Leitfaden Zero Emission Mobility - Klima- und Energiefonds

 
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Leitfaden Zero Emission Mobility - Klima- und Energiefonds
Leitfaden
Zero Emission
Mobility
      1. Ausschreibung

Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds zur Unterstützung
der Umsetzung der E-Mobilitätsoffensive von              –
der Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung

Wien, Juni 2018
Leitfaden Zero Emission Mobility - Klima- und Energiefonds
Inhalt
		Vorwort		                                                                                                            2

 1.0   Das Wichtigste in Kürze                                                                                         3

 2.0   Das Förderprogramm                                                                                              5
 2.1   Mehrjährige Ausrichtung 2018–2022                                                                               5
 2.2   Strategische Ziele des Programms                                                                                5
 2.3   Zusammenspiel mit anderen Förderprogrammen                                                                      6

 3.0   Die Ausschreibung                                                                                               7
 3.1   Ziel der Ausschreibung für Forschungsprojekte                                                                  7
 3.2   Ausschreibungsthemen für Forschungsprojekte                                                                    7
		     3.2.1 THEMENFELD 1: Zero-Emission Vehicles                                                                     7
		     3.2.2 THEMENFELD 2: Zero-Emission Infrastructure                                                               8
		     3.2.3 THEMENFELD 3: Zero-Emission Logistics & Public Transport                                                 8
 3.3   Allgemeine Voraussetzungen für Forschungsprojekte                                                              9
 3.4   F&E-Dienstleistungen                                                                                           9
		     3.4.1 Wertschöpfungspotentiale und Ausbildungsbedarfe in der österr. Fahrzeugindustrie                         9
		     3.4.2 Mengengerüste für einen CO₂-neutralen Verkehrssektor in 2050                                            11

 4.0   Administratives                                                                                               12
 4.1   Ausschreibungsdokumente                                                                                       12
 4.2   Verpflichtendes Vorgespräch für alle Projekte                                                                 12
 4.3   Umweltförderung abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC)                                  13

 5.0   Rechtliche Aspekte                                                                                            16
 5.1   Datenschutz und Vertraulichkeit                                                                               16
 5.2   Rechtsgrundlage                                                                                               16
 5.3   Veröffentlichung der Förderzusage                                                                             16
 5.4   Open Access – Hinweise zur Publikation                                                                        17

 6.0   Kontakt		                                                                                                     18

		 Impressum		                                                                                                       19

                                                                                          Leitfaden Zero Emission Mobility   1
Vorwort
Österreich hat sich mit #mission2030 – der Klima- und Energiestrategie der Österreichischen Bundesregierung –
ambitionierte Ziele gesetzt. Dies gilt auch für den Verkehrsbereich in dem bis zum Jahr 2030 7,2 Mio. t CO2eq
eingespart werden sollen. Elektromobilität kann einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles leisten.
Allerdings sind hierfür in den nächsten Jahren noch intensive Forschung- und Entwicklungstätigkeiten erforderlich.

Daher hat der Klima- und Energiefonds aus dem erfolgreichen Programm Leuchttürme der Elektromobilität das
Nachfolgeprogramm Zero Emission Mobility entwickelt. Im Rahmen des Programmes werden aktuelle Frage­
stellungen der Elektromobilität entlang der drei bereits bekannten Säulen – Fahrzeuge – Infrastruktur – Nutzer
ausgeschrieben als auch gezielt F&E Dienstleistungen vergeben. Das Programm ist bewusst technologieneutral
und missionsorientiert gestaltet und umfasst somit sowohl batteriebasierte Lösungen, als auch Wasserstoff­
technologien sowie Hochleistungskondensatoren. Der Schwerpunkt liegt auf systemischen Lösungen mit klarer,
relativ zeitnaher Umsetzungsperspektive. Daher müssen alle Projekte neben einer Forschungsphase auch eine
Demonstrationsphase umfassen.

Der Fokus des Programmes liegt dabei auf „Null-Emission“. Es geht nicht mehr um eine Erhöhung des Elektrifi­
zierungsgrades. Das erklärte Ziel ist die völlige Dekarbonisierung – und zwar sowohl im Bereich der Fahrzeuge
als auch im Bereich der verwendeten Energieträger und der damit in Verbindung stehenden Infrastruktur.

Die Themenfelder der diesjährigen Ausschreibung umfassen die Fahrzeugseite, in der alle Fahrzeugklassen
und auch neue Fahrzeugkonzepte angesprochen werden sowie den Infrastrukturbereich wobei ein besonderes
­Augenmerk auf der Sektorkopplung liegt. Weiters werden zwei besondere Herausforderungen für die Elektromobilität,
 die emissionsfreie Logistik sowie die Anbindung an das öffentliche Verkehrssystem, auch unter Berücksichtigung
 von automatisieren Fahrzeugen, adressiert. Flankierend zu den Projekten werden zwei F&E Dienstleistungen zu
 den Themenfeldern Wertschöpfungspotentiale und Ausbildungsbedarfe in der österreichischen Fahrzeugindustrie
 sowie Mengengerüste für einen CO₂-neutralen Verkehrssektor in 2050 ausgeschrieben.

 Wir laden Sie ein, Ihr innovatives Projekt einzureichen, und freuen uns, wenn dieses die Weiterentwicklung
 der Elektromobilität in Richtung Markteinführung unterstützt und damit auch den Technologiestandort
­Österreich stärkt!

Ingmar Höbarth                                             Theresia Vogel
Geschäftsführer Klima- und Energiefonds                    Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds

                                                                                          Leitfaden Zero Emission Mobility   2
1.0 Das Wichtigste in Kürze
Zero-Emission Technologien bieten die Chance,                  Zero Emission Mobility ist eine Förderaktion des Klima-
Treibhausgas­emissionen des Verkehrs wesentlich zu             und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
reduzieren und zu einem zukunftsfähigen und inter­             im Rahmen des Aktionspakets zur Förderung der
operablen Mobilitätssystem beizutragen. Daher ist              Elektromobilität von bmvit und BMNT in Zusammen­
die E-Mobilitätsoffensive auch eines der Leuchtturm­           arbeit mit den Auto- und Zweirad-ImporteurInnen.
projekte der integrierten Klima- und Energiestrategie
#­mission2030. Der Klima- und Energiefonds fördert
technologie- und umsetzungsorientierte Projekte im              Bitte beachten Sie:
Themenbereich Elektromobilität zur Integration von              Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekt­
Komponenten, Systemen und Dienstleistungen zu                   einreichung entsprechend den Konditionen und
einem ganzheitlichen ­Mobilitäts­system.                        Kriterien des jeweiligen Förderinstruments und der
                                                                Ausschreibung nicht erfüllt und handelt es sich um
Die vorliegende Ausschreibung ist in eine längerfristige        nicht-behebbare Mängel, wird das Ansuchen bei
Ausrichtung des Förderprogramms eingebettet                     der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen
­(siehe Kapitel 2).                                             ­Gleichbehandlung aller Ansuchen ausnahmslos aus
                                                                 dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal
Im Rahmen der 1. Ausschreibung „Zero Emission                    abgelehnt. Das neue eCall-System der FFG bietet
Mobility“ steht ein Fördervolumen von 7 Mio. EUR                 diesbezüglich Unterstützung, die Letztverantwortung
zur Verfügung.                                                   für die Einhaltung der Formalvoraussetzungen
                                                                 liegt allerdings bei den AntragstellerInnen. Eine
Mit diesen Mitteln sollen Leitprojekte und kooperative           ­detaillierte Checkliste hinsichtlich der Konditionen
F&E-Projekte gefördert werden. Die Projekte sollen eine           und Kriterien des jeweiligen Förderungsinstruments
100%ige Elektrifizierung von Fahrzeugen vorantreiben              und der Ausschreibung finden Sie am Beginn der
sowie die Entwicklung und Erprobung von intelligenter             Antragsformulare (Projektbeschreibung).
E-Mobilitäts- bzw. Wasserstoffinfrastruktur ermöglichen.
                                                                Eine Förderung darf nur gewährt werden, wenn
Darüber hinaus sollen zwei F&E-Dienstleistungen die             sie einen Anreizeffekt aufweist. Jeder Projektpartner
Wertschöpfungspotentiale und Ausbildungsbedarfe der             muss aufgrund der neuen Themen-FTI-Richtlinien
österreichischen ­Fahrzeugindustrie analysieren und die         daher im eCall eine Erklärung abgeben, ob die
Mengengerüste für einen CO₂-neutralen Verkehrssektor            Förderung zu einer Änderung seines Verhaltens führt.
in 2050 näher beleuchten.

