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M&A DIALOG Ausgabe: Mai LEGAL, TAX, FINANCIAL NEWS 2021 Lesen Sie in dieser Ausgabe IPO - Der Gang auf das Börsenparkett IPO - Readiness – mehr als IFRS-Compliance Ausgewählte Steueraspekte bei IPO M&A Vocabulary – Experten verstehen „Discount for lack of control, Control Premium“ M&A CAMPUS 2021
M&A DIALOG MAI 2021 IPO - Der Gang auf das Börsen- parkett Die Finanzierung über den Kapitalmarkt durch Standard gelten die gesetzlichen Mindestanfor- einen sog. IPO („Initial Public Offering“, zu Deutsch derungen, folglich die Veröffentlichung eines „Börsengang“) erfreut sich bei Investoren und Zwischenberichts, Ad-hoc-Mitteilungen sowie die Unternehmen in den letzten Jahren großer Beliebt- Anwendung internationaler Rechnungslegungs- heit. In Deutschland richtet sich der Blick vor allem standards. Der sog. Prime Standard enthält über nach Frankfurt. Die Gründe für einen Börsengang die Anforderungen des General Standards hinaus sind vielfältig und umfassen insbesondere die Auf- noch weitere Zulassungsfolgepflichten, die vor nahme von weiterem Eigenkapital für die Zukunft, allem für internationale Investoren von Relevanz das Erreichen eines nationalen bzw. internatio- sind, da dort hohe internationale Transparenzan- nalen Anlegerkreises, die Erzielung eines hohen forderungen gelten. Hierzu zählen die Veröffentli- Streubesitzes und die Verbreiterung des Bekannt- chung von Quartalsberichten und Ad-hoc-Mittei- heitsgrades. lungen in englischer Sprache, die Pflege eines Zahlreiche Schritte sind unerlässlich Unternehmenskalenders und die Durchführung bis zur ersten Platzierung der Aktien an der Börse. mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr. Nachfolgend zeigen wir auf, welche Herausforde- Essentiell für die Entscheidung zwi- rungen zu bewältigen sind und skizzieren den der schen Freiverkehr und Reguliertem Markt ist, dass Prozess bis zum Börsengang in seinen wesentli- institutionelle Anleger, wie Versicherungsgesell- chen Schritten. schaften, Pensionsfonds, etc. nur in Emittenten am Regulierten Markt investieren wollen bzw. Anforderungen und Pflichten dürfen. Sowohl im Freiverkehr als auch im Regu- lierten Markt sind die Regelungen der Markt- Für die Umsetzung der richtigen Struktur in eine missbrauchsverordnung (MAR) hinsichtlich des börsennotierte (deutschen) Aktiengesellschaft Insiderrechts, der Ad-hoc Publizität, der sog. bzw. einer Europäischen Gesellschaft (SE) und Director’s Dealings und der Marktmanipulation zu aller weiteren Voraussetzungen zur IPO-Readi- befolgen. Bei genauerem Blick sollte deshalb er- ness, sind in der Regel mindestens 12 Monate zu wogen werden, ob nicht unmittelbar der Weg in veranschlagen. Das Unternehmen muss zunächst den Regulierten Markt angestrebt werden sollte, unterschiedliche rechtliche Anforderungen erfül- da die gesetzlichen Erleichterungen im Freiverkehr len, Vorstände und wesentliche Mitarbeiter sind zu teilweise nur noch gering sind. schulen. Zusätzlich muss der richtige Börsenplatz gefunden werden. Die Zulassungsvoraussetzun- Ablauf des Börsengangs gen für einen Börsengang sind davon abhängig, in welchem sog. Börsensegment - also welchem Teil- Die Gesellschaft benötigt für den Börsengang markt der Börse - der Handel erfolgen soll. grundsätzlich die Unterstützung einer begleiten- Vor diesem Hintergrund sind die Unter- den Emissionsbank bzw. eines Bankenkonsor- schiede zwischen den Segmenten zu betrachten. tiums. Es ist zu prüfen, für welche Platzierung der Während im Freiverkehr zunächst die jeweiligen Aktien des Emittenten und für welches Börsen- Börsen-AGB sowie die