen.
Demonstrationsanlagen (im Sinne der Umweltförderung
Inland – UFI, z. B. Fahrzeuge, Infrastruktur), die direkt
im Zusammenhang mit der Entwicklung und Demonst-
ration stehen, können im Rahmen der gegenständlichen
Ausschreibung beantragt werden. Die Programme der
E-Mobilitätsoffensive 2019–2020 schließen entlang
der Innovationskette an Zero Emission Mobility
­Implementation an.

                                                                              Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation   7
3.0 Die Ausschreibung
3.1     Ziel der Ausschreibung

Die erste Ausschreibung „Zero Emission Mobility             Aufgrund der hohen Umsetzungsrelevanz der Aus-
Implementation“ hat das Ziel die schnelle und groß­         schreibung ist zu gewährleisten, dass ausreichend
flächige Ausrollung von Null-Emission Technologien          Umsetzungs- und Industriepartner im Konsortium
im Mobilitätssektor zu unterstützen. Aufbauend auf          vertreten sind. Weiters ist die Einbeziehung von Klein-
bisherigen Erkenntnissen, entwickelten Technologien         und Mittelunternehmen (KMU) oder Start-ups in die
und Lösungen sowie Pilotprojekten soll die Erprobung        Projekte erwünscht. Die Einbindung von internationalen
unter realen Einsatzbedingungen ermöglicht und die          Partnern und die Vernetzung zu bestehenden Initiativen
Weiterentwicklung in Richtung Markteinführung voran-        ist möglich. Die Demonstration muss in Österreich
getrieben werden. Dazu werden Forschungsprojekte            erfolgen.
mit Demonstrations- bzw. Implementierungscharakter
in den Themenfeldern Zero Emission Güterverkehr
und Zero Emission Personenverkehr unterstützt.                WICHTIG:
                                                              Im Projektantrag sind
Die Ausschreibung ist technologieneutral und missions­        • die Ausgangslage und der Stand der Entwicklungen
orientiert ausgelegt und fokussiert auf eine 100%ige            klar und wo möglich quantifiziert darzustellen.
Elektrifizierung und lokale Emissionsfreiheit. Daher          • die Ziele und der nach Projektende geplante
fokussiert die Ausschreibung auf Fahrzeuge mit Batterien,       weitere Marktrollout nachvollziehbar zu beschrei-
Brennstoffzellen oder Hochleistungskondensatoren                ben und zu quantifizieren (Kosten, Emissionen,
sowie die dafür notwendige Infrastruktur. Der Schwer-           Stückzahlen etc.).
punkt wird auf systemische, gesamthafte Lösungen
gelegt. Weiters ist das Potential zur Skalierbarkeit von
Lösungen und damit der Generierung eines Beitrages
zur Reduktion von Emissionen im Verkehrssektor sowie        3.2     Ausschreibungsschwerpunkte
die Schaffung von neuen Wertschöpfungspotentialen                   Implementierungsprojekte
für Österreichische Unternehmen wesentlich. Die
Weiterführung und großflächige Demonstration von            Projektanträge müssen eines der nachfolgenden
erfolgreich abgeschlossenen Zero Emission Mobility          Themenfelder adressieren. Die Kombination der
Projekten ist erwünscht.                                    ­Themenfelder ist möglich. Es wird jedoch eine Fokus­
                                                             sierung empfohlen um einen möglichst großen Output
Im Rahmen der Forschungsförderung kommt das                  sicherzustellen. Die in den nachfolgenden Punkten
Instrument „Kooperative F&E-Projekte der Experimen­          genannten Voraussetzungen müssen erfüllt werden.
tellen Entwicklung“ der FFG zur Anwendung. Für die
Förderung von Demonstrationsanlagen steht – bei             3.2.1   THEMENFELD 1:
entsprechendem Umwelteffekt – die Umweltförderung                   Zero Emission Güterverkehr
im Inland der KPC zur Verfügung. Gesamthaft müssen
geförderte Vorhaben einem Technologiereifegrad               Der Güterverkehr ist ein wesentlicher Faktor für
von 7–9 entsprechen und verpflichtend eine zumindest         CO₂-Emissionen im Verkehrsbereich. Folglich spielt
1 Jahr dauernde Demonstrationsphase beinhalten.             hier eine 100%ige Elektrifizierung (auch über Brenn­
Im Anschluss an das geförderte Vorhaben soll eine           stoffzellen/Hochleistungskondensatoren) eine
Überleitung in den Regelbetrieb angestrebt werden.          ­wichtige Rolle.

