Mehr Holz - ein guter Weg für den Klimaschutz! - Architekten ...

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HESSEN                                                                                                            AKTUELLES   [DAB REGIONAL]

Mehr Holz – ein guter Weg
für den Klimaschutz!
Der Januar 2020 war um 3,8 Grad wärmer als        36 Prozent, im Zweifamilienhausbau bei rund
der Durchschnittsjanuar in den Jahren 1961        19 Prozent. Im mehrgeschossigen Wohnungs-
bis 1990. Der Februar hat Deutschland ein Or-     bau (>3 Geschosse) wird bislang eine Quote
kantief beschert. Die wochenlangen verhee-        von weniger als fünf Prozent erreicht. Gerade
renden Waldbrände in Australien beherrsch-        hier wäre es besonders wichtig, auf mehr
ten nicht nur die Medien. Sie berührten viele     Holzbauweise zu setzen.
von uns.                                              Eine Befragung der Architekten- und
   Es ist unabdingbar, dass wir bis zum Ende      Stadtplanerkammer Hessen machte deutlich,
des angebrochenen 20er-Jahrzehnts im res-         dass der Anstoß zur Holzbauweise zu 74 Pro-
sourcenschonenden Bauen deutlich weiter-          zent von den Planern ausging. Als Gründe für
kommen. Der Gebäudesektor birgt immer             die Holzbauweise wurden zu 68 Prozent Kos-
noch enorme Energieeinspar- und Innovati-         ten- und Zeitersparnis sowie Klima- und Um-
onspotenziale. Sie berühren nicht nur die Nut-    weltschutzgesichtspunkte genannt. Eine För-
zungsphase eines Gebäudes. Bereits die Her-       derung des Holzbaus in Hessen könnte insbe-

                                                                                                                                                    Foto: Elmar Schwarze
stellungsphase ist von großer Bedeutung.          sondere dem Holzbau im urbanen Kontext zu
Graue Energie, die in den Baustoffen und Bau-     Gute kommen.
produkten steckt, ist eine wichtige Stellgröße.       Ein Gedankenspiel: Nach landeseigenen
Nachwachsende Rohstoffe und recycelbare           Berechnungen fehlen in Hessen aktuell 37.000
Baustoffe können und müssen integraler Be-        Wohnungen; Jahr für Jahr. Nimmt man eine
standteil einer Nachhaltigkeits- und Klima-       Durchschnittsgröße pro Wohnung von 64
schutzstrategie im Gebäudesektor sein.            Quadratmetern an, dann ist der Unterschied         Für Architekten keine einfache, aber nicht
   Holzbau erlebt vor diesem Hintergrund ei-      im CO2-Emissionsausstoß zwischen herkömm-       die schlechteste Nachricht: Unser Know-how
nen bis vor kurzem ungeahnten Aufschwung.         licher Produktion und Holzbauweise bereits      wird dringend gebraucht, um Gebäude in ho-
Seine konstruktiven Möglichkeiten, aber auch      gewaltig. Man benötigt eine Waldfläche, die      her baukultureller Qualität, auf innovative Art
seine bautechnischen und baubiologischen Ei-      fünfmal so groß wie das Stadtgebiet Frank-      und Weise, unter Einsatz vorhandener Res-
genschaften sind beispielhaft. Innovations-       furts ist, um den Mehrausstoß von 605.000       sourcen zu realisieren.
freundlicher müssen die rechtlichen Rahmen-       Tonnen CO2 bei herkömmlicher Bauweise ge-          Da die Holzbauweise nur ein Baustein
bedingungen für das Bauen mit Holz werden.        genüber der Holzbauweise auszugleichen.         nachhaltigen Planens und Bauens ist, werden
Auch die Fortschreibung der Landesbauord-         Wollte man in jedem Jahr diesen höheren         wir uns als AKH verstärkt mit Strategien zur
nung in Hessen muss dazu beitragen. Die AKH       CO2-Ausstoß durch Aufforstung kompensie-        Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Sie werden
bringt sich in die Diskussion ein.                ren, müsste man die noch waldfreie Fläche so    von der Regionalentwicklung über den Städ-
   Trotz der Renaissance, die der Holzbau in-     rasch aufforsten, dass ganz Hessen in knapp     tebau, die Landschafts- und Freiraumplanung
ternational und bundesweit erlebt, und obwohl     zehn Jahren mit Wald bedeckt wäre.              bis zur Gebäudeplanung reichen. Ökologische
Hessen mit 895.000 Hektar das waldreichste            Dem Gedankenspiel steht als Realität ge-    Innovation benötigt die Expertise aller Fach-
Bundesland ist, kommt der Holzbau in Hessen       genüber, dass in Hessen im Jahr 2017 6.800      richtungen.                                  ‡
eher zögerlich an. Die Holzbauquoten spiegeln     neue Wohngebäude fertiggestellt wurden.
es wider. Holzbau in Hessen findet überwie-        Das bedeutete ernüchternd: Zu geringe           Ihre
gend im Ein- und Zweifamilienhausbau statt.       Bautätigkeit bei zu hohem Ressourcenver-        Brigitte Holz
Im Einfamilienhausbau liegt die Quote bei rund    brauch.                                         Präsidentin

DAB 03·20                                                                                                                                      3
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[DAB REGIONAL]      VERGABE + WETTBEWERBE                                                                                                                               HESSEN

