MEDICLIN: Der Konzern auf einen Blick - Einladung
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MEDICLIN: Der Konzern auf einen Blick > Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der MEDICLIN Aktiengesellschaft ISIN DE0006595101 am 24. September 2020 in Frankfurt Wertpapier-Kenn-Nr. 659510 am Main
MEDICLIN: Der Konzern auf einen Blick Einladung Kennzahlen der Geschäftsentwicklung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen Haupt- 2019 2018 Veränderung in % versammlung der MEDICLIN Aktiengesellschaft am Donnerstag, Anzahl Aktien in Mio. Stück 47,5 47,5 0,0 den 24. September 2020, um 14.00 Uhr ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre Fallzahlen (stationär) 122.053 122.954 – 0,7 Bettenzahl zum 31.12. 8.403 8.324 + 0,9 oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. Auslastung in % 87,7 89,1 Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ord- Mitarbeiter in Vollzeitkräften (Jahresdurchschnitt) 7.431 7.226 + 2,8 nungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton übertra- in Tsd. € 2019 2018 Veränderung in % gen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevoll- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 69.593 27.956 + 148,9 mächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit je Aktie in € 1,47 0,59 + 148,9 durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Umsatzerlöse 673.090 645.106 + 4,3 Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des EBITDAR 94.521 85.245 + 10,9 Aktiengesetzes ist das Maritim Hotel Frankfurt, Theodor-Heuss- EBITDAR-Marge in % 14,0 13,2 Allee 3, 60486 Frankfurt am Main. EBITDA 93.584 37.348 + 150,6 EBITDA-Marge in % 13,9 5,8 EBIT (Betriebsergebnis) 22.412 15.063 + 48,8 Tagesordnung EBIT-Marge in % 3,3 2,3 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des ge- Finanzergebnis – 10.802 – 3.200 – 237,5 billigten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Konzernergebnis 9.683 7.765 + 24,7 Ergebnis je Aktie in € 0,20 0,16 + 25,2 Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN Dividende je Aktie 1 in € – 0,05 Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Investitionen (Bruttozugänge zum Anlagevermögen ohne Nutzungsrechte IFRS 16) 48.184 49.331 − 2,3 davon Fördermittel 6.882 8.061 − 14,6 Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Anteil Eigenmittel in % 85,7 83,7 Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs Zinsdeckungskoeffizient (EBITDA / Zinsergebnis) 8,6 x 11,5 x Diese Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Einberufung der in Tsd. € 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung in % Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft Bilanzsumme 897.753 444.735 + 101,9 unter www.mediclin.de/hauptversammlung abrufbar. Sie Eigenkapital 190.746 191.404 − 0,3 sind auch während der Hauptversammlung unter der vor- Eigenkapitalquote in % 21,2 43,0 stehend genannten Internetadresse zugänglich. Eigenkapitalrentabilität 2 in % 5,1 4,1 Finanzschulden (gegenüber Kreditinstituten) 99.701 75.683 + 31,7 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- Liquide Mittel 37.250 33.829 + 10,1 abschluss zum 31. Dezember 2019 und den Konzernab- Adjusted Nettofinanzverschuldung 3 58.410 32.787 + 78,1 schluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt; der Jahresabschluss Adjusted Nettofinanzverschuldung 3 / Adjusted EBITDA 4 1,4 x 0,9 x ist damit gemäß § 172 des Aktiengesetzes (AktG) festge- 1 Für 2019 vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen stellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer 2 Konzernergebnis der vorangegangenen 12 Monate / Eigenkapital Aus rechnerischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen 3 Angepasste durchschnittliche Nettofinanzverschuldung der letzten vier Quartalsstichtage in Höhe von + / – einer Einheit (€, % etc.) auftreten; die Prozentsätze sowie die 4 Angepasster EBITDA der vorangegangenen 12 Monate Veränderungen in % sind auf Basis der nicht gerundeten €-Werte ermittelt. 1
Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversamm- 6. Wahl zum Aufsichtsrat lung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, sodass Mit Wirkung zum Ablauf des 15. November 2019 hat Herr zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. Dr. Ulrich Wandschneider sein Amt als Mitglied und Vor- 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanz- sitzender des Aufsichtsrats niedergelegt. Auf Antrag der Ge- gewinns sellschaft wurde daher Herr Dr. Jan Liersch durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 4. November 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten mit Wirkung ab dem 16. November 2019 zum Mitglied des Jahresabschluss der MEDICLIN Aktiengesellschaft zum Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseigner bestellt, und von 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von den Mitgliedern des Aufsichtsrats zu dessen Vorsitzenden 51.165.466,01 Euro vollständig in andere Gewinnrücklagen gewählt. Herr Dr. Liersch soll nun durch die Hauptversamm- einzustellen. lung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Ferner 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder hat Herr Dr. Bernard große Broermann mit Wirkung zum des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 30. Juni 2020 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats nieder- gelegt; an seiner statt soll nun Herr Marco Walker zum Mit- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäfts- glied des Aufsichtsrats gewählt werden. jahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach Maßgabe von § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 7 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sechzehn Mitgliedern zusammen, von denen acht Mitglieder Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäfts- durch die Aktionäre und acht Mitglieder durch die Arbeit- jahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für die- nehmer gewählt werden. Nach Maßgabe von § 96 Abs. 2 AktG sen Zeitraum Entlastung zu erteilen. muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen- 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschluss- setzen. Da der Gesamterfüllung vorliegend widersprochen prüfers für das Geschäftsjahr 2020 wurde, ist der Mindestanteil von der Seite der Aufsichtsrats- Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungs- mitglieder