Mitteilung - zur Kenntnisnahme-Abgeordnetenhaus Berlin
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Drucksache 18/3900 17.06.2021 18. Wahlperiode Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Berliner ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und an den Wohnungsneubau anschließen Drucksachen 18/0833, 18/1213, 18/1295, 18/1573, 18/2212, 18/2306, 18/2409, 18/2840 und 18/3261 – Wiederkehrender Bericht –
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Drucksache 18/3900 18. Wahlperiode
Der Senat von Berlin UVK - IV A 2-3 - Tel.: 9025-1576 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Berliner ÖPNV-Netz zielgerichtet ausbauen und an den Wohnungsneubau anschließen - Drucksachen Nr. 18/0833, 18/1213, 18/1295, 18/1573, 18/2212, 18/2306, 18/2409, 18/2840 und 18/3261 – - Wiederkehrender Bericht - --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 22.02.2018 Folgendes beschlossen: „Um das Berliner ÖPNV-Netz zielgerichtet auszubauen und den Erfordernissen der Wohnungsneubau-Standorte anzupassen, wird der Senat aufgefordert: 1. Für die Verlängerung der M2 ab Heinersdorf in Richtung Blankenburg-Süd und S- Bahnhof Blankenburg sowie für eine Tangentialverbindung S+U-Bahnhof Pankow – Heinersdorf – Pasedagplatz sollen alle notwendigen Vorarbeiten zur zügigen Einleitung von Planfeststellungsverfahren vorgenommen werden. Der Bau dieser Strecken soll bis 2019, spätestens im Jahr 2021, begonnen werden. Dabei ist auf gegebenenfalls bereits vorliegende Planungen und Gutachten zurückzugreifen. Die Kosten für die Vorarbeiten und die Finanzierung der Investitionen sind über den Haushalt 2018/2019 bzw. die Finanz- und Investitionsplanung 2020 ff abgesichert. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 01. Juli 2018 ein entsprechender Zeit- und Kostenplan vorzulegen. Anschließend ist halbjährlich über den Fortgang der Planungen und der Planfeststellungsverfahren zu berichten. 1
2. Zur Verbesserung der Verbindungen a. S+U-Bahnhof Alexanderplatz – Kulturforum – Kleistpark – S+U-Bahnhof Rathaus Steglitz b. U-Bahnhof Turmstraße – U-Bahnhof Mierendorffplatz c. S+U-Bahnhof Warschauer Straße – U-Bahnhof Hermannplatz werden alle notwendigen Vorarbeiten zur zügigen Einleitung von Planfeststellungsverfahren vorgenommen, so dass der Bau dieser Strecken bis 2019, spätestens im Jahr 2021, begonnen werden kann. Dabei ist auf gegebenenfalls bereits vorliegende Planungsergebnisse zurückzugreifen. Für die Straßenbahnstrecke Alexanderplatz – Kulturforum sind die städtebaulichen Rahmenbedingungen am Spittelmarkt unverzüglich festzulegen und alle notwendigen Maßnahmen (z.B. Brückenertüchtigung, ggf. -neubau) prioritär in die Brückenbauplanung einzuordnen. Dies gilt auch für die Mühlendammbrücke. Die Kosten für die Vorarbeiten und die Finanzierung der Investitionen sind über den Haushalt 2018/2019 bzw. die Finanz- und Investitionsplanung 2020 ff abgesichert. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 01. Juli 2018 ein entsprechender Zeit- und Kostenplan vorzulegen. Anschließend ist halbjährlich über den Fortgang der Planungen und der Planfeststellungsverfahren zu berichten.“ Hierzu wird berichtet: Die Berliner Landesregierung hat in den Richtlinien ihrer Politik für die aktuelle Legislaturperiode deutlich gemacht, dass der Öffentliche Personennahverkehr bedarfsgerecht auszubauen ist. Eine umfangreiche Liste von Straßenbahn- Neubauvorhaben zur Umsetzung in dieser Legislaturperiode ist ein Bestandteil dieses Leitbilds. Die Erschließung neuer Wohnungsbaustandorte von Beginn an mit attraktiven Angeboten hat dabei ebenso wie die Attraktivitiätssteigerung des ÖPNV- Angebots eine besondere Bedeutung. Der Senat hat diese Leitlinie mit den im ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Landesnahverkehrsplans Berlin 2019 bis 2023 festgelegten Neubauvorhaben weiter konkretisiert und formal festgeschrieben. Die Umsetzung von Straßenbahninfrastrukturmaßnahmen bedarf, wie die aller anderen Infrastrukturmaßnahmen, vorbereitender Planungsschritte, die mit einem erheblichen personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind. Diese Schritte müssen für jedes Vorhaben in einem separaten Verfahren erarbeitet werden. Damit spielen die örtlichen Gegebenheiten eine entscheidende Rolle für das Verfahren. Synergieeffekte durch die zeitgleiche Planung mehrerer Vorhaben sind nur in geringem Maße nutzbar. Die Planungsschritte bauen aufeinander auf. Für die Planung einer Infrastrukturmaßnahme von der Grundlagenuntersuchung bis zur Umsetzungsreife ergibt sich ein theoretischer durchschnittlicher Zeitbedarf von ca. sechs Jahren. Die Bauphase nimmt in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten mindestens ca. 1,5 Jahre in Anspruch. Diese Zeitplanung setzt voraus, dass es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht zu Klagen kommt. Auswirkungen von Öffentlichkeitsbeteiligung und Senatsbefassungen auf den Zeitplan können nicht bzw. nur ungefähr abgeschätzt werden. Der Ablauf des Planungsverfahrens kann der nachstehenden Abbildung 1 entnommen werden: 2
Abbildung 1:Ablauf der Planungsschritte bei Straßenbahnvorhaben