Die Einreichung von Projektanträgen ist ausschließlich
via eCall (https://ecall.ffg.at) möglich und hat vollständig
und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist am
21.01.2019, 12:00 Uhr zu erfolgen.

                                                                                             Leitfaden Zero Emission Mobility   3
Ausschreibungsübersicht

Instrument / Initiative       Leitprojekt                       Kooperative F&E-Projekte         F&E-Dienstleistung
                              Großvolumiges Forschungs-         Kooperatives Forschungs-         vorgegebener F&E-Inhalt
                              und Demonstrationsprojekt         und Entwicklungsvorhaben

Forschungskategorie           Industrielle Forschung            Ausschließlich                                  –
                              und/oder Experimentelle           Experimentelle Entwicklung
                              Entwicklung

                              Beide Forschungskategorien
                              sind in ein- und demselben
                              Projekt möglich, wobei der
                              Anteil der Industriellen
                              Forschung 15 % der
                              Projektgesamtkosten nicht
                              überschreiten darf. Werden
                              beide Forschungskategorien
                              angewandt, so ist jedem
                              Arbeitspaket (AP) die jeweils
                              auf dieses AP zutreffende
                              Forschungskategorie
                              ­zuzuordnen. Erfolgt diese
                               eindeutige Zuordnung nicht,
                               so wird nur die Förderquote
                               für Experimentelle Ent­
                               wicklung gewährt.

beantragte Mindest­           EUR 2 Mio.                        keine                            keine
förderung in € für den
F&E-Teil des Projekts

Maximale Förderung in € für   keine                             EUR 1 Mio.                       EUR 60.000,- bzw.
den F&E-Teil des Projekts                                                                        120.000,- zzgl. USt.

Förderquote                   max. 85 %, allerdings             max. 60 %, allerdings            Keine Förderquote.
                              abhängig von Forschungs-          ­abhängig von Organisations-     100 % Finanzierung
                              kategorie und Organisations­       typ. Details siehe
                              typ. Details siehe                 Instrumenten­leitfaden
                              Instrumenten­leitfaden

Verfügbares                   EUR 7 Mio.
Ausschreibungsbudget

Projektlaufzeit in Jahren     2 bis 4 Jahre                     1 bis 3 Jahre                    max. 12 Monate

Kooperationserfordernis       Ja, siehe Instrumentenleitfaden                                    Nein

Verpflichtendes               Ein Vorgespräch bis 21.Dezember 2018 ist für ALLE Projekte
­Vorgespräch                  (außer F&E Dienstleistungen) verpflichtend (siehe Kapitel 4.2.).

Einreichfrist                 21.01.2019, 12:00 Uhr

Antragssprache                Englisch

Ansprechpersonen              Ing. Vukasin Klepic, MSc
                              Telefon +43 5 7755-5069
                              E-Mail: vukasin.klepic@ffg.at
                                      zero-emission-mobility@ffg.at

Information im Web            www.ffg.at/zero-emission-mobility

                                                                                                  Leitfaden Zero Emission Mobility   4
2.0 Das Förderprogramm
    2.1          Mehrjährige Ausrichtung 2018–2022

    Im Rahmen des Vorgängerprogramms „Leuchttürme der                           Für die in den Ausschreibungen enthaltenen F&E
    Elektromobilität“ wurden bislang zahlreiche innovative                      Dienstleistungen kann der Betrachtungsbereich auch
    Projekte gefördert, die zukunftsweisende Lösungen                           über den Straßenverkehr hinausgehende Verkehrsträger
    aufgezeigt haben (siehe www.klimafonds.gv.at/                               sowie neue Technologien und ökonomische Aspekte
    unsere-themen/e-mobilitaet/leuchttuerme).                                   umfassen.

    Mit der Klima- und Energiestrategie #mission2030 der
    Österreichischen Bundesregierung erfolgt im Jahr 2018                       2.2      Strategische Ziele des Programms
    eine Neuausrichtung des Förderprogramms mit dem
    Ziel die langfristige Planbarkeit für FördernehmerInnen                     Zero-Emission Technologien in Österreich sind ein­
    zu ermöglichen. Dabei bildet das Programm Zero                              gebettet in ein vernetztes Mobilitätssystem von
    Emission Mobility den Forschungskern für die Um­                            Bahn, E-Nutzfahr­zeugen, E-Bussen und E-PKW bis zu
    setzung der E-Mobilitätsoffensive der österreichischen                      E-­Scootern und E-Fahrrädern auf Basis intelligenter
    Bundesregierung.                                                            Stromnetze sowie der notwendigen Betankungs-
                                                                                und Ladeinfrastrukturen. Mit dem Programm „Zero
    Der Fokus des Programms ist zukünftig klar auf Zero                         ­Emission Mobility“ sollen Lösungen für die Schaffung
    Emission Mobilität im Straßenverkehr ausgerichtet.                           eines leistbaren, umweltfreundlichen und effizienten
    Dabei liegt der Schwerpunkt auf marktnahen, konsortia-                       Mobilitäts­systems entwickelt werden.
    len Forschungsprojekten mit Demonstrationsanteil und
    klarer Umsetzungsperspektive. Die Ausschreibungen                           Ziel ist es einen Beitrag zu den in #mission2030
    werden missionsorientiert und technologieneutral                            ­formulierten Zielen, wie beispielsweise der Reduktion
    gestaltet. Die bereits aus dem Vorgängerprogramm                             der Emissionen im Verkehr um 7,2 Mio. Tonnen CO2eq
    „Leuchttürme der Elektromobilität“ bekannten drei                            bis zum Jahr 2030 sowie der Schaffung einer fossil-­
    Säulen – Fahrzeug – Infrastruktur – Nutzer bleiben                           freien Mobilität bis 2050, zu leisten. Weiters leistet das
    erhalten. In den kommenden Jahren werden diese drei                          Programm einen Beitrag zu dem strategischen Aktions-
    thematischen Säulen adressiert, wobei die konkreten                          plan für Batterien der Europäischen Kommission sowie
    Ausschreibungsinhalte jährlich, unter Berücksichtigung                       zu Mission Innovation.
    der aktuellen Technologietrends sowie des sich ent­
    wickelnden Umfelds, welches wiederum mit dem                                Um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, sind
    System Zero-Emission Technologien interagiert,                              Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Mobilitäts-
    ­definiert werden.                                                          wende hin zu einem ­dekarbonisierten und gleichzeitig
                                                                                service-orientierten Verkehrssystem ermöglichen. Im
    Kern des Forschungsprogramms bleibt die systemische                         Sinne einer vom Klima- und Energiefonds angestrebten
    Perspektive – geförderte Projekte sollen nicht vornehm-                     größtmöglichen Klimaschutzrelevanz fokussiert das
    lich Einzelaspekte bearbeiten, sondern die System­                          Programm technologieneutral am Dekarbonisierungs-
    integration entwickelter Technologien bzw. ganze                            pfad auf Fahrzeuge mit ausschließlich emissionsfreien
    Wertschöpfungsketten im Blick haben. Zudem sollen                           Fahranteilen (BEV, FCHEV¹). Die ein­gesetzte Energie
    Projekte der sichtbaren Demonstration ö­ sterreichischer                    muss gemäß dem Leitsatz Zero Emission, klimaneutral
    Technologiekompetenz und innovativer System­                                aufgebracht werden.
    gestaltung der Elektromobilität unter Nutzung des
    Know Hows komplementärer Partner dienen.