Insider- und Ad-hoc Rege- segment die Bank geeignet ist. Je nach Größe, lungen zu berücksichtigen sind, finden im sog. Umfang und Platzierung der neuen Aktien (natio- Regulierten Markt alle kapitalmarktrechtlichen nal/international) sollte im Rahmen eines sog. Vorschriften vollumfänglich Anwendung, insbe- „Beauty Contest“ die ideale Bank ausgewählt sondere das Börsengesetz, Wertpapierhandels- werden. Für die Emissionsbanken zählen unter an- gesetz und Wertpapierübernahmegesetz sowie – derem das angestrebte Börsenvolumen sowie das als sog. „soft law“ - der Deutsche Corporate Gover- weitere angestrebte Wachstum mittels eventuell nance Kodex. zukünftiger Kapitalmaßnahmen. Bereits vor dem Im Regulierten Markt besteht die Wahl IPO sind folgende wichtige Vorbereitungen zu zwischen zwei Teilbereichen, dem General Stan- tätigen: dard und dem Prime Standard. Im sog. General 2
M&A DIALOG MAI 2021 - Erstellung eines umfangreichen Wertpa- spezifische aktienrechtliche Vorschriften, wie die pierprospekts Vorlage eines Vergütungssystems für den Vor- - Ausarbeitung weiterer Vertragsdokumen- stand, die Veröffentlichung von Geschäften mit tation nahestehenden Personen sowie die Beachtung der - Billigung des Wertpapierprospekts durch Meldeschwellen nach dem Wertpapierhandels- die BaFin gesetz. - Offizielle Bekanntgabe des beabsichtigten Börsengangs („Intention to Float“) Fazit - Pre-Marketing bei institutionellen Investo- ren in Deutschland/Ausland. Der Kapitalmarkt bietet viele Perspektiven für Unternehmen, insbesondere um weiteres Eigen- Ab der Billigung des Prospekts startet die sog. kapital zum Wachstum aufzunehmen. Dabei ist Platzierungsphase („Going Public“), die die folgen- stets zu beachten, dass ein IPO an besondere den Punkte beinhaltet: Herausforderungen geknüpft ist, die einer strate- gischen weitsichtigen Planung bedürfen. Es - Marketingkampagne empfiehlt sich, bereits frühzeitig zu prüfen, welche - Marketing mit „Roadshow“ bei institutio- Ziele der Börsengang erfüllen soll, welcher Börsen- nellen Investoren in Deutschland/Ausland platz der richtige ist und welche vorbereitenden - Häufig sog. Bookbuilding-Verfahren Maßnahmen zu tätigen sind. - Festlegung des Emissionspreises - Zustimmung der Zulassungsstelle der Kontakt für weitere Informationen Börse - Übernahmevereinbarung Dr. Oliver Schmitt - Erste Notierung. Partner Rechtsanwalt Schließlich erfolgt in der Notierungsphase („Being Public“) ggf. die Kursstabilisierung durch die Emis- München (Deutschland) sionsbanken, die Kontaktpflege zu den Anlegern („Investor Relations“) und die Erfüllung der Zulas- T +49 89 928 780 311 sungsfolgepflichten. Zu diesen Pflichten gehören oliver.schmitt@roedl.com die Einhaltung der Regelungen gemäß der MAR, je nach Segment die Rechnungslegung IFRS und 3
M&A DIALOG MAI 2021 IPO - Readiness – mehr als IFRS-Compliance Ob junges aufstrebendes Unternehmen oder vestoren und Analysten erwarten zeitnah zuver- mittelständisch geprägter Weltmarktführer: deu- lässige Daten über das Unternehmen. Und das auf tsche Unternehmen stehen zunehmend im globa- höchstem Qualitätsniveau. Mit der Börsennotie- len Wettbewerb. Der Gang an die Börse im Rahmen rung erweitert sich das Spektrum der Finanz- eines Initial Public Offering (IPO) kann dabei ein berichterstattung in Form von verpflichtender (z.B. attraktiver Weg zur Finanzierung des Wachstums Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanzberichte, oder eine mögliche EXIT-Strategie sein – auch oder Ad-hoc-Mitteilungen, Nachhaltigkeitsberichter- gerade im aktuellen Marktumfeld. Für einen erfolg- stattung) und freiwilliger Berichterstattung (z.B. reichen