                                                                              Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation   8
Dabei werden alle Aspekte des Güterverkehrs – vom           Projekte müssen eine technische Innovationskomponente
Fahrzeug über die erforderliche Ladeinfrastruktur bis       enthalten, können aber darüber hinaus auch soziale
hin zu Nutzungsthematiken wie etwa Logistik- oder           und/oder organisatorische Innovationen entwickeln und
Geschäftsmodellen – adressiert. Weiters liegen Fragestel-   erproben (z. B. Geschäfts- und Betreibermodelle).
lungen der Energieaufbringung und Speicherung sowie
der Sektorintegration im Fokus dieses Themenfelds.
                                                            3.3     Allgemeine Anforderungen
Projekte müssen eine technische Innovationskomponente               an Implementierungsprojekte
enthalten, können aber darüber hinaus auch soziale
und/oder organisatorische Innovationen entwickeln und       Im Förderantrag sind konkret und quantifiziert die ge-
erproben (z. B. Geschäfts- und Betreibermodelle).           planten Ziele, die bis zum Projektende erreicht werden
                                                            sollen, anzugeben. Die Projekte müssen zwingend eine
Adressiert werden alle physischen Transportarten            zumindest 1 Jahr dauernde Demonstrationsphase
gemäß § 3 des KFG sowie ausgewählte Fahrzeuge für           enthalten. Die maximale Projektgesamtlaufzeit beträgt
Spezialanwendungen im Bau-, Bergbau-, und Tourismus­        3 Jahre. Im Anschluss an das geförderte Vorhaben soll
sektor die nicht unter § 3 KFG fallen. Voraussetzung        eine Überleitung in den Regelbetrieb angestrebt werden.
ist, dass die Fahrzeuge kabelungebunden betrieben
­werden können.                                             Im Rahmen der Projekte sollen zukünftige Entwick­
                                                            lungen wie beispielsweise Technologiesprünge, ein
3.2.2   THEMENFELD 2:                                       starker Anstieg von Durchdringungsraten bei Fahr­
        Zero Emission Personenverkehr                       zeugen, absehbare Normen, etc. soweit möglich
                                                            ­antizipiert und bei der Planung berücksichtigt werden.
Die zeitnahe Dekarbonisierung des straßengebundenen          Die diesbezüglichen Überlegungen sind im Projekt­
Personenverkehrs stellt eine große Herausforderung           antrag darzustellen.
dar. Daher werden im Rahmen dieses Schwerpunktes
marktnahe Lösungen mit entsprechendem Wachstums­            Der Schwerpunkt liegt auf Demonstrationsmaßnahmen
potenzial unterstützt, die einen wesentlichen Zielbeitrag   sowie der Erprobung und Validierung neuer oder ver-
zur Klimaneutralität 2040 leisten können.                   besserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
                                                            in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsen­
Die Einbindung von Zero-Emission Technologien               tativen Umfeld. Die Anpassung und Weiterentwicklung
(­Batterie, H2, Hochleistungskondensatoren) in das          von bereits bestehenden Lösungen an regional unter-
integrierte Mobilitätsystem steht im Fokus dieses           schiedliche Gegebenheiten (z. B. in einer Stadt oder
Themenfelds. Dabei können sowohl straßengebundene           entlang einer Verkehrsverbindung) ist ebenfalls förde-
ÖPNV-Lösungen (z. B. E-Busse) wie auch zweck- und           rungswürdig. Dabei ist wesentlich, dass der aktuelle
zielgruppenorientierte Serviceangebote (E-Mikro-ÖV,         Stand des Wissens/der Technik deutlich erweitert
E-Carsharing, E-Taxis) einen Beitrag leisten. Die Ein­      wird und ein Innovationssprung gegenüber bisherigen
bindung kann sowohl entlang eines Verkehrsnetzes            Projekten und Demonstrationen darstellbar ist.
oder an einem oder mehreren Mobilitätshub(s) (Bus­
haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen, Raststationen, etc.)     Wesentlich ist, dass ein zeitnahes Markpotential
erfolgen. Die reine Anschaffung von E-PKW ist nicht         mit möglichst großem Wachstumspotential und ein
Teil dieser Ausschreibung. Weiters liegen Fragestellungen   tragfähiges Geschäftsmodell nach der Förderperiode
der Energieaufbringung und Speicherung und der              dargestellt werden kann. Dies ist im Antrag entspre-
benötigten Infrastruktur sowie der Sektorintegration        chend darzustellen. Die (großflächige) Ausrollung
im Fokus dieses Themenfelds.                                von Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur ohne eine
                                                            darstellbare zeitnahe Nutzungsperspektive ist nicht
                                                            Teil dieser Ausschreibung.

