Leitfaden Zero Emission Mobility - Klima- und Energiefonds
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Leitfaden Zero Emission Mobility 1. Ausschreibung Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds zur Unterstützung der Umsetzung der E-Mobilitätsoffensive von – der Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung Wien, Juni 2018
Inhalt Vorwort 2 1.0 Das Wichtigste in Kürze 3 2.0 Das Förderprogramm 5 2.1 Mehrjährige Ausrichtung 2018–2022 5 2.2 Strategische Ziele des Programms 5 2.3 Zusammenspiel mit anderen Förderprogrammen 6 3.0 Die Ausschreibung 7 3.1 Ziel der Ausschreibung für Forschungsprojekte 7 3.2 Ausschreibungsthemen für Forschungsprojekte 7 3.2.1 THEMENFELD 1: Zero-Emission Vehicles 7 3.2.2 THEMENFELD 2: Zero-Emission Infrastructure 8 3.2.3 THEMENFELD 3: Zero-Emission Logistics & Public Transport 8 3.3 Allgemeine Voraussetzungen für Forschungsprojekte 9 3.4 F&E-Dienstleistungen 9 3.4.1 Wertschöpfungspotentiale und Ausbildungsbedarfe in der österr. Fahrzeugindustrie 9 3.4.2 Mengengerüste für einen CO₂-neutralen Verkehrssektor in 2050 11 4.0 Administratives 12 4.1 Ausschreibungsdokumente 12 4.2 Verpflichtendes Vorgespräch für alle Projekte 12 4.3 Umweltförderung abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) 13 5.0 Rechtliche Aspekte 16 5.1 Datenschutz und Vertraulichkeit 16 5.2 Rechtsgrundlage 16 5.3 Veröffentlichung der Förderzusage 16 5.4 Open Access – Hinweise zur Publikation 17 6.0 Kontakt 18 Impressum 19 Leitfaden Zero Emission Mobility 1
Vorwort Österreich hat sich mit #mission2030 – der Klima- und Energiestrategie der Österreichischen Bundesregierung – ambitionierte Ziele gesetzt. Dies gilt auch für den Verkehrsbereich in dem bis zum Jahr 2030 7,2 Mio. t CO2eq eingespart werden sollen. Elektromobilität kann einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles leisten. Allerdings sind hierfür in den nächsten Jahren noch intensive Forschung- und Entwicklungstätigkeiten erforderlich. Daher hat der Klima- und Energiefonds aus dem erfolgreichen Programm Leuchttürme der Elektromobilität das Nachfolgeprogramm Zero Emission Mobility entwickelt. Im Rahmen des Programmes werden aktuelle Frage stellungen der Elektromobilität entlang der drei bereits bekannten Säulen – Fahrzeuge – Infrastruktur – Nutzer ausgeschrieben als auch gezielt F&E Dienstleistungen vergeben. Das Programm ist bewusst technologieneutral und missionsorientiert gestaltet und umfasst somit sowohl batteriebasierte Lösungen, als auch Wasserstoff technologien sowie Hochleistungskondensatoren. Der Schwerpunkt liegt auf systemischen Lösungen mit klarer, relativ zeitnaher Umsetzungsperspektive. Daher müssen alle Projekte neben einer Forschungsphase auch eine Demonstrationsphase umfassen. Der Fokus des Programmes liegt dabei auf „Null-Emission“. Es geht nicht mehr um eine Erhöhung des Elektrifi zierungsgrades. Das erklärte Ziel ist die völlige Dekarbonisierung – und zwar sowohl im Bereich der Fahrzeuge als auch im Bereich der verwendeten Energieträger und der damit in Verbindung stehenden Infrastruktur. Die Themenfelder der diesjährigen Ausschreibung umfassen die Fahrzeugseite, in der alle Fahrzeugklassen und auch neue Fahrzeugkonzepte angesprochen werden sowie den Infrastrukturbereich wobei ein besonderes Augenmerk auf der Sektorkopplung liegt. Weiters werden zwei besondere Herausforderungen für die Elektromobilität, die emissionsfreie Logistik sowie die Anbindung an das öffentliche Verkehrssystem, auch unter Berücksichtigung von automatisieren Fahrzeugen, adressiert. Flankierend zu den Projekten werden zwei F&E Dienstleistungen zu den Themenfeldern Wertschöpfungspotentiale und Ausbildungsbedarfe in der österreichischen Fahrzeugindustrie sowie Mengengerüste für einen CO₂-neutralen Verkehrssektor in 2050 ausgeschrieben. Wir laden Sie ein, Ihr innovatives Projekt einzureichen, und freuen uns, wenn dieses die Weiterentwicklung der Elektromobilität in Richtung Markteinführung unterstützt und damit auch den Technologiestandort Österreich stärkt! Ingmar Höbarth Theresia Vogel Geschäftsführer Klima- und Energiefonds Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds Leitfaden Zero Emission Mobility 2
1.0 Das Wichtigste in Kürze Zero-Emission Technologien bieten die Chance, Zero Emission Mobility ist eine Förderaktion des Klima- Treibhausgasemissionen des Verkehrs wesentlich zu und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung reduzieren und zu einem zukunftsfähigen und inter im Rahmen des Aktionspakets zur Förderung der operablen Mobilitätssystem beizutragen. Daher ist Elektromobilität von bmvit und BMNT in Zusammen die E-Mobilitätsoffensive auch eines der Leuchtturm arbeit mit den Auto- und Zweirad-ImporteurInnen. projekte der integrierten Klima- und Energiestrategie #mission2030. Der Klima- und Energiefonds fördert technologie- und umsetzungsorientierte Projekte im Bitte beachten Sie: Themenbereich Elektromobilität zur Integration von Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekt Komponenten, Systemen und Dienstleistungen zu einreichung entsprechend den Konditionen und einem ganzheitlichen Mobilitätssystem. Kriterien des jeweiligen Förderinstruments und der Ausschreibung nicht erfüllt und handelt es sich um Die vorliegende Ausschreibung ist in eine längerfristige nicht-behebbare Mängel, wird das Ansuchen bei Ausrichtung des Förderprogramms eingebettet der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen (siehe Kapitel 2). Gleichbehandlung aller Ansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal Im Rahmen der 1. Ausschreibung „Zero Emission abgelehnt. Das neue eCall-System der FFG bietet Mobility“ steht ein Fördervolumen von 7 Mio. EUR diesbezüglich Unterstützung, die Letztverantwortung zur Verfügung. für die Einhaltung der Formalvoraussetzungen liegt allerdings bei den AntragstellerInnen. Eine Mit diesen Mitteln sollen Leitprojekte und kooperative detaillierte Checkliste hinsichtlich der Konditionen F&E-Projekte gefördert werden. Die Projekte sollen eine und Kriterien des jeweiligen Förderungsinstruments 100%ige Elektrifizierung von Fahrzeugen vorantreiben und der Ausschreibung finden Sie am Beginn der sowie die Entwicklung und Erprobung von intelligenter Antragsformulare (Projektbeschreibung). E-Mobilitäts- bzw. Wasserstoffinfrastruktur ermöglichen. Eine Förderung darf nur gewährt werden, wenn Darüber hinaus sollen zwei F&E-Dienstleistungen die sie einen Anreizeffekt aufweist. Jeder Projektpartner Wertschöpfungspotentiale und Ausbildungsbedarfe der muss aufgrund der neuen Themen-FTI-Richtlinien österreichischen Fahrzeugindustrie analysieren und die daher im eCall eine Erklärung abgeben, ob die Mengengerüste für einen CO₂-neutralen Verkehrssektor Förderung zu einer Änderung seines Verhaltens führt. in 2050 näher beleuchten. Die Einreichung von Projektanträgen ist ausschließlich via eCall (https://ecall.ffg.at) möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist am 21.01.2019, 12:00 Uhr zu erfolgen. Leitfaden Zero Emission Mobility 3