1
    BEV = Battery electric vehicle, FCHEV = Fuel cell hybrid electric vehicle                                   Leitfaden Zero Emission Mobility   5
Weiters haben Zero-Emission Technologien eine hohe                             Bezug zu den Ausschreibungen „Smart Cities
    volkswirt­schaftliche Relevanz für Österreich. Es wird                         ­Initiative“, „Energieforschungsprogramm 2018
    von einem Wertschöpfungspotential von 3,1 Mrd EUR                               des Klima- und Energiefonds“ und „Aktionspaket
    sowie der Schaffung von rund 34.000 Arbeitsplätzen                              zur Förderung von Elektromobilität“
    bis 2030 ausgegangen². Um diese Potential zu heben                              • Die „Smart-Cities-Initiative“ des Klima- und Energie-
    ist eine rasche und zielgerichtete Transformation der                             fonds zielt darauf ab, Forschungsergebnisse in die
    (Auto­mobilzuliefer)industrie erforderlich. Dies kann am                          Praxis überzuleiten und Projekte in urbanen Regionen
    effektivsten in Abstimmung mit internationalen Liefe-                             und Städten zu initiieren, in denen bestehende bzw.
    ranten und Kunden erfolgen. Daher liegt ein weiterer                              bereits weitgehend ausgereifte Technologien und
    Fokus des Programms auf der Internationalität sowie                               Systeme zu innovativen interagierenden Gesamt­
    dem Verwertungspotenzial entwickelter Technologien.                               systemen integriert werden.
    Die österreichische Wirtschaftsstruktur berücksichti-                           • Im „Energieforschungsprogramm 2018 des Klima-
    gend legt das Programm dabei ebenfalls Wert auf die                               und Energiefonds“ wird die Forschung und Entwick-
    Ein­bindung von Klein- und Mittelunternehmen und                                  lung von Energietechnologien und deren Integration
    fördert aktiv die Integration von Start-Ups.                                      in das Energiesystem unterstützt. Zudem wird die
                                                                                      Weiterentwicklung von energieeffizienten Fahrzeug-
                                                                                      technologien ausgeschrieben.
    2.3 Zusammenspiel mit anderen                                                   • Das „Aktionspaket zur Förderung von Elektromobilität“
    		 Förderprogrammen                                                               von bmvit und BMNT fördert die Beschleunigung der
                                                                                      Markteinführung der Elektromobilität in Österreich
    Abgrenzung zu themenrelevanten Programmen                                         durch mehrere Förderprogramme. Infrastruktur und
    Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte                              Fahrzeuge, welche nicht Forschungs- bzw. Entwick-
    zu Komponenten und Bauteilen konventioneller Fahr-                                lungsteil sind, sollen primär über das Elektromobilität-­
    zeuge werden im Rahmen der Basisprogramme der                                     Aktionspaket gefördert werden. Diese Förderungen
    Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft                                 sind direkt über die Kommunalkredit Public Consulting
    mbH (FFG) angeboten.                                                              (KPC) zu beantragen. Eine Ausnahme bilden
                                                                                      Demonstrations­anlagen (im Sinne der Umwelt­
    Im Themenbereich „Fahrzeugtechnologien“ des                                       förderung Inland – UFI). Diese können im Rahmen
    ­Programms „Mobilität der Zukunft“ wird die Entwicklung                           der gegenständlichen Ausschreibung beantragt
     von Komponenten für alternative Antriebssysteme,                                 werden sofern es einen direkten Zusammenhang
     Leichtbaukomponenten und -fahrzeuge sowie Fahrzeug­                              mit ­Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gibt
     elektronik und vernetzte/autonome Fahrzeuge unter-                               (­nähere Informationen unter Kapitel 4.3).
     stützt. Der Fokus liegt aber nicht auf E-Mobilitäts­
     infrastruktur oder Demonstrationsprojekten.                                   Potentiellen AntragstellerInnen wird empfohlen,
                                                                                   sich mit oben genannten Programmen und Initiativen
                                                                                   auseinanderzusetzen, und frühzeitig das Gespräch
                                                                                   mit den für sie relevanten Projekten zu suchen.

2
    www.klimafonds.gv.at/assets/Uploads/Presseaussendungen/2016/eMapp/E-MAPPStudie.pdf                             Leitfaden Zero Emission Mobility   6
3.0 Die Ausschreibung
3.1      Ziel der Ausschreibung
		       für Forschungsprojekte

Die 1. Ausschreibung „Zero Emission Mobility“ fokussiert      Projektanträge müssen mindestens eines der
auf das Ziel einer 100%igen Elektrifizierung (Batterien,      ­nach­folgend genannten Themenfelder adressieren.
Brennstoffzellen, Hochleistungskondensatoren) von              Die K
                                                                   ­ ombination mehrerer Themenfelder ist möglich.
Fahrzeugen sowie die Entwicklung und Erprobung von            Die in den nachfolgenden Beschreibungen genannten
intelligenter E-Mobilitätsinfrastruktur. Ein Schwerpunkt      Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
liegt auf der Integration elektrifizierter, automatisierter
öffentlich zugänglicher Mobilitätsservices in urbane          3.2.1 	THEMENFELD 1:
und ländliche Verkehrsangebote.                               		      Zero-Emission Vehicles

Um dieses Ziel umzusetzen, gibt es 3 Themenfelder             Neben der dynamisch wachsenden Marktdurchdringung
im Rahmen der Ausschreibung:                                  von Zero-Emission Technologien im PKW-Bereich, gibt
a) Zero-Emission Vehicles                                     es sehr viele Fahrzeugklassen und Anwendungsgebiete,
b) Zero-Emission Infrastructure                               die noch Entwicklungspotenzial bieten. Betrachtet
c) Zero-Emission Logistics & Public Transport.                werden grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge gemäß § 3
                                                              KFG, wie beispielsweise Fahrzeuge:
Um eine hohe Praxisrelevanz und zeitnahe Marktüber-           • für den Logistikbereich
leitung von Forschungsergebnissen zu gewährleisten ist        • für den straßengebundenen Personentransport
eine ausgeprägte Konsortialbeteiligung von Industrie-           inklusive neuer bedarfsorientierter Mobilitätsangebote
partnern anzustreben. Erwünscht ist darüber hinaus die          für einen öffentlich zugänglichen Verkehr
Einbeziehung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU)           • für Spezialanwendungen wie in der Bauwirtschaft
oder Start-ups in die Projekte sowie, soweit sinnvoll,        • für den Land- und Tourismusbereich
die Einbindung ausländischer PartnerInnen bzw. eine           • für den kommunalen Bereich
Vernetzung mit wichtigen bestehenden Initiativen und          • für Flughäfen bzw. auf Bahnhöfen
Projekten (siehe dazu auch 2.3).                              • im industriellen Umfeld
                                                              • einspurige Fahrzeuge

