Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau

Die Seite wird erstellt Yannik Busse
 
WEITER LESEN
Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau
55. Jahrgang                       Donnerstag, den 25. April 2019   Nr. 17/2019

                                  Nichtamtlich

                  Arbeitskreis
                      der
               Bruchmühlbacher
                    Vereine

               Maimarkt

                      in
                 Bruchmühlbach

                      am 1. Mai
                   Plazza Dossobuono
                  von 11.30 - 20.00 Uhr

                 Für Essen und Trinken
                  ist bestens gesorgt!
Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau
Bruchmühlbach-Miesau                                                                                    -2-                                                Donnerstag, den 25. April 2019

                                                                                                                                     Bereitschafts- und Notdienste

  Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung                                                                                             Gift-Notruf-Zentrale
                                                                                                          Uni-Klinik-Homburg
       und Straßenbeleuchtung in der                                                                      ............................................................................. Tel.: 06841/19 240
 Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau:
 Tel. 0800 / 78 94 662                                                                                        Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Landstuhl
                                                                                                          Nardinistraße 32, 66849 Landstuhl
                                                                                                          (neben dem St. Johannis-Krankenhaus Landstuhl), Tel.: 06371 / 19 292
   Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal,                                                                  Öffnungszeiten:
           Kläranlage Elschbach:                                                                          Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr.
 Tel.: 06372/5178                                                                                         Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 7.00 Uhr
                                                                                                          und Freitag 16.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr.
 Außerhalb der allgemeinen Bürozeiten rufen Sie bitte die Nummer
                                                                                                          An Feiertagen vom Vorabend 20.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr.
 06373 / 82 90 320 an.                                                                                    Heiligabend und Silvester ab 7.00 Uhr.

                            Pfalzwerke Netz AG                                                                                                Apotheken
 Dienststelle Hauptstuhl,                                                                                 Der jeweilige Notdienst ist an Ihrer nächstgelegenen Apotheke aus-
 Bahnhofstraße 46                                                                                         geschildert oder im Internet unter www.lak-rlp.de zu finden.
 Tel.: 0800/79 77 77 7                                                                                    Sie erfahren Name und Adresse Ihrer Notdienstapotheke auch unter
 (kostenlose Telefonnummer der Störungsstelle)                                                            folgenden Nummern:
                                                                                                                          vom Festnetz und Mobilfunknetz:
                                                                                                                                 01805 - 258825 - PLZ
                  Stadtwerke Homburg GmbH                                                                 z.B. für Bruchmühlbach-Miesau: 01805 - 258825 - 66892
 Erdgasversorgung für die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau:                                              (0,14 €/Minute, deutscher Festnetzpreis und beim Mobilfunknetz ist
 Rufbereitschaft bei Störungen: Tel.: 0800 / 78 94 66 2                                                   die Gebühr anbieterabhängig, max. 0,42 €/Minute)
 Fragen zur Erdgasversorgung: Tel.: 06841 / 694-222
 Elektroversorgung im Ortsteil Bruchmühlbach                                                                                             Zahnarztdienst
 Rufbereitschaft bei Störungen: Tel.: 0800 / 78 94 66 2                                                   Samstag, 27.04.2019 von 09.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                                          Sonntag, 28.04.2019 von 11.00 bis 12.00 Uhr
                                          Notrufe                                                         ZÄ Annette Kirchner-Schröder, Lerchenstraße 6
                                                                                                          67688 Rodenbach, Tel. 06374 / 51 12
 Polizei....................................................................................Tel.. 110     Mittwoch, 01.05.2019 von 11.00 bis 12.00 Uhr
 Feuerwehr..............................................................................Tel.: 112         ZA Volker Zinßmeister, Jahnstraße 4
 Rettungsdienst......................................................................Tel.: 112            66851 Queidersbach, Tel. 06371 / 15 161

                             @ @ @ @ @ @ @ @ @ Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau im Internet

                                                                 So finden Sie uns im Internet:
                                                                www.bruchmuehlbach-miesau.de
 Zentrale Email-Adressen:
 Bürgermeister:                                                                                         erik.emich@vgbm.de
 In allen Angelegenheiten:                                                                              info@vgbm.de
 Amtsblatt-Redaktion:                                                                                   amtsblatt@vgbm.de

 Ein Zugang für eine rechts- und datensichere elektronische Kommunikation wird nur über die VPS-eMail-Adresse

                                                                        VGBM@poststelle.rlp.de
 eröffnet. Die übrigen eMail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung-Bruchmühlbach-Miesau dienen nur der unverbindli-
 chen Kontaktaufnahme oder Kommunikation. Sie sind nicht für rechtsverbindliche Verfahrensabwicklungen geeignet.

 Die Email-Adressen aller Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung finden Sie in unserer Homepage unter der Rubrik
 Rathaus & Service\Ansprechpartner.

                      Herausgeber:                         Erik Emich, Bürgermeister
                                                           Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau                                                                Impressum
                                                           66892 Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2
                      Druck:                               Druckhaus WITTICH KG
                      Verlag:                              LINUS WITTICH Medien KG
                      Anschrift:                           54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
                      Verantwortlich:                                                      Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags
                      amtlicher Teil:                      Erik Emich, Bürgermeister       Zustellung:         Kostenlose Zustellung an alle Haus-
                      übriger Teil:                        Verbandsgemeindeverwaltung                          halte, Einzelbezug über den Verlag
                                                                                           Reklamat. Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713,
                      Anzeigen:                            Thomas Blees, Produktionsleiter                     E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
                      Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
                      gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
                      kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
                      Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau
Bruchmühlbach-Miesau                                               -3-                                   Donnerstag, den 25. April 2019

amtlicher teil

              hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG
  Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet in unserer Homepage unter der Adresse
                                             www.bruchmuehlbach-miesau.de
  abrufbar.