                                                                               Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation   9
Im Rahmen dieses Programmes können jene Investiti-        3.4     F&E-Dienstleistung
onskosten unterstützt werden, die in einem direkten
Zusammenhang mit der Demonstrationsphase stehen,          Sicherheitsrelevante Fragen bei Unfallsituationen
also z. B. Fahrzeuge, die erforderlich sind um die        mit batterieelektrischen Fahrzeugen
Demonstrationsphase durchzuführen. Nicht-Ziel des
Programmes ist die reine Förderung von Fahrzeugen         Zielvorgaben
oder Infrastruktur(teilen), die in keinem ursächlichen    Für die Dekarbonisierung im Mobilitätssektor ist
Zusammenhang mit der Forschungsphase stehen.              die ­Umstellung auf E-Fahrzeuge eine notwendige
                                                          Voraussetzung. Die E-Mobilität wächst von Jahr zu
Projekte müssen eine Mindestförderhöhe von                Jahr stark an und wird sich auch in den nächsten
Euro 500.000,– übersteigen, dürfen aber eine maxi­        Jahren dynamisch entwickeln. Doch kommt es bei
male Förderhöhe von Euro 4.000.000,– nicht über­          dieser Antriebstechnologie zu sicherheitsrelevanten
steigen. Für diese Unter- und Obergrenze sind die         Fragestellungen, die bis dato noch nicht bzw. noch
Forschungs- und Investitionskosten (FFG-Teil und          nicht im großen Ausmaß erforscht wurden: Bei einem
KPC-Teil) gemeinsam zu betrachten. Bezüglich der          Brand eines E-Fahrzeugs sind noch viele Fragen offen.
Verteilung von Forschungs- und Investitionskosten         So kann es bei der Deformierung einer Batterie noch
gibt es keine strikte Vorgabe, jedoch wird von einem      nach mehreren Tagen zu wiederkehrenden Bränden
Forschungsanteil von etwa 30 bis 40 % sowie einem         und Explosionen kommen, wenn diese nicht fachgerecht
Investitionsanteil von etwa 60 bis 70 % ausgegangen.      nachbehandelt wird. Aber auch am Unfallort selbst ist
Die maximale Forschungsförderung je Projekt ist           der richtige Umgang mit dem Unfallfahrzeug wesentlich.
mit Euro 1.000.000,– begrenzt.                            Auch hier sind bei einer Bergung von verunfallten
                                                          E-Fahrzeugen noch viele Fragen offen.
Sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen, sollte
im Rahmen des Demonstrationsbetriebes sichergestellt      Mit steigenden Neuzulassungszahlen der Elektrofahr-
werden, dass die installierte Betankungs- und Lade­       zeuge steigt auch das Potential der möglichen Unfälle
infrastruktur auch von anderen VerkehrsteilnehmerInnen    und Brände. Je nachdem wo es zu einem Batteriebrand
genutzt werden kann.                                      kommt – sei es auf der Straße, in einem Tunnel oder
                                                          in einer Garage – gibt es unterschiedliche Rahmen­
Für die Demonstrationsphase ist ein Monitoring einzu-     bedingungen die bei einem Einsatz beachtet werden
richten um festzustellen, ob die angestrebten Zielwerte   müssen. So muss das Fahrzeug nach dem Unfall
erreicht werden und in welchen Bereichen weiteres         begutachtet werden, um die Schwere des Schadens
Verbesserungspotenzial liegt.                             und die Gefahr eines Folgebrandes abschätzen zu
                                                          können. Weitere Fragen ergeben sich beim Abtransport
Bei Wasserstoffprojekten sind nur jene Projekte zuläs-    des Fahrzeuges, bei der Zwischenlagerung des Gefah-
sig, die ausschließlich grünen Wasserstoff verwenden.     renguts und bei einem sachgemäßen Recycling bzw.
Die gegebenfalls hierfür notwendige Infrastruktur zur     einer Verwertung und Entsorgung. Wo und wie kann das
Wasserstoffgewinnung ist förderfähig.                     Fahrzeug gelagert werden bis keine Explosionsgefahr
                                                          mehr besteht? Welche Schritte sind bis zum Recycling/
Um KMU als mögliche Technologielieferanten einzu­         bis zur Entsorgung zu setzen? Neben den Fahrzeug­
beziehen, sollen diese im Projektkonsortium berück­       besitzerInnen und möglichen BeifahrerInnen gibt es
sichtigt werden. Projektanträge sollen daher eine         viele weitere Beteiligte, die im Falle eines Unfalles
über die jeweiligen Formalanforderungen der Förder­       dazu kommen (Einsatzkräfte, Straßenbetreiber, Trans-
instrumente hinausgehende Einbindung innovativer          portunternehmen, HV2-TechnikerInnen, Schredder-
KMU oder Start-ups nachweisen (Messgrößen: Anzahl         und Entsorgungsunternehmen, etc.).
der KMU, Kostenanteil der KMU im Projekt, Wissens­
transfer zu KMU).