Ausschreibungsübersicht Instrument / Initiative Leitprojekt Kooperative F&E-Projekte F&E-Dienstleistung Großvolumiges Forschungs- Kooperatives Forschungs- vorgegebener F&E-Inhalt und Demonstrationsprojekt und Entwicklungsvorhaben Forschungskategorie Industrielle Forschung Ausschließlich – und/oder Experimentelle Experimentelle Entwicklung Entwicklung Beide Forschungskategorien sind in ein- und demselben Projekt möglich, wobei der Anteil der Industriellen Forschung 15 % der Projektgesamtkosten nicht überschreiten darf. Werden beide Forschungskategorien angewandt, so ist jedem Arbeitspaket (AP) die jeweils auf dieses AP zutreffende Forschungskategorie zuzuordnen. Erfolgt diese eindeutige Zuordnung nicht, so wird nur die Förderquote für Experimentelle Ent wicklung gewährt. beantragte Mindest EUR 2 Mio. keine keine förderung in € für den F&E-Teil des Projekts Maximale Förderung in € für keine EUR 1 Mio. EUR 60.000,- bzw. den F&E-Teil des Projekts 120.000,- zzgl. USt. Förderquote max. 85 %, allerdings max. 60 %, allerdings Keine Förderquote. abhängig von Forschungs- abhängig von Organisations- 100 % Finanzierung kategorie und Organisations typ. Details siehe typ. Details siehe Instrumentenleitfaden Instrumentenleitfaden Verfügbares EUR 7 Mio. Ausschreibungsbudget Projektlaufzeit in Jahren 2 bis 4 Jahre 1 bis 3 Jahre max. 12 Monate Kooperationserfordernis Ja, siehe Instrumentenleitfaden Nein Verpflichtendes Ein Vorgespräch bis 21.Dezember 2018 ist für ALLE Projekte Vorgespräch (außer F&E Dienstleistungen) verpflichtend (siehe Kapitel 4.2.). Einreichfrist 21.01.2019, 12:00 Uhr Antragssprache Englisch Ansprechpersonen Ing. Vukasin Klepic, MSc Telefon +43 5 7755-5069 E-Mail: vukasin.klepic@ffg.at zero-emission-mobility@ffg.at Information im Web www.ffg.at/zero-emission-mobility Leitfaden Zero Emission Mobility 4
2.0 Das Förderprogramm 2.1 Mehrjährige Ausrichtung 2018–2022 Im Rahmen des Vorgängerprogramms „Leuchttürme der Für die in den Ausschreibungen enthaltenen F&E Elektromobilität“ wurden bislang zahlreiche innovative Dienstleistungen kann der Betrachtungsbereich auch Projekte gefördert, die zukunftsweisende Lösungen über den Straßenverkehr hinausgehende Verkehrsträger aufgezeigt haben (siehe www.klimafonds.gv.at/ sowie neue Technologien und ökonomische Aspekte unsere-themen/e-mobilitaet/leuchttuerme). umfassen. Mit der Klima- und Energiestrategie #mission2030 der Österreichischen Bundesregierung erfolgt im Jahr 2018 2.2 Strategische Ziele des Programms eine Neuausrichtung des Förderprogramms mit dem Ziel die langfristige Planbarkeit für FördernehmerInnen Zero-Emission Technologien in Österreich sind ein zu ermöglichen. Dabei bildet das Programm Zero gebettet in ein vernetztes Mobilitätssystem von Emission Mobility den Forschungskern für die Um Bahn, E-Nutzfahrzeugen, E-Bussen und E-PKW bis zu setzung der E-Mobilitätsoffensive der österreichischen E-Scootern und E-Fahrrädern auf Basis intelligenter Bundesregierung. Stromnetze sowie der notwendigen Betankungs- und Ladeinfrastrukturen. Mit dem Programm „Zero Der Fokus des Programms ist zukünftig klar auf Zero Emission Mobility“ sollen Lösungen für die Schaffung Emission Mobilität im Straßenverkehr ausgerichtet. eines leistbaren, umweltfreundlichen und effizienten Dabei liegt der Schwerpunkt auf marktnahen, konsortia- Mobilitätssystems entwickelt werden. len Forschungsprojekten mit Demonstrationsanteil und klarer Umsetzungsperspektive. Die Ausschreibungen Ziel ist es einen Beitrag zu den in #mission2030 werden missionsorientiert und technologieneutral formulierten Zielen, wie beispielsweise der Reduktion gestaltet. Die bereits aus dem Vorgängerprogramm der Emissionen im Verkehr um 7,2 Mio. Tonnen CO2eq „Leuchttürme der Elektromobilität“ bekannten drei bis zum Jahr 2030 sowie der Schaffung einer fossil- Säulen – Fahrzeug – Infrastruktur – Nutzer bleiben freien Mobilität bis 2050, zu leisten. Weiters leistet das erhalten. In den kommenden Jahren werden diese drei Programm einen Beitrag zu dem strategischen Aktions- thematischen Säulen adressiert, wobei die konkreten plan für Batterien der Europäischen Kommission sowie Ausschreibungsinhalte jährlich, unter Berücksichtigung zu Mission Innovation. der aktuellen Technologietrends sowie des sich ent wickelnden Umfelds, welches wiederum mit dem Um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, sind System Zero-Emission Technologien interagiert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Mobilitäts- definiert werden. wende hin zu einem dekarbonisierten und gleichzeitig service-orientierten Verkehrssystem ermöglichen. Im Kern des Forschungsprogramms bleibt die systemische Sinne einer vom Klima- und Energiefonds angestrebten Perspektive – geförderte Projekte sollen nicht vornehm- größtmöglichen Klimaschutzrelevanz fokussiert das lich Einzelaspekte bearbeiten, sondern die System Programm technologieneutral am Dekarbonisierungs- integration entwickelter Technologien bzw. ganze pfad auf Fahrzeuge mit ausschließlich emissionsfreien Wertschöpfungsketten im Blick haben. Zudem sollen Fahranteilen (BEV, FCHEV¹). Die eingesetzte Energie Projekte der sichtbaren Demonstration ö sterreichischer muss gemäß dem Leitsatz Zero Emission, klimaneutral Technologiekompetenz und innovativer System aufgebracht werden. gestaltung der Elektromobilität unter Nutzung des Know Hows komplementärer Partner dienen. 1 BEV = Battery electric vehicle, FCHEV = Fuel cell hybrid electric vehicle Leitfaden Zero Emission Mobility 5
