Blaatt - Gemeinde Schwendi

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Blaatt - Gemeinde Schwendi
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                          it Teilorten
                             Te i l o r t e n

64. Jahrgang                                   Freitag, den 13. November 2020	                         Nummer 46

                            Volkstrauertag
Die jungen toten Soldaten
Die jungen toten Soldaten sprechen nicht.
Aber man hört sie in stillen Häusern:
Wer hat sie nicht gehört?
Sie haben ein Schweigen, das spricht für sie,
nachts, wenn die Uhr schlägt.
Sie sagen: Wir waren jung.
Wir sind gestorben. Denkt an uns.
Sie sagen: Wir haben getan was wir konnten,
aber bevor es vorbei ist, ist es nicht getan.
Sie sagen: Wir haben unser Leben gegeben,
aber bevor es vorbei ist, kann keiner wissen,
was unsere Leben gaben.
Sie sagen: Unser Tod ist nicht unser.
Er ist euer; er wird bedeuten, was ihr daraus macht.
Sie sagen: Ob unser Leben und Tod für Frieden war,
und für neue Hoffnung, oder für nichts,
können wir nicht sagen, denn ihr müsst es sagen.
Sie sagen: Wir lassen Euch unsere Tode.
Gebt ihnen Sinn. Wir waren jung, sagen sie.
Wir sind gestorben.
Denkt an uns.
(Archibald MacLeish, 1892 – 1982, übersetzt von E. Fried)
                                                                                                       Foto: Pixabay
Einladung zur Gefallenenehrung am Kriegerdenkmal
Am Sonntag, 15. November 2020 ist Volkstrauertag.
An diesem Tag gedenken wir der Opfer von Kriegen und Gewalttaten in unseren Gemeinden.

Schwendi                                                      Sießen im Wald
09:00 Uhr	Eucharistiefeier, anschließend Gedenkfeier         18:30 Uhr	Eucharistiefeier, anschließend Gedenkfeier
           mit Kranzniederlegung                                         mit Kranzniederlegung

Orsenhausen                                                   Schönebürg
09:00 Uhr	Wort-Gottes-Feier, anschließend Gedenk-            09:00 Uhr	Wort-Gottes-Feier, anschließend Gedenk-
           feier mit Kranzniederlegung                                   feier mit Kranzniederlegung

Bußmannshausen
10:30 Uhr	Eucharistiefeier zum Kirchenpatrozinium,
           anschließend Gedenkfeier mit Kranznie-
           derlegung
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Seite 2 - 13. November 2020                                                                Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

„ Aktueller Hinweis zu den Abfallinformationen                   Altholz
                                                                 Angenommen werden:
Auf Grund der aktuellen Lage, im Zusammenhang mit dem            Möbel, Regale, Küchenarbeitsplatten, Zimmertüren und Türrah-
Corona-Virus, kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass          men (Innenbereich), Bretter (Innenbereich), Holzpaletten (nicht
die nachfolgend bekanntgemachten Öffnungszeiten einge-           verunreinigt oder angefault), Spanplatten, Kisten, MDF-Platten,
schränkt, ausgesetzt oder kurzfristig geändert werden müs-       Weidenkörbe, Holzwolle
sen. Wir bitten deshalb unsere Bürgerinnen und Bürger sich
                                                                 Nicht angenommen werden:
über die Medien über die aktuelle Situation zu informieren.      Fensterrahmen und Fensterläden, Haustüren, Jägerzäune, Sicht-
                                                                 schutzzäune, Telefonmasten und Eisenbahnschwellen, Schleif-
 Nächste Müllabfuhr                                              stäube und Sägemehl, verfaultes Holz, Parkettböden mit Kle-
 Donnerstag, 26. November 2020                                   beranhaftungen, Holz mit Anhaftungen wie Dachpappe, Steine,
                                                                 Ziegel, Folien, Drahtgeflecht, Styropor, Gips, Bitumen oder Beton,
 Bitte die Mülleimer bis spätestens 06:30 Uhr zur                Laminat, lackierte und druckimprägnierte Hölzer aus dem Außen-
 Leerung bereitstellen.                                          bereich, Brandholz, Landwirtschaftliches Holz (Pfähle, Wagenbe-
                                                                 schläge, Stallabtrennungen usw.), Bauholz (Dachlatten, Balken),
 Mülltonne nicht geleert? - Was tun?                             Holzfaserdämmplatten, Schwimmholz
 In diesen Fällen rufen Sie bitte beim Abfall-                   Dieses Holz kann über das Entsorgungszentrum in Lau-
 wirtschaftsbetrieb unter  07351 526471, an.                    pheim kostenpflichtig entsorgt werden.
 Gelber Sack nicht abgeholt? – Was tun?                          Altglascontainerstandorte:
 In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die                   Schwendi: 		            Beim Feuerwehrhaus
 Fa. ALBA in Burgrieden unter  0800 2232555.                    Großschafhausen:        Bei d. Grüngutannahmestelle
                                                                 Bußmannshausen:         Parkplatz bei der Kirche
 Blaue Tonne nicht geleert? – Was tun?                           Orsenhausen: 		         Beim Sportgelände
 In diesen Fällen rufen Sie bitte bei der Fa. Knittel in         Schönebürg: 		          Beim Tennisheim
 Vöhringen unter  07306 96160 an.                               Hörenhausen: 		         Beim Feuerwehrhaus
                                                                 Weihungszell:		         Bei der Ölmühle
Weitere Termine                                                  Altkleidercontainerstandorte der Aktion Hoffnung:
November                                                         Schwendi: 		            Beim Feuerwehrhaus
14.11. Musikverein Hörenhausen,                                  Großschafhausen:        Bei d. Grüngutannahmestelle
        Alteisensammlung                                         Bußmannshausen:         Parkplatz bei der Kirche
14.11. Sportclub Schönebürg,                                     Orsenhausen: 		         Beim Sportgelände
        Altpapiersammlung                                        Schönebürg: 		          Beim Tennisheim
19.11. Leerung Papiertonne                                       Weihungszell:		         Bei der Ölmühle
20.11. Gelber Sack
21.11. Musikverein Schönebürg,                                   Altkleidercontainer des ASB Baden-Württemberg:
        Alteisensammlung                                         Orsenhausen:		           Beim Sportgelände
26.11. Müllabfuhr
                                                                 Ehemaliger Wertstoffhof in Großschafhausen:
Dezember
10.12. Müllabfuhr                                                Grüngutannahme
12.12. SF Schwendi, Abt. Tischtennis                             Öffnungszeiten:
       Altpapiersammlung                                         März - November:
17.12. Leerung Papiertonne                                       Mittwoch: 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr und
18.12. Gelber Sack                                               Samstag: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
23.12. Müllabfuhr
                                                                 Mischpapier und Kartonagen:
Problemstoffsammlungen                                           Anlieferungsmöglichkeit nur während den Öffnungszeiten:
In diesem Jahr werden keine Problemstoffsammlungen mehr          März - November:
durchgeführt.                                                    Mittwoch: 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr und
                                                                 Samstag: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Öffnungszeiten Recyclingzentren
Biberach, Laupheim, Ochsenhausen                                 Altholzcontainer für unbelastetes Holz:
Recyclingzentrum Biberach:                                       Anlieferungsmöglichkeit nur während den Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag                                Alteisencontainer Schwendi
von 9 bis 17 Uhr.                                                Freiwillige Feuerwehr Schwendi: Auf dem Gelände der ehemaligen
Freitag von 9 bis 18 Uhr und                                     Kläranlage in der Nähe des Weges Schwendi – Kleinschafhausen.
Samstag von 9 bis 16 Uhr.
                                                                 Musikverein „Rota“: Am Musikerheim kann tagsüber an Werkta-
Recyclingzentrum Ochsenhausen:                                   gen Alteisen eingeworfen werden.
Dienstag und Mittwoch von 15 bis 17 Uhr.
Donnerstag von 9 bis 11 Uhr.                                     Alteisencontainer Schönebürg
Freitag von 15 bis 18 Uhr sowie                                  Musikverein Schönebürg: Am Musikerheim kann tagsüber an
Samstag von 10 bis 16 Uhr.                                       Werktagen Alteisen eingeworfen werden.
Recyclingzentrum Laupheim:
Während der Monate Dezember bis Februar: Dienstag, Mittwoch
und Donnerstag
von 14 bis 17 Uhr. Freitag von 14 bis 18 Uhr und Samstag von
9 bis 16 Uhr.
Während der Monate März bis November: Dienstag von 14 bis
17 Uhr, Mittwoch von 9 bis 17 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17
Uhr. Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie Samstag von 9 bis 16 Uhr.
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                               Seite 3 - 13. November 2020