3.2      Ausschreibungsthemen                                 Die Entwicklung von neuen Fahrzeugkonzepten, die
		       für Forschungsprojekte                               beispielsweise auf einen besonders günstigen Preis
                                                              oder einen speziellen Einsatzzweck abzielen, ist
  In den Projektanträgen sind                                 ­ebenfalls förderungsfähig.
  • eine fundierte Recherche zum internationalen
    State-of-the-Art,                                         Im Themenschwerpunkt Zero-Emission Vehicles wird
  • eine klare, quantifizierte Ausgangsbasis für die          daher zur Einreichung von Projekten aufgerufen, die
    geplanten Entwicklungen, basierend auf dem                kabelungebundene Fahrzeuge dahingehend (weiter)
    internationalen Stand des Wissens und der                 entwickeln, dass deren Elektrifizierungsgrad durch
    Technik (Kennzahlen zu aktuellen Technologien,            Batterien, Brennstoffzellen, oder Hochleistungskonden-
    aktuelle Kosten, aktuelle Emissionen,                     satoren 100 % erreicht. Projekte müssen dabei jeweils
    Technologiereifegrad etc.) und                            das Gesamtfahrzeug betrachten und, sofern sich für die
  • klare, quantifizierte Ziele des Projekts (welche          Ladeinfrastruktur Spezialanforderungen ergeben, auch
    Technologiekennzahlen, Kosten, Emissionen,                diese mitberücksichtigen (als Kombination mit Themen-
    Technologiereifegrade etc. werden angestrebt)             feld 3.2.2 – Zero-Emission Infrastructure). Wesentlich
    sowie die Marktüberleitungsstrategie darzustellen.        hierbei ist die Durchführung eines Demonstrations­
                                                              betriebs, um eine erfolgreiche Markteinführung vor­
                                                              zubereiten und die Einsatzfähigkeit im Gesamtsystem
                                                              aus Fahrzeugen inkl. Infrastruktur zu demonstrieren.

                                                                                            Leitfaden Zero Emission Mobility   7
Im Rahmen der (Weiter)entwicklung ist insbesondere                                    3.2.3	THEMENFELD 3:
    auf Potenziale zur Kostenreduktion und die Steigerung                                 		     Zero-Emission Logistics & Public Transport
    der Effizienz des Gesamtsystems zu achten. Zusätzlich
    können Projektanträge etwaige Produktionsaspekte                                      Schwerpunkt 1: Zero-Emission Logistics
    der vorbereitenden Serienfertigung von Batterien                                      Der Logistikbereich ist ein wesentlicher Emittent von
    und anderen Komponenten adressieren, um einen                                         Emissionen im Straßenverkehr. Hinzu kommt, dass
    ­zukünftigen effizienten und kostengünstigen                                          sich gerade vor dem Hintergrund der international
     Produktions­hochlauf zu ermöglichen.                                                 immer strenger werdenden Vorgaben zu Treibhausgas,-
                                                                                          ­Schadstoff- sowie Lärmemissionen Zero-Emission
    3.2.2	THEMENFELD 2:                                                                    Technologien für Logistikanwendungen besonders
    		     Zero-Emission Infrastructure                                                    anbieten. Mögliche Projektideen können sowohl für
                                                                                           den urbanen Raum, als auch für ländliche Gebiete
    Die Verfügbarkeit von geeigneter Betankungs- und                                       konzipiert werden.
    Ladeinfrastruktur ist eine wesentliche Bedingung für
    die Verbreitung von Zero-Emission Technologien. Dabei                                 Gefördert wird die Entwicklung und Demonstration
    geht es neben der Verfügbarkeit von bedarfsgerechten                                  von Zero-Emission-Güterlogistikkonzepten inklusive
    (höheren) Ladeleistungen vor allem auch um die kosten­                                der Verwendung von Nullemissionsfahrzeugen und
    effiziente Errichtung, die intelligente Integration in das                            der Integration geeigneter Ladeinfrastrukturlösungen.
    Energie­system sowie den Betrieb der Infrastruktur.                                   Wesentlich hierbei ist die Durchführung eines
                                                                                          Demonstrations­betriebs. Die wirtschaftliche Trag­
    In diesem Themenfeld wird daher zur Einreichung                                       fähigkeit der Entwicklung sowie die Möglichkeiten
    von Projekten aufgerufen, welche die Entwicklung                                      zur Überleitung in einen Regelbetrieb sind am Ende
    und pilothafte Umsetzung von Infrastrukturkomponenten                                 des ­Projektzeitraumes nachzuweisen.
    sowie deren Einbindung in Infrastruktur- bzw. gesamt-
    verkehrliche Konzepte unterstützt.                                                     Schwerpunkt 2: Public Transport
                                                                                           Die Anbindung von Zero-Emission Technologien
    Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Sektor­                                     und d
                                                                                               ­ eren I­ntegration in ein öffentlich zugängliches
    kopplung, also der Vernetzung der verkehrlichen                                        Mobilitäts­system stellt eine wesentliche Heraus­
    Komponente mit der Energieversorgung und der                                           forderung dar. Die Verbreiterung der Angebotspalette
    Energieübertragung. Diese Kopplung ist zwingend                                        im Umwelt­verbund durch mehr sauberen, öffentlich
    erforderlich, um die volkswirtschaftlich effizientesten                               zugänglichen Verkehr ist dabei ein wichtiger Baustein.
    Lösungen zu entwickeln – so zum Beispiel durch                                        Hierfür benötigt es, neben passgenauer und auf das
    intelligentes Lademanagement, Integration in                                          Angebot abgestimmter Infrastruktur, auch die für
    ­intelligente Haustechniksysteme (für größere Bau­                                    verschiedene Anwendungszwecke geeigneten Fahr­
     komplexe) und das zur Verfügung stellen von Lade­                                    zeuge. Aufgrund der aktuellen Technologieentwick­
     leistungen zum benötigten Zeitpunkt bei gleichzeitig                                 lungen sind Projekte mit dem Ziel der Einbindung
     maximaler Flexibilität zur Entlastung der Energienetze.                              von automatisierten Fahrzeugen in bedarfsorientierte
                                                                                          ­öffentlich zugängliche Mobilitätsangebote im urbanen
    Daher ist im Rahmen der Planung und Umsetzung auch                                     und ländlichen Raum von besonderer Relevanz.
    auf die Verfügbarkeit der benötigten Energie (beinhaltet
    auch Wasserstoff sowie stationäre Speicher) zu achten                                 Im Rahmen des Schwerpunkts kann die Einbindung
    und eine etwaige spätere Skalierbarkeit zu berück­                                    eines solchen Systems entlang eines Verkehrsnetzes
    sichtigen. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Entwick-                             oder an einem oder mehreren Mobilitätshub(s)
    lung, sowie die Möglichkeiten zur Überleitung in einen                                (­Bus­halte­stellen, Bahnhöfe, Flughäfen etc.) erfolgen.
    Regelbetrieb sind am Ende des Projektzeitraumes                                       ­Wesentlich ist ebenfalls die Entwicklung, Integration
    nachzuweisen.³                                                                         und Erprobung geeigneter Betankungs- und Lade­
                                                                                           infrastrukturlösungen und die Durchführung eines
    Eine Einbeziehung von Stromnetzbetreibern wird                                         Demonstrationsbetriebs.
    begrüßt, um bspw. Lademanagementsysteme
    ­simulieren oder real testen zu können.

