Leitlinien der CDU Schleswig-Holstein zur Kommunalwahl 2013

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Leitlinien der CDU Schleswig-Holstein zur Kommunalwahl 2013
Leitlinien der
CDU Schleswig-Holstein
zur Kommunalwahl 2013
Impressum: CDU Schleswig-Holstein I Jörg Hollmann I Sophienblatt 44-46 I 24114 Kiel I
Tel.: 0431 66099-22 I Fax: 0431 66099-68 I E-Mail: joerg.hollmann@cdu-sh.de
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                            „Zukunft fängt Zuhause an“

          Leitlinien der CDU Schleswig-Holstein zur Kommunalwahl 2013

Gliederung

                                                                        Seite

   Präambel                                                             2

   I.          Selbstbestimmte und handlungsfähige Kommune n            4

   II.         Den demographischen und gesellschaftlichen Wandel
               in den Städten und auf dem Land gestalten                5

   III.        HANDLUNGSFÄHIGE KOMMUNEN – MODERNE VERWALTUNGEN          6

   III.        LEBENSQUALITÄT FÜR ALLE GENERATIONEN                     9

    IV.        HERAUSFORDERUNG DER POLITIK VOR ORT:
               WIRTSCHAFT, VERKEHR, ARBEITSPLÄTZE                       12

    V.         ENERGIEWENDE, UMWELT- UND KLIMASCHUTZ –
               DER ERHALT UNSERER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN
               IST AUCH EINE KOMMUNALE AUFGABE                          15
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Präambel

Am 26. Mai entscheidet Schleswig-Holstein mit der Kommunalwahl über die Zukunft der
Gemeinden, Städte und Kreise. Es geht um die lokalen Themen vor Ort: um gute Schulen
und      Betreuungsangebote      für    unsere    Kinder,   um     wirtschaftsfreundliche
Rahmenbedingungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen, um die Unterstützung des
bürgerschaftlichen Engagements vor Ort, um das gesellschaftliche Miteinander, auch der
Generationen von jung und alt. Es geht um die Sicherung und Anpassung von
Infrastrukturen und der öffentlichen Daseinsvorsorge angesichts des demographischen
Wandels einer kleiner und älter werdenden Gesellschaft, um Wohnungsbau, Mobilität und
Straßenunterhaltung, um kommunale Beteiligung und deren Unterstützung beim
Breitbandausbau oder neuen kommunalen Aufgaben in der Energiepolitik zur Umsetzung
der Energiewende; und das alles vor dem Hintergrund weiterhin angespannter öffentlicher
Kassen, die nicht alle Wünsche und auch nicht alle Notwendigkeiten finanzieren können.

Diesen und vielen weiteren Themen hat sich die CDU Schleswig-Holstein als mit großem
Abstand stärkster Kommunalpartei in Schleswig-Holstein bereits in der Vergangenheit
verantwortungsbewusst in den Vertretungen der Gemeinden, Städte und Kreise
angenommen. Zur Kommunalwahl am 26. Mai bewerben sich ca. 5.000 Mitglieder der CDU
um Mandate. Sie tun dies ehrenamtlich in ihrer Freizeit und leisten damit einen großen
Beitrag für unser gesellschaftliches Zusammenleben.

Mit ihrer breiten Verankerung in den Kommunen Schleswig-Holsteins leistet die CDU auf
diese Weise einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung unseres Landes. Wir stellen uns
dieser   Verantwortung    auch    für   die   kommenden     fünf   Jahre   der   nächsten
Kommunalwahlperiode.

Die Politik der CDU in den Städten, Gemeinden und Kreisen ist eingebunden in die Politik
der CDU im Land und im Bund bis hin zur europäischen Ebene, mit der wir die kommunale
Selbstverwaltung vor Ort unterstützen. So gestalten wir kommunalfreundliche Politik aus
einem Guss auf allen politischen Ebenen. Dies ist unsere Stärke gegenüber
Wählergruppen, die ausschließlich örtlich auftreten.

Die CDU eint das Bekenntnis zu einer kommunalen Selbstverwaltung, die Gestaltungs-
und Handlungsfreiheiten braucht. Entscheidungen sollen vor Ort getroffen werden: Hier
wissen die Menschen am besten über ihre Zukunft im Dorf oder in der Stadt zu
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unterscheiden. Wir bekennen uns zu einer gewachsenen Kommunalstruktur, auch mit
kleinen selbständigen Gemeinden. Wo die Menschen größere Einheiten bilden wollen,
unterstützen wir sie. Aber wir wehren uns gegen Gebietsreformen von oben, gegen
Fusionen per Landesdiktat.

Die CDU steht für einen soliden Umgang mit den kommunalen Finanzen. Ein sparsamer
und sorgsamer Umgang mit dem Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger ist für uns
Leitschnur politischer Entscheidungen auch in den Kommunen. Haushalte ohne neue
Schulden müssen auch in den Städten und Gemeinden durchgängiges Ziel sein. Das
erfordert Verantwortung vor Ort, aber auch Hilfe von Land und Bund, wo Städte und
Gemeinden sich selbst nicht mehr helfen können. Deshalb hat die CDU im Bundestag mit
der Übernahme der sozialen Aufgabe der Grundsicherung im Alter durch den Bund die
Kommunen massiv entlastet: Für Schleswig-Holsteins Kommunen immerhin 200 Millionen
Euro.

