Lipödem und Patientenrechte - Begrenzte Möglichkeiten optimal nutzen 9. Lipödemtag der Lipödem Hilfe Deutschland e. V. in Mannheim - Kanzlei Ruth ...

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Lipödem und Patientenrechte - Begrenzte Möglichkeiten optimal nutzen 9. Lipödemtag der Lipödem Hilfe Deutschland e. V. in Mannheim - Kanzlei Ruth ...
Lipödem und Patientenrechte
Begrenzte Möglichkeiten optimal nutzen

      9. Lipödemtag der Lipödem Hilfe
      Deutschland e. V. in Mannheim

                                         ©
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Überblick             Rechts
                                          Beihilfe
                      anwalt                            G-BA

                  Recht                                   Renten-
                                   Lipo          ???        ver-
                  schutz                                 sicherung

                       Kranken
            ???                       Kompri           MLD
                           kasse

                                   Amts                   Folge-
                  Reha                       ???         kosten-
                                   arzt
                                                        versiche-
                                            Zusatz-        rung
                                             ver-
                           GdB            sicherung
Lipödem und Patientenrechte - Begrenzte Möglichkeiten optimal nutzen 9. Lipödemtag der Lipödem Hilfe Deutschland e. V. in Mannheim - Kanzlei Ruth ...
Lipödem?!

 Mit freundlicher Genehmigung
von Frau Dr. Anna Theresa Bauer
Lipödem und Patientenrechte - Begrenzte Möglichkeiten optimal nutzen 9. Lipödemtag der Lipödem Hilfe Deutschland e. V. in Mannheim - Kanzlei Ruth ...
Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

BSG- Urteile vom 24.04.2018 (B1 KR 13/16 R; B1 KR 10/17 R)
                                  Was wurde entschieden?
- Die Liposuktion bei Lipödem unter stationären Bedingungen darf als nicht ausreichend erprobte
  Methode nicht zu Lasten der GKV erbracht werden; die Qualitätsanforderungen für den Anspruch
  auf stationäre Versorgung auf Methoden mit dem bloßen Potential einer Behandlungsalternative
  werden auch durch die Norm des § 137 c Abs. 3 SGB V nicht herabgesenkt
- Ein Systemversagen kommt nicht in Betracht
- Ggf. Naturalleistungsanspruch auf Liposuktion bei Lipödem aus einem Recht auf Teilnahme an
  dem Erprobungsverfahren nach der am 10.04.18 in Kraft getretenen Erprobungsrichtlinie des
  GBA

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte
BSG- Urteile vom 24.04.2018 (B1 KR 13/16 R; B1 KR 10/17 R)

                  Was bedeutet das für uns Lipödempatientinnen?

- Die stationäre Liposuktion bei Lipödem als Hoffnungsträger wurde abgelehnt
- Potential ist nicht gleich Potential
- Es wurde immerhin eine Entscheidung getroffen, Zeitraum der Umsetzung irrelevant
- Stärkung der Patientinnenrechte durch die Studie? Lediglich ermessensfehlerfreie Auswahl bei
  wohl 105 Plätzen in der Studie

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

                            Der Anwalt im Zickzackkurs
-> Med. Ind. (§ 27 SGB V)                ambulant vor stationär
EBM-Ä (-), nicht lebensbedrohlich
                                                 stationär
nur besondere Fälle (Herzerkr., Tumor)

                            was nun?
Hat Kasse in der Frist entschieden?              Hat sie antragsbezogen entschieden?
= echte Fiktion                                  = unechte Fiktion/Teilfiktion

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Stimmverhältnisse im G-BA und deren Bedeutung

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Lipödem und Patientenrechte - Begrenzte Möglichkeiten optimal nutzen 9. Lipödemtag der Lipödem Hilfe Deutschland e. V. in Mannheim - Kanzlei Ruth ...
Der G-BA - Einzelheiten

     Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

• G-BA als Entscheidungsgremium bezogen auf den
  Leistungskatalog
• Verfassungsrechtlich nicht unumstritten
• Kritik: nur schwache Mitsprachemöglichkeit der Versicherten
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Der G-BA - Einzelheiten

     Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

• Inhalt des Beschlusses vom 20.07.2017
• Erprobungsrichtlinie Januar 2018
• Erprobungsstudie mit Beginn Mitte 2020
• Voraussichtlicher Abschluss frühestens ca. 2024
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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

       Was wir jetzt nicht tun sollten:
• Aussichtslose Klageverfahren anstrengen
       Was wir tun sollten:
• Informierte Patientinnen sind mündige Patientinnen
• Unsere Basis stärken – Stichwort SHG
• Rechte in der sozialversicherungsrechtlichen Selbstverwaltung
  wahrnehmen

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Lipödempatientinnen ohne Lobby – stimmt das?

„Aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man
etwas Schönes bauen ….“ das wusste schon Johann Wolfgang Goethe.
Es gibt noch andere Möglichkeiten, sich gesundheitspolitisch
einzubringen:
• Sozialwahlen – was ist das?
• Wahlen ohne Wahlhandlung – wie kann das sein?
• Was hat das alles mit mir zu tun?

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Sozialrechtliche Selbstverwaltung, §§ 43 ff. SGB IV

          Wie funktioniert die sozialrechtliche
          Selbstverwaltung?
•   Versicherte der GKV (auch DRV und BG) können sich zu sog. freien Listen
    zusammenschließen
•   Je nach Versicherungsträger müssen bis zu 2.000 Unterschriften
    beigebracht werden (Unterstützerunterschriften = sog. Quorum)
•   Aus dem Kreis der Versicherten gewählte Vertreter der Selbstverwaltung
    sitzen in den Verwaltungsräten und benennen z. B. Mitglieder der
    Widerspruchsausschüsse, welche über NUB, Reha, Präventivmaßnahmen
    etc. entscheiden
•   Es besteht bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen ein einklagbarer
    Anspruch auf Zulassung zur Sozialwahl (§ 57 SGB IV)
                                                                              12
Patientinnenpräsenz

          Weitere Formen der Patientinnenpräsenz
•   Selbsthilfegruppen zum Informationsaustausch, zur gegenseitigen
    Unterstützung
•   Informelle Gruppen, z. B. als Stammtisch
•   Offener Umgang mit der Erkrankung in der Öffentlichkeit
•   Facebookgruppen, Internetforen
•   Bloggen
•   Vereinigungen: Lymphverein, Lymphselbsthilfe, Lipödem Hilfe Deutschland
    e. V. usw.

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

24.04.2018: Was bleibt übrig?

Begrenzte Ausweichmöglichkeiten:
• Genehmigungsfiktion
• Zusatzversicherung
• Für Korrekturen Folgekostenversicherung
• Finanzamt wie bisher

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Ablauf des Verwaltungsverfahrens bei der
Krankenkasse
„…. Ich hab jetzt schon drei Mal Widerspruch eingelegt….“
                                5 Stufen:
                                Antrag
                          Ablehnungsbescheid
                              Widerspruch
                          Widerspruchsausschuss
                          Widerspruchsbescheid

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Es gibt Gutachten und Gutachten

• Arztbericht
• Arztbrief
• Gutachten
• Befund
• Attest

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

Wie Tragödien ihren Lauf nehmen:
Stichwort „Einhaltung des Beschaffungsweges“
• Bedeutung für die Antragsstellung
• Wie sollte ich vorgehen?
• Die 8-Wochen-Regel
• Keine Fiktion ohne Einhaltung des Beschaffungsweges!!!

