LESERREISE VIETNAM - Cotravel

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LESERREISE VIETNAM
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LESERREISE VIETNAM
MIT KURT AESCHBACHER
1. – 19. NOVEMBER 2021

EIN LAND ZWISCHEN ROMANTIK UND ZUKUNFT
Vietnam bezaubert durch seinen ganz eigenen Charakter. Seine Nähe zum Westen
bietet Reisenden einen sanften Einstieg nach Südostasien. Die unfreiwillige
französische Kolonialnote und eine partielle USA-Verbundenheit vermischen
sich mit einer neuen, aufstrebenden Realität, zu der aber genauso der rurale
Alltag des weitläufigen, unberührten Hinterlandes gehört. Verschiedene Sta-
tionen von Nord bis Süd geben Ihnen einen umfassenden Einblick in das Land,
das Ihrem exklusiven Begleiter Kurt Aeschbacher besonders am Herzen liegt.
Er führt Sie nicht nur mit Leichtigkeit an die Menschen heran, sondern teilt
auch seine Erfahrungen aus seiner langen Laufbahn als UNICEF-Botschafter.

Vom charmanten, quirligen Hanoi über die verträumte Ha Long-Bucht, romanti-
sche Gässchen und saftig grüne Landschaften in der Landesmitte bis ins frucht-
bare Mekong-Flussdelta im Süden reicht Ihre Route. Dabei kommen Sie in Berüh-
rung mit Kulturschätzen, die als Tempel, historische Gebäude ebenso wie Besuche
bei Einheimischen, einem traditionellen Puppenspieler oder einer Aufführung in
der 1899 fertiggestellten Oper Ihr Bild von Vietnam bereichern. Gemeinnützige,
kunstausgerichtete Projekte von NGOs gewähren Ihnen Einblick in ihr soziales En-
gagement. Unterwegs mit allen möglichen Verkehrsmitteln und im Austausch mit
der lokalen Bevölkerung kommen Sie schliesslich in Berührung mit dem richtigen
Leben Vietnams.
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Highlights
  Magische Orte: Hanoi und Hoi Ans Altstädte faszinieren – mit Gassen, die vor
  lauter Waren, Verkehrsmitteln und Gerüchen nur so pulsieren, gleichzeitig in
  sich ruhend, gelassen, ja schon fast entrückt wirken. Lassen Sie sich bezaubern!
  Vielfalt der Völker: Auf Spaziergängen und bei privaten Besuchen machen Sie
  mit Vertreter/innen verschiedener Volksgruppen Bekanntschaft.
  Herzensprojekt: Als erster nationaler UNICEF-Botschafter kennt Kurt Aesch-
  bacher Südostasien gut. Im Gespräch mit ihm erfahren Sie mehr über seinen
  Einsatz für das Kinderhilfswerk.
  Ha Long-Bucht: Wie zufällig und mit Leichtigkeit ins Meer gestreut wirken
  ihre Hügel und Inseln – ein Naturspektakel der Extraklasse, welches auf dieser
  Reise exklusiv einen Tag länger auf dem Schiff erlebt werden kann!
  Mekong-Delta: Auf traditionellen Sampan-Booten, bei Spaziergängen, Fahr-
  radtouren und Besuchen von Kleinbetrieben zeigt sich Ihnen das Alltagsleben
  am Fluss der Flüsse.
  Üppiges Grün: Im Cuc Phuong Nationalpark finden Sie sich mitten in einem der
  schützenswertesten Naturareale Vietnams wieder.

