MAßNAHMEN SARS-COV-2-VIRUS - RSM GLOBAL
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RSM NEWSLETTER | Maßnahmen SARS-CoV-2-Virus
MAßNAHMEN SARS-COV-2-VIRUS
Aktuell gibt es eine Reihe von Ankündigungen Rückstände (auch Umsatzsteuer, Lohnabgaben, etc) die Möglichkeit
betreffend Unterstützungsleistungen, Stundungen zu beantragen und Anträge auf Ratenzahlungen – ohne
Förderungen und Maßnahmenpakete um die Festsetzung von Stundungszinsen - zu stellen. Anträge auf Erlass von
österreichische Wirtschaft zu stärken und Säumniszuschlägen bei verspäteter Entrichtung sind ebenso möglich.
damit auch den Unternehmern in diesen
Krisenzeiten zur Seite zu stehen. Zu all den https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:a1282965-474e-49f0-a556-
geplanten Maßnahmen liegen aktuell noch c438e1b3afc5/Steuerliche%20Sonderregelungen%20betreffend%20
nicht vollständig alle Details und Einzelheiten Coronavirus.pdf
vor, fast stündlich werden neue Informationen
Maßnahmen AMS – Corona-Kurzarbeit
bekanntgegeben. Nachstehend dürfen wir
Ihnen einen Überblick über die bis dato (Stand: Zum Thema Corona-Kurzarbeit dürfen wir auf unseren Sondernewsletter
18. März 2020) konkretisierten Maßnahmen vom 16. März 2020 verweisen. Diese Fördermaßnahme ist in ihren
geben. Detailinformationen zur Abwicklung Details bis dato noch nicht final ausformuliert und weiterhin in einzelnen
und Erlangung der Unterstützungen planen wir Bereichen nicht ausreichend konkretisiert, da die angekündigte
in einem Telefongespräch mit Ihnen im Richtlinie sowie das Antragsformular noch nicht vorliegen. Folgende
Bedarfsfall persönlich noch näher zu erläutern. Punkte sollten nunmehr aber so gut wie fix sein:
Sobald weitere Informationen über die
Rahmenbedingungen hinaus verfügbar sind, Förderbar sind alle ArbeitnehmerInnen, Ausnahmen bestehen
werden wir Sie umgehend informieren. lediglich auf Arbeitgeberseite
Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber die Kosten für die
Maßnahmen BMF (siehe BMF Info GZ.2020- Ausfallstunden. In diesem Kostenersatz sind die anteiligen
0.178.784) vom 14.03.2020
Beiträge zur Sozialversicherung (nunmehr ab Beginn) und die
Herabsetzungen oder Nichtfestsetzungen gem sonstigen lohnbezogenen Dienstgeberabgaben sowie die
§ 206 (1) lit a) BAO von Einkommen- oder anteiligen Sonderzahlungen (Sechstel) enthalten.
Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen können Ursprünglich war vorgesehen die Dienstgeberbeiträge zur SV
unter Berufung der Auswirkungen der SARS- erst ab dem vierten Monat der Kurzarbeit zu übernehmen.
CoV-2-Virus-Infektion vorgenommen werden. Damit bezahlt der Arbeitgeber somit nur mehr die Kosten der
Weiters gibt es für fällige Abgaben und effektiv geleisteten Arbeit. Alturlaubsansprüche sowie Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung
Zeitguthaben sind tunlichst weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte
abzubauen. Ursprünglich war Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Diese
geplant, dass ArbeitnehmerInnen Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für
das Urlaubsguthaben vergangener die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Klarstellende
Urlaubsjahre und Zeitguthaben vor gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.
