Medizinische Ausbildung Globale Standards der WFME zur Qualitätsverbesserung

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WORLD FEDERATION FOR MEDICAL EDUCATION
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                     Medizinische Ausbildung

                Globale Standards der WFME
                             zur
                   Qualitätsverbesserung

                   WFME – Büro: Universität Kopenhagen · Dänemark · 2003

   Deutsche Übersetzung: Prof. Dr. med. Florian Eitel, Sybille Schikora, Nikos Apostolopoulos
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  Medizinische Ausbildung

Globale Standards der WFME
             zur
   Qualitätsverbesserung
2

                                            INHALT

VORWORT           ……….………………………………………………………………...                                        3

EINFÜHRUNG              ..………………………………………………………………….                                     5
Entstehung des Projekts      ….………………………………………………............                            5
Das WFME–Projekt „Standards der medizinischen Ausbildung“ ……...........                  5
Konzept           …….……………………………………………………………………                                          5
Zielsetzung         …….………………………………………………………………….                                        5
Grundprinzipien         ……………………………………………………………………                                       6
Anwendung von Standards        ………………………………………………………...                                  7

DIE GLOBALEN STANDARDS DER WFME …………………………………......                                      8
Definitionen  …………………………………………………………………………                                               8

1. Aufgabe und Zielsetzung             ……………………………………………………                              9
2. Studiengang        ……………………………………………………………................                           10
3. Prüfungen        ………………………………………………………...........................                    12
4. Studierende     …………………………………………………………………………..                                       13
5. Akademisches Lehrpersonal / Dozenten         …………………………………………..                      14
6. Ressourcen für die Lehre            ……………………………………………….........                      15
7. Evaluation der Lehre        ……..……………………………………………………....                             17
8. Leitung und Verwaltung        …………………………………………………………..                               18
9. Kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Lehre ……………………………………...                    19

KONZEPT FÜR DIE STANDARDISIERUNG DER LEHRE                        …………...............   20

BIBLIOGRAPHIE         …………………………………………………………………….                                       28

ANHANG          ……………………………………………………………………………                                           29

Mitglieder der Ausschüsse des WFME-Projekts Globale Standards

Anmerkungen der Übersetzer (im Text durch hochgestellte Indizes gekennzeichnet)
3

                                                    VORWORT

           Der Exekutiv-Rat der World Federation for Medical Education

        Vorwort zur Trilogie der WFME-Dokumente

           Globale Standards in der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildunga

Die Verbesserung der Gesundheit aller Menschen ist das Hauptziel medizinischer Lehrea. Dies ist auch der übergeordnete
Auftrag der World Federation for Medical Education (WFME). Der WFME als internationaler Organisation, die alle
medizinischen Lehrer und medizinischen Ausbildungsinstitutionen repräsentiert, ist es gemäß ihrer Satzung ein Anliegen, in
der medizinischen Ausbildung höchste wissenschaftliche und ethische Standards zu fördern, welche zu neuen Methoden des
Lernens, neuen Lehrformen und innovativem Management der medizinischen Ausbildung führen.

Entsprechend diesem Mandat startete die WFME 1998 mit ihrem Positionspapier das Vorhaben Internationale Standards
in der Medizinischen Ausbildung. Die Absicht war, ein System zur Qualitätsverbesserung in der medizinischen
Ausbildung in einem globalen Zusammenhang darzustellen, das von Institutionen, die für die medizinische Aus-, Weiter-
oder Fortbildung verantwortlich sind, genutzt werden könnte.

In der Anfangsphase der Entwicklung des ersten der drei Dokuments, Standards in der Medizinischen Ausbildung, wurde
deutlich, dass eine rigide Festlegung globaler Standards unzureichende Wirkung auf die medizinischen Fakultäten und ihre
Curricula haben würde und vielmehr zur Qualitätsverschlechterung der medizinischen Ausbildung führen könnte.
Gemeinhin wird kritisiert, dass die medizinische Ausbildung sich weder den veränderten Bedingungen im System der
Gesundheitsversorgung hinreichend angepasst hat, noch den Bedürfnissen und Erwartungen der Gesellschaft. Daher musste
zwingend ein Ansatz für Veränderung und Reform in die Standards eingebracht werden. Dies führte zu einer Konzipierung
der WFME-Standards in der Form, dass zwei unterschiedliche Arten der Verbindlichkeit festlegt wurden: (a)
Grundstandards oder minimale Anforderungen; und (b) Standards für Qualitätsentwicklung.

Von Anfang an war geplant, dass die WFME-Standards den Status von Akkreditierungskriterien haben würden. Nach
weiteren Beratungen hat die WFME den Standpunkt eingenommen, dass nur auf nationaler Ebene beauftragte Gremien
direkt für Akkreditierungsverfahren verantwortlich sein können. Jedoch könnte die WFME eine unterstützende Rolle bei
der allfälligen Schaffung eines Akkreditierungsverfahrens wahrnehmen. Weltweit anerkannte Standards können
Evaluationsagenturen als Vorlage dienen. Es entspräche auch den Absichten der WFME, wenn Leitlinien und
Verfahrensweisen zur Nutzung ihrer Standards für Akkreditierungszwecke entwickelt würden.

In der Qualitätsverbesserung der medizinischen Ausbildung sind institutionelle Selbst-Evaluation, externe Begutachtung
und Beratung unverzichtbare Bestandteile. Ihre Struktur und Funktion erlauben der WFME, Beratungsteams für sämtliche
Weltregionen zu bilden.

Medizinisches Personal ist im Prinzip weltweit migrationsfähig und WFME-Standards tragen zur Sicherung professioneller
Kompetenz migrationswilliger Ärzte bei. Jedoch sind gleichermaßen Anreize dafür erforderlich, dass lokal ausgebildete
Ärzte in ihren eigenen Regionen b tätig werden. Die WFME-Standards sollten nicht so verstanden werden, dass sie die
Migration der Mediziner verstärken und den 'brain drain' von Ärzten aus den Entwicklungsländern antreiben würden. Die
Welt ist durch zunehmende Globalisierung gekennzeichnet, gegen welche die Ärzteschaft nicht immun ist, und die
Standards sollten aus Gründen der Qualitätssicherung weltweit für verpflichtende Kompetenznachweise von Ärzten
herangezogen werden.

Um sicherzustellen, dass ärztliche Kompetenzen weltweit in ärztliches Handeln umsetzbar und übertragbar sind, ist eine
gut zugängliche und transparente Dokumentation der Leistungsangebote von Ausbildungsinstitutionen und ihrer Curricula
wesentlich. Das World Directory of Medical Schools, das von der World Health Organization veröffentlicht wurde, diente
nie
4

einem anderen Zweck als dem einer Auflistung, Bewertungen wurden ausdrücklich ausgeschlossen. Die WMFE hat schon
in ihrem Positionspapier von 1998 vorgeschlagen, dass ein World Register of Medical Schools entwickelt wird, das darauf
abzielt, ein Verzeichnis derjenigen medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildungsstätten zu schaffen, welche
Qualitätssicherung ihrer Curricula betreiben, was darauf hinweist, dass die im Verzeichnis aufgeführten Institutionen
weltweit akzeptierte und anerkannte Standards in der medizinische Aus-, Weiter- oder Fortbildung verfolgen.

