Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben
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Ausgabe Nr. 6 / 2021 Liebe Leserinnen und Leser, wir berichten im aktuellen Newsletter über Gesetze, die von Bundestag und Bundesrat noch in der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet werden. Im Bundestag wurde das ATAD-Umsetzungsgesetz mit neuen Regelungen für internationale Unternehmensaktivitäten beschlossen. Unser Newsletter berichtet zudem über das vom Bundesrat verabschiedete Fondsstandortgesetz, mit dem u.a. Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich stärker gefördert werden sollen. Ferner berichten wir über den Startschuss für neue Umsatzsteuerregeln im eCommerce und die erforderlichen Vorbereitungen der Unternehmen. Die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft. Weitere Steuerthemen sind das BFH-Urteil zu pauschalen Kilometersätzen bei Bahnreisen oder Flügen und das kürzlich veröffentlichte BFH-Urteil Urteil zur grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung. Aus Unternehmenssicht von großem Interesse ist zudem die Entscheidung des BFH zur Rentenbesteuerung. Wie gewohnt finden Sie im Newsletter Informationen zur Entwicklung der Steuereinnahmen. Ebenfalls kurz erläutert wird das von der Bundesregierung veröffentlichte Stabilitätsprogramm 2021 mit Details zu Kerngrößen wie dem Finanzierungssaldo und der Schuldenstandsquote. Für das laufende Jahr wird ein Finanzierungsdefizit von rund 9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwartet. Die Schuldenstandsquote wird voraussichtlich Ende 2021 bei rund 74,5 Prozent des BIP liegen. Der Blick nach Brüssel: Die EU-Kommission will mit einer neuen EU-Richtlinie stärker gegen Steuergestaltungen
vorgehen. Hierzu wurde eine öffentliche Konsultation
eingeleitet, mit der der Richtlinienvorschlag vorbereitet
werden soll. Zudem hat sich die Kommission auf den
Richtlinientext zum Öffentlichen Country-by-Country
Reporting verständigt.
Last but not least berichten wir über praktische Vorschläge
zu einer effizienten Datenerhebung. Konkret geht es um
praktische Vereinfachungsvorschläge, die von Kammern,
Unternehmen und Statistikämtern auf Initiative des DIHK
erarbeitet wurden.
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht Deutsches Stabilitätsprogramm 2021:
Kein Ansatz von Kilometerpauschale Trotz Corona weiterhin solide
bei Bahnreisen Finanzen
Erste Tätigkeitsstätte bei Internationale und Europäische
grenzüberschreitender Steuerpolitik
Arbeitnehmerentsendung Neue Regelungen für internationale
Bundesrat verabschiedet Unternehmensaktivitäten
Fondsstandortgesetz EU-Kommission will stärker gegen
BFH entscheidet über Briefkastenfirmen vorgehen
Rentenbesteuerung Einigung auf Richtlinientext zum
Startschuss für neue Öffentlichen Country-by-Country
Umsatzsteuerregeln im eCommerce Reporting
steht bevor EU-Agenda zur
Aktuelle Haushaltspolitik "Unternehmensbesteuerung im 21.
Jahrhundert" vorgestellt
Steuereinnahmen im April 2021:
Kräftige Erholung von 32 Prozent Bürokratieabbau
Statistische Meldepflichten belasten
Unternehmen
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Kein Ansatz von Kilometerpauschale bei Bahnreisen
BFH urteilt zu pauschalen
Kilometersätzen bei Bahnreisen oder
Flügen
Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze
anstelle der tatsächlichen Aufwendungen
für Dienstreisen kommt nicht in Betracht,wenn ein regelmäßig verkehrendes
Beförderungsmittel i.S. des § 4 Abs. 1
©Constantine Johnny / Moment / getty images BRKG benutzt wird: So haben die Richter
des Bundesfinanzhofs (BFH) jüngst
geurteilt. Lesen Sie hier die Einzelheiten.