                                   Verbandsgemeinde                    5.) Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbands-
                                   Bruchmühlbach-Miesau                    gemeinde Bruchmühlbach-Miesau für das Haushaltsjahr 2016
                                                                       6.) Mitteilungen
                                                                       7.) Anfragen
              Früherer Redaktionsschluss                               Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
                                                                       Bruchmühlbach-Miesau, 18. April 2019
                   für die Woche 18                                    Marhofer, Vorsitzender
 Wegen des früheren Redaktionsschlusses (Maifeiertag) der Amts-
 blattausgabe Nr. 18 am Donnerstag, 2. mai 2019, bitten wir die
 Redakteure, Texte und Fotos                                                        ihr touristikbüro informiert:
             bis Freitag, 26. april 2019 bis 9.00 Uhr
          unter www.cmsweb.wittich.de einzustellen.                                   Kräuter, märchen und mehr…
 Ihre Verbandsgemeindeverwaltung                                       Zauberhafte Wanderung mit kleinen Kostproben
                                                                       Wo sich Phantasie und Realität tref-
                                                                       fen? Zum Beispiel bei der Kräuter-
                    Sprechstunde                                       märchenwanderung am Dienstag,
                                                                       14. mai 2019 mit Kultur- und Gäs-
              Gleichstellungsbeauftragte                               teführerin Hiltrud Woll! Hier kommen
Die Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Baltrukonis,    kleine und große Wanderfreunde auf
findet am 1. Donnerstag im monat von 09.00 - 10.00 Uhr in der Ver-     ihre Kosten, denn auf einer Strecke
bandsgemeindeverwaltung statt.                                         von ca. 3 km gibt es viel zu entde-
Zwecks Terminvereinbarung außerhalb der Sprechstundenzeit wen-         cken: Welche Kräuter sind gesund,
den Sie sich bitte per Mail an Frau Baltrukonis unter GSB-GemO@        welche haben eine heilkräftige Wir-
vgbm.de.                                                               kung und was gibt es für Geschich-
                                                                       ten dazu? All diese Fragen und viele
                                                                       mehr werden auf dieser Tour beant-
                                                                       wortet. Kinder ab 10 Jahren und
 Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses                              Erwachsene können sich dabei auf
        des Verbandsgemeinderates                                      eine abwechslungsreiche und span-
                                                                       nende Wanderung freuen. Neben
           Bruchmühlbach-miesau                                        zauberhaften Märchen gibt es auch
Am Donnerstag, 02.05.2019 um 15.00 Uhr findet eine nichtöffentliche/   kleine Kostproben für die Teilneh-
öffentliche Sitzung statt.                                             mer, denn was nützt alle Theorie,
3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses VG                         wenn man sie nicht probiert hat? Mit
Ort: Bruchmühlbach-miesau                                              Sitzkissen und festem Schuhwerk
Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung                bewaffnet, geht es für 2,5 Stunden Foto: Woll
tagesordnung                                                           in die wundervolle Natur. Start der
                                                                       Kräutermärchenwanderung ist um 14.30 Uhr an der Fritz-Claus-Hütte
Nichtöffentlicher teil:
                                                                       an der L 466 zwischen Bruchmühlbach und Martinshöhe.
1.) Rechnungsprüfung Jahresabschluss 2016 - Belegprüfung               Kosten: 7 €/Teilnehmer, 24 €/Familie (2Erw./2Kinder).
Öffentlicher teil:                                                     Mit RP-Card 6 €/Teilnehmer.
2.) Feststellung Gesamtabschluss 2015                                  Weitere Infos und Anmeldung bei Hiltrud Woll, Tel.: 06371 / 15436
3.) Feststellung des Jahresabschlusses 2016                            oder per Mail an HiltrudWoll@g-ig.de
4.) Feststellung Gesamtabschluss 2016                                  Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

      Noch 2 Wochen bis zum Vorverkaufsstart!
    Das Waldwarmfreibad eröffnet am 11. mai 2019
 Mit den Temperaturen steigt auch die Vorfreude auf die kommende
 Sommersaison! Am 11. mai 2019 öffnet das Waldwarmfreibad
 Bruchmühlbach-Miesau wieder seine Türen und feiert mit seinen
 Besuchern! Bürgermeister Erik Emich sowie das neue Freibadteam
 eröffnen die diesjährige Saison mit einem Sektempfang um 13.00
 Uhr am Kiosk der Familie Völker. Auf die Badegäste warten neue
 Attraktionen wie das große Spielschiff am Kinderbecken und ein
 „Mobiles Medienzentrum“ mit ausgedienten Büchern der Medi-
 enzentren der Verbandsgemeinde zum Ausleihen und schmökern.
 Natürlich können die Badegäste auch eigene alte Bücher vor dem
 Entsorgen retten und zum Fundus dazu stellen. Um größere War-
 tezeiten bei der Freibaderöffnung zu vermeiden, startet zwei Tage
 vor Eröffnung bereits der Kartenvorverkauf. Damit können am Don-
 nerstag, den 9. mai und am Freitag, den 10. mai 2019, jeweils von
 15.00 - 18.00 Uhr an der Kasse des Freibades vorhandene Karten
 für die kommende Saison freigeschaltet oder neue Saisonkarten
 erworben werden. Das gesamte Freibadteam freut sich auf Ihren
 Besuch und auf eine erfolgreiche Saison 2019!
 Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau
Bruchmühlbach-Miesau                                                  -4-                                    Donnerstag, den 25. April 2019