„ Aktueller Hinweis zu den Öffnungszeiten und Notdiensten bzw. sozialen Diensten
Auf Grund der aktuellen Lage, im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass die nach-
folgend bekanntgemachten Erreichbarkeiten bzw. Öffnungszeiten eingeschränkt oder ausgesetzt werden müssen. Wir bitten
deshalb unsere Bürgerinnen und Bürger sich über die Medien über die aktuelle Situation zu informieren.
     WICHTIGE NUMMERN

     NOTRUF:
     Rettungsdienst                                                         112
     Notarzt                                                                112
     Krankentransporte                                                      07351 19222
     Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                         116 117
     Giftnotruf Baden-Württemberg                                           0761 19240
     Feuerwehr                                                              112
     Polizei                                                                110
     Polizeirevier Laupheim                                                 07392 9630-0
     STÖRUNGSDIENSTE:
     Gas                                                                    0800 0824505
     Strom                                                                  0800 3629477
     Wasserversorgung                                                       0173 6554639
     ÖFFNUNGSZEITEN

     BÜRGERMEISTERAMT SCHWENDI
     Biberacher Staße 1, 88477 Schwendi
     Montag und Freitag                                              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Bürgerbüro ab 7:30 Uhr)
     Dienstag                                                        08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
     Donnerstag                                                      08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
     Mittwoch                                                        geschlossen
     Telefon:                                                        07353 9800-0
     Telefax:                                                        07353 9800-14
     E-Mail:                                                         Rathaus.Info@Schwendi.de
     Amtsblatt:                                                      Amtsblatt@Schwendi.de
     ORTSVERWALTUNG BUßMANNSHAUSEN
     Mittelstraße 34, 88477 Schwendi
     Donnerstag                                                      16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
     Sprechzeiten OV                                                 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
     Telefon:                                                        07353 982291
     Telefax:                                                        07353 982292
     E-Mail:                                                         Bussmannshausen@Schwendi.de

     ORTSVERWALTUNG ORSENHAUSEN
     Dietenheimer Straße 42, 88477 Schwendi
     Dienstag                                                        16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
     Sprechzeiten OV                                                 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
     Telefon:                                                        07353 982279
     Telefax:                                                        07353 982280
     E-Mail:                                                         Orsenhausen@Schwendi.de

     ORTSVERWALTUNG SCHÖNEBÜRG
     Alfons-Auer-Platz 1, 88477 Schwendi
     Donnerstag                                                      16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
     Sprechzeiten OV                                                 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
     Telefon:                                                        07353 981151
     Telefax:                                                        07353 981152
     E-Mail:                                                         Schoenebuerg@Schwendi.de

     ORTSVERWALTUNG SIESSEN IM WALD
     Sießen im Wald Nr. 5, 88477 Schwendi
     Mittwoch                                                        16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
     Sprechzeiten OV                                                 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
     Telefon:                                                        07347 920392
     Telefax:                                                        07347 920397
     E-Mail:                                                         Siessen@Schwendi.de

     BESTATTUNGEN
     Christian Streidt, Schwendi                                      07353 910020
     Markus Winter, Laupheim                                          07392 2026
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Seite 4 - 13. November 2020                                                Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

 BEREITSCHAFTSDIENSTE

 Dienstzeit: samstags-, sonn- und feiertags
 Allgemeiner Notfalldienst                                            116 117
 Kinder-, Augen- und Zahnärztlicher Notfalldienst                     116 117
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche
 Montag bis Freitag: 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr
 Universitätsklinik Ulm, Eythstr. 24, 89075 Ulm, ohne Voranmeldung

 NOTDIENST DER APOTHEKEN
 Samstag, 14.11.2020                                                 - Apotheke am Bronner Berg, Laupheim
                                                                     - St. Michael-Apotheke, Vöhringen

 Sonntag, 15.11.2020                                                 - Antonius-Apotheke, Schemmerhofen
                                                                     - Apotheke am Ring, Vöhringen
                                                                     - Gabler-Apotheke, Ochsenhausen
 ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
 08.30 Uhr bis 08:30 Uhr des Folgetages
 ÖFFNUNGSZEITEN APOTHEKEN IN BAYERN
 08.00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages
 GABLER-APOTHEKE, OCHSENHAUSEN
 08.30 Uhr bis 08:30 Uhr des Folgetages

 SOZIALE DIENSTE

 Krankentransport
 ASB Orsenhausen                                                      07351 19222
 Fahrdienst für behinderte und hilfsbedürftige Menschen
 ASB Orsenhausen                                                      07353 9844-0
 Manu’s Fahrservice mit Herz                                          07353 982597
 Essen auf Rädern/Hausnotruf
 ASB Orsenhausen                                                      07353 9844-0
 Deutsches Rotes Kreuz                                                07351 1570-0
 Mobiler Sozialer Hilfsdienst
 ASB Orsenhausen                                                      07353 9844-0
 Häusliche Krankenpflege/Ambulante Pflege
 Andrijana, Schwendi                                                  07353 98396-8
 ASB Schwendi GmbH                                                    07353 98410
 Pflegedienst Lerch                                                   07353 9839639
 Sozialstation Laupheim-Schwendi                                      07392 1691-10
 Neumann, Wain/Auttagershofen                                         07353 1770
 Pflegedienst Lichtblick, Dietenheim                                  07347 958660
 Tagespflege
 ASB Orsenhausen                                                      07353 9844-170
 Danner, Schwendi                                                     07353 3013
 Kurzzeitpflege/Dauerpflege
 Seniorenzentrum „Sophie Weishaupt                                    07353 9844-400
 Seniorenzentrum „An der Rottum“                                      07392 9636-300
 Seniorenheim St. Josef, Schwendi-Weihungszell                        07347 6010

 Familienpflege, Haushaltshilfe
 Andrijana, Schwendi                                                  07353 98396-8
 ASB Schwendi GmbH                                                    07353 98410
 Pflegedienst Lerch                                                   07353 9839639
 Neumann, Wain/Auttagershofen                                         07353 1770
 Sozialstation Laupheim-Schwendi                                      07392 169110
 Soziale Dienste Maschinenring BC                                     0800 4002005
 Soziale Dienste Caritas BC                                           07351 5005-0
 Weitere soziale Dienste
 Ökumenischer Hospizdienst Schwendi-Wain                              01525 9575276
 Organisierte Nachbarschaftshilfe, Schwendi                           07353 7504598
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                 Seite 5 - 13. November 2020

                                                                 einer Finanzierung über den gemeindlichen Haushalt wären
                                                                 entsprechende Kreditaufnahmen erforderlich die ebenfalls
                                                                 einer Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen.
                                                                 Der Gemeinderat stimmte der Erschließungsplanung zu und
                                                                 beauftragte die Verwaltung die Ausschreibung der Bauarbei-
                                                                 ten vorbehaltlich der Genehmigung der Finanzierung auf den
                                                                 Weg zu bringen.