3
    Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur muss den Erfordernissen des Bundesgesetzes zur Festlegung
    einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe entsprechen.                             Leitfaden Zero Emission Mobility   8
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Entwicklung, sowie    3.4     F&E-Dienstleistungen
die Möglichkeiten zur Überleitung in einen Regelbetrieb,
sind am Ende des Projektzeitraumes nachzuweisen.            3.4.1   Wertschöpfungspotentiale und
                                                            		      Ausbildungsbedarfe in der
Eine Einbeziehung von Anbietern des Öffentlichen            		      österr. Fahrzeugindustrie
Verkehrs wird begrüßt.
                                                            Zielvorgaben
                                                            Die Fahrzeugindustrie steht weltweit vor einem ­enormen
3.3     Allgemeine Voraussetzungen                          Umbruch. So erwarten Experten mehr Veränderung in
		      für Forschungsprojekte                              den nächsten fünf Jahren als in den letzten 50 Jahren.
                                                            Diese Transformation in Richtung Zero Emission Mobility
Im Antrag ist konkret anzuführen, welche quantifizierten    stellt viele etablierte österreichische Betriebe vor große
Ziele am Projektende erreicht werden sollen.                Herausforderungen, bietet aber auch große Chancen für
                                                            sich schnell entwickelnde globale ­Wachstumsmärkte.
Zusätzlich sind bei einer Weiterentwicklung von Fahr-
zeug- und/oder Infrastrukturkomponenten Ecodesign-­         Diese Studie soll diese Herausforderungen benennen,
Prinzipien verpflichtend anzuwenden. Hierfür sollen         Transformationspfade aufzeigen und die Wertschöp-
die Umweltauswirkungen über den gesamten Produkt­           fungspotentiale der österreichischen Fahrzeugindustrie
lebenszyklus hinweg (vom Design, zur Verwendung bis         analysieren. Dabei sind als Ausgangspunkt große
zum Recycling, Wiederverwendung, Entsorgung, etc.)          internationale Märkte, wie zum Beispiel Kalifornien oder
betrachtet und möglichst minimiert werden. Diese            China mit konkreten Zero Emission Zielvorgaben, aber
Betrachtung ist im Rahmen der eingereichten koopera­        auch der europäische Binnenmarkt mit Flottenlimits für
tiven F&E- sowie Leitprojekte für die jeweiligen            PKW, leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie auch
­Hauptkomponenten vorzunehmen.                              Zielvorgaben von #mission2030 zu analysieren. Die
                                                            effiziente Einbeziehung vorhandener (internationaler)
Neben diesen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten           Studienergebnisse soll eine vergleichende Bewertung
ist in den eingereichten kooperativen F&E- sowie            ermöglichen. Außerdem ist das Potential für Diversi­
Leit­projekten auch ein Demonstrationsteil verpflichtend    fizierungsstrategien zu prüfen, beispielsweise in den
vorzusehen. In diesem Demonstrationsteil ist der bzw.       Zero Emission Bereichen Aviation oder Bahn.
sind die Prototypen in einer zumindest 6 Monate
dauernden Demonstrationsphase im Realbetrieb zu             Besonderer Fokus der Studie soll auf den Auswirkungen
testen. Dabei ist ein Monitoring einzurichten, um fest­     auf die (regionale) Arbeitsplatzstruktur gelegt werden.
zustellen, ob der/die Prototyp/en die angestrebten          Hier gilt es zu analysieren inwieweit auf neue Berufs­
Zielwerte erreicht/erreichen und in welchen Bereichen       bilder umgeschult werden kann und in welchen
weiteres Verbesserungspotenzial liegt. Zudem sollen         ­Bereichen zukünftig der Fokus in der Ausbildung gelegt
die Möglichkeiten der Überleitung in den Regelbetrieb        werden sollte. Zusammengefasst soll ein Prozess
dargestellt werden.                                          skizziert werden, wie die notwendige Konversion der
                                                             Automobilindustrie bestmöglich erfolgen kann und
Sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen, sollte im      welche ersten Schritte konkret gesetzt werden sollten.
Rahmen des Demonstrationsbetriebes sichergestellt
werden, dass die installierte Betankungs- und Lade­         Der Zielhorizont der Studie soll im Wesentlichen auf das
infrastruktur auch von anderen Verkehrsteilnehmern          Jahr 2030 referenzieren, soweit als seriös möglich aber
genutzt werden kann.                                        auch darüber hinaus auf die Jahre 2040 und 2050.

Um KMU als mögliche Technologielieferanten einzube-
ziehen, sollen diese im Projektkonsortium berück­sichtigt
werden. Projektanträge sollen daher eine über die jewei-
ligen Formalanforderungen der Förder­instrumente hin-
ausgehende Einbindung innovativer KMU oder Start-ups
nachweisen (Messgrößen: Anzahl der KMU, Kostenanteil
der KMU im Projekt, Wissens­transfer zu KMU).

                                                                                           Leitfaden Zero Emission Mobility   9
Erwartete Ergebnisse
    • Wie hoch ist das Wertschöpfungspotenzial in                                   • Welche ersten Schritte können unmittelbar gesetzt
      ­Österreich für die flexible und wettbewerbsfähige                               werden, um den derzeit schon vorhandenen und laut
       Herstellung von kleinen, mittleren und großen                                   Aussagen der Industrie weiter verschärfenden
       ­Stückzahlen von E-Fahrzeugkomponenten, E-Fahr­                                 Fachkräftemangel zu begegnen?
        zeugen und E-Infrastrukturen als auch weiteren                              • Welche österreichischen (automobilen) Wert­
        Null- und Niedrigstemissionstechnologien?                                     schöpfungsregionen bedürfen besonderer
        [Mrd ­Wertschöpfung & zusätzliche Arbeitsplätze]                              ­Aufmerksamkeit in diesem Transformationsprozess?
    • Gibt es Fertigungstechnologien, die derzeit im                                   – Fokus 1: Gesamt-österreichischer Saldo an
        Zusammen­hang mit dem klassischen Verbrennungs-                                  ­Arbeitsplätzen in der Fahrzeugindustrie
        motor stehen, welche zukünftig auch zur Fertigung                              – Fokus 2: Analyse etwaig entstehender regionaler
        von Null- und Niedrigstemission-Komponenten                                       Verwerfungen (negativer Saldo an Arbeitsplätzen)
        ­heran­gezogen werden können? Falls ja, wo gibt                                   und Adressierung dieser mit bspw. Umschulungs-
         es konkretes Potential dafür in Österreich?                                      maßnahmen, etc.
    • In welchen Bereichen besitzen österreichische                                 • Welche Kooperationen mit alten und neuen Akteuren
         Unternehmen besonderes Know-how und einen                                     sind denkbar und notwendig (andere OEMs, digitale
         Vorsprung gegenüber internationalen Mitbewerbern?                             Technologiefirmen, Start-Ups, Politik, Kommunen)?
    • Wo liegen besondere Stärken und Potenziale                                    • Welche neuen Zero Emission Bereiche (z.b. Aviation,
         ­öster­reichischer KMU?                                                       Bahn) können zu einer breiteren Diversifizierung der
    • Welche Möglichkeiten ergeben sich durch die                                      österreichischen Unternehmen beitragen und wie
          ­Neu­gestaltung bestehender Wertschöpfungsketten                             können diese Märkte erschlossen werden?
           oder das Entstehen neuer Märkte im Elektro­
           mobilitäts­bereich als auch weiteren Null- und                           Die Studie soll an den bereits bestehenden Studien
           ­Niedrigstemissionstechnologien für Neugründungen?                       E-MAPP⁴ und Elektromobilität – Chance für die
    • Welche Transformationsprozesse (Transformation                                ­öster­reichische Wirtschaft anschließen⁵.
            by Design) sind denkbar, um etablierte österreichische
            Unternehmen in Richtung Zero Emission Mobility                          Das Konsortium muss Kompetenzen im Produktions-
            zu begleiten?                                                           und Industriebereich als auch im Aus-, Weiter-. und
    • Welche Prozesse müssen jetzt unmittelbar eingeleitet                          Qualifizierungsbereich aufweisen. Die fachliche Eignung
            werden, um die notwendige Konversion der öster­                         des Konsortiums sowie die Darstellung relevanter
            reichischen Automobilindustrie zu beschleunigen?                        Referenzen ist ein wesentliches Auswahlkriterium.
    • Welche neuen Berufsbilder werden entstehen und                                Auf eine intensive Einbeziehung der wesentlichen
            besonders nachgefragt werden?                                           ­öster­reichischen (automobilen) Wertschöpfungsregionen
    • Welcher zusätzlicher Ausbildungs- und Qualifizie-                              im Rahmen der Studie wird besonderer Wert gelegt.
            rungsbedarf besteht, um die sich ändernden Bedarfe
            an qualifiziertem Personal abdecken zu können, unter                    Projektdauer
            Berücksichtigung der regionalen (automobilen)                           max. 12 Monate
            Wertschöpfungsregionen?
            – Fokus 1: Umschulung/Weiterbildung von Fach­                           Projektkosten
              kräften in konventionellen Berufen in Richtung                        Max. EUR 120.000,- zzgl. allfälliger USt.
              der neuen Berufsbilder;
            – Fokus 2: Betrachtung und Entwicklung von
              (­regionalen) Lösungen/Ausgleichsmaßnahmen
              ggf. für jene Fachkräfte in konventionellen Berufen,
              die nicht umgeschult werden können;
            – Fokus 3: Erst-Ausbildung/Qualifizierung nach neuen
              Berufsbildern in Lehrberufen, mittleren Schulen und
              Universitäten/Fachhochschulen;