Die Darstellung der Globalen Standards der WFME in dieser Trilogie bezieht sich auf alle drei Phasen der medizinischen
Lehre a: Studium; Fachweiterbildung und berufliche Fortbildung. Die drei Dokumente dienten der Weltkonferenz: Global
Standards in Medical Education for Better Health Care, Kopenhagen, 15. – 19. März 2003 als Diskussionsgrundlage.

Zur Entwicklung der Standards rief die WFME drei internationale Ausschüsse ins Leben. Sie bestanden jeweils aus einer
Arbeitsgruppe, die sich zu Klausursitzungen trafen, und einem weit gefächerten Gremium von Sachverständigen, die
hauptsächlich elektronisch kommunizierten. Mitglieder der Ausschüsse wurden auf Grund ihrer Sachkenntnis ausgewählt,
wobei die geographische Verteilung ein wichtiger Gesichtspunkt war. Die Entwurfsdokumente der Standards sind bei
vielen Anlässen und in zahlreichen Institutionen in der ganzen Welt diskutiert worden. Die zahlreichen Reaktionen und
Kommentare, die eingingen, wurden aufbereitet und in die Entwürfe eingearbeitet.

Die drei Teile der Globalen Standards befinden sich in verschiedenen Stadien der Umsetzung. Dennoch hat der Exekutivrat
der WFME sie alle formal verabschiedet. Das Dokument über die Standards in der medizinischen Ausbildung ist in mehr
als zehn Sprachen übersetzt worden. Es wurde in Pilotstudien an einer Reihe von medizinischen Fakultäten validiert und
beeinflusst bereits nationale und regionale b Verfahren zur Begutachtung und Akkreditierung medizinischer
Ausbildungsstätten.

Die WFME schuldet allen großen Dank, die zu diesem sehr komplexen Prozess der Formulierung globaler Standards
beigetragen haben. Enthusiasmus und die Hilfsbereitschaft, die wir in allen Regionen der Welt angetroffen haben, waren
überwältigend, was zeigt, dass die Standards sowohl wünschenswert als auch anwendbar sind.

An der Schwelle zur Weltkonferenz 2003 forderte die WFME die Gesamtheit der mit der medizinischen Lehre Befassten
auf, zusammen mit allen, die für die Gesundheitsversorgung der Länder der Welt verantwortlich sind, zum laufenden
Projekt beizutragen. Dadurch sollte der Inhalt dieser Trilogie weiter ausgearbeitet und einer Nutzung zugeführt werden,
wodurch die Globalen Standards in der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung der WFME weiterhin validiert und
konsentiert würden.
5
                                                  EINFÜHRUNG

Entstehung des Projekts

Seit 1984 hat die WFME ein internationales Kooperationsprojekt zur Neuorientierung der medizinischen Aus-, Weiter- und
Fortbildung (International Collaborative Programme for the Reorientation of Medical Education) durchgeführt. Eckpunkt in
diesem Prozess war die Edinburgh Declaration, 1988 (1), die von der World Health Assembly in die WHO Resolution
42.38, 1989 (2) übernommen wurde. Weiterer Eckpunkt war die Empfehlungen des Weltgipfels zur medizinischen Lehre
(Recommendations of the World Summit on Medical Education), 1993 (3), die sich in der WHO Resolution 48.8,
Reorientation of Medical Education and Medical Practice for Health for All, 1995 (4) widerspiegeln.

Um Reform und Innovation in der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung weiter zu fördern, entschloss sich die
WFME, die Umsetzung ihrer Ausbildungspolitik auf die institutionelle Ebene auszudehnen, wie in einem Positionspapier
der WFME (1998) (5) beschrieben. Zu Anfang lag das Schwergewicht auf der medizinischen Ausbildung (Studium) in den
medizinischen Fakultäten. Die Initiative wurde danach auf die Fachweiterbildung und die berufliche Fortbildung der Ärzte
(Continuing Professional Development, CPD) ausgedehnt.

Das WFME-Projekt Internationale Standards in der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung (International Standards
in Medical Education, 5), das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der World Medical Association (WMA)
gutgeheißen wird, hat hauptsächlich drei Zielrichtungen:
    • die medizinischen Fakultäten anzuregen, ihre eigenen Reformpläne und Vorhaben zur Qualitätsverbesserung der
         Lehre in Übereinstimmung mit internationalen Empfehlungen zu gestalten;
    • ein System nationaler und/oder internationaler Evaluation und Akkreditierung medizinischer Fakultäten
         einzurichten, um minimale Qualitätsstandards für ihre Curricula sicherzustellen;
    • durch einwandfrei definierte internationale Standards der Lehre einen Beitrag zur Sicherstellung der zunehmend
         internationalisierten Gesundheitsversorgung zu leisten.
Dieses Unterfangen hat in verschiedenen Erdteilen Vorgänger bei der Entwicklung curricularer Standards, wie z.B. das
Projekt EMA (Medizinische Lehre in Nord- und Südamerika) von PAFAMS (6) und das Projekt ROME (Neuorientierung
der medizinischen Lehre) in Südostasien (7). Die WHO hat ebenfalls das Verfahren für die Entwicklung von Standards
untersucht (8).

Das WFME–Projekt „Standards der medizinischen Ausbildung“
Der Exekutivrat der WFME berief im Dezember 1998 einen internationalen Ausschuss im Rahmen seiner Beschäftigung
mit Internationalen Standards in der medizinischen Ausbildung, der aus einer Arbeitsgruppe und einem Internationalen
Berater-Gremium bestand. Sie wurden beauftragt, internationale Standards für Curricula in der medizinischen Ausbildung
zu definieren.
Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe fand in Kopenhagen statt (Oktober 1999). In ihrem Bericht (9) definiert die
Arbeitsgruppe eine Reihe von internationalen Standards für die medizinische Ausbildung. Sie sind so gestaltet ist, dass
Fakultäten in verschiedenen Phasen ihrer Entwicklung und mit unterschiedlichen die Lehre betreffenden, sozio-
ökonomischen und kulturellen Bedingungen in die Lage versetzt werden, dieses System von Standards auf derjenigen
Organisationsebenebene anzuwenden, welche ihrem Auftrag entspricht. Besonderer Wert wird auf solche Standards gelegt,
die Verbesserung der Lehrqualität und Reform bewirken könnten.
Die zweite Sitzung der WFME-Arbeitsgruppe in Barcelona (März 2001) überarbeitete das Dokument mit dem Titel
Internationale Standards in der medizinischen Ausbildung im Licht der Kommentare, die sie von dem Internationalen
Berater-Gremium erhalten hatte, sowie von einer Anzahl von Konferenzen auf der ganzen Welt, bei denen der Entwurf des
Dokuments vorgestellt wurde. Darüber hinaus entwickelte die Arbeitsgruppe Leitlinien für die Umsetzung der Standards.
Das endgültige Dokument wurde vom Exekutivrat der WFME im Juni 2001 verabschiedet.

