MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF - zum 01. Juli 2021

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MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF - zum 01. Juli 2021
MANDANTEN-
INFORMATIONSBRIEF
zum 01. Juli 2021

 Sehr geehrte Mandantin,
 sehr geehrter Mandant,

 mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über
 verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts
 informieren.

 Auch in diesem Informationsbrief liegt ein Schwerpunkt in den aktuellen „Corona-
 Förderungen“ des Bundes. Daneben stellen wir Ihnen interessante Gesetzesvorhaben,
 Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten
 Finanzgerichts – BFH – vor.

 Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. Juli 2021

Inhalt                                                             Neustarthilfe: Verlängerung bis 30.09.2021
                                                                    (= „Neustarthilfe Plus“) + Ausweitung auf
1    Corona-Hilfen noch einmal verlängert und
                                                                    je 1.500 € für die Monate Juli bis
     ausgeweitet!
                                                                    September (zuvor 1.250 €).
2    Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld                     Restart-Prämie: Unternehmen, die im Zuge
     verlängert                                                     der Wiedereröffnung Personal aus der
3    Abgabefristen für Steuererklärungen 2020                       Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen
     verlängert!                                                    oder anderweitig die Beschäftigung
                                                                    erhöhen, erhalten wahlweise zur
4    Optionsmodell für bestimmte
                                                                    bestehenden Personalkostenpauschale
     Personengesellschaften
                                                                    eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den
5    Wegzugsbesteuerung – Verschärfung ab 2022                      dadurch steigenden Personalkosten (im
     beschlossen!                                                   Vergleich zum Mai 2021). Von den
                                                                    gestiegenen Personalkosten werden für
6    Neue Regelungen für Mitarbeiterbeteiligung,
                                                                    den Juli 60%, für den August 40% und für
     insbesondere für „Startups“ bzw. KMU
                                                                    den September 20% in Form eines
7    Neues BMF-Schreiben zu Photovoltaikanlagen                     Zuschusses ersetzt.
8    Finanzverwaltung: Ertragsteuerliche                           Anwalts- und Gerichtskosten: Maximaler
     Behandlung von Kryptowährungen                                 Förderbetrag nun 20.000 € pro Monat,
                                                                    wenn sie im Rahmen einer
9    Weitere Informationen                                          insolvenzabwendenden Restrukturierung
                                                                    von Unternehmen anfallen.
                                                                   Auflagen für große Unternehmen:
                                                                    Unternehmen, die den Schadensausgleich
                                                                    der ausgeweiteten Überbrückungshilfe III
1        Corona-Hilfen noch einmal
                                                                    erhalten, dürfen keine Gewinne und
         verlängert und ausgeweitet!                                Dividenden ausschütten. Das gilt auch für
Die Bundesregierung hat die wichtigsten Corona-                     die Zahlung von Boni und den Rückkauf
Hilfen noch einmal bis 30.09.2021 verlängert. Sie                   von Aktien.
wären eigentlich zum 30.06.2021 ausgelaufen. Mit
der Verlängerung geht teilweise auch eine erneute         2       Erleichterter Zugang zum
Ausweitung der Förderung einher. Im Einzelnen ist                 Kurzarbeitergeld verlängert
insbesondere auf folgende Punkte hinzuweisen:
                                                          Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde
          Überbrückungshilfe III: Verlängerung bis       über den 30.06.2021 hinaus verlängert. Für die
           30.09.2021 (= „Überbrückungshilfe III          Anmeldung von Kurzarbeit reicht es demnach
           Plus“)                                         weiterhin aus, wenn mindestens 10% der
          Erhöhung der beihilferechtlichen               Beschäftigten betroffen sind (sonst eigentlich
           Maximalbeträge: 12 Mio. € (wie bisher) aus     33,33 % erforderlich). Außerdem werden bei
           Kombination von Kleinbeihilfe, De-             Kurzarbeit     zunächst   auch    weiterhin    die
           Minimis-Verordnung sowie Fixkostenhilfe        Sozialversicherungsbeiträge zu 100% vom Staat
           + 40 Mio. € aus „Allgemeinen                   übernommen. Ab Oktober 2021 erfolgt die
           Bundesregelung Schadensausgleich“. In          Übernahme dann allerdings nur noch in Höhe von
           Summe beträgt der Maximalbetrag also           50%.
           52 Mio. €.