Weiters haben Zero-Emission Technologien eine hohe Bezug zu den Ausschreibungen „Smart Cities volkswirtschaftliche Relevanz für Österreich. Es wird Initiative“, „Energieforschungsprogramm 2018 von einem Wertschöpfungspotential von 3,1 Mrd EUR des Klima- und Energiefonds“ und „Aktionspaket sowie der Schaffung von rund 34.000 Arbeitsplätzen zur Förderung von Elektromobilität“ bis 2030 ausgegangen². Um diese Potential zu heben • Die „Smart-Cities-Initiative“ des Klima- und Energie- ist eine rasche und zielgerichtete Transformation der fonds zielt darauf ab, Forschungsergebnisse in die (Automobilzuliefer)industrie erforderlich. Dies kann am Praxis überzuleiten und Projekte in urbanen Regionen effektivsten in Abstimmung mit internationalen Liefe- und Städten zu initiieren, in denen bestehende bzw. ranten und Kunden erfolgen. Daher liegt ein weiterer bereits weitgehend ausgereifte Technologien und Fokus des Programms auf der Internationalität sowie Systeme zu innovativen interagierenden Gesamt dem Verwertungspotenzial entwickelter Technologien. systemen integriert werden. Die österreichische Wirtschaftsstruktur berücksichti- • Im „Energieforschungsprogramm 2018 des Klima- gend legt das Programm dabei ebenfalls Wert auf die und Energiefonds“ wird die Forschung und Entwick- Einbindung von Klein- und Mittelunternehmen und lung von Energietechnologien und deren Integration fördert aktiv die Integration von Start-Ups. in das Energiesystem unterstützt. Zudem wird die Weiterentwicklung von energieeffizienten Fahrzeug- technologien ausgeschrieben. 2.3 Zusammenspiel mit anderen • Das „Aktionspaket zur Förderung von Elektromobilität“ Förderprogrammen von bmvit und BMNT fördert die Beschleunigung der Markteinführung der Elektromobilität in Österreich Abgrenzung zu themenrelevanten Programmen durch mehrere Förderprogramme. Infrastruktur und Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte Fahrzeuge, welche nicht Forschungs- bzw. Entwick- zu Komponenten und Bauteilen konventioneller Fahr- lungsteil sind, sollen primär über das Elektromobilität- zeuge werden im Rahmen der Basisprogramme der Aktionspaket gefördert werden. Diese Förderungen Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft sind direkt über die Kommunalkredit Public Consulting mbH (FFG) angeboten. (KPC) zu beantragen. Eine Ausnahme bilden Demonstrationsanlagen (im Sinne der Umwelt Im Themenbereich „Fahrzeugtechnologien“ des förderung Inland – UFI). Diese können im Rahmen Programms „Mobilität der Zukunft“ wird die Entwicklung der gegenständlichen Ausschreibung beantragt von Komponenten für alternative Antriebssysteme, werden sofern es einen direkten Zusammenhang Leichtbaukomponenten und -fahrzeuge sowie Fahrzeug mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gibt elektronik und vernetzte/autonome Fahrzeuge unter- (nähere Informationen unter Kapitel 4.3). stützt. Der Fokus liegt aber nicht auf E-Mobilitäts infrastruktur oder Demonstrationsprojekten. Potentiellen AntragstellerInnen wird empfohlen, sich mit oben genannten Programmen und Initiativen auseinanderzusetzen, und frühzeitig das Gespräch mit den für sie relevanten Projekten zu suchen. 2 www.klimafonds.gv.at/assets/Uploads/Presseaussendungen/2016/eMapp/E-MAPPStudie.pdf Leitfaden Zero Emission Mobility 6
3.0 Die Ausschreibung 3.1 Ziel der Ausschreibung für Forschungsprojekte Die 1. Ausschreibung „Zero Emission Mobility“ fokussiert Projektanträge müssen mindestens eines der auf das Ziel einer 100%igen Elektrifizierung (Batterien, nachfolgend genannten Themenfelder adressieren. Brennstoffzellen, Hochleistungskondensatoren) von Die K ombination mehrerer Themenfelder ist möglich. Fahrzeugen sowie die Entwicklung und Erprobung von Die in den nachfolgenden Beschreibungen genannten intelligenter E-Mobilitätsinfrastruktur. Ein Schwerpunkt Voraussetzungen müssen erfüllt werden: liegt auf der Integration elektrifizierter, automatisierter öffentlich zugänglicher Mobilitätsservices in urbane 3.2.1 THEMENFELD 1: und ländliche Verkehrsangebote. Zero-Emission Vehicles Um dieses Ziel umzusetzen, gibt es 3 Themenfelder Neben der dynamisch wachsenden Marktdurchdringung im Rahmen der Ausschreibung: von Zero-Emission Technologien im PKW-Bereich, gibt a) Zero-Emission Vehicles es sehr viele Fahrzeugklassen und Anwendungsgebiete, b) Zero-Emission Infrastructure die noch Entwicklungspotenzial bieten. Betrachtet c) Zero-Emission Logistics & Public Transport. werden grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge gemäß § 3 KFG, wie beispielsweise Fahrzeuge: Um eine hohe Praxisrelevanz und zeitnahe Marktüber- • für den Logistikbereich leitung von Forschungsergebnissen zu gewährleisten ist • für den straßengebundenen Personentransport eine ausgeprägte Konsortialbeteiligung von Industrie- inklusive neuer bedarfsorientierter Mobilitätsangebote partnern anzustreben. Erwünscht ist darüber hinaus die für einen öffentlich zugänglichen Verkehr Einbeziehung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) • für Spezialanwendungen wie in der Bauwirtschaft oder Start-ups in die Projekte sowie, soweit sinnvoll, • für den Land- und Tourismusbereich die Einbindung ausländischer PartnerInnen bzw. eine • für den kommunalen Bereich Vernetzung mit wichtigen bestehenden Initiativen und • für Flughäfen bzw. auf Bahnhöfen Projekten (siehe dazu auch 2.3). • im industriellen Umfeld • einspurige Fahrzeuge 3.2 Ausschreibungsthemen Die Entwicklung von neuen Fahrzeugkonzepten, die für Forschungsprojekte beispielsweise auf einen besonders günstigen Preis oder einen speziellen Einsatzzweck abzielen, ist In den Projektanträgen sind ebenfalls förderungsfähig. • eine fundierte Recherche zum internationalen State-of-the-Art, Im Themenschwerpunkt Zero-Emission Vehicles wird • eine klare, quantifizierte Ausgangsbasis für die daher zur Einreichung von Projekten aufgerufen, die geplanten Entwicklungen, basierend auf dem kabelungebundene Fahrzeuge dahingehend (weiter) internationalen Stand des Wissens und der entwickeln, dass deren Elektrifizierungsgrad durch Technik (Kennzahlen zu aktuellen Technologien, Batterien, Brennstoffzellen, oder Hochleistungskonden- aktuelle Kosten, aktuelle Emissionen, satoren 100 % erreicht. Projekte müssen dabei jeweils Technologiereifegrad etc.) und das Gesamtfahrzeug betrachten und, sofern sich für die • klare, quantifizierte Ziele des Projekts (welche Ladeinfrastruktur Spezialanforderungen ergeben, auch Technologiekennzahlen, Kosten, Emissionen, diese mitberücksichtigen (als Kombination mit Themen- Technologiereifegrade etc. werden angestrebt) feld 3.2.2 – Zero-Emission Infrastructure). Wesentlich sowie die Marktüberleitungsstrategie darzustellen. hierbei ist die Durchführung eines Demonstrations betriebs, um eine erfolgreiche Markteinführung vor zubereiten und die Einsatzfähigkeit im Gesamtsystem aus Fahrzeugen inkl. Infrastruktur zu demonstrieren. Leitfaden Zero Emission Mobility 7