KONZEPT
Es können internationale Standards, die allgemein für die medizinische Ausbildung anwendbar sind, definiert werden (5).
Diese berücksichtigen die länderspezifischen Unterschiede in der medizinischen Ausbildung, welche gekennzeichnet sind
durch eigene Lehrtradition, Kultur, sozio-ökonomischen Bedingungen, Morbiditätsspektren und die verschiedenen Formen
der Gesundheitsversorgungssysteme. Derartige Unterschiede können auch innerhalb einzelner Länder vorkommen.
Allerdings ist die wissenschaftliche Grundlage der Medizin global. Die Aufgabe des Studiums ist überall die
Gewährleistung der Berufsfähigkeit der Absolventen. Trotz der genannten Unterschiede gibt es deshalb weltweit einen
hohen Grad an Übereinstimmung in Struktur, Verfahrensweisen und Ergebnis der medizinischen Fakultäten.
Ein weltweit gültiger Satz von Standards für die medizinische Ausbildung ist nicht mit einem globalen Kern-Curriculum
gleichzusetzen. Der Kern eines Curriculum besteht aus Medizintheorie und ärztlicher Praxis auf der Grundlage der
biomedizinischen Wissenschaften sowie Handlungs- und Sozialwissenschaften, weiterhin aus Grund legenden klinischen
Fertigkeiten, Fertigkeit in medizinischer Entscheidungsfindung, Kommunikationsfähigkeit und ethischer Einstellung.
Dieser Kern muss von allen medizinischen Fakultäten gestaltet werden, die gute Ärzte hervorbringen wollen. Diese
Kernpunkte beeinflussen
6
wesentlich das Konzept der internationalen Standards in der medizinischen Ausbildung.
Umgekehrt befassen sich derartige Standards nicht mit inhaltlichen und quantitativen Einzelheiten des Studienganges.
Gleichermaßen von Bedeutung für internationale Standards ist der Prozess der Lehre. Lehrverfahren, welche sich zur
Erreichung der Berufsfähigkeit bewährt haben, müssen die Grundlage für Definitionen internationaler Standards abgeben,
wobei anerkannte und konsentierte Prinzipien der Lerntheorie einbezogen werden. Zu berücksichtigen sind auch die
institutionellen Rahmenbedingungen.
Internationale Standards müssen natürlich modifiziert oder ergänzt werden, je nach regionalen b, nationalen und
institutionellen Bedürfnissen und Prioritäten. Die WFME hat eindeutig betont, dass Uniformität von Studiengängen c keinen
Nutzen bringt (5). Überdies muss Qualitätssicherung medizinischer Studiengänge deren kontinuierliche Verbesserung
anstreben sowie hierfür Leitlinien bereitstellen, um zu vermeiden, dass Standards als Einebnung auf tieferem
Qualitätsniveau missverstanden werden.

Standards sind für Ausbildungsinstitutionen in erster Linie nützlich als Kriterien für ihre interne Evaluation und
Qualitätsverbesserung. Sie sind unabdingbar Werkzeuge für externe Evaluation, Begutachtung oder Akkreditierung
medizinischer Fakultäten d. Darüber hinaus können Standards mit Vorteil für Untersuchungen zur Qualität der Lehre
herangezogen werden, indem institutionelle Selbst-Evaluation und externe Begutachtung kombiniert werden.

ZIELSETZUNG
Mehrere Veröffentlichungen haben in letzter Zeit die Notwendigkeit für radikale Reform e und Innovationen in Struktur und
Prozess der Aus-, Weiter- und Fortbildung dargestellt (10-14). Eine solche Neubesinnung ist wesentlich, um:
    • die Ärzte für die Bedürfnisse und Erwartungen der Gesellschaft vorzubereiten;
    • mit der Explosion von medizinischem Wissen und Technologie umzugehen;
    • lebenslanges Lernen als ärztliche Grundhaltung hervorzuheben;
    • die Schulung in den neuen Informationstechnologien sicherzustellen;
    • die medizinische Lehre an sich verändernde Bedingungen im Gesundheitsversorgungssystem anzupassen.

Die WHO hat ebenfalls die Notwendigkeit der Reform der Lehre befürwortet (15-17). Sie hat eine Reihe von Aktivitäten
vorgeschlagen, mit der Absicht, den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen der Gesellschaft Rechnung zu tragen.
Dabei wurde besonders betont, wie bedeutsam es ist, die Rolle des Arztes in der Gesellschaft zu verstehen. Weiterhin wurde
die Bedeutung der Notwendigkeit kontinuierlicher Fortbildung und Fach übergreifender Zusammenarbeit hervorgehoben.

Nur eine Minderheit der mehr als 1600 medizinischen Fakultäten weltweit wird externer Evaluation und Akkreditierungs-
verfahren unterzogen. Das veranlasst zum Nachdenken, zumal die dringende Notwendigkeit der Reform reichlich
dokumentiert ist. Die rasche Zunahme der Anzahl neuer medizinischer Fakultäten in den letzten Jahrzehnten, von denen
viele auf unannehmbarer Grundlage eingerichtet wurden (z.B. einige Profit orientierte, private Hochschulen), gibt zur Sorge
Anlass.

Daher richtet sich ein wesentlicher Teil der Strategie der WFME darauf, vorrangig internationale Standards und Leitlinien
für die Lehre festzulegen sowohl für Institutionen als auch für ihre Studiengänge. Die Berücksichtigung internationaler
Standards wird innovativ den medizinischen Fakultäten helfen, sich selbst zu messen. Weiterhin könnten international
gültige Standards als Grundlage für die nationale und regionale Begutachtung und Akkreditierung von Studiengängen
genutzt werden.

GRUNDPRINZIPIEN
Die WFME-Arbeitsgruppe untersuchte die Vorteile der Entwicklung internationaler Standards in der medizinischen
Ausbildung und die Einwände dagegen. Von Interesse war auch die allgemeine Anwendung von Leitlinien bei der
kontinuierlichen Qualitätsverbesserung der Lehre (9). Folgende Voraussetzungen für die allgemeine Akzeptanz
internationaler Standards wurden als wesentlich erachtet:
      • Nur allgemeine Aspekte bezüglich der Hochschulen und der Lehre sollten behandelt werden.
      • Standards sollten sich mit umfassenden Kategorien des Lehrinhaltes, des Unterrichtsprozesses, der
          Ausbildungsumgebung und des Ergebnisses der Lehre befassen.
      • Standards sollten als Hebel für kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Reform dienen.
      • Befolgung der Standards muss eine Angelegenheit jedes einzelnen Ortes, jedes Landes oder jeder Region bleiben.
      • Standards sollten so formuliert werden, dass die regionalen und nationalen Unterschiede in den Studiengängen
          berücksichtigt werden. Sie sollten Profilbildung und individuelle Entwicklungen der Fakultäten ermöglichen,
          indem sie deren unverzichtbare Autonomie respektieren.
      • Die Verwendung eines konsentierten Satzes von internationalen Standards bedeutet oder verlangt nicht
          vollständige Gleichheit der Lehrinhalte und der Ergebnisse der medizinischen Fakultäten.
      • Standards sollten die dynamische Natur der Entwicklung von Curricula berücksichtigen.
      • Standards werden als Werkzeug formuliert, das Fakultäten modellhaft hilft, eigene Organisationsentwicklung und
          Qualitätsverbesserung von Studiengängen vorzunehmen.
      • Standards sollten nicht zum Ranking der Fakultäten verwendet werden.
7
     •   Standards verfolgen nicht nur die Absicht, minimale Anforderungen festzulegen, sondern auch,
         Qualitätsentwicklung über das bestehende Niveau hinaus anzuregen. Der Satz an Standards sollte, zusätzlich zu
         Grundanforderungen, auch Leitlinien für kontinuierliche Qualitätsverbesserung einschließen.
     •   Standards sollten durch breite internationale Diskussion und Konsens weiter entwickelt werden.
     •   Der Wert der Standards muss in Evaluationsstudien in jeder einzelnen Region getestet werden. Solche Projekte
         sollten auf der Grundlage einer Kombination von freiwilliger institutioneller Selbst-Evaluation und externer
         Begutachtung durchgeführt werden.