                                                                            Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 10
Egal ob es beim Unfall zu einem Batteriebrand kommt         • Welche Auswirkungen haben verschiedene Um­
oder nicht, jede Situation bringt eigene Herausforderun-      gebungen bei einem Unfall? Die Rahmenbedingungen
gen mit sich. Der sachgemäße Umgang mit dem Unfall-           bei einem Unfall auf der Straße, in Tunnelanlagen
auto ist dabei von Bedeutung. Durch die Ausarbeitung          oder in einer Garage bzw. in Gebäuden sind unter-
möglicher Szenarien und daraus abgeleiteter Hand-             schiedlich und müssen daher getrennt betrachtet
lungsempfehlungen im Falle eines Unfalls, sollen die          werden. Z. B. werden für E-Unfallautos (aufgrund der
Rahmenbedingungen für zukünftige Fälle möglichst              Raumhöhe) eigene Abschleppfahrzeuge in Garagen
genau definiert werden, um die Prozesse für beteiligte        benötigt. Basierend auf der derzeitigen Gesetzeslage
Parteien zu verbessern und Lösungswege aufzuzeigen.           sind die unterschiedlichen Szenarien auf Basis
                                                              des Unfallortes auszuarbeiten und Sicherheitsvor­
Erwartete Ergebnisse                                          kehrungen sowie Handlungsempfehlung für die
Sofern möglich und zweckdienlich soll diese Studie            beteiligten Parteien abzuleiten.
auf bereits vorhandenen Ergebnissen und Projekten
aufbauen, wie beispielsweise die FFG Projekte BRAFA         • Welche Maßnahmen sind für die Demontage eines
(Brandauswirkungen von Fahrzeugen mit alternativen            verunfallten E-Fahrzeugs zu treffen, um einen Folge-
Antriebssystemen) und BEVITUN (Auswirkungen von               brand in der Batterie zu verhindern und einen konflikt­
Bränden mit Fahrzeugen alternativer Antriebssysteme           freien Abtransport zu gewährleisten. Welche Voraus-
und Kraftstoffe in Tunnelanlagen). In dieser Studie           setzungen müssen getroffen werden, um den Hürden
sollen insbesondere folgende Fragestellungen                  für ein Abschleppunternehmen entgegen zu wirken?
­beantwortet werden:                                          Was muss bei der Lagerung bis hin zur Verwertung
                                                              des E-Altfahrzeuges beachtet werden?
• Anhand von welchen Merkmalen kann ein verunfalltes
  Fahrzeug möglichst schnell in Bezug auf Antriebsart       • Wie kann ein vollständiges Netz an benötigter Lösch­
  und Batterietyp identifiziert werden, um eine geeignete     infrastruktur (mobile Löschkontainer, stationäre Beton­
  Methode der Bergung wählen zu können? Aktuell               mulden, etc.) in Österreich gewährleistet werden?
  bewährte und in Verwendung befindende Mittel zur            Wie wäre diese Löschinfrastruktur strategisch zu
  Unterstützung der Einsatzfahrzeuge, wie Unfallleit­         ­positionieren und wie müsste sie gesichert werden?
  faden der Feuerwehr und QR-Codes auf den Fahr­
  zeugen, sollen geprüft und eine mögliche Anpassung        • Wie können E-Altfahrzeuge klassifiziert werden,
  herausgearbeitet werden.                                    um ein sachgemäßes Recycling bzw. eine Verwertung
                                                              und Entsorgung sicherzustellen? Welche Abfall­
• Wie lässt sich die Beteiligung eines Akkus im Brand­        klassen ergeben sich (bei verunfallten und noch
  geschehen erkennen? Welche Arten von Deformationen          intakten E-Autos)? Welche Rücknahmeverordnungen
  bei Batterien gibt es und wie können diese mit dem          gibt es und wie stellt man sicher, wem die Batterie
  geringsten Risiko gesichert werden, um einen Brand          gehört (z. B. gehört sie bei einem Batterieleasing
  einzudämmen bzw. eine Explosion zu verhindern?              dem Hersteller)?
  Dafür ist eine Liste mit geeigneten Methoden (Ent-
  scheidungsbaum bzw. Prozess) und Schutzausrüstun-         • Welche Demontagemöglichkeiten für Batterien gibt
  gen für den sachgemäßen Umgang mit verunfallten             es? Wie wirkt sich der Grad der Deformierung auf
  E-Autos zu erstellen um eine Orientierungshilfe zu          die Entnahme des Akkus aus und welche Gefahren
  geben. Dies soll vor allem den Einsatzorganisationen        können dadurch entstehen? Was müssen die beteilig-
  und beteiligten Parteien in Gefahrensituationen helfen.     ten Parteien dabei beachten?

                                                                              Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 11
• Wie sieht ein Prozess bei einem verunfallten E-Fahr-      Schredder, Forschungseinrichtungen und andere
  zeug aus? Welche Parteien sind involviert? Was gibt       relevante Stakeholder) ausgearbeitet sowie Handlungs-
  es zu beachten? Wo sind noch offene Fragen die es         empfehlungen abgeleitet werden. Diese Studie soll
  zu klären gilt? Gibt es Schulungsbedarf bei den           eine Grundlage für die sicherheitstechnischen Frage-
  Einsatzkräften und anderen beteiligten Parteien?          stellungen bilden, welche vom verunfallten E-Fahrzeug
                                                            bis hin zur Verwertung entstehen. Darüber hinaus sollen
• Welche zusätzlichen Probleme und Schwierigkeiten          noch offene Fragen formuliert und benötigte gesetzliche
  können bei künftigen verunfallten E-Fahrzeugen            Anpassungen aufgelistet werden. Die Studie soll im
  auftreten (Straße, Tunnel und Garage)? Wie sieht          Zuge der Erarbeitung eng mit den betroffenen Parteien
  der Ist-Stand aus und wo gibt es in Zukunft noch          abgestimmt werden. Es wird erwartet, dass es im Zuge
  Regulierungsbedarf seitens der öffentlichen Hand?         der Studienerstellung zu einem Austausch mit den rele-
                                                            vanten Anspruchsgruppen und Expertenorganisationen
• Welche Sicherheitsaspekte sind bei Wasserstoff-­          kommt und auch insbesondere nationale Projekte sowie
  Brennstoffzellen-Fahrzeugen (FCEV) zu beachten            europäische Entwicklungen mit einbezogen werden. Die
  und inwiefern unterscheiden sich diese Fahrzeuge          Einbeziehung wissenschaftlicher Studienergebnisse aus
  hinsichtlich Prozess und Handhabe zu batterie­            Österreich und Europa für eine vergleichende Bewertung
  elektrischen Fahrzeugen (BEV)?                            wird vorausgesetzt.

