Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge - Hessische Landesfeuerwehrschule

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge - Hessische Landesfeuerwehrschule
Maschinist
         für
Hubrettungsfahrzeuge
    - Lernunterlage-
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge - Hessische Landesfeuerwehrschule
Veranstaltung:    F-HRF-Ma

Ausgabe:          01.10.2021

Zuständig:        Abteilung Technische Ausbildung

Bearbeitet von:   Volker Heerdt
                  Boris Kempiak
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge - Hessische Landesfeuerwehrschule
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

Inhalt
1        Einleitung .......................................................................................... 1

2        Allgemeine Grundlagen .................................................................... 2
2.1      Auszüge aus dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) ..... 2
2.1.1    Aufstellung der Gemeindefeuerwehren (§ 7)........................................................... 2
2.1.2    Landesfeuerwehrschule (§ 53) ................................................................................ 2
2.1.3    Ermächtigungen (§ 69) ............................................................................................ 2
2.2      Auszüge aus der Hessischen Bauordnung (HBO) .................................................. 2
2.2.1    Brandschutz (§ 13, Abs. 3) ...................................................................................... 2
2.2.2    Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken (§ 5, Abs. 1 und 2) ........................ 3
2.3      Flächen für die Feuerwehr (DIN 14090) .................................................................. 4
2.3.1    Feuerwehrzufahrten ................................................................................................ 4
2.3.2    Aufstellflächen ......................................................................................................... 4
2.4      Feuerwehr - Dienstvorschrift 1 ................................................................................ 5
2.5      Anforderungen an die Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen ............................... 5
2.6      Aufgaben der Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen ............................................ 5
2.6.1    Fahrzeugführer........................................................................................................ 5
2.6.2    Maschinisten ........................................................................................................... 6
2.6.3    Truppmann .............................................................................................................. 6

3        Unfallverhütung ................................................................................ 6

4        Fahrzeugkunde ................................................................................. 8
4.1      Drehleiter ................................................................................................................ 8
4.2      Hubarbeitsbühne ..................................................................................................... 9
4.3      Begriffe .................................................................................................................... 9
4.3.1    Hubrettungssatz ...................................................................................................... 9
4.3.2    Leitersatz ................................................................................................................ 9
4.3.3    Leiterteile ................................................................................................................ 9
4.3.4    Rettungshöhe ........................................................................................................ 10
4.3.5    Nennrettungshöhe................................................................................................. 10
4.3.6    Horizontale Ausladung .......................................................................................... 10
4.3.7    Nennausladung ..................................................................................................... 10
4.3.8    Aufrichtwinkel ........................................................................................................ 11
4.3.9    Längsneigungs- und Querneigungswinkel ............................................................ 11
4.3.10   Drehwinkel ............................................................................................................ 11
4.3.11   Benutzungsfeld und Benutzungsgrenze ................................................................ 11
4.3.12   Auflagefeld und Auflagegrenze ............................................................................. 12
4.3.13   Freistandsfeld und Freistandsgrenze .................................................................... 12
4.3.14   Abstützkraft ........................................................................................................... 13
4.3.15   Mindestabstützkraft ............................................................................................... 13

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

4.3.16   Nennlast ................................................................................................................ 13
4.3.17   Zusatzlast .............................................................................................................. 13
4.3.18   Maximale Nutzlast ................................................................................................. 13
4.3.19   Rüstzeit ................................................................................................................. 14
4.3.20   Bewegungen mit dem Hubrettungssatz ................................................................ 14
4.3.21   Stützbreite ............................................................................................................. 14
4.3.22   Leiterklassen ......................................................................................................... 15

5        Fahrzeugtechnik ............................................................................. 16
5.1      Aufbau der Drehleiter ............................................................................................ 16
5.1.1    Bauteile im Unterwagen ........................................................................................ 17
5.1.2    Bauteile im Oberwagen ......................................................................................... 17
5.2      Einfacher Hydraulikkreislauf .................................................................................. 18
5.3      Hydraulikkreislauf .................................................................................................. 19
5.4      Federfeststelleinrichtung ....................................................................................... 19
5.4.1    Prinzip der Federfeststelleinrichtung der Firma Magirus ....................................... 20
5.4.2    Prinzip der Federfeststelleinrichtung der Firma Rosenbauer ................................ 20
5.5      Abstützsysteme ..................................................................................................... 21
5.6      Niveauausgleich .................................................................................................... 24
5.7      Rettungskorb ......................................................................................................... 25
5.8      Korbhydraulik ........................................................................................................ 25
5.9      Sicherheitseinrichtungen ....................................................................................... 26

6        Einsatztaktik .................................................................................... 27
6.1      Einsatzarten .......................................................................................................... 28
6.2      Menschenrettung .................................................................................................. 28
6.3      Brandbekämpfung ................................................................................................. 29
6.4      Anleiterbereitschaft ............................................................................................... 30
6.5      Technische Hilfeleistung ....................................................................................... 31
6.6      Anleiterarten .......................................................................................................... 31
6.6.1    Frontal ................................................................................................................... 32
6.6.2    Horizontal-Flucht ................................................................................................... 33
6.6.3    Vertikal-Flucht ....................................................................................................... 34
6.7      Einweisestrategie für Hubrettungsfahrzeuge mit einem Gelenk ............................ 36
6.7.1    Einweisestrategie mittels Korbarm ........................................................................ 37
6.7.2    Nutzlasterhöhung .................................................................................................. 39
6.7.3    Geringe Rettungshöhe .......................................................................................... 39
6.8      Die HAUS-Regel ................................................................................................... 39
6.8.1    Hindernisse ........................................................................................................... 40
6.8.2    Abstände ............................................................................................................... 40
6.8.3    Untergrund ............................................................................................................ 42
6.8.4    Sicherheit .............................................................................................................. 42
6.8.5    Merkhilfen zur HAUS-Regel .................................................................................. 43

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge - Hessische Landesfeuerwehrschule
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

7        Notbetrieb ........................................................................................ 44

8        Sichtzeichen .................................................................................... 45
8.1      Einsatzspezifische Sichtzeichen ........................................................................... 45
8.2      Sichtzeichen zur Einweisung von Fahrzeugen ...................................................... 46

9        Beladelisten..................................................................................... 49

10       Literaturverzeichnis ........................................................................ 53

11       Abbildungsverzeichnis ................................................................... 54

12       Tabellenverzeichnis ........................................................................ 55

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge - Hessische Landesfeuerwehrschule
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

1 Einleitung
Die deutschen Feuerwehren halten Hubrettungsfahrzeuge vor, um Menschen aus Gefahren
in großer Höhe zu retten. Sie sichern damit eingeschlossenen Personen den baurechtlich
geforderten zweiten Rettungsweg, der oft der letzte Ausweg vor Feuer und tödlichem
Brandrauch ist.
Dieser lebensrettende Einsatz erfordert eine umfassende technische und taktische
Ausbildung der Einsatzkräfte des Hubrettungsfahrzeuges.
Hubrettungsfahrzeuge sind unentbehrliche Sonderfahrzeuge und gleichzeitig aber auch die
teuersten genormten Feuerwehrfahrzeuge.

