Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Markt Zapfendorf
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- 2 - Nr. 25/2017 Öffnungszeiten im Rathaus InfoTafel Kindertagesstätten Mo/Di/Do/Fr: ................................................ 08:00 - 12:00 Uhr Kath. Kindertagesstätte St. Christophorus Zapfendorf Mi: ................................................................ 07:00 - 12:00 Uhr Kindergarten Mo: ............................................................... 14:00 - 18:00 Uhr Am Bergacker 35......................................... Tel. 0 95 47/70 20 Wir sind auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da. Vereinbaren Kinderkrippe Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin. Am Bergacker 41................................. Tel. 0 95 47/8 70 59 74 Telefonnummern............................. Durchwahlnummern E-Mail: Vermittlung.................................................. 0 95 47/8 79-0 st-christophorus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de Homepage: www.kita-st-christophorus-zapfendorf.de Infothek, Fundbüro Frau Büttner...................................................................8 79-18 Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus Zapfendorf Frau Freitag...................................................................8 79-19 Schulstraße 2................................................ Tel. 0 95 47/86 43 Bürgermeisteramt, Geschäftsleitung, Bauamt E-Mail: st-franziskus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de Herr Einwag...................................................................8 79-12 Homepage: www.kita-st-franziskus-zapfendorf.de Frau Senger...................................................................8 79-11 Frau Karl........................................................................8 79-13 Grund- und Mittelschule Zapfendorf Frau Förner....................................................................8 79-14 Schulstraße 7.................................................. Tel. 0 95 47/3 22 Fax 0 95 47/52 49 Kasse, Steueramt E-Mail: vszapf@zapfendorf.de Herr Stöhr......................................................................8 79-20 Homepage: www.schule-zapfendorf.de Frau Geuß......................................................................8 79-21 Kämmerei, technisches Bauamt Pfarrämter Herr Rümmer.................................................................8 79-25 Kath. Pfarramt, Zapfendorf, Herrngasse 2 Herr Helmreich..............................................................8 79-26 Öffnungszeiten: Frau Wittwer...................................................................8 79-27 Mo., Do., Fr................................................... 09:00 – 11:00 Uhr Herr Eichhorn................................................................8 79-28 Di.................................................................. 15:30 – 17:30 Uhr (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) Standes-, Einwohnermelde-, Friedhofs-, Gewerbe-, Tel. 0 95 47/2 47, Fax 0 95 47/92 16 33 Ordnungsamt E-Mail: pfarrei.zapfendorf@erzbistum-bamberg.de Frau Wießmeier..............................................................8 79-15 Homepage: www.pfarrei-zapfendorf.de oder Frau Scheuring..............................................................8 79-16 www.pfarrei-kirchschletten.de Frau Wiemann...............................................................8 79-17 Kath. Pfarramt, Breitengüßbach, Kirchplatz 2 Telefax..............................................................0 95 47/8 79-99 (zuständig für den Gemeindeteil Sassendorf) E-Mail: Öffnungszeiten: Rathaus:........................................... poststelle@zapfendorf.de Mo. – Do. ............................................... 09:00 – 12:00 Uhr Standesamt:..................................standesamt@zapfendorf.de Fr. .......................................................... 15:30 – 18:30 Uhr Mitteilungsblatt Redaktion:............... redaktion@zapfendorf.de (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) Homepage:................................................ www.zapfendorf.de Tel. 0 95 44/98 79 09-0 (Seelsorge 98 79 09-5) Kommunale Verkehrsüberwachung E-Mail: st-leonhard.breitenguessbach@erzbistum-bamberg.de Telefon............................................................0 95 47/87 24 48 Homepage: www.pfarrei-breitenguessbach.de Telefax............................................................0 95 47/87 24 52 E-Mail:........................ verkehrsueberwachung@zapfendorf.de Evang.-luth. Pfarramt, Zapfendorf, Oberweg 2 Notdienste Öffnungszeiten: Polizei..................................................................................110 Mi.................................................................. 08:00 – 12:30 Uhr Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt....................................112 Fr.................................................................. 08:00 – 12:00 Uhr Giftnotruf................................................................0 89/1 92 40 (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) Ärztlicher Bereitschaftsdienst.......................................116 117 Tel. 0 95 47/3 06, Fax 0 95 47/92 15 39 (weiter Informationen, s. Bereitschaftsdienste) E-Mail: pfarramt-zapfendorf@elkb.de Wasserrohrbruch............................................01 70/7 93 61 06 Homepage: www.dekanat-michelau.de Strom bei Störung.........................................09 41/28 00 33 66 Gas bei Störung...........................................09 41/28 00 33 55 Notariat Dr. Fackelmann Abwasserbeseitigung.....................................01 60/3 05 13 02 Bahnhofstraße 56, Gemeindebücherei Zapfendorf...... Tel. 0 95 47/60 36 24 96231 Bad Staffelstein.........................Tel. 0 95 73/92 28-0 (weitere Informationen siehe Gemeindebücherei) Sprechtag in Zapfendorf im Rathaus ist jeweils der 1. Warmwasser- u. Freizeitbad Aquarena... Tel. 0 95 47/86 71 Montag im Monat. Terminvereinbarung über das Notariat (weitere Informationen siehe Freizeitbad Aquarena) ist erforderlich!
