MAßNAHMEN SARS-COV-2-VIRUS - RSM GLOBAL
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RSM NEWSLETTER | Maßnahmen SARS-CoV-2-Virus MAßNAHMEN SARS-COV-2-VIRUS Aktuell gibt es eine Reihe von Ankündigungen Rückstände (auch Umsatzsteuer, Lohnabgaben, etc) die Möglichkeit betreffend Unterstützungsleistungen, Stundungen zu beantragen und Anträge auf Ratenzahlungen – ohne Förderungen und Maßnahmenpakete um die Festsetzung von Stundungszinsen - zu stellen. Anträge auf Erlass von österreichische Wirtschaft zu stärken und Säumniszuschlägen bei verspäteter Entrichtung sind ebenso möglich. damit auch den Unternehmern in diesen Krisenzeiten zur Seite zu stehen. Zu all den https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:a1282965-474e-49f0-a556- geplanten Maßnahmen liegen aktuell noch c438e1b3afc5/Steuerliche%20Sonderregelungen%20betreffend%20 nicht vollständig alle Details und Einzelheiten Coronavirus.pdf vor, fast stündlich werden neue Informationen Maßnahmen AMS – Corona-Kurzarbeit bekanntgegeben. Nachstehend dürfen wir Ihnen einen Überblick über die bis dato (Stand: Zum Thema Corona-Kurzarbeit dürfen wir auf unseren Sondernewsletter 18. März 2020) konkretisierten Maßnahmen vom 16. März 2020 verweisen. Diese Fördermaßnahme ist in ihren geben. Detailinformationen zur Abwicklung Details bis dato noch nicht final ausformuliert und weiterhin in einzelnen und Erlangung der Unterstützungen planen wir Bereichen nicht ausreichend konkretisiert, da die angekündigte in einem Telefongespräch mit Ihnen im Richtlinie sowie das Antragsformular noch nicht vorliegen. Folgende Bedarfsfall persönlich noch näher zu erläutern. Punkte sollten nunmehr aber so gut wie fix sein: Sobald weitere Informationen über die Rahmenbedingungen hinaus verfügbar sind, Förderbar sind alle ArbeitnehmerInnen, Ausnahmen bestehen werden wir Sie umgehend informieren. lediglich auf Arbeitgeberseite Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber die Kosten für die Maßnahmen BMF (siehe BMF Info GZ.2020- Ausfallstunden. In diesem Kostenersatz sind die anteiligen 0.178.784) vom 14.03.2020 Beiträge zur Sozialversicherung (nunmehr ab Beginn) und die Herabsetzungen oder Nichtfestsetzungen gem sonstigen lohnbezogenen Dienstgeberabgaben sowie die § 206 (1) lit a) BAO von Einkommen- oder anteiligen Sonderzahlungen (Sechstel) enthalten. Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen können Ursprünglich war vorgesehen die Dienstgeberbeiträge zur SV unter Berufung der Auswirkungen der SARS- erst ab dem vierten Monat der Kurzarbeit zu übernehmen. CoV-2-Virus-Infektion vorgenommen werden. Damit bezahlt der Arbeitgeber somit nur mehr die Kosten der Weiters gibt es für fällige Abgaben und effektiv geleisteten Arbeit.