Termin:                   1. – 19. November 2021
Dauer:                    19 Tage
Referent:                 Kurt Aeschbacher
Teilnehmerzahl:           max. 25 pro Gruppe

Preis pro Person in CHF
Doppelzimmer:           7‘490.-
Einzelzimmerzuschlag:   1‘290.-
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Reiseprogramm
Tag 1 & 2: Zürich – Bangkok – Hanoi
Hinflug über Bangkok nach Hanoi, wo wir am Vormittag des zweiten Tages landen.
Die vietnamesische Hauptstadt ist eine der ursprünglichsten Städte Asiens – die
charmante Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und bildet seit Jahrhun-
derten Hanois wirtschaftliches Herz. Mit Velotaxis stürzen wir uns das erste Mal
hinein in das Gassengewirr und werden überwältigt und fasziniert zugleich sein!
Hunderte von Motorbikes bahnen sich den Weg durch das organsierte Verkehrs-
chaos und erste exotische Gerüche aus den typischen Strassen-Garküchen we-
cken unseren Geruchssinn. Die Tour führt uns vorbei am Hoan Kiem See, der be-
rühmteste der insgesamt 110 Seen der Stadt, welcher Alt-Hanoi vom einstigen
französischen Kolonialviertel trennt und auf welchem der Ngoc Son Tempel auf ei-
ner lieblichen kleinen Insel thront. Beim Willkommensdinner stimmen wir uns ein
auf die kommenden Wochen voller asiatischen Charmes und Geschichte.

Tag 3 & 4: Hanoi
Begleitet von Kurt Aeschbacher wandeln wir auf den Spuren von Onkel Ho: Wir
besuchen das monumentale Ho Chi Minh-Mausoleum sowie das sehr dezente höl-
zerne Pfahlhaus, wo Ho sich zwischen 1958 und 1969 zeitweise aufgehalten ha-
ben soll. Einen Besuch der Einsäulenpagode – ein lotusblütenförmiger Bau als Tri-
but an die Göttin der Barmherzigkeit – sowie des Quan Thanh-Tempels dürfen
nicht fehlen. Auch besuchen wir den Tempel der Literatur: Ein von Kaiser Thanh
Tong 1070 erbauter konfuzianischer Anlagekomplex stellt die erste Akademie des
Landes dar. Ein weiteres Kulturgut des Landes erleben wir bei einer exklusiven
Aufführung des traditionellen Wasserpuppentheaters. Der Künstler Phan Thanh
Liem, welcher sein ganzes Leben als Puppenmacher und -spieler der Erhaltung die-
ser einzigartigen Volkskunst widmet, lädt uns in sein Haus ein, wo er uns alles über
diese altehrwürdige Form des Unterhaltens erzählt. Kulinarisch lernen wir die
Strassen-Garküchen kennen, wo wir einen typischen Noodle-Lunch „über d’Gass“
geniessen. Etwas Freizeit ist ebenfalls eingeplant. Beim Dinner mit einem Vertre-
ter der Schweizer Botschaft von Hanoi erfahren wir mehr über die Handels- und
diplomatischen Beziehungen zu Vietnam.
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Tag 5 & 6: Hanoi – Ninh Binh – Cuc Phuong
Nach dem Frühstück verlassen wir die hektische Hauptstadt und fahren in Rich-
tung Süden in ruhigere Landstriche um Ninh Binh. Die Provinzhauptstadt, auch be-
kannt als die „trockene Ha Long-Bucht“, ist von riesigen, aufragenden Kalksteinfel-
sen durchzogen. Im benachbarten Cuc Phuong Nationalpark tauchen wir in eine
einmalige Naturkulisse ein. 1962 deklarierte Ho Chi Minh das Areal zum ersten Na-
tionalpark Vietnams mit der Aussage „Wald ist Gold“ – der auch heute besonders
schützenswerte Status des Parks ist nicht verwunderlich, nennen ihn doch Hun-
derte von Vögeln, Säugetiere, Reptile und Tausende Pflanzenarten ihr Zuhause.
Eine einfache Wanderung durch die üppige Vegetation bringt uns zu der Höhle prä-
historischer Menschen. Bewohnt wurde sie vor über 7‘500 Jahren und gilt somit als
ältestes Zeugnis menschlicher Existenz im Land. Ein mit 1000 Jahren ebenfalls be-
achtlich alter, für sein langes Dasein berühmter Baum spendet uns Schatten. Nach
einem Picknick kehren wir zurück nach Ninh Binh.