Basierend auf den gesammelten Erkenntnissen und Vor-        Projektdauer
gängerprojekten sollen Abläufe und Prozesse für alle        Max. 12 Monate
beteiligten Parteien bei der Bergung und Verwertung des
E-Unfallfahrzeugs (z. B. Einsatzorganisationen wie Feuer­   Projektkosten
wehr sowie Hersteller, Abschlepper, HV2-Techniker,          Max. EUR 120.000,– zzgl. allfälliger USt.

                                                                               Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 12
4.0 Administratives
Die Abwicklung des Programmes ist zwischen der                                   Verwenden Sie die bereitgestellten Vorlagen und
Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft                                Ausschreibungsdokumente im Download Center:
(FFG) und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC)                             https://www.ffg.at/zero-emission-mobility-­
aufgeteilt. Forschungsleistungen werden von der FFG                              implementation/1.AS_downloadcenter
betreut und abgewickelt. Investitionsteile werden von
der KPC betreut und abgewickelt. Die beiden Organisati-                          Auf die Quantifizierung der Projektziele ist besonders
onen stimmen sich intern ab und tauschen bei Bedarf                              zu achten. Die in den Antragsformularen angegebenen
förderungsrelevante Daten aus. Die Antragssprache                                maximalen Seitenzahlen je Kapitel sind als zu beachtende
ist Deutsch.                                                                     Richtwerte anzusehen und nach Möglichkeit einzuhalten.

                                                                                 Förderungskonditionen, Ablauf der Einreichung und
4.1        Ausschreibungsdokumente                                               Förderungskriterien sind in den Instrumentenleitfäden
                                                                                 beschrieben.
Reichen Sie das Projekt ausschließlich elektronisch
via eCall unter der Webadresse https://ecall.ffg.at ein.
Der Projektantrag besteht aus:
• Projektbeschreibung – Upload im eCall (PDF)
• Online-Kostenplan – direkt im eCall einzugeben
• Optional: UFI Kostenformular – Upload im eCall (XLS)

Ausschreibungsdokumente

 Kooperatives F&E-Projekt                           Instrumentenleitfaden Kooperatives F&E-Projekt (PDF)
                                                    Projektbeschreibung Kooperatives F&E-Projekt (WORD)
                                                    Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf) (PDF)*

 Allgemeine Regelungen zu Kosten                    Kostenleitfaden 2.1 (Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten) (PDF)

 F&E-Dienstleistung                                 Instrumentenleitfaden F&E-Dienstleistung (PDF)
                                                    Inhalt des Anbotes (WORD)
                                                    Eidesstattliche Erklärung (im eCall)
                                                    Bietererklärung (im eCall)
                                                    Mustervertrag (PDF)

 * Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für Vereine, Einzelunternehmen und ausländische Unternehmen notwendig.
   In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der l­etzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

                                                                                                           Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 13
4.2     Verpflichtendes Vorgespräch                       Ergänzende Auskünfte
        für Projekte                                      Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschrie­
                                                          benen F&E-Dienstleistung sind ausschließlich spätes-
Die Einreichung eines Implementierungsprojektes im        tens 21 Tage vor Ablauf der Einreichfrist schriftlich
Rahmen dieser Ausschreibung erfordert zur Abklärung       per E-Mail an die FFG (dagmar.weigel@ffg.at) unter
der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes        Angabe der Absenderadresse (E-Mail) zu richten. Die
gemeinsames Vorgespräch mit MitarbeiterInnen des          Anfragen werden gesammelt und anonymisiert spätes-
Klima- und Energiefonds, des BMK sowie der Kommunal­      tens 11 Tage vor Ablauf der Einreichfrist beantwortet.
kredit Public Consulting (KPC) und der Forschungs­        Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht der Auftrag­
förderungsgesellschaft (FFG) bis spätestens 05.03.2021.   geber die Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss
Die AntragstellerInnen haben rechtzeitig mit der FFG      auf den/die Fragesteller/in nicht möglich ist. Die Fragen
Kontakt aufzunehmen, um dieses Vorgespräch zu             und Antworten werden auf den Webseiten von Klima-
vereinbaren. Das Vorgespräch dient der optimalen          und Energiefonds und FFG veröffentlicht. Nach diesem
Betreuung der EinreicherInnen bei der Erstellung des      Termin ist die Möglichkeit der Fragestellung nicht
­Projektantrages. Wird ein Projektantrag ohne erfolgtes   mehr gegeben. Der Klima- und Energiefonds und die
 Vorgespräch eingebracht, so wird der Antrag aus          FFG geben im Vorfeld keine Stellungnahmen zur
 formalen Gründen abgelehnt.                              Bewertung der Einreichung ab.

