Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge - Hessische Landesfeuerwehrschule
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Veranstaltung: F-HRF-Ma Ausgabe: 01.10.2021 Zuständig: Abteilung Technische Ausbildung Bearbeitet von: Volker Heerdt Boris Kempiak
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Inhalt 1 Einleitung .......................................................................................... 1 2 Allgemeine Grundlagen .................................................................... 2 2.1 Auszüge aus dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) ..... 2 2.1.1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren (§ 7)........................................................... 2 2.1.2 Landesfeuerwehrschule (§ 53) ................................................................................ 2 2.1.3 Ermächtigungen (§ 69) ............................................................................................ 2 2.2 Auszüge aus der Hessischen Bauordnung (HBO) .................................................. 2 2.2.1 Brandschutz (§ 13, Abs. 3) ...................................................................................... 2 2.2.2 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken (§ 5, Abs. 1 und 2) ........................ 3 2.3 Flächen für die Feuerwehr (DIN 14090) .................................................................. 4 2.3.1 Feuerwehrzufahrten ................................................................................................ 4 2.3.2 Aufstellflächen ......................................................................................................... 4 2.4 Feuerwehr - Dienstvorschrift 1 ................................................................................ 5 2.5 Anforderungen an die Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen ............................... 5 2.6 Aufgaben der Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen ............................................ 5 2.6.1 Fahrzeugführer........................................................................................................ 5 2.6.2 Maschinisten ........................................................................................................... 6 2.6.3 Truppmann .............................................................................................................. 6 3 Unfallverhütung ................................................................................ 6 4 Fahrzeugkunde ................................................................................. 8 4.1 Drehleiter ................................................................................................................ 8 4.2 Hubarbeitsbühne ..................................................................................................... 9 4.3 Begriffe .................................................................................................................... 9 4.3.1 Hubrettungssatz ...................................................................................................... 9 4.3.2 Leitersatz ................................................................................................................ 9 4.3.3 Leiterteile ................................................................................................................ 9 4.3.4 Rettungshöhe ........................................................................................................ 10 4.3.5 Nennrettungshöhe................................................................................................. 10 4.3.6 Horizontale Ausladung .......................................................................................... 10 4.3.7 Nennausladung ..................................................................................................... 10 4.3.8 Aufrichtwinkel ........................................................................................................ 11 4.3.9 Längsneigungs- und Querneigungswinkel ............................................................ 11 4.3.10 Drehwinkel ............................................................................................................ 11 4.3.11 Benutzungsfeld und Benutzungsgrenze ................................................................ 11 4.3.12 Auflagefeld und Auflagegrenze ............................................................................. 12 4.3.13 Freistandsfeld und Freistandsgrenze .................................................................... 12 4.3.14 Abstützkraft ........................................................................................................... 13 4.3.15 Mindestabstützkraft ............................................................................................... 13 01.10.2021 I
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 4.3.16 Nennlast ................................................................................................................ 13 4.3.17 Zusatzlast .............................................................................................................. 13 4.3.18 Maximale Nutzlast ................................................................................................. 13 4.3.19 Rüstzeit ................................................................................................................. 14 4.3.20 Bewegungen mit dem Hubrettungssatz ................................................................ 14 4.3.21 Stützbreite ............................................................................................................. 14 4.3.22 Leiterklassen ......................................................................................................... 15 5 Fahrzeugtechnik ............................................................................. 16 5.1 Aufbau der Drehleiter ............................................................................................ 16 5.1.1 Bauteile im Unterwagen ........................................................................................ 