Maimarkt in Bruchmühlbach - arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine - Bruchmühlbach-Miesau
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55. Jahrgang Donnerstag, den 25. April 2019 Nr. 17/2019 Nichtamtlich Arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine Maimarkt in Bruchmühlbach am 1. Mai Plazza Dossobuono von 11.30 - 20.00 Uhr Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt!
Bruchmühlbach-Miesau -2- Donnerstag, den 25. April 2019 Bereitschafts- und Notdienste Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung Gift-Notruf-Zentrale Uni-Klinik-Homburg und Straßenbeleuchtung in der ............................................................................. Tel.: 06841/19 240 Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau: Tel. 0800 / 78 94 662 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Landstuhl Nardinistraße 32, 66849 Landstuhl (neben dem St. Johannis-Krankenhaus Landstuhl), Tel.: 06371 / 19 292 Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal, Öffnungszeiten: Kläranlage Elschbach: Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr. Tel.: 06372/5178 Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 7.00 Uhr und Freitag 16.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr. Außerhalb der allgemeinen Bürozeiten rufen Sie bitte die Nummer An Feiertagen vom Vorabend 20.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr. 06373 / 82 90 320 an. Heiligabend und Silvester ab 7.00 Uhr. Pfalzwerke Netz AG Apotheken Dienststelle Hauptstuhl, Der jeweilige Notdienst ist an Ihrer nächstgelegenen Apotheke aus- Bahnhofstraße 46 geschildert oder im Internet unter www.lak-rlp.de zu finden. Tel.: 0800/79 77 77 7 Sie erfahren Name und Adresse Ihrer Notdienstapotheke auch unter (kostenlose Telefonnummer der Störungsstelle) folgenden Nummern: vom Festnetz und Mobilfunknetz: 01805 - 258825 - PLZ Stadtwerke Homburg GmbH z.B. für Bruchmühlbach-Miesau: 01805 - 258825 - 66892 Erdgasversorgung für die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau: (0,14 €/Minute, deutscher Festnetzpreis und beim Mobilfunknetz ist Rufbereitschaft bei Störungen: Tel.: 0800 / 78 94 66 2 die Gebühr anbieterabhängig, max. 0,42 €/Minute) Fragen zur Erdgasversorgung: Tel.: 06841 / 694-222 Elektroversorgung im Ortsteil Bruchmühlbach Zahnarztdienst Rufbereitschaft bei Störungen: Tel.: 0800 / 78 94 66 2 Samstag, 27.04.2019 von 09.00 bis 12.00 Uhr Sonntag, 28.04.2019 von 11.00 bis 12.00 Uhr Notrufe ZÄ Annette Kirchner-Schröder, Lerchenstraße 6 67688 Rodenbach, Tel. 06374 / 51 12 Polizei....................................................................................Tel.. 110 Mittwoch, 01.05.2019 von 11.00 bis 12.00 Uhr Feuerwehr..............................................................................Tel.: 112 ZA Volker Zinßmeister, Jahnstraße 4 Rettungsdienst......................................................................Tel.: 112 66851 Queidersbach, Tel. 06371 / 15 161 @ @ @ @ @ @ @ @ @ Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau im Internet So finden Sie uns im Internet: www.bruchmuehlbach-miesau.de Zentrale Email-Adressen: Bürgermeister: erik.emich@vgbm.de In allen Angelegenheiten: info@vgbm.de Amtsblatt-Redaktion: amtsblatt@vgbm.de Ein Zugang für eine rechts- und datensichere elektronische Kommunikation wird nur über die VPS-eMail-Adresse VGBM@poststelle.rlp.de eröffnet. Die übrigen eMail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung-Bruchmühlbach-Miesau dienen nur der unverbindli- chen Kontaktaufnahme oder Kommunikation. Sie sind nicht für rechtsverbindliche Verfahrensabwicklungen geeignet. Die Email-Adressen aller Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung finden Sie in unserer Homepage unter der Rubrik Rathaus & Service\Ansprechpartner. Herausgeber: Erik Emich, Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau Impressum 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2 Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags amtlicher Teil: Erik Emich, Bürgermeister Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haus- übriger Teil: Verbandsgemeindeverwaltung halte, Einzelbezug über den Verlag Reklamat. Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Bruchmühlbach-Miesau -3- Donnerstag, den 25. April 2019 amtlicher teil hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet in unserer Homepage unter der Adresse www.bruchmuehlbach-miesau.de abrufbar. Verbandsgemeinde 5.) Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbands- Bruchmühlbach-Miesau gemeinde Bruchmühlbach-Miesau für das Haushaltsjahr 2016 6.) Mitteilungen 7.) Anfragen Früherer Redaktionsschluss Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bruchmühlbach-Miesau, 18. April 2019 für die Woche 18 Marhofer, Vorsitzender Wegen des früheren Redaktionsschlusses (Maifeiertag) der Amts- blattausgabe Nr. 18 am Donnerstag, 2. mai 2019, bitten wir die Redakteure, Texte und Fotos ihr touristikbüro informiert: bis Freitag, 26. april 2019 bis 9.00 Uhr unter www.cmsweb.wittich.de einzustellen. Kräuter, märchen und mehr… Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Zauberhafte Wanderung mit kleinen Kostproben Wo sich Phantasie und Realität tref- fen? Zum Beispiel bei der Kräuter- Sprechstunde märchenwanderung am Dienstag, 14. mai 2019 mit Kultur- und Gäs- Gleichstellungsbeauftragte teführerin Hiltrud Woll! Hier kommen Die Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Baltrukonis, kleine und große Wanderfreunde auf findet am 1. Donnerstag im monat von 09.00 - 10.00 Uhr in der Ver- ihre Kosten, denn auf einer Strecke bandsgemeindeverwaltung statt. von ca. 3 km gibt es viel zu entde- Zwecks Terminvereinbarung außerhalb der Sprechstundenzeit wen- cken: Welche Kräuter sind gesund, den Sie sich bitte per Mail an Frau Baltrukonis unter GSB-GemO@ welche haben eine heilkräftige Wir- vgbm.de. kung und was gibt es für Geschich- ten dazu? All diese Fragen und viele mehr werden auf dieser Tour beant- wortet. Kinder ab 10 Jahren und Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Erwachsene können sich dabei auf des Verbandsgemeinderates eine abwechslungsreiche und span- nende Wanderung freuen. Neben Bruchmühlbach-miesau zauberhaften Märchen gibt es auch Am Donnerstag, 02.05.2019 um 15.00 Uhr findet eine nichtöffentliche/ kleine Kostproben für die Teilneh- öffentliche Sitzung statt. mer, denn was nützt alle Theorie, 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses VG wenn man sie nicht probiert hat? Mit Ort: Bruchmühlbach-miesau Sitzkissen und festem Schuhwerk Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung bewaffnet, geht es für 2,5 Stunden Foto: Woll tagesordnung in die wundervolle Natur. Start der Kräutermärchenwanderung ist um 14.30 Uhr an der Fritz-Claus-Hütte Nichtöffentlicher teil: an der L 466 zwischen Bruchmühlbach und Martinshöhe. 