Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO)

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Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO)
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                                                    Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO)

                                                    Merkblatt (Stand: 01.07.2021)
                                                    Der gemeinnützige Sektor ist ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und unseres wirtschaftlichen und sozialen
                                                    Lebens. Gemeinnützige Organisationen sind nicht nur große Arbeitgeber1, sondern stellen auch weite Teile unserer sozialen
                                                    Infrastruktur bereit. Daher will das Land Baden-Württemberg gemeinnützige Organisationen als gesellschaftlich wichtige
                                                    Akteure in der aktuellen Corona-Krise stabilisieren, damit sie ihre sozialen Dienstleistungen weiterhin im gewohnten Umfang
                                                    anbieten können.
                                                    Der neue Liquiditätskredit Li GO ist ein Förderinstrument anlässlich der Corona-Krise, mit dem ein Teil der krisenbedingten
                                                    Finanzierungslücken bei gemeinnützigen Organisationen ausgeglichen werden sollen. Durch die langfristige Ausrichtung von
                                                    Li GO soll die finanzielle Belastung auf mehrere Jahre verteilt werden.
                                                    Gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg, unabhängig von Größe und Rechtsform, können mit dem Liquiditäts-
                                                    kredit Li GO ein Förderdarlehen bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 800.000,00 Euro je Vorhaben kombiniert mit einer
                                                    obligatorischen 100%igen Haftungsfreistellung erhalten. Diese Risikoentlastung erhöht die Finanzierungsbereitschaft der
                                                    Hausbanken.
                                                    Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise stellt
                                                    die KfW aus dem KfW-Sonderprogramm „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“ der
                                                    L-Bank zinsgünstige Refinanzierungsmittel mit einer Haftungsfreistellung zur Verfügung. Die Haftungsfreistellung durch die
                                                    KfW ist durch eine Garantie des Bundes im Rahmen des KfW-Sonderprogramms vollumfänglich abgesichert. Auch das Land
                                                    Baden-Württemberg stellt Refinanzierungsmittel bereit und beteiligt sich am Ausfallrisiko mit einer entsprechenden voll-
                                                    umfänglichen Haftungsfreistellung durch das Land. Diese Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaus-
                                                    halt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Die Finanzierungsmittel für einen Liquiditätskredit Li GO
                                                    nach diesem Programm werden zu 80% von der KfW und zu 20% vom Land der L-Bank zur Weiterleitung an die Hausbank
                                                    zur Verfügung gestellt.

                                                    1.     Was wird gefördert?                                                                            Nebenbestimmungen ergibt (Zuwendungsemp-
                                                           Mit dem Liquditätskredit Li GO können gemeinnützige                                            fänger) oder ergeben würde (Nicht-Zuwen-
                                                           Organisationen, die bedingt durch die Corona-Krise                                             dungsempfänger) nicht überschritten wird und
                                                                                                                                                          sofern die Vergütung (einschließlich Grati-
                                                                                                                                                     F

                                                           vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben,
                                                           jedoch strukturell gesund sind, Liquiditätsbedarf                                              fikationen, geldwerter Vorteile und sonstiger,
                                                           (Betriebsmittel und alle Investitionen in die soziale                                          auch gewinnabhängiger Vergütungsbestandteile)
                                                           Infrastruktur) finanzieren.                                                                    während der Laufzeit des Darlehens einen
                                                                                                                                                          maximalen Betrag von 150.000 Euro pro Jahr
                                                           Als Betriebsmittel können finanziert werden:
                                                                                                                                                          und pro Person nicht übersteigt
                                                              Alle wirtschaftlich notwendigen laufenden Kosten,
                                                          F

                                                              wie zum Beispiel Miete oder Pacht, Warenlager,                                      Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert wer-
                                                              Strom, Wasser, Heizung, Unterhalt von Gebäuden                                      den, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugs-
                                                              und Anlagen, Lizenzgebühren, Versicherungen                                         berechtigt ist.
                            07/21 Variante MBLG02

                                                              Personalkosten für Gehälter, Löhne sowie Honorare                                   Die Finanzierungen müssen sich auf den Standort
                                                          F

