Leitlinien der CDU Schleswig-Holstein zur Kommunalwahl 2013
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Impressum: CDU Schleswig-Holstein I Jörg Hollmann I Sophienblatt 44-46 I 24114 Kiel I Tel.: 0431 66099-22 I Fax: 0431 66099-68 I E-Mail: joerg.hollmann@cdu-sh.de
1 „Zukunft fängt Zuhause an“ Leitlinien der CDU Schleswig-Holstein zur Kommunalwahl 2013 Gliederung Seite Präambel 2 I. Selbstbestimmte und handlungsfähige Kommune n 4 II. Den demographischen und gesellschaftlichen Wandel in den Städten und auf dem Land gestalten 5 III. HANDLUNGSFÄHIGE KOMMUNEN – MODERNE VERWALTUNGEN 6 III. LEBENSQUALITÄT FÜR ALLE GENERATIONEN 9 IV. HERAUSFORDERUNG DER POLITIK VOR ORT: WIRTSCHAFT, VERKEHR, ARBEITSPLÄTZE 12 V. ENERGIEWENDE, UMWELT- UND KLIMASCHUTZ – DER ERHALT UNSERER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN IST AUCH EINE KOMMUNALE AUFGABE 15
2 Präambel Am 26. Mai entscheidet Schleswig-Holstein mit der Kommunalwahl über die Zukunft der Gemeinden, Städte und Kreise. Es geht um die lokalen Themen vor Ort: um gute Schulen und Betreuungsangebote für unsere Kinder, um wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen, um die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort, um das gesellschaftliche Miteinander, auch der Generationen von jung und alt. Es geht um die Sicherung und Anpassung von Infrastrukturen und der öffentlichen Daseinsvorsorge angesichts des demographischen Wandels einer kleiner und älter werdenden Gesellschaft, um Wohnungsbau, Mobilität und Straßenunterhaltung, um kommunale Beteiligung und deren Unterstützung beim Breitbandausbau oder neuen kommunalen Aufgaben in der Energiepolitik zur Umsetzung der Energiewende; und das alles vor dem Hintergrund weiterhin angespannter öffentlicher Kassen, die nicht alle Wünsche und auch nicht alle Notwendigkeiten finanzieren können. Diesen und vielen weiteren Themen hat sich die CDU Schleswig-Holstein als mit großem Abstand stärkster Kommunalpartei in Schleswig-Holstein bereits in der Vergangenheit verantwortungsbewusst in den Vertretungen der Gemeinden, Städte und Kreise angenommen. Zur Kommunalwahl am 26. Mai bewerben sich ca. 5.000 Mitglieder der CDU um Mandate. Sie tun dies ehrenamtlich in ihrer Freizeit und leisten damit einen großen Beitrag für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Mit ihrer breiten Verankerung in den Kommunen Schleswig-Holsteins leistet die CDU auf diese Weise einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung unseres Landes. Wir stellen uns dieser Verantwortung auch für die kommenden fünf Jahre der nächsten Kommunalwahlperiode. Die Politik der CDU in den Städten, Gemeinden und Kreisen ist eingebunden in die Politik der CDU im Land und im Bund bis hin zur europäischen Ebene, mit der wir die kommunale Selbstverwaltung vor Ort unterstützen. So gestalten wir kommunalfreundliche Politik aus einem Guss auf allen politischen Ebenen. Dies ist unsere Stärke gegenüber Wählergruppen, die ausschließlich örtlich auftreten. Die CDU eint das Bekenntnis zu einer kommunalen Selbstverwaltung, die Gestaltungs- und Handlungsfreiheiten braucht. Entscheidungen sollen vor Ort getroffen werden: Hier wissen die Menschen am besten über ihre Zukunft im Dorf oder in der Stadt zu
3 unterscheiden. Wir bekennen uns zu einer gewachsenen Kommunalstruktur, auch mit kleinen selbständigen Gemeinden. Wo die Menschen größere Einheiten bilden wollen, unterstützen wir sie. Aber wir wehren uns gegen Gebietsreformen von oben, gegen Fusionen per Landesdiktat. Die CDU steht für einen soliden Umgang mit den kommunalen Finanzen. Ein sparsamer und sorgsamer Umgang mit dem Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger ist für uns Leitschnur politischer Entscheidungen auch in den Kommunen. Haushalte ohne neue Schulden müssen auch in den Städten und Gemeinden durchgängiges Ziel sein. Das erfordert Verantwortung vor Ort, aber auch Hilfe von Land und Bund, wo Städte und Gemeinden sich selbst nicht mehr helfen können. Deshalb hat die CDU im Bundestag mit der Übernahme der sozialen Aufgabe der Grundsicherung im Alter durch den Bund die Kommunen massiv entlastet: Für Schleswig-Holsteins Kommunen immerhin 200 Millionen Euro. Viele Themen berühren die Menschen im ganzen Land: Wie geht es weiter mit den Schulen, auch bei zurückgehenden Schülerzahlen? Wie können alle gewünschten Betreuungsangebote für Kinder gesichert werden? Wie schaffe ich Sicherheit und Schutz vor Kriminalität und Verwahrlosung? Diese und viele andere Fragen werden auch durch Entscheidungen vor Ort in den Kommunen beantwortet. Von Ort zu Ort mögen die Antworten auch unterschiedlich sein. Der demographische Wandel findet überall statt, aber mit unterschiedlichen Ausprägungen: Während ländliche Regionen leer zu laufen drohen, wachsen Städte mit entsprechenden Konsequenzen steigender Mieten und Immobilienpreise. Dies erfordert unterschiedliche passgenaue Antworten, im Dorf andere als in der Stadt. Wir als CDU stellen uns dieser Verantwortung vor Ort mit dem Anspruch einer guten Politik für Stadt und Land. Gerade in den Kommunen legen wir Wert darauf, dass die Bürger in Entscheidungsprozesse mit eingebunden und beteiligt werden, auch über gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren hinaus. Ziel ist es für uns, dass Entscheidungen vor Ort eine möglichst breite Akzeptanz genießen. Mit den folgenden Leitsätzen legt die CDU Schleswig-Holstein einen Rahmen vor: verbindende Leitlinien einer Politik in den Kommunen, die aber jeweils nach örtlichen Bedingungen ausgefüllt und ausgeführt werden. Auch dies ist Ausdruck unseres Respekts vor der Kommunalen Selbstverwaltung.
