Gemeindearchiv Bötzingen erhält Zuwendungen der KEK-Modellprojektförderung

 
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Gemeindearchiv Bötzingen erhält Zuwendungen der KEK-Modellprojektförderung
Nummer 39
Freitag,
25. September 2020

Gemeindearchiv Bötzingen erhält Zuwendungen der KEK-Modellprojektförderung
Bereits im Januar des Jahres hatte das Gemeindearchiv Bötzingen mit ihrem Bestand an historischen gebundenen Un-
terlagen aus der Zeit 1766 bis 1945 einen Antrag für die KEK-Modellprojektförderung gestellt. Im Rahmen der Förderung
werden von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) deutschlandweit ausgewählte
Modellprojekte aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung
der Länder (KLS) unterstützt.

Bötzingen hatte sich mit dem Archiv-Bestand
an ca. 770 Amtsbüchern um eine Förderung
beworben. Historisch besonders interessant
ist dieser Bestand, da sich hierin zahlreiche
Antworten auf Fragen rund um die ehemals
topografisch getrennten Dörfer Bötzingen
und Oberschaffhausen finden lassen, durch
deren jeweilige „Mitte“ die Herrschaftsgren-
ze zwischen Vorderösterreich und Baden
ging und die gleichzeitig auch eine religiöse
Grenze bedeutete. Die damit einhergehen-
den innerdörflichen Besonderheiten haben
die Förderer überzeugt, dass es sich um ei-
nen herausragenden, einzigartigen Bestand
mit herausragender historischer Bedeutung
handelt. Mit Zustellung der endgültigen För-
derzusage, die in der zweiten Augusthälfte
bei der Gemeindeverwaltung einging, darf
sich die Gemeinde über eine Zuwendung in
Höhe von 15.000 € freuen.

Vergangene Woche holte nun die Firma
Schempp Bestandserhaltung, Kornwest-
heim, die z. T. stark beschädigten Archivalien
ab, um sie anschließend in ihren Werkstät-
ten von Schimmel und Staub zu befreien,
in Schadensklassen einzuteilen und in einer
neuen, alterungsbeständigen Schutzver-
packung unterzubringen. Damit sollen die
Unterlagen auch für künftige Generationen
erhalten und für Forschungszwecke zu-
gänglich gemacht werden.
Gemeindearchiv Bötzingen erhält Zuwendungen der KEK-Modellprojektförderung
Freitag, 25. September 2020

  Rathaus geöffnet - Zutritt nur mit Termin!
  Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist der Zutritt ins Rathaus Bötzingen nur nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per Te-
  lefon möglich. Einen Großteil unsere Dienste können wir Ihnen auch ohne persönliche Vorsprache anbieten. Bitte setzen Sie sich hierzu
  mit der für sie zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung. Die jeweils zuständige Sachbearbeitung finden Sie entweder auf der letzten
  Seite des Nachrichtenblattes oder auf der Startseite der Gemeindehomepage (www.boetzingen.de) unter „Aktuelle Informationen zum
  Coronavirus“.

  Die Terminvereinbarung soll dazu dienen, dass die Besucherströme besser gelenkt werden können und sich dadurch keine Warteschlan-
  gen bilden.

  Um die Beschäftigten und die Besucher zu schützen, halten wir an dieser Regelung bis auf weiteres fest.

  Wir danken für Ihr Verständnis!

  Ihre Gemeindeverwaltung Bötzingen

  Aktuelle Übersicht über abgesagte Veranstaltungen in Bötzingen
  Aufgrund der Corona-Pandemie sind folgende Veranstaltungen in Bötzingen abgesagt:
  Sonntag, 11.10.2020                                                   Samstag, 07.11.2020
  Ökumenisches Eintopfessen der Ev. und Kath. Kirchengemeinden          Herbstabschlussübung der Freiwilligen Feuerwehr Bötzingen

  Samstag, 17.10. + Sonntag, 18.10.2020                                 Samstag, 14.11.2020
  Ghospel-Wochenende der Evangelischen Kirchengemeinde                  Königsschießen des Schützenverein Bötzingen

  Freitag, 23.10. – Sonntag, 01.11.2020                                 Montag, 23.11.2020
  Veranstaltungsreihe „Kulturtage“ der Gemeinde Bötzingen               Geschichten bei Wein & Kerzenschein in der Gemeindebücherei
                                                                        des Kunstforum Bötzingen/VBW
  Samstag, 24.10.2020
  Kinderkleidermarkt der Stockbrunnenhexen Bötzingen                    Samstag, 28.11. + Sonntag, 29.11.2020
                                                                        Bötzinger Weihnachtszauber der Vereinsgemeinschaft Bötzingen
  Sonntag, 25.10.2020
  Rock´n Roll-Turnier der Rock´n Roll-Abteilung des Turnvereins         Samstag, 05.12.2020
  Bötzingen                                                             Jahreskonzert des Musikverein Bötzingen           Hinweise:
                                                                                                                      -Veranstaltungen
  Dienstag, 27.10.2020                                                  Donnerstag, 10.12.2020                                im
  Lesetreff in der Gemeindebücherei des Kunstforum Bötzingen/           Konzert mit Daniel Kallauch von der Evan-     B.M.G. Jugendclub
  VBW                                                                   gelischen Kirchengemeinde                       finden bis auf
                                                                                                                           Weiteres
  Donnerstag, 29.10.2020                                                Samstag, 12.12.2020                               nicht statt.
  Adonia-Musical der Evang. Gemeinschaft AB                             Seniorennachmittag der Evangelischen
                                                                        Kirchengemeinde
  Sonntag, 01.11.2020
  Gemeindefilmabend der Gemeinde Bötzingen

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Änderungen der Corona-Verordnung zum 30. September 2020
Die aktuelle Corona-Verordnung tritt am 30. September 2020 außer Kraft. Aufgrund der derzeitigen Infektionslage beschloss das Landeskabi-
nett die Verlängerung der Corona-Verordnung bis zum 30. November 2020 sowie folgende Änderungen:

•Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird bis zum 30. November 2020 verlängert.
•Die Maskenpflicht gilt nun auch für Kundinnen und Kunden in Gaststätten, Restaurants, Bars etc., wenn Sie sich nicht am Platz befinden –
 etwa auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette oder zum Buffet.
•Die Maskenpflicht gilt ferner nun auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen.
•Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht.
•Beim praktischen Fahr-, Boots- oder Flugunterricht sowie bei praktischen Prüfungen gilt nun ebenfalls eine Maskenpflicht.
•Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
•Verantwortliche müssen Besucherinnen und Besucher sowie Kundinnen und Kunden ihrer Einrichtungen bzw. Geschäfte über die Masken-
 pflicht informieren.
•Die Beschreibung der typischen Symptome einer COVID-19 Erkrankung wird an die neuesten Erkenntnisse der Robert Koch-Instituts ange-
 passt.
•Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden bleiben weiterhin untersagt.
•Die §§ 4 bis 8 gelten künftig auch für Boots- und Flugschulen (Hygieneanforderungen, Hygienekonzepte, Datenverarbeitung, Zutritts- und
 Teilnahmeverbot sowie Arbeitsschutz).
•Die Beschränkungen für Veranstaltungen und Betriebsverbote werden unabhängig von der Laufzeit der Verordnung laufend im Hinblick auf
 das aktuelle Infektionsgeschehen überprüft und gegebenenfalls umgehend angepasst.

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Gemeindearchiv Bötzingen erhält Zuwendungen der KEK-Modellprojektförderung
Freitag, 25. September 2020

Corona-Verordnung Einreise Quarantäne und Testung
Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor
der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder
eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise dort ständig abzusondern (Qua-
rantäne). Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Betroffene sind verpflichtet, unverzüglich das örtliche Ordnungsamt (eMail: andreas.jenne@boetzingen.de) zu kontaktieren – unabhängig
von einem Testergebnis!

Für Personen, die über ein negatives Testergebnis verfügen und dieses der Gemeindeverwaltung vorlegen, ist keine Quarantäne notwendig.
Das Testergebnis darf bei der Einreise in die BRD nicht älter als 48 Stunden sein.

Alle aktuell als Risikogebiet eingestuften Länder finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de

                                                                          Neuer Fußgängerüberweg in der Bergstraße
                                                                          Im Zuge der Sanierung der Bergstraße wurde nun ein weiterer Fuß-
                                                                          gängerüberweg in der Bergstraße in Höhe der Ausfahrt Kirchweg
                                                                          eingerichtet. Der Überweg soll insbesondere den Fußgängern aus
                                                                          dem Oberdorf eine sichere Überquerung der Bergstraße ermög-
                                                                          lichen. Aber auch für die Schulkinder soll dadurch der Schulweg
                                                                          künftig sicherer werden.