1.) Rechnungsprüfung Jahresabschluss 2016 - Belegprüfung Kosten: 7 €/Teilnehmer, 24 €/Familie (2Erw./2Kinder). Öffentlicher teil: Mit RP-Card 6 €/Teilnehmer. 2.) Feststellung Gesamtabschluss 2015 Weitere Infos und Anmeldung bei Hiltrud Woll, Tel.: 06371 / 15436 3.) Feststellung des Jahresabschlusses 2016 oder per Mail an HiltrudWoll@g-ig.de 4.) Feststellung Gesamtabschluss 2016 Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Noch 2 Wochen bis zum Vorverkaufsstart! Das Waldwarmfreibad eröffnet am 11. mai 2019 Mit den Temperaturen steigt auch die Vorfreude auf die kommende Sommersaison! Am 11. mai 2019 öffnet das Waldwarmfreibad Bruchmühlbach-Miesau wieder seine Türen und feiert mit seinen Besuchern! Bürgermeister Erik Emich sowie das neue Freibadteam eröffnen die diesjährige Saison mit einem Sektempfang um 13.00 Uhr am Kiosk der Familie Völker. Auf die Badegäste warten neue Attraktionen wie das große Spielschiff am Kinderbecken und ein „Mobiles Medienzentrum“ mit ausgedienten Büchern der Medi- enzentren der Verbandsgemeinde zum Ausleihen und schmökern. Natürlich können die Badegäste auch eigene alte Bücher vor dem Entsorgen retten und zum Fundus dazu stellen. Um größere War- tezeiten bei der Freibaderöffnung zu vermeiden, startet zwei Tage vor Eröffnung bereits der Kartenvorverkauf. Damit können am Don- nerstag, den 9. mai und am Freitag, den 10. mai 2019, jeweils von 15.00 - 18.00 Uhr an der Kasse des Freibades vorhandene Karten für die kommende Saison freigeschaltet oder neue Saisonkarten erworben werden. Das gesamte Freibadteam freut sich auf Ihren Besuch und auf eine erfolgreiche Saison 2019! Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Bruchmühlbach-Miesau -4- Donnerstag, den 25. April 2019 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 10. Mai 2019 versäumt Bekanntmachung haben, über das Recht auf Einsichtnahme in b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europa- die Wählerverzeichnisse wahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Euro- und die Erteilung von Wahlscheinen pawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der für die Wahl zum Europäischen Parlament und Europawahlordnung entstanden ist, c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden für die Kommunalwahlen einschließlich der Wahlen und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnis- der Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister ses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. am 26. mai 2019 Zu 1.: Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra- sowie der etwaigen Stichwahlen genen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 18 Uhr, bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung in Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus der Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister 2, Zimmer 35 und 37, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, mündlich, am 16. Juni 2019 schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch i. sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden in der Bundesrepublik Bei Beantragung per E-Mail sind der Familienname, die Vornamen, Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) und das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, in Rheinland-Pfalz gleichzeitig die Kommunalwahlen einschließlich Postleitzahl, Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll der Wahlen der Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister statt. wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe Die Wählerverzeichnisse für die Gemeinden Bruchmühlbach-Miesau, der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahl- Gerhardsbrunn, Lambsborn, Langwieden und Martinshöhe werden an benachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die den Werktagen in der Zeit von montag, dem 6. mai 2019 bis Freitag, Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung den 10. mai 2019, während der Dienststunden bei der Verbandsge- abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse meindeverwaltung in Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer angegeben werden. 35, 66892 Bruchmühlbach-Miesau für Wahlberechtigte zur Einsicht- Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereite- nahme bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit tes Antragsformular im Internet unter oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetra- www.bruchmuehlbach-miesau.de genen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder zur Verfügung. Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis einge- Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerich- tragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft tet werden: wahlen@vgbm.de zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung des Wahlraumsnicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkei- besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im ten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine gestellt werden. Versichern Wahlberechtigt glaubhaft, dass ihnen der Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im auto- beantragte Wahlscheinnicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum Tage matisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten- vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. sichtgerät möglich. Zu 2.: Nicht in das Wählerverzeichniseingetragene Wahlberechtigte Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder können aus den unter Nr. 2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen einen Wahlschein hat. den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, ii. 15 Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt während der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, dem 10. mai 2019, ist. Ein körperlich beeinträchtigter Wahlberechtigter kann sich bei der bis 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Bruchmühlbach- Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer 35, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Einspruch einlegen (Einspruchsfrist). Der Einspruch kann schriftlich Vi. oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die im Wege der Briefwahl wählen wollen, erhalten mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahl- iii. briefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die erhalten bis spätestens zum 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung. Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen Wer keine Wahlbenachrichtigungerhalten hat, aber glaubt wahlbe- angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und ein rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einle- Merkblatt für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen enthält die für die gen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er sein Wahlrecht Wählerinnen und Wähler notwendigen Hinweise. nicht ausüben kann. Briefwahl für die Europawahl Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge- Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Europawahl beantragt tragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterla- haben, erhalten mit dem Wahlschein zugleich gen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. - einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahl, iV. - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann an der Wahl im „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl“, Landkreis Kaiserslautern - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, mit dem Aufdruck „Wahl- - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Land- brief für die Europawahl“ und kreises - ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl. oder Briefwahl für die Kommunalwahlen - durch Briefwahl einschließlich der Wahlen der teilnehmen. Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen einschließlich der Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen Wahlen der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters hat, kann an beantragt haben, erhalten mit dem gelben Wahlschein für die Kom- den Wahlen nur durch Briefwahl teilnehmen. munalwahlen zugleich V. - je einen amtlichen Stimmzettel für jede Kommunalwahl einschließ- Einen Wahlschein erhalten auf Antrag lich der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters zu der sie/er wahlberechtigt ist, 1. in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte und - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck 2. nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, „Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahlen“, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags- - einen amtlichen mit der Anschrift der Gemeindeverwaltung ver- frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis sehenen orangefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Uni- „Wahlbrief für die Kommunalwahlen“, onsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum - ein Merkblatt für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen. 5. Mai 2019
Bruchmühlbach-Miesau -5- Donnerstag, den 25. April 2019 Zugleich mit dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Kom- munalwahlen können die Wahlberechtigten einen Wahlschein für eine Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau etwa notwendige Stichwahl beantragen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor dem Öffentliche Bekanntmachung Wahltag, 18 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 der Kommunalwahlord- nung und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zur haushaltssatzung der zum Wahltag, 15 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Bruch- Ortsgemeinde Bruchmühlbach-miesau mühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer 35, 66892 Bruchmühlbach- für das haushaltsjahr 2019 / 2020 Miesau beantragt werden. Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwoh- Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere ner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vor- Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der schlägen zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen seinen Anlagen. wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberech- Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der üblichen tigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die 08.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und bevollmächtigte Person auszuweisen. von 14.00 bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruch- Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeindever- mühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, waltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Zimmer 40, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus. Briefwahl ausüben. Versenden Wahlberechtigte Wahlbriefe, so sind Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushalts- diese so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass sie plans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dort spätestens am Wahltage, Sonntag, 26. Mai 2019, bis 18 Uhr, ein- Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühl- gehen. bach-Miesau einzureichen. Der Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepub- Bruchmühlbach-Miesau, den 16.04.2019 lik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform gez. Klaus Neumann, Ortsbürgermeister unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen, der durch die Deutsche Post AG übersandt werden soll, wird nicht fran- kiert; das Entgelt wird von der Deutschen Post AG mit dem Landes- wahlleiter zentral abgerechnet. Öffentliche Bekanntmachung Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen der Ortsgemeinde Stelle abgegeben werden. Werden die Wahlbriefe zu den angegebe- nen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende Bruchmühlbach-miesau der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit der Kommunalwahlen und der Europawahl endet um 18 Uhr. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an den Kommunalwahlen und für die Direktwahl des Ortsbürgermeisters der Europawahl teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absenden. am 26. mai 2019 Bruchmühlbach-Miesau, den 18.04.2019 gemäß § 62 abs. 5 KWG gez. Erik Emich, Bürgermeister Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 11.04.2019 folgende Wahlvorschläge für die Wahl mobilitätstraining für Senioren des Ortsbürgermeisters zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden. am 17.04.2019 Unter dem Motto „Mobil bleiben mit Bus und Bahn“ haben sich 11 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Seniorinnen und Senioren am Mittwochmittag im Ratssaal eingefun- Familienname, Vorname: Franz, Rüdiger den. Bürgermeister Erik Emich eröffnete die vom VRN (Verkehrsbund Geburtsjahr: 1962 Rhein-Neckar) und der VG Bruchmühlbach-Miesau geplante Veran- Staatsangehörigkeit: deutsch staltung. Der Referent Herr Gabriel als pensionierter Bahnmitarbei- Beruf oder Stand: Zollbeamter ter, selbst viel mit Bus und Bahn unterwegs, war genau der richtige Straße, Hausnummer: St. Wendeler Straße 98a Ansprechpartner für die Teilnehmer. Postleitzahl, Ort: 66892 Bruchmühlbach-Miesau Es wurde die „Fahrkarte ab 60“ vorgestellt sowie das komplette 2. christlich Demokratische Union Deutschlands (cDU) Wabennetz und die damit verbundenen Vorteile in Form von Tages- Familienname, Vorname: Sauter, Marcus oder Gruppenkarten. Geburtsjahr: 1972 Staatsangehörigkeit: deutsch Beruf oder Stand: Dipl. Verwaltungswirt (FH) Straße, Hausnummer: Wiesenstraße 4 Postleitzahl, Ort: 66892 Bruchmühlbach-Miesau Bruchmühlbach-Miesau, den 12.04.2019 gez. Klaus Neumann als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister Datenschutz geht uns alle an... Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu folgenden Themen: • Datenschutz im Verein nach der DSGVO Foto: VGV Für den praktischen Teil der Veranstaltung wurden die Teilnehmer von • Datenschutzrichtlinie der Busfahrerin Frau Nuber an den Bahnhof nach Bruchmühlbach • Auftragsverarbeitung gefahren. Dort wurde die Bedienung des kniffligen Fahrkartenautoma- ten vor Ort gezeigt und geübt. • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer Nach der Rückfahrt zum Rathaus konnten die zufriedenen Teilnehmer Mitglieder machen? bei Kaffee und Kuchen noch Fragen an Herrn Gabriel stellen. Wir bedanken uns ganz herzlich für den gelungenen Mittag bei Herrn • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans Gabriel, Frau Nuber und dem Verkehrsbund Rhein-Neckar. „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung? Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Bruchmühlbach-Miesau - 11 - Donnerstag, den 25. April 2019 ii. Ortsgemeinde Gerhardsbrunn Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der ent- Sitzung des sprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ortsgemeinderates Gerhardsbrunn Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: Am montag, 29.04.2019 um 18.30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöf- 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemein- fentliche Sitzung statt. deratsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 22. Sitzung des Ortsgemeinderates Gerhardsbrunn 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ein- Ort: Gerhardsbrunn tragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimm- Raum: Dorfgemeinschaftshaus Gerhardsbrunn zettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 tagesordnung Satz 1 KWG). Öffentlicher teil: 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, 1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)* soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeu- 2.) Mitteilungen tig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, 3.) Anfragen Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Nichtöffentlicher teil: Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). 4.) Vertragsangelegenheit iii. 5.) Mitteilungen Die Wählerinnen und Wähler können nur einmal und nur persönlich ihr 6.) Anfragen Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wer nicht Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wäh- len, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Bei der Mehr- Bruchmühlbach-Miesau, 18. April 2019 heitswahl ohne Wahlvorschlag sind die Wählerinnen und Wähler auch Erik Emich, Beauftragter befugt, den verteilten amtlichen Stimmzettel (§ 30 Abs. 3 Satz 2 KWG) * Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Mög- außerhalb des Wahlraums zu kennzeichnen und diesen am Wahltag lichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es im Wahlraum in die Wahlurne zu legen. können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesord- körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzet- nungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und tel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können Vorschläge müssen kurz gefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des eine Zusatzfrage ist zugelassen. Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wäh- Öffentliche Bekanntmachung ler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl der Ortsgemeinde ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler den amtli- chen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er es wünscht. Sodann Gerhardsbrunn begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin/des gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald Ortsbürgermeisters die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). am 26. mai 2019 gemäß § 62 abs. 6 KWG Der Wahlausschuss für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Orts- Gerhardsbrunn, den 10.04.2019 bürgermeisters hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 festgestellt, dass Gez. Erik Emich, Beauftragter kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist. Gemeindewahlleiter Da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde, findet gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 53 Abs. 2 S. 1 Gemeinde- Ortsgemeinde Lambsborn ordnung (GemO) die Wahl nicht statt. Die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister wird gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Öffentliche Bekanntmachung Gerhardsbrunn, den 10.04.2019 Gez. Erik Emich, Beauftragter der Ortsgemeinde lambsborn Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl des Ortsbürgermeisters am 26. mai 2019 gemäß § 62 abs. 5 KWG Bekanntmachung über die Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Lambsborn hat in seiner Sit- zung am 10.04.2019 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Orts- Durchführung der bürgermeisters zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird. mehrheitswahl zum Gemeinderat 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Gerhardsbrunn am 26. mai 2019 Familienname, Vorname: Molter, Rudi Seite 6 von 6 Geburtsjahr: 1956 PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - 12.4.2019, 8:26 Staatsangehörigkeit: deutsch i. Beruf oder Stand: Feuerwehrmann Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehr- Straße, Hausnummer: In der Lach 14 heitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchge- Postleitzahl, Ort: 66894 Lambsborn führt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Lambsborn, den 16.04.2019 Grundgesetzes). Im Gemeinderat waren zwei Monate vor der Wahl 0 Gez. Roger Rauch, 1. Beigeordneter Frauen und 6 Männer vertreten. als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister
Bruchmühlbach-Miesau - 13 - Donnerstag, den 25. April 2019 Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 KWG). 3. Die Wählerinnen und Wähler können den Wahlvorschlag durch eindeutige Kennzeichnung des Stimmzettels (Listenstimme) unverändert annehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 2 KWG). In diesem Fall wird so vielen auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern von oben nach unten eine Stimme zugeteilt, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. 4. Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel andere wählbare Personen eintragen und auch Bewerberinnen und Bewerber streichen (§ 33 Abs. 2 Satz 3 KWG). 5. Die Wählerinnen und Wähler können einzelne Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern geben und zusätzlich den Wahlvorschlag kennzeichnen. Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags gilt als Vergabe der nicht ausgeschöpften Stimmen. In diesem Fall wird jeder Bewerberin und jedem Bewerber des Wahlvorschlags von oben nach unten mit Ausnahme der vom Wähler bereits gekennzeichneten, gestrichenen oder eingetragenen Personen eine Stimme zugeteilt (§ 38 Abs. 3 KWG). 6. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 KWG). III. Die Wählerinnen und Wähler können nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag sind die Wählerinnen und Wähler auch befugt, den verteilten amtlichen Stimmzettel (§ 30 Abs. 3 Satz 2 KWG) außerhalb des Wahlraums zu kennzeichnen und diesen am Wahltag im Wahlraum in die Wahlurne zu legen. Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Lambsborn, den 16.04.2019 Gez. Rudi Molter, Ortsbürgermeister Gemeindewahlleiter
Bruchmühlbach-Miesau - 14 - Donnerstag, den 25. April 2019 Ortsgemeinde Langwieden ii. Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zugelassen worden ist, wird ein amtlicher leerer Stimmzettel hergestellt, der ent- Sitzung des Ortsgemeinderates langwieden sprechend Raum zur Eintragung so vieler wählbarer Personen enthält, Am montag, 29.04.2019 um 19.30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöf- wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. fentliche Sitzung statt. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt: 21. Sitzung des Ortsgemeinderates langwieden 1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Gemein- Ort: langwieden deratsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG). Raum: Dorfgemeinschaftshaus langwieden tagesordnung 2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ein- tragung höchstens so vieler wählbarer Personen auf dem Stimm- Öffentlicher teil: zettel, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 3 1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)* Satz 1 KWG). 2.) Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zur planungs- 3. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, rechtlichen Zulässigkeit hinsichtlich der Errichtung eines Einfa- soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeu- milienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage mit Antrag tig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Eck- Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 straße - 1. Änderung“ hinsichtlich der Baugrenze Abs. 2 Satz 4 und Abs. 3 Satz 2 KWG). 3.) Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegen- heiten der Jagdgenossenschaft Langwieden auf die Gemeinde iii. Langwieden Die Wählerinnen und Wähler können nur einmal und nur persönlich ihr 4.) Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach- Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wer nicht Miesau und der Ortsgemeinde Langwieden zur Kostenerstattung brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wäh- für übertragene Verwaltungsgeschäfte durch die Jagdgenossen- len, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Bei der Mehr- schaft Langwieden heitswahl ohne Wahlvorschlag sind die Wählerinnen und Wähler auch 5.) Mitteilungen befugt, den verteilten amtlichen Stimmzettel (§ 30 Abs. 3 Satz 2 KWG) außerhalb des Wahlraums zu kennzeichnen und diesen am Wahltag 6.) Anfragen im Wahlraum in die Wahlurne zu legen. Nichtöffentlicher teil: Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer 7.) Grundstücksangelegenheit körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzet- 8.) Mitteilungen tel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können 9.) Anfragen sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Langwieden, 18. April 2019 Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse Marowsky, Ortsbürgermeister verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. * Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Mög- Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wäh- lichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es ler einen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler den amtli- örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesord- chen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er es wünscht. Sodann nungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen Vorschläge müssen kurz gefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald eine Zusatzfrage ist zugelassen. die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG). Langwieden, den 18.04.2019 Öffentliche Bekanntmachung gez. Max Marowsky, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde langwieden Gemeindewahlleiter Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin Ortsgemeinde Martinshöhe am 26. mai 2019 gemäß § 62 abs. 5 KWG Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Langwieden hat in seiner Sit- zung am 10.04.2019 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der Orts- Sitzung des Bau-und liegenschaftsaus- bürgermeisterin zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird. schusses Ortsgemeinde martinshöhe 1. havel, hannah Am Dienstag, 30.04.2019 um 18.00 Uhr findet eine öffentliche/nicht- Familienname, Vorname: Havel, Hannah öffentliche Sitzung statt. Geburtsjahr: 1991 28. Sitzung des Bau- u. liegenschaftsausschusses martinshöhe Staatsangehörigkeit: deutsch Ort: martinshöhe Beruf oder Stand: Angestellte Raum: Rathaus martinshöhe Straße, Hausnummer: Hauptstraße 31 tagesordnung Postleitzahl, Ort: 66894 Langwieden Öffentlicher teil: 1.) Umsetzung der Energetischen Sanierung und der Brandschutzsa- Langwieden, den 18.04.2019 nierung des Dorfgemeinschaftshauses Gez. Max Marowsky, Ortsbürgermeister 2.) Zweibrücker Straße (Stichstraße); hier: Abschluss eines Erschlie- als Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin ßungsvertrages 3.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errich- tung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit Antrag auf Bekanntmachung über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Seiters Durchführung der mehrheits- Änderungs- und Erweiterungsplan 3“, hinsichtlich der öffentlichen Grünfläche, des Parkplatzes und der Schutzzone der Freileitung wahl zum Gemeinderat langwieden sowie Antrag auf Abweichung von Anforderungen nach bauord- am 26. mai 2019 nungsrechtlichen Vorschriften in der Fritz-Claus-Straße 4.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zu einem Bau- antrag für einen Anbau von Wohnraum und eines Balkons an ein i. bestehendes Wohnhaus und Errichtung eines Unterstandes im Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehr- Außenbereich (Sternbrunnerhof) heitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchge- 5.) Mitteilungen führt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -). 6.) Anfragen Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Gemeinderat waren zwei Monate vor der Wahl 0 Nichtöffentlicher teil: Frauen und 6 Männer vertreten. 7.) Vertragsangelegenheiten
Bruchmühlbach-Miesau - 15 - Donnerstag, den 25. April 2019 8.) Mitteilungen 3.) Zweibrücker Straße (Stichstraße); hier: Abschluss eines Erschlie- 9.) Anfragen ßungsvertrages Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 4.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errich- tung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit Antrag auf Martinshöhe, 18. April 2019 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Seiters Schneider, Ortsbürgermeister Änderungs- und Erweiterungsplan 3“, hinsichtlich der öffentlichen Grünfläche, des Parkplatzes und der Schutzzone der Freileitung Sitzung des haupt- und Finanzausschusses sowie Antrag auf Abweichung von Anforderungen nach bauord- nungsrechtlichen Vorschriften in der Fritz-Claus-Straße Ortsgemeinde martinshöhe 5.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zu einem Bau- Am Dienstag, 30.04.2019 um 19.00 Uhr findet eine öffentliche/nicht- antrag für einen Anbau von Wohnraum und eines Balkons an ein öffentliche Sitzung statt. bestehendes Wohnhaus und Errichtung eines Unterstandes im 32. Sitzung des haupt- und Finanzausschusses martinshöhe Außenbereich (Sternbrunnerhof) Ort: martinshöhe 6.) Mitteilungen Raum: Rathaus martinshöhe 7.) Anfragen tagesordnung Öffentlicher teil: Nichtöffentlicher teil: 1.) Umsetzung der Energetischen Sanierung und der Brandschutzsa- 8.) Vertragsangelegenheiten nierung des Dorfgemeinschaftshauses 9.) Mitteilungen 2.) Zweibrücker Straße (Stichstraße); hier: Abschluss eines Erschlie- 10.) Anfragen ßungsvertrages Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 3.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errich- tung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit Antrag auf Martinshöhe, 18. April 2019 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Seiters Schneider, Ortsbürgermeister Änderungs- und Erweiterungsplan 3“, hinsichtlich der öffentlichen * Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Mög- Grünfläche, des Parkplatzes und der Schutzzone der Freileitung lichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es sowie Antrag auf Abweichung von Anforderungen nach bauord- können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der nungsrechtlichen Vorschriften in der Fritz-Claus-Straße örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesord- 4.) Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zu einem Bau- nungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und antrag für einen Anbau von Wohnraum und eines Balkons an ein Vorschläge müssen kurz gefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer bestehendes Wohnhaus und Errichtung eines Unterstandes im Außenbereich (Sternbrunnerhof) Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; 5.) Mitteilungen eine Zusatzfrage ist zugelassen. 