Gemeindearchiv Bötzingen erhält Zuwendungen der KEK-Modellprojektförderung
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Nummer 39 Freitag, 25. September 2020 Gemeindearchiv Bötzingen erhält Zuwendungen der KEK-Modellprojektförderung Bereits im Januar des Jahres hatte das Gemeindearchiv Bötzingen mit ihrem Bestand an historischen gebundenen Un- terlagen aus der Zeit 1766 bis 1945 einen Antrag für die KEK-Modellprojektförderung gestellt. Im Rahmen der Förderung werden von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KLS) unterstützt. Bötzingen hatte sich mit dem Archiv-Bestand an ca. 770 Amtsbüchern um eine Förderung beworben. Historisch besonders interessant ist dieser Bestand, da sich hierin zahlreiche Antworten auf Fragen rund um die ehemals topografisch getrennten Dörfer Bötzingen und Oberschaffhausen finden lassen, durch deren jeweilige „Mitte“ die Herrschaftsgren- ze zwischen Vorderösterreich und Baden ging und die gleichzeitig auch eine religiöse Grenze bedeutete. Die damit einhergehen- den innerdörflichen Besonderheiten haben die Förderer überzeugt, dass es sich um ei- nen herausragenden, einzigartigen Bestand mit herausragender historischer Bedeutung handelt. Mit Zustellung der endgültigen För- derzusage, die in der zweiten Augusthälfte bei der Gemeindeverwaltung einging, darf sich die Gemeinde über eine Zuwendung in Höhe von 15.000 € freuen. Vergangene Woche holte nun die Firma Schempp Bestandserhaltung, Kornwest- heim, die z. T. stark beschädigten Archivalien ab, um sie anschließend in ihren Werkstät- ten von Schimmel und Staub zu befreien, in Schadensklassen einzuteilen und in einer neuen, alterungsbeständigen Schutzver- packung unterzubringen. Damit sollen die Unterlagen auch für künftige Generationen erhalten und für Forschungszwecke zu- gänglich gemacht werden.
Freitag, 25. September 2020 Rathaus geöffnet - Zutritt nur mit Termin! Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist der Zutritt ins Rathaus Bötzingen nur nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per Te- lefon möglich. Einen Großteil unsere Dienste können wir Ihnen auch ohne persönliche Vorsprache anbieten. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der für sie zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung. Die jeweils zuständige Sachbearbeitung finden Sie entweder auf der letzten Seite des Nachrichtenblattes oder auf der Startseite der Gemeindehomepage (www.boetzingen.de) unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“. Die Terminvereinbarung soll dazu dienen, dass die Besucherströme besser gelenkt werden können und sich dadurch keine Warteschlan- gen bilden. Um die Beschäftigten und die Besucher zu schützen, halten wir an dieser Regelung bis auf weiteres fest. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Bötzingen Aktuelle Übersicht über abgesagte Veranstaltungen in Bötzingen Aufgrund der Corona-Pandemie sind folgende Veranstaltungen in Bötzingen abgesagt: Sonntag, 11.10.2020 Samstag, 07.11.2020 Ökumenisches Eintopfessen der Ev. und Kath. Kirchengemeinden Herbstabschlussübung der Freiwilligen Feuerwehr Bötzingen Samstag, 17.10. + Sonntag, 18.10.2020 Samstag, 14.11.2020 Ghospel-Wochenende der Evangelischen Kirchengemeinde Königsschießen des Schützenverein Bötzingen Freitag, 23.10. – Sonntag, 01.11.2020 Montag, 23.11.2020 Veranstaltungsreihe „Kulturtage“ der Gemeinde Bötzingen Geschichten bei Wein & Kerzenschein in der Gemeindebücherei des Kunstforum Bötzingen/VBW Samstag, 24.10.2020 Kinderkleidermarkt der Stockbrunnenhexen Bötzingen Samstag, 28.11. + Sonntag, 29.11.2020 Bötzinger Weihnachtszauber der Vereinsgemeinschaft Bötzingen Sonntag, 25.10.2020 Rock´n Roll-Turnier der Rock´n Roll-Abteilung des Turnvereins Samstag, 05.12.2020 Bötzingen Jahreskonzert des Musikverein Bötzingen Hinweise: -Veranstaltungen Dienstag, 27.10.2020 Donnerstag, 10.12.2020 im Lesetreff in der Gemeindebücherei des Kunstforum Bötzingen/ Konzert mit Daniel Kallauch von der Evan- B.M.G. Jugendclub VBW gelischen Kirchengemeinde finden bis auf Weiteres Donnerstag, 29.10.2020 Samstag, 12.12.2020 nicht statt. Adonia-Musical der Evang. Gemeinschaft AB Seniorennachmittag der Evangelischen Kirchengemeinde Sonntag, 01.11.2020 Gemeindefilmabend der Gemeinde Bötzingen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg Änderungen der Corona-Verordnung zum 30. September 2020 Die aktuelle Corona-Verordnung tritt am 30. September 2020 außer Kraft. Aufgrund der derzeitigen Infektionslage beschloss das Landeskabi- nett die Verlängerung der Corona-Verordnung bis zum 30. November 2020 sowie folgende Änderungen: •Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird bis zum 30. November 2020 verlängert. •Die Maskenpflicht gilt nun auch für Kundinnen und Kunden in Gaststätten, Restaurants, Bars etc., wenn Sie sich nicht am Platz befinden – etwa auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette oder zum Buffet. •Die Maskenpflicht gilt ferner nun auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen. •Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht. •Beim praktischen Fahr-, Boots- oder Flugunterricht sowie bei praktischen Prüfungen gilt nun ebenfalls eine Maskenpflicht. •Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. •Verantwortliche müssen Besucherinnen und Besucher sowie Kundinnen und Kunden ihrer Einrichtungen bzw. Geschäfte über die Masken- pflicht informieren. •Die Beschreibung der typischen Symptome einer COVID-19 Erkrankung wird an die neuesten Erkenntnisse der Robert Koch-Instituts ange- passt. •Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden bleiben weiterhin untersagt. •Die §§ 4 bis 8 gelten künftig auch für Boots- und Flugschulen (Hygieneanforderungen, Hygienekonzepte, Datenverarbeitung, Zutritts- und Teilnahmeverbot sowie Arbeitsschutz). •Die Beschränkungen für Veranstaltungen und Betriebsverbote werden unabhängig von der Laufzeit der Verordnung laufend im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen überprüft und gegebenenfalls umgehend angepasst. 2
