Liebe Bürgerinnen und Bürger, okal Anzeiger
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
PA sämtl. HH Amtliches Mitteilungsblatt | Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal okal Anzeiger Region Dresden – Excellence for business Liebe Bürgerinnen und Bürger, Freitag, den in einem Jahr der ungeplanten Heraus- 11. Dezember 2020 forderungen hat Corona vieles auf den 30. JAHRGANG Kopf gestellt. Gemeinsam haben wir in NUMMER 12 Dohna und im Müglitztal alle Heraus- forderungen gemeistert und das Beste aus der Situation gemacht. BORTHEN | BOSEWITZ Jetzt ist endlich Zeit, sich etwas zu- BURGSTÄDTEL rückzulehnen, sich über das Erreichte BURKHARDSWALDE zu freuen und im engsten Kreis Kraft CROTTA | DOHNA zu tanken. FALKENHAIN | GAMIG Wir wünschen Ihnen ruhige und besinn- GORKNITZ | KÖTTEWITZ liche Feiertage - bleiben Sie gesund! KREBS | MAXEN MEUSEGAST MÜHLBACH | RÖHRSDORF SCHMORSDORF SÜRSSEN | TRONITZ Burkhardswalde - So schön kann Dr. Ralf Müller Michael Neumann WEESENSTEIN Winter sein. Foto: Gottfried Köhler Bürgermeister Bürgermeister Lokalanzeiger online lesen: Marktplatz in Dohna Foto: Heiko Scholz
Seite 2 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Nummer 12 Stadt Dohna Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung Dohna Sprechzeiten der Postadresse: Am Markt 10/11, 01809 Dohna, Telefon: 03529 5636-0, Fax: 03529 5636-99 Stadtverwaltung Dohna info@stadt-dohna.de, www.stadt-dohna.de Bereich Bürgermeister Am Markt 10/11 Bürgermeister 03529 563610 Büro Bürgermeister/Öffentlichkeitsarbeit 03529 563611 Montag + Mittwoch geschlossen Büro Bürgermeister/Sitzungsdienst 03529 563621 Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr Personal 03529 563625 und 13.30 - 18.00 Uhr Personalabrechnung 03529 563642 Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Bau Fachbereichsleiter 03529 563620 und 13.30 - 15.30 Uhr Gewerbeangelegenheiten/Marktfestsetzung 03529 563622 Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Außendienst Ordnungsamt 03529 563623 (Standesamt freitags geschlossen) Brandschutz/Verkehrsrecht 03529 563624 Einwohnermeldeamt I 03529 563640 Bürgermeistersprechstunde Standesamt/Wahlen 03529 563641 jeden letzten Dienstag Einwohnermeldeamt II 03529 563642 im Monat 15.00 - 18.00 Uhr Gebäude- & Liegenschaftsmanagement 03529 563660 Wohnungsverwaltung 03529 563626 Abweichungen siehe Seite 6. Rechts- und Ordnungsangelegenheiten 03529 563657 Ortsvorsteher Meusegast Stadtplanung/Tiefbau 03529 563661 Hans-Jürgen Woldrich, 035027 5810 Hochbau/Bauunterhaltung 03529 563663 Gewässenunterhaltung/Bauunterhaltung 03529 563664 hans@woldrich-dohna.de Fachbereich Finanzen Ortsvorsteher Röhrsdorf Fachbereichsleiterin 03529 563650 Haushalt 03529 563651 Jens Werner, 0171 3068872 Allgemeine Finanzwirtschaft 03529 563655 ortsvorsteher.roehrsdorf@stadt-dohna.de Steuern/Inventuren 03529 563653 Umsatzsteuer/Anlagenbuchhaltung 03529 563659 Sprechzeiten nach Bedarf und Vereinbarung Kosten- und Leistungsrechnung 03529 563626 Gleichstellungsbeauftragte Leiterin Kasse und Vollstreckung 03529 563658 Peggy Pfeil, 03529 563655 Kasse I 03529 563654 Kasse II 03529 563656 Vollstreckung 03529 563652 Fachbereich Soziales Informationen über aktuelle Durchflüsse, Kindertagesstätten Dohna 03529 563631 Hochwasserwarnungen und Hochwas- Kindertagesstätten Müglitztal/Kindertagespflege 03529 563632 servorhersagen im Internet: Bibliothek 03529 563633 www.umwelt.sachsen.de Museum/Veranstaltungen 03529 563634 Archiv 03529 563615 www.hochwasserzentrum.sachsen.de Grundschule 03529 5636770 mdr-Videotext ab Seite 530 Oberschule 03529 5636760 Sprachansage Hochwasserwarnungen Kinderhaus „Bummi“ Dohna 03529 5636700 Kindertagesstätte „Zwergenburg“ Sürßen 03529 5636710 und aktuelle Messwerte: Kindertagesstätte „Am Fuchsbau“ Krebs 03529 5636720 0351 79994-100 Kinderhort Dohna 03529 5636730 Kinderhort Dohna Außenstelle Burgstraße 03529 5636735 Schiedsstelle des Schiedsbezirkes Dohna Wanderwegewart Dohna (Stadt): Herr Holger Neubert, Telefon: 03529 515113 Friedensrichter: Gunter Zeugner, Mobil: 0160 666 7512 Wanderwegewärtin Ortschaft Röhrsdorf: Sprechstunden: nach Vereinbarung Frau Karin Thiele, OT Borthen, Burgstädtler Straße 30a, 01809 Dohna, E-Mail: schiedsstelle@stadt-dohna.de Telefon: 0351 32333233, E-Mail: thiele.karin@freenet.de Anschrift: Stadtverwaltung Dohna Wanderwegewart Ortschaft Meusegast: Schiedsstelle Herr Lutz Kobsch, Telefon: 0151 27630020, Am Markt 10/11, 01809 Dohna E-Mail: Lutz.Kobsch@freenet.de Servicenummern Störungsdienst für Strom-, Gas- und Wasserversorgung Die Johanniter - Besuchsdienst 0157 53595819 ENSO Service-Nummer: 0800 0320010 (kostenfrei) Straßenbeleuchtung ENSO Störungsrufnummer Erdgas 0351 50178880 Störungen bitte bei SB Stadtplanung/ Tiefbau während der ENSO Störungsrufnummer Strom 0351 50178881 Geschäftszeiten der Stadtverwaltung Dohna melden: 03529 563661 ENSO Störungsrufnummer Wasser 0351 50178882 oder unter Feuerwehr/Rettungsdienst www.stadt-dohna.de/stadt-dohna/service/strassenbeleuchtung Telefon 112 Quartiervermittlung Rettungsleitstelle (IRLS) Dresden 0351 501210 Tourismusverein Heidenau und Umgebung e. V. Polizei Bahnhofstr. 8, 01809 Heidenau Telefon 110 Telefon 03529 511015, Fax 03529 522619 Polizeiposten Heidenau 03529 56120 E-Mail: tourismusverein-heidenau@t-online.de Polizeirevier Pirna 03501 5190 www.heidenau-tourist.de Giftnotruf Grünschnittsammlung/Wertstoffhöfe Telefon 0361 730730 Zweckverband Abfallwirtschaft Abwasserpumpwerke für Dohna Oberes Elbtal (ZAOE) 0351 4040450 (bei Störungen außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung bitte Pflanzenabfallverordnung/Anzeigenbearbeitung: direkt anrufen) Landratsamt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Herr Kraschewski 035027 62349, 0172 2820765 Abt. Umwelt 03501 513427 Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz Informationen zu Traditionsfeuern Geschäftsstelle Sebnitz, Markt 11, 01855 Sebnitz, Tel.: 035971 Stadtverwaltung Dohna, 80600, Fax: 035971 806099, info@zvwv.de, www.zvwv.de SB Ordnungsangelegenheiten 03529 563658 Im Falle von Havarien oder Rohrbrüchen kontaktieren Sie bitte die Anzeige bei Kindeswohlgefährdung ENSO-Störungsrufnummer Wasser 0351 50178882 Dr. Ralf Müller 03529 563610 Abrechnung Schmutz- u. Regenwasser SB Kindertagesstätten Dohna 03529 563631 Mo. - Fr. von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr 0351 48127422