Tag 7: Ninh Binh – Hoa Lu – Ninh Binh
Mit Hoa Lu besuchen wir die alte Hauptstadt einer kurzzeitigen, unabhängigen vietna-
mesischen Polis um 1‘000 n. Chr., entstanden aus Bürgerkrieg und Sezessionskämpfen
gegen die südchinesische Han-Dynastie. Hoa Lu war es auch, das die ersten zwei viet-
namesischen Kaiserdynastien hervorbrachte. Während unseres Aufenthaltes in dieser
historischen Ortschaft, strategisch zwischen Kalksteinhügeln platziert und einst von
Mauern umgeben, besuchen wir die wichtigsten Tempel und die Überreste der Zita-
delle. Zurück in Ninh Binh lassen wir uns von der Flussstimmung treiben, indem wir uns
auf traditionelle Sampan-Boote begeben und die unberührte Schilflandschaft bewun-
dern. Den Übergang in die sanfte Abendstimmung geniessen wir vom Fahrradsattel
aus bei einer Spazierfahrt durch die umliegenden Dörfer.
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Tag 8 -10: Ninh Binh – Ha Long – Hanoi – Hue
Das Naturspektakel par excellence erwartet uns: die Ha Long-Bucht mit ihren über
3‘000 Kalksteininseln aus verkarsteten Felsnadeln, Bergkegeln und Zuckerhüten.
Zur Mittagszeit betreten wir die exklusiv für unsere Gruppe gecharterte Holzdschunke.
Erfrischungsgetränk und Willkommenslunch an Deck leiten unsere Kreuzfahrt mit
zwei Übernachtungen ein. Jetzt gilt Entspannen; mit morgendlichem Tai Chi an
Deck, Leckerbissen aus der Bordküche, Ruheminuten in den adretten, gemütlichen
Kabinen und Beobachten der Fischer bei ihren alltäglichen Arbeiten. Daneben be-
eindruckt auch die Aussicht auf der Terrasse unseres Schiffes mit den vorbeizie-
henden Fotomotiven und den berühmten schwimmenden Fischerdörfern. Aktives
Entdecken bietet sich ebenso an: beim Rudern oder Kajaken in Grotten mit ein-
drücklichen Stalagmiten und Stalaktiten, beim Schwimmen oder Spazieren auf ei-
ner der zahlreichen kleinen Inseln. Nach der Ausschiffung kehren wir zurück nach
Hanoi um in einer Flugstunde Hue zu erreichen, wo wir am Abend landen.