                                                                 Neuanschaffung von zwei Löschfahrzeugen
                                                                 Bereits in der Sitzung im Oktober hat der Gemeinderat über
                                                                 die Neuanschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für
                                                                 die Freiwillige Feuerwehr Bußmannshausen und eines Trag-
                                                                 kraftspritzenfahrzeuges Wasser (TSF-W) für die Feuerwehr
Amtliche                                                         Großschafhausen beraten. In dieser Sitzung sollte auch der
Bekanntmachungen                                                 Auftrag vergeben werden. Aufgrund eines Bekanntmachungs-
                                                                 fehlers durch den Amtsblattverlag konnte jedoch kein Be-
                                                                 schluss gefasst werden. Diesen holte der Gemeinderat in seiner
 „ Wichtiger Hinweis an Bürgerinnen und                          letzten Sitzung nach und vergab den Auftrag zur Anschaffung
                                                                 der beiden Feuerwehrfahrzeuge an die Firmen Ziegler Feuer-
   Bürger                                                        wehrgerätetechnik (MLF) und an die Firma Wiss (TSF-W) zum
 Die derzeit geltenden Corona-Bestimmungen schränken             Angebotspreis von knapp 224.000 € bzw. 195.000 €.
 uns in vielen Bereichen des täglichen Lebens ein. Die Ge-       Den Auftrag zur Lieferung der feuerwehr- technischen Bela-
 meindeverwaltung ist auch in dieser Zeit für Sie und Ihre An-   dung für die beiden Fahrzeuge erhielt die Firma Denzel Firee-
 liegen geöffnet. Wir bitten Sie allerdings, nach Möglichkeit    quipment zum Angebotspreis von 67.395 €.
 Ihre Anliegen telefonisch oder per Mail zu klären, so dass
 auf einen persönlichen Besuch verzichtet werden kann.           Baugesuche
 Der Zugang zum Rathaus ist nur über den Rathausplatz
 möglich. Der Ausgang erfolgt über das Bürgerbüro um             Zu den nachfolgenden Baugesuchen erteilte der Gemeinderat
 einen Begegnungsverkehr zu vermeiden. Bitte tragen Sie          jeweils sein gemeindliches Einvernehmen
 beim Besuch im Rathaus Ihren Mund-Nasen-Schutz und              a) Bauvoranfrage: Errichtung eines Bürogebäudes mit La-
 halten Sie den notwendigen Abstand zu anderen Personen.            gerhalle für Werkstatt, Baumaterialien, Baustoffe, Geräte
 Vielen Dank!                                                       und Maschinen, Schillingstr. 7, Schwendi
 Ihre Gemeindeverwaltung                                         b) Nutzungsänderung der Wohnung zum Büro des Garten-
                                                                    baubetriebs mit Anbau eines Büroraumes, Gutenzeller
                                                                    Str. 67, Schwendi
„ Aus der Sitzung des Gemeinderats vom                           c) Neubau eines Carports, Im Brünnele 20, Hörenhausen
  09. November 2020                                              d) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Linden-
                                                                    berg 8, Weihungszell
                                                                 e) Um- und Anbau des bestehenden Wohnhauses, Lin-
Erschließung Baugebiet „Hochdorfer Krautgartenäcker“                denstraße 6, Großschafhausen
(Schönebürg)
- Vorstellung und Ausschreibungsbeschluss                        Im Rahmen der Beratung der Baugesuche informierte Bür-
                                                                 germeister Späth den Gemeinderat auch darüber, dass die
Im Ortsteil Schönebürg wurde das Gebiet „Hochdorfer Kraut-       Baurechtsbehörde beim Landratsamt Biberach das geplante
gartenäcker“ mit Wohnbauflächen überplant. Der seit März die-    Mehrfamilienhaus in der Jahnstraße als genehmigungsfähig
ses Jahres rechtskräftige Bebauungsplan liegt im westlichen      beurteile und aufgrund des versagten Einvernehmens des
Bereich von Schönebürg und weist 26 Wohnbauplätze aus.           Gemeinderates, dieses wohl ersetzen werde.
Guido Rieger vom Ingenieurbüro Funk erläuterte dem Ge-
meinderat die Erschließungsplanung. Das Baugebiet werde          Neuregelung der Umsatzbesteuerung
im Süden über die Straße „Großbühl“ an das örtliche Stra-        der öffentlichen Hand
ßennetz angebunden. Die Straßenflächen sollen als gemischte      Die Verwaltung informierte den Gemeinderat, dass aufgrund
Verkehrsflächen mit einer Breite von 5,50 m ohne Gehwege         des neuen Paragrafen 2b Umsatzsteuergesetz künftig die Ge-
ausgebaut werden. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem.       meinden für ihre Leistungen, soweit diese nicht hoheitlichere
Hierbei wird das Schmutzwasser in den Mischwasserkanal in        Art sind, Umsatzsteuer erheben müssen. Allerdings gebe es
der Hochdorfer Straße eingeleitet und das Regenwasser über       hierzu die Möglichkeit bzw. die Option diese Mehrwertsteu-
den neu geplanten Regenwasserkanal der Rottum zugeführt.         eranwendung zeitlich bis zum 31.12.2022 zu verschieben.
Die Kosten für die gesamte Erschließungsmaßnahme belau-          Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Situation diese
fen sich auf 2.642.000 €.                                        Optionslösung nochmals bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.
Noch nicht in trockenen Tüchern ist jedoch die Finanzierung      Der Gemeinderat war mit dieser Verlängerung einverstanden.
des Baugebiets. Geplant ist die Erschließungskosten außer-
halb des Haushaltes über die Landesbank Baden-Württem-           Bekanntgaben
berg zu finanzieren. Hierzu ist jedoch die Zustimmung der        Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben informierte
Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Biberach erforder-       Bürgermeister Späth, dass im Frühjahr dieses Jahres wie-
lich, da es sich um ein sogenanntes kreditähnliches Rechtsge-    der entlang der Weihung eine Kriebelmückenbekämpfung
schäft handelt. Diese Genehmigung liegt bisher nicht vor. Bei    durch das Umweltbüro Weber & Deschle stattgefunden habe.
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Seite 6 - 13. November 2020                                                               Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

Die Bekämpfung der Kriebelmücke wird alljährlich durch die           5 BauGB) zu ermitteln, so gilt als Wert der doppelte Wert
Gemeinde veranlasst. Die Kosten liegen bei rund 2.500 €.             des gebiets- oder lagetypischen Grundstücks. Bei meh-
Es ist geplant auch im kommenden Jahr diese Bekämpfung               reren gleichartigen Bodenrichtwerten ist der Höchste Wert
durchzuführen.                                                       zugrunde zu legen. Die maßgebliche Grundstücksgröße
                                                                     beträgt höchstens 800 m².
Aufgrund des starken Andranges bei der Grüngutannahme-
stelle in Großschafhausen, konnte mit dem Abfallwirtschafts-     (3)	Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen
betrieb vereinbart werden, dass für den Monat November                oder Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grund-
2020 die Annahmestelle samstags bereits um 10 Uhr anstatt             stücksgleiches Recht beziehen, zu bewerten, so ist die
um 13 Uhr öffnet.                                                     Gebühr aus der Summe der maßgeblichen Werte der ein-
                                                                      zelnen Gegenstände zu berechnen. Gleiches gilt, wenn
Von Seiten des Gemeinderates wurde beklagt, dass die Feld-
                                                                      Wertunterschiede auf der Grundlage unterschiedlicher
wege durch die landwirtschaftliche Nutzung teilweise derart
                                                                      Grundstückseigenschaften zu ermitteln sind. Wertermitt-
verschmutzt seien, dass ein Fußgängerverkehr dort kaum
                                                                      lungen mehrerer Eigentumswohnungen auf einem Grund-
mehr möglich ist.
                                                                      stück oder gleichartiger unbebauter Grundstücke gelten
Auch die Parksituation bei der Zahnarztpraxis Dr. Schilling in
                                                                      hier als eine Wertermittlung.
der Gutenzeller Straße wurde beklagt. Hier würden teilweise
sogar die markierten Sperrflächen zugeparkt.                     (4)	Sind Wertermittlungen für Sachen oder Rechte auf unter-
                                                                      schiedliche Stichtage durchzuführen, ohne dass sich die
„ Satzung über die Erhebung von Gebühren                              Zustandsmerkmale (§ 3 Abs. 2 WertV) wesentlich geän-
  für die Erstellung von Gutachten durch                              dert haben, so ist für den ersten Stichtag der volle Wert
                                                                      und für jeden weiteren Stichtag der halbe Wert zugrunde
  den gemeinsamen Gutachterausschuss
                                                                      zu legen. Sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhält-
  „Östlicher Landkreis Biberach”                                      nisse antragsmäßig unverändert, ist hierfür ein Viertel des
  (Gutachterausschussgebührensatzung)                                 Wertes zugrunde zu legen.
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
                                                                 (5)	Wird der Wert eines Miteigentumsanteils ermittelt, das
berg in der Fassung vom 03.10.1983 in Verbindung mit den
                                                                      nicht mit Sondereigentum nach dem Wohnungseigen-
§§ 2 und 8a des Kommunalabgabengesetztes in der Fassung
                                                                      tumsgesetz verbunden ist, so wird die Gebühr aus dem
vom 15.02.1982 hat der Gemeinderat der Stadt Laupheim am
                                                                      Wert des gesamten Grundstücks berechnet.
02.11.2020 folgende Satzung beschlossen:
                                                                                            §4
                           §1                                                           Gebührenhöhe
                      Gebührenpflicht
                                                                 (1)	Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt
(1)	Die Stadt Laupheim erhebt für die Erstattung von Gut-            die Gebühr bei einem Wert
     achten durch den neu gebildeten Gutachterausschuss
     „Östlicher Landkreis Biberach“ Gebühren.                    bis 100.000 €                                            900 €
(2)	Für Amtshandlungen der Geschäftsstelle des Gutachter-       bis 250.000 €
     ausschusses, insbesondere für Auskünfte aus der Kauf-       zzgl. 0,26 % aus dem Betrag über 100.000 €               900 €
     preissammlung, für die Ableitung wesentlicher Daten für
                                                                 bis 500.000 €
     die Wertermittlung, für die Richtwertauskünfte und Aus-
                                                                 zzgl. 0.19 % aus dem Betrag über 250.000 €             1.300 €
     künfte über die ermittelten wesentlichen Daten werden
     Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsgebüh-        bis 5 Mio. €
     renordnung der Stadt Laupheim erhoben.                      zzgl. 0,07 % aus dem Betrag über 500.000 €             1.800 €

                          §2                                     über 5 Mio. €
               Gebührenschuldner, Haftung                        zzgl. 0,10 % aus dem Betrag über 5 Mio. €              5.200 €

(1)	Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des Gutach-       (2)	Bei unbebauten Grundstücken oder Rechten an solchen
     tens veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenom-           Grundstücken beträgt die Gebühr 50 % der Gebühr nach
     men wird.                                                        Abs. 1.
(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.        (3)	Bei geringem Aufwand (Kleinbauten, z.B. Garagen oder
                                                                      Gartenhäuser: Berechnung des Herstellungswertes bau-
(3)	Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebüh-               licher Anlagen nach vorhandenen Unterlagen) oder wenn
     renschuld durch schriftliche Erklärung gegenüber dem             dieselben Sachen oder Rechte innerhalb von drei Jahren
     Gutachterausschusses übernommen hat; dies gilt auch              erneut zu bewerten sind, ohne dass sich die tatsächlichen
     für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines anderen         Verhältnisse geändert haben, ermäßigt sich die Gebühr
     kraft Gesetzes haftet.                                           auf die Hälfte.