                                                                               oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21
                                                                               Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 10. Mai 2019 versäumt
                                Bekanntmachung                                 haben,
                    über das Recht auf Einsichtnahme in                   b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
                                                                               der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europa-
                  die Wählerverzeichnisse                                      wahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Euro-
             und die Erteilung von Wahlscheinen                                pawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der
       für die Wahl zum Europäischen Parlament und                             Europawahlordnung entstanden ist,
                                                                          c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden
    für die Kommunalwahlen einschließlich der Wahlen                           und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnis-
      der Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister                             ses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
                       am 26. mai 2019                                    Zu 1.: Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-
               sowie der etwaigen Stichwahlen                             genen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 18 Uhr, bei der Ver-
                                                                          bandsgemeindeverwaltung in Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus
      der Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister                        2, Zimmer 35 und 37, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, mündlich,
                      am 16. Juni 2019                                    schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt
                                                                          auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch
                                  i.                                      sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden in der Bundesrepublik                Bei Beantragung per E-Mail sind der Familienname, die Vornamen,
Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) und          das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer,
in Rheinland-Pfalz gleichzeitig die Kommunalwahlen einschließlich         Postleitzahl, Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll
der Wahlen der Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister statt.            wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe
Die Wählerverzeichnisse für die Gemeinden Bruchmühlbach-Miesau,           der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahl-
Gerhardsbrunn, Lambsborn, Langwieden und Martinshöhe werden an            benachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die
den Werktagen in der Zeit von montag, dem 6. mai 2019 bis Freitag,        Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung
den 10. mai 2019, während der Dienststunden bei der Verbandsge-           abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse
meindeverwaltung in Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer            angegeben werden.
35, 66892 Bruchmühlbach-Miesau für Wahlberechtigte zur Einsicht-          Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereite-
nahme bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit        tes Antragsformular im Internet unter
oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetra-                       www.bruchmuehlbach-miesau.de
genen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder       zur Verfügung.
Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis einge-         Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerich-
tragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft        tet werden:
                                                                                                      wahlen@vgbm.de
zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
                                                                          Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung
                                                                          des Wahlraumsnicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkei-
besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im
                                                                          ten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr,
Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine              gestellt werden. Versichern Wahlberechtigt glaubhaft, dass ihnen der
Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im auto-      beantragte Wahlscheinnicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum Tage
matisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten-     vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
sichtgerät möglich.                                                       Zu 2.: Nicht in das Wählerverzeichniseingetragene Wahlberechtigte
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder        können aus den unter Nr. 2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen
einen Wahlschein hat.                                                     den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage,
                                  ii.                                     15 Uhr, stellen.
                                                                          Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann
                                                                          einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt
während der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, dem 10. mai 2019,      ist. Ein körperlich beeinträchtigter Wahlberechtigter kann sich bei der
bis 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Bruchmühlbach-          Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer 35, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,
Einspruch einlegen (Einspruchsfrist). Der Einspruch kann schriftlich                                       Vi.
oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.                  Wahlberechtigte, die im Wege der Briefwahl wählen wollen, erhalten
                                                                          mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahl-
                                 iii.                                     briefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,           einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die
erhalten bis spätestens zum 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.        Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen
Wer keine Wahlbenachrichtigungerhalten hat, aber glaubt wahlbe-           angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und ein
rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einle-       Merkblatt für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen enthält die für die
gen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er sein Wahlrecht     Wählerinnen und Wähler notwendigen Hinweise.
nicht ausüben kann.                                                                           Briefwahl für die Europawahl
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge-       Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Europawahl beantragt
tragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterla-      haben, erhalten mit dem Wahlschein zugleich
gen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.                 -  einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahl,
                                  iV.                                     -  einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck
Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann an der Wahl im             „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl“,
Landkreis Kaiserslautern                                                  - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an
                                                                             die der Wahlbrief zurückzusenden ist, mit dem Aufdruck „Wahl-
-    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Land-
                                                                             brief für die Europawahl“ und
     kreises
                                                                          - ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl.
     oder
                                                                                           Briefwahl für die Kommunalwahlen
- durch Briefwahl
                                                                                              einschließlich der Wahlen der
teilnehmen.                                                                          Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen einschließlich der            Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen
Wahlen der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters hat, kann an        beantragt haben, erhalten mit dem gelben Wahlschein für die Kom-
den Wahlen nur durch Briefwahl teilnehmen.                                munalwahlen zugleich
                                  V.                                      -   je einen amtlichen Stimmzettel für jede Kommunalwahl einschließ-
Einen Wahlschein erhalten auf Antrag                                          lich der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters zu
                                                                              der sie/er wahlberechtigt ist,
1.   in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte und
                                                                          -   einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck
2.   nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,             „Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahlen“,
a)   wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags-      -   einen amtlichen mit der Anschrift der Gemeindeverwaltung ver-
     frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis                              sehenen orangefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck
     bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Uni-           „Wahlbrief für die Kommunalwahlen“,
     onsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum          -   ein Merkblatt für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen.
     5. Mai 2019
Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau
Bruchmühlbach-Miesau                                               -5-                                   Donnerstag, den 25. April 2019
Zugleich mit dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Kom-
munalwahlen können die Wahlberechtigten einen Wahlschein für eine                          Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
etwa notwendige Stichwahl beantragen.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor dem                     Öffentliche Bekanntmachung
Wahltag, 18 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 der Kommunalwahlord-
nung und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis                      zur haushaltssatzung der
zum Wahltag, 15 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Bruch-               Ortsgemeinde Bruchmühlbach-miesau
mühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer 35, 66892 Bruchmühlbach-                         für das haushaltsjahr 2019 / 2020
Miesau beantragt werden.                                               Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwoh-
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere    ner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vor-
Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der     schlägen zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und
Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen    seinen Anlagen.
wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberech-    Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der üblichen
tigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme      Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von
der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die   08.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und
bevollmächtigte Person auszuweisen.                                    von 14.00 bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruch-
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeindever-     mühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,
waltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die         Zimmer 40, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus.
Briefwahl ausüben. Versenden Wahlberechtigte Wahlbriefe, so sind       Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushalts-
diese so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass sie     plans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab
dort spätestens am Wahltage, Sonntag, 26. Mai 2019, bis 18 Uhr, ein-   Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühl-
gehen.                                                                 bach-Miesau einzureichen.
Der Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepub-       Bruchmühlbach-Miesau, den 16.04.2019
lik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform       gez. Klaus Neumann, Ortsbürgermeister
unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen, der
durch die Deutsche Post AG übersandt werden soll, wird nicht fran-
kiert; das Entgelt wird von der Deutschen Post AG mit dem Landes-
wahlleiter zentral abgerechnet.                                                              Öffentliche Bekanntmachung
Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen                                      der Ortsgemeinde
Stelle abgegeben werden. Werden die Wahlbriefe zu den angegebe-
nen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende                             Bruchmühlbach-miesau
der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit der Kommunalwahlen und der
Europawahl endet um 18 Uhr.                                              Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an den Kommunalwahlen und               für die Direktwahl des Ortsbürgermeisters
der Europawahl teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absenden.                                am 26. mai 2019
Bruchmühlbach-Miesau, den 18.04.2019                                                   gemäß § 62 abs. 5 KWG
gez. Erik Emich, Bürgermeister                                         Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hat in
                                                                       seiner Sitzung am 11.04.2019 folgende Wahlvorschläge für die Wahl
          mobilitätstraining für Senioren                              des Ortsbürgermeisters zugelassen, die hiermit bekannt gemacht
                                                                       werden.
                  am 17.04.2019
Unter dem Motto „Mobil bleiben mit Bus und Bahn“ haben sich 11         1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Seniorinnen und Senioren am Mittwochmittag im Ratssaal eingefun-       Familienname, Vorname:       Franz, Rüdiger
den. Bürgermeister Erik Emich eröffnete die vom VRN (Verkehrsbund      Geburtsjahr:                 1962
Rhein-Neckar) und der VG Bruchmühlbach-Miesau geplante Veran-          Staatsangehörigkeit:         deutsch
staltung. Der Referent Herr Gabriel als pensionierter Bahnmitarbei-    Beruf oder Stand:            Zollbeamter
ter, selbst viel mit Bus und Bahn unterwegs, war genau der richtige    Straße, Hausnummer:          St. Wendeler Straße 98a
Ansprechpartner für die Teilnehmer.                                    Postleitzahl, Ort:           66892 Bruchmühlbach-Miesau
Es wurde die „Fahrkarte ab 60“ vorgestellt sowie das komplette         2. christlich Demokratische Union Deutschlands (cDU)
Wabennetz und die damit verbundenen Vorteile in Form von Tages-        Familienname, Vorname:       Sauter, Marcus
oder Gruppenkarten.                                                    Geburtsjahr:                 1972
                                                                       Staatsangehörigkeit:         deutsch
                                                                       Beruf oder Stand:            Dipl. Verwaltungswirt (FH)
                                                                       Straße, Hausnummer:          Wiesenstraße 4
                                                                       Postleitzahl, Ort:           66892 Bruchmühlbach-Miesau
                                                                       Bruchmühlbach-Miesau, den 12.04.2019
                                                                       gez. Klaus Neumann
                                                                       als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister

                                                                         Datenschutz geht uns alle an...