Dynamik im Vergaberecht
Offener Austausch beim 15. Vergabetag in Hessen

D
            er Austausch zu Vergabefragen             leuchtet. Eine Erkenntnis stach besonders
            zwischen Architekten, Stadtpla-           deutlich hervor: Die Architekten- und Stadt-                                     Die AKH veranstaltet den Hessischen
            nern sowie Vertretern von Kom-            planerkammer Hessen und die kommunalen                                           Vergabetag in Kooperation mit dem
            munen und Kreisen stand zum 15.           Verbände vertreten unterschiedliche Positio-                                     Hessischen Landkreistag, dem Hessi-
Mal im Zentrum des Hessischen Vergabetags.            nen hinsichtlich der Frage der Auskömmlich-                                      schen Städtetag und dem Hessischen
Erneut war die Veranstaltung beim hessi-              keit von Honoraren. Während Holz im Nach-                                        Städte- und Gemeindebund.
schen Landessportbund in Frankfurt Anfang             gang des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 (Hin-
Februar ausgebucht. Rund 160 Teilnehmer               tergrund-Informationen am Ende dieses Bei-
nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle           trags) dafür plädierte, nicht faktisch den alten
Entwicklungen im Vergaberecht zu informie-            Mindestsatz zum neuen Höchstsatz für Ab-                                      teressen: Kommunen möchten nicht billig,
ren und das persönliche Netzwerk zu erwei-            schlagsverhandlungen zu machen, sondern                                       sondern wirtschaftlich einkaufen. Planer
tern. Den Stellenwert des Vergaberechts               vor allem auf eine richtige Bepunktung und                                    möchten ein qualitätsvolles Werk übergeben
brachte die Präsidentin der Architekten- und          Einordnung in eine Honorarzone Wert zu le-                                    und keine Qualitätsabstriche aufgrund abge-
Stadtplanerkammer Hessen, Brigitte Holz, in           gen, erklärte Stephan Gieseler, Direktor des                                  handelter Rabatte vornehmen müssen.“ Der
ihrem Eingangsstatement auf den Punkt: „Als           Hessischen Städtetages, dass dieser Ansatz                                    Mindestsatz sei wirklich die Grenze der Aus-
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen             nicht die Haltung der kommunalen Spitzen-                                     kömmlichkeit, so Holz weiter. Öffentliche Auf-
sind wir sehr an einem kontinuierlichen Aus-          verbände wiedergebe. Gieseler stellte fest,                                   traggeber nehmen mit einer harten Ausschrei-
tausch zu Vergabefragen interessiert, da mit          dass es nicht Aufgabe der Kommunen sei,                                       bungs- und Vergabepolitik in Kauf eine Kon-
der Art der Vergabe freiberuflicher Leistun-           durch Regeln Preis-Dumping zu verhindern.                                     zentrationsdynamik auf Bieterseite auszulö-
gen wesentliche Weichen sowohl für die Qua-           Der Mit-Veranstalter des Vergabetags zeigte                                   sen. Es sei eine Frage der Zeit, wann ein
lität der gebauten Umwelt als auch für die            sich jedoch zuversichtlich, dass letztlich eine                               solcher Konzentrationsprozess zu einer Markt-
Mittelstandsförderung gestellt werden.“               Lösung gefunden werden würde.                                                 verschiebung führe. Holz vertrat die Ansicht,
    Verschiedene aktuelle Herausforderungen              Als Spitzenvertreterin der hessischen Ar-                                  man bereinige den Markt nicht ohne Not um
der Vergabepraxis wurden am 5. Februar be-            chitekten betonte Holz „die Parallelität der In-                              Anbieter aus einer gewachsenen mittelstän-
                                                                                                                                    dischen, regionalen Bürostruktur. Die
                                                                                                                                    AKH-Präsidentin stellte aber auch fest, dass
                                                                                                                                    sich jeder Planer, der unter Mindestsatz anbie-
                                                                                                                                    te, fragen müsse, wie er damit zukünftig ein
                                                                                                                                    Büro digital und mit guten Mitarbeitern führen
                                                                                                                                    könne.
                                                                                                                                        Die Diskussionen rund um die EuGH-Ent-
                                                                                                                                    scheidung zur HOAI griffen zwei weitere Re-
                                                                                                                                    ferenten auf. Ulf Begher, Architekt und Stadt-
                                                                                                                                    planer, ging aus Sicht des Berufsstands auf
                                                                                                                                    das Urteil aus Luxemburg ein. Begher be-
                                                                                                                                    leuchtete, wie auch nach dem EuGH-Urteil die
                                                                                                                                    Qualität von Planungsleistungen zu sichern
                                                                                                                                    ist. Er forderte, dass die „Sicherung der Qua-
                                                                                                         Fotos: AKH/Christoph Rau

                                                                                                                                    lität von Planungsleistungen ein auskömmli-
                                                                                                                                    ches und angemessenes Honorar voraus-
                                                                                                                                    setzt“. Das ehemalige Mitglied des Vorstands
                                                                                                                                    der AKH klärte anhand von Statistiken darü-
                                                                                                                                    ber auf, dass der HOAI-Mindestsatz gerade
Das Referenten-Team v.l.n.r.: Annette Reineke-Westphal, Dr. Martin Kraushaar, Daniela Maier, Patrick                                noch auskömmlich sei und daher zur Siche-
Thomas, Norbert Portz, Elisabeth Schade, Brigitte Holz, Gertrudis Peters, Torsten Becker, Ulf Begher,                               rung eines auskömmlichen und angemesse-
Thomas Wirth. Es fehlen: Stephan Gieseler, Johannes van Horrick und Dr. Thomas Stickler                                             nen Honorars die Mindestsätze nicht unter-

4                                                                                                                                                                       DAB 03·20
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schritten werden können. Den Ansatz, dass         erläuterte die unterschiedlichen Positionen zur    dem Preis basieren darf, sondern qualitative
der Markt das Honorar ohne Bezug zu Verant-       Frage, ob das Urteil bereits vor einer Anpas-      Kriterien des Angebots den Ausschlag geben
wortung und Leistung regele, hielt Begher für     sung der HOAI zu berücksichtigen ist. Er war       müssen.
potenziell ruinös für etliche Büros. Um der Ge-   der Ansicht, inzwischen vertrete die herr-             Eine feste Größe beim hessischen Verga-
fahr des Absenkens des Honorarniveaus wirk-       schende Meinung in der juristischen Literatur      betag ist Norbert Portz vom Deutschen Städ-
sam entgegenzutreten, müsste der Aufwand          die Rechtsauffassung, dass die zwingenden          te- und Gemeindebund. Er präsentierte die
pro Projekt erfasst werden. Nur so ließen sich    Preisvorschriften der HOAI auch in einer rein      aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen
die betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu-       privatrechtlichen Beziehung zwischen priva-        der Vergabe. Der elektronischen Vergabe wid-
verlässig erfassen. Es sei außerdem ein Irrtum    tem Bauherr und Architekt nicht mehr ange-         mete sich Patrick Thomas, Fachanwalt für Ver-
anzunehmen, dass niedrige Angebote Aus-           wendet werden dürfen. Allerdings stellte er        gaberecht, der eine erste Bestandsaufnahme
kömmlichkeit widerspiegeln, so Begher wei-        dar, dass es zahlreiche Oberlandesgerichte         aus Sicht der Rechtsprechung präsentierte. Er
ter. Er sieht sie eher als Folge einer Asymme-    gibt, die derzeit noch anderer Auffassung          zeigte auf, dass die vermeintliche Erleichte-
trie der Marktmacht der öffentlichen Hand         sind. Der Vergaberecht-Experte wies auf ein        rung der Kommunikation durch die Pflicht, al-
und seitens der Planer als Ausdruck einer Hal-    beim Bundesgerichtshof anhängiges Verfah-          le Information elektronisch bereit zu halten,
tung, die mit „besser ein schlecht bezahlter      ren hin, das am 14. Mai 2020 verhandelt wer-       oft in der Praxis nicht zu unterschätzende Pro-
Auftrag als kein Auftrag“ zusammengefasst         den soll. Danach wird es möglicherweise mehr       bleme erzeugt. Das gesetzgeberische Ziel,
werden kann. Entsprechend forderte Begher         Klarheit geben. Unstrittig ist aber inzwischen,    das Transparenzprinzip durch die Pflicht zur
eine durchgängige Angemessenheitsprüfung          dass öffentliche Auftraggeber in Vergabever-       elektronischen Vergabe noch besser umzuset-
bei Unterschreitung des Mindestsatzes.            fahren die zwingenden Preisvorschriften der        zen, führt oft zu beachtlichen Vorlaufaufwän-
    Dr. Thomas Stickler, Fachanwalt für Bau-      HOAI nicht mehr als Grund dafür anwenden           den, sowohl auf der Auftraggeber- aber auch
und Architektenrecht sowie für Vergaberecht,      dürfen, einen Bieter wegen Unterschreitung         auf der Bieterseite.
zeigte aus juristischer Sicht die Inhalte und     des Mindestpreises auszuschließen.                     Diesjähriges Projektbeispiel für einen Ar-
Folgen der EuGH-Entscheidung auf. Stickler            Unberührt von der EuGH-Entscheidung            chitektenwettbewerb als Vergabeinstrument
                                                  bleibt die Vorschrift des § 76, Absatz 1, Satz     war der städtebauliche Wettbewerb für das
                                                  1 der Vergabeverordnung (VgV) die besagt,          Wever-Gelände in Bad Hersfeld. Der Wettbe-
                                                  dass Architekten- und Ingenieurleistungen im       werb war auch bei diesem Projekt das geeig-
                                                  Leistungswettbewerb vergeben werden. Für           nete Mittel, um die beste Lösung für eine Auf-
                                                  die öffentliche Auftragsvergabe gilt also wei-     gabe zu suchen und die Bieter nicht anhand
                                                  terhin, dass die Entscheidung nicht allein auf     historischer Leistungen in ihrer Qualität zu be-