Nummer 12 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 3 Stadt Dohna Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Dohna Stadtrat Beschlüsse der 17. Sitzung des Stadtrates vom 11.11.2020 116/16/2020 Der Stadtrat berät und beschließt, im Rechtstreit weitere Rechtsmittel einzulegen. - abgelehnt Stimmberecht. Anwesend Ja Nein Enth. Befangenh. 17 13 7 8 1 0 117/17/2020 Der Stadtrat berät und beschließt die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tä- tigkeit entsprechend der Anlage*. Stimmberecht. Anwesend Ja Nein Enth. Befangenh. 17 16 16 0 0 0 118/17/2020 Der Stadtrat berät und beschließt die als Anlage* beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Dohna für das Jahr 2021/2022. Die Bedarfsplanung dient gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur För- derung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) als Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Dohna. Stimmberecht. Anwesend Ja Nein Enth. Befangenh. 17 16 16 0 0 0 119/17/2020 Der Stadtrat berät und beschließt, die in der Anlage* aufgeführten Tagespflegestellen in die Bedarfsplanung der Stadt Dohna aufzunehmen. Stimmberecht. Anwesend Ja Nein Enth. Befangenh. 17 16 16 0 0 0 120/17/2020 1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der KBO Kommunale Beteiligungsgesell- schaft mbH an der Energie Sachsen Ost (KBO) am 24. November 2020 das der Stadt Dohna zustehende Stimmrecht dahingehend auszuüben, dass die KBO die zur Durchführung der Fusion zwischen der ENSO Energie Sachsen Ost AG und der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH erforderlichen Rechtsgeschäfte abschließt und ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung der ENSO AG bei den dafür erforderlichen Beschlussfassungen entsprechend ausübt. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Korrespondenzvereinbarung zwischen der Stadt Dohna und der KBO gemäß Anlage* 2.2 abzuschließen und die KBO zu bevollmächtigen, im Namen der Stadt Dohna die Ausgleichs- vereinbarung gemäß Anlage* 2.1 mit der Landeshauptstadt Dresden sowie der SachsenEnergie AG und der Technische Werke Dresden GmbH abzuschließen. Stimmberecht. Anwesend Ja Nein Enth. Befangenh. 17 16 16 0 0 0 121/17/2020 Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe der Planungsleistung „zusätzliche Leistungen im Rahmen der 1. Gesamtfortschreibung des FNP Dohna-Müglitztal“ an die Firma GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, Tiergartenstraße 48, 01219 Dresden gemäß Angebot vom 14.09.2020. Die Finanzierung erfolgt aus dem Pro- dukt/Sachkonto: 51.11.01.00/443101. Stimmberecht. Anwesend Ja Nein Enth. Befangenh. 17 16 16 0 0 0 122/17/2020 Der Stadtrat berät und beschließt, dass sich die Stadt Dohna an der Umsetzung der LEADER-Entwicklungs- strategie (LES) für die Region Sächsische Schweiz in der EU-Förderperiode 2021 – 2027 und an deren Gebiets- kulisse beteiligen wird. Stimmberecht. Anwesend Ja Nein Enth. Befangenh. 17 16 16 0 0 0 * Die Anlagen liegen während der Öffnungszeiten des Rathauses Dohna im Sekretariat aus. Die nächsten Sitzungen des Stadtrates finden am 16.12.2020 und 03.02.2021 unter Einhaltung der aktuell gültigen Hygiene- maßnahmen um 18:30 Uhr statt. Der Sitzungsort wird mit Bekanntgabe der Tagesordnung bekannt gegeben. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen. Verwaltungsausschuss Die nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses finden am 20.01.2021 und am 24.02.2021 unter Einhaltung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen um 18:30 Uhr statt. Der Sitzungsort wird mit Bekanntgabe der Tagesordnung bekannt gege- ben. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen.
Seite 4 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Nummer 12 Technischer Ausschuss Beschlüsse der 11. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 24.11.2020 TA 41/11/2020 Der Technische Ausschuss berät und beschließt, gemäß § 36 BauGB dem Antrag auf Vorbescheid „Bau eines Schwimmbeckens, Flst. 106/2 Gem. Röhrsdorf“ zuzustimmen. Stimmberecht. Anwesend Ja Nein Enth. Befangenh. 7 7 7 0 0 0 TA 42/11/2020 Der Technische Ausschuss berät und beschließt dem Befreiungsantrag von den Festsetzungen des B-Planes „Am Mühlweg“, Flst. 609/24, Gem. Dohna, Am Schäferhof 14a hier: textliche Festsetzungen Ziffer 6.1,“Einfrie- dungen können … bis zu einer Höhe von 1,20 m ausgebildet werden.“– beantragt: 1,60 m, gemäß Antrag vom 09.09.2020 zuzustimmen. Stimmberecht. Anwesend Ja Nein Enth. Befangenh. 7 7 7 0 0 0 Die nächsten Sitzungen des Technischen Ausschusses finden am 12.01.2021 und am 16.02.2021 unter Einhaltung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen um 18:30 Uhr statt. Der Sitzungsort wird mit Bekanntgabe der Tagesordnung bekannt gege- ben. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen. Ortschaftsräte Die nächsten Sitzungen des Ortschaftsrates Meusegast finden am 11.01.2021 um 19:00 Uhr unter Einhaltung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen statt. Der Sitzungsort wird mit Bekanntgabe der Tagesordnung bekannt gegeben. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen. Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Röhrsdorf findet am 18.01.2021 um 19:00 Uhr unter Einhaltung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen statt. Der Sitzungsort wird mit Bekanntgabe der Tagesordnung bekannt gegeben. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen. Satzungen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Inhaltsverzeichnis Beschluss Nr. 177/17/2020 die Satzung über die Entschädigung Vorbemerkung zum Sprachgebrauch und Wertangaben für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen: Präambel § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen §1 § 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme Entschädigung nach Durchschnittssätzen § 3 Aufwandsentschädigung 1. Ehrenamtlich Tätige, außer Stadträte und Ortschaftsräte, § 4 Aufwandsentschädigung für elektronische Gremienarbeit Friedensrichter, Gleichstellungsbeauftragte und Wanderwe- § 5 Entschädigung Friedensrichter gewarte erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Ver- § 6 Entschädigung Gleichstellungsbeauftragter dienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen. § 7 Entschädigung Wegewarte 2. Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inan- § 8 Entschädigung Ortschronist spruchnahme § 9 Zahlungsweise - bis zu 3 Stunden 15,00 EUR § 10 Reisekostenvergütung - von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 20,00 EUR § 11 Befugnis zur Datenverarbeitung - von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 30,00 EUR. § 12 Inkrafttreten 3. Schriftführer der Ortschaftsratssitzungen erhalten zusätzlich Satzung über die Entschädigung zu der unter Pkt. 2 eine Aufwandsentschädigung je erstellter für ehrenamtliche Tätigkeit - Vorbemerkung Niederschrift in Höhe von 25,00 EUR. zum Sprachgebrauch und Wertangaben §2 Nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister eingetra- genen Angaben, sind Frauen, Männer, Diverse gleichberechtigt. 1. Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung gelten daher für Frauen, Männer und Diverse in gleicher Weise. hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Alle Wertangaben sind Bruttowerte (inklusive der Umsatzsteuer). Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weni- Präambel ger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand Auf Grund von § 4 Abs. 2, in Verbindung mit § 21 der Gemeinde- zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tä- ordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Fassung tigkeit zugerechnet werden. der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (GVBl. S. 62), zuletzt 2. Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 02. Juli 2019 (Sächs- notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen GVBl. S. 542), hat der Stadtrat der Stadt Dohna am 11.11.2020 mit Zeitaufwand berechnet.