                                                                         Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu
                                                                         folgenden Themen:
                                                                         • Datenschutz im Verein nach der DSGVO
Foto: VGV
Für den praktischen Teil der Veranstaltung wurden die Teilnehmer von
                                                                         • Datenschutzrichtlinie
der Busfahrerin Frau Nuber an den Bahnhof nach Bruchmühlbach             • Auftragsverarbeitung
gefahren. Dort wurde die Bedienung des kniffligen Fahrkartenautoma-
ten vor Ort gezeigt und geübt.                                           • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer
Nach der Rückfahrt zum Rathaus konnten die zufriedenen Teilnehmer          Mitglieder machen?
bei Kaffee und Kuchen noch Fragen an Herrn Gabriel stellen.
Wir bedanken uns ganz herzlich für den gelungenen Mittag bei Herrn       • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans
Gabriel, Frau Nuber und dem Verkehrsbund Rhein-Neckar.
                                                                           „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung?
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau
Bruchmühlbach-Miesau                                                - 11 -                                     Donnerstag, den 25. April 2019

                                                                                                             ii.
                          Ortsgemeinde Gerhardsbrunn                     Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
                                                                         worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der ent-
                 Sitzung des                                             sprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält,
                                                                         wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.
       Ortsgemeinderates Gerhardsbrunn                                   Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:
Am montag, 29.04.2019 um 18.30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöf-      1.   Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemein-
fentliche Sitzung statt.                                                      deratsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
22. Sitzung des Ortsgemeinderates Gerhardsbrunn
                                                                         2.   Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ein-
Ort: Gerhardsbrunn
                                                                              tragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimm-
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Gerhardsbrunn
                                                                              zettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3
tagesordnung
                                                                              Satz 1 KWG).
Öffentlicher teil:                                                       3.   Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und,
1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*                                       soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeu-
2.) Mitteilungen                                                              tig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf,
3.) Anfragen                                                                  Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33
Nichtöffentlicher teil:                                                       Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
4.) Vertragsangelegenheit                                                                                   iii.
5.) Mitteilungen                                                         Die Wählerinnen und Wähler können nur einmal und nur persönlich ihr
6.) Anfragen                                                             Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wer nicht
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.                     brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wäh-
                                                                         len, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Bei der Mehr-
Bruchmühlbach-Miesau, 18. April 2019                                     heitswahl ohne Wahlvorschlag sind die Wählerinnen und Wähler auch
Erik Emich, Beauftragter                                                 befugt, den verteilten amtlichen Stimmzettel (§ 30 Abs. 3 Satz 2 KWG)
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Mög-          außerhalb des Wahlraums zu kennzeichnen und diesen am Wahltag
lichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es     im Wahlraum in die Wahlurne zu legen.
können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der         Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer
örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesord-      körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzet-
nungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und           tel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können
Vorschläge müssen kurz gefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer     sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG);
Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann       die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat
in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden;    den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des
eine Zusatzfrage ist zugelassen.                                         Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse
                                                                         verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
                                                                         Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wäh-
                      Öffentliche Bekanntmachung                         ler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl
                           der Ortsgemeinde                              ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler den amtli-
                                                                         chen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er es wünscht. Sodann
                              Gerhardsbrunn                              begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen
                                                                         und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge                           der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie
  für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin/des                         gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald
                Ortsbürgermeisters                                       die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs.
                                                                         2 und § 33 Abs. 4 KWG).
      am 26. mai 2019 gemäß § 62 abs. 6 KWG
Der Wahlausschuss für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Orts-         Gerhardsbrunn, den 10.04.2019
bürgermeisters hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 festgestellt, dass    Gez. Erik Emich, Beauftragter
kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist.                             Gemeindewahlleiter
Da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde, findet gemäß § 62
Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 53 Abs. 2 S. 1 Gemeinde-                                             Ortsgemeinde Lambsborn
ordnung (GemO) die Wahl nicht statt.
Die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister wird gemäß den
Bestimmungen des § 40 GemO gewählt.
                                                                                               Öffentliche Bekanntmachung
Gerhardsbrunn, den 10.04.2019
Gez. Erik Emich, Beauftragter                                                                  der Ortsgemeinde lambsborn
Wahlleiter für die Wahl der
Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters                               Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
                                                                             für die Direktwahl des Ortsbürgermeisters
                                                                              am 26. mai 2019 gemäß § 62 abs. 5 KWG
                  Bekanntmachung über die                                Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Lambsborn hat in seiner Sit-
                                                                         zung am 10.04.2019 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Orts-
                     Durchführung der                                    bürgermeisters zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird.
         mehrheitswahl zum Gemeinderat                                   1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
         Gerhardsbrunn am 26. mai 2019                                   Familienname, Vorname:                           Molter, Rudi
    Seite 6 von 6                                                        Geburtsjahr:                                     1956
                                                                                                        PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - 12.4.2019, 8:26

                                                                         Staatsangehörigkeit:                             deutsch
                                 i.                                      Beruf oder Stand:                                Feuerwehrmann
Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehr-             Straße, Hausnummer:                              In der Lach 14
heitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchge-        Postleitzahl, Ort:                               66894 Lambsborn
führt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des     Lambsborn, den 16.04.2019
Grundgesetzes). Im Gemeinderat waren zwei Monate vor der Wahl 0          Gez. Roger Rauch, 1. Beigeordneter
Frauen und 6 Männer vertreten.                                           als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister
Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau
Bruchmühlbach-Miesau                          - 13 -                      Donnerstag, den 25. April 2019

Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:

1.   Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen
     sind (§ 33 Abs. 1 KWG).

2.   Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere
     eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und
     Bewerber, die sie wählen wollen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 KWG).

3.   Die Wählerinnen und Wähler können den Wahlvorschlag durch eindeutige Kennzeichnung des
     Stimmzettels (Listenstimme) unverändert annehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 2 KWG). In diesem Fall
     wird so vielen auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern von oben
     nach unten eine Stimme zugeteilt, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.

4.   Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel andere wählbare Personen
     eintragen und auch Bewerberinnen und Bewerber streichen (§ 33 Abs. 2 Satz 3 KWG).

