INSIDE PASSAGE 10 - 25. JUNI 2020 - DETAILPROGRAMM - NZZ Reisen
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2 10. JUNI – 25. JUNI 2020 INSIDE PASSAGE MIT DER QUEEN ELIZABETH Mit Dr. Felix E. Müller Zusammen mit dem federführenden Erschaffer der NZZ am Sonntag, dem langjährigen Chefredaktor Felix E. Müller, möchten wir Sie auf eine denkwürdige Reise schicken. Voller Naturhöhepunkte und historisch weitgreifender Themen, die in die heutige Aktualität einer der grössten Nationen dieser Welt überleiten. Wir heissen Sie herzlich Willkommen auf der Reise mit der eindrücklichen Queen Elizabeth – stilvoll und mit Art-Decó-Eleganz! Wir laden Sie dazu ein, den Mythos der legendären Inside Passage zu entdecken. Tauchen Sie ein in die stille Abgeschiedenheit einer dramatischen Natur – und erleben Sie als Kontrast dazu die sympathischen Westküsten-Metropolen Seattle und Vancouver. Wie kein anderes der heute geläufigen Transportmittel lässt Sie die überlebensgrosse Queen Elizabeth, das jüngste Flottenschiff der britischen Reederei Cunard Line, das Gefühl des Reisens, das Nachempfinden des Erreichens und Entdeckens, selbst erleben. Die Inside Passage – für viele Lebenstraum, Naturschauspiel, Spurensuche in der Alten Welt, ein Stück Goldgräbergeschichte oder Entschleunigung – vielfältig sind die Beweggründe und Interessen, ein solch monumentales Reiseerlebnis anzugehen. Neben der Seereise schmücken Ihr Programm an Land, in Seattle und Vancouver, besondere Erlebnisse und Begegnungen. Seattle, grösste Nordwestküsten-Metropole der USA, mit seiner futuristisch glasverkleideten Skyline und Paradebeispiel für amerikanisches Unternehmertum. Lernen Sie sowohl die schillernde als auch die wirtschaftliche Seite der Stadt kennen. Im Gegensatz dazu trumpft Vancouver mit entspannter Grossstadtatmosphäre auf – Erleben Sie die Perle am Pazifik hautnah. Ein Mekka für Naturliebhaber und kulturell Interessierte gleichermassen.
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV Amerikas Nordwestküste hautnah • Ein Reise-Unikat, speziell ausgearbeitet für die NZZ am Sonntag und deren ehemaligen Chefredaktor • Legendäre Inside Passage mit der Queen Elizabeth • Gletscher, maritimes Leben, Wildnisabenteuer und auf Goldgräberspuren • Seattle und Vancouver – zwei der sympathischsten Städte Nordamerikas • Begegnungen an Land mit NZZ-Korrespondenten, Politikern und Unternehmern IHRE BEGLEITUNG Dr. Felix E. Müller 1951 in Winterthur geboren, studierte 10. – 25.06.2020 Felix E. Müller Germanistik, Musik- wissenschaften und Mathematik. Nach Anfängen beim Züri-Leu war er 1982- 1997 bei der Weltwoche u.a. Inland- Reiseplanung ressort-Leiter, Korrespondent in Washington und Chefredaktor a. i. Zwei Jahre assistierte er als Dozent Tag 1: Zürich – Seattle am Bryn Mawr College in Philadelphia. Dank Zeitverschiebung landen Sie in der Metropole Seattle Seit 1997 ist er für die NZZ tätig, hat am Mittag desselben Kalendertages. Nach einer ersten Stadt- die Konzeptarbeiten für die NZZ am rundfahrt per Bus begeben Sie sich in Ihr zentrales 4*Hotel Sonntag geführt und war seit deren Hyatt Regency Seattle. In der exklusiven Member Lounge Lancierung 2002 Chefredaktor. 2016 erwartet Sie der NZZ Westküstenkorrespondent zu einer wurde er mit dem Zürcher Journalis- tenpreis für sein Lebenswerk ausge- typisch amerikanischen Happy Hour bevor Sie den ersten zeichnet. Er begleitet Sie auf der Abend dieser aussergewöhnlichen Reise beim gemeinsamen Queen Elizabeth während 10 Tagen. Willkommensdinner feiern. LEISTUNGEN • Internationale Flüge mit Lufthansa in der Economy- Klasse (inkl. Taxen) • Alle Transporte, Eintritte, Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger • Hotelunterkünfte, Aussenkabine Kategorie EC auf der Queen Elizabeth, Frühstück, eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, Vollpension auf dem Schiff • Fachvorträge und Begleitung durch Dr. Felix E. Müller, lokale Deutsch sprechende Reiseleitung in den Städten, cotravel-Reiseleitung während gesamter Reise • Ausführliche Reisedokumentation TERMIN Tag 2: Seattle 10. – 25.06.2020 Mit der Monorail gleiten Sie über die Autostrassen hinweg durch das Zentrum der Stadt. Ihr VIP-Pass bringt Sie hinauf PREIS ins Wahrzeichen Seattles: die Space Needle der Weltaus- Fr. 11‘750.