Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation - Klima- und ...
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Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation Jahresprogramm 2020 Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds zur Unterstützung der Umsetzung des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans für Österreich sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 Wien, Oktober 2020
Inhalt Vorwort 2 1.0 Das Wichtigste in Kürze 3 2.0 Das Förderprogramm 6 2.1 Strategische Ausrichtung und Ziele des Programms 6 2.2 Zusammenspiel mit anderen Förderprogrammen 6 3.0 Die Ausschreibung 8 3.1 Ziel der Ausschreibung 8 3.2 Ausschreibungsschwerpunkte Implementierungsprojekte 8 3.2.1 THEMENFELD 1: Zero Emission Güterverkehr 8 3.2.2 THEMENFELD 2: Zero Emission Personenverkehr 9 3.3 Allgemeine Anforderungen an Implementierungsprojekte 9 3.4 F&E-Dienstleistung 10 4.0 Administratives 13 4.1 Ausschreibungsdokumente 13 4.2 Verpflichtendes Vorgespräch für Projekte 14 4.3 F&E-Dienstleistung 14 4.4 Umweltförderung abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) 14 4.5 Antragstellung 15 4.6 Weiterer Ablauf nach der Einreichung 15 5.0 Rechtliche Aspekte 17 5.1 Datenschutz und Vertraulichkeit 17 5.2 Rechtsgrundlage 17 5.3 Veröffentlichung der Förderzusage 17 5.4 Open Access – Hinweise zur Publikation 18 6.0 Kontakt 19 Impressum 20 Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 1
Vorwort Die österreichische Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen und Vorreiter im Klimaschutz in Europa zu werden. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen muss es, neben vielen anderen Maßnahmen, auch im Verkehrssektor zu einer raschen Transformation hin zu Zero Emission Antriebssystemen kommen. Österreich hat hierfür dank seiner innovativen Unternehmen und hervorragenden Forscher*innen eine sehr gute Ausgangslage. In den letzten Jahren wurden im Rahmen der Forschungsprogramme des Klima- und Energiefonds sowie des BMKs viele notwendige Aspekte der Elektromobilität erforscht und bis zur erstmaligen Demonstration entwickelt. Dies betrifft nicht nur den klassischen PKW sondern auch größere Fahrzeuge wie Busse, LKWs oder Spezialfahrzeuge sowie die dazu erforderliche Infrastruktur. Nun geht es darum, den letzten Schritt zu gehen und die Innovationen in die Implementierung, also auf die Straße zu bringen. Hierzu soll das Programm Zero Emission Implementation einen wesentlichen Beitrag leisten. Das Programm positioniert sich bewusst zwischen bestehenden Forschungs- und Marktanreizprogrammen. Hiermit soll eine Unterstützung zur Überbrückung des wohlbekannten „Tals des Todes“, das am Ende von erfolg reichen Forschungsprojekten oftmals lauert, geleistet werden. Dies ermöglicht Innovationen schneller auf den Markt zu bringen, einen signifikanten Reduktionsbeitrag bei den CO₂-Emissionen zu leisten und nicht zuletzt die Automobilindustrie bei der bereits laufenden und unausweichlichen Transformation hin zu nachhaltigen Antriebssystemen zu unterstützten. Vor diesem Hintergrund hat der Klima- und Energiefonds das Programm Zero Emission Implementation ins Leben gerufen. In den beiden Themenfeldern Zero Emission Güterverkehr sowie Zero Emission Personenverkehr können Projekte mit einem TRL1 von 7–9 mit kleinem Forschungsteil und einer verpflichtenden 1-jährigen Demonstrations- phase eingereicht werden. Technologieneutralität, Missionsorientierung und die systemische Perspektive bilden dabei den Rahmen des Programmes. Weiters wird eine praxisrelevante F&E-Dienstleistung zu Fragen bezüglich Unfallsituationen mit batterieelektrischen Fahrzeugen ausgeschrieben. Wir laden Sie ein, Ihr innovatives Projekt einzureichen und freuen uns, wenn dieses die Weiterentwicklung der Elektromobilität in Richtung Markteinführung unterstützt und damit auch den Technologiestandort Österreich stärkt! Theresia Vogel Ingmar Höbarth Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Klima- und Energiefonds 1 TRL = Technology Readiness Level Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 2
1.0 Das Wichtigste in Kürze Um die von der österreichischen Bundesregierung Projekte können in den beiden Themenfelder Zero avisierte Klimaneutralität 2040 zu erreichen bedarf es Emission Güterverkehr sowie Zero Emission Personen- der schnellen Implementierungen von Null-Emission verkehr eingereicht werden. Projekte müssen eine Technologien im Mobilitätssektor. Die Forschung hat technische Innovationskomponente enthalten, können im Bereich der Elektromobilität in den letzten Jahren darüber hinaus aber auch soziale und/oder organisa große Fortschritte erzielt und viele Aspekte des Systems torische Innovationen entwickeln und erproben. Eine Elektromobilität stehen kurz vor der Markteinführung 1 Jahr dauernde Demonstrationsphase sowie bei Wasser und erfordern als letzten Entwicklungsschritt die stoffprojekten der Einsatz von grünem Wasserstoff sind großflächige Demonstration und Validierung von verpflichtend. Weiters wird eine F&E-Dienstleistung Systemlösungen in größerem Maßstab in der Praxis. zu sicherheitsrelevanten Fragen bei Unfallsituationen Dadurch soll die Marktüberleitung von erfolgreichen mit batterieelektrischen Fahrzeugen ausgeschrieben. Forschungsergebnissen beschleunigt und ein Beitrag Die Antragssprache ist Deutsch. zur Überbrückung des klassischen „Tals des Todes“ geleistet werden. Weiters soll die österreichische Projekte müssen eine Mindestförderhöhe von Automobilindustrie bei der erforderlichen und rasch Euro 500.000,– übersteigen, dürfen aber eine maxi stattfindenden Transformation unterstützt werden. male Förderhöhe von Euro 4.000.000,– nicht über steigen. Für diese Unter- und Obergrenze sind die Daher werden im Rahmen des Programmes konsor Forschungs- und Investitionskosten (FFG-Teil und tiale Demonstrationsprojekte mit Forschungs- und KPC-Teil) gemeinsam zu betrachten. Bezüglich der Innovationsaspekten mit einem TRL von 7–9 gefördert. Verteilung von Forschungs- und Investitionskosten Das Programm ist technologieneutral und missions gibt es keine strikte Vorgabe, jedoch wird von einem orientiert ausgelegt. Daher werden Lösungen mit Forschungsanteil von etwa 30 bis 40 % sowie einem batterieelektrischen, brennstoffzellen- und hoch Investitionsanteil von etwa 60 bis 70 % ausgegangen. leistungskondensatorbasierten Technologien als Die maximale Forschungsförderung