Freitag, 25. September 2020 Corona-Verordnung Einreise Quarantäne und Testung Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise dort ständig abzusondern (Qua- rantäne). Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Betroffene sind verpflichtet, unverzüglich das örtliche Ordnungsamt (eMail: andreas.jenne@boetzingen.de) zu kontaktieren – unabhängig von einem Testergebnis! Für Personen, die über ein negatives Testergebnis verfügen und dieses der Gemeindeverwaltung vorlegen, ist keine Quarantäne notwendig. Das Testergebnis darf bei der Einreise in die BRD nicht älter als 48 Stunden sein. Alle aktuell als Risikogebiet eingestuften Länder finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de Neuer Fußgängerüberweg in der Bergstraße Im Zuge der Sanierung der Bergstraße wurde nun ein weiterer Fuß- gängerüberweg in der Bergstraße in Höhe der Ausfahrt Kirchweg eingerichtet. Der Überweg soll insbesondere den Fußgängern aus dem Oberdorf eine sichere Überquerung der Bergstraße ermög- lichen. Aber auch für die Schulkinder soll dadurch der Schulweg künftig sicherer werden. Der Überweg wurde seit Jahren von Anwohnern der Bergstraße und der Gemeindeverwaltung bei der Verkehrsbehörde des Land- kreises gefordert. Auch der im Jahre 2013 vom Gemeinderat auf- gestellte Maßnahmenkatalog zur Verkehrssicherheit in Bötzingen beinhaltete diese Forderung. Lena Dold neue Kinder- und Jugendreferentin Frau Lena Dold hat zum 16. September 2020 ihre Tä- tigkeit als neue Kinder- und Jugendreferentin aufge- nommen. Frau Dold verfügt über ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit und tritt bei der Gemein- de Bötzingen die Nachfolge von Frau Nora Schulz an. Frau Lena Dold ist im Rathaus im Zimmer 0.05 unter der Telefon-Nr. 9310-21 oder der Handy-Nr.: 0151/18016523 sowie per Mail jugendreferat@boetzingen.de erreichbar. Melanie Braune neue Schulsozialarbeiterin an der Wilhelm-August-Lay Schule Als Nachfolgerin von Herrn Thomas Fuß hat Frau Melanie Braune zum neuen Schuljahr ihre Tätigkeit als Schulsozialarbeiterin mit einer 50% Stelle an der Wil- helm-August-Lay Schule aufgenommen. Frau Braune ist unter der Telefon-Nr. 6083-69 oder der Handy-Nr.: 0178/4787670 sowie per Mail schulsozialarbeit@boetzingen.de erreichbar. Bürgermeister Dieter Schneckenburger hieß die bei- den neuen Mitarbeiterinnen herzlich willkommen und wünschte ihnen einen guten Start und viel Freu- de bei ihrer neuen Aufgabe. 3
Freitag, 25. September 2020 DIE JUBILARE Gemeinde 79268 Bötzingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung für die Benutzung der IN DER GEMEINDE Kindertageseinrichtungen in Bötzingen Im Monat Oktober2020 können nachstehende Bürgerinnen und Bürger ihren Geburtstag feiern: Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengeset- 09.10. Frau Waltraud Schönberger, zes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung Nachtwaidstraße 5 85 Jahre am 22. September 2020 folgende Satzung beschlossen: 09.10. Herr Hans-Jörg Jakoby, § 1 Rechtsgrundlagen, Träger Kirchweg 4 80 Jahre Für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bötzingen sind die gesetzlichen Bestimmungen mit den dazu erlassenen Richt- 11.10. Frau Annemarie Schmidt, linien und diese Satzung maßgebend. Die Gemeinde Bötzingen ist Handwerksgasse 29 80 Jahre Träger folgender Einrichtungen, für die diese Satzung gilt: Kinderkrippe Gänseblümchen 13.10. Herr Peter Föhrenbach, (bisher „gemeindeeigene Kinderkrippe“) Hauptstraße 42 70 Jahre Kindertagesstätte (Kita) Pusteblume (bisher „Gemeindekindergarten im Ried“) 16.10. Herr Wolfgang Pohl, Hauptstraße 20 70 Jahre § 2 Aufgaben der Kindertageseinrichtungen Die Kindertageseinrichtung hat die Aufgabe die Erziehung und Bil- 23.10. Frau Ursula Schulz, dung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Laireweg 4 80 Jahre Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die körperli- che, geistige und seelische Entwicklung des Kindes zu einer eigen- 30.10. Frau Roswitha Kalich-Neff, verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Lessingstraße 1 70 Jahre Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags orientieren sich Wir gratulieren unseren Jubilaren, auch denen, die nicht veröf- die Mitarbeiter/innen an den durch Aus- und Fortbildung vermittel- fentlicht werden wollen, im Namen der ganzen Gemeinde und ten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Kleinkindpsychologie und wünschen für die Zukunft alles Gute. -pädagogik, am Orientierungsplan Baden-Württemberg, sowie an ihren Erfahrungen aus der praktischen Arbeit. Die Kinder lernen dort frühzeitig den gruppenbezogenen Umgang Altersjubilare und Ehejubiläen miteinander und werden zu partnerschaftlichem Verhalten ange- Seit Mitte März 2020 sind die Besuche des Bürgermeisters bei Al- leitet. Die Erziehung in der Einrichtung nimmt auf die durch die tersjubilaren und Ehejubilaren aufgrund der Corona-Pandemie Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltan- ausgesetzt. Die Glückwunschschreiben, Urkunden und Präsente schaulichen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht. der Gemeinde, der Landrätin und des Ministerpräsidenten wer- Die Gemeinde Bötzingen betreibt die Kinderbetreuungseinrichtun- den per Post übermittelt. Wir bedauern sehr, dass diese Besuche gen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffent- nicht mehr durchgeführt werden konnten. liche Einrichtung. Für die Benutzung wird eine Gebühr (§ 7 Elternbei- trag) erhoben. Diese Regelung müssen wir leider bis auf Weiteres beibehalten, da die Corona-Infektionszahlen landesweit wieder ansteigen. Da § 3 Aufnahme uns die Gesundheit unserer Jubilare sehr am Herzen liegt, bitten 1. In der Kinderkrippe Gänseblümchen werden Kinder im Alter wir um Verständnis für diese Regelung. von 1 – 3 Jahren aufgenommen. 2. In der Kindertagesstätte Pusteblume werden Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen. In AMTLICHE altersgemischte Gruppen können entsprechend der Betriebser- laubnis auch jüngere Kinder aufgenommen werden. Kinder, die vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wor- BEKANNTMACHUNGEN den sind, sollen, soweit möglich, eine Grundschulförderklasse besuchen. Der weitere Besuch eines vom Schulbesuch zurück- gestellten Kindes bedarf einer neuen Vereinbarung der Eltern / Gemeinsame Satzung für Kinderkrippe und Personensorgeberechtigten mit dem Träger. In der Kleinkindbetreuung können Kinder im Alter von 1 – 3 Gemeindekindergarten Jahren aufgenommen werden, soweit das notwendige Fach- Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. September 2020 die personal und Plätze entsprechend der Betriebserlaubnis vor- nachfolgende gemeinsame Satzung für die Kinderkrippe und den handen sind. Gemeindekindergarten beschlossen. 3. Kinder aus anderen Gemeinden dürfen nur aufgenommen wer- den, wenn dadurch Kinder aus der eigenen Gemeinde nicht Im Rahmen dieser Neufassung der Satzung erfolgt eine leichte Ge- zurückstehen müssen. bührenerhöhung entsprechend dem Vorschlag der Kommunalen Landesverbände und der Vertreter der Kirchen. Die neue Satzung 4. Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf (Erkrankung einschließlich der Gebührenerhöhung tritt am 1.11.2020 in Kraft. oder Behinderung), können nur aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden Durch diese Satzung erhalten die beiden Einrichtungen auch einen kann und entsprechende Rahmenbedingungen (Gruppengrö- leicht geänderten Namen. ße, Integrationshilfe, heilpädagogische Angebote) vorhanden sind. Soweit eine Integrationshilfe erforderlich ist, sind Perso- nensorgeberechtigte zur Mitarbeit verpflichtet. 4