Nummer 12 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 5 3. Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sit- 2. Stadträte, sachkundige Einwohner und Ortschaftsräte erhal- zungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer ten für die Teilnahme an der elektronischen Gremienarbeit, der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die unter Verzicht auf den postalischen Versand der Sitzungs- Vorschriften des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigun- unterlagen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mo- gen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, natlich 12,00 EUR. werden in die Sitzung eingerechnet. 4. Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am §5 selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz Entschädigung Friedensrichter nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen. 1. Die Entschädigung gilt für die Ausübung der ehrenamtlichen Tä- §3 tigkeit des Friedensrichters in der Schiedsstelle der Stadt Dohna. Aufwandsentschädigung 2. Der Friedensrichter erhält für die Ausübung seines Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt als mo- 1. Stadträte erhalten, anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen natliche Pauschale in Höhe von 50,00 EUR. Voraussetzung und ihres Verdienstausfalles, für die Ausübung ihres Amtes für die Zahlung der Entschädigung ist die Teilnahme am Ein- eine Aufwandsentschädigung. Diese wird wie folgt gezahlt: führungslehrgang für Friedensrichter, veranstaltet durch den 1.1. als monatliche Pauschale in Höhe von 30,00 EUR Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. 1.2. als Sitzungsgeld für ordentliche, außerordentliche Stadt- 3. Mit dieser Pauschale sind insbesondere Verdienstausfall, ratssitzungen sowie Klausurtagungen an die teilnehmen- Fahrtkosten innerhalb der Stadt Dohna und Telefonkosten den Stadträte je Sitzung 25,00 EUR abgegolten. 1.3. für die Teilnahme an Ausschusssitzungen je Sitzung 4. Wird das Ehrenamt länger als drei Monate tatsächlich nicht 20,00 EUR ausgeübt, entfällt die monatliche Entschädigung für die über 1.4. für die Teilnahme an Sitzungen des Ältestenrates erhalten die drei Monate hinausgehende Zeit. Im Falle der Vertretung die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter je Sit- durch den Friedensrichter einer benachbarten Schiedsstelle zung 20,00 EUR. erhält dieser die pauschale Entschädigung. 2. Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sit- zungen des Gremiums, für welches sie berufen sind, Sit- §6 zungsgeld in Höhe von 20,00 EUR. Entschädigung Gleichstellungsbeauftragter 3. Ortschaftsräte erhalten, anstelle des Ersatzes ihrer Ausla- 1. Die Entschädigung gilt für die ehrenamtlichen Tätigkeit des gen und ihres Verdienstausfalles, für die Ausübung ihres Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Dohna auf Grundlage Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird wie folgt der Hauptsatzung der Stadt Dohna. gezahlt: 2. Der Gleichstellungsbeauftragte erhält für die Ausübung sei- 3.1. als monatliche Pauschale in Höhe von 15,00 EUR nes Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt 3.2. als Sitzungsgeld für ordentliche und außerordentliche Sit- als monatliche Pauschale in Höhe von 20,00 EUR. zungen des Ortschaftsrates an die teilnehmenden Ort- 3. Mit dieser Pauschale sind insbesondere Verdienstausfall, schaftsräte je Sitzung 15,00 EUR Fahrtkosten innerhalb der Stadt Dohna und Telefonkosten 3.3. Vertreter der Ortsvorsteher erhalten für die Teilnahme an abgegolten. Sitzungen des Stadtrates oder der Ausschüsse Sitzungs- 4. Wird das Ehrenamt länger als drei Monate tatsächlich nicht geld in Höhe von 20,00 EUR. ausgeübt, entfällt die monatliche Entschädigung für die über 4. Der erste ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters die drei Monate hinausgehende Zeit. erhält, anstelle der im § 3 Absatz 1, Punkt 1.1. genannten Aufwandsentschädigung, als monatlichen Grundbetrag §7 der Aufwandsentschädigung 120,00 EUR. Entschädigung Wegewarte Der zweite ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeis- ters erhält diese Aufwandsentschädigung nur in Abhän- 1. Die Entschädigung gilt für die ehrenamtliche Tätigkeit der gigkeit von der Notwendigkeit eines Einsatzes. Wegewarte der Stadt Dohna. 5. In Zeiten, in denen kein hauptamtlicher Bürgermeister am- 2. Der Wegewarte erhält für die Ausübung seines Amtes eine tiert, in denen der Bürgermeister sich zur Kur, im Kranken- Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt als monatliche haus oder im Urlaub befindet, erhält der amtierende Bürger- Pauschale in Höhe von 35,00 EUR. meisterstellvertreter ab dem 1 Werktag der Abwesenheit des 3. Mit dieser Pauschale sind insbesondere Verdienstausfall, Bürgermeisters - neben dem Grundbetrag der Aufwandsent- Fahrtkosten innerhalb der Stadt Dohna und Telefonkosten schädigung nach Absatz 1 - eine Entschädigung nach § 1. abgegolten. 6. Die Ausschussvorsitzenden erhalten, sofern sie Stadträte 4. Wird das Ehrenamt länger als 3 Monate tatsächlich nicht aus- sind, zusätzlich zur § 3 genannten Sitzungsgeld, pro Aus- geübt, entfällt die monatliche Entschädigung für die über die schusssitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von drei Monate hinausgehende Zeit. 30,00 EUR. 7. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Orts- §8 vorsteher richtet sich nach §155a des Sächsischen Beamtenge- Entschädigung Ortschronist setzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971), das 1. Die Entschädigung gilt für die ehrenamtliche Tätigkeit des Orts- zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juni 2019 (Sächs- chronisten der Stadt Dohna. Die Tätigkeit umfasst insbesonde- GVBl. S. 458) geändert worden ist. Neben der Aufwandsent- re die Dokumentation des örtlichen Zeitgeschehens, politischer, schädigung nach Satz 1 wird ehrenamtlichen Ortsvorstehern sozialer Aktivitäten sowie baulicher Veränderungen im Ort. keine Entschädigung für die Mitgliedschaft im Stadtrat und sei- 2. Der Ortschronist erhält für die Ausübung seines Amtes eine nen Ausschüssen und kein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt als monatliche Sitzungen dieser Gremien gewährt (§ 155a Abs. 4 SächsBG). Pauschale in Höhe von 35,00 EUR. §4 3. Mit dieser Pauschale sind insbesondere Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung Fahrtkosten innerhalb der Stadt Dohna und die Telefonkos- für elektronische Gremienarbeit ten abgegolten. 4. Wird das Ehrenamt länger als 3 Monate tatsächlich nicht aus- 1. Die Einberufung des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der geübt, entfällt die monatliche Entschädigung für die über die Ortschaftsräte erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form. drei Monate hinausgehende Zeit.
