Markt Lichtenau Amts- und Mitteilungsblatt - in Mittelfranken an der Burgenstraße - Habewind.de
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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau (Ausgabe 10-2021) Amts- und Mitteilungsblatt 1 Markt Lichtenau in Mittelfranken an der Burgenstraße www.markt-lichtenau.de 49. Jahrgang Donnerstag, 04. November 2021 Nr. 10
2 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau (Ausgabe 10-2021) Rathaus - Öffnungszeiten Wichtiges auf einen Blick Bitte beachten Sie, dass sich alle Besucher am Rathausein- gang über die Sprechanlage anmelden müssen. Ferner müs- sen alle Besucher, die sich über einen längeren Zeitraum in Nächste Sitzungen des Marktgemeinderates: der Rathausverwaltung aufhalten, ihre Anwesenheit schrift- Donnerstag, 11.11.2021 Beginn: 19.00 Uhr lich oder per QR-Code im Rathaus anzeigen. in der Alten Turnhalle an der Brücke, Lichtenau Für längere Aufenthalte und um evtl. Wartezeiten zu verkür- Donnerstag, 09.12.2021 Beginn: 19.00 Uhr zen, ist eine Terminvereinbarung empfehlenswert. in der Alten Turnhalle an der Brücke, Lichtenau - Bitte Läuten! - Eintritt nur nach Aufforderung (bitte nicht eintreten, Nächste Sitzungen des Bauausschusses: wenn jemand das Rathaus verlässt) Montag, 08.11.2021 Beginn: 18.30 Uhr - Es darf sich nur jeweils 1 Besucher pro Abteilung Sitzungssaal, Rathaus Lichtenau im Rathaus aufhalten Montag, 13.12.2021 Beginn: 18.30 Uhr - FFP2-Maske ist zu tragen Sitzungssaal, Rathaus Lichtenau - Bitte desinfizieren Sie sich im Eingangsbereich die Hände Bitte reichen Sie Ihre Bauanträge schriftlich bis spätestens eine Wir bitten hierfür um Verständnis. Woche vor dem Sitzungstermin ein, da die Bauanträge vorab von der Verwaltung zu prüfen sind. Nur so kann grundsätzlich sicher- Untenstehend sind die derzeit geltenden Öffnungszeiten auf- gestellt werden, dass die Bauanträge in der Sitzung behandelt geführt - Aufgrund der aktuellen Situation behalten wir uns werden. Gerne können Sie Ihre Bauanträge auch zusätzlich per vor, diese Öffnungszeiten kurzfristig einzuschränken! E-Mail einreichen. Montag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Nächste Bürgersprechstunden Dienstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr im Rathaus bei 1. Bürgermeister Markus Nehmer: Mittwoch: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr 08. November 2021 Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 06. Dezember 2021 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Um telefonische Voranmeldung bei Frau Harlacher unter Tel.: 09827 Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr – 92 11 15 wird gebeten. Telefon: 09827 / 92 11 0 Fax: 09827 / 92 11 33 Nächster Notartermin in Lichtenau (Rathaus): Mail: poststelle@markt-lichtenau.de 02. Dezember 2021 Internet: www.markt-lichtenau.de Vorherige Terminabsprache mit dem Notariat ist notwendig. Notare Dr. Kathrin Maniak & Dr. Andrea Issad Hauptstraße 5, D-91560 Heilsbronn Tel.: + 49 (0)9872 – 80560 Gemeindebücherei Lichtenau, Schulweg 12 Montag 17.00 Uhr – 19.00 Uhr Mail: http://www.notariat-heilsbronn.de Mittwoch 14.00 Uhr – 16.00 Uhr In den Ferien gelten folgende Öffnungszeiten: Kontonummern des Marktes Lichtenau: Sparkasse Ansbach IBAN: DE72 7655 0000 0000 2344 19 Montag 17.30 Uhr – 19.00 Uhr BIC: BYLADEM1ANS Mittwoch 10.00 Uhr – 11.30 Uhr VR-Bank Mittelfranken West eG Geschäftsstelle Lichtenau (Gewerbebank) IBAN: DE13 7656 0060 0000 2014 48 Kontakt: BIC: GENODEF1ANS Tel.-Nr.: 09827/570 987 7 E-Mail: buecherei@markt-lichtenau.de Raiffeisenbank Heilsbronn – Windsbach eG IBAN: DE25 7606 9663 0003 4140 00 BIC: GENODEF1WBA Wertstoffhof Gemeindewerke Lichtenau Öffnungszeiten November – März: Sparkasse Ansbach IBAN: DE25 7655 0000 0008 3927 71 Mittwoch BIC: BYLADEM1ANS 16.00 – 18.00 Uhr Samstag 13.00 – 15.00 Uhr BITTE BEACHTEN: HINWEIS: Nächste Ausgabe 11: Donnerstag 25. November 2021 Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ist nur noch in den Innenge- Redaktionsschluss: Montag 15. November 2021 bäuden des Wertstoffhofes nötig, weiterhin gilt jedoch auch im Freien Redaktionelle Beiträge (Vereinsnachrichten, Veranstaltungen) der Mindestabstand von 1,5 m. Sollte dieser nicht eingehalten werden bitte weiterhin an ines.harlacher@markt-lichtenau.de können, ist auch im Freien eine Mund-Nasenbedeckung (sog. Medizi- Beiträge, die nach dem 15.11.2021 in Lichtenau eingereicht nische Masken oder FFP2) zu tragen. werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie: NEU: Kleinanzeigen, Familienanzeigen und gewerbliche Aus Rücksicht und Solidarität gegenüber allen Anlieferern, bitten Anzeigen senden Sie bitte an die Firma Habewind – wir Sie, nur haushaltsübliche Mengen anzuliefern (max. 1 normaler Werbeagentur Inhaber: Peter Haberzettl, Friedrich-Bauer-Str. 6a, PKW-Anhänger). Die Mitarbeiter der Wertstoffhöfe sind angehalten, 91564 Neuendettelsau, Tel: 09874 / 689683, die Einhaltung der maximal abzugebenden Menge zu kontrollieren. Fax: 09874 / 689684, Mail: la@habewind.de Bei Mehrmengen werden Sie gebeten, Ihre Lieferung gegebenenfalls Den Redaktionsschluss für Ihre Anzeige finden Sie unter: an einem zweiten Tag abzugeben. www.habewind.de Wir bitten alle Anlieferer um Verständnis.