Standards bedeuten nicht ein Entweder-Oder, sondern regeln die Variabilität des Verhaltens durch Ziel gerichtete Planung.
Darüber hinaus könnten einige Hochschulen eine so einzigartige Qualität entwickeln, die sie weit über die Standards
hinausgeht, die von der Mehrzahl der Fakultäten erfüllt werden. Solche Qualitäten könnten Fakultäten, langfristig gesehen,
als Beispiele für neue Zielsetzung dienen.
Standards müssen eindeutig definiert werden. Sie müssen fundiert, angemessen, relevant, messbar, erreichbar sein. Sie
müssen für die Benutzer akzeptabel sein. Sie müssen die Praxis verändern können, Unterschiedlichkeit anerkennen und
angemessene Qualitätsentwicklung fördern.
Evaluation, die auf allgemein anerkannte Standards aufsetzt, ist eine wichtige Triebkraft für Verbesserung und Erhöhung
der Lehrqualität, wenn Neuorientierung und Reform angestrebt werden. Gleichermaßen unterstützt sie kontinuierliche
Qualitätsverbesserung und -entwicklung.
Die Verwendung international akzeptierter Standards kann eine Grundlage für nationale Evaluationen medizinischer
Fakultäten sowie für eine weitere regionale Begutachtung schaffen.
Die WFME ist der Ansicht, dass die Anwendung von Standards die Diskussion über Zielsetzungen anregen und die
Entwicklung von Konsens darüber fördern kann. Die Anwendung von Standards wird den Hochschulen helfen, Grundlagen
ihrer Studiengänge zu formulieren und die Grundprinzipien der Lehre zu definieren. Standards werden die Möglichkeiten
für Ausbildungsforschung und -entwicklung erweitern. Sie werden Diskussion und Kooperation über Abteilungs-, Klinik-
und Institutsgrenzen und andere Barrieren hinaus fördern.
Die Existenz von Standards wird Ausbilder in ihrem Bemühen stärken, Reformen umzusetzen. Sie unterstützt
Medizinstudenten bei der Wahl ihrer Lernziele und -inhalte.
Den Designern von Curricula wird die Akzeptanz von Standards Ersparnis von Zeit und Mitteln bringen.
Die Verwendung von Standards für Evaluation von Lehrqualität wird Geldgebern, Politikern und der Gesellschaft wertvolle
Orientierung bieten.
Erfolgt die Lehre auf dem Boden gemeinsamer internationaler Standards, so wird der Austausch von Medizinstudenten
unterstützt. Die Anerkennung von Ärzten in Ländern, in denen sie nicht ausgebildet wurden, wird erleichtert. Folglich wird
sich die Problematik bei der Beurteilung ärztlicher Qualifikation bei denjenigen entschärfen, die in Universitäten
verschiedener Ländern ausgebildet wurden.
Schließlich können medizinische Fakultäten, die unter dem Standard liegen, durch Verwendung eines Systems der
Evaluation und Akkreditierung, das auf international akzeptierten Standards beruht, in ihrer Lehrqualität optimiert werden,
was wahrscheinlich auf die Qualitätsverbesserung der Gesundheitsversorgung, sowohl auf nationaler wie auf
internationaler Ebene, Auswirkungen haben wird.
ANWENDUNG VON STANDARDS
Standards für das Medizinstudium werden seit vielen Jahren in nationalen Systemen der Evaluation und Akkreditierung
verwendet (18-20). Die angewandten Methoden unterscheiden sich von einem Land zum anderen.
Die WFME ist der Überzeugung, dass die dargestellte Kollektion von internationalen Standards weltweit als Werkzeug für
Qualitätssicherung und -entwicklung des Medizinstudiums verwendet werden kann. Dies könnte auf verschiedene Art und
Weise geschehen:
     •    Institutionelle Selbst-Evaluation
         Die vorrangige Absicht der WFME bei der Einführung eines Instruments zur Qualitätsverbesserung besteht darin,
         einen neuen Bezugsrahmen bereitzustellen, mit dessen Hilfe sich Fakultäten freiwillig durch Verfahren der
         institutionellen Selbst-Evaluation und Selbst-Verbesserung messen können. Die hier entwickelten Leitlinien
         können deshalb als Handreichung zum Selbstreport für medizinische Fakultäten verstanden werden, die versuchen,
         die Globalen Standards der WFME in der medizinischen Ausbildung zu erfüllen.
     •    Externe Begutachtung
         Der beschriebene Prozess kann durch Einbeziehung von Evaluation und Beratung durch externe Gutachtergremien
         weiter entwickelt werden.
     •    Kombination von institutioneller Selbst-Evaluation und externer Begutachtung
         Die WFME hält eine solche Kombination für den wertvollsten Ansatz.
     •    Begutachtung und Akkreditierung
8
    Je nach lokalen Bedürfnissen und Traditionen können die Leitlinien auch von nationalen oder regionalen
    Evaluationsagenturen verwendet werden, die sich mit Lehrevaluation und Akkreditierung befassen.

                           DIE GLOBALEN STANDARDS DER WFME

    DEFINITIONEN
    Die WFME empfiehlt die folgende Kollektion von globalen Standards für die medizinische Ausbildung. Die
    Standards sind strukturiert nach 9 Gattungen mit insgesamt 36 Arten.

    Anmerkungen: Die WFME ist sich der komplexen Wechselwirkungen und Verknüpfungen zwischen den verschiedenen
    Gattungen und Arten bewusst.