                                                                          Der Überweg wurde seit Jahren von Anwohnern der Bergstraße
                                                                          und der Gemeindeverwaltung bei der Verkehrsbehörde des Land-
                                                                          kreises gefordert. Auch der im Jahre 2013 vom Gemeinderat auf-
                                                                          gestellte Maßnahmenkatalog zur Verkehrssicherheit in Bötzingen
                                                                          beinhaltete diese Forderung.

  Lena Dold neue Kinder- und Jugendreferentin
  Frau Lena Dold hat zum 16. September 2020 ihre Tä-
  tigkeit als neue Kinder- und Jugendreferentin aufge-
  nommen. Frau Dold verfügt über ein abgeschlossenes
  Studium der Sozialen Arbeit und tritt bei der Gemein-
  de Bötzingen die Nachfolge von Frau Nora Schulz an.

  Frau Lena Dold ist im Rathaus im Zimmer 0.05 unter
  der Telefon-Nr. 9310-21 oder der
  Handy-Nr.: 0151/18016523 sowie per Mail
  jugendreferat@boetzingen.de erreichbar.

  Melanie Braune neue Schulsozialarbeiterin an
  der Wilhelm-August-Lay Schule
  Als Nachfolgerin von Herrn Thomas Fuß hat Frau
  Melanie Braune zum neuen Schuljahr ihre Tätigkeit als
  Schulsozialarbeiterin mit einer 50% Stelle an der Wil-
  helm-August-Lay Schule aufgenommen.

  Frau Braune ist unter der Telefon-Nr. 6083-69 oder
  der Handy-Nr.: 0178/4787670 sowie per Mail
  schulsozialarbeit@boetzingen.de erreichbar.

  Bürgermeister Dieter Schneckenburger hieß die bei-
  den neuen Mitarbeiterinnen herzlich willkommen
  und wünschte ihnen einen guten Start und viel Freu-
  de bei ihrer neuen Aufgabe.

                                                                      3
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                DIE JUBILARE
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                                                                        Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

                                                                                 Satzung für die Benutzung der
                IN DER GEMEINDE                                              Kindertageseinrichtungen in Bötzingen
Im Monat Oktober2020 können nachstehende Bürgerinnen und
Bürger ihren Geburtstag feiern:                                         Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
                                                                        Verbindung mit den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengeset-
09.10.      Frau Waltraud Schönberger,                                  zes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung
            Nachtwaidstraße 5                       85 Jahre            am 22. September 2020 folgende Satzung beschlossen:

09.10.      Herr Hans-Jörg Jakoby,                                      § 1 Rechtsgrundlagen, Träger
            Kirchweg 4                              80 Jahre            Für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bötzingen
                                                                        sind die gesetzlichen Bestimmungen mit den dazu erlassenen Richt-
11.10.      Frau Annemarie Schmidt,                                     linien und diese Satzung maßgebend. Die Gemeinde Bötzingen ist
            Handwerksgasse 29                       80 Jahre            Träger folgender Einrichtungen, für die diese Satzung gilt:
                                                                              Kinderkrippe Gänseblümchen
13.10.      Herr Peter Föhrenbach,                                            (bisher „gemeindeeigene Kinderkrippe“)
            Hauptstraße 42                          70 Jahre                  Kindertagesstätte (Kita) Pusteblume
                                                                              (bisher „Gemeindekindergarten im Ried“)
16.10.      Herr Wolfgang Pohl,
            Hauptstraße 20                          70 Jahre            § 2 Aufgaben der Kindertageseinrichtungen
                                                                        Die Kindertageseinrichtung hat die Aufgabe die Erziehung und Bil-
23.10.      Frau Ursula Schulz,                                         dung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen.
            Laireweg 4                              80 Jahre            Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die körperli-
                                                                        che, geistige und seelische Entwicklung des Kindes zu einer eigen-
30.10.      Frau Roswitha Kalich-Neff,                                  verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
            Lessingstraße 1                         70 Jahre
                                                                        Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags orientieren sich
Wir gratulieren unseren Jubilaren, auch denen, die nicht veröf-         die Mitarbeiter/innen an den durch Aus- und Fortbildung vermittel-
fentlicht werden wollen, im Namen der ganzen Gemeinde und               ten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Kleinkindpsychologie und
wünschen für die Zukunft alles Gute.                                    -pädagogik, am Orientierungsplan Baden-Württemberg, sowie an
                                                                        ihren Erfahrungen aus der praktischen Arbeit.

                                                                        Die Kinder lernen dort frühzeitig den gruppenbezogenen Umgang
 Altersjubilare und Ehejubiläen                                         miteinander und werden zu partnerschaftlichem Verhalten ange-
 Seit Mitte März 2020 sind die Besuche des Bürgermeisters bei Al-       leitet. Die Erziehung in der Einrichtung nimmt auf die durch die
 tersjubilaren und Ehejubilaren aufgrund der Corona-Pandemie            Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltan-
 ausgesetzt. Die Glückwunschschreiben, Urkunden und Präsente            schaulichen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht.
 der Gemeinde, der Landrätin und des Ministerpräsidenten wer-           Die Gemeinde Bötzingen betreibt die Kinderbetreuungseinrichtun-
 den per Post übermittelt. Wir bedauern sehr, dass diese Besuche        gen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffent-
 nicht mehr durchgeführt werden konnten.                                liche Einrichtung. Für die Benutzung wird eine Gebühr (§ 7 Elternbei-
                                                                        trag) erhoben.
 Diese Regelung müssen wir leider bis auf Weiteres beibehalten,
 da die Corona-Infektionszahlen landesweit wieder ansteigen. Da         § 3 Aufnahme
 uns die Gesundheit unserer Jubilare sehr am Herzen liegt, bitten       1. In der Kinderkrippe Gänseblümchen werden Kinder im Alter
 wir um Verständnis für diese Regelung.                                      von 1 – 3 Jahren aufgenommen.

                                                                        2.   In der Kindertagesstätte Pusteblume werden Kinder im Alter
                                                                             von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen. In

                AMTLICHE                                                     altersgemischte Gruppen können entsprechend der Betriebser-
                                                                             laubnis auch jüngere Kinder aufgenommen werden.
                                                                             Kinder, die vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wor-
                BEKANNTMACHUNGEN                                             den sind, sollen, soweit möglich, eine Grundschulförderklasse
                                                                             besuchen. Der weitere Besuch eines vom Schulbesuch zurück-
                                                                             gestellten Kindes bedarf einer neuen Vereinbarung der Eltern /
Gemeinsame Satzung für Kinderkrippe und                                      Personensorgeberechtigten mit dem Träger.
                                                                             In der Kleinkindbetreuung können Kinder im Alter von 1 – 3
Gemeindekindergarten                                                         Jahren aufgenommen werden, soweit das notwendige Fach-
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. September 2020 die              personal und Plätze entsprechend der Betriebserlaubnis vor-
nachfolgende gemeinsame Satzung für die Kinderkrippe und den                 handen sind.
Gemeindekindergarten beschlossen.                                       3.   Kinder aus anderen Gemeinden dürfen nur aufgenommen wer-
                                                                             den, wenn dadurch Kinder aus der eigenen Gemeinde nicht
Im Rahmen dieser Neufassung der Satzung erfolgt eine leichte Ge-             zurückstehen müssen.
bührenerhöhung entsprechend dem Vorschlag der Kommunalen
Landesverbände und der Vertreter der Kirchen. Die neue Satzung          4.   Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf (Erkrankung
einschließlich der Gebührenerhöhung tritt am 1.11.2020 in Kraft.             oder Behinderung), können nur aufgenommen werden, wenn
                                                                             ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden
Durch diese Satzung erhalten die beiden Einrichtungen auch einen             kann und entsprechende Rahmenbedingungen (Gruppengrö-
leicht geänderten Namen.                                                     ße, Integrationshilfe, heilpädagogische Angebote) vorhanden
                                                                             sind. Soweit eine Integrationshilfe erforderlich ist, sind Perso-
                                                                             nensorgeberechtigte zur Mitarbeit verpflichtet.
                                                                    4
Gemeindearchiv Bötzingen erhält Zuwendungen der KEK-Modellprojektförderung
Freitag, 25. September 2020

