Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich

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Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich
Fachtagung VZGV
             "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz"
                            11. Mai 2017

Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich

Reinhard Brunner
Chef Präventionsabteilung
Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich
Agenda / Themenfelder

                                         Ausgangslage / Auftrag

                  Organisation
                                           Handlungsfelder

                  Aktueller Stand
                                                 Ausblick

          Diskussion / Knackpunkte (?)

Fachtagung VZGV                                                   11. Mai 2017
                                                                    R. Brunner
Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich
Ausgangslage

   Schlüsselereignis im Kanton Zürich:

    Doppelmord in Pfäffikon ZH am 15. August 2011
            Ehemann erschiesst seine Frau und anschliessend die Vorsteherin des
             Sozialamtes auf offener Strasse nach einer längeren Vorgeschichte
             wegen häuslicher Gewalt

Fachtagung VZGV                                                           11. Mai 2017
                                                                            R. Brunner
Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich
Wo stehen wir im Kanton Zürich

   Selbstkritische Betrachtung

    Erkennen wir die Vorzeichen (rote Flaggen) auf dem Weg zu
     schwerer zielgerichteter Gewalt?
    Gibt es Ansätze für Optimierungsmassnahmen?
    Wie verhält es sich mit den "nasty questions"?
    Was ist unser Auftrag?

                 Prävention
                 Früherkennung
                 Ermittlung
                 Intervention
                 Nachbearbeitung

Fachtagung VZGV                                                  11. Mai 2017
                                                                   R. Brunner
Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich
Strukturelle Optimierungen
Aufbau Netzwerk Kant. Bedrohungsmanagement

                                                                          - Anlaufstelle nach
                                                                            innen und aussen

                                                                          - Risikoanalysen

                                                                          - Schwachstellen-
                                                  Dienst
                                               Gewaltschutz                 analysen
                                                01.01.2012

                                                                          - Fallmanagement

                                                                          - Strukturierte
                                                                            Fallbearbeitungen

                                                 2012

Fachtagung VZGV                                                                              11. Mai 2017
                                                                                               R. Brunner
Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich
Strukturelle Optimierungen

                                                     Schwerpunkt                 Massgebliche Zielsetzung:
                                                    Gewaltschutz &
                                                                                 Überprüfung, Förderung und
                                                   Gewaltbekämpfung
Aufbau Netzwerk Kant. Bedrohungsmanagement

                                                                                 Institutionalisierung der interdis-
                                                Regierungsratsbeschluss          ziplinären Zusammenarbeit für ein
                                                       659/2012                  Gefahrenmanagement

                                                  Dienst
                                               Gewaltschutz
                                                01.01.2012

                                                                                              Mehr Sicherheit für die
                                                                                              Bevölkerung durch
                                                                                              vorausschauende
                                                                                              Polizeiarbeit

                                                 2012         2013        2014

Fachtagung VZGV                                                                                                   11. Mai 2017
                                                                                                                    R. Brunner
Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich
Rechtsgrundlagen

   Auszug aus dem Polizeigesetz Kanton ZH (PolG, LS 550.1)

   § 3. 1 Die Polizei trägt durch Information, Beratung, sichtbare Präsenz und
      andere geeignete Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
      Sicherheit und Ordnung bei.
       2 Sie trifft insbesondere Massnahmen zur
        a. Verhütung strafbarer Handlungen (alt)
        a. Verhinderung und Erkennung von Straftaten,
        a. Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verhütung von Unfällen im
            Strassenverkehr und auf öffentlichen Gewässern,
        b. Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren für Menschen, Tiere,
            Umwelt und Gegenstände sowie zur Beseitigung entsprechender
            Störungen.
       3Stellt sie dabei strafbare Handlungen fest, ermittelt sie nach Art. 306f.
       StPO
                                 alter Text     neuer Text     In Kraft seit 1. März 2013

Fachtagung VZGV                                                                   11. Mai 2017
                                                                                    R. Brunner
Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich
Rechtsgrundlagen