- p.P. EZ-Zuschlag Fr. 2‘980-. stellung von 1962. Die Sammlung des Glaskünstlers Dale Frühbucherrabatt von CHF 200/Person bei Buchung bis Chihuly erweckt Fantasieformen in den intensivsten Farbtö- 31.8.2019 nen zum Leben. Sie besuchen den fröhlichen Pike Place TEILNEHMER Market an der Elliott Bay-Wasserfront und geniessen dort einen typischen Pub Lunch. Im Café Suisse stossen Sie auf Min. 20, max. 60 Personen Schweizer Unternehmertum: Der Inhaber Urs Berger erzählt Ihnen, was die Gäste am meisten an seinem Lokal lieben DIREKT INFORMIEREN und wie man sich in den USA eine Existenz aufbaut. Am +41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch Abend Freizeit.
4 Tag 3: Seattle – Vancouver Bewegungsradius physisch limitiert sein mag, handelt es Sie reisen mit dem Zug in der 1. Klasse entlang der vielfälti- sich doch um eine Infrastruktur enormen Ausmasses, die gen Atlantikküste in entspannter Atmosphäre nach Vancou- Raum und vor allem Angebot für die verschiedensten Vor- ver. Angekommen in einer der lebenswertesten Städte der lieben bereit stellt. Schnell wird Ihnen bewusst, dass „Ihre Welt, geht es nach einem gemeinsamen Mittagessen mit Queen“ alles andere als ein gängiges Kreuzfahrtschiff ist Blick auf den Hafen zur Einschiffung auf Ihr Domizil der und wahrlich keine Wünsche offen lässt - allen nur erdenkli- nächsten Tage: die majestätische Queen Elizabeth empfängt chen Zeitvertreiben, Hobbies und Vorlieben wird Sorge Sie am frühen Nachmittag. Sie machen sich erstmals ver- getragen. Je nach Gusto können Veranstaltungen und Kurse traut mit der unmittelbaren Umgebung, in der Sie die kom- besucht oder aber in Ruhe entspannt werden. In einem täg- menden Tage verbringen werden: die enorme Infrastruktur, lich wechselnden Programmangebot stehen Vorträge zu die beispiellosen Annehmlichkeiten, die Fülle an histori- Kunst, Astronomie und Seefahrt; Aufführungen, Konzerte schen Informationen, welche Sie während der gesamten und Filmvorführungen; Afternoon Tea, Malkurse, Yoga, Seereise nutzen können, sowie das ausgedehnte Angebot an Pilates, Joggen, Fitness, Spa-Momente und Tanzgelegenhei- Veranstaltungen, Orten des Rückzugs und erstklassiger ten zur Verfügung – genauso wie Oasen des Rückzugs mit Verpflegung, die Ihnen die Queen Elizabeth bietet. Eben- einer Kunstgalerie sowie einer beeindruckenden Bibliothek. falls machen Sie Bekanntschaft mit Ihrem Fachreferenten, Ihre Abendessen können Sie nach demselben Schema ge- der Sie während der Reise begleitet: der ehemalige NZZ am stalten, einfach-gelassen oder aber mit semi-formellen und Sonntag-Chefredaktor Felix E. Müller begrüsst Sie an Bord. formellen Dresscode an den offiziellen Dinnern. Sie als TeilnehmerIn dieser NZZ-Reise greifen zudem auf ein weiteres, exklusives Angebot zurück: In einem eigenen Saal auf der Queen Elizabeth können Sie die Vorträge Ihres begleitenden Fachreferenten Felix E. Müller besuchen. Auch sonst steht er für Gespräche auf der ganzen Seereise zur Verfügung. Gekonnt spannt er den Bogen zu seinen eigenen Erfahrungen vom Leben in den USA, aus seiner Zeit in den Staaten als assistierender Dozent in Philadelphia und Kor- respondent in Washington. Tag 4: Inside Passage …eine der berühmtesten Fährenpassagen der Welt und eine der malerischsten Seereisen. Ihr Schiff schlängelt sich heute durch die mythenbehaftete Seestrasse, vorbei an zerklüfte- ten, unbesiedelten Fjorden der kanadischen Südküste, schneebedeckten Gipfeln, beeindruckenden Berglandschaf- ten und uralten tannengrünen Wäldern. Beim Cocktailemp- fang können Sie die Gletscher und eisgeschnitzten Fjorde aus unmittelbarer Nähe erleben, da die Inside Passage eine der wenigen geschützten Wasserstrassen ist, wo Schiffe so nah an die steilen Bergwände heranfahren können. Später werfen Sie während einer Schiffsführung einen exklusiven Blick hinter die Kulissen der Queen Elizabeth. Tag 