                                                              für freie Mitarbeiter,                                                              beziehungsweise die Einrichtung(en) oder Dienste in
Artikel Nr. 778661LB-0002

                                                                 sofern der Betrag, der sich nach dem sogenann-                                   Baden-Württemberg beziehen. Bei der Finanzierung
                                                              F

                                                                 ten Besserstellungsverbot laut BHO bezie-                                        von Investitionen sind Vorhaben ausgeschlossen, de-
                                                                 hungsweise LHO in Verbindung mit den jeweili-                                    ren Nutzerkreis über Baden-Württemberg hinausgeht.
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                                                                 gen Verwaltungsvorschriften und Allgemeinen
                            8661

                                                    1 Soweit aus dem Zusammenhang nichts anderes hervorgeht, steht ein Begriff wie „Antragsteller“, „Auftraggeber“ oder „Ansprechpartner“ jeweils für Singular und Plural und
                                                     wird geschlechtsneutral verwendet und schließt jegliche Geschlechtsform ein.
                                                                                                                                                                                                              Seite 1 von 6
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                             Ausgeschlossen sind:                                    gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige öffentliche
                               Der Transfer der Fördermittel vom ideellen zum        Unternehmen oder kirchliche Träger. Der Nachweis

                             F
                               gewerblichen Teil der gemeinnützigen Organisation,    der Gemeinnützigkeit erfolgt mit einer entsprechenden
                               soweit ein Zweckbetrieb der geförderten gemein-       Bestätigung des Finanzamtes für die Freistellung von
                               nützigen Organisation KfW-Kredite mit Haftungs-       der Körperschaftssteuer gemäß § 5 Absatz 1 Nummer
                               freistellung oder KfW-Sonderprogramme, Corona-        9 Körperschaftssteuergesetz.
                               Bürgschaften oder andere Corona-Hilfen des            Gefördert werden zum Beispiel gemeinnützige Einrich-
                               Bundes beantragt hat                                  tungen/Träger/Unternehmen in folgenden Bereichen:
                               Umschuldung bestehender Darlehen
                             F

                                                                                        Berufsvorbereitung, Berufsausbildung (Berufs-

                                                                                     F
                               Finanzierung von Vorhaben(steilen), die mit
                             F

                                                                                        bildungswerke, Ausbildungswerkstätten), Integra-
                               Eigenmitteln oder langfristigem Fremdkapital             tion in den Arbeitsmarkt
                               bereits durchfinanziert sind                             Bildung (Fort- und Weiterbildung, Jugend- und

                                                                                     F
                               Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorha-
                             F

                                                                                        Familienbildung inklusive Jugend- und Familien-
                               ben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolon-            bildungsstätten, Jugendherbergen, Schulland-
                               gationen, wobei Nachfinanzierungen von noch nicht        heime, Politische Bildung)
                               abgeschlossenen Vorhaben unter Beachtung der             Kinder- und Jugendhilfe, Familienhilfe (Mütter-

                                                                                     F
                               geltenden Höchstbeträge des Programms finanziert         genesungswerk, Familienferienstätten)
                               werden können                                            Berufliche, medizinische und soziale Rehabilitation,

                                                                                     F
                               Ablösung von Kreditlinieninanspruchnahmen bei der
                             F

                                                                                        Suchtprävention
                               Hausbank, es sei denn, sie stehen in einem               Förderung von Menschen mit Behinderung (zum

                                                                                     F
                               ursächlichen Zusammenhang mit der Corona-                Beispiel Werkstätten, Inklusionsbetriebe, Wohn-
                               Epidemie                                                 heime)
                               Sonstige Entnahmen und Auszahlungen an die Ge-
                             F

                                                                                        Integration von Menschen mit Migrationshinter-
                                                                                     F

                               sellschafter. Dies beinhaltet auch die Gewährung         grund, Flüchtlingsarbeit
                               oder Rückführung von Gesellschafterdarlehen,             Hilfe für Opfer von Gewalt (Frauenhäuser,
                                                                                     F

                               Mitgliederdarlehen oder Stifterdarlehen.                 Männerschutzwohnungen, Beratungsstellen)
                               Investitionen in Räume zur Glaubensausübung
                             F