der Anteilseigner und der Aufsichtsratsmitglieder ausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den acht durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum die Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglie- Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das dern der Anteilseigner müssen daher mindestens zwei Frauen Geschäftsjahr 2020 zu wählen. und mindestens zwei Männer sein; das gleiche gilt für die acht Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer. Diese Voraus- Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass setzungen sind im Zeitpunkt der Einberufung sowohl auf diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist der Seite der Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschluss- Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der MEDICLIN Aktien- prüfungsverordnung genannten Art auferlegt wurde. gesellschaft erfüllt. Mit der Wahl von Herrn Dr. Liersch und 2 3
Herrn Walker durch die Hauptversammlung wären drei Angaben gemäß Empfehlung C. 13 des Deutschen Frauen und fünf Männer auf Seiten der Anteilseigner ver- Corporate Governance Kodex in der Fassung vom treten und es wäre das Mindestanteilsgebot daher auch 16. Dezember 2019: weiterhin erfüllt. Direkt an der MEDICLIN Aktiengesellschaft beteiligt mit einem Der Aufsichtsrat schlägt vor diesem Hintergrund auf Emp- Anteil von 52,73 % ist die Asklepios Kliniken GmbH & Co. fehlung des Nominierungsausschusses vor, KGaA, Hamburg, indirekt die Asklepios Kliniken Management GmbH, Königstein im Taunus, als deren Komplementärin a) Herrn Dr. Jan Liersch, Düsseldorf, Geschäftsführer der und die Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus, Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus, als deren alleinige Kommanditaktionärin. b) Herrn Marco Walker, Hamburg, COO der Asklepios Herr Dr. Jan Liersch ist Geschäftsführer der Broermann Kliniken Gruppe und Geschäftsführer der Asklepios Holding GmbH, Königstein im Taunus; ferner ist er Mitglied Kliniken Management GmbH, Königstein im Taunus, des Aufsichtsrats der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am Bad Neustadt a. d. Saale, an welcher die Asklepios Kliniken 24. September 2020 für den Zeitraum bis zur Beendigung GmbH & Co. KGaA, Hamburg eine wesentliche Beteiligung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das im Sinne der Empfehlung C. 13 des Deutschen Corporate Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichts- Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 rats zu wählen. hält. Herr Dr. Jan Liersch ist zudem bereits gerichtlich be- stelltes Mitglied des Aufsichtsrats der MEDICLIN Aktienge- Die vorgenannten Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sellschaft. sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat Herr Marco Walker ist COO der Asklepios Kliniken Gruppe für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele; gleich- und Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management zeitig wird die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Ge- GmbH, Königstein im Taunus; ferner ist er Mitglied des Auf- samtgremium angestrebt. Aufgrund der persönlichen Eigen- sichtsrats der Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt GmbH, schaften, der fachlichen Qualifikation und der beruflichen Langen, der Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken GmbH, Schwalm- Erfahrungen der Kandidaten und im Hinblick auf die eigenen stadt sowie der Meierhofer AG, München, an welchen die Zielvorgaben des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg jeweils eine sowie die Forderungen des Deutschen Corporate Governance wesentliche Beteiligung im Sinne der Empfehlung C. 13 des Kodex (DCGK) für die Besetzung des Aufsichtsrats schlagen Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom Nominierungsausschuss und Aufsichtsrat die vorgenannten 16. Dezember 2019 hält. Kandidaten für die zu besetzenden Aufsichtsratspositionen Darüber hinaus bestehen zwischen Herrn Dr. Liersch und zur Wahl vor. Herrn Walker einerseits und Gesellschaften der MEDICLIN- Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist beabsichtigt, Gruppe, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt dass Herr Dr. Liersch für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien wird. der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits nach 4 5
Kenntnis des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäft- 7. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmig- lichen Beziehungen, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ten Kapitals 2020 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts als maßgebend ansehen würde. und entsprechende Satzungsänderung Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: Bei der Gesellschaft besteht derzeit keine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe a) Herr Dr. Jan Liersch ist Mitglied in folgenden anderen neuer Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu erhöhen. gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Um der Gesellschaft die nötige Flexibilität zu einem schnellen Mitglied des Aufsichtsrats der RHÖN-KLINIKUM Handeln am Kapitalmarkt zu geben, soll daher nun ein ge- Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale nehmigtes Kapital geschaffen werden, das ein Volumen von 50 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft haben Herr Dr. Jan Liersch ist Mitglied in folgenden vergleich- soll. baren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirt- schaftsunternehmen: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Vorsitzender des Verwaltungsrats der Hotel Suisse Majestic S.A., Montreux (Schweiz) a) Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020 Vorsitzender des Verwaltungsrats der Hotel Montreux Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Ge- Palace S.A., Montreux (Schweiz) sellschaft bis zum Ablauf des 23. September 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträ- b) Herr Marco Walker ist Mitglied in folgenden anderen gen um insgesamt bis zu EUR 23.750.000,00 (in Worten: gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: EURO dreiundzwanzig Millionen siebenhundertfünfzig Mitglied des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken tausend) durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- Langen-Seligenstadt GmbH, Langen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Ge- Mitglied des Aufsichtsrats der Asklepios Schwalm- schäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Soweit Eder-Kliniken GmbH, Schwalmstadt rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung Mitglied des Aufsichtsrats der Meierhofer AG, des Aufsichtsrats hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG ab- München. weichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das zum Herr Marco Walker ist nicht Mitglied in vergleichbaren Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Haupt- in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschafts- versammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns unternehmen. gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind auf Grundsätzlich steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu. der Internetseite der Gesellschaft unter www.mediclin.de/ Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch hauptversammlung abrufbar. den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unter- nehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der 6 7
Verpflichtung übernommen werden, sie ausschließlich Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares oder sonstigen Vermögensgegenständen oder An- Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit sprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenstän- Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der den einschließlich Forderungen gegen die Gesell- Aktionäre auszuschließen, schaft oder ihre Konzerngesellschaften. um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgege- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt benen Aktien darf während der Laufzeit des Genehmigten und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsen- Kapitals 2020 insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht preis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gat- überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksam- tung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen werdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermäch- Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand tigung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten nicht wesentlich im Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, Kapitals 2020 bis zu seiner Ausnutzung von etwaigen an- 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Die Anzahl der deren Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräuße- unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 rung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft er- Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht möglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirk- und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies samwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser auf die in vorstehendem Satz genannte 10 %-Grenze an- Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, zurechnen. die zur Bedienung von Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten aus Options- Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Auf- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung Genussrechten ausgegeben werden oder auszugeben sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Sat- Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwen- zung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der dung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Ka- des Bezugsrechts ausgegeben werden; ferner sind auf pital 2020 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist ent- diese Zahl Aktien anzurechnen, die während der Lauf- sprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem zeit dieser Ermächtigung unter vereinfachtem Bezugs- Genehmigten Kapital 2020 anzupassen. rechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 b) Änderung der Satzung Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegeben oder nach Rückerwerb veräußert werden; § 4 der Satzung wird um einen neuen Absatz 4 mit fol- gendem Wortlaut ergänzt: wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere zum Zweck der Gewährung von Aktien „(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen Gesellschaft bis zum Ablauf des 23. September 2025 oder zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in 8 9
Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 23.750.000,00 ten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksam- (in Worten: EURO dreiundzwanzig Millionen sieben- werdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser hundertfünfzig tausend) durch Ausgabe neuer Stück- Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien an- aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhö- zurechnen, die zur Bedienung von Options- oder hen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien Wandlungsrechten oder Options- oder Wand- nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Aus- lungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuld- gabe an am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, verschreibungen und/oder Genussrechten aus- kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichts- gegeben werden oder auszugeben sind, sofern rats hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend die Schuldverschreibungen während der Laufzeit festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines dieser Ermächtigung in entsprechender Anwen- bereits abgelaufenen Geschäftsjahres an, für das zum dung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Aus- Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der schluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanz- ferner sind auf diese Zahl Aktien anzurechnen, gewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss Grundsätzlich steht den Aktionären ein Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 zu. Die Aktien können auch von einem oder mehre- Aktiengesetz ausgegeben oder nach Rückerwerb ren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten veräußert werden; oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ausschließlich den Aktionären zum Bezug anzu- erfolgt, insbesondere zum Zweck der Gewährung bieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusam- jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts- menschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von