Tag 11: Hue
Ein Bootausflug auf dem pittoresken Parfüm-Fluss bringt uns zur siebenstöckigen
Thien Mu-Pagode, zur imperialen Zitadelle und zu den weitläufigen Grabstätten
der vietnamesischen Kaiser Kai Dinh und Tu Duc. Beim Besuch eines kleinen Fa-
milienbetriebs blicken wir hinter die Kulissen der Herstellung von Räucherstäb-
chen und lernen das Alltagsleben der Dorfbewohner kennen. Am Abend begeben
wir uns mit allen fünf Sinnen auf eine Fahrradrikscha-Tour der speziellen Art: Wir
tauchen ein in das lokale Leben und erhalten dabei eine Einführung in die typische
Gastronomie der Stadt beim Besuch von ausgewählten Lokalen. Spezialitäten wie
frittierte Pfannkuchen oder Hue’s Zitronengrass-Spiesse warten darauf, entdeckt
zu werden.
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Tag 12: Hue – Da Nang – Hoi An
Der schönste Teil des sogenannten Wiedervereinigungs-Expresses, welcher auf ei-
ner Strecke von 1‘700 km Ho Chi Minh City mit der Hauptstadt Hanoi verbindet,
legen wir mit dem Zug zurück. Die Bahnstrecke von Hue nach Da Nang kann dabei
kaum spektakulärer sein – wir schlängeln uns um den berühmten Wolkenpass, Wet-
terscheide zwischen dem tropischen Süden und dem subtropischen Norden Viet-
nams, mit Blick auf die schroffe Küste des südchinesischen Meeres und sind mitten
drin im Leben der Vietnamesen! Das eine oder andere Huhn, Reissäcke und vieles
mehr an „Mitbringseln“ sind auf dieser gut 100 km Fahrt keine Seltenheit – zumal
wir in der Holzklasse mitten drin sind im täglichen Leben der Vietnamesen. In Da
Nang kommen wir in den Genuss einer Führung durch das mit über 300 Exponaten
aus dem 7. bis 15. Jahrhundert sehenswerte Cham-Museum. Mit dem Bus geht es
weiter nach Hoi An, ein Städtchen so romantisch und quietschbunt, dass es schon
fast kitschig ist – aber auch wir werden es Hoi An nicht verübeln! Beim Spaziergang
durch die liebliche Stadt mit ihren alten Quartieren und den allseits präsenten Lam-
pions werden selbst die hartgesottensten nostalgisch – man könnte meinen, die Zeit
sei 1860 stehen geblieben.
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Tag 13: Hoi An
Heute Vormittag stürzen wir uns ins Getümmel beim Besuch des farbenfrohen
Marktes. Nach diesem betörenden Ausflug führt uns eine kurze Fahrt auf dem Hoi An
Fluss zu unserer Kochschule. Mit allen Sinnen wagen wir uns selbst an die verfüh-
renden Speisen, Gewürze und Früchte heran. Unter fachkundiger Anleitung berei-
ten wir unser Mittagessen selber zu und erlernen so die bekanntesten Gerichte
Vietnams. Beim geführten Spaziergang am Nachmittag erfahren wir mehr über die
Geschichte der charmanten Altstadt und bewundern die Holz- und Ziegelhäuser.
Sehenswert ist auch die 18 m lange überdachte Holzbrücke, welche das japanische
mit dem chinesischen Viertel verband. Die Non-Profit-Organisation „Reaching Out
Arts & Crafts“ wurde im Jahre 2000 von einer Gruppe Kunsthandwerkern mit
Beeinträchtigungen gegründet – beim Besuch der Werkstatt können wir den
talentierten Menschen bei der Arbeit über die Schultern schauen. Wer will, kann
anschliessend im dazugehörigen Café ein einmaliges Erlebnis geniessen: Im wun-
derschönen eingerichteten Altstadthaus wird man von Taubstummen äusserst
freundlich bedient – und dazu angehalten nicht zu sprechen, sondern die Stille und
einzigartige Atmosphäre bei einer Tasse Tee oder Kaffee – ganz nach dem Fairt-
rade-Prinzip – mit hausgemachten „Guezli“ zu geniessen.