                                                                                        Bewährungs- und Straffälligenhilfe
                                                                                     F

                               Reine Finanzinvestitionen
                             F

                                                                                        Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Verbraucher-
                                                                                     F

                               Vorhaben in Bereichen, die als Ausschlüsse in
                             F

                                                                                        schutz, Katastrophenschutz
                               Ziffer I der „Ausschlussliste der KfW Banken-            Kultur und Kunst
                                                                                     F

                               gruppe“ aufgeführt sind ausgeschlossen. Diese            Sport
                                                                                     F

                               Liste finden Sie unter www.l-bank.de/li-go.           Die Aufzählung ist beispielhaft, es können auch
                             Die Mittel dürfen nicht zur Begründung, Durchführung,   gemeinnützige Organisationen aus anderen Bereichen
                             Teilnahme oder Unterstützung strafbarer Handlungen      gefördert werden.
                             verwendet werden.                                       Die Organisation muss ihren Sitz oder zumindest einen
                                                                                     Standort (Betriebsstätte, Einrichtung, Dienst o.Ä.) in
                        2.   Wer wird gefördert?                                     Baden-Württemberg haben.
                             Gefördert werden gemeinnützige Organisationen in        Die Organisation muss mindestens seit 01.01.2019
                             vorübergehenden Finanzierungsschwierigkeiten, deren     am Markt aktiv sein (Gründungsdatum).
                             Umsatz oder Einnahmen aufgrund der Corona-
                                                                                     Nicht gefördert werden:
                             Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen weg-
                                                                                        Politische Parteien
                                                                                     F

                             gebrochen sind, und die daher einen plötzlichen,
                                                                                        Nicht rechtsfähige Organisationen beziehungs-
                                                                                     F

                             vorübergehenden Liquiditätsengpass haben. Zum
                                                                                        weise Organisationseinheiten
                             31.12.2019 war die Organisation jedoch strukturell
                                                                                        Organisationen, die sich bereits am 31.12.2019 in
                                                                                     F

                             gesund mit geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
                                                                                        wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß Ziffer 6
07/21 Variante MBLG02

                             (insbesondere keine Finanzierungslücke und kein
                                                                                        dieses Merkblattes befanden
                             Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Ziffer 6
                                                                                        Organisationen, die einer Rückforderungsanord-
                                                                                     F

                             dieses Merkblattes).
                                                                                        nung aufgrund eines früheren Beschlusses der
                             Antragsberechtigt sind unabhängig von ihrer Größe          Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit/
                             und Rechtsform gemeinnützige Organisationen, die für       Unvereinbarkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen
                             gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke           sind
                             gemäß § 52 bis § 54 Abgabenordnung (AO) von der            Organisationen mit Negativmerkmalen in einer all-
                                                                                     F

                             Körperschaftssteuer befreit sind. Dies sind zum Bei-       gemein anerkannten Auskunft (zum Beispiel Schu-
                             spiel gemeinnützige GmbHs, gemeinnützige Vereine,          fa) über diese Organisationen oder über die organ-
8661

                                                                                        schaftlichen Vertreter dieser Organisationen
                                                                                                                                 Seite 2 von 6
Form-Solutions
                                 Organisationen, die sich zum Zeitpunkt der Antrag-      3.7 Vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädi-

