Mai 2017 Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich
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Fachtagung VZGV "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" 11. Mai 2017 Bedrohungsmanagement im Kanton Zürich Reinhard Brunner Chef Präventionsabteilung
Agenda / Themenfelder Ausgangslage / Auftrag Organisation Handlungsfelder Aktueller Stand Ausblick Diskussion / Knackpunkte (?) Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Ausgangslage Schlüsselereignis im Kanton Zürich: Doppelmord in Pfäffikon ZH am 15. August 2011 Ehemann erschiesst seine Frau und anschliessend die Vorsteherin des Sozialamtes auf offener Strasse nach einer längeren Vorgeschichte wegen häuslicher Gewalt Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Wo stehen wir im Kanton Zürich Selbstkritische Betrachtung Erkennen wir die Vorzeichen (rote Flaggen) auf dem Weg zu schwerer zielgerichteter Gewalt? Gibt es Ansätze für Optimierungsmassnahmen? Wie verhält es sich mit den "nasty questions"? Was ist unser Auftrag? Prävention Früherkennung Ermittlung Intervention Nachbearbeitung Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Strukturelle Optimierungen Aufbau Netzwerk Kant. Bedrohungsmanagement - Anlaufstelle nach innen und aussen - Risikoanalysen - Schwachstellen- Dienst Gewaltschutz analysen 01.01.2012 - Fallmanagement - Strukturierte Fallbearbeitungen 2012 Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Strukturelle Optimierungen Schwerpunkt Massgebliche Zielsetzung: Gewaltschutz & Überprüfung, Förderung und Gewaltbekämpfung Aufbau Netzwerk Kant. Bedrohungsmanagement Institutionalisierung der interdis- Regierungsratsbeschluss ziplinären Zusammenarbeit für ein 659/2012 Gefahrenmanagement Dienst Gewaltschutz 01.01.2012 Mehr Sicherheit für die Bevölkerung durch vorausschauende Polizeiarbeit 2012 2013 2014 Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Rechtsgrundlagen Auszug aus dem Polizeigesetz Kanton ZH (PolG, LS 550.1) § 3. 1 Die Polizei trägt durch Information, Beratung, sichtbare Präsenz und andere geeignete Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei. 2 Sie trifft insbesondere Massnahmen zur a. Verhütung strafbarer Handlungen (alt) a. Verhinderung und Erkennung von Straftaten, a. Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verhütung von Unfällen im Strassenverkehr und auf öffentlichen Gewässern, b. Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Gegenstände sowie zur Beseitigung entsprechender Störungen. 3Stellt sie dabei strafbare Handlungen fest, ermittelt sie nach Art. 306f. StPO alter Text neuer Text In Kraft seit 1. März 2013 Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Rechtsgrundlagen Auszug aus dem Polizeigesetz Kanton ZH (PolG, LS 550.1) § 3. 1 Die Polizei trägt durch Information, Beratung, sichtbare Präsenz und andere geeignete Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei. 2 Sie trifft insbesondere Massnahmen zur a. Verhinderung und Erkennung von Straftaten, Prävention a. Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verhütung von Unfällen im Strassenverkehr und auf öffentlichen Gewässern, b. Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Gegenstände sowie zur Beseitigung entsprechender Intervention Störungen. 3Stellt sie dabei strafbare Handlungen fest, ermittelt sie nach Art. 306f. StPO Repression In Kraft seit 1. März 2013 Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Rechtsgrundlagen Auszug aus dem Polizeigesetz Kanton ZH (PolG, LS 550.1) § 4. Die Polizei stellt Straftaten fest und wirkt bei ihrer Aufklärung mit. (alt) § 4. 1 Ausgehend von Hinweisen oder eigenen Wahrnehmungen, tätigt die Polizei Vorermittlungen, um festzustellen, ob a. strafbare Handlungen zu verhindern oder b. strafbare Handlungen aufzuklären sind. 2 Die Tätigkeit der Polizei im Rahmen der polizeilichen Vorermittlung richtet sich nach diesem Gesetz. 3Die Polizei wirkt bei der Aufklärung von Straftaten im Vorverfahren gemäss Art. 299ff. Strafprozessordnung mit und erfüllt dazu die Aufgaben gemäss StPO. alter Text neuer Text In Kraft seit 1. März 2013 Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Rechtsgrundlagen Auszug aus dem Polizeigesetz Kanton ZH (PolG, LS 550.1) § 4. 