Diese Lernunterlage soll die Feuerwehrangehörigen bei der Ausbildung insbesondere zum
„Drehleitermaschinisten“ - Maschinist für Drehleiterfahrzeuge - unterstützen.

Sie entbindet nicht das Lesen und Verstehen der Betriebsanleitung der am Standort
eingesetzten Hubrettungsfahrzeuge!

Die Ausbildung zum Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge wird bei den Feuerwehren
derzeit mit unterschiedlicher Intensität durchgeführt. In der Vergangenheit ist es im
Zusammenhang mit Hubrettungsfahrzeugen immer wieder zu Unfällen - teils mit tödlichem
Ausgang - gekommen. Diese Unfälle sind einerseits durch technische Defekte, andererseits
durch unvorsichtige, bzw. unvorschriftsmäßige Bedienung verursacht worden.

Die betreffenden Einsatzkräfte sollten daher durch eine mindestens 35 Stunden umfassende
Schulung auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden.
Die rechtlichen Vorgaben - Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und
Unfallverhütungsvorschriften - fordern, an unterschiedlichen Stellen eine Befähigung des
Bedienpersonals sowie die dokumentierte Einweisung in Arbeitsmittel
(hier: Hubrettungsfahrzeug).
Es sollen damit Gefährdungen für die Einsatzkräfte ausgeschlossen werden.
Die Feuerwehr hat aber im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen eine besondere
Verantwortung gegenüber Dritten, den zu rettenden Personen. Diese Verantwortung und
das baurechtliche Versprechen der Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges erfordert
daher eine Ausbildung der Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge, die deutlich über die
Forderungen des Arbeitsschutzes hinausgehen sollte.

Eine umfassende technische und einsatztaktische Aus- und Fortbildung verbessert die
Qualität im Umgang mit dem Hubrettungsfahrzeug und schafft somit nicht nur Sicherheit für
den Anwender, sondern auch Rechtssicherheit für den Leiter der Feuerwehr.
Hubrettungsfahrzeuge sind komplexe Maschinen, die eine intensive Schulung des Personals
in der Fahrzeugtechnik notwendig machen. Als technische Ausbildungsunterlage dient den
Maschinisten im Regelfall nur die Betriebsanleitung.
Ein häufiges Problem: Die speziellen Einsatzgrundsätze für Hubrettungsfahrzeuge haben
nicht denselben Stellenwert wie die technische Ausbildung.
Der Einsatz erfordert aber genau diese Kompetenz, um das Fahrzeug schnell und richtig zu
positionieren, um den zweiten Rettungsweg für in Gefahr befindliche Personen zügig
sicherzustellen.

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge - Hessische Landesfeuerwehrschule
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

2 Allgemeine Grundlagen
2.1   Auszüge aus dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG)

2.1.1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehren (§ 7)
(6) Die Feuerwehren dürfen nur genormte Ausrüstung verwenden. Ausnahmen sind mit
Zustimmung des für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständigen Ministeriums
oder einer von ihm bestimmten Stelle zulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der
Wirtschaftlichkeit, im Interesse der technischen Weiterentwicklung oder wegen des
besonderen Verwendungszwecks erforderlich sind.

2.1.2 Landesfeuerwehrschule (§ 53)
(1) Die Landesfeuerwehrschule ist zentrale Aus- und Fortbildungsstätte für den Brandschutz
und die Allgemeine Hilfe. Sie führt auch Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im
Katastrophenschutz durch. Ihr können weitere Aufgaben übertragen werden.

(2) Die Leiterin oder der Leiter der Landesfeuerwehrschule stellt die Lehrgangspläne auf. Sie
bedürfen der Zustimmung des für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz zuständigen Ministeriums.

An der Hessischen Landesfeuerwehrschule wird die Ausbildung zum Maschinisten für
Hubrettungsfahrzeuge (F-DL-Ma) mit einem Umfang von 35 Unterrichtseinheiten angeboten.

2.1.3 Ermächtigungen (§ 69)
Die für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zuständige
Ministerin oder der hierfür zuständige Minister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen
nähere Regelungen zu treffen über
1.     die Organisation, die Mindeststärke und die Ausrüstung der Feuerwehren, die
       Ausbildung und die Laufbahnen der Angehörigen der Feuerwehren sowie die
       Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen, …

2.2   Auszüge aus der Hessischen Bauordnung (HBO)

2.2.1 Brandschutz (§ 13, Abs. 3)
(3) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, wie Wohnungen, Praxen,
selbstständige Betriebsstätten, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander
unabhängige Rettungswege vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb
eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. Der erste Rettungsweg muss
für Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige
Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe, eine
Außentreppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der
Nutzungseinheit sein. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über
einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht
eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über
Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum
Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt,
dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte, wie
Hubrettungsfahrzeuge, verfügt.

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge - Hessische Landesfeuerwehrschule
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

  Abb. 1: System zweiter Rettungsweg

2.2.2 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken (§ 5, Abs. 1 und 2)
(1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu-
oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu
schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der
Feuerwehr führt. Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern
bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, ist in den
Fällen des Satz 1 anstelle eines Zu- oder Durchganges eine Zu- oder Durchfahrt zu
schaffen. Ist für die Personenrettung der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich,
sind die dafür erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen herzustellen. Bei Gebäuden,
die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind,
sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden
gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen
des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. Soweit erforderliche Flächen nicht auf dem
Grundstück liegen, müssen sie öffentlich-rechtlich gesichert sein.

(2) Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für
Feuerwehrfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein; sie sind als solche zu
kennzeichnen und ständig freizuhalten; die Kennzeichnung von Zufahrten muss von der
öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. Fahrzeuge dürfen auf den Flächen nach
Satz 1 nicht abgestellt werden.