Im Rahmen der (Weiter)entwicklung ist insbesondere 3.2.3 THEMENFELD 3: auf Potenziale zur Kostenreduktion und die Steigerung Zero-Emission Logistics & Public Transport der Effizienz des Gesamtsystems zu achten. Zusätzlich können Projektanträge etwaige Produktionsaspekte Schwerpunkt 1: Zero-Emission Logistics der vorbereitenden Serienfertigung von Batterien Der Logistikbereich ist ein wesentlicher Emittent von und anderen Komponenten adressieren, um einen Emissionen im Straßenverkehr. Hinzu kommt, dass zukünftigen effizienten und kostengünstigen sich gerade vor dem Hintergrund der international Produktionshochlauf zu ermöglichen. immer strenger werdenden Vorgaben zu Treibhausgas,- Schadstoff- sowie Lärmemissionen Zero-Emission 3.2.2 THEMENFELD 2: Technologien für Logistikanwendungen besonders Zero-Emission Infrastructure anbieten. Mögliche Projektideen können sowohl für den urbanen Raum, als auch für ländliche Gebiete Die Verfügbarkeit von geeigneter Betankungs- und konzipiert werden. Ladeinfrastruktur ist eine wesentliche Bedingung für die Verbreitung von Zero-Emission Technologien. Dabei Gefördert wird die Entwicklung und Demonstration geht es neben der Verfügbarkeit von bedarfsgerechten von Zero-Emission-Güterlogistikkonzepten inklusive (höheren) Ladeleistungen vor allem auch um die kosten der Verwendung von Nullemissionsfahrzeugen und effiziente Errichtung, die intelligente Integration in das der Integration geeigneter Ladeinfrastrukturlösungen. Energiesystem sowie den Betrieb der Infrastruktur. Wesentlich hierbei ist die Durchführung eines Demonstrationsbetriebs. Die wirtschaftliche Trag In diesem Themenfeld wird daher zur Einreichung fähigkeit der Entwicklung sowie die Möglichkeiten von Projekten aufgerufen, welche die Entwicklung zur Überleitung in einen Regelbetrieb sind am Ende und pilothafte Umsetzung von Infrastrukturkomponenten des Projektzeitraumes nachzuweisen. sowie deren Einbindung in Infrastruktur- bzw. gesamt- verkehrliche Konzepte unterstützt. Schwerpunkt 2: Public Transport Die Anbindung von Zero-Emission Technologien Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Sektor und d eren Integration in ein öffentlich zugängliches kopplung, also der Vernetzung der verkehrlichen Mobilitätssystem stellt eine wesentliche Heraus Komponente mit der Energieversorgung und der forderung dar. Die Verbreiterung der Angebotspalette Energieübertragung. Diese Kopplung ist zwingend im Umweltverbund durch mehr sauberen, öffentlich erforderlich, um die volkswirtschaftlich effizientesten zugänglichen Verkehr ist dabei ein wichtiger Baustein. Lösungen zu entwickeln – so zum Beispiel durch Hierfür benötigt es, neben passgenauer und auf das intelligentes Lademanagement, Integration in Angebot abgestimmter Infrastruktur, auch die für intelligente Haustechniksysteme (für größere Bau verschiedene Anwendungszwecke geeigneten Fahr komplexe) und das zur Verfügung stellen von Lade zeuge. Aufgrund der aktuellen Technologieentwick leistungen zum benötigten Zeitpunkt bei gleichzeitig lungen sind Projekte mit dem Ziel der Einbindung maximaler Flexibilität zur Entlastung der Energienetze. von automatisierten Fahrzeugen in bedarfsorientierte öffentlich zugängliche Mobilitätsangebote im urbanen Daher ist im Rahmen der Planung und Umsetzung auch und ländlichen Raum von besonderer Relevanz. auf die Verfügbarkeit der benötigten Energie (beinhaltet auch Wasserstoff sowie stationäre Speicher) zu achten Im Rahmen des Schwerpunkts kann die Einbindung und eine etwaige spätere Skalierbarkeit zu berück eines solchen Systems entlang eines Verkehrsnetzes sichtigen. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Entwick- oder an einem oder mehreren Mobilitätshub(s) lung, sowie die Möglichkeiten zur Überleitung in einen (Bushaltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen etc.) erfolgen. Regelbetrieb sind am Ende des Projektzeitraumes Wesentlich ist ebenfalls die Entwicklung, Integration nachzuweisen.³ und Erprobung geeigneter Betankungs- und Lade infrastrukturlösungen und die Durchführung eines Eine Einbeziehung von Stromnetzbetreibern wird Demonstrationsbetriebs. begrüßt, um bspw. Lademanagementsysteme simulieren oder real testen zu können. 3 Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur muss den Erfordernissen des Bundesgesetzes zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe entsprechen. Leitfaden Zero Emission Mobility 8
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Entwicklung, sowie 3.4 F&E-Dienstleistungen die Möglichkeiten zur Überleitung in einen Regelbetrieb, sind am Ende des Projektzeitraumes nachzuweisen. 3.4.1 Wertschöpfungspotentiale und Ausbildungsbedarfe in der Eine Einbeziehung von Anbietern des Öffentlichen österr. Fahrzeugindustrie Verkehrs wird begrüßt. Zielvorgaben Die Fahrzeugindustrie steht weltweit vor einem enormen 3.3 Allgemeine Voraussetzungen Umbruch. So erwarten Experten mehr Veränderung in für Forschungsprojekte den nächsten fünf Jahren als in den letzten 50 Jahren. Diese Transformation in Richtung Zero Emission Mobility Im Antrag ist konkret anzuführen, welche quantifizierten stellt viele etablierte österreichische Betriebe vor große Ziele am Projektende erreicht werden sollen. Herausforderungen, bietet aber auch große Chancen für sich schnell entwickelnde globale Wachstumsmärkte. Zusätzlich sind bei einer Weiterentwicklung von Fahr- zeug- und/oder Infrastrukturkomponenten Ecodesign- Diese Studie soll diese Herausforderungen benennen, Prinzipien verpflichtend anzuwenden. Hierfür sollen Transformationspfade aufzeigen und die Wertschöp- die Umweltauswirkungen