Tag 14 & 15: Hoi An – Da Nang – Ho Chi Minh City
Von den malerischen Gassen von Hoi An geht es mit dem Flugzeug ab Da Nang
direkt ins geschäftige Treiben der Millionen-Metropole Ho Chi Minh City. Weder
französisch, noch amerikanisch, aber auch nicht typisch „asiatisch“ – das alte Sai-
gon ist eine Mischung aus allem und zeigt sich gegenüber Besuchern sehr westlich,
liberal und konsumorientiert. Trotz aller Modernität findet der Interessierte aber
auch Stimmen, die von der Kriegszeit erzählen. So beeindruckt uns das Kriegsmu-
seum, dessen Fotomaterial teils aus amerikanischen Quellen selbst stammt, tief.
Auch aufs prominente, von Gustave Eiffel entworfene Central Post Office sowie
der gegenüberliegenden Notre Dame-Kathedrale werfen wir einen Augenschein.
Freizeit erlaubt es uns, auf individuelle Entdeckungstour zu gehen. Bei einem
Drink auf der Dachterrasse des berüchtigten Hotel Rex mit Blick über die glit-
zernde Stadt – wo wir übrigens auch logieren – lassen wir den Tag ausklingen.
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Tag 16 & 17: Ho Chi Minh City – Mekong-Delta
Von den Höhen des Tibet-Plateaus fliesst der mächtige Mekong durch sechs ver-
schiedene Länder und mündet nach einer Reise von 4‘500 km südlich von Ho Chi
Minh City in acht Armen ins Meer. Die nächsten zwei Tage verbringen wir im Me-
kong-Delta und durchstreifen diese lebensspendende Wasserader für Millionen
von Menschen. Eine Busfahrt bringt uns nach Cai Be, eine reizvolle Kleinstadt mit
Obst- und Gemüsegärten. Auf unseren gemütlichen Ausflügen per Ruderboot und
Fahrrad entdecken wir die Region, besuchen traditionelle Handwerksbetriebe und
probieren exotische Früchte. Wir erleben hautnah wie Reis, Gemüse und Früchte
aller Art auf dem schwimmenden Markt von Cai Be gehandelt werden und die Lade-
räume der bunten Holzboote zum Teil bis zum Anschlag mit Waren gefüllt sind. Zwei
Nächte verbringen wir in schönen Bungalows am Mekong gelegen.

Tag 18: Mekong-Delta – Ho Chi Minh City
Wieder zurück im alten Saigon, sind als Abschluss unserer Vietnam-Reise in der
1899 vollendeten Oper für unsere Gruppe die besten Plätze für ein Spektakel der
Extraklasse reserviert!

Tag 19: Ho Chi Minh City – Bangkok – Zürich
Am Morgen treten wir die Heimreise in die Schweiz an, wo wir voraussichtlich am
Abend desselben Tages in Zürich landen.
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Ihr Fachreferent Kurt Aeschbacher
Kurt Aeschbacher schloss sein Studium an der Universität in Bern mit einem Mas-
ter in Wirtschaft ab und war von 1981 bis Ende 2018 als Moderator bei SRF tätig.
Seine Talkshow „Aeschbacher“ produzierte er erfolgreich über 18 Jahre im eige-
nen Studio. Für seine Arbeit wurde er mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet. Er ist
daneben Herausgeber des Magazins 50plus und schreibt regelmässig für verschie-
dene Publikationen. Aeschbacher engagiert sich für Umweltprojekte, den Tier-
schutz und ist daneben als Unternehmer, Berater und Verwaltungsrat tätig. Er ist
Schweizer Botschafter von UNICEF – dieser Aspekt seiner Tätigkeiten wird auch
auf Ihrer Reise nach Vietnam thematisiert. Er begleitet die Gruppe während acht
Reisetagen und hält täglich ein oder mehrere Referate und steht auch für weitere
Gespräche gerne zur Verfügung.

Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass Referate oder Treffen mit Ge-
sprächspartnern vor Ort auf andere Tage verschoben werden. Sollte Ihr Fachrefe-
rent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger,
kompetenter Ersatz gestellt wird.
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Allgemeines
CHARISMA-Reisen
CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Gewicht
verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen,
aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen.