4 Kommunale Selbstverwaltung ist dabei für uns kein Selbstzweck: Sie dient den Menschen. Diese dienende Funktion unserer politischen Arbeit leitet uns; dafür werben wir um Zustimmung für unsere Politik: Jede Stimme für die CDU sichert diese starke Position der Kommunen, der Städte, Dörfer und Kreise in unserem Land. I. Selbstbestimmte und handlungsfähige Kommunen Gemeinschaft und gesellschaftliches Leben finden in den Städten und Gemeinden statt. Es ist das erklärte Ziel christdemokratischer Politik, sicherzustellen, dass die Kommunen finanziell und organisatorisch handlungsfähig bleiben und weiterhin selbstbestimmt agieren können. Hierzu gehört ein Erhalt der bewährten und wertvollen ehrenamtlichen Strukturen vor Ort. Die Grundlage erfolgreicher kommunaler Selbstverwaltung mit dem ehrenamtlichen Engagement tausender Frauen und Männer, die ihr Wissen, ihre Kraft und ihre Freizeit in Parteien und Wählergemeinschaften einbringen, sind ein hohes Gut, das nicht aufs Spiel gesetzt werden darf. Die CDU ist für eine Vereinfachung von Verwaltungsabläufen sowie für Kooperationen und freiwillige Zusammenschlüsse. Zwangsweise Gebietsreformen durch den Landesgesetzgeber lehnen wir jedoch strikt ab. Für die CDU steht Vertrauen in die Entscheidungskompetenz der Kommunalpolitik im Mittelpunkt. Demgegenüber ist die Politik der neuen Landesregierung von Misstrauen und zentralistischen Vorgaben gegenüber den Kommunen geprägt. Auch wenn der genaue Kurs der Landesregierung gegenüber den Kommunen noch nicht ganz geklärt zu sein scheint, nachdem Ankündigungen zurückgenommen oder relativiert wurden, so ist jedoch erkennbar, dass diese Politik gegen die Interessen den Kommunen gerichtet ist: Entscheidungen der vorherigen CDU-geführten Landesregierung, mit denen die Kompetenz vor Ort gestärkt wurde, werden wieder zurückgedreht (Kommunalisierung der Regionalplanung; Entscheidungskompetenz bei Straßenausbaubeiträgen). Die gewachsene Kommunalstruktur wird in Frage gestellt, wenn Gemeindegrößen von mindestens 8.000 Einwohnern angestrebt werden. Willkürlich festgesetzte und abgesenkte Quoren für Bürgerentscheide schwächen die Funktion von Gemeinde- und Stadtvertretungen und gefährden damit die Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement.
