Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO)
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Form-Solutions Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO) Merkblatt (Stand: 01.07.2021) Der gemeinnützige Sektor ist ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und unseres wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Gemeinnützige Organisationen sind nicht nur große Arbeitgeber1, sondern stellen auch weite Teile unserer sozialen Infrastruktur bereit. Daher will das Land Baden-Württemberg gemeinnützige Organisationen als gesellschaftlich wichtige Akteure in der aktuellen Corona-Krise stabilisieren, damit sie ihre sozialen Dienstleistungen weiterhin im gewohnten Umfang anbieten können. Der neue Liquiditätskredit Li GO ist ein Förderinstrument anlässlich der Corona-Krise, mit dem ein Teil der krisenbedingten Finanzierungslücken bei gemeinnützigen Organisationen ausgeglichen werden sollen. Durch die langfristige Ausrichtung von Li GO soll die finanzielle Belastung auf mehrere Jahre verteilt werden. Gemeinnützige Organisationen in Baden-Württemberg, unabhängig von Größe und Rechtsform, können mit dem Liquiditäts- kredit Li GO ein Förderdarlehen bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 800.000,00 Euro je Vorhaben kombiniert mit einer obligatorischen 100%igen Haftungsfreistellung erhalten. Diese Risikoentlastung erhöht die Finanzierungsbereitschaft der Hausbanken. Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise stellt die KfW aus dem KfW-Sonderprogramm „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“ der L-Bank zinsgünstige Refinanzierungsmittel mit einer Haftungsfreistellung zur Verfügung. Die Haftungsfreistellung durch die KfW ist durch eine Garantie des Bundes im Rahmen des KfW-Sonderprogramms vollumfänglich abgesichert. Auch das Land Baden-Württemberg stellt Refinanzierungsmittel bereit und beteiligt sich am Ausfallrisiko mit einer entsprechenden voll- umfänglichen Haftungsfreistellung durch das Land. Diese Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaus- halt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Die Finanzierungsmittel für einen Liquiditätskredit Li GO nach diesem Programm werden zu 80% von der KfW und zu 20% vom Land der L-Bank zur Weiterleitung an die Hausbank zur Verfügung gestellt. 1. Was wird gefördert? Nebenbestimmungen ergibt (Zuwendungsemp- Mit dem Liquditätskredit Li GO können gemeinnützige fänger) oder ergeben würde (Nicht-Zuwen- Organisationen, die bedingt durch die Corona-Krise dungsempfänger) nicht überschritten wird und sofern die Vergütung (einschließlich Grati- F vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben, jedoch strukturell gesund sind, Liquiditätsbedarf fikationen, geldwerter Vorteile und sonstiger, (Betriebsmittel und alle Investitionen in die soziale auch gewinnabhängiger Vergütungsbestandteile) Infrastruktur) finanzieren. während der Laufzeit des Darlehens einen maximalen Betrag von 150.000 Euro pro Jahr Als Betriebsmittel können finanziert werden: und pro Person nicht übersteigt Alle wirtschaftlich notwendigen laufenden Kosten, F wie zum Beispiel Miete oder Pacht, Warenlager, Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert wer- Strom, Wasser, Heizung, Unterhalt von Gebäuden den, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugs- und Anlagen, Lizenzgebühren, Versicherungen berechtigt ist. 07/21 Variante MBLG02 Personalkosten für Gehälter, Löhne sowie Honorare Die Finanzierungen müssen sich auf den Standort F für freie Mitarbeiter, beziehungsweise die Einrichtung(en) oder Dienste in Artikel Nr. 778661LB-0002 sofern der Betrag, der sich nach dem sogenann- Baden-Württemberg beziehen. Bei der Finanzierung F ten Besserstellungsverbot laut BHO bezie- von Investitionen sind Vorhaben ausgeschlossen, de- hungsweise LHO in Verbindung mit den jeweili- ren Nutzerkreis über Baden-Württemberg hinausgeht. Form-Solutions gen Verwaltungsvorschriften und Allgemeinen 8661 1 Soweit aus dem Zusammenhang nichts anderes hervorgeht, steht ein Begriff wie „Antragsteller“, „Auftraggeber“ oder „Ansprechpartner“ jeweils für Singular und Plural und wird geschlechtsneutral verwendet und schließt jegliche Geschlechtsform ein. Seite 1 von 6