- 3 - Nr. 25/2017 Die Räum- und Streupflicht trifft die Eigentümer von Grund- stücken (bebauter und auch unbebauter Grundstücke), die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen (Vorder- und Hinterlieger). Die Nichtbe- achtung der Räum- und Streupflicht kann zu erheblichen Schadensersatzforderungen bei Unfällen führen. Die Verpflichteten haben den Gehsteig oder in Ermange- lung einer solchen Befestigung eine dem Fußgängerverkehr Diese Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes dienende Gehbahn am Rande der öffentlichen Straße von beschließt das Jahr 2017. Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- und Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) oder Die erste Ausgabe des neuen Jahres erscheint ätzenden Mitteln (z.B. Tausalz) zu bestreuen oder das Eis in Kalenderwoche 3, die weiteren Ausgaben zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 dann wieder im gewohnten Rhythmus. Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefah- Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen ren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforder- und Leser, eine gesegnete lich ist. Advents- und Weihnachtszeit. Die geräumten Schnee- oder Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht Ihre LINUS WITTICH gefährdet oder erschwert wird. Das Räumgut darf nicht Medien KG auf die Straßenfläche geräumt werden. Dies gefährdet den Verkehr und erschwert nur unnötig die Winterdienstar- beiten. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Redaktionsschlusshinweis Wir bitten dringend um Beachtung! Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes erscheint am Freitag, den 19.01.2018. Die Verordnung steht auf der Homepage des Marktes Zap- fendorf unter folgendem Link zur Einsicht zur Verfügung: Annahmeschluss für Textbeiträge ist am http://www.zapfendorf.de/fileadmin/documents/Rathaus_ Freitag, den 12.01.2018, 10:00 Uhr. Buergerservice/Buergerservice/Satzungen_Verordnungen/ bei der Gemeindeverwaltung in der Infothek oder per E-Mail an: verordnung_ueber_raeum_und_streupflicht.pdf redaktion@zapfendorf.de Wir bitten um Beachtung, dass später eingehende Texte nicht mehr berücksichtigt werden können. Fälligkeit Wassergeld Bitte beachten Sie, dass der nächste Abschlag für das Wassergeld am 6bia^X]Z 31.12.2017 7Z`VccibVX]jc\Zc fällig ist! Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bit- ten wir um pünktliche Bezahlung, damit die Festsetzung von Sperrung der Straßenverbindung Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden zwischen der Maßdorfer Straße kann. und der Oberen Dorfstraße in Unterleiterbach für den Öffentliche Bekanntmachung Kfz-Durchgangsverkehr über die Festsetzung der Grundsteuer Die Straßenverbindung zwischen der Maßdorfer Straße und für das Kalenderjahr 2018 der Oberen Dorfstraße in Unterleiterbach wird ab Januar 2018 dauerhaft für den Kfz-Durchgangsverkehr gesperrt. Der Markt Zapfendorf setzt gemäß § 27 Abs. 3 des Grund- Die Straße wird zur Sackgasse, befahrbar aus beiden Rich- steuergesetzes (GrStG) für diejenigen Steuerschuldner, die tungen bis zur baulichen Sperrung. Der Radfahrer- und Fuß- die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, gängerdurchgangsverkehr ist weiterhin möglich. die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in der gleichen Um Beachtung wird gebeten! Höhe wie für das Kalenderjahr 2017 fest. Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die Steu- Räum- und Streupflicht erschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid der Bürger in der Winterzeit für das Kalenderjahr 2018 zugegangen wäre. Nach § 10 der Verordnung des Marktes Zapfendorf über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Die Hebesätze für das Kalenderjahr 2018 haben sich Sicherung der Gehbahnen im Winter besteht zu folgenden gegenüber dem Jahr 2017 nicht verändert und betragen: Zeiten Räum- und Streupflicht: - für die land- und forstwirtschaftlichen Werktage: ........................................ von 07:00 bis 20:00 Uhr Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H. Sonn- und Feiertage: ....................... von 08:00 bis 20:00 Uhr - für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.
- 4 - Nr. 25/2017 Bei der Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrund- 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung stücke und Einfamilienhäuser nach der Ersatzbemessungs- Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichts- grundlage gemäß § 42 GrStG auf der Grundlage der Wohn- ordnung –VwGO– wird die sofortige Vollziehung dieses oder Nutzfläche erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer Beschlusses angeordnet mit der Folge, dass Widerspruch durch die öffentliche Bekanntmachung unter dem Vorbehalt und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung der Nachprüfung. haben. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Die Grundsteuer 2018 ist in gleicher Höhe und zu den Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats angegebenen Fälligkeitszeitpunkten entsprechend dem nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntma- letzten zugesandten Grundsteuerbescheid, wie in dem Feld chung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist „Grundsteuer für die Folgejahre“ ausgewiesen, zu entrich- schriftlich oder zur Niederschrift beim ten. Bei Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken teilnehmen, wird die Grundsteuer zur Fälligkeit von dem der Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg Marktkasse Zapfendorf bekannten Konto abgebucht. (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit Eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den ein- einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen zelnen Steuerschuldnern oder deren Vertreter jeweils durch Dokuments unter der Adresse einen Grundsteuerbescheid mitgeteilt. poststelle@ale-ofr.bayern.de eingelegt werden. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monates Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage Widerspruch ist an den Markt Zapfendorf, Steueramt, Herrn- beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, gasse 1, 96199 Zapfendorf zu richten. Er kann schriftlich Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München, Haus- oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. anschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erhoben wer- den. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Zapfendorf, den 30.11.2017 Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonati- gen Frist erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Dittrich Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Kla- gebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag Erster Bürgermeister enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Betei- Amt für Ländliche Entwicklung ligten beigefügt werden. Oberfranken Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail Verfahren Oberküps-Unterküps - ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Flurneuordnung Einlegung von Rechtsbehelfen können dem Internetauf- tritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Markt Ebensfeld, Landkreis Lichtenfels Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/ Flurbereinigungsbeschluss rechtsbehelf entnommen werden. Anlage - Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsge- 1 Gebietskarte M = 1 : 5 000 mit 2 Ortsbeilagen M = 1 : richtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz 1000 der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden. A Entscheidender Teil Bamberg, den 29.11.2017 1. Anordnung der Flurneuordnung gez. Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingun- Hepple gen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung Ltd. Baudirektor der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung wird nach §§ 1, 4 und 86 des Flurbereinigungsgesetzes – B Hinweise FlurbG– das Verfahren Oberküps-Unterküps zum Zwecke 1. Offenlegung des Flurbereinigungsbeschlusses der Förderung der Landeskultur und Landentwicklung, ins- Dieser Flurbereinigungsbeschluss wird in dem Markt Ebens- besondere der Verbesserung der Agrarstruktur angeordnet. feld und den angrenzenden Gemeinden Gemeinde Itzgrund, Die Anordnung gilt für das vom Amt für Ländliche Entwick- Stadt Bad Staffelstein, Stadt Schesslitz, Markt Zapfendorf lung Oberfranken festgestellte Verfahrensgebiet (Flurberei- und Markt Rattelsdorf öffentlich bekannt gemacht (§§ 6 Abs. nigungsgebiet). 2, 110 FlurbG, Art. 26 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 2 GO). Die Begrenzung des Verfahrensgebietes ist in der anliegen- Je eine Ausfertigung dieses Flurbereinigungsbeschlusses den Gebietskarte, die Bestandteil des entscheidenden Teils (mit einer Ausfertigung der Gebietskarte) liegen nach dem dieses Beschlusses ist, flurstücksgenau dargestellt. ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden in der o. g. Gemeinde zur Einsichtnahme für die Beteiligten Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden aus (§§ 6 Abs. 3, 115 Abs. 1 FlurbG). Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Verfahren. Die Teil- Der Flurbereinigungsbeschluss und die Darstellung des nehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilneh- Verfahrensgebietes können innerhalb von drei Monaten mergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungsbe- nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung schluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Ent- (§ 16 FlurbG), die den Namen Teilnehmergemeinschaft wicklung Oberfranken auf der Seite Projekte in Oberfranken Oberküps-Unterküps führt und ihren Sitz in Ebensfeld hat. unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen Sie steht unter der Aufsicht des Amtes für Ländliche Ent- und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (http://www. wicklung Oberfranken. landentwicklung.bayern.de/oberfranken/137278/)
- 6 - Nr. 25/2017 2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in zur Beteiligung am Verfahren Oberküps-Unterküps berech- Bestand gebracht wird (§ 85 Nr. 6 FlurbG). tigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt 4.3. Wer den Vorschriften des § 34 Abs. 1 Nrn. 2, 3 oder dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Amt für Ländli- des § 85 Nr. 5 FlurbG (vgl. Nrn. 4.1. b, c und 4.2.) che Entwicklung Oberfranken anzumelden. zuwiderhandelt, handelt nach § 154 Abs. 1 FlurbG ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet nachgewiesen, so kann das Amt die bisherigen Verhand- werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des lungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 FlurbG). Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – OWiG –. 3. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung 5. Weitergehende Informationen Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstü- Weitergehende Informationen zur Ländlichen Entwicklung cken im Verfahrensgebiet erholt das Amt für Ländliche Ent- sind im Internet unter http://www.landentwicklung.bayern.de wicklung Oberfranken aus dem Grundbuch. Um Nachteile abrufbar. zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichti- gungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grüngutsammelplatz Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erb- Der Grüngutsammelplatz in Zapfendorf an der Kreisstraße schein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder nach Kirchschletten ist geöffnet Enteignungsbeschluss vorzulegen. Samstag, 30.12.2017 von 10:00 bis 13:00 Uhr. Es ist verboten, Grüngutabfälle über den Zaun zu werfen! Grundbucheinsicht und -auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuchs sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. Fundsachen 4. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums In den letzten Wochen wurden folgende Fundsachen beim 4.1. Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Markt Zapfendorf abgegeben: Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Wann? Was? Fundort Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung 13.10.2017 Grüner Parka (65/17) Oberfranken nur Änderungen vorgenommen werden, Kirchweih Lauf, Festzelt Hellerwiese die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehö- 13.10.2017 Fitnessarmband (66/17) ren (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). Kirchweih Lauf, Festzelt Hellerwiese b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hang- 18.10.2017 1 Paar Fleece-Handschuhe, schwarz (68/17) terrassen, Kies–, Sand– oder Lehmgruben u. ä. Anla- Sonnen-Apotheke Zapfendorf gen dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Länd- 03.11.2017 Fahrradschlüssel (69/17) liche Entwicklung Oberfranken errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Untere Straße, Lauf Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). 15.11.2017 Damenbrille rot (71/17) Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderun- Michael-Küchl-Str. (Friedhofsweg Unterleiter- gen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt bach) worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt 05.12.2017 Geldbörse, Leder, rot (73/17) bleiben. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Hauptstraße, Bushaltestelle Kirche kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden 06.12.2017 Haustürschlüssel mit gehäkeltem Anhänger Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbe- (74/17) reinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Hauptstraße 13 vor Bäckerei Kreppel c) Obstbäume, Beerensträucher, Hopfenstöcke, einzelne 14.12.2017 Karte im Umschlag mit Geldbetrag (75/17) Bäume, Hecken, Feld– und Ufergehölze dürfen nur in Lidl-Parkplatz, Oberweg Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, ins- 18.12.2017 Halskette mit grüner Glasperle (76/17) besondere des Naturschutzes und der Landschafts- pflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung Adventsmarkt Zapfendorf des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken 18.12.2017 Schlüsselbund mit sechs Schlüsseln und beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). zwei Transpondern; schwarzes Taschenmes- Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Amt für Länd- ser (77/17) liche Entwicklung Oberfranken Ersatzpflanzungen auf Kosten Flurweg zwischen Lauf und Sassendorf des Veranlassers vornehmen lassen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). 