Viele Themen berühren die Menschen im ganzen Land: Wie geht es weiter mit den
Schulen, auch bei zurückgehenden Schülerzahlen? Wie können alle gewünschten
Betreuungsangebote für Kinder gesichert werden? Wie schaffe ich Sicherheit und Schutz
vor Kriminalität und Verwahrlosung? Diese und viele andere Fragen werden auch durch
Entscheidungen vor Ort in den Kommunen beantwortet. Von Ort zu Ort mögen die
Antworten auch unterschiedlich sein. Der demographische Wandel findet überall statt,
aber mit unterschiedlichen Ausprägungen: Während ländliche Regionen leer zu laufen
drohen, wachsen Städte mit entsprechenden Konsequenzen steigender Mieten und
Immobilienpreise. Dies erfordert unterschiedliche passgenaue Antworten, im Dorf andere
als in der Stadt. Wir als CDU stellen uns dieser Verantwortung vor Ort mit dem Anspruch
einer guten Politik für Stadt und Land. Gerade in den Kommunen legen wir Wert darauf,
dass die Bürger in Entscheidungsprozesse mit eingebunden und beteiligt werden, auch
über gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren hinaus. Ziel ist es für uns, dass
Entscheidungen vor Ort eine möglichst breite Akzeptanz genießen.

Mit den folgenden Leitsätzen legt die CDU Schleswig-Holstein einen Rahmen vor:
verbindende Leitlinien einer Politik in den Kommunen, die aber jeweils nach örtlichen
Bedingungen ausgefüllt und ausgeführt werden. Auch dies ist Ausdruck unseres Respekts
vor der Kommunalen Selbstverwaltung.
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Kommunale Selbstverwaltung ist dabei für uns kein Selbstzweck: Sie dient den Menschen.
Diese dienende Funktion unserer politischen Arbeit leitet uns; dafür werben wir um
Zustimmung für unsere Politik: Jede Stimme für die CDU sichert diese starke Position der
Kommunen, der Städte, Dörfer und Kreise in unserem Land.

I.    Selbstbestimmte und handlungsfähige Kommunen

Gemeinschaft und gesellschaftliches Leben finden in den Städten und Gemeinden statt. Es
ist das erklärte Ziel christdemokratischer Politik, sicherzustellen, dass die Kommunen
finanziell und organisatorisch handlungsfähig bleiben und weiterhin selbstbestimmt
agieren können. Hierzu gehört ein Erhalt der bewährten und wertvollen ehrenamtlichen
Strukturen vor Ort. Die Grundlage erfolgreicher kommunaler Selbstverwaltung mit dem
ehrenamtlichen Engagement tausender Frauen und Männer, die ihr Wissen, ihre Kraft und
ihre Freizeit in Parteien und Wählergemeinschaften einbringen, sind ein hohes Gut, das
nicht aufs Spiel gesetzt werden darf. Die CDU ist für eine Vereinfachung von
Verwaltungsabläufen sowie für Kooperationen und freiwillige Zusammenschlüsse.
Zwangsweise Gebietsreformen durch den Landesgesetzgeber lehnen wir jedoch strikt ab.

Für die CDU steht Vertrauen in die Entscheidungskompetenz der Kommunalpolitik im
Mittelpunkt. Demgegenüber ist die Politik der neuen Landesregierung von Misstrauen und
zentralistischen Vorgaben gegenüber den Kommunen geprägt. Auch wenn der genaue
Kurs der Landesregierung gegenüber den Kommunen noch nicht ganz geklärt zu sein
scheint, nachdem Ankündigungen zurückgenommen oder relativiert wurden, so ist jedoch
erkennbar, dass diese Politik gegen die Interessen den Kommunen gerichtet ist:

    Entscheidungen der vorherigen CDU-geführten Landesregierung, mit denen die
     Kompetenz      vor   Ort     gestärkt   wurde,    werden   wieder    zurückgedreht
     (Kommunalisierung      der     Regionalplanung;     Entscheidungskompetenz     bei
     Straßenausbaubeiträgen).
    Die gewachsene Kommunalstruktur wird in Frage gestellt, wenn Gemeindegrößen
     von mindestens 8.000 Einwohnern angestrebt werden.
    Willkürlich festgesetzte und abgesenkte Quoren für Bürgerentscheide schwächen
     die Funktion von Gemeinde- und Stadtvertretungen und gefährden damit die
     Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement.
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     Den Kommunen werden neue Aufgaben zugewiesen, ohne dafür notwendige Gelder
      zur Verfügung zu stellen (z.B. neue hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte,
      Ausdehnung der Mitbestimmung mit Freistellungen, Ausweitung und Intensivierung
      kommunaler Aufgaben).
     Die Laufzeit des Gesetzes zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe für
      Kommunen        mit     besonders    hohen      aufgelaufenen       Defiziten    im
      Ergebnisplan/Verwaltungshaushalt (Haushaltskonsolidierungshilfe) wird um drei
      Jahre gekürzt. Damit fehlen diesen Kommunen 180 Millionen Euro (45 Millionen Euro
      Landesmittel; 135 Millionen Euro aus der kommunalen Solidarität). Das Ziel der
      Konsolidierung für diese Kommunen wird verfehlt.
     Die Rücknahme und Verzögerung von Verkehrsprojekten schwächen den ländlichen
      Raum und verstärken die Verkehrsprobleme in Ballungsgebieten.
     Die Pläne für neue Schulstrukturen schaffen keinen Schulfrieden. Sie erzeugen neue
      Unruhe bei Schüler, Eltern und Lehrkräften und setzen Schulträger massiv unter
      Druck. Schulstandorte werden gegeneinander ausgespielt.