4
    Siehe www.klimafonds.gv.at/assets/Uploads/Presseaussendungen/2016/eMapp/E-MAPPStudie.pdf

5
    Siehe www.e-connected.at/userfiles/elektromobilitaetsstudie_kurz.pdf                                           Leitfaden Zero Emission Mobility 10
3.4.2    Mengengerüste für einen CO₂-neutralen
		       Verkehrssektor in 2050

Zielvorgaben                                                Erwartete Ergebnisse
Bis zum Jahr 2050 wird, im Einklang mit dem Pariser         • Welche Mengengerüste sind zukünftig ressourcen-
Weltklimaübereinkommen, gemäß #mission2030 ein                 technisch denkbar, insbesondere vor dem Hintergrund
CO₂- neutraler Verkehrssektor angestrebt. Im Straßen-          dass der größte Teil der Kraftstoffe auf Basis erneuer-
verkehr soll bspw. mittel- bis langfristig der Umstieg         barer Energien strombasiert sein werden?
überwiegend auf Nullemissionsfahrzeuge auf Basis von        • Welche Mengen an Kraftstoffen auf Basis erneuer­
erneuerbarer Energie sowie auf Niedrigstemissions­             barer Energien können im Inland produziert werden
fahrzeuge erfolgen.                                            (unter Berücksichtigung der Elektrifizierung auch
                                                               anderer Sektoren), um die jeweiligen Mengengerüste
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie sich         dar­stellen zu können? Welche Mengen müssten aus
der Mix zugunsten alternativer Antriebssysteme und             dem Ausland importiert werden?
Kraftstoffe auf Basis erneuerbarer Energien (Elektro­       • Inwieweit können zusätzliche Aspekte der Sektor­
mobilität, Wasserstoffmobilität, Bio-CNG/Bio-LNG,              kopplung (Speicherfähigkeit des erneuerbaren
Bio-Kraftstoffe, synthetische Kraftstoffe) verschieben         Kraftstoffs, etc.) die mögliche Aufteilung der unter-
wird. Hierbei sind insbesondere auch die Mengengerüste         schiedlichen Technologien (Elektromobilität, Wasser-
an Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energien zu             stoffmobilität, Verbrennungsmotor) je Fahrzeug­
betrachten, da die jeweiligen Antriebssysteme unter-           kategorie und Verkehrsträger beeinflussen?
schiedliche Effizienzen aufweisen. Darüber hinaus sind      • Welche Preisstrukturen für Kraftstoffe auf Basis
neben dem im Sinne des Energieeinsatzes optimalen              erneuerbarer Energien sind zukünftig zu erwarten
Mix an Kraftstoffen und Antriebssystemen auch volks-           bzw. determinieren einen Einsatz im Sektor Mobilität,
wirtschaftliche Auswirkungen darzustellen.                     oder auch in anderen Sektoren (z.b. Industrie)?
                                                            • Wie entwickeln sich die volkswirtschaftlichen Gesamt-
Die Studie soll beleuchten, inwieweit die unterschiedlich      kosten im Vergleich zu bestehenden Systemen?
effizienten Antriebstechnologien in den jeweiligen          • Welcher Mix sowohl an Kraftstoffen, Energiebereit­
Fahrzeugkategorien und Verkehrsträgern zur Anwen-             stellung als auch Fahrzeugen ist im Sinne einer
dung kommen können, unter besonderer Berücksichti-            ­volkswirtschaftlichen Betrachtung effizient?
gung der Verfügbarkeit der Ressource erneuerbarer
Strom. Hierbei ist auch zu berücksichtigen ob bzw.          Die Studie soll sich im Zuge der Erarbeitung mit den
wieviel dieser Energie in Österreich produziert und         Einschätzungen der betroffenen Industrie, Forschungs-
wieviel importiert werden muss.                             einrichtungen und weiteren relevanten Stakeholdern
                                                            auseinandersetzen. Es wird erwartet, dass es im Zuge
Darüber hinaus sollen auch andere Sektoren mit              der Studienerstellung zu einem Austausch mit den
betrachtet werden. Bislang getrennte Systeme                relevanten Anspruchsgruppen und Experten­
(Strom, Wärme, Mobilität, Industrie) werden zukünftig       organisationen kommt. Die effiziente Einbeziehung
mit­einander verknüpft. Diese durch die Sektorkopplung      vorhandener (internationaler) Studienergebnisse für
­möglichen Synergieeffekte sollen ebenfalls Eingang         eine vergleichende Bewertung wird begrüßt.
 in die Bewertung und Abschätzung finden.
                                                            Projektdauer
Zusammengefasst soll eine Abschätzung der                   max. 12 Monate
(­zukünftigen) Mengengerüste und Preisstrukturen
in Österreich für alle Arten an Kraftstoffen auf Basis      Projektkosten
erneuerbarer Energien erfolgen.                             Max. EUR 60.000,- zzgl. allfälliger USt.

                                                                                            Leitfaden Zero Emission Mobility 11
4.0 Administratives
4.1       Ausschreibungsdokumente

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch                          Auf die Quantifizierung der Projektziele ist besonders
via eCall unter der Webadresse https://ecall.ffg.at                             zu achten. Die in den Antragsformularen angegebenen
möglich. Als Teil des elektronischen Antrags sind                               maximalen Seitenzahlen je Kapitel sind als zu
die Projektbeschreibung (inhaltliches Förderungs­                               ­beachtende Richtwerte anzusehen und nach Möglich­
ansuchen) und ggfls. weitere Anhänge über die eCall                              keit einzuhalten.
Upload-Funktion hochzuladen.
                                                                                Förderungskonditionen, Ablauf der Einreichung und
Für Einreichungen sind die vorgegebenen Vorlagen                                Förderungskriterien sind in den Instrumentenleitfäden
zu verwenden.                                                                   beschrieben. Die nachfolgende Übersicht zeigt die
                                                                                relevanten Dokumente.