4.2. Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Die Fundsachen liegen im Rathaus in der Infothek, Zimmer Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge 7, zur Abholung bereit. in Waldgrundstücken, die den Rahmen einer ord- Eine Liste sämtlicher Fundsachen finden Sie unter: nungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der http://www.zapfendorf.de/rathaus-buergerservice/ Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung service/fundsachen/ Oberfranken. Diese wird nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt (§ 85 Nr. 5 FlurbG, Art. 16 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereini- gungsgesetzes –AGFlurbG–). Das gleiche Verfahren gilt für die Erstaufforstung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschieden sind oder ausscheiden sollen. Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung vorgenom- men worden, kann das Amt für Ländliche Entwick- lung Oberfranken anordnen, dass die abgeholzte
- 7 - Nr. 25/2017 Gäste und Zuhörer sind herzlich willkommen. Sollte ein Sitzungstermin eingeschoben werden oder entfal- 6jhYZbGVi]Vjh len, wird dies rechtzeitig auf unserer Homepage bekanntge- geben. Bürgermeistersprechstunde Finanz-, Jugend-, Kultur- Regelmäßig einmal im Monat hält Bürgermeister Volker Dit- und Sportausschusssitzung vom trich einen Bürgersprechtag ab. Hier steht er ausschließlich 05.12.2017 den Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Zapfendorf für Fragen und Anregungen zu Verfügung. Bearbeitung von Vereinszuschussanträgen Hierzu lagen wiederum mehrere Anträge von Vereinen Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet statt am: und Organisationen vor, die um Zuwendungen für die lau- Montag, 22.01.2018 von 16:00 bis 18:00 Uhr fende Vereinsarbeit bzw. für Investitionsmaßnahmen baten. Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, bitten wir Sie um Unabhängig davon wurde an die Sportvereine der jährliche Voranmeldung unter der Telefonnummer 0 95 47/8 79-11. Zuschuss nach den Aktivenzahlen in Höhe von 6.500 Euro bereits ausbezahlt. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch außerhalb der Sprech- Kämmerer Klaus Helmreich gab die Anträge bekannt; vom stunden vorbringen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einfach Finanz-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss wurden Ihren persönlichen Gesprächstermin, ebenfalls unter o. g. sodann folgende Zuschüsse bewilligt: Telefonnummer. Gesangverein „Liederkranz“ Lauf Für laufende Ausgaben wird dem Verein ein allgemeiner Rentensprechtag in Zapfendorf Zuschuss von 255,00 Euro gewährt. Der nächste Sprechtag des ehrenamtlichen Versichertenbe- raters der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Gerhard Gesangverein „Cäcilia“ Zapfendorf Eger, zur Beratung in Rentenfragen, findet am Für laufende Ausgaben wird dem Verein ein allgemeiner Montag, den 15.01.2018 ab 14:00 Uhr Zuschuss von 400,00 Euro. im Rathaus, Zimmer 3 im Erdgeschoss, statt. Terminvereinbarung unter Tel. 0 95 47/8 79-0 ist erforder- Musikverein Zapfendorf / Jugendblaskapelle lich! Der Musikverein erhält einen Zuschuss zu den laufenden Neben dem Rentensprechtag in Zapfendorf steht Ihnen für Aufwendungskosten in Höhe von 1.264,73 Euro. • die Auskunft und Beratung in Rentenfragen und Kleintierzuchtverein Zapfendorf • die Stellung von Rentenanträgen Für die jährliche Lokalschau des Kleintierzuchtvereines Zap- die Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Nordbayern in fendorf erhält der Verein eine Ehrenpreisspende von 100,00 Bamberg, Promenadenstraße 1a, 96047 Bamberg zur Ver- Euro. Für die Aktivitäten der Jugendgruppe des Vereins wird, fügung. Terminvereinbarung unter Tel. 09 51/98 20 80 ist analog der Bezuschussung für Jugendliche in Sportvereinen, erforderlich! Bei der Terminvergabe können Wartezeiten ein Zuschuss in Höhe von 324,22 Euro gewährt. entstehen. VdK Ortsverband Zapfendorf Für die Durchführung von sozialen Aufgaben erhält der VdK Notarsprechtag in Zapfendorf Zapfendorf 150,00 Euro. Der nächste Sprechtag des Notars Dr. Fackelmann findet am VdK Ortsverband Lauf Montag, den 08.01.2018 ab 14:00 Uhr Für die Durchführung von sozialen Aufgaben erhält der VdK im Rathaus, Zimmer 3 im Erdgeschoss, statt. Lauf 75,00 Euro. Terminvereinbarung unter Tel. 0 95 73/92 28-0 ist erforder- lich! Katholisches Pfarramt Zapfendorf Für die Seniorenarbeit in verschiedenen Gruppen wird eine Gesamtzuwendung in Höhe von 275,00 Euro bewilligt. Für die Jugendarbeit (2 Gruppen) werden 100 Euro bewil- 6jhYZb
- 8 - Nr. 25/2017 c) für die Meisterschaft im Tischtennis der 3. Mannschaft Deshalb kann ich Ihnen mitteilen, dass die dezentrale mit 50 Euro; Unterkunft in Unterleiterbach zum 1. Januar 2018 geschlos- d) aus dem Fonds für „Außergewöhnliche Jugendarbeit“ für sen wird. Für die vor Ort geleistete Unterstützung möchte ein Jugendzeltlager nach dem Motto „Freizeitsport dient ich Ihnen, Ihrer Gemeindeverwaltung und allen Ehrenamtli- der Gesunderhaltung“ mit 1.027 Euro und der Abhaltung chen herzlich danken. Ich hoffe, falls notwendig, erneut auf eines Fußballturnieres mit 300 Euro; Ihre Mitwirkung zählen zu können. e) für Investitionen 505,09 Euro. Mit freundlichen Grüßen FSV Unterleiterbach Johann Kalb Für durchgeführte Investitionen am Sportheim wird ein Zuschuss in Höhe von 1.797,74 Euro gewährt. Für die Errin- Grüße zum Jahreswechsel gung von 2 Meisterschaften im Damenfußball (Damenmann- schaft und U-13 Juniorinnen) werden 175 Euro als Anerken- Liebe Mitbürgerinnen, nungsprämie beschlossen. liebe Mitbürger, lassen Sie mich mein Weihnachtsgrußwort mit einem Zitat Blau-Weiß Sassendorf des Schriftstellers Hermann Hesse beginnen, der einmal sagte „Jedem Ende wohnt ein Anfang inne“. Das Jahr 2017 Der Aufstieg der 1. Herrenmannschaft in die Kreisklasse geht zur Neige und das neue steht schon vor der Tür. Bevor wird mit 100 Euro belohnt. es jedoch so weit ist, sollten wir etwas Ruhe einkehren las- sen und einen Blick auf die zurückliegenden Monate wer- Rennsteigverein Zapfendorf fen. Dabei können wir zufrieden feststellen: Als Anerkennung für den Wegeunterhalt werden 200 Euro, für die Seniorenarbeit werden 150 Euro gewährt. Unser Landkreis ist international: Bei der Integration der Asylbewerberinnen und -bewerber Tennisclub Zapfendorf in unserer Region haben wir positive Zeichen gesetzt - von Für die Meisterschaft der Damen 40-Mannschaft wird ein vielfältigen Bildungsangeboten für Neuzugewanderte bis Zuschuss von 50 Euro gegeben. hin zur intensiven Betreuung von ehrenamtlichen Helfer- kreisen. Eines dieser Angebote war auch die „Internationale Woche“, die Ende September zu zahlreichen weltoffenen TSG Mädchengarde Zapfendorf Veranstaltungen an den unterschiedlichsten Orten unseres Für die Durchführung einer Jugendfreizeit wird ein Betrag Landkreises einlud. Darüber hinaus bot die Woche einen von 142,20 Euro gewährt. hervorragenden Rahmen für die Feierlichkeiten unserer 