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MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. Juli 2021

3     Abgabefristen für Steuererklärungen                 optierende Gesellschaft demnach weiterhin als
      2020 verlängert!                                    Personengesellschaft behandelt.

                                                          Zum anderen bewirkt die Option einen fiktiven
Die eigentlich am 31.07.2021 endende Abgabefrist
                                                          Formwechsel. Dieser erfolgt (wie auch ein echter
für die Steuerklärungen 2020 wurde aufgrund der
                                                          Formwechsel) nur dann zu Buchwerten, wenn die
Corona-Pandemie um drei Monate verlängert.
                                                          entsprechenden        Voraussetzungen        des
Steuerbürger, die Ihre Steuererklärungen selbst
                                                          Umwandlungssteuergesetzes        erfüllt    sind.
anfertigen, haben nun also für die Abgabe beim
                                                          Anderenfalls kommt es zur Aufdeckung stiller
Finanzamt bis zum 31.10.2021 Zeit.
                                                          Reserven. Der Antrag auf Option sollte also nicht
Die dreimonatige Verlängerung der Abgabefrist gilt        unbedacht gestellt werden. Er bedarf intensiver
aber auch für Steuererklärungen, die von                  Vorbereitung und Prüfung.
Steuerberatern erstellt werden. Hier ist nun also der
21.05.2022 maßgebend.                                     5     Wegzugsbesteuerung –
Hinweis:                                                        Verschärfung ab 2022 beschlossen!
Auch     die    besonderen   Abgabefristen    für         Bundestag und Bundesrat haben dem sog. „ATAD-
Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und             Umsetzungsgesetz“        zugestimmt.      Die
Forstwirtschaft wurden um drei Monate verlängert.         Wegzugsbesteuerung wird dadurch umfassend
Außerdem wurde parallel auch die Karenzzeit zur           reformiert und in den EU-/EWR-Fällen enorm
Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden          verschärft. Die Änderungen greifen ab dem
um drei Monate ausgeweitet.                               Veranlagungszeitraum 2022.

4     Optionsmodell für bestimmte                         Was ist die Wegzugsbesteuerung?
      Personengesellschaften                              Für Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (mind.
                                                          1%) im Privatvermögen kann eine unbedachte
Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur
                                                          Wohnsitzverlagerung ins Ausland erhebliche
Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes
                                                          Steuerbelastungen nach sich ziehen. Hintergrund ist
zugestimmt. Damit wurde auch das Optionsmodell
                                                          die sog. „Wegzugsbesteuerung“. Sie fingiert im
für            Personengesellschaften         (vgl.
                                                          Zeitpunkt des Wegzugs eine Veräußerung der
Mandanteninformationsbrief vom 01.05.2021,
                                                          Kapitalgesellschaftsanteile und führt daher zur
Punkt        2)      beschlossen.     Ab     dem
                                                          Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven in den
Veranlagungszeitraum 2022 haben somit nun also
                                                          Anteilen.
bestimmte Personengesellschaften die Möglichkeit,
sich auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft              Hinweis:
besteuern zu lassen. Das gilt auch für die
                                                          Neben dem Wegzug existieren noch einige weitere
Anteilseigner der Personengesellschaft. Diese
                                                          Ersatztatbestände, die ebenfalls die Besteuerung
werden nach erfolgter Antragstellung wie
                                                          der stillen Reserven auslösen können. Beispielweise
Anteilseigner von Kapitalgesellschaften besteuert.
                                                          ist auch die unentgeltliche bzw. teilentgeltliche
Der Vorteil liegt insbesondere in der niedrigeren
                                                          Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen auf im
Besteuerung thesaurierter Gewinne (15% zzgl.
                                                          Ausland lebende Kinder in diesem Zusammenhang
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer).
                                                          problematisch.
Das neue Optionsmodell ist von zwei Kernaspekten
geprägt. Zum einen wirkt die Option nur                   Regelung Wegzug in einen EU/EWR-Staat noch bis
ertragsteuerlich. Insbesondere handelsrechtlich,          Ende 2021
gesellschaftsrechtlich und für Zwecke der                 Ist der Wegzügler Staatsangehöriger eines EU-/EWR-
Erbschaftsteuer sowie der Grunderwerbsteuer wird          Staats und zieht er in (irgend-)einen EU-/EWR-Staat,