rats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligun- gen an Unternehmen oder sonstigen Vermögens- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszuneh- gegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb men; von Vermögensgegenständen einschließlich For- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen er- derungen gegen die Gesellschaft oder ihre folgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien Konzerngesellschaften. den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen aus- der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages gegebenen Aktien darf während der Laufzeit des Ge- durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne nehmigten Kapitals 2020 insgesamt 10 % des Grund- von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG kapitals nicht überschreiten, und zwar weder im unterschreitet. Die Anzahl der unter Ausschluss Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 der Ausübung dieser Ermächtigung. Sofern während Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien darf der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2020 bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschrei- 10 11
seiner Ausnutzung von etwaigen anderen Ermächti- besitz nachzuweisen. Die Voraussetzungen für den zur Teil- gungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien nahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die Stimmrechts zu erbringenden Nachweis ändern sich allerdings den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärs- oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und rechterichtlinie (ARUG II). Bei Inhaberaktien börsennotierter dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4 Satz 1 auf die in vorstehendem Satz genannte 10 %-Grenze AktG zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung anzurechnen. oder die Ausübung des Stimmrechts ein durch den Letzt- intermediär ausgestellter Nachweis gemäß dem neu einge- Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Auf- fügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhö- hung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe fest- Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die zulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu vor- der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durch- gesehene § 67c AktG finden allerdings gemäß § 26j Abs. 4 führung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) erst ab Genehmigten Kapital 2020 oder nach Ablauf der Er- dem 3. September 2020 und erstmals auf Hauptversamm- mächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der lungen Anwendung, die nach dem 3. September 2020 ein- Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020 berufen werden. anzupassen.“ Um ein ab diesem Zeitpunkt mögliches Abweichen der Rege- Zu Tagesordnungspunkt 7 hat der Vorstand einen schriftlichen lungen in der Satzung zu diesem Nachweis für die Teilnahme Bericht gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung der Gesellschaft oder die Aus- erstattet, der im Anschluss an die Tagesordnung in dieser übung des Stimmrechts von den gesetzlichen Vorgaben zu Einladung abgedruckt ist und der vom Zeitpunkt der Einbe- vermeiden, soll die Anpassung der Satzung beschlossen rufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der werden. Gesellschaft unter www.mediclin.de/hauptversammlung ab- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund rufbar ist und auch während der Hauptversammlung der vor, zu beschließen: Gesellschaft hierüber zugänglich gemacht wird. § 15 Abs. 2 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu 8. Beschlussfassung über eine Anpassung gefasst: von § 15 Abs. 2 der Satzung Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft ist ent- „(2) Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptver- sprechend den Vorgaben des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG in sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nach- der derzeit noch maßgeblichen Fassung die Berechtigung zur zuweisen. Hierfür ist ein durch das depotführende Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) in englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Anteilsbesitzes oder ein durch den Letztintermediär Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteils- in Textform ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes 12 13
gemäß § 67c Abs. 3 AktG erforderlich. Der Nachweis Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 haben die des Anteilsbesitzes nach vorstehendem Satz 2 muss Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Um die Abwicklung zu sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptver- erleichtern, sollen die neuen Aktien auch von Kreditinstituten sammlung beziehen und der Gesellschaft unter der oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 Aktienge- in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse min- setz mit der Verpflichtung übernommen werden können, sie destens sechs Tage vor der Hauptversammlung zu- den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). gehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Der Vorstand soll aber in den in der vorgeschlagenen Ermäch- Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme tigung genannten Fällen auch ermächtigt sein, das Bezugsrecht an der Hauptversammlung oder für die Ausübung des mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen: Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien schließt die Anteilsbesitzes erbracht hat.