Anforderungsprofil
Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein auf-
gestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Man sollte flexibel und kompro-
missbereit sein und Verständnis dafür haben, dass in Vietnam die Schweizer Ge-
nauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der Einheimischen passen.
Wir werden unterschiedliche Transportmittel benutzen. Deren Standard und der-
jenige der Strassen sind sehr unterschiedlich. Wir fahren z.T. über Schotterstras-
sen, dann wieder über breite Autobahnen, sitzen im Zug auch mal in der Holzklasse
und absolvieren einige Flugkilometer. Eine gute Verfassung ist deswegen von Vor-
teil. Es werden auch mal kleine Wanderungen zurückgelegt, die aber keine ausge-
prägte Fitness erfordern. Wer Erholung und Entspannung mehr gewichtet als Er-
lebnis und Wissensbereicherung, wird auf dieser Reise sicher nicht ganz glücklich:
Die bereisten Gebiete sind auf ihre Art wunderbar und sehenswert und bieten eine
intensive Erfahrung. Es gilt unterwegs, viele verschiedene Eindrücke zu verarbei-
ten, die wir in einer uns (noch) fremden Welt sammeln werden. Wir begegnen den
schönen Seiten genauso wie den weniger schönen. Arme Menschen gehören
ebenso zum Alltagsbild wie kunstvoll geschmückte Pagoden oder bunte Märkte.
Die Grossstädte sind pulsierend, laut, betörend und stürmen mit tausend verschie-
denen Düften auf uns ein — während es auf dem Land beschaulich zu und her geht.
Der Reisende muss sich also immer wieder auf unterschiedliche Situationen ein-
stellen können. Eine Portion Gelassenheit und Toleranz sind nützliche Reisebeglei-
ter. Neugier, Respekt und Interesse für fremde Kulturen sind weitere Vorausset-
zungen, um eine einmalige Reise zu erleben.
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Einreise
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Vietnam einen Reisepass,
der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist und
noch mindestens zwei leere Seiten aufweist. Ebenfalls besteht eine Visum-Pflicht,
wobei die Kosten dazu im Arrangementpreis inkludiert sind (CHF 70.-). cotravel
kümmert sich um die Einholung des Visums vor der Abreise.

COVID-19 Information
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse Länder ihre Einreisebe-
stimmungen für Schweizer BürgerInnen laufend an und verfügen über teils kos-
tenpflichtige Massnahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-Nachweise
über den Gesundheitszustand, PCR - Test etc. Die Kosten hierfür sind vom Teil-
nehmer zu tragen.
Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise abweichende Bestim-
mungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Botschaft des Einreise-
landes oder wenden sich an uns.
Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine abschliessenden Lis-
ten oder Aufstellungen der verschiedenen Massnahmen. Die Bestimmungen der
einzelnen Länder, Reedereien und Fluggesellschaften können kurzfristig ändern.
cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt in der Verantwortung des Teilneh-
mers. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschrif-
ten und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise, überneh-
men können. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der Vor-
schriften bis zu Ihrer Abreise.
Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschränkungen durch Covid-19 oder andere
nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt nicht durchführbar sein, können
Sie kostenfrei umbuchen oder erhalten den Reisepreis zurück.

Impfungen
Für die Einreise nach Vietnam sind keine Impfungen vorgeschrieben. Welche
Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder
dem Tropeninstitut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter
www.safetravel.ch.

Klima
Grundsätzlich zeichnet sich Vietnam durch ein tropisches Monsunklima mit hohen
Temperaturen und hoher Luftfeuchtigkeit aus. Da das Land jedoch extrem lang ge-
streckt ist (die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 1‘700 km), herrscht im Norden eher
kontinentales und im Süden ein maritimes Klima. In den Regionen rund um Hanoi
herrscht im November mit Durchschnittstemperaturen von ca. 25°C ein mildes
und trockenes Klima. In Richtung Süden steigen die Temperaturen stets an, bis zur
Erreichung von ca. 30-32°C mit hoher Luftfeuchtigkeit im Mekong Delta. Die
beste Zeit, Vietnam zu besuchen, ist die Trockenzeit von Oktober bis April, wobei
einzelne Regenfälle nicht auszuschliessen sind.
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Transport
Die Interkontinentalflüge von Zürich via Bangkok nach Hanoi und retour ab Ho
Chi Minh sind mit Thai Airways geplant. Die vietnamesischen Inlandflüge sind mit
Vietnam Airlines geplant. Flugänderungen bleiben vorbehalten.
Wir werden in Vietnam mit komfortablen, klimatisierten Bussen unterwegs sein.
Die Schönheit der Ha Long-Bucht bestaunt man am besten per Schiff – dazu wurde
für uns eigens eine schöne Dschunke gechartert. Daneben legen wir die Strecke
von Hue nach Da Nang mit dem Zug zurück.