Börsengang sind allerdings einige Verän- Pressemitteilungen, Analystenveranstaltungen derungen in den Strukturen und Prozessen des und Conference Calls). Auch intern steigt der An- Unternehmens verbunden, um die notwendigen spruch an die Berichterstattung. Für die Steuerung Zulassungs- und Folgepflichten zu meistern. Die des Unternehmens braucht das Management frühzeitige und zielgerichtete Herstellung der IPO- jederzeit transparenten Einblick in die finanzielle Readiness ist daher ein wichtiger Schlüssel zur und nichtfinanzielle Zahlenwelt. erfolgreichen Zukunft am Kapitalmarkt. Die Digitalisierung und Automatisie- rung der Finanzprozesse kann helfen, die ge- IFRS-Rechnungslegung als Grundvoraussetzung wünschten Effekte zu erzielen und so Zeit und Ressourcen bei steigender Qualität einzusparen. Für Zulassung und Notierung am geregelten Markt Der Einsatz moderner ERP-Systeme, Financial- ist die Bilanzierung nach den International Finan- Performance-Management-Software und Disclo- cial Reporting Standards (IFRS) Grundvoraus- sure Management Systemen ermöglicht den Pro- setzung. Für Unternehmen, die noch nicht nach zess der Finanzberichterstattung weitestgehend IFRS bilanzieren, ist daher die Umstellung der digital und schnittstellenarm abzubilden. Standar- Rechnungslegung auf IFRS meist einer der ersten disierung und klare Prozesse reduzieren manuelle, Punkte auf dem Aktionsplan zur Kapitalmarktreife. zeitraubende Eingriffe. Abschlusszeiten lassen Die Umstellung der Rechnungslegung sich so reduzieren und die vorhandenen Ressour- verändert zunächst die fachlichen Anforderungen cen gezielt wertsteigend einsetzen. Mit Blick auf an die beteiligten Personen und erfordert den einen IPO sollten daher auch immer Verbes- Aufbau neuen Knowhows. Die Umstellung betrifft serungen an den bestehenden Strukturen und jedoch nicht nur das Accounting, sondern verlangt Prozessen in den Fokus rücken. ein verzahntes Miteinander vieler Unternehmens- bereiche, um die notwendigen Informationen für Transformation der Corporate Governance Struk- die Bilanzierung und Berichterstattung zu ermit- turen teln. Prozesse und IT-Systeme werden ebenfalls an die neuen Herausforderungen anzupassen sein. Der Druck auf Good Governance wächst massiv Daher empfiehlt es sich, die IFRS-Umstellung in und gerät dabei immer stärker in den Fokus von einem angemessenen Zeitraum vor dem geplanten Investoren und Analysten. Mit dem Weg an den Börsengang durchzuführen. So können die neuen Kapitalmarkt steigen die Anforderungen an Gover- Rechnungslegungsprozesse aufgebaut und die er- nance, Risk und Compliance Management-Struk- höhten Berichtsanforderungen nach IFRS gemeis- turen (GRC-Strukturen) stark an. Nationale Initia- tert werden, bevor die weiteren Transparenzan- tiven wie das Gesetz zur Stärkung der Finanz- forderungen der Börsennotierung hinzukommen. marktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungs- Denn mit dem Being Public geht es erst richtig los. gesetz – FISG) als Reaktion auf Wirecard & Co., regulatorische Anforderungen der BaFin oder die Digitalisierung der Finanzprozesse des angestrebten Börsenplatzes stehen dabei im Mittelpunkt. Geschwindigkeit ist ein wesentlicher Baustein für Gerade für inhabergeführte mittelstän- eine erfolgreiche Kapitalmarktkommunikation. In- disch geprägte Unternehmen ist eine frühzeitige Fit-Gap-Analyse wichtig, um die notwendigen 4