                             F
                                 stellung in einem Insolvenz(eröffnungs)verfahren            gung
                                 befinden oder sich in absehbarer Zeit befinden               Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige
                                 werden                                                       Rückzahlung des ausstehenden Darlehensbetrages ist
                                 Organisationen, die sich nicht zur freiheitlich
                             F
                                                                                              während der Zinsbindungsphase durch den Endkredit-
                                 demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik               nehmer jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung
                                 Deutschland bekennen und keine den Zielen des                zulässig. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben davon
                                 Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten               unberührt.
                                                                                         3.8 Sicherheiten
                        3.   Wie wird gefördert?
                                                                                              Die gemeinnützigen Organisationen müssen für das
                        3.1 Art der Förderung
                                                                                              Darlehen keine Sicherheiten stellen.
                             Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die
                                                                                         3.9 Kombinationsmöglichkeiten
                             Hausbanken, die diese an die gemeinnützigen Organi-
                             sationen weiterleiten. Das Darlehen ist immer mit                Der Liquiditätskredit Li GO kann mit anderen Förder-
                             einer 100%igen Haftungsfreistellung verbunden.                   mitteln kombiniert werden, soweit die Vorgaben der
                                                                                              jeweils für die anderen kombinierten Fördermittel gel-
                        3.2 Umfang der Förderung
                                                                                              tenden Regelungen (insbesondere Programmbestim-
                             Finanzierungsanteil:                                             mungen, Verwaltungsvorschriften, Beihilferegelungen)
                                bis zu 100 % der förderfähigen Kosten bezie-
                             F

                                                                                              eingehalten werden, und soweit die vorliegende
                                hungsweise des förderfähigen Liquiditätsbedarfs               Finanzierung nicht 100 % der förderfähigen Kosten
                             Minimaler Bruttodarlehensbetrag:                                 beziehungsweise des Liquiditätsbedarfs (Vorhaben)
                               in der Regel 5.000 Euro                                        abdeckt. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und
                             F

                             Maximaler Bruttodarlehensbetrag:                                 Zulagen darf die Summe der Aufwendungen nicht
                               800.000 Euro pro Vorhaben                                      überschreiten.
                             F

                             Eine Organisation kann mehrere Darlehen aus dem                  Insbesondere ist eine Kumulierung mit anderen Co-
                             Programm Li GO bis zu einer Gesamtsumme von                      rona-Beihilfen wie den Zuschüssen, die im Rahmen
                             maximal 1,8 Millionen Euro je Organisation erhalten.             der Soforthilfe- oder Überbrückungshilfeprogramme
                             Unter Berücksichtigung aller erhaltenen Kleinbeihilfen           des Bundes und des Landes Baden-Württemberg auf
                             darf die Organisation außerdem die beihilferechtliche            Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen be-
                             Obergrenze von 1,8 Millionen Euro je Organisation                ziehungsweise ihrer Nachfolgeregelungen gewährt
                             nicht überschreiten (siehe 3.9).                                 werden, möglich. Bei einer Kumulierung mit diesen
                                                                                              Beihilfen ist jedoch die Obergrenze von 1,8 Millionen
                        3.3 Laufzeitvarianten
                                                                                              Euro je Organisation/Unternehmen einzuhalten. In
                                 10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren.
                             F

                                                                                              diesen Betrag werden bereits gewährte Kleinbeihilfen
                        3.4 Auszahlung                                                        nicht eingerechnet, sofern die gemeinnützige Orga-
                                                                                              nisation diese (teilweise oder vollständig) zurückzahlt
                             Das Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt.
                                                                                              oder auf diese (teilweise oder vollständig) verzichtet.
                        3.5 Sollzinssätze und Bereitstellungsprovision                        Die Rückzahlung oder der Verzicht muss spätestens
                             Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen               zu dem Zeitpunkt erfolgt sein, zu dem die L-Bank ihr
                             für die gesamte Laufzeit. Die L-Bank legt den indivi-            Darlehensangebot für den Liquiditätskredit Li GO
                             duellen Sollzinssatz bei Zusage fest. Der Sollzinssatz           erstellt („Darlehenszusage“).
                             ist für alle Endkreditnehmer einheitlich und gilt für die        Der Antragsteller darf keinen weiteren Kredit aus den
                             gesamte Laufzeit. Der aktuelle Sollzinssatz ist in der           KfW-Sonderprogrammen mit Haftungsfreistellung
                             Konditionenübersicht „Wirtschaftsförderung“ im Inter-            (ERP-Gründerkredit und KfW-Unternehmerkredit mit
                             net unter www.l-bank.de/konditionen ausgewiesen.                 jeweils mindestens 80%iger Haftungsfreistellung,
07/21 Variante MBLG02