über den gesamten Produkt fungspotentiale der österreichischen Fahrzeugindustrie lebenszyklus hinweg (vom Design, zur Verwendung bis analysieren. Dabei sind als Ausgangspunkt große zum Recycling, Wiederverwendung, Entsorgung, etc.) internationale Märkte, wie zum Beispiel Kalifornien oder betrachtet und möglichst minimiert werden. Diese China mit konkreten Zero Emission Zielvorgaben, aber Betrachtung ist im Rahmen der eingereichten koopera auch der europäische Binnenmarkt mit Flottenlimits für tiven F&E- sowie Leitprojekte für die jeweiligen PKW, leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie auch Hauptkomponenten vorzunehmen. Zielvorgaben von #mission2030 zu analysieren. Die effiziente Einbeziehung vorhandener (internationaler) Neben diesen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten Studienergebnisse soll eine vergleichende Bewertung ist in den eingereichten kooperativen F&E- sowie ermöglichen. Außerdem ist das Potential für Diversi Leitprojekten auch ein Demonstrationsteil verpflichtend fizierungsstrategien zu prüfen, beispielsweise in den vorzusehen. In diesem Demonstrationsteil ist der bzw. Zero Emission Bereichen Aviation oder Bahn. sind die Prototypen in einer zumindest 6 Monate dauernden Demonstrationsphase im Realbetrieb zu Besonderer Fokus der Studie soll auf den Auswirkungen testen. Dabei ist ein Monitoring einzurichten, um fest auf die (regionale) Arbeitsplatzstruktur gelegt werden. zustellen, ob der/die Prototyp/en die angestrebten Hier gilt es zu analysieren inwieweit auf neue Berufs Zielwerte erreicht/erreichen und in welchen Bereichen bilder umgeschult werden kann und in welchen weiteres Verbesserungspotenzial liegt. Zudem sollen Bereichen zukünftig der Fokus in der Ausbildung gelegt die Möglichkeiten der Überleitung in den Regelbetrieb werden sollte. Zusammengefasst soll ein Prozess dargestellt werden. skizziert werden, wie die notwendige Konversion der Automobilindustrie bestmöglich erfolgen kann und Sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen, sollte im welche ersten Schritte konkret gesetzt werden sollten. Rahmen des Demonstrationsbetriebes sichergestellt werden, dass die installierte Betankungs- und Lade Der Zielhorizont der Studie soll im Wesentlichen auf das infrastruktur auch von anderen Verkehrsteilnehmern Jahr 2030 referenzieren, soweit als seriös möglich aber genutzt werden kann. auch darüber hinaus auf die Jahre 2040 und 2050. Um KMU als mögliche Technologielieferanten einzube- ziehen, sollen diese im Projektkonsortium berücksichtigt werden. Projektanträge sollen daher eine über die jewei- ligen Formalanforderungen der Förderinstrumente hin- ausgehende Einbindung innovativer KMU oder Start-ups nachweisen (Messgrößen: Anzahl der KMU, Kostenanteil der KMU im Projekt, Wissenstransfer zu KMU). Leitfaden Zero Emission Mobility 9
Erwartete Ergebnisse • Wie hoch ist das Wertschöpfungspotenzial in • Welche ersten Schritte können unmittelbar gesetzt Österreich für die flexible und wettbewerbsfähige werden, um den derzeit schon vorhandenen und laut Herstellung von kleinen, mittleren und großen Aussagen der Industrie weiter verschärfenden Stückzahlen von E-Fahrzeugkomponenten, E-Fahr Fachkräftemangel zu begegnen? zeugen und E-Infrastrukturen als auch weiteren • Welche österreichischen (automobilen) Wert Null- und Niedrigstemissionstechnologien? schöpfungsregionen bedürfen besonderer [Mrd Wertschöpfung & zusätzliche Arbeitsplätze] Aufmerksamkeit in diesem Transformationsprozess? • Gibt es Fertigungstechnologien, die derzeit im – Fokus 1: Gesamt-österreichischer Saldo an Zusammenhang mit dem klassischen Verbrennungs- Arbeitsplätzen in der Fahrzeugindustrie motor stehen, welche zukünftig auch zur Fertigung – Fokus 2: Analyse etwaig entstehender regionaler von Null- und Niedrigstemission-Komponenten Verwerfungen (negativer Saldo an Arbeitsplätzen) herangezogen werden können? Falls ja, wo gibt und Adressierung dieser mit bspw. Umschulungs- es konkretes Potential dafür in Österreich? maßnahmen, etc. • In welchen Bereichen besitzen österreichische • Welche Kooperationen mit alten und neuen Akteuren Unternehmen besonderes Know-how und einen sind denkbar und notwendig (andere OEMs, digitale Vorsprung gegenüber internationalen Mitbewerbern? Technologiefirmen, Start-Ups, Politik, Kommunen)? • Wo liegen besondere Stärken und Potenziale • Welche neuen Zero Emission Bereiche (z.b. Aviation, österreichischer KMU? Bahn) können zu einer breiteren Diversifizierung der • Welche Möglichkeiten ergeben sich durch die österreichischen Unternehmen beitragen und wie Neugestaltung bestehender Wertschöpfungsketten können diese Märkte erschlossen werden? oder das Entstehen neuer Märkte im Elektro mobilitätsbereich als auch weiteren Null- und Die Studie soll an den bereits bestehenden Studien Niedrigstemissionstechnologien für Neugründungen? E-MAPP⁴ und Elektromobilität – Chance für die • Welche Transformationsprozesse (Transformation österreichische Wirtschaft anschließen⁵. by Design) sind denkbar, um etablierte österreichische Unternehmen in Richtung Zero Emission Mobility Das Konsortium muss Kompetenzen im Produktions- zu begleiten? und Industriebereich als auch im Aus-, Weiter-. und • Welche Prozesse müssen jetzt unmittelbar eingeleitet Qualifizierungsbereich aufweisen. Die fachliche Eignung werden, um die notwendige Konversion der öster des Konsortiums sowie die Darstellung relevanter reichischen Automobilindustrie zu beschleunigen? Referenzen ist ein wesentliches Auswahlkriterium. • Welche neuen Berufsbilder werden entstehen und Auf eine intensive Einbeziehung der wesentlichen besonders nachgefragt werden? österreichischen (automobilen) Wertschöpfungsregionen • Welcher zusätzlicher Ausbildungs- und Qualifizie- im Rahmen der Studie wird besonderer Wert gelegt. rungsbedarf besteht, um die sich ändernden Bedarfe an qualifiziertem Personal abdecken zu können, unter Projektdauer Berücksichtigung der regionalen (automobilen) max. 12 Monate Wertschöpfungsregionen? – Fokus 1: Umschulung/Weiterbildung von Fach Projektkosten kräften in konventionellen Berufen in Richtung Max. EUR 120.000,- zzgl. allfälliger USt. der neuen Berufsbilder; – Fokus 2: Betrachtung und Entwicklung von (regionalen) Lösungen/Ausgleichsmaßnahmen ggf. für jene Fachkräfte in konventionellen Berufen, die nicht umgeschult werden können; – Fokus 3: Erst-Ausbildung/Qualifizierung nach neuen Berufsbildern in Lehrberufen, mittleren Schulen und Universitäten/Fachhochschulen; 4 Siehe www.klimafonds.gv.at/assets/Uploads/Presseaussendungen/2016/eMapp/E-MAPPStudie.pdf 5 Siehe www.e-connected.at/userfiles/elektromobilitaetsstudie_kurz.pdf Leitfaden Zero Emission Mobility 10