“ Ermächtigung des Vorstands ein, mit Zustimmung des Auf- sichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre aus- ***** zuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszuneh- men. Dies ist allgemein üblich und auch sachlich gerechtfertigt, Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 um Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses ent- stehen, zur Erleichterung der Abwicklung bzw. zur Errei- Beschlussfassung über die Schaffung eines Ge- chung glatter Bezugsverhältnisse ausschließen zu können. nehmigten Kapitals 2020 gegen Bar- und/oder Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Aus- Spitzenbetrags würden die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die Ausübung des Bezugsrechts er- schluss des Bezugsrechts und entsprechende heblich erschwert. Satzungsänderung Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll so- Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung dann, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen er- unter Tagesordnungspunkt 7 die Schaffung eines Genehmigten folgt, für den Fall gelten, dass der Ausgabebetrag der neuen Kapitals 2020 in Höhe von insgesamt bis zu EUR 23.750.000 – Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien dies entspricht 50 % des derzeitigen Grundkapitals – vor. Es soll gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der end- für Bar- und/oder Sachkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen gültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vor- und kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden, wobei der stand nicht wesentlich im Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Gesamtbetrag nicht überschritten werden darf. Das Genehmigte Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Bei Ausnutzung der Er- Kapital 2020 soll der Gesellschaft schnelles und flexibles Handeln mächtigung wird der Vorstand sich bemühen, eine etwaige am Kapitalmarkt ermöglichen, ohne die jährliche oder eine außer- Abweichung vom Börsenpreis so niedrig zu bemessen, wie ordentliche Hauptversammlung abwarten zu müssen. dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschen- Zu der Ermächtigung, das Bezugsrecht der Aktionäre auszu- den Marktbedingungen möglich ist. Diese Ermächtigung schließen, erstattet der Vorstand gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, verfolgt das Ziel, der Gesellschaft die Unternehmensfinanzie- 186 Abs. 4 Satz 2 AktG den nachfolgenden schriftlichen Bericht: rung im Wege der Eigenkapitalaufnahme zu erleichtern. Die Gesellschaft wird hierdurch in die Lage versetzt, einen 14 15
entstehenden Eigenkapitalbedarf kurzfristig zu decken. Ein Anteilsquote erforderlichen Aktien zu annähernd gleichen solcher Bedarf kann beispielsweise aufgrund sich kurzfristig Bedingungen über die Börse zu erwerben. bietender Marktchancen oder auch bei der Gewinnung Des Weiteren soll die Ermächtigung zum Ausschluss des Be- neuer Aktionärsgruppen entstehen. Durch die Ermächtigung zugsrechts für die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer können diese Möglichkeiten schnell und flexibel realisiert Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen gelten, insbesondere werden; darüber hinaus sind aufgrund der unkomplizierten zum Zweck der Gewährung von Aktien im Rahmen von Abwicklung höhere Erlöse aus den neu auszugebenden Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Er- Aktien zu erwarten. Nur der Ausschluss des Bezugsrechts er- werbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen möglicht ein rasches Handeln und eine Platzierung nahe an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen am Börsenkurs, d. h. ohne den bei Bezugsrechtsemissionen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegen- üblichen Abschlag. Ohne die zeit- und kostenaufwendige ständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft Abwicklung eines Bezugsrechts kann meist ein höherer Mit- oder ihre Konzerngesellschaften. Die Gesellschaft steht in telzufluss erreicht werden. Die Anzahl der unter Ausschluss einem intensiven Wettbewerb. Um in diesem Wettbewerb des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz bestehen zu können, muss sie in der Lage sein, im Interesse 4 AktG ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des ihrer Aktionäre schnell und flexibel zu handeln. Hierzu gehört Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeit- insbesondere auch die Möglichkeit, bei sich bietender Ge- punkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Aus- legenheit kurzfristig einen Unternehmenszusammenschluss übung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien einzugehen sowie Unternehmen, Unternehmensteile, Betei- anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wand- ligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegen- lungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten aus stände oder Ansprüche auf den Erwerb von Vermögensge- Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder genständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft Genussrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, oder ihre Konzerngesellschaften unter Schonung der eige- sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit die- nen Liquidität gegen Hingabe von Aktien zu erwerben, um ser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 hierdurch die eigene Wettbewerbsposition zu verbessern. Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts aus- Aktien aus genehmigtem Kapital können für eine Unterneh- gegeben werden; ferner sind auf diese Zahl Aktien anzu- mensakquisition daher eine sinnvolle, und nicht selten von rechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter den Verkäufern sogar ausdrücklich geforderte, attraktive vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entspre- Gegenleistung darstellen. Durch das Genehmigte Kapital chend § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegeben oder 2020 und die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss wird nach Rückerwerb veräußert werden. Durch diese Vorgaben die Gesellschaft in die Lage versetzt, derartige Erwerbs- wird im Einklang mit der gesetzlichen Regelung dem Inte- chancen nutzen und Akquisitionen schnell, flexibel und kos- resse der Aktionäre am Schutz vor einer Verwässerung ihres tengünstig durchführen zu können. Da ein solcher Erwerb Anteilsbesitzes Rechnung getragen. Jeder Aktionär hat zu- zumeist kurzfristig erfolgt, kann er in der Regel nicht von der dem aufgrund des börsenkursnahen Ausgabebetrages der nur einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptver- neuen Aktien und aufgrund der volumenmäßigen Begren- sammlung beschlossen werden, und auch für die Einberufung zung der Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss grund- einer außerordentlichen Hauptversammlung dürfte in diesen sätzlich die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Fällen wegen der gesetzlichen Fristen regelmäßig die Zeit 16 17