                             Die Sollzinsen sind vierteljährlich nachträglich zum             KfW-Schnellkredit mit 100%iger Haftungsfreistellung)
                             Quartalsende fällig.                                             in Anspruch nehmen. Dies gilt auch dann, wenn mit
                             Es fällt keine Bereitstellungsprovision an.                      diesen Krediten ein anderer Liquiditäts- oder Finan-
                                                                                              zierungsbedarf finanziert wurde oder wird. Außerdem
                        3.6 Tilgung
                                                                                              ist eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirt-
                             Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der beiden tilgungs-             schaftsstabilisierungsfonds oder der aufgrund der
                             freien Jahre, vierteljährlich nachträglich in gleich             Corona-Krise erweiterten Programme der Bürg-
                             hohen Raten jeweils zum Quartalsende.                            schaftsbanken, sofern sich diese nicht unmittelbar auf
                                                                                              den Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisatio-
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                                                                                              nen beziehen, ausgeschlossen.
                                                                                                                                          Seite 3 von 6
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                             Aufgrund der Regelungen des EU-Beihilferechts kann       4.4 Mittelabruf
                             es zu weiteren Einschränkungen kommen (siehe 6).              Im Auftrag der gemeinnützigen Organisation ruft die
                                                                                           Hausbank den Bruttodarlehensbetrag in einer Summe
                        4.   Wie wird der Liquiditätskredit Li GO beantragt?               bei der L-Bank ab. Teilabrufe sind nicht zulässig. Das
                        4.1 Hausbankenverfahren                                            Darlehen muss innerhalb von 6 Monaten nach Erstel-
                                                                                           lung des Darlehensangebotes („Datum der Darlehens-
                             Die gemeinnützige Organisation stellt den Förder-
                                                                                           zusage“) der L-Bank, spätestens jedoch zum
                             antrag bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl. Dieses
                                                                                           30.06.2022, vollständig abgerufen werden.
                             leitet den Antrag, gegebenenfalls über das Zentral-
                             institut, an die L-Bank weiter.                               Nach Auszahlung durch die L-Bank leitet die Haus-
                                                                                           bank die Mittel weiter an die gemeinnützige Orga-
                             Über den Antrag entscheidet die L-Bank nach pflicht-
                                                                                           nisation. Die Organisation muss die ausbezahlten
                             gemäßem Ermessen, ein Rechtsanspruch auf Förde-
                                                                                           Darlehensbeträge innerhalb von 12 Monaten für das
                             rung besteht nicht.
                                                                                           geförderte Vorhaben verwenden (Mitteleinsatzfrist).
                        4.2 Antragsunterlagen                                              Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Mittel an die
                             Ein vollständiger Antrag an die L-Bank umfasst                L-Bank zurückgezahlt werden.
                             folgende Formulare:
                                                                                      4.5 Verwendungsnachweis
                                "Antrag für die Kreditprogramme des Landes“
                             F

                                                                                           Die gemeinnützige Organisation muss gegenüber ihrer
                                (Vordruck 9078)
                                                                                           Hausbank in banküblicher Form nachweisen, dass sie
                                „Erklärung über beantragte/erhaltene Kleinbeihil-
                             F

                                                                                           die ausbezahlten Darlehensbeträge gemäß den
                                fen“ (Vordruck 9078-8) mit einer Auflistung über
                                                                                           Bestimmungen des Darlehensvertrages verwendet
                                alle Kleinbeihilfen, die der Antragsteller bislang
                                                                                           hat. Dafür hat die Organisation 12 Monate Zeit, nach-
                                nach den Bundesregelungen Kleinbeihilfen 2020
                                                                                           dem sie das Darlehen vollständig abgerufen oder auf
                                oder dem Befristeten Beihilferahmen beantragt
                                                                                           die Auszahlung eines Restbetrags verzichtet hat.
                                oder erhalten hat
                                „Anlage zum Antrag Liquiditätskredit Gemein-               Die Hausbank prüft die Nachweise und dokumentiert
                             F