Seite 6 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Nummer 12 §9 Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung vom Zahlungsweise Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Die Entschädigung wird nachträglich, quartalsweise und bargeldlos schriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Ihrer gezahlt. Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. § 10 Dies gilt nicht, wenn Reisekostenvergütung 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh- 1. Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Stadtgebietes erhalten migung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ehrenamtlich Tätige, neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 sind, und § 5 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwen- 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs- dung der Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 2. Für Fortbildungen, die außerhalb des Stadtgebietes statt- 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten finden, erhalten Stadträte, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher Frist neben der Entschädigung nach § 3, eine Reisekostenver- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- gütung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen det hat oder des Sächsischen Reisekostengesetzes und der dazu ergan- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge- genen Verwaltungsvorschrift. Eine Fortbildungsreise bedarf genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- der schriftlichen Genehmigung durch den Bürgermeister. Die verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich Berechnung erfolgt auf dessen Grundlage. geltend gemacht worden ist. § 11 Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht Befugnis zur Datenverarbeitung worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs- GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma- 1. Zur Berechnung der Höhe und Zahlung der Aufwandsent- chen. schädigung für die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit nach dieser Satzung ist die Erhebung folgender Daten von den eh- Dohna, 12.11.2020 renamtlich Tätigen zulässig: 1. Name, Geburtsdatum und Anschrift des ehrenamtlich Tätigen 2. Daten zur Berechnung der Höhe der Aufwandsentschä- digung, insbesondere die Einsatzzeit und die ausgeübte Tätigkeit 3. das Kfz.-Kennzeichen bei Dienstreisen Dr. Ralf Müller 4. Daten zur Zahlung der Aufwandsentschädigung, insbe- Bürgermeister sondere die Bankverbindung. 2. Die personenbezogenen Daten werden 10 Jahre aufbewahrt. 3. Bei der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten sind Bekanntmachungen die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europä- ischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum der Stadtverwaltung Dohna Schutznatürlicher Personen bei der Verarbeitung personen- bezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhe- bung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverord- Schließtage nung) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Kindertageseinrichtungen/Hort § 12 Bitte beachten Sie die Schließtage der Kindertageseinrichtun- Inkrafttreten gen: Kinderhaus Bummi: Die Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 24. - 31.12.2020 01.01.2021 in Kraft. 12.03.2021 Gleichzeitig treten die folgenden Satzungen der Stadt Dohna au- Kindergarten „Zwergenburg“: ßer Kraft: 24. - 31.12.2020 - die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätig- 11. und 12.03.2021 keit der Stadt Dohna vom 16. September 2009 (Beschluss Nr. Kindergarten „Am Fuchsbau“: 0031/03/2009), 24. - 31.12.2020 - Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung 14.01.2021 ab 14:00 Uhr für ehrenamtliche Tätigkeit vom 27. Februar 2013 (Beschluss 12.03.2021 Nr. 0426/46/2013), Hort Dohna Reppchen- und Burgstraße - Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung 24. - 31.12.2020 für ehrenamtliche Tätigkeit vom 17.03. 2015 (Beschluss Nr. 11. und 12.03.2021 0074/09/2015), - Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 09.11.2016 (Beschluss Nr. 0238/28/2016). Bürgermeistersprechstunde Dohna, 12.11.2020 Dezember und Januar Die nächsten Bürgermeistersprechstunden finden am 22.12.2020 und 26.01.2021 zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr statt. Dr. Ralf Müller Bürgermeister
Nummer 12 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 7 Bekanntmachung der Stadtverwaltung Dohna Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf aufmerksam ma- Gemeinde Müglitztal chen, dass es gemäß § 6 der Polizeiverordnung der Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal nicht gestattet ist, wildlebende Katzen Öffnungszeiten zu füttern. Auch möchten wir hinweisen, dass herrenlose Katzen durch re- Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Müglitztal – gelmäßiges Füttern an einen Ort gewöhnt werden und diesen Sekretariat auch regelmäßig aufsuchen. Somit sind diese Tiere nicht mehr Montag 08:30 – 12:00 Uhr herrenlos. Entsprechend geht die Verantwortung über die Tiere Dienstag 14:30 – 18:00 Uhr auf die Person über, die das Futter auslegt. Mittwoch geschlossen Private Katzen sind so zu füttern, dass andere Tiere das Futter Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 15:30 Uhr nicht erreichen können. Freitag geschlossen Sollten die wildlebenden Katzen in Röhrsdorf weiterhin gefüttert werden, liegt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 8 Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Müglitztal - der Polizeiverordnung der Stadt Dohna und der Gemeinde Müg- Bürgermeister litztal vor. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße ge- Di.: 15:00 – 18:00 Uhr ahndet werden. Adressat der Ordnungswidrigkeit ist Derjenige, der die Katzen gefüttert hat. Telefonverzeichnis Telefonnummer Sachgebiet Dohna, den 12. November 2020 Bürgermeister 035027 5773 0162 2861556 (Diensthandy) Sekretariat 035027 5771 Fax 035027 5439 Gewerbe 03529 5636-22 Rechts- und Ordnungsangelegenheiten 03529 5636-57 Dr. Ralf Müller Brandschutz und Verkehrsrecht 03529 5636-24 Bürgermeister Bauverwaltung Stadtverwaltung Dohna Stadtplanung/Tiefbau 03529 5636-61 Information des Bürgermeisters Hochbau I 03529 5636-63 In der Zeit vom Mittwoch, dem 23. Dezember 2020, bis Sonn- Hochbau II 03529 5636-64 tag, dem 3. Januar 2021, bleibt die Stadtverwaltung Dohna SB Kindertagesstätten/Jugend geschlossen. Müglitztal 03529 5636-32 Friedensrichter Das Standesamt ist in dringenden Fällen per Rufbereitschaft Herr Prof.-Dr. Jörn Krimmling 035206 30110 erreichbar. Genauere Informationen erhalten Sie über die aktu- ellen Aushänge bzw. auf der Homepage www.stadt-dohna.de. Wanderwegewarte Ortswegewart Maxen: Dieter Kunze, Telefon: 035206 31559, Mobil: 0160 3824731 E-Mail: wilisch@gmx.net Dr. Ralf Müller Bürgermeister Ortswegewart Burkhardswalde: Wigand Stransky, Telefon: 035027 42333 E-Mail: wstransky@t-online.de Ortswegewart Weesenstein: Gabi Köhler, Telefon: 035027 5105 E-Mail: go.koehler@t-online.de Wer vermisst etwas? Im Fundbüro der Stadtverwaltung Dohna wurde folgende Anzeige(n) Fundsache abgegeben: - 1 Brille (gefunden am 23.11.2020 im Rathaus Dohna) - 1 Fahrrad (schwarz) (gefunden am 20.11.2020 in der Müglitz, Dohna) - 1 Roller (gefunden am 20.11.2020 in der Müglitz, Dohna) - 1 Fahrrad (rot) (gefunden am 10.11.2020 am Radweg nach Köttewitz)1 Falls es sich hierbei um Ihr vermisstes Fahrrad handeln könn- te, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro unter der Tel.-Nr. 03529 563657. Ihr Ordnungsamt