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MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. Juli 2021

so setzt das Finanzamt aktuell die durch den Wegzug       Fazit
ausgelöste Einkommensteuer zwar fest. Die Steuer
                                                          Da      die   Neuregelung        erst   ab      dem
wird aber von Amts wegen unbefristet, zinslos und
                                                          Veranlagungszeitraum 2022 greift, bestehen aktuell
ohne Sicherheitsleistung gestundet. Die tatsächliche
                                                          noch Gestaltungsmöglichkeiten. Wer derzeit
Steuerbelastung entsteht dann oft erst Jahre später,
                                                          beispielsweise ohnehin einen Umzug in einen EU-
wenn die Stundung aufgrund eines bestimmten
                                                          /EWR-Staat erwägt, sollte – aus steuerlicher Sicht –
Widerrufstatbestands         (z.B.       tatsächliche
                                                          prüfen, ob dieser noch in 2021 realisiert werden
Anteilsveräußerung) widerrufen wird. Faktisch wird
                                                          kann. Gleiches gilt z.B. für geplante unentgeltliche
dadurch        der    EU-/EWR-Umzug           nahezu
                                                          Anteilsübertragungen an im Ausland lebende
gleichbehandelt mit dem Umzug innerhalb
                                                          Kinder.
Deutschlands. Beide Umzüge führen zu keiner
sofortigen Steuerbelastung.
                                                          6       Neue Regelungen für
Regelung ab dem Veranlagungszeitraum 2022                         Mitarbeiterbeteiligung,
                                                                  insbesondere für „Startups“ bzw.
Die großzügige spezielle Stundungsregel für EU-
/EWR-Fälle wurde durch das nun beschlossene                       KMU
ATAD-Umsetzungsgesetz mit Wirkung ab dem                  Zur     Stärkung      der     Attraktivität   der
Veranlagungszeitraum 2022 gestrichen. Zukünftig           Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde mit Wirkung
wird für alle Wegzüge (auch in Drittstaaten-Fällen)       zum 01.07.2021 der steuerfreie Höchstbetrag für
die Stundung nur noch verteilt auf sieben                 Vermögensbeteiligungen von jährlich 360 € auf
Jahresraten gewährt. Auch eine Sicherheitsleistung        1.440 € vervierfacht. Diese Regelung gilt für alle
soll i.d.R. verlangt werden. Eine Verzinsung ist aber     Arbeitnehmer.
nicht vorgesehen.
                                                          Daneben wurde aber erstmals auch eine
Die Gesetzesänderung bedeutet für EU-/EWR-Fälle           begünstigende Sonderregelung für Arbeitnehmer
also eine massive Verschlechterung. Anders als            von Kleinstunternehmen sowie kleinen und
bisher kommt es künftig zu einer sofortigen               mittleren Unternehmen (KMU) geschaffen, deren
Steuerbelastung. Die Stundung auf sieben                  Gründung nicht mehr als zwölf Jahre zurückliegt.
Jahresraten     kann      dabei   nicht     darüber       Insbesondere sind also Arbeitnehmer von sog.
hinwegtäuschen,        dass      die       faktische      „Startup-Unternehmen“ betroffen.
Gleichbehandlung      mit    Umzügen      innerhalb
Deutschlands nicht mehr gegeben ist. Die                  Nach der Neuregelung werden in den begünstigten
Neuregelung ist daher insbesondere vor dem                Fällen die Einkünfte aus der Übertragung von
Hintergrund          des        unionsbürgerlichen        Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des
Freizügigkeitsrechts kritisch zu hinterfragen. Die        Arbeitgebers zunächst nicht besteuert. Die
Norm dürfte alsbald die Finanzgerichtsbarkeit             Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren
beschäftigen.                                             Zeitpunkt – nämlich grundsätzlich im Zeitpunkt der
                                                          Veräußerung der Anteile. Allerdings hat die
Hinweis:                                                  Versteuerung spätestens nach zehn Jahren oder bei
Für bereits laufende Stundungen (z.B. weil der            einem Arbeitgeberwechsel zu erfolgen.
Wegzug in 2020 noch nach alter Rechtslage erfolgt         Die neue Vorschrift soll die Mitarbeitergewinnung
ist) greift die neue Gesetzesfassung nicht. Hier sind     fördern und die Mitarbeiterbindung stärken. Die
weiterhin die Regelungen für die bisherige                Sonderregelung vermeidet, dass die Übertragung
(großzügige) Stundung anzuwenden.                         einer Beteiligung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
                                                          (Sachbezug) bei den Arbeitnehmerinnen bzw. bei
                                                          den Arbeitnehmern führt, ohne dass ihnen liquide