je Projekt ist gleichwertig angesehen. Dabei ist jedoch zu beachten, mit Euro 1.000.000,– begrenzt. dass nur 100 % Null-Emission Lösungen mit lokaler Emissionsfreiheit zulässig sind. Der Schwerpunkt Die Projekte müssen konkrete und quantifizierte Ziele sollte vorrangig auf jenen Bereichen liegen die im Rahmen der Einreichung angeben. Weiters ist ein eine rasche, flächendeckende Markteinführung der realistisches, zeitnahes Marktpotential mit möglichst Elektromobilität und damit verbunden eine rasche großen Wachstumschancen sowie ein tragfähiges Emissionsreduktion ermöglichen. Geschäftsmodell nach der Förderperiode darzustellen. Das Programm Zero Emission Mobility Implementation Die Einreichung von Projektanträgen ist ausschließlich positioniert sich bewusst zwischen dem Forschungs via eCall (https://ecall.ffg.at) möglich und hat vollständig programm Zero Emission Mobility und den Marktpro- und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist am grammen der E-Mobilitätsoffensive 2019–2020 des BMK, 09.04.2021, 12:00 Uhr zu erfolgen. welche gemeinsam mit der Fahrzeugs- und Zweirad industrie sowie dem Sportfachhandel umgesetzt werden. Im Rahmen der Ausschreibung steht Fördervolumen Erfolgreich abgeschlossene Projekte des Programmes von 7,7 Mio. EUR zur Verfügung. Zero Emission Mobility sind einreichberechtigt. Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 3
Übersicht über die verfügbaren Instrumente Förderungs-/ Kurz maximale Förderungs Laufzeit Kooperations Finanzierungs beschreibung Förderung / quote in Monaten erfordernis instrument Finanzierung in € Kooperatives Kooperatives min. 100.000 max. 60 %, max. 36 ja F&E-Projekt (FFG) F&E-Projekt bis max. 1 Mio. Details siehe Experimentelle Instrumenten Entwicklung leitfaden Umweltförderung Demonstrations- min. 500.000 Max. 40 % nicht nicht im Inland (KPC) anlage von bis max. 4 Mio in Abhängigkeit anwendbar anwendbar wesentlicher abzüglich der Maßnahme Bedeutung für FFG-Förderung das Kooperative F&E-Projekt F&E-Dienst Erfüllung eines max. 120.000 Finanzierung max. 12 nein leistung (FFG) vorgegebenen zzgl. USt. 100 % Ausschreibungs- inhaltes Übersicht über die Ausschreibungsschwerpunkte Ausschreibungsschwerpunkt Zulässige Förder- und Finanzierungsinstrumente Themenfeld 1: Kooperatives F&E-Projekt Experimentelle Entwicklung; Zero Emission Güterverkehr in Verbindung mit Umweltförderung im Inland Themenfeld 2: Kooperatives F&E-Projekt Experimentelle Entwicklung; Zero Emission Personenverkehr in Verbindung mit Umweltförderung im Inland F&E-Dienstleistung: F&E-Dienstleistung Sicherheitsrelevante Fragen bei Unfallsituationen mit batterieelektrischen Fahrzeugen Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 4
Budget – Fristen – Kontakt Weitere Information Nähere Angabe(n) Budget gesamt 7,7 Millionen € für Forschungsförderung und Demonstrationsanlagen Verpflichtendes Vorgespräch Ein Vorgespräch bis 05.03.2021 ist für Kooperative F&E-Projekte verpflichtend. Einreichfrist 09.04.2021, 12:00 Uhr Antragssprache Deutsch Ansprechpersonen Dagmar Weigel Telefon: (0) 57755-5045 E-Mail: dagmar.weigel@ffg.at Ursula Bodisch Telefon: (0) 57755-5047 E-Mail: ursula.bodisch@ffg.at Information im Web https://www.ffg.at/zero-emission-mobility-implementation/1.Ausschreibung Zum Einreichportal https://ecall.ffg.at Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 5
2.0 Das Förderprogramm 2.1 Strategische Ausrichtung und Ziele des Programms Im Bereich der Elektromobilität gab es in den letzten Der Schwerpunkt liegt vorrangig auf jenen Themen Jahren rasante Fortschritte. Viele Entwicklungen stehen bereichen, die eine rasche, flächendeckende Markt kurz vor der Markteinführung und erfordern als letzten einführung der Elektromobilität ermöglichen. Dabei Schritt vor dem großflächigen Roll-Out einen letzten wird ein missionsorientierter und technologieneutraler Entwicklungsschritt sowie eine Validierung der System- Ansatz verfolgt. Insofern werden Lösungen mit batterie lösung in größerem Maßstab in der Praxis. Österreich elektrischen, brennstoffzellen- und hochleistungs hat dank seiner innovativen Unternehmen sowie der kondensatorbasierten Technologien als gleichwertig hervorragenden ForscherInnen eine wichtige Rolle förderungswürdig angesehen. Voraussetzung ist jedoch, bei dieser Entwicklung gespielt. dass es sich um 100%ige Zero Emission Lösungen2 mit lokaler Emissionsfreiheit handelt. Nun geht es darum diese Entwicklungsleistungen möglichst rasch zu finalisieren, zeitnah auf den Markt Entsprechend der strategischen Ausrichtung des zu bringen und damit einen Beitrag zur Reduktion Programms wurden die folgenden 4 Ziele definiert. von Emissionen im Verkehrsbereich zu leisten. Daher Ein substanzieller Beitrag zu diesen Programmzielen fokussiert das Programm Zero Emission Mobility ist Grundvoraussetzung für eine positive Evaluierung. Implementation auf Lösungen mit einem TRL 7–9 • Großfläche Demonstration und Praxiserprobung und soll die Demonstration von Systemlösungen in innovativer Zero-Emission Technologien und größerem Maßstab unterstützen. Wesentlich hierbei ist, Lösungen im Mobilitätssektor dass auch noch eine Forschungskomponente gegeben • Beitrag zur Systemintegration und Marktüberleitung ist. Diese kann auch in einer regionalen Innovation der demonstrierten Technologien und Lösungen oder in Einzelaspekten der Systemlösung liegen. Damit sowie Aufbau nachhaltiger Geschäftsmodelle positioniert sich das Programm ZEMI gezielt zwischen • Stärkung der Innovationsführerschaft österreichischer dem Programm Zero Emission Mobility und den Pro- Unternehmen und Schaffung von neuen Geschäfts grammen der E-Mobilitätsoffensive 2019–2020 des feldern bzw. -potentialen für österreichische Akteure BMK und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur • Beitrag zur Reduktion der Emissionen im Überleitung von systemischen Lösungen aus der Verkehrsbereich Forschung in den Markt. Im Rahmen von Zero Emission Mobility Implemen 2.2 Zusammenspiel mit anderen tation werden konsortiale Demonstrationsprojekte Förderprogrammen mit Forschungs- und Investitionsaspekten gefördert. Bei den Projekten soll darauf geachtet werden, dass Abgrenzung zu themenrelevanten Programmen die Lösungen zukunftssicher ausgelegt werden. D. h. Das Programm Zero Emission Mobility Implementation dass zukünftige Entwicklung wie beispielsweise hohe positioniert sich bewusst zwischen dem Forschungs Durchdringungsraten, sich abzeichnende Technologie- programm Zero Emission Mobility und den Markt sprünge, Normen oder ähnliches in der Planung programmen der E-Mobilitätsoffensive 2019–2020 bereits antizipiert werden. des BMK welche gemeinsam mit der Fahrzeugs- und Zweiradindustrie sowie dem Sportfachhandel umgesetzt werden. 2 Range Extender und PHEV sind daher nicht im Fokus des Programmes Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 6