Seite 8 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Nummer 12 der ENSO Energie Sachsen Ost AG und der DREWAG – Stadtwerke Amtliche Bekanntmachungen Dresden GmbH erforderlichen Rechtsgeschäfte abschließt und ihr der Gemeinde Müglitztal Stimmrecht in der Hauptversammlung der ENSO AG bei den dafür erforderlichen Beschlussfassungen entsprechend ausübt. Der Bürgermeister Herr Michael Neumann wird beauftragt, die Beschlüsse der 14. Sitzung Korrespondenzvereinbarung zwischen der Gemeinde Müglitztal und der KBO gemäß Anlage* 2.2 abzuschließen und die KBO zu des Gemeinderates vom 11.11.2020 bevollmächtigen, im Namen der Gemeinde Müglitztal die Aus- Beschluss: 14-1/2020 gleichsvereinbarung gemäß Anlage 2.1 mit der Landeshauptstadt Der Gemeinderat berät und beschließt mit Neuvergabe der Dienst- Dresden sowie der Sachsen Energie AG und der Technische Wer- leistungskonzession für die Versorgung einschließlich Service ke Dresden GmbH abzuschließen. (entstehende Kosten im Rahmen der Essenausgabe) mit Mittag- Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11; JA-Stimmen: 11; NEIN- essen in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Müglitztal Stimmen: 0; Enth.: 0, Befangen: 0 eine Servicepauschale von 0,70 EURO je Portion zu veranschla- Beschluss: 14-7/2020 gen. Die Servicepauschale ist bei der Kalkulation des Essens mit Der Gemeinderat berät und beschließt, den Verkauf eines Teils einzubeziehen, wird durch den externen Essenanbieter eingezo- des Flurstücks 39/18 der Gemarkung Maxen zum Angebotspreis gen und ist monatlich an die Gemeinde Müglitztal zu überweisen. zuzüglich der Grundbuch- und Notarkosten an den Meistbie- Für die Ermittlung der Servicepauschale im Rahmen der Service- tenden, die Firma Fahrzeugtechnik Maxen, Inhaber Herrn Ulrich vereinbarung ist von einer 90 prozentigen Auslastung der Kinder- Berger, Maxener Straße 12, 01809 Müglitztal OT Maxen. Die Ver- tageseinrichtung auszugehen. messungskosten teilen sich Käufer und Verkäufer zu je ½ . Der Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11; JA-Stimmen: 9; NEIN- Bestellung von Pfandrechten zwecks Kaufpreiszahlung und zu Stimmen: 1; Enth.: 1, Befangen: 0 tätigende Investitionen auf dem Kaufgegenstand vor Eigentums- Beschluss: 14-2/2020 übergang wird zugestimmt. Der Gemeinderat berät und beschließt die Durchführung einer öf- Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11; JA-Stimmen: 11; NEIN- fentlichen Ausschreibung zur Vergabe der Essenversorgungen in Stimmen: 0; Enth.: 0, Befangen: 0 den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Müglitztal. Beschluss: 14-8/2020 Der Entwurf des Leistungsverzeichnisses wird zur Erörterung und Der Gemeinderat berät und beschließt, die Vergabe des Auftra- Beratung mit dem Elternrat und dem pädagogischen Personal ges für die Beschaffung und Montage von Spielplatzgeräten für freigegeben. den Spielplatz Burkhardswalde Siedlung gemäß geprüftem Ange- Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11; JA-Stimmen: 11; NEIN- bot vom 10.11.2020 an die Firma „Blattform- die Gartengestalter“, Stimmen: 0; Enth.: 0, Befangen: 0 Sebastian Schmidt, Arthur-Thiermann-Str. 65. 01796 Pirna. Beschluss: 14-3/2020 Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto Produkt Der Gemeinderat berät und beschließt gem. § 36 (2) Sächs- 55.10.01.02 Maßnahme 000 000 01. GemO über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen für das Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11; JA-Stimmen: 10; NEIN- Jahr 2021 Stimmen: 0; Enth.: 0, Befangen: 1 * Anlage - Sitzungsplanübersicht Beschluss: 14-9/2020 Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11; JA-Stimmen: 11; NEIN- Der Gemeinderat berät und beschließt, dass sich die Gemeinde Stimmen: 0; Enth.: 0, Befangen: 0 Müglitztal an der Umsetzung der LEADER- Entwicklungsstrategie Beschluss: 14-4/2020 (LES) für die Region Sächsische Schweiz in der EU-Förderperiode Der Gemeinderat berät und beschließt die als Anlage* 1 beigefüg- 2021- 2027 und an deren Gebietskulisse beteiligen wird. te Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen der Gemein- Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11; JA-Stimmen: 11; NEIN- de Müglitztal für das Jahr 2021/2022. Stimmen: 0; Enth.: 0, Befangen: 0 Die Bedarfsplanung dient gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Beschluss: E2/2020 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) als Der Bürgermeister erteilt den Auftrag für das im Anhang vorlie- Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gende Angebot der Firma Franke Kommunaltechnik für die Be- Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie zur Personal- und schaffung eines Flachsilostreuaufbau FSS1100 der Marke Fiedler. Haushaltsplanung der Gemeinde Müglitztal. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 54.80.01.01, Maßnah- Die Verwaltung ist angehalten ausreichend Betreuungsplätze me 00000002. für wohnhafte Kinder bereitzustellen, voraussichtlich werden die Der Bürgermeister ist ermächtigt, den Flachsilostreuaufbau we- vorhandenen Kapazitäten voll genutzt. Es soll zu keinen Ableh- gen Unaufschiebbarkeit zu beschaffen. nungen bei Eigengemeindekindern kommen, für Zuzüge besteht Beschluss: E3/2020 allerdings kein Spielraum. Fremdgemeindekinder sind zugunsten Der Bürgermeister erteilt den Auftrag für das im Anhang vorliegen- der wohnhaften Kinder nachrangig zu behandeln. Ablehnungen de Angebot von der Firma Lars Gebler TIEF- u. STRASSENBAU sind dem Jugendamt mitzuteilen. für die Straßenentwässerung Im Grunde im Ortsteil Mühlbach. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11; JA-Stimmen: 11; NEIN- Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 53.80.02.01, Maßnahme Stimmen: 0; Enth.: 0, Befangen: 0 00000005 (im Haushaltsplan geplante Maßnahme- 20.000,00 Euro). Beschluss: 14-5/2020 Der Bürgermeister ist ermächtigt, den Auftrag wegen Unauf- Der Gemeinderat berät und beschließt, die oben genannte Kin- schiebbarkeit auszulösen. dertagespflegestelle Ariane Ressel und eine neu zu schaffende Kindertagespflegestelle in die Bedarfsplanung der Gemeinde Der Gemeinderat nimmt den Eilbeschluss E2/2020 für die An- Müglitztal aufzunehmen. schaffung eines Flachsilostreuaufbaus für den Bauhof und den Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11; JA-Stimmen: 11; NEIN- Eilbeschluss E3/2020 für die Auftragsauslösung der Straßenent- Stimmen: 0; Enth.: 0, Befangen: 0 wässerung Im Grunde, OT Mühlbach (Firma Tief- und Straßenbau Lars Gebler) zur Kenntnis. Beschluss: 14-6/2020 Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11; JA-Stimmen: 11; NEIN- Der Bürgermeister Herr Michael Neumann wird ermächtigt, in der Stimmen: 0; Enth.: 0, Befangen: 0 Gesellschafterversammlung der KBO Kommunale Beteiligungsge- sellschaft mbH an der Energie Sachsen Ost am 24. November 2020 das der Gemeinde Müglitztal zustehende Stimmrecht dahingehend * Die Anlagen können im Sekretariat der Gemeindeverwaltung auszuüben, dass die KBO die zur Durchführung der Fusion zwischen Müglitztal eingesehen werden.