                                                     Hintergrund
                                                     EuGH-Urteil zur HOAI
                                                     Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 4. Juli 2019 (C-377/17)
                                                     festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen europarechtliche Vorgaben ver-
                                                     stoßen habe, indem sie an den in der HOAI geregelten, verbindlichen Mindest- und Höchst-
                                                     sätzen für Planungsleistungen festgehalten habe. Im Übrigen wurde die HOAI nicht bean-
                                                     standet.
                                                     Aus EU-rechtlicher Sicht kann die HOAI somit im Grundsatz unverändert erhalten bleiben.
                                                     Eine Modifikation ist ausschließlich dahingehend erforderlich, dass die Verpflichtung abge-
                                                     schafft werden muss, Honorare zwischen den Mindest- und Höchstsätzen zu vereinbaren.
                                                     Unterschreitungen, ebenso aber auch Überschreitungen, sind damit zukünftig grundsätzlich
                                                     aus rein rechtlichen Erwägungen zulässig.
                                                     Der EuGH hat die Eignung der verbindlichen HOAI-Mindestsätze als Beitrag zur Qualitätssi-
                                                     cherung und zum Verbraucherschutz grundsätzlich anerkannt. Das deutsche System sei
                                                     aber in sich nicht stimmig („inkohärent“), da Planungsleistungen auch von Personen er-
                                                     bracht werden dürfen, die nicht einem reglementierten Beruf unterliegen und keine fachli-
                                                     che Eignung nachweisen müssen.
AKH-Präsidentin Brigitte Holz begrüßte Teil-         Quelle und weitere Informationen:
nehmer und Referenten zum 15. Vergabetag in          www.dabonline.de/2019/07/04/faq-zur-hoai-urteil-eugh
Hessen.

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[DAB REGIONAL]    VERGABE + WETTBEWERBE                                                                                                        HESSEN

Der 15. Vergabetag in Hessen war wie in den Vorjahren ausgebucht.             Podiumsdiskussion „Qualität schafft Akzeptanz“

werten. Der Bauamtsleiter von Bad Hersfeld,         wirtschaftlich und sparsam zu handeln ver-              AKH-Präsidentin Holz bekräftigte ihre Hal-
Johannes van Horrick, erklärte, man habe be-        pflichtet. Dabei würde mittlerweile bei Bau-         tung zur Gestaltung der Honorare für Archi-
reits mit einem Wettbewerb für das Schil-           maßnahmen der ganze Lebenszyklus betrach-           tektenleistungen nach dem EuGH-Urteil. Sie
de-Gelände gute Erfahrungen gemacht, so             tet. Reineke-Westphal vertrat die Ansicht,          forderte die öffentlichen Auftraggeber auf,
dass die Stadt sich auch beim angrenzenden          dass Auftragnehmer auskömmliche Honorare            sehr niedrige Angebote aufzuklären und nach
Wever-Areal für einen interdisziplinär aus-         erhalten sollten und stellte fest, dass diese       der Kalkulationsgrundlage der Büros zu fra-
gelegten, städtebaulichen Realisierungswett-        zwar nicht zwangsläufig Qualität garantieren         gen. Sie gäbe Aufschluss darüber, wie die ge-
bewerb entschied. Verfahrensbetreuerin              würden, dass aber bei nicht auskömmlichen           forderte Qualität bei niedrigem Preis erzielt
Elisabeth Schade entkräftete Vorbehalte ge-         Honoraren davon auszugehen sei, dass sich           werden solle.
genüber Wettbewerben wie zum Beispiel,              diese negativ auf die Qualität auswirken. Die           Dr. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsfüh-
dass sie sehr zeitintensiv seien. So betrug die     staatliche Hochbau-Verwaltung halte im wirt-        rer der AKH und Moderator des Vergabetags,
Wettbewerbsdauer beim Wever-Gelände le-             schaftlichen Sinn an der HOAI fest, natürlich       erklärte, dass die Honorierung der Planungs-
diglich 3,5 Monate.                                 unter Beachtung aller rechtlich geänderten          leistungen nicht am Zeitaufwand, sondern an
    Die Vertreter der Sieger-Büros, Torsten         Vorgaben. Ziel sei eine gute Baukultur sicher-      dem Grad der Verantwortung gemessen wer-
Becker, Stadtplaner, und Thomas Wirth, Land-        zustellen.                                          den müsse. Am besten erkenne man die über-
schaftsarchitekt, betonten die Bedeutung ei-           Die Vertreterin des Hessischen Städte- und       nommene Verantwortung an den Baukosten.
nes ganzheitlichen Ansatzes, bei dem Stadt-         Gemeindebunds, Daniela Maier, vertrat auf           Auf den Wert der übernommenen Verantwor-
planung und Landschaftsarchitektur zusam-           dem Podium die Position, dass der Markt den         tung abzustellen, sei der Grundgedanke jeder
menwirken. Becker sah einen Vorteil von             Preis bestimme. Es sei die Verantwortung der        Vergütungsordnung bei den Freien Berufen.
Wettbewerben darin, dass damit Sachzwänge           Auftragnehmer, auskömmliche Honorare zu             Lege man ein Zeitmaß zugrunde, käme man
und Maximalforderungen überwunden wer-              kalkulieren, denn „nicht der Auftraggeber be-       schnell in den Bereich von Nachträgen, die
den können.                                         stimmt den Preis“.                                  dem Vertrauensverhältnis zwischen Bauherrn
    Bei der Podiumsdiskussion „Qualität                Torsten Becker, Stadtplaner aus Frankfurt,       und Architekt nicht zuträglich seien. Johannes
schafft Akzeptanz“ erklärte Annette                 betonte sowohl Qualität in der Prozessgestal-       van Horrick, Bauamtsleiter in Bad Hersfeld,
Reineke-Westphal als Vertreterin des Hessi-         tung als auch die Einbindung der Bürger bei Pla-    betonte, als Auftraggeber suche man die bes-
schen Finanzministeriums, Bereich Bau- und          nungsvorhaben sei von großer Bedeutung, um          te Lösung für ein Problem. Dass mehr Quali-
Vergaberecht, das Land sei dem Grundsatz            Qualität als auch Akzeptanz zu ermöglichen.         tät auch Geld koste, sei nur verständlich. ‡

    Der 16. Vergabetag in Hessen wird
    voraussichtlich Anfang Februar 2021
    stattfinden.
    Einen Bericht über den Wettbewerb
    zum Wever-Gelände finden Sie in Aus-
    gabe 8/2019 des DAB-Hessen.
    Präsentationen des Vergabetags 2020
    finden Sie hier:
    pwww.akh.de/akademie/
    vergabetag-in-hessen
                                                    Rund 160 Teilnehmer informierten sich über aktuelle Herausforderungen der Vergabepraxis.