Bezug zu dem Programm Zero Emission Mobility Bezug zu der Logistikförderung 2019–2023 des BMK Zero Emission Mobility ist ein marktnahes F&E-Pro- Im Fokus der Logistikförderung 2019–2023 des BMK gramm mit Demonstrationskomponente. Im Rahmen steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistik- des Programms wird eine technologieneutrale Strategie konzepte für alle Verkehrsträger zur Steigerung der verfolgt. In diesem Sinne werden nicht technologische Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterver- Lösungswege vorgegeben, sondern vielmehr derzeitige kehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Stand- Schwächen der Elektromobilität (dies beinhaltet auch ortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen Wasserstofftechnologien) adressiert. Im Rahmen von und ökologischen Nachhaltigkeit. Förderbar sind Zero Emission Mobility werden konsortiale Forschungs- Umsetzungsstudien, Demonstratoren und Pilotprojekte, projekte gefördert, die eine klare Umsetzungsorientierung die in enger Kooperation von (Logistik)unternehmen, enthalten sowie über eine ausreichend breite und sich öffentlichen Händen und weiteren Akteuren durch ergänzende PartnerInnenstruktur verfügen. Entlang geführt werden. Weitere Informationen sind unter der Innovationskette steht das Programm ZEM vor https://www.schig.com/artikel/e6fc599e69-die-logistik- dem Programm ZEMI. Somit könnten unter anderem foerderung-des-bmk-2019-2023 verfügbar. erfolgreiche Projekte aus ZEM im Rahmen von ZEMI auch erstmalig großflächig demonstriert werden. Darüber hinaus gibt es sowohl bei der Österreichi- schen Forschungsgesellschaft mbH (FFG) sowie der Bezug zu den Programmen der E-Mobilitätsoffensive Kommunalkredit Public Consulting (KPC) und der 2019–2020 Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH Die E-Mobilitätsoffensive 2019–2020 des BMK, welche (SCHIG) relevante Förderangebote. Potentiellen Antrag- gemeinsam mit der Fahrzeug- und Zweiradindustrie stellerInnen wird empfohlen, sich mit oben genannten sowie dem Sportfachhandel umgesetzt wird, fördert Programmen und Initiativen auseinanderzusetzen die Beschleunigung der Markteinführung der Elektro und frühzeitig das Gespräch mit den für sie relevanten mobilität in Österreich durch mehrere Förderprogramme. Programmverantwortlichen zu suchen. Infrastruktur und Fahrzeuge, welche nicht Gegenstand des Forschungs- bzw. Entwicklungs- oder direkten Demonstrationsteiles von ZEMI-Projekten sind, sollen primär über das Elektromobilität-Aktionspaket geför- dert werden. Diese Förderungen sind direkt über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zu beantragen. Demonstrationsanlagen (im Sinne der Umweltförderung Inland – UFI, z. B. Fahrzeuge, Infrastruktur), die direkt im Zusammenhang mit der Entwicklung und Demonst- ration stehen, können im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung beantragt werden. Die Programme der E-Mobilitätsoffensive 2019–2020 schließen entlang der Innovationskette an Zero Emission Mobility Implementation an. Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 7
3.0 Die Ausschreibung 3.1 Ziel der Ausschreibung Die erste Ausschreibung „Zero Emission Mobility Aufgrund der hohen Umsetzungsrelevanz der Aus- Implementation“ hat das Ziel die schnelle und groß schreibung ist zu gewährleisten, dass ausreichend flächige Ausrollung von Null-Emission Technologien Umsetzungs- und Industriepartner im Konsortium im Mobilitätssektor zu unterstützen. Aufbauend auf vertreten sind. Weiters ist die Einbeziehung von Klein- bisherigen Erkenntnissen, entwickelten Technologien und Mittelunternehmen (KMU) oder Start-ups in die und Lösungen sowie Pilotprojekten soll die Erprobung Projekte erwünscht. Die Einbindung von internationalen unter realen Einsatzbedingungen ermöglicht und die Partnern und die Vernetzung zu bestehenden Initiativen Weiterentwicklung in Richtung Markteinführung voran- ist möglich. Die Demonstration muss in Österreich getrieben werden. Dazu werden Forschungsprojekte erfolgen. mit Demonstrations- bzw. Implementierungscharakter in den Themenfeldern Zero Emission Güterverkehr und Zero Emission Personenverkehr unterstützt. WICHTIG: Im Projektantrag sind Die Ausschreibung ist technologieneutral und missions • die Ausgangslage und der Stand der Entwicklungen orientiert ausgelegt und fokussiert auf eine 100%ige klar und wo möglich quantifiziert darzustellen. Elektrifizierung und lokale Emissionsfreiheit. Daher • die Ziele und der nach Projektende geplante fokussiert die Ausschreibung auf Fahrzeuge mit Batterien, weitere Marktrollout nachvollziehbar zu beschrei- Brennstoffzellen oder Hochleistungskondensatoren ben und zu quantifizieren (Kosten, Emissionen, sowie die dafür notwendige Infrastruktur. Der Schwer- Stückzahlen etc.). punkt wird auf systemische, gesamthafte Lösungen gelegt. Weiters ist das Potential zur Skalierbarkeit von Lösungen und damit der Generierung eines Beitrages zur Reduktion von Emissionen im Verkehrssektor sowie 3.2 Ausschreibungsschwerpunkte die Schaffung von neuen Wertschöpfungspotentialen Implementierungsprojekte für Österreichische Unternehmen wesentlich. Die Weiterführung und großflächige Demonstration von Projektanträge müssen eines der nachfolgenden erfolgreich abgeschlossenen Zero Emission Mobility Themenfelder adressieren. Die Kombination der Projekten ist erwünscht. Themenfelder ist möglich. Es wird jedoch eine Fokus sierung empfohlen um einen möglichst großen Output Im Rahmen der Forschungsförderung kommt das sicherzustellen. Die in den nachfolgenden Punkten Instrument „Kooperative F&E-Projekte der Experimen genannten Voraussetzungen müssen erfüllt werden. tellen Entwicklung“ der FFG zur Anwendung. Für die Förderung von Demonstrationsanlagen steht – bei 3.2.1 THEMENFELD 1: entsprechendem Umwelteffekt – die Umweltförderung Zero Emission Güterverkehr im Inland der KPC zur Verfügung. Gesamthaft müssen geförderte Vorhaben einem Technologiereifegrad Der Güterverkehr ist ein wesentlicher Faktor für von 7–9 entsprechen und verpflichtend eine zumindest CO₂-Emissionen im Verkehrsbereich. Folglich spielt 1 Jahr dauernde Demonstrationsphase beinhalten. hier eine 100%ige Elektrifizierung (auch über Brenn Im Anschluss an das geförderte Vorhaben soll eine stoffzellen/Hochleistungskondensatoren) eine Überleitung in den Regelbetrieb angestrebt werden. wichtige Rolle. Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 8