    Gattungen sind definiert als den Arten übergeordnete, weniger operationale, abstraktere Kategorien von Struktur,
    Prozess und Ergebnis der Lehre. Es sind im Einzelnen:

    1.   Aufgabe und Zielsetzung
    2.   Studiengang
    3.   Prüfungen
    4.   Studierende
    5.   Akademisches Lehrpersonal/Dozenten
    6.   Ressourcen für die Lehre
    7.   Evaluation der Lehre
    8.   Leitung und Verwaltung
    9.   Kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Lehre

    Arten werden als unterscheidbare Bestandteile einer Gattung definiert. Sie sind der Gattung untergeordnet,
    konkret und operational in dem Sinne, dass sie als Leistungsindikatoren genutzt werden können.
    STANDARDS werden für jede Art dargestellt, wobei zwei Grade der Verbindlichkeit des Standards definiert
    werden:
•   Richtlinie f. Dies bedeutet, dass der Standard von jeder Fakultät erfüllt werden muss, und dass dessen Umsetzung
    durch Evaluation nachgewiesen werden muss.
    Richtlinien werden als ein 'muss' formuliert.
•   Leitlinie g. Dies bedeutet, dass der Standard dem internationalen Konsens über die beste Praxis von Fakultäten
    und medizinischer Ausbildung entspricht. Die Erfüllung einiger oder aller dieser Standards inklusive Initiativen zu
    ihrer Erfüllung sollten von den Fakultäten dokumentiert werden. Die Erfüllbarkeit dieser Standards wird von der
    Professionalität der Fakultät, ihrer Ausstattung und Ausbildungspolitik abhängen. Selbst hochprofessionelle
    Fakultäten erfüllen möglicherweise nicht alle Standards.
    Leitlinien werden durch 'sollte' ausgedrückt.
    ANMERKUNGEN werden verwendet, um Ausdrücke in den Standards zu erklären, in einen Sinnzusammenhang
    zu stellen oder am Beispiel zu erläutern.
9

                                     1. AUFGABE UND ZIELSETZUNG
1.1     DEFINITION VON AUFTRAG UND ZIELSETZUNG
Richtlinie:
Die medizinische Fakultät muss ihr Pflichtenheft (mission statement) und ihre Zielsetzungen definieren und öffentlich
darstellen. Auftragsbeschreibung und Zielsetzung muss den Prozess der Ausbildung erklären, dessen Ergebnis ein Arzt ist,
der berufs- und weiterbildungsfähig ist in jedem Fach der Medizin. Er muss in der Lage sein, Berufsfertigkeiten zu
entwickeln, und auf diese Weise die Rolle des Arztes im Gesundheitsversorgungssystem ausfüllen können.
Leitlinie:
Auftrag und die Zielsetzungen sollten soziale Verantwortung, Wissenschaftsverständnis und soziales Engagement umfassen
sowie Bereitschaft zur Weiter- und Fortbildung fordern.
Anmerkungen:
    • Feststellung des Auftrags und Zielsetzungen werden allgemeine und besondere Sachverhalte einschließen, die für
        institutionelle, nationale und regionale Politik relevant sind.
    • Jede Disziplin der Medizin bezieht sich auf alle Formen medizinischer Praxis und Forschung.
    • Weiter- und Fortbildung umfasst Fachweiterbildung, Erwerb von Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen sowie
        Fortbildung im Sinne lebenslangen Lernens und kontinuierlicher Professionalisierung.

1.2     BETEILIGUNG AN DER FORMULIERUNG VON AUFGABEN UND ZIELSETZUNGEN
Richtlinie:
Die Beschreibung von Aufgabe und Zielsetzung einer Fakultät muss durch die verantwortlichen Interessenvertreter
erfolgen.
Leitlinie:
An der Formulierung der Aufgaben und der Zielsetzungen sollten möglichst viele Interessenvertreter beteiligt werden.
Anmerkungen:
    • Verantwortliche Interessenvertreter sind Dekan, Mitglieder des Fakultätsrats, die Universität, Regierungsstellen
        und ärztliche Standesvertreter.
    • Ein größerer Kreis von Interessenvertretern umfasst Vertreter des akademischen Lehrpersonals, Studierende,
        Vertreter aus der Gemeinde, Vertreter der Bildungs- und Gesundheitsbehörden, Standesorganisationen und
        Fachgesellschaften sowie Weiter- und Fortbildungsbeauftragte.

1.3     AKADEMISCHE AUTONOMIE
Richtlinie:
Es muss eine strategische Verfahrensweise festgelegt sein, für welche die Verwaltung und die Dozentenschaft/das
akademische Lehrpersonal der Fakultät verantwortlich sind. Innerhalb dieser Strategie sind sie frei, das Curriculum zu
gestalten und die für seine Durchführung notwendigen Mittel zuzuweisen.
Leitlinie:
Die Beiträge des gesamten akademischen Personals sollten sich mit dem aktuellen Lehrplan befassen, und die
Mittelzuweisungen sollten im Verhältnis zum Ausbildungsbedarf vorgenommen werden.

1.4     AUSBILDUNGSERGEBNIS
Richtlinie:
Die Fakultät muss diejenigen Kompetenzen definieren, welche die Studenten zur Approbation aufweisen sollten mit Bezug
auf die Fachweiterbildung und deren künftige Aufgaben im Gesundheitssystem.
Leitlinie:
Die Beziehung der für die Approbation zu erwerbenden Kompetenzen zu denjenigen in Weiter- und Fortbildung sollte im
Einzelnen dargestellt sein. Messung der Kompetenzen der in Weiter- und Fortbildung Befindlichen und deren
Dokumentation sollten als Feedback für die Lehrentwicklung genutzt werden.
Anmerkungen:
    • Ausbildungsergebnis wäre zu definieren als Kompetenzen, die Studierende vor der Approbation erwerben müssen.
    • Kompetenzen innerhalb der Medizin und der medizinischen Praxis umfassen Wissen und Verständnis der
        klinischen Wissenschaften einschließlich ihrer naturwissenschaftlichen, verhaltens- und sozialwissenschaftlichen
        Grundlagen ein, sowie Public Health (Bevölkerungsmedizin), Allgemeinmedizin, und für die Praxis der Medizin
        relevante medizinische Ethik. Kompetenz umfasst weiterhin Einstellungen und klinische Fertigkeiten (in Bezug
        auf Diagnostik, praktische Prozeduren, Kommunikationsfähigkeit, Behandlung und Prävention von Krankheit,
        Gesundheitsvorsorge, Rehabilitation und medizinische Entscheidungsfindung inklusive Problemlösungstechniken).
        Schließlich gehört zur Kompetenz die Fähigkeit zu lebenslangem Lernen und Professionalisierung.
10
                                                2. STUDIENGANG