5 Den Kommunen werden neue Aufgaben zugewiesen, ohne dafür notwendige Gelder zur Verfügung zu stellen (z.B. neue hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Ausdehnung der Mitbestimmung mit Freistellungen, Ausweitung und Intensivierung kommunaler Aufgaben). Die Laufzeit des Gesetzes zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe für Kommunen mit besonders hohen aufgelaufenen Defiziten im Ergebnisplan/Verwaltungshaushalt (Haushaltskonsolidierungshilfe) wird um drei Jahre gekürzt. Damit fehlen diesen Kommunen 180 Millionen Euro (45 Millionen Euro Landesmittel; 135 Millionen Euro aus der kommunalen Solidarität). Das Ziel der Konsolidierung für diese Kommunen wird verfehlt. Die Rücknahme und Verzögerung von Verkehrsprojekten schwächen den ländlichen Raum und verstärken die Verkehrsprobleme in Ballungsgebieten. Die Pläne für neue Schulstrukturen schaffen keinen Schulfrieden. Sie erzeugen neue Unruhe bei Schüler, Eltern und Lehrkräften und setzen Schulträger massiv unter Druck. Schulstandorte werden gegeneinander ausgespielt. Dem setzen wir eine Politik entgegen, die sich an den Herausforderungen in den Städten und Gemeinden sowie Kreisen orientiert, an den Aufgaben vor Ort. Wir stärken kommunale Handlungskompetenz und packen die Aufgaben vor Ort an. II. DEN DEMOGRAFISCHEN UND GESELLSCHAFTLICHEN WANDEL IN DEN STÄDTEN UND AUF DEM LAND GESTALTEN Der demographische Wandel stellt in den kommenden Jahren und Jahrzehnten die größte vor uns liegende Veränderung und Herausforderung dar. Wir wissen, dass unsere Gesellschaft kleiner und älter wird. Die Entwicklung findet nicht überall gleichermaßen statt. Ländliche Räume drohen leer zu laufen, städtische Regionen können zumindest noch in den nächsten Jahren mit Wachstum rechnen. Laufen die ländlichen Räume weiter leer, ist mit weiterem Zuzug zu den Städten zu rechnen mit entsprechenden Konsequenzen weiter steigender Mieten und Immobilienpreise.
6 Die CDU will den Menschen Heimat und Zukunft geben, wo sie leben und in Zukunft leben wollen. Es ist unser Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern in den Kreisen, Städten und Gemeinden die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Darum werden wir weiterhin für die Menschen in unserem Land arbeiten: An guten, ausreichenden und bedarfsgerechten Angeboten in den Bereichen Bildung und Betreuung von Kindern, von der Betreuung der Unterdreijährigen bis zur Ganztagsschule, von der frühkindlichen Bildung bis zur Berufsschule. An einer Politik, die auch den Bedürfnissen der älteren Generation Rechnung trägt. An der Ausgestaltung der Energiewende vor Ort, vom Netzausbau über die dezentrale Energieerzeugung bis zur Erarbeitung kommunaler Konzepte zur Verminderung des Energieverbrauchs. An der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge als Kern der Kommunalen Selbstverwaltung, um auch in Zukunft die hohe Lebensqualität in unseren Kommunen sicherzustellen. An einer Politik vor Ort, die die Wirtschaft unterstützt, Arbeitsplätze schafft, die Umwelt schützt und dazu beiträgt, benachteiligte Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Gesellschaft zu integrieren. An einer Stärkung und Unterstützung unserer ehrenamtlichen Strukturen in Kommunalpolitik, Kultur, Sozialverbänden, Sport oder Rettungswesen. An einer Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Gestaltung ihres kommunalen Lebensumfeldes. Bürgerbeteiligung schafft Transparenz, Akzeptanz und Mitverantwortung. III. HANDLUNGSFÄHIGE KOMMUNEN – MODERNE VERWALTUNGEN Die CDU-geführte Koalition im Bund hat den Gemeinden, Städten und Kreisen im Land durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter, den finanziellen Ausbau der U3- Betreuung und dem Bildungs- und Teilhabegesetz neue finanzielle Freiräume geschaffen. Die Entlastungen durch die Grundsicherung müssen aber vom Land 1:1 an die Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden weitergegeben werden. Die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen müssen grundlegend überprüft werden. Eine Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) darf nur
7 unter starker Einbindung der kommunalen Ebene erfolgen. Parallel dazu müssen alle Aufgaben überprüft werden. Es ist festzustellen, welche Aufgaben im Interesse der kommunalen Gemeinschaft weiterhin wahrgenommen werden müssen. Für die Sozialkosten müssen Bund und Land die Mittel zur Verfügung stellen. Ziel einer Neugestaltung des KFA muss die Verstetigung der Einnahmen der Kommunen sein und, dass sich die Finanzausstattung an den jeweiligen Aufgaben orientiert. Dabei darf kein Ungleichgewicht zu Gunsten ganzer Kommunalgruppen entstehen. Der Eingriff in das FAG um 120 Millionen Euro kann stufenweise zurückgeführt werden, wenn sich die Haushaltssituation des Landes verbessert hat. Dies schafft den notwendigen Handlungsspielraum, um den Kommunalen Finanzausgleich aufgabengerecht neu zu ordnen. Es muss gewährleistet werden, dass der verfassungsrechtlich verbriefte Anspruch der Kommunen auf einen ausstattungs- und leistungsgerechten Finanzausgleich gewährleistet wird, d. h. der Finanzausgleich muss verlässlich sein und sich nicht allein nach Kassenlage des Landes ausrichten. Alle Vorwegabzüge sind zu überprüfen. Vorwegabzüge entziehen letztlich den kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort erhebliche Finanzmittel und schränken somit die Gestaltungsfreiheit erheblich ein. Neue Aufgaben (wie Breitbandausbau, Ärzteversorgung auf dem Land, Beschleunigung der Energiewende, etc.) müssen bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Dies erfordert die Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel. Die CDU lehnt gesetzlich erzwungene Fusionen jeder Art sowohl auf Kreis- als auch auf Gemeindeebene ab! Wenn freiwillige Zusammenschlüsse vor Ort von einer breiten Basis getragen werden, unterstützt die CDU diese. Dafür bieten sich z.B. Übergangs- oder Bestandschutzregelungen im FAG an. Interkommunale Zusammenarbeit und freiwillige Gebietsreformen dürfen nicht durch vergabe- oder steuerrechtliche Vorschriften (z.B. Umsatzsteuerpflicht für erbrachte Leistungen) behindert werden. Effizienzgewinne aus Kooperationen, interkommunaler Zusammenarbeit und freiwilligen Zusammenschlüssen verbleiben in den Kommunen.