3.4.2 Mengengerüste für einen CO₂-neutralen Verkehrssektor in 2050 Zielvorgaben Erwartete Ergebnisse Bis zum Jahr 2050 wird, im Einklang mit dem Pariser • Welche Mengengerüste sind zukünftig ressourcen- Weltklimaübereinkommen, gemäß #mission2030 ein technisch denkbar, insbesondere vor dem Hintergrund CO₂- neutraler Verkehrssektor angestrebt. Im Straßen- dass der größte Teil der Kraftstoffe auf Basis erneuer- verkehr soll bspw. mittel- bis langfristig der Umstieg barer Energien strombasiert sein werden? überwiegend auf Nullemissionsfahrzeuge auf Basis von • Welche Mengen an Kraftstoffen auf Basis erneuer erneuerbarer Energie sowie auf Niedrigstemissions barer Energien können im Inland produziert werden fahrzeuge erfolgen. (unter Berücksichtigung der Elektrifizierung auch anderer Sektoren), um die jeweiligen Mengengerüste In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie sich darstellen zu können? Welche Mengen müssten aus der Mix zugunsten alternativer Antriebssysteme und dem Ausland importiert werden? Kraftstoffe auf Basis erneuerbarer Energien (Elektro • Inwieweit können zusätzliche Aspekte der Sektor mobilität, Wasserstoffmobilität, Bio-CNG/Bio-LNG, kopplung (Speicherfähigkeit des erneuerbaren Bio-Kraftstoffe, synthetische Kraftstoffe) verschieben Kraftstoffs, etc.) die mögliche Aufteilung der unter- wird. Hierbei sind insbesondere auch die Mengengerüste schiedlichen Technologien (Elektromobilität, Wasser- an Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energien zu stoffmobilität, Verbrennungsmotor) je Fahrzeug betrachten, da die jeweiligen Antriebssysteme unter- kategorie und Verkehrsträger beeinflussen? schiedliche Effizienzen aufweisen. Darüber hinaus sind • Welche Preisstrukturen für Kraftstoffe auf Basis neben dem im Sinne des Energieeinsatzes optimalen erneuerbarer Energien sind zukünftig zu erwarten Mix an Kraftstoffen und Antriebssystemen auch volks- bzw. determinieren einen Einsatz im Sektor Mobilität, wirtschaftliche Auswirkungen darzustellen. oder auch in anderen Sektoren (z.b. Industrie)? • Wie entwickeln sich die volkswirtschaftlichen Gesamt- Die Studie soll beleuchten, inwieweit die unterschiedlich kosten im Vergleich zu bestehenden Systemen? effizienten Antriebstechnologien in den jeweiligen • Welcher Mix sowohl an Kraftstoffen, Energiebereit Fahrzeugkategorien und Verkehrsträgern zur Anwen- stellung als auch Fahrzeugen ist im Sinne einer dung kommen können, unter besonderer Berücksichti- volkswirtschaftlichen Betrachtung effizient? gung der Verfügbarkeit der Ressource erneuerbarer Strom. Hierbei ist auch zu berücksichtigen ob bzw. Die Studie soll sich im Zuge der Erarbeitung mit den wieviel dieser Energie in Österreich produziert und Einschätzungen der betroffenen Industrie, Forschungs- wieviel importiert werden muss. einrichtungen und weiteren relevanten Stakeholdern auseinandersetzen. Es wird erwartet, dass es im Zuge Darüber hinaus sollen auch andere Sektoren mit der Studienerstellung zu einem Austausch mit den betrachtet werden. Bislang getrennte Systeme relevanten Anspruchsgruppen und Experten (Strom, Wärme, Mobilität, Industrie) werden zukünftig organisationen kommt. Die effiziente Einbeziehung miteinander verknüpft. Diese durch die Sektorkopplung vorhandener (internationaler) Studienergebnisse für möglichen Synergieeffekte sollen ebenfalls Eingang eine vergleichende Bewertung wird begrüßt. in die Bewertung und Abschätzung finden. Projektdauer Zusammengefasst soll eine Abschätzung der max. 12 Monate (zukünftigen) Mengengerüste und Preisstrukturen in Österreich für alle Arten an Kraftstoffen auf Basis Projektkosten erneuerbarer Energien erfolgen. Max. EUR 60.000,- zzgl. allfälliger USt. Leitfaden Zero Emission Mobility 11
4.0 Administratives 4.1 Ausschreibungsdokumente Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch Auf die Quantifizierung der Projektziele ist besonders via eCall unter der Webadresse https://ecall.ffg.at zu achten. Die in den Antragsformularen angegebenen möglich. Als Teil des elektronischen Antrags sind maximalen Seitenzahlen je Kapitel sind als zu die Projektbeschreibung (inhaltliches Förderungs beachtende Richtwerte anzusehen und nach Möglich ansuchen) und ggfls. weitere Anhänge über die eCall keit einzuhalten. Upload-Funktion hochzuladen. Förderungskonditionen, Ablauf der Einreichung und Für Einreichungen sind die vorgegebenen Vorlagen Förderungskriterien sind in den Instrumentenleitfäden zu verwenden. beschrieben. Die nachfolgende Übersicht zeigt die relevanten Dokumente. Übersicht Ausschreibungsdokumente – Förderung zum Download: www.ffg.at/zero-emission-mobility/1.AS_downloadcenter Leitprojekte Instrumentenleitfaden Leitprojekte (PDF) Projektbeschreibung Leitprojekte (WORD) Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf)** (PDF) Kooperatives F&E Projekt Instrumentenleitfaden Kooperatives F&E-Projekt (PDF) Projektbeschreibung Kooperatives F&E Projekts (WORD) Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf)** (PDF) F&E Dienstleistungen Instrumentenleitfaden F&E Dienstleistung (PDF) Inhalt des Anbotes (PDF) Eidesstattliche Erklärung (im eCall) Bietererklärung (im eCall) Mustervertrag (PDF) Allgemeine Regelungen zu Kosten Kostenleitfaden 2.1 (Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten) (PDF) ** Liegen keine Daten im Firmenkompass vor, so muss im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden. 4.2 Verpflichtendes Vorgespräch für alle Projekte Die Einreichung eines Projekts im Rahmen dieser optimalen Betreuung der Einreicher bei der Erstellung Ausschreibung erfordert zur Abklärung der An des Projektantrages. Wird ein Projektantrag einge- forderungen und Vorgaben ein verpflichtendes gemein- bracht, ohne dass das Vorgespräch in der genannten sames Vorgespräch mit MitarbeiterInnen des Klima- Form durchgeführt wurde, so wird der Antrag aus und Energiefonds, des BMVIT sowie der Forschungs formalen Gründen abgelehnt. Wird zusätzlich um eine förderungsgesellschaft (FFG) bis spätestens Förderung nach 4.3 angesucht, so wird die KPC zu dem 21.12.2018. Die AntragstellerInnen haben rechtzeitig Gespräch beigezogen, oder es ist ein separates Gespräch mit der FFG Kontakt aufzunehmen, um dieses Vor mit der KPC gem. 4.3 zu vereinbaren. gespräch zu vereinbaren. Das Vorgespräch dient der Leitfaden Zero Emission Mobility 12