2.1     CURRICULUM-MODELLE UND LEHRMETHODEN
Richtlinie:
Die Fakultät muss das vorgesehene Curriculum-Modell und die angewandten Lehrmethoden definieren.
Leitlinie:
Studienplan und Lehrmethoden sollten sicherstellen, dass Studierende für ihren Lernprozess Verantwortung übernehmen
und zu lebenslangem, selbst gesteuertem Lernen veranlasst werden.
Anmerkungen:
    • Curriculum-Modelle werden sich auf die Fachdisziplinen, das Gesundheitssystem, Fallorientierung, Allgemein-
         und Bevölkerungsmedizin, etc. beziehen.
    • Lehrmethoden sind untrennbar mit Lernmethoden verbunden.
    • Studienplan und Lehrmethoden sollten auf evidenten Ergebnissen von Lerntheorien beruhen. Sie sollten die
         Fähigkeit der Studierenden fördern, als künftige Kollegen professionell an der wissenschaftlichen Entwicklung der
         Medizin teilzunehmen.
2.2     WISSENSCHAFTLICHE METHODE
Richtlinie:
Die Fakultät muss im gesamten Studiengang die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und evidenz-basierter Medizin
vermitteln, einschließlich analytischen und kritischen Denkens.
Leitlinie:
Der Lehrplan sollte Module zur Schulung der Studenten in wissenschaftlichem Denken und Forschungsmethoden
einschließen.
Anmerkung:
    • Schulung in wissenschaftlichem Denken und Forschungsmethoden kann als Wahlveranstaltung zur Mitarbeit der
         Studierenden in oder zur selbständigen Ausführung von Forschungsprojekten angeboten werden.
2.3     BIOMEDIZINISCHE GRUNDLAGENWISSENSCHAFTEN
Richtlinie:
Die Fakultät muss ausbildungsrelevante Inhalte der biomedizinischen Wissenschaften identifizieren und in den Studienplan
eingliedern, um Verständnis von wissenschaftlichen Erkenntnissen, Konzepten und Methoden zu schaffen, was für das
Erlernen und die Anwendung von Ergebnissen der klinischen Forschung unabdingbar ist.
Leitlinie:
Die Inhalte der biomedizinischen Wissenschaften im Lehrplan sollten den wissenschaftlichen, technologischen und
klinischen Entwicklungen ebenso wie den Gesundheitsbedürfnissen der Gesellschaft angepasst sein.
Anmerkung:
     • Die biomedizinischen Grundlagenwissenschaften können sich – je nach lokalen Anforderungen, Interessen und
         Traditionen – in der Regel rekrutieren aus Anatomie, Biochemie, Physiologie, Biophysik, Molekularbiologie,
         Zellbiologie, Genetik, Mikrobiologie, Immunologie, Pharmakologie, Pathologie, etc.
2.4     VERHALTENS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN UND MEDIZINISCHE ETHIK
Richtlinie:
Die Fakultät muss ausbildungsrelevante Inhalte der Verhaltens- und Sozialwissenschaften, der medizinischen Ethik und der
Rechtsmedizin identifizieren und in den Studienplan eingliedern, um effektive Kommunikation, medizinische
Entscheidungsfindung und auf ethischen Prinzipien beruhende Gesundheitsversorgung zu fördern.
Leitlinie:
Die Beiträge der Verhaltens- und Sozialwissenschaften und der medizinischen Ethik zum Curriculum sollten den
wissenschaftlichen Entwicklungen in der Medizin, den sich verändernden demographischen und kulturellen Bedingungen
und den Gesundheitsbedürfnissen der Gesellschaft angepasst werden.
Anmerkungen:
    • Verhaltens- und Sozialwissenschaften werden – je nach lokalen Anforderungen, Interessen und Traditionen – in
        der Regel medizinische Psychologie, medizinische Soziologie, Biostatistik, Epidemiologie, Hygiene und Public
        Health (Bevölkerungsmedizin) etc. einschließen.
    • Verhaltens- und Sozialwissenschaften und medizinische Ethik sollten Wissen, Konzepte, Methoden, Fertigkeiten
        und Einstellungen darstellen, die notwendig sind, um sozioökonomische, demographische und kulturelle
        Einflussgrößen für Ätiopathogenese, Verbreitung und Folgen von Erkrankungen zu erkennen.
2.5     KLINISCH-WISSENSCHAFTLICHE MEDIZIN UND KLINISCHE FERTIGKEITEN
Richtlinie:
Die Fakultät muss sicherstellen, dass Studierende genügend Patientenkontakt haben, um klinische Kenntnisse und
Fertigkeiten erwerben, so dass sie in der Lage sind, mit der Approbation klinische Verantwortung angemessen zu
übernehmen.
11
Leitlinie:
Jeder Student sollte früh Patientenkontakt haben, um an der Gesundheitsversorgung teilnehmen zu können. Die
verschiedenen Trainingsmodule zum Erwerb klinischer Fertigkeiten sollten den verschiedenen Ausbildungshasen angepasst
sein.
Anmerkungen:
     • Die klinisch-wissenschaftliche Medizin umfasst – je nach lokalen Anforderungen, Interessen und Traditionen – in
         der Regel Innere Medizin (mit Spezialisierungen), Chirurgie (mit Spezialisierungen), Anästhesie, Dermato- und
         Venerologie, Diagnostische Radiologie, Notfallmedizin, Allgemein- und Familienmedizin, Geriatrie, Gynäkologie
         und Geburtshilfe, Labormedizin, Neurologie und Psychiatrie, Neurochirurgie, Onkologie und Strahlentherapie,
         Augenheilkunde, Orthopädie, Oto-Rhino-Laryngologie, Kinderheilkunde, Pathologie, Physikalische Medizin,
         Rehabilitationsmedizin etc.
     • Klinische Fertigkeiten beinhalten die Anamneseerhebung, körperliche Untersuchung, weiterführende
         Untersuchungen, ärztliche Nothilfe-Maßnahmen sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit, einschließlich
         Führungsqualitäten.
     • Mit klinischer Verantwortung ist Gesundheitsfürsorge, Prävention und Patientenversorgung gemeint.
     • Die Teilnahme an der Gesundheitsversorgung wird relevante praktische Erfahrung im vertragsärztlichen Bereich
         sowie Teamarbeit mit anderen Berufen des Gesundheitssystems einschließen.

2.6     STRUKTUR, ZUSAMMENSETZUNG DES STUDIENPLANS UND STUDIENDAUER
Richtlinie:
Die Fakultät muss Inhalt, Umfang und Abfolge der Kurse und anderer Elemente des Studienplans beschreiben,
einschließlich des Verhältnisses von Pflicht- zu Wahlveranstaltungen, sowie der Rolle von Gesundheitsfürsorge, Prävention
und Rehabilitation im Studienplan, ebenso wie die Berührungspunkte mit Komplementär- oder Alternativmedizin.
Leitlinie:
Vorklinische, klinische einschließlich klinisch-theoretischer Fächer sollten nicht getrennt für sich sondern integrativ gelehrt
werden.
Anmerkungen:
    • Das Verhältnis von Pflicht- zu Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen kann variieren.
    • Integration von Disziplinen würde sowohl horizontale (gleichzeitige) als auch vertikale (aufeinander folgende)
         Integration von Lehrplankomponenten umfassen.

2.7     CURRICULUM-MANAGEMENT
Richtlinie:
Einer Studienplan-Kommission muss Pflicht und Recht zur Planung und Umsetzung des Studienplans übertragen werden,
um die Zielerreichung der Fakultät zu sichern.
Leitlinie:
Der Studienplan-Kommission sollte mit Ressourcen für Planung und Umsetzung von Lehr- und Lernmethoden, Prüfungen,
Kurs-Evaluation und für curriculare Innovationen ausgestattet werden. Lehrpersonen, Studenten und andere Bezugsgruppen
sollten in der Studienplan-Kommission vertreten sein.
Anmerkungen:
     • Recht der Studienplan-Kommission bedeutet Entscheidungsbefugnis gegenüber Interessen von Instituten, Kliniken
          und Abteilungen sowie gegenüber Einzelinteressen. Die Studienplan-Kommission kontrolliert den Studienplan
          entsprechend existierender Regeln und gesetzlicher Vorschriften, wie sie von der Leitungsebene der Institution
          und vom Staat definiert wurden.
     • Andere Bezugsgruppen: hier wären weitere am Ausbildungsprozess Beteiligte, Vertreter anderer Berufsgruppen im
          Gesundheitswesen oder anderer Fakultäten der Universität eingeschlossen.