Dem setzen wir eine Politik entgegen, die sich an den Herausforderungen in den Städten
und Gemeinden sowie Kreisen orientiert, an den Aufgaben vor Ort. Wir stärken
kommunale Handlungskompetenz und packen die Aufgaben vor Ort an.

II.    DEN DEMOGRAFISCHEN UND GESELLSCHAFTLICHEN      WANDEL    IN DEN   STÄDTEN   UND AUF

       DEM LAND GESTALTEN

Der demographische Wandel stellt in den kommenden Jahren und Jahrzehnten die größte
vor uns liegende Veränderung und Herausforderung dar. Wir wissen, dass unsere
Gesellschaft kleiner und älter wird.

Die Entwicklung findet nicht überall gleichermaßen statt. Ländliche Räume drohen leer zu
laufen, städtische Regionen können zumindest noch in den nächsten Jahren mit Wachstum
rechnen. Laufen die ländlichen Räume weiter leer, ist mit weiterem Zuzug zu den Städten
zu rechnen mit entsprechenden Konsequenzen weiter steigender Mieten und
Immobilienpreise.
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Die CDU will den Menschen Heimat und Zukunft geben, wo sie leben und in Zukunft leben
wollen. Es ist unser Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern in den Kreisen, Städten und
Gemeinden die bestmögliche Lebensqualität zu bieten.

Darum werden wir weiterhin für die Menschen in unserem Land arbeiten:

      An guten, ausreichenden und bedarfsgerechten Angeboten in den Bereichen Bildung
       und Betreuung von Kindern, von der Betreuung der Unterdreijährigen bis zur
       Ganztagsschule, von der frühkindlichen Bildung bis zur Berufsschule.
      An einer Politik, die auch den Bedürfnissen der älteren Generation Rechnung trägt.
      An der Ausgestaltung der Energiewende vor Ort, vom Netzausbau über die
       dezentrale Energieerzeugung bis zur Erarbeitung kommunaler Konzepte zur
       Verminderung des Energieverbrauchs.
      An der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge als Kern der Kommunalen
       Selbstverwaltung, um auch in Zukunft die hohe Lebensqualität in unseren
       Kommunen sicherzustellen.
      An einer Politik vor Ort, die die Wirtschaft unterstützt, Arbeitsplätze schafft, die
       Umwelt schützt und dazu beiträgt, benachteiligte Mitbürgerinnen und Mitbürger in
       die Gesellschaft zu integrieren.
      An einer Stärkung und Unterstützung unserer ehrenamtlichen Strukturen in
       Kommunalpolitik, Kultur, Sozialverbänden, Sport oder Rettungswesen.
      An einer Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Gestaltung ihres
       kommunalen Lebensumfeldes. Bürgerbeteiligung schafft Transparenz, Akzeptanz
       und Mitverantwortung.

III.       HANDLUNGSFÄHIGE KOMMUNEN – MODERNE VERWALTUNGEN

Die CDU-geführte Koalition im Bund hat den Gemeinden, Städten und Kreisen im Land
durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter, den finanziellen Ausbau der U3-
Betreuung und dem Bildungs- und Teilhabegesetz neue finanzielle Freiräume geschaffen.
Die Entlastungen durch die Grundsicherung müssen aber vom Land 1:1 an die Kreise,
kreisfreien Städte und Gemeinden weitergegeben werden.

Die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen müssen grundlegend
überprüft werden. Eine Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) darf nur
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unter starker Einbindung der kommunalen Ebene erfolgen. Parallel dazu müssen alle
Aufgaben überprüft werden. Es ist festzustellen, welche Aufgaben im Interesse der
kommunalen Gemeinschaft weiterhin wahrgenommen werden müssen. Für die
Sozialkosten müssen Bund und Land die Mittel zur Verfügung stellen. Ziel einer
Neugestaltung des KFA muss die Verstetigung der Einnahmen der Kommunen sein und,
dass sich die Finanzausstattung an den jeweiligen Aufgaben orientiert. Dabei darf kein
Ungleichgewicht zu Gunsten ganzer Kommunalgruppen entstehen.

Der Eingriff in das FAG um 120 Millionen Euro kann stufenweise zurückgeführt werden,
wenn sich die Haushaltssituation des Landes verbessert hat. Dies schafft den notwendigen
Handlungsspielraum, um den Kommunalen Finanzausgleich aufgabengerecht neu zu
ordnen.

Es muss gewährleistet werden, dass der verfassungsrechtlich verbriefte Anspruch der
Kommunen auf einen ausstattungs- und leistungsgerechten Finanzausgleich gewährleistet
wird, d. h. der Finanzausgleich muss verlässlich sein und sich nicht allein nach Kassenlage
des Landes ausrichten.

Alle Vorwegabzüge sind zu überprüfen. Vorwegabzüge entziehen letztlich den
kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort erhebliche Finanzmittel und schränken somit
die Gestaltungsfreiheit erheblich ein.