   Auszug aus dem Polizeigesetz Kanton ZH (PolG, LS 550.1)

   § 3. 1 Die Polizei trägt durch Information, Beratung, sichtbare Präsenz und
      andere geeignete Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
      Sicherheit und Ordnung bei.
       2 Sie trifft insbesondere Massnahmen zur
        a. Verhinderung und Erkennung von Straftaten,
                                     Prävention
        a. Erhöhung der Verkehrssicherheit    und Verhütung von Unfällen im
            Strassenverkehr und auf öffentlichen Gewässern,
        b. Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren für Menschen, Tiere,
            Umwelt und Gegenstände      sowie zur Beseitigung entsprechender
                                    Intervention
            Störungen.
       3Stellt sie dabei strafbare Handlungen fest, ermittelt sie nach Art. 306f.
       StPO                         Repression

                                                               In Kraft seit 1. März 2013

Fachtagung VZGV                                                                   11. Mai 2017
                                                                                    R. Brunner
Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich
Rechtsgrundlagen

   Auszug aus dem Polizeigesetz Kanton ZH (PolG, LS 550.1)

   § 4. Die Polizei stellt Straftaten fest und wirkt bei ihrer Aufklärung mit. (alt)

   § 4. 1 Ausgehend von Hinweisen oder eigenen Wahrnehmungen, tätigt die
      Polizei Vorermittlungen, um festzustellen, ob
       a. strafbare Handlungen zu verhindern oder
       b. strafbare Handlungen aufzuklären sind.

       2 Die Tätigkeit der Polizei im Rahmen der polizeilichen Vorermittlung
       richtet sich nach diesem Gesetz.

       3Die Polizei wirkt bei der Aufklärung von Straftaten im Vorverfahren
       gemäss Art. 299ff. Strafprozessordnung mit und erfüllt dazu die
       Aufgaben gemäss StPO.
                                   alter Text     neuer Text      In Kraft seit 1. März 2013

Fachtagung VZGV                                                                      11. Mai 2017
                                                                                       R. Brunner
Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich
Rechtsgrundlagen

   Auszug aus dem Polizeigesetz Kanton ZH (PolG, LS 550.1)

   § 4. 1 Ausgehend von Hinweisen oder eigenen Wahrnehmungen, tätigt die
      Polizei Vorermittlungen, um festzustellen, ob
       a. strafbare Handlungen zu verhindern oder
       b. strafbare Handlungen aufzuklären sind.
                          Prävention = proaktiv Handeln
       2 Die Tätigkeit der Polizei im Rahmen der polizeilichen Vorermittlung
       richtet sich nach diesem Gesetz.
                                                     Schnittstelle PolG / StPO
       3Die Polizei wirkt bei der Aufklärung von Straftaten im Vorverfahren
       gemäss Art. 299ff. Strafprozessordnung mit und erfüllt dazu die
       Aufgaben gemäss StPO.

                                                               In Kraft seit 1. März 2013

Fachtagung VZGV                                                                   11. Mai 2017
                                                                                    R. Brunner
Prävention: Was tun wir?

                                                                 Delikt

          Primäre Prävention              Sekundäre Prävention                Tertiäre Prävention

     Bisheriges Tätigkeitsfeld
                                         Neues Tätigkeitsfeld             Bisheriges Tätigkeitsfeld
     Information / Aufklärung
                                          "Vorausschauende                    (Vor)Ermittlung
         Kampagnen und                       Polizeiarbeit"                  Strafuntersuchung
        Öffentlichkeitsarbeit
                                              Einschreiten                Massnahmen innerhalb
     Hinweis auf Risiken und           "... bevor etwas passiert"          des Strafverfahrens
            Gefahren

                               Zeitschiene einer gefährlichen Entwicklung

Fachtagung VZGV                                                                                     11. Mai 2017
                                                                                                      R. Brunner
Prävention: Mehr als "nur" Sensibilisierung

                                                                          offen
                  vorausschauend
                                                                    PLUS: Den
                  PLUS: Sich überlegen,
                                                       vertrauensvollen Kontakt
                  was passieren könnte.
                                                      zu den Menschen suchen.

                  vernetzt                                    einflussnehmend
                  PLUS: Im Verbund mit allen            PLUS: Negative Entwick-
                  gesellschaftlichen Gruppen      lungen rechtzeitig stoppen und
                  Wirkung erzielen.            potentielle Gefährder ansprechen.