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

24.04.2018: Was bleibt übrig?
Genehmigungsfiktion:

Hier ist höchste Sorgfalt auf vornehmlich drei Dinge zu legen:

• Der Antrag muss so formuliert sein, dass möglichst alle begehrten Maßnahmen so enthalten sind, wie sie
  durchgeführt werden sollen
• Es ist strikt auf einen validen Eingangsnachweis wert zu legen
• Fehlerquellen bei der Antragstellung und Bekanntgabe müssen vermieden werden

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

     Eingangsnachweis und fiktionsfähiger Antrag

• „Einschreiben ist ein Schreiben“
• persönliche Abgabe?
• fiktionsfähiger Antrag – was ist das?
• Optimaler Inhalt eines Leistungsantrags

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

Elektronische Bekanntgabe eines Krankenkassenbescheides
• 2 Arten
• Versand E-Mail (3-Tages-Fiktion gilt)
• Bereitstellung auf Internetplattform (mit Abruf, ansonsten
  neuer Versand möglich)
• Nur mit Einwilligung möglich

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

       Warum sollte ich den Briefumschlag mit dem
       Ablehnungsbescheid aufheben?
• BSG-Urteil v. 11.07.17, Az. B 1 KR 26/16 R – Schluss mit dem
  Datumsproblem
• Fristende bzgl. der Frist des § 13 Abs. 3 a SGB V bestimmt
  sich n i c h t mehr nach der sog. internen
  Entscheidungsfindung, sondern nach dem Zeitpunkt der
  Bekanntgabe

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

     Genehmigungsfiktion und kein Ende

• BSG-Urteil v. 11.07.17, Az. B 1 KR 1/17 R - positives Zeichen
  für Lipödempatientinnen
• Bei Vorliegen der Genehmigungsfiktion sind nunmehr auch
  Privatkliniken im Rahmen einer KÜ oder KE zulässig
Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

     Anhängige Verfahren vor dem BSG

• B1 KR 20/17 R und B 1 KR 21/17 R: führt die Verletzung der
  Unterrichtungspflicht über die Einschaltung des MDK zur
  Geltung der Dreiwochenfrist statt der Fünfwochenfrist?

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

Genehmigungsfiktion als Kassenschlager
• Abtretungserklärung – wie funktioniert das?
• Relevanz von ordnungsgemäßen GOÄ-Abrechnungen
• Das Kreuz mit dem 2,3-Faktor
• Pauschalabrechnung akzeptabel?
• Was ist, wenn da irgendwo „ästhetisch“ steht? Und die Rechnung
  Umsatzsteuer ausweist? FA!
• Vertragsschluss mit einer GmbH
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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

      Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X?

• BSG-Urteil v. 11.07.17, Az. B 1 KR 26/16
• Bekanntgabe, nicht interne Entscheidungsfindung
• Fallkonstellation
• Verjährungsfrist

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

      Rücknahme der Fiktion – und jetzt?

• BSG-Urteil v. 07.11.17, Az. B 1 KR 24/17 R
• Maßstab der Rechtmäßigkeit der Genehmigung ist (allein) § 13 Abs. 3
  a SGB V
• Es kommt nicht auf die materiellrechtlichen Voraussetzungen des
  ursprünglich Beantragten an

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

welche große Gefahr liegt im Urteil des
3. BSG-Senats?
• BSG-Urteil v. 11.05.17, Az. B 3 KR 30/15 R
• Bedeutung eines sog. „obiter dictums“
• Nur Leistung lt. Leistungskatalog fiktionsfähig?
• Was ist davon zu halten?

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

  Ruhen des Verfahrens bedeutet nicht immer
      Stillstand
• Urteil SG Trier, Az. S 1 KR 237/16 als Beispiel
• Ruhen des Verfahrens: wirklich eine Entscheidung?
• Was bedeutet das?
• Die Mär vom Rechtsmissbrauch

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Operative Therapie –
Verfahrensrechtliche Aspekte

 Das Neueste aus Kassel

• Urteil BSG, Az. B 1 KR 1/18 R
• Versicherte dürfen sich auf Kosten ihrer Krankenkasse eine fiktiv
  genehmigte Operation in der Türkei privat besorgen
• Bei einer rechtswidrigen Leistungsablehnung fehlt ein innerer Grund,
  um den Kreis der Leistungserbringer einzuschränken

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Konservative Therapie (Hilfsmittel)