                          §3                                     (4)	Ist das Gutachten auf Antrag entsprechend § 6 Abs. 3
                    Gebührenmaßstab                                   Satz 3 Gutachterausschussverordnung unter besonde-
                                                                      rer Würdigung der Vergleichspreise und Darlegung der
(1)	Die Gebühren werden nach dem Wert der Sachen und                 angewandten Methoden auszuarbeiten, erhöht sich die
     Rechte bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlusses der             Gebühr um 50 %.
     Wertermittlung erhoben.
                                                                 (5)	Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 5 Abs. 3 Bun-
(2)	Sind in einem Gutachten für mehrere Grundstücke eines            deskleingartengesetz vom 28.02.1983 beträgt die Gebühr
     Gebiets besondere Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 1 Satz             200 €.
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                   Seite 7 - 13. November 2020

(6)	In den Gebühren ist eine Ausfertigung des Gutachtens
     für den Antragsteller und eine weitere für den Eigentümer     „ Herzlichen Glückwunsch 
     enthalten, soweit dieser nicht Antragsteller ist; für jede      zum 90. Geburtstag
     weitere Ausfertigung bzw. jeden weiteren Auszug aus der       Herr Robert Wengert in Schwendi feiert
     Wertermittlung, auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften,      am 14. November seinen 90. Geburtstag            Foto: Pixabay
     werden dem Antragsteller Gebühren nach der Verwal-
     tungsgebührenordnung der Stadt Laupheim berechnet.            Die Gemeinde gratuliert der Jubilarin zu diesem besonde-
                                                                   ren Ehrentag ganz herzlich.
                          §5
                Rücknahme eines Antrages                          „ Altersjubilare 
Wird ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zurückge-         Herr Manfred Amann in Weihungszell feiert
nommen, bevor der Gutachterausschuss einen Beschluss              am 13. November seinen 70. Geburtstag.
über den Wert des Gegenstandes gefasst hat, so wird eine          Frau Irmgard Luppold in Weihungszell feiert
                                                                                                                   Foto: Pixabay
Gebühr nach dem Bearbeitungsstand von bis zu 90 % der             am 15. November ihren 70. Geburtstag.
vollen Gebühr erhoben.                                            Herr Rudolf Schoch in Orsenhausen feiert
                                                                  am 16. November seinen 80. Geburtstag.
                         §6                                       Frau Rosemarie Fischer in Großschafhausen feiert
     Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen                  am 17. November ihren 80. Geburtstag.

(1)	Werden mit Zustimmung des Antragstellers besondere           Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilarinnen
     Sachverständige bei der Wertermittlung zugezogen, so         und Jubilaren, auch denjenigen, die nicht genannt werden
     hat der Gebührenschuldner die hierdurch entstehenden         möchten, alles Gute, viel Glück, weiterhin Gesundheit und
     Auslagen neben den Gebühren nach dieser Satzung zu           noch viele gute Jahre in unserer Gemeinde.
     entrichten.
                                                                  „ Aufforderung zur Grund- und
(2)	Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß überstei-        Gewerbesteuerzahlung
     gen, sind sie neben der Gebühr zu ersetzen.
                                                                  Am 15.11.2020 werden zur Zahlung fällig:
(3)	Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren
     geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.              a) Grundsteuer: 4. Vierteljahresrate 2020
                                                                  Die Höhe dieser Rate geht aus dem letzten Grundsteuerbe-
                           §7                                     scheid oder einem ergangenen Änderungsbescheid hervor.
                 Entstehung und Fälligkeit                        Wir bitten um Beachtung bei Änderung der Eigentumsver-
                                                                  hältnisse bei Grundstücken:
Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung,
in den Fällen des § 5 mit der Bekanntgabe der Gebührenfest-       Bei Eigentumswechsel (z.B. Grundstücksverkäufen) während
setzung. Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des         des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ab-
Gebührenbescheids fällig.                                         lauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die
                                                                  Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin
                          §8                                      ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenver-
                 Übergangsbestimmungen                            hältnis zwischen Verkäufer und Erwerber.
Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung beantragt    b) Gewerbesteuer: 4. Vierteljahresrate 2020
wurden, gilt diese Gebührensatzung.                               Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewer-
                                                                  besteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszah-
                             §9                                   lungsbescheid.
                        Inkrafttreten                             Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungstermine
Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft, gleichzeitig treten     einzuhalten. Säumniszuschläge müssen berechnet werden,
die derzeitigen Gutachterausschussgebührensatzungen von           wenn die Steuern 3 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist noch
allen 18 teilnehmenden Kommunen des Gutachterausschus-            nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle
ses „Östlicher Landkreis Biberach“ außer Kraft.                   einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben
                                                                  werden.
Laupheim, 02.11.2020                                              Wir bitten, die fälligen Steuerbeträge zu überweisen oder bei
Gerold Rechle Oberbürgermeister                                   einer Bank unter Angabe des auf dem Steuerbescheid an-
                                                                  gegebenen Buchungszeichens einzuzahlen. Soweit der Ge-
                                                                  meindekasse eine Einzugsermächtigung mit SEPA-Lastschrift-
                                                                  mandat vorliegt, wird der fällige Betrag von Ihrem Bankkonto
                                                                  abgebucht.
                                                                  Ihre Ansprechpartner zum Thema
                                                                  „Steuern und Gebühren“ sind:
                                                                  Frau Karolina Guter, Tel. 07353 9800-35,
                                                                  E-Mail: karolina.guter@schwendi.de,
                                                                  Frau Claudia Hilbrenner, Tel. 07353 9800-33,
                                                                  E-Mail: claudia.hilbrenner@schwendi.de und
                                                                  Frau Sarah Schönfeld, Tel. 07353 9800-36,
                                                                  E-Mail: sarah.schoenfeld@schwendi.de.
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Seite 8 - 13. November 2020                                                                              Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

„ Fundsache
In Schwendi in der Bushaltestelle beim Netto wurde eine Win-                     Ortsverwaltungen
terjacke gefunden.
Die Fundsachen können beim Bürgermeisteramt Schwendi,                            „ Ortsverwaltung Bußmannshausen
während der Öffnungszeiten am Vormittag, abgeholt werden.                        Adventsfenster 2020
Bitte vereinbaren Sie einen Abholtermin (07353 9800-11).                         Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass für die Akti-
                                                                                 on „Adventsfenster“ noch ein paar Termine zu vergeben sind.
„ Persönliche Beratung beim unabhängigen                                         Bitte machen Sie mit und unterstützen Sie diese schöne Tra-
  Energieberater                                                                 dition.
                                                                                 Anmeldungen bitte am Donnerstag, 12.11.2020 während der
In der Außenstelle der Energieagentur Biberach in Schwendi
                                                                                 Öffnungzeit der Ortsverwaltung (16:00 - 19:00 Uhr).
haben Bürger aus der Gemeinde die Möglichkeit, sich rund
                                                                                 Tobias Oelmaier, Ortsvorsteher
um erneuerbare Energien, energieeffiziente Altbausanierungen
und Neubauten sowie Förderungen und Finanzierungsmög-
lichkeiten, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015, die Ener-
gie-Einspar-Verordnung 2013, u.v.m. zu informieren.
Zur persönlichen Beratung beim unabhängigen Energiebera-                         Kirchliche Nachrichten
ter sollten Baupläne des Gebäudes, aktuelle Energieabrech-                       Seelsorgeeinheit Schwendi
nungen (Öl, Gas, Strom) sowie das Schornsteinfegerprotokoll                      Die sechs katholischen Kirchengemeinden
mitgebracht werden.