17 5.1.2 Bauteile im Oberwagen ......................................................................................... 17 5.2 Einfacher Hydraulikkreislauf .................................................................................. 18 5.3 Hydraulikkreislauf .................................................................................................. 19 5.4 Federfeststelleinrichtung ....................................................................................... 19 5.4.1 Prinzip der Federfeststelleinrichtung der Firma Magirus ....................................... 20 5.4.2 Prinzip der Federfeststelleinrichtung der Firma Rosenbauer ................................ 20 5.5 Abstützsysteme ..................................................................................................... 21 5.6 Niveauausgleich .................................................................................................... 24 5.7 Rettungskorb ......................................................................................................... 25 5.8 Korbhydraulik ........................................................................................................ 25 5.9 Sicherheitseinrichtungen ....................................................................................... 26 6 Einsatztaktik .................................................................................... 27 6.1 Einsatzarten .......................................................................................................... 28 6.2 Menschenrettung .................................................................................................. 28 6.3 Brandbekämpfung ................................................................................................. 29 6.4 Anleiterbereitschaft ............................................................................................... 30 6.5 Technische Hilfeleistung ....................................................................................... 31 6.6 Anleiterarten .......................................................................................................... 31 6.6.1 Frontal ................................................................................................................... 32 6.6.2 Horizontal-Flucht ................................................................................................... 33 6.6.3 Vertikal-Flucht ....................................................................................................... 34 6.7 Einweisestrategie für Hubrettungsfahrzeuge mit einem Gelenk ............................ 36 6.7.1 Einweisestrategie mittels Korbarm ........................................................................ 37 6.7.2 Nutzlasterhöhung .................................................................................................. 39 6.7.3 Geringe Rettungshöhe .......................................................................................... 39 6.8 Die HAUS-Regel ................................................................................................... 39 6.8.1 Hindernisse ........................................................................................................... 40 6.8.2 Abstände ............................................................................................................... 40 6.8.3 Untergrund ............................................................................................................ 42 6.8.4 Sicherheit .............................................................................................................. 42 6.8.5 Merkhilfen zur HAUS-Regel .................................................................................. 43 01.10.2021 II
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 7 Notbetrieb ........................................................................................ 44 8 Sichtzeichen .................................................................................... 45 8.1 Einsatzspezifische Sichtzeichen ........................................................................... 45 8.2 Sichtzeichen zur Einweisung von Fahrzeugen ...................................................... 46 9 Beladelisten..................................................................................... 49 10 Literaturverzeichnis ........................................................................ 53 11 Abbildungsverzeichnis ................................................................... 54 12 Tabellenverzeichnis ........................................................................ 55 01.10.2021 III
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 1 Einleitung Die deutschen Feuerwehren halten Hubrettungsfahrzeuge vor, um Menschen aus Gefahren in großer Höhe zu retten. Sie sichern damit eingeschlossenen Personen den baurechtlich geforderten zweiten Rettungsweg, der oft der letzte Ausweg vor Feuer und tödlichem Brandrauch ist. Dieser lebensrettende Einsatz erfordert eine umfassende technische und taktische Ausbildung der Einsatzkräfte des Hubrettungsfahrzeuges. Hubrettungsfahrzeuge sind unentbehrliche Sonderfahrzeuge und gleichzeitig aber auch die teuersten genormten Feuerwehrfahrzeuge. Diese Lernunterlage soll die Feuerwehrangehörigen bei der Ausbildung insbesondere zum „Drehleitermaschinisten“ - Maschinist für Drehleiterfahrzeuge - unterstützen. Sie entbindet nicht das Lesen und Verstehen der Betriebsanleitung der am Standort eingesetzten Hubrettungsfahrzeuge! Die Ausbildung zum Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge wird bei den Feuerwehren derzeit mit unterschiedlicher Intensität durchgeführt. In der Vergangenheit ist es im Zusammenhang mit Hubrettungsfahrzeugen immer wieder zu Unfällen - teils mit tödlichem Ausgang - gekommen. Diese Unfälle sind einerseits durch technische Defekte, andererseits durch unvorsichtige, bzw. unvorschriftsmäßige Bedienung verursacht worden. Die betreffenden Einsatzkräfte sollten daher durch eine mindestens 35 Stunden umfassende Schulung auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden. Die rechtlichen Vorgaben - Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften - fordern, an unterschiedlichen Stellen