fehlen. Es bedarf hierfür vielmehr eines genehmigten Kapi- Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft derzeit neben dem tals, auf das der Vorstand schnell und flexibel zugreifen kann. vorgeschlagenen neuen Genehmigten Kapital 2020 weder über Konkrete Akquisitionsvorhaben, für die das Genehmigte ein weiteres genehmigtes noch ein bedingtes Kapital, eine Er- Kapital 2020 ausgenutzt werden soll, gibt es zurzeit keine. mächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuld- Insoweit sind zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Angaben verschreibungen oder eine Ermächtigung zum Erwerb und zur zu Ausgabebeträgen möglich. Die durch den Bezugsrechts- Veräußerung eigener Aktien verfügt. ausschluss bedingte Verwässerung des Anteilsbesitzes der Konkrete Pläne für eine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals Aktionäre wird dadurch aufgewogen, dass die Geschäftsaus- 2020 bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird in jedem Einzel- weitung im Wege der Eigenkapitalstärkung durch Dritte fall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapital- finanziert wird und die vorhandenen Aktionäre – mit einer erhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch machen zwar geringeren Beteiligungs- und Stimmrechtsquote als wird. Eine Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur dann erfol- zuvor – an einem Unternehmenswachstum teilhaben, das sie gen, wenn dies nach Einschätzung des Vorstands und des Auf- bei Einräumung eines Bezugsrechts aus eigenen Mitteln sichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktio- finanzieren müssten. Durch die Börsennotierung ist jedem näre liegt. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über die Aktionär zudem die grundsätzliche Möglichkeit gegeben, Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 unter Ausschluss seine Beteiligungsquote durch den Zuerwerb von Aktien des Bezugsrechts berichten. wieder zu erhöhen. Von den ihm erteilten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand nur in einem solchen Umfang Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10 % MEDICLIN Aktiengesellschaft insgesamt 47.500.000 Stück nenn- des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeit- betragslose Inhaberaktien ausgegeben, die 47.500.000 Stimmen punkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung gewähren. dieser Ermächtigung. Dadurch wird der Gesamtumfang einer bezugsrechtsfreien Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2020 beschränkt. Die Aktionäre werden auf diese Weise zusätzlich gegen eine Verwässerung ihrer bestehenden Beteili- Informationen zur Durchführung gung abgesichert. Hinzu kommt, dass eine Anrechnung auf die der virtuellen Hauptversammlung und vorstehend genannte 10 %-Grenze stattfindet, sofern während zu unserem HV-Portal; Bild- und der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2020 bis zu seiner Aus- Tonübertragung der Hauptversammlung nutzung von etwaigen anderen Ermächtigungen zur Ausgabe Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Aus- Hauptversammlung aufgrund eines Beschlusses des Vorstands gabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossen- dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird. schafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 18 19
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pan- Zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung demie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesge- unserer Gesellschaft in Verbindung mit § 26j Abs. 4 EGAktG nur setzblatt I 2020, S. 569) (nachfolgend COVID-19-Gesetz) als diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktio- unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen näre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Stimmrechts- von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen ausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln: ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachts- erteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts- MEDICLIN Aktiengesellschaft vertreter. c/o FAE Management GmbH Oskar-Then-Straße 7 Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird am 24. Septem- 63773 Goldbach ber 2020 ab 14:00 Uhr in unserem HV-Portal, zugänglich über Telefax: +49 (0) 6021 589735 die Internetseite der Gesellschaft unter E-Mail: hvmediclin2020@fae-gmbh.de www.mediclin.de/hauptversammlung, Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den live in Bild und Ton übertragen. Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den Aktionäre, die – in Person oder durch Bevollmächtigte – die 3. September 2020 (00.00 Uhr, sogenannter Nachweis- Hauptversammlung über das HV-Portal in Bild- und Ton verfol- stichtag) gen möchten, müssen sich fristgemäß zur Hauptversammlung beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung anmelden und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachweisen spätestens bis zum Ablauf des (siehe „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“). Die Zugangsdaten für das HV-Portal erhalten die Aktionäre im An- 17. September 2020 (24.00 Uhr) schluss an ihre Anmeldung und den Nachweis des Anteils- unter der genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der besitzes mit Ihrer Zugangskarte. Über das HV-Portal können die besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform Aktionäre – in Person oder durch Bevollmächtigte – auch unter (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache anderem Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben, den von der abgefasst sein. Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen oder Wider- Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der ver- spruch zur Niederschrift erklären. sammlungsbezogenen Rechte, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteils- besitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung der ver- sammlungsbezogenen Rechte sowie der Umfang des Stimm- rechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des An- teilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung 20 21