8 Kommunale Verwaltungskooperationen müssen gefördert werden, z.B. für Personalangelegenheiten, Informationstechnologien, Rechnungsprüfung, KFZ-Zulassung. Doppelstrukturen im Bereich der Verwaltungen müssen abgebaut werden. Die Ämter als gemeinsame Verwaltungsebene kleinerer Gemeinden haben sich bewährt. Die Strukturreform im Rahmen der erfolgten Änderung der Gemeindeordnung zeigt bereits erste positive Auswirkungen. IT-Prozesse müssen zwischen den Kommunen besser harmonisiert und organisiert werden. So werden Synergieeffekte nutzbar, ohne die kommunale Selbstverwaltung einzuschränken. Das Land sollte der wachsenden Bedeutung dieser Frage dadurch Rechnung tragen, dass es bereit ist, eine koordinierende Stelle für dieses Aufgabenfeld anzubieten, die die Schaffung einer landesweit möglichst einheitlichen IT- und E- Government-Infrastruktur unterstützt. Die Bürgermeister-Direktwahl in hauptamtlich geführten Städten und Gemeinden mit eigener Verwaltung muss erhalten bleiben. In all ihren Tätigkeitsfeldern müssen die in unseren Kommunen ehrenamtlich arbeitenden Frauen und Männer auch in Zukunft in der Lage sein, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Die gesetzliche Verpflichtung der Kommunen zur Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten lehnen wir weiterhin ab. Die Absenkung der Einwohnergrenze, ab der diese Verpflichtung besteht, unterliegt dem Konnexitätsprinzip und muss daher vom Land getragen werden. Wir wollen eine Förderung des Ehrenamtes, z.B. durch Abbau von steuerlichen und rechtlichen Hindernissen bzw. durch steuerliche Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen für Ehrenamtler sind eine kleine Anerkennung ihrer Leistungen. Hemmnisse wie eine Anwendung des Arbeitszeitgesetzes auf das Ehrenamt oder eine Ausweitung der Sozialversicherungspflicht im Ehrenamt lehnen wir ab.
9 IV. LEBENSQUALITÄT FÜR ALLE GENERATIONEN Die Struktur unserer Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein, insbesondere die Schulformen und -angebote, darf nicht länger zur Diskussion stehen. Verlässlichkeit ist für Schüler, Lehrer und Eltern das oberste Gebot, damit an den Schulen endlich wieder die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt steht. Zur Sicherung der Bildungsqualität gehört auch die Sicherung kleiner Schulstandort insbesondere in den ländlichen Regionen. Wir setzen uns dafür ein, die Mindestschülerzahl für Grundschulen bzw. deren Außenstellen (derzeit 96) zu flexibilisieren. Die passenden Studienangebote zu den vorhandenen Schulformen müssen erhalten bleiben bzw. geschaffen werden. Das betrifft vor allem die Gymnasien, für die es auch weiterhin einen eigenen Studiengang in der Lehrerausbildung geben muss. Die Schulträger müssen in Absprache mit den Schulen mehr Einfluss auf die Lehrerzuweisung erhalten, damit eine Schwerpunktbildung möglich wird und mehr Einfluss auf den Wettbewerb um Schüler genommen werden kann. Die Rahmenbedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler müssen so gestaltet werden, dass eine optimale Förderung der jungen Menschen für ihr Berufsleben und die Gesellschaft erfolgen kann. Für die Schülerbeförderung sollte eine einheitliche Regelung in allen Kreisen gefunden werden. Zusätzlich entstehende Kosten hat das Land zu tragen, denn es gilt das Konnexitätsprinzip. Für Kinder mit Behinderungen sollen Eltern die freie Wahl haben, ob sie in speziellen Förderzentren oder im Rahmen einer Inklusionsmaßnahme an einer Regelschule unterrichtet werden. Die zahlreichen Förderzentren im Land mit ihren unterschiedlichen Förderschwerpunkten leisten eine wertvolle Arbeit. Sie stehen dem Ziel, das Recht auf Teilhabe als wesentliches Element der Inklusion umzusetzen, in keiner Weise entgegen, sondern unterstützen es sogar. Darum ist die CDU für den Erhalt von Förderzentren, wo es Eltern, Schulen und Schulträger wünschen. Ein weiterer Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schularten ist unerlässlich. Hierfür sollten auch die Pädagogen entsprechend geschult werden, damit eine fruchtbare Zusammenarbeit flächendeckend ermöglicht wird.