2.8     VERKNÜPFUNG MIT DER GESUNDHEITSVERSORGUNG UND DEM GESUNDHEITSWESEN
Richtlinie:
Eine operationale, d.h. konkret greifbare, Verknüpfung zwischen Studiengang und Fachweiterbildung, in die der Student
nach der Approbation eintreten muss, muss gesichert werden.
Leitlinie:
Die Studienplan-Kommission sollte Informationen aus dem Berufsfeld suchen, in dem Graduierte wahrscheinlich tätig
werden. Sie sollte als Reaktion auf das 'Feedback' aus Öffentlichkeit und Gesellschaft den Studienplan entsprechend
modifizieren.
Anmerkungen:
    • Die Fachweiterbildung ist durch die jeweilige Weiterbildungsordnung geregelt.
    • Operationale Verknüpfung bedeutet eindeutige Definition und Beschreibung von Elementen der Lehre und ihrer
         Beziehungen untereinander in den verschiedenen Phasen von Ausbildung und Berufsausübung. Derartige
         operationale Verknüpfungen sollten auch mit Rücksicht auf lokale, nationale, regionale und weltweit wirksame
         Einflüsse gestaltet werden.
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                                                 3. PRÜFUNGEN

3.1     PRÜFUNGSMETHODEN

Richtlinie:
Die Fakultät muss die für ihre Prüfungen vorgesehenen Methoden definieren und bekannt machen, einschließlich der
Bestehenskriterien.

Leitlinie:
Die Zuverlässigkeit und Gültigkeit der Prüfungsverfahren sollte dokumentiert und evaluiert werden. Neue
Prüfungsverfahren sollten entwickelt werden.

Anmerkungen:
   • Bei der Definition von Methoden, die bei Prüfungen verwendet werden, wären folgende Aspekte berücksichtigt
       werden: das Verhältnis von begleitenden (formativen) zu selektionierenden (summativen) Prüfungen, die Anzahl
       der Examina und anderer Tests (z.B. „Scheine“), das Verhältnis von schriftlichen zu mündlichen Examina, die
       Verwendung von auf den Leistungsdurchschnitt bezogenen (‚normativen’) oder von unabhängigen
       (,kriterienbezogenen’) Kriterien, die sich fachspezifische Anforderungen beziehen bei der Beurteilung der
       Einzelleistung. den Leistungen unabhängiger Kriterien Urteile, schließlich die Verwendung besonderer
       Prüfungsformen, z.B. 'objektive strukturierte klinische Examen' (OSCE).
   • Evaluation von Prüfungsverfahren könnte auch den Zusammenhang zwischen Prüfungsanforderung und
       Lernverhalten untersuchen.
   • Neue Prüfungsverfahren können die Heranziehung von externen Prüfern einschließen.

3.2     BEZIEHUNG ZWISCHEN PRÜFUNG UND LERNEN

Richtlinie:
Prüfungsstruktur, -methoden und -durchführung müssen nachvollziehbar die Ausbildungsziele widerspiegeln und müssen
das Lernen fördern.

Leitlinie:
Anzahl und Art der Examina sollten durch Einbeziehung verschiedener curricularer Anteile so ausgewogen werden, dass
Fächer übergreifendes Lernen angeregt wird. Die Notwendigkeit, exzessive Mengen an Information aufzunehmen, sollte
beseitigt und eine Überfrachtung des Studienplans vermieden werden.

Anmerkung:
   • Die Anpassung von Anzahl und Art der Examina sollte von der Absicht geleitet werden, das Lernen nicht durch
       Prüfungen zu behindern.
13
                                               4. STUDIERENDE

4.1     ZULASSUNGS- UND AUSWAHLVERFAHREN
Richtlinie:
Die Fakultät muss ein Zulassungsverfahren für Studierende haben und ein nachvollziehbares Auswahlverfahren.
Leitlinie:
Das Zulassungsverfahren sollte von Zeit zu Zeit auf der Grundlage relevanter berufsfeldbezogener Daten überprüft werden,
um der sozialen Verantwortung der Institution und den Anforderungen von Bevölkerung und Gesellschaft gerecht zu
werden. Das Verhältnis von Auswahlverfahren, Studiengang und erforderlicher Kompetenz der Approbierten Graduierten
sollte untersucht werden.
Anmerkungen:
     • Die Darstellung des Auswahlverfahren der Studenten wird sowohl Prinzipien als auch Methoden der Auswahl
          beinhalten und sollte die Beschreibung des Entscheidungsprozesses einschließen.
     • Die Überprüfung des Zulassungsverfahrens und die Rekrutierung der Studierenden werden sich auch um
          Verbesserung der Auswahlkriterien bemühen, um einen Eindruck darüber zu bekommen, wie Studierende in die
          ärztliche Rolle hineinwachsen. Die Überprüfung zielt auch darauf ab, die fachbedingte Vielfalt der geforderten
          Kompetenzen abzudecken.

4.2     AUFNAHME VON STUDIERENDEN
Richtlinie:
Die Anzahl der aufzunehmenden Studenten muss festgelegt und für alle Phasen der Ausbildung und Schulung mit der
Lehrkapazität der Fakultät übereinstimmen.
Leitlinie:
Quantität und Qualität der aufzunehmenden Studierenden sollten in Abstimmung mit den in die Lehre Involvierten
überprüft werden und von Zeit zu Zeit reguliert werden, um die Anforderungen von Bevölkerung und Gesellschaft zu
erfüllen.
Anmerkungen:
     • Unter Anforderungen von Bevölkerung und Gesellschaft fallen: Beachtung einer ausgewogenen Aufnahme nach
          Geschlecht, Ethnie und anderen sozialen Erfordernissen, einschließlich der Möglichkeit, besondere
          Zulassungsrichtlinien für unterprivilegierte Studenten zu erlassen.
     • In die Lehre involviert sind auch Personen, die für die Planung und Entwicklung der Personalausstattung im
          nationalen Gesundheitssektor verantwortlich sind.

4.3     FÖRDERUNG UND BERATUNG DER STUDIERENDEN
Richtlinie:
Ein Programm für die Förderung von Studierenden, einschließlich Beratung, muss von der Fakultät angeboten werden.
Leitlinie:
Die angebotene Beratung sollte den Studierenden ihren Lernfortschritt rückmelden und die sozialen und persönlichen
Bedürfnisse der Studenten berücksichtigen.
Anmerkung:
    • Soziale und persönliche Bedürfnisse: beinhaltet Lernhilfe, Laufbahnberatung, Beratung bei gesundheitlichen oder
        finanziellen Problemen.