Beginn der Kurzarbeit konsumieren
müssen. Maßnahmen Sozialversicherung für Selbständige – SVS
Bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung
(zB Urlaub, Konsumation von Wer vom Coronavirus direkt oder indirekt durch Erkrankung und
Zeitguthaben, Krankheit, Quarantäne betroffen ist oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet
Arbeitsunfall oÄ) oder Anspruch auf und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, wird von der SVS bestmöglich
eine Ersatzleistung (zB Krankengeld, unterstützt. Die SVS bietet allen SVS-Versicherten im Bedarfsfall
Bauarbeiter−Schlechtwetter- folgende Möglichkeiten:
entschädigung oÄ), wird keine
Beihilfe gewährt . Stundung der Beiträge
Lehrlinge sind ebenfalls förderbar. Ratenzahlung der Beiträge
Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
Gänzliche bzw teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Da sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben
haben und die Sozialpartner offensichtlich
noch am Verhandeln diverser Details sind, Maßnahmenpaket für KMU/EPU
dürfen wir bekanntgeben, dass dazu bereits ein
weiterer gesonderter Sondernewsletter zu Die aws Überbrückungsgarantie unterstützt Betriebs-
diesem umfassenden und wichtigen Thema in mittelfinanzierungen (zB Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde
Arbeit ist. Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über
keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden
Maßnahmen Sozialversicherung – ÖGK Betriebes verfügen bzw deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch
Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.
Von Seiten der ÖGK sind seit 16. März 2020
folgende Maßnahmen in Kraft:
Abgabe einer Kreditgarantie bis zu 80 % eines Kredites von bis
zu € 2,5 Mio pro KMU (max 5 Jahre)
Ausständige Beiträge werden nicht
Auf Bearbeitungs- und Garantieentgelt wird lt Information des
gemahnt.
aws verzichtet.
Eine automatische Stundung erfolgt,
wenn die Beiträge nicht, nur teilweise
oder nicht fristgerecht eingezahlt https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
werden.
Ratenzahlungen werden formlos Klein-, Kleinst- und Mittelunternehmen erhalten von der
akzeptiert. Wirtschaftsagentur Wien einen Zuschuss für Projekte die Einrichtung von
Es erfolgen keine Telearbeitsplätzen sowie für die Schaffung einer stabilen
Eintreibungsmaßnahmen. Kommunikation zwischen Telearbeitsplätzen und dem
Es werden keine Insolvenzanträge Unternehmensstandort bzw –standorten. Hierzu gehören
gestellt. Beratungsmaßnahmen durch Dritte und investive Maßnahmen für die IT-
technische Einrichtung. Die maximale Förderintensität beträgt 75 %, die
maximale Förderung € 10.000,00.
2https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/ dabei bei € 60 Mio pro Unternehmen. Diese auf 2 Jahre befristete (mit
programme/home-office-131/ Verlängerungsmöglichkeit) Maßnahme soll vorrangig der
Standortsicherung und Fortführung des Betriebs dienen.
Informationen zu einer bundesweiten € 100
Mio Direktunterstützung für Familienbetriebe, https://www.oekb.at/export-services/sonder-krr-covid-hilfe.html
Selbständige und EPUs werden von der
Bundesregierung noch bekanntgegeben. Das Maßnahmenpaket für Ärzte
von Bundesregierung angekündigte € 38 Mrd
Hilfspaket ist derzeit ebenso noch in Die bereits erwähnten Hilfspakete der Bundesregierung werden allen
Ausarbeitung. Erste Details dazu sollen Anfang Berufsgruppen in Österreich zu Gute kommen. Auch Ärztinnen und Ärzte,
nächster Woche bekanntgegeben werden. die durch Patientenausfälle direkt von der Krise betroffen sind, sollen
davon profitieren. Zusätzlich führt die Ärztekammer bereits Gespräche
Maßnahmenpaket für den Tourismus mit der Sozialversicherung, damit Vertragsärzte finanziell schadlos
gehalten werden.
Bei einem erwarteten Umsatzrückgang von
zumindest 15 % gegenüber dem Vorjahr Unterstützung für Künstler
aufgrund kurzfristiger Rückgänge durch die
Coronavirus-Krise gewährt die Österreichische Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund der derzeitigen Krise in eine
Hotel und Tourismusbank (ÖHT) den wirtschaftliche Notlage geraten und Einkommensausfälle erleiden,
antragsstellenden Betrieben eine können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe vom Künstler-
Bundeshaftung iHv 80 % zur Besicherung neu Sozialversicherungs-Unterstützungsfonds (KSVF) beantragen. Der KSVF-
aufzunehmender Überbrückungskredite Unterstützungsfonds gewährt bis € 5.000,00 Unterstützungsleistung pro
Kontokorrentkredite. Ansuchen. Es finden regelmäßig Sitzungen des jeweiligen Beirats statt,
dennoch kann es aufgrund von hohem Andrang zu Verzögerungen
Abgabe einer Kreditgarantie bis zu kommen.