Freitag, 25. September 2020 5. Jedes Kind muss vor der Aufnahme in den Kindergarten ärzt- Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten bzw. Vormittagsgruppe lich untersucht werden. Vor Beginn der Betreuung muss der der Kleinkindbetreuung / Kinderkrippe: Einrichtungsleitung die Bescheinigung über die ärztliche Un- Montag - Freitag von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr tersuchung und ärztliche Impfberatung sowie ein Impfnach- Ganztagesbetreuung: Montag - Freitag von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr weis bzw. ärztliches Zeugnis über nach dem Infektionsschutz- Nachmittagsgruppe gesetz (ISfG) vorgeschriebene Impfungen (z.B. gegen Masern) Kinderkrippe: Montag - Freitag von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr vorgelegt werden. Es wird empfohlen, von den nach § 26 So- zialgesetzbuch (SGB) V vorgesehenen kostenlosen Vorsorgeun- Veränderungen werden jeweils nach Anhörung des Elternbeirats tersuchung für Kinder von Versicherten Gebrauch zu machen. rechtzeitig bekannt gegeben. Maßgeblich für die Aufnahme ist, je nach Lebensalter des Kin- des zum Zeitpunkt der Aufnahme, die letzte Untersuchung (U1 5. Es wird gebeten, die Kinder möglichst bis spätestens 9.00 Uhr, bis U9). jedoch keinesfalls vor der Öffnung der Einrichtung zu bringen und pünktlich abzuholen. Werden Kinder wiederholt verspätet 6. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Gemeindever- abgeholt, kann die Mehrarbeit der diensthabenden Betreu- waltung entsprechend den festgelegten Aufnahmekriterien. ungskraft in Rechnung gestellt werden. Die Aufnahme des Kindes erfolgt durch schriftliche Zusage sei- tens der Gemeinde nach Unterzeichnung des Anmeldebogens. Für Kinder in der Eingewöhnungszeit können besondere Ab- Die Anmeldung muss mindestens 6 Monate vor dem beantrag- sprachen getroffen werden. Diese Vereinbarungen unterliegen ten Aufnahmedatum erfolgen. dem Eingewöhnungskonzept der jeweiligen Einrichtung. Der Besuch der Kindertageseinrichtung regelt sich nach der bei der 7. Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ist der Wechsel der Be- An- bzw. Ummeldung vereinbarten Betreuungsform und – zeit. treuungsform innerhalb der Einrichtung möglich, sofern die Eine Betreuung außerhalb dieser Zeit ist durch das Personal entsprechende Platzkapazität in der gewünschten Betreuungs- nicht gewährleistet. form gegeben ist. Der Wechsel der Betreuungsform ist mindes- tens vier Wochen vorher bei der Gemeindeverwaltung zu be- § 6 Ferien und Schließung der Kindertagesstätte aus besonde- antragen. Ein Anspruch auf einen Wechsel der Betreuungsform rem Anlass besteht nicht. 1. Die Ferienzeiten werden nach Anhörung des Elternbeirats je- weils für ein Jahr festgesetzt und bekannt gegeben. § 4 Abmeldung/Kündigung 1. Die Personensorgeberechtigten können das Betreuungsver- 2. Der Träger kann die Einrichtung aus betrieblichen oder anderen hältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündi- besonderen Gründen (z.B. Krankheit, Fachkräfteausfall, Infek- gen. Die schriftliche Kündigung muss fristgerecht bei der Ge- tionsschutz, behördliche Anordnungen und Vorschriften, Fort- meindeverwaltung eingehen. Wird die Kündigungsfrist nicht bildungsverpflichtungen) schließen oder Änderungen bei den eingehalten, ist die Benutzungsgebühr auch noch für den Fol- Öffnungszeiten vornehmen. Die Personensorgeberechtigten gemonat zu bezahlen. werden hiervon rechtzeitig unterrichtet. 2. Wenn ein Kind eingeschult wird, die Kindertagesstätte aber § 7 Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) auch noch im Einschulungsmonat (i.d.R. September) besuchen 1. Für den Besuch der Kindertageseinrichtung wird eine Benut- soll, ist dies möglich, wenn die Eltern/Personensorgeberechtig- zungsgebühr (Elternbeitrag) erhoben. Der Elternbeitrag stellt ten das Kind bis zum vorangehenden 31.05. verbindlich dafür eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrich- anmelden. Der Elternbeitrag ist dann wie folgt zu bezahlen: tung dar. Er ist deshalb auch während der Ferien, den Schließta- • bis zum 14. eines Monats der halbe Beitrag gen, bei vorübergehender Schließung aus besonderem Anlass, • ab dem 15. eines Monats der volle Beitrag. bei Fehlen des Kindes (Kuraufenthalt, Krankheit, Urlaub) und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen. 3. Der Träger kann das Betreuungsverhältnis ordentlich mit einer Der Elternbeitrag ist von den Personensorgeberechtigten jeweils Frist von 4 Wochen zum Monatsende unter Angabe des Grun- in der festgesetzten Höhe von Beginn des Monats zu entrichten, des schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können insbeson- in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Bei Auf- dere sein: nahme in die Betreuungseinrichtung ab dem 15. eines Monats • das unentschuldigte Fehlen des Kindes über einen zusammen- ist für diesen ein anteiliger Elternbeitrag in Höhe von 50 % zu hängenden Zeitraum von vier Wochen entrichten. • das wiederholte Nichtbeachten der in der Satzung aufge- führten Pflichten der Eltern/Personensorgeberechtigen trotz 2. Der Elternbeitrag ist jeweils zum 15. eines Monats fällig und an schriftlicher Abmahnung (z. B. wiederholte Verstöße gegen die Gemeindekasse zu entrichten. § 5 Ziffer 5). 3. Die monatliche Gebühr (11 Beitragsmonate pro Jahr, August • ein aufgelaufener Zahlungsrückstand des Elternbeitrages (Ge- beitragsfreier Monat) beträgt: bühr) trotz Mahnung für zwei aufeinanderfolgende Monate • nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwi- Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder über 3 schen Eltern / Personensorgeberechtigten und der Tagesein- Jahre: richtung über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 137,00 € angemessene Förderung in der Tageseinrichtung trotz eines für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern vom Träger anberaumten Einigungsgesprächs unter 18 Jahren: 105,00 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern § 5 Besuch der Einrichtung – Öffnungszeiten unter 18 Jahren: 70,00 € 1. Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit Ende der Som- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern merferien der Einrichtung. unter 18 Jahren: 23,00 € 2. Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Einrichtung re- gelmäßig besucht werden. Ganztagesbetreuung für Kinder über 3 Jahre: für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 250,00 € 3. Fehlt ein Kind länger als 3 Tage, ist die Gruppen- oder Einrich- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern tungsleitung zu benachrichtigen. unter 18 Jahren: 190,00 € für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern 4. Die Kindertagesstätte ist regelmäßig, mit Ausnahme der gesetz- unter 18 Jahren: 127,00 € lichen Feiertage und der Ferien, sowie den pädagogischen Pla- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern nungs- Inventur-, Reinigungs- und Schließtagen geöffnet: unter 18 Jahren: 43,00 € 5