4.4     STUDENTISCHE MITBETEILIGUNG
Richtlinie:
Die Fakultät muss Verfahrensweisen zur Mitbeteiligung der Studierenden an Entscheidungen in den Gremien haben und für
ihre angemessene Teilnahme an Entwurf, Durchführung und Evaluation des Studienplans, sowie in anderen für sie
relevanten Angelegenheiten sorgen.
Leitlinie:
Studentische Aktivitäten und Studentenorganisationen sollten ermutigt und unterstützt werden.
Anmerkung:
    • Studentische Aktivitäten und Organisationen: Dies beinhaltet studentische Selbstverwaltung und Vertretung in
         Lehrkommissionen und anderen relevanten Gremien, sowie soziale Aktivitäten.
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                        5. AKADEMISCHES LEHRPERSONAL / DOZENTEN

5.1     EINSTELLUNGSPOLITIK

Richtlinie:
Die Fakultät muss ein Personalmanagement haben, das Qualifikation und Verantwortlichkeiten des Lehrpersonals regelt
und den Personalschlüssel zur angemessenen Durchführung des Studienganges festlegt, das benötigt wird, um den Lehrstoff
angemessen anzubieten, einschließlich des Gleichgewichts. Personalmanagement erstreckt sich auch auf das nicht-
medizinische akademischem Personal und das Verhältnis von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigten, deren Verantwortlichkeiten
ausdrücklich festgelegt und überwacht werden müssen.
Leitlinie:
Eine Verfahrensweise zur Festlegung von Berufungskriterien sollte entwickelt werden, welche Erfolge in Forschung Lehre
und Krankenversorgung sowie Beiträge zur Erfüllung des Auftrages der Institution, ökonomischer Vorgaben und
Fakultätsangelegenheiten berücksichtigen.
Anmerkungen:
    • Personalschlüssel: Dies umfasst auch Personal mit gleichzeitiger Lehrverpflichtung in Vorklinik und Klinik, in der
         Universität und Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Personal mit mehrfachen Lehraufträgen.
    • Fakultätsangelegenheiten können Frauenquote, Ethnie, Religionszugehörigkeit, Mehrsprachigkeit und andere
         Angelegenheiten betreffen, die für die Fakultät relevant sind.
    • Erfolge können durch formale Qualifikationen, Berufserfahrung, Forschungsleistung, Lehrerfahrung,
         Auszeichnungen etc. gemessen werden.

5.2     PERSONALENTWICKLUNG

Richtlinie:
Die Fakultät muss eine Personalpolitik haben, die einen ausgewogenen Personalschlüssel anstrebt für die Aufgaben in
Lehre, Forschung und Service-Funktionen. Diese Politik muss für die Anerkennung verdienstvoller akademischer
Aktivitäten sorgen, mit angemessener Wertung sowohl von Forschungsleistung als auch Lehrbefähigung.
Leitlinie:
Die Personalpolitik sollte Dozentenschulung, Personalentwicklung und Lehrpreise einschließen. Dozenten-Studenten-
Relationen, die für die verschiedenen Studienplan-Komponenten angemessen sind, sollten berücksichtigt werden. Die
Vertretung der Dozentenschaft in relevanten Gremien sollte gewährleistet werden.
Anmerkungen:
    • Service-Funktionen schließen klinische Aufgaben im Gesundheitsversorgungssystem, Verwaltungs- und
         Leitungsfunktionen etc. ein.
    • Anerkennung verdienstvoller akademischer Aktivitäten geschieht durch Auszeichnungen, Beförderung und/oder
         Vergütung.
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                                    6. RESSOURCEN FÜR DIE LEHRE

6.1     BAULICHE EINRICHTUNGEN
Richtlinie:
Die Fakultät muss genügend bauliche Einrichtungen für das Personal und die Studentenschaft haben, um sicherzustellen,
dass der Studiengang angemessen durchgeführt werden kann.
Leitlinie:
Die Lernumgebung für die Studenten sollte durch regelmäßige Modernisierung und Erweiterung der Einrichtungen
verbessert werden, um neuen Entwicklungen in der Lehre zu entsprechen.
Anmerkung:
    • Bauliche Einrichtungen umfassen Hörsäle, Seminarräume, Laboratorien, Bibliotheken, Einrichtungen der
         Informationstechnologie, Sozialräume etc.

6.2     RESSOURCEN FÜR DEN UNTERRICHT
Richtlinie:
Die Fakultät muss für angemessene klinische Qualifikation und die notwendige Ausstattung sorgen, einschließlich
ausreichender Patientenzahl und klinischer Schulungseinrichtungen.
Leitlinie:
Unterrichtseinrichtungen sollten mit dem Ziel gestaltet werden, einen klinischen Unterricht sicherzustellen, der den
Versorgungserfordernissen in dem entsprechenden geographischen Gebiet angemessen ist.
Anmerkungen:
    • Klinische Schulungseinrichtungen umfassen Hospitäler in einer angemessene Mischung der primären, sekundären
         und tertiären Versorgungsstufe, Spezialkliniken und Polikliniken, Einrichtungen der Primärversorgung,
         Gesundheitszentren und andere öffentliche Gesundheitsversorgungseinrichtungen, sowie Labors für
         Fertigkeitentraining (skills laboratories).
    • Einrichtungen für klinischen Unterricht sollten regelmäßig auf ihre Eignung und Qualität in Bezug auf die
         Umsetzung des Studienplanes überprüft werden.

6.3     INFORMATIONSTECHNOLOGIE
Richtlinie:
Die Fakultät muss eine Vorgehensweise verfolgen, die effektive Nutzung und Evaluation von Informations- und
Kommunikationstechnologie im Studiengang zum Ziel hat.
Leitlinie:
Es sollte Dozenten und Studierenden ermöglicht werden, Informations- und Kommunikationstechnologie zum
Selbststudium, als Zugang zu Informationen, bei der Versorgung von Patienten und bei der Arbeit im Gesundheits-
versorgungssystem zu nutzen.
Anmerkungen:
         • Bei der Benutzung von Computern, internen und externen Netzwerken und anderen Mitteln der Informations-
             und Kommunikationstechnologie wird grundsätzlich Koordination mit den Bibliotheksdiensten der Institution
             angestrebt.
         • Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie ist als Teil der Ausbildung in evidenz-
             basierter Medizin sehen, und kann die Studierenden auf Fortbildung und kontinuierliche Professionalisierung
             vorbereiten.

6.4     FORSCHUNG
Richtlinie:
Die Fakultät muss eine Politik verfolgen, welche die Beziehung zwischen Forschung und Lehre fördert. Sie muss die
Forschungseinrichtungen und Forschungsbereiche, die an der Institution Priorität haben, darstellen.
Leitlinie:
Die Wechselbeziehung zwischen Forschung und Lehre sollte sich im Studienplan widerspiegeln und den laufenden
Lehrbetrieb beeinflussen. Sie sollte Studenten zum Engagement in medizinischer Forschung und Entwicklung ermutigen
und vorbereiten.

6.5     LEHREXPERTISE
Richtlinie:
Die Fakultät muss eine Verfahrensweise bezüglich des Einsatzes von Lehrexpertise bei der Planung von Lehre und der
Entwicklung von Lehrmethoden festlegen.
Leitlinie:
Lehrexperten sollten konsultiert werden können. Deren Expertise sollte gesichertes Wissen für die Dozentenschulung und
für Ausbildungsforschung verfügbar machen.
     • Lehrexpertise handelt von Problemen, Prozessen und Praxis der Lehre. Sie stützt sich unter anderem auf Ärzte mit
        Erfahrung in der Ausbildungsforschung, pädagogische Psychologen und Soziologen. Sie kann von einer
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