                                                                                 Pfarramt Schwendi
                                                                                 Hauptstr. 39, 88477 Schwendi
                                                                                 Tel. 07353 577, Fax 07353 981687
                     monatlich
                                                                                 E-Mail: ststephanus.schwendi@drs.de
                     Donnerstag, 10. Dez. 2020, 14.00 - 18.00 Uhr
                                                                                 Pfarramt Bußmannshausen
                     Rathaus, Biberacher Str. 1, 88477 Schwendi                  Ringstr. 29, 88477 Schwendi-Bußmannshausen
                     Um vorherige telefonische Anmeldung wird                    Tel. 07353 91307, Fax 07353 91309
                     gebeten bei Frau Miller, Tel. (0 73 53) 98 00-61
                                                                                 E-Mail: stmartinus.bussmannshausen@drs.de

                                                                                 Pastoral-Team
                                                                                 Pfarrer Martin Ziellenbach
Folgetermin:                                                                     Tel. 07353 981688, E-Mail: martin.ziellenbach@drs.de
wird noch bekannt gegeben                                                        Pastoralreferentin Claudia Holm
                                                                                 Tel. 07353 01308, E-Mail: claudia.holm@drs.de
„ Sozialverband VdK
                                                      S O Z I A LV E R B A N D

                                                                                 Diakon Günther Rahn, Tel. 07353 982770
  Baden-Württemberg                                   BADEN-WÜRTTEMBERG

Ortsverband Schwendi                                                             Das Pastoralteam ist für Fragen und Gespräche telefonisch
Sprechtag im Rathaus Schwendi                                                    und per E-Mail für Sie erreichbar.
Dienstag, 24. November 2020, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
3. Stock mit Aufzug                                                              Telefonische Sprechzeit von Pfarrer Ziellenbach:
Sozialpolitische Interessenvertretung für                                        Donnerstag von 15 – 16 Uhr unter Tel. 981688
• behinderte, chronisch kranke und pflegebedürftige Men-
    schen                                                                        Homepage: www.se-schwendi.de
• Patienten und Sozialversicherte
• Rentner und Senioren                                                           Öffnungszeiten der Pfarrbüros
• Kriegs- und Wehrdienstopfer /Hinterbliebene                                    Schwendi:             Montag             08:30 – 11:00 Uhr
• andere sozial Benachteiligte (Sozialhilfe / Hartz IV)                                                Dienstag           08:30 – 11:00 Uhr
Sozialrechtschutz                                                                                      Donnerstag         15:00 – 17:00 Uhr
• für Mitglieder / auch NEUMITGLIEDER!
• ohne Wartezeit / auch LAUFENDE Fälle!                                          Bußmannshausen:         Mittwoch         16:00 – 18:00 Uhr
• alle Bereiche des Sozialrechts                                                                         Freitag          09:00 – 11:00 Uhr
Geselliges Vereinsleben
• Feste / Kaffeenachmittage                                                      Ökumenischer Hospizdienst Schwendi-Wain
• VdK-Infoveranstaltungen / örtliche Aktionen                                    Tel. 01525 9575276 oder
• Ausflüge und (Kurz-)Reisen                                                     www.se-schwendi.de - Link: Hospizdienst
• Kranken- und Geburtstagsbesuche
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständ-                      Öffnungszeiten der Kath. öffentl. Büchereien (KÖB)
    lich gerne zur Verfügung: Tel. 07353 984261.                                 Bußmannshausen:         16. und 23.11.2020 geschlossen!
                                                                                 Schönebürg:             Dienstag        16:00 – 18:00 Uhr
                                                                                 In den Schulferien sind die Büchereien geschlossen.
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                 Seite 9 - 13. November 2020

Gottesdienste                                                    Termine und Informationen
in der Seelsorgeeinheit Schwendi                                 für die Seelsorgeeinheit
vom 14. – 22. November 2020
                                                                 Beerdigungsdienst vom 15. – 21. November 2020:
15.11.20    33. Sonntag im Jahreskreis – Volkstrauertag          Pfarrer M. Ziellenbach, Tel. 07353 981688
            - Kirchenpatrozinium in Bußmannshausen -
                                                                 Firmung 2021
            - Kollekte: Diaspora -
                                                                 Liebe Firmbewerberinnen und Firmbewerber,
09:00 Uhr   Schwendi: Eucharistiefeier
                                                                 unsere Kirchenrallye am Freitag, 13. November 2020 und am
            (g. Jtg. † Otto Ruf/ † Korona Ehrmann/ † Her-
                                                                 Samstag, 14. November 2020 kann aufgrund der aktuellen
            mann Botzenhart und Ang./ † Brunolf Epple/ †
                                                                 Situation leider nicht stattfinden.
            Friedrich Ersing und Ang./ † Hans und Joachim
                                                                 Unsere nächsten Termine sind:
            Hänn/ † Theresia Koch, Augustine Lerch und
                                                                 • Für die Kirchengemeinde Schwendi:
            Ang./ † Heinrich und Paulina Rother/ v. d. We-
                                                                     Freitag, 4. Dezember 2020 um 17 Uhr im Gemeindehaus
            berz.: † Hedwig Schmid, † Gerd Schilling)
                                                                     Schwendi
09:00 Uhr   Schönebürg: Wort-Gottes-Feier
                                                                 • Für die Nordgemeinden:
09:00 Uhr   Orsenhausen: Wort-Gottes-Feier
                                                                     Samstag, 5. Dezember 2020 um 14:30 Uhr im Gemein-
10:30 Uhr   Bußmannshausen: Eucharistiefeier zum Kirchen-
                                                                     dehaus Sießen i. W.
            patrozinium
                                                                 • Für die Kirchengemeinde Schönebürg:
            († Otto, Magdalena und Tanja Heffner/ † Erwin
                                                                     Freitag, 11. Dezember 2020 um 17 Uhr im Gemeindehaus
            Schrötter/ † Paula und Johann Jöchle u. Theresia
                                                                     Schönebürg
            Bachthaler/ † Alfred, Franz und Josef Saiger)
                                                                 Claudia Holm
            - anschließend Totengedenken in der Kirche -
18:30 Uhr   Sießen: Eucharistiefeier
                                                                 Erstkommunion 2021
            (Kriegerjahrtag/ † Elisabeth Behrendt/ † Ferdinand
                                                                 Liebe Eltern,
            Thanner/ † Anton Blank/ † Johanna Kollmann/
                                                                 die geplanten Eröffnungsfeiern mussten leider aufgrund der
            † Johanna und Thomas Pfaff/ † Anton Haag)
                                                                 derzeitigen Situation verschoben werden.
                                                                 Die neuen Termine für die Eröffnungsfeiern sind für:
17.11.20 Dienstag der 33. Woche im Jahreskreis
                                                                 • Schönebürg:
18:00 Uhr Schönebürg: Eucharistiefeier
                                                                     Donnerstag, 3. Dezember 2020 um 17 Uhr in der Kirche
                                                                     St. Gallus Schönebürg
18.11.20 Mittwoch
                                                                 • die Nordgemeinden:
18:00 Uhr Großschafhausen: Eucharistiefeier
                                                                     Dienstag, 8. Dezember 2020 um 17 Uhr in der Kirche St.
                                                                     Maria Magdalena Sießen i. W.
20.11.20 Freitag
                                                                 • Schwendi:
19:00 Uhr Schwendi/Pfarrkirche: Eucharistiefeier
                                                                     Mittwoch, 16. Dezember 2020 um 17 Uhr in der Kirche
          († Hans Rolf Maier/ † Frieda, Peter und Anton
                                                                     St. Stephanus Schwendi
          Matits/ † Maria Matits/ † Josef Stump und Josef
          Kötzer)                                                Der Elternabend für Schwendi ist am:
                                                                 Mittwoch, 2. Dezember 2020 um 20 Uhr in der Kirche St.
22.11.20    Christkönigssonntag                                  Stephanus Schwendi.
            - Jugendkollekte -                                   Claudia Holm
09:00 Uhr   Orsenhausen: Eucharistiefeier
            († Anton und Sofie Brugger/ † Hermann Fick, Fam.     Gottesdienste mit Auflagen nach Pandemiestufe 3 – gül-
            Fick und Stork)                                      tig ab 19.10.2020
09:00 Uhr   Schwendi: Wort-Gottes-Feier                          Eine telefonischeAnmeldung zu den Gottesdiensten ist
10:30 Uhr   Schönebürg: Eucharistiefeier                         normalerweise nicht mehr notwendig – nur an besonderen
            († Katharina Rechsteiner und Hubert Ruepp/ † Au-     Gottesdiensten. Die Anmeldung erfolgt ab sofort vor dem
            gust und Walter Münst/ † Karl Traub, Fam. Traub      Gottesdienst bei den Ordnern. Die Ordner müssen die Namen
            und Ganser)                                          aller Gottesdienstbesucher in eine Liste eintragen. Damit es
10:30 Uhr   Bußmannshausen: Wort-Gottes-Feier / Familien-        vor den Kirchen nicht zu Stauungen kommt, bitten wir Sie,
            und Jugendgottesdienst                               rechtzeitig vor Beginn des Gottesdienstes da zu sein.
            - mit Kommunionausteilung -                          Ihre erhobenen Daten werden nach drei Wochen vernichtet.
18:30 Uhr   Großschafhausen: Eucharistiefeier                    Die Teilnehmererfassung gilt auch für Taufen und Beerdigungen.
            († Franz und Maria Niederwieser u. Ang.)
                                                                 Schutzmaßnahmen gelten weiterhin für alle öffentlichen
                                                                 Gottesdienste.
                                                                 Die Plätze in den Kirchen sind weiterhin begrenzt. Der notwen-
                                                                 dige Rundum-Mindestabstand beträgt mindestens 1,50 m.
                                                                 Mindestens zwei Ordner/Ordnerinnen kontrollieren den
                                                                 Einlass und die Einhaltung der Regeln. Sie dürfen nicht mehr
                                                                 Besucher einlassen, als Plätze vorhanden sind.
                                                                 Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung während des Got-
                                                                 tesdienstes ist für alle Gottesdienstbesucher verpflichtend.
                                                                 Ordner und Eucharistiehelfer müssen Mundschutz tragen.
Blaatt - Gemeinde Schwendi
Seite 10 - 13. November 2020                                                              Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