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HESSEN                                                                                                            AKTUELLES    [DAB REGIONAL]

Amtliche Bekanntmachungen der
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Die Vertreterversammlung der Architekten-            Grundlage der Beschlussfassung zum Er-         Satzung über die freiwillige Mitgliedschaft zur
und Stadtplanerkammer Hessen hat in ihrer         lass einer „Satzung zur freiwilligen Mitglied-    Erlangung der Eintragungsfähigkeit treten am
Sitzung am 3. Dezember 2019 die Änderung          schaft zur Erlangung der Eintragungsfähig-        1. April 2020 in Kraft. Der vollständige Text
der Hauptsatzung und den Erlass einer „Sat-       keit“ ist § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 8 Abs. 1    der Hauptsatzung und der Satzung über die
zung zur freiwilligen Mitgliedschaft zur Erlan-   Satz 3 HASG.                                      freiwillige Mitgliedschaft zur Erlangung der
gung der Eintragungsfähigkeit“ als Anl. 3 zur        Die Ausfertigung des Textes des Beschlus-      Eintragungsfähigkeit können über die Home-
Hauptsatzung beschlossen. Die Beschlussfas-       ses zur Änderung der Hauptsatzung sowie die       page der AKH (www.akh.de) eingesehen, kos-
sungen erfolgten auf der Grundlage des Hes-       Ausfertigung des Textes des Beschlusses über      tenfrei heruntergeladen und ausgedruckt wer-
sischen Architekten und Stadtplanergesetzes       den Erlass der Satzung über die freiwillige       den. Auf Anforderung wird eine Kopie über-
(HASG) vom 30. November 2015 (GVBl, Seite         Mitgliedschaft zur Erlangung der Eintragungs-     sandt, für die Übersendung kann Ersatz der
457, 478 ff.).                                    fähigkeit erfolgten jeweils am 10. Dezember       Portokosten verlangt werden.                 ‡
   Grundlage der Beschlussfassung zur Ände-       2019. Die erforderlichen Genehmigungen zur
rung der Hauptsatzung (Hauptsatzung der           Änderung der Hauptsatzung sowie des Erlas-        Wiesbaden, 10. Februar 2020
AKH vom 17. Dezember 2002 – Staatsanzei-          ses der Satzung zur freiwilligen Mitgliedschaft
ger für das Land Hessen 2003, Seite 374 ff.,      zur Erlangung der Eintragungsfähigkeit durch
zuletzt geändert durch Beschluss der Vertre-      das Hessische Ministerium für Wirtschaft,         Dipl.-Ing. Brigitte Holz
terversammlung der AKH vom 29. November           Energie, Verkehr und Wohnen erfolgten am          Präsidentin der Architekten- und Stadtplaner-
2016 – Staatsanzeiger für das Land Hessen         22. Januar 2020.                                  kammer Hessen
2017, Seite 266) ist § 13 Abs. 2 Nr. 1 HASG.         Die Änderung der Hauptsatzung sowie die

BIM-Dialog
für Anwender und Softwarehersteller
Die BIM-Cluster Hessen und Rheinland-Pfalz           Die Vortragsveranstaltung mit begleitender
veranstalten am 28. April 2020 den ersten ge-     Fachausstellung bietet BIM-Anwendern und             Wann: 28. April 2020, 8:45 bis
meinsamen BIM-Dialog für BIM-Anwender             Softwareherstellern eine Plattform zum kons-         17:00 Uhr
und Softwarehersteller in Mainz.                  truktiven Austausch über Schnittstellenanfor-        Wo: ZDF-Konferenzzentrum, Mainz
                                                  derungen und Anwendererwartungen. An-                Anmeldung und weitere
                                                  hand von konkreten Beispielen, Erfahrungs-           Informationen:
                                                  berichten und praktischen Anwendungen sol-           www.ing-rlp.de/index.php?id=207
                                                  len im Dialog mit den Softwareherstellern
                                                  Lösungswege aufgezeigt werden.             ‡

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1. Preis: sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten, Berlin

Parklandschaft am Wasser
Hafeninsel Gernsheim

Text: Lena Pröhl

R
           und 18 km südwestlich von                    Innenstadt von Gernsheim anzubinden war ein      hende Verkehr wird auf ein Minimum redu-
           Darmstadt, innerhalb der Ober-               nichtoffener Realisierungswettbewerb mit         ziert; Zufahrt erhalten ausschließlich Anlieger.
           rheinischen Tiefebene, liegt Gerns-          Ideenteil ausgelobt worden, den die DSK mbH      Die neue Straßenführung östlich des Fährhau-
           heim. 2016 wurde die Stadt in das            & Co. KG aus Bremen betreute. Teilnahmebe-
Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in                  rechtigt waren Landschaftsarchitekten; eine
Hessen“ aufgenommen. Innerhalb des zehn-                Zusammenarbeit mit einem Stadtplaner wur-            Fachrichtung: Stadtplanung, Land-
jährigen Förderzeitraums sollen Maßnahmen               de empfohlen. Das Preisgericht unter Vorsitz         schaftsarchitektur
zum Klimaschutz sowie Anpassungen an de-                der Landschaftsarchitektin Prof. Dr. Constanze       Wettbewerbsform: Nichtoffener Reali-
mographische und wirtschaftsstrukturelle                Petrow aus Geisenheim vergab zwei Preise             sierungswettbewerb mit Ideenteil für
Veränderungen ergriffen werden. Das Förder-             und eine Anerkennung.                                eine Freianlagenplanung mit vorge-
gebiet in Gernsheim unterteilt sich in zwei Be-            „Alleinstellungsmerkmal ist die aktive Aus-       schaltetem Bewerbungsverfahren
reiche, wobei der größte Teil durch die histo-          weitung des Uferbereichs auch auf die Fläche         Wettbewerbsbetreuung: DSK mbH &
risch gewachsene Innenstadt geprägt ist.                südlich des Fähranlegers. Die vielfältige We-        Co. KG, Bremen
Dem gegenüber steht das weitläufige, offen               geführung [‥] ermöglicht unterschiedlichste          Ort: Gernsheim
gestaltete Hafenareal am Rhein mit seinen               Ausblicke sowohl zur Rhein- als auch zur Ha-         Auslober: Schöfferstadt Gernsheim
Sport- und Freiflächen. Den westlichen Ab-               fenseite“, lobte die Jury den Siegerentwurf          Preisrichter: Prof. Dr. Constanze Petrow
schluss davon bildet die Hafeninsel – ein be-           der sinai Gesellschaft von Landschaftsarchi-         (Vorsitz), Raimund Haase, Katharina
liebtes Ausflugsziel.                                    tekten mbH aus Berlin. Die Hafeninsel als Pro-       Rauh, Peter Burger, Knut-Henning
    Um das rund acht Hektar große Hafenare-             menadenpark ist vorwiegend Fußgängern und            Krieger
al aufzuwerten und künftig noch besser an die           Radfahrern vorbehalten. Der fließende und ru-