der versammlungsbezogenen Rechte und den Umfang des Stimm- Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstim- rechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nach- mungen etwaige zuvor im Wege der Briefwahl über das HV- weisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Portal erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, Zudem ist die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Brief- die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst wahl auch schriftlich auf postalischem Weg, per Telefax oder per danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen E-Mail möglich. Sofern Briefwahlstimmen auf einem der vor- Aktien nur zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte, genannten Wege übermittelt werden, müssen diese spätestens insbesondere des Stimmrechts, berechtigt, soweit sie sich vom bis zum Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag noch ge- halten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermäch- 23. September 2020 (24.00 Uhr) tigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für bei der Gesellschaft eingegangen sein. Dasselbe (schriftliche eine eventuelle Dividendenberechtigung. Erklärung auf postalischem Weg, per Telefax oder per E-Mail bis Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises spätestens zum 23. September 2020 (24.00 Uhr)) gilt für die des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Änderung oder den Widerruf einer zuvor im Wege der Briefwahl Zugangskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Zu- auf einem der vorgenannten Übermittlungswege erfolgter gangskarten sind reine Organisationsmittel. Sie enthalten aller- Stimmabgaben. Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der dings insbesondere die Zugangsdaten, die für die Nutzung des Briefwahl erhalten die Aktionäre zusammen mit der Zugangs- mit einem Zugangscode geschützten HV-Portals benötigt werden. karte zugesandt. Briefwahlstimmen, deren Änderung oder Wider- Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, ruf auf postalischem Weg, per Telefax oder per E-Mail sind an bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die nachfolgende Adresse zu übersenden: Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die MEDICLIN Aktiengesellschaft Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse Sorge zu c/o FAE Management GmbH tragen. Oskar-Then-Straße 7 63773 Goldbach Telefax: +49 (0) 6021 589735 Verfahren für die Stimmabgabe E-Mail: hvmediclin2020@fae-gmbh.de durch Briefwahl Wird das Stimmrecht im Wege der Briefwahl sowohl über das Aktionäre, die zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind HV-Portal als auch auf einem der sonstigen, vorgenannten Über- (siehe vorstehend, „Anmeldung und Nachweis des Anteils- mittlungswege oder auf mehreren dieser Übermittlungswege besitzes“), können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Für die ausgeübt, wird abhängig von den Eingangsdaten die jeweils zeit- Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Brief- lich später eingegangene Stimmabgabe als verbindlich angese- wahl steht Ihnen das unter www.mediclin.de/hauptversammlung hen. Nähere Einzelheiten zur Briefwahl finden sich auf den hier- zugängliche HV-Portal zur Verfügung. Die Briefwahl wird auf zu vorgesehenen Formularen sowie in unserem HV-Portal. diesem Weg bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 24. September 2020 möglich sein. Über das HV-Portal können Sie auch während der 22 23
Stimmrechtsausübung durch Stimmrechts- www.mediclin.de/hauptversammlung zugängliche HV-Portal vertreter der Gesellschaft möglich. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auf diesem Weg auch Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesell- noch während der Hauptversammlung bis unmittelbar vor schaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimm- Beginn der Abstimmungen möglich. Über das HV-Portal rechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten können Sie auch während der Hauptversammlung bis unmittel- Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevoll- bar vor Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor erteilte Voll- mächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des machten und Weisungen ändern oder widerrufen. Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts- vertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen weder im benannten Stimmrechtsvertreter sind die fristgerechte Anmeldung Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Voll- sowie der fristgerechte Zugang des Nachweises des Anteils- machten und Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen ge- besitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe gen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“). rechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Werden sowohl das Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausgeübt Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von als auch Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesell- der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die schaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, werden stets die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre mit der Zugangskarte. Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Nähere Einzelhei- Es kann darüber hinaus unter der unten mitgeteilten Adresse ten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Ge- angefordert werden. Zudem steht das Formular auf der Internet- sellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden sich auf den seite der Gesellschaft unter www.mediclin.de/hauptversammlung hierzu vorgesehenen Formularen. zum Download zur Verfügung. Aktionäre, welche die von der Gesellschaft benannten Stimm- Verfahren für die Stimmabgabe rechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen die Vollmach- ten nebst Weisungen spätestens bis zum 23. September 2020, durch Bevollmächtigte 24.00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch, per Telefax Zur Ausübung des Stimmrechts berechtigte Aktionäre (siehe oder per E-Mail (z. B. als eingescannte pdf-Datei) an die nachfol- „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“) können ihre gend genannte Adresse übermitteln. versammlungsbezogenen Rechte, insbesondere ihr Stimmrecht, auch durch einen sonstigen Bevollmächtigten, auch durch einen MEDICLIN Aktiengesellschaft Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsbera- c/o FAE Management GmbH ter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder eine Oskar-Then-Straße 7 sonstige den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichge- 63773 Goldbach stellte Institution oder Person, ausüben lassen. Bevollmächtigte Telefax: +49 (0) 6021 589735 können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. E-Mail: hvmediclin2020@fae-gmbh.de Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre Zudem ist eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das unter (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimm- 24 25