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge - Hessische Landesfeuerwehrschule
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

2.3       Flächen für die Feuerwehr (DIN 14090)

2.3.1 Feuerwehrzufahrten

             sind als solche deutlich durch Randbegrenzungen erkennbar und ggf. mit
              Hinweisschild gekennzeichnet
             Breite ≥ 3,0 m; Durchfahrten Höhe ≥ 3,5 m
             Steigungen und Gefälle ≤ 10%
             Stufen, Bordsteine nicht höher als 8 cm
             Tragfähigkeit so, dass Feuerwehrfahrzeuge mit zGM von 16 t und einer Achslast von
              10 t befahren werden können

      Abb.2: Beschilderung Feuerwehrzufahrt mit Siegel

2.3.2 Aufstellflächen

              Größe ≥ 3,5 m x 11 m und so angeordnet, dass alle
               zum Retten notwendigen Fenster erreicht werden
               können
              Abstand zur Anleiterfläche: ≥ 3 m; höchstens 9 m,
               bei Brüstungshöhen > 18 m
               höchstens 6 m                                                          8
                                                                                           1cm
                                                                                     kg
              Befestigt für Auflagedruck
               (Bodendruck) von mindestens 80                                       1cm

               N/cm2
              Neigungen in alle Richtungen nicht      Abb. 3:
               größer als 3° (5%)                      Bodendruck

                                                                      Abb. 4: Beschilderung
                                                                      Feuerwehrzufahrt und Flächen

   Abb. 5: Beschilderung Fläche für Feuerwehr

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge - Hessische Landesfeuerwehrschule
Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

2.4   Feuerwehr - Dienstvorschrift 1

Die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) beschränken sich bewusst nur auf solche
Festlegungen, die für einen geordneten Einsatz der taktischen Einheit und des Einzelnen
unbedingt erforderlich sind.
In der FwDV 1 ist in Kapitel 18.1.3 (Retten über Leitern) eindeutig vorgeschrieben, dass
beim Retten über Drehleitern die zu rettende Person durch einen vorabsteigenden
Feuerwehrangehörigen zu sichern ist, soweit es die Lage erfordert und zulässt.
Die Position des Hubrettungsfahrzeuges ist für den Einsatzerfolg essentiell. Ein sicheres,
kontrolliertes und schnelles in Stellung bringen eines Hubrettungsfahrzeuges soll, wenn
nötig, mittels der unter Kapitel 20 aufgeführten Sichtzeichen durchgeführt werden. Diese
dienen zum Übermitteln von Befehlen und Meldungen, wenn andere Arten der Übermittlung
nicht möglich oder zweckmäßig sind.

2.5   Anforderungen an die Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen

Die Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen besteht i.d.R. aus einem selbstständigen Trupp
(1/2/3) - Fahrzeugführer, Maschinist und Truppmann. Auf die Funktion des Truppmannes
kann im Zweifel verzichtet werden, sofern eine nicht ausreichende Anzahl an Einsatzkräften
zur Verfügung steht.
Die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses
Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) empfiehlt
seit September 2012 eine 35-stündige Ausbildung zum Maschinisten für
Hubrettungsfahrzeuge.
Diese ist als Mindeststandard und Basisschulung für Maschinisten von
Hubrettungsfahrzeugen anzusehen und wird in den Betriebsanleitungen der Hersteller sogar
gefordert. Darüber hinaus muss eine Einweisung in die Bedienung des am Standort
eingesetzten Hubrettungsfahrzeuges entsprechend der Betriebsanleitung erfolgen.
Die Qualifikationen Truppführer, Maschinist für Löschfahrzeuge und die Fahrerlaubnis der
Klasse C sind als Grundlage nachzuweisen. Auch persönliche Eigenschaften wie u.a.
Höhentauglichkeit (Schwindelfreiheit), gutes räumliches Sehvermögen, technisches
Verständnis für die komplexe Funktion und Steuerung eines Hubrettungsfahrzeuges und ein
hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sind unabdingbar.
Die Funktion des Einheitsführers (hier: Hubrettungsfahrzeug) muss gemäß FwDV 2 die
eines Gruppenführers entsprechen. Dieser bestimmt laut FwDV 3 unter anderem die
Fahrzeugaufstellung, was wiederum ein umfangreiches Wissen über die Technik und die
speziellen Einsatzgrundsätze sowie Taktik für Hubrettungsfahrzeuge bedingt und somit
ebenfalls die Qualifikation des Maschinisten für Hubrettungsfahrzeuge zu Grunde legt.

Der Truppmann muss im Umgang mit feuerwehrtechnischem Gerät und vor allem mit den
Zusatzgeräten des Hubrettungsfahrzeuges geübt sein.

2.6   Aufgaben der Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen

2.6.1 Fahrzeugführer
       legt den Standort bzw. die Standfläche fest
       markiert den Standort der Drehkranzmitte
       weist den Maschinisten bei Bedarf schnell und sicher ein
       bedient den Rettungskorb und die Anbauteile

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

2.6.2 Maschinisten
       fährt Drehleiter zur Einsatzstelle
       prüft Bodenbeschaffenheit des Standplatzes der Drehleiter
       Umsetzen des angeordneten Einsatzauftrags durch Bedienen der Drehleiter auch
        unter schwierigen Einsatzbedingungen (schlechte Sicht, Stress, etc.) im Rahmen
        ihrer Einsatzmöglichkeiten und -grenzen
       Überwachung der Standsicherheit während des Leiterbetriebes
       Mithilfe beim Anbau und Überwachung der Zusatzausrüstung wie
        z. B. Wenderohr, Krankentragenlagerung, Lüfter etc.
       Überwachung und Mitarbeit bei der Erhaltung der Einsatzbereitschaft der
        Drehleiter (Pflege und Wartung)

2.6.3 Truppmann
       sichert gegen fließenden Verkehr
       unterstützt den Einheitsführer
       unterstützt den Maschinisten

3 Unfallverhütung

Die Vorgaben hinsichtlich ihrer Durchführung beinahe aller Tätigkeiten im Feuerwesen sind
in den entsprechenden FwDVen geregelt.
Das ist im Bereich der Arbeiten mittels Hubrettungsfahrzeugen nicht der Fall. Hier fehlt
bislang eine verbindliche FwDV.
Einmal mehr wird daher der Fahrzeugführer eines Hubrettungsfahrzeuges an den geltenden
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) gemessen, falls es zu einem Sach- oder gar
Personenschaden im Betrieb des Einsatzmittels kommt.

Hierfür dienen eine Reihe Unfallverhütungsvorschriften als Vorgaben, bzw. Hilfestellungen
für einen sicheren Einsatz:

             DGUV Vorschrift 1 Grundsatz und Prävention
             DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren
             DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge
             DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und
              Tritten

Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) in Zusammenarbeit mit
„Drehleiterausbildung.de“ hat ein praxisnahes Nachschlagewerk Sicherheit im
Hubrettungseinsatz herausgebracht. Hier wurde versucht den Angehörigen der Feuerwehr
ein kompaktes Nachschlagewerk für die Anwender von Hubrettungsfahrzeugen zu bieten.