10-jährigen Partnerschaft mit Jelenia Góra in Polen. Body-Fit Zapfendorf Für die Anschaffung von Sportgeräten wird ein Zuschuss in Unser Landkreis ist wirtschaftlich stark: Höhe von 205,60 Euro gewährt. Im Vorjahresvergleich können wir mit einer Arbeitslosen- quote bis zu 1,9 % einen starken Rückgang verzeichnen. Theater- und Kulturverein Zapfendorf Mit Blick auf die Zukunft werden wir gemeinsam mit der Für die Anschaffung von Bühnenteilen wir ein einmaliger Stadt Bamberg ein Zentrum für Digitalisierung und Grün- Zuschuss in Höhe von 514,05 Euro gewährt. dung errichten, das voraussichtlich im Jahr 2019 eröffnet werden wird. Laufer Musikanten Unser Landkreis ist gebildet: Für den Gewinn des Europameistertitels im Bereich der böhmisch-mährischen Blasmusik wird ein Anerkennungsbe- Die Planungen für die Erweiterung der Realschule Hirschaid trag in Höhe von 150 Euro gewährt. konnten wir abschließen, das Richtfest an der Realschule Scheßlitz begehen und die Einweihung der generalsanier- ten und erweiterten Realschule Ebrach feiern. Im Rahmen des Zweckverbandes Gymnasien stand der Abschluss der CVX]g^X]iZcVcYZgZg jahrelangen weitreichenden Baumaßnahmen des Clavius Gymnasiums im Jahresmittelpunkt. HiZaaZcjcY7Z]gYZc Unser Landkreis ist umweltfreundlich: Im Mai startete der Landkreis Bamberg mit 14 seiner 36 kreisangehörigen Gemeinden das E-Carsharing-Modell Landrat Johann Kalb „E-mobil Landkreis Bamberg“. Das Angebot, das die Bür- Landkreis Bamberg gerinnen und Bürgern für die Elektromobilität sensibilisieren soll, entpuppte sich als voller Erfolg. Unterbringung von Flüchtlingen Unser Landkreis ist gesund: im Landkreis Bamberg Vor wenigen Tagen erst konnten wir die neu errichteten Sehr geehrter Herr Bürgermeister, OP-Säle der Juraklinik Scheßlitz eröffnen. Mit dem Thema als von Herbst 2014 bis Frühjahr 2016 zahlreiche Flücht- „Gesundheit im Alter“ befasste sich der 2. Kongress der linge in den Landkreis Bamberg kamen, habe ich an alle Gesundheitsregion PLUS im Oktober. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister appeliert, die Suche nach Flüchtlingsunterkünften zu unterstützen. Auch in Unser Landkreis ist kulturell: Zapfendorf-Unterleiterbach konnte eine Unterkunft eröffnet Das zweite Bamberger Literaturfestival Anfang des Jah- werden. Mittlerweile ist die Zahl der Asylbewerber in den res ging erfolgreich über die Bühne und startet in wenigen Unterkünften deutlich zurück gegangen, teils, weil weni- Wochen in die dritte Runde. Bereits seit 10 Jahren versorgt ger Flüchtlinge in den Landkreis zugewiesen werden, teils der Kultur- und Schulservice Bamberg (KS:BAM) Kindergär- infolge Abschiebung, teils wegen Umzugs in eine eigene ten und Schulen in der Region mit kulturellen Bildungsange- Wohnung nach Zuerkennung eines Bleiberechts. boten.
- 9 - Nr. 25/2017 Unser Landkreis ist beliebt: Abfallkalender für’s Jahr 2018 Erneut konnten wir Zuwächse von 1,1% bei den Übernach- In den letzten Tagen wurden über 70.000 Abfallkalender an tungszahlen verzeichnen. Besonders nachgefragt waren im sämtliche Haushalte im Landkreis Bamberg verteilt. Darin vergangenen Tourismusjahr die Themen Wandern, Kulinarik sind wie gewohnt die Abfuhrtermine für das Jahr 2018 sowie und Radfahren. alle weiteren Informationen rund um das Thema „Abfallwirt- schaft im Landkreis Bamberg“ enthalten. Weitere Exemplare Den neuen Herausforderungen im kommenden Jahr 2018 des neuen Abfallkalenders sind bei den Gemeindeverwal- begegnen wir voller Optimismus. Bei allen Vorhaben wollen tungen oder im Landratsamt Bamberg erhältlich. Zusätzli- wir den Kontakt untereinander pflegen und stärken. An die- che Abholpläne stehen auf der Internetseite des Landkrei- ser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei ses unter www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft zum allen bedanken, die uns 2017 in Wirtschaft, Politik und Ver- Download oder Ausdruck bereit. waltung unterstützt und Verantwortung übernommen haben. Meinen besonderen Dank richte ich an die Kreisgremien und die zahlreichen ehrenamtlich Tätigen, die sich uneigen- Kostenloser Erinnerungsservice - nützig für das Gemeinwohl einsetzen. Denn nur durch Ihr Jetzt auch iOS-App erhältlich Engagement wird der Begriff Heimat mit Leben erfüllt. Las- Über die eigens eingerichtete Plattform www.abfalltermine- sen Sie uns auch in den kommenden Monaten gemeinsam bamberg.de bietet der Landkreis die Möglichkeit an, sich aktiv die Zukunft des Landkreises Bamberg gestalten. Ich kostenfrei für einen E-Mail-Erinnerungsservice zu registrie- wünsche Ihnen allen ein gesegnetes, gesundes und glückli- ren. Außerdem können sich interessierte Kunden gemeinde- ches neues Jahr! bezogen ihre Abfalltermine als digitalen Kalender herunter- laden sowie PDF-Nachdrucke der Abholpläne generieren. Johann Kalb Zusätzlich wird auf dem Portal nun zur bereits bewährten Landrat unentgeltlichen Android-App auch eine kostenfreie App für iOS-Endgeräte angeboten. Landratsamt Bamberg Abfuhrtag für Papierabholung ändert sich Sprechtag des Landrats Die Bürgerinnen und Bürger in vielen Landkreisgemeinden müssen sich aufgrund einer Tourenplanumstellung ab sofort Der nächste Sprechtag von Landrat Johann Kalb findet am auf veränderte Leerungstage für die grüne Papiertonne ein- Freitag, 12. Januar 2018 im Raum S 103 (Zugang über stellen. Daher bittet der Fachbereich Abfallwirtschaft die Hauptgebäude) statt. Bürgerinnen und Bürger des Land- Termine für die Papiertonne im Abfallkalender besonders zu kreises Bamberg - Erwachsene ebenso wie Kinder und beachten. Wichtig für alle: Die grünen Papierbehälter müs- Jugendliche - haben von 13:00 bis 15:30 Uhr die Gelegen- sen am Tag der Leerung - wie die anderen Tonnen auch heit zu einem Gespräch mit dem Landrat. - ab 6:00 Uhr bereit stehen, unabhängig davon, ob sich der Abfuhrtag ändert oder nicht. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, sich vorab mit dem Büro des Landrates, Tel.: Bei Fragen zur Abfallwirtschaft steht die Abfallberatung des 0951/85-206, in Verbindung zu setzen. Landkreises unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung: 09 51/85-706 oder 85-708. Silvester – so kommen Sie sicher ins neue Jahr! Damit der Start ins neue Jahr nicht durch Unfälle getrübt VHS Bamberg-Land wird, empfiehlt das Landratsamt Bamberg, im Umgang mit Neues VHS-Kursheft Feuerwerks- und Knallkörper einige Punkte zu beachten: • Gebrauchsanweisung, besonders bei Raketen, unbe- Ab 22. Januar 2018 an vielen Auslage- dingt sorgfältig lesen stellen im Landkreis • Nicht auf Menschen oder Tiere zielen Im neuen Jahr wird es ein deutlich kleine- • Großen Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Schuppen, res VHS-Kursheft geben - aber nur beim Scheunen, Ställen usw. halten Format, nämlich in DIN-A5. Das inhaltli- che Angebot ist so breit gefächert wie eh • Nicht durch Fenster, Türen oder andere Öffnungen wer- und je. Wir bieten Ihnen wieder mehr als fen 750 Bildungsangebote für den gesamten • Nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge Landkreis. werfen Das neue Format bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Es