5.   Die Wählerinnen und Wähler können einzelne Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern geben
     und
     zusätzlich den Wahlvorschlag kennzeichnen. Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags gilt als
     Vergabe der nicht ausgeschöpften Stimmen. In diesem Fall wird jeder Bewerberin und jedem
     Bewerber des Wahlvorschlags von oben nach unten mit Ausnahme der vom Wähler bereits
     gekennzeichneten, gestrichenen oder eingetragenen Personen eine Stimme zugeteilt (§ 38
     Abs. 3 KWG).

6.   Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur
     Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener
     Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33
     Abs. 2 Satz 4 KWG).

                                             III.
Die Wählerinnen und Wähler können nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum
ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des
Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Bei der Mehrheitswahl
ohne Wahlvorschlag sind die Wählerinnen und Wähler auch befugt, den verteilten amtlichen
Stimmzettel (§ 30 Abs. 3 Satz 2 KWG) außerhalb des Wahlraums zu kennzeichnen und diesen am
Wahltag im Wahlraum in die Wahlurne zu legen.

Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen
Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die
Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG);
die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem
erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der
Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.

Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die
Mehrheitswahl. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und
Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere
Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die
Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33
Abs. 4 KWG).

Lambsborn, den 16.04.2019
Gez. Rudi Molter, Ortsbürgermeister
Gemeindewahlleiter
Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau
Bruchmühlbach-Miesau                                                - 14 -                                  Donnerstag, den 25. April 2019

                               Ortsgemeinde Langwieden                                                     ii.
                                                                         Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen
                                                                         worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der ent-
Sitzung des Ortsgemeinderates langwieden                                 sprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält,
Am montag, 29.04.2019 um 19.30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöf-      wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.
fentliche Sitzung statt.                                                 Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:
21. Sitzung des Ortsgemeinderates langwieden                             1.   Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemein-
Ort: langwieden                                                               deratsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
Raum: Dorfgemeinschaftshaus langwieden
tagesordnung                                                             2.   Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ein-
                                                                              tragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimm-
Öffentlicher teil:                                                            zettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3
1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*                                       Satz 1 KWG).
2.) Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zur planungs-              3.   Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und,
    rechtlichen Zulässigkeit hinsichtlich der Errichtung eines Einfa-         soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeu-
    milienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage mit Antrag               tig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf,
    auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Eck-              Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33
    straße - 1. Änderung“ hinsichtlich der Baugrenze                          Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG).
3.) Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegen-
    heiten der Jagdgenossenschaft Langwieden auf die Gemeinde                                             iii.
    Langwieden                                                           Die Wählerinnen und Wähler können nur einmal und nur persönlich ihr
4.) Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-            Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wer nicht
    Miesau und der Ortsgemeinde Langwieden zur Kostenerstattung          brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wäh-
    für übertragene Verwaltungsgeschäfte durch die Jagdgenossen-         len, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Bei der Mehr-
    schaft Langwieden                                                    heitswahl ohne Wahlvorschlag sind die Wählerinnen und Wähler auch
5.) Mitteilungen                                                         befugt, den verteilten amtlichen Stimmzettel (§ 30 Abs. 3 Satz 2 KWG)
                                                                         außerhalb des Wahlraums zu kennzeichnen und diesen am Wahltag
6.) Anfragen
                                                                         im Wahlraum in die Wahlurne zu legen.
Nichtöffentlicher teil:                                                  Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer
7.) Grundstücksangelegenheit                                             körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzet-
8.) Mitteilungen                                                         tel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können
9.) Anfragen                                                             sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG);
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.                     die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat
                                                                         den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des
Langwieden, 18. April 2019                                               Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse
Marowsky, Ortsbürgermeister                                              verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Mög-          Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wäh-
lichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es     ler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl
können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der         ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler den amtli-
örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesord-      chen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er es wünscht. Sodann
nungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und           begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen
Vorschläge müssen kurz gefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer     und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei
Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann       der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie
in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden;    gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald
eine Zusatzfrage ist zugelassen.                                         die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs.
                                                                         2 und § 33 Abs. 4 KWG).
                                                                         Langwieden, den 18.04.2019
                      Öffentliche Bekanntmachung                         gez. Max Marowsky, Ortsbürgermeister
                     der Ortsgemeinde langwieden                         Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
    für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin
                                                                                                        Ortsgemeinde Martinshöhe
     am 26. mai 2019 gemäß § 62 abs. 5 KWG
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Langwieden hat in seiner Sit-
zung am 10.04.2019 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der Orts-             Sitzung des Bau-und liegenschaftsaus-
bürgermeisterin zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird.                  schusses Ortsgemeinde martinshöhe
1. havel, hannah                                                         Am Dienstag, 30.04.2019 um 18.00 Uhr findet eine öffentliche/nicht-
Familienname, Vorname:                 Havel, Hannah                     öffentliche Sitzung statt.
Geburtsjahr:                           1991                              28. Sitzung des Bau- u. liegenschaftsausschusses martinshöhe
Staatsangehörigkeit:                   deutsch                           Ort: martinshöhe
Beruf oder Stand:                      Angestellte                       Raum: Rathaus martinshöhe
Straße, Hausnummer:                    Hauptstraße 31                    tagesordnung
Postleitzahl, Ort:                     66894 Langwieden                  Öffentlicher teil:
                                                                         1.) Umsetzung der Energetischen Sanierung und der Brandschutzsa-
Langwieden, den 18.04.2019                                                   nierung des Dorfgemeinschaftshauses
Gez. Max Marowsky, Ortsbürgermeister
                                                                         2.) Zweibrücker Straße (Stichstraße); hier: Abschluss eines Erschlie-
als Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin
                                                                             ßungsvertrages
                                                                         3.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errich-
                                                                             tung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit Antrag auf
                Bekanntmachung über die                                      Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Seiters
               Durchführung der mehrheits-                                   Änderungs- und Erweiterungsplan 3“, hinsichtlich der öffentlichen
                                                                             Grünfläche, des Parkplatzes und der Schutzzone der Freileitung
      wahl zum Gemeinderat langwieden                                        sowie Antrag auf Abweichung von Anforderungen nach bauord-
               am 26. mai 2019                                               nungsrechtlichen Vorschriften in der Fritz-Claus-Straße
                                                                         4.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zu einem Bau-
                                                                             antrag für einen Anbau von Wohnraum und eines Balkons an ein
                                  i.                                         bestehendes Wohnhaus und Errichtung eines Unterstandes im
Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehr-                 Außenbereich (Sternbrunnerhof)
heitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchge-        5.) Mitteilungen
führt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).
                                                                         6.) Anfragen
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des
Grundgesetzes). Im Gemeinderat waren zwei Monate vor der Wahl 0          Nichtöffentlicher teil:
Frauen und 6 Männer vertreten.                                           7.) Vertragsangelegenheiten
Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau
Bruchmühlbach-Miesau                                                - 15 -                                 Donnerstag, den 25. April 2019