                                nützige Organisationen“ (Vordruck 9078-9) mit              das Ergebnis ihrer Prüfung auf dem L-Bank-Formular
                                programmbezogenen zusätzlichen Erklärungen des             „Verwendungsnachweis für Darlehen der gewerblichen
                                geförderten Unternehmens und der Hausbank                  Wirtschaftsförderung“. Ergeben sich subventionsrele-
                                                                                           vante Abweichungen (zum Beispiel Kostenunterschrei-
                             Im Rahmen der Antragstellung übergibt die Hausbank
                                                                                           tung oder Einsatz weiterer Fördermittel) gegenüber
                             der gemeinnützigen Organisation auch die notwen-
                                                                                           der Darlehenszusage, muss die Hausbank die L-Bank
                             digen Datenschutzinformationen gemäß Datenschutz-
                                                                                           darüber informieren.
                             grundverordnung (DSGVO).
                                                                                      4.6 Erneute Antragstellung nach Verzicht
                        4.3 Rechtzeitige Antragstellung
                                                                                           Ein Verzicht auf das Darlehen der L-Bank ist über das
                             Der Liquiditätskredit Li GO ist befristet bis zum
                                                                                           Finanzierungsinstitut möglich. Eine erneute Antrag-
                             30.12.2021. Daher kann ein Antrag auf den
                                                                                           stellung ist jedoch für das gleiche Vorhaben nicht
                             Liquiditätskredit Li GO nur berücksichtigt werden,
                                                                                           mehr möglich.
                             wenn er der L-Bank so rechtzeitig zugegangen ist,
                             dass er noch gewährt sowie der Darlehensvertrag
                                                                                      5.   Haftungsfreistellung
                             zwischen Hausbank und gemeinnütziger Organisation
                                                                                           Alle Darlehen sind mit einer 100%igen Haftungs-
                             bis zum 30.12.2021 geschlossen werden kann/wird
                                                                                           freistellung für die Hausbank ausgestattet. Für die
                             und soweit die für dieses Programm zur Verfügung
                                                                                           Darlehen sind keine Sicherheiten zu stellen. Aufgrund
                             stehenden Haushaltsmittel noch nicht erschöpft sind.
                                                                                           der Haftungsfreistellung muss die Hausbank im
                             Der schriftliche Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei
                                                                                           Schadensfall gegenüber der L-Bank nicht für aus-
                             der Hausbank gestellt werden.
                                                                                           stehende Zahlungen des Endkreditnehmers haften
07/21 Variante MBLG02