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau (Ausgabe 10-2021) 3 Sollte Ihre Anlieferung nicht dringend notwendig sein, gedulden Sie sich noch etwas und liefern Sie zu einem späteren Zeitpunkt an. Ansprechpartner Kontakt, Telefon Sollten Abfallbehälter in den Wertstoffhöfen voll sein, macht dies eine 1. Bürgermeister erneute Anfahrt notwendig. Ein Zwischenlagern im Wertstoffhof ist lei- Markus Nehmer poststelle@markt-lichtenau.de der nicht möglich. Unsere Entsorgungsunternehmen versuchen mittels 09827 / 92 11 14 Extratouren die Leerungen der Container zum nächsten Öffnungstag Geschäftsleiter zu gewährleisten. Doch auch hier bitten wir um Verständnis, sollte dies Thomas Balles thomas.balles@markt-lichtenau.de einmal nicht leistbar sein. 09827 / 92 11 16 Vorzimmer Bürgermeister, Amtsblatt, Fremdenverkehr Der Landkreis Ansbach weist darauf hin, dass Sie auf dem Gelände Ines Harlacher ines.harlacher@markt-lichtenau.de des Wertstoffhofs Ihre Wertstoffe aus Sicherheitsgründen nicht zerle- 09827 / 92 11 15 gen dürfen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihr Anliefergut bereits in Einwohnermeldeamt, zerlegter Form anliefern – damit der laufende Betrieb gewährleistet Passamt, Friedhof, Rentenangelegenheiten bleiben kann und es zu keinen Verzögerungen oder Gefährdungen Daniela Conradt daniela.conradt@markt-lichtenau.de kommt. Zudem ist es den Wertstoffhofmitarbeiter nicht gestattet, Ih- 09827 / 92 11 11 nen beim Abladen der Wertstoffe behilflich zu sein. Bitte haben Sie Elke Klein elke.klein@markt-lichtenau.de Verständnis hierfür. 09827 / 92 11 12 Herzlichst grüßt Sie das Team der Abfallwirtschaft des Landkreises Kämmerei Ansbach. Dirk Popp dirk.popp@markt-lichtenau.de 09827 / 92 11 18 Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Kasse Eva Hertlein eva.hertlein@markt-lichtenau.de 09827 / 92 11 19 Müllabfuhr: Restmüll: Biotonne: Grund-/Hundesteuer, Pacht, Feldgeschworene Donnerstag, 11.11.2021 Samstag, 06.11.2021 Eva Hofmann eva.hofmann@markt-lichtenau.de Donnerstag, 25.11.2021 Freitag, 19.11.2021 Mo, Di, Do, Fr 09827 / 92 11 21 Freitag, 03.12.2021 08:00 - 12:00 Uhr Gewerbesteuer Gelber Sack: Papiertonne: Christa Haupt christa.haupt@markt-lichtenau.de Montag, 08.11.2021 Freitag, 05.11.2021 09827 / 92 11 21 Freitag, 03.12.2021 Gemeindewerke Ihr persönlicher Abfallkalender im Internet: www.landkreis-ansbach. Stefan Fischer stefan.fischer@markt-lichtenau.de de/buergerservice/abfall. 09827 / 92 11 20 Daniela Schmidt daniela.schmidt@markt-lichtenau.de Di–Fr 09827 / 92 11 17 08:00 - 12:00 Uhr Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren Sarah Heusel sarah.heusel@markt-lichtenau.de (Probealarm der Sirenen mit Funksteuerung): Mo 08:00 - 12:00 Uhr 09827 / 92 11 17 Samstag, 06. November 2021, in der Zeit von 11.05 bis 11.20 Uhr Bauverwaltung Der Alarm wird in folgenden Ortsteilen ausgelöst: Lichtenau, Schlau- Günther Simon guenther.simon@markt-lichtenau.de ersbach, Immeldorf, Fischbach, Gotzendorf, Malmersdorf, Oberram- 09827 / 92 11 23 mersdorf, Unterrottmannsdorf, Wattenbach, Zandt und Herpersdorf. Birgit Moezer birgit.moezer@markt-lichtenau.de 09827 / 92 11 24 Personalverwaltung Außensprechtage Tanja Schmidt tanja.schmidt@markt-lichtenau.de des Zentrum Bayern Familie und Soziales 09827 / 92 11 26 Aufgrund der aktuellen Lage ist der Publikumsverkehr in unseren Projektmanagement Servicezentren bis auf Weiteres ausgesetzt. Der persönliche Kontakt Claudia Blank claudia.blank@markt-lichtenau.de ist auf dringende Einzelfälle beschränkt; in diesen Fällen ist das Tragen 09827 / 92 11 0 einer FFP2-Maske Pflicht. Ehrenamtlicher Archiv-/Kulturbeauftragter Gerne stehen wir Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Gerhard Obenauf gerhard.obenauf@gmx.de Sie können sich einen Termin für eine telefonische Beratung in den 09827 / 6083 Bereichen Familienleistungen (Elterngeld, Familiengeld, Krippengeld) und Schwerbehinderung (Feststellungsverfahren, Ausweise) bequem Bauhof online reservieren. Nutzen Sie hierzu bitte die Online-Terminvergabe 09827 / 69 74 unter www.zbfs.bayern.de/behoerde/regionalstellen/mittelfranken. Kläranlage Für die Familienleistungen hat das ZBFS darüber hinaus ein eigenes Erwin Leuchs 09827 / 92 71 44 Servicetelefon eingerichtet, das Sie auch ohne Termin nutzen können. Dieter Meier 09827 / 92 71 44 Hier werden Sie zum Elterngeld, zum Bayerischen Familiengeld und zum Bayerischen Krippengeld beraten. Das Servicetelefon-Familien- Jugendzentrum leistungen steht Ihnen von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und Heike Rosenkranz juz-lichtenau@t-online.de 16 Uhr sowie freitags zwischen 8 Uhr und 12 Uhr zur Verfügung. Sie 09827 / 24 07 40 erreichen es unter der Nummer 0931-32090929. Grundschule Martin Schuster schulleitung@volksschule-lichtenau.de ZBFS – Beratungshotline für Menschen mit Behinderung 09827 / 17 93 Tel.: 0911 928 20 80 Fax 09827 / 69 76 Fundgegenstände: Div. Autoschlüssel und Brillen, Softshelljacke für Kinder Die Fundgegenstände können in der Gemeindeverwaltung, Zi. E.02 www.markt-lichtenau.de besichtigt und abgeholt werden.