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ses, welche den Verkehr auf der attraktiveren westlichen Seite redu-
ziere, sowie die Parkspange südlich des Fährstübchens, die zur Ent-
flechtung des Verkehrs beitrage, wurden ausdrücklich begrüßt. Die Ha-
feninsel werde künftig nicht nur „deutlich grüner“ sein, auch die Nah-
erholungsqualitäten werden gestärkt, waren sich die Preisrichter sicher.
Als besonders attraktive Aufenthaltsorte nannten sie die gut positio-
nierten Sitzstufen sowie den Weg auf Wasserniveau. Auch die Ausge-
staltung des Fährplatzes mit Fährhaus, Fährstübchen und Außengas-
tronomie wurde positiv bewertet, zumal sich die Platzfläche klar durch
Belagswechsel absetze. Im Bereich der Rheinwiese bildet eine Zonie-
rung in Parkspange, Rheinwiese und Rheinhain das wesentliche Ge-
staltungsmerkmal. Das bestehende Fuß- und Radwegenetz wird durch
die Fortführung der Wegebeziehung von der Schifferstraße her er-
gänzt. Sport- und Spielflächen komplettieren den Rheinhain. Insge-
samt überzeugte die Arbeit die Jury durch die unaufgeregte, reduzier-
te Materialwahl sowie die dem Ort angemessenen Bepflanzungen und
Ergänzungen des Bestehenden.
   Im Vordergrund des zweitplatzierten Entwurfs von MANN LAND-
SCHAFTSARCHITEKTUR aus Fulda steht die Verknüpfung von Innen-
stadt und Rhein. Die als Allee ausgebaute, acht Meter breite Rheinstra-
ße setze gestalterisch ein deutliches Zeichen und bilde eine Achse zum
Rhein. Eine Beruhigung des Verkehrs wurde jedoch vermisst. Für die
Hafeninsel regen die Verfasser eine umlaufende Promenade und um-
fangreiche Baumneupflanzungen an. Den Vorschlag, für ein einheitli-
ches Platzniveau einen Teil des Geländes anzuheben, lehnte die Jury
als nur schwer umsetzbar ab. Am Rheinufer sind Sitzstufenanlagen
vorgesehen; die Rheinwiese wird durch Baumreihen, die linear über
Schotterrasenparkplätze angeordnet sind, strukturiert und räumlich
vernetzt. Angetan zeigte sich das Preisgericht auch von der vorgeschla-
genen Folgenutzung des städtischen Anwesens Schifferstraße 4 als
Café.

                                                                           2. Preis: MANN LANDSCHAFTSARCHITEKTUR, Fulda

                                                                              Mit einer Anerkennung würdigte die Jury die Arbeit des Mainzer Bü-
                                                                           ros BIERBAUM.AICHELE. Landschaftsarchitekten Part.GmbB für ihren
                                                                           kreativen Umgang mit der Topografie des Hafenareals. Insbesondere
                                                                           die Leitidee einer ausdifferenzierten Erschließung der Wasserlagen bei
                                                                           Erhaltung des industriell und kleinteilig geprägten Gebietscharakters
                                                                           überzeugte die Jury.                                                ‡

                                                                              Entscheidungen zu Architekten-
                                                                              wettbewerben im März
                                                                              ‡ Neubau Mensa der Ludwig-Uhland-Schule, Gießen
                                                                              Das komplette Wettbewerbsergebnis und weitere aktuelle Infor-
                                                                              mationen finden Sie im Internet unter: www.akh.de / Service /
                                                                              Vergabe + Wettbewerbe. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte
                                                                              an Herrn Soleiman Wahed (Telefon: 0611 – 17 38-38).
Anerkennung: BIERBAUM.AICHELE. Landschaftsarchitekten, Mainz

DAB 03·20                                                                                                                                      9
Mehr Holz - ein guter Weg für den Klimaschutz! - Architekten ...
[DAB REGIONAL]     AKTUELLES                                                                                                                                                                                      HESSEN

innenarchitektur offen 2020
Netzwerkveranstaltung des bdia Hessen im Kontext der Luminale

                                                                                  Die Netzwerkveranstaltung                                                               dierenden aus Darmstadt, Wiesbaden und
                                                                                  innenarchitektur offen 2020                                                             Mainz mit dem Thema „Licht im Kontext von
                                                                                  des bund deutscher innen-                                                               Zeit, Ort, Raum und Mensch“. Studierende
                                                                                  architekten (bdia) Landes-                                                              und Professoren werden im Hochschultalk
                                                                                  verband Hessen findet er-                                                                über die Entwürfe berichten.           ‡
                                                                                  neut im Kontext der Lumi-
                                                                                  nale im Historischen Muse-
                                                                                  um Frankfurt statt und steht
                                                                                  in diesem Jahr unter dem
                                                                                  Motto Nachhaltigkeit.                                                                       Wann:
                                                                                     Neben dem Netzwerk-                                                                      12. März 2020, innenarchitektur offen
                                                                                  treffen werden Präsentatio-                                                                 12.–15. März 2020, Licht-Installationen
                                                                                  nen der teilnehmenden                                                                       15. März 2020, Hochschultalk
                                                                                  bdia-Büros, Licht-Installati-                                                               Wo: Historisches Museum Frankfurt,
                                                                                  onen und ein Hochschultalk                                                                  Saalhof 1, 60311 Frankfurt
                                                                                  geboten. Die Licht-Installa-                                                                Anmeldung und weitere
                                                             Grafik: bdia Hessen

                                                                                  tionen sind das Ergebnis                                                                    Informationen: bdia.de/einladung-
                                                                                  der Auseinandersetzung                                                                      innenarchitektur-offen
                                                                                  von Innenarchitektur-Stu-

Architektenforum Gebäude und E-Mobilität bei der Light + Building
E-Mobilität hat nicht nur Auswirkungen auf      schäftsimmobilien sowie die Planung von Ver-                                                                              ding „Connecting. Pioneering. Fascinating.“
den innerstädtischen Verkehr, sie stellt auf-   kehrsräumen und Parkflächen.                                                                                               und gibt einen praxisorientierten Überblick
grund der Ladeinfrastruktur auch neue Anfor-       Das Programm des diesjährigen Architek-                                                                                über aktuelle Lösungen und Konzepte an der
derungen an den Bau von Wohn- und Ge-           tenforums folgt dem Motto der Light + Buil-                                                                               Schnittstelle zwischen Gebäuden und E-Mo-
                                                                                                                                                                          bilität. Veranstalter ist der Zentralverband der
                                                                                                                                                                          Deutschen Elektro- und Informationstechni-
                                                                                                                                                                          schen Handwerke (ZVEH) in Zusammenarbeit
                                                                                                                                                                          mit der Architekten- und Stadtplanerkammer
                                                                                                                                                                          Hessen.                                       ‡