Im Folgenden sollen einige Grundsätze für den Betrieb des Hubrettungsfahrzeuges auf
Gefahrenquellen hinweisen:

             Gefährdung durch mangelnde Abfahrtkontrolle (Kraftfahrzeug)
             Gefährdung durch eingeschränkte Sicht beim Rangieren
             Gefährdung durch Abgasemissionen

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

             Gefährdung durch Absturz

Wann müssen Personen im Korb einer Drehleiter gegen
Absturz gesichert werden?

Diese Frage ist erst seit April 2021 durch das Sachgebiet
„Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der DGUV
verbindlich geklärt worden.
Die HLFS nimmt Bezug auf diese Stellungnahme und mittels
des hier abgebildeten QR-Codes kann sie frei zugänglich
heruntergeladen und als Ergänzung zu dieser Lernunterlage
verstanden werden.                                                 Abb. 6: QR-Code DGUV

(Schlagwortsuche: DGUV-FBFHB-029)

             Gefährdung durch Sendeanlagen

            Mobilfunkanlage                5m

         Radiosendeanlage                  10 m

            TV-Sendeanlage                 50 m

        Tab. 1: Abstand bei Sendeanlagen

             Gefährdung durch Stromleitungen

                                                            Abb. 7: Sendeanlage

Abb. 8: Abstände bei Stromleitungen

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

Die Betriebsanleitungen der Hersteller müssen gelesen, verstanden und beachtet
werden!

Unfälle können vermieden werden. Die Ursachen, die zu einem Unfall führen, sind durchaus
vielseitig. Daher gilt es Präventionsmaßnahmen einzuhalten, wie z. B.:

                 Aus- und regelmäßige Fortbildung der Drehleiterbesatzung
                 Absicherung gegen den fließenden Verkehr
                 Motor abstellen beim Besteigen des Leitersatzes und beim Anlegen des
                  Rettungskorbes am Anleiterziel
                 Arbeiten nach den o.g. Sicherheitsvorschriften
                 Einhaltung der Funktions- und Sicherheitsüberprüfungen
                 Einhaltung der Wartungs- und Serviceintervalle

4 Fahrzeugkunde
Ein Hubrettungsfahrzeug auf der technischen Grundlage der gültigen Norm DIN EN 1846 ist
ein Feuerwehrfahrzeug, welches mit einer Drehleiter oder einer Hubarbeitsbühne
ausgerüstet ist. Die Drehleiter ist das älteste und auch am häufigsten eingesetzte
Hubrettungsfahrzeug. Kein anderes Hubrettungsfahrzeug konnte der Drehleiter bisher den
Rang ablaufen. Die Besatzung muss sicher zur Einsatzstelle fahren und sie dort auch bei
Stresssituationen schnell und sicher in Stellung bringen. Ein Hubrettungsfahrzeug ist die
letzte Möglichkeit, Menschen zu retten, wenn die baulichen Rettungswege versperrt sind.
Aufgrund der oben angeführten Punkte, wird bewusst Bezug auf die Nomenklaturen der
Drehleiter genommen. Diese sind in der Summe überwiegend bei den öffentlichen
Feuerwehren im Einsatz.

4.1   Drehleiter

Der Einsatzzweck der Drehleiter umfasst die Menschenrettung aus Höhen (bis zur
Hochhausgrenze) und Tiefen, Brandbekämpfung und einfache technische Hilfeleistung. An
die Besatzung werden dabei besondere Anforderungen gestellt. Die Entwicklung der
Drehleiter ist in den vergangenen Jahrzehnten zügig vorangeschritten. Die
Computertechnologie hat auch vor der Drehleiter nicht haltgemacht. Sie erleichtert dem
Maschinisten nicht nur das Arbeiten mit der Drehleiter, sondern macht es auch sicherer.
Die in Deutschland eingesetzten Drehleitern müssen der DIN EN 14043 oder der
DIN EN 14044 entsprechen.
Die DIN EN 14043 beschreibt Drehleitern mit kombinierten Bewegungen. Es können
mehrere voneinander unabhängige Bewegungen des Leitersatzes gleichzeitig durchgeführt
werden - sogenannte Automatik-Drehleitern DLAK.
Die DIN EN 14044 behandelt Drehleitern mit sequenziellen Bewegungen. Bewegungen
können nur nacheinander ausgeführt werden, also Aufrichten/Neigen, Drehen links/rechts
oder Ausfahren/Einfahren - sogenannte Halbautomatik-Drehleitern DLSK.
Gegenwärtig spielen diese Drehleitertypen bei den Feuerwehren in Deutschland jedoch
keine Rolle.

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

4.2   Hubarbeitsbühne

Die Hubarbeitsbühnen (HAB) wurden mit Erscheinen der Norm DIN EN 1777 erstmals 2005
für Feuerwehren normiert. Diese sieht di Typen A und B vor, wobei lediglich Typ B für die
Feuerwehren in Frage kommt:
Teleskopmast TM und Teleskopgelenkmast TGM.

4.3   Begriffe

Die nun folgenden Begrifflichkeiten sind in der DIN EN 14043 und DIN EN 14044 erläutert.
Sie sind für die Maschinistentätigkeit unentbehrlich, da sie die Funktionen der Drehleiter
näher beschreiben.

4.3.1 Hubrettungssatz
Die Gesamtheit aller beweglichen
Baugruppen einer Drehleiter,
einschließlich der Abstützeinheit, die
auf dem Fahrgestell befestigt
werden, nennt man Hubrettungssatz.
Das obere Ende des
Hubrettungssatzes kann fest
angebracht oder abnehmbare
Rettungseinrichtungen tragen.

4.3.2 Leitersatz
Der Leitersatz der Drehleiter besteht
aus mehreren teleskopierbar
miteinander verbundenen
                                                Abb. 9: Hubrettungssatz
Leiterteilen.

4.3.3 Leiterteile
Der Leitersatz
besteht aus dem
ersten Leiterteil, den
Zwischenteilen und
dem letzten
Leiterteil. Gezählt
werden die
Leiterteile so, als
würde man von oben
kommend die Leiter
absteigen.

                         Abb. 10: Leiterteile

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

Abb. 11: Leiterteile

4.3.4 Rettungshöhe
Die Rettungshöhe (h) in Metern ist die lotrechte Höhe von der waagrechten Standfläche bis
zum Boden des Rettungskorbes. Ist kein Korb am obersten Leiterteil angebracht, wird die
Höhe bis zur obersten Steigsprosse gemessen. Der Leitersatz einschließlich Korb wird
hierbei nicht belastet.