Neue Aufgaben (wie Breitbandausbau, Ärzteversorgung auf dem Land, Beschleunigung
der Energiewende, etc.) müssen bei der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs
berücksichtigt werden. Dies erfordert die Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel.

Die CDU lehnt gesetzlich erzwungene Fusionen jeder Art sowohl auf Kreis- als auch auf
Gemeindeebene ab! Wenn freiwillige Zusammenschlüsse vor Ort von einer breiten Basis
getragen werden, unterstützt die CDU diese. Dafür bieten sich z.B. Übergangs- oder
Bestandschutzregelungen im FAG an.

Interkommunale Zusammenarbeit und freiwillige Gebietsreformen dürfen nicht durch
vergabe- oder steuerrechtliche Vorschriften (z.B. Umsatzsteuerpflicht für erbrachte
Leistungen) behindert werden. Effizienzgewinne aus Kooperationen, interkommunaler
Zusammenarbeit und freiwilligen Zusammenschlüssen verbleiben in den Kommunen.
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Kommunale      Verwaltungskooperationen         müssen        gefördert     werden,    z.B.   für
Personalangelegenheiten, Informationstechnologien, Rechnungsprüfung, KFZ-Zulassung.
Doppelstrukturen im Bereich der Verwaltungen müssen abgebaut werden.

Die Ämter als gemeinsame Verwaltungsebene kleinerer Gemeinden haben sich bewährt.
Die Strukturreform im Rahmen der erfolgten Änderung der Gemeindeordnung zeigt
bereits erste positive Auswirkungen.

IT-Prozesse müssen zwischen den Kommunen besser harmonisiert und organisiert werden.
So   werden    Synergieeffekte     nutzbar,     ohne    die     kommunale       Selbstverwaltung
einzuschränken. Das Land sollte der wachsenden Bedeutung dieser Frage dadurch
Rechnung tragen, dass es bereit ist, eine koordinierende Stelle für dieses Aufgabenfeld
anzubieten, die die Schaffung einer landesweit möglichst einheitlichen IT- und E-
Government-Infrastruktur unterstützt.

Die Bürgermeister-Direktwahl in hauptamtlich geführten Städten und Gemeinden mit
eigener Verwaltung muss erhalten bleiben.

In all ihren Tätigkeitsfeldern müssen die in unseren Kommunen ehrenamtlich arbeitenden
Frauen und Männer auch in Zukunft in der Lage sein, die Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.

Die gesetzliche Verpflichtung der Kommunen zur Bestellung von hauptamtlichen
Gleichstellungsbeauftragten      lehnen   wir       weiterhin    ab.      Die   Absenkung     der
Einwohnergrenze, ab der diese Verpflichtung besteht, unterliegt dem Konnexitätsprinzip
und muss daher vom Land getragen werden.

Wir wollen eine Förderung des Ehrenamtes, z.B. durch Abbau von steuerlichen und
rechtlichen Hindernissen bzw. durch steuerliche Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements. Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen für Ehrenamtler sind eine
kleine   Anerkennung    ihrer    Leistungen.    Hemmnisse        wie   eine     Anwendung     des
Arbeitszeitgesetzes auf das Ehrenamt oder eine Ausweitung der Sozialversicherungspflicht
im Ehrenamt lehnen wir ab.
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IV.       LEBENSQUALITÄT FÜR ALLE GENERATIONEN

Die Struktur unserer Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein, insbesondere die
Schulformen und -angebote, darf nicht länger zur Diskussion stehen. Verlässlichkeit ist für
Schüler, Lehrer und Eltern das oberste Gebot, damit an den Schulen endlich wieder die
Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt steht.

Zur Sicherung der Bildungsqualität gehört auch die Sicherung kleiner Schulstandort
insbesondere in den ländlichen Regionen. Wir setzen uns dafür ein, die Mindestschülerzahl
für Grundschulen bzw. deren Außenstellen (derzeit 96) zu flexibilisieren.

Die passenden Studienangebote zu den vorhandenen Schulformen müssen erhalten
bleiben bzw. geschaffen werden. Das betrifft vor allem die Gymnasien, für die es auch
weiterhin einen eigenen Studiengang in der Lehrerausbildung geben muss.

Die Schulträger müssen in Absprache mit den Schulen mehr Einfluss auf die
Lehrerzuweisung erhalten, damit eine Schwerpunktbildung möglich wird und mehr
Einfluss auf den Wettbewerb um Schüler genommen werden kann.

Die Rahmenbedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler müssen so gestaltet
werden, dass eine optimale Förderung der jungen Menschen für ihr Berufsleben und die
Gesellschaft erfolgen kann.

Für die Schülerbeförderung sollte eine einheitliche Regelung in allen Kreisen gefunden
werden. Zusätzlich entstehende Kosten hat das Land zu tragen, denn es gilt das
Konnexitätsprinzip.

Für Kinder mit Behinderungen sollen Eltern die freie Wahl haben, ob sie in speziellen
Förderzentren oder im Rahmen einer Inklusionsmaßnahme an einer Regelschule
unterrichtet werden. Die zahlreichen Förderzentren im Land mit ihren unterschiedlichen
Förderschwerpunkten leisten eine wertvolle Arbeit. Sie stehen dem Ziel, das Recht auf
Teilhabe als wesentliches Element der Inklusion umzusetzen, in keiner Weise entgegen,
sondern unterstützen es sogar. Darum ist die CDU für den Erhalt von Förderzentren, wo es
Eltern, Schulen und Schulträger wünschen.