                                                                                                                                                                              Wann: 12. März 2020
                                                                                                                  Foto: Messe Frankfurt Exhibition GmbH / Pietro Sutera

                                                                                                                                                                              Wo: Messe Frankfurt, Portalhaus,
                                                                                                                                                                              Ebene Via, Raum Frequenz 1+2 sowie in
                                                                                                                                                                              Halle 11 (Stand C 07/D 07).
                                                                                                                                                                              Anmeldung:
                                                                                                                                                                              Um Voranmeldung beim ZVEH unter
                                                                                                                                                                              www.zveh.de/architektenforum bzw.
                                                                                                                                                                              architektenforum@zveh.de wird
                                                                                                                                                                              gebeten.
                                                                                                                                                                              Weitere Informationen: www.zveh.de/
                                                                                                                                                                              architektenforum
Architektenforum der Light + Building 2018

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Mehr Holz - ein guter Weg für den Klimaschutz! - Architekten ...
HESSEN                                                                                                      FORTBILDUNG    [DAB REGIONAL]

Hessischer Brandschutztag am 25. März 2020
Programm

Begrüßung und Einführung
‡Joachim Exler, Dipl.-Ing. Architekt,
  Präsidiumsmitglied der AKH

Aktuelles zur Holzbau-Richtlinie
‡Univ.-Prof. Dr.-Ing. Stefan Winter, TU
  München, Lehrstuhl für Holzbau und
  Baukonstruktion, bauart Beratende Inge-
  nieure, Lauterbach

Brennbare Außenwanddämmungen bei be-
stehenden Hochhäusern

                                                                                                                                                Fotos: Nils A. Petersen
‡ Sandra Matzenauer, Leiterin der
   Abteilung „Fachdienste“, Baudirektorin,
   Bauaufsicht Frankfurt

Besonderheiten und Risiken von Li-Ionen-
Batterien im vorbeugenden Brandschutz
‡Dr. Dietmar Schelb, Karlsruher Institut für
  Technologie (KIT), Brandschutzstelle,
  Karlsruhe

Auswirkungen auf den abwehrenden Brand-
schutz durch Wohnraumverdichtung und
Einschränkungen im öffentlichen Straßen-
raum
‡ Andreas Ruhs, Feuerwehr Frankfurt

Anwenderleitfaden für den Ersteller von
Brandschutznachweisen und -konzepten
‡ Oliver Hilla, Dipl.-Ing. (FH), Hilla Wichert
   Brandschutzsachverständige, Frankfurt,
   Vorsitzender des Verbands der Prüfsach-
   verständigen für Brandschutz in Hessen
   (vpb)                                          Impressionen vom Brandschutztag 2019
‡ Markus Henzel, Verband der Prüfsachver-
   ständigen für Brandschutz in Hessen            Best Practice 2: Brandschutz im Holzbau
   (vpb)                                          ‡Sibylle Bornefeld, Dipl.-Ing. Architektin,       Wann: Mittwoch, 25.03.2020,
                                                    Sauerbruch Hutton, Berlin                        9:30 Uhr – 18:00 Uhr
Best Practice 1: Alnatura Campus Darmstadt                                                           Anmeldung bis: Mittwoch, 11.03.2020
‡Martin Haas, Dipl.-Ing. Architekt,              Moderation:
                                                                                                     Wo: Hugenottenhalle, Neu-Isenburg
  haascookzemmrich, Stuttgart                     Prof. Dr.-Ing. Ulrich Dietmann, ö. b. u.v. Sach-
‡Frank Kramarczyk, Dipl.-Ing. Architekt,         verständiger für vorbeugenden und abweh-           Weitere Informationen und
  Tichelmann & Barillas TSB Ingenieur-            renden Brandschutz, KREBS+KIEFER Inge-             Anmeldung:
  gesellschaft, Darmstadt                         nieure GmbH, Darmstadt                             www.hessischer-brandschutztag.de

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Mehr Holz - ein guter Weg für den Klimaschutz! - Architekten ...
[DAB REGIONAL]   FORTBILDUNG                                                                                                            HESSEN