Form-Solutions Ausgeschlossen sind: gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige öffentliche Der Transfer der Fördermittel vom ideellen zum Unternehmen oder kirchliche Träger. Der Nachweis F gewerblichen Teil der gemeinnützigen Organisation, der Gemeinnützigkeit erfolgt mit einer entsprechenden soweit ein Zweckbetrieb der geförderten gemein- Bestätigung des Finanzamtes für die Freistellung von nützigen Organisation KfW-Kredite mit Haftungs- der Körperschaftssteuer gemäß § 5 Absatz 1 Nummer freistellung oder KfW-Sonderprogramme, Corona- 9 Körperschaftssteuergesetz. Bürgschaften oder andere Corona-Hilfen des Gefördert werden zum Beispiel gemeinnützige Einrich- Bundes beantragt hat tungen/Träger/Unternehmen in folgenden Bereichen: Umschuldung bestehender Darlehen F Berufsvorbereitung, Berufsausbildung (Berufs- F Finanzierung von Vorhaben(steilen), die mit F bildungswerke, Ausbildungswerkstätten), Integra- Eigenmitteln oder langfristigem Fremdkapital tion in den Arbeitsmarkt bereits durchfinanziert sind Bildung (Fort- und Weiterbildung, Jugend- und F Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorha- F Familienbildung inklusive Jugend- und Familien- ben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolon- bildungsstätten, Jugendherbergen, Schulland- gationen, wobei Nachfinanzierungen von noch nicht heime, Politische Bildung) abgeschlossenen Vorhaben unter Beachtung der Kinder- und Jugendhilfe, Familienhilfe (Mütter- F geltenden Höchstbeträge des Programms finanziert genesungswerk, Familienferienstätten) werden können Berufliche, medizinische und soziale Rehabilitation, F Ablösung von Kreditlinieninanspruchnahmen bei der F Suchtprävention Hausbank, es sei denn, sie stehen in einem Förderung von Menschen mit Behinderung (zum F ursächlichen Zusammenhang mit der Corona- Beispiel Werkstätten, Inklusionsbetriebe, Wohn- Epidemie heime) Sonstige Entnahmen und Auszahlungen an die Ge- F Integration von Menschen mit Migrationshinter- F sellschafter. Dies beinhaltet auch die Gewährung grund, Flüchtlingsarbeit oder Rückführung von Gesellschafterdarlehen, Hilfe für Opfer von Gewalt (Frauenhäuser, F Mitgliederdarlehen oder Stifterdarlehen. Männerschutzwohnungen, Beratungsstellen) Investitionen in Räume zur Glaubensausübung F Bewährungs- und Straffälligenhilfe F Reine Finanzinvestitionen F Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Verbraucher- F Vorhaben in Bereichen, die als Ausschlüsse in F schutz, Katastrophenschutz Ziffer I der „Ausschlussliste der KfW Banken- Kultur und Kunst F gruppe“ aufgeführt sind ausgeschlossen. Diese Sport F Liste finden Sie unter www.l-bank.de/li-go. Die Aufzählung ist beispielhaft, es können auch Die Mittel dürfen nicht zur Begründung, Durchführung, gemeinnützige Organisationen aus anderen Bereichen Teilnahme oder Unterstützung strafbarer Handlungen gefördert werden. verwendet werden. Die Organisation muss ihren Sitz oder zumindest einen Standort (Betriebsstätte, Einrichtung, Dienst o.Ä.) in 2. Wer wird gefördert? Baden-Württemberg haben. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen in Die Organisation muss mindestens seit 01.01.2019 vorübergehenden Finanzierungsschwierigkeiten, deren am Markt aktiv sein (Gründungsdatum). Umsatz oder Einnahmen aufgrund der Corona- Nicht gefördert werden: Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen weg- Politische Parteien F gebrochen sind, und die daher einen plötzlichen, Nicht rechtsfähige Organisationen beziehungs- F vorübergehenden Liquiditätsengpass haben. Zum weise Organisationseinheiten 31.12.2019 war die Organisation jedoch strukturell Organisationen, die sich bereits am 31.12.2019 in F gesund mit geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß Ziffer 6 07/21 Variante MBLG02 (insbesondere keine Finanzierungslücke und kein dieses Merkblattes befanden Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Ziffer 6 Organisationen, die einer Rückforderungsanord- F dieses Merkblattes). nung aufgrund eines früheren Beschlusses der Antragsberechtigt sind unabhängig von ihrer Größe Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit/ und Rechtsform gemeinnützige Organisationen, die für Unvereinbarkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke sind gemäß § 52 bis § 54 Abgabenordnung (AO) von der Organisationen mit Negativmerkmalen in einer all- F Körperschaftssteuer befreit sind. Dies sind zum Bei- gemein anerkannten Auskunft (zum Beispiel Schu- spiel gemeinnützige GmbHs, gemeinnützige Vereine, fa) über diese Organisationen oder über die organ- 8661 schaftlichen Vertreter dieser Organisationen Seite 2 von 6
Form-Solutions Organisationen, die sich zum Zeitpunkt der Antrag- 3.7 Vorzeitige Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädi- F stellung in einem Insolvenz(eröffnungs)verfahren gung befinden oder sich in absehbarer Zeit befinden Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige werden Rückzahlung des ausstehenden Darlehensbetrages ist Organisationen, die sich nicht zur freiheitlich F während der Zinsbindungsphase durch den Endkredit- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik nehmer jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung Deutschland bekennen und keine den Zielen des zulässig. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben davon Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten unberührt. 3.8 Sicherheiten 3. Wie wird gefördert? Die gemeinnützigen Organisationen müssen für das 3.1 Art der Förderung Darlehen keine Sicherheiten stellen. Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die 3.9 Kombinationsmöglichkeiten Hausbanken, die diese an die gemeinnützigen Organi- sationen weiterleiten. Das Darlehen ist immer mit Der Liquiditätskredit Li GO kann mit anderen Förder- einer 100%igen Haftungsfreistellung verbunden. mitteln kombiniert werden, soweit die Vorgaben der jeweils für die anderen kombinierten Fördermittel gel- 3.2 Umfang der Förderung tenden Regelungen (insbesondere Programmbestim- Finanzierungsanteil: mungen, Verwaltungsvorschriften, Beihilferegelungen) bis zu 100 % der förderfähigen Kosten bezie- F eingehalten werden, und soweit die vorliegende hungsweise des förderfähigen Liquiditätsbedarfs Finanzierung nicht 100 % der förderfähigen Kosten Minimaler Bruttodarlehensbetrag: beziehungsweise des Liquiditätsbedarfs (Vorhaben) in der Regel 5.000 Euro abdeckt. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und F Maximaler Bruttodarlehensbetrag: Zulagen darf die Summe der Aufwendungen nicht 800.000 Euro pro Vorhaben überschreiten. F Eine Organisation kann mehrere Darlehen aus dem Insbesondere ist eine Kumulierung mit anderen Co- Programm Li GO bis zu einer Gesamtsumme von rona-Beihilfen wie den Zuschüssen, die im Rahmen maximal 1,8 Millionen Euro je Organisation erhalten. der Soforthilfe- oder Überbrückungshilfeprogramme Unter Berücksichtigung aller erhaltenen Kleinbeihilfen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg auf darf die Organisation außerdem die beihilferechtliche Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen be- Obergrenze von 1,8 Millionen Euro je Organisation ziehungsweise ihrer Nachfolgeregelungen gewährt nicht überschreiten (siehe 3.9). werden, möglich. Bei einer Kumulierung mit diesen Beihilfen ist jedoch die Obergrenze von 1,8 Millionen 3.3 Laufzeitvarianten Euro je Organisation/Unternehmen einzuhalten. In 10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren. F diesen Betrag werden bereits gewährte Kleinbeihilfen 3.4 Auszahlung nicht eingerechnet, sofern die gemeinnützige Orga- nisation diese (teilweise oder vollständig) zurückzahlt Das Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt. oder auf diese (teilweise oder vollständig) verzichtet. 3.5 Sollzinssätze und Bereitstellungsprovision Die Rückzahlung oder der Verzicht muss spätestens Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen zu dem Zeitpunkt erfolgt sein, zu dem die L-Bank ihr für die gesamte Laufzeit. Die L-Bank legt den indivi- Darlehensangebot für den Liquiditätskredit Li GO duellen Sollzinssatz bei Zusage fest. Der Sollzinssatz erstellt („Darlehenszusage“). ist für alle Endkreditnehmer einheitlich und gilt für die Der Antragsteller darf keinen weiteren Kredit aus den gesamte Laufzeit. Der aktuelle Sollzinssatz ist in der KfW-Sonderprogrammen mit Haftungsfreistellung Konditionenübersicht „Wirtschaftsförderung“ im Inter- (ERP-Gründerkredit und KfW-Unternehmerkredit mit net unter www.l-bank.de/konditionen ausgewiesen. jeweils mindestens 80%iger Haftungsfreistellung, 07/21 Variante MBLG02 Die Sollzinsen sind vierteljährlich nachträglich zum KfW-Schnellkredit mit 100%iger Haftungsfreistellung) Quartalsende fällig. in Anspruch nehmen. Dies gilt auch dann, wenn mit Es fällt keine Bereitstellungsprovision an. diesen Krediten ein anderer Liquiditäts- oder Finan- zierungsbedarf finanziert wurde oder wird. Außerdem 3.6 Tilgung ist eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirt- Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der beiden tilgungs- schaftsstabilisierungsfonds oder der aufgrund der freien Jahre, vierteljährlich nachträglich in gleich Corona-Krise erweiterten Programme der Bürg- hohen Raten jeweils zum Quartalsende. schaftsbanken, sofern sich diese nicht unmittelbar auf den Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisatio- 8661 nen beziehen, ausgeschlossen. Seite 3 von 6
Form-Solutions Aufgrund der Regelungen des EU-Beihilferechts kann 4.4 Mittelabruf es zu weiteren Einschränkungen kommen (siehe 6). Im Auftrag der gemeinnützigen Organisation ruft die Hausbank den Bruttodarlehensbetrag in einer Summe 4. Wie wird der Liquiditätskredit Li GO beantragt? bei der L-Bank ab. Teilabrufe sind nicht zulässig. Das 4.1 Hausbankenverfahren Darlehen muss innerhalb von 6 Monaten nach Erstel- lung des Darlehensangebotes („Datum der Darlehens- Die gemeinnützige Organisation stellt den Förder- zusage“) der L-Bank, spätestens jedoch zum antrag bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl. Dieses 30.06.2022, vollständig abgerufen werden. leitet den Antrag, gegebenenfalls über das Zentral- institut, an die L-Bank weiter. Nach Auszahlung durch die L-Bank leitet die Haus- bank die Mittel weiter an die gemeinnützige Orga- Über den Antrag entscheidet die L-Bank nach pflicht- nisation. Die Organisation muss die ausbezahlten gemäßem Ermessen, ein Rechtsanspruch auf Förde- Darlehensbeträge innerhalb von 12 Monaten für das rung besteht nicht. geförderte Vorhaben verwenden (Mitteleinsatzfrist). 