rechtsvertreter ausüben. Die Ausübung der versammlungsbezoge- Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden nen Rechte, insbesondere des Stimmrechts, über das HV-Portal gebeten, entweder das HV-Portal zu nutzen oder das Vollmachts- durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass dieser vom Voll- formular, welches ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre mit machtgeber die mit der Zugangskarte versandten Zugangsdaten der Zugangskarte erhalten, zu verwenden. Das Vollmachtsformu- erhält. lar kann zudem unter der genannten Adresse angefordert werden. Ferner steht das Formular auf der Internetseite der Ge- Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung sellschaft unter www.mediclin.de/hauptversammlung zum gegenüber der Gesellschaft sowie der Widerruf der Vollmacht Download zur Verfügung. bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Bevollmäch- tigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs sowie einer Aktio- eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Der Nachweis einer närsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters im Sinne von erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem durch Über- § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder sonstiger den Inter- mittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die mediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellter Institutionen nachfolgend genannte Adresse geführt werden: oder Personen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die MEDICLIN Aktiengesellschaft Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem c/o FAE Management GmbH zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm mög- Oskar-Then-Straße 7 licherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 63773 Goldbach Telefax: +49 (0) 6021 589735 Weitere Informationen zur Vollmachtserteilung finden sich auf E-Mail: hvmediclin2020@fae-gmbh.de den hierzu vorgesehenen Formularen. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können – in Per- Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf son oder durch einen Bevollmächtigten – von Beginn bis zum den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber Ende der Hauptversammlung über das unter www.mediclin.de/ der Gesellschaft erklärt werden. Erfolgt die Erteilung oder der hauptversammlung zugängliche HV-Portal auf elektronischem Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklä- Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung rung gegenüber der Gesellschaft auf einem der vorgenannten zu Protokoll des Notars erklären. Übermittlungswegen, so muss diese aus organisatorischen Grün- den der Gesellschaft bis 23. September 2020, 24.00 Uhr, (Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) übermittelt werden. Die Vollmacht, ein Nachweis der Bevollmächtigung sowie der Widerruf einer erteilten Vollmacht kann der Gesellschaft alternativ – auch noch am Tag der Hauptversammlung – elektronisch unter Nutzung des unter www.mediclin.de/ hauptversammlung zugänglichen HV-Portals übermittelt werden. 26 27
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 § 126 Abs. 1, § 127 AktG AktG in Verbindung mit § 1 COVID-19-Gesetz Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschluss- Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß vorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. § 122 Abs. 2 AktG Sollen die Gegenanträge im Vorfeld der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, sind sie gemäß § 126 Abs. 1 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital bis zum Ablauf des 9. September 2020 (24.00 Uhr), der Ge- von Euro 500.000 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) errei- sellschaft an die nachstehende Adresse zu übersenden. Ander- chen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung weitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegen- stand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Be- MEDICLIN Aktiengesellschaft schlussvorlage beiliegen. Alexandra Mühr Investor Relations Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und Okenstraße 27 muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptver- 77652 Offenburg sammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 24. August 2020 Telefax: +49 (0) 781 488-184 (24.00 Uhr) zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an fol- E-Mail: hv2020@mediclin.de gende Adresse zu übersenden: Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich MEDICLIN Aktiengesellschaft zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Vorstand Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Be- Okenstraße 27 gründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung 77652 Offenburg unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – www.mediclin.de/hauptversammlung veröffentlicht. soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht Für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG gelten wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundes- die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die anzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG sol- Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis chen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon zum Ablauf des 9. September 2020 (24.00 Uhr)) sinngemäß; ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der der Wahlvorschlag muss nicht begründet werden. Der Vorstand gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem der MEDICLIN Aktiengesellschaft braucht den Wahlvorschlag über die Internetseite der Gesellschaft den Aktionären unter nach § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124 Abs. 3 Satz 4 und www.mediclin.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. Die § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf AktG mitgeteilt. und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. 28 29
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