10 Außerhalb von Schule und Vereinsleben sollte den Jugendlichen in Jugendtreffs die Gelegenheit zum Austausch und sozialem Lernen gegeben werden. Der Ausbau der U3-Betreuung durch Krippen und durch qualifizierte Tagesbetreuung muss weiter vorangetrieben werden. Es zeigt sich schon heute, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen regional unterschiedlich ist und insbesondere in den Städten teilweise weit höher als bei 35 Prozent liegt. Die Kommunen brauchen aufgrund der entstehenden Folgekosten nicht nur eine Investitions- sondern auch eine verlässliche Betriebskostenförderung, anders ist der weit höhere Personalkostenschlüssel für die Krippen nicht zu finanzieren. Dazu leistet auch der Bund einen wesentlichen Beitrag. Es ist sicherzustellen, dass diese Mittel ungeschmälert und Landesmittel im Rahmen der anerkannten Konnexität zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, wie es die Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden im Grundsatz vereinbart hat. Das sogenannte „Platzsharing“ im U3-Bereich sollte ermöglicht werden, da nicht alle Eltern einen Ganztagsplatz an jedem Tag für ihre ein- und zweijährigen Kinder wünschen. Kommunal angestellte Tagesmütter können gerade im ländlichen Raum einen Beitrag zur flexiblen Bedarfsdeckung sein. Integration für Kinder mit Beeinträchtigungen darf nicht erst im Kindergarten beginnen, sondern ist schon in der U3-Betreuung erforderlich – hier besteht dringender Nachholbedarf. Die CDU engagiert sich für eine menschliche Gesellschaft. Wir stehen mit unserer Politik vor Ort für ein Handeln, das den Einzelnen motiviert und befähigt, im Rahmen seiner Möglichkeiten Eigeninitiative und Eigenverantwortung zu übernehmen. Dies beinhaltet nach unserem christlichen Menschenbild auch, dass wir Menschen unterstützend zur Seite stehen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Wir werden durch unsere Politik weiter daran arbeiten, Armut zu bekämpfen und die Betroffenen auch dadurch zu unterstützen, dass durch kommunale Aktivitäten die Solidarität innerhalb der Gesellschaft gestärkt wird. Dabei sind die Bedürfnisse im ländlichen Raum völlig anders als in den Städten, wo es eine große Herausforderung für alle staatlichen Ebenen darstellt, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und wieder mehr Nähe und Gemeinschaftssinn zu entwickeln. Soziale Brennpunkte müssen stärker berücksichtigt werden, um den Menschen Perspektiven zu geben.
11 Das Gemeinwesen vor Ort ist auf die ältere Generation angewiesen. Dazu gehören die zahlreichen Senioren, die sich ehrenamtlich engagieren, dazu gehört die zunehmend bedeutsame Rolle von Großeltern in den Familien und dazu gehört auch der Wunsch nach generationsübergreifenden Wohnformen, die besonders in den Städten zu einem immer attraktiveren Wohn- und Lebensmodell werden. Insbesondere genossenschaftliches Wohnen bietet neue Chancen. Dem wachsenden Bedarf an Pflegekräften ist durch verstärkte Ausbildung zu begegnen. Für die aus dem Ausland kommenden Pflegekräfte ist von Anfang an auf eine gute Integration zu achten. Wir unterstützen die „Willkommenskultur“ auch in kommunaler Verantwortung vor Ort. Der demografische Wandel führt dazu, dass sich die Ansprüche an alters- und behindertengerechte Wohnformen verändern. Die Kommunen haben einen Beitrag dazu zu leisten, dass selbstbestimmtes Leben möglich ist, indem bezahlbare, barrierefreie und altersgerechte Wohnungen angeboten werden. Einerseits bleiben ältere Menschen länger mobil, andererseits ist die Phase mangelnder Mobilität am Ende des Lebens auch länger. Damit bekommt die Nahversorgung auch in Städten und Stadtteilen eine neue Bedeutung. Einkaufsmöglichkeiten und Daseinsvorsorge gehören nicht nur in die Einkaufszentren am Stadtrand, sondern auch ins Quartier. Angesichts des demographischen Wandels, aber auch wegen Veränderungen in der Gesundheitswirtschaft wird die landärztliche Versorgung immer schwerer. Eine Lösung bieten kommunal errichtete Praxisräume, die an Ärzte (auch in Teilzeit) vermietet werden. Dies mindert gerade für junge Nachwuchsärzte das Risiko der Existenzgründung und für weibliche Ärzte das Problem der „Rund-um-die-Uhr-Dienste“ des Landarztes. Dabei können auch kommunale Gemeindeschwestern Ärzte von leichten Aufgaben entlasten. Hierfür müssen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen ermöglicht werden. Die aktuellen Probleme des Arbeitsmarktes sind vielerorts der Fachkräftemangel sowie zu niedrige Löhne, durch die viele Menschen nicht mehr in der Lage sind, mit dem eigenen Arbeitseinkommen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Durch die Ansiedlung innovativer Betriebe, durch die Ausbildung junger Menschen zu gut qualifizierten Arbeitskräften und durch intelligente Kinderbetreuungsangebote für Arbeitnehmerfamilien können auch die Kommunen dieser Entwicklung entgegenwirken.