Seminarkalender
Seminar P5 Generationsgerechte Planungen        bauten kann in dieser Phase mittels Partizipa-     tungen bietet Vergabestellen die Chance auf
im Überblick                                    tionsverfahren mit den Beteiligten eine breite     wirtschaftlichere Beschaffungen durch ver-
Barrierefreies Planen und Bauen ist eine Ver-   Basis für die Entscheidung erarbeitet werden.      besserten Wettbewerb, geringere Fehleran-
pflichtung und eine unverzichtbare soziale       Das Ergebnis lässt die Aufgabenstellung für        fälligkeit bei den Verfahrensabläufen durch
Aufgabe für die Zukunft. Aufgrund der demo-     die späteren Planer, Architekten und Ingeni-       geführten Workflow und eine rechtssichere
grafischen Entwicklung unserer Gesellschaft      eure klarer werden. Die Phase Null kann auch       Durchführung und Dokumentation der Aus-
werden neue Anforderungen an die Planung        als Vorbereitung für Vergabeverfahren dienen.      schreibung.
von Gebäuden gestellt.                          Es soll den Teilnehmern ein Handlungsrahmen            Wenn die Vergabestelle personell nicht in
    Die relative Anzahl der älteren und hoch-   vermittelt werden, der klärt, wie das Ziel for-    der Lage ist, das technische Know-how bereit-
altrigen Menschen wächst kontinuierlich und     muliert wird, wer die Beteiligten sind, wie Par-   zustellen, ist sie auf externe Dienstleister an-
parallel dazu steigt die Lebenserwartung je-    tizipation organisiert wird und wie bei Konflik-    gewiesen. Bei Bauleistungen bietet sich an,
des Einzelnen. Im Jahr 2050 schätzt man die     ten agiert werden kann.                            dies Architekturbüros anzuvertrauen. Das Se-
Zahl der 60-Jährigen fast doppelt so hoch wie                                                      minar ist speziell darauf abgestimmt, in einem
die der Neugeborenen.                            Definition der Phase Null
                                                ‡                                                 ersten Teil Architekten/-innen in die Software
    Architekten und Innenarchitekten stehen      Räumliche und pädagogische Anforde-
                                                ‡                                                 von eVergabeplattformen einzuführen und im
dieser Entwicklung erstmalig gegenüber –         rungen                                            zweiten Teil einen Überblick über die notwen-
neue Formen und Lösungsansätze im Planen         Partizipationsverfahren, Methodik,
                                                ‡                                                 digen, rechtlichen Anpassungen in der
und Bauen sind gefragt.                          Moderation, Haltung                               VOB/A-EU zu geben sowie die in den letzten
    Das Seminar gibt einen Überblick über die    Schulentwicklungsplanung
                                                ‡                                                 Jahren dazu erfolgte Rechtsprechung darzu-
Gestaltung von Lebensräumen in den kom-                                                            stellen.
menden Jahren.                                  Inhalte des Seminars sind neben der grund-             Es gibt verschiedene eVergabesysteme,
Inhalte:                                        sätzlichen Darstellung der Verbindung von Pä-      die den rechtlichen Anforderungen entspre-
‡  Daten und Fakten                            dagogik und Architektur die Vermittlung von        chen. Die Architektin bzw. der Architekt als
‡  Fähigkeitseinschränkungen                   Erfahrungswissen zur Phase Null im Schulbau.       Dienstleister/-in der öffentlichen Auftragge-
‡  Planungshilfen                              Im Zusammenspiel der beiden Referierenden          berschaft muss sich entscheiden, mit welchem
‡  Wohnformen und Modelle                      werden Aufgaben und Rollen der beteiligten         System sie/er arbeiten will. Dafür braucht sie/
‡  Beispiele für den Neubau und Bestand        Akteure in einer Phase Null erläutert sowie an-    er grundsätzliche Kenntnisse über technische
‡  Alterssimulationstraining                   hand von Beispielprojekten Ziele, Prozess-         Abläufe und was die Plattformen leisten kön-
Zielgruppen:                                    strukturen, Methodik, Abläufe und auch Stol-       nen. Das Seminar soll den Architekturbüros
‡  Architektinnen und Architekten              persteine und Herausforderungen von Phase          dabei helfen, am Beispiel der eHAD Grund-
‡  Innenarchitektinnen und Innenarchitekten    Null Prozessen dargestellt.                        lagen für eine Entscheidungsfindung zu
Referentin Vera Schmitz, Dipl.-Ing. (FH), Ar-   Referenten Prof. Barbara Pampe, Dipl.-Ing.,        gewinnen.
chitektin, Innenarchitektin BDIA, Oberhausen    Architektin, Bonn; Raimund Patt, Niederkassel          Die eHAD stellt Formulare zur Verfügung,
Termin Mittwoch, 11.03.2020, 10:00 Uhr –        am Rhein                                           die auf das hessische Vergaberecht abge-
17:30 Uhr                                       Termin Donnerstag, 12.03.2020, 10:00 Uhr –         stimmt sind. Das Bekanntmachungsmuster
Fortbildungspunkte 8                            17:30 Uhr                                          des Interessenbekundungsverfahrens bspw.
Ort Haus der Architekten (AKH), Wiesbaden       Fortbildungspunkte 8                               wird wie alle Bekanntmachungen zudem au-
                                                Ort Haus der Architekten (AKH), Wiesbaden          tomatisch auf die Hessischen Ausschreibungs-
                                                                                                   datenbank HAD weitergeleitet.
Seminar P6 Die Phase Null und Partizipati-                                                             Im Seminar werden die wichtigsten Ent-
on beim Schulbau                                Seminar R2 eVergabe technisch und recht-           scheidungen der Vergabekammern und ober-
Schulbauten müssen maßgeblich räumlichen        lich erläutert – Architektinnen und Architek-      gerichtliche Rechtsprechung vorgestellt, die
und pädagogischen Anforderungen Rechnung        ten als Dienstleistende der Auftraggeber-          zu elektronischen Verfahren aus den letzten
tragen. Mit der Phase Null soll, angelehnt an   schaft                                             Jahren bereits vorliegen. Ebenso werden die
die Honorarphasen der HOAI, eine Phase der      Für EU-Bauausschreibungen ab einem Auf-            Änderungen des Vergaberechts zusammen-
eigentlichen Bauaufgabe vorgeschaltet wer-      tragswert von 5,54 Mio. Gesamtauftragswert         gefasst vorgestellt, die durch die Vergabere-
den, in der Raumbedarfe, Inhalte und Betei-     ist die eVergabe bereits seit Herbst 2018          form aufgrund der Einführung der eVergabe
ligte ermittelt werden. Besonders bei Schul-    Pflicht. Die elektronische Vergabe von Leis-        zwingend eingeführt wurden.

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HESSEN                                                                                                           FORTBILDUNG   [DAB REGIONAL]

Das Seminar besteht aus zwei Teilen:                 2. Teil: Rechtsrahmen und Entscheidungen         Referentinnen Brigitta Trutzel, Wiesbaden,
1. Teil: Praktische Anwendung der eVergabe-          der Vergabekammern und Obergerichte zur          Doris Stiehl, Wiesbaden
plattform eHAD                                       eVergabe                                         Termin Mittwoch, 18.03.2020, 10:00 Uhr –
Referentin: Doris Stiehl, Informatikerin B.Sc.,      Referentin: Syndikusanwältin Brigitta Trutzel,   15:30 Uhr
Auftragsberatungsstelle (ABSt) Hessen e.V.           Geschäftsführerin ABSt Hessen e.V.               Fortbildungspunkte 6
                                                                                                      Ort Haus der Architekten (AKH), Wiesbaden

Weiterbildungsveranstaltungen von März bis April
Akademie und Managementberatung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen | Bierstadter Straße 2 | 65189 Wiesbaden
Telefon 0611 - 173844 + 173845 | Telefax 173848 | akademie@akh.de | managementberatung@akh.de | www.akh.de

Termin/Ort                  Art/Bezeichnung/ Thema                                                                     Teilnahmegebühren
                            Fortbildungspunkte                                                                         in Euro*
Tagung / Dialog
25. März 2020               K1                         Hessischer Brandschutztag                                       175,– / 195,– / 80,–
Hugenottenhalle             8 Punkte
Neu-Isenburg
10. März 2020               T1                         Zehnter Deutscher Energieberatertag                             kostenlos
Messegelände Messe          5 Punkte
Frankfurt
Planung und Gestaltung
2. März 2020                P3                         Basiswissen: Barrierefreies Planen und Bauen                    199,– / 299,– / 80,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte
9. März 2020                P4                         Urbane Ressourcen im Bestand –                                  199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte                   aufstocken, verdichten, umnutzen
11. März 2020               P5                         Generationsgerechte Planungen im Überblick                      199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte
12. März 2020               P6                         Die Phase Null und Partizipation beim Schulbau                  199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte
24. März 2020               P7                         Lichtplanung im öffentlichen Raum –                             199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte                   Plätze, Wege, Grünzonen, Fassaden
23. April 2020              P8                         Barrierefreiheit für alle – ein Leben ohne Barrieren im         199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte                   öffentlichen Freiraum
27. April 2020              P9                         Intensiv-Training: Urbane Ressourcen – Entwerfen mit            229,– / 329,– / 169,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte                   Abstandsflächen
Technik, Aus- und Durchführung
5. März 2020                K6                         Elektromobilität in der Gebäudeinfrastruktur                    199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte
10. März 2020               K4                         Neue Wege zum energieeffizienten Bauen                          199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte

   * Mitglieder der AKH / Gäste / ermäßigter Preis
   Ausführliche Informationen zu allen Fortbildungsveranstaltungen unter www.akh.de / Akademie / Fortbildungsangebote

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Termin/Ort                    Art/Bezeichnung/ Thema                                                                   Teilnahmegebühren
                              Fortbildungspunkte                                                                       in Euro*
16. März 2020                 K5                       (Straßen-)Bäume im Zeichen des Klimawandels                     159,– / 239,– / 119,–
AKH Wiesbaden                 5 Punkte
24. März 2020                 K7                       Von EnEV und EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)            199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden                 8 Punkte
30. März 2020                 K8                       Holz und neue Materialien im Außenbereich:                      159,– / 239,– / 119,–
AKH Wiesbaden                 5 Punkte                 Fachgerechter Holzbau von der Planung bis zur Herstellung
31. März 2020                 K9                       Fachgerechter Terrassenbau von der Planung bis zur fachge-      199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden                 8 Punkte                 rechten Ausführung von Holz- und NFC/WPC Terrassen
2. April 2020                 K10                      Basiswissen: Haustechnik aktuell: Elektrotechnik – Know-how     199,– / 299,– / 80,–
AKH Wiesbaden                 8 Punkte                 für Planung und Bauleitung
30. April 2020                K11                      Basiswissen: Baulicher Brandschutz – nach der Hessischen        199,– / 299,– / 80,–
KAZ Kassel                    8 Punkte                 Bauordnung
Planungs- und Baurecht
18. März 2020                 R2                       eVergabe technisch und rechtlich erläutert – Architektinnen und 179,– / 269,– / 139,–
AKH Wiesbaden                 6 Punkte                 Architekten als Dienstleistende der Auftraggeberschaft
27. März 2020                 R3                       Basiswissen: Grundlagen der Hessischen Bauordnung               199,– / 299,– / 80,–
AKH Wiesbaden                 8 Punkte
31. März 2020                 R4                       Basiswissen: Grundlagen der Hessischen Bauordnung               199,– / 299,– / 80,–
KAZ Kassel                    8 Punkte
21. April 2020                R5                       Rechtliche Fragen und Fallstricke beim Bauen im Bestand         159,– / 239,– / 119,–
AKH Wiesbaden                 5 Punkte
Planungs- und Bauökonomie /Baubetrieb
4. März 2020                  B3                       Basiswissen: Grundlagen der Termin- und Kapazitätsplanung       199,– / 299,– / 80,–
AKH Wiesbaden                 8 Punkte                 für Architekten: Ermittlung, Kontrolle, Steuerung
6. März 2020 insgesamt        B1                       Lehrgang Baukostenplanung                                       1.200,– / 1.450,– / 950,–
5 Lehrgangstage im Zeit-      40 Punkte
raum bis 28. März 2020
AKH Wiesbaden
30. März 2020                 B4                       Basiswissen: Ausschreibung und Vergabe                          199,– / 299,– / 80,–
AKH Wiesbaden                 8 Punkte
31. März 2020                 B5                       Basiswissen: Flächenberechnung von Hochbauten                   199,– / 299,– / 80,–
AKH Wiesbaden                 8 Punkte
21. April 2020                B6                       Basiswissen: Ausschreibung und Vergabe                          199,– / 299,– / 80,–
KAZ Kassel                    8 Punkte
24. April 2020                B7                       Konzeption von Abbruchmaßnahmen                                 199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden                 8 Punkte
Immobilienökonomie
19. März 2020                 S2                       Einblicke in die Immobilienbewertung                            199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden                 8 Punkte
Planungs-, Bau- und Projektmanagement
21. April 2020                M8                       Struktur und Strategien bei VgV Verhandlungsverfahren (Teil 1): 159,– / 239,– / 119,–
AKH Wiesbaden                 5 Punkte                 Teilnahmewettbewerb – gezielt und richtig bewerben

     * Mitglieder der AKH / Gäste / ermäßigter Preis
     Ausführliche Informationen zu allen Fortbildungsveranstaltungen unter www.akh.de / Akademie / Fortbildungsangebote

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HESSEN                                                                                                          FORTBILDUNG         [DAB REGIONAL]

Termin/Ort                  Art/Bezeichnung/ Thema                                                                        Teilnahmegebühren
                            Fortbildungspunkte                                                                            in Euro*
23. April 2020              M9                       BIM aus rechtlicher und technischer Sicht                            199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte
Organisation und Büromanagement
10. März 2020               M13                      Intensiv-Training: Büromanagement –                                  229,– / 329,– / 169,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte                 Wie Sie Ihr Büro zum Erfolg führen
12. März 2020               M4                       After-Work! Nachfolge im Architekturbüro                             129,– / 199,– / 99,–
AKH Wiesbaden               4 Punkte
27. April 2020              M10                      After-Work! Expresskalkulation                                       129,– / 199,– / 99,–
AKH Wiesbaden               4 Punkte
28. April 2020              M11                      Intensiv-Training: Wirtschaftlichkeit im Architekturbüro             229,– / 329,– / 169,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte
30. April 2020              M12                      Basiswissen: Zeit- und Selbstmanagement                              199,– / 299,– / 80,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte
Kommunikation
16. März 2020               M5                       Intensiv-Training: Konfliktmanagement für Architekten –              229,– / 329,– / 169,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte                 Konflikte erkennen und als Chance nutzen
20. März 2020 insgesamt     M6                       Deutsch für Architekten – Vom Entwurf bis zur Baustelle              620,– / 740,– / 480,–
5 Tage im Zeitraum bis      30 Punkte
25. April 2020
AKH Wiesbaden
1. April 2020               M7                       Die sanfte Art – Methoden der Verhandlungsführung                    199,– / 299,– / 149,–
AKH Wiesbaden               8 Punkte

   * Mitglieder der AKH / Gäste / ermäßigter Preis
   Ausführliche Informationen zu allen Fortbildungsveranstaltungen unter www.akh.de / Akademie / Fortbildungsangebote

                                                                                                       IMPRESSUM

                                                                                                       Herausgeber:
                                                                                                       Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
                                                                                                       Brigitte Holz, Präsidentin
                                                                                                       Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden
                                                                                                       Telefon 0611 1738-0
                                                                                                       Verantwortlich: Marion Mugrabi,
                                                                                                       Wiesbaden

                                                                                                       Verlag, Vertrieb, Anzeigen:
                                                                                                       planet c GmbH (siehe Impressum)

                                                                                                       Druckerei: Bechtle Graphische Betriebe u.
                                                                                                       Verlagsgesellschaft GmbH & Co. KG,
                                                                                                       Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen

                                                                                                       Das Blatt wird allen gesetzlich erfassten Archi-
                                                                                                       tekten aller Fachrichtungen in Hessen aufgrund
                                                                                                       ihrer Eintragung seitens der Herausgeber zuge-
                                                                                                       stellt. Für Mitglieder der Landesarchitektenkam-
                                                                                                       mer ist der Bezug im Mitgliedsbeitrag enthalten.

DAB 03·20                                                                                                                                                 15
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