eine Befähigung des Bedienpersonals sowie die dokumentierte Einweisung in Arbeitsmittel (hier: Hubrettungsfahrzeug). Es sollen damit Gefährdungen für die Einsatzkräfte ausgeschlossen werden. Die Feuerwehr hat aber im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen eine besondere Verantwortung gegenüber Dritten, den zu rettenden Personen. Diese Verantwortung und das baurechtliche Versprechen der Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges erfordert daher eine Ausbildung der Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge, die deutlich über die Forderungen des Arbeitsschutzes hinausgehen sollte. Eine umfassende technische und einsatztaktische Aus- und Fortbildung verbessert die Qualität im Umgang mit dem Hubrettungsfahrzeug und schafft somit nicht nur Sicherheit für den Anwender, sondern auch Rechtssicherheit für den Leiter der Feuerwehr. Hubrettungsfahrzeuge sind komplexe Maschinen, die eine intensive Schulung des Personals in der Fahrzeugtechnik notwendig machen. Als technische Ausbildungsunterlage dient den Maschinisten im Regelfall nur die Betriebsanleitung. Ein häufiges Problem: Die speziellen Einsatzgrundsätze für Hubrettungsfahrzeuge haben nicht denselben Stellenwert wie die technische Ausbildung. Der Einsatz erfordert aber genau diese Kompetenz, um das Fahrzeug schnell und richtig zu positionieren, um den zweiten Rettungsweg für in Gefahr befindliche Personen zügig sicherzustellen. 01.10.2021 1
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 2 Allgemeine Grundlagen 2.1 Auszüge aus dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) 2.1.1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren (§ 7) (6) Die Feuerwehren dürfen nur genormte Ausrüstung verwenden. Ausnahmen sind mit Zustimmung des für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständigen Ministeriums oder einer von ihm bestimmten Stelle zulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, im Interesse der technischen Weiterentwicklung oder wegen des besonderen Verwendungszwecks erforderlich sind. 2.1.2 Landesfeuerwehrschule (§ 53) (1) Die Landesfeuerwehrschule ist zentrale Aus- und Fortbildungsstätte für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe. Sie führt auch Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Katastrophenschutz durch. Ihr können weitere Aufgaben übertragen werden. (2) Die Leiterin oder der Leiter der Landesfeuerwehrschule stellt die Lehrgangspläne auf. Sie bedürfen der Zustimmung des für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zuständigen Ministeriums. An der Hessischen Landesfeuerwehrschule wird die Ausbildung zum Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge (F-DL-Ma) mit einem Umfang von 35 Unterrichtseinheiten angeboten. 2.1.3 Ermächtigungen (§ 69) Die für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen nähere Regelungen zu treffen über 1. die Organisation, die Mindeststärke und die Ausrüstung der Feuerwehren, die Ausbildung und die Laufbahnen der Angehörigen der Feuerwehren sowie die Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen, … 2.2 Auszüge aus der Hessischen Bauordnung (HBO) 2.2.1 Brandschutz (§ 13, Abs. 3) (3) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. Der erste Rettungsweg muss für Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe, eine Außentreppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte, wie Hubrettungsfahrzeuge, verfügt. 01.10.2021 2
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Abb. 1: System zweiter Rettungsweg 2.2.2 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken (§ 5, Abs. 1 und 2) (1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, ist in den Fällen des Satz 1 anstelle eines Zu- oder Durchganges eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen. Ist für die Personenrettung der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich, sind die dafür erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen herzustellen. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. Soweit erforderliche Flächen nicht auf dem Grundstück liegen, müssen sie öffentlich-rechtlich gesichert sein. (2) Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein; sie sind als solche zu kennzeichnen und ständig freizuhalten; die Kennzeichnung von Zufahrten muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. Fahrzeuge dürfen auf den Flächen nach Satz 1 nicht abgestellt werden. 01.10.2021 3
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 2.3 Flächen für die Feuerwehr (DIN 14090) 2.3.1 Feuerwehrzufahrten sind als solche deutlich durch Randbegrenzungen erkennbar und ggf. mit Hinweisschild gekennzeichnet Breite ≥ 3,0 m; Durchfahrten Höhe ≥ 3,5 m Steigungen und Gefälle ≤ 10% Stufen, Bordsteine nicht höher als 8 cm Tragfähigkeit so, dass Feuerwehrfahrzeuge mit zGM von 16 t und einer Achslast von 10 t befahren werden können Abb.2: Beschilderung Feuerwehrzufahrt mit Siegel 2.3.2 Aufstellflächen Größe ≥ 3,5 m x 11 m und so angeordnet, dass alle zum Retten notwendigen Fenster erreicht werden können Abstand zur Anleiterfläche: ≥ 3 m; höchstens 9 m, bei Brüstungshöhen > 18 m höchstens 6 m 8 1cm kg Befestigt für Auflagedruck (Bodendruck) von mindestens 80 1cm N/cm2 Neigungen in alle Richtungen nicht Abb. 3: größer als 3° (5%) Bodendruck Abb. 4: Beschilderung Feuerwehrzufahrt und Flächen Abb. 5: Beschilderung Fläche für Feuerwehr 01.10.2021 4