M&A DIALOG MAI 2021 Schritte hin zu einer börsenreifen GRC-Struktur zu unmittelbar vor der Tür. Das Thema IPO-Readiness identifizieren und die richtigen Weichenstellungen sollte daher frühzeitig auf die Agenda der Ent- vorzunehmen. scheider genommen werden, wenn der Gang an die Wesentliche Bestandteile guter Gover- Börse in der Zukunft geplant ist. Denn Kapital- nance-Strukturen sind das Risiko- und Com- marktreife ist Chefsache. pliance-Management sowie das interne Kontroll- system (IKS). Die entsprechenden Instrumente Kontakte für weitere Informationen verbessern die Führungs- und Überwachungs- strukturen im Unternehmen und zielen auf die Christian Landgraf Sicherstellung einer nachhaltigen Unternehmens- Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.) entwicklung ab. Partner Die GRC-Strukturen sollten auf die Größe und Bedarfe des Unternehmens zuge- Nürnberg (Deutschland) schnitten sein. Der Blick sollte dabei über den Tellerrand reichen und die unternehmerische T +49 9111 9193 2523 Zukunft anvisieren – ganzheitlich und unter christian.landgraf@roedl.com Einsatz digitaler Lösungen. Dr. Christian Maier Fazit Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.) Associate Partner Ein IPO bedeutet in der Vorbereitung weit mehr als nur die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS. Stuttgart (Deutschland) Strukturen und Prozesse müssen an die neuen Anforderungen des Kapitalmarkts angepasst T +49 711 7819 147 73 werden. Neben den klassischen Prozessen der christian.maier@roedl.com Finanzberichterstattung betrifft dies auch die nichtfinanzielle Berichterstattung und die Gover- nance, Risk und Compliance Management-Struk- turen. Die Regulierung durch das FISG steht Ausgewählte Steueraspekte beim IPO Bei einem IPO („Initial Public Offering“, zu Deutsch zunächst in eine Aktiengesellschaft, Kommandit- „Börsengang“) sind neben den gesellschafts- gesellschaft auf Aktien oder in eine Europäische rechtlichen und finanzrechtlichen Aspekten auch Gesellschaft (SE) formgewechselt werden. Solche steuerliche Fragestellungen relevant. Diese treten Formwechsel sind nach den Regelungen des Um- zum einen bei der Implementierung der gesell- wandlungsgesetzes möglich. schaftsrechtlichen Struktur für den Börsengang Handelt es sich bei der IPO-Gesell- als auch in Bezug auf den Börsengang selbst auf. schaft um eine GmbH, so ist der Formwechsel in Ausgewählte wichtige steuerliche Aspekte einer eine Aktiengesellschaft ertragssteuerneutral, da er deutschen IPO-Gesellschaft sollen daher hier identitätswahrend erfolgt und die Besteuerung als aufgegriffen werden. Kapitalgesellschaft unverändert bleibt. Aus die- sem Grund kann der Formwechsel auch keine Formwechsel der IPO-Gesellschaft Grunderwerbsteuer auslösen. Anders verhält es sich, wenn die IPO- Da der Börsengang nur mit einer Aktiengesell- Gesellschaft die Rechtsform einer Personen- schaft möglich ist, muss eine bestehende IPO- gesellschaft, wie z.B. die einer GmbH & Co. KG, Gesellschaft ohne entsprechende Rechtsform oft aufweist. Ein ertragssteuerneutraler Formwechsel ist dann nur bei entsprechender Gestaltung nach 5
M&A DIALOG MAI 2021 dem Umwandlungssteuergesetz möglich. Zu be- oder eine Gruppe von Erwerbern kann es zu einem achten ist, dass ggf. auch Sonderbetriebsver- Untergang von steuerlichen Verlusten und Zinsvor- mögen auf die IPO-Gesellschaft übertragen trägen kommen. werden muss und für die Anteile an der IPO-Ge- Die Finanzverwaltung behandelt zumin- sellschaft eine Veräußerungssperrfrist entsteht. dest den Zwischenerwerb von Anteilen durch eine Für Zwecke der Grunderwerbsteuer kommt es zwar Emissionsbank als unschädliche Übertragung. Der nicht zu einer Übertragung, bestehende Halte- Erwerb der Anteile durch neue Aktionäre ist im Er- fristen können aber im Einzelfall Grunderwerb- gebnis meist unkritisch, da nur Minderheitsbetei- steuer auslösen. ligungen