12 Eine selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, insbesondere am Arbeitsleben, ist ein wichtiges Ziel der CDU. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass mehr Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt integriert werden und dass eine ambulante Hilfe einer stationären Unterbringung vorgezogen wird. Kultur ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebens und gerade in den Städten auch ein wichtiger Standortfaktor. Die Förderung der kulturellen Bildung ist eine Investition in das Fundament unseres Gemeinwesens. Sie sollte möglichst früh erfolgen und alle Teile der Gesellschaft erreichen. Das kulturelle Angebot sollte in enger Partnerschaft von öffentlicher Hand, und privater Initiative verankert sein. Schleswig-Holstein ist ohne den Sport kaum denkbar. Wir werden in den Kommunen weiter dafür arbeiten, dass attraktive Sportplätze und Sporthallen vorgehalten werden, die sowohl für den Schul- als auch den Vereinssport von großer Bedeutung sind. Die Tätigkeit der Vereine, die neben dem eigentlichen Sport auch im sozialen Sinne für unsere Gesellschaft wichtig sind, werden wir fördern. Die CDU sieht in der inneren Sicherheit eine wesentliche Grundlage unseres Zusammenlebens. Dabei spielt immer mehr auch das „subjektive Sicherheitsempfinden“ der Menschen eine große Rolle (z.B. Angsträume durch schlechte Beleuchtung). Diesem wollen wir in den Kommunen mit ihren ganz verschiedenen Herausforderungen Rechnung tragen. Dabei ist aus Sicht der Gemeinden mit ihren ordnungsrechtlichen Möglichkeiten die Zusammenarbeit mit einer leistungsfähigen Polizei von großer Bedeutung. V. HERAUSFORDERUNG DER POLITIK VOR ORT: WIRTSCHAFT, VERKEHR, ARBEITSPLÄTZE Die CDU unterstützt Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zur Entwicklung der strukturschwachen Regionen und zur Entlastung der Ballungsräume. Dies gilt sowohl für den Straßenbau als auch für die Verbesserung des Schienennetzes. Die halbherzige und rückwärtsgewandte Verkehrsinfrastrukturpolitik, die die Koalition aus SPD, Grünen und SSW – u.a. durch die geplante Kürzung der Fördermittel für den Straßenbau – in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hat, ist wachstumsschädlich, kommunalfeindlich und falsch. Zur wirtschaftsnahen Infrastruktur gehört auch die Versorgung mit schnellem Internet (Breitband). Hier haben Kommunen gerade in den ländlichen Räumen bereits große Verantwortung übernommen, um aus den Regionen heraus den Ausbau zu beschleunigen.
13 Dies wollen wir verstärken, damit die ländlichen Regionen Anschluss halten können an die Ballungszentren, in denen die Telekommunikationsunternehmen aus eigener Kraft einen komfortablen Ausbau voranbringen. Wir fördern den Mittelstand durch Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei Ansiedlungs- und Erweiterungsabsichten. Die CDU ist „Ermöglicher“ und nicht „Verhinderer“ bei der Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort. Die im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm II befristet angehobenen Vergabegrenzen sollen dauerhaft verankert werden, da diese die Vergabeverfahren für Kommunen vereinfachen und beschleunigen. Für die CDU ist der Tourismus ein zentraler Wirtschaftssektor mit Wachstumspotential. Neue Chancen sehen wir insbesondere im Städte- und Kongresstourismus, in der Gesundheitswirtschaft und im Naturtourismus (Nationalpark und Weltnaturerbe Wattenmeer, Naturparks). Die Einführung einer kommunalen „Bettensteuer“ ist kontraproduktiv, dient nur der Haushaltsverbesserung und wird von uns entschieden abgelehnt. Stattdessen ist eine verbesserte Finanzierung der öffentlichen Aufgaben im Tourismus notwendig. Kur- und Fremdenverkehrsabgabe müssen fortentwickelt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der Kreis der Kommunen, die derartige Tourismusabgaben erheben können, ausgeweitet wird, wenn sie es wollen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Erträge tatsächlich in die Tourismusförderung fließen. Die „Bäderregelung“ hat sich nach Auffassung der CDU in Tourismusorten für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage bewährt. Soweit eine neue Regelung erfolgen muss, soll sie sich auch an den tatsächlichen Bedürfnissen der Gäste orientieren, die heute selbstverständlich ein gutes Versorgungsangebot am Urlaubsort wünschen, wie sie es von allen anderen Ländern international kennen. Wir befürworten eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit bei der Ausweisung von Gewerbeflächen. Zu einer flächenschonenden und zukunftsorientierten Gewerbeflächenpolitik gehört für uns die Konversion freiwerdender Bundeswehrliegenschaften und Industrie-/Gewerbebrachen mit Erstzugriffsrecht für die Kommunen, wie es die CDU-geführte Koalition im Bund geschaffen hat.