4.3.5 Nennrettungshöhe
Die Nennrettungshöhe (hN) ist eine bestimmte lotrechte Höhe, die der unbelastete Leitersatz
(Hubrettungssatz) erreichen muss. Es wird von einer waagrechten Standfläche bis zum
Boden des Korbes im nicht belasteten Zustand gemessen - ohne Korb bis zur obersten
Leitersprosse. In der Bezeichnung der Drehleiter wird die Angabe Nennrettungshöhe
aufgeführt (erster Zahlenwert z. B. 23/12).

4.3.6 Horizontale Ausladung
Die horizontale Ausladung (l), ebenfalls gemessen in Metern, ist der Abstand von der
Fahrzeugaußenkante bis zum Lot der Außenkante des Korbbodens - ohne Korb bis zur
obersten Leitersprosse. Die Messung erfolgt rechtwinklig zur Fahrzeuglängsachse bei
waagrechter Standfläche des Fahrzeuges ohne Belastung des Leitersatzes. Die Ausladung
wird, sofern die Abstützung außerhalb der größten Fahrzeugbreite liegt, von der Außenkante
der am weitesten ausgefahrenen Abstützung auf der Seite des Auslegers gemessen.

4.3.7 Nennausladung
Die Nennausladung (lN), die in der Norm festgelegt ist, muss die Drehleiter erreichen. Sie
wird wie die horizontale Ausladung bei erreichter Nennrettungshöhe ermittelt. In der
Bezeichnung der Drehleiter wird die Angabe Nennausladung ebenfalls aufgeführt
(zweiter Zahlenwert z. B. 23/12).

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

4.3.8 Aufrichtwinkel
Der Aufrichtwinkel (α) ist der Winkel zwischen der
Längsachse des letzten (untersten) Leiterteils und der
Waagrechten (Abbildung 12). Er gibt an, um wie viel Grad
der Leitersatz aufgerichtet ist.

Hinweis:
Steht eine Drehleiter auf einer geneigten Standfläche, muss
der Neigungswinkel dem Aufrichtwinkel des Leitersatzes
hinzugezählt werden. Die Neigung von 2° und ein um 48°
aufgerichteter Drehleitersatz ergeben somit einen gesamten
Aufrichtwinkel von 50°.
                                                                 Abb.12: Aufrichtwinkel

4.3.9 Längsneigungs- und Querneigungswinkel
Ist die Aufstellfläche so geneigt, dass sich die Hinterachse des Fahrzeuges über oder unter
dem Höhenniveau der Vorderachse befindet, spricht man von einer Längsneigung
(Längsneigungswinkel β / Abbildung 13). Befinden sich die linken Reifen über oder unter
dem Höhenniveau der rechten Reifen, spricht man von einer Querneigung
(Querneigungswinkel γ / Abbildung 14). Diese Neigung kann schon im Fahrerhaus, am
Fahrzeugheck und/oder am Hauptbedienstand an der Dosenlibelle abgelesen werden. Bei
älteren Fahrzeugen wird hierfür auch ein Pendel verwendet. Die Hersteller geben in den
Betriebsanleitungen die jeweiligen maximalen Neigungswinkel vor. Der Leitersatz der
quergeneigten Leiter wird automatisch ausgeglichen. Die minimale Abstützbreite des
tieferliegenden Stützenpaares erhöht sich in Abhängigkeit zur Querneigung des Fahrzeuges.
Es kann nicht mehr innerhalb der Mindestabstützbreite abgestützt werden. Die Ausladung
auf der hangabwärts gerichteten Seite wird hierdurch reduziert. Aus diesem Grund ist eine
möglichst große Abstützbreite bei einer quergeneigten Standfläche anzustreben. Ein Betrieb
des Hubrettungsfahrzeuges ist bis zu dem in der Betriebsanleitung angegebenen
Längswinkel ohne Einschränkungen möglich. Beim Drehen des Hubrettungssatzes hält die
Geländeausgleichseinrichtung den Leitersatz auf dieser geneigten Fläche in Waage.

   Abb. 13: Längsneigungswinkel              Abb. 14: Querneigungswinkel

4.3.10 Drehwinkel
Der Drehwinkel (θ) ist der Winkel, welcher zwischen der Längsachse des Fahrzeuges und
der Längsachse der Unterleiter gemessen wird. Die Stellung 0° entspricht der Längsachse
des Fahrzeuges in Richtung Fahrerhaus.

4.3.11 Benutzungsfeld und Benutzungsgrenze
Das Benutzungsfeld ist der Bereich, in dem der Hubrettungssatz ohne Gefährdung der
Standsicherheit bewegt werden kann. Das Benutzungsfeld schließt das Freistandsfeld und
das Auflagefeld ein. Die Benutzungsgrenze ist die Grenze des Benutzungsfeldes. Das
Erreichen dieser Grenze wird dem Maschinist durch ein Signal angezeigt und die
überwachende Steuerung schaltet die Leiterbewegungen selbsttätig ab. Es können nur noch
entlastende Bewegungen durchgeführt werden.

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

4.3.12 Auflagefeld und Auflagegrenze
Das Auflagefeld ist der Bereich der Ausladung einer Drehleiter, in dem die Bewegung des
unbelasteten Leitersatzes die Standsicherheit nicht gefährdet. Wird die Leiter in das
Auflagefeld gefahren und auf einem stabilen Untergrund abgelegt (Brückenbetrieb), kann sie
durch die Aufteilung der mechanischen Belastungen auf das Fahrzeug und die Leiterspitze
wieder bestiegen werden. Die maximale Belastung der Leiter (maximale Anzahl der
Personen) in dieser Betriebsart ist der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers zu
entnehmen.

Abb. 15: Benutzungsfeld

4.3.13 Freistandsfeld und Freistandsgrenze
Das Freistandsfeld ist der Bereich innerhalb des Benutzungsfeldes, in dem der
Hubrettungssatz im Freistand mit der für dieses Feld zulässigen Nutz- und Zusatzlast ohne
Gefährdung der Standsicherheit belastet und bewegt werden darf. Daraus ergeben sich die
üblichen Betriebsarten „3-Personen-Freistandsfeld“, „2-Personen-Freistandsfeld“,
„1-Personen-Freistandsfeld“, „ohne Korb“ und „Auflagebetrieb“. Die Größe des jeweiligen
Freistandsfeldes ist von zwei Faktoren abhängig:

       Belastung des Leitersatzes
       Abstützbreite

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

Je größer die Abstützung, desto größer wird das Freistandsfeld.
Der unbelastete Leitersatz kann über die Freistandsgrenze hinaus in das Auflagefeld
gefahren werden. Bei Überschreiten der Freistandsgrenze darf die Drehleiter in keinem Fall
belastet werden. Moderne Drehleitern steuern grundsätzlich erst einmal die
„3-Personen-Freistandsgrenze“ an. Sollte sich eine geringere Last im Korb befinden, so
kann durch eine entsprechende Quittierung des Grenzsignals die
„2-Personen-Freistandsgrenze“ angefahren werden usw.
Schlussendlich kann die Leiter bei leerem Korb bis an die Benutzungsgrenze gefahren
werden.