Ein weiterer Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schularten ist unerlässlich. Hierfür
sollten auch die Pädagogen entsprechend geschult werden, damit eine fruchtbare
Zusammenarbeit flächendeckend ermöglicht wird.
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Außerhalb von Schule und Vereinsleben sollte den Jugendlichen in Jugendtreffs die
Gelegenheit zum Austausch und sozialem Lernen gegeben werden.

Der Ausbau der U3-Betreuung durch Krippen und durch qualifizierte Tagesbetreuung muss
weiter vorangetrieben werden. Es zeigt sich schon heute, dass die Nachfrage nach
Betreuungsplätzen regional unterschiedlich ist und insbesondere in den Städten teilweise
weit höher als bei 35 Prozent liegt. Die Kommunen brauchen aufgrund der entstehenden
Folgekosten     nicht   nur    eine    Investitions-    sondern   auch   eine   verlässliche
Betriebskostenförderung, anders ist der weit höhere Personalkostenschlüssel für die
Krippen nicht zu finanzieren. Dazu leistet auch der Bund einen wesentlichen Beitrag. Es ist
sicherzustellen, dass diese Mittel ungeschmälert und Landesmittel im Rahmen der
anerkannten Konnexität zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, wie es die
Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden im Grundsatz vereinbart hat.

Das sogenannte „Platzsharing“ im U3-Bereich sollte ermöglicht werden, da nicht alle
Eltern einen Ganztagsplatz an jedem Tag für ihre ein- und zweijährigen Kinder wünschen.

Kommunal angestellte Tagesmütter können gerade im ländlichen Raum einen Beitrag zur
flexiblen Bedarfsdeckung sein.

Integration für Kinder mit Beeinträchtigungen darf nicht erst im Kindergarten beginnen,
sondern ist schon in der U3-Betreuung erforderlich – hier besteht dringender
Nachholbedarf.

Die CDU engagiert sich für eine menschliche Gesellschaft. Wir stehen mit unserer Politik
vor Ort für ein Handeln, das den Einzelnen motiviert und befähigt, im Rahmen seiner
Möglichkeiten Eigeninitiative und Eigenverantwortung zu übernehmen. Dies beinhaltet
nach unserem christlichen Menschenbild auch, dass wir Menschen unterstützend zur Seite
stehen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen.

Wir werden durch unsere Politik weiter daran arbeiten, Armut zu bekämpfen und die
Betroffenen auch dadurch zu unterstützen, dass durch kommunale Aktivitäten die
Solidarität innerhalb der Gesellschaft gestärkt wird. Dabei sind die Bedürfnisse im
ländlichen Raum völlig anders als in den Städten, wo es eine große Herausforderung für
alle staatlichen Ebenen darstellt, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und wieder mehr
Nähe und Gemeinschaftssinn zu entwickeln. Soziale Brennpunkte müssen stärker
berücksichtigt werden, um den Menschen Perspektiven zu geben.
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Das Gemeinwesen vor Ort ist auf die ältere Generation angewiesen. Dazu gehören die
zahlreichen Senioren, die sich ehrenamtlich engagieren, dazu gehört die zunehmend
bedeutsame Rolle von Großeltern in den Familien und dazu gehört auch der Wunsch nach
generationsübergreifenden Wohnformen, die besonders in den Städten zu einem immer
attraktiveren Wohn- und Lebensmodell werden. Insbesondere genossenschaftliches
Wohnen bietet neue Chancen.

Dem wachsenden Bedarf an Pflegekräften ist durch verstärkte Ausbildung zu begegnen.
Für die aus dem Ausland kommenden Pflegekräfte ist von Anfang an auf eine gute
Integration zu achten. Wir unterstützen die „Willkommenskultur“ auch in kommunaler
Verantwortung vor Ort.

Der demografische Wandel führt dazu, dass sich die Ansprüche an alters- und
behindertengerechte Wohnformen verändern. Die Kommunen haben einen Beitrag dazu
zu leisten, dass selbstbestimmtes Leben möglich ist, indem bezahlbare, barrierefreie und
altersgerechte Wohnungen angeboten werden.
Einerseits bleiben ältere Menschen länger mobil, andererseits ist die Phase mangelnder
Mobilität am Ende des Lebens auch länger. Damit bekommt die Nahversorgung auch in
Städten     und   Stadtteilen   eine   neue        Bedeutung.   Einkaufsmöglichkeiten   und
Daseinsvorsorge gehören nicht nur in die Einkaufszentren am Stadtrand, sondern auch ins
Quartier.

Angesichts des demographischen Wandels, aber auch wegen Veränderungen in der
Gesundheitswirtschaft wird die landärztliche Versorgung immer schwerer. Eine Lösung
bieten kommunal errichtete Praxisräume, die an Ärzte (auch in Teilzeit) vermietet werden.
Dies mindert gerade für junge Nachwuchsärzte das Risiko der Existenzgründung und für
weibliche Ärzte das Problem der „Rund-um-die-Uhr-Dienste“ des Landarztes. Dabei
können auch kommunale Gemeindeschwestern Ärzte von leichten Aufgaben entlasten.
Hierfür müssen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen ermöglicht werden.