4.3 Umweltförderung abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Projekte, welche vom Klima- und Energiefonds Förderbasis sind die umweltrelevanten Mehrinvestitions gefördert werden und zumindest ein Arbeitspaket kosten (förderungsfähige Kosten abzüglich etwaiger der Forschungskategorie Experimentelle Entwicklung Referenzkosten – sofern bei Demonstrationsanlagen aufweisen, können auch in einer Kooperation der Standardanlagen gegenüberstellbar sind) gemäß FFG mit der KPC abgewickelt werden. Dabei werden Förderungsrichtlinien der Umweltförderung im Inland. Forschungstätigkeiten von der FFG gefördert, Investi Wird im Rahmen des ggstl. Programms keine Förderung tionen für eine Demonstrationsanlage hingegen werden für Demonstrationsanlagen beantragt oder gewährt, von der KPC unter Verwendung der Förderungsricht so ist eine spätere Einreichung bei anderen Förder linien der „Umweltförderung im Inland“ (UFI) unterstützt. programmen und bei anderen Förderstellen (Wirt- Beides wird aus Mitteln des gegenständlichen Pro schaftsförderung – Austria Wirtschaftsservice [AWS], grammes bedeckt. Demonstrationsanlagen, für die Umweltförderung – KPC) unter Berücksichtigung der im Rahmen des Programms „Zero Emission Mobility“ jeweiligen Förderbedingungen möglich. eine ergänzende Umweltförderung bei der KPC beantragt wird, müssen für das beantragte Forschungs Verpflichtendes Vorgespräch mit KPC projekt von wesentlicher Bedeutung sein. Ebenso Bei Einreichung eines Projekts, bei welchem auch eine müssen die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten Förderung einer Demonstrationsanlage im Sinne der die Voraussetzung für die Investition, für die die Richtlinie für die Umweltförderung im Inland beantragt ergänzende Umweltförderung beantragt wird, bilden. wird, hat – zusätzlich zum Gespräch gem. 4.2 wenn daran nicht auch die KPC mitwirkt – jedenfalls ein Demonstrationsanlagen im Sinne der Richtlinie für verpflichtendes gemeinsames Beratungsgespräch die Umweltförderung im Inland zeichnen sich dadurch mit ExpertInnen der FFG und KPC bis spätestens aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen. 21.12.2018 zu erfolgen. Die AntragstellerInnen haben Sie dienen der Erprobung bzw. Einführung neuer mit der FFG Kontakt aufzunehmen um ein Vorgespräch oder wesentlich verbesserter Technologien. Die zu vereinbaren. Im Rahmen dieser Beratung erfolgt eine Demonstrationsanlage baut auf den Forschungstätig erste Einschätzung der Förderbarkeit der geplanten keiten auf. Der damit zu erwartende Umwelteffekt (eine Investitionen als Demonstrationsanlagen im Rahmen Reduktion von Luftemissionen, Lärm oder gefährlichen der gegenständlichen Ausschreibung durch ExpertInnen Abfällen, eine Reduktion des Energieverbrauchs, eine der KPC. Erfolgt dieses Beratungsgespräch nicht, so innovative Bereitstellung von erneuerbarer Energie) wird keine Umweltförderung zuerkannt. ist einschätzbar und muss als Voraussetzung für eine Förderung auch quantifizierbar sein. Es sind nur jene Antragstellung Anteile der Investition förderungsfähig, die unmittelbar Die Antragstellung erfolgt in Form EINES Projektantrags, zur Erzielung des Umwelteffekts notwendig sind und der bei der FFG einzureichen ist. Dazu dazu beitragen. Kosten, die in keinem bzw. nur mittel • sind im Anhang der Projektbeschreibung des F&E- barem Zusammenhang mit dem Umwelteffekt stehen, Anteils (pdf.-Dokument) die geplanten Demonstrati- können nicht gefördert werden. onsanteile, die über die KPC gefördert werden sollen, im Detail anzuführen. Die zusätzlichen Spezifikationen sollen eine technische Beurteilung der Demonstrations anteile sowie eine Beurteilung der zu erwartenden Umwelteffekte durch die KPC ermöglichen. • ist im eCall neben der Projektbeschreibung (pdf.-Doku- ment) und sonstigen etwaigen Anhängen zusätzlich ein Kostenplan (Excel-File) für den Demonstrationsteil hochzuladen. Leitfaden Zero Emission Mobility 13
Folgende ergänzende Informationen sind bei der Weiterer Ablauf nach Einreichung Antragstellung erforderlich: Informationen zum Projektauswahlverfahren nach • Anlagenkosten, aufgegliedert nach Gewerken/ Einreichung der Projektanträge sind den Instrumenten- Positionen; Montagekosten; Planungskosten; leitfäden (siehe 4.1) zu entnehmen. Bei jenen Projekten, • bei Drittleistungen sind Angebote notwendig für die neben einer F&E-Förderung auch eine Umwelt- (diese müssen spätestens zum Zeitpunkt der förderung beantragt wurde, wird der Projektantrag auch Endabrechnung vorliegen). zusätzlich an die Kommunalkredit Public Consulting • Nachvollziehbare Darstellung und quantitative GmbH zur Bearbeitung übermittelt. Die Prüfung der Prognose des Umwelteffekts – die Darstellung des Fördervoraussetzungen und die Ausarbeitung eines Umwelteffekts erfolgt als Gegenüberstellung der Fördervorschlages für den Investitionskostenanteil Demonstrationsanlage zur bestehenden Situation erfolgt durch die ExpertInnen der KPC. bzw. zu einer Referenzanlage, die mit konventionellen Technologien dieselbe Leistung erbringt (Beispiel: Wenn erforderlich, werden die AntragstellerInnen zur Gegenüberstellung des Energieverbrauchs aufgeteilt Nachreichung von Informationen direkt von der jeweils auf die jeweiligen Energieträger in MWh pro Jahr vor zuständigen Abwicklungsstelle kontaktiert. und nach Umsetzung der Demonstrationsanlage). • Darstellung der Realisierbarkeit und des Markt Im Fall der zusätzlichen Förderung durch die KPC potenzials der Demonstrationsanlage. werden zwei Förderverträge erstellt: • Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit operativen • Fördervertrag der FFG für F&E-relevante Kosten Kosten und Gewinnen der Demonstrationsanlage im • Förderungsvertrag der KPC für Investitionskosten Vergleich zur bestehenden Situation bzw. zu einer gemäß Umweltförderung im Inland Referenzanlage ist zu erstellen. Weitere Informationen zur Umweltförderung Liegen zum Zeitpunkt der Einreichung noch keine finden sich unter: Informationen über den genauen Umwelteffekt und www.umweltfoerderung.at/betriebe/ die Kosten der Demonstrationsanlage vor, sind nach sonstige-umweltschutzmassnahmen-laermschutz- vollziehbar dargestellte Schätzungen vorzulegen. demonstrationsanlagen und www.umweltfoerderung.at/betriebe Leitfaden Zero Emission Mobility 14