Fachtagung VZGV                                                                    11. Mai 2017
                                                                                     R. Brunner
Prävention: Zum Einschreiten bereit sein
   Organigramm Präventionsabteilung                                             geeignete Organisation
                                                                                personelle Ressourcen
                                        Chef PA

      zuget. Sachbearbeiterin (1)                                                           Strategische
                                                   Interventionsstelle gegen                Ausrichtung
                                                     Häusliche Gewalt (2)
            Projektleiter (1)                                                              (RRB 941/2013)

                                                                                           24h-Pikettdienst
          Analyse Projekte (7)                        Gewaltschutz (16)
                                                                                          Tel. 044 295 98 50
     wissenschaftl. Mitarbeiterin (1)                     Fachstelle
                                                                                      gewaltschutz@kapo.zh.ch
       (Krim. Institut UNI Zürich)                Forensic Assessment (2.5)

                                                                                           24h-Pikettdienst

     Kinder-/Jugendinstruktion (20)                Jugendintervention (18)                Tel. 044 247 30 30
                                                                                    jugendintervention@kapo.zh.ch

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                                                                                                                R. Brunner
Prävention: Zum Einschreiten bereit sein

   Handlungsfelder

                     Vorkehrungen
                                                      Sicherheitsberatungen
                     - bauliche/technische Massnahmen 044 295 98 39
                     - Hinweise zu Verhaltensregeln

                     Bedrohungsmanagement
                                                        Gewaltschutz
                     - Risikoeinschätzungen             044 295 98 39
                     - Fallbearbeitungen

                     Krisenmanagement
                                                        Notfall
                     - Gefahrenabwehr                   117
                     - Ereignisbewältigung

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                                                                          R. Brunner
Prävention: Zum Einschreiten bereit sein

   Organisation im Kinder-/Jugendbereich

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                                                R. Brunner
Prävention: Zum Einschreiten bereit sein

    Gewaltschutz (16 MA)
           Fachstelle Bedrohungsmanagement
           Fachstelle Brückenbauer
           Fachstelle Häusliche Gewalt
    Jugendintervention (18 MA)
           Zentralstelle Jugendstrafsachen
           Regionalstellen
    Gefährderansprecher i.N. (15 MA)
           nebenamtliche Tätigkeit
           Fallbearbeitungen Gewaltschutz
           Gefährderansprachen/Begleitungen
    Brückenbauer i.N. (14 MA)
           Kontaktpflege/Vertrauensförderung mit
            ausländischen Organisationen/Personen
           Ansprechstellen/-personen

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                                                      R. Brunner
Strukturelle Optimierungen

                                                     Schwerpunkt
                                                    Gewaltschutz &
                                                   Gewaltbekämpfung
Aufbau Netzwerk Kant. Bedrohungsmanagement

                                                Regierungsratsbeschluss
                                                       659/2012

                                                  Dienst
                                               Gewaltschutz
                                                01.01.2012

                                                                                         "best practice"
                                                                                         interdisziplinäre
                                                                                        Gewaltprävention

                                                 2012         2013        2014   2015     2016        2017

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                                                                                                        R. Brunner
Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM)

                            Kantonales Bedrohungsmanagement
                                      www.kbm.zh.ch

                                          *
                                              *

          * FFAF-Arbeitsplatz beim
            Dienst Gewaltschutz

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                                                                R. Brunner
Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM)