entstehen oder ausreichend stille Reser- Für den Sprung auf ein internationales ven im Unternehmen nachgewiesen werden. Ein Börsenparkett kann sich die SE anbieten, wobei steuerliches Monitoring ist gleichwohl wichtig. eine sorgfältige Strukturplanung im Bereich des internationalen Steuerrechts erforderlich wird. Kosten des Börsengangs (Tax) Due Diligence und IPO-Readiness Im Zusammenhang mit einem Börsengang fallen erhebliche Kosten an, insbesondere die Emis- Besteht für den Börsengang die Verpflichtung ein sionskosten und Honorare für die beteiligten Prospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz zu Berater. Kosten für eine Kapitalerhöhung können erstellen, ist hierfür die Durchführung einer Due nach der Rechtsprechung als Betriebsausgaben Diligence notwendig. Hierbei ist auch eine Tax Due abgesetzt werden. Damit sind die Kosten des Diligence durchzuführen. Börsengangs im engeren Sinne grundsätzlich auf Das Unternehmen muss sich daher Ebene der IPO-Gesellschaft abzugsfähig. Nur so- darauf einstellen, dass steuerliche Unterlagen und weit Kosten entstehen, die durch die Gesell- Informationen bereit gestellt und steuerliche Risi- schafter veranlasst sind, ist ein Betriebsausgaben- ken identifiziert werden müssen. Solche ergeben abzug nicht möglich und kann zu einer verdeckten sich z.B. häufig aus Gewinnausschüttung führen. Kosten des Unternehmens für den – steuerlichen Sperrfristen aus Umstrukturierun- Börsengang können zum Vorsteuerabzug berech- gen, die nicht beachtet wurden, tigen. Dient das beschaffte Kapital der allgemei- – umsatzsteuerlich falscher Beurteilung von Mas- nen Stärkung des unternehmerischen Bereichs, sengeschäften, kann ein Vorsteuerabzug nach dem im Übrigen für – versehentlich ausgelösten Grunderwerbsteuer- allgemeine Kosten angewendeten Schlüssel vor- tatbeständen, genommen werden. – fremdunüblichen Intercompany-Beziehungen, – nicht erkannten Auslandsbetriebstätten, Fazit – internen Verträgen, die nicht den steuerlichen Anforderungen entsprechen (z.B. Ergebnisab- Bei einem geplanten Börsengang bestehen viel- führungsverträge). fältige steuerliche Aspekte, die nicht vernach- lässigt werden sollten. Bereits im Anfangsstadium Sollten in der Tax Due Diligence wesentliche der Planung ist es sinnvoll, die steuerliche Mach- steuerliche Risiken identifiziert werden, müssen barkeit der gewünschten gesellschaftsrechtlichen diese ggf. in den Prospekt aufgenommen werden. IPO-Struktur zu hinterfragen, um Überraschungen Die Identifikation und Bereinigung von steuer- zu vermeiden. lichen „Altlasten“ sollte daher schon vor einem Börsengang in Angriff genommen werden. Dies ist Kontakt für weitere Informationen neben der Strukturierung der IPO- Gesellschaft wesentlicher Bestandteil eines IPO-Readiness Florian Kaiser Projekts. Steuerberater Partner Untergang von Zins- und Verlustvorträgen durch IPO? Nürnberg (Deutschland) Bei Übertragung von mehr als 50 Prozent der An- T +49 911 9193 1055 teile an einem Unternehmen auf einen Erwerber florian.kaiser@roedl.com 6
M&A DIALOG MAI 2021 M&A Vocabulary – Experten verstehen „Discount for Lack of Control, Control Premium“ In dieser Fortsetzungsreihe stellen Ihnen wechselnde M&A-Experten der weltweiten Niederlassungen von Rödl & Partner jeweils einen wichtigen Begriff aus der englischen Fachsprache des Transaktions- geschäfts vor, verbunden mit Anmerkungen zur Verwendung. Hierbei geht es nicht um wissenschaftlich- juristische Exaktheit, linguistische Feinheiten oder erschöpfende Darstellung, sondern darum, das Grundverständnis eines Terminus zu vermitteln bzw. aufzufrischen und einige nützliche Hinweise aus