8.) Mitteilungen                                                         3.) Zweibrücker Straße (Stichstraße); hier: Abschluss eines Erschlie-
9.) Anfragen                                                                 ßungsvertrages
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.                     4.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errich-
                                                                             tung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit Antrag auf
Martinshöhe, 18. April 2019                                                  Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Seiters
Schneider, Ortsbürgermeister                                                 Änderungs- und Erweiterungsplan 3“, hinsichtlich der öffentlichen
                                                                             Grünfläche, des Parkplatzes und der Schutzzone der Freileitung
Sitzung des haupt- und Finanzausschusses                                     sowie Antrag auf Abweichung von Anforderungen nach bauord-
                                                                             nungsrechtlichen Vorschriften in der Fritz-Claus-Straße
        Ortsgemeinde martinshöhe                                         5.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zu einem Bau-
Am Dienstag, 30.04.2019 um 19.00 Uhr findet eine öffentliche/nicht-          antrag für einen Anbau von Wohnraum und eines Balkons an ein
öffentliche Sitzung statt.                                                   bestehendes Wohnhaus und Errichtung eines Unterstandes im
32. Sitzung des haupt- und Finanzausschusses martinshöhe                     Außenbereich (Sternbrunnerhof)
Ort: martinshöhe                                                         6.) Mitteilungen
Raum: Rathaus martinshöhe                                                7.) Anfragen
tagesordnung
Öffentlicher teil:                                                       Nichtöffentlicher teil:
1.) Umsetzung der Energetischen Sanierung und der Brandschutzsa-         8.) Vertragsangelegenheiten
    nierung des Dorfgemeinschaftshauses                                  9.) Mitteilungen
2.) Zweibrücker Straße (Stichstraße); hier: Abschluss eines Erschlie-    10.) Anfragen
    ßungsvertrages                                                       Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
3.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errich-
    tung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit Antrag auf         Martinshöhe, 18. April 2019
    Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Seiters          Schneider, Ortsbürgermeister
    Änderungs- und Erweiterungsplan 3“, hinsichtlich der öffentlichen    * Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Mög-
    Grünfläche, des Parkplatzes und der Schutzzone der Freileitung       lichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es
    sowie Antrag auf Abweichung von Anforderungen nach bauord-           können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der
    nungsrechtlichen Vorschriften in der Fritz-Claus-Straße
                                                                         örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesord-
4.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zu einem Bau-
                                                                         nungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und
    antrag für einen Anbau von Wohnraum und eines Balkons an ein
                                                                         Vorschläge müssen kurz gefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer
    bestehendes Wohnhaus und Errichtung eines Unterstandes im
    Außenbereich (Sternbrunnerhof)                                       Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann
                                                                         in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden;
5.) Mitteilungen
                                                                         eine Zusatzfrage ist zugelassen.
6.) Anfragen
Nichtöffentlicher teil:
7.) Vertragsangelegenheiten
8.) Mitteilungen                                                                              Öffentliche Bekanntmachung
9.) Anfragen
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
                                                                                             der Ortsgemeinde martinshöhe
Martinshöhe, 18. April 2019                                                  Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Schneider, Ortsbürgermeister                                                  für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin/des
                                                                                    Ortsbürgermeisters am 26. mai 2019
                  Sitzung des                                                             gemäß § 62 abs. 6 KWG
         Ortsgemeinderates martinshöhe                                   Der Wahlausschuss für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Orts-
Am Freitag, 03.05.2019 um 18.30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöf-     bürgermeisters hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 festgestellt, dass
fentliche Sitzung statt.                                                 kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist.
34. Sitzung des Ortsgemeinderates martinshöhe                            Da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde, findet gemäß § 62
Ort: martinshöhe                                                         Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 53 Abs. 2 S. 1 Gemeinde-
Raum: Rathaus martinshöhe                                                ordnung (GemO) die Wahl nicht statt.
                                                                         Die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister wird gemäß den
tagesordnung                                                             Bestimmungen des § 40 GemO gewählt.
Öffentlicher teil:                                                       Martinshöhe, den 16.04.2019
1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*                                  Gez. Hartwig Schneider, Ortsbürgermeister
2.) Umsetzung der Energetischen Sanierung und der Brandschutzsa-         Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeis-
    nierung des Dorfgemeinschaftshauses                                  ters

   Datenschutz geht uns alle an ...

   Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu folgenden Themen:

   • Datenschutz im Verein nach der DSGVO

   • Datenschutzrichtlinie

   • Auftragsverarbeitung

   • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer Mitglieder machen?

   • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung?
Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau
Bruchmühlbach-Miesau                                                 - 19 -                                   Donnerstag, den 25. April 2019

                                       Kindergartenkinder werden BIBliotheksfit
                              Bibliotheksführerscheine für die großen Kids der Kita Vogelbach
Insgesamt 18 Kinder der Kindertagesstätte Vogelbach wurden im
Medienzentrum Bruchmühlbach unter ehrenamtlicher Anleitung von
Frau Zwick in die faszinierende Bücherwelt eingeführt. Die Vorschul-
kinder lernten auf spielerische Weise den Bestand des Medienzent-
rums kennen. Neben den Ausleihregelungen wurde großen Wert auf
die Entwicklung der Lese- und Sprachfähigkeit gelegt, da dies für die
kommunikative Basis wichtig ist. Die Kinder erlebten das Medienzent-
rum als einen interessanten und vielfältigen Ort. Zum Abschluss erhiel-
ten alle Kinder die Urkunde „Ich bin Bibfit“ und ein kleines Geschenk
für die erfolgreiche Teilnahme.