Freitag, 25. September 2020 Kleinkindbetreuung unter 3 Jahre vormittags / verlängerte Öff- • während des Aufenthalts in der Einrichtung, nungszeiten: • während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 332,00 € Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste, etc.). für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren: 252,00 € 2. Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung ein- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern treten, sind der Leitung der Einrichtung unverzüglich zu mel- unter 18 Jahren: 168,00 € den. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren: 104,00 € 3. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes Kleinkindbetreuung unter 3 Jahre ganztags: wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für mitge- für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 468,00 € brachte Spielsachen, Fahrräder usw.. Es wird empfohlen die per- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern sönlichen Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kenn- unter 18 Jahren: 351,00 € zeichnen. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren: 264,00 € 4. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern Umständen die Eltern / Personensorgeberechtigten. Es wird unter 18 Jahren: 158,00 € deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzu- schließen. Kleinkindbetreuung unter 3 Jahre nachmittags: für das Kind aus einer Familie mit einem Kind: 138,00 € § 9 Regelung in Krankheitsfällen für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 1. Bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen, unter 18 Jahren: 104,00 € bei Kopflausbefall, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern Fieber sind die Kinder zuhause zu behalten. unter 18 Jahren: 73,00 € für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern 2. Bei Auftreten einer Krankheitserscheinung während des Be- unter 18 Jahren: 40,00 € suchs der Einrichtung werden die Eltern /Personensorgebe- rechtigten informiert. Diese haben ihr Kind umgehend aus der Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen Tageseinrichtung abzuholen. und mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. 3. Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere bei solchen In der Gebühr für die Kleinkindbetreuung für die Vormittags- und mit Meldepflicht und Besuchsverbot, ist das Infektionsschutz- Ganztagsbetreuung sind die Kosten für das Mittagessen in Höhe von gesetz (IfSG) maßgebend. Dies gilt auch bei der Wiederaufnah- monatlich pauschal 75 € enthalten. me des Kindes in die Einrichtung nach Krankheit. Über diese Das warme Mittagessen für Kinder, die die Kinderkrippe Gänse- Regelung des IfSG sind die Eltern/Personensorgeberechtigte zu blümchen besuchen, wird täglich vor Ort zubereitet. belehren. Die Belehrung erfolgt durch die Kenntnisnahme des Merkblattes im Aufnahmegespräch. Das warme Mittagessen für Kinder, die die Kindertagesstätte Pus- teblume besuchen, wird durch einen Caterer geliefert. Kinder, die 4. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an die Einrichtungen ganztags besuchen, sollen am Cateringservice einer ansteckenden Krankheit nach dem Infektionsschutzge- teilnehmen und sich hierfür anmelden. Kinder mit der Betreuungs- setz (z.B. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, form verlängerte Öffnungszeiten können sich für die Teilnahme am Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, Cateringservice anmelden. übertragbare Erkrankung der Augen, Haut oder Darm) muss der Zusätzlich zur Benutzungsgebühr wird bei Anmeldung für die Teil- Leitung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem nahme am Cateringservice eine monatliche Pauschale für das Mit- der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Einrichtung ist tagessen in Höhe von 75,00 € erhoben. in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit –auch in der Familie- die Einrichtung Einzelne Fehltage haben keine Auswirkung auf die erhobenen Es- wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheini- sensgebühren. gung vorzulegen. Die Anmeldung für die Teilnahme am Cateringservice/Mittagessen 5. In besonderen Fällen, insbesondere bei chronisch kranken Kin- ist nur für volle Monate, eine Abmeldung des Mittagessens ist nur der, können ärztlich verordnete Medikamente, die eine Einnah- wochenweise (Montag – Freitag) möglich. me in der Einrichtung während der Betreuungszeit notwendig Bei rechtzeitiger vorheriger Abmeldung des Essens für eine volle machen, vom pädagogischen Personal verabreicht werden. Kalenderwoche, z.B. bei krankheitsbedingter oder entschuldigter Dies erfolgt jedoch nur, wenn eine ärztliche Anleitung vorliegt Abwesenheit, wird die Essenspauschale auf Antrag um 17,50 € pro und nach schriftlicher Vereinbarung mit den Personensorgebe- abgemeldeter Woche ermäßigt. Die Rückerstattung der anteiligen rechtigten. Pauschale erfolgt vierteljährlich. 6. Chronische Krankheiten, wie Allergien, Aids, Hepatitis, Diabetes Eine Änderung der Gebühr bleibt vorbehalten. und dergleichen, die einen besonderen Umgang bzw. Aufmerk- samkeit benötigen, sind der Leitung vor Aufnahme, bzw. bei 4. Bei Abmeldung eines Kindes ist der Elternbeitrag bis zum Ende Auftreten der Erkrankung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde. (vgl. auch § 4 Nr. 2) § 10 Aufsicht 1. Während der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung sind 5. Eltern, denen es nicht möglich ist die Gebühr zu entrichten, grundsätzlich die pädagogisch tätigen Mitarbeiter für die ihnen können sich beim Bürgermeisteramt über die Möglichkeit anvertrauten Kinder verantwortlich. der vollständigen oder teilweisen Übernahme durch das Ju- gendamt/Sozialamt informieren. 2. Die Personensorgeberechtigten übergeben die Kinder zu Be- ginn der Betreuungszeit den pädagogischen Fachkräften und § 8 Versicherung holen sie nach Beendigung der Betreuungszeit beim Betreu- 1. Die Kinder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen ungspersonal in der Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII) gegen Unfall versichert des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder auf dem • auf dem direkten Weg von der und zur Einrichtung, Grundstück der Einrichtung und endet mit der Übernahme der 6
Freitag, 25. September 2020 Kinder durch die Personensorgeberechtigten oder abholbe- Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die rechtigte Personen beim Verlassen des Grundstücks. Auf dem Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Weg zur Einrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Auf- die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung sichtspflicht allein den Personensorgeberechtigten. oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. 3. Sollen Kinder den Heimweg alleine bewältigen, bedarf es zuvor Bötzingen, den 23. September 2020 einer schriftlichen Erklärung der Personensorgeberechtigten gegenüber der Einrichtungsleitung. Die Sorgeberechtigten er- Schneckenburger klären bei der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schrift- Bürgermeister lich, wer außer ihnen noch zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann widerrufen werden. Es besteht keine Verpflichtung die Kinder durch das Betreuungspersonal nach Geschwindigkeitsmessungen Hause zu bringen. Folgende Geschwindigkeitsmessungen wurde vom Landkreis 4. Bei Verweilen der Kinder auf dem Grundstück der Kindertages- durchgeführt: einrichtung außerhalb der Öffnungszeiten und auf dem Weg zur Einrichtung, sowie auf dem Heimweg obliegt die Pflicht Datum: 18.08.2020 zur Aufsicht allein den Personensorgeberechtigten. Dem „ord- Zul. Höchstgeschwindigkeit: 40 nungsgemäßen“ Übergang von dem einen in den anderen Messpunkt: Bergstraße Aufsichtspflichtbereich ist jeweils besondere Aufmerksamkeit Einsatzzeit: 6.00 – 10.35 Uhr zuzuwenden. Gemessene Fahrzeuge: 845 Beanstandungen: 65 § 11 Elternarbeit Höchstgeschwindigkeit: 58 1. Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbei- rat an der Arbeit der Kindertageseinrichtung beteiligt. Datum: 21.08.2020 Zul. Höchstgeschwindigkeit: 40 2. Damit die Personensorgeberechtigten bei plötzlicher Krankheit Messpunkt: Bergstraße des Kindes oder bei Notfällen erreichbar sind, müssen der Lei- Einsatzzeit: 8.03 – 10.45 Uhr tung Änderungen in der Personensorge, der Anschrift und der Gemessene Fahrzeuge: 400 privaten sowie geschäftlichen Erreichbarkeit unverzüglich mit- Beanstandungen: 9 geteilt werden. Die Personensorgeberechtigten sind zum Wohle Höchstgeschwindigkeit: 57 des Kindes verpflichtet mit der Einrichtung vertrauensvoll zu- sammenzuarbeiten. Datum: 31.08.2020 Zul. Höchstgeschwindigkeit: 30 Messpunkt: Bahnhofstraße § 12 Datenschutz Einsatzzeit: 17.26 – 19.00 Uhr 1. Personenbezogene Angaben, die im Zusammenhang mit der Gemessene Fahrzeuge: 128 Erziehung, Bildung und Betreuung eines Kindes in der Einrich- Beanstandungen: 28 tung erhoben oder verwendet werden, unterliegen den Bestim- Höchstgeschwindigkeit: 49 mungen des Datenschutzes. Die personenbezogenen Daten werden nach der Datenschutzgrundverordnung gespeichert und verarbeitet. Die Betroffenenrechte werden im Rahmen der Datenschutzhinweise auf der Homepage der Gemeinde Bötzin- gen www.boetzingen.de veröffentlicht. DAS RATHAUS 2. Eine Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb der Einrichtung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Über- mittlungsbefugnis oder eine schriftliche und zweckbestimmte INFORMIERT Einwilligungserklärung der Personensorgeberechtigten vor- liegt. Vermietung einer gemeindeeigenen Woh- 3. Die Erfassung von Daten zur Erstellung der Bildungs- und Ent- nung im Dachgeschoß der Grundschule wicklungsdokumentation setzt die schriftliche Einwilligung der Die Gemeinde bietet im Dachgeschoß der Grundschule eine Personensorgeberechtigten voraus. Zweizimmerwohnung mit ca. 64 qm zur Miete an. Interessenten können sich bis zum 02.10.2020 im Rathaus bei Herrn Bodynek, 4. Eine Veröffentlichung von Fotos des Kindes in Druckmedien Tel. 9310-27, melden. und/oder im Internet erfolgt vorbehaltlich der schriftlichen Ein- willigung durch die Personensorgeberechtigten. § 13 Inkrafttreten Wasserzählerablesung Diese Satzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Leider haben noch nicht alle Kunden der Wasserversorgung den Gleichzeitig treten die Satzung der Gemeinde Bötzingen über Zählerstand der Gemeinde Bötzingen gemeldet. die Inanspruchnahme der gemeindeeigenen Kinderkrippe vom 27.06.1990, zuletzt geändert am 25.09.2019 und die Satzung der Ge- Die Kunden, die den Zählerstand bis zum 30.09.2020 nicht meinde Bötzingen für den Gemeindekindergarten vom 06.07.1993, melden, müssen davon ausgehen, dass der voraussichtliche zuletzt geändert am 25.09.2019, außer Kraft. Zählerstand entsprechend der Wasserversorgungssatzung (Ge- wichtungsparameter) aufgrund der vorausgegangenen Ver- Hinweis: brauchsgewohnheiten geschätzt wird. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund Bei Fragen rund um die Ablesung Ihres Wasserzählers steht Ihnen der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Frau Richter unter der Telefonnummer 07663/ 9310-32, E-Mail Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei- ingrid.richter@boetzingen.de gerne zur Verfügung. nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der 7
Freitag, 25. September 2020 Veranstaltungen, Infos & Berichte PINNWAND Bläserjugend Bötzingen e.V. für Kinder und Jugendliche Schnuppertraining der „Happy Feet“ Habt du Lust gemeinsam mit gleichaltrigen zu Musizieren oder des RRC Bötzingen für alle Kids ab 6 Jahren wolltest schon immer einmal ein Instrument erlernen? Dann bist Du bist in der Grundschule oder wirst eingeschult? du bei uns genau richtig. Du hast einfach Spaß an Musik und Bewegung? Wir, die Bläserjugend Bötzingen, freuen uns über jedes neue Gesicht. Denn gemeinsames Musizieren macht Spaß und auch Du kannst Dir vorstellen mal was Neues auszuprobieren? gemeinsame Aktivitäten stehen immer wieder auf unserem Plan! Dann bist Du bei uns genau richtig! Na, Lust bekommen? Dann komm doch mal bei einer Probe vor- bei und mach dir dein eigenes Bild! Komm zu unserem Rock ‚n‘ Roll Schnuppertraining am Freitag, den 02. Oktober 2020, ab 17:00 Uhr in der Halle 3 der Adam-Trei- Für weitere Informationen kannst du dich einfach bei Katharina ber-Sporthalle. Dier unter blaeserjugend-boetzingen@web.de melden! Gemeinde Umkirch BÖTZINGER Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachange- AUSBILDUNGSBÖRSE stellten, Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung (m, w, d) Die Gemeindeverwaltung Umkirch bietet zum 01.09.2021 einen Ausbildungsplatz für den Beruf der/des Verwaltungsfachange- stellten, Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung, an. Sie werden Ihre 3-jährige Ausbildung bei der Gemeindeverwaltung Umkirch, den Blockunterricht an der Walter-Eucken-Berufsschule in Freiburg und den Abschlusslehrgang an der Bezirksschule Frei- burg absolvieren. Wir suchen junge, verantwortungsbewusste Menschen, die Inte- resse an den Aufgaben der Kommunalverwaltung haben und bei einem dienstleistungsorientierten Arbeitgeber ausgebildet wer- den möchten. Sie verfügen mindestens über einen guten mitt- leren Bildungsabschluss und haben Spaß und Interesse an der Arbeit mit dem Computer, anderen modernen Kommunikations- mitteln und an der Anwendung von Rechtsvorschriften. Zuver- lässigkeit, Lernbereitschaft und Teamfähigkeit setzen wir voraus. Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung in einer kommunalen Behörde. Unsere qualifizierten Ausbildungsbeauftragten begleiten Sie während der gesamten Ausbildung und werden Sie dabei unterstützen, sich fachlich und persönlich weiter zu entwickeln. Durch eine Ausbildung bei der Gemeindeverwaltung Umkirch lernen Sie selbständig und ver- antwortungsbewusst zu arbeiten. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie bitte Ihre aus- sagefähige Bewerbung bis Freitag, 23.10.2020, an die Gemein- deverwaltung Umkirch, Vinzenz- Kremp- Weg 1, 79224 Umkirch. Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch per Mail entgegen gemeinde@umkirch.de. Sie haben noch Fragen? Herr Marcus Wieland, unser Hauptamts- leiter und Ausbilder, gibt Ihnen gerne Auskunft! Telefon: 07665/505-11, Email: m.wieland@umkirch.de 200922_SMP_Job_Ad_Ausbildung_Studium_90x110mm_RZ.indd 1 22.09.2020 15:19:11 IMPRESSUM Herausgeber: Bürgermeisteramt, Hauptstraße 11, 79268 Bötzingen. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Schneckenburger oder Stellvertreter. Für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Messkircher Str. 45,78333 Stockach, Tel. 07771/93 17-11, Fax: 07771/93 17-40. E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de | Homepage: www.primo-stockach.de 8