5.   Jedes Kind muss vor der Aufnahme in den Kindergarten ärzt-             Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten bzw. Vormittagsgruppe
     lich untersucht werden. Vor Beginn der Betreuung muss der              der Kleinkindbetreuung / Kinderkrippe:
     Einrichtungsleitung die Bescheinigung über die ärztliche Un-                                Montag - Freitag von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr
     tersuchung und ärztliche Impfberatung sowie ein Impfnach-              Ganztagesbetreuung: Montag - Freitag von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
     weis bzw. ärztliches Zeugnis über nach dem Infektionsschutz-           Nachmittagsgruppe
     gesetz (ISfG) vorgeschriebene Impfungen (z.B. gegen Masern)            Kinderkrippe:        Montag - Freitag von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
     vorgelegt werden. Es wird empfohlen, von den nach § 26 So-
     zialgesetzbuch (SGB) V vorgesehenen kostenlosen Vorsorgeun-            Veränderungen werden jeweils nach Anhörung des Elternbeirats
     tersuchung für Kinder von Versicherten Gebrauch zu machen.             rechtzeitig bekannt gegeben.
     Maßgeblich für die Aufnahme ist, je nach Lebensalter des Kin-
     des zum Zeitpunkt der Aufnahme, die letzte Untersuchung (U1            5.   Es wird gebeten, die Kinder möglichst bis spätestens 9.00 Uhr,
     bis U9).                                                                    jedoch keinesfalls vor der Öffnung der Einrichtung zu bringen
                                                                                 und pünktlich abzuholen. Werden Kinder wiederholt verspätet
6.   Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Gemeindever-                   abgeholt, kann die Mehrarbeit der diensthabenden Betreu-
     waltung entsprechend den festgelegten Aufnahmekriterien.                    ungskraft in Rechnung gestellt werden.
     Die Aufnahme des Kindes erfolgt durch schriftliche Zusage sei-
     tens der Gemeinde nach Unterzeichnung des Anmeldebogens.                    Für Kinder in der Eingewöhnungszeit können besondere Ab-
     Die Anmeldung muss mindestens 6 Monate vor dem beantrag-                    sprachen getroffen werden. Diese Vereinbarungen unterliegen
     ten Aufnahmedatum erfolgen.                                                 dem Eingewöhnungskonzept der jeweiligen Einrichtung. Der
                                                                                 Besuch der Kindertageseinrichtung regelt sich nach der bei der
7.   Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ist der Wechsel der Be-              An- bzw. Ummeldung vereinbarten Betreuungsform und – zeit.
     treuungsform innerhalb der Einrichtung möglich, sofern die                  Eine Betreuung außerhalb dieser Zeit ist durch das Personal
     entsprechende Platzkapazität in der gewünschten Betreuungs-                 nicht gewährleistet.
     form gegeben ist. Der Wechsel der Betreuungsform ist mindes-
     tens vier Wochen vorher bei der Gemeindeverwaltung zu be-              § 6 Ferien und Schließung der Kindertagesstätte aus besonde-
     antragen. Ein Anspruch auf einen Wechsel der Betreuungsform            rem Anlass
     besteht nicht.                                                         1. Die Ferienzeiten werden nach Anhörung des Elternbeirats je-
                                                                                 weils für ein Jahr festgesetzt und bekannt gegeben.
§ 4 Abmeldung/Kündigung
1. Die Personensorgeberechtigten können das Betreuungsver-                  2.   Der Träger kann die Einrichtung aus betrieblichen oder anderen
     hältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündi-                  besonderen Gründen (z.B. Krankheit, Fachkräfteausfall, Infek-
     gen. Die schriftliche Kündigung muss fristgerecht bei der Ge-               tionsschutz, behördliche Anordnungen und Vorschriften, Fort-
     meindeverwaltung eingehen. Wird die Kündigungsfrist nicht                   bildungsverpflichtungen) schließen oder Änderungen bei den
     eingehalten, ist die Benutzungsgebühr auch noch für den Fol-                Öffnungszeiten vornehmen. Die Personensorgeberechtigten
     gemonat zu bezahlen.                                                        werden hiervon rechtzeitig unterrichtet.

2.   Wenn ein Kind eingeschult wird, die Kindertagesstätte aber             § 7 Benutzungsgebühr (Elternbeitrag)
     auch noch im Einschulungsmonat (i.d.R. September) besuchen             1. Für den Besuch der Kindertageseinrichtung wird eine Benut-
     soll, ist dies möglich, wenn die Eltern/Personensorgeberechtig-             zungsgebühr (Elternbeitrag) erhoben. Der Elternbeitrag stellt
     ten das Kind bis zum vorangehenden 31.05. verbindlich dafür                 eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrich-
     anmelden. Der Elternbeitrag ist dann wie folgt zu bezahlen:                 tung dar. Er ist deshalb auch während der Ferien, den Schließta-
     • bis zum 14. eines Monats der halbe Beitrag                                gen, bei vorübergehender Schließung aus besonderem Anlass,
     • ab dem 15. eines Monats der volle Beitrag.                                bei Fehlen des Kindes (Kuraufenthalt, Krankheit, Urlaub) und bis
                                                                                 zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen.
3.   Der Träger kann das Betreuungsverhältnis ordentlich mit einer               Der Elternbeitrag ist von den Personensorgeberechtigten jeweils
     Frist von 4 Wochen zum Monatsende unter Angabe des Grun-                    in der festgesetzten Höhe von Beginn des Monats zu entrichten,
     des schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können insbeson-                 in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Bei Auf-
     dere sein:                                                                  nahme in die Betreuungseinrichtung ab dem 15. eines Monats
     • das unentschuldigte Fehlen des Kindes über einen zusammen-                ist für diesen ein anteiliger Elternbeitrag in Höhe von 50 % zu
       hängenden Zeitraum von vier Wochen                                        entrichten.
     • das wiederholte Nichtbeachten der in der Satzung aufge-
       führten Pflichten der Eltern/Personensorgeberechtigen trotz          2.   Der Elternbeitrag ist jeweils zum 15. eines Monats fällig und an
       schriftlicher Abmahnung (z. B. wiederholte Verstöße gegen                 die Gemeindekasse zu entrichten.
       § 5 Ziffer 5).                                                       3.   Die monatliche Gebühr (11 Beitragsmonate pro Jahr, August
     • ein aufgelaufener Zahlungsrückstand des Elternbeitrages (Ge-              beitragsfreier Monat) beträgt:
       bühr) trotz Mahnung für zwei aufeinanderfolgende Monate
     • nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwi-            Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder über 3
       schen Eltern / Personensorgeberechtigten und der Tagesein-           Jahre:
       richtung über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind           für das Kind aus einer Familie mit einem Kind:           137,00 €
       angemessene Förderung in der Tageseinrichtung trotz eines            für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
       vom Träger anberaumten Einigungsgesprächs                            unter 18 Jahren:                                         105,00 €
                                                                            für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
§ 5 Besuch der Einrichtung – Öffnungszeiten                                 unter 18 Jahren:                                          70,00 €
1. Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit Ende der Som-                 für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern
     merferien der Einrichtung.                                             unter 18 Jahren:                                          23,00 €
2.   Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Einrichtung re-
     gelmäßig besucht werden.                                               Ganztagesbetreuung für Kinder über 3 Jahre:
                                                                            für das Kind aus einer Familie mit einem Kind:              250,00 €
3.   Fehlt ein Kind länger als 3 Tage, ist die Gruppen- oder Einrich-       für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
     tungsleitung zu benachrichtigen.                                       unter 18 Jahren:                                            190,00 €
                                                                            für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
4.   Die Kindertagesstätte ist regelmäßig, mit Ausnahme der gesetz-         unter 18 Jahren:                                            127,00 €
     lichen Feiertage und der Ferien, sowie den pädagogischen Pla-          für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern
     nungs- Inventur-, Reinigungs- und Schließtagen geöffnet:               unter 18 Jahren:                                             43,00 €