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 2.4 Feuerwehr - Dienstvorschrift 1 Die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) beschränken sich bewusst nur auf solche Festlegungen, die für einen geordneten Einsatz der taktischen Einheit und des Einzelnen unbedingt erforderlich sind. In der FwDV 1 ist in Kapitel 18.1.3 (Retten über Leitern) eindeutig vorgeschrieben, dass beim Retten über Drehleitern die zu rettende Person durch einen vorabsteigenden Feuerwehrangehörigen zu sichern ist, soweit es die Lage erfordert und zulässt. Die Position des Hubrettungsfahrzeuges ist für den Einsatzerfolg essentiell. Ein sicheres, kontrolliertes und schnelles in Stellung bringen eines Hubrettungsfahrzeuges soll, wenn nötig, mittels der unter Kapitel 20 aufgeführten Sichtzeichen durchgeführt werden. Diese dienen zum Übermitteln von Befehlen und Meldungen, wenn andere Arten der Übermittlung nicht möglich oder zweckmäßig sind. 2.5 Anforderungen an die Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen Die Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen besteht i.d.R. aus einem selbstständigen Trupp (1/2/3) - Fahrzeugführer, Maschinist und Truppmann. Auf die Funktion des Truppmannes kann im Zweifel verzichtet werden, sofern eine nicht ausreichende Anzahl an Einsatzkräften zur Verfügung steht. Die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) empfiehlt seit September 2012 eine 35-stündige Ausbildung zum Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge. Diese ist als Mindeststandard und Basisschulung für Maschinisten von Hubrettungsfahrzeugen anzusehen und wird in den Betriebsanleitungen der Hersteller sogar gefordert. Darüber hinaus muss eine Einweisung in die Bedienung des am Standort eingesetzten Hubrettungsfahrzeuges entsprechend der Betriebsanleitung erfolgen. Die Qualifikationen Truppführer, Maschinist für Löschfahrzeuge und die Fahrerlaubnis der Klasse C sind als Grundlage nachzuweisen. Auch persönliche Eigenschaften wie u.a. Höhentauglichkeit (Schwindelfreiheit), gutes räumliches Sehvermögen, technisches Verständnis für die komplexe Funktion und Steuerung eines Hubrettungsfahrzeuges und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sind unabdingbar. Die Funktion des Einheitsführers (hier: Hubrettungsfahrzeug) muss gemäß FwDV 2 die eines Gruppenführers entsprechen. Dieser bestimmt laut FwDV 3 unter anderem die Fahrzeugaufstellung, was wiederum ein umfangreiches Wissen über die Technik und die speziellen Einsatzgrundsätze sowie Taktik für Hubrettungsfahrzeuge bedingt und somit ebenfalls die Qualifikation des Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge zu Grunde legt. Der Truppmann muss im Umgang mit feuerwehrtechnischem Gerät und vor allem mit den Zusatzgeräten des Hubrettungsfahrzeuges geübt sein. 2.6 Aufgaben der Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen 2.6.1 Fahrzeugführer legt den Standort bzw. die Standfläche fest markiert den Standort der Drehkranzmitte weist den Maschinisten bei Bedarf schnell und sicher ein bedient den Rettungskorb und die Anbauteile 01.10.2021 5
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 2.6.2 Maschinisten fährt Drehleiter zur Einsatzstelle prüft Bodenbeschaffenheit des Standplatzes der Drehleiter Umsetzen des angeordneten Einsatzauftrags durch Bedienen der Drehleiter auch unter schwierigen Einsatzbedingungen (schlechte Sicht, Stress, etc.) im Rahmen ihrer Einsatzmöglichkeiten und -grenzen Überwachung der Standsicherheit während des Leiterbetriebes Mithilfe beim Anbau und Überwachung der Zusatzausrüstung wie z. B. Wenderohr, Krankentragenlagerung, Lüfter etc. Überwachung und Mitarbeit bei der Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Drehleiter (Pflege und Wartung) 2.6.3 Truppmann sichert gegen fließenden Verkehr unterstützt den Einheitsführer unterstützt den Maschinisten 3 Unfallverhütung Die Vorgaben hinsichtlich ihrer Durchführung beinahe aller Tätigkeiten im Feuerwesen sind in den entsprechenden FwDVen geregelt. Das ist im Bereich der Arbeiten mittels Hubrettungsfahrzeugen nicht der Fall. Hier fehlt bislang eine verbindliche FwDV. Einmal mehr wird daher der Fahrzeugführer eines Hubrettungsfahrzeuges an den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) gemessen, falls es zu einem Sach- oder gar Personenschaden im Betrieb des Einsatzmittels kommt. Hierfür dienen eine Reihe Unfallverhütungsvorschriften als Vorgaben, bzw. Hilfestellungen für einen sicheren Einsatz: DGUV Vorschrift 1 Grundsatz und Prävention DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) in Zusammenarbeit mit „Drehleiterausbildung.de“ hat ein praxisnahes Nachschlagewerk Sicherheit im Hubrettungseinsatz herausgebracht. Hier wurde versucht den Angehörigen der Feuerwehr ein kompaktes Nachschlagewerk für die Anwender von Hubrettungsfahrzeugen zu bieten. Im Folgenden sollen einige Grundsätze für den Betrieb des Hubrettungsfahrzeuges auf Gefahrenquellen hinweisen: Gefährdung durch mangelnde Abfahrtkontrolle (Kraftfahrzeug) Gefährdung durch eingeschränkte Sicht beim Rangieren Gefährdung durch Abgasemissionen 01.10.2021 6
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Gefährdung durch Absturz Wann müssen Personen im Korb einer Drehleiter gegen Absturz gesichert werden? Diese Frage ist erst seit April 2021 durch das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der DGUV verbindlich geklärt worden. Die HLFS nimmt Bezug auf diese Stellungnahme und mittels des hier abgebildeten QR-Codes kann sie frei zugänglich heruntergeladen und als Ergänzung zu dieser Lernunterlage verstanden werden. Abb. 6: QR-Code DGUV (Schlagwortsuche: DGUV-FBFHB-029) Gefährdung durch Sendeanlagen Mobilfunkanlage 5m Radiosendeanlage 10 m TV-Sendeanlage 50 m Tab. 1: Abstand bei Sendeanlagen Gefährdung durch Stromleitungen Abb. 7: Sendeanlage Abb. 8: Abstände bei Stromleitungen 01.10.2021 7
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Die Betriebsanleitungen der Hersteller müssen gelesen, verstanden und beachtet werden! Unfälle können vermieden werden. Die Ursachen, die zu einem Unfall führen, sind durchaus vielseitig. Daher gilt es Präventionsmaßnahmen einzuhalten, wie z. B.: Aus- und regelmäßige Fortbildung der Drehleiterbesatzung Absicherung gegen den fließenden Verkehr Motor abstellen beim Besteigen des Leitersatzes und beim Anlegen des Rettungskorbes am Anleiterziel Arbeiten nach den o.g. Sicherheitsvorschriften Einhaltung der Funktions- und Sicherheitsüberprüfungen Einhaltung der Wartungs- und Serviceintervalle 4 Fahrzeugkunde Ein Hubrettungsfahrzeug auf der technischen Grundlage der gültigen Norm DIN EN 1846 ist ein Feuerwehrfahrzeug, welches mit einer Drehleiter oder einer Hubarbeitsbühne ausgerüstet ist. Die Drehleiter ist das älteste und auch am häufigsten eingesetzte Hubrettungsfahrzeug. Kein anderes Hubrettungsfahrzeug konnte der Drehleiter bisher den Rang ablaufen. Die Besatzung muss sicher zur Einsatzstelle fahren und sie dort auch bei Stresssituationen schnell und sicher in Stellung bringen. Ein Hubrettungsfahrzeug ist die letzte Möglichkeit, Menschen zu retten, wenn die baulichen Rettungswege versperrt sind. Aufgrund der oben angeführten Punkte, wird bewusst Bezug auf die Nomenklaturen der Drehleiter genommen. Diese sind in der Summe überwiegend bei den öffentlichen Feuerwehren im Einsatz. 