Freitag, 25. September 2020 WILHELM-AUGUST-LAY- SCHULE INFORMIERT Wiederöffnung der Mensa ab 28. September Unter Einhaltung von klaren Abstands- und Hygieneregeln öffnet die Mensa der WAL-Schule am Montag, 28. September 2020. Die Ausgabe der Essen erfolgt ausschließlich nach Online-Vorbestellung bei der Firma Zahner. Die Frist für die Vorbestellung verlängert sich auf zwei Tage. Das bedeutet konkret: Für ein Essen am Montag muss spätestens am Donnerstag bestellt werden, für ein Essen am Diens- tag spätestens am Freitag, für ein Essen am Mittwoch spätestens am Montag, usw. Die Anzahl der Sitzplätze an den Tischen wird auf vier reduziert. An einem Tisch sitzen Schülerinnen und Schüler ausschließlich einer Jahrgangsstufe. Dafür werden die Tische entsprechend gekenn- zeichnet. Für den Ein- und Ausgang gibt es ein markiertes Einbahn- system. Im gesamten Mensabereich besteht Maskenpflicht. Die Maske kann erst abgenommen werden, wenn die Schülerinnen und Schüler am Tisch sitzen. VOLKSBILDUNGSWERK Erste Elternabende im neuen Schuljahr 2020/21 BÖTZINGEN Aufgrund der bekannten Bedingungen müssen die Elternabende in diesem Schuljahr neu organisiert werden. Es gibt nun jeweils einen Abendtermin für eine Jahrgangsstufe. Die Elternabende der Jahr- gangsstufe werden dann klassenweise in größeren Räumen stattfin- Semesterbeginn verschiebt sich den – in den Klassenzimmern kann das Abstandsgebot nicht einge- Liebe Teilnehmer*innen des Volksbildungswerks, halten werden. Folgende Klassenstufen stehen noch an: bei uns ist der Wurm drin! Montag, 28. September: Klassen der 10. Jahrgangsstufe - Durch die Elternabende der Jahrgangsstufen 1-10 können alle Dienstag, 29. September: Klassen der 7. Jahrgangsstufe Kurse die in den Räumlichkeiten der WAL-Schule Bötzingen Mittwoch, 30. September: Klassen der 8. Jahrgangsstufe stattfinden, erst ab 05.10.2020 starten. Donnerstag, 01. Oktober: Klassen der 9. Jahrgangsstufe - Eine technische Störung verhinderte die Weiterleitung Ihrer Anmeldung von der Homepage. Die Störung wurde behoben, Montag, 05. Oktober: Klassen der 4. Jahrgangsstufe die ca. 50 aufgelaufen Anmeldungen werden gerade bearbei- Dienstag, 06. Oktober: Klassen der 3. Jahrgangsstufe tet. Bitte haben Sie Verständnis, dass momentan keine Aus- Mittwoch, 07. Oktober: Klassen der 2. Jahrgangsstufe kunft gegeben werden kann, ob in einem Kurs noch Plätze frei Donnerstag, 08. Oktober: Klassen der 1. Jahrgangsstufe sind. - Aufgrund der Corona-Hygieneanforderungen und der stei- Alle Elternabende beginnen um 19 Uhr und dauern bis 20.30 Uhr. genden Infektionszahlen müssen wir die Teilnehmerzahlen in Die genaue Raumbelegung wird den Eltern über den WAL-Planer der Sportkursen reduzieren. Einige Kurse können nur 14-tägig in Kinder mitgeteilt. kleinerer Gruppe stattfinden oder müssen abgesagt werden. - Raumwechsel und Kursabsagen würzen das Durcheinander. Ferienkalender 2020/21 der WAL-Schule Wir bedauern dies sehr! Bitte beachten Sie den Ferienkalender 2020/21 der WAL-Schule Bereits angemeldete Teilnehmer haben gestern oder werden heute (www.wal-boetzingen.de). Im Unterschied zu anderen Schulorten über den aktuellen Stand ihres Kurses per email informiert. werden die unterrichtsfreien Tage an Fastnacht verkürzt, dafür die Osterferien auf zwei Wochen verlängert. Aufgrund der Corona-Hygieneauflagen müssen folgende Kurse Gez. leider abgesagt werden: Bernd Friedrich 300.020 Bodyshape Rektor 300.040 Bewegung 50plus 304.010 - 304.011 Fußreflexzonenmassage für Paare MUSIKSCHULE 408.604 - 408.609 Französisch im Kindergarten Kursleiter gesucht: Für folgende Kurse suchen wir dringend neue Dozent/innen Aerobic Mix 302.020 montags, 20.00-21.30 Uhr IM BREISGAU E.V. Jugend- und Erwachsenenbildung Bodystyling 302.060 dienstags, 9.15-10.30 Uhr Englisch Auffrischung für Neue Elementarkurse den Realschulunterricht mittwochs, 14.45-16.15 Uhr Eltern-Kind-Kurs Bitte melden Sie sich unter vbw@boetzingen.de oder Bei den Eltern-Kind-Kursen betonen wir die musikalische Wechsel- 07663-931020, falls Sie Interesse haben, unsere Teilnehmer beziehung zwischen dem Kleinkind und dem Erwachsenen. Mit Sin- durch diese Saison zu begleiten. gen von Liedern, mit kleinen Klanggeschichten, Finger-, Kreis- und 9
Freitag, 25. September 2020 Singspielen wird ein „Spielraum“ geschaffen, in dem sich musikali- Leider wird die Qualität des Grünschnitts, der in Bötzingen an der sche Fähigkeiten und Neigungen des Kindes altersgemäß entwi- Grünschnittsammelstelle gesammelt wird, in den letzten Monaten ckeln können. immer schlechter. Zwischenzeitlich sind sogar einige Abnehmer des Häckselmaterials nicht mehr bereit dieses auf ihre Felder auszubrin- Die Eltern-Kind-Kurse laufen über einen Zeitraum von 10 Termi- gen, da es zu stark mit Plastikteilen verunreinigt ist. ne, die Kursgebühr beträgt insgesamt 69.-- €. Folgende Kurse bieten wir an: Wofür ist Grünschnitthäcksel gut: Dieser stabilisiert den Wasserhaushalt im Boden, wirkt temperatur- In Gundelfingen für Kinder ab 2 Jahre, ausgleichend, schafft eine optimale Nährstoffversorgung und akti- Kursbeginn am Freitag, 02. Oktober um 15.15 Uhr viert das Bodenleben. In Gottenheim für Kinder ab 18 Monate, Kursbeginn am Dienstag, 29. Sept. um 09.30 Uhr Warum sind Kunststoffpartikel im Grünschnitthäcksel und Bo- In Gottenheim für Kinder ab 10 Monate, den schlecht: Kursbeginn am Dienstag, 29. Sept. um 10.20 Uhr Untersuchungen der Freien Universität Berlin ergaben, dass Regen- In Eichstetten für Kinder von 10-18 Monate, würmer und Gliederfüßer kleinste Kunststoffpartikel/Mikroplastik Kursbeginn Mittwoch, 07. Oktober um 15.15 Uhr von der Oberfläche in die Böden hineintragen. Kaum dem Sonnen- In Eichstetten für Kinder von 1 ½ - 3 ½ Jahre, licht und dem Sauerstoff der Luft ausgesetzt, könne Kunststoff dort Kursbeginn Mittwoch, 07. Oktober um 16.10 Uhr mehr als 100 Jahre überdauern, berichteten andere Wissenschaftler. Eine weitere Studie zeigte, dass Regenwürmer, die mit Mikroplastik Musikzwerge (Alter von 1,5 – 4,5 Jahre) in Kontakt kommen, ihre Gänge anders graben, was direkte Auswir- Bei den Musikzwergen betonen wir die musikalische Wechselbezie- kungen auf die Bodenbeschaffenheit hat. Auch wachsen diese Re- hung zwischen dem Kleinkind und dem Erwachsenen. Mit Singen genwürmer nicht mehr ausreichend oder sterben verfrüht. von Liedern, mit kleinen Klanggeschichten, Finger-, Kreis- und Sing- Kunststoffe enthalten auch Weichmacher, Flammschutzmittel und spielen wird ein „Spielraum“ geschaffen, in dem sich musikalische andere gesundheitsschädliche Bestandteile die über den Boden Fähigkeiten und Neigungen des Kindes altersgemäß entwickeln und die Pflanzen wieder in unsere Nahrungskette und auf unseren können. Die Kursgebühr beträgt für Kinder aus unseren Mitgliedsge- Tellern landen. Auch gelangen diese Stoffe ins Grundwasser und in meinden € 23,--/Monat. unsere Flüsse und Meere, wo ebenfalls Lebewesen und Pflanzen ge- schädigt werden können. in Gundelfingen donnerstags 1,5 – 3 Jahre um 15 Uhr (mit