Nummer 12 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 9 • Förderung einer aktiven Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Elternbeirat, • Durchführung von Teambesprechungen. Was Sie mitbringen: • abgeschlossenes Studium als staatlich anerkannter Sozialar- beiter (m/w/d)/Sozialpädagoge (m/w/d) oder einen nach der „Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pä- dagogischer Fachkräfte“ anerkannten Abschluss zur Leitung von Kindereinrichtungen mit über 70 Plätzen, • einschlägige Berufserfahrung als Leiter (m/w/d) einer Kinder- tageseinrichtung sowie praktische Erfahrungen im Krippen-, Kindergarten-, Elementar- und Vorschulbereich, • gute Kenntnisse im Umgang mit moderner Bürokommunikation, Sitzungsplan 2021 Gemeinderat • hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Durchsetzungsver- mögen, Kreativität und Einfühlungsvermögen, Müglitztal • hohe soziale Kompetenz, erste Erfahrung in der Mitarbeiter- Gemeinderat Verwaltungsausschuss und Teamführung, Fähigkeit zur Konflikterkennung und -be- Beginn: Aushänge Beginn: grundsätzlich wältigung, beachten, 18 Uhr • Bereitschaft zur Einführung/Arbeit mit Qualitätsstandards und grundsätzlich 19 Uhr pädagogischen Konzepten. 03.02.2021 23.02.2021 Was Sie erwarten können: 17.03.2021 18.05.2021 • eine angenehme Arbeitsatmosphäre, 21.04.2021 21.09.2021 • ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgaben- 02.06.2021 02.11.2021 gebiet, 14.07.2021 • attraktive, interessante Arbeitsaufgaben, 15.09.2021 • regelmäßige Fort- und Weiterbildung, 13.10.2021 • einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Ar- 10.11.2021 beitszeit zwischen 32 und 40 Stunden nach dem TVöD, 08.12.2021 • die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe S 13. In dem Sitzungsraum In dem Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung der Gemeindeverwaltung Ein erweitertes Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis Müglitztal Müglitztal können nachgereicht werden. Ihre Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Be- Der Sitzungsort wird aufgrund der aktuellen Situation mit Be- werbungsanschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse) bis spätestens kanntgabe der Tagesordnung bekanntgegeben. Die Tages- 18.12.2020 vorzugsweise per Mail an personal@stadt-dohna.de oder ordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen oder per Post an die Gemeinde Müglitztal, Schulstr. 18, OT Weesenstein, unserer Homepage. 01809 Müglitztal. Bei Anfragen zur Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an Frau Klein (Personal), Telefon 03529 563625. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden am entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berück- 03.02.2021 und 17.03.2021 um 19:00 Uhr im Be- sichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen. Nach sprechungsraum des Gemeindeamts, Schulstraße Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewer- 18 in Müglitztal OT Weesenstein statt. Der Sitzungsort bungsunterlagen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der und die Sitzungszeit können situationsbedingt abweichen. Bit- Unterlagen bitten wir um Beilage eines frankierten Rückumschla- te beachten Sie immer die Aushänge, sowie die Bekanntgabe ges. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung auf unserer Homepage! entstehen, werden nicht erstattet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihre Daten nur für die Bekanntmachungen Zwecke des Bewerbungsverfahrens verwenden werden. Weesenstein, den 06.11.2020 der Gemeinde Müglitztal Stellenausschreibung Leiter einer Kindertageseinrichtung (m/w/d) Michael Neumann Bürgermeister Die Gemeinde Müglitztal sucht ab dem 1. Februar 2021 einen Leiter (m/w/d) für die Kindertageseinrichtungen „Regenbogen“ im Datenschutzerklärung: Ortsteil Burkhardswalde und „Spatzennest“ im Ortsteil Maxen zur Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit ein- unbefristeten Einstellung. verstanden, dass Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmun- In unseren kleineren, ländlich gelegenen Einrichtungen werden gen verarbeitet werden dürfen. Eine Weitergabe oder sonstige Über- Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Vorschulalter von enga- mittlung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des gierten, erfahrenen pädagogischen Fachkräften betreut. Bewerbungsprozesses an im Prozess involvierte Personen. Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte: Weitere Informationen finden Sie unter: • Organisation der pädagogischen Arbeit durch Reflexion des www.stadt-dohna.de/stadt-dohna/datenschutzhinweise/ Inhaltes der Konzeption, oder in der Stadtverwaltung Dohna, Zi. 305, Am Markt 10/11, • Sicherstellung und Überwachung der Einhaltung der für die 01809 Dohna Einrichtung einschlägig geltenden gesetzlichen Regelungen, • Umsetzung des Bildungsauftrages, Die Kindertageseinrichtungen der Gemeindeverwaltung Müg- • Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen, litztal sind vom 24.12.2020 bis 31.12.2020 geschlossen. • Koordination der pädagogischen Arbeit aller Mitarbeitenden,
Seite 10 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Nummer 12 Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Dohna - Müglitztal Abfallkalender 2021 Wie jedes Jahr wird auch in diesem Jahr der Abfallkalender findlichen Abgabemöglichkeiten sichtbar. Diese sind mit Adresse für das kommende Jahr ab dem 1. Dezember online und Terminen hinterlegt. zur Verfügung stehen und ist unter dem Button „Abfallbeseitigung/ Die Anlieferung von Sperrmüll auf einem ZAOE-Wertstoffhof ist Abfallkalender“ zu finden. mit Abgabe der Sperrmüllkarte weiterhin möglich. Diese kann Mit Eingabe des Wohnortes können die Termine für einzelne oder bequem am Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sie ist alle Abfallarten in einer Übersicht zusammengestellt werden. unter dem Button „Abfallberatung/Formulare“ zu finden. Wenn gewünscht, lassen sich die Termine als iCal Datei abonnie- Die gedruckten Abfallkalender werden zeitnah bei den von ren oder herunterladen und im persönlichen elektronischen Ka- den Stadt- und Gemeindeverwaltungen benannten Stellen, in der Ge- lender (z. B. MS Outlook) integrieren. Beim Betätigen des Down- schäftsstelle und auf den Wertstoffhöfen des ZAOE bereitliegen. Die load-Buttons erscheint dazu eine kurze Anleitung. Stellen sind unter dem Button „Abfallberatung/Ausgabestellen Abfallka- Weiterhin ist es möglich, sich alle Termine der Weihnachtsbaum- lender“ veröffentlicht. Ein Versand an alle Haushalte erfolgt nicht mehr. und Schadstoffentsorgung in Wohnungsnähe anzeigen zu lassen. Sind Wohnort und Straße eingetragen, Abfallart und Entfernung Geschäftsstelle des ZAOE ausgewählt, wird eine Karte mit allen im festgelegten Bereich be- Tel.: 0351 4040450, info@zaoe.de, www.zaoe.de Neues aus der Stadt Dohna Kirchliche Nachrichten Freie evangelische Gemeinde (FeG) Dohna Pestalozzistraße 20, 01809 Dohna Mittwoch 19:30 Uhr - Bibelgespräch Telefon: Fam. Mauer - 035053 48532 Freitag 19:00 Uhr - Jugendkreis mit der Baptisten- Fam. Schilling - 03529 519756 gemeinde Heidenau in der Waldstr. 16 E-Mail: info@dohna.feg.de An jedem dritten Dienstag im Monat trifft sich der Frauenkreis, an Homepage: www.dohna.feg.de jedem dritten Mittwoch die Männerrunde. Beide Veranstaltungen Regelmäßige Veranstaltungen: beginnen jeweils um 19:30 Uhr. Sonntag 10:00 Uhr - Gottesdienst und Kindertreff Liebe Dohnaer und Dohnaerinnen, leider können wir Sie in diesem Jahr nicht an der Bude der Freien evangelischen Gemeinde auf dem Weihnachtsmarkt begrüßen. Unser traditionelles Gewinnspiel mit weihnachtlichen Überraschungen soll Ihnen aber trotzdem die Weihnachtszeit versüßen: Lösen Sie das Kreuzworträtsel und senden Sie uns das Lösungswort sowie Ihre Adresse* per E-Mail an info@dohna.feg.de oder per Postkarte an FeG Dohna, Pestalozzistraße 20, 01809 Dohna. Unter allen richtigen Einsendungen werden drei Pakete mit Produkten aus unserer Bude, wie zum Beispiel Glühweingelee, Pfefferkuchenmänner oder Likör verlost. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Postkarte und wünschen Ihnen eine fröhliche Adventszeit. schönste Freude gebrannt, schokoliert, gewürzt fulminantes Ende der Adventszeit wohnt in Frau Holles Bettzeug beleuchteter Kreisbogen mit waagerechter Sekante geflügeltes Gesangsensemble Tauschgeschäft mit Schleife riecht gut, wenn's brennt klingt nie süßer als zur Weihnachtszeit klingt scharf, schmeckt süß Geburtsort unzähliger Nussknacker aller heiligen Männer sind drei Dekorelement oder nachweihnachtlicher Figurtyp Jesu Geburt als Scripted Reality Show Augustes unglückliche Schwester *Alle personenbezogenen Daten werden DSGVO-konform behandelt und anschließend vernichtet. Minderjährige benötigen die Einwilligung ihrer Eltern zur Teilnahme. // Bild: stockgiu/Freepik Die Freie evangelische Gemeinde Dohna wünscht allen frohe und gesegnete Weihnachten!