Unterkunft/Mahlzeiten
Die Übernachtungen erfolgen im Allgemeinen in guten bis sehr guten 4*-5* Hotels.
Punktuell sind einzigartige und aussergewöhnliche Unterkünfte vorgesehen, in
welchen die Naturnähe im Vordergrund steht. So setzt zum Beispiel die Mekong
Lodge in Cai Be auf Nachhaltigkeit und nutzt Sonnenenergie und Regenwasser. In
der Ha Long-Bucht verbringen Sie eine Nacht auf dem im Stil einer traditionellen
vietnamesischen Dschunke erbauten 4*-Schiff von Indochina Sails, welches exklusiv
für unsere Gruppe gechartert wurde.

Die vietnamesische Küche ist sehr beliebt, vor allem beim europäischen Gaumen, wird
diese doch stark, wenn aber auch niemals dominierend von den Einflüssen der chinesi-
schen und französischen Kochkunst beeinflusst. Das Ergebnis ist eine originelle, unver-
wechselbare Küche, die für uns Europäer weder allzu scharf gewürzt noch allzu fremd
und „exotisch“ erscheint. Im Arrangement ist das Frühstück sowie eine weitere Mahl-
zeit pro Tag inbegriffen. Die Mahlzeiten können z.T. unterwegs auch als “Lunchbox“ o-
der als Picknick eingenommen werden.
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Versicherung
Ob unerwartete Quarantäne oder Erkrankung an COVID-19: Eine Reise- und Annullie-
rungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Multi-Trip Jahres-
versicherung „Comfort“ der ERV: CHF 239.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungs-
kosten gedeckt) oder CHF 389.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft
lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per
sofort in Kraft und schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer
cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a.
Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland, allfällige Mehrkosten durch COVID-19
uvm.). Weitere Informationen erhalten Sie unter www.cotravel.ch/erv_der-touristik
oder bei cotravel.
Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn
Sie eine Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei
der Versicherung kündigen. Bitte geben Sie uns auf dem Anmeldeformular an, ob wir Ihnen
eine Versicherung ausstellen dürfen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig.

Kosten einer Annullation/Änderung
Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid
von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF
250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsentscheid von der Reise
zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich
zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende
Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben (Ausnahmen sind anschlies-
send aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für
Änderungen durch den Kunden.

Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise            30%
44-20 Tage vor Abreise                                    50%
19-0 Tage vor Abreise                                     100%

Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reise-
veranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flug-
planverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuelle
Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit
100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veran-
staltungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.

Ergänzungen Datenschutz
In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments
zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklä-
ren Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Ad-
resse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken
an den Medienpartner weitergeleitet werden können.
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Vertragsbedingungen
Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (ARVB) von DER Touris-
tik Suisse AG, Ausgabe August 2020 (vgl. Anhang).

Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation
cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorientier-
ten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“
für ein umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touris-
tik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der Schweiz, der
für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist.
Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit
eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Viel-
falt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen wie zu
besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Ziel-
gebieten.
Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen,
wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden,
ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. Ihr
Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellen-
ländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren wir
Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen:
Von Zürich nach Hanoi, retour ab Ho Chi Minh (jeweils via Bangkok) – Economy –
Flugdistanz: ca. 19‘900 km
Kompensationskosten: CHF 95.- (Stand März 2021, kann bis zur Abreise gering-
fügig variieren)
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Teilnehmer
Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz vor Abreise erhält je-
der Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen
möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.

Einzelreisende
In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrangement-
preis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzu-
schlag beträgt CHF 1‘290.-.