                             Nach vollständiger und fristgerechter Antragstellung          und muss daher diese Beträge nicht an die L-Bank
                             bei der Hausbank kann der Antragsteller mit der               zurückzahlen.
                             Ausführung des Vorhabens beginnen, sofern der
                                                                                           Die Hausbank muss für das Förderdarlehen keine
                             Antrag auf den Liquiditätskredit Li GO im obigen Sinne
                                                                                           eigene Risikoprüfung (Bonitätsbeurteilung) oder
                             der L-Bank rechtzeitig zugeht.
                                                                                           Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit vornehmen. Im
                             Für eine frist- und formgerechte Antragstellung kann          Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur Kredit-
                             auch der Beihilfeantrag (Vordruck 9087) genutzt               würdigkeitsprüfung bei Förderkrediten mit 100%iger
                             werden. Dieser Vordruck verbleibt bei der Hausbank.           Haftungsfreistellung reicht es aus, wenn die Haus-
                             Der eigentliche Förderantrag muss dann in der oben
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                                                                                           bank die gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen
                             genannten Frist eingereicht werden.
                                                                                                                                      Seite 4 von 6
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                             Verhältnisse des Endkreditnehmers mit banküblicher
                                                                                      56974 (2020/N), und der “Bundesregelung Kleinbei-
                             Sorgfalt geprüft hat und die Erklärungen gemäß
                                                                                      hilfen 2020” – Genehmigung (EU) vom 24.03.2020,
                             Anlage zum Antrag abgibt und die dafür notwendigen
                                                                                      SA. 56790 (2020/N), sowie Beihilfen nach weiteren
                             Prüfungen mit banküblicher Sorgfalt durchführt.
                                                                                      Regelungen basierend auf Ziffer 3.1 des befristeten
                             Insbesondere erklärt die Hausbank bei Antragstellung,
                                                                                      Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der
                             dass sie bei einer allgemein anerkannten Wirtschafts-
                                                                                      Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von
                             auskunftei eine Bonitätsabfrage sowohl für die
                                                                                      COVID-19 (Mitteilung (EU), EU-ABl. C 2020/1863
                             gemeinnützige Organisation als auch für deren
                                                                                      vom 19. März 2020) in der maßgeblichen Fassung.
                             organschaftlichen Vertreter vorgenommen hat und
                             dass diese keine Negativmerkmale aufweisen.              Eine Kumulierung von Beihilfen nach der „Vierte
                                                                                      Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ mit
                             Die Hausbank bestätigt auch, dass sie die bei der
                                                                                      Beihilfen nach der „Bundesregelung Bürgschaften
                             Hausbank zum Zeitpunkt der Antragstellung für den
                                                                                      2020“ und Bundesregelung „Beihilfen für niedrig-
                             Endkreditnehmer bewilligten Kreditlinien grundsätzlich
                                                                                      verzinsliche Darlehen 2020“ ist zulässig. Bei einer
                             18 Monate aufrechterhalten wird. Ausgenommen sind
                                                                                      Kumulierung mit Beihilfen, die auf Basis anderer
                             zum Zeitpunkt der Antragstellung vertragsgemäß
                                                                                      Rechtsgrundlagen gewährt werden, insbesondere für
                             auslaufende sowie nicht gezogene bestehende Be-
                                                                                      dieselben beihilfefähigen Kosten, gelten spezielle
                             triebsmittellinien, deren Auszahlung die Bank auf-
                                                                                      Kumulierungsregelungen, die im Einzelfall erörtert und
                             grund vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen
                                                                                      berücksichtigt werden müssen.
                             verweigern kann.
                                                                                      Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen über
                        6.   EU-Beihilferecht                                         jede Einzelbeihilfe von mehr als 100.000 Euro, die auf
                                                                                      Basis der „Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbei-
                             Beihilferelevanz des Darlehens mit Haftungsfrei-
                                                                                      hilfen 2020“ gewährt wird, auf einer ausführlichen
                             stellung
                                                                                      Beihilfe-Website veröffentlicht werden.
                             Das Darlehen mit den verbilligten Sollzinsen sowie die
                                                                                      Unternehmen in Schwierigkeiten
                             Haftungsfreistellung/Bürgschaft sind Beihilfen im
                                                                                      Eine Förderung mit dem Liquiditätskredit Li GO ist nur
                             Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die
                                                                                      möglich, wenn das Unternehmen/der Antragsteller am
                             Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
                                                                                      31.12.2019 nicht bereits in Schwierigkeiten gemäß
                             Beihilferechtliche Grundlage ist die Mitteilung der
                                                                                      der folgenden EU-Definition war.
                             Kommission C(2020) 1983 vom 19.03.2020 und die
                             darauf ergangene „Vierte Geänderte Bundesregelung        Unternehmen in Schwierigkeiten sind nach Artikel 2
                             Kleinbeihilfen 2020“ – Genehmigung (EU) vom              Nummer 18 AGVO (Verordnung (EU) Nummer 651/
                             12.02.2021 SA 61744 (2021/N), gegebenenfalls in          2014 vom 17.06.2014 (Amtsblatt der EU Nummer L
                             der zum Zeitpunkt der Darlehenszusage geltenden          187/1ff. vom 26.06.2014), zuletzt geändert durch die
                             Folgefassung.                                            Verordnung (EU) Nummer 2020/972 der Kommission
                                                                                      vom 02.07.2020 (Amtsblatt der EU Nummer L 215/
                             Höchstbetrag für Kleinbeihilfen/Kumulierung
                                                                                      3-6 vom 07.07.2020)) Unternehmen, auf die mindes-
                             Die Gesamtsumme aller einem Unternehmen nach der
                                                                                      tens einer der folgenden Umstände zutrifft:
                             „Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen
                                                                                      a) Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter
                             2020“ gewährten Kleinbeihilfen darf den Höchst-
                                                                                         Haftung (ausgenommen KMU, die noch keine drei
                             betrag von 1,8 Millionen Euro nicht übersteigen. In
                                                                                         Jahre bestehen, und – in Bezug auf Risikofinanzie-
                             diesen Betrag werden Kleinbeihilfen nicht eingerech-
                                                                                         rungsbeihilfen – KMU in den sieben Jahren nach
                             net, sofern diese zum Zeitpunkt der Gewährung des
                                                                                         ihrem ersten kommerziellen Verkauf, die nach einer
                             Liquiditätskredits Li GO zurückgezahlt wurden oder
                                                                                         Due-Diligence-Prüfung durch den ausgewählten
                             sofern auf nicht ausgezahlte Kleinbeihilfen verzichtet
                                                                                         Finanzintermediär für Risikofinanzierungen in Frage
                             wurde.
                                                                                         kommen): Mehr als die Hälfte des gezeichneten
                             Als Kleinbeihilfen gelten dabei Beihilfen nach der
                                                                                         Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste
07/21 Variante MBLG02