80 % eines Kredites bis zu einer
Haftungssumme von € 400.000,00 https://www.ksvf.at/corona.html
(max 3 Jahre)
Kosten: Bearbeitungsentgelt ab 1,00 Bundesländerspezifische Unterstützungen
% des Finanzierungsbetrages
einmalig und Garantieentgelt ab 0,8 WIEN:
% pa (risikoabhängig) des Obligos - 80 % Bürgschaften für Überbrückungskredite gewährt von der
werden zur Gänze vom Bund Wirtschaftskammer Wien
übernommen. Mittelaufstockungen im Bereich von Arbeitsstiftungen bei
Insolvenzen
Von der Corona-Krise stark betroffene (Umsatzrückgang > 50
https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-
%) Ein-Personen-und Kleinst-Unternehmen bis zu 10
massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/
MitarbeiterInnen erhalten eine Unterstützung hinsichtlich:
Maßnahmenpaket für Exportunternehmen
o nicht rückzahlbaren Mietzuschüssen (bei
Umsatzrückgang 50 – 74 %)
Exportunternehmen können ab sofort einen
o nicht rückzahlbaren Ausfallersatz (bei
Kreditrahmen in Höhe von 10 % (für
Umsatzrückgang über 75 %)
Großunternehmen) bzw 15 % (für Klein- und
Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei
der OeKB beantragen. Die Höchstgrenze liegt
3Voraussetzungen: Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund behördlicher Maßnahmen
o Für Mitglieder der teilweise oder vollständig geschlossen ist, selbst wenn dort eine
Wirtschaftskammer Wien Betreuung weiterhin angeboten wird. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf
o Aufrechte Gewerbe- 1/3 des in der Sonderbetreuungszeit gezahlten Entgelts iSd
berechtigung seit Entgeltfortzahlungsgesetzes.
mindestens 2 Jahren
o Maximal 10 unselbständig Sonstige allgemeine Informationen
Beschäftigte
o Umsatzrückgänge auf- Kurzparkzonen in Wien sind seit 17. März 2020 aufgehoben
grund von COVID-19 siehe Vorschreibung der Grundumlagen 2020 der
oben Wirtschaftskammer Wien sind aktuell ausgesetzt
Die oberösterreichische Tourismusbeitragsstelle bietet
Förderung: Unterstützung im Beitragsverfahren des Tourismusbeitrages
o Mietzuschuss im an.
Wohnungsverband bis zu € In Vorarlberg werden aktuell Möglichkeiten der Stundung oder
100,00 monatlich, im anderer Erleichterungen bei allen Gemeindeabgaben
Mietobjekt bis zu € 600,00 erarbeitet.
monatlich Die Abteilung Tourismus des Landes Tirol hat das
o Ausfallersatz bis zu Beitragswesen vorerst für zwei Wochen eingefroren und wird
€ 1.000,00 monatlich situationsbedingt weitere Entscheidungen treffen.
Im Burgenland, in Eisenstadt, werden auf Anträge auf zinsfreie
Umsatzrückgänge müssen für
Stundungen von Gemeindeabgaben bis Ende August gewährt.
gesamten März 2020 nachgewiesen
Dies betrifft die Kommunalsteuern, die Grundsteuern und die
werden, daher Antragstellung erst ab
Kanalabgaben. Anträge können ab sofort per E-Mail an
1.4.2020 möglich. Der
finanzen@eisenstadt.at gestellt werden.
Förderungszeitraum ist auf 5 Monate
begrenzt.
Stay safe, stay sane!
NIEDERÖSTERREICH:
80 % Bürgschaften für Stefan Walter / Lukas Zeinler / Andreas Auer /
Überbrückungskredite für KMUs der Kristina Weis / Michael Heck
gewerblichen Wirtschaft und
Tourismusbetriebe ohne Kosten
gewährt vom Land NÖ
Sonderbetreuungszeit für Kinderbetreuung
Bis Ende Mai 2020 soll die Möglichkeit
bestehen, bis zu drei Wochen eine freiwillige,
aber bezahlte Dienstfreistellung
(„Sonderbetreuungszeit“) für die Betreuung
von Kindern zu beantragen. Neben dem
Umstand, dass die Regelung für Kinder bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr gilt, besteht eine
wesentliche Voraussetzung darin, dass die
4Impressum:
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