4 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau (Ausgabe 10-2021) Beratung und Beschlussfassung über ein generelles Verbot des Abbrennens von Feuerwerken der Klasse F 2 innerhalb des Mark- tes Lichtenau Mehrheitlich abgelehnt hat der Marktgemeinderat einen Vorschlag der Verwaltung Feuerwerke der Klasse F 2 außerhalb der Silvester- zeit zu verbieten. Die Verwaltung schlug ein generelles Verbot vor, Gemeinderatssitzung vom 21.10.2021 da durch das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe befindliche Pferde- oder andere Tierhaltungen beeinträchtigt werden. So wurde Festlegung von Erschließungsgebieten zum weiteren Breit- z.B. berichtet, dass durch ein genehmigtes privates Feuerwerk Pferde bandausbau in Lichtenau so erschreckt wurden, dass sie nur mit Mühe in ihren Boxen gehalten Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 2. Bürgermeister Bauer werden konnten. Aufgrund des Berichtes über diesen Einzelfall sah Herrn Langer von der Breitbandberatung Bayern. Er informierte den die Mehrheit des Gremiums keine ausreichende Begründung für ein Marktgemeinderat darüber, dass in noch 14 Erschließungsgebieten generelles Verbot. den Anwohnern eine Bandbreite von bis zu 30 Mbit/s bzw. zwischen 30 und 100 Mbit/s zur Verfügung steht. Betroffen sind hiervon 392 Den Antragstellern wurde nun aufgetragen, immer eine in der Nähe Anschlüsse. Von der geringen Bandbreite sind sowohl Teile des Kern- befindliche Tier- bzw. Pferdehaltung vor dem Abbrennen des Feuer- ortes als auch Ortsteile betroffen. Entwarnung gab Herr Langer für die werkes rechtzeitig zu verständigen. Nur wenn beabsichtigt ist, dass ein Ortsteile Immeldorf und Unterrottmannsdorf und im Neubaugebiet in Feuerwerk zu nah an einer Tierhaltung stattfindet, könnte es ganz un- Oberrammersdorf. Hier plant die Dt. Telekom in den nächsten 3 Jahren tersagt werden, so die Meinung der Mehrheit des Marktgemeinderates. einen eigenwirtschaftlichen Netzausbau. Bei einem vollständigen Ausbau dieser Erschließungsgebiete geht Erneuerung von Leuchtmittel die Breitbandberatung Bayern von einer Deckungslücke in Höhe an bestehenden Straßenbeleuchtungen in den Ortsteilen von 3.538.067 € aus. Der Eigenanteil des Marktes Lichtenau würde Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Austausch von Leucht- 353.807 € betragen. mitteln an den Straßenbeleuchtungen in den Ortsteilen. Durch diese Umstellung auf moderne LED-Technik kann der Markt insgesamt ca. Besonders hob er hervor, dass durch die Zusammenarbeit mit der 35.000 kWh einsparen. Dies entspricht ca. 18.000 kg CO2 Reduzierung Gemeinde Neuendettelsau im Rahmen einer kommunalen Allianz die jährlich. Außerdem ist das abgestrahlte Licht deutlich insektenfreund- Förderhöhe nochmals deutlich gesteigert werden konnte. licher. Obwohl der Markt Lichtenau hierfür ca. 31.000 € aufwenden muss, hat sich die Maßnahme nach ca. 3 Jahren amortisiert. Um die endgültigen Kosten eines Netzausbaues zu bestimmen be- schloss der Marktgemeinderat einstimmig den Beginn eines Verhand- lungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für die 14 festgelegten Abschluss einer Vereinbarung zum Aufbau einer Ampelanlage an Erschließungsgebiete. der Herpersdorfer Kreuzung Mit 2 Gegenstimmen stimmte der Marktgemeinderat einer Vereinba- rung zur Beteiligung des Marktes Lichtenau an dem Bau einer Am- Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer Glasfaser- pelanlage an der Herpersdorfer Kreuzung zu. Das Staatliche Bauamt anbindung für die Grundschule Lichtenau rechnet mit Kosten von insgesamt ca. 190.000 €. Davon muss der Der Marktgemeinderat vertagte diesen Tagesordnungspunkt. Grund Markt Lichtenau einen Anteil in Höhe von 22,68% oder 43.092 € über- hierfür war die Klärung der Frage, ob bei einer Teilsanierung des nehmen. Wie die Verwaltung hierzu ausführte ergibt sich dieser Betrag Gehweges in der Ortsstraße „Von Redwitz-Weg“ Leerrohre für das aus dem Verhältnis des Verkehrsanteiles der Ortsstraße „Herperdorfer Glasfaser verlegt werden könnten. Dies könnte die Ausbaukosten für Straße“ am Gesamtverkehrsaufkommen an dieser Kreuzung. die Glasfaseranbindung insgesamt reduzieren. Bis zur Beantwortung dieser Frage bat die gemeindliche Bauverwaltung um die Zurückstel- Wichtig ist dem Marktgemeinderat, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass lung dieses Tagesordnungspunktes. Diesem Wunsch kam der Markt- ihre Zustimmung „schweren Herzens“ erfolgt, da mit der Ampelanlage gemeinderat einstimmig nach. nach ihrer Ansicht nur die zweitbeste Lösung realisiert wird, nachdem der zuständige Ausschuss des Bayer. Landtags die vom Markt Lichte- nau initiierte Petition abgelehnt hat. Vorstellung der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsma- nagements für die Beschäftigten des Marktes Lichtenau Die Verwaltung teilte mit, dass im nächsten Jahr die Einführung eines Bekanntgabe betrieblichen Gesundheitsmanagements für die Beschäftigten des Zum Abschluss der Beratungen gab 2. Bürgermeister Bauer bekannt, Marktes Lichtenau beabsichtigt ist. Zusammen mit der BARMER EK dass in diesem Jahr wieder ein Lichtenauer Weihnachtsmarkt stattfin- will man den Mitarbeitern*innen Angebote unterbreiten, die der Erhal- den soll. Außerdem berichtete er von einer gemeinsamen Sitzung aller tung der Gesundheit dienen. Gemeinderäte der acht Kernfrankengemeinden in Heilsbronn. Die bei dieser Veranstaltung anwesenden Gemeinderatsmitglieder sprachen sich mehrheitlich dafür aus, die Zusammenarbeit dieser Kommunen Anschaffung von Raumluftfiltern für die Grundschule und die Kin- zu intensivieren. Die Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden wurden dertagesstätten in Lichtenau beauftragt, hierzu eine Satzung zur Gründung eines Zweckverbandes Zur Verbesserung der Raumluftsituation in den Schulen und Kindergär- vorzubereiten. ten hat der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Förderprogramme aufgelegt, die sowohl die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsge- räten als auch der Einbau von frischluftzuführenden Systemen bezu- schussen. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat einige Geräte mit Bericht über die Sitzung verschieden Leistungsstärken und Inspektionsintervallen zusammen- gestellt. Übereinstimmend war der Marktgemeinderat der Auffassung, des Bauausschusses dass fest installierte frischluftzuführende Systeme mit gleichzeitigem Wärmetauscher die überzeugendste Variante zur Verbesserung der Raumluft darstellen. Bauausschusssitzung vom 11.10.2021 Die Verwaltung wurde deshalb einstimmig beauftragt, verschiedene Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung von Raumluft- Varianten für den Einbau solcher frischluftzuführenden Systeme für filtern für Grundschule und Kindergarten die Grundschule und die Kindertagesstätten in der Finkenstraße (Alt- Durch die Bauverwaltung wurden Preise für mobile Luftreinigungsgerä- bau) und Bergstraße auszuarbeiten und dem Marktgemeinderat zur te angefragt. Bauamtsleiter Günther Simon stellt dem Gremium einen Entscheidung vorzulegen. Variantenvergleich mit Kostenübersicht vor.