Alturlaubsansprüche sowie Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung Zeitguthaben sind tunlichst weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte abzubauen. Ursprünglich war Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Diese geplant, dass ArbeitnehmerInnen Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für das Urlaubsguthaben vergangener die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Klarstellende Urlaubsjahre und Zeitguthaben vor gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten. Beginn der Kurzarbeit konsumieren müssen. Maßnahmen Sozialversicherung für Selbständige – SVS Bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung (zB Urlaub, Konsumation von Wer vom Coronavirus direkt oder indirekt durch Erkrankung und Zeitguthaben, Krankheit, Quarantäne betroffen ist oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet Arbeitsunfall oÄ) oder Anspruch auf und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, wird von der SVS bestmöglich eine Ersatzleistung (zB Krankengeld, unterstützt. Die SVS bietet allen SVS-Versicherten im Bedarfsfall Bauarbeiter−Schlechtwetter- folgende Möglichkeiten: entschädigung oÄ), wird keine Beihilfe gewährt . Stundung der Beiträge Lehrlinge sind ebenfalls förderbar. Ratenzahlung der Beiträge Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage Gänzliche bzw teilweise Nachsicht der Verzugszinsen Da sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben und die Sozialpartner offensichtlich noch am Verhandeln diverser Details sind, Maßnahmenpaket für KMU/EPU dürfen wir bekanntgeben, dass dazu bereits ein weiterer gesonderter Sondernewsletter zu Die aws Überbrückungsgarantie unterstützt Betriebs- diesem umfassenden und wichtigen Thema in mittelfinanzierungen (zB Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Arbeit ist. Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Maßnahmen Sozialversicherung – ÖGK Betriebes verfügen bzw deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist. Von Seiten der ÖGK sind seit 16. März 2020 folgende Maßnahmen in Kraft: Abgabe einer Kreditgarantie bis zu 80 % eines Kredites von bis zu € 2,5 Mio pro KMU (max 5 Jahre) Ausständige Beiträge werden nicht Auf Bearbeitungs- und Garantieentgelt wird lt Information des gemahnt. aws verzichtet. Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/ werden. Ratenzahlungen werden formlos Klein-, Kleinst- und Mittelunternehmen erhalten von der akzeptiert. Wirtschaftsagentur Wien einen Zuschuss für Projekte die Einrichtung von Es erfolgen keine Telearbeitsplätzen sowie für die Schaffung einer stabilen Eintreibungsmaßnahmen. Kommunikation zwischen Telearbeitsplätzen und dem Es werden keine Insolvenzanträge Unternehmensstandort bzw –standorten. Hierzu gehören gestellt. Beratungsmaßnahmen durch Dritte und investive Maßnahmen für die IT- technische Einrichtung. Die maximale Förderintensität beträgt 75 %, die maximale Förderung € 10.000,00. 2
https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/ dabei bei € 60 Mio pro Unternehmen. Diese auf 2 Jahre befristete (mit programme/home-office-131/ Verlängerungsmöglichkeit) Maßnahme soll vorrangig der Standortsicherung und Fortführung des Betriebs dienen. Informationen zu einer bundesweiten € 100 Mio Direktunterstützung für Familienbetriebe, https://www.oekb.at/export-services/sonder-krr-covid-hilfe.html Selbständige und EPUs werden von der Bundesregierung noch bekanntgegeben. Das Maßnahmenpaket für Ärzte von Bundesregierung angekündigte € 38 Mrd Hilfspaket ist derzeit ebenso noch in Die bereits erwähnten Hilfspakete der Bundesregierung werden allen Ausarbeitung. Erste Details dazu sollen Anfang Berufsgruppen in Österreich zu Gute kommen. Auch Ärztinnen und Ärzte, nächster Woche bekanntgegeben werden. die durch Patientenausfälle direkt von der Krise betroffen sind, sollen davon profitieren. Zusätzlich führt die Ärztekammer bereits Gespräche Maßnahmenpaket für den Tourismus mit der Sozialversicherung, damit Vertragsärzte finanziell schadlos gehalten werden. Bei einem erwarteten Umsatzrückgang von zumindest 15 % gegenüber dem Vorjahr Unterstützung für Künstler aufgrund kurzfristiger Rückgänge durch die Coronavirus-Krise gewährt die