14 Angesichts des demographischen Wandels kommt der Umnutzung frei werdender Gebäude in ländlichen Regionen eine wachsende Bedeutung zu. Wir setzen uns dafür ein, dass Nachnutzungsmöglichkeiten erleichtert werden. Dazu sind auch Anpassungen im Baugesetzbuch notwendig. Wir wollen den Ausbau der Häfen in Schleswig-Holstein fördern. Hier müssen Land und Kommunen zusammenarbeiten. Chancen liegen im Kreuzfahrttourismus und in der Offshore-Wirtschaft. Auch im Zulieferbereich werden neue Arbeitsplätze entstehen. Diese Chancen werden die Kommunen nutzen. Das duale Ausbildungssystem und die überbetriebliche Ausbildung sind wichtige Bausteine für die Zukunftsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Wirtschaft. Gute, bedarfsgerechte Ausbildung wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und bietet unserer Jugend Perspektiven. Jeder junge Mensch in unserem Land wird gebraucht; niemand darf „auf der Strecke bleiben“. Dies wird die CDU nach Kräften unterstützen. Arbeit muss sich lohnen. Menschen, die in Vollzeit arbeiten, müssen von ihrem Lohn ohne staatliche Hilfe leben können. Die „Aufstockung“ mit staatlichen Leistungen muss die Ausnahme bleiben. Die CDU wird sich deshalb weiterhin für ein Lohnabstandsgebot und eine allgemeine Lohnuntergrenze einsetzen, die durch die Tarifpartner in der Höhe festgesetzt wird. In der künftigen Regionalförderung der EU ab 2014 wird den Kommunen eine wachsende Bedeutung zukommen. Wir wollen die Möglichkeiten europäischer Förderprogramme ausschöpfen, dass den Kommunen in den komplizierten Verfahren Unterstützung geboten wird und den Kommunen so eine aktive eigenverantwortliche Rolle in diesem Bereich verschaffen. Dabei setzen wir auch verstärkt auf „Regionalbudgets“, bei denen Entscheidungen über Projektförderungen vor Ort getroffen werden. Mit den „Aktiv- Regionen“ haben wir bereits gute Erfahrungen gesammelt. Wir wollen die Entscheidungskompetenz vor Ort stärken und lehnen weitere Vorgaben der Landesregierung ab.
15 VI. ENERGIEWENDE, UMWELT- UND KLIMASCHUTZ - DER ERHALT UNSERER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN IST AUCH EINE KOMMUNALE AUFGABE Wir stehen zu den Zielen der Energiewende. Der beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie ist unumkehrbar. Für die Kommunen bedeutet dies unter anderem, in den eigenen Liegenschaften die Nutzung und die Erzeugung regenerativer Energien konsequent umzusetzen. Es ist Aufgabe der Kommunen, die Realisierung privater regenerativer Energieprojekte bau- und planungsrechtlich zu prüfen und gegebenenfalls zu unterstützen. Gerade für Bürgerwindparks mit höherer Akzeptanz in der Bevölkerung haben Kommunen bereits wichtige Unterstützung geleistet. Eine gemeinsame Herausforderung für Bund, Land und Kommunen ist zudem ein schnellerer Ausbau der Stromnetze, der für die verstärkte Nutzung regenerativer Energien zwingende Voraussetzung ist. Wir unterstützen die Idee von „Bürgernetzen“, die bei der 380-KV-Westküstentrasse erstmalig getestet werden soll. Eine frühzeitige Einbindung der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger in die Planungsprozesse dieser Projekte dient der Abwägung von Interessen, der stärkeren Transparenz und der schnellen Herstellung von Planungssicherheit. Wir unterstützen das berechtigte Anliegen der Betroffenen, einen Ausgleich zwischen den mit dem Netzausbau verbundenen Lasten einerseits und dem wirtschaftlichen Nutzen neuer Erzeugungsanlagen andererseits herzustellen. Wir begrüßen den stattfindenden Prozess einer Dezentralisierung von Transport, Erzeugung und Vertrieb von Energie als wesentlichen Bestandteil der Energiewende. Hierbei kommt auf die Kommunen eine zentrale Bedeutung zu. Ein Ausbau und eine bessere Integration der Kraftwärmekopplung in das übergeordnete Verbundnetz sorgen für eine Erhöhung der Netzsicherheit, der Flexibilität und der Unabhängigkeit von großen Kraftwerken. Dazu brauchen wir die Kommunen mit ihren Liegenschaften und ihren zahlreichen Stadt- und Gemeindewerken. Auch in Zukunft wird in unseren Gemeinden die Erzeugung von Biogas eine große Rolle bei der intensiveren Nutzung regenerativer Energien spielen. Bei der Genehmigung neuer Anlagen sind das Vorliegen nachhaltiger Energiekonzepte, die Vermeidung einer „Vermaisung“ der Landschaft sowie Konzepte zur sinnvollen verkehrlichen Erschließung von Biogasanlagen verstärkt zu berücksichtigen.