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MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. Juli 2021

Mittel zugeflossen sind         (sog.   „trockenes“       Wirkung ab wann?
Einkommen – „dry income“).
                                                          Der Antrag wirkt nicht nur für die Zukunft. Er wirkt
Die Neuregelung erfasst auch Fälle, in denen die          auch für alle verfahrensrechtlich noch offenen Jahre
Vermögensbeteiligungen            auf          eine       zurück.
Personengesellschaft (z.B. eine GbR) übertragen
werden und der Arbeitnehmer an dieser beteiligt ist.      Für welche PV-Anlagen kann der Antrag gestellt
An der Personengesellschaft müssen nicht                  werden?
ausschließlich Arbeitnehmer beteiligt sein. Damit ist     Die Vereinfachungsregelungen gelten für PV-
z.B. auch die Abwicklung über eine GmbH & Co. KG          Anlagen
möglich.
                                                                  mit einer installierten Leistung bis 10 kW
7     Neues BMF-Schreiben zu                                       und
      Photovoltaikanlagen                                         die auf zu eigenen Wohnzwecken
                                                                   genutzten oder unentgeltlich überlassenen
Kernaussage – auf Antrag Liebhaberei                               Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken
                                                                   einschließlich Außenanlagen (z. B.
Nach dem BMF-Schreiben vom 02.06.2021 wird den
                                                                   Garagen) installiert sind
Steuerpflichtigen bei bestimmten PV-Anlagen und
                                                                   und
Blockheizkraftwerken (BHKW) ein Wahlrecht
                                                                  die nach dem 31.12.2003 in Betrieb
gewährt, steuerlich eine sog. Liebhaberei zu
                                                                   genommen wurden.
unterstellen. Als Folge wäre das Betreiben
entsprechender      PV-Anlagen       oder    BHKW         Änderung der Verhältnisse
einkommensteuerlich       irrelevant.    Für   die
Umsatzsteuer ergeben sich dadurch jedoch keine            Sollten sich nach der Antragstellung auf Liebhaberei
Auswirkungen.                                             die Verhältnisse bezüglich der PV-Anlage ändern,
                                                          dann besteht von Seiten des Steuerpflichtigen eine
Folgen einer sog. „Liebhaberei“                           Mitteilungspflicht an das Finanzamt. Eine Änderung
                                                          der Verhältnisse liegt z. B. vor, wenn das Grundstück
Entscheidet man sich dafür, das Wahlrecht
                                                          nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt,
auszuüben, so wird unterstellt, dass die PV-Anlage
                                                          sondern vermietet wird.
ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird
(„Liebhaberei“). Gewinne (aber auch etwaige               Ab diesem Jahr müssten dann wieder
Verluste) aus dieser PV-Anlage werden bei der             Gewinnermittlungen zur PV-Anlage beim Finanzamt
Einkommensteuer nicht mehr berücksichtigt.                eingereicht werden. Gewinne (bzw. Verluste) sind
Betriebseinnahmen aber auch die Betriebsausgaben          dann wieder zu besteuern.
sind folglich nicht mehr anzusetzen. Auch künftige
Rückbaukosten,        Entsorgungskosten       oder        Fazit
Reparaturen können steuerlich nicht mehr geltend          Ob das neu gewährte Wahlrecht ausgeübt werden
gemacht werden.                                           soll oder nicht, sollte anhand des Einzelfalls geprüft
Im Rahmen der Steuererklärung brauchen                    und entschieden werden. Bei älteren Anlagen, bei
Einnahmen-Überschuss-Rechnungen        und    die         denen die ersten Verlustjahre (z.B. aufgrund
zugehörige Anlage G künftig nicht mehr abgegeben          Sonderabschreibung) bestandskräftig veranlagt sind
werden.                                                   und auf aufgrund der vergleichsweise hohen
                                                          Einspeisevergütung zukünftig mit Gewinnen zu
                                                          rechnen ist, dürfte sich die Ausübung des
                                                          Wahlrechts aber häufig positiv auswirken.