4.1 Drehleiter Der Einsatzzweck der Drehleiter umfasst die Menschenrettung aus Höhen (bis zur Hochhausgrenze) und Tiefen, Brandbekämpfung und einfache technische Hilfeleistung. An die Besatzung werden dabei besondere Anforderungen gestellt. Die Entwicklung der Drehleiter ist in den vergangenen Jahrzehnten zügig vorangeschritten. Die Computertechnologie hat auch vor der Drehleiter nicht haltgemacht. Sie erleichtert dem Maschinisten nicht nur das Arbeiten mit der Drehleiter, sondern macht es auch sicherer. Die in Deutschland eingesetzten Drehleitern müssen der DIN EN 14043 oder der DIN EN 14044 entsprechen. Die DIN EN 14043 beschreibt Drehleitern mit kombinierten Bewegungen. Es können mehrere voneinander unabhängige Bewegungen des Leitersatzes gleichzeitig durchgeführt werden - sogenannte Automatik-Drehleitern DLAK. Die DIN EN 14044 behandelt Drehleitern mit sequenziellen Bewegungen. Bewegungen können nur nacheinander ausgeführt werden, also Aufrichten/Neigen, Drehen links/rechts oder Ausfahren/Einfahren - sogenannte Halbautomatik-Drehleitern DLSK. Gegenwärtig spielen diese Drehleitertypen bei den Feuerwehren in Deutschland jedoch keine Rolle. 01.10.2021 8
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 4.2 Hubarbeitsbühne Die Hubarbeitsbühnen (HAB) wurden mit Erscheinen der Norm DIN EN 1777 erstmals 2005 für Feuerwehren normiert. Diese sieht di Typen A und B vor, wobei lediglich Typ B für die Feuerwehren in Frage kommt: Teleskopmast TM und Teleskopgelenkmast TGM. 4.3 Begriffe Die nun folgenden Begrifflichkeiten sind in der DIN EN 14043 und DIN EN 14044 erläutert. Sie sind für die Maschinistentätigkeit unentbehrlich, da sie die Funktionen der Drehleiter näher beschreiben. 4.3.1 Hubrettungssatz Die Gesamtheit aller beweglichen Baugruppen einer Drehleiter, einschließlich der Abstützeinheit, die auf dem Fahrgestell befestigt werden, nennt man Hubrettungssatz. Das obere Ende des Hubrettungssatzes kann fest angebracht oder abnehmbare Rettungseinrichtungen tragen. 4.3.2 Leitersatz Der Leitersatz der Drehleiter besteht aus mehreren teleskopierbar miteinander verbundenen Abb. 9: Hubrettungssatz Leiterteilen. 4.3.3 Leiterteile Der Leitersatz besteht aus dem ersten Leiterteil, den Zwischenteilen und dem letzten Leiterteil. Gezählt werden die Leiterteile so, als würde man von oben kommend die Leiter absteigen. Abb. 10: Leiterteile 01.10.2021 9
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Abb. 11: Leiterteile 4.3.4 Rettungshöhe Die Rettungshöhe (h) in Metern ist die lotrechte Höhe von der waagrechten Standfläche bis zum Boden des Rettungskorbes. Ist kein Korb am obersten Leiterteil angebracht, wird die Höhe bis zur obersten Steigsprosse gemessen. Der Leitersatz einschließlich Korb wird hierbei nicht belastet. 4.3.5 Nennrettungshöhe Die Nennrettungshöhe (hN) ist eine bestimmte lotrechte Höhe, die der unbelastete Leitersatz (Hubrettungssatz) erreichen muss. Es wird von einer waagrechten Standfläche bis zum Boden des Korbes im nicht belasteten Zustand gemessen - ohne Korb bis zur obersten Leitersprosse. In der Bezeichnung der Drehleiter wird die Angabe Nennrettungshöhe aufgeführt (erster Zahlenwert z. B. 23/12). 4.3.6 Horizontale Ausladung Die horizontale Ausladung (l), ebenfalls gemessen in Metern, ist der Abstand von der Fahrzeugaußenkante bis zum Lot der Außenkante des Korbbodens - ohne Korb bis zur obersten Leitersprosse. Die Messung erfolgt rechtwinklig zur Fahrzeuglängsachse bei waagrechter Standfläche des Fahrzeuges ohne Belastung des Leitersatzes. Die Ausladung wird, sofern die Abstützung außerhalb der größten Fahrzeugbreite liegt, von der Außenkante der am weitesten ausgefahrenen Abstützung auf der Seite des Auslegers gemessen. 4.3.7 Nennausladung Die Nennausladung (lN), die in der Norm festgelegt ist, muss die Drehleiter erreichen. Sie wird wie die horizontale Ausladung bei erreichter Nennrettungshöhe ermittelt. In der Bezeichnung der Drehleiter wird die Angabe Nennausladung ebenfalls aufgeführt (zweiter Zahlenwert z. B. 23/12). 01.10.2021 10
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 4.3.8 Aufrichtwinkel Der Aufrichtwinkel (α) ist der Winkel zwischen der Längsachse des letzten (untersten) Leiterteils und der Waagrechten (Abbildung 12). Er gibt an, um wie viel Grad der Leitersatz aufgerichtet ist. Hinweis: Steht eine Drehleiter auf einer geneigten Standfläche, muss der Neigungswinkel dem Aufrichtwinkel des Leitersatzes hinzugezählt werden. Die Neigung von 2° und ein um 48° aufgerichteter Drehleitersatz ergeben somit einen gesamten Aufrichtwinkel von 50°. Abb.12: Aufrichtwinkel 4.3.9 Längsneigungs- und Querneigungswinkel Ist die Aufstellfläche so geneigt, dass sich die Hinterachse des Fahrzeuges über oder unter dem Höhenniveau der Vorderachse befindet, spricht man von einer Längsneigung (Längsneigungswinkel β / Abbildung 13). Befinden sich die linken Reifen über oder unter dem Höhenniveau der rechten Reifen, spricht man von einer Querneigung (Querneigungswinkel γ / Abbildung 14). Diese Neigung kann schon im Fahrerhaus, am Fahrzeugheck und/oder am Hauptbedienstand an der Dosenlibelle abgelesen werden. Bei älteren Fahrzeugen wird hierfür auch ein Pendel verwendet. Die Hersteller geben in den Betriebsanleitungen die jeweiligen maximalen Neigungswinkel vor. Der Leitersatz der quergeneigten Leiter wird automatisch ausgeglichen. Die minimale Abstützbreite des tieferliegenden Stützenpaares erhöht sich in Abhängigkeit zur Querneigung des Fahrzeuges. Es kann nicht mehr innerhalb der Mindestabstützbreite abgestützt werden. Die Ausladung auf der hangabwärts gerichteten Seite wird hierdurch reduziert. Aus diesem Grund ist eine möglichst große Abstützbreite bei einer quergeneigten Standfläche anzustreben. Ein Betrieb des Hubrettungsfahrzeuges ist bis zu dem in der Betriebsanleitung angegebenen Längswinkel ohne Einschränkungen möglich. Beim Drehen des Hubrettungssatzes hält die Geländeausgleichseinrichtung den Leitersatz auf dieser geneigten Fläche in Waage. Abb. 13: Längsneigungswinkel Abb. 14: Querneigungswinkel 4.3.10 Drehwinkel Der Drehwinkel (θ) ist der Winkel, welcher zwischen der Längsachse des Fahrzeuges und der Längsachse der Unterleiter gemessen wird. Die Stellung 0° entspricht der Längsachse des Fahrzeuges in Richtung Fahrerhaus. 4.3.11 Benutzungsfeld und Benutzungsgrenze Das Benutzungsfeld ist der Bereich, in dem der Hubrettungssatz ohne Gefährdung der Standsicherheit bewegt werden kann. Das Benutzungsfeld schließt das Freistandsfeld und das Auflagefeld ein. Die Benutzungsgrenze ist die Grenze des Benutzungsfeldes. Das Erreichen dieser Grenze wird dem Maschinist durch ein Signal angezeigt und die überwachende Steuerung schaltet die Leiterbewegungen selbsttätig ab. Es können nur noch entlastende Bewegungen durchgeführt werden. 01.10.2021 11