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender
Arbeitnehmerentsendung
Keine Auswärtstätigkeit bei Verträgen
im Ausland
Bei Entsendung ins Ausland liegt eine
erste Tätigkeitsstätte bei der ortsfesten
betrieblichen Einrichtung des
aufnehmenden Unternehmens vor, der der
Arbeitnehmer im Rahmen eines
eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem
©Rapeepong Puttakumwong / Moment / getty images aufnehmenden Unternehmen für die
Dauer der Entsendung zugeordnet ist. Das
hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem
kürzlich veröffentlichten Urteil
entschieden.
Bundesrat verabschiedet Fondsstandortgesetz
Mitarbeiterbeteiligungen werden
steuerlich stärker gefördert
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 das
Fondsstandortgesetz verabschiedet,
wodurch es für Beschäftigte in Start-ups
und anderen Kleinunternehmen ab dem 1.
Juli 2021 attraktiver wird, Anteile an ihrer
Firma zu übernehmen. Geregelt wurde,
dass der steuerfreie Höchstbetrag für
Vermögensbeteiligungen von 360 Euro im
©Rapeepong Puttakumwong / Moment / getty images
Jahr auf 1.440 Euro angehoben wird (§ 3
Nr. 39 EStG).
Zudem gibt es insbesondere für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vonStartup-Unternehmen eine neue Regelung
(§ 19a EStG), nach der die Einkünfte aus
der Übertragung von
Vermögensbeteiligungen am
Unternehmen des Arbeitgebers zunächst
nicht besteuert werden. Dies gilt auch,
wenn die Vermögensbeteiligungen
mittelbar über Personengesellschaften
gehalten werden. Die Besteuerung erfolgt
erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der
Regel im Zeitpunkt der Veräußerung,
spätestens nach 12 Jahren oder bei einem
Arbeitgeberwechsel. Damit soll vermieden
werden, dass die Übertragung einer
Beteiligung zu steuerpflichtigem
Arbeitslohn (Sachbezug) bei der
Arbeitnehmerin bzw. beim Arbeitnehmer
führt, ohne dass ihm liquide Mittel
zugeflossen sind.
Die Neuregelung gilt für
Vermögenbeteiligungen, die nach dem 30.
Juni 2021 übertragen werden.
BFH entscheidet über Rentenbesteuerung
Keine Verfassungswidrigkeit wegen
Doppelbesteuerung der
Rentenzahlungen
Der BFH hat in zwei Urteilen weitere
Streitfragen zum Problem der
sogenannten doppelten
Rentenbesteuerung geklärt. Die Richter
haben über die Behandlung von
©Filmfoto / iStock / Getty Images Plus / Getty Images Leistungen aus der freiwilligen
Höherversicherung zur gesetzlichen
Altersrente und Fragen der sogenannten
Öffnungsklausel entschieden. Lesen Sie
hier mehr zu den vielbeachteten Urteilen.
Startschuss für neue Umsatzsteuerregeln im eCommerce steht
bevor
Mehrwertsteuer-Digitalpaket – Start der
zweiten Stufe am 1. Juli 2021
Am 1. Juli 2021 tritt die zweite Stufe des
Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft.
Bereits seit 1. April 2021 können sich
Betroffene für die neuen besonderen
Besteuerungsverfahren anmelden. Die
komplexen Regelungen des Digitalpakets
©Zerbor / iStock / Getty Images Plus erfordern einiges an Vorbereitung in den
Unternehmen.
https://web.inxmail.com/...XH5PWAktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen im April 2021: Kräftige Erholung von 32
Prozent
Steuereinnahmen liegen nur 1,5 Prozent
unter April 2019
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne
Gemeindesteuern) stiegen im April 2021
um 31,9 Prozent gegenüber April 2020.
Hierzu trug ein beträchtliches Plus im
Aufkommen der Steuern vom Umsatz bei.
