MAßNAHMEN SARS-COV-2-VIRUS - RSM GLOBAL

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MAßNAHMEN SARS-COV-2-VIRUS - RSM GLOBAL
RSM NEWSLETTER | Maßnahmen SARS-CoV-2-Virus

  MAßNAHMEN SARS-COV-2-VIRUS
  Aktuell gibt es eine Reihe von Ankündigungen      Rückstände (auch Umsatzsteuer, Lohnabgaben, etc) die Möglichkeit
  betreffend           Unterstützungsleistungen,    Stundungen zu beantragen und Anträge auf Ratenzahlungen – ohne
  Förderungen und Maßnahmenpakete um die            Festsetzung von Stundungszinsen - zu stellen. Anträge auf Erlass von
  österreichische Wirtschaft zu stärken und         Säumniszuschlägen bei verspäteter Entrichtung sind ebenso möglich.
  damit auch den Unternehmern in diesen
  Krisenzeiten zur Seite zu stehen. Zu all den      https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:a1282965-474e-49f0-a556-
  geplanten Maßnahmen liegen aktuell noch           c438e1b3afc5/Steuerliche%20Sonderregelungen%20betreffend%20
  nicht vollständig alle Details und Einzelheiten   Coronavirus.pdf
  vor, fast stündlich werden neue Informationen
                                                    Maßnahmen AMS – Corona-Kurzarbeit
  bekanntgegeben. Nachstehend dürfen wir
  Ihnen einen Überblick über die bis dato (Stand:   Zum Thema Corona-Kurzarbeit dürfen wir auf unseren Sondernewsletter
  18. März 2020) konkretisierten Maßnahmen          vom 16. März 2020 verweisen. Diese Fördermaßnahme ist in ihren
  geben. Detailinformationen zur Abwicklung         Details bis dato noch nicht final ausformuliert und weiterhin in einzelnen
  und Erlangung der Unterstützungen planen wir      Bereichen nicht ausreichend konkretisiert, da die angekündigte
  in einem Telefongespräch mit Ihnen im             Richtlinie sowie das Antragsformular noch nicht vorliegen. Folgende
  Bedarfsfall persönlich noch näher zu erläutern.   Punkte sollten nunmehr aber so gut wie fix sein:
  Sobald weitere Informationen über die
  Rahmenbedingungen hinaus verfügbar sind,                   Förderbar sind alle ArbeitnehmerInnen, Ausnahmen bestehen
  werden wir Sie umgehend informieren.                        lediglich auf Arbeitgeberseite
                                                             Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber die Kosten für die
  Maßnahmen BMF (siehe BMF Info GZ.2020-                      Ausfallstunden. In diesem Kostenersatz sind die anteiligen
  0.178.784) vom 14.03.2020
                                                              Beiträge zur Sozialversicherung (nunmehr ab Beginn) und die
  Herabsetzungen oder Nichtfestsetzungen gem                  sonstigen lohnbezogenen Dienstgeberabgaben sowie die
  § 206 (1) lit a) BAO von Einkommen- oder                    anteiligen      Sonderzahlungen     (Sechstel)   enthalten.
  Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen können                   Ursprünglich war vorgesehen die Dienstgeberbeiträge zur SV
  unter Berufung der Auswirkungen der SARS-                   erst ab dem vierten Monat der Kurzarbeit zu übernehmen.
  CoV-2-Virus-Infektion vorgenommen werden.                   Damit bezahlt der Arbeitgeber somit nur mehr die Kosten der
  Weiters gibt es für fällige Abgaben und                     effektiv geleisteten Arbeit.
    Alturlaubsansprüche             sowie    Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung
         Zeitguthaben       sind      tunlichst   weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte
         abzubauen.       Ursprünglich      war   Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Diese
         geplant, dass ArbeitnehmerInnen          Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für
         das Urlaubsguthaben vergangener          die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Klarstellende
         Urlaubsjahre und Zeitguthaben vor        gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.
         Beginn der Kurzarbeit konsumieren
         müssen.                                  Maßnahmen Sozialversicherung für Selbständige – SVS
        Bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung
         (zB Urlaub, Konsumation von              Wer vom Coronavirus direkt oder indirekt durch Erkrankung und
         Zeitguthaben,              Krankheit,    Quarantäne betroffen ist oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet
         Arbeitsunfall oÄ) oder Anspruch auf      und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, wird von der SVS bestmöglich
         eine Ersatzleistung (zB Krankengeld,     unterstützt. Die SVS bietet allen SVS-Versicherten im Bedarfsfall
         Bauarbeiter−Schlechtwetter-              folgende Möglichkeiten:
         entschädigung oÄ), wird keine
         Beihilfe gewährt .                               Stundung der Beiträge
        Lehrlinge sind ebenfalls förderbar.              Ratenzahlung der Beiträge
                                                          Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
                                                          Gänzliche bzw teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Da sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben
haben und die Sozialpartner offensichtlich
noch am Verhandeln diverser Details sind,         Maßnahmenpaket für KMU/EPU
dürfen wir bekanntgeben, dass dazu bereits ein
weiterer gesonderter Sondernewsletter zu          Die      aws      Überbrückungsgarantie        unterstützt     Betriebs-
diesem umfassenden und wichtigen Thema in         mittelfinanzierungen (zB Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde
Arbeit ist.                                       Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über
                                                  keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden
Maßnahmen Sozialversicherung – ÖGK                Betriebes verfügen bzw deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch
                                                  Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.
Von Seiten der ÖGK sind seit 16. März 2020
folgende Maßnahmen in Kraft:
                                                          Abgabe einer Kreditgarantie bis zu 80 % eines Kredites von bis
                                                           zu € 2,5 Mio pro KMU (max 5 Jahre)
        Ausständige Beiträge werden nicht
                                                          Auf Bearbeitungs- und Garantieentgelt wird lt Information des
         gemahnt.
                                                           aws verzichtet.
        Eine automatische Stundung erfolgt,
         wenn die Beiträge nicht, nur teilweise
         oder nicht fristgerecht eingezahlt       https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
         werden.
        Ratenzahlungen werden formlos            Klein-, Kleinst- und Mittelunternehmen erhalten von der
         akzeptiert.                              Wirtschaftsagentur Wien einen Zuschuss für Projekte die Einrichtung von
        Es          erfolgen             keine   Telearbeitsplätzen sowie für die Schaffung einer stabilen
         Eintreibungsmaßnahmen.                   Kommunikation        zwischen     Telearbeitsplätzen      und      dem
        Es werden keine Insolvenzanträge         Unternehmensstandort       bzw     –standorten.     Hierzu     gehören
         gestellt.                                Beratungsmaßnahmen durch Dritte und investive Maßnahmen für die IT-
                                                  technische Einrichtung. Die maximale Förderintensität beträgt 75 %, die
                                                  maximale Förderung € 10.000,00.