Österreichische Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund der derzeitigen Krise in eine Hotel und Tourismusbank (ÖHT) den wirtschaftliche Notlage geraten und Einkommensausfälle erleiden, antragsstellenden Betrieben eine können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe vom Künstler- Bundeshaftung iHv 80 % zur Besicherung neu Sozialversicherungs-Unterstützungsfonds (KSVF) beantragen. Der KSVF- aufzunehmender Überbrückungskredite Unterstützungsfonds gewährt bis € 5.000,00 Unterstützungsleistung pro Kontokorrentkredite. Ansuchen. Es finden regelmäßig Sitzungen des jeweiligen Beirats statt, dennoch kann es aufgrund von hohem Andrang zu Verzögerungen Abgabe einer Kreditgarantie bis zu kommen. 80 % eines Kredites bis zu einer Haftungssumme von € 400.000,00 https://www.ksvf.at/corona.html (max 3 Jahre) Kosten: Bearbeitungsentgelt ab 1,00 Bundesländerspezifische Unterstützungen % des Finanzierungsbetrages einmalig und Garantieentgelt ab 0,8 WIEN: % pa (risikoabhängig) des Obligos - 80 % Bürgschaften für Überbrückungskredite gewährt von der werden zur Gänze vom Bund Wirtschaftskammer Wien übernommen. Mittelaufstockungen im Bereich von Arbeitsstiftungen bei Insolvenzen Von der Corona-Krise stark betroffene (Umsatzrückgang > 50 https://www.oeht.at/produkte/coronavirus- %) Ein-Personen-und Kleinst-Unternehmen bis zu 10 massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/ MitarbeiterInnen erhalten eine Unterstützung hinsichtlich: Maßnahmenpaket für Exportunternehmen o nicht rückzahlbaren Mietzuschüssen (bei Umsatzrückgang 50 – 74 %) Exportunternehmen können ab sofort einen o nicht rückzahlbaren Ausfallersatz (bei Kreditrahmen in Höhe von 10 % (für Umsatzrückgang über 75 %) Großunternehmen) bzw 15 % (für Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen. Die Höchstgrenze liegt 3
Voraussetzungen: Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund behördlicher Maßnahmen o Für Mitglieder der teilweise oder vollständig geschlossen ist, selbst wenn dort eine Wirtschaftskammer Wien Betreuung weiterhin angeboten wird. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf o Aufrechte Gewerbe- 1/3 des in der Sonderbetreuungszeit gezahlten Entgelts iSd berechtigung seit Entgeltfortzahlungsgesetzes. mindestens 2 Jahren o Maximal 10 unselbständig Sonstige allgemeine Informationen Beschäftigte o Umsatzrückgänge auf- Kurzparkzonen in Wien sind seit 17. März 2020 aufgehoben grund von COVID-19 siehe Vorschreibung der Grundumlagen 2020 der oben Wirtschaftskammer Wien sind aktuell ausgesetzt Die oberösterreichische Tourismusbeitragsstelle bietet Förderung: Unterstützung im Beitragsverfahren des Tourismusbeitrages o Mietzuschuss im an. Wohnungsverband bis zu € In Vorarlberg werden aktuell Möglichkeiten der Stundung oder 100,00 monatlich, im anderer Erleichterungen bei allen Gemeindeabgaben Mietobjekt bis zu € 600,00 erarbeitet. monatlich Die Abteilung Tourismus des Landes Tirol hat das o Ausfallersatz bis zu Beitragswesen vorerst für zwei Wochen eingefroren und wird € 1.000,00 monatlich situationsbedingt weitere Entscheidungen treffen. Im Burgenland, in Eisenstadt, werden auf Anträge auf zinsfreie Umsatzrückgänge müssen für Stundungen von Gemeindeabgaben bis Ende August gewährt. gesamten März 2020 nachgewiesen Dies betrifft die Kommunalsteuern, die Grundsteuern und die werden, daher Antragstellung erst ab Kanalabgaben. Anträge können ab sofort per E-Mail an 1.4.2020 möglich. Der finanzen@eisenstadt.at gestellt werden. Förderungszeitraum ist auf 5 Monate begrenzt. Stay safe, stay sane! NIEDERÖSTERREICH: 80 % Bürgschaften für Stefan Walter / Lukas Zeinler / Andreas Auer / Überbrückungskredite für KMUs der Kristina Weis / Michael Heck gewerblichen Wirtschaft und Tourismusbetriebe ohne Kosten gewährt vom Land NÖ Sonderbetreuungszeit für Kinderbetreuung Bis Ende Mai 2020 soll die Möglichkeit bestehen, bis zu drei Wochen eine freiwillige, aber bezahlte Dienstfreistellung („Sonderbetreuungszeit“) für die Betreuung von Kindern zu beantragen. Neben dem Umstand, dass die Regelung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gilt, besteht eine wesentliche Voraussetzung darin, dass die 4
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