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 4.3.12 Auflagefeld und Auflagegrenze Das Auflagefeld ist der Bereich der Ausladung einer Drehleiter, in dem die Bewegung des unbelasteten Leitersatzes die Standsicherheit nicht gefährdet. Wird die Leiter in das Auflagefeld gefahren und auf einem stabilen Untergrund abgelegt (Brückenbetrieb), kann sie durch die Aufteilung der mechanischen Belastungen auf das Fahrzeug und die Leiterspitze wieder bestiegen werden. Die maximale Belastung der Leiter (maximale Anzahl der Personen) in dieser Betriebsart ist der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers zu entnehmen. Abb. 15: Benutzungsfeld 4.3.13 Freistandsfeld und Freistandsgrenze Das Freistandsfeld ist der Bereich innerhalb des Benutzungsfeldes, in dem der Hubrettungssatz im Freistand mit der für dieses Feld zulässigen Nutz- und Zusatzlast ohne Gefährdung der Standsicherheit belastet und bewegt werden darf. Daraus ergeben sich die üblichen Betriebsarten „3-Personen-Freistandsfeld“, „2-Personen-Freistandsfeld“, „1-Personen-Freistandsfeld“, „ohne Korb“ und „Auflagebetrieb“. Die Größe des jeweiligen Freistandsfeldes ist von zwei Faktoren abhängig: Belastung des Leitersatzes Abstützbreite 01.10.2021 12
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Je größer die Abstützung, desto größer wird das Freistandsfeld. Der unbelastete Leitersatz kann über die Freistandsgrenze hinaus in das Auflagefeld gefahren werden. Bei Überschreiten der Freistandsgrenze darf die Drehleiter in keinem Fall belastet werden. Moderne Drehleitern steuern grundsätzlich erst einmal die „3-Personen-Freistandsgrenze“ an. Sollte sich eine geringere Last im Korb befinden, so kann durch eine entsprechende Quittierung des Grenzsignals die „2-Personen-Freistandsgrenze“ angefahren werden usw. Schlussendlich kann die Leiter bei leerem Korb bis an die Benutzungsgrenze gefahren werden. 4.3.14 Abstützkraft Die Abstützkraft (FR) ist die Kraft (bei beliebiger Stellung und Last innerhalb des Benutzungsfeldes), die beim Betrieb der Drehleiter auf der entlasteten Fahrzeugseite auf die Standfläche übertragen wird. 4.3.15 Mindestabstützkraft Die Mindestabstützkraft (FRmin) nach DIN EN 14043 darf bei Drehleitern 6 % der Leermasse nicht unterschreiten. 4.3.16 Nennlast Die Nennlast (PN) gibt die definierte Last in Kilogramm an, mit der der Korb oder die Spitze des Leitersatzes im Freistandsfeld belastet werden darf. Abnehmbare Körbe und die im Korb festen Einbauten gehören zum Leitersatz und sind nicht als eine Last innerhalb der Nennlast zu berücksichtigen. 4.3.17 Zusatzlast Zur Zusatzlast (PZ) gehören vom Hersteller zusätzlich zur Nennlast zugelassene Einrichtungen und nicht dauerhaft befestigte Ausrüstungen wie Scheinwerfer oder Wenderohre. 4.3.18 Maximale Nutzlast Abb. 16: Abstützkraft und Nennlast Die maximale Nutzlast (PL) ist die größte Last mit der die Drehleiter belastet werden darf. 01.10.2021 13
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 4.3.19 Rüstzeit Die Rüstzeit (tR) ist die Zeit die die Besatzung benötigt, um von der Fahrstellung die maximale Rettungshöhe zu erreichen. Innerhalb dieses Zeitfensters muss das Fahrzeug abgestützt und der Leitersatz 90° quer zur Fahrzeuglängsachse gedreht werden. Falls erforderlich, muss der Rettungskorb eingehängt werden und betriebsbereit sein. Verfügt die Drehleiter über einen Stülpkorb, darf die Rüstzeit maximal 140 Sekunden betragen, bei Drehleiter mit Einhängekorb maximal 180 Sekunden. 4.3.20 Bewegungen mit dem Hubrettungssatz Neigen / Aufrichten: Hierbei wird der Aufrichtwinkel des Hubrettungssatzes verringert, bzw. vergrößert. Einziehen / Ausfahren: Die Normbegrifflichkeiten für das Zurücknehmen, bzw. Anfahren zu einem Anleiterpunkt (Einfahren / Ausfahren) bürgen eine latente Verwechslungsgefahr, daher empfehlen sich die Begrifflichkeiten Einziehen und Ausfahren anzuwenden. 4.3.21 Stützbreite Die Stützbreite (b) ist der Abstand zweier gedachter Parallelen, die jeweils links und rechts zur Fahrzeugmittelachse an die Außenkanten der am weitesten ausgefahrenen und abgesenkten Stützen einschließlich der Bodenteller zu ziehen sind. Abb. 17: Stützbreite Variante A Abb. 18: Stützbreite Variante B 01.10.2021 14
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 4.3.22 Leiterklassen Die Leiterklasse ist die Kennzeichnung einer Drehleiter als Klasse, die dem Wert gleich oder kleiner als die maximale Rettungshöhe in Metern entspricht. Klasse gem. DIN EN 14043 18 24 30 > 30 bis 56 DLAK DLAK DLAK Normbezeichnung --- 12/9 18/12 23/12 keine Gesamtmasse (GM) max. 13 t max. 14 t max. 16 t Festlegung Tab. 2: Leiterklassen Abb. 19: DLAK 12/9 Abb.20: DLAK 18/12 Abb. 21: DLAK 23/12 01.10.2021 15