 Übersicht Ausschreibungsdokumente – Förderung
 zum Download: www.ffg.at/zero-emission-mobility/1.AS_downloadcenter

 Leitprojekte                                      Instrumentenleitfaden Leitprojekte (PDF)
                                                   Projektbeschreibung Leitprojekte (WORD)
                                                   Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf)** (PDF)

 Kooperatives F&E Projekt                          Instrumentenleitfaden Kooperatives F&E-Projekt (PDF)
                                                   Projektbeschreibung Kooperatives F&E Projekts (WORD)
                                                   Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf)** (PDF)

 F&E Dienstleistungen                              Instrumentenleitfaden F&E Dienstleistung (PDF)
                                                   Inhalt des Anbotes (PDF)
                                                   Eidesstattliche Erklärung (im eCall)
                                                   Bietererklärung (im eCall)
                                                   Mustervertrag (PDF)

 Allgemeine Regelungen zu Kosten                   Kostenleitfaden 2.1 (Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten) (PDF)

 ** Liegen keine Daten im Firmenkompass vor, so muss im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.
    In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

4.2       Verpflichtendes Vorgespräch
		        für alle Projekte

Die Einreichung eines Projekts im Rahmen dieser                                 optimalen Betreuung der Einreicher bei der Erstellung
­Aus­schreibung erfordert zur Abklärung der An­                                 des Projektantrages. Wird ein Projektantrag einge-
 forderungen und Vorgaben ein verpflichtendes gemein-                           bracht, ohne dass das Vorgespräch in der genannten
 sames ­Vor­gespräch mit MitarbeiterInnen des Klima-                            Form durchgeführt wurde, so wird der Antrag aus
und Energiefonds, des BMVIT sowie der Forschungs­                               formalen Gründen abgelehnt. Wird zusätzlich um eine
förderungsgesellschaft (FFG) bis spätestens                                     Förderung nach 4.3 angesucht, so wird die KPC zu dem
21.12.2018. Die AntragstellerInnen haben rechtzeitig                            Gespräch bei­gezogen, oder es ist ein separates Gespräch
mit der FFG Kontakt aufzunehmen, um dieses Vor­                                 mit der KPC gem. 4.3 zu vereinbaren.
 gespräch zu vereinbaren. Das Vorgespräch dient der

                                                                                                                          Leitfaden Zero Emission Mobility 12
4.3      Umweltförderung abgewickelt
		       durch die Kommunalkredit
		       Public Consulting (KPC)

   Projekte, welche vom Klima- und Energiefonds              Förderbasis sind die umweltrelevanten Mehrinvestitions­
   ­ge­fördert werden und zumindest ein Arbeitspaket         kosten (förderungsfähige Kosten abzüglich etwaiger
    der Forschungs­kategorie Experimentelle Entwicklung      Referenzkosten – sofern bei Demonstrationsanlagen
aufweisen, können auch in einer Kooperation der              Standardanlagen gegenüberstellbar sind) gemäß
FFG mit der KPC abgewickelt werden. Dabei werden             Förderungsrichtlinien der Umweltförderung im Inland.
­Forschungstätigkeiten von der FFG gefördert, Investi­       Wird im Rahmen des ggstl. Programms keine Förderung
 tionen für eine Demonstrationsanlage hingegen werden        für Demonstrationsanlagen beantragt oder gewährt,
 von der KPC unter Verwendung der Förderungsricht­           so ist eine spätere Einreichung bei anderen Förder­
 linien der „Umweltförderung im Inland“ (UFI) unterstützt.   programmen und bei anderen Förderstellen (Wirt-
 Beides wird aus Mitteln des gegenständlichen Pro­           schaftsförderung – Austria Wirtschaftsservice [AWS],
 grammes bedeckt. Demonstrationsanlagen, für die             Umweltförderung – KPC) unter Berücksichtigung der
 im Rahmen des Programms „Zero Emission Mobility“            jeweiligen Förderbedingungen möglich.
 eine ergänzende Umweltförderung bei der KPC
 ­beantragt wird, müssen für das beantragte Forschungs­      Verpflichtendes Vorgespräch mit KPC
  projekt von wesentlicher Bedeutung sein. Ebenso            Bei Einreichung eines Projekts, bei welchem auch eine
  müssen die Forschungs- und Entwicklungs­arbeiten           Förderung einer Demonstrationsanlage im Sinne der
  die Voraussetzung für die Investition, für die die         Richtlinie für die Umweltförderung im Inland beantragt
  ­ergänzende Umweltförderung beantragt wird, bilden.        wird, hat – zusätzlich zum Gespräch gem. 4.2 wenn
                                                             daran nicht auch die KPC mitwirkt – jedenfalls ein
Demonstrationsanlagen im Sinne der Richtlinie für            verpflichtendes gemeinsames Beratungsgespräch
die Umweltförderung im Inland zeichnen sich dadurch          mit ExpertInnen der FFG und KPC bis spätestens
aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen.         21.12.2018 zu erfolgen. Die AntragstellerInnen haben
Sie dienen der Erprobung bzw. Einführung neuer               mit der FFG Kontakt aufzunehmen um ein Vorgespräch
oder wesentlich verbesserter Technologien. Die               zu vereinbaren. Im Rahmen dieser Beratung erfolgt eine
Demonstrations­anlage baut auf den Forschungstätig­          erste Einschätzung der Förderbarkeit der geplanten
keiten auf. Der damit zu erwartende Umwelteffekt (eine       Investitionen als Demonstrationsanlagen im Rahmen
Reduktion von Luftemissionen, Lärm oder gefährlichen         der gegenständlichen Ausschreibung durch ExpertInnen
Abfällen, eine Reduktion des Energieverbrauchs, eine         der KPC. Erfolgt dieses Beratungsgespräch nicht, so
innovative Bereitstellung von erneuerbarer Energie)          wird keine Umweltförderung zuerkannt.
ist einschätzbar und muss als Voraussetzung für eine
Förderung auch quantifizierbar sein. Es sind nur jene        Antragstellung
Anteile der Investition förderungsfähig, die unmittelbar     Die Antragstellung erfolgt in Form EINES Projektantrags,
zur Erzielung des Umwelteffekts notwendig sind und           der bei der FFG einzureichen ist. Dazu
dazu beitragen. Kosten, die in keinem bzw. nur mittel­       • sind im Anhang der Projektbeschreibung des F&E-­
barem Zusammenhang mit dem Umwelteffekt stehen,                Anteils (pdf.-Dokument) die geplanten Demonstrati-
können nicht gefördert werden.                                 onsanteile, die über die KPC gefördert werden sollen,
                                                               im Detail anzuführen. Die zusätzlichen Spezifikationen
                                                               sollen eine technische Beurteilung der Demonstrations­
                                                               anteile sowie eine Beurteilung der zu erwartenden
                                                               Umwelteffekte durch die KPC ermöglichen.
                                                             • ist im eCall neben der Projektbeschreibung (pdf.-Doku-
                                                               ment) und sonstigen etwaigen Anhängen zusätzlich
                                                               ein Kostenplan (Excel-File) für den Demonstrationsteil
                                                               hochzuladen.

                                                                                           Leitfaden Zero Emission Mobility 13
Folgende ergänzende Informationen sind bei der             Weiterer Ablauf nach Einreichung
Antragstellung erforderlich:                               Informationen zum Projektauswahlverfahren nach
• Anlagenkosten, aufgegliedert nach Gewerken/­             Einreichung der Projektanträge sind den Instrumenten-
   Positionen; Montagekosten; Planungskosten;              leitfäden (siehe 4.1) zu entnehmen. Bei jenen Projekten,
• bei Drittleistungen sind Angebote notwendig              für die neben einer F&E-Förderung auch eine Umwelt-
   (diese müssen spätestens zum Zeitpunkt der              förderung beantragt wurde, wird der Projektantrag auch
   Endabrechnung vorliegen).                               zusätzlich an die Kommunalkredit Public Consulting
• Nachvollziehbare Darstellung und quantitative            GmbH zur Bearbeitung übermittelt. Die Prüfung der
  ­Prognose des Umwelteffekts – die Darstellung des        Fördervoraussetzungen und die Ausarbeitung eines
   Umwelteffekts erfolgt als Gegenüberstellung der         Fördervorschlages für den Investitionskostenanteil
   Demonstrationsanlage zur bestehenden Situation          erfolgt durch die ExpertInnen der KPC.
   bzw. zu einer Referenzanlage, die mit konventionellen
   Technologien dieselbe Leistung erbringt (Beispiel:      Wenn erforderlich, werden die AntragstellerInnen zur
   Gegenüberstellung des Energieverbrauchs aufgeteilt      Nachreichung von Informationen direkt von der jeweils
   auf die jeweiligen Energieträger in MWh pro Jahr vor    zuständigen Abwicklungsstelle kontaktiert.
   und nach Umsetzung der Demonstrationsanlage).
• Darstellung der Realisierbarkeit und des Markt­          Im Fall der zusätzlichen Förderung durch die KPC
  potenzials der Demonstrationsanlage.                     werden zwei Förderverträge erstellt:
• Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit operativen        • Fördervertrag der FFG für F&E-relevante Kosten
  Kosten und Gewinnen der Demonstrationsanlage im          • Förderungsvertrag der KPC für Investitionskosten
  Vergleich zur bestehenden Situation bzw. zu einer          gemäß Umweltförderung im Inland
  Referenzanlage ist zu erstellen.
                                                           Weitere Informationen zur Umweltförderung
Liegen zum Zeitpunkt der Einreichung noch keine            finden sich unter:
Informationen über den genauen Umwelteffekt und            www.umweltfoerderung.at/betriebe/
die Kosten der Demonstrationsanlage vor, sind nach­        sonstige-umweltschutzmassnahmen-laermschutz-
vollziehbar dargestellte Schätzungen vorzulegen.           demonstrationsanlagen
                                                           und
                                                           www.umweltfoerderung.at/betriebe