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau (Ausgabe 10-2021) 5 Nach ausgiebiger Diskussion beauftragt das Gremium die Verwaltung Behandlung von Bauanträgen vor einer Entscheidung noch einige relevante Punkte abzuklären. Eine Das Einvernehmen wurde zu folgenden Anträgen auf Baugenehmi- Entscheidung über den Kauf der Geräte soll in der Sitzung des Markt- gung jeweils einstimmig erteilt: gemeinderates getroffen werden (Bericht aus der Gemeinderatssit- zung vom 21.10.2021). Austausch und Erneuerung vorhandener Werbeanlagen, Ansba- cher Straße Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Beratung und Beschlussfassung Garage und Carport in Unterrottmannsdorf über mögliche Straßensanierungen im Jahr 2022 Neubau eines Kompakthauses in Holzbauweise in Wattenbach Bauamtsleiter Günther Simon stellt dem Gremium mögliche Stra- ßensanierungen vor. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren 1. Altortbereich Errichtung einer Dachgaube in der Gartenstraße Die Zufahrt und Parkplätze an der Festung sollen saniert werden. Die Kosten hierfür trägt der Freistaat Bayern. Bekanntgaben Im Zuge der Sanierungsmaßnahme müsste durch die Marktgemeinde Friedhof Lichtenau; ein Teilstück der derzeit wassergebundenen Zufahrt befestigt werden. Anstehende Sanierungen im Bereich im Bereich der Leichenhalle Eine Erneuerung der Wasserleitung (derzeit Gussleitung) und die Ver- einschließlich Pflanzungen legung eines Leerrohres für Glasfaser ist noch zu prüfen. Für die Marktgemeinde könnte eine förderfähige Maßnahme (Städ- Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 – Die Grünen hat mit Schrei- tebauförderung) in Aussicht gestellt werden, wenn ein gesamtheit- ben vom 24.09.2021 beantragt, dass der abgestorbene Baum vor der liches Projekt ausgearbeitet wird. Der bestehende Gehweg entlang Aussegnungshalle am Friedhof, welcher entfernt wurde, durch eine der Parkanlage am Jugendzentrum könnte mit einer altortgerechten entsprechende Neupflanzung ersetzt wird. Der Baum war ein beliebter Pflasterung versehen werden. Ein erster Planungsentwurf wird dem Schattenspender für die Trauergäste und sollte durch einen größeren Bauausschuss zur Beratung vorgelegt. Baum, gerne wieder eine Eberesche ersetzt werden. Weiterhin wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob auf dem Friedhofsgelände weite- Im Zufahrtsbereich von der Kreisstraße in die Holzschuherstraße soll- re Pflanzungen sinnvoll sind, um die Attraktivität und den ökologischen ten im Bereich der geschlossenen Bebauung Verbesserungen für den Wert zu steigern. Hochwasserschutz erwirkt werden. Das bestehende Straßenniveau müsste leicht angehoben, Hochbordsteine neu gesetzt und in einer Dem Markt Lichtenau sind noch weitere Mängel bzw. Wünsche be- Gesamtmaßnahme (Kanalbau und Hochwasserschutz) die Asphalt- kannt. fläche geschlossen hergestellt werden. Folgende Maßnahmen wären denkbar bzw. sind erforderlich: 2. Birkenallee • Bodenbelag Eingangsbereich (Salzschäden Juraplatten) Derzeit findet im Bereich der Birkenallee die Kanal-Fördermaßnahme • Beschattung und Wetterschutz über Eingangsbereich RZWas 2018 mit der Erneuerung der Abwasserleitung statt. Im Zuge • Schaukasten dieser Maßnahme sollte aus wirtschaftlicher und nachhaltiger Sicht die • Anstricharbeiten Asphaltdecke geschlossen hergestellt werden. Vorab ist eine Erneue- • Heizung WC-Anlage rung der bestehenden Wasserleitung bzw. eine Leerrohrvorverlegung • Funkfernbedienung zur mobilen Glockensteuerung (Grundstücksanschlüsse) für eine spätere Glasfasererschließung zu • Bestuhlung (Stapelstühle) prüfen. • Baumpflanzungen 3. Steinbruchweg Es wäre denkbar eine Förderung über das Regionalbudget (Klein- projektförderung) zu erhalten. Förderhöhe ca. 50%. Die Verwaltung Im Steinbruchweg möchten zwei Grundstückseigentümer die Ober- möchte die Gesamtmaßnahme dafür anmelden. Eine Entscheidung flächenbefestigungen in den Privatgrundstücken erneuern. Der zur Projektförderung wird im Februar getroffen. angrenzende öffentliche Straßenbelag weist im Bereich der Grund- stücksgrenzen starke Setzungen auf und sollte im Zuge der Grund- Bekanntgabe stücksangleichungen mit erneuert werden. Kosten der Angleichungen an Privatflächen würden bei dieser Maßnahme bei den Angrenzern über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die verbleiben. Straßenlänge ca. 100m Grünen; Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 – Aufbringung von Symbolen auf der Straße 4. Von-Redwitz-Weg Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben Durch die Telekom wurde ein Kostenangebot für die Breitbanderschlie- vom 26.09.2021 einen Antrag auf Aufbringung von Tempo-30-Sym- ßung der Grundschule vorgelegt. Bei einer Auftragserteilung könnten bolen auf betroffenen Straßen gestellt. Eine Nachbargemeinde nutzt die Gehwegoberflächen entlang Von-Redwitz-Weg durch die Telekom seit Jahren eine Schablone und bringt die Symbole mittels Sprühfarbe erneuert werden. Im genannten Baubereich sollte eine nachhaltige durch den Bauhof auf. Die Erfahrungen dort sind nach Rückfrage gut Rinnenerneuerung eingeplant und im Nachgang eine geschlossene und die Haltbarkeit beträgt ca. 2 Jahre. Beantragt wird deshalb einen Asphaltdecke aufgebracht werden. Die Erneuerung der bestehenden Test dieses Verfahrens an geeigneten Stellen im Ortsgebiet. Wasserleitung bzw. Leerrohrverlegung ist zu prüfen und sollte einge- plant werden. Bauamtsleiter Günther Simon hat bereits mit der Gemeinde Petersau- rach abgesprochen, dass die Schablone ausgeliehen werden kann. Das Gremium ist der Ansicht, dass die Auswechslung der gusseiser- Vom Gremium wurden einige Straßen benannt, bei denen eine Mar- nen Wasserleitungen bei den Straßenbaumaßnahmen geprüft und aus kierung aufgebracht werden soll wirtschaftlicher Sicht erneuert werden sollte. Die Verwaltung wurde beauftragt, die vorgetragenen Maßnahmen im Ortskern Lichtenau mit den Projektbeteiligten abzustimmen und mögliche Förderhöhen abzufragen. Für die anstehenden Straßenunterhaltsmaßnahmen ist eine Kos- www.markt-lichtenau.de tenkalkulation auszuarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Ent- scheidung vorzulegen.