1 Ausgehend von Hinweisen oder eigenen Wahrnehmungen, tätigt die Polizei Vorermittlungen, um festzustellen, ob a. strafbare Handlungen zu verhindern oder b. strafbare Handlungen aufzuklären sind. Prävention = proaktiv Handeln 2 Die Tätigkeit der Polizei im Rahmen der polizeilichen Vorermittlung richtet sich nach diesem Gesetz. Schnittstelle PolG / StPO 3Die Polizei wirkt bei der Aufklärung von Straftaten im Vorverfahren gemäss Art. 299ff. Strafprozessordnung mit und erfüllt dazu die Aufgaben gemäss StPO. In Kraft seit 1. März 2013 Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Prävention: Was tun wir? Delikt Primäre Prävention Sekundäre Prävention Tertiäre Prävention Bisheriges Tätigkeitsfeld Neues Tätigkeitsfeld Bisheriges Tätigkeitsfeld Information / Aufklärung "Vorausschauende (Vor)Ermittlung Kampagnen und Polizeiarbeit" Strafuntersuchung Öffentlichkeitsarbeit Einschreiten Massnahmen innerhalb Hinweis auf Risiken und "... bevor etwas passiert" des Strafverfahrens Gefahren Zeitschiene einer gefährlichen Entwicklung Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Prävention: Mehr als "nur" Sensibilisierung offen vorausschauend PLUS: Den PLUS: Sich überlegen, vertrauensvollen Kontakt was passieren könnte. zu den Menschen suchen. vernetzt einflussnehmend PLUS: Im Verbund mit allen PLUS: Negative Entwick- gesellschaftlichen Gruppen lungen rechtzeitig stoppen und Wirkung erzielen. potentielle Gefährder ansprechen. Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Prävention: Zum Einschreiten bereit sein Organigramm Präventionsabteilung geeignete Organisation personelle Ressourcen Chef PA zuget. Sachbearbeiterin (1) Strategische Interventionsstelle gegen Ausrichtung Häusliche Gewalt (2) Projektleiter (1) (RRB 941/2013) 24h-Pikettdienst Analyse Projekte (7) Gewaltschutz (16) Tel. 044 295 98 50 wissenschaftl. Mitarbeiterin (1) Fachstelle gewaltschutz@kapo.zh.ch (Krim. Institut UNI Zürich) Forensic Assessment (2.5) 24h-Pikettdienst Kinder-/Jugendinstruktion (20) Jugendintervention (18) Tel. 044 247 30 30 jugendintervention@kapo.zh.ch Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Prävention: Zum Einschreiten bereit sein Handlungsfelder Vorkehrungen Sicherheitsberatungen - bauliche/technische Massnahmen 044 295 98 39 - Hinweise zu Verhaltensregeln Bedrohungsmanagement Gewaltschutz - Risikoeinschätzungen 044 295 98 39 - Fallbearbeitungen Krisenmanagement Notfall - Gefahrenabwehr 117 - Ereignisbewältigung Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Prävention: Zum Einschreiten bereit sein Organisation im Kinder-/Jugendbereich Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Prävention: Zum Einschreiten bereit sein Gewaltschutz (16 MA) Fachstelle Bedrohungsmanagement Fachstelle Brückenbauer Fachstelle Häusliche Gewalt Jugendintervention (18 MA) Zentralstelle Jugendstrafsachen Regionalstellen Gefährderansprecher i.N. (15 MA) nebenamtliche Tätigkeit Fallbearbeitungen Gewaltschutz Gefährderansprachen/Begleitungen Brückenbauer i.N. (14 MA) Kontaktpflege/Vertrauensförderung mit ausländischen Organisationen/Personen Ansprechstellen/-personen Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Strukturelle Optimierungen Schwerpunkt Gewaltschutz & Gewaltbekämpfung Aufbau Netzwerk Kant. Bedrohungsmanagement Regierungsratsbeschluss 659/2012 Dienst Gewaltschutz 01.01.2012 "best practice" interdisziplinäre Gewaltprävention 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM) Kantonales Bedrohungsmanagement www.kbm.zh.ch * * * FFAF-Arbeitsplatz beim Dienst Gewaltschutz Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM) Netzwerk mit Behörden und Institutionen Stand heute: 340 Ansprechpersonen Ansprechpersonen bei: sämtlichen Gemeinden allen 13 KESB-Kreisen allen Opferhilfe-/Beratungsstellen HG relevante Stellen der Kant. Verwaltung Stadtverwaltung Winterthur weiterer Ausbau 2017: Stadtverwaltung Zürich Gesundheitswesen Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM) Ablaufschema Fallbearbeitung bei bedrohlichem Verhalten in Behörden / Institutionen Funktion der Ansprechpersonen bei Erstbewertungen Klare Trennung zwischen Bedrohungs- und Krisenmanagement Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Support / Forensisches Fachwissen Fachstelle Forensic Assessement & Riskmanagement (FFA) Fachstelle bei der PUK, Klinik für Forensische Psychiatrie (RRB 1005/2015) Aufgaben (Konzept) Zentrale Anlaufstelle für forensisches Fachwissen (SPOC) Risikoeinschätzungen / Interventionsempfehlungen für das Fallmanagement Vermittlung forensischer Fachpersonen für Gutachten Mitwirkung in Fachgremien und bei Fallkonferenzen Berichterstattung für Polizei/Staatsanwaltschaft • Forensische Aktennotiz (ca. 1-2 Seiten; Frist: 1-2 Tage) • Forensischer Abklärungsbericht (ca. 8 Seiten; Frist: wenige Arbeitstage) • Forensischer Befundbericht (ca. 12 Seiten; Frist: innerhalb drei Wochen) Erreichbarkeit für Fachstellen Polizei und Staatsanwaltschaft Telefon: 044 295 98 98 (Mo. - Fr., 0730 - 1630 Uhr) Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Denken und Handeln in Varianten