Eltern) Gelangen Plastikteile mit dem Grünschnitt in den Häcksler, werden 3 – 4,5 Jahre um 16 Uhr (ohne Eltern) die Kunststoffteile sehr stark zerkleinert und verteilen sich über das 3 – 4,5 Jahre um 17 Uhr (mit Eltern) gesamte Häckselmaterial. Ein Aussortieren ist dann nicht mehr mög- lich! Musikalische Früherziehung (MFE) (ab 4 Jahre) Kindergartenkinder haben ein natürliches Gefühl für Musik. Darauf aufbauend sollen ihnen in der musikalischen Früherziehung (MFE) auf spielerische Art und Weise erste Einblicke in die Welt der Töne vermittelt werden. Dies geschieht durch das gemeinsame Erleben, über Bewegung, Tanz, Gestik und Rhythmik. Die musikalische Frü- herziehung umfasst vielseitige Gestaltungsbereiche: das Singen, Musizieren, das Sprechen und Hören, das freie und gebundene Tan- zen, das Gestalten nach festen Regeln und das Improvisieren und Ex- perimentieren. Mit sehr viel Spaß und spielerisch erfahren die Kinder viel über Musik. in Gundelfingen mittwochs um 16.50 Uhr in Glottertal donnerstags um 16.40 Uhr in Eichstetten mittwochs um 14.15 Uhr (Platz für Kinder ab 5 Jahre) Die Kursgebühr für Musikzwerge und MFE beträgt für Kinder aus un- seren Mitgliedsgemeinden € 23,--/Monat. Was darf auf keinen Fall im Grünschnitt Weitere Informationen zu den Kursangeboten finden Sie unter www.musikschule-breisgau.de vorhanden sein: Kunststoffsäcke, Kunststoffschnüre, Draht, Pflanzfolien, Altholz, Kontakt: Sägereste, Steine, Straßenkehricht. Musikschule im Breisgau Geschäftsstelle - Vörstetter Str. 3 - 79194 Gundelfingen Zukünftig wird das Personal vor Ort verstärkt Kontrollen durch- eMail: info@musikschule-breisgau.de führen. Verunreinigtes Material muss vom Anlieferer nachsor- Tel: 0761 589891 tiert werden oder es wird nicht mehr angenommen! Bitte unterstützen Sie uns, denn nur gemeinsam können wir das Ziel INFORMATIONEN DER erreichen: Aus dem Bötzinger Grünschnitt ein Produkt herzustellen, welches ABFALLWIRTSCHAFT den landwirtschaftlichen Flächen in der Region vielfältigen Nutzen bringt anstatt als Abfall verbrannt zu werden. Probleme mit Plastik im Grünschnitt Haben Sie Fragen: Abfallberatung: 0761 2187 9707 www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb Was für alle Recyclingprodukte selbstverständlich ist, gilt auch bei der Verwertung des Grünschnitts: Das Endprodukt kann nur so gut sein wie die Ausgangsstoffe aus denen es hergestellt wird. Die Ver- meidung von Fremdstoffen hat daher oberste Priorität! 10
Freitag, 25. September 2020 Wohin mit dem Fallobst Viren befallen oder gehackt worden sei oder ein neues Sicherheits- zertifikat benötige und bieten ihre Hilfe an. Dazu sollen die Ange- Fallobst ist eine ganz natürliche Erscheinung des Spätsommers in rufenen auf ihren Geräten unter „Anleitung“ eine Fernwartungssoft- Obstgärten. Es kann sinnvoll verwertet oder verarbeitet werden. ware installieren, mit der die angeblichen Probleme gelöst werden Aber auch als Dünger für Pflanzen und als Unterstützung der heimi- können. schen Fauna kann es dienen. Aktuell wurde im Raum Emmendingen eine betagte Dame im Sep- Auf keinen Fall kann das Fallobst an den Grünschnittsammelstellen tember Opfer eines Enkeltricks. Der entstandene finanzielle Schaden oder bei der Kompostierungsanlage Breisgau-Kompost abgegeben ist immens. Eine fünfstellige Summe, angespart für die Altersversor- werden, da die daraus entstehenden Sickersäfte hier zu Bodenbelas- gung, fiel den perfiden Betrügern in die Hände. tungen führen können. Tipps der Polizei Wie kann man Fallobst richtig entsorgen? • Tätigen Sie keine Geldgeschäfte am Telefon! • Kleinere Mengen an Fallobst können in der Biotonne entsorgt • Sprechen Sie mit Vertrauten über verdächtige Anrufe! werden. Damit die Müllabfuhr die Tonne leeren kann, darf das Ge- • Rufen Sie im Verdachtsfalle die Polizei um Hilfe! samtgewicht der Tonne 50 kg nicht überschreiten. • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! • Ebenso können Früchte nachhaltig selbst kompostiert werden. Nach rund einem Jahr kann wertvoller Gartenkompost daraus ge- Weitere Vorbeugungstipps erhalten Sie unter wonnen werden. Kleinere Mengen können dem Kompost beige- www.polizei-beratung.de. Kostenlose Präventionsvorträge mischt werden. Achten Sie auf eine gute Belüftung. Dazu immer hält die Polizei auf Anfrage auch in Ihrer Gemeinde. mal wieder mit Laub oder Schnittabfällen mischen. Größere Men- gen sollten besser nach und nach aufgebracht und die einzelnen Ihr Lagen möglichst mit anderen pflanzlichen Abfällen, Kompost oder Polizeipräsidium Freiburg Erde abgedeckt werden. Tipp: Obst vor der Kompostierung mit Referat Prävention dem Spaten grob zerkleinern. Danach können die Mikroorganis- Kriminalhauptkommissar Karl-Heinz Schmid men besser wirken und die Kompostierung läuft schneller ab. freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de • Mit Fallobst Gutes tun. Die örtlichen Bauern, kleinere Tierparks 0761 / 29608-25 oder Pferdehöfe in der näheren Umgebung freuen sich eventuell über Gratis-Futter. Wichtig: Klären Sie zuvor ab, ob die Spende er- wünscht ist und geben Sie nur „gesundes“ Fallobst ab. • Nur noch selten finden Igel und andere nützliche Tiere Streuobst- wiesen. Sie freuen sich, wenn ihnen in einer Ecke des Gartens un- DAS INTEGRATIONS- ter einer Hecke oder hinter dem Kompost ein Festschmaus berei- tet wird. Viele nützliche Insekten oder Vögel nutzen außerdem das MANAGEMENT INFORMIERT heruntergefallene Obst als Nahrung. In einem naturnahen Garten wird daher nicht das gesamte Fallobst entsorgt. • Fallobst kann man auch als natürlichen Dünger für den Garten nutzen. Allerdings nur in kleineren Mengen, die mindestens einen halben Meter tief unter die Erde gegraben werden. Vom 28.09. bis einschl. 09.10.2020 Haben Sie Fragen: Abfallberatung: 0761 2187 9707 bin ich abwesend www.breisgau-hochschwarzwald.de/alb Bei dringenden Fragen, können Sie meine Vertretung, Hr. Viereck kontaktieren: 0176 18965488 oder janik.viereck@caritas-bh.de Ab dem 12.10. bin ich hier in Bötzingen wieder wie gewohnt mon- POLIZEINOTIZEN tags zwischen 14 und 17 Uhr erreichbar. Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V. Polizeidirektion Freiburg warnt vor sog. Anrufstraftaten Migration und Integration Magdalena Schedler International agierende Gaunerbanden haben Integration von Flüchtlingen stets Hochkonjunktur Kontakt: magdalena.schedler@caritas-bh.de oder Tel. 0159 04370819 Rat der Polizei: Keine Geldgeschäfte am Telefon Anrufstraftaten wie Enkeltrick oder falscher Polizeibeamter haben nach wie vor Hochkonjunktur. Auch der vermeintliche Microsoftmit- ALLGEMEINE BÜRGERINFORMATION arbeiter blitzt immer wieder auf. Diese traurige Tatsache beweist ein Blick in die Kriminalstatistik unseres Bundeslandes: 2014 zählte man im Bereich des Enkeltricks noch 573 Versuchshandlungen. 2019 kam es hingegen schon zu rund 2800 Versuchen. Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und vermeintlicher Mirco- Das SemesterTicket wird günstiger softmitarbeiter Online-Kauf am einfachsten Noch gravierender fällt der Blick aus, wenn man das Kriminalitäts- phänomen falscher Polizeibeamter unter die Lupe nimmt. 