Nachfolgende Tabelle zeigt eine Abgrenzung der beantragbaren Kosten: Industrielle Forschung FFG Experimentelle Entwicklung FFG Demonstrationsanlage KPC „Industrielle Forschung“ bezeichnet „Experimentelle Entwicklung“ Demonstrationsanlagen im Sinne der planmäßiges Forschen oder kritisches bezeichnet den Erwerb, die Richtlinie für die Umweltförderung im Erforschen zur Gewinnung neuer Kombination, die Formung und die Inland sind Anlagen mit sehr hohem Kenntnisse und Fertigkeiten. Ziel ist, Verwendung vorhandener Wissen- innovativem Charakter. Sie zeichnen neue Produkte, Verfahren oder schaftlicher, technischer, wirtschaft sich dadurch aus, dass sie über Dienstleistungen zu entwickeln oder licher und sonstiger einschlägiger Standardtechnologien hinausgehen zur Verwirklichung erheblicher Kenntnisse und Fertigkeiten zur und dienen zur Erprobung bzw. Verbesserungen bei bestehenden Erarbeitung von Plänen und Vor Einführung neuer oder wesentlich Produkten, Verfahren oder Dienst kehrungen oder Konzepten für neue, verbesserter Technologien. leistungen nutzen zu können. veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Förderung einer Demonstrations- Hierzu zählt auch die Schöpfung anlage im Rahmen der Zero Emission von Teilen komplexer Systeme, Dazu zählen auch andere Tätigkeiten Mobility durch die KPC setzt darüber die für die Industrielle Forschung zur Definition, Planung und Dokumen hinaus voraus, dass die Demonstra und insbesondere die Validierung tation neuer Produkte, Verfahren tionsanlage direkt auf den Forschungs- von technologischen Grundlagen und Dienstleistungen sowie auch tätigkeiten innerhalb des eingereichten notwendig sind. die Erstellung von Entwürfen, Forschungsprojekts aufbaut. Der Zeichnungen, Plänen und anderem damit zu erwartende Umwelteffekt Dokumentationsmaterial, soweit ist einschätzbar und quantifizierbar. dies nicht für gewerbliche Zwecke Förderfähig sind Investitionen, die für bestimmt ist. die Erreichung des Umwelteffektes unmittelbar notwendig sind. Soweit die geförderte Maßnahme als Endenergie aßnahmen durch verpflichtete Dritte, insbesondere M verbrauchseinsparung im Sinne des Bundes-Energie durch Übertragung durch die Fördernehmerin/ effizienzgesetzes (EEffG) anrechenbar ist, wird diese den F ördernehmer zum Zweck der Anrechnung auf aliquot zur gewährten Förderung dem Klima- und Individualverpflichtungen gemäß § 10 EEffG, ist nur Energiefonds als strategische Maßnahme gemäß § 5 für jenen Teil der Projektkosten zulässig, der die Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise oder Förderung des Klima- und Energiefonds übersteigt. gänzliche Geltendmachung der anrechenbaren Leitfaden Zero Emission Mobility 15
5.0 Rechtliche Aspekte 5.1 Datenschutz und Vertraulichkeit 5.2 Rechtsgrundlage Die FFG ist zur Geheimhaltung von Firmen- und Projekt- Als Rechtsgrundlagen kommen folgende Richtlinien informationen gesetzlich verpflichtet – nach § 9 Abs 4 zur Anwendung: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft • Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich- mbH-Errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004. Geheim technischen Forschung, Technologieentwicklung haltungspflicht besteht auch für externe ExpertInnen, und Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Themen-FTI-RL welche die Projekte beurteilen. Zur Geheimhaltung gemäß § 11 Z 1 bis 5 des Forschungs- und von Firmen- und Projektinformationen ist auch für Technologieförderungsgesetzes (FTFG) des Bundes die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) ministers für Verkehr, Innovation und Technologie verpflichtet. (GZ BMVIT-609.986/0011- III/I2/2014) und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Personenbezogene Daten werden nach Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003- C1/9/2014) Art 6 ff DSGVO (EU) 2016/679 verarbeitet • Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im • zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Inland idgF denen FFG, KPC und Klimafonds unterliegen, (Art. 6 Abs 1 lit c DSG-VO) Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils • soweit keine rechtliche Verpflichtung besteht, zur geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht Wahrnehmung berechtigter Interessen der FFG, der ausschlaggebend (ab 01.01.2005: KMU-Definition KPC und des Klimafonds (Art. 6 Abs. 1 lit f DSG-VO), gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission nämlich dem Abschluss und der Abwicklung des vom 06.05.2003 [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36–41]). Fördervertrages sowie zu Kontrollzwecken. Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Im Rahmen dieser Verwendung kann es dazu kommen, dass die Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes, dem Bundes 5.3 Veröffentlichung der Förderzusage ministerium für Finanzen und der EU übermittelt oder offengelegt werden müssen. Des Weiteren steht Im Fall einer positiven Förderentscheidung behält auch die Möglichkeit der Transparenzportalabfrage sich der Klima- und Energiefonds das Recht vor, den gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012 zur Verfügung. Namen der FörderwerberInnen, die Tatsache einer zugesagten Förderung, den Fördersatz, die Förderhöhe Alle eingereichten Projektanträge werden nur den mit sowie den Titel des Projekts und eine Kurzbeschreibung der Abwicklung dieser FTI-Initiative betrauten Personen zu veröffentlichen, um dem berechtigten Interesse des sowie dem Programmeigentümer zur Einsicht vorgelegt. Klimafonds zur Sicherstellung von Transparenz im Alle beteiligten Personen sind zur Vertraulichkeit Förderwesen zu entsprechen (Art. 6 Abs 1 lit f DSG-VO). verpflichtet. Leitfaden Zero Emission Mobility 16
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