der Beratungspraxis zu geben. Als „Control Premium“ wird ein Betrag oder ein Control Premium und Discount for Lack of Con- Prozentsatz definiert, um den der anteilige Wert trol bei Akquisitionen einer Mehrheitsbeteiligung den anteiligen Wert einer nicht beherrschenden Beteiligung an einem Add-on Akquisitionen oder Übernahmeangebote Unternehmen übersteigt, um die Leitungsmacht zu können aus synergistischen Gründen oder ratio- widerspiegeln. nalisierenden Perspektiven zu Prämien auf den Umgekehrt wird ein Betrag oder Pro- Equity Value oder Stand-alone Value der zu erwer- zentsatz, der vom anteiligen Wert von 100 Prozent benden Anteile führen. Für den Kaufinteressenten einer Unternehmensbeteiligung abgezogen wird, mag es wertvoll sein, vor einer Transaktion einzu- um das Fehlen einiger oder aller Kontrollbefug- schätzen, ob eine Prämie tatsächlich ein Control nisse abzubilden, als „Discount for Lack of Premium ausmacht oder eher: Control“ definiert. Umfangreiche Aktienblöcke werden oft - eine Prämie für Synergieeffekte darstellt, zu anderen Preisen übertragen, als einzelne Aktien - Aspekte hinsichtlich der Handelbarkeit im Tagesgeschäft der Kapitalmärkte an der Börse. der Anteile beinhaltet, Deutlich können diese relativen Preisunterschiede - Zugang zu bewertungsrelevanten Informa- ausfallen, wenn der Besitzerwechsel der Anteile zu tionen inkludiert, oder einer Kontrollveränderung führt, wie beispiels- - die Qualität dieser Informationen beachtet weise dem Überschreiten von 50 Prozent der oder vielleicht schlicht eine Überzahlung Stimmrechte. Ein Kaufinteressent mag in diesem Fall gewillt sein, einen höheren Preis für die durch den Erwerber darstellt, um möglichst viele Unternehmensanteile zu zahlen, als sich rechne- Aktionäre zur Akzeptanz des Angebots zu risch ergäbe, wenn man den Equity Value des bewegen. Gesamtunternehmens auf die Anzahl der trans- Gesellschaftsverträge bzw. Gesell- aktionsumfassenden Anteile herunterbricht. Die schaftervereinbarungen nicht börsennotierter Un- Differenz zwischen notiertem Marktpreis einer ternehmen können verdeutlichen, zu welchem Aktie an der Börse und dem Übergabepreis der Wert der Hauptanteilseigner sein Vorkaufsrecht Kontrolle verschaffenden Aktien kann – zumindest erwirken kann. Konkretisierte Wertdefinitionen in Teilen – auf ein solches Control Premium für den des Transaktionspreises können die Willkür im Erwerb der unternehmerischen Leitungsmacht des Discount for Lack of Control eingrenzen bzw. ver- Unternehmens zurückzuführen sein. deutlichen. Eine Gesellschaft hat beispielsweise Studien zeigen, dass die Höhe des zwei Anteilseigner mit 80 Prozent bzw. 20 Prozent Control Premium von den Faktoren Industrie- der Anteile. Beträgt der Equity Value der Gesell- sektor, Zeit sowie Art und Höhe der Transaktion schaft 10 Mio. Euro, so wird ein vernünftiger Käufer abhängt, während die Unternehmensgröße keinen für 20 Prozent der Anteile in der Regel nicht gewillt Einflussfaktor darzustellen scheint. Zudem wurde sein, hierfür einen Preis von 2 Mio. Euro zu zahlen. die Tendenz beobachtet, dass das Control Pre- Der Abschlag in Unterschied zu den 2 Mio. Euro mium in marktorientierten Ländern, in denen macht – in Teilen – den Discount for Lack of Gesellschaften sich in größerem Umfang über den Control aus. 7