4.3.14 Abstützkraft
Die Abstützkraft (FR) ist die Kraft (bei beliebiger Stellung und Last innerhalb des
Benutzungsfeldes), die beim Betrieb der Drehleiter auf der entlasteten Fahrzeugseite auf die
Standfläche übertragen wird.

4.3.15 Mindestabstützkraft
Die Mindestabstützkraft (FRmin) nach
DIN EN 14043 darf bei Drehleitern
6 % der Leermasse nicht
unterschreiten.

4.3.16 Nennlast
Die Nennlast (PN) gibt die definierte
Last in Kilogramm an, mit der der
Korb oder die Spitze des Leitersatzes
im Freistandsfeld belastet werden
darf. Abnehmbare Körbe und die im
Korb festen Einbauten gehören zum
Leitersatz und sind nicht als eine Last
innerhalb der Nennlast zu
berücksichtigen.

4.3.17 Zusatzlast
Zur Zusatzlast (PZ) gehören vom
Hersteller zusätzlich zur Nennlast
zugelassene Einrichtungen und nicht
dauerhaft befestigte Ausrüstungen wie
Scheinwerfer oder Wenderohre.

4.3.18 Maximale Nutzlast                              Abb. 16: Abstützkraft und Nennlast
Die maximale Nutzlast (PL) ist die
größte Last mit der die Drehleiter
belastet werden darf.

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

4.3.19 Rüstzeit
Die Rüstzeit (tR) ist die Zeit die die Besatzung benötigt, um von der Fahrstellung die
maximale Rettungshöhe zu erreichen. Innerhalb dieses Zeitfensters muss das Fahrzeug
abgestützt und der Leitersatz 90° quer zur Fahrzeuglängsachse gedreht werden. Falls
erforderlich, muss der Rettungskorb eingehängt werden und betriebsbereit sein. Verfügt die
Drehleiter über einen Stülpkorb, darf die Rüstzeit maximal 140 Sekunden betragen, bei
Drehleiter mit Einhängekorb maximal 180 Sekunden.

4.3.20 Bewegungen mit dem Hubrettungssatz

Neigen / Aufrichten:
Hierbei wird der Aufrichtwinkel des Hubrettungssatzes verringert, bzw. vergrößert.

Einziehen / Ausfahren:
Die Normbegrifflichkeiten für das Zurücknehmen, bzw. Anfahren zu einem Anleiterpunkt
(Einfahren / Ausfahren) bürgen eine latente Verwechslungsgefahr, daher empfehlen sich die
Begrifflichkeiten Einziehen und Ausfahren anzuwenden.

4.3.21 Stützbreite
Die Stützbreite (b) ist der Abstand zweier gedachter Parallelen, die jeweils links und rechts
zur Fahrzeugmittelachse an die Außenkanten der am weitesten ausgefahrenen und
abgesenkten Stützen einschließlich der Bodenteller zu ziehen sind.

    Abb. 17: Stützbreite Variante A

                                                  Abb. 18: Stützbreite Variante B

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

4.3.22 Leiterklassen
Die Leiterklasse ist die Kennzeichnung einer Drehleiter als Klasse, die dem Wert gleich oder
kleiner als die maximale Rettungshöhe in Metern entspricht.

        Klasse gem. DIN EN 14043            18               24             30      > 30 bis 56
                                          DLAK             DLAK           DLAK
        Normbezeichnung                                                                 ---
                                           12/9            18/12          23/12
                                                                                      keine
        Gesamtmasse (GM)                 max. 13 t        max. 14 t     max. 16 t
                                                                                    Festlegung
       Tab. 2: Leiterklassen

                    Abb. 19: DLAK 12/9

                                                              Abb.20: DLAK 18/12

                                    Abb. 21: DLAK 23/12

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

5 Fahrzeugtechnik
Hubrettungsfahrzeuge sind komplexe Rettungsgeräte, deren Bedienung neben viel
Ausbildung und Fachwissen auch technisches Verständnis voraussetzt. Als Maschinist eines
Hubrettungsfahrzeuges muss hinsichtlich der Fahrzeugtechnik und der Sicherheitstechnik
ein Grundwissen zu Grunde liegen. Das hat zur Folge, dass im Einsatz das Einsatzmittel
korrekt bedient wird und eventuell auftretende Fehlfunktionen bzw. Fehlbedienungen richtig
eingeschätzt und behoben werden können.

5.1   Aufbau der Drehleiter

Hinsichtlich des Aufbaus wird die Drehleiter grundsätzlich in folgende Bereiche gegliedert:

                     Fahrgestell
                     Unterwagen
                     Oberwagen

Wie alle genormten Feuerwehrfahrzeuge werden auch Drehleitern auf Serienfahrgestellen
aufgebaut, welche sich aus Fahrzeugrahmen, Fahrzeugmotor, Getriebe mit Nebenabtrieb,
Achsen, Räder und Fahrerkabine zusammensetzen. Der Fahrzeugmotor ist über ein
Getriebe sowie über den Achsantrieb mit den Rädern verbunden. Vom Getriebe zweigt ein
Nebenabtrieb ab, mit dem über eine Gelenkwelle eine Ölpumpe zur Versorgung der
Hydraulik des Hubrettungssatzes angetrieben wird.
Auf dem Fahrzeugrahmen wird ein Hilfsrahmen für den Aufbau angebracht, der sich aus
Unter- und Oberwagen zusammensetzt. Die Haupthydraulik des Hubrettungsfahrzeuges
befindet sich im Unterwagen. Sie besteht aus der Hydraulikpumpe, dem Hydrauliköltank,
den Hydraulikölfiltern sowie den Druckbegrenzungsventilen. Im Unterwagen befindet sich
des Weiteren die Steuerungs- und Überwachungselektronik. Die Standsicherheit des
Hubrettungsfahrzeuges wird mit der Abstützung gewährleistet.
Insgesamt existieren vier Steuerstände:

                     zwei Steuerstände heckseitig für die Abstützung
                     ein Hauptsteuerstand am Drehgestell
                     ein Korbsteuerstand

Die Anordnung und Gestaltung der Steuerstände muss so konzipiert sein, dass der
Anwender die Steuerorgane ohne Behinderung betätigen kann. Hierzu gehört
selbstverständlich eine blendfreie Beleuchtung an den Steuerständen, die einen Betrieb bei
allen Lichtverhältnissen ermöglichen soll. Jeder Steuerstand verfügt über eine
Not-Aus-Funktion.