Interdisziplinäres Fachgremium (IFG) Zweck / Aufgaben Monitoring KBM Evaluation Ausbildungsbedarf Beratung in Fallkonferenzen Mitglieder / Zusammensetzung Polizeiliche Fachstellen, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft, Fachstelle Forensic Assessment & Fallmanagement, KESB, weitere Institutionen (bei Bedarf) Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Statistik / Entwicklungen Gewaltschutzfälle Erwachsene: Fallzahlen 2012 – 2017 500 450 432 397 400 339 350 293 302 297 300 268 263 250 219 202 200 177 130 143 134 150 109 100 53 50 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Stand: 11.05.2017 Eingänge Erledigungen Gefährderansprachen Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Ausblick Regierungsratsbeschluss vom 18. November 2015 (RRB 1081/2015) Gewaltprävention weiterhin ein Schwerpunktthema Legislaturperiode 2015 - 2018 Zielsetzungen: Stärkung der Umsetzung des Bedrohungsmanagements im Verbund von Behörden und Institutionen Institutionalisierung des gemeinsamen Dialoges; Schaffung von geeigneten Informationsplattformen Schulung von Behördenmitgliedern (z.B. Schutzpflichten etc.) Anwendung/Optimierung von strafprozessualen Instrumentarien (z.B. Ersatzmassnahmen etc.) Präventionskonzepte im Umgang mit psych. auffälligen Personen; Schaffung von Therapieangeboten/Nachbetreuungsmöglichkeiten Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Stärkung des Bedrohungsmanagements Bedrohungsmanagement geht uns alle an Die Förderung des gemeinsamen Verständnisses zum Bedrohungs- management unter Netzwerk-Partnern ist von massgeblicher Bedeutung für den recht- und verhältnismässigen Informationsaustausch zur Verhinderung einer Gewalteskalation Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Stärkung des Bedrohungsmanagements Informationsweitergaben ausserhalb StPO Die Bekanntgabe von besonderen Personendaten im Einzelfall ist unter den Voraussetzungen von § 17 IDG zulässig 1 Das öffentliche Organ gibt besondere Personendaten bekannt, wenn a. eine hinreichend bestimmte Regelung in einem formellen Gesetz dazu ermächtigt, b. die betroffene Person im Einzelfall ausdrücklich in die Bekanntgabe von besonderen Personendaten eingewilligt hat oder c. es im Einzelfall zur Abwendung einer drohenden Gefahr für Leib und Leben unentbehrlich oder der notwendige Schutz anderer wesentlicher Rechtsgüter höher zu gewichten ist. 2 Einem anderen öffentlichen Organ sowie den Organen anderer Kantone oder des Bundes gibt es im Einzelfall besondere Personendaten ausserdem bekannt, wenn das Organ, das besondere Personendaten verlangt, diese zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt. Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Stärkung des Bedrohungsmanagements Informationsweitergaben Dreistufiges Kommunikationsmodell bewährte Praxis für den Informationsaustausch Anwendbar auf die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Kantone Faustregel: Je dringlicher von einer Gefahr für hochwertige Rechtsgüter auszugehen ist, umso offener darf informiert werden. Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Stärkung des Bedrohungsmanagements Kampagne "STOPP HÄUSLICHE GEWALT" 10 Jahre Gewaltschutzgesetz (GSG; LS 351) Start: 29. März 2017 mit Medienkonferenz Ziele: Verminderung der Häuslichen Gewalt; Erhellen des Dunkelfeldes Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Stärkung des Bedrohungsmanagements Thema Häusliche Gewalt Veranstaltungs-Kooperation Krim. Institut UNI Zürich, PUK, OSTA, Kapo ZH Ort / Datum Samsung Hall, Dübendorf Donnerstag, 5. Oktober 2017 Zielpublikum Fachpersonen und Sicherheitsverantwortliche aus den Bereichen Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz, Kantonale Verwaltung, Kindes- und Erwachsenen- schutzbehörden, Gemeinden, Opferhilfe-/Beratungsstellen und weiteren Institutionen Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
take home messages Gemeinsam vorausschauend für Sicherheit sorgen; darum geht es! • Risiken frühzeitig erkennen; • Informationsquellen erschliessen Erkennen • behörden-/fachstellübergreifende Zusammenarbeit fördern und pflegen • Risiko einschätzen / beurteilen Einschätzen • Fachgremien schaffen und nutzen • Informationsaustausch regeln (Datenschutz) Entschärfen • Massnahmen interdisziplinär abstimmen Evaluieren • Massnahmen auf ihre Wirkung überprüfen Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
Danke für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: KANTONSPOLIZEI ZÜRICH Chef Präventionsabteilung Reinhard Brunner +41 44 295 98 20 bnr@kapo.zh.ch Fachtagung VZGV 11. Mai 2017 R. Brunner
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