                                                                        5
Gemeindearchiv Bötzingen erhält Zuwendungen der KEK-Modellprojektförderung
Freitag, 25. September 2020

Kleinkindbetreuung unter 3 Jahre vormittags / verlängerte Öff-                  • während des Aufenthalts in der Einrichtung,
nungszeiten:                                                                    • während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind:           332,00 €                 Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste, etc.).
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
unter 18 Jahren:                                         252,00 €          2.   Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung ein-
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern                                 treten, sind der Leitung der Einrichtung unverzüglich zu mel-
unter 18 Jahren:                                         168,00 €               den.
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern
unter 18 Jahren:                                         104,00 €          3.   Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der
                                                                                Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes
Kleinkindbetreuung unter 3 Jahre ganztags:                                      wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für mitge-
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind:              468,00 €            brachte Spielsachen, Fahrräder usw.. Es wird empfohlen die per-
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern                                 sönlichen Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kenn-
unter 18 Jahren:                                            351,00 €            zeichnen.
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
unter 18 Jahren:                                            264,00 €       4.   Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern                        Umständen die Eltern / Personensorgeberechtigten. Es wird
unter 18 Jahren:                                            158,00 €            deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzu-
                                                                                schließen.
Kleinkindbetreuung unter 3 Jahre nachmittags:
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind:              138,00 €       § 9 Regelung in Krankheitsfällen
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern                            1. Bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen,
unter 18 Jahren:                                            104,00 €            bei Kopflausbefall, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern                                 Fieber sind die Kinder zuhause zu behalten.
unter 18 Jahren:                                             73,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern                   2.   Bei Auftreten einer Krankheitserscheinung während des Be-
unter 18 Jahren:                                             40,00 €            suchs der Einrichtung werden die Eltern /Personensorgebe-
                                                                                rechtigten informiert. Diese haben ihr Kind umgehend aus der
Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen               Tageseinrichtung abzuholen.
und mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
                                                                           3.   Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere bei solchen
In der Gebühr für die Kleinkindbetreuung für die Vormittags- und                mit Meldepflicht und Besuchsverbot, ist das Infektionsschutz-
Ganztagsbetreuung sind die Kosten für das Mittagessen in Höhe von               gesetz (IfSG) maßgebend. Dies gilt auch bei der Wiederaufnah-
monatlich pauschal 75 € enthalten.                                              me des Kindes in die Einrichtung nach Krankheit. Über diese
Das warme Mittagessen für Kinder, die die Kinderkrippe Gänse-                   Regelung des IfSG sind die Eltern/Personensorgeberechtigte zu
blümchen besuchen, wird täglich vor Ort zubereitet.                             belehren. Die Belehrung erfolgt durch die Kenntnisnahme des
                                                                                Merkblattes im Aufnahmegespräch.
Das warme Mittagessen für Kinder, die die Kindertagesstätte Pus-
teblume besuchen, wird durch einen Caterer geliefert. Kinder, die          4.   Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an
die Einrichtungen ganztags besuchen, sollen am Cateringservice                  einer ansteckenden Krankheit nach dem Infektionsschutzge-
teilnehmen und sich hierfür anmelden. Kinder mit der Betreuungs-                setz (z.B. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken,
form verlängerte Öffnungszeiten können sich für die Teilnahme am                Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht,
Cateringservice anmelden.                                                       übertragbare Erkrankung der Augen, Haut oder Darm) muss der
Zusätzlich zur Benutzungsgebühr wird bei Anmeldung für die Teil-                Leitung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem
nahme am Cateringservice eine monatliche Pauschale für das Mit-                 der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Einrichtung ist
tagessen in Höhe von 75,00 € erhoben.                                           in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. Bevor das Kind nach einer
                                                                                ansteckenden Krankheit –auch in der Familie- die Einrichtung
Einzelne Fehltage haben keine Auswirkung auf die erhobenen Es-                  wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheini-
sensgebühren.                                                                   gung vorzulegen.

Die Anmeldung für die Teilnahme am Cateringservice/Mittagessen             5.   In besonderen Fällen, insbesondere bei chronisch kranken Kin-
ist nur für volle Monate, eine Abmeldung des Mittagessens ist nur               der, können ärztlich verordnete Medikamente, die eine Einnah-
wochenweise (Montag – Freitag) möglich.                                         me in der Einrichtung während der Betreuungszeit notwendig
Bei rechtzeitiger vorheriger Abmeldung des Essens für eine volle                machen, vom pädagogischen Personal verabreicht werden.
Kalenderwoche, z.B. bei krankheitsbedingter oder entschuldigter                 Dies erfolgt jedoch nur, wenn eine ärztliche Anleitung vorliegt
Abwesenheit, wird die Essenspauschale auf Antrag um 17,50 € pro                 und nach schriftlicher Vereinbarung mit den Personensorgebe-
abgemeldeter Woche ermäßigt. Die Rückerstattung der anteiligen                  rechtigten.
Pauschale erfolgt vierteljährlich.
                                                                           6.   Chronische Krankheiten, wie Allergien, Aids, Hepatitis, Diabetes
Eine Änderung der Gebühr bleibt vorbehalten.                                    und dergleichen, die einen besonderen Umgang bzw. Aufmerk-
                                                                                samkeit benötigen, sind der Leitung vor Aufnahme, bzw. bei
4.   Bei Abmeldung eines Kindes ist der Elternbeitrag bis zum Ende              Auftreten der Erkrankung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
     des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde.
     (vgl. auch § 4 Nr. 2)                                                 § 10 Aufsicht
                                                                           1. Während der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung sind
5.   Eltern, denen es nicht möglich ist die Gebühr zu entrichten,               grundsätzlich die pädagogisch tätigen Mitarbeiter für die ihnen
     können sich beim Bürgermeisteramt über die Möglichkeit                     anvertrauten Kinder verantwortlich.
     der vollständigen oder teilweisen Übernahme durch das Ju-
     gendamt/Sozialamt informieren.                                        2.   Die Personensorgeberechtigten übergeben die Kinder zu Be-
                                                                                ginn der Betreuungszeit den pädagogischen Fachkräften und
§ 8 Versicherung                                                                holen sie nach Beendigung der Betreuungszeit beim Betreu-
1. Die Kinder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen                           ungspersonal in der Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht
     (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII) gegen Unfall versichert                       des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder auf dem
     • auf dem direkten Weg von der und zur Einrichtung,                        Grundstück der Einrichtung und endet mit der Übernahme der

                                                                       6
Gemeindearchiv Bötzingen erhält Zuwendungen der KEK-Modellprojektförderung
Freitag, 25. September 2020

     Kinder durch die Personensorgeberechtigten oder abholbe-                Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die
     rechtigte Personen beim Verlassen des Grundstücks. Auf dem              Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
     Weg zur Einrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Auf-              die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
     sichtspflicht allein den Personensorgeberechtigten.                     oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

3.   Sollen Kinder den Heimweg alleine bewältigen, bedarf es zuvor           Bötzingen, den 23. September 2020
     einer schriftlichen Erklärung der Personensorgeberechtigten
     gegenüber der Einrichtungsleitung. Die Sorgeberechtigten er-            Schneckenburger
     klären bei der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schrift-          Bürgermeister
     lich, wer außer ihnen noch zur Abholung des Kindes berechtigt
     ist. Diese Erklärung kann widerrufen werden. Es besteht keine
     Verpflichtung die Kinder durch das Betreuungspersonal nach              Geschwindigkeitsmessungen
     Hause zu bringen.
                                                                             Folgende Geschwindigkeitsmessungen wurde vom Landkreis
4.   Bei Verweilen der Kinder auf dem Grundstück der Kindertages-            durchgeführt:
     einrichtung außerhalb der Öffnungszeiten und auf dem Weg
     zur Einrichtung, sowie auf dem Heimweg obliegt die Pflicht              Datum:                              18.08.2020
     zur Aufsicht allein den Personensorgeberechtigten. Dem „ord-            Zul. Höchstgeschwindigkeit:         40
     nungsgemäßen“ Übergang von dem einen in den anderen                     Messpunkt:                          Bergstraße
     Aufsichtspflichtbereich ist jeweils besondere Aufmerksamkeit            Einsatzzeit:                        6.00 – 10.35 Uhr
     zuzuwenden.                                                             Gemessene Fahrzeuge:                845
                                                                             Beanstandungen:                     65
§ 11 Elternarbeit                                                            Höchstgeschwindigkeit:              58
1. Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbei-
    rat an der Arbeit der Kindertageseinrichtung beteiligt.                  Datum:                              21.08.2020
                                                                             Zul. Höchstgeschwindigkeit:         40
2.   Damit die Personensorgeberechtigten bei plötzlicher Krankheit           Messpunkt:                          Bergstraße
     des Kindes oder bei Notfällen erreichbar sind, müssen der Lei-          Einsatzzeit:                        8.03 – 10.45 Uhr
     tung Änderungen in der Personensorge, der Anschrift und der             Gemessene Fahrzeuge:                400
     privaten sowie geschäftlichen Erreichbarkeit unverzüglich mit-          Beanstandungen:                     9
     geteilt werden. Die Personensorgeberechtigten sind zum Wohle            Höchstgeschwindigkeit:              57
     des Kindes verpflichtet mit der Einrichtung vertrauensvoll zu-
     sammenzuarbeiten.                                                       Datum:                              31.08.2020
                                                                             Zul. Höchstgeschwindigkeit:         30
                                                                             Messpunkt:                          Bahnhofstraße
§ 12 Datenschutz                                                             Einsatzzeit:                        17.26 – 19.00 Uhr
1. Personenbezogene Angaben, die im Zusammenhang mit der                     Gemessene Fahrzeuge:                128
     Erziehung, Bildung und Betreuung eines Kindes in der Einrich-           Beanstandungen:                     28
     tung erhoben oder verwendet werden, unterliegen den Bestim-             Höchstgeschwindigkeit:              49
     mungen des Datenschutzes. Die personenbezogenen Daten
     werden nach der Datenschutzgrundverordnung gespeichert
     und verarbeitet. Die Betroffenenrechte werden im Rahmen der
     Datenschutzhinweise auf der Homepage der Gemeinde Bötzin-
     gen www.boetzingen.de veröffentlicht.
                                                                                           DAS RATHAUS
2.   Eine Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb
     der Einrichtung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Über-
     mittlungsbefugnis oder eine schriftliche und zweckbestimmte
                                                                                           INFORMIERT
     Einwilligungserklärung der Personensorgeberechtigten vor-
     liegt.
                                                                               Vermietung einer gemeindeeigenen Woh-
3.   Die Erfassung von Daten zur Erstellung der Bildungs- und Ent-             nung im Dachgeschoß der Grundschule
     wicklungsdokumentation setzt die schriftliche Einwilligung der            Die Gemeinde bietet im Dachgeschoß der Grundschule eine
     Personensorgeberechtigten voraus.                                         Zweizimmerwohnung mit ca. 64 qm zur Miete an. Interessenten
                                                                               können sich bis zum 02.10.2020 im Rathaus bei Herrn Bodynek,
4.   Eine Veröffentlichung von Fotos des Kindes in Druckmedien                 Tel. 9310-27, melden.
     und/oder im Internet erfolgt vorbehaltlich der schriftlichen Ein-
     willigung durch die Personensorgeberechtigten.