4.2 Antragsunterlagen Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Mittel an die Ein vollständiger Antrag an die L-Bank umfasst L-Bank zurückgezahlt werden. folgende Formulare: 4.5 Verwendungsnachweis "Antrag für die Kreditprogramme des Landes“ F Die gemeinnützige Organisation muss gegenüber ihrer (Vordruck 9078) Hausbank in banküblicher Form nachweisen, dass sie „Erklärung über beantragte/erhaltene Kleinbeihil- F die ausbezahlten Darlehensbeträge gemäß den fen“ (Vordruck 9078-8) mit einer Auflistung über Bestimmungen des Darlehensvertrages verwendet alle Kleinbeihilfen, die der Antragsteller bislang hat. Dafür hat die Organisation 12 Monate Zeit, nach- nach den Bundesregelungen Kleinbeihilfen 2020 dem sie das Darlehen vollständig abgerufen oder auf oder dem Befristeten Beihilferahmen beantragt die Auszahlung eines Restbetrags verzichtet hat. oder erhalten hat „Anlage zum Antrag Liquiditätskredit Gemein- Die Hausbank prüft die Nachweise und dokumentiert F nützige Organisationen“ (Vordruck 9078-9) mit das Ergebnis ihrer Prüfung auf dem L-Bank-Formular programmbezogenen zusätzlichen Erklärungen des „Verwendungsnachweis für Darlehen der gewerblichen geförderten Unternehmens und der Hausbank Wirtschaftsförderung“. Ergeben sich subventionsrele- vante Abweichungen (zum Beispiel Kostenunterschrei- Im Rahmen der Antragstellung übergibt die Hausbank tung oder Einsatz weiterer Fördermittel) gegenüber der gemeinnützigen Organisation auch die notwen- der Darlehenszusage, muss die Hausbank die L-Bank digen Datenschutzinformationen gemäß Datenschutz- darüber informieren. grundverordnung (DSGVO). 4.6 Erneute Antragstellung nach Verzicht 4.3 Rechtzeitige Antragstellung Ein Verzicht auf das Darlehen der L-Bank ist über das Der Liquiditätskredit Li GO ist befristet bis zum Finanzierungsinstitut möglich. Eine erneute Antrag- 30.12.2021. Daher kann ein Antrag auf den stellung ist jedoch für das gleiche Vorhaben nicht Liquiditätskredit Li GO nur berücksichtigt werden, mehr möglich. wenn er der L-Bank so rechtzeitig zugegangen ist, dass er noch gewährt sowie der Darlehensvertrag 5. Haftungsfreistellung zwischen Hausbank und gemeinnütziger Organisation Alle Darlehen sind mit einer 100%igen Haftungs- bis zum 30.12.2021 geschlossen werden kann/wird freistellung für die Hausbank ausgestattet. Für die und soweit die für dieses Programm zur Verfügung Darlehen sind keine Sicherheiten zu stellen. Aufgrund stehenden Haushaltsmittel noch nicht erschöpft sind. der Haftungsfreistellung muss die Hausbank im Der schriftliche Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei Schadensfall gegenüber der L-Bank nicht für aus- der Hausbank gestellt werden. stehende Zahlungen des Endkreditnehmers haften 07/21 Variante MBLG02 Nach vollständiger und fristgerechter Antragstellung und muss daher diese Beträge nicht an die L-Bank bei der Hausbank kann der Antragsteller mit der zurückzahlen. Ausführung des Vorhabens beginnen, sofern der Die Hausbank muss für das Förderdarlehen keine Antrag auf den Liquiditätskredit Li GO im obigen Sinne eigene Risikoprüfung (Bonitätsbeurteilung) oder der L-Bank rechtzeitig zugeht. Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit vornehmen. Im Für eine frist- und formgerechte Antragstellung kann Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur Kredit- auch der Beihilfeantrag (Vordruck 9087) genutzt würdigkeitsprüfung bei Förderkrediten mit 100%iger werden. Dieser Vordruck verbleibt bei der Hausbank. Haftungsfreistellung reicht es aus, wenn die Haus- Der eigentliche Förderantrag muss dann in der oben 8661 bank die gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen genannten Frist eingereicht werden. Seite 4 von 6