Die aktuellen Probleme des Arbeitsmarktes sind vielerorts der Fachkräftemangel sowie zu
niedrige Löhne, durch die viele Menschen nicht mehr in der Lage sind, mit dem eigenen
Arbeitseinkommen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Durch die Ansiedlung innovativer
Betriebe, durch die Ausbildung junger Menschen zu gut qualifizierten Arbeitskräften und
durch intelligente Kinderbetreuungsangebote für Arbeitnehmerfamilien können auch die
Kommunen dieser Entwicklung entgegenwirken.
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Eine selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, insbesondere am
Arbeitsleben, ist ein wichtiges Ziel der CDU. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass mehr
Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt integriert werden und dass eine
ambulante Hilfe einer stationären Unterbringung vorgezogen wird.

Kultur ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebens und gerade in den Städten auch ein
wichtiger Standortfaktor. Die Förderung der kulturellen Bildung ist eine Investition in das
Fundament unseres Gemeinwesens. Sie sollte möglichst früh erfolgen und alle Teile der
Gesellschaft erreichen. Das kulturelle Angebot sollte in enger Partnerschaft von
öffentlicher Hand, und privater Initiative verankert sein.

Schleswig-Holstein ist ohne den Sport kaum denkbar. Wir werden in den Kommunen
weiter dafür arbeiten, dass attraktive Sportplätze und Sporthallen vorgehalten werden, die
sowohl für den Schul- als auch den Vereinssport von großer Bedeutung sind. Die Tätigkeit
der Vereine, die neben dem eigentlichen Sport auch im sozialen Sinne für unsere
Gesellschaft wichtig sind, werden wir fördern.

Die CDU sieht in der inneren Sicherheit eine wesentliche Grundlage unseres
Zusammenlebens. Dabei spielt immer mehr auch das „subjektive Sicherheitsempfinden“
der Menschen eine große Rolle (z.B. Angsträume durch schlechte Beleuchtung). Diesem
wollen wir in den Kommunen mit ihren ganz verschiedenen Herausforderungen Rechnung
tragen. Dabei ist aus Sicht der Gemeinden mit ihren ordnungsrechtlichen Möglichkeiten
die Zusammenarbeit mit einer leistungsfähigen Polizei von großer Bedeutung.

V.     HERAUSFORDERUNG DER POLITIK VOR ORT: WIRTSCHAFT, VERKEHR, ARBEITSPLÄTZE

Die   CDU     unterstützt    Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen       zur   Entwicklung    der
strukturschwachen Regionen und zur Entlastung der Ballungsräume. Dies gilt sowohl für
den Straßenbau als auch für die Verbesserung des Schienennetzes. Die halbherzige und
rückwärtsgewandte Verkehrsinfrastrukturpolitik, die die Koalition aus SPD, Grünen und
SSW – u.a. durch die geplante Kürzung der Fördermittel für den Straßenbau – in ihrem
Koalitionsvertrag festgelegt hat, ist wachstumsschädlich, kommunalfeindlich und falsch.

Zur wirtschaftsnahen Infrastruktur gehört auch die Versorgung mit schnellem Internet
(Breitband). Hier haben Kommunen gerade in den ländlichen Räumen bereits große
Verantwortung übernommen, um aus den Regionen heraus den Ausbau zu beschleunigen.
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Dies wollen wir verstärken, damit die ländlichen Regionen Anschluss halten können an die
Ballungszentren, in denen die Telekommunikationsunternehmen aus eigener Kraft einen
komfortablen Ausbau voranbringen.

Wir fördern den Mittelstand durch Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei
Ansiedlungs- und Erweiterungsabsichten. Die CDU ist „Ermöglicher“ und nicht
„Verhinderer“ bei der Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort.

Die im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm II befristet angehobenen
Vergabegrenzen sollen dauerhaft verankert werden, da diese die Vergabeverfahren für
Kommunen vereinfachen und beschleunigen.

Für die CDU ist der Tourismus ein zentraler Wirtschaftssektor mit Wachstumspotential.
Neue Chancen sehen wir insbesondere im Städte- und Kongresstourismus, in der
Gesundheitswirtschaft und im Naturtourismus (Nationalpark und Weltnaturerbe
Wattenmeer, Naturparks).

Die Einführung einer kommunalen „Bettensteuer“ ist kontraproduktiv, dient nur der
Haushaltsverbesserung und wird von uns entschieden abgelehnt. Stattdessen ist eine
verbesserte Finanzierung der öffentlichen Aufgaben im Tourismus notwendig. Kur- und
Fremdenverkehrsabgabe müssen fortentwickelt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der
Kreis der Kommunen, die derartige Tourismusabgaben erheben können, ausgeweitet wird,
wenn sie es wollen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Erträge tatsächlich in die
Tourismusförderung fließen.

Die „Bäderregelung“ hat sich nach Auffassung der CDU in Tourismusorten für
verkaufsoffene Sonn- und Feiertage bewährt. Soweit eine neue Regelung erfolgen muss,
soll sie sich auch an den tatsächlichen Bedürfnissen der Gäste orientieren, die heute
selbstverständlich ein gutes Versorgungsangebot am Urlaubsort wünschen, wie sie es von
allen anderen Ländern international kennen.