Dabei werden alle Aspekte des Güterverkehrs – vom Projekte müssen eine technische Innovationskomponente Fahrzeug über die erforderliche Ladeinfrastruktur bis enthalten, können aber darüber hinaus auch soziale hin zu Nutzungsthematiken wie etwa Logistik- oder und/oder organisatorische Innovationen entwickeln und Geschäftsmodellen – adressiert. Weiters liegen Fragestel- erproben (z. B. Geschäfts- und Betreibermodelle). lungen der Energieaufbringung und Speicherung sowie der Sektorintegration im Fokus dieses Themenfelds. 3.3 Allgemeine Anforderungen Projekte müssen eine technische Innovationskomponente an Implementierungsprojekte enthalten, können aber darüber hinaus auch soziale und/oder organisatorische Innovationen entwickeln und Im Förderantrag sind konkret und quantifiziert die ge- erproben (z. B. Geschäfts- und Betreibermodelle). planten Ziele, die bis zum Projektende erreicht werden sollen, anzugeben. Die Projekte müssen zwingend eine Adressiert werden alle physischen Transportarten zumindest 1 Jahr dauernde Demonstrationsphase gemäß § 3 des KFG sowie ausgewählte Fahrzeuge für enthalten. Die maximale Projektgesamtlaufzeit beträgt Spezialanwendungen im Bau-, Bergbau-, und Tourismus 3 Jahre. Im Anschluss an das geförderte Vorhaben soll sektor die nicht unter § 3 KFG fallen. Voraussetzung eine Überleitung in den Regelbetrieb angestrebt werden. ist, dass die Fahrzeuge kabelungebunden betrieben werden können. Im Rahmen der Projekte sollen zukünftige Entwick lungen wie beispielsweise Technologiesprünge, ein 3.2.2 THEMENFELD 2: starker Anstieg von Durchdringungsraten bei Fahr Zero Emission Personenverkehr zeugen, absehbare Normen, etc. soweit möglich antizipiert und bei der Planung berücksichtigt werden. Die zeitnahe Dekarbonisierung des straßengebundenen Die diesbezüglichen Überlegungen sind im Projekt Personenverkehrs stellt eine große Herausforderung antrag darzustellen. dar. Daher werden im Rahmen dieses Schwerpunktes marktnahe Lösungen mit entsprechendem Wachstums Der Schwerpunkt liegt auf Demonstrationsmaßnahmen potenzial unterstützt, die einen wesentlichen Zielbeitrag sowie der Erprobung und Validierung neuer oder ver- zur Klimaneutralität 2040 leisten können. besserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsen Die Einbindung von Zero-Emission Technologien tativen Umfeld. Die Anpassung und Weiterentwicklung (Batterie, H2, Hochleistungskondensatoren) in das von bereits bestehenden Lösungen an regional unter- integrierte Mobilitätsystem steht im Fokus dieses schiedliche Gegebenheiten (z. B. in einer Stadt oder Themenfelds. Dabei können sowohl straßengebundene entlang einer Verkehrsverbindung) ist ebenfalls förde- ÖPNV-Lösungen (z. B. E-Busse) wie auch zweck- und rungswürdig. Dabei ist wesentlich, dass der aktuelle zielgruppenorientierte Serviceangebote (E-Mikro-ÖV, Stand des Wissens/der Technik deutlich erweitert E-Carsharing, E-Taxis) einen Beitrag leisten. Die Ein wird und ein Innovationssprung gegenüber bisherigen bindung kann sowohl entlang eines Verkehrsnetzes Projekten und Demonstrationen darstellbar ist. oder an einem oder mehreren Mobilitätshub(s) (Bus haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen, Raststationen, etc.) Wesentlich ist, dass ein zeitnahes Markpotential erfolgen. Die reine Anschaffung von E-PKW ist nicht mit möglichst großem Wachstumspotential und ein Teil dieser Ausschreibung. Weiters liegen Fragestellungen tragfähiges Geschäftsmodell nach der Förderperiode der Energieaufbringung und Speicherung und der dargestellt werden kann. Dies ist im Antrag entspre- benötigten Infrastruktur sowie der Sektorintegration chend darzustellen. Die (großflächige) Ausrollung im Fokus dieses Themenfelds. von Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur ohne eine darstellbare zeitnahe Nutzungsperspektive ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 9
Im Rahmen dieses Programmes können jene Investiti- 3.4 F&E-Dienstleistung onskosten unterstützt werden, die in einem direkten Zusammenhang mit der Demonstrationsphase stehen, Sicherheitsrelevante Fragen bei Unfallsituationen also z. B. Fahrzeuge, die erforderlich sind um die mit batterieelektrischen Fahrzeugen Demonstrationsphase durchzuführen. Nicht-Ziel des Programmes ist die reine Förderung von Fahrzeugen Zielvorgaben oder Infrastruktur(teilen), die in keinem ursächlichen Für die Dekarbonisierung im Mobilitätssektor ist Zusammenhang mit der Forschungsphase stehen. die Umstellung auf E-Fahrzeuge eine notwendige Voraussetzung. Die E-Mobilität wächst von Jahr zu Projekte müssen eine Mindestförderhöhe von Jahr stark an und wird sich auch in den nächsten Euro 500.000,– übersteigen, dürfen aber eine maxi Jahren dynamisch entwickeln. Doch kommt es bei male Förderhöhe von Euro 4.000.000,– nicht über dieser Antriebstechnologie zu sicherheitsrelevanten steigen. Für diese Unter- und Obergrenze sind die Fragestellungen, die bis dato noch nicht bzw. noch Forschungs- und Investitionskosten (FFG-Teil und nicht im großen Ausmaß erforscht wurden: Bei einem KPC-Teil) gemeinsam zu betrachten. Bezüglich der Brand eines E-Fahrzeugs sind noch viele Fragen offen. Verteilung von Forschungs- und Investitionskosten So kann es bei der Deformierung einer Batterie noch gibt es keine strikte Vorgabe, jedoch wird von einem nach mehreren Tagen zu wiederkehrenden Bränden Forschungsanteil von etwa 30 bis 40 % sowie einem und Explosionen kommen, wenn diese nicht fachgerecht Investitionsanteil von etwa 60 bis 70 % ausgegangen. nachbehandelt wird. Aber auch am Unfallort selbst ist Die maximale Forschungsförderung je Projekt ist der richtige Umgang mit dem Unfallfahrzeug wesentlich. mit Euro 1.000.000,– begrenzt. Auch hier sind bei einer Bergung von verunfallten E-Fahrzeugen noch viele Fragen offen. Sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen, sollte im Rahmen des Demonstrationsbetriebes sichergestellt Mit steigenden Neuzulassungszahlen der