ist • Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen handlicher, es ist ansprechend gestaltet, und es ist effizien- • Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel (Feuer- ter und ökologischer, weil die Verteilung auf neuen Wegen werkskörper der Klasse 1) abbrennen lassen und dabei erfolgt: Nicht mehr als Beilage der Zeitung, sondern als ständig beaufsichtigen Auslage an zahlreichen Stellen im Landkreis: Gemeinden, Vor Billigprodukten ohne Zulassungszeichen, bei denen es Banken, Sparkassen, Geschäften, etc. Somit müssen deut- aufgrund einer wesentlich höheren Sprengkraft zu Verlet- lich weniger Exemplare gedruckt werden. zungen kommen kann, wird besonders gewarnt. Auf Balko- Wenn Sie das Heft an einem bestimmten Auslageort vermis- nen und Terrassen sollten in der Silvesternacht keine Möbel sen, geben Sie uns bitte gerne Bescheid! oder Gegenstände stehen, die Feuer fangen können. So kann die Brandgefahr erheblich verringert werden. Außer- dem ist es empfehlenswert, Fenster und Türen während des Weitere Infos unter: Feuerwerkes geschlossen zu halten. VHS Bamberg-Land, Kaimsgasse 31 (Zugang über Ludwigstr. 23), 96052 Bamberg Das Landratsamt Bamberg wünscht eine gelungene Silves- Tel. 0951 / 85760 terfeier und ein unfallfreies neues Jahr 2018! www.vhs-bamberg-land.de
! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # - 10 - ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # $ % ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # # & ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ! " # ' ( ' ( # # $% & '( ' % ) *% * (% ! ) (# * ) (# * ) + (# * ) + (# * ), -. / * +++*, Nr. 25/2017 - 0 1' 2 3
- 11 - Nr. 25/2017 BRK-Blutspendedienst Vier Spender kamen bisher schon 100 Mal zum Blutspen- den: aus Baunach Matthias Bandhauer, aus Gerach Robert Beierlieb und aus Reckendorf Dieter Full und Lydia Weh- Nächster Blutspendetermin nert. Zum Kreis der 125-er Geehrten gehören aus Breiten- Donnerstag, den 18.01.2018 güßbach Michael Pflaum, aus Reckendorf Christine Heinze 16:00 – 20:00 Uhr und aus Zapfendorf Reiner Knauer. ZAPFENDORF, Volksschule, Schulstraße 7 Die „Spitzenreiter“ mit 150 Blutspenden kamen aus Recken- Neue Turnhalle dorf – Rudolf Ellner und aus Speiersberg – Oswald Schmitt. Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen ein- Die Silberne Ehrennadel des BRK für 25 ehrenamtliche halten !!! Dienstjahre in der Wasserwacht-Ortsgruppe wurde Dominik Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blut- Bolibruch überreicht. Für 50 Jahre-Zugehörigkeit erhielten spenderpass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis Josef Hojer und Dr. Reinhold Ruß die Ehrennadel des DRK. (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Die Ehrungen wurden durch die Vorsitzende des BRK- Einlass ab 16:00 Uhr !!! Kreisverbandes Bamberg, Evalies Meier vorgenommen. Musikalisch umrahmt wurde der Nachmittag durch die Bläsergruppe unter der Leitung von Jürgen Gleußner, der BRK-Kreisverband Bamberg Flötengruppe und dem Nachwuchsorchester des Musikver- eins Stadtkapelle Baunach unter der Leitung von Bernhard Seniorenfeier mit Blutspenderehrung Maisch. Ein Grußwort der Stadt Baunach überbrachte der Erste Bürgermeister Ekkehard Hojer. Baunach 03.12.2017 Am 03.12.2017 fand wie alle Jahre die Senioren-Weih- nachtsfeier der Stadt Baunach in der Aula der Verbands- Finanzamt Bamberg schule statt, veranstaltet durch die BRK-Wasserwacht- Ortsgruppe Baunach. Für die Senioren bedeutet dieser Elektronisch authentifizierte Übermittlung Sonntagnachmittag ein beliebtes Treffen mit Freunden und der Steuererklärungen Nachbarn und eine besondere Gelegenheit Erinnerun- gen und Neuigkeiten aus den vergangenen Wochen und Jetzt registrieren unter www.elster.de! Monate auszutauschen. Für die eingeladenen Blutspender Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisie- setzt dieser Tag ein Zeichen der Anerkennung für die groß- rung des Besteuerungsverfahrens gelten ab dem Ver- artige und unbezahlbare Hilfe zugunsten schwerkranker anlagungszeitraum 2017 (ab 01.01.2018) für die elek- Menschen. tronische Übermittlung von Steuererklärungen und So unterstrichen die Vorsitzende des BRK-Kreisverbandes Gewinnermittlungen neue Regeln. Darauf weist Dr. Zan- Bamberg Evalies Meier und der Kreisgeschäftsführer Klaus kel, Leiter des Finanzamtes Bamberg, hin. Otto die große Anzahl der Blutspender, die in diesem Jahr Ab dem 1. Januar 2018 können die bei Terminen in Baunach, Rattelsdorf und Zapfendorf Blut - Umsatzsteuerjahreserklärung spendeten: insgesamt 1.248 Männer und Frauen spen- - Gewerbesteuererklärung deten rund 624 Liter Blut. Noch beeindruckender ist die Gesamtzahl der Blutspender seit Beginn der Blutspende in - Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer diesen Orten: 66.328 Spender, die rund 33.164 Liter Blut - Anlage EÜR sowie abgaben. - Anlage § 34a EStG Dieses Jahr wurden geehrt: Für 50 Spenden aus Baunach nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abge- Claudia Helbing und Marcelino Stößel (Daschendorf), aus geben werden. Dadurch entfällt der Versand der Steuerer- Gerach Gabriele Heusinger, aus Rattelsdorf Angelika Gün- klärung in Papier an das Finanzamt. ther (Medlitz) und Heribert Zimmermann (Mürsbach), aus Zudem sind künftig die Anlage EÜR und ggf. die Anlagen Reckendorf Markus Endrich und Bernd Hintmann, aus Zap- AVEÜR oder AVSE verpflichtend zu verwenden und elekt- fendorf Anita Pflaum, Katja Seelmann, Ludwig Hennemann ronisch authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Die (Oberleiterbach), Sieglinde Kreutzer (Unterleiterbach) und Anlage EÜR als auch die Anlagen AVEÜR oder AVSE sind Norbert Schwarzmann aus Sassendorf. vollständig und detailliert auszufüllen. Eine Zusammenfas- Für 75 Spenden wurden aus Baunach Jürgen Gleußner, sung von Beträgen ist nur in den Bereichen zugelassen, in aus Ebing Theodor Leisgang, und aus Zapfendorf Reinhold denen keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden ist. Löhrlein, Richard Schmitt und Brigitte Seelmann geehrt. Damit die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abge- geben werden kann, wird ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat benötigt, so Dr. Zankel. Dieses Zertifikat ist durch Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich und lässt sich mit allen bekannten Softwarepro- grammen oder mit den von der Finanzverwaltung kostenlos unter „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellten Anwendun- gen verwenden. Da der Registrierungsvorgang wegen der erforderlichen persönlichen Identifizierung etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt der Amtsleiter, die Registrierung möglichst zeitnah durchzuführen. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg Außenstelle Scheßlitz Brennholzverlosung im Wald des Marktes Zapfendorf Frau Anita Pflaum für 50-malige Blutspende, Frau Brigitte Das Forstrevier Scheßlitz möchte über die Möglichkeit zur Seelmann und Herr Reinhold Löhrlein für 75-malige Blut- Selbstwerbung von Brennholz im Gemeindewald Zapfen- spende, 3. Bürgermeister Georg Ries. dorf informieren.