5: Glacier Bay Glacier Bay, das Kronjuwel der Inside Passage. Der UNE- SCO Weltnaturerbe Glacier Bay National Park ist eines der grössten international geschützten Gebiete weltweit. Die umliegenden Berge sind mit einer Höhe von über 4.600 Metern die höchsten Küstenberge der Welt. Sie gleiten durch die Fjordwelt mit mehr als 1000 Gletschern und erle- ben vielleicht das Naturschauspiel des Gletscherkalbens – wenn sich riesige Eismassen lösen und mit lauten Getöse ins Wasser stürzen. Die Glacier Bay ist auch der Lebensraum einer Vielfalt an Wildtieren - riesige Buckelwale durchbre- chen mit ihren Schwanzflossen die Meeresoberfläche, Orcas ziehen leise vorbei und Seelöwen sonnen sich auf den Fel- sen. Entlang der endlosen unberührten Küste können Sie mit etwas Glück Braunbären, Bergziegen und Elche sehen, wäh- rend am Himmel Hunderte von Vogelarten, darunter seltene Papageientaucher und majestätische Weisskopfseeadler, ihre Kreise ziehen. Heute erhalten Sie durch die allgemeinen Vorträge an Bord einen tieferen Einblick in diese faszinie- Acht weitere Tage verbringen Sie nun an Bord. Unglaublich rende Region. viele Eindrücke erwarten Sie in dieser Zeit – auch wenn Ihr
5 Tag 6: Skagway diesen majestätischen Giganten aus wenigen Metern Ab- Innerhalb eines einzigen Jahres Ende des 19. Jh. ist diese stand zu erleben. abgelegene Stadt von ein paar Zelten auf eine Stadt von 20‘000 Goldsuchern angewachsen. Heute kommen die Rei- senden auf der Suche nach anderen Reichtümern hierher, und zwar um die reizvolle Uferpromenade von Skagway mit ihren an die Tage des Goldrausches erinnernden Gebäuden zu geniessen. Gemeinsam geht es auf Fahrt mit der legendä- ren White Pass Scenic Railway auf den Spuren der Goldgrä- ber. Tag 9: Juneau & Mendenhall Gletscher Die bezaubernde Hauptstadt Alaskas gilt als einer der Höhe- punkte jeder Alaska-Erfahrung, nicht nur wegen der unver- gleichlichen Aussicht auf die umliegenden Eisfelder und den Glacier Bay Nationalpark. Beim gemeinsamen Ausflug besichtigen Sie den beeindruckenden Mendenhall Gletscher, der sich 20km lang ins Tal erstreckt. Eine Fahrt mit der Seilbahn auf den Hausberg ermöglicht Ihnen einen Rund- umblick über die aussergewöhnliche Gegend. Im Anschluss Tag 7: Sitka begeben Sie sich ins politische Zentrum Juneaus und treffen Sie verbringen einen Tag im Südosten Alaskas auf der Insel Dank der Kontakte Ihres Fachreferenten auf einen politi- Baranov. Der heutige Hafen, das kleine Städtchen Sitka, schen Vertreter Alaskas im dortigen Capitol. liegt im traditionellen Siedlungsgebiet der Tlingit, der Nordwest-Küsten First Nations. Es ist malerisch eingebettet von schneebedeckten Bergen. Einst Alaskas erste Haupt- Tag 10: Ketchikan stadt, ernannt durch den Russen Alexander Baranov, der Die Tlingit First Nations nennen diesen Ort Kach Khanna, dort auf dem Seeweg eintraf und sein Fort zu Ehren des was „gespreizte Flügel des Adlers" bedeutet. Die Chancen Erzengels Michael gründete. Hier wurde auch der Kaufver- stehen gut, dass Sie einen dieser imposanten Vögel auf ei- trag unterzeichnet, der Russlands amerikanisches Abenteuer nem Sitka-Baum sitzen sehen werden. Dank seiner starken beendete. Die Erinnerungen an das russische Erbe sind noch Niederschläge ist Ketchikan von einer der üppigsten Wild- überall in der Stadt zu finden. Neben historischen Sehens- nisse der Welt umgeben. Eine ideale Umgebung um eine würdigkeiten bietet die Gegend eine Vielzahl an Möglich- Kanu-Tour oder Wanderung durch den Regenwald zu unter- keiten die dortige Tier- und Pflanzenwelt zu entdecken, wie nehmen. beispielsweise Waltouren oder Bärenbeobachtungen. Tag 8: Hubbard Gletscher Ein weiteres Highlight der Reise – das Vorbeigleiten am gigantischen Hubbard-Gletscher, Nordamerikas grössten Tag 11: Tag auf See Gezeitengletschers und einer der aktivsten Alaskas. Die Sie geniessen einen Tag lang die Annehmlichkeiten und blauen Eismassen, die sich vor Ihren Augen entfalten, mes- Ruhe an Bord, während Sie erneut durch die Inside Passage sen über 1350 Quadratmeilen. Seit Jahrtausenden bestimmt und entlang der Inselwelt Vancouver Islands gleiten. Lehnen der Gletscher nicht nur die lokale Geographie sondern auch Sie sich zurück und lassen Sie sich verwöhnen. die Existenz der Menschen vor Ort. Ein einmaliges Erlebnis,