                                                                          Fotos: MZ
                                                                          Die Bibliotheksleiterin Katharina Schneider bedankt sich für die gute
                                                                          Zusammenarbeit mit der Kindertagesstätte und freut sich mit dem
                                                                          Team des Medienzentrums auf den nächsten Besuch.
                                                                          Ihre Medienzentren Bruchmühlbach-Miesau

                                                                      Büchereinachrichten
                                                    Unser Medienangebot ist auch im Internet zu finden.
                             Unter http://www.medienzentren.info/ können unsere Medienzentren ausgewählt werden und es besteht die
 Möglichkeit unser Angebot gezielt abzufragen.
 Büchereileitung: Katharina Schneider, Tel. 06372 / 922 - 0204
 Bitte beachten:
 Die Medienzentren Lambsborn und Martinshöhe sind am Donnerstag, den 25.04.2019 geschlossen.
 Öffnungszeiten:
 Medienzentrum Bruchmühlbach                          montags 8.00 - 10.00 Uhr,
 Alte Str. 3                                          nur an Schultagen
 Tel. 06372 / 50 90 338                               dienstags 13.30 - 17.30 Uhr
                                                      mittwochs 15.30 - 17.30 Uhr
                                                      donnerstags 10.00 - 14.00 Uhr
                                                      freitags 16.00 - 18.00 Uhr
 Medienzentrum Lambsborn,                             montags 16.00 - 18.00 Uhr
 Dorfgemeinschaftshaus                                donnerstags 16.00 - 18.00 Uhr
 Tel. 06372 / 14 05
 Medienzentrum Martinshöhe,                           dienstags 15.00 - 17.00 Uhr
 Ganztagsgrundschule                                  donnerstags 15.00 - 17.00 Uhr
 Tel. 06372 / 50 93 22
 Medienzentrum Miesau,                                montags 12.00 - 14.00 Uhr,
 Adam-Müller-Schule                                   nur an Schultagen                                  PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - 18.4.2019, 9:32
      Seite 4 von 4
 Tel. 06372 / 62 43 613                               dienstags 15.00 - 17.00 Uhr
                                                      mittwochs 9.30 - 13.30 Uhr,
                                                      nur an Schultagen
                                                      donnerstags 8.30 - 10.30 Uhr,
                                                      nur an Schultagen
                                                      freitags 14.00 - 18.00 Uhr
Bruchmühlbach-Miesau                                              - 20 -                             Donnerstag, den 25. April 2019

                 SItzuNGSkaLeNDer

                                         für die Woche vom 25. april bis 3. mai 2019
Donnerstag, 25.04.2019
17.00 Uhr      Ältestenrat Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
montag, 29.04.2019
18.30 Uhr      Ortsgemeinderat Gerhardsbrunn
19.30 Uhr      Ortsgemeinderat Langwieden
Dienstag, 30.04.2019
18.00 Uhr      Bau- und Liegenschaftsausschuss Ortsgemeinderat Martinshöhe
19.00 Uhr      Haupt- und Finanzausschuss Ortsgemeinderat Martinshöhe
Donnerstag, 02.05.2019
15.00 Uhr      Rechnungsprüfungsausschuss Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau
18.30 Uhr      CDU-Fraktion Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau
Freitag, 03.05.2019
17.30 Uhr      CDU-Fraktion Ortsgemeinderat Martinshöhe
18.30 Uhr      Ortsgemeinderat Martinshöhe

nichtamtlicher teil
                                                                        Verbandsgemeinde           Bruchmühlbach-Miesau
                 VeraNStaLtuNGSkaLeNDer

                                  für die Woche vom 25. april bis 03. mai 2019

25.04.2019    Versammlung des Jagdvorstandes und der Kassenprüfer                    Jagdgenossenschaft Martinshöhe
              um 19.30 Uhr im DGH Martinshöhe
25.04.2019    Genossenschaftsversammlung um 20.00 Uhr im DGH Martinshöhe             Jagdgenossenschaft Martinshöhe
26.04.2019    Nichtöffentliche Jagd-Vorstandssitzung                                 Jagdgenossenschaft Langwieden
              um 18.00 Uhr im DGH Langwieden
26.04.2019    Nichtöffentliche Genossenschaftsversammlung                            Jagdgenossenschaft Langwieden
              um 18.30 Uhr im DGH Langwieden
26.04.2019    Jahreshauptversammlung um 19.00 Uhr im Vereinsraum                     Tanz- und Theaterverein Martinshöhe
              unter der Turnhalle Martinshöhe
26.04.2019    Sozialberatungstermin von 9.00 - 12.00 Uhr im Vereinshaus Miesau       VdK Ortsverband Bruchmühlbach-Miesau

27.04.2019    Umweltaktionstag, Treffpunkt: 9.00 Uhr an der Fischerhütte Miesau      ASV Miesau und CDU OV Bruchmühlbach-Miesau

27.04.2019    Liederabend um 20.00 Uhr in der Turnhalle Martinshöhe                  Männergesangverein Martinshöhe
27.04.und     Teilnahme an der Leistungsschau in Ramstein                            KjG Bruchmühlbach/Vogelbach
28.04.2019
27.04.und     Teilnahme an der IVV-Wanderung in Bockenau                             Wanderfreunde Miesau
28.04.2019
30.04.2019    Schlachtfest ab 18.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Miesau             Feuerwehrförderverein Bruchmühlbach-Miesau
30.04.2019    Maibaumstellen am DGH Elschbach ab 18.00 Uhr,                          Sport- und Gesangverein Elschbach
              anschließend Tanz in den Mai im DGH, großer Saal
30.04.2019    Singen in den Mai durch die Straßen von Vogelbach, Beginn: 17.15 Uhr   Volkschor Vogelbach
01.05.2019    Radtour rund um Bruchmühlbach-Miesau,                                  SPD-Ortsverein Bruchmühlbach-Miesau
              Treffpunkt 10 Uhr am UVB-Heim in Bruchmühlbach
01.05.2019    Maimarkt ab 11.30 Uhr auf dem Dorfplatz Bruchmühlbach                  Arbeitskreis Bruchmühlbacher Vereine
01.05.2019    Wanderung zum Maifest in Miesau                                        Pfälzerwaldverein Martinshöhe
01.05.2019    Maifeier ab 11.00 Uhr in der Turn- und Festhalle Miesau                Pfälzerwaldverein Miesau
01.05.2019    Wanderung zum Maifest in Bruchmühlbach                                 Pfälzerwaldverein Vogelbach
01.05.2019    Besuch des Maifestes in Miesau,                                        Wanderfreunde Miesau
              Treffpunkt: 10.00 Uhr an der Turn- und Festhalle in Miesau
02.05.2019    Seniorennachmittag von 13.30 - 16.00 Uhr im                            Arbeiterwohlfahrt Bruchmühlbach-Miesau
              Gemeindesaal Bruchmühlbach
02.05.2019    Monatstreffen um 19.00 Uhr                                             Gewerbering VG Bruchmühlbach-Miesau
02.05.2019    Handarbeitskränzchen ab 15.00 Uhr im Café Jung,                        Landfrauenverein Miesau
              St. Wendeler Straße in Miesau (neben der Apotheke)
02.05.2019    Stammtisch um 20.00 Uhr im Gasthaus „Rilli-Brehmer“                    Pfälzerwaldverein Vogelbach
              in Bruchmühlbach
03.05.2019    Blutspendetermin von 17.00 - 20.00 Uhr im DGH Lambsborn                DRK OV Lambsborn
Bruchmühlbach-Miesau                                                    - 21 -                                  Donnerstag, den 25. April 2019