2014 Zum Wintersemester 2020/21 ändert sich der Preis des RVF-Se- zählte die Polizei in diesem Sektor noch 84 Versuchsfälle landesweit. mesterTickets: Es kostet künftig statt 94 Euro nur noch 89 Euro. 2019 tauchte schon die Zahl 14000 am Horizont auf (!). Die finanziel- Es gilt weiterhin für 6 Monate und das gesamte RVF-Gebiet. Dies len Schäden gehen in die Millionen. umfasst die Stadt Freiburg und die Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald. Für 14,90 Euro pro Monat ist der Nah- Seit Mai 2020 stellen die Ermittler des Polizeipräsidiums Freiburg verkehr rund um die Uhr für Studium und Freizeit nutzbar. auch im Bereich falscher Microsoftmitarbeiter steigende Zahlen fest. „Ein unschlagbar günstiges Angebot“, kommentiert Florian Kurt, Die Masche ist immer die gleiche: Die angeblichen - häufig nur Eng- Geschäftsführer des RVF. Das SemesterTicket kann nicht nur für die lisch oder gebrochen Deutsch sprechenden - Microsoft-Mitarbeiter Fahrt zur Uni, sondern auch für Ausflüge zum Feldberg, Titisee oder behaupten, dass der Rechner des Angerufenen Fehler aufweise, von an den Rhein genutzt werden. „Man ist bei jedem Wetter und auch 11
Freitag, 25. September 2020 KIRCHLICHE über längere Strecken mobil – mit unserem umfangreichen Bus- und Bahnangebot.“ sagt Kurt. Die Preissenkung auf 89 Euro wurde möglich, da Studierendenwerk, Studierendenvertretung und RVF sich auf eine Erhöhung des Soli- darbeitrags verständigt haben. Der Solidarbeitrag ist in den Semes- tergebühren enthalten und dient der Grundfinanzierung des Semes- terTickets. Durch ihn wird der günstige Preis für das SemesterTicket NACHRICHTEN möglich. Auf Grundlage des Solidarbeitrags haben alle Studieren- Römisch-Katholische den – auch die, die kein SemesterTicket kaufen – täglich von 19 Uhr Kirchengemeinde bis Betriebsschluss und künftig zusätzlich an Sonn- und Feiertagen March-Gottenheim ganztägig freie Fahrt mit den Bussen und Bahnen im RVF. Engelgasse 25, 79232 March-Hugstetten „Wir freuen uns, dass wir durch die gute Zusammenarbeit mit den Tel. 07665/1728 Partnern unser Tarifangebot für die Studierenden noch attraktiver info@kath-MarGot.de gestalten können. Das SemesterTicket wird günstiger – das ist eine gute Lösung für alle Studierenden“, so Dorothee Koch, ebenfalls Ge- Kath. Pfarramt, Hauptstraße 74, 79268 Bötzingen schäftsführerin des RVF. Telefon 07665/42530-40 E-Mail: pfarrbuero.boetzingen@kath-MarGot.de Online-Kauf ausgeweitet Homepage: www.kath-MarGot.de Inzwischen können Studierende von vier Hochschulen ihr Semes- terTicket online kaufen: Albert-Ludwigs-Universität, Pädagogische Kontaktstelle Bötzingen: Hochschule, Hochschule für Musik und jetzt auch die Katholische Öffnungszeit: Hochschule sind an das Online-Verfahren angeschlossen. Im On- Montag 09:00-11:00 Uhr line-Shop der Freiburger Verkehrs AG (VAG) kann das SemesterTi- Pfarrsekretärin Irmgard Reich cket gekauft werden. Der Vorteil: wer das SemesterTicket online kauft, braucht bei der Kontrolle nur einen amtlichen Lichtbildaus- Gottesdienste weis (Personalausweis) mit sich zu führen. Das SemesterTicket kann ausgedruckt werden. Alternativ kann man es in einer der beiden Samstag, 26.09. kostenlosen Apps „FahrPlan+“ oder „VAG mobil“ hochladen und bei 10:00 Eucharistiefeier Erstkommunion-Feier (Gottenheim) Kontrollen – auch offline – vorzeigen. (leider keine Anmeldung möglich) 10:00 Eucharistiefeier Erstkommunion-Feier (Hugstetten) Studierende der weiteren Freiburger Hochschulen erhalten das Se- (leider keine Anmeldung möglich) mesterTicket wie bisher an DB-Automaten nach Eingabe der Mat- 18:30 Eucharistiefeier zum Caritassonntag (Hugstetten) rikelnummer, in den VAG Kundenzentren „pluspunkt“ und Radstati- on, dem Südbadenbus-KundenCenter Freiburg (ZOB) und bei allen Sonntag, 27.09. DB-Verkaufsstellen im RVF. 10:30 Eucharistiefeier zum Caritassonntag (Hugstetten) 14:00 Rosenkranz (Hugstetten) Weitere Infos: www.rvf.de/semesterticket oder auf facebook mit Freizeittipps u.v.m. Dienstag, 29.09. Online-Bestellung: www.vag-onlineshop.de 07:00 Laudes (Hugstetten) 18:00 Rosenkranz (Bötzingen) 18:30 Eucharistiefeier (Bötzingen) Studium Plus - Vielfältige Lernmöglichkeiten Donnerstag, 01.10. für Ältere an der Pädagogischen Hochschule 20:00 Zur Ruhe kommen - Zeit der Stille - Anbetung (Hugstetten) Freiburg 21:00 Komplet - das Nachtgebet der Kirche (Hugstetten) Nach coronabedingter Pause besteht zum Wintersemester 2020/21 nun wieder die Möglichkeit, dass sich Mitbürgerinnen und Mitbür- Freitag, 02.10. ger mittleren und höheren Alters an der Pädagogischen Hochschule 18:00 Vesper - das Abendgebet der Kirche (Hugstetten) wissenschaftlich weiterbilden können. Das Studium Plus bietet ei- nerseits die Möglichkeit, als Gasthörerin oder Gasthörer geöffnete Samstag, 03.10. Lehrveranstaltungen aus dem Regelbetrieb der Hochschule zu be- 10:00 Eucharistiefeier Erstkommunion-Feier (Hugstetten) suchen. Es umfasst andererseits ein zielgruppenspezifisches Curri- (leider keine Anmeldung möglich) culum, das auf das „Mehr“ der Lebenserfahrung der Studierenden 18:30 Eucharistiefeier zum Erntedank (Neuershausen) ausgerichtet ist. Das Fächerangebot reicht von Geschichte, Musik, Deutsch, Literatur und Kunst, Sprachen, Psychologie, Philosophie, Sonntag, 04.10. Theologie, Naturwissenschaften und Gesundheit. Mit dem „Orien- 09:00 Eucharistiefeier zum Erntedank (Buchheim) tierungsstudium“ ist ein spezielles Studienangebot für alle Neuein- 10:30 Eucharistiefeier (Bötzingen) steiger gegeben, die an Fragen der Gestaltung des Studiums inte- 10:30 Eucharistiefeier zum Erntedank (Hugstetten) ressiert sind und gleichzeitig im Rahmen von Impulsseminaren in 14:00 Rosenkranz (Hugstetten) unterschiedliche Fachbereiche „reinschnuppern“ wollen. Mit dieser breit gefächerten und offenen Struktur bietet es einen optimalen Rahmen, nach individuellem Interesse Lernwege zu gestalten und Anmeldeverfahren zu den Eucharistiefeiern an den Wochenen- Neues auszuprobieren. den: Um möglichst vielen Gläubigen den Besuch einer Eucharistiefeier Aus aktuellem Anlass sind alle Lehrveranstaltungen teilnehmer- zu ermöglichen und damit keine Personen nach Hause geschickt begrenzt. Eine Anmeldung ist ab dem 21.09.2020 möglich. Die werden müssen, sollte man sich auch weiterhin aktiv zum Gottes- Lehrveranstaltungen starten am 02.11.2020. Eine Infoveranstaltung dienst anmelden! für Interessierte und Neueinsteiger findet am Montag, 12.10.2020 um 14.00 Uhr online statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie per Mail Jeweils Montag bis Freitag vor dem Wochenende, ausschließlich an studiumplus@ph-freiburg.de. Weitere Informationen gibt es un- unter der Telefonnummer 07665/42530-0: ter www.ph-freiburg.de/studiumplus. Das gedruckte Vorlesungsver- Montag, Mittwoch-Freitag 08:00-12:00 zeichnis kann unter 0761/682-244 oder per Mail an Montag-Freitag 14:00-17:00 Uhr studiumplus@ph-freiburg.de angefordert werden. DANKE für Ihr Verständnis! 12
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