Elektrofahr- werden, dass die installierte Betankungs- und Lade zeuge steigt auch das Potential der möglichen Unfälle infrastruktur auch von anderen VerkehrsteilnehmerInnen und Brände. Je nachdem wo es zu einem Batteriebrand genutzt werden kann. kommt – sei es auf der Straße, in einem Tunnel oder in einer Garage – gibt es unterschiedliche Rahmen Für die Demonstrationsphase ist ein Monitoring einzu- bedingungen die bei einem Einsatz beachtet werden richten um festzustellen, ob die angestrebten Zielwerte müssen. So muss das Fahrzeug nach dem Unfall erreicht werden und in welchen Bereichen weiteres begutachtet werden, um die Schwere des Schadens Verbesserungspotenzial liegt. und die Gefahr eines Folgebrandes abschätzen zu können. Weitere Fragen ergeben sich beim Abtransport Bei Wasserstoffprojekten sind nur jene Projekte zuläs- des Fahrzeuges, bei der Zwischenlagerung des Gefah- sig, die ausschließlich grünen Wasserstoff verwenden. renguts und bei einem sachgemäßen Recycling bzw. Die gegebenfalls hierfür notwendige Infrastruktur zur einer Verwertung und Entsorgung. Wo und wie kann das Wasserstoffgewinnung ist förderfähig. Fahrzeug gelagert werden bis keine Explosionsgefahr mehr besteht? Welche Schritte sind bis zum Recycling/ Um KMU als mögliche Technologielieferanten einzu bis zur Entsorgung zu setzen? Neben den Fahrzeug beziehen, sollen diese im Projektkonsortium berück besitzerInnen und möglichen BeifahrerInnen gibt es sichtigt werden. Projektanträge sollen daher eine viele weitere Beteiligte, die im Falle eines Unfalles über die jeweiligen Formalanforderungen der Förder dazu kommen (Einsatzkräfte, Straßenbetreiber, Trans- instrumente hinausgehende Einbindung innovativer portunternehmen, HV2-TechnikerInnen, Schredder- KMU oder Start-ups nachweisen (Messgrößen: Anzahl und Entsorgungsunternehmen, etc.). der KMU, Kostenanteil der KMU im Projekt, Wissens transfer zu KMU). Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 10
Egal ob es beim Unfall zu einem Batteriebrand kommt • Welche Auswirkungen haben verschiedene Um oder nicht, jede Situation bringt eigene Herausforderun- gebungen bei einem Unfall? Die Rahmenbedingungen gen mit sich. Der sachgemäße Umgang mit dem Unfall- bei einem Unfall auf der Straße, in Tunnelanlagen auto ist dabei von Bedeutung. Durch die Ausarbeitung oder in einer Garage bzw. in Gebäuden sind unter- möglicher Szenarien und daraus abgeleiteter Hand- schiedlich und müssen daher getrennt betrachtet lungsempfehlungen im Falle eines Unfalls, sollen die werden. Z. B. werden für E-Unfallautos (aufgrund der Rahmenbedingungen für zukünftige Fälle möglichst Raumhöhe) eigene Abschleppfahrzeuge in Garagen genau definiert werden, um die Prozesse für beteiligte benötigt. Basierend auf der derzeitigen Gesetzeslage Parteien zu verbessern und Lösungswege aufzuzeigen. sind die unterschiedlichen Szenarien auf Basis des Unfallortes auszuarbeiten und Sicherheitsvor Erwartete Ergebnisse kehrungen sowie Handlungsempfehlung für die Sofern möglich und zweckdienlich soll diese Studie beteiligten Parteien abzuleiten. auf bereits vorhandenen Ergebnissen und Projekten aufbauen, wie beispielsweise die FFG Projekte BRAFA • Welche Maßnahmen sind für die Demontage eines (Brandauswirkungen von Fahrzeugen mit alternativen verunfallten E-Fahrzeugs zu treffen, um einen Folge- Antriebssystemen) und BEVITUN (Auswirkungen von brand in der Batterie zu verhindern und einen konflikt Bränden mit Fahrzeugen alternativer Antriebssysteme freien Abtransport zu gewährleisten. Welche Voraus- und Kraftstoffe in Tunnelanlagen). In dieser Studie setzungen müssen getroffen werden, um den Hürden sollen insbesondere folgende Fragestellungen für ein Abschleppunternehmen entgegen zu wirken? beantwortet werden: Was muss bei der Lagerung bis hin zur Verwertung des E-Altfahrzeuges beachtet werden? • Anhand von welchen Merkmalen kann ein verunfalltes Fahrzeug möglichst schnell in Bezug auf Antriebsart • Wie kann ein vollständiges Netz an benötigter Lösch und Batterietyp identifiziert werden, um eine geeignete infrastruktur (mobile Löschkontainer, stationäre Beton Methode der Bergung wählen zu können? Aktuell mulden, etc.) in Österreich gewährleistet werden? bewährte und in Verwendung befindende Mittel zur Wie wäre diese Löschinfrastruktur strategisch zu Unterstützung der Einsatzfahrzeuge, wie Unfallleit positionieren und wie müsste sie gesichert werden? faden der Feuerwehr und QR-Codes auf den Fahr zeugen, sollen geprüft und eine mögliche Anpassung • Wie können E-Altfahrzeuge klassifiziert werden, herausgearbeitet werden. um ein sachgemäßes Recycling bzw. eine Verwertung und Entsorgung sicherzustellen? Welche Abfall • Wie lässt sich die Beteiligung eines Akkus im Brand klassen ergeben sich (bei verunfallten und noch geschehen erkennen? Welche Arten von Deformationen intakten E-Autos)? Welche Rücknahmeverordnungen bei Batterien gibt es und wie können diese mit dem gibt es und wie stellt man sicher, wem die Batterie geringsten Risiko gesichert werden, um einen Brand gehört (z. B. gehört sie bei einem Batterieleasing einzudämmen bzw. eine Explosion zu verhindern? dem Hersteller)? Dafür ist eine Liste mit geeigneten Methoden (Ent- scheidungsbaum bzw. Prozess) und Schutzausrüstun- • Welche Demontagemöglichkeiten für Batterien gibt gen für den sachgemäßen Umgang mit verunfallten es? Wie wirkt sich der Grad der Deformierung auf E-Autos zu erstellen um eine Orientierungshilfe zu die Entnahme des Akkus aus und welche Gefahren geben. Dies soll vor allem den Einsatzorganisationen können dadurch entstehen? Was müssen die beteilig- und beteiligten Parteien in Gefahrensituationen helfen. ten Parteien dabei beachten? Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 11