Kosten/Leistungen
Die 19-tägige Reise kostet CHF 7‘490.-.
Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der Rest 45 Tage vor Abreise.
Dies gilt auch für Online-Buchungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich.
Inbegriffen: internationale Flüge in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF
199.-, Stand März 2021), Inlandflüge in Vietnam, alle Transfers, Hotelunterkünfte
auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere
Transportmittel (Schiff, Boot, Zug), Visagebühren, alle Eintritte und Gebühren,
Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Kurt
Aeschbacher an 8 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reise-
leiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke,
Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘290.-.

Programmänderungen vorbehalten.
Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der
allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat.

MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG

LESERREISE VIETNAM
MIT KURT AESCHBACHER
1. – 19. NOVEMBER 2021
Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel DER Touristik Suisse AG – VIETNAM – Herostrasse 12 – 8048 Zürich

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und
Vertragsbedingungen (Version August 2020) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv
für die Reise nach Vietnam an. Die 19-tägige Reise kostet CHF 7‘490.-
Inbegriffen: internationale Flüge in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 199.-, Stand März 2021),
Inlandflüge in Vietnam, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine wei-
tere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Schiff, Boot, Zug), Visagebühren, alle Eintritte und Gebühren,
Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Kurt Aeschbacher an 8 Reisetagen,
Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche
Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘290.-.
Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen).
Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass               Rufname               Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis                         Strasse               PLZ / Ort

Tel. privat                                   Tel. tagsüber         E-Mail

   Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 1‘290.-
   Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

   Ich schliesse die Jahresversicherung „Comfort“ der ERV ab:
      Für Einzelpersonen CHF 239.-
      Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 389.-
   Ich verzichte auf die ERV Versicherung.

   Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse.

   Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 95.- pro Person).

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Datum                                         Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die
Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink
Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen,
schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die
allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von
dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur
Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail,
Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für
sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen
zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide
Parteien unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail,
Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im
Internet oder in Reiseprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg,
Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist
der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den
allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im
Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt.
Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote,
Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe
der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1.Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail,
Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in
Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer
Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die
Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag
erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig
zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation
sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach
Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die
Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die
Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts
verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45
Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw.
40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur
Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung
gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die
Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen
werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich
erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung
der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine
Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der
betreffenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH
und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr
hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und
Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der
Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die
Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten
Aufwendungen zu bezahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die
Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse
erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern
akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige
Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2
zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR)
pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des
Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten
Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem
geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich
vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende
Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten,
Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem
Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom
Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit
eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die
Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kündigung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden
ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten).
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die
Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als
unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder
nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren
gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch
darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine
Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal
aber Fr. 200.– pro Auftrag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH
schriftlich bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch
genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche
Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt
6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist
insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet
etc. jederzeit einseitig zu ändern.
6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik,
Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die
planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies
gilt auch bei Überbuchungsproblemen.
6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach
Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung
aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben
vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen
Preiserhöhungen (Ziff. 3.2).

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit
und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten
unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des
Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B.
Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der
Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen
anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese
einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und
gegebenenfalls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund
von Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung
von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort
keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine
schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht
befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH
schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine
Ersatzansprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für
den Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises
beschränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft,
strafrechtliche Sanktionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks,
Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von
Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene
behördlichen Massnahmen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen
allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die
Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die
folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche,
Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere
spezifische Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität,
Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde
die Richtigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von
Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen)
Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen
Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit
DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu
Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und
Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht
wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden.
Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert,
wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit
zusammenhängende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde
stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung
mitbetroffen sind.
Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.2. Weitergabe der Daten an Dritte
Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte
oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur
Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf
die Identität des Kunden ermöglichen.
Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. .
10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen
Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige
Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name
Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name,
Geburtsdatum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der
Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute,
Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der
schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei,
diese Daten zu übermitteln.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.

12. Diverses
12.1. Massgebende Sprache
Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche
Version massgebend.
12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
12.3. Ombudsmann
Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
(www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
12.4. Reisegarantie
DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
12.5. Versicherungen
DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom
Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich.
12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der
ARVB elektronisch.

DER Touristik Suisse AG, 10. August 2020
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