        Beratungen der arbeiterwohlfahrt                                          FV „Viktoria“ 1919 Bruchmühlbach e.V.
        Kreisverband Kaiserslautern in der                                   SV Kohlbachtal ii - SG Bruchmühlbach/miesau ii 0:1
                                                                             Vorschau:
          Verbandsgemeindeverwaltung                                         Sonntag, 28.04.2019
                                                                             15.00 Uhr: FV Kindsbach - SG Bruchmühlbach/Miesau
             Bruchmühlbach-miesau                                            13.15 Uhr: Herren FV Kindsbach II - SG Bruchm./Miesau II
                           Sprechstunde                                      Dienstag, 30.04.2019
Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt bietet immer am 1. Don-           19.00 Uhr: SG Bruchm./Miesau - FV Weilerbach in Bruchmühlbach
nerstag im monat von 10.00 bis 11.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal             19.30 Uhr: SG Bruchm./Miesau II - FC Queidersbach II in Miesau
der Verbandsgemeindeverwaltung (Tel.: 06372 / 922 - 000) einen               Sonntag, 05.05.2019
Beratungstermin an. Sie erhalten z.B. Informationen über die gesetzli-       15.00 Uhr: SG Hüffler/Wahnwegen - SG Bruchm./Miesau
che Betreuung und Patientenverfügungen.                                      13.15 Uhr: SG Hüffler/Wahnwegen II - SG Bruchm./Miesau I
Die Sprechstunde wird von Herrn Georg Skrzipczyk angeboten. Herr
Skrzipczyk ist außerhalb der Sprechstunde unter der Telefonnummer
06371 / 16 787 oder 0151 / 42 360 381 erreichbar.

                      Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

 arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine
             Dorffest und maimarkt am 1. mai -
                   unser Frühlingsstarter
Wo: Dorfplatz im Ortsteil Bruchmühlbach
Am Mittwoch, dem 1. Mai 2019, richtet der Arbeitskreis der Vereine in
Bruchmühlbach wieder das diesjährige Dorffest auf dem Dorfplatz an
der Kaiserstraße aus.
Wir hoffen, dass auch an diesem Tag unsere Gäste mit schönem Wet-
ter rechnen können und beim Besuch unseres Festes gut gelaunt in
den Frühling starten.
Auch in diesem Jahr haben sich die Vereine bestens vorbereitet und
freuen sich auf zahlreiche Besucher. Der 1. Mai fällt diesjährig auf einen
Mittwoch, sodass für Viele die Woche angenehm geteilt wird und die-
ser Tag zum richtigen Entspannen genutzt werden kann. Für alle, die
                                                                                              Juniorenförderverein
das Miteinander im Dorf schätzen, bieten wir neben Geselligkeit auch                         Bruchmühlbach-miesau
gutes Essen und viele Sorten an Getränken an. Eltern mit kleineren           Jugendergebnisse Kreispokal:
Kindern werden durch die Kinderbetreuung der Kath. Jugend entlastet          D-Junioren
und können sich an diesem Nachmittag entspannen.                             JFV Br.-Miesau - JSG Westrich 1:3
Auf dem Dorfplatz am alten Rathaus beginnt der Markt um 11.30 Uhr.           JFV Br.-Miesau II - VfB Reichenbach 1:7
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und die engagierten Mit-            c-Junioren
glieder der Vereine und Organisationen schauen dem diesjährigen
                                                                             SV Herschweiler-Pettersheim - JFV Br.-Miesau 0:2
Maimarkt wieder hoch motiviert entgegen. Na dann, bis zum 1. mai
                                                                             E-Junioren
auf dem Dorfplatz in Bruchmühlbach. Wir sind dabei, Sie auch?
                                                                             JSG Mittleres Glantal II - JFV Br.-Miesau 6:2
                                                                             Jugendergebnisse Kreisliga:
            Der Feuerwehrförderverein                                        a-Junioren
          Bruchmühlbach-miesau lädt ein:                                     JFV Br.-Miesau - FV Kusel 1:1
                                                                             Vorschau:
                                                                             Freitag, 26.04.2019
                                                                             19.00 Uhr: A-Junioren JFV Zweibrücken - JFV Br.-Miesau
                                                                             Samstag, 27.04.2019
                                                                             12.00 Uhr: E-Junioren US Youth Soccer Europe III - JFV Br.-Miesau in
                                                                             Schwedelbach

                                                                                              landfrauenverein
                                                                                          VG Bruchmühlbach-miesau
                                                                                        Walpurgisnacht mit der Kräuterhexe
                                                                             Die Landfrauen Reichenbach-Steegen und der LandFrauen Kreisver-
                                                                             band Kaiserslautern laden am Dienstag, 30.04.2019, um 19.00 Uhr,
                                                                             ins Bürgerhaus Reichenbach-Steegen, Albersbacher Str. 3 b, zu einer
                                                                             Wildkräuter-Veranstaltung „Natur fördern - Vielfalt erhalten“ ein, ein
                                                                             gemeinsames Projekt der Landfrauen und der LZU (Landeszentrale
                                                                             für Umweltaufklärung).
                                                                             Schon im Mittelalter waren die Frauen, die sich mit Kräutern auskann-
                                                                             ten, als Hexen bekannt. Oftmals waren sie durch ihr spezielles Wissen
                                                                             um die Wildkräuter als Heilerinnen, ja Zauberinnen zu einer Zeit, da
                                                                             es noch keine Medizin im herkömmlichen Sinne gab, letzte Rettung
                                                                             in der Not. Viel Wissen um die Wildkräuter ist über die Jahrhunderte
                                                                             verloren gegangen. Wir möchten mit dieser Veranstaltung den Fragen
                                                                             nachspüren: Warum sollte man Brennnesseln im Garten willkommen
                                                                             heißen? Warum ist Löwenzahn gut für uns und unsere Tierwelt? Was
                                                                             leisten Wildkräuter im Garten und wie können wir ihre Vielfalt fördern?
                                                                             Welche Wildkräuter eignen sich zum Verzehr und wie bereitet man sie
                                                                             zu?
                                                                             Eine Kräuterpädagogin wird uns wertvolle Tipps zum Thema Wild-
                                                                             kräuter geben. Ein Fachmann für Ernährung bereitet Kostproben zu.
                                                                             Es wird an diesem Abend interessante Rezepte zum Mitnehmen und
                                                                             auch Informationen über das Weiterbildungsprogramm der Land-
                                                                             Frauen geben.
                                                                             Wir freuen uns auf viele interessierte Besucher/innen, die Teilnahme ist
                                                                             kostenlos, Anmeldung zur besseren Planung unter Tel. 06372 / 50 90
                                                                             958 oder kl@landfrauen-pfalz.de.
Sie können auch lesen