Form-Solutions Verhältnisse des Endkreditnehmers mit banküblicher 56974 (2020/N), und der “Bundesregelung Kleinbei- Sorgfalt geprüft hat und die Erklärungen gemäß hilfen 2020” – Genehmigung (EU) vom 24.03.2020, Anlage zum Antrag abgibt und die dafür notwendigen SA. 56790 (2020/N), sowie Beihilfen nach weiteren Prüfungen mit banküblicher Sorgfalt durchführt. Regelungen basierend auf Ziffer 3.1 des befristeten Insbesondere erklärt die Hausbank bei Antragstellung, Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der dass sie bei einer allgemein anerkannten Wirtschafts- Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von auskunftei eine Bonitätsabfrage sowohl für die COVID-19 (Mitteilung (EU), EU-ABl. C 2020/1863 gemeinnützige Organisation als auch für deren vom 19. März 2020) in der maßgeblichen Fassung. organschaftlichen Vertreter vorgenommen hat und dass diese keine Negativmerkmale aufweisen. Eine Kumulierung von Beihilfen nach der „Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ mit Die Hausbank bestätigt auch, dass sie die bei der Beihilfen nach der „Bundesregelung Bürgschaften Hausbank zum Zeitpunkt der Antragstellung für den 2020“ und Bundesregelung „Beihilfen für niedrig- Endkreditnehmer bewilligten Kreditlinien grundsätzlich verzinsliche Darlehen 2020“ ist zulässig. Bei einer 18 Monate aufrechterhalten wird. Ausgenommen sind Kumulierung mit Beihilfen, die auf Basis anderer zum Zeitpunkt der Antragstellung vertragsgemäß Rechtsgrundlagen gewährt werden, insbesondere für auslaufende sowie nicht gezogene bestehende Be- dieselben beihilfefähigen Kosten, gelten spezielle triebsmittellinien, deren Auszahlung die Bank auf- Kumulierungsregelungen, die im Einzelfall erörtert und grund vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen berücksichtigt werden müssen. verweigern kann. Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen über 6. EU-Beihilferecht jede Einzelbeihilfe von mehr als 100.000 Euro, die auf Basis der „Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbei- Beihilferelevanz des Darlehens mit Haftungsfrei- hilfen 2020“ gewährt wird, auf einer ausführlichen stellung Beihilfe-Website veröffentlicht werden. Das Darlehen mit den verbilligten Sollzinsen sowie die Unternehmen in Schwierigkeiten Haftungsfreistellung/Bürgschaft sind Beihilfen im Eine Förderung mit dem Liquiditätskredit Li GO ist nur Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die möglich, wenn das Unternehmen/der Antragsteller am Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). 31.12.2019 nicht bereits in Schwierigkeiten gemäß Beihilferechtliche Grundlage ist die Mitteilung der der folgenden EU-Definition war. Kommission C(2020) 1983 vom 19.03.2020 und die darauf ergangene „Vierte Geänderte Bundesregelung Unternehmen in Schwierigkeiten sind nach Artikel 2 Kleinbeihilfen 2020“ – Genehmigung (EU) vom Nummer 18 AGVO (Verordnung (EU) Nummer 651/ 12.02.2021 SA 61744 (2021/N), gegebenenfalls in 2014 vom 17.06.2014 (Amtsblatt der EU Nummer L der zum Zeitpunkt der Darlehenszusage geltenden 187/1ff. vom 26.06.2014), zuletzt geändert durch die Folgefassung. Verordnung (EU) Nummer 2020/972 der Kommission vom 02.07.2020 (Amtsblatt der EU Nummer L 215/ Höchstbetrag für Kleinbeihilfen/Kumulierung 3-6 vom 07.07.2020)) Unternehmen, auf die mindes- Die Gesamtsumme aller einem Unternehmen nach der tens einer der folgenden Umstände zutrifft: „Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen a) Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter 2020“ gewährten Kleinbeihilfen darf den Höchst- Haftung (ausgenommen KMU, die noch keine drei betrag von 1,8 Millionen Euro nicht übersteigen. In Jahre bestehen, und – in Bezug auf Risikofinanzie- diesen Betrag werden Kleinbeihilfen nicht eingerech- rungsbeihilfen – KMU in den sieben Jahren nach net, sofern diese zum Zeitpunkt der Gewährung des ihrem ersten kommerziellen Verkauf, die