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 5 Fahrzeugtechnik Hubrettungsfahrzeuge sind komplexe Rettungsgeräte, deren Bedienung neben viel Ausbildung und Fachwissen auch technisches Verständnis voraussetzt. Als Maschinist eines Hubrettungsfahrzeuges muss hinsichtlich der Fahrzeugtechnik und der Sicherheitstechnik ein Grundwissen zu Grunde liegen. Das hat zur Folge, dass im Einsatz das Einsatzmittel korrekt bedient wird und eventuell auftretende Fehlfunktionen bzw. Fehlbedienungen richtig eingeschätzt und behoben werden können. 5.1 Aufbau der Drehleiter Hinsichtlich des Aufbaus wird die Drehleiter grundsätzlich in folgende Bereiche gegliedert: Fahrgestell Unterwagen Oberwagen Wie alle genormten Feuerwehrfahrzeuge werden auch Drehleitern auf Serienfahrgestellen aufgebaut, welche sich aus Fahrzeugrahmen, Fahrzeugmotor, Getriebe mit Nebenabtrieb, Achsen, Räder und Fahrerkabine zusammensetzen. Der Fahrzeugmotor ist über ein Getriebe sowie über den Achsantrieb mit den Rädern verbunden. Vom Getriebe zweigt ein Nebenabtrieb ab, mit dem über eine Gelenkwelle eine Ölpumpe zur Versorgung der Hydraulik des Hubrettungssatzes angetrieben wird. Auf dem Fahrzeugrahmen wird ein Hilfsrahmen für den Aufbau angebracht, der sich aus Unter- und Oberwagen zusammensetzt. Die Haupthydraulik des Hubrettungsfahrzeuges befindet sich im Unterwagen. Sie besteht aus der Hydraulikpumpe, dem Hydrauliköltank, den Hydraulikölfiltern sowie den Druckbegrenzungsventilen. Im Unterwagen befindet sich des Weiteren die Steuerungs- und Überwachungselektronik. Die Standsicherheit des Hubrettungsfahrzeuges wird mit der Abstützung gewährleistet. Insgesamt existieren vier Steuerstände: zwei Steuerstände heckseitig für die Abstützung ein Hauptsteuerstand am Drehgestell ein Korbsteuerstand Die Anordnung und Gestaltung der Steuerstände muss so konzipiert sein, dass der Anwender die Steuerorgane ohne Behinderung betätigen kann. Hierzu gehört selbstverständlich eine blendfreie Beleuchtung an den Steuerständen, die einen Betrieb bei allen Lichtverhältnissen ermöglichen soll. Jeder Steuerstand verfügt über eine Not-Aus-Funktion. 01.10.2021 16
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 5.1.1 Bauteile im Unterwagen Abb. 22: Bauteile Unterwagen 5.1.2 Bauteile im Oberwagen Abb. 23: Bauteile Oberwagen 01.10.2021 17
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 5.2 Einfacher Hydraulikkreislauf Hydraulikylinder (einfach wirkend) Wege-Ventil Druckbe- grenzungsventil Pumpe Rücklauf Abb. 24: Hydraulikkreislauf Die Abbildung 25 stellt das Funktionsschema des hydraulischen Systems eines Hubrettungsfahrzeuges mit sogenannten Sperrblöcken dar. Ein Steuerhebel bewegt proportional ein hydraulisch gesteuertes Ventil. Entsprechend der Bewegung des Hebels wird mehr oder weniger Öl zum Zylinder gefördert. Abb. 25: Funktionsschema hydraulisches System 01.10.2021 18
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge 5.3 Hydraulikkreislauf Das Hydrauliksystem einer Drehleiter ist im Prinzip von seiner technischen Konzeption einfach nachvollziehbar. Eine Drehleiter verfügt über einen Hydrauliköltank mit ca. 180 l Fassungsvermögen. Der Fahrzeugmotor treibt via Nebenantrieb die Hydraulikpumpe (Proportionalpumpe) an, welche lastabhängig Öl fördert (Abbildung 26). Dies ist sinnvoll, da ansonsten das Öl rasch zu hoch temperieren würde. Danach wird der Ölfluss durch einen Filter zum sogenannten Umschaltventil geleitet (Abbildung 27. Dieses sorgt dafür, dass eine Bewegung des Leitersatzes ausgeschlossen wird, solange die Federfeststelleinrichtung und die Abstützung nicht erfolgt ist und umgekehrt. Um bei einem Antriebsmotorausfall den Hubrettungssatz wieder in Fahrstellung zurückführen zu können, verfügen Drehleitern über handbetriebene Kolbenpumpen, bzw. elektromotorisch angetriebene Zahnradpumpen (Energie wird vom Stromerzeuger eingespeist). In jeder Betriebsanleitung einer Drehleiter ist diesem Thema das Kapitel Notbetrieb gewidmet. Abb. 26: Hydraulikpumpe Abb. 27: Umschaltventil 5.4 Federfeststelleinrichtung Nach Einlegen des Nebenantriebs erfolgt beim Betätigen der Abstützung zwangsgesteuert die Ansteuerung der Federfeststelleinrichtung. Diese schaltet die Federwege der Fahrzeugfederung aus. Mittels einer Spannvorrichtung wird so eine feste Verbindung zwischen dem Aufbau und der Achse hergestellt. Bei Drehleitern der Firma Iveco Magirus wird die Federung mit zwei über Rollen geführten Drahtseilen festgesetzt, welche von einem Hydraulikzylinder angezogen werden. Dabei verbleiben die Reifen am Boden (Vergrößerung des Bodenkontaktes), mit dem Effekt, dass die Haftreibung der Reifen ein zusätzliches seitliches Wegrutschen der Drehleiter während des Leiterbetriebes verhindert. Bei Drehleitern der Firma Rosenbauer wird die komplette Hinterachse von der Geländeoberfläche freigehoben. Ein Hydraulikzylinder fährt Klauen aus, welche in Bolzen greifen, die am Federpaket befestigt sind. Verfügt das Fahrgestell über eine luftgefederte Hinterachse, so wird diese nach Einlegen des Nebenantriebs entlüftet und senkt somit das Heck der Drehleiter ab. Anschließend wird auch hier die Hinterachse Abbildung 32 und Abbildung 34) verriegelt. 01.10.2021 19
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Das Umschaltventil gibt erst nach erfolgter Verriegelung der Hinterachse und bestehendem Bodenkontakt der Abstützung die Leiterbewegung frei. 5.4.1 Prinzip der Federfeststelleinrichtung der Firma Magirus „Ausgerückt“ (Fahrstellung) „Eingerückt“ Abb. 28: Federfeststellung Magirus Fahrstellung Abb. 29: Federfeststellung Magirus verriegelt 5.4.2 Prinzip der Federfeststelleinrichtung der Firma Rosenbauer Fahrgestell mit Blattfedern „Ausgerückt“ (Fahrstellung) „Eingerückt“ Abb. 30: Federfeststellung Rosenbauer mit Blattfedern in Fahrstellung Abb. 31: Federfeststellung Rosenbauer mit Blattfedern verriegelt 01.10.2021 20
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Fahrgestell mit Luftfederung „Ausgerückt“ (Fahrstellung) „Eingerückt“ Abb. 32: Federfeststellung Rosenbauer mit Luftfederung Fahrstellung Abb. 33: Federfeststellung Rosenbauer mit Luftfederung verriegelt 5.5 Abstützsysteme Die Abstützung einer Drehleiter gewährleistet die Standsicherheit des Fahrzeuges. Wie in Kapitel 5.4 bereits erwähnt, muss die Abstützung zwingend Bodenkontakt haben, um danach die Freigabe von der Steuerung zu erhalten, dass das Umschaltventil den Ölfluss in den Oberwagen leiten kann. In jeder Betriebsstellung muss die Standsicherheit gewährleistet sein. Um diese beurteilen zu können, bedient man sich dem physikalischen Prinzip des Hebelgesetzes: Kraft x Kraftarm = Last x Lastarm 01.10.2021 21