                                                                                         Leitfaden Zero Emission Mobility 14
Nachfolgende Tabelle zeigt eine Abgrenzung der ­beantragbaren Kosten:

 Industrielle Forschung FFG               Experimentelle Entwicklung FFG             Demonstrationsanlage KPC

 „Industrielle Forschung“ bezeichnet      „Experimentelle Entwicklung“               Demonstrationsanlagen im Sinne der
 planmäßiges Forschen oder kritisches     ­bezeichnet den Erwerb, die                Richtlinie für die Umweltförderung im
 Erforschen zur Gewinnung neuer            ­Kombination, die Formung und die         Inland sind Anlagen mit sehr hohem
 Kenntnisse und Fertigkeiten. Ziel ist,     Verwendung vorhandener Wissen-           innovativem Charakter. Sie zeichnen
 neue Produkte, Verfahren oder              schaftlicher, technischer, wirtschaft­   sich dadurch aus, dass sie über
 Dienstleistungen zu entwickeln oder        licher und sonstiger einschlägiger       Standardtechnologien hinausgehen
 zur Verwirklichung erheblicher             Kenntnisse und Fertigkeiten zur          und dienen zur Erprobung bzw.
 Verbesserungen bei bestehenden             Erarbeitung von Plänen und Vor­          Einführung neuer oder wesentlich
 Produkten, Verfahren oder Dienst­          kehrungen oder Konzepten für neue,       verbesserter Technologien.
 leistungen nutzen zu können.               veränderte oder verbesserte Produkte,
                                            Verfahren oder Dienst­leistungen.        Die Förderung einer Demonstrations-
 Hierzu zählt auch die Schöpfung                                                     anlage im Rahmen der Zero Emission
 von Teilen komplexer Systeme,            Dazu zählen auch andere Tätigkeiten        Mobility durch die KPC setzt darüber
 die für die Industrielle Forschung       zur Definition, Planung und Dokumen­       hinaus voraus, dass die Demonstra­
 und insbesondere die Validierung         tation neuer Produkte, Verfahren           tionsanlage direkt auf den Forschungs-
 von technologischen Grundlagen           und Dienstleistungen sowie auch            tätigkeiten innerhalb des eingereichten
 ­notwendig sind.                         die Erstellung von Entwürfen,              Forschungsprojekts aufbaut. Der
                                          ­Zeichnungen, Plänen und anderem           damit zu erwartende Umwelteffekt
                                           Dokumentationsmaterial, soweit            ist einschätzbar und quantifizierbar.
                                           dies nicht für gewerbliche Zwecke         Förderfähig sind Investitionen, die für
                                           bestimmt ist.                             die Erreichung des Umwelteffektes
                                                                                     unmittelbar notwendig sind.

Soweit die geförderte Maßnahme als Endenergie­                  ­ aß­nahmen durch verpflichtete Dritte, insbesondere
                                                                M
verbrauchseinsparung im Sinne des Bundes-Energie­               durch Übertragung durch die Fördernehmerin/
effizienzgesetzes (EEffG) anrechenbar ist, wird diese           den F ­ ördernehmer zum Zweck der Anrechnung auf
aliquot zur gewährten Förderung dem Klima- und                  ­Individualverpflichtungen gemäß § 10 EEffG, ist nur
Energiefonds als strategische Maßnahme gemäß § 5                 für jenen Teil der Projektkosten zulässig, der die
Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise oder               ­Förderung des Klima- und Energiefonds übersteigt.
gänzliche Geltendmachung der anrechenbaren

                                                                                                 Leitfaden Zero Emission Mobility 15
5.0 Rechtliche Aspekte
5.1     Datenschutz und Vertraulichkeit                   5.2     Rechtsgrundlage

Die FFG ist zur Geheimhaltung von Firmen- und Projekt-    Als Rechtsgrundlagen kommen folgende Richtlinien
informationen gesetzlich verpflichtet – nach § 9 Abs 4    zur Anwendung:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft          • Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-­
mbH-Errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004. Geheim­         technischen Forschung, Technologieentwicklung
haltungspflicht besteht auch für externe ExpertInnen,       und Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Themen-FTI-RL
welche die Projekte beurteilen. Zur Geheimhaltung           gemäß § 11 Z 1 bis 5 des Forschungs- und
von Firmen- und Projektinformationen ist auch für           Technologie­förderungsgesetzes (FTFG) des Bundes­
die Kommunal­kredit Public Consulting GmbH (KPC)            ministers für Verkehr, Innovation und Technologie
verpflichtet.                                               (GZ BMVIT-609.986/0011- III/I2/2014) und des
                                                            ­Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und
Personenbezogene Daten werden nach                           Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003- C1/9/2014)
Art 6 ff DSGVO (EU) 2016/679 verarbeitet                  • Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im
• zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen,                 Inland idgF
  denen FFG, KPC und Klimafonds unterliegen,
  (Art. 6 Abs 1 lit c DSG-VO)                             Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils
• soweit keine rechtliche Verpflichtung besteht, zur      ­geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht
  Wahrnehmung berechtigter Interessen der FFG, der         ausschlaggebend (ab 01.01.2005: KMU-Definition
  KPC und des Klimafonds (Art. 6 Abs. 1 lit f DSG-VO),     gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission
  nämlich dem Abschluss und der Abwicklung des             vom 06.05.2003 [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36–41]).
  Fördervertrages sowie zu Kontrollzwecken.                Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden
                                                           Fassung anzuwenden.
Im Rahmen dieser Verwendung kann es dazu
­kommen, dass die Daten insbesondere an Organe
 und Beauftragte des Rechnungshofes, dem Bundes­          5.3     Veröffentlichung der Förderzusage
 ministerium für Finanzen und der EU übermittelt
 oder offengelegt werden müssen. Des Weiteren steht       Im Fall einer positiven Förderentscheidung behält
 auch die Möglichkeit der Transparenzportalabfrage        sich der Klima- und Energiefonds das Recht vor, den
 gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012 zur Verfügung.                Namen der FörderwerberInnen, die Tatsache einer
                                                          zugesagten Förderung, den Fördersatz, die Förderhöhe
Alle eingereichten Projektanträge werden nur den mit      sowie den Titel des Projekts und eine Kurzbeschreibung
der Abwicklung dieser FTI-Initiative betrauten Personen   zu ver­öffentlichen, um dem berechtigten Interesse des
sowie dem Programmeigentümer zur Einsicht vorgelegt.      Klimafonds zur Sicherstellung von Transparenz im
Alle beteiligten Personen sind zur Vertraulichkeit        Förderwesen zu entsprechen (Art. 6 Abs 1 lit f DSG-VO).
verpflichtet.

                                                                                         Leitfaden Zero Emission Mobility 16
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