6 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau (Ausgabe 10-2021) Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Bekanntmachung über die Absicht westlich des Gemeindeteils über die Absicht westlich des Gemeindeteils Oberrammersdorf in der Gemarkung Oberrammersdorf den Bebauungsplan Nr. 31A Ratzenwinden den Flächennutzungsplan “Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ändern Oberrammersdorf West” aufzustellen Der Markt Lichtenau beabsichtigt westlich des Gemeindeteils Durch die entsprechenden Grundstückseigentümer wurde in Ver- Oberrammersdorf, südlich der bestehenden Freiflächen-Photovol- bindung mit dem Büro Ermisch & Partner ein Antrag auf die Erwei- taikanlage und südlich der Autobahn A6, die baurechtlichen Vorauss- terung eines bestehenden Sondergebietes für die Errichtung einer etzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu Freiflächen-Photovoltaikanlage gestellt. Mit dieser soll die Erzeugung schaffen. Hierzu wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Erneuerbarer Energien ausgebaut und ein Beitrag zum Klimaschutz Bebauungsplanes Nr. 31A “Erweiterung Freiflächen- Photovol- geleistet werden. taikanlage Oberrammersdorf West” beschlossen. Die entsprechenden Flächen, die einschließlich möglicher Ausgleichs- flächen und Eingrünungsmaßnahmen einen Bruttoumgriff von 9,7 ha Bebauungspläne sind gem. § 8 Abs.2 BauGB aus dem Flächen- umfassen, sind im Rahmen der Standortuntersuchung des Markt Lich- nutzungsplan zu entwickeln. Der Marktgemeinderat Lichtenau hat tenau als grundsätzlich geeignete Flächen beurteilt worden. deshalb am 16.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Gemeinderat hat am 16.09.2021 beschlossen, für das oben be- mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Die Änderung des zeichnete Gebiet einen Bebauungsplan i.S.d. § 8 BauGB i.V.m. einem Flächennutzungsplanes umfasst den Bereich des Vorhabenbezo- Städtebaulichen Vertrag i.S.d. § 11 BauGB aufzustellen. Als Nutzung genen Bebauungsplanes Nr. 31A “Erweiterung Freiflächen-Pho- des Bebauungsplans Nr. 31A “Erweiterung Freiflächen-Photovoltaik- tovoltaikanlage Oberrammersdorf West”, der im Parallelverfahren anlage Oberrammersdorf West” - soll ein Sondergebiet für eine Frei- aufgestellt werden soll (§ 8 Abs. 3 BauGB). flächen-Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke mit den Flur- Nummern 1918 und 1919, Gemarkung Ratzenwinden. Umgriff Geltungsbereich, Kartengrundlage BVV Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt: Im Norden: Bestehende PV Freiflächenanlagen auf den Flurstücks-Nrn. 1918 und 1919 Im Osten: Flurweg, Flurstücks-Nr. 1920, Vorgesehen ist mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Ratzenwinden das oben bezeichnete Gebiet im Flächennutzungsplan gemäß § 11 Im Süden: Geh- und Radweg, Flurstücks Nr. 1915/1 BauNVO als Sondergebiet Photovoltaik darzustellen. Im Westen: Flurstücks-Nr. 1917, Gemarkung Ratzenwinden (Acker) Lichtenau, 16.09.2021 Markus Nehmer Markt Lichtenau, 16.09.2021 1. Bürgermeister Markus Nehmer 1. Bürgermeister
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau (Ausgabe 10-2021) 7 0 20 40 60 80m Maßstab 1:2.500 Gedruckt am 19.10.2021 10:20 https://v.bayern.de/s2gND Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herausgebers © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021, geoportal.bayern.de, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, EuroGeographics Bekanntmachung kanntmachung wird die 14. Änderung des Flächennutzungs-/ Land- der Genehmigung der 14. Änderung schaftsplans wirksam. des Flächennutzungs-/ Landschaftsplanes Jedermann kann den Flächennutzungs-/Landschaftsplan und die Be- für die Sondergebiete Nr. 40 “Solarpark Box- gründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und brunn Nord” und Nr. 41 “Solarpark Boxbrunn Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungs-/Landschaftsplan Süd” des Markt Lichtenau berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Ab- Der Gemeinderat des Markt Lichtenau hat in der Sitzung am wägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Pla- 16.09.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem nungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Marktgemeinde Lichtenau Landschaftsplan im Bereich der Vorhaben “Solarpark Boxbrunn Nord” (Rathaus des Markt Lichtenau, Ansbacher Str. 11, 91586 Lichtenau, und “Solarpark Boxbrunn Süd” in der Fassung vom 16.09.2021 fest- Raum E.01), während der allgemeinen Dienststunden sowie mit Ter- gestellt. minvereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Mit Bescheid vom 13.Oktober 2021 Az. Nr. 610-20 SG 41 hat das Weiterhin kann die 14. Änderung des Flächennutzungs-/Landschafts- Landratsamt Ansbach die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes planes im Internet auf der Homepage des Markt Lichtenau des Markt Lichtenau (Bereich „Solarpark Boxbrunn Nord und “Solar- eingesehen werden (https://www.markt-lichtenau.de/wirtschaft-bauen/ park Boxbrunn Süd“) genehmigt. bebauungsplaene). Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauung- splans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber dem Markt Lichtenau geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Markt Lichtenau, den 17.09.2021 Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des gez. Nehmer (Siegel) Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Be- Erster Bürgermeister
8 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau (Ausgabe 10-2021) Bekanntmachung Marktgemeinde Lichtenau (Rathaus des Markt Lichtenau, Ansbacher Str. 11, 91586 Lichtenau, Raum E.01), während der allgemeinen des Satzungsbeschlusses für den Dienststunden sowie mit Terminvereinbarung einsehen und über de- vorhabenbezogenen ren Inhalt Auskunft verlangen. Bebauungsplan Nr. 40 “Solarpark Boxbrunn Nord” des Markt Lichtenau Weiterhin kann der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage des Die Marktgemeinde Lichtenau hat mit Beschluss vom 16.09.2021 Markt Lichtenau eingesehen werden (https://www.markt-lichtenau.de/ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 “Solarpark Boxbrunn wirtschaft-bauen/bebauungsplaene). Nord” mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. der Bebauungsplan in Kraft. Unbeachtlich werden demnach Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umwelt- 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche belange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif- gung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen ten, Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kom- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche menden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- Marktgemeinde Lichtenau (Rathaus des Markt Lichtenau, Ansbacher plans und des Flächennutzungsplans, Str. 11, 91586 Lichtenau, Raum E.01), während der allgemeinen 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- Dienststunden sowie mit Terminvereinbarung einsehen und über de- gungsvorgangs und wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit ren Inhalt Auskunft verlangen. Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Lichtenau geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, Weiterhin kann der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. des Markt Lichtenau eingesehen werden (https://www.markt-lichtenau. de/wirtschaft-bauen/bebauungsplaene). Auf die Voraussetzungen für Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor- sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungs- schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des ansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermö- § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. gensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Unbeachtlich werden demnach Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Markt Lichtenau, den 17.09.2021 Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschri- gez. Nehmer (Siegel) ften, Erster Bürgermeister 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- plans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs und wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Lichtenau geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, Der Markt Lichtenau der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. sucht zum 01.01.2022 Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädi- 1 Amtsboten / 1 Amtsbotin (m/w/d) gungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene für den Ortsteil Rückersdorf/Fischbach Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein- zur Verteilung der Amtspost (1 mal pro Woche) und des Amtsblatts getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. (1 mal pro Monat). Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis Markt Lichtenau, den 17.09.2021 spätestens 30.11.2021 an den Markt Lichtenau, Personalverwal- gez. Nehmer (Siegel) tung, Ansbacher Straße 11, 91586 Lichtenau. Erster Bürgermeister Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückge- sandt werden – senden Sie uns daher bitte keine Originale. Gerne Bekanntmachung akzeptieren wir Ihre Bewerbung auch per E-Mail (tanja.schmidt@ des Satzungsbeschlusses für den markt-lichtenau.de). Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 telefonisch (09827/9211-26) zur Verfügung. “Solarpark Boxbrunn Süd” des Markt Lichtenau Die Marktgemeinde Lichtenau hat mit Beschluss vom 16.09.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 “Solarpark Boxbrunn Süd” Bürgersprechstunde im Rathaus Die nächsten Bürgersprechstunden bei 1. Bürgermeister Markus Neh- mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung beschlossen. mer finden vorbehaltlich ab November, jeweils am 1. Montag im Monat Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr wieder persönlich im Rathaus statt. (Sollte (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der 1. Montag auf einen Feiertag fallen, wird die Bürgersprechstunde der Bebauungsplan in Kraft. auf den 2. Montag im Monat verschoben.) Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die Nächste geplante Bürgersprechstunde: 08.11.2021, 16.00 Uhr bis zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umwelt- 18.00 Uhr. belange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- gung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Damit sich aufgrund der Pandemie nicht zu viele Besucher gleichzei- Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kom- tig im Rathaus aufhalten, bitten wir um telefonische Voranmeldung menden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der unter 09827 / 92 11 15.