   Netzwerk mit Behörden und Institutionen

      Stand heute: 340 Ansprechpersonen

      Ansprechpersonen bei:
                 sämtlichen Gemeinden
                 allen 13 KESB-Kreisen
                 allen Opferhilfe-/Beratungsstellen HG
                 relevante Stellen der Kant. Verwaltung
                 Stadtverwaltung Winterthur

      weiterer Ausbau 2017:
            Stadtverwaltung Zürich
            Gesundheitswesen

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                                                             R. Brunner
Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM)

   Ablaufschema

   Fallbearbeitung bei
   bedrohlichem Verhalten in
   Behörden / Institutionen

   Funktion der Ansprechpersonen
   bei Erstbewertungen

   Klare Trennung zwischen
   Bedrohungs- und
   Krisenmanagement

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                                             R. Brunner
Support / Forensisches Fachwissen

   Fachstelle Forensic Assessement & Riskmanagement (FFA)
            Fachstelle bei der PUK, Klinik für Forensische Psychiatrie (RRB 1005/2015)

    Aufgaben (Konzept)
                 Zentrale Anlaufstelle für forensisches Fachwissen (SPOC)
                 Risikoeinschätzungen / Interventionsempfehlungen für das Fallmanagement
                 Vermittlung forensischer Fachpersonen für Gutachten
                 Mitwirkung in Fachgremien und bei Fallkonferenzen
                 Berichterstattung für Polizei/Staatsanwaltschaft
                     • Forensische Aktennotiz (ca. 1-2 Seiten; Frist: 1-2 Tage)
                     • Forensischer Abklärungsbericht (ca. 8 Seiten; Frist: wenige Arbeitstage)
                     • Forensischer Befundbericht (ca. 12 Seiten; Frist: innerhalb drei Wochen)

    Erreichbarkeit für Fachstellen Polizei und Staatsanwaltschaft
            Telefon: 044 295 98 98 (Mo. - Fr., 0730 - 1630 Uhr)

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                                                                                            R. Brunner
Denken und Handeln in Varianten

   Interdisziplinäres Fachgremium (IFG)

    Zweck / Aufgaben
            Monitoring KBM
            Evaluation Ausbildungsbedarf
            Beratung in Fallkonferenzen

    Mitglieder / Zusammensetzung
            Polizeiliche Fachstellen, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft, Fachstelle
             Forensic Assessment & Fallmanagement, KESB, weitere Institutionen (bei Bedarf)

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                                                                                    R. Brunner
Statistik / Entwicklungen

   Gewaltschutzfälle Erwachsene: Fallzahlen 2012 – 2017

    500
    450                                                  432
                                                                           397
    400
                                                               339
    350
                                        293                                      302 297
    300                   268                                        263
    250                                       219
                                202
    200    177
                  130                                                                        143 134
    150
                                                                                                       109
    100
                                                    53
     50
      0
                 2012        2013          2014            2015              2016                2017
                                                                                           Stand: 11.05.2017
                        Eingänge      Erledigungen        Gefährderansprachen

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                                                                                                         R. Brunner
Ausblick

   Regierungsratsbeschluss vom 18. November 2015 (RRB 1081/2015)

    Gewaltprävention weiterhin ein Schwerpunktthema
            Legislaturperiode 2015 - 2018

        Zielsetzungen:
            Stärkung der Umsetzung des Bedrohungsmanagements im Verbund
             von Behörden und Institutionen
            Institutionalisierung des gemeinsamen Dialoges; Schaffung von
             geeigneten Informationsplattformen
            Schulung von Behördenmitgliedern (z.B. Schutzpflichten etc.)
            Anwendung/Optimierung von strafprozessualen Instrumentarien (z.B.
             Ersatzmassnahmen etc.)
            Präventionskonzepte im Umgang mit psych. auffälligen Personen;
             Schaffung von Therapieangeboten/Nachbetreuungsmöglichkeiten

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                                                                            R. Brunner
Stärkung des Bedrohungsmanagements