• Wie sieht ein Prozess bei einem verunfallten E-Fahr- Schredder, Forschungseinrichtungen und andere zeug aus? Welche Parteien sind involviert? Was gibt relevante Stakeholder) ausgearbeitet sowie Handlungs- es zu beachten? Wo sind noch offene Fragen die es empfehlungen abgeleitet werden. Diese Studie soll zu klären gilt? Gibt es Schulungsbedarf bei den eine Grundlage für die sicherheitstechnischen Frage- Einsatzkräften und anderen beteiligten Parteien? stellungen bilden, welche vom verunfallten E-Fahrzeug bis hin zur Verwertung entstehen. Darüber hinaus sollen • Welche zusätzlichen Probleme und Schwierigkeiten noch offene Fragen formuliert und benötigte gesetzliche können bei künftigen verunfallten E-Fahrzeugen Anpassungen aufgelistet werden. Die Studie soll im auftreten (Straße, Tunnel und Garage)? Wie sieht Zuge der Erarbeitung eng mit den betroffenen Parteien der Ist-Stand aus und wo gibt es in Zukunft noch abgestimmt werden. Es wird erwartet, dass es im Zuge Regulierungsbedarf seitens der öffentlichen Hand? der Studienerstellung zu einem Austausch mit den rele- vanten Anspruchsgruppen und Expertenorganisationen • Welche Sicherheitsaspekte sind bei Wasserstoff- kommt und auch insbesondere nationale Projekte sowie Brennstoffzellen-Fahrzeugen (FCEV) zu beachten europäische Entwicklungen mit einbezogen werden. Die und inwiefern unterscheiden sich diese Fahrzeuge Einbeziehung wissenschaftlicher Studienergebnisse aus hinsichtlich Prozess und Handhabe zu batterie Österreich und Europa für eine vergleichende Bewertung elektrischen Fahrzeugen (BEV)? wird vorausgesetzt. Basierend auf den gesammelten Erkenntnissen und Vor- Projektdauer gängerprojekten sollen Abläufe und Prozesse für alle Max. 12 Monate beteiligten Parteien bei der Bergung und Verwertung des E-Unfallfahrzeugs (z. B. Einsatzorganisationen wie Feuer Projektkosten wehr sowie Hersteller, Abschlepper, HV2-Techniker, Max. EUR 120.000,– zzgl. allfälliger USt. Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 12
4.0 Administratives Die Abwicklung des Programmes ist zwischen der Verwenden Sie die bereitgestellten Vorlagen und Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft Ausschreibungsdokumente im Download Center: (FFG) und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) https://www.ffg.at/zero-emission-mobility- aufgeteilt. Forschungsleistungen werden von der FFG implementation/1.AS_downloadcenter betreut und abgewickelt. Investitionsteile werden von der KPC betreut und abgewickelt. Die beiden Organisati- Auf die Quantifizierung der Projektziele ist besonders onen stimmen sich intern ab und tauschen bei Bedarf zu achten. Die in den Antragsformularen angegebenen förderungsrelevante Daten aus. Die Antragssprache maximalen Seitenzahlen je Kapitel sind als zu beachtende ist Deutsch. Richtwerte anzusehen und nach Möglichkeit einzuhalten. Förderungskonditionen, Ablauf der Einreichung und 4.1 Ausschreibungsdokumente Förderungskriterien sind in den Instrumentenleitfäden beschrieben. Reichen Sie das Projekt ausschließlich elektronisch via eCall unter der Webadresse https://ecall.ffg.at ein. Der Projektantrag besteht aus: • Projektbeschreibung – Upload im eCall (PDF) • Online-Kostenplan – direkt im eCall einzugeben • Optional: UFI Kostenformular – Upload im eCall (XLS) Ausschreibungsdokumente Kooperatives F&E-Projekt Instrumentenleitfaden Kooperatives F&E-Projekt (PDF) Projektbeschreibung Kooperatives F&E-Projekt (WORD) Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf) (PDF)* Allgemeine Regelungen zu Kosten Kostenleitfaden 2.1 (Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten) (PDF) F&E-Dienstleistung Instrumentenleitfaden F&E-Dienstleistung (PDF) Inhalt des Anbotes (WORD) Eidesstattliche Erklärung (im eCall) Bietererklärung (im eCall) Mustervertrag (PDF) * Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für Vereine, Einzelunternehmen und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden. Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 13
4.2 Verpflichtendes Vorgespräch Ergänzende Auskünfte für Projekte Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschrie benen F&E-Dienstleistung sind ausschließlich spätes- Die Einreichung eines Implementierungsprojektes im tens 21 Tage vor Ablauf der Einreichfrist schriftlich Rahmen dieser Ausschreibung erfordert zur Abklärung per E-Mail an die FFG (dagmar.weigel@ffg.at) unter der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes Angabe der Absenderadresse (E-Mail) zu richten. Die gemeinsames Vorgespräch mit MitarbeiterInnen des Anfragen werden gesammelt und anonymisiert spätes- Klima- und Energiefonds, des BMK sowie der Kommunal tens 11 Tage vor Ablauf der Einreichfrist beantwortet. kredit Public Consulting (KPC) und der Forschungs Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht der Auftrag förderungsgesellschaft (FFG) bis spätestens 05.03.2021. geber die Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss Die AntragstellerInnen haben rechtzeitig mit der FFG auf den/die Fragesteller/in nicht möglich ist. Die Fragen Kontakt aufzunehmen, um dieses Vorgespräch zu und Antworten werden auf den Webseiten von Klima- vereinbaren. Das Vorgespräch dient der optimalen und Energiefonds und FFG veröffentlicht. Nach diesem Betreuung der EinreicherInnen bei der Erstellung des Termin ist die Möglichkeit der Fragestellung nicht Projektantrages. Wird ein Projektantrag ohne erfolgtes mehr gegeben. Der Klima- und Energiefonds und die Vorgespräch eingebracht, so wird der Antrag aus FFG geben im Vorfeld keine Stellungnahmen zur formalen Gründen abgelehnt. Bewertung der Einreichung ab. 4.3 F&E-Dienstleistung 4.4 Umweltförderung abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen Investitionsteile von Projekten werden über die KPC (Instrument „F&E-Dienstleistung“) um Finanzierungen abgewickelt. Basis hierfür sind die Bestimmungen für gemäß Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabe Demonstrationsanlagen der KPC unter Verwendung der gesetz 2018 und somit um ein Bieterverfahren handelt. Förderungsrichtlinien der „Umweltförderung im Inland“ Für das Instrument F&E-Dienstleistung gilt als Auftrag- (UFI). Demonstrationsanlagen, für die im Rahmen des geber der Klima- und Energiefonds. Die Förderagentur Programms „Zero Emission Mobility Implementation“ FFG agiert im Namen und auf Rechnung des Klima- eine ergänzende Umweltförderung bei der KPC bean- und Energiefonds. tragt wird, müssen für das beantragte Projekt von wesentlicher Bedeutung sein. Ebenso müssen die Mit Einreichung eines Angebots erklärt sich der Bieter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten die Vorausset- mit dem Inhalt des vorliegenden Leitfadens sowie der zung für die Investition, für die die ergänzende Umwelt- übrigen verfahrensgegenständlichen Ausschreibungs förderung beantragt wird, bilden. Demonstrationsanlagen unterlagen vollumfänglich einverstanden. im Sinne der Richtlinie für die Umweltförderung im Inland zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standard Ist ein/e (Sub-)Unternehmer in mehreren Angeboten technologien hinausgehen. Sie dienen der Erprobung genannt (Mehrfachbeteiligung), führt dies zum Aus bzw. Einführung neuer oder wesentlich verbesserter scheiden aller betroffenen Angebote, wenn von Technologien. Die Demonstrationsanlage baut auf den einer Wettbewerbsbeschränkung bzw. -verfälschung Forschungstätigkeiten auf. Der damit zu erwartende auszugehen ist. Umwelteffekt (eine Reduktion von Luftemissionen, Lärm Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 14