Wir befürworten eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit bei der Ausweisung
von   Gewerbeflächen.      Zu   einer     flächenschonenden     und   zukunftsorientierten
Gewerbeflächenpolitik      gehört       für    uns   die      Konversion    freiwerdender
Bundeswehrliegenschaften und Industrie-/Gewerbebrachen mit Erstzugriffsrecht für die
Kommunen, wie es die CDU-geführte Koalition im Bund geschaffen hat.
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Angesichts des demographischen Wandels kommt der Umnutzung frei werdender
Gebäude in ländlichen Regionen eine wachsende Bedeutung zu. Wir setzen uns dafür ein,
dass Nachnutzungsmöglichkeiten erleichtert werden. Dazu sind auch Anpassungen im
Baugesetzbuch notwendig.

Wir wollen den Ausbau der Häfen in Schleswig-Holstein fördern. Hier müssen Land und
Kommunen zusammenarbeiten. Chancen liegen im Kreuzfahrttourismus und in der
Offshore-Wirtschaft. Auch im Zulieferbereich werden neue Arbeitsplätze entstehen. Diese
Chancen werden die Kommunen nutzen.

Das duale Ausbildungssystem und die überbetriebliche Ausbildung sind wichtige
Bausteine für die Zukunftsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Wirtschaft. Gute,
bedarfsgerechte Ausbildung wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und bietet unserer
Jugend Perspektiven. Jeder junge Mensch in unserem Land wird gebraucht; niemand darf
„auf der Strecke bleiben“. Dies wird die CDU nach Kräften unterstützen.

Arbeit muss sich lohnen. Menschen, die in Vollzeit arbeiten, müssen von ihrem Lohn ohne
staatliche Hilfe leben können. Die „Aufstockung“ mit staatlichen Leistungen muss die
Ausnahme bleiben. Die CDU wird sich deshalb weiterhin für ein Lohnabstandsgebot und
eine allgemeine Lohnuntergrenze einsetzen, die durch die Tarifpartner in der Höhe
festgesetzt wird.

In der künftigen Regionalförderung der EU ab 2014 wird den Kommunen eine wachsende
Bedeutung zukommen. Wir wollen die Möglichkeiten europäischer Förderprogramme
ausschöpfen, dass den Kommunen in den komplizierten Verfahren Unterstützung geboten
wird und den Kommunen so eine aktive eigenverantwortliche Rolle in diesem Bereich
verschaffen. Dabei setzen wir auch verstärkt auf „Regionalbudgets“, bei denen
Entscheidungen über Projektförderungen vor Ort getroffen werden. Mit den „Aktiv-
Regionen“    haben    wir   bereits   gute   Erfahrungen     gesammelt.   Wir   wollen   die
Entscheidungskompetenz       vor   Ort   stärken   und     lehnen   weitere   Vorgaben   der
Landesregierung ab.
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VI.      ENERGIEWENDE,     UMWELT-    UND        KLIMASCHUTZ   -   DER   ERHALT   UNSERER

         NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN IST AUCH EINE KOMMUNALE AUFGABE

Wir stehen zu den Zielen der Energiewende. Der beschlossene Ausstieg aus der
Kernenergie ist unumkehrbar. Für die Kommunen bedeutet dies unter anderem, in den
eigenen Liegenschaften die Nutzung und die Erzeugung regenerativer Energien
konsequent umzusetzen.

Es ist Aufgabe der Kommunen, die Realisierung privater regenerativer Energieprojekte
bau- und planungsrechtlich zu prüfen und gegebenenfalls zu unterstützen. Gerade für
Bürgerwindparks mit höherer Akzeptanz in der Bevölkerung haben Kommunen bereits
wichtige Unterstützung geleistet. Eine gemeinsame Herausforderung für Bund, Land und
Kommunen ist zudem ein schnellerer Ausbau der Stromnetze, der für die verstärkte
Nutzung regenerativer Energien zwingende Voraussetzung ist. Wir unterstützen die Idee
von „Bürgernetzen“, die bei der 380-KV-Westküstentrasse erstmalig getestet werden soll.

Eine frühzeitige Einbindung der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger in die
Planungsprozesse dieser Projekte dient der Abwägung von Interessen, der stärkeren
Transparenz und der schnellen Herstellung von Planungssicherheit.

Wir unterstützen das berechtigte Anliegen der Betroffenen, einen Ausgleich zwischen den
mit dem Netzausbau verbundenen Lasten einerseits und dem wirtschaftlichen Nutzen
neuer Erzeugungsanlagen andererseits herzustellen.

Wir begrüßen den stattfindenden Prozess einer Dezentralisierung von Transport,
Erzeugung und Vertrieb von Energie als wesentlichen Bestandteil der Energiewende.
Hierbei kommt auf die Kommunen eine zentrale Bedeutung zu. Ein Ausbau und eine
bessere Integration der Kraftwärmekopplung in das übergeordnete Verbundnetz sorgen
für eine Erhöhung der Netzsicherheit, der Flexibilität und der Unabhängigkeit von großen
Kraftwerken. Dazu brauchen wir die Kommunen mit ihren Liegenschaften und ihren
zahlreichen Stadt- und Gemeindewerken.

Auch in Zukunft wird in unseren Gemeinden die Erzeugung von Biogas eine große Rolle
bei der intensiveren Nutzung regenerativer Energien spielen. Bei der Genehmigung neuer
Anlagen sind das Vorliegen nachhaltiger Energiekonzepte, die Vermeidung einer
„Vermaisung“ der Landschaft sowie Konzepte zur sinnvollen verkehrlichen Erschließung
von Biogasanlagen verstärkt zu berücksichtigen.
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Wir wollen die Beteiligung von Gemeinden an Energieprojekten erleichtern.