nach einer Liquiditätskredits Li GO zurückgezahlt wurden oder Due-Diligence-Prüfung durch den ausgewählten sofern auf nicht ausgezahlte Kleinbeihilfen verzichtet Finanzintermediär für Risikofinanzierungen in Frage wurde. kommen): Mehr als die Hälfte des gezeichneten Als Kleinbeihilfen gelten dabei Beihilfen nach der Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste 07/21 Variante MBLG02 „Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen verlorengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach 2020“ und gegebenenfalls nach künftig ergehenden Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rück- Folgefassungen. Ferner Beihilfen nach den Vor- lagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allge- gängerregelungen, der „Dritte Geänderte Bundes- meinen den Eigenmitteln des Unternehmens zu- regelung Kleinbeihilfen 2020“ – Genehmigung (EU) gerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag vom 19.11.2020 SA.59433 (2020/N), der „Zweite ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ – Stammkapitals entspricht. Für die Zwecke dieser Genehmigung (EU) vom 27.7.2020, SA.58021 (2020/ Bestimmung bezieht sich der Begriff „Gesellschaft N), der „Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen mit beschränkter Haftung” insbesondere auf die in 8661 2020“ – Genehmigung (EU) vom 11. April 2020, SA. Anhang I der Richtlinie 2013/34/EU3 genannten Seite 5 von 6
Form-Solutions Arten von Unternehmen und der Begriff „Stamm- d) Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhal- kapital” umfasst gegebenenfalls alle Agios. ten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt b) Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest oder die Garantie ist noch nicht erloschen bezie- einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schul- hungsweise das Unternehmen hat eine Umstruk- den der Gesellschaft haften (ausgenommen KMU, turierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer die noch keine drei Jahre bestehen, und – in Bezug noch einem Umstrukturierungsplan. auf Risikofinanzierungsbeihilfen – KMU in den e) Im Falle eines Unternehmens, das kein KMU ist: In sieben Jahren nach ihrem ersten kommerziellen den letzten beiden Jahren Verkauf, die nach einer Due-Diligence-Prüfung betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad F durch den ausgewählten Finanzintermediär für des Unternehmens mehr als 7,5 und Risikofinanzierungen in Frage kommen): Mehr als das anhand des EBITDA berechnete Zins- F die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewie- deckungsverhältnis des Unternehmens lag unter senen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste 1,0. verlorengegangen. Für die Zwecke dieser Bestim- mung bezieht sich der Begriff „Gesellschaften, bei 7. Geltungsdauer denen zumindest einige Gesellschafter unbe- Diese Regelung tritt mit Ablauf des 30.12.2021 außer schränkt für die Schulden der Gesellschaft haften” Kraft, das heißt Gewährungen von Darlehen oder die insbesondere auf die in Anhang II der Richtlinie Übernahme von Haftungsfreistellungen nach dieser 2013/34/EU genannten Arten von Unternehmen. Regelung sind nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich. c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenz- verfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger. 07/21 Variante MBLG02 L-Bank Bereich Wirtschaftsförderung Telefon-Hotline +49 711 122-2345 Beratungszentrum Öffnungszeiten: 8661 Börsenplatz 1 E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de Montag bis Freitag 8.30 – 16.00 Uhr 70174 Stuttgart Internet: www.l-bank.de Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart Seite 6 von 6
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