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Abb. 34: Hebelgesetz DLAK Das Standmoment der Drehleiter (F1 x l1) muss immer größer sein, als die Lastmomente, die sich aus dem Eigengewicht (F2 x l2) sowie dem Gewicht der Korbbesatzung, geretteter Personen oder Anbauteile (F3 x l3) zusammensetzen. Die Standmomente werden durch das Aus- oder Einfahren der Abstützung vergrößert oder verkleinert. Je weiter die Abstützung ausgefahren werden kann (Kraftarm wird länger), umso größer ist die mögliche Ausladung (Länge des Lastarmes wird größer). Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll und ratsam, wenn möglich, immer größtmöglich abzustützen, da ansonsten die Ausladung und die Leiterlänge nicht voll ausgeschöpft werden können. Über das Fahrerhaus oder das Heck kann auch bei kleiner Abstützung die komplette Ausladung erreicht werden. Um die komplette Leiterlänge ausnutzen zu können, ist es ebenfalls nicht notwendig voll abstützen zu müssen, allerdings ist hierfür ein sehr großer Aufrichtwinkel nötig. Eine elektrisch leitende Verbindung zwischen Ausleger und Standfläche muss die Abstützung gewährleisten, auch bei Gebrauch der Unterlegklötze. Nur diese sind laut Betriebsanleitung zu verwenden, da hier durch ein umlaufendes Metallband die Leitfähigkeit sichergestellt wird. Auffahrbohlen sind hierfür nicht zu verwenden! Die Bodenteller sind so ausgeführt, dass sie bis zu 15° gegen die Waagrechte in allen Richtungen schwenkbar sind. 01.10.2021 22
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Von den Herstellern werden unterschiedliche Abstützsysteme angeboten: Waagrecht-Senkrecht-Abstützung Abb. 35: Waagrecht-Senkrecht-Abstützung Die Waagrecht-Senkrecht-Abstützung fährt zunächst den Ausschubträger aus. Bei erreichter Ausfahrweite wird dann der Abstützzylinder ausgefahren. Die Firma Rosenbauer verwendet dieses System. Ebenfalls wird dieses System bei Hubarbeitsbühnen verwendet. Vario-Abstützung Abb. 36: Vario-Abstützung Die Firma Magirus nutzt bei ihren Drehleitern hingegen das sogenannte Abb. 37: Vario-Abstützsystem. Hierbei werden Prinzip Vario- Abstützung Teleskop-Stützbalken verbaut, die zuerst waagrecht ausfahren und bei der erreichten Ausfahrweite abgesenkt werden. 01.10.2021 23
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Schräg-Abstützung Abb. 38: Schräg-Abstützung Die Schrägabstützung, die bis 1972 bei fast allen Drehleitern Verwendung fand und heute nur noch bei Drehleitern DLAK 18/12 und DLAK 12/9 vorkommt, besteht aus vier Stützbalken, welche in einer diagonalen Bewegung ausgefahren werden. Bei der Waagrecht-Senkrecht- und der Vario-Abstützung ist, je nach örtlicher Begebenheit, eine variable Abstützbreite wählbar. Dies ist bei der Schrägabstützung nicht möglich. Nur durch Unterbauen mit Unterlegklötzen kann die Abstützbreite bei der Schräg-Abstützung verringert werden. 5.6 Niveauausgleich In der Norm wird eine Einrichtung gefordert, die einen Ausgleich einer Neigung für den Korbboden bzw. Sprossenebene zur Standfläche bis zu 7° ermöglicht. Daher ist unter anderem auch der Begriff Geländeausgleich gebräuchlich. Drehleitern sind mit einer selbsttätig arbeitenden Ausgleichseinrichtung ausgestattet. Diese hält den Rettungskorb als auch die Sprossen immer waagrecht. Bereits bei Abweichungen von 1,5° von der Lotrechten und einem Aufrichtwinkel von 40° muss die Einrichtung ansprechen. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug längs- oder quergeneigt ist. Diese Regulierung erfolgt automatisch und der Neigung angepasst. Je nach Hersteller der Drehleitern erfolgt dies über den Drehkranz und das Drehgestell bzw. innerhalb des Leitersatzes. Längs- und Querneigungsgeber übermitteln dem Rechner die nötigen Signale zur Regelung des Abb. 39: Niveauausgleich Niveauausgleiches. 01.10.2021 24
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge Bei allen Drehleitern kann die Niveauausgleichseinrichtung vom Hauptbedienstand abgeschaltet werden. Der Maschinist wird dann mittels eines optischen Signales permanent aufmerksam gemacht. Wird der Leitersatz wieder zurückgenommen, um die Drehleiter abfahrbereit zu machen, muss die Niveauausgleichseinrichtung wieder eingeschaltet werden. 5.7 Rettungskorb Der Rettungskorb ist eine am oberen Ende des Leitersatzes fest oder abnehmbare Zusatzeinrichtung, die vorrangig zur Rettung von Menschen, für die Brandbekämpfung oder für sonstige Einsatzmaßnahmen verwendet wird. In der Praxis wird häufig lediglich vom Korb gesprochen. Stabilität erhält der Korb durch eine massiv ausgeführte Bodenplatte, auf welcher die Korbumrandung aufgebaut ist. Je nach Hersteller sind Einstiege an den Ecken, bzw. in der Mitte vorhanden. Der Durchstieg zum Leiterpark ist möglich. Wie in Kapitel 5.1 bereits erwähnt, verfügt auch der Korb über einen Steuerstand. Eine Wechselsprechanlage ermöglicht eine Kommunikation zwischen Korb und Hauptbedienstand. Dieser ist, genauso wie die Steckdosen 230 V und 400 V, Scheinwerferhalterungen, Wenderohrhalterung, Krankentragenhalterung, an der Korbumrandung montiert, bzw. in die Konstruktion der Korbumrandung eingelassen. Der Korb lässt sich vom Leitersatz ohne weiteres abmontieren. Hier ist der Aufwand im Hinblick auf die Hersteller unterschiedlich, jedoch sehr zügig durchführbar. Man unterscheidet prinzipiell zwischen drei verschiedenen Bauarten von Rettungskörben: Hängender Rettungskorb Stehender Rettungskorb Stülp- / Klapprettungskorb Abb. 42: Korb klappend Abb. 40: Korb hängend Abb. 41: Korb stehend Heutzutage werden nur noch Stülp- bzw. Klappkörbe verbaut. Im Rettungskorb sind Festpunkte eingebaut, an denen sich die Korbbesatzung mit geeigneten und zugelassenen Anschlagmitteln und Feuerwehrhaltegurt sichern können. Eine Anstoßsicherung für den Korb und den Ausleger unterbricht bei einem Anstoß alle Leiterbewegungen. Die Belastung eines Rettungskorbes reicht von 180 Kilogramm (zwei Personen ältere Drehleitermodelle) bis mittlerweile 500 Kilogramm. Neue Drehleitermodelle sind häufig herstellerübergreifend für eine Belastung von vier Personen ausgelegt. 5.8 Korbhydraulik Der Rettungskorb verfügt über einen eigenen zwangsgesteuerten Antrieb. Das bedeutet, dass der Korbboden beim Aufrichten oder Senken des Leitersatzes durch das Überwachungs- und Steuerungssystem automatisch in Waage gehalten wird (Korb- Senkrecht-Steuerung). Je nach Hersteller wird der Korb automatisch oder mithilfe eines Tasters während des Abstützvorganges aus der Fahrstellung in die Arbeitsstellung 01.10.2021 25
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