oder gefährlichen Abfällen, eine Reduktion des Energie- Folgende ergänzende Informationen sind bei der verbrauchs, eine innovative Bereitstellung von erneuer- Antragstellung erforderlich: barer Energie) ist einschätzbar und muss als Vorausset- • Anlagenkosten, aufgegliedert nach Gewerken/ zung für eine Förderung auch quantifizierbar sein. Es Positionen; Montagekosten; Planungskosten sind nur jene Anteile der Investition förderungsfähig, die • Bei Drittleistungen sind Angebote notwendig unmittelbar zur Erzielung des Umwelteffekts notwendig (diese müssen spätestens zum Zeitpunkt der sind und dazu beitragen. Kosten, die in keinem bzw. Endabrechnung vorliegen). nur mittelbarem Zusammenhang mit dem Umwelteffekt • Nachvollziehbare Darstellung und quantitative stehen, können nicht gefördert werden. Prognose des Umwelteffekts – die Darstellung des Umwelteffekts erfolgt als Gegenüberstellung der Förderbasis sind die umweltrelevanten Mehrinvestitions Demonstrationsanlage zur bestehenden Situation kosten (förderungsfähige Kosten abzüglich etwaiger bzw. zu einer Referenzanlage, die mit konventionellen Referenzkosten – sofern bei Demonstrationsanlagen Technologien dieselbe Leistung erbringt (Beispiel: Standardanlagen gegenüberstellbar sind) gemäß Gegenüberstellung des Energieverbrauchs aufgeteilt Förderungsrichtlinien der Umweltförderung im Inland. auf die jeweiligen Energieträger in MWh pro Jahr Wird im Rahmen des ggstl. Programms keine Förderung vor und nach Umsetzung der Demonstrationsanlage). für Demonstrationsanlagen beantragt oder gewährt, • Darstellung der Realisierbarkeit und des Markt so ist eine spätere Einreichung bei anderen Förder potenzials der Demonstrationsanlage. programmen und bei anderen Förderstellen (Wirt- • Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit operativen schaftsförderung – Austria Wirtschaftsservice [AWS], Kosten und Gewinnen der Demonstrationsanlage Umweltförderung – KPC) unter Berücksichtigung im Vergleich zur bestehenden Situation bzw. zu der jeweiligen Förderbedingungen möglich. einer Referenzanlage ist zu erstellen. Liegen zum Zeitpunkt der Einreichung noch keine 4.5 Antragstellung Informationen über den genauen Umwelteffekt und die Kosten der Demonstrationsanlage vor, sind nach Die Antragstellung erfolgt in Form EINES Projektantrags, vollziehbar dargestellte Schätzungen vorzulegen. der bei der FFG einzureichen ist. Dazu • sind im Anhang der Projektbeschreibung des F&E- Anteils (pdf.-Dokument) die geplanten Demonstrations 4.6 Weiterer Ablauf nach der Einreichung anteile, die über die KPC gefördert werden sollen, im Detail anzuführen. Die zusätzlichen Spezifikationen Weiterer Ablauf nach Einreichung sollen eine technische Beurteilung der Demonstrations Informationen zum Projektauswahlverfahren nach anteile sowie eine Beurteilung der zu erwartenden Einreichung der Projektanträge sind den Instrumenten- Umwelteffekte durch die KPC ermöglichen. leitfäden (siehe 4.1) zu entnehmen. Neben der Beurtei- • ist im eCall neben der Projektbeschreibung (pdf.-Doku- lung durch eine Jury wird der Projektantrag auch an die ment) und sonstigen etwaigen Anhängen zusätzlich Kommunalkredit Public Consulting GmbH zur Bearbei- ein Kostenplan (Excel-File) für den Demonstrationsteil tung übermittelt. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen hochzuladen. und die Ausarbeitung eines Fördervorschlages für den Investitionskostenanteil erfolgt durch die ExpertInnen der KPC. Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 15
Wenn erforderlich, werden die AntragstellerInnen zur Weitere Informationen zur Umweltförderung finden Nachreichung von Informationen direkt von der jeweils sich unter: zuständigen Abwicklungsstelle kontaktiert. www.umweltfoerderung.at/betriebe/sonstige- umweltschutzmassnahmen-laermschutz- Bei Förderzusage werden zwei Förderverträge erstellt: demonstrationsanlagen und • Fördervertrag der FFG für F&E-relevante Kosten www.umweltfoerderung.at/betriebe • Förderungsvertrag der KPC für Investitionskosten gemäß Umweltförderung im Inland Abgrenzung der beantragbaren Kosten Experimentelle Entwicklung FFG Demonstrationsanlage KPC „Experimentelle Entwicklung“ bezeichnet den Erwerb, Demonstrationsanlagen im Sinne der Richtlinie für die die Kombination, die Formung und die Verwendung Umweltförderung im Inland sind Anlagen mit sehr hohem vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaft innovativem Charakter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass licher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertig- sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen keiten zur Erarbeitung von Plänen und Vorkehrungen oder zur Erprobung bzw. Einführung neuer oder wesentlich Konzepten für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, verbesserter Technologien. Verfahren oder Dienstleistungen. Die Förderung einer Demonstrationsanlage im Rahmen der Dazu zählen auch andere Tätigkeiten zur Definition, Planung Zero Emission Mobility Implementation durch die KPC setzt und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienst- darüber hinaus voraus, dass die Demonstrationsanlage leistungen sowie auch die Erstellung von Entwürfen, direkt auf den Forschungstätigkeiten innerhalb des ein Zeichnungen, Plänen und anderem Dokumentationsmaterial, gereichten Forschungsprojekts aufbaut. Der damit zu soweit dies nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist. erwartende Umwelteffekt ist einschätzbar und quantifizier- bar. Förderfähig sind Investitionen, die für die Erreichung des Umwelteffektes unmittelbar notwendig sind. Soweit die geförderte Maßnahme als Endenergiever- aßnahmen durch verpflichtete Dritte, insbesondere M brauchseinsparung im Sinne des Bundes-Energie durch Übertragung durch die Fördernehmerin/den effizienzgesetzes (EEffG) anrechenbar ist, wird diese Fördernehmer zum Zweck der Anrechnung auf Indivi aliquot zur gewährten Förderung dem Klima- und dualverpflichtungen gemäß § 10 EEffG, ist nur für jenen Energiefonds als strategische Maßnahme gemäß Teil der Projektkosten zulässig, der die Förderung des § 5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise Klima- und Energiefonds übersteigt. oder gänzliche Geltendmachung der anrechenbaren Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 16