Am Eingang gibt es eine Handdesinfektion.                         Wie Kommunikation in der Familie gelingen kann
Die Sitzplätze sind durch gelbe Zettel markiert. Paare und        (Online-Veranstaltung)
Familien können zusammensitzen. Alle müssen einen Sitz-           Familien sind heute vielfältigen Belastungen ausgesetzt – ge-
platz haben.                                                      rade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie. Dabei entstehen
Gemeindegesang ist weiterhin nicht möglich. Auch Teile            auch Konflikte in der Partner- bzw. Eltern/Kind-Beziehung
des Messordinariums (Halleluja, kurze Liedformen des Glo-         durch Missverständnisse oder verletzende Kommunikation.
ria und Sanctus) dürfen bis auf Weiteres nicht mehr mitge-        Um in Partnerschaft und Familie jedoch glücklich zu sein,
sungen werden.                                                    braucht es eine gelingende und wertschätzende Kommu-
Erfreulicherweise gibt es wieder einen Ministranten-Dienst.       nikation. An diesem Abend erfahren sie nicht nur wichtige
Die Kollekten-Körbe stehen am Ausgang.                            Basics zu diesem Thema, sondern erhalten alltagsorientierte
Auf den Friedensgruß durch Reichung der Hände wird wei-           Anregungen und konkrete Impulse, wie Kommunikation in der
terhin verzichtet.                                                Familie gelingen kann.
Zusammenkünfte und Feste nach den Gottesdiensten im               Die Veranstaltung findet als Videokonferenz am Mittwoch,
Freien sind nicht möglich.                                        25.11.2020 von 20 bis 22 Uhr statt. Referenten sind Sabine
                                                                  Laub, Montessori-Pädagogin und Kess-Leiterin in Biberach
Regelung zur Austeilung und zum Empfang der Heiligen              sowie Björn Held, Dekanatsreferent und Dekanatsbeauftragter
Kommunion                                                         für Familienpastoral. Anmeldungen sind bis 18.11.2020 bei der
Die vom Bischof erlaubte Form der Kommunionspendung               Keb per Telefon (07371 93590) oder per E-Mail (info@keb-bc-
ist die Spendung per Hand oder per Zange. Bei beiden              slg.de) möglich. Die Teilnahmegebühr beträgt 5 €.
Varianten trägt der Kommunionspender eine Mund-Na-
sen-Bedeckung und desinfiziert seine Hände vor Beginn
der Kommunionspendung. Bei der Spendung per Hand und
per Zange darf die Hand des Empfängers nicht berührt wer-         Nachrichten der
den. Die Art und Weise der Spendung entscheidet der Kom-          einzelnen Kirchengemeinden
munionspender. Sie sollte aber in der derzeitigen Situation
eher per Zange erfolgen.                                          ST. MARIA MAGDALENA GROSSSCHAFHAUSEN
Bitte lassen Sie sich beim Kommuniongang Zeit, so dass der
Mindestabstand eingehalten wird.                                  Rosenkranzgebet entfällt!
Die Empfänger kommen weiterhin einzeln mit Abstand zum
Tisch. Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen in den           ST. MARTINUS BUSSMANNSHAUSEN
Gemeinden lässt nun der/die Kommunionspender/in mit ei-
ner Pinzette die Heilige Kommunion in die Hand des Empfän-        17.11.20 Dienstag
gers fallen, da die Pinzette die Hand nicht berühren darf. Der    20:00 Uhr Öffentliche KGR-Sitzung im Jugendhaus
Empfänger nimmt die Hostie und geht dann zum Platz zurück.
Bitte in der Bank nicht aufrücken, sondern wieder Platz zum       Bücherei Bußmannshausen
Durchgehen machen. Jeder muss an seinem Platz bleiben.            Die Bücherei bleibt am 16. und 23. Novembergeschlossen.
                                                                  Ab 30. November haben wir wieder wöchentlich bis einschließ-
Sonderregelung für Schwendi: Da wir keinen Mittelgang             lich 21. Dezember geöffnet, sofern sich keine neuen Vorgaben
und daher sehr lange Bankreihen haben, gehen alle Personen        aufgrund der aktuellen Corona-Situation ergeben.
hintereinander im Abstand an der rechten Seite aus der Bank       Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie weiterhin
nach vorne, auch die, die nicht an der Kommunion teilnehmen.      in unserer Bücherei - unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen
Wer zur Kommunion geht, geht zum Tisch und kommuniziert.          - begrüßen zu dürfen. Bitte bleiben Sie gesund!
Wer nicht kommuniziert bleibt stehen und wartet bis sein Vor-     Das Bücherei-Team
gänger fertig ist und geht in der gleichen Reihenfolge über die   Heidi Ott & Claudia Reuder
linke Seite zurück in die Bank, so dass ohne Kreuzung jeder
wieder auf seinem Platz ist. Es sind im hinteren Bereich auch     ST. MARIA MAGDALENA SIESSEN IM WALD
extra Bänke für Personen ausgewiesen, die nicht zur Kom-
                                                                  Schließung des Kirchengemeindezentrums
munion gehen und daher am Platz bleiben können. Dies bitte
                                                                  Aufgrund der neuen Corona-Verordnung müssen wir unser
den Ordnern mitteilen.
                                                                  Kirchliches Gemeindezentrum (KGZ) erneut bis auf Weiteres
                                                                  schließen. Es dürfen keine Gruppenstunden/ -treffen stattfin-
Es besteht immer die Möglichkeit der geistlichen Kommu-
                                                                  den. Ebenso kann das KGZ momentan nicht vermietet werden.
nion. Die Mitfeier der Eucharistie muss nicht in jedem Fall
                                                                  Für den KGR Sießen i. W.
mit dem Empfang der Heiligen Kommunion verbunden sein.
                                                                  Alexandra Mayer
Wer es für sich selbst verantworten kann, ist herzlich einge-
laden.
Pfr. Martin Ziellenbach
                                                                  Evangelische Kirchengemeinde Wain

                                                                  Mitteilungen der Evang. Kirchengemeinde Wain
                                                                  Pfarramt Wain
                                                                  Kirchstraße 16, 88489 Wain, Tel. 07353-9819381
                                                                  E-Mail: Pfarramt.Wain@elkw.de, Pfarrer Ernst Eyrich
                                                                  Internet: www.evkirche-bc.de dort unter Kirchengemeinde
                                                                  Wain
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                    Seite 11 - 13. November 2020