6.) Anfragen Nichtöffentlicher teil: 7.) Vertragsangelegenheiten 8.) Mitteilungen Öffentliche Bekanntmachung 9.) Anfragen Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. der Ortsgemeinde martinshöhe Martinshöhe, 18. April 2019 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Schneider, Ortsbürgermeister für die Direktwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters am 26. mai 2019 Sitzung des gemäß § 62 abs. 6 KWG Ortsgemeinderates martinshöhe Der Wahlausschuss für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Orts- Am Freitag, 03.05.2019 um 18.30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöf- bürgermeisters hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 festgestellt, dass fentliche Sitzung statt. kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist. 34. Sitzung des Ortsgemeinderates martinshöhe Da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde, findet gemäß § 62 Ort: martinshöhe Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) und § 53 Abs. 2 S. 1 Gemeinde- Raum: Rathaus martinshöhe ordnung (GemO) die Wahl nicht statt. Die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister wird gemäß den tagesordnung Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Öffentlicher teil: Martinshöhe, den 16.04.2019 1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)* Gez. Hartwig Schneider, Ortsbürgermeister 2.) Umsetzung der Energetischen Sanierung und der Brandschutzsa- Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeis- nierung des Dorfgemeinschaftshauses ters Datenschutz geht uns alle an ... Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu folgenden Themen: • Datenschutz im Verein nach der DSGVO • Datenschutzrichtlinie • Auftragsverarbeitung • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer Mitglieder machen? • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung?
Bruchmühlbach-Miesau - 19 - Donnerstag, den 25. April 2019 Kindergartenkinder werden BIBliotheksfit Bibliotheksführerscheine für die großen Kids der Kita Vogelbach Insgesamt 18 Kinder der Kindertagesstätte Vogelbach wurden im Medienzentrum Bruchmühlbach unter ehrenamtlicher Anleitung von Frau Zwick in die faszinierende Bücherwelt eingeführt. Die Vorschul- kinder lernten auf spielerische Weise den Bestand des Medienzent- rums kennen. Neben den Ausleihregelungen wurde großen Wert auf die Entwicklung der Lese- und Sprachfähigkeit gelegt, da dies für die kommunikative Basis wichtig ist. Die Kinder erlebten das Medienzent- rum als einen interessanten und vielfältigen Ort. Zum Abschluss erhiel- ten alle Kinder die Urkunde „Ich bin Bibfit“ und ein kleines Geschenk für die erfolgreiche Teilnahme. Fotos: MZ Die Bibliotheksleiterin Katharina Schneider bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit der Kindertagesstätte und freut sich mit dem Team des Medienzentrums auf den nächsten Besuch. Ihre Medienzentren Bruchmühlbach-Miesau Büchereinachrichten Unser Medienangebot ist auch im Internet zu finden. Unter http://www.medienzentren.info/ können unsere Medienzentren ausgewählt werden und es besteht die Möglichkeit unser Angebot gezielt abzufragen. Büchereileitung: Katharina Schneider, Tel. 06372 / 922 - 0204 Bitte beachten: Die Medienzentren Lambsborn und Martinshöhe sind am Donnerstag, den 25.04.2019 geschlossen. Öffnungszeiten: Medienzentrum Bruchmühlbach montags 8.00 - 10.00 Uhr, Alte Str. 3 nur an Schultagen Tel. 06372 / 50 90 338 dienstags 13.30 - 17.30 Uhr mittwochs 15.30 - 17.30 Uhr donnerstags 10.00 - 14.00 Uhr freitags 16.00 - 18.00 Uhr Medienzentrum Lambsborn, montags 16.00 - 18.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus donnerstags 16.00 - 18.00 Uhr Tel. 06372 / 14 05 Medienzentrum Martinshöhe, dienstags 15.00 - 17.00 Uhr Ganztagsgrundschule donnerstags 15.00 - 17.00 Uhr Tel. 06372 / 50 93 22 Medienzentrum Miesau, montags 12.00 - 14.00 Uhr, Adam-Müller-Schule nur an Schultagen PC-Wahl 9.0 - Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - 18.4.2019, 9:32 Seite 4 von 4 Tel. 06372 / 62 43 613 dienstags 15.00 - 17.00 Uhr mittwochs 9.30 - 13.30 Uhr, nur an Schultagen donnerstags 8.30 - 10.30 Uhr, nur an Schultagen freitags 14.00 - 18.00 Uhr
Bruchmühlbach-Miesau - 20 - Donnerstag, den 25. April 2019 SItzuNGSkaLeNDer für die Woche vom 25. april bis 3. mai 2019 Donnerstag, 25.04.2019 17.00 Uhr Ältestenrat Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau montag, 29.04.2019 18.30 Uhr Ortsgemeinderat Gerhardsbrunn 19.30 Uhr Ortsgemeinderat Langwieden Dienstag, 30.04.2019 18.00 Uhr Bau- und Liegenschaftsausschuss Ortsgemeinderat Martinshöhe 19.00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Ortsgemeinderat Martinshöhe Donnerstag, 02.05.2019 15.00 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau 18.30 Uhr CDU-Fraktion Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau Freitag, 03.05.2019 17.30 Uhr CDU-Fraktion Ortsgemeinderat Martinshöhe 18.30 Uhr Ortsgemeinderat Martinshöhe nichtamtlicher teil Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau VeraNStaLtuNGSkaLeNDer für die Woche vom 25. april bis 03. mai 2019 25.04.2019 Versammlung des Jagdvorstandes und der Kassenprüfer Jagdgenossenschaft Martinshöhe um 19.30 Uhr im DGH Martinshöhe 25.04.2019 Genossenschaftsversammlung um 20.00 Uhr im DGH Martinshöhe Jagdgenossenschaft Martinshöhe 26.04.2019 Nichtöffentliche Jagd-Vorstandssitzung Jagdgenossenschaft Langwieden um 18.00 Uhr im DGH Langwieden 26.04.2019 Nichtöffentliche Genossenschaftsversammlung Jagdgenossenschaft Langwieden um 18.30 Uhr im DGH Langwieden 26.04.2019 Jahreshauptversammlung um 19.00 Uhr im Vereinsraum Tanz- und Theaterverein Martinshöhe unter der Turnhalle Martinshöhe 26.04.2019 Sozialberatungstermin von 9.00 - 12.00 Uhr im Vereinshaus Miesau VdK Ortsverband Bruchmühlbach-Miesau 27.04.2019 Umweltaktionstag, Treffpunkt: 9.00 Uhr an der Fischerhütte Miesau ASV Miesau und CDU OV Bruchmühlbach-Miesau 27.04.2019 Liederabend um 20.00 Uhr in der Turnhalle Martinshöhe Männergesangverein Martinshöhe 27.04.und Teilnahme an der Leistungsschau in Ramstein KjG Bruchmühlbach/Vogelbach 28.04.2019 27.04.und Teilnahme an der IVV-Wanderung in Bockenau Wanderfreunde Miesau 28.04.2019 30.04.2019 Schlachtfest ab 18.