5.0 Rechtliche Aspekte 5.1 Datenschutz und Vertraulichkeit 5.2 Rechtsgrundlage Die FFG ist zur Geheimhaltung von Firmen- und Als Rechtsgrundlagen kommen folgende Richtlinien Projektinformationen gesetzlich verpflichtet – nach zur Anwendung: § 9 Abs 4 Österreichische Forschungsförderungsgesell- • Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich – techni- schaft mbH-Errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004. schen Forschung, Technologieentwicklung und Geheimhaltungspflicht besteht auch für externe Ex Innovation (FTI – Richtlinie 2015) Themen-FTI-RL. pertInnen, welche die Projekte beurteilen. Zur Geheim- • Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung haltung von Firmen- und Projektinformationen ist auch im Inland idgF die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) verpflichtet. Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwick- lungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand Personenbezogene Daten werden nach Art 6 ff DSGVO § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet. (EU) 2016/679 verarbeitet • zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, denen Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils FFG, KPC und Klimafonds unterliegen, (Art. 6 Abs 1 geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht lit c DSG-VO) ausschlaggebend. Hilfestellung zur Einstufung finden • soweit keine rechtliche Verpflichtung besteht, zur Sie unter: www.ffg.at/recht-finanzen/rechtliches_ Wahrnehmung berechtigter Interessen der FFG, der service_KMU KPC und des Klimafonds (Art. 6 Abs. 1 lit f DSG-VO), Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils nämlich dem Abschluss und der Abwicklung des geltenden Fassung anzuwenden. Fördervertrages sowie zu Kontrollzwecken. Im Rahmen dieser Verwendung kann es dazu kommen, 5.3 Veröffentlichung der Förderzusage dass die Daten insbesondere an Organe und Beauf tragte des Rechnungshofes, dem Bundesministerium Im Fall einer positiven Förderentscheidung behält sich für Finanzen und der EU übermittelt oder offengelegt der Klima- und Energiefonds das Recht vor, den Namen werden müssen. Des Weiteren steht auch die Möglich- der FörderwerberInnen, die Tatsache einer zugesagten keit der Transparenzportalabfrage gemäß § 32 Abs 5 Förderung, den Fördersatz, die Förderhöhe sowie den TDBG 2012 zur Verfügung. Titel des Projekts und eine Kurzbeschreibung zu ver öffentlichen, um dem berechtigten Interesse des Klima- Alle eingereichten Projektanträge werden nur den mit und Energiefonds zur Sicherstellung von Transparenz der Abwicklung dieser FTI-Initiative betrauten Personen im Förderwesen zu entsprechen (Art. 6 Abs 1 lit f DSG-VO). sowie dem Programmeigentümer zur Einsicht vorgelegt. Alle beteiligten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 17
5.4 Open Access – Hinweise zur Publikation Entsprechend der allgemeinen Ziele und Aufgaben des Um die Wirkung des Programms zu erhöhen, sind Klima- und Energiefonds, definiert in § 1 und § 3 des die Sichtbarkeit und leichte Verfügbarkeit der inno Klima- und Energiefondsgesetzes und der speziellen vativen Ergebnisse ein wichtiges Anliegen. Daher Charakteristik dieses Förderprogrammes, welches werden nachdem Open-Access-Prinzip möglichst alle besonders auch auf die Veröffentlichung von Projekt- Projektergebnisse dieser FTI-Initiative vom Klima- und Kontaktdaten zur Verbreitung der Projektergebnisse und Energiefonds publiziert und zugänglich gemacht. abzielt und der Empfehlung der Europäischen Kommis- Um die Projektergebnisse gut und verständlich aufzu sion (2012/417/EU) zu Open Access entsprechend bereiten, werden Hinweise für die Öffentlichkeitsarbeit werden bei dieser Ausschreibung die geförderten zu Projekten, die im Rahmen Ausschreibung gefördert Projekte und deren Ergebnisse der Öffentlichkeit zur und durchgeführt werden, in einem „Leitfaden zur Verfügung gestellt. Davon ausgenommen sind vertrau Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeits liche Inhalte (z. B. im Zusammenhang mit Patentan arbeit“ zur Verfügung gestellt. Dieser Leitfaden ist meldungen). Die Fördernehmerin/der Fördernehmer gleichermaßen Vertragsbestandteil. ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die zur Veröffent lichung an den Klima- und Energiefonds übermittelten Berichte keinerlei sensible Daten (Art 9 DSG-VO) oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verur teilungen und Straftaten (Art 10 DSG-VO) enthalten. Außerdem ist die Fördernehmerin/der Fördernehmer verpflichtet, sicherzustellen, dass alle sonstigen Zu stimmungen und Genehmigungen Dritter eingeholt sind (insb. Bildrechte), die für eine Zulässigkeit der Veröffentlichung durch den Klima- und Energiefonds erforderlich sind und den Klima- und Energiefonds diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Da ein wesentlicher Förderzweck dieses Förderprogrammes die Dissemination der Projektergebnisse ist, veröffent- licht der Klima- und Energiefonds diese Projektergeb- nisse und Projektinformationen, um seinem berechtig- ten Interesse an Transparenz im Förderwesen sowie der Erfüllung der Ziele des Klima- und Energiefonds (§ 1 und § 3 des Klima- und Energiefondsgesetzes) zu entsprechen (Art. 6 Abs 1 lit. f DSG-VO). Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 18
6.0 Kontakt Programmleitung Programmabwicklung Klima- und Energiefonds Österreichische Gumpendorfer Straße 5/22, 1060 Wien Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) Mag. Gernot Wörther Bereich „Thematische Programme“ Telefon: +43 1 585 03 90 24 Sensengasse 1, 1090 Wien E-Mail: gernot.woerther@klimafonds.gv.at www.klimafonds.gv.at DI Dagmar Weigel, MSc Telefon: +43 5 7755-5045 E-Mail: dagmar.weigel@ffg.at DI Ursula Bodisch Telefon: +43 57755-5047 E-Mail: ursula.bodisch@ffg.at www.ffg.at Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstrasse 9, 1090 Wien DI Wolfgang Löffler, MSc Telefon: +43 1 31 6 31-220 E-Mail: w.loeffler@kommunalkredit.at www.public-consulting.at Leitfaden Zero Emission Mobility Implementation 19
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