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MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. Juli 2021

8       Finanzverwaltung: Ertragsteuerliche                Die geplante Verwaltungsauffassung enthält
        Behandlung von Kryptowährungen                     daneben      aber    auch     Ausführungen      zu
                                                           Kryptowährungen im Betriebsvermögen und zu
Die Finanzverwaltung hat kürzlich einen                    speziellen Vorgängen wie „Forks“ oder „IPOs“. Auch
umfangreichen                 Entwurf        einer         auf Themen wie „Staking“ und „Lending“ oder
Verwaltungsanweisung veröffentlicht, die sich mit          „Airdrop“ wird eingegangen.
der       ertragsteuerlichen      Behandlung   von
Kryptowährungen befassen soll. Dort finden sich            9     Weitere Informationen
sowohl Regelungen zur Besteuerung von Token im
Allgemeinen als auch von virtuellen Währungen (wie         Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sind
z. B. Bitcoin) im Speziellen.                              nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst
                                                           worden. Es handelt sich nicht um abschließende
Das Dokument wurde den Verbänden zur                       Informationen und ersetzt keine Beratung. Eine
Stellungnahme zugeleitet und wird anschließend             Haftung für den Inhalt dieses Informationsbriefs
nach erneuter Abstimmung zwischen dem                      kann daher nicht übernommen werden.
Bundesfinanzministerium und den obersten
Finanzbehörden der Länder in der finalen Fassung           Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen
verabschiedet       werden.         Mit      der           Themen.
Verwaltungsanweisung soll den Praktikern in                Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen
Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen              Besprechungstermin. Wir analysieren individuell
Steuerpflichtigen     ein      Leitfaden     zur           Ihre persönliche Situation, zeigen Ihnen Vor- und
ertragsteuerlichen Behandlung von Token und                Nachteile      auf      und       geben     Ihnen
virtuellen Währungen an die Hand gegeben werden.           Gestaltungsempfehlungen.
Inhaltlich liegt die geplante Verwaltungsanweisung
für     Kryptowährungen       im    Privatvermögen
weitgehend auf einer Linie mit der derzeit
herrschenden Meinung. Demnach soll beispielweise
gelten:

       Einheiten von virtuellen Währungen gelten
        als Wirtschaftsgut
       Wird die Kryptowährung innerhalb eines
        Jahres seit Anschaffung veräußert, so liegen
        steuerbare sonstige Einkünfte vor.
       Aus Vereinfachungsgründen ist für die
        Bestimmung der Zeitspanne zwischen
        Anschaffung und Veräußerung die sog. „Fifo-
        Methode“ (First In – First Out) zulässig. Das
        heißt, es ist zu unterstellen, dass die zuerst
        angeschafften Einheiten einer virtuellen
        Währung zuerst veräußert wurden.
       Werden virtuelle Währungen als
        Einkunftsquelle genutzt (z.B. sog. „Lending“),
        so verlängert sich die maßgebende Frist,
        innerhalb derer Veräußerungen steuerbar
        sind, auf zehn Jahre.

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