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https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/      dabei bei € 60 Mio pro Unternehmen. Diese auf 2 Jahre befristete (mit
programme/home-office-131/                       Verlängerungsmöglichkeit)     Maßnahme       soll   vorrangig     der
                                                 Standortsicherung und Fortführung des Betriebs dienen.
Informationen zu einer bundesweiten € 100
Mio Direktunterstützung für Familienbetriebe,    https://www.oekb.at/export-services/sonder-krr-covid-hilfe.html
Selbständige und EPUs werden von der
Bundesregierung noch bekanntgegeben. Das         Maßnahmenpaket für Ärzte
von Bundesregierung angekündigte € 38 Mrd
Hilfspaket ist derzeit ebenso noch in            Die bereits erwähnten Hilfspakete der Bundesregierung werden allen
Ausarbeitung. Erste Details dazu sollen Anfang   Berufsgruppen in Österreich zu Gute kommen. Auch Ärztinnen und Ärzte,
nächster Woche bekanntgegeben werden.            die durch Patientenausfälle direkt von der Krise betroffen sind, sollen
                                                 davon profitieren. Zusätzlich führt die Ärztekammer bereits Gespräche
Maßnahmenpaket für den Tourismus                 mit der Sozialversicherung, damit Vertragsärzte finanziell schadlos
                                                 gehalten werden.
Bei einem erwarteten Umsatzrückgang von
zumindest 15 % gegenüber dem Vorjahr             Unterstützung für Künstler
aufgrund kurzfristiger Rückgänge durch die
Coronavirus-Krise gewährt die Österreichische    Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund der derzeitigen Krise in eine
Hotel und Tourismusbank (ÖHT) den                wirtschaftliche Notlage geraten und Einkommensausfälle erleiden,
antragsstellenden       Betrieben        eine    können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe vom Künstler-
Bundeshaftung iHv 80 % zur Besicherung neu       Sozialversicherungs-Unterstützungsfonds (KSVF) beantragen. Der KSVF-
aufzunehmender         Überbrückungskredite      Unterstützungsfonds gewährt bis € 5.000,00 Unterstützungsleistung pro
Kontokorrentkredite.                             Ansuchen. Es finden regelmäßig Sitzungen des jeweiligen Beirats statt,
                                                 dennoch kann es aufgrund von hohem Andrang zu Verzögerungen
        Abgabe einer Kreditgarantie bis zu      kommen.
         80 % eines Kredites bis zu einer
         Haftungssumme von € 400.000,00          https://www.ksvf.at/corona.html
         (max 3 Jahre)
        Kosten: Bearbeitungsentgelt ab 1,00     Bundesländerspezifische Unterstützungen
         %     des     Finanzierungsbetrages
         einmalig und Garantieentgelt ab 0,8     WIEN:
         % pa (risikoabhängig) des Obligos -             80 % Bürgschaften für Überbrückungskredite gewährt von der
         werden zur Gänze vom Bund                        Wirtschaftskammer Wien
         übernommen.                                     Mittelaufstockungen im Bereich von Arbeitsstiftungen bei
                                                          Insolvenzen
                                                         Von der Corona-Krise stark betroffene (Umsatzrückgang > 50
https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-
                                                          %) Ein-Personen-und Kleinst-Unternehmen bis zu 10
massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/
                                                          MitarbeiterInnen erhalten eine Unterstützung hinsichtlich:

Maßnahmenpaket für Exportunternehmen
                                                               o    nicht   rückzahlbaren   Mietzuschüssen          (bei
                                                                    Umsatzrückgang 50 – 74 %)
Exportunternehmen können ab sofort einen
                                                               o    nicht    rückzahlbaren    Ausfallersatz         (bei
Kreditrahmen in Höhe von 10 % (für
                                                                    Umsatzrückgang über 75 %)
Großunternehmen) bzw 15 % (für Klein- und
Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei
der OeKB beantragen. Die Höchstgrenze liegt

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Voraussetzungen:                        Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund behördlicher Maßnahmen
             o Für        Mitglieder    der      teilweise oder vollständig geschlossen ist, selbst wenn dort eine
                  Wirtschaftskammer Wien         Betreuung weiterhin angeboten wird. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf
             o Aufrechte           Gewerbe-      1/3 des in der Sonderbetreuungszeit gezahlten Entgelts iSd
                  berechtigung          seit     Entgeltfortzahlungsgesetzes.
                  mindestens 2 Jahren
             o Maximal 10 unselbständig          Sonstige allgemeine Informationen
                  Beschäftigte
             o Umsatzrückgänge         auf-               Kurzparkzonen in Wien sind seit 17. März 2020 aufgehoben
                  grund von COVID-19 siehe                Vorschreibung       der     Grundumlagen        2020       der
                  oben                                     Wirtschaftskammer Wien sind aktuell ausgesetzt
                                                          Die oberösterreichische Tourismusbeitragsstelle bietet
         Förderung:                                        Unterstützung im Beitragsverfahren des Tourismusbeitrages
             o Mietzuschuss               im               an.
                  Wohnungsverband bis zu €                In Vorarlberg werden aktuell Möglichkeiten der Stundung oder
                  100,00 monatlich, im                     anderer Erleichterungen bei allen Gemeindeabgaben
                  Mietobjekt bis zu € 600,00               erarbeitet.
                  monatlich                               Die Abteilung Tourismus des Landes Tirol hat das
             o Ausfallersatz        bis    zu              Beitragswesen vorerst für zwei Wochen eingefroren und wird
                  € 1.000,00 monatlich                     situationsbedingt weitere Entscheidungen treffen.
                                                          Im Burgenland, in Eisenstadt, werden auf Anträge auf zinsfreie
         Umsatzrückgänge      müssen       für
                                                           Stundungen von Gemeindeabgaben bis Ende August gewährt.
         gesamten März 2020 nachgewiesen
                                                           Dies betrifft die Kommunalsteuern, die Grundsteuern und die
         werden, daher Antragstellung erst ab
                                                           Kanalabgaben. Anträge können ab sofort per E-Mail an
         1.4.2020        möglich.        Der
                                                           finanzen@eisenstadt.at gestellt werden.
         Förderungszeitraum ist auf 5 Monate
         begrenzt.
                                                 Stay safe, stay sane!
NIEDERÖSTERREICH:
     80      %      Bürgschaften    für         Stefan Walter / Lukas              Zeinler   /    Andreas     Auer    /
       Überbrückungskredite für KMUs der         Kristina Weis / Michael Heck
       gewerblichen     Wirtschaft  und
       Tourismusbetriebe ohne Kosten
       gewährt vom Land NÖ

Sonderbetreuungszeit für Kinderbetreuung

Bis Ende Mai 2020 soll die Möglichkeit
bestehen, bis zu drei Wochen eine freiwillige,
aber        bezahlte       Dienstfreistellung
(„Sonderbetreuungszeit“) für die Betreuung
von Kindern zu beantragen. Neben dem
Umstand, dass die Regelung für Kinder bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr gilt, besteht eine
wesentliche Voraussetzung darin, dass die

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Impressum:
RSM Austria Steuerberatung GmbH                            Tegetthoffstraße 7 | 1010 Wien
RSM Austria Wirtschaftsprüfung GmbH                        T +43 (1) 505 63 63
RSM Austria Transaction Services                           F +43 (1) 505 63 63 63
Wirtschaftsprüfung GmbH                                    contact@rsm.at
RSM Austria Consulting
               5       GmbH                                www.rsm.at
RSM Austria Immobilien GmbH
RSM Austria Business Process Improvement Steuerberatung GmbH
RSM Austria Steuerberatung GmbH, RSM Austria Wirtschaftsprüfung GmbH, RSM Austria Transaction
Services Wirtschaftsprüfung GmbH, RSM Austria Consulting GmbH, RSM Austria Immobilien GmbHandRSM
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