- 12 - Nr. 25/2017 Zur Vergabe stehen 5 gemischte Weich- und Hartholzlose Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum Zaunabbau sowie aus teils bereits liegendem Holz aus einem Motorsägenkurs anderen Möglichkeiten zum Schutz junger Forstpflanzen. sowie noch zu fällendem Schwachholz. Die Aufarbeitung Bei Interesse melden Sie sich bitte im Forstrevier Scheß- der Lose soll bis April 2018 erfolgen. Der Teilnahmenach- litz (Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz, Tel.: 0 95 42/77 33-142, weis an einem Motorsägenkurs ist verpflichtend! Sprechstunde immer donnerstags, 15:00 bis 17:00 Uhr). Interessenten aus dem Markt Zapfendorf finden sich bitte um 15:00 Uhr am Freitag, den 12.01.2018 am Sportplatz Beratertag für Existenzgründer im IGZ in Lauf (Parkplatz an der Autobahnbrücke) zur öffent- Am Dienstag, den 9. Januar 2018, findet zwischen 9 und 16 lichen Verlosung ein. Je Haushalt ist nur eine Person Uhr der Beratertag für Existenzgründer im IGZ Bamberg, (Wohnsitz in der Gemeinde Zapfendorf) losberechtigt. Fra- Kronacher Straße 41, statt. gen hierzu werden gerne während der Sprechstunden im Forstrevier Scheßlitz (donnerstags, 15:00 bis 17:00 Uhr) Gemeinsam mit der IHK für Oberfranken Bayreuth, den Pra- unter Tel.: 09 5 42/77 33-1 42 oder per Email xisexperten der Aktivsenioren und auf Anfrage mit einem Ver- matthias.ott@aelf-ba.bayern.de beantwortet. treter der HWK für Oberfranken informiert das Zentrum für Innovation und neue Unternehmen in halbstündigen Einzel- gesprächen zu allen wichtigen Fragen der Existenzgründung. Amt für Ernährung, Landwirtschaft Experten zu Rechts-, Patent-, Steuer- und Finanzierungsfra- gen werden bei Bedarf ab 16 Uhr ebenfalls vor Ort sein. und Forsten Bamberg mit Landwirtschaftsschule Anmeldungen werden im Sekretariat bis Montag, den 8. Januar 2018, 12 Uhr, unter der Rufnummer 09 51/96 49-1 01 „Pflanzenbautage 2018 im Zeichen erbeten. Weitere Informationen unter www.igzbamberg.de. der neuen Düngeverordnung Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bam- berg und der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Bahn – Sozialwerk (VLF) laden alle interessierten Landwirte herzlich ein zu den Fachtagungen im Pflanzenbau im Landkreis Bamberg Mittwoch, 10.01.2018 12:00 Uhr, Infoveranstaltung in Drosendorf Dienstag, 09.01.2018 in Burgebrach, Schützenhaus Sonntag, 21.01.2018 Mittwoch, 10.01.2018 in Medlitz, GH 13:00 Uhr, Fastnacht in Franken-Veitshöchheim Zum Goldenen Stern Mittwoch, 24.01.2018 Freitag, 12.01.2018 in Wiesengiech, Sportheim 10:00 Uhr, KBS Beratung im BSW Treff (vorherige Anmel- Freitag, 19.01.2018 in Heiligenstadt, Oertl-Scheune dung erforderlich!!) Jahrgang 1953 bitte Rente anmelden unter Beginn ist jeweils um 09:30 Uhr Tel. 0800 – 300 – 700 – 6 KBS = Knappschaft Bahn See der Deutschen Rentenversi- Montag, 22.01.2018 in Schlüsselfeld, Gasthaus Krone cherung Beginn um 19:00 Uhr Veranstaltungsblatt 2018 liegt im Büro auf, alle Termine auch unter www.bsw-veranstaltungskalender/bamberg Weitere Informationen und das jeweilige Tagungsprogramm finden Sie im Internet unter: www.aelf-ba.bayern.de Öffnungszeiten: BSW–Treff Bamberg: Mi, Do, Fr jeweils von 09:00 – 11:30 Uhr Bayerische Forstverwaltung jeden 2. u. 4. Donnerstag: Info u. Frühschoppen Forstrevier Scheßlitz Tel. 09 51/2 09 98 36, Fax 09 51/2 09 98 37, E-Mail: bsw. bamberg@arcor.de Zäune im Wald Anmeldung bitte nur am Donnerstag zu den Öffnungs- zeiten, begrenzte Plätze. Aus gegebenem Anlass muss auf die Abbaupflicht nicht mehr benötigter Zäune im Wald hingewiesen werden. Regelmäßig werden Anfragen zur Notwendigkeit zum Abbau von Zäunen im Wald von Waldeigentümern und Jägern vorgetragen. 7ZgZ^ihX]V[ihY^ZchiZ Zäune im Wald sind vielerorts eine verbreitete Maßnahme zum Schutz der Forstkulturen vor Wildverbiss. Zäune sind zur Sperrung von Forstkulturen auch erlaubt und bis zu einer Fläche von 5 Hektar nicht anzeigepflichtig. Diese Rettungsdienst Erlaubnis erlischt jedoch, wenn der Schutzzweck eines Zau- Unfall, lebensbedrohliche Erkrankungen nes entfällt. Bei Forstkulturen ist dies in der Regel der Fall, (Notarzt, Krankentransport, Berg- u. Wasserrettung) sobald die Mehrzahl der Pflanzen dem Äser des Wildes ent- wachsen ist. Zäune im Wald müssen ab diesem Zeitpunkt Rettungsleitstelle ................................................... Tel. 112 wieder abgebaut werden. Nicht benötigte Wildschutzzäune können für Wildtiere wie ein Fangnetz wirken und zu Verlet- zungen und bis zum Verenden der Tiere führen. Besonders Rehwild kann sich im Draht verhaken, wenn es beispiels- Ärztl. Notfalldienst weise auf der Flucht vor Hunden, Menschen oder Fahrzeu- Erkrankungen, derentwegen ich zu meinem Hausarzt ginge. gen ist. Gerade alte und oft „eingewachsene“ Zäune, die (Allgemeinarzt, HNO-Arzt, Augenarzt, Frauenarzt, Kinder- keinen Schutzzweck mehr erfüllen, stellen hier eine unnö- arzt, Chirurgen) tige Gefahr dar. Ärztlicher Bereitschaftsdienst ....................... Tel. 116 117