Weihnachtsfeier der Kinderkirche – Rollenverteilung am              Es genügt die Bereitschaft, das eigene Leben ehrlich und frei
Sonntag, den 15.11.2020 um 9 Uhr im Rahmen der Kinder-              von üblichen Versuchen krampfhafter Selbstverteidigung zu
kirche im Gemeindehaus. Alle Kinder sind zum Mitmachen              überdenken. Am Anfang steht eine schlichte Selbsterkenntnis,
herzlich eingeladen                                                 zu der jeder Mensch in der Lage ist.
Die Weihnachtsfeier der Wainer Kinderkirche gehört mit zu           Eine Sorge kann bei der Buße auftauchen: Sollte Buße einem
den Höhepunkten unserer Gemeindearbeit. Schon seit Jahr-            Menschen das Gesicht rauben? Ihn klein machen? Diese
zehnten üben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab Mitte          Furcht ist verständlich. Denn vielen macht es Freude, einen
November ein Krippenspiel oder ein Kinder-Musical mit den           Menschen, der etwas zugegeben hat, in Grund und Boden
Kindern ein. Eine volle Kirche ist den aufführenden Kindern         zu verdammen. Davor muss jeder zurückschrecken, der nur
gewiss. Corona-bedingt können wir in diesem Jahr weder ein          mit dem Urteil eines Menschen rechnet. Davon ist die bibli-
Krippenspiel noch ein Kinder-Musical einüben. Auch in der           sche Buße weit entfernt. Sie besteht in der Freude der Um-
Kinderkirche gelten die Abstandsregeln und Hygienevorschrif-        kehr. Genau betrachtet ist die Buße ein Befreiungsvorgang:
ten! Selbst das Singen ist kaum möglich. Deswegen wollen wir        Der Mensch, der bereut, wird dem untergeordneten Urteil der
uns am 25.12.2020 um 18.30 Uhr mit den Kindern der Kinder-          Menschen entnommen und vor die oberste Instanz gestellt.
kirche auf eine Wanderung begeben und verschiedene Sze-             Wie diese oberste Instanz urteilt, der bereut, hat Jesus öffent-
nen der Weihnachtsgeschichte vorlesen und mit den Kindern           lich bekanntgemacht: „Es ist Freude im Himmel über einen
darstellen. Wir beginnen auf der Wiese hinter dem Gemeinde-         Sünder, der Buße tut.“ Freude im Himmel und auf Erden, vor
haus. Wir gehen an der Weihung auf dem Wainer Bethlehem-            allen Dingen auch bei demjenigen, der bußfertig ist.
weg entlang und treffen uns an der Krippe bei Lindenbauers.         Das erinnert mich an Römer 14, 17: „Denn das Reich Gottes
Begleitet werden wir vom Posaunenchor und vielleicht auch           ist .... Gerechtigkeit, Friede und Freude im Heiligen Geist.”
vom Kirchenchor. Das eine oder andere Lied werden wir als           Julius Schniewind schreibt über die Freude der Buße, die in
Gemeinde singen. Wir sind noch in der Planung. Wir freuen           Wirklichkeit eine Umkehr zu Gott ist: „Es ist die Freude der
uns, wenn sich viele mit auf den Weg zur Krippe mitnehmen           Gegenwart des Gottes, der die Sünder annimmt, die Verlore-
lassen und Laternen, Kerzen und Taschenlampen mitbringen.           nen sucht; die Freude, da das Todesurteil im Zuspruch ewigen
Ein Handy tut`s auch! Wir hoffen auf trockenes Wetter. Kalt         Lebens verschlungen ist, in der Gegenwart des Gekreuzigten,
darf es sein, sogar richtig kalt!                                   Auferstandenen, der selbst herrscht, wirkt und ruft, wo sein
                                                                    Wort vernommen wird.“
Gottesdienst in der Wainer Michaelskirche                           Darum „ist die Buße ein fröhliches Geschäft“ (Luther), weil
Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres, 15. November 2020             Umkehr zur Freude führt. Weil die Vergebung durch Jesus
(Volkstrauertag)                                                    Christus froh macht. Jesus hat die Geschichte nicht nur er-
09.00 Uhr Wain, anschließend Gedenkfeier zum Volkstrau-             zählt, vielmehr gelebt. Die ausgebreiteten Arme des gekreu-
            ertag in der Michaelskirche                             zigten Jesus sind die offenen Arme des Vaters. Daran erinnert
            gleichzeitig Kinderkirche im Gemeindehaus               der Buß- und Bettag: Gott ist der liebende Vater, der auf die
            Predigttext: Lukas 16, 1-9                              Rückkehr seiner verirrten Menschenkinder wartet. Und darum
            Wochenspruch: Wir müssen alle offenbar werden           haben allen Grund zum Jubel in unaussprechlicher und unge-
            vor dem Richterstuhl Christi (2. Korinther 5, 10a       trübter Freude, die Jesus Christus lieben, obwohl sie ihn nicht
            Das Opfer des Gottesdienstes erbitten wir für           gesehen haben, und an ihn glauben, obwohl sie ihn auch jetzt
            Christliche Fachkräfte International. Wir unterstüt-    nicht sehen. So kann die Buße zu einem Lebensprogramm,
            zen mit diesem Opfer Familie Philipp und Tabitha        zu einem befreienden Lebensmotto werden.
            Schließer, die sich in Kenia für die Resozialisierung
            von straffällig gewordenen Jugendlichen küm-            Corona-Regeln für die Gottesdienste
            mern.                                                   Auch der Landkreis Biberach hat die 7-Tages-Inzidenz über
                                                                    50/100.000 Einwohner überschritten (der Alb-Donau-Kreis
Gedenkfeier am Volkstrauertag                                       liegt schon seit längerem weit über 100). So gelten für alle
Die Gedenkfeier zum Volkstrauertag findet nach dem Gottes-          Kirchengemeinden die verschärften Bedingungen im Got-
dienst in der Michaelskirche statt.                                 tesdienst, die da lauten: In Landkreisen, in denen die 7-Ta-
                                                                    ges-Inzidenz über 50/100.000 Einwohner liegt und dies von
Abendmahlsgottesdienst zum Buß- und Bettag (18.11.2020)             den örtlich zuständigen Behörden festgestellt ist, wird auf das
19.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Wain                            gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen verzichtet.
               Predigttext: Jesaja 1, 10-18                         Die Verpflichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
               Wort zum Tag:                                        gilt für die gesamte Dauer des Gottesdienstes. Die Erfas-
               Gerechtigkeit erhöht ein Volk; aber die Sünde ist    sung der Teilnehmenden wird verpflichtend. Bitte beachten
               der Leute Verderben. Sprüche 14, 34                  Sie diese Vorschriften ab sofort!
„Buße ist ein fröhliches Geschäft!“ – So hat Luther die Buße
beschrieben. Bei der Buße geht es darum, von Schuld und
Sünde befreit zu werden. Schuld und Sünde sind weit verbrei-
tet und schaden der eigenen Seele und dem Gemeinwesen,
ja dem Frieden in der Welt. Der Buß- und Bettag gibt uns die
Chance, über Fehler und Fehlwege im persönlichen und öf-
fentlichen Leben ruhig nachzudenken. Was mit Buße gemeint
ist, hat ein 9-jähriger Junge in einer Religionsstunde gesagt. Er
meinte: „Buße? Das ist ganz einfach. Buße tun heißt hingehen
und sagen: Ich bin es gewesen.“ Was ein Neunjähriger be-
griffen hat, können Erwachsene aller Bildungsstufen ebenfalls
verstehen. Denn Buße, besser Umkehr, verlangt keine theo-
logischen Kenntnisse noch große intellektuelle Fähigkeiten.
Seite 12 - 13. November 2020                                                              Amtsblatt der Gemeinde Schwendi

Treffen der Gründungsstifter                                      karton transportiert die Botschaft: Du bist geliebt, von Gott
und Gründungsstifterinnen 2020                                    und den Menschen.
Das geplante Jahrestreffen der Gründungsstifterinnen und          Weitere Informationen finden Sie unter www.weihnach-
Gründungsstifter der Stiftung Michaelskirche Wain entfällt        ten-im-schuhkarton.org. Die Flyer liegen in der Michaelskir-
corona-bedingt.                                                   che und im Wainer Gemeindehaus aus.