16 Wir wollen die Beteiligung von Gemeinden an Energieprojekten erleichtern. Mehr als ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in unserem Land entsteht durch die Beheizung von Gebäuden. Ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz ist daher die Senkung des Heizenergieverbrauchs, z.B. durch die Unterstützung verhaltensfördernder Maßnahmen in Schulen, die Durchführung von Klimaschutzprojekten wie die Unterstützung von energetischen Stadtteilsanierungsprojekten oder die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Der demographische Wandel mit seinen Auswirkungen auf den ländlichen Raum und der Siedlungsdruck in den Ballungsräumen stellen uns vor die städtebauliche Herausforderung, bei der Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten Flächenverbrauch zu vermeiden, klimafreundliche Bauweisen zu unterstützen, innerstädtische Verdichtung zu betreiben, Konversionsprojekte zu entwickeln und die Funktionen Wohnen, Arbeit und Freizeit zusammenzuführen. Für Städte, die im Saldo Einwohner hinzugewinnen, sieht die CDU besondere Notwendigkeiten, den Wohnungsbau zu stärken. Hierbei müssen jedoch die städtebaulichen und sozialpolitischen Fehler der sechziger und siebziger Jahre vermieden werden. Vor allem Sanierung und Neubau im sozialen Wohnungsbau, insbesondere für Ältere, für Singles und für Studenten an den Hochschulstandorten, sind Herausforderungen, die unsere Städte nicht allein bewältigen können. Daher setzen wir uns auf Landesebene für eine Neuauflage und Verteilung entsprechender Wohnungsbauförderprogramme ein. Um dem Bedarf nach mehr Mobilität Rechnung zu tragen, die Verflechtungen zwischen Städten und Umland zu optimieren und die Straßennetze zu entlasten, ist eine Optimierung des ÖPNV unumgänglich. Sie muss sich strikt am Bedarf und einer Kosten- /Nutzen-Relation orientieren. Teure Prestigeobjekte, wie die angedachte Kieler Stadtregionalbahn, die eher einem parteipolitischen als dem öffentlichen Interesse dienen, lehnt die CDU ab. Ziel ist eine Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger zu einem aufeinander abgestimmten Mobilitätsnetzwerk aus Bus- und Bahnverbindungen, attraktiven Tarifstrukturen, Radwegen, Carsharing-Modellen, Parkplatzmanagement sowie Straßen und Wegen.
17 Wir unterstützen Projekte im Rahmen der Elektromobilität zur besseren Nutzung von Elektroautos und -fahrrädern. Es ist eine kommunale Daueraufgabe, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Hieraus ergeben sich Herausforderungen in den Bereichen Landwirtschaft, Gewerbe, Energie, Verkehr und Wohnungsbau. Wir setzen uns dafür ein, durch die Energiegewinnung entstandene Monokulturen zu vermeiden, Flächenverbrauch zu reduzieren, notwendige Eingriffe in die Natur auszugleichen und neue Naturflächen zu schaffen, die der Tier- und Pflanzenwelt neue Lebensräume bieten. Eingriffe in die Natur erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Dabei sollen vorrangig ökologische Qualitätsverbesserungen auf vorhandenen Naturflächen verwirklicht werden. Wir begrüßen, dass die CDU in ihrer Regierungszeit im Land die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung deutlich vereinfacht und flexibler gestaltet hat. Auch das Ökokonto-System bewährt sich. Die Ausgleichs- und Ersatzgelder sollen weniger in neue Flächenstilllegungen fließen, um den Konkurrenzdruck zur Landwirtschaft zu verringern, sondern in ökologische Aufwertungen bereits stillgelegter Flächen. In Schleswig-Holstein erzeugte Lebensmittel haben eine hohe Qualität. Diese regionalen hochwertigen Produkte sind in zunehmendem Maße ein wertvoller Beitrag für die gesunde Ernährung unserer Kinder in den Schulen und Kindertagesstätten. Gesunde Ernährung sollte flächendeckend ein Bestandteil pädagogischer Konzepte sein. Die Verantwortung der Kommunen für die Abfallwirtschaft als öffentlich-rechtlicher Träger der Entsorgung darf aus wirtschaftlichen und auch aus ökologischen Gründen nicht gefährdet werden. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz findet Akzeptanz in der kommunalen Familie, weil klare Definitionen geschaffen wurden, unter welchen Bedingungen gewerbliche Abfallsammlungen zugelassen werden können. Auch bei der geplanten Einführung der Wertstofftonne, mit der die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden soll, setzen wir auf starke kommunale Kompetenz und Verantwortung. Dabei müssen die Kommunen nicht jede Aufgabe selbst durchführen, sondern können sich auch der privaten Entsorgungswirtschaft bedienen. Hier setzen wir auf Kooperationen zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge in der Abfallwirtschaft.
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