Mehr als ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in unserem Land entsteht durch die
Beheizung von Gebäuden. Ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz ist daher die Senkung
des   Heizenergieverbrauchs,          z.B.     durch        die    Unterstützung       verhaltensfördernder
Maßnahmen in Schulen, die Durchführung von Klimaschutzprojekten wie die
Unterstützung von energetischen Stadtteilsanierungsprojekten oder die energetische
Sanierung öffentlicher Gebäude.

Der demographische Wandel mit seinen Auswirkungen auf den ländlichen Raum und der
Siedlungsdruck     in     den    Ballungsräumen              stellen     uns     vor    die   städtebauliche
Herausforderung, bei der Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten Flächenverbrauch
zu vermeiden, klimafreundliche Bauweisen zu unterstützen, innerstädtische Verdichtung
zu betreiben, Konversionsprojekte zu entwickeln und die Funktionen Wohnen, Arbeit und
Freizeit zusammenzuführen.

Für Städte, die im Saldo Einwohner hinzugewinnen, sieht die CDU besondere
Notwendigkeiten, den Wohnungsbau zu                          stärken. Hierbei          müssen    jedoch die
städtebaulichen und sozialpolitischen Fehler der sechziger und siebziger Jahre vermieden
werden. Vor allem Sanierung und Neubau im sozialen Wohnungsbau, insbesondere für
Ältere,   für   Singles    und        für    Studenten            an   den     Hochschulstandorten,     sind
Herausforderungen, die unsere Städte nicht allein bewältigen können. Daher setzen wir
uns   auf   Landesebene         für     eine     Neuauflage            und     Verteilung     entsprechender
Wohnungsbauförderprogramme ein.

Um dem Bedarf nach mehr Mobilität Rechnung zu tragen, die Verflechtungen zwischen
Städten und Umland zu optimieren und die Straßennetze zu entlasten, ist eine
Optimierung des ÖPNV unumgänglich. Sie muss sich strikt am Bedarf und einer Kosten-
/Nutzen-Relation orientieren. Teure Prestigeobjekte, wie die angedachte Kieler
Stadtregionalbahn, die eher einem parteipolitischen als dem öffentlichen Interesse dienen,
lehnt die CDU ab. Ziel ist eine Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger zu einem
aufeinander abgestimmten Mobilitätsnetzwerk aus Bus- und Bahnverbindungen,
attraktiven Tarifstrukturen, Radwegen, Carsharing-Modellen, Parkplatzmanagement sowie
Straßen und Wegen.
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Wir unterstützen Projekte im Rahmen der Elektromobilität zur besseren Nutzung von
Elektroautos und -fahrrädern.

Es ist eine kommunale Daueraufgabe, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen
und zu entwickeln. Hieraus ergeben sich Herausforderungen in den Bereichen
Landwirtschaft, Gewerbe, Energie, Verkehr und Wohnungsbau. Wir setzen uns dafür ein,
durch die Energiegewinnung entstandene Monokulturen zu vermeiden, Flächenverbrauch
zu reduzieren, notwendige Eingriffe in die Natur auszugleichen und neue Naturflächen zu
schaffen, die der Tier- und Pflanzenwelt neue Lebensräume bieten.

Eingriffe in die Natur erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Dabei sollen vorrangig
ökologische Qualitätsverbesserungen auf vorhandenen Naturflächen verwirklicht werden.
Wir begrüßen, dass die CDU in ihrer Regierungszeit im Land die naturschutzrechtliche
Eingriffs- und Ausgleichsregelung deutlich vereinfacht und flexibler gestaltet hat. Auch
das Ökokonto-System bewährt sich. Die Ausgleichs- und Ersatzgelder sollen weniger in
neue Flächenstilllegungen fließen, um den Konkurrenzdruck zur Landwirtschaft zu
verringern, sondern in ökologische Aufwertungen bereits stillgelegter Flächen.

In Schleswig-Holstein erzeugte Lebensmittel haben eine hohe Qualität. Diese regionalen
hochwertigen Produkte sind in zunehmendem Maße ein wertvoller Beitrag für die gesunde
Ernährung unserer Kinder in den Schulen und Kindertagesstätten. Gesunde Ernährung
sollte flächendeckend ein Bestandteil pädagogischer Konzepte sein.

Die Verantwortung der Kommunen für die Abfallwirtschaft als öffentlich-rechtlicher
Träger der Entsorgung darf aus wirtschaftlichen und auch aus ökologischen Gründen nicht
gefährdet werden. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz findet Akzeptanz in der
kommunalen Familie, weil klare Definitionen geschaffen wurden, unter welchen
Bedingungen gewerbliche Abfallsammlungen zugelassen werden können. Auch bei der
geplanten Einführung der Wertstofftonne, mit der die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden
soll, setzen wir auf starke kommunale Kompetenz und Verantwortung. Dabei müssen die
Kommunen nicht jede Aufgabe selbst durchführen, sondern können sich auch der privaten
Entsorgungswirtschaft bedienen. Hier setzen wir auf Kooperationen zur Sicherstellung der
Daseinsvorsorge in der Abfallwirtschaft.
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