4.3     F&E-Dienstleistung                                4.4     Umweltförderung abgewickelt durch die
                                                                  Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Vergabe
von ­Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen         Investitionsteile von Projekten werden über die KPC
(Instrument „F&E-Dienstleistung“) um Finanzierungen       abgewickelt. Basis hierfür sind die Bestimmungen für
gemäß Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabe­          Demonstrationsanlagen der KPC unter Verwendung der
gesetz 2018 und somit um ein Bieterverfahren handelt.     Förderungsrichtlinien der „Umweltförderung im Inland“
Für das Instrument F&E-Dienstleistung gilt als Auftrag-   (UFI). Demonstrationsanlagen, für die im Rahmen des
geber der Klima- und Energiefonds. Die Förderagentur      Programms „Zero Emission Mobility Implementation“
FFG agiert im Namen und auf Rechnung des Klima-           eine ergänzende Umweltförderung bei der KPC bean-
und Energiefonds.                                         tragt wird, müssen für das beantragte Projekt von
                                                          wesentlicher Bedeutung sein. Ebenso müssen die
Mit Einreichung eines Angebots erklärt sich der Bieter    Forschungs- und Entwicklungsarbeiten die Vorausset-
mit dem Inhalt des vorliegenden Leitfadens sowie der      zung für die Investition, für die die ergänzende Umwelt-
übrigen verfahrensgegenständlichen Ausschreibungs­        förderung beantragt wird, bilden. Demonstrationsanlagen
unterlagen vollumfänglich einverstanden.                  im Sinne der Richtlinie für die Umweltförderung im
                                                          Inland zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standard­
Ist ein/e (Sub-)Unternehmer in mehreren Angeboten         technologien hinausgehen. Sie dienen der Erprobung
genannt (Mehrfachbeteiligung), führt dies zum Aus­        bzw. Einführung neuer oder wesentlich verbesserter
scheiden aller betroffenen Angebote, wenn von             Technologien. Die Demonstrationsanlage baut auf den
­einer Wettbewerbsbeschränkung bzw. -verfälschung         Forschungstätigkeiten auf. Der damit zu erwartende
 ­aus­zugehen ist.                                        Umwelteffekt (eine Reduktion von Luftemissionen, Lärm

                                                                             Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 14
oder gefährlichen Abfällen, eine Reduktion des Energie-      Folgende ergänzende Informationen sind bei der
verbrauchs, eine innovative Bereitstellung von erneuer-      Antragstellung erforderlich:
barer Energie) ist einschätzbar und muss als Vorausset-      • Anlagenkosten, aufgegliedert nach Gewerken/­
zung für eine Förderung auch quantifizierbar sein. Es          Positionen; Montagekosten; Planungskosten
sind nur jene Anteile der Investition förderungsfähig, die   • Bei Drittleistungen sind Angebote notwendig
unmittelbar zur Erzielung des Umwelteffekts notwendig          (­diese müssen spätestens zum Zeitpunkt der
sind und dazu beitragen. Kosten, die in keinem bzw.            Endabrechnung vorliegen).
nur mittelbarem Zusammenhang mit dem Umwelteffekt            • Nachvollziehbare Darstellung und quantitative
stehen, können nicht gefördert werden.                         ­Prognose des Umwelteffekts – die Darstellung des
                                                                Umwelteffekts erfolgt als Gegenüberstellung der
Förderbasis sind die umweltrelevanten Mehrinvestitions­         Demonstrationsanlage zur bestehenden Situation
kosten (förderungsfähige Kosten abzüglich etwaiger              bzw. zu einer Referenzanlage, die mit konventionellen
Referenzkosten – sofern bei Demonstrationsanlagen               Technologien dieselbe Leistung erbringt (Beispiel:
Standardanlagen gegenüberstellbar sind) gemäß                   Gegenüberstellung des Energieverbrauchs aufgeteilt
Förderungsrichtlinien der Umweltförderung im Inland.            auf die jeweiligen Energieträger in MWh pro Jahr
Wird im Rahmen des ggstl. Programms keine Förderung             vor und nach Umsetzung der Demonstrationsanlage).
für Demonstrationsanlagen beantragt oder gewährt,            • Darstellung der Realisierbarkeit und des Markt­
so ist eine spätere Einreichung bei anderen Förder­             potenzials der Demonstrationsanlage.
programmen und bei anderen Förderstellen (Wirt-              • Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit operativen
schaftsförderung – Austria Wirtschaftsservice [AWS],            Kosten und Gewinnen der Demonstrationsanlage
Umweltförderung – KPC) unter Berücksichtigung                   im Vergleich zur bestehenden Situation bzw. zu
der jeweiligen Förderbedingungen möglich.                       einer Referenzanlage ist zu erstellen.

                                                              Liegen zum Zeitpunkt der Einreichung noch keine
4.5     Antragstellung                                       I­nformationen über den genauen Umwelteffekt und
                                                              die Kosten der Demonstrationsanlage vor, sind nach­
Die Antragstellung erfolgt in Form EINES Projektantrags,      vollziehbar dargestellte Schätzungen vorzulegen.
der bei der FFG einzureichen ist. Dazu
• sind im Anhang der Projektbeschreibung des F&E-­
  Anteils (pdf.-Dokument) die geplanten Demonstrations­      4.6     Weiterer Ablauf nach der Einreichung
  anteile, die über die KPC gefördert werden sollen, im
  Detail anzuführen. Die zusätzlichen Spezifikationen        Weiterer Ablauf nach Einreichung
  sollen eine technische Beurteilung der Demonstrations­     Informationen zum Projektauswahlverfahren nach
  anteile sowie eine Beurteilung der zu erwartenden          Einreichung der Projektanträge sind den Instrumenten-
  Umwelteffekte durch die KPC ermöglichen.                   leitfäden (siehe 4.1) zu entnehmen. Neben der Beurtei-
• ist im eCall neben der Projektbeschreibung (pdf.-Doku-     lung durch eine Jury wird der Projektantrag auch an die
  ment) und sonstigen etwaigen Anhängen zusätzlich           Kommunalkredit Public Consulting GmbH zur Bearbei-
  ein Kostenplan (Excel-File) für den Demonstrationsteil     tung übermittelt. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen
  hochzuladen.                                               und die Ausarbeitung eines Fördervorschlages für den
                                                             Investitionskostenanteil erfolgt durch die ExpertInnen
                                                             der KPC.