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

5.1.1 Bauteile im Unterwagen

 Abb. 22: Bauteile Unterwagen

5.1.2 Bauteile im Oberwagen

Abb. 23: Bauteile Oberwagen

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

5.2    Einfacher Hydraulikkreislauf
                                     Hydraulikylinder
                                     (einfach wirkend)

Wege-Ventil

Druckbe-
grenzungsventil

      Pumpe

                              Rücklauf

       Abb. 24: Hydraulikkreislauf

Die Abbildung 25 stellt das
Funktionsschema des hydraulischen
Systems eines
Hubrettungsfahrzeuges mit
sogenannten Sperrblöcken dar. Ein
Steuerhebel bewegt proportional ein
hydraulisch gesteuertes Ventil.
Entsprechend der Bewegung des
Hebels wird mehr oder weniger Öl
zum Zylinder gefördert.

                                                         Abb. 25: Funktionsschema hydraulisches System

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

5.3   Hydraulikkreislauf

Das Hydrauliksystem einer Drehleiter ist im Prinzip von seiner technischen Konzeption
einfach nachvollziehbar. Eine Drehleiter verfügt über einen Hydrauliköltank mit ca. 180 l
Fassungsvermögen. Der Fahrzeugmotor treibt via Nebenantrieb die Hydraulikpumpe
(Proportionalpumpe) an, welche lastabhängig Öl fördert (Abbildung 26). Dies ist sinnvoll, da
ansonsten das Öl rasch zu hoch temperieren würde. Danach wird der Ölfluss durch einen
Filter zum sogenannten Umschaltventil geleitet (Abbildung 27. Dieses sorgt dafür, dass eine
Bewegung des Leitersatzes ausgeschlossen wird, solange die Federfeststelleinrichtung und
die Abstützung nicht erfolgt ist und umgekehrt.
Um bei einem Antriebsmotorausfall den Hubrettungssatz wieder in Fahrstellung
zurückführen zu können, verfügen Drehleitern über handbetriebene Kolbenpumpen, bzw.
elektromotorisch angetriebene Zahnradpumpen (Energie wird vom Stromerzeuger
eingespeist). In jeder Betriebsanleitung einer Drehleiter ist diesem Thema das Kapitel
Notbetrieb gewidmet.

Abb. 26: Hydraulikpumpe                 Abb. 27: Umschaltventil

5.4   Federfeststelleinrichtung

Nach Einlegen des Nebenantriebs erfolgt beim Betätigen der Abstützung zwangsgesteuert
die Ansteuerung der Federfeststelleinrichtung. Diese schaltet die Federwege der
Fahrzeugfederung aus. Mittels einer Spannvorrichtung wird so eine feste Verbindung
zwischen dem Aufbau und der Achse hergestellt. Bei Drehleitern der Firma Iveco Magirus
wird die Federung mit zwei über Rollen geführten Drahtseilen festgesetzt, welche von einem
Hydraulikzylinder angezogen werden. Dabei verbleiben die Reifen am Boden (Vergrößerung
des Bodenkontaktes), mit dem Effekt, dass die Haftreibung der Reifen ein zusätzliches
seitliches Wegrutschen der Drehleiter während des Leiterbetriebes verhindert.
Bei Drehleitern der Firma Rosenbauer wird die komplette Hinterachse von der
Geländeoberfläche freigehoben. Ein Hydraulikzylinder fährt Klauen aus, welche in Bolzen
greifen, die am Federpaket befestigt sind.
Verfügt das Fahrgestell über eine luftgefederte Hinterachse, so wird diese nach Einlegen
des Nebenantriebs entlüftet und senkt somit das Heck der Drehleiter ab. Anschließend wird
auch hier die Hinterachse Abbildung 32 und Abbildung 34) verriegelt.

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

 Das Umschaltventil gibt erst nach erfolgter Verriegelung der Hinterachse und bestehendem
 Bodenkontakt der Abstützung die Leiterbewegung frei.

 5.4.1 Prinzip der Federfeststelleinrichtung der Firma Magirus

             „Ausgerückt“ (Fahrstellung)

                                                                               „Eingerückt“

 Abb. 28: Federfeststellung Magirus Fahrstellung

                                                               Abb. 29: Federfeststellung Magirus verriegelt

 5.4.2 Prinzip der Federfeststelleinrichtung der Firma Rosenbauer

                                             Fahrgestell mit Blattfedern

         „Ausgerückt“ (Fahrstellung)

                                                                             „Eingerückt“

Abb. 30: Federfeststellung Rosenbauer
mit Blattfedern in Fahrstellung

                                                         Abb. 31: Federfeststellung Rosenbauer
                                                         mit Blattfedern verriegelt

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

                                        Fahrgestell mit Luftfederung

         „Ausgerückt“ (Fahrstellung)

                                                                         „Eingerückt“

Abb. 32: Federfeststellung Rosenbauer
mit Luftfederung Fahrstellung

                                                        Abb. 33: Federfeststellung Rosenbauer
                                                        mit Luftfederung verriegelt

5.5    Abstützsysteme

Die Abstützung einer Drehleiter gewährleistet die Standsicherheit des Fahrzeuges. Wie in
Kapitel 5.4 bereits erwähnt, muss die Abstützung zwingend Bodenkontakt haben, um
danach die Freigabe von der Steuerung zu erhalten, dass das Umschaltventil den Ölfluss in
den Oberwagen leiten kann. In jeder Betriebsstellung muss die Standsicherheit
gewährleistet sein.
Um diese beurteilen zu können, bedient man sich dem physikalischen Prinzip des
Hebelgesetzes:

                                Kraft x Kraftarm = Last x Lastarm

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

Abb. 34: Hebelgesetz DLAK

Das Standmoment der Drehleiter (F1 x l1) muss immer größer sein, als die Lastmomente, die
sich aus dem Eigengewicht (F2 x l2) sowie dem Gewicht der Korbbesatzung, geretteter
Personen oder Anbauteile (F3 x l3) zusammensetzen.
Die Standmomente werden durch das Aus- oder Einfahren der Abstützung vergrößert oder
verkleinert. Je weiter die Abstützung ausgefahren werden kann (Kraftarm wird länger), umso
größer ist die mögliche Ausladung (Länge des Lastarmes wird größer).
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll und ratsam, wenn möglich, immer größtmöglich
abzustützen, da ansonsten die Ausladung und die Leiterlänge nicht voll ausgeschöpft
werden können. Über das Fahrerhaus oder das Heck kann auch bei kleiner Abstützung die
komplette Ausladung erreicht werden. Um die komplette Leiterlänge ausnutzen zu können,
ist es ebenfalls nicht notwendig voll abstützen zu müssen, allerdings ist hierfür ein sehr
großer Aufrichtwinkel nötig.
Eine elektrisch leitende Verbindung zwischen Ausleger und Standfläche muss die
Abstützung gewährleisten, auch bei Gebrauch der Unterlegklötze. Nur diese sind laut
Betriebsanleitung zu verwenden, da hier durch ein umlaufendes Metallband die Leitfähigkeit
sichergestellt wird.
Auffahrbohlen sind hierfür nicht zu verwenden!
Die Bodenteller sind so ausgeführt, dass sie bis zu 15° gegen die Waagrechte in allen
Richtungen schwenkbar sind.