- 13 - Nr. 25/2017 Bereitschaftspraxis Scheßlitz Oberend 31, 96110 Scheßlitz, Tel. 0 95 42/7 74 38 55 Öffnungszeiten: @^cYZg\VgiZccVX]g^X]iZc Mi .................................................... 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr Fr .................................................... 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr Sa., So., Feiertage .......................... 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr Kindertagesstätte Sankt Bereitschaftspraxis Klinikum Bamberg Christophorus Buger Str. 80, 96049 Bamberg, Tel. 09 51/7 00 20 70 Öffnungszeiten: Ehrenamtliche Busbegleiter gesucht! Mo., Di., Do ............................................... 19:00 – 21:00 Uhr Wir suchen Freiwillige ab 18 Jahren, die auf ehrenamtli- Mi .............................................................. 16:00 – 21:00 Uhr cher Basis ab dem 08.01.2018 unsere Kindergartenkinder Fr .............................................................. 18:00 – 21:00 Uhr im Schulbus begleiten. Diese Tätigkeit umfasst die Aufsicht Sa., So., Feiertage .................................... 09:00 – 21:00 Uhr über die Kindergartenkinder sowie bei Bedarf Hilfe beim Ein- und Aussteigen bzw. Angurten. Zahnärztlicher Notfalldienst Betroffen sind die Busfahrten am Morgen (07:00 Uhr, Rufbereitschaft des notdiensthabenden Zahnarztes von Beginn der Busfahrt in einem Gemeindeteil, Ende in Zap- 00:00 – 24:00 Uhr. Behandlungszeit in der Praxis von 10:00 fendorf) sowie nachmittags um 13:45 Uhr und 16:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 18:00 – 19:00 Uhr. (Beginn und Ende der Fahrt in Zapfendorf). Homepage: www.notdienst-zahn.de Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns sehr Notdienst-Servicenummer Tel. 0 800/6 64 92 89 über Ihren Anruf freuen. Kindertagesstätte St. Christophorus, Am Bergacker 35, Apotheken Notdienst 96199 Zapfendorf www.lak-bayern.notdienst-portal.de Telefon 0 95 47/70 20 Notdienst-Servicenummer, Tel. 0 800/0 02 28 33 Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken HX]jacVX]g^X]iZc Außensprechstunde jeden 1. Donnerstag im Monat in den Beratungsräumen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bam- berg Stadt und Land e. V., Adolf-Wächter-Str. 2, 96052 Bamberg. Telefonische Terminvereinbarung bitte vorab Grund- und Mittelschule unter Tel. 0 95 72/6 09 66-0. Zapfendorf Die Grund- und Mittelschule Zapfendorf möchte sich im Nummer gegen Kummer Namen des Lehrerkollegi- Gesprächs-, Beratungs- und Informationsangebot anonym und ums recht herzlich für die kostenlos. Weitere Info unter: www.nummergegenkummer.de gute Zusammenarbeit und das Engagement bei allen, Kinder- und Jugendtelefon: denen unsere Schule am 0 800/1 11 03 33, Mo. – Sa. 14:00 – 20:00 Uhr Herzen liegt, bedanken: • Bei Annette Seelmann Elterntelefon: und Peter Helmreich, unse- 0 800/1 11 05 50, Mo. – Fr. 09:00 – 11:00 Uhr, ren guten Geistern, die uns Di. u. Do. 17:00 – 19:00 Uhr so oft den Rücken freihal- Das Elterntelefon ist neben dem üblichen Angebot mit den ten, sowie bei Tino Schütz, „Frühen Hilfen vor Ort“ vernetzt, die insbesondere jungen der als Nothelfer einspringt. Eltern in schwierigen Situationen Hilfe anbieten können. • Bei unseren fleißigen Reinigungskräften, die immer für Ordnung sorgen. Beratung auch bei Mobbing oder Abzocke im Internet. • Bei den Busfahrern, die unsere Schüler sicher zur Schule und nach Hause bringen. • Bei unserem Schulwegshelfer Helmut Schneider, der in der Hilfe bei Gewalt gegen Frauen Herrngasse für eine gefahrlose Straßenüberquerung sorgt. Tel. 0 80 00/11 60 16, vertraulich, kostenfrei und rund um • Bei den Schülerinnen und Schülern, die sich als Bus- die Uhr. Weiter Info unter: www.hilfetelefon.de und Schülerlotsen zur Verfügung stellen. • Bei den Mitarbeitern der OGGS und OGS, die die Schü- ler mittags betreuen, bespaßen und ihnen bei den Haus- weihnachtsurlaub Praxis braun aufgaben helfen. Unsere Praxis ist vom 20.12.2017 bis 29.12.2017 • Bei der „Bäcka“ der örtlichen Bäckerei, die für das leibli- geschlossen. che Wohl sorgt. • Bei unserem neuen Chefteam Martina Gunzelmann und Wir wünschen allen unseren Patienten Stephan Zwosta, das die Fäden in der Hand hält. frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage. • Beim Bürgermeister Volker Dittrich, dem Gemeinderat sylvia braun mit team und den Mitarbeitern der Gemeinde, wenn sie ein offe- nes Ohr für uns haben.
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