                                                                                Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 15
Wenn erforderlich, werden die AntragstellerInnen zur            Weitere Informationen zur Umweltförderung finden
Nachreichung von Informationen direkt von der jeweils           sich unter:
zuständigen Abwicklungsstelle kontaktiert.                      www.umweltfoerderung.at/betriebe/sonstige-
                                                                umweltschutzmassnahmen-laermschutz-
Bei Förderzusage werden zwei Förderverträge erstellt:           demonstrationsanlagen und
• Fördervertrag der FFG für F&E-relevante Kosten                www.umweltfoerderung.at/betriebe
• Förderungsvertrag der KPC für Investitionskosten
  gemäß Umweltförderung im Inland

Abgrenzung der beantragbaren Kosten

  Experimentelle Entwicklung FFG                                Demonstrationsanlage KPC

  „Experimentelle Entwicklung“ bezeichnet den Erwerb,           Demonstrationsanlagen im Sinne der Richtlinie für die
  die Kombination, die Formung und die Verwendung               Umweltförderung im Inland sind Anlagen mit sehr hohem
  vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaft­      innovativem Charakter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass
  licher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertig-     sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen
  keiten zur Erarbeitung von Plänen und Vorkehrungen oder       zur Erprobung bzw. Einführung neuer oder wesentlich
  Konzepten für neue, veränderte oder verbesserte Produkte,     verbesserter Technologien.
  Verfahren oder Dienstleistungen.                              Die Förderung einer Demonstrationsanlage im Rahmen der
  Dazu zählen auch andere Tätigkeiten zur Definition, Planung   Zero Emission Mobility Implementation durch die KPC setzt
  und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienst-       darüber hinaus voraus, dass die Demonstrationsanlage
  leistungen sowie auch die Erstellung von Entwürfen,           direkt auf den Forschungstätigkeiten innerhalb des ein­
  Zeichnungen, Plänen und anderem Dokumentationsmaterial,       gereichten Forschungsprojekts aufbaut. Der damit zu
  soweit dies nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist.        erwartende Umwelteffekt ist einschätzbar und quantifizier-
                                                                bar. Förderfähig sind Investitionen, die für die Erreichung
                                                                des Umwelteffektes unmittelbar notwendig sind.

Soweit die geförderte Maßnahme als Endenergiever-               ­ aßnahmen durch verpflichtete Dritte, insbesondere
                                                                M
brauchseinsparung im Sinne des Bundes-Energie­                  durch Übertragung durch die Fördernehmerin/den
effizienzgesetzes (EEffG) anrechenbar ist, wird diese           Fördernehmer zum Zweck der Anrechnung auf Indivi­
aliquot zur gewährten Förderung dem Klima- und                  dualverpflichtungen gemäß § 10 EEffG, ist nur für jenen
Energiefonds als strategische Maßnahme gemäß                    Teil der Projektkosten zulässig, der die Förderung des
§ 5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise               Klima- und Energiefonds übersteigt.
oder gänzliche Geltendmachung der anrechenbaren

                                                                                    Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 16
5.0 Rechtliche Aspekte
5.1     Datenschutz und Vertraulichkeit                   5.2     Rechtsgrundlage

Die FFG ist zur Geheimhaltung von Firmen- und             Als Rechtsgrundlagen kommen folgende Richtlinien
­Projektinformationen gesetzlich verpflichtet – nach      zur Anwendung:
 § 9 Abs 4 Österreichische Forschungsförderungsgesell-    • Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich – techni-
 schaft mbH-­Errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004.        schen Forschung, Technologieentwicklung und
 Geheim­haltungspflicht besteht auch für externe Ex­        Innovation (FTI – Richtlinie 2015) Themen-FTI-RL.
 pertInnen, welche die Projekte beurteilen. Zur Geheim-   • Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung
 haltung von Firmen- und Projektinformationen ist auch      im Inland idgF
 die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
 verpflichtet.                                            Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwick-
                                                          lungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand
Personenbezogene Daten werden nach Art 6 ff DSGVO         § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet.
(EU) 2016/679 verarbeitet
• zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, denen        Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils
  FFG, KPC und Klimafonds unterliegen, (Art. 6 Abs 1      ­geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht
  lit c DSG-VO)                                            ausschlaggebend. Hilfestellung zur Einstufung finden
• soweit keine rechtliche Verpflichtung besteht, zur       Sie unter: www.ffg.at/recht-finanzen/rechtliches_­
  Wahrnehmung berechtigter Interessen der FFG, der         service_KMU
  KPC und des Klimafonds (Art. 6 Abs. 1 lit f DSG-VO),     Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils
  nämlich dem Abschluss und der Abwicklung des             ­geltenden Fassung anzuwenden.
  Fördervertrages sowie zu Kontrollzwecken.