Die konjunkturellen Auswirkungen der
©Viorika / E+ / Getty Images Corona-Krise belasteten hingegen
weiterhin das Steueraufkommen,
wenngleich eine behutsame Erholung
sichtbar wird.
Deutsches Stabilitätsprogramm 2021: Trotz Corona weiterhin
solide Finanzen
Corona-Hilfen sollen Wachstum
anstoßen
Die Bundesregierung stellt in ihrem
Stabilitätsprogramm 2021 eine weiterhin
solide Finanzlage fest. Kerngrößen sind
der Finanzierungssaldo und die
Schuldenstandsquote. Letztere ist durch
Corona geringer als zur Zeit der
©Zerbor / iStock / Getty Images Plus / Getty Images Finanzkrise 2008. Lesen Sie hier die
Analyse der weiteren Zahlen.
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Neue Regelungen für internationale UnternehmensaktivitätenATAD-Umsetzungsgesetz passiert den
Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai
2021 das sogenannte „ATAD-
Umsetzungsgesetz“, die Modernisierung
der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie,
verabschiedet und zuvor einige
Änderungen gegenüber dem Entwurf der
©Luis Alvarez / DigitalVision / Getty Images Bundesregierung vorgenommen. Leider
wurden dabei die
Verbesserungsvorschläge des DIHK
insbesondere bei Wegzugsfällen nicht
aufgenommen.
EU-Kommission will stärker gegen Briefkastenfirmen vorgehen
Steuergestaltungen sollen mit einer
neuen EU-Richtlinie unterbunden
werden
Die Europäische Kommission hat das Ziel,
Briefkastenfirmen steuerlich zu
reglementieren. Dafür hat sie
entsprechende Arbeiten für eine
vorbereitende Auswirkungsstudie
©Prapass Pulsub / Moment / Getty Images vorgestellt. Hierzu soll bereits im Juni
2021 eine öffentliche Konsultation
eingeleitet und im Anschluss ein
Richtlinienvorschlag vorgelegt werden.
Einigung auf Richtlinientext zum Öffentlichen Country-by-
Country Reporting
Meldepflicht gilt für "Schwarze" und
"Graue" Liste nicht-kooperativer
Länder
Der vorläufige Richtlinientext zur
Einführung einer länderspezifischen
öffentlichen Berichtspflicht in
Steuersachen steht. Damit ist ein
Kompromiss nah am Standpunkt des Rats
©Stadtratte / iStock / Getty Images zum so genannten Public Country-by-
Country Reporting erzielt worden.
Genauere Details lesen Sie hier.EU-Agenda zur "Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert"
vorgestellt
Konkrete Maßnahmen will die EU-
Kommission 2022 präsentieren
Einheitliche Vorschriften für die
Unternehmensbesteuerung in der EU,
eine gerechtere Aufteilung der
Steuerhoheit zwischen den
Mitgliedstaaten, mehr Transparenz über
effektive Steuersätze international tätiger
©Santje09 / iStock / Getty Images Plus Großkonzerne, stärkere Anreize für
Eigenkapital und mehr: Mit ihrer Agenda
"Unternehmensbesteuerung im 21.
Jahrhundert" kündigt die EU-Kommission
umfangreiche Reformen an.
Bürokratieabbau
Statistische Meldepflichten belasten Unternehmen
Praktische Vorschläge zur effizienten
Datenerhebung – auf Initiative des
DIHK
Rund 350 Millionen Euro schwer ist die
Belastung, die deutsche Unternehmen
aufgrund von Statistikmeldepflichten
schultern müssen. Dazu kommen
Ärgernisse wegen des anfallenden
©deimagine / E+ Verwaltungsaufwands. Kammern,
Unternehmen und Statistikämter haben
nun auf Initiative des DIHK praktische
Vereinfachungsvorschläge erarbeitet.
Denn die daraus resultierenden Zahlen
nützen ja wiederum vielen.Sie können auch lesen