§ 13 Inkrafttreten                                                           Wasserzählerablesung
Diese Satzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft.                                 Leider haben noch nicht alle Kunden der Wasserversorgung den
Gleichzeitig treten die Satzung der Gemeinde Bötzingen über                  Zählerstand der Gemeinde Bötzingen gemeldet.
die Inanspruchnahme der gemeindeeigenen Kinderkrippe vom
27.06.1990, zuletzt geändert am 25.09.2019 und die Satzung der Ge-           Die Kunden, die den Zählerstand bis zum 30.09.2020 nicht
meinde Bötzingen für den Gemeindekindergarten vom 06.07.1993,                melden, müssen davon ausgehen, dass der voraussichtliche
zuletzt geändert am 25.09.2019, außer Kraft.                                 Zählerstand entsprechend der Wasserversorgungssatzung (Ge-
                                                                             wichtungsparameter) aufgrund der vorausgegangenen Ver-
Hinweis:                                                                     brauchsgewohnheiten geschätzt wird.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund                   Bei Fragen rund um die Ablesung Ihres Wasserzählers steht Ihnen
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4                    Frau Richter unter der Telefonnummer 07663/ 9310-32, E-Mail
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei-           ingrid.richter@boetzingen.de gerne zur Verfügung.
nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der

                                                                         7
Freitag, 25. September 2020

                                                                                      Veranstaltungen, Infos & Berichte
                  PINNWAND
             Bläserjugend Bötzingen e.V.
                                                                                      für Kinder und Jugendliche
                                                                                      Schnuppertraining der „Happy Feet“
             Habt du Lust gemeinsam mit gleichaltrigen zu Musizieren oder             des RRC Bötzingen für alle Kids ab 6 Jahren
             wolltest schon immer einmal ein Instrument erlernen? Dann bist           Du bist in der Grundschule oder wirst eingeschult? 
             du bei uns genau richtig.
                                                                                      Du hast einfach Spaß an Musik und Bewegung?          
             Wir, die Bläserjugend Bötzingen, freuen uns über jedes neue
             Gesicht. Denn gemeinsames Musizieren macht Spaß und auch                 Du kannst Dir vorstellen mal was Neues auszuprobieren?         
             gemeinsame Aktivitäten stehen immer wieder auf unserem Plan!
                                                                                      Dann bist Du bei uns genau richtig!
             Na, Lust bekommen? Dann komm doch mal bei einer Probe vor-
             bei und mach dir dein eigenes Bild!                                      Komm zu unserem Rock ‚n‘ Roll Schnuppertraining am Freitag,
                                                                                      den 02. Oktober 2020, ab 17:00 Uhr in der Halle 3 der Adam-Trei-
             Für weitere Informationen kannst du dich einfach bei Katharina           ber-Sporthalle.
             Dier unter blaeserjugend-boetzingen@web.de melden!

                                                                                          Gemeinde Umkirch
                           BÖTZINGER                                                      Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachange-

                           AUSBILDUNGSBÖRSE                                               stellten, Fachrichtung Landes- und
                                                                                          Kommunalverwaltung (m, w, d)
                                                                                          Die Gemeindeverwaltung Umkirch bietet zum 01.09.2021 einen
                                                                                          Ausbildungsplatz für den Beruf der/des Verwaltungsfachange-
                                                                                          stellten, Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung, an. Sie
                                                                                          werden Ihre 3-jährige Ausbildung bei der Gemeindeverwaltung
                                                                                          Umkirch, den Blockunterricht an der Walter-Eucken-Berufsschule
                                                                                          in Freiburg und den Abschlusslehrgang an der Bezirksschule Frei-
                                                                                          burg absolvieren.

                                                                                          Wir suchen junge, verantwortungsbewusste Menschen, die Inte-
                                                                                          resse an den Aufgaben der Kommunalverwaltung haben und bei
                                                                                          einem dienstleistungsorientierten Arbeitgeber ausgebildet wer-
                                                                                          den möchten. Sie verfügen mindestens über einen guten mitt-
                                                                                          leren Bildungsabschluss und haben Spaß und Interesse an der
                                                                                          Arbeit mit dem Computer, anderen modernen Kommunikations-
                                                                                          mitteln und an der Anwendung von Rechtsvorschriften. Zuver-
                                                                                          lässigkeit, Lernbereitschaft und Teamfähigkeit setzen wir voraus.

                                                                                          Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche
                                                                                          Ausbildung in einer kommunalen Behörde. Unsere qualifizierten
                                                                                          Ausbildungsbeauftragten begleiten Sie während der gesamten
                                                                                          Ausbildung und werden Sie dabei unterstützen, sich fachlich und
                                                                                          persönlich weiter zu entwickeln. Durch eine Ausbildung bei der
                                                                                          Gemeindeverwaltung Umkirch lernen Sie selbständig und ver-
                                                                                          antwortungsbewusst zu arbeiten. Schwerbehinderte Menschen
                                                                                          werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

                                                                                          Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie bitte Ihre aus-
                                                                                          sagefähige Bewerbung bis Freitag, 23.10.2020, an die Gemein-
                                                                                          deverwaltung Umkirch, Vinzenz- Kremp- Weg 1, 79224 Umkirch.
                                                                                          Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch per Mail entgegen
                                                                                          gemeinde@umkirch.de.

                                                                                          Sie haben noch Fragen? Herr Marcus Wieland, unser Hauptamts-
                                                                                          leiter und Ausbilder, gibt Ihnen gerne Auskunft! Telefon:
                                                                                          07665/505-11, Email: m.wieland@umkirch.de
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           IMPRESSUM

           Herausgeber: Bürgermeisteramt, Hauptstraße 11, 79268 Bötzingen.
           Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Schneckenburger oder Stellvertreter.
           Für den Anzeigenteil/Druck:
           Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Messkircher Str. 45,78333 Stockach, Tel. 07771/93 17-11, Fax: 07771/93 17-40.
           E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de | Homepage: www.primo-stockach.de

                                                                                  8
Freitag, 25. September 2020

                                                                                                 WILHELM-AUGUST-LAY-
                                                                                                 SCHULE INFORMIERT
                                                                          Wiederöffnung der Mensa ab 28. September
                                                                          Unter Einhaltung von klaren Abstands- und Hygieneregeln öffnet
                                                                          die Mensa der WAL-Schule am Montag, 28. September 2020. Die
                                                                          Ausgabe der Essen erfolgt ausschließlich nach Online-Vorbestellung
                                                                          bei der Firma Zahner. Die Frist für die Vorbestellung verlängert sich
                                                                          auf zwei Tage. Das bedeutet konkret: Für ein Essen am Montag muss
                                                                          spätestens am Donnerstag bestellt werden, für ein Essen am Diens-
                                                                          tag spätestens am Freitag, für ein Essen am Mittwoch spätestens am
                                                                          Montag, usw.

                                                                          Die Anzahl der Sitzplätze an den Tischen wird auf vier reduziert. An
                                                                          einem Tisch sitzen Schülerinnen und Schüler ausschließlich einer
                                                                          Jahrgangsstufe. Dafür werden die Tische entsprechend gekenn-
                                                                          zeichnet. Für den Ein- und Ausgang gibt es ein markiertes Einbahn-
                                                                          system. Im gesamten Mensabereich besteht Maskenpflicht. Die
                                                                          Maske kann erst abgenommen werden, wenn die Schülerinnen und
                                                                          Schüler am Tisch sitzen.