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Miesau Feuerwehrförderverein Bruchmühlbach-Miesau 30.04.2019 Maibaumstellen am DGH Elschbach ab 18.00 Uhr, Sport- und Gesangverein Elschbach anschließend Tanz in den Mai im DGH, großer Saal 30.04.2019 Singen in den Mai durch die Straßen von Vogelbach, Beginn: 17.15 Uhr Volkschor Vogelbach 01.05.2019 Radtour rund um Bruchmühlbach-Miesau, SPD-Ortsverein Bruchmühlbach-Miesau Treffpunkt 10 Uhr am UVB-Heim in Bruchmühlbach 01.05.2019 Maimarkt ab 11.30 Uhr auf dem Dorfplatz Bruchmühlbach Arbeitskreis Bruchmühlbacher Vereine 01.05.2019 Wanderung zum Maifest in Miesau Pfälzerwaldverein Martinshöhe 01.05.2019 Maifeier ab 11.00 Uhr in der Turn- und Festhalle Miesau Pfälzerwaldverein Miesau 01.05.2019 Wanderung zum Maifest in Bruchmühlbach Pfälzerwaldverein Vogelbach 01.05.2019 Besuch des Maifestes in Miesau, Wanderfreunde Miesau Treffpunkt: 10.00 Uhr an der Turn- und Festhalle in Miesau 02.05.2019 Seniorennachmittag von 13.30 - 16.00 Uhr im Arbeiterwohlfahrt Bruchmühlbach-Miesau Gemeindesaal Bruchmühlbach 02.05.2019 Monatstreffen um 19.00 Uhr Gewerbering VG Bruchmühlbach-Miesau 02.05.2019 Handarbeitskränzchen ab 15.00 Uhr im Café Jung, Landfrauenverein Miesau St. Wendeler Straße in Miesau (neben der Apotheke) 02.05.2019 Stammtisch um 20.00 Uhr im Gasthaus „Rilli-Brehmer“ Pfälzerwaldverein Vogelbach in Bruchmühlbach 03.05.2019 Blutspendetermin von 17.00 - 20.00 Uhr im DGH Lambsborn DRK OV Lambsborn
Bruchmühlbach-Miesau - 21 - Donnerstag, den 25. April 2019 Beratungen der arbeiterwohlfahrt FV „Viktoria“ 1919 Bruchmühlbach e.V. Kreisverband Kaiserslautern in der SV Kohlbachtal ii - SG Bruchmühlbach/miesau ii 0:1 Vorschau: Verbandsgemeindeverwaltung Sonntag, 28.04.2019 15.00 Uhr: FV Kindsbach - SG Bruchmühlbach/Miesau Bruchmühlbach-miesau 13.15 Uhr: Herren FV Kindsbach II - SG Bruchm./Miesau II Sprechstunde Dienstag, 30.04.2019 Der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt bietet immer am 1. Don- 19.00 Uhr: SG Bruchm./Miesau - FV Weilerbach in Bruchmühlbach nerstag im monat von 10.00 bis 11.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal 19.30 Uhr: SG Bruchm./Miesau II - FC Queidersbach II in Miesau der Verbandsgemeindeverwaltung (Tel.: 06372 / 922 - 000) einen Sonntag, 05.05.2019 Beratungstermin an. Sie erhalten z.B. Informationen über die gesetzli- 15.00 Uhr: SG Hüffler/Wahnwegen - SG Bruchm./Miesau che Betreuung und Patientenverfügungen. 13.15 Uhr: SG Hüffler/Wahnwegen II - SG Bruchm./Miesau I Die Sprechstunde wird von Herrn Georg Skrzipczyk angeboten. Herr Skrzipczyk ist außerhalb der Sprechstunde unter der Telefonnummer 06371 / 16 787 oder 0151 / 42 360 381 erreichbar. Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau arbeitskreis der Bruchmühlbacher Vereine Dorffest und maimarkt am 1. mai - unser Frühlingsstarter Wo: Dorfplatz im Ortsteil Bruchmühlbach Am Mittwoch, dem 1. Mai 2019, richtet der Arbeitskreis der Vereine in Bruchmühlbach wieder das diesjährige Dorffest auf dem Dorfplatz an der Kaiserstraße aus. Wir hoffen, dass auch an diesem Tag unsere Gäste mit schönem Wet- ter rechnen können und beim Besuch unseres Festes gut gelaunt in den Frühling starten. Auch in diesem Jahr haben sich die Vereine bestens vorbereitet und freuen sich auf zahlreiche Besucher. Der 1. Mai fällt diesjährig auf einen Mittwoch, sodass für Viele die Woche angenehm geteilt wird und die- ser Tag zum richtigen Entspannen genutzt werden kann. Für alle, die Juniorenförderverein das Miteinander im Dorf schätzen, bieten wir neben Geselligkeit auch Bruchmühlbach-miesau gutes Essen und viele Sorten an Getränken an. Eltern mit kleineren Jugendergebnisse Kreispokal: Kindern werden durch die Kinderbetreuung der Kath. Jugend entlastet D-Junioren und können sich an diesem Nachmittag entspannen. JFV Br.-Miesau - JSG Westrich 1:3 Auf dem Dorfplatz am alten Rathaus beginnt der Markt um 11.30 Uhr. JFV Br.-Miesau II - VfB Reichenbach 1:7 Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und die engagierten Mit- c-Junioren glieder der Vereine und Organisationen schauen dem diesjährigen SV Herschweiler-Pettersheim - JFV Br.-Miesau 0:2 Maimarkt wieder hoch motiviert entgegen. Na dann, bis zum 1. mai E-Junioren auf dem Dorfplatz in Bruchmühlbach. Wir sind dabei, Sie auch? JSG Mittleres Glantal II - JFV Br.-Miesau 6:2 Jugendergebnisse Kreisliga: Der Feuerwehrförderverein a-Junioren Bruchmühlbach-miesau lädt ein: JFV Br.-Miesau - FV Kusel 1:1 Vorschau: Freitag, 26.04.2019 19.00 Uhr: A-Junioren JFV Zweibrücken - JFV Br.-Miesau Samstag, 27.04.2019 12.00 Uhr: E-Junioren US Youth Soccer Europe III - JFV Br.-Miesau in Schwedelbach landfrauenverein VG Bruchmühlbach-miesau Walpurgisnacht mit der Kräuterhexe Die Landfrauen Reichenbach-Steegen und der LandFrauen Kreisver- band Kaiserslautern laden am Dienstag, 30.04.2019, um 19.00 Uhr, ins Bürgerhaus Reichenbach-Steegen, Albersbacher Str. 3 b, zu einer Wildkräuter-Veranstaltung „Natur fördern - Vielfalt erhalten“ ein, ein gemeinsames Projekt der Landfrauen und der LZU (Landeszentrale für Umweltaufklärung). Schon im Mittelalter waren die Frauen, die sich mit Kräutern auskann- ten, als Hexen bekannt. Oftmals waren sie durch ihr spezielles Wissen um die Wildkräuter als Heilerinnen, ja Zauberinnen zu einer Zeit, da es noch keine Medizin im herkömmlichen Sinne gab, letzte Rettung in der Not. Viel Wissen um die Wildkräuter ist über die Jahrhunderte verloren gegangen. Wir möchten mit dieser Veranstaltung den Fragen nachspüren: Warum sollte man Brennnesseln im Garten willkommen heißen? Warum ist Löwenzahn gut für uns und unsere Tierwelt? Was leisten Wildkräuter im Garten und wie können wir ihre Vielfalt fördern? Welche Wildkräuter eignen sich zum Verzehr und wie bereitet man sie zu? Eine Kräuterpädagogin wird uns wertvolle Tipps zum Thema Wild- kräuter geben. Ein Fachmann für Ernährung bereitet Kostproben zu. Es wird an diesem Abend interessante Rezepte zum Mitnehmen und auch Informationen über das Weiterbildungsprogramm der Land- Frauen geben. Wir freuen uns auf viele interessierte Besucher/innen, die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldung zur besseren Planung unter Tel. 06372 / 50 90 958 oder kl@landfrauen-pfalz.de.
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