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

Von den Herstellern werden unterschiedliche Abstützsysteme angeboten:

       Waagrecht-Senkrecht-Abstützung

  Abb. 35: Waagrecht-Senkrecht-Abstützung

Die Waagrecht-Senkrecht-Abstützung fährt zunächst den Ausschubträger aus. Bei erreichter
Ausfahrweite wird dann der Abstützzylinder ausgefahren.
Die Firma Rosenbauer verwendet dieses System. Ebenfalls wird dieses System bei
Hubarbeitsbühnen verwendet.

       Vario-Abstützung

  Abb. 36: Vario-Abstützung

Die Firma Magirus nutzt bei ihren
Drehleitern hingegen das sogenannte          Abb. 37:
Vario-Abstützsystem. Hierbei werden          Prinzip Vario-
                                             Abstützung
Teleskop-Stützbalken verbaut, die zuerst
waagrecht ausfahren und bei der erreichten
Ausfahrweite abgesenkt werden.

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

          Schräg-Abstützung

                 Abb. 38: Schräg-Abstützung

Die Schrägabstützung, die bis 1972 bei fast allen Drehleitern Verwendung fand und heute
nur noch bei Drehleitern DLAK 18/12 und DLAK 12/9 vorkommt, besteht aus vier
Stützbalken, welche in einer diagonalen Bewegung ausgefahren werden.
Bei der Waagrecht-Senkrecht- und der Vario-Abstützung ist, je nach örtlicher Begebenheit,
eine variable Abstützbreite wählbar. Dies ist bei der Schrägabstützung nicht möglich. Nur
durch Unterbauen mit Unterlegklötzen kann die Abstützbreite bei der Schräg-Abstützung
verringert werden.

5.6       Niveauausgleich

In der Norm wird eine Einrichtung gefordert, die
einen Ausgleich einer Neigung für den Korbboden
bzw. Sprossenebene zur Standfläche bis zu 7°
ermöglicht. Daher ist unter anderem auch der Begriff
Geländeausgleich gebräuchlich. Drehleitern sind mit
einer selbsttätig arbeitenden Ausgleichseinrichtung
ausgestattet. Diese hält den Rettungskorb als auch
die Sprossen immer waagrecht. Bereits bei
Abweichungen von 1,5° von der Lotrechten und
einem Aufrichtwinkel von 40° muss die Einrichtung
ansprechen. Dabei ist es unerheblich, ob das
Fahrzeug längs- oder quergeneigt ist.
Diese Regulierung erfolgt automatisch und der
Neigung angepasst. Je nach Hersteller der
Drehleitern erfolgt dies über den Drehkranz und das
Drehgestell bzw. innerhalb des Leitersatzes. Längs-
und Querneigungsgeber übermitteln dem Rechner
die nötigen Signale zur Regelung des                   Abb. 39: Niveauausgleich
Niveauausgleiches.

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Maschinist für Hubrettungsfahrzeuge

Bei allen Drehleitern kann die Niveauausgleichseinrichtung vom Hauptbedienstand
abgeschaltet werden. Der Maschinist wird dann mittels eines optischen Signales permanent
aufmerksam gemacht. Wird der Leitersatz wieder zurückgenommen, um die Drehleiter
abfahrbereit zu machen, muss die Niveauausgleichseinrichtung wieder eingeschaltet
werden.

5.7     Rettungskorb

Der Rettungskorb ist eine am oberen Ende des Leitersatzes fest oder abnehmbare
Zusatzeinrichtung, die vorrangig zur Rettung von Menschen, für die Brandbekämpfung oder
für sonstige Einsatzmaßnahmen verwendet wird. In der Praxis wird häufig lediglich vom Korb
gesprochen. Stabilität erhält der Korb durch eine massiv ausgeführte Bodenplatte, auf
welcher die Korbumrandung aufgebaut ist. Je nach Hersteller sind Einstiege an den Ecken,
bzw. in der Mitte vorhanden. Der Durchstieg zum Leiterpark ist möglich.
Wie in Kapitel 5.1 bereits erwähnt, verfügt auch der Korb über einen Steuerstand. Eine
Wechselsprechanlage ermöglicht eine Kommunikation zwischen Korb und
Hauptbedienstand. Dieser ist, genauso wie die Steckdosen 230 V und 400 V,
Scheinwerferhalterungen, Wenderohrhalterung, Krankentragenhalterung, an der
Korbumrandung montiert, bzw. in die Konstruktion der Korbumrandung eingelassen.
Der Korb lässt sich vom Leitersatz ohne weiteres abmontieren. Hier ist der Aufwand im
Hinblick auf die Hersteller unterschiedlich, jedoch sehr zügig durchführbar.
Man unterscheidet prinzipiell zwischen drei verschiedenen Bauarten von Rettungskörben:

  Hängender Rettungskorb              Stehender Rettungskorb   Stülp- / Klapprettungskorb

                                                                  Abb. 42: Korb klappend

      Abb. 40: Korb hängend   Abb. 41: Korb stehend

Heutzutage werden nur noch Stülp- bzw. Klappkörbe verbaut.
Im Rettungskorb sind Festpunkte eingebaut, an denen sich die Korbbesatzung mit
geeigneten und zugelassenen Anschlagmitteln und Feuerwehrhaltegurt sichern können.
Eine Anstoßsicherung für den Korb und den Ausleger unterbricht bei einem Anstoß alle
Leiterbewegungen.
Die Belastung eines Rettungskorbes reicht von 180 Kilogramm (zwei Personen  ältere
Drehleitermodelle) bis mittlerweile 500 Kilogramm. Neue Drehleitermodelle sind häufig
herstellerübergreifend für eine Belastung von vier Personen ausgelegt.

5.8     Korbhydraulik

Der Rettungskorb verfügt über einen eigenen zwangsgesteuerten Antrieb. Das bedeutet,
dass der Korbboden beim Aufrichten oder Senken des Leitersatzes durch das
Überwachungs- und Steuerungssystem automatisch in Waage gehalten wird (Korb-
Senkrecht-Steuerung). Je nach Hersteller wird der Korb automatisch oder mithilfe eines
Tasters während des Abstützvorganges aus der Fahrstellung in die Arbeitsstellung

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