Nummer 12 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Seite 11 Kirchennachrichten Öffnungszeiten: der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dienstag und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr Heidenau-Dohna-Burkhardswalde und Bankverbindung: Kassenverwaltung Pirna, KD-Bank-LKG Sachsen, Ev.-Luth. Kirchgemeinde Maxen IBAN DE 333 506 0190 1617 2090 19, BIC: GENO DE D1 DKD, Alle Termine gelten vorbehaltlich eventueller Ände- Verw-Zweck: RT 2661... rungen aufgrund der Corona Pandemie. Im gesamten Ev.-Luth. Pfarrbüro Burkhardswalde Gottesdienst muss die Mund-Nasenbedeckung getra- Nr. 20, OT Burkhardswalde, 01809 Müglitztal, gen werden! Tel./Fax: 035027 5325 E-Mail: kg.burkhardswale-weesenstein@evlks.de Unsere Gottesdienste vom 13. Dezember 2020 Öffnungszeiten: Mi. 11 – 18 Uhr bis 17. Januar 2021 Bankverbindung siehe Heidenau 13. Dezember: 3. Advent Ev.-Luth. Pfarrbüro Dohna Weesenstein: 12.00 Uhr Andacht, Frau Dr. Gnoyke Pfarrstr. 1, 01809 Dohna Maxen: 9.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Gustke Tel.: 03529 516670, Fax: 03529 517864 Dohna: 10.30 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Gustke www.kirche-hdb.de, E-Mail: kg.dohna@evlks.de 20. Dezember: 4. Advent Öffnungszeiten: Burkhardswalde: 9.30 Uhr Vorabaufführung des Krippen- montags 9.00 – 12.00 Uhr spiels, Pfrn. Gustke dienstags 14.00 – 18.00 Uhr Weesenstein: 11.00 Uhr Vorabaufführung des Krippen- donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr spiels, Pfrn. Gustke Bankverbindung siehe Heidenau 24. Dezember, Heiliger Abend Burkhardswalde: 15.30 Uhr Krippenspiel Ev.-Luth. Pfarramt Maxen 17.00 Uhr Krippenspiel Maxener Str. 41, OT Maxen, 01809 Müglitztal 22.00 Uhr Christnacht, Prädikant Glück E-Mail: kg.maxen@evlks.de, www.kirchgemeinde-maxen.jimdo.com Weesenstein: 15.30 Uhr Lesung der Weihnachtsgeschichte, Telefon: 035206 21402, Fax: 035206 391414 Herr Köhler geöffnet: donnerstags 16.00 – 18.00 Uhr Dohna: 16.30 Uhr Christvesper, Pfr. Dr. Reichenbach Bankverbindung: Kassenverwaltung Pirna, KD-Bank-LKG Sach- Maxen: 14.30 Uhr Christvesper mit Krippenspiel, Pfr. sen, IBAN DE 333 506 0190 1617 2090 19, BIC: GENO DE D1 Dr. Reichenbach DKD, Verw.Zw.: RT 2635... 16.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel, Frau Faber Weihnachten in unseren Kirchen 25. Dezember, 1. Christtag Christvesper open air in Dohna Maxen: 10.00 Uhr Festgottesdienst, Pfrn. Gustke Wir laden ein zu Heiligabend, Dohna: 10.00 Uhr Festgottesdienst, Pfr. Dr. Reichen- 16.30 Uhr auf den Marktplatz bach zum festlichen Weihnachtsgot- 26. Dezember, 2. Christtag tesdienst mit Platz und Abstand Burkhardswalde: 10.00 Uhr Festgottesdienst, Pfrn. Gustke und dennoch in Gemeinschaft. 27. Dezember, 1. Sonntag nach dem Christfest Wer sitzender Weise mitfeiern Heidenau: 10.00 Uhr Singegottesdienst, Pfr. Dr. Rei- möchte, kann das (in begrenzter chenbach Personenzahl) in der Marienkir- 31. Dezember, Altjahrsabend che mit Videoübertragung tun. Burkhardswalde: 17.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Gustke Bitte kommen Sie zu Fuß oder Weesenstein: 15.30 Uhr Andacht, Pfrn. Gustke mit dem Rad. Für Autos stehen Maxen: 15.30 Uhr Gottesdienst, Pfr. Dr. Reichenbach die Parkplätze an der Schule zur Dohna: 17.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Dr. Reichenbach Verfügung. Es besteht Masken- 1. Januar, Neujahr pflicht! Dohna: 14.00 Uhr Gottesdienst zur Jahreslosung, Pfr. Wir bitten um Spenden für die Dr. Reichenbach technische Unterstützung. 3. Januar, 2. Sonntag nach dem Christfest Wir nehmen sie im Pfarrbüro entgegen oder Sie können sie auf Heidenau: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Gustke folgendes Konto überweisen: 6. Januar, Epiphanias Kontoinhaber: Kassenverwaltung Pirna, Heidenau: 19.30 Uhr musikalischer Gottesdienst, Pfrn. IBAN DE33 3506 0190 1617 2090 19, Gustke Verwendungszweck: RT 2661 Spende Weihnachten Dohna 10. Januar, 1. Sonntag nach Epiphanias Bitte geben Sie Ihre Adressse an, damit wir eine Spendenbe- Maxen: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Dr. Reichenbach scheinigung zusenden können. Dohna: 15.00 Uhr Wiederholung des Krippenspiels, Burkhardswalde Gem.päd. Heinik Für alle Gottesdienste am 4. Advent und Heiligen Abend müssen 17. Januar, 2. Sonntag nach Epiphanias vorher im Pfarrbüro Burkhardswalde Teilnehmendenkarten abge- Burkhardswalde: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Dr. Reichenbach holt werden. Da das Pfarrbüro nur mittwochs besetzt ist, können Heidenau: 10.00 Uhr Abschlussgottesdienst der Allianz- Sie sich außerhalb dieser Zeit bei Frau Kopprasch (Tel. 035027 gebetswoche, Pfrn. Gustke 5519) oder Herrn Köhler (Tel. 035027 5105) melden und einen Ab- holtermin vereinbaren. Öffnungszeiten und Bankverbindungen der Pfarrämter Christnacht in Burkhardswalde Um 22.00 Uhr sind Sie herzlich in die Kirche eingeladen, um dem Ev.-Luth. Pfarramt Heidenau Gitarrenspiel von Ellen Zimmer und einer Andacht von Wolfram Rathausstr. 6, 01809 Heidenau, Telefon/Fax: 03529 517864 Glück zu lauschen. Wir hoffen, dass dieses besinnliche Beisam- www.kirche-heidenau-dohna-burkhardswalde.de mensein, zu dem Sie sich bitte wie für die Christvespern anmel- (www.kirche-hdb.de) E-Mail: kg.heidenau@evlks.de den, stattfinden kann.