• „Bevor eine Versorgung mit flachgestrickten Kompressionsstrümpfen
  in Frage kommt, muss eine Manuelle Lymphdrainage durchgeführt
  werden. Zudem ist zu prüfen, ob alternativ auch eine Versorgung mit
  rundgestrickten Strümpfen stattfinden kann. Bestehendes
  Übergewicht ist abzubauen.“
• „Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass auch ärztlich
  verordnete Hilfsmittel nur im vertraglich vereinbarten Umfang
  erstattet werden können.“
Konservative Therapie (Hilfsmittel)

• Richtlinie des G-BA über die Verordnung von Hilfsmitteln in der
  vertragsärztlichen Versorgung (HilfsM-RL) und Hilfsmittelverzeichnis
• HilfsM-Verzeichnis = Auslegungshilfe
• Entscheidend sind: Diagnose, Bedarf, Fähigkeit zur Nutzung,
  Prognose und Ziel einer Hilfsmittelversorgung
• Geltung des § 13 Abs. 3 a SGB V
Konservative Therapie (Heilmittel)
• Typische Fragestellungen:
• MLD
• Regelfall, außerhalb des Regelfalls, Langzeit-VO
• Gelistete und nicht gelistete Diagnosen
• Die Angst vor der Budgetüberschreitung
• Wie vorgehen bei der Langzeit-VO? 4-Wochen-Frist!
• Lipödem ohne langfristigen Heilungsbedarf
• ICD-10-Code
Konservative Therapie (Heilmittel)
                                                     Langfristiger
                                                    Heilmittelbedarf

                     ja                                                                     nein
 BUDGETNEUTRAL

                                                                                                               BUDGETBELASTEND
                                                                 = kein langfristiger HM-Bedarf festgestellt
                    Gelistete Diagnose (Automatismus)
                                                                    Regelfall muss durchlaufen werden
                                     oder
                     Schwere funktionelle/strukturelle
                                                                  wenn Therapieziel nicht erreicht wird,
                   Schädigung (Heilmittel ist fortlaufend
                                                                 dann VO außerhalb des Regelfalls (hier:
                 und für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr
                                                                    Anwendung ICD-10-Codes, präzise
                 erforderlich; ärztliche Begründung in der
                                                                     individuelle Diagnose möglich,
                    VO; Vergleichbarkeit mit gelisteter
                                                                   Verordnungsverhalten kann leichter
                                  Diagnose
                                                                          gerechtfertigt werden
Konservative Therapie (Heilmittel)

     Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am
     21.09.2017:

• Überarbeitung und „Entschlackung“ des bestehenden
  Heilmittelkataloges
• Inkrafttreten einer neuen Heilmittelrichtlinie in der
  ersten Jahreshälfte 2019
• Abweichungen Heilmittelerbringer von der ärztlich
  verordneten Therapie
Grundlegende Unterschiede PKV und GKV