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau (Ausgabe 10-2021) 9 Die Bürger- und Ortsteilversammlungen finden vorbehaltlich ab Janu- sich am Telefon nicht überrumpeln oder in die Irre führen. ar / Februar 2022 statt. Näheres zu den Örtlichkeiten und Terminen Gewähren Sie keinen Zutritt! erhalten Sie in einer der nächsten Amtsblattausgaben. Für den Zugang zu technischen Anlagen und Zähleinrichtungen der Gemeindewerke Lichtenau in privaten und gewerblichen Gebäuden sowie Wohnungen sind ausschließlich folgende von uns beauftragte Volkstrauertag und ortsansässige Unternehmen befugt: Seit der Einführung als formeller Gedenktag für die Opfer des Ersten Weltkrieges erinnern wir uns an diesem Tag an die Opfer von Kriegen Stromversorgung: Firma Elektro-Peter aus Lichtenau und Gewalt. Die Zeremonien an den Ehrenmalen sollen helfen, das Wasserversorgung: Gemeindewerke Markt Lichtenau Gedenken zu wahren. Unbekannten oder Personen die sich nicht als Angehörige der ge- Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger aus Lichtenau und den Ortsteilen nannten Unternehmen ausweisen können lassen Sie bitte auf keinen sehr herzlich, sich an diesem Tag an den Gottesdiensten und den Fall in Ihre Wohnung. In diesem Fall bitten wir Sie uns umgehend anschließenden Gedenkfeiern zu beteiligen. unter 09827/921120 zu kontaktieren. Für die Bereiche außerhalb der Netzgebiete der Gemeindewerke Lichtenau beachten Sie bitte die Die Termine für die Gedenkfeiern sind: Bestimmungen der N-ERGIE Netzgesellschaft mbH für die Strom- versorgung und dem Zweckverband der Reckenberg-Gruppe für die Sonntag, 14. November 2021 (Volkstrauertag), 10.00 Uhr Wasserversorgung. Gottesdienst in der Dreieinigkeitskirche Lichtenau Ihre Gemeindewerke Markt Lichtenau Anschließend gemeinsamer Gang zum Kriegerdenkmal mit Totenge- denken. Sonntag, 14. November 2021 (Volkstrauertag), 09:00 Uhr Sicherung des Verkehrs zur Winterzeit Gottesdienst in der St. Georgskirche Immeldorf Wir weisen auf die Gemeindeverordnung über die Reinhaltung und Anschließend Totengedenken am Ehrenmal Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 26.03.2018, gültig ab 01. Mai 2018 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3/2018 vom 05. Sonntag, 24. November 2021 (Ewigkeitssonntag), 09:00 Uhr April 2018), hin. In den §§ 9 – 13 sind die Sicherungspflicht, die Siche- Gottesdienst in der Christuskirche Unterrottmannsdorf rungsarbeiten, Sicherungsfläche und die Befreiung und abweichende Anschließend Totengedenken am Ehrenmal am Friedhof Regelungen, sowie die Ordnungswidrigkeiten geregelt. Es besteht die Verpflichtung, sofort nach dem Eintreten der Winterglät- Die örtlichen Vereine mit ihren Fahnenabordnungen werden gebeten, te diese Gehbahnen mit Sand oder sonstigen abstumpfenden Stoffen bereits eine Viertelstunde vor dem Gottesdienst zum gemeinsamen zu bestreuen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder star- Einzug in die Kirche zu kommen und zur Gedenkfeier am Ehrenmal ken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Aufstellung zu nehmen. Diese Maßnahmen sind im erforderlichen Umfang vor dem Beginn des Markus Nehmer Tagesverkehrs (07.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 1. Bürgermeister 08.00 Uhr) durchzuführen und bis zum Ende des Tagesverkehrs (20.00 Uhr) im notwendigen Umfang zu wiederholen. Der Schnee ist am Rande der Gehbahnen oder Wege so zu lagern, Die Gemeindekasse informiert: dass der Verkehr nicht behindert wird. Der Fußgängerüberweg, sowie Am 15.11.2021 sind die Grund- und Gewerbesteuerbeträge für das die Abflussrinnen, Hydranten und Straßeneinläufe sind frei zu halten. 4. Quartal zur Zahlung fällig. Soweit Abbuchungsaufträge vorliegen, werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Bankkonto abgebucht. Bei Straßen für den Räumdienst freihalten einer Kontoänderung bitten wir um Prüfung des noch bestehenden Um einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten und die Zufahrt Kontos auf Lastschrifteinzüge hin. Um unnötige Bankrückbuchungen für Notarztfahrzeuge und Müllfahrzeuge nicht zu blockieren, ist es not- zu vermeiden, bitten wir Sie, uns die neue Bankverbindung mindestens wendig, dass die Straßen von parkenden Fahrzeugen möglichst freige- 5 Tage vor Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuerbeträge schriftlich halten werden. Benötigt wird für den Zufahrtsweg eine Breite von 3 m. mitzuteilen. Die Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Bitte haben Sie Verständnis, dass Straßenteile nicht geräumt werden Konten der Gemeinde Lichtenau zu überweisen: Bitte geben Sie hierzu können, wenn die Zufahrt nicht möglich ist. die rechts oben genannte FAD-Nummer (= persönliche Adressnum- mer) und den Verwendungszweck (z.B. Grundsteuer) an. Möchten Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen, liegen Vor- drucke für SEPA-Lastschriftmandate in der Gemeindekasse bereit, bzw. sind auf der Homepage des Marktes Lichtenau unter „Downloads u. Formulare“ (Finanzverwaltung) zu finden. Bitte beachten Sie, dass jede Neuveranlagung einer neuen Abbu- chungserlaubnis bedarf und nicht automatisch von dem bereits beste- ALTHOLZ – Effizient und nachhaltig henden Mandat eines anderen Grundstückes mit abgebucht werden sammeln und verwerten kann. Welches Holz kann ich am Wertstoffhof abgeben? • Altholz aus privaten Haushaltungen Warnung vor Stromwerbern • Altholz in haushaltsüblichen Mengen In letzter Zeit erhalten die Gemeindewerke Lichtenau wieder Beschwerden und Mittei- Altholzkategorien: lungen Ihrer Kunden über bedrängende und • Altholzkategorie A I: unzulässige Telefonanrufe vermeintlicher Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, Stromanbieter oder Vermittlungsagenturen. das bei seiner Verwendung nicht mit holzfremden Stoffen verun- Oftmals teilen die Anrufer mit, im Auftrag des reinigt wurde. örtlichen Versorgungsunternehmens oder mit dessen Vollmacht zu Zum Beispiel: handeln und werben mit günstigeren Stromanbietern. Die Gemeinde- Unbehandeltes Holz wie Regale, Stühle, werke Lichtenau handeln eigenständig und beauftragen KEINE Dritten Bettgestelle, Schränke, Fußboden, Kisten, etc. ... mit der Durchführung von Werbung oder Telefonanrufen. Lassen Sie