   Bedrohungsmanagement geht uns alle an

      Die Förderung des gemeinsamen Verständnisses zum Bedrohungs-
       management unter Netzwerk-Partnern ist von massgeblicher Bedeutung für
       den recht- und verhältnismässigen Informationsaustausch zur Verhinderung
       einer Gewalteskalation

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                                                                             R. Brunner
Stärkung des Bedrohungsmanagements

   Informationsweitergaben ausserhalb StPO

   Die Bekanntgabe von besonderen Personendaten im Einzelfall ist unter den
   Voraussetzungen von § 17 IDG zulässig

       1 Das öffentliche Organ gibt besondere Personendaten bekannt, wenn
        a. eine hinreichend bestimmte Regelung in einem formellen Gesetz dazu
             ermächtigt,
        b. die betroffene Person im Einzelfall ausdrücklich in die Bekanntgabe
             von besonderen Personendaten eingewilligt hat oder
        c. es im Einzelfall zur Abwendung einer drohenden Gefahr für Leib und
             Leben unentbehrlich oder der notwendige Schutz anderer wesentlicher
             Rechtsgüter höher zu gewichten ist.
        2 Einem anderen öffentlichen Organ sowie den Organen anderer Kantone

        oder des Bundes gibt es im Einzelfall besondere Personendaten ausserdem
        bekannt, wenn das Organ, das besondere Personendaten verlangt, diese
        zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt.

Fachtagung VZGV                                                           11. Mai 2017
                                                                            R. Brunner
Stärkung des Bedrohungsmanagements

   Informationsweitergaben

      Dreistufiges Kommunikationsmodell
            bewährte Praxis für den Informationsaustausch
      Anwendbar auf die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Kantone

      Faustregel: Je dringlicher von einer Gefahr für hochwertige Rechtsgüter
       auszugehen ist, umso offener darf informiert werden.

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                                                                               R. Brunner
Stärkung des Bedrohungsmanagements

   Kampagne "STOPP HÄUSLICHE GEWALT"

      10 Jahre Gewaltschutzgesetz (GSG; LS 351)
      Start: 29. März 2017 mit Medienkonferenz
      Ziele: Verminderung der Häuslichen Gewalt; Erhellen des Dunkelfeldes

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Stärkung des Bedrohungsmanagements

      Thema
            Häusliche Gewalt

      Veranstaltungs-Kooperation
            Krim. Institut UNI Zürich, PUK, OSTA, Kapo ZH

      Ort / Datum
            Samsung Hall, Dübendorf
            Donnerstag, 5. Oktober 2017

      Zielpublikum
            Fachpersonen und Sicherheitsverantwortliche aus den Bereichen Polizei,
             Staatsanwaltschaft, Justiz, Kantonale Verwaltung, Kindes- und Erwachsenen-
             schutzbehörden, Gemeinden, Opferhilfe-/Beratungsstellen und weiteren
             Institutionen

Fachtagung VZGV                                                                    11. Mai 2017
                                                                                     R. Brunner
take home messages

   Gemeinsam vorausschauend für Sicherheit sorgen; darum geht es!

                   • Risiken frühzeitig erkennen;
                   • Informationsquellen erschliessen
      Erkennen     • behörden-/fachstellübergreifende
                     Zusammenarbeit fördern und pflegen

                                 • Risiko einschätzen / beurteilen
                  Einschätzen    • Fachgremien schaffen und nutzen

                                                 • Informationsaustausch regeln (Datenschutz)
                                Entschärfen      • Massnahmen interdisziplinär abstimmen

                                                Evaluieren      • Massnahmen auf ihre Wirkung
                                                                  überprüfen

Fachtagung VZGV                                                                           11. Mai 2017
                                                                                            R. Brunner
Danke für Ihre Aufmerksamkeit

              Kontakt:

              KANTONSPOLIZEI ZÜRICH
              Chef Präventionsabteilung

              Reinhard Brunner
              +41 44 295 98 20
              bnr@kapo.zh.ch

Fachtagung VZGV                                   11. Mai 2017
                                                    R. Brunner
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