Im Rahmen dieser Verwendung kann es dazu kommen,          5.3     Veröffentlichung der Förderzusage
dass die Daten insbesondere an Organe und Beauf­
tragte des Rechnungshofes, dem Bundesministerium          Im Fall einer positiven Förderentscheidung behält sich
für Finanzen und der EU übermittelt oder offengelegt      der Klima- und Energiefonds das Recht vor, den Namen
werden müssen. Des Weiteren steht auch die Möglich-       der FörderwerberInnen, die Tatsache einer zugesagten
keit der Transparenzportalabfrage gemäß § 32 Abs 5        Förderung, den Fördersatz, die Förderhöhe sowie den
TDBG 2012 zur Verfügung.                                  Titel des Projekts und eine Kurzbeschreibung zu ver­
                                                          öffentlichen, um dem berechtigten Interesse des Klima-
Alle eingereichten Projektanträge werden nur den mit      und Energiefonds zur Sicherstellung von Transparenz
der Abwicklung dieser FTI-Initiative betrauten Personen   im Förderwesen zu entsprechen (Art. 6 Abs 1 lit f DSG-VO).
sowie dem Programmeigentümer zur Einsicht vorgelegt.
Alle beteiligten Personen sind zur Vertraulichkeit
verpflichtet.

                                                                             Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 17
5.4      Open Access – Hinweise zur Publikation

Entsprechend der allgemeinen Ziele und Aufgaben des          Um die Wirkung des Programms zu erhöhen, sind
Klima- und Energiefonds, definiert in § 1 und § 3 des        die Sichtbarkeit und leichte Verfügbarkeit der inno­
Klima- und Energiefondsgesetzes und der speziellen           vativen Ergebnisse ein wichtiges Anliegen. Daher
Charakteristik dieses Förderprogrammes, welches              werden nachdem Open-Access-Prinzip möglichst alle
besonders auch auf die Veröffentlichung von Projekt-         Projekt­ergebnisse dieser FTI-Initiative vom Klima-
und Kontaktdaten zur Verbreitung der Projektergebnisse       und Energiefonds publiziert und zugänglich gemacht.
abzielt und der Empfehlung der Europäischen Kommis-          Um die Projekt­ergebnisse gut und verständlich aufzu­
sion (2012/417/EU) zu Open Access entsprechend               bereiten, werden Hinweise für die Öffentlichkeitsarbeit
werden bei dieser Ausschreibung die geförderten              zu Projekten, die im Rahmen Ausschreibung gefördert
Projekte und deren Ergebnisse der Öffentlichkeit zur         und durchgeführt werden, in einem „Leitfaden zur
Verfügung gestellt. Davon ausgenommen sind vertrau­          Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeits­
liche Inhalte (z. B. im Zusammenhang mit Patentan­           arbeit“ zur Verfügung gestellt. Dieser Leitfaden ist
meldungen). Die Fördernehmerin/der Fördernehmer              gleichermaßen Vertrags­bestandteil.
ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die zur Veröffent­
lichung an den Klima- und Energiefonds übermittelten
Berichte keinerlei sensible Daten (Art 9 DSG-VO) oder
personenbezogene Daten über strafrechtliche Verur­
teilungen und Straftaten (Art 10 DSG-VO) enthalten.

Außerdem ist die Fördernehmerin/der Fördernehmer
verpflichtet, sicherzustellen, dass alle sonstigen Zu­
stimmungen und Genehmigungen Dritter eingeholt
sind (insb. Bildrechte), die für eine Zulässigkeit der
Veröffentlichung durch den Klima- und Energiefonds
erforderlich sind und den Klima- und Energiefonds
diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Da ein
wesentlicher Förderzweck dieses Förderprogrammes
die Dissemination der Projektergebnisse ist, veröffent-
licht der Klima- und Energiefonds diese Projektergeb-
nisse und Projektinformationen, um seinem berechtig-
ten Interesse an Transparenz im Förderwesen sowie
der Erfüllung der Ziele des Klima- und Energiefonds
(§ 1 und § 3 des Klima- und Energiefondsgesetzes)
zu entsprechen (Art. 6 Abs 1 lit. f DSG-VO).

                                                                                Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 18
6.0 Kontakt
Programmleitung                            Programmabwicklung

Klima- und Energiefonds                    Österreichische
Gumpendorfer Straße 5/22, 1060 Wien        Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Mag. Gernot Wörther                        Bereich „Thematische Programme“
Telefon: +43 1 585 03 90 24                Sensengasse 1, 1090 Wien
E-Mail: gernot.woerther@klimafonds.gv.at
www.klimafonds.gv.at                       DI Dagmar Weigel, MSc
                                           Telefon: +43 5 7755-5045
                                           E-Mail: dagmar.weigel@ffg.at

                                           DI Ursula Bodisch
                                           Telefon: +43 57755-5047
                                           E-Mail: ursula.bodisch@ffg.at
                                           www.ffg.at

                                           Kommunalkredit Public Consulting GmbH
                                           Türkenstrasse 9, 1090 Wien
                                           DI Wolfgang Löffler, MSc
                                           Telefon: +43 1 31 6 31-220
                                           E-Mail: w.loeffler@kommunalkredit.at
                                           www.public-consulting.at

                                                            Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 19
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