                 VOLKSBILDUNGSWERK                                        Erste Elternabende im neuen Schuljahr 2020/21
                 BÖTZINGEN                                                Aufgrund der bekannten Bedingungen müssen die Elternabende in
                                                                          diesem Schuljahr neu organisiert werden. Es gibt nun jeweils einen
                                                                          Abendtermin für eine Jahrgangsstufe. Die Elternabende der Jahr-
                                                                          gangsstufe werden dann klassenweise in größeren Räumen stattfin-
Semesterbeginn verschiebt sich                                            den – in den Klassenzimmern kann das Abstandsgebot nicht einge-
Liebe Teilnehmer*innen des Volksbildungswerks,                            halten werden. Folgende Klassenstufen stehen noch an:
bei uns ist der Wurm drin!
                                                                          Montag, 28. September:       Klassen der 10. Jahrgangsstufe
-      Durch die Elternabende der Jahrgangsstufen 1-10 können alle        Dienstag, 29. September:     Klassen der 7. Jahrgangsstufe
       Kurse die in den Räumlichkeiten der WAL-Schule Bötzingen           Mittwoch, 30. September:     Klassen der 8. Jahrgangsstufe
       stattfinden, erst ab 05.10.2020 starten.                           Donnerstag, 01. Oktober:     Klassen der 9. Jahrgangsstufe
-      Eine technische Störung verhinderte die Weiterleitung Ihrer
       Anmeldung von der Homepage. Die Störung wurde behoben,             Montag, 05. Oktober:         Klassen der 4. Jahrgangsstufe
       die ca. 50 aufgelaufen Anmeldungen werden gerade bearbei-          Dienstag, 06. Oktober:       Klassen der 3. Jahrgangsstufe
       tet. Bitte haben Sie Verständnis, dass momentan keine Aus-         Mittwoch, 07. Oktober:       Klassen der 2. Jahrgangsstufe
       kunft gegeben werden kann, ob in einem Kurs noch Plätze frei       Donnerstag, 08. Oktober:     Klassen der 1. Jahrgangsstufe
       sind.
-      Aufgrund der Corona-Hygieneanforderungen und der stei-             Alle Elternabende beginnen um 19 Uhr und dauern bis 20.30 Uhr.
       genden Infektionszahlen müssen wir die Teilnehmerzahlen in         Die genaue Raumbelegung wird den Eltern über den WAL-Planer der
       Sportkursen reduzieren. Einige Kurse können nur 14-tägig in        Kinder mitgeteilt.
       kleinerer Gruppe stattfinden oder müssen abgesagt werden.
-      Raumwechsel und Kursabsagen würzen das Durcheinander.
                                                                          Ferienkalender 2020/21 der WAL-Schule
Wir bedauern dies sehr!
                                                                          Bitte beachten Sie den Ferienkalender 2020/21 der WAL-Schule
Bereits angemeldete Teilnehmer haben gestern oder werden heute            (www.wal-boetzingen.de). Im Unterschied zu anderen Schulorten
über den aktuellen Stand ihres Kurses per email informiert.               werden die unterrichtsfreien Tage an Fastnacht verkürzt, dafür die
                                                                          Osterferien auf zwei Wochen verlängert.
Aufgrund der Corona-Hygieneauflagen müssen folgende Kurse                 Gez.
leider abgesagt werden:                                                   Bernd Friedrich
300.020           Bodyshape                                               Rektor
300.040           Bewegung 50plus
304.010 - 304.011 Fußreflexzonenmassage für Paare

                                                                                         MUSIKSCHULE
408.604 - 408.609 Französisch im Kindergarten

    Kursleiter gesucht: Für folgende Kurse suchen wir dringend
    neue Dozent/innen
     Aerobic Mix 302.020       montags, 20.00-21.30 Uhr                                 IM BREISGAU E.V.                   Jugend- und
                                                                                                                            Erwachsenenbildung
    Bodystyling 302.060        dienstags, 9.15-10.30 Uhr
    Englisch Auffrischung für                                            Neue Elementarkurse
    den Realschulunterricht     mittwochs, 14.45-16.15 Uhr
                                                                          Eltern-Kind-Kurs
    Bitte melden Sie sich unter vbw@boetzingen.de oder                    Bei den Eltern-Kind-Kursen betonen wir die musikalische Wechsel-
    07663-931020, falls Sie Interesse haben, unsere Teilnehmer            beziehung zwischen dem Kleinkind und dem Erwachsenen. Mit Sin-
    durch diese Saison zu begleiten.                                      gen von Liedern, mit kleinen Klanggeschichten, Finger-, Kreis- und

                                                                      9
Freitag, 25. September 2020

Singspielen wird ein „Spielraum“ geschaffen, in dem sich musikali-           Leider wird die Qualität des Grünschnitts, der in Bötzingen an der
sche Fähigkeiten und Neigungen des Kindes altersgemäß entwi-                 Grünschnittsammelstelle gesammelt wird, in den letzten Monaten
ckeln können.                                                                immer schlechter. Zwischenzeitlich sind sogar einige Abnehmer des
                                                                             Häckselmaterials nicht mehr bereit dieses auf ihre Felder auszubrin-
Die Eltern-Kind-Kurse laufen über einen Zeitraum von 10 Termi-               gen, da es zu stark mit Plastikteilen verunreinigt ist.
ne, die Kursgebühr beträgt insgesamt 69.-- €. Folgende Kurse bieten
wir an:                                                                      Wofür ist Grünschnitthäcksel gut:
                                                                             Dieser stabilisiert den Wasserhaushalt im Boden, wirkt temperatur-
In Gundelfingen für Kinder ab 2 Jahre,                                       ausgleichend, schafft eine optimale Nährstoffversorgung und akti-
Kursbeginn am Freitag, 02. Oktober um 15.15 Uhr                              viert das Bodenleben.
In Gottenheim für Kinder ab 18 Monate,
Kursbeginn am Dienstag, 29. Sept. um 09.30 Uhr                               Warum sind Kunststoffpartikel im Grünschnitthäcksel und Bo-
In Gottenheim für Kinder ab 10 Monate,                                       den schlecht:
Kursbeginn am Dienstag, 29. Sept. um 10.20 Uhr                               Untersuchungen der Freien Universität Berlin ergaben, dass Regen-
In Eichstetten für Kinder von 10-18 Monate,                                  würmer und Gliederfüßer kleinste Kunststoffpartikel/Mikroplastik
Kursbeginn Mittwoch, 07. Oktober um 15.15 Uhr                                von der Oberfläche in die Böden hineintragen. Kaum dem Sonnen-
In Eichstetten für Kinder von 1 ½ - 3 ½ Jahre,                               licht und dem Sauerstoff der Luft ausgesetzt, könne Kunststoff dort
Kursbeginn Mittwoch, 07. Oktober um 16.10 Uhr                                mehr als 100 Jahre überdauern, berichteten andere Wissenschaftler.
                                                                             Eine weitere Studie zeigte, dass Regenwürmer, die mit Mikroplastik
Musikzwerge (Alter von 1,5 – 4,5 Jahre)                                      in Kontakt kommen, ihre Gänge anders graben, was direkte Auswir-
Bei den Musikzwergen betonen wir die musikalische Wechselbezie-              kungen auf die Bodenbeschaffenheit hat. Auch wachsen diese Re-
hung zwischen dem Kleinkind und dem Erwachsenen. Mit Singen                  genwürmer nicht mehr ausreichend oder sterben verfrüht.
von Liedern, mit kleinen Klanggeschichten, Finger-, Kreis- und Sing-         Kunststoffe enthalten auch Weichmacher, Flammschutzmittel und
spielen wird ein „Spielraum“ geschaffen, in dem sich musikalische            andere gesundheitsschädliche Bestandteile die über den Boden
Fähigkeiten und Neigungen des Kindes altersgemäß entwickeln                  und die Pflanzen wieder in unsere Nahrungskette und auf unseren
können. Die Kursgebühr beträgt für Kinder aus unseren Mitgliedsge-           Tellern landen. Auch gelangen diese Stoffe ins Grundwasser und in
meinden € 23,--/Monat.                                                       unsere Flüsse und Meere, wo ebenfalls Lebewesen und Pflanzen ge-
                                                                             schädigt werden können.
in Gundelfingen donnerstags
1,5 – 3 Jahre um 15 Uhr (mit Eltern)                                         Gelangen Plastikteile mit dem Grünschnitt in den Häcksler, werden
3 – 4,5 Jahre um 16 Uhr (ohne Eltern)                                        die Kunststoffteile sehr stark zerkleinert und verteilen sich über das
3 – 4,5 Jahre um 17 Uhr (mit Eltern)                                         gesamte Häckselmaterial. Ein Aussortieren ist dann nicht mehr mög-
                                                                             lich!