Büchertisch Wain
Der Büchertisch im Untergeschoss des Wainer Gemeinde-
hauses ist dienstags von 19.30-20.45 Uhr geöffnet. Kataloge       Bibelgemeinde Schwendi
für Kalender und Weihnachtsgeschenke liegen im Foyer des
Gemeindehauses aus. Losungen und Kalender sind schon              Herzliche Einladung
erhältlich. Leider findet die Adventsausstellung in der Gemein-   Sonntags
dehalle dieses Jahr nicht statt.                                  09.30 Uhr Gottesdienst, Gerberwiesen 3
                                                                  Donnerstags
Brockensammlung - Bethel-Kleidersammlung                          19.00 Uhr Gebets- und Bibelstunde
Nachhaltig und für den guten Zweck                                Freitags
Vom 23. bis zum 28.11.2020 sammelt die Ev. Kirchenge-             17.00 Uhr Jungschar
meinde Wain Altkleider für die Brockensammlung der v. Bo-
delschwinghschen Stiftungen Bethel. Im Obergeschoss des           Kontaktadresse:
Wainer Gemeindehauses werden modische, gut erhaltene Klei-        Daniel Walcher, Tel.: 07353 983219
dungsstücke sowie paarweise zusammengebundene Schuhe              www.bibelgemeinde-Schwendi.de
angenommen. Deutschlandweit beteiligen sich rund 4.500 Kir-
chengemeinden an der Betheler Kleidersammlung, insgesamt
werden ihr jährlich rund 10.000 Tonnen Altkleider anvertraut.
Gebrauchte Kleidung zu spenden ist nachhaltig und dient im
Falle Bethels gleichzeitig dem guten Zweck. Bereits seit 130
Jahren sammelt die Brockensammlung Bethel Kleidung, Schu-
he, Federbetten, Wolldecken und Plüschtiere/Stofftiere, um mit
den Erlösen aus deren Wiederverkauf behinderten, kranken,
alten oder sozial benachteiligten Menschen zu helfen. Direkt
in Bethel abgegebene Spenden werden von Mitarbeitenden
mit und ohne Behinderung sortiert, wiederaufbereitet und im
Secondhand-Kaufhaus der Brockensammlung für kleines Geld
zum Verkauf angeboten. Kleidung aus den deutschlandweiten
Sammlungen wird von den Lkw der Brockensammlung abge-
holt und durch zertifizierte Sortierbetriebe weiterverarbeitet.   „ Impressum
Die Erlöse daraus fließen anschließend zurück in die diakoni-
sche Arbeit Bethels.
Neben den Menschen in Bethel profitiert auch die Umwelt           Herausgeber:
von gespendeter Kleidung, denn Altkleider sind kein Abfall,       Bürgermeisteramt Schwendi
sondern ein wertvoller Rohstoff, der sich wieder in den Wirt-     Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi
schaftskreislauf zurückführen lässt. Durch die Wieder- und        Herstellung und Vertrieb:
Weiterverwertung der Textilien können Ressourcen, die sonst       Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG
bei der Neuproduktion verbraucht würden, eingespart werden.       Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim
Durch Bethels Mitgliedschaft im Dachverband FairWertung           Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10
wird sichergestellt, dass sowohl die Sammlung als auch die
Verwertung der gebrauchten Kleidung transparent, kontrolliert     Verantwortlich für den amtlichen Teil:
und ethisch vertretbar abläuft.                                   Bürgermeister Wolfgang Späth
Seit mehr als 150 Jahren setzt sich Bethel für Menschen ein,      Telefon (07353) 9800-0, Telefax (07353) 9800-14
die Hilfe brauchen. Mittlerweile ist Bethel in acht Bundes-       Verantwortlich für den kirchlichen Teil:
ländern an mehr als 280 Standorten aktiv und zählt mit rund       Die jeweilige Kirchengemeinde
20.000 Mitarbeitenden zu den größten diakonischen Einrich-        Verantwortlich für die Vereinsnachrichten:
tungen Europas.                                                   Der jeweilige Verein
Weitere Infos gibt es unter www.bethel.de und www.brocken-        Verantwortlich für die Rubrik „Was sonst noch interessiert“:
sammlung-bethel.de.                                               Die jeweiligen Inserenten

Weihnachten im Schuhkarton                                        Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Abgabestelle im Wainer Pfarrhaus vom 09.-14. Novem-               Tobias Pearman, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de
ber 2020                                                          Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15
Die „Weihnachten im Schuhkarton“-Saison findet trotz Corona       Anzeigenschluss: Dienstag, 11.00 Uhr
in diesem Jahr statt. Jetzt erst recht! Viele bedürftige Kinder   Erscheint wöchentlich freitags.
und ihre Familien leiden in diesem Jahr besonders unter den       Homepage Schwendi jetzt über
Umständen, die Covid-19 mit sich gebracht hat. Für uns ist        QR-code abrufbar
das umso mehr ein Anlass, Schuhkartons zu packen und so           Die Homepage www.schwendi.de der Gemeinde
viele Kinder wie möglich zu erreichen. Mehr Schuhkartons,         ist ab sofort über den nebenstehenden QR-code
mehr Hoffnung und Perspektive - denn jeder gepackte Schuh-        abrufbar.
Amtsblatt der Gemeinde Schwendi                                                                 Seite 13 - 13. November 2020

Vereinsnachrichten Schwendi                                       Vereinsnachrichten Bußmannshausen

„ Sportfreunde Schwendi e.V.                                     „ Musikverein 
Abteilung Tennis                                                    Bußmannshausen e.V.
Liebe Tennisfreunde,                                              Einladung zur außerordentlichen
unser Spielplatz auf dem Tennisgelände ist in die Jahre ge-       Generalversammlung (online)
kommen und muss dringend erneuert werden. Deswegen
                                                                  Aufgrund einer Neufassung der Vereinssatzung werden wir
haben wir uns bei der VR-Förderaktion angemeldet und uns
                                                                  am Donnerstag, 19. November 2020 um 19:00 Uhr eine au-
für Fördergelder für eine Spielplatzmodernisierung in Höhe
                                                                  ßerordentliche Generalversammlung im Online-Format abhal-
von 1.500 € beworben.
                                                                  ten. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt der letzten Woche
             Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Vorhaben
                                                                  veröffentlicht.
             und stimmen Sie beim SMS-Voting für uns. De-
                                                                  Eingeladen sind alle Musikerinnen und Musiker, Mitglieder, Un-
             tails zum Projekt und zur Abstimmung entneh-
                                                                  terstützer und Freunde des Vereins, sowie alle Interessierten.
             men Sie bitte der Website. Scannen Sie dazu
                                                                  Zur Teilnahme melden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse
             einfach den QR Code (www.vr-foerderaktion.
                                                                  vorstand@mv-bussmannshausen.de an. Sie bekommen dann
de) und wählen Sie unser Projekt aus.
                                                                  den Link zur Teilnahme per E-Mail zugesendet. Die Teilnahme
Der Abstimmzeitraum ist vom 12.11-16.11.2020. Bitte be-
                                                                  kann über den Browser eines PCs oder die entsprechende App
achten Sie, dass pro Mobilfunknummer nur eine Stimme mög-
lich ist.                                                         auf einem Smartphone erfolgen. Zusammen mit dem Teilnah-
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!                               me-Link erhalten Sie außerdem die Neufassung der Satzung
                                                                  zur Durchsicht als pdf-Dokument.
                                                                  Anmeldungen zur Teilnahme sind bis zum 17. November
„ BUND Gruppe Schwendi                                           2020 möglich.
Kerzen aus schadstoffarmen                                        Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme
Rohstoffen                                                        1. Vorsitzender, Holger Zweifel
Kerzen sorgen in dunklen Tagen für gute Stimmung. Doch
manchmal enthalten sie auch Stoffe, die gefährlich sind für
Mensch und Umwelt. Vorsicht ist vor allem bei bunten Bil-
lig-Produkten und bei reich geschmückten Figurenkerzen ge-        Vereinsnachrichten Orsenhausen
boten. Der BUND empfiehlt, auf Gütezeichen zu achten und
die Kerzen rußarm abzubrennen.
In kaum einem anderen Land werden so viele Kerzen herge-          „ Sportverein Orsenhausen e.V.
stellt wie in Deutschland. In vergangenen Jahren waren es rund    Abteilung Fußball
130.000 Tonnen. Über neunzig Prozent davon aus Paraffin,          Hinweis
einem Erdölprodukt. Stearinkerzen bestehen hingegen aus           Aufgrund der neuen Corona-Verordnungen muss die diesjähri-
nachwachsenden Rohstoffen wie Rindertalg und Kokosfett.           ge Altkleider- und Alteisensammlung am 14. November leider
Kerzen aus kostbarem Bienenwachs spielen auf dem Markt            verschoben werden. Voraussichtlich werden wir die Sammlung
kaum eine Rolle.
                                                                  im Dezember nachholen. Einen genauen Termin geben wir zu
Schadstoffpotpourri aus Farben, Lacken, Duftstoffen
                                                                  gegebener Zeit bekannt.
Beim Abbrennen der Kerzen können verschiedene umwelt- und
gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt werden. Vor allem
dann, wenn mehrere Kerzen brennen, die Flammen flackern
und sich Ruß bildet. Mangelhafte Paraffinkerzen mit erhöhtem
Schwefelgehalt lassen Schwefeldioxid entstehen, was zu Al-
lergie ähnlichen Reaktionen führen kann. Die meisten allergi-
sierenden, Erbgut schädigenden oder auch Krebs erregenden
Stoffe gelangen über Farben, Lacke und Duftmittel in die Kerzen
– darunter Schwermetalle, halogenorganische Verbindungen,
polyzyklische Moschus- Verbindungen und Flammschutzmittel.
Verbraucher sollten sich laut BUND beim Kauf an dem
„RAL-Gütezeichen Kerzen“ orientieren. Rund siebzig Pro-
zent der in Deutschland angebotenen Kerzen tragen bereits
dieses Siegel, Es verpflichtet Hersteller, mit möglichst schad-
stoffarmen Rohstoffen, Farben und Lacken zu arbeiten. Wenn
Kerzenflamme rußt, liegt das meist an Zugluft und einem zu
langen Docht. Beim Löschen sollte der Docht kurz in das
flüssige Wachs getaucht werden, damit kein Rauch entsteht.
Danach empfiehlt es sich, gut zu lüften.
Informationen zum Gütezeichen Kerzen unter

                                                                         #bleibzuhause
www.kerzenguete.com
Für die Advents - und Weihnachtszeit empfiehlt der BUND
handgemachte und sehr wohlriechende Teelichter aus ent-
sprechenden Fachläden.
Quelle: BUNDoekotipps
Reinhard Schnetter
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