M&A DIALOG MAI 2021 Kapitalmarkt finanzieren, deutlich höher liegt als Ebenso ist der Discount for Lack of Control ein in bankenorientierten Ländern. wichtiger Aspekt für Minderheitsaktionäre, wenn Die Höhe des Control Premium variiert es darum geht den Wert der Anteile in Anbetracht dabei abhängig davon, welche und wie viele Merk- von Definitionen in Gesellschafterverträgen zu male der Kontrolle inbegriffen sind sowie welchen verstehen. Minderheitsaktionäre eines Unterneh- Mehrwert der Erwerber durch seine Gestaltungs- mens sollten bei einer Aktionärsvereinbarung die möglichkeiten an Wertsteigerung im Unternehmen Bewertungsmethode klar definieren, um die realisieren kann. Möglichkeit der Beachtung eines Minderheits- abschlags bei der Veräußerung ihrer Aktien zu Fazit verstehen. Denn vertragliche Regelungen zur Aktienveräußerung können in ihrer Definition in Bei Transaktionen von Aktienblöcken, die zu einer beträchtlichem Ausmaß die Wertermittlung Übergabe der Unternehmenskontrolle führen, beeinflussen. kann die wertmäßige Einkreisung des Control Pre- mium einen beträchtlichen Anteil des Trans- Kontakt für weitere Informationen aktionspreises ausmachen. Das wirtschaftliche Verständnis zur Jonas Herold Abgrenzung des Control Premium im Verhältnis zu Authorized public accountant möglichen anderen Prämien oder Abschlägen Team leader Assurance steigert die Qualität des Angebots in Zusammen- hang mit der Kalkulation des Nutzens der zu erwer- Stockholm, Schweden benden Aktien für den Käufer. T +46 8 57930914 jonas.herold@roedl.com 8
M&A DIALOG MAI 2021 M&A CAMPUS 2021 LIVE – Webinare für alle Personen, die sich regelmäßig oder einmalig mit dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Anteilen hiervon befassen, sei es bei Nachfolgelösungen oder der Umsetzung von Wachstumsstrategien, der Diversifizierung, der Kapitalbeteiligung oder aus sonstigen Gründen. KURSE: 20.5.2021 Steuerplanung bei M&A Transaktionen 10.6.2021 Due Diligence: Fokusthemen Tax, Legal, Finance 8.7.2021 Gestaltung von Joint Venture Strukturen ANMELDUNG: www.roedl.de/ma-campus Impressum Dieser Newsletter ist ein unverbindliches Informationsangebot und M&A Dialog | dient allgemeinen Informationszwecken. Es handelt sich dabei weder Ausgabe Mai 2021 um eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung, noch kann es eine individuelle Beratung ersetzen. Bei der Herausgeber Erstellung des Newsletters und der darin enthaltenen Informationen Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft ist Rödl & Partner stets um größtmögliche Sorgfalt bemüht, jedoch Steuerberatungsgesellschaft haftet Rödl & Partner nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Denninger Straße 84 Vollständigkeit der Informationen. Die enthaltenen Informationen sind 81925 München nicht auf einen speziellen Sachverhalt einer Einzelperson oder einer Deutschland juristischen Person bezogen, daher sollte im konkreten Einzelfall stets T +49 89 9287 800 fachlicher Rat eingeholt werden. Rödl & Partner übernimmt keine www.roedl.de Verantwortung für Entscheidungen, die der Leser aufgrund dieses Newsletters trifft. Unsere Ansprechpartner stehen gerne für Sie zur Verantwortlich für den Inhalt Verfügung. Dr. Oliver Schmitt, Christian Landgraf, Der gesamte Inhalt des Newsletters und der fachlichen Florian Kaiser, Jonas Herold Informationen im Internet ist geistiges Eigentum von Rödl & Partner und steht unter Urheberrechtsschutz. Nutzer dürfen den Inhalt des oliver.schmitt@roedl.com Newsletters nur für den eigenen Bedarf laden, ausdrucken oder christian.landgraf@roedl.com kopieren. Jegliche Veränderungen, Vervielfältigung, Verbreitung oder florian.kaiser@roedl.com jonas.herold@roedl.com öffentliche Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen hiervon, egal ob on- oder offline, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Layout/Satz Rödl & Partner. Claudia Schmitt claudia.schmitt@roedl.com 9
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