Seite 12 Lokalanzeiger der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal Nummer 12 Weesenstein 26. Dezember 2020 – 2. Christfesttag Für die Generalprobe des Krippenspieles am 4. Advent und die An- 10:00 Uhr Lockwitz Gottesdienst, Prädikant Neumann dacht mit Lesung der Weihnachtsgeschichte (anstelle eines Krip- 27. Dezember 2020 – 1. Sonntag nach dem Christfest penspieles) am Heiligen Abend sind die Teilnehmendenkarten aus- 10:00 Uhr Lockwitz Gottesdienst, Prädikant Neumann schließlich bei Herrn Lindner (Tel. 035027 5573) vorher abzuholen. 31. Dezember 2020 – Silvester Für viele sind sicher die Gottesdienstangebote in den Medien eine 17:00 Uhr Lockwitz Gottesdienst mit Posaunenchor, Pfrn. Alternative. Aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen in der Hinze Gemeinde erhalten Sie auf der Homepage der Kirchgemeinde. 3. Januar 2021 – 2. Sonntag nach Weihnachten www.kirche-hdb.de, über Aushänge und Abkündigungen. 10:00 Uhr Strehlen Gottesdienst zur Gründung des Kirch- spiels Dresden Süd, Pfr. Illgner u. a. Heiligabend in Maxen 6. Januar 2021 – Epiphanias Wir laden herzlich ein zu den Christvespern um 14.30 Uhr und 10:00 Uhr Strehlen Gottesdienst, Pfr. Illgner 16.00 Uhr auf dem Kirchhof Maxen! Draußen neben der Kirche 10. Januar 2021 – 1. Sonntag nach Epiphanias gibt es nacheinander zwei Gottesdienste mit kleinem Weihnachts- 10:00 Uhr Lockwitz Kantantengottesdienst, Präd. Neu- spiel, Musik und Weihnachtsbotschaft zu erleben. Die Kirche wird mann am Heiligabend zum individuellen Besuch und zur weihnachtli- 17. Januar 2021 – 2. Sonntag nach Epiphanias chen Besinnung bis 23 Uhr geöffnet sein. 10:00 Uhr Strehlen Ök. Gottesdienst zur Einheit der Chris- ten, Pfr. Illgner u. a. Eckstein Gemeinde Dohna (Ev. Freikirche) Besondere Veranstaltungen: Die Gottesdienste finden ab dem 10. Januar in Lockwitz in der Re- Begegnungszentrum Burg Dohna, Pfarrstr. 6, 01809 Dohna gel in der Kapelle auf dem Friedhof und in Röhrsdorf im Schloss Gemeindeleiter: Pastor Carsten Holey statt. Ab wann und wie wieder Veranstaltungen stattfinden dürfen Büroöffnungszeiten: Dienstag & Donnerstag 9.00 Uhr – 16.00 Uhr ist derzeit unklar, Informationen dazu finden Sie in den Schaukäs- Telefon/Fax 03529 510312/502446 ten und auf der Internetseite der Kirchgemeinde. E-Mail: info@eckstein-dohna.de Homepage: www.eckstein-gemeinde.de Antje Hinze, Pfarrerin Beratung und Begleitung für Einzelne, Familien und Paare Ev.-Luth. Pfarramt u. Friedhofsverwaltung Petra Holey (Familientherapeutin) 03529 502448 Tögelstr. 1, 01257 Dresden E-Mail: p.holey@familientherapie-dohna.de Tel.: 0351 2840302, Fax: 0351 2720445 Termine nach Vereinbarung Vermietung des Burggeländes und der Gebäude: Kontakt über Karl-Heinz Knobloch 0152 29587633 Kindertageseinrichtungen Royal Rangers (christliche Pfadfinder) – Kontakt und Information: Petra Börner 01525 3884615, petravilla_g@yahoo.de Kinderhaus „Bummi“ Stammtreffen der Royal Rangers: Leiterin: Viola Michel Im Dezember finden unsere Veranstaltungen online statt. Bei Inte- Stellvertretende Leiterin: Regina Werner resse rufen Sie bitte an. 01809 Dohna, Georgstraße 2 Tel.: 03529 5636700; 0173 3976307 Veranstaltungen: Fax: 03529 5296429 Sonntag 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergot- E-Mail: kindergarten-bummi@stadt-dohna.de tesdienst Donnerstag, 15.00 Uhr Festgottesdienst mit Krippen- Kindergarten „Zwergenburg“ 24.12.2020 spiel Leiterin: Sylvia Liebscher Rustikal im großen Saal OT Sürßen, Sürßen Nr. 26, 01809 Dohna Tel.: 03529 5636710, Fax: 03529 598441 Der Gottesdienst findet unter Einhaltung der Corona- E-Mail: kindergarten-zwergenburg@stadt-dohna.de Schutzmaßnahmen statt. Kindergarten „Am Fuchsbau“ Gottesdienste in der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Röhrsdorf/Lockwitz Leiterin: Ria Grodde OT Krebs, Krebs Nr. 21, 01809 Dohna Tel.: 03529 5636720, Fax: 03501 507641 Unsere Gottesdienste vom 13.12.2020 E-Mail: kindergarten-fuchsbau@stadt-dohna.de bis 15.01.2021 www.kita-am-fuchsbau.de 13. Dezember 2020 – 3. Advent 16:00 Uhr Schloss Adventsliedersingen mit Reiner Her- Kindertagespflege Röhrsdorf zog, Pfrn. Hinze Anke Großer 20. Dezember 2020 – 4. Advent An der Bodlitz 9 10:00 Uhr Lockwitz Gottesdienst, Pfrn. Hinze 01809 Dohna 24. Dezember 2020 – Heiligabend Tel.: 0162 5669784 14:00 Uhr Feuerwehr Christvesper, Pfrn. Hinze E-Mail: kindertagespflege.anke.grosser@gmx.de Lockwitz 15:30 Uhr Schlosspark Christvesper, Pfrn. Hinze Jeanette Bartsch Röhrsdorf OT Borthen 17:00 Uhr Feuerwehr Christvesper, Pfrn. Hinze Lockwitzer Straße 10 Lockwitz 01809 Dohna 14.00 bis Lockwitz Offene Kirche Tel.: 0160 2413634 19:00 Uhr E-Mail: jeanette@bartsch-borthen.de
Sie können auch lesen