Musikalische Früherziehung (MFE) (ab 4 Jahre)
Kindergartenkinder haben ein natürliches Gefühl für Musik. Darauf
aufbauend sollen ihnen in der musikalischen Früherziehung (MFE)
auf spielerische Art und Weise erste Einblicke in die Welt der Töne
vermittelt werden. Dies geschieht durch das gemeinsame Erleben,
über Bewegung, Tanz, Gestik und Rhythmik. Die musikalische Frü-
herziehung umfasst vielseitige Gestaltungsbereiche: das Singen,
Musizieren, das Sprechen und Hören, das freie und gebundene Tan-
zen, das Gestalten nach festen Regeln und das Improvisieren und Ex-
perimentieren. Mit sehr viel Spaß und spielerisch erfahren die Kinder
viel über Musik.

in Gundelfingen mittwochs um 16.50 Uhr
in Glottertal donnerstags um 16.40 Uhr
in Eichstetten mittwochs um 14.15 Uhr (Platz für Kinder ab 5 Jahre)
Die Kursgebühr für Musikzwerge und MFE beträgt für Kinder aus un-
seren Mitgliedsgemeinden € 23,--/Monat.
                                                                             Was darf auf keinen Fall im Grünschnitt
Weitere Informationen zu den Kursangeboten finden Sie unter
www.musikschule-breisgau.de                                                  vorhanden sein:
                                                                             Kunststoffsäcke, Kunststoffschnüre, Draht, Pflanzfolien, Altholz,
Kontakt:                                                                     Sägereste, Steine, Straßenkehricht.
Musikschule im Breisgau
Geschäftsstelle - Vörstetter Str. 3 - 79194 Gundelfingen                     Zukünftig wird das Personal vor Ort verstärkt Kontrollen durch-
eMail: info@musikschule-breisgau.de                                          führen. Verunreinigtes Material muss vom Anlieferer nachsor-
Tel: 0761 589891                                                             tiert werden oder es wird nicht mehr angenommen!

                                                                             Bitte unterstützen Sie uns, denn nur gemeinsam können wir das Ziel
                INFORMATIONEN DER                                            erreichen:
                                                                             Aus dem Bötzinger Grünschnitt ein Produkt herzustellen, welches

                ABFALLWIRTSCHAFT
                                                                             den landwirtschaftlichen Flächen in der Region vielfältigen Nutzen
                                                                             bringt anstatt als Abfall verbrannt zu werden.

Probleme mit Plastik im Grünschnitt                                          Haben Sie Fragen: Abfallberatung: 0761 2187 9707
                                                                             www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb
Was für alle Recyclingprodukte selbstverständlich ist, gilt auch bei
der Verwertung des Grünschnitts: Das Endprodukt kann nur so gut
sein wie die Ausgangsstoffe aus denen es hergestellt wird. Die Ver-
meidung von Fremdstoffen hat daher oberste Priorität!
                                                                        10
Freitag, 25. September 2020

Wohin mit dem Fallobst                                                       Viren befallen oder gehackt worden sei oder ein neues Sicherheits-
                                                                             zertifikat benötige und bieten ihre Hilfe an. Dazu sollen die Ange-
Fallobst ist eine ganz natürliche Erscheinung des Spätsommers in             rufenen auf ihren Geräten unter „Anleitung“ eine Fernwartungssoft-
Obstgärten. Es kann sinnvoll verwertet oder verarbeitet werden.              ware installieren, mit der die angeblichen Probleme gelöst werden
Aber auch als Dünger für Pflanzen und als Unterstützung der heimi-           können.
schen Fauna kann es dienen.
                                                                             Aktuell wurde im Raum Emmendingen eine betagte Dame im Sep-
Auf keinen Fall kann das Fallobst an den Grünschnittsammelstellen            tember Opfer eines Enkeltricks. Der entstandene finanzielle Schaden
oder bei der Kompostierungsanlage Breisgau-Kompost abgegeben                 ist immens. Eine fünfstellige Summe, angespart für die Altersversor-
werden, da die daraus entstehenden Sickersäfte hier zu Bodenbelas-           gung, fiel den perfiden Betrügern in die Hände.
tungen führen können.
                                                                             Tipps der Polizei
Wie kann man Fallobst richtig entsorgen?                                     • Tätigen Sie keine Geldgeschäfte am Telefon!
• Kleinere Mengen an Fallobst können in der Biotonne entsorgt                • Sprechen Sie mit Vertrauten über verdächtige Anrufe!
  werden. Damit die Müllabfuhr die Tonne leeren kann, darf das Ge-           • Rufen Sie im Verdachtsfalle die Polizei um Hilfe!
  samtgewicht der Tonne 50 kg nicht überschreiten.                           • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
• Ebenso können Früchte nachhaltig selbst kompostiert werden.
  Nach rund einem Jahr kann wertvoller Gartenkompost daraus ge-              Weitere Vorbeugungstipps erhalten Sie unter
  wonnen werden. Kleinere Mengen können dem Kompost beige-                   www.polizei-beratung.de. Kostenlose Präventionsvorträge
  mischt werden. Achten Sie auf eine gute Belüftung. Dazu immer              hält die Polizei auf Anfrage auch in Ihrer Gemeinde.
  mal wieder mit Laub oder Schnittabfällen mischen. Größere Men-
  gen sollten besser nach und nach aufgebracht und die einzelnen             Ihr
  Lagen möglichst mit anderen pflanzlichen Abfällen, Kompost oder            Polizeipräsidium Freiburg
  Erde abgedeckt werden. Tipp: Obst vor der Kompostierung mit                Referat Prävention
  dem Spaten grob zerkleinern. Danach können die Mikroorganis-               Kriminalhauptkommissar Karl-Heinz Schmid
  men besser wirken und die Kompostierung läuft schneller ab.                freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de
• Mit Fallobst Gutes tun. Die örtlichen Bauern, kleinere Tierparks           0761 / 29608-25
  oder Pferdehöfe in der näheren Umgebung freuen sich eventuell
  über Gratis-Futter. Wichtig: Klären Sie zuvor ab, ob die Spende er-
  wünscht ist und geben Sie nur „gesundes“ Fallobst ab.
• Nur noch selten finden Igel und andere nützliche Tiere Streuobst-
  wiesen. Sie freuen sich, wenn ihnen in einer Ecke des Gartens un-
                                                                                            DAS INTEGRATIONS-
  ter einer Hecke oder hinter dem Kompost ein Festschmaus berei-
  tet wird. Viele nützliche Insekten oder Vögel nutzen außerdem das                         MANAGEMENT
                                                                                            INFORMIERT
  heruntergefallene Obst als Nahrung. In einem naturnahen Garten
  wird daher nicht das gesamte Fallobst entsorgt.
• Fallobst kann man auch als natürlichen Dünger für den Garten
  nutzen. Allerdings nur in kleineren Mengen, die mindestens einen
  halben Meter tief unter die Erde gegraben werden.
                                                                             Vom 28.09. bis einschl. 09.10.2020
Haben Sie Fragen: Abfallberatung: 0761 2187 9707                             bin ich abwesend
www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb
                                                                             Bei dringenden Fragen, können Sie meine Vertretung, Hr. Viereck
                                                                             kontaktieren: 0176 18965488 oder janik.viereck@caritas-bh.de
                                                                             Ab dem 12.10. bin ich hier in Bötzingen wieder wie gewohnt mon-

                POLIZEINOTIZEN
                                                                             tags zwischen 14 und 17 Uhr erreichbar.

                                                                             Caritasverband für den Landkreis
                                                                             Breisgau-Hochschwarzwald e.V.
Polizeidirektion Freiburg warnt vor sog. Anrufstraftaten                     Migration und Integration
                                                                             Magdalena Schedler
International agierende Gaunerbanden haben                                   Integration von Flüchtlingen
stets Hochkonjunktur                                                         Kontakt: magdalena.schedler@caritas-bh.de oder Tel. 0159 04370819
Rat der Polizei: Keine Geldgeschäfte am Telefon
Anrufstraftaten wie Enkeltrick oder falscher Polizeibeamter haben
nach wie vor Hochkonjunktur. Auch der vermeintliche Microsoftmit-                           ALLGEMEINE
                                                                                            BÜRGERINFORMATION
arbeiter blitzt immer wieder auf. Diese traurige Tatsache beweist ein
Blick in die Kriminalstatistik unseres Bundeslandes: 2014 zählte man
im Bereich des Enkeltricks noch 573 Versuchshandlungen. 2019 kam
es hingegen schon zu rund 2800 Versuchen.

Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und vermeintlicher Mirco-                Das SemesterTicket wird günstiger
softmitarbeiter                                                              Online-Kauf am einfachsten
Noch gravierender fällt der Blick aus, wenn man das Kriminalitäts-
phänomen falscher Polizeibeamter unter die Lupe nimmt. 2014                  Zum Wintersemester 2020/21 ändert sich der Preis des RVF-Se-
zählte die Polizei in diesem Sektor noch 84 Versuchsfälle landesweit.        mesterTickets: Es kostet künftig statt 94 Euro nur noch 89 Euro.
2019 tauchte schon die Zahl 14000 am Horizont auf (!). Die finanziel-        Es gilt weiterhin für 6 Monate und das gesamte RVF-Gebiet. Dies
len Schäden gehen in die Millionen.                                          umfasst die Stadt Freiburg und die Landkreise Emmendingen und
                                                                             Breisgau-Hochschwarzwald. Für 14,90 Euro pro Monat ist der Nah-
Seit Mai 2020 stellen die Ermittler des Polizeipräsidiums Freiburg           verkehr rund um die Uhr für Studium und Freizeit nutzbar.
auch im Bereich falscher Microsoftmitarbeiter steigende Zahlen fest.         „Ein unschlagbar günstiges Angebot“, kommentiert Florian Kurt,
Die Masche ist immer die gleiche: Die angeblichen - häufig nur Eng-          Geschäftsführer des RVF. Das SemesterTicket kann nicht nur für die
lisch oder gebrochen Deutsch sprechenden - Microsoft-Mitarbeiter             Fahrt zur Uni, sondern auch für Ausflüge zum Feldberg, Titisee oder
behaupten, dass der Rechner des Angerufenen Fehler aufweise, von             an den Rhein genutzt werden. „Man ist bei jedem Wetter und auch

                                                                        11
Freitag, 25. September 2020

                                                                                            KIRCHLICHE
über längere Strecken mobil – mit unserem umfangreichen Bus- und
Bahnangebot.“ sagt Kurt.
Die Preissenkung auf 89 Euro wurde möglich, da Studierendenwerk,
Studierendenvertretung und RVF sich auf eine Erhöhung des Soli-
darbeitrags verständigt haben. Der Solidarbeitrag ist in den Semes-
tergebühren enthalten und dient der Grundfinanzierung des Semes-
terTickets. Durch ihn wird der günstige Preis für das SemesterTicket
                                                                                            NACHRICHTEN
möglich. Auf Grundlage des Solidarbeitrags haben alle Studieren-
                                                                            Römisch-Katholische
den – auch die, die kein SemesterTicket kaufen – täglich von 19 Uhr         Kirchengemeinde
bis Betriebsschluss und künftig zusätzlich an Sonn- und Feiertagen          March-Gottenheim
ganztägig freie Fahrt mit den Bussen und Bahnen im RVF.                     Engelgasse 25, 79232 March-Hugstetten
„Wir freuen uns, dass wir durch die gute Zusammenarbeit mit den             Tel. 07665/1728
Partnern unser Tarifangebot für die Studierenden noch attraktiver           info@kath-MarGot.de
gestalten können. Das SemesterTicket wird günstiger – das ist eine
gute Lösung für alle Studierenden“, so Dorothee Koch, ebenfalls Ge-         Kath. Pfarramt, Hauptstraße 74, 79268 Bötzingen
schäftsführerin des RVF.                                                    Telefon 07665/42530-40
                                                                            E-Mail: pfarrbuero.boetzingen@kath-MarGot.de
Online-Kauf ausgeweitet                                                     Homepage: www.kath-MarGot.de
Inzwischen können Studierende von vier Hochschulen ihr Semes-
terTicket online kaufen: Albert-Ludwigs-Universität, Pädagogische           Kontaktstelle Bötzingen:
Hochschule, Hochschule für Musik und jetzt auch die Katholische             Öffnungszeit:
Hochschule sind an das Online-Verfahren angeschlossen. Im On-               Montag 09:00-11:00 Uhr
line-Shop der Freiburger Verkehrs AG (VAG) kann das SemesterTi-             Pfarrsekretärin Irmgard Reich
cket gekauft werden. Der Vorteil: wer das SemesterTicket online
kauft, braucht bei der Kontrolle nur einen amtlichen Lichtbildaus-          Gottesdienste
weis (Personalausweis) mit sich zu führen. Das SemesterTicket kann
ausgedruckt werden. Alternativ kann man es in einer der beiden              Samstag, 26.09.
kostenlosen Apps „FahrPlan+“ oder „VAG mobil“ hochladen und bei             10:00 Eucharistiefeier Erstkommunion-Feier (Gottenheim)
Kontrollen – auch offline – vorzeigen.                                      (leider keine Anmeldung möglich)
                                                                            10:00 Eucharistiefeier Erstkommunion-Feier (Hugstetten)
Studierende der weiteren Freiburger Hochschulen erhalten das Se-            (leider keine Anmeldung möglich)
mesterTicket wie bisher an DB-Automaten nach Eingabe der Mat-               18:30 Eucharistiefeier zum Caritassonntag (Hugstetten)
rikelnummer, in den VAG Kundenzentren „pluspunkt“ und Radstati-
on, dem Südbadenbus-KundenCenter Freiburg (ZOB) und bei allen               Sonntag, 27.09.
DB-Verkaufsstellen im RVF.                                                  10:30 Eucharistiefeier zum Caritassonntag (Hugstetten)
                                                                            14:00 Rosenkranz (Hugstetten)
Weitere Infos: www.rvf.de/semesterticket oder auf facebook
mit Freizeittipps u.v.m.                                                    Dienstag, 29.09.
Online-Bestellung: www.vag-onlineshop.de                                    07:00 Laudes (Hugstetten)
                                                                            18:00 Rosenkranz (Bötzingen)
                                                                            18:30 Eucharistiefeier (Bötzingen)
Studium Plus - Vielfältige Lernmöglichkeiten
                                                                            Donnerstag, 01.10.
für Ältere an der Pädagogischen Hochschule                                  20:00 Zur Ruhe kommen - Zeit der Stille - Anbetung (Hugstetten)
Freiburg                                                                    21:00 Komplet - das Nachtgebet der Kirche (Hugstetten)
Nach coronabedingter Pause besteht zum Wintersemester 2020/21
nun wieder die Möglichkeit, dass sich Mitbürgerinnen und Mitbür-            Freitag, 02.10.
ger mittleren und höheren Alters an der Pädagogischen Hochschule            18:00 Vesper - das Abendgebet der Kirche (Hugstetten)
wissenschaftlich weiterbilden können. Das Studium Plus bietet ei-
nerseits die Möglichkeit, als Gasthörerin oder Gasthörer geöffnete          Samstag, 03.10.
Lehrveranstaltungen aus dem Regelbetrieb der Hochschule zu be-              10:00 Eucharistiefeier Erstkommunion-Feier (Hugstetten)
suchen. Es umfasst andererseits ein zielgruppenspezifisches Curri-          (leider keine Anmeldung möglich)
culum, das auf das „Mehr“ der Lebenserfahrung der Studierenden              18:30 Eucharistiefeier zum Erntedank (Neuershausen)
ausgerichtet ist. Das Fächerangebot reicht von Geschichte, Musik,
Deutsch, Literatur und Kunst, Sprachen, Psychologie, Philosophie,           Sonntag, 04.10.
Theologie, Naturwissenschaften und Gesundheit. Mit dem „Orien-              09:00 Eucharistiefeier zum Erntedank (Buchheim)
tierungsstudium“ ist ein spezielles Studienangebot für alle Neuein-         10:30 Eucharistiefeier (Bötzingen)
steiger gegeben, die an Fragen der Gestaltung des Studiums inte-            10:30 Eucharistiefeier zum Erntedank (Hugstetten)
ressiert sind und gleichzeitig im Rahmen von Impulsseminaren in             14:00 Rosenkranz (Hugstetten)
unterschiedliche Fachbereiche „reinschnuppern“ wollen. Mit dieser
breit gefächerten und offenen Struktur bietet es einen optimalen
Rahmen, nach individuellem Interesse Lernwege zu gestalten und              Anmeldeverfahren zu den Eucharistiefeiern an den Wochenen-
Neues auszuprobieren.                                                       den:
                                                                            Um möglichst vielen Gläubigen den Besuch einer Eucharistiefeier
Aus aktuellem Anlass sind alle Lehrveranstaltungen teilnehmer-              zu ermöglichen und damit keine Personen nach Hause geschickt
begrenzt. Eine Anmeldung ist ab dem 21.09.2020 möglich. Die                 werden müssen, sollte man sich auch weiterhin aktiv zum Gottes-
Lehrveranstaltungen starten am 02.11.2020. Eine Infoveranstaltung           dienst anmelden!
für Interessierte und Neueinsteiger findet am Montag, 12.10.2020
um 14.00 Uhr online statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie per Mail           Jeweils Montag bis Freitag vor dem Wochenende, ausschließlich
an studiumplus@ph-freiburg.de. Weitere Informationen gibt es un-            unter der Telefonnummer 07665/42530-0:
ter www.ph-freiburg.de/studiumplus. Das gedruckte Vorlesungsver-            Montag, Mittwoch-Freitag 08:00-12:00
zeichnis kann unter 0761/682-244 oder per Mail an                           Montag-Freitag 14:00-17:00 Uhr
studiumplus@ph-freiburg.de angefordert werden.                              DANKE für Ihr Verständnis!

                                                                       12
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