• Darum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was
  bessres findet – Scheiden tut weh!
• Vertragsschluss und Vertragsumfang
• Ausstrahlungswirkung GKV
• Besonderheiten der gerichtlichen Durchsetzung von
  Ansprüchen
• Offener und geschlossener Hilfsmittelkatalog
Beihilfe
• Systematik: Regelung in Bundes- und
  Landesbeihilfeverordnungen (Bundes- und
  Landesbeamte), Ergänzung durch PKV
  (Restkostenversicherung)
• Vorgehen bei Ablehnung (Widerspruch, 2-Wochen-
  Frist)
• Situation Liposuktion bei Lipödem
• § 42 a VwVfG?
GdB
• Typische Fragestellungen:
• Was ist der GdB?
• Warum ist dieses Thema wichtig?
• Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit ist zu
  befürchten ist oder ist gegeben
• Vor- und Nachteile des GdB
• Gleichstellungsantrag
GdB
• GdB = Grad der Behinderung
• Der GdB soll bewerten, welche Auswirkungen eine bestimmte
  Behinderung auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hat
  (geistig, seelisch, körperlich, sozial)
• bei einem GdB von wenigstens 50 liegt eine Schwerbehinderung vor
• Merkzeichen „G“ /erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr
  oder erhebliche Geh-/Stehbehinderung) ab GdB 50, steuerlich ggf.
  Ermäßigung Kfz-Steuer um 50 % oder „Freifahrten“
• ESt: Pauschbetrag gem. §33 b Abs. 1 EStG (310 – 1.420 €)
GdB
• Bei Lympherkrankungen gilt als Faustregel:
• An einer Gliedmaße ohne wesentliche Funktionsbehinderung,
  Erfordernis einer Kompressionsbandage:            0 – 10
• Mit stärkerer Umfangsvermehrung (> 3 cm) je nach
  Funktionseinschränkung                          20 – 40
• Mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der
  betroffenen Gliedmaße je nach Ausmaß            50 – 70
• Bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße         80
• Regelfall bei Lipödem: GdB 40
Grundsatz „Reha vor Rente“
• Reha-Antrag: Antragsformular, Selbstauskunftsbogen, Befundbericht
  des behandelnden Hausarztes/Facharztes
• Zu unterscheiden ist zwischen medizinischer Reha (ambulant und
  stationär) und beruflicher Reha (Teilhabe am Arbeitsleben)
• Droht durch die Erkrankung eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit
  oder ist diese generell bedroht, ist idR die DRV Leistungsträger
• Der sog. „Vierjahresabstand“ ist nicht zwingend (§ 12 Abs. 4 SGB VI)
• Bzgl. „Wunschklinik“ kann der behandelnde Arzt eine Empfehlung
  abgeben
Steuern
• Typische Fragestellungen:
• Warum ist das überhaupt von Bedeutung? Für wen?
• Das Amtsarztproblem und dessen Lösungsmöglichkeiten
• M: man kann die Windrichtung nicht ändern, aber die Segel anders
  setzen
• Bei Verweigerung durch das FA unbedingt Einspruch einlegen
• BFH-Urteil v. 18.06.2015, Az. VI R 68/14
Rente/KVdR

• Was interessiert mich die Rente?
• Mein Mann macht das schon, es gibt die Witwenrente
• Ich hab doch eine Lebensversicherung
• ABER: ….
Rente/KVdR

• ABER:
• Berücksichtigung KEZ bezogen auf KVdR
• Ausgleich KEZ intern unter
  Eheleuten/Lebenspartnerschaften über
  Ehevertrag/Lebenspartnerschaftsvertrag
Rechtschutzversicherung

Die von Anwälten meist gehörten Äußerungen in
Zusammenhang mit der RSV:
• „Ich bin ja rechtschutzversichert.“
• „Ich kann mir keinen Anwalt/keine Klage leisten, ich
  habe keine Rechtschutz.“
Rechtschutzversicherung
• Was kann die Rechtschutz, was kann sie nicht?
• Rechtschutz = Vollkasko? Das Kreuz mit der Mittelgebühr
• Auf die ARB achten, moderate SB wählen
• Schnell noch eine Rechtschutz n a c h Antragstellung?
 (= vorvertragliche Ursache, nicht gedeckt)
• PKV-Patientinnen: „nicht ohne meinen Rechtschutz“
• Anwalt haftet für Erfolgsaussichten? (!)
Der Anwalt als solcher

• „Anwälte sind zu teuer, die tun nach Vorschuss gar
  nix“
• „Menschlich daneben, wenig einfühlsam, nehmen
  sich keine Zeit“
• „Schlecht erreichbar“
• „kein guter Anwalt, der hat das nicht durchgesetzt“
Der Anwalt als solcher

• Grundsätze des RVG und das Brötchenbeispiel
• Die Mandantin als „Anwaltsflüstererin“
• „Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“
  oder warum Richter auch nur Menschen sind
• 55 Gründe, um Anwalt zu werden
• Woran erkenne ich einen guten Anwalt?
Webakte

• viele Anwälte benutzen zwischenzeitlich insbesondere wegen der
  DSGVO-Anforderungen die Webakte
• Wie funktioniert die Webakte?
• Warum sollte der Mandant diese nutzen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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