10 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau (Ausgabe 10-2021) • Altholzkategorie A II: Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder ander weitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbinungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. Zum Beispiel: Sperrholz, Faserplatten, lackierte Holzdecken, beschichtete Arbeitsplatten aus Holz. • Altholzkategorie A III : Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel. Zum Beispiel: Holz mit PVC oder Schwermetalle in der Beschichtung. • Altholzkategorie A IV: Diese Hölzer zählen aufgrund der speziellen Behandlung mit Holzschutzmittel zu den gefährlichen Abfällen. Das betrifft aus privaten Haushalten nur möbelähnliche Gegenstände aus dem Außenbereich wie: Kinderschaukel, Sandkasten, Gartenmöbel, Gartenbank Veranstaltungsreihe „Die Corona Pandemie im Bildungsalltag“ Das Dialogforum des Landkreises Ansbach findet in diesem Jahr be- reits zum neunten Mal statt. Es bietet Eltern, Erziehenden, Lehrkräften, Jugendwarten, Vereins- und Verbandsvorsitzenden sowie weiteren in- teressierten Personen eine Austausch- und Informationsplattform zu bildungsrelevanten Themen. Corona-bedingt findet das diesjährige Dialogforum als webbasierte Veranstaltungsreihe statt und wird sich aus aktuellem Anlass dem The- ma „Die Corona Pandemie im Bildungsalltag“ widmen. In sieben Web-Seminaren behandeln erfahrene Referenten folgende Themen: WICHTIGES zum Thema Altholz: Intrinsische Motivation bei Kindern und Jugendlichen fördern (Di, Altholz ist der Oberbegriff für behandeltes wie unbehandeltes Holz, 9.11.2021, 19.00 – 20.30 Uhr) dessen ursprüngliche Zweckbestimmung aufgegeben wird, ohne Aktive Medienarbeit in der Kita (Mi, 10.11.2020, 19.00 – 20.30 Uhr) dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an dessen Stelle MINT-Interesse durch Jugend forscht fördern (Do, 11.11.2020, 19.00 tritt (Holzabfall). Im landkreis Ansbach wird Altholz, das im Rahmen – 20.30 Uhr) der üblichen privaten Lebensführung anfällt, an den Wertstoffhöfen Binnendifferenzierung: Umgang mit unterschiedlichen Lernständen kostenlos angenommen. Beachten Sie bitte, dass an den Wertstoff- (Mo, 15.11.2020, 19.00 – 20.30 Uhr) höfen keine Bau- und Abbruchabfälle und keine gewerblichen Abfälle Einfache Werkzeuge für schwere Zeiten: Positive Psychologie im pä- angenommen werden. dagogischen Alltag (Mi, 17.11.2020, 19.00 – 20.30 Uhr) Das genaue Programm, sowie weitere Informationen, können Sie den Kontakt in Ihren Gemeinden ausliegenden Veranstaltungsflyern entnehmen. Die Abfallberatung des Landkreises Ansbach steht für Fragen gerne zur Verfügung: Zur Teilnahme an den Web-Seminaren benötigen Sie einen internetfä- higen Rechner oder Notebook sowie eine stabile Internetverbindung. Mo. - Do. 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Idealerweise haben Sie außerdem eine Webcam und Headset. Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Um Anmeldung bis 6. November 2021 unter www.vhs-lkr-ansbach. Landratsamt Ansbach - Dienstgebäude 3 de wird gebeten. Sachgebiet Abfallwirtschaft Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie Zugangsdaten oder Links wie Sie Mariusstraße 27, 91522 Ansbach, Telefon: 0981468 2301 teilnehmen können. Fax: 0981468 2319, abfaIIwirtschaft@landratsamt-ansbach.de www.landkreis-ansbach.de Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Bildungsregion Landkreis Ansbach Kennen Sie schon die Abfall-APP des Laura Salvatori Wächtler Landkreises Ansbach? Telefon: 0981/468-1030 Nie wieder den Leerungstag verpassen! Mail: wifoe@landratsamt-ansbach.de Immer über Änderungen rechtzeitig informiert sein! Wissen, wo ich etwas entsorgen kann ! Scannen Sie das nebenstehende Bild mit einer geeigneten QR-Sean-App auf Ihrem Smartphone und schon können Sie die App installieren und nutzen
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau (Ausgabe 10-2021) 11 Landrat übergibt Kommunale Verdienstmedaillen 20 aktiven Helfer. Seit 2015 zeichnet der Landkreis Ansbach beispiel- an Bürger des Landkreises Ansbach gebende Projekte in der Seniorenarbeit aus. „Die Wegwarte“ sei vor 25 Jahren als Projekt an den Start gegangen und halte das Engagement nach wie vor aufrecht, so das Lob des Landrates. Für Inge Genther, die im Landratsamt Ansbach unter an- derem für die Seniorenhilfeplanung zuständig ist, ist „Die Wegwarte“ ein sehr gutes Beispiel, wie älteren Mitbürgern möglichst lange ein Leben in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung ermöglicht werden kann – und zwar selbstständig und selbstbestimmt. „Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn es gelingt, möglichst viele Projekte in den Städten und Gemeinden anzustoßen, die den sozialen Nahraum für die älteren Menschen gestalten und damit ihre Lebensbedingungen in der jeweiligen Kommune verbessern“, sagt Inge Genthner. Genau aus diesem Grund hat der Landkreis Ansbach bereits im Jahr 2015 einen zweijährlich stattfindenden Wettbewerb ins Leben geru- fen. In dessen Rahmen werden besonders gut gelungene Projekte in der Seniorenarbeit gewürdigt und bekannt gemacht. Gleich im Jahr der Premiere landete „Die Wegwarte“ auf Platz 2. Die Entscheidung wird stets von einer Jury aus Vertretern des Begleitgremiums für das Foto: Landratsamt Ansbach / Josephine Georgi Seniorenpolitische Gesamtkonzept und des Landratsamtes Ansbach v.l.n.r.: Friedrich Walter (Unterschwaningen), Richard Stallmann (Lehr- getroffen. Aktuell läuft wieder die Bewerbungsphase. Für den Förder- berg), Wolfgang Hofmann (Schillingsfürst), Christina Fleischner (Mer- preis kommen alle in der Seniorenarbeit engagierte Organisationen, kendorf), Friedrich Moßmeyer (Oberdachstetten), Landrat Dr. Jürgen Vereine, Verbände, Kommunen und Privatpersonen im Landkreis Ans- Ludwig, Friedrich Herz (Feuchtwangen), Georg Hörner (Wörnitz), Dr. bach in Frage. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von Jürgen Pfeiffer (Heilsbronn) 3.000 Euro für den ersten, 2.000 Euro für den zweiten und 1.000 Euro Um die kommunale Selbstverwaltung besonders verdient gemacht für den dritten Platz verbunden. Die Bewerbungsfrist endet am 31. haben sich sieben Bürger des Landkreises Ansbach durch ihre lang- Dezember 2021. jährige Tätigkeit als kommunale Mandatsträger und in anderen kom- munalen Ehrenämtern. Hierfür wurden Sie nun mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze des Bayerischen Staatsministers des Innern, für Sport und Integration geehrt. Landrat Dr. Jürgen Ludwig überreichte diese an Friedrich Herz, lang- jähriges Mitglied des Stadtrates Feuchtwangen und des Kreistages, Georg Hörner als langjähriges Mitglied des Stadtrates Wörnitz sowie ehemaliger 2. Bürgermeister und an Wolfgang Hofmann aus Schil- lingsfürst. Er war Mitglied des Stadtrates und 2. Bürgermeister in Schil- lingsfürst und Mitglied des Kreistages Ansbach sowie des Bezirkstages Mittelfranken. Die Auszeichnung erhielten zudem Friedrich Moßmeyer, langjähriges Mitglied des Gemeinderates und ehemaliger 1. und 2. Bürgermeister in Oberdachstetten, Dr. Jürgen Pfeiffer, langjähriges Mitglied des Stadt- rates und seit dem Jahr 2008 1. Bürgermeister der Stadt Heilsbronn und Mitglied im Kreistag Ansbach. Richard Stallmann war jahrelanges Mitglied des Marktgemeinderates und 2. Bürgermeister in Lehrberg sowie Mitglied des Kreisrates und Friedrich Walter war langjähriger 1. Bürgermeister der Gemeinde Unterschwaningen, zudem Verbands- Bildunterschrift: Sichtlich Freude bereitet den Aktiven des Rothenbur- vorsitzender des Gewässerzwechverbandes und Gemeinschaftsvorsit- ger Vereins „Die Wegwarte“ ihre ehrenamtliche Arbeit. Über die Arbeit zender der Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg. Christina Fleischner des Vereins informierte sich Landrat Dr. Jürgen Ludwig bei (Zweiter nahm, in Vertretung für ihren verstorbenen Ehemann Hans Fleischner von rechts) und Inge Genthner vom Landratsamt (rechts) bei (von (Merkendorf), den Ehrenlöwen des Landkreises Ansbach entgegen. links): Hamid Soltani, Regina Flemming, Doris Meister, Vorsitzendem „Ihr großer Einsatz in der Kommunalpolitik für unsere Heimat wird Joachim Greis, Frieda Gerstner und Schriftführer Günter Körber. häufig im Ehrenamt und damit in der Freizeit ausgeführt. Dafür ge- bührt Ihnen der Dank und die Anerkennung des Freistaats Bayern“, Seit 2016 ist Joachim Greis Vorsitzender des Vereins „Die Wegwarte“. so Landrat Dr. Ludwig. Das bewährte Konzept wurde fortgesetzt. „Helfen macht ungemein Freude“, findet Greis. „Aber: Man muss sich einlassen.“ Das gelte für Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Per- den Helfer ebenso wie für den Hilfesuchenden. Eine feste Zuteilung sonen für eine solche Ehrung vorschlagen. Die Bürgerinnen und der Personen sorgt bei der „Wegwarte“ dafür, dass Vertrauensver- Bürger können Anregungen mit einer Darstellung der Verdienste und hältnisse, ja Freundschaften entstehen. Die heute 85-jährige Frieda der zurückgelegten Zeiten bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Gerstner beispielsweise besuchte regelmäßig eine Dame zum Spie- einreichen. Diese und eigene Vorschläge geben die Gemeinden und lenachmittag. „Das Spielen wurde ihr irgendwann zu viel – mir fehlt es Landratsämter über die Bezirksregierungen an das Staatsministerium jetzt“, sagt sie und lacht. Warum sie sich im Verein engagiert? Ganz des Innern, für Sport und Integration weiter. einfach: „Es kommt viel zu einem selbst zurück.“ Ihre Grenze ziehen die Ehrenamtlichen da, wo es professionelle Anbie- ter gibt. Man wolle keinem Pflegedienst, keinem Handwerker und auch Vorbildliche Nachbarschaftshilfe keinem Taxiunternehmen Konkurrenz machen, beteuern die Mitglieder, Der wöchentliche Einkauf, ein Spaziergang durch die Stadt, ein Sch- sondern schlicht Alltagshilfe leisten. Da werden Briefe geschrieben, reiben für die Behörde oder der Gang zum Arzt: Gerade für ältere wird der Müll entsorgt, der Einkauf die Treppe hochgetragen, unter- Menschen können alltägliche Verrichtungen zum Problem werden. nimmt man einen Ausflug, kommuniziert mit Angehörigen – oder ist In der Stadt Rothenburg und darüber hinaus leistet der Verein „Die einfach da und hört zu. Eine Erfahrung haben bereits viele Helfer ge- Wegwarte“ Nachbarschaftshilfe im besten Sinne – und sorgt so dafür, macht: Außenstehenden öffnen sich die Hilfesuchenden häufig mehr dass Senioren ebenso wie behinderte Menschen am öffentlichen Le- als Angehörigen. Da ist manchmal menschliches Fingerspitzengefühl ben teilhaben können. „Sie sind ein echtes Vorbild“, würdigte Landrat gefragt. Dr. Jürgen Ludwig bei einem Besuch das Engagement der aktuell über Aufgrund der treuen Ehrenamtlichen hat „Die Wegwarte“ die Be-
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