6 Tag 12: Victoria Victoria liegt am zerklüfteten Südzipfel von Vancouver Island. Die Hauptstadt British Columbiens hat sich im 19. Jahrhundert aus einem Handelsposten entwickelt. Hier ist der englische Einfluss auf die einstige Kolonie noch deutlich zu spüren. Während des gemeinsamen Ausflugs erschliesst sich die hübsche, sehr grüne Stadt bei einer Stadt- rundfahrt. Im Anschluss besichtigen Sie die prächtige, inter- national renommierte Gartenanlage der 22 Hektar grossen Butchart Gardens mit ihren Blumenbeeten, Statuen und Wasserspielen. Beim exklusiven Besuch eines Weinguts begrüsst Sie der kanadische NZZ-Korrespondent und erläu- tert Ihnen die aktuelle politische und soziale Situation aus seiner Sicht, während Sie lokale Weine und regionale Köst- Allgemeines lichkeiten degustieren. Der Stil der NZZ Reisen Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem Reisebüro gebucht werden. Unverkennbares Merkmal sind Tag 13: Ausschiffung Vancouver Am Morgen erreichen Sie die unbestrittene Schönheitsköni- besondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in gin unter den Städten Kanadas, herrlich auf einer Halbinsel das Leben und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren. in der Strait of Georgia gelegen, dahinter die schneebedeck- Das Produkt entstand in Zusammenarbeit mit der NZZ. Die ten Coast Mountains zum Greifen nah. Sie begeben sich auf Reisen sollen authentisch sein, die Augen öffnen für das eine Reise durch die Geschichte der Stadt, besuchen China- Schöne, den Sinn schärfen für das Unschöne. Wer offen ist town und atmen tief durch in Kanadas grösstem Stadtpark, für Neues, fühlt sich wohl auf den Reisen, bei denen man dem Stanley Park. Nach Ihrem Lunch im wunderschönen mit Fachexperten die Welt auf eine andere Art entdeckt. Restaurant Seasons in the Park und dem anschliessenden Bezug der Hotelzimmer im legendären Fairmont Hotel Van- couver, steht Ihnen der Abend zur freien Verfügung. Anforderungsprofil Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein kulturell interessiertes Publikum jeden Alters. Für die Ausflüge ist eine gewisse Ausdauer von Vorteil, da man immer wieder ein paar Stunden auf den Beinen ist. Klima Klimatische Bedingungen variieren aufgrund der Lage und unterschiedlichen Topographie innerhalb Alaskas – Sie bereisen den südlichen Teil des Bundesstaates. Die Saison- zeiten sind in Alaska relativ kurz - insbesondere das Zeit- fenster mit vielen Sonnenstunden pro Tag. Im Frühsommer liegen die Höchstwerte im Schnitt bei 18°C. Nachts und Tag 14: Vancouver frühmorgens ist es meist frischer, um die 5°C bis 10°C, Sie verstehen, warum die Lebensqualität hier weltweit im- bevor sich die Luft erwärmt. An Bord kann es auf einzelnen mer in den obersten Rängen gelistet wird – auch die interna- Streckenabschnitten stark abkühlen, an einigen Orten mit tionale Gemeinschaft, die sich eingefunden hat, formt aktiv Temperaturen bis zum Gefrierpunkt. Regenschauer können das soziale und kulturelle Profil Vancouvers mit. Zu Fuss immer wieder auftreten. In Seattle und Vancouver erreichen durchstreifen Sie Yaletown, ein ehemaliges Quartier der die Temperaturen Werte von 12°-19°C. Schwerindustrie, dessen Transformation seit der Expo 86 eines der angesagtesten Viertel entstehen lassen hat. Per Aqua Bus, einer exklusiv angemieteten Fähre, bewegen Sie sich auf dem False Creek und richten einen besonderen Einreise Blick auf die kulturell-gastronomisch interessante Granville Einreise USA Island. Mit einem gediegenen Abschiedsabendessen be- Schweizer Bürger brauchen für die Einreise in die USA schliessen Sie Ihre Reise entlang der nordamerikanischen einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum Westküste. hinaus gültigen elektronischen Reisepass, Visum wird grundsätzlich keines benötigt. Allerdings wird seit Dezem- ber 2009 vor dem Abflug die Einholung einer elektronischen Tag 15 & 16: Vancouver – Zürich Einreisebewilligung vorgeschrieben – cotravel wird sich um Nach Freizeit am Vormittag Transfer zum Flughafen und die Bewilligungen für die ganze Gruppe kümmern (im Ar- Rückflug am Nachmittag. Ankunft in Zürich voraussichtlich rangementpreis inkludiert sind die Gebühren für die ESTA- am frühen Nachmittag. Genehmigung mit USD 14.- pro Person, Stand Juni 2019). Wer – aus welchem Grund auch immer – keine ESTA- Bewilligung erhält, benötigt ein Einreisevisum. Damit Sie die ESTA-Bewilligung bekommen, muss Ihr Reisepass folgende Anforderung erfüllen:
7 - Ihr Pass muss biometrisch sein (wenn er keine biometri- Gegen entsprechenden Aufpreis, ist ein Upgrade in eine schen Daten enthält, können Sie nur mit gültigem Visum Balkonkabine oder Suite möglich (nach Verfügbarkeit): einreisen). Glasummantelte Balkonkabine BE: - Mit einem Notpass können Sie nicht in die USA einreisen. King-Size-Bett, das in zwei getrennte Betten umgewandelt Eine ESTA-Bewilligung kann nicht ausgestellt werden, werden kann, Kleiderschrank, Nachttische, Sofa und Sofa- wenn Sie sich seit dem 1. März 2011 im Irak, Iran, Syrien tisch, Schreibtisch, Bad mit Dusche, glasverkleideter Balkon oder Sudan aufgehalten haben. Dies ist auch der Fall, wenn mit bequemen Liegestühlen und Tisch. Grösse ca. 22 m², Sie als Doppelbürger die Staatsangehörigkeit eines dieser vorn/achtern, Deck 4-8. Länder besitzen (zur Einreise wird ein Visum notwendig). Aufpreis Doppelkabine (pro Person): CHF 750.- Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Visum für die USA Aufpreis Einzelkabine: CHF 1‘230.- benötigen, beraten wir Sie gerne bei der Anmeldung. Einreise Kanada Schweizer Bürger brauchen für die Einreise nach Kanada einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültigen elektronischen Reisepass, Visum wird grundsätzlich keines benötigt. Im November 2016 wurden die Einreisebestimmungen für Kanada angepasst und es muss vor dem Abflug die Einholung einer elektronischen Einreisebewilligung erfolgen – cotravel wird sich um die Bewilligungen für die ganze Gruppe kümmern (im Arran- gementpreis inkludiert sind die Gebühren für die eTA- Genehmigung mit CAD 7.- pro Person, Stand Juni 2019). Transport/ Unterkunft an Land Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Seattle und retour ab Vancouver (jeweils via Frankfurt) werden voraussichtlich mit Lufthansa durchgeführt. Die Flugdauer beträgt: Zürich – Frankfurt: 1h05 Frankfurt – Seattle: 10h25 Vancouver – Frankfurt: 9h50 Frankfurt – Zürich: 0h50 Beispiel andere Kabinenkategorien: Die Ausflüge und Transfers erfolgen in modernen, klimati- Princess-Suite P2: sierten Reisebussen à max. 25 Teilnehmer. King-Size-Bett, das in zwei getrennte Betten umgewandelt werden kann, begehbarer Kleiderschrank, Wohnbereich mit 2 Übernachtungen in Seattle im zentral gelegenen 4*-Hotel Sofa und Sofatisch, Schreibtisch, Bad mit Badewanne und Hyatt Regency mit Zugang zum Regency Club: integrierter Dusche, grosser Balkon mit bequemen Holz- www.hyatt.com liegestühlen und Tisch. Grösse ca. 32 qm, mittschiffs/vorn, 2 Übernachtungen in Vancouver im zentral gelegenen Deck 4-6. Exklusiver Zugang zur Grills Lounge und Grills 4*-Hotel Fairmont Vancouver: www.fairmont.com/hotel- Terrace. vancouver/ Aufpreis Doppelsuite (pro Person): Auf Anfrage Aufpreis Einzelsuite: Auf Anfrage Unterkunft an Bord der Queen Elizabeth Den detaillierten Deckplan der Queen Elizabeth finden Sie weiter hinten in diesem Dokument. 10 Übernachtungen an Bord der Queen Elizabeth in einer Aussenkabine der Kate- gorie EC: King-Size-Bett, das in zwei getrennte Betten um- gewandelt werden kann, Kleiderschrank, Nachttische, Sofa und Sofatisch, Schreibtisch, Bad mit Dusche. Grösse ca. 18 m², mittschiffs/achtern, Deck 1. Das Fenster in dieser Kabine lässt sich nicht öffnen. Versicherung Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise gilt, ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresver- sicherung „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance (ehemals ELVIA): CHF 124.- pro Person (CHF 25 000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF
8 50 000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab dem Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich Reise stattfindet und schützt während 12 Monaten auf Rei- bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name sen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestel- Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner len Sie diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular). weitergeleitet werden können. Kosten einer Annullation/Änderung Vorbereitungstreffen Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt zu einem fakultativen Infoabend. Ziel ist es, die Mitreisen- muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– den kennenzulernen und offene Fragen stellen zu können. pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent- scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Einzelreisende Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange- sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge- in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) CHF 2‘980.-. gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 45Tage vor Abreise: 30% 44-20 Tage vor Abreise: 50% Teilnehmer 19-0 Tage vor Abreise: 100% Maximal können 60 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Bei Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so den Besichtigungen und Ausflügen wird die Gruppe je nach entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Teilnehmerzahl aufgeteilt in kleinere Gruppen à max. 25 Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun- Personen mit eigenem Reiseleiter. Kurz vor Abreise erhält gen. Ausgenommen von der Stornostaffel sind individuelle jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Sonderleistungen, welche in der Regel nicht erstattungsfähig Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zusammen mit der Anmeldung mit. zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstaltungstickets, kos- tenpflichtige Sitzplatzreservierungen. Kosten/Leistungen Die 16-tägige Reise kostet CHF 11‘750.-. Ein Frühbucher- Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation rabatt von CHF 200/Person wird bis zum 31.8.2019 ge- Cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit währt. für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir Inbegriffen: internationale Flüge voraussichtlich mit Luft- offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas- hansa in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen), Einreisebe- sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der willigungsgebühren USA und Kanada, alle Transfers, Ho- DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei- telunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En- eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, in Seattle Zugang gagement ausgezeichnet ist. zur Members Lounge im Hotel mit Happy Hour und Des- Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von serts, Aussenkabine der Kategorie EC auf der Queen Eliza- mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. beth, Vollpension an Bord, Schiffsführung und alle Eintritte Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines und Gebühren für die im Programm erwähnten geführten natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen Landausflüge während der Schiffsreise (Skagway, Juneau, wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Victoria), Stadtführungen und Eintritte in Seattle und Van- Verhältnissen in unseren Zielgebieten. couver, Trinkgelder für lokale Leistungsträger und auf dem Schiff, Fachvorträge und Begleitung durch Felix E. Müller Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten während 10 Tagen auf dem Schiff, lokale, Deutsch spre- wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge- chende Reiseleiter in den Städten, cotravel Reiseleitung schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den während gesamter Reise, ausführliche Reisedokumentation. CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. In enger Zusammenarbeit mit Myclimate Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi- (www.myclimate.ch) arrangieren wir Ihnen gerne folgende cherungen, persönliche Auslagen. Landausflüge auf dem Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: Schiff mit Ausnahme der gelisteten. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘980.-. - Von Zürich nach Seattle und von Vancouver via Plätze in der Businessklasse auf Anfrage. Zürich Programmänderungen vorbehalten. - Economy Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. - Flugdistanz: ca. 16‘700 km - Kompensationskosten: CHF 91.- (Stand Juli 2019, kann bis zur Abreise geringfügig variieren) IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN Ergänzungen Datenschutz In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am
ANMELDUNG NZZ REISEN INSIDE PASSAGE MIT DR. FELIX E. MÜLLER 10. – 25. JUNI 2020 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – INSIDE PASSAGE – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Inside Passage-Reise mit der Queen Elizabeth an. Die 16-tägige Reise kostet CHF 11‘750.-. Ein Frühbucherrabatt von CHF 200/Person wird bis zum 31.8.2019 ge- währt. Inbegriffen: internationale Flüge vorraussichtlich mit Lufthansa in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen), Einrei- sebewilligungsgebühren USA und Kanada, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Früh- stück und eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, in Seattle Zugang zur Members Lounge im Hotel mit Happy Hour und Desserts, Aussenkabine der Kategorie EC auf der Queen Elizabeth, Vollpension an Bord, Schiffsführung und alle Eintritte und Gebühren für die im Programm erwähnten geführten Landausflüge während der Schiffsreise (Skagway, Juneau, Victoria), Stadtführungen und Eintritte in Seattle und Vancouver, Trinkgelder für lokale Leis- tungsträger und auf dem Schiff, Fachvorträge und Begleitung durch Felix E. Müller während 10 Tagen auf dem Schiff, lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter in den Städten, cotravel Reiseleitung während gesamter Reise, aus- führliche Reisedokumentation. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Landausflüge auf dem Schiff mit Ausnahme der gelisteten. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘980.-. Zahlung: 30% bei Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer (Hotels und auf Queen Elizabeth Aussenkabine EC). Zuschlag CHF 2‘980.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich wünsche ein Upgrade in folgende Kabine (vorbehältlich Verfügbarkeit): Doppelkabine BE für CHF 750.- (pro Person) Einzelkabine BE für CHF 1‘230.- Ich wünsche eine Offerte für eine andere Kabinenkategorie. Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 124.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.- Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung. Ich wünsche eine Offerte für Flüge in der Business-Klasse. Bitte melden Sie mich für die Myclimate Klima-Kompensation an (CHF 91.- pro Person). Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter. Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati- onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech- nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek- ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre- den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu- schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An- spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er- satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf- trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech- tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge- sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis- tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres- se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR- Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi- on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best- immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
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