                             „Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen
                                                                                         verlorengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach
                             2020“ und gegebenenfalls nach künftig ergehenden
                                                                                         Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rück-
                             Folgefassungen. Ferner Beihilfen nach den Vor-
                                                                                         lagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allge-
                             gängerregelungen, der „Dritte Geänderte Bundes-
                                                                                         meinen den Eigenmitteln des Unternehmens zu-
                             regelung Kleinbeihilfen 2020“ – Genehmigung (EU)
                                                                                         gerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag
                             vom 19.11.2020 SA.59433 (2020/N), der „Zweite
                                                                                         ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten
                             Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ –
                                                                                         Stammkapitals entspricht. Für die Zwecke dieser
                             Genehmigung (EU) vom 27.7.2020, SA.58021 (2020/
                                                                                         Bestimmung bezieht sich der Begriff „Gesellschaft
                             N), der „Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen
                                                                                         mit beschränkter Haftung” insbesondere auf die in
8661

                             2020“ – Genehmigung (EU) vom 11. April 2020, SA.
                                                                                         Anhang I der Richtlinie 2013/34/EU3 genannten
                                                                                                                                 Seite 5 von 6
Form-Solutions
                                 Arten von Unternehmen und der Begriff „Stamm-                     d) Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhal-
                                 kapital” umfasst gegebenenfalls alle Agios.                          ten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt
                              b) Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest                     oder die Garantie ist noch nicht erloschen bezie-
                                 einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schul-                    hungsweise das Unternehmen hat eine Umstruk-
                                 den der Gesellschaft haften (ausgenommen KMU,                        turierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer
                                 die noch keine drei Jahre bestehen, und – in Bezug                   noch einem Umstrukturierungsplan.
                                 auf Risikofinanzierungsbeihilfen – KMU in den                     e) Im Falle eines Unternehmens, das kein KMU ist: In
                                 sieben Jahren nach ihrem ersten kommerziellen                        den letzten beiden Jahren
                                 Verkauf, die nach einer Due-Diligence-Prüfung                           betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad

                                                                                                      F
                                 durch den ausgewählten Finanzintermediär für                            des Unternehmens mehr als 7,5 und
                                 Risikofinanzierungen in Frage kommen): Mehr als                         das anhand des EBITDA berechnete Zins-

                                                                                                      F
                                 die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewie-                        deckungsverhältnis des Unternehmens lag unter
                                 senen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste                    1,0.
                                 verlorengegangen. Für die Zwecke dieser Bestim-
                                 mung bezieht sich der Begriff „Gesellschaften, bei          7.    Geltungsdauer
                                 denen zumindest einige Gesellschafter unbe-                       Diese Regelung tritt mit Ablauf des 30.12.2021 außer
                                 schränkt für die Schulden der Gesellschaft haften”                Kraft, das heißt Gewährungen von Darlehen oder die
                                 insbesondere auf die in Anhang II der Richtlinie                  Übernahme von Haftungsfreistellungen nach dieser
                                 2013/34/EU genannten Arten von Unternehmen.                       Regelung sind nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
                              c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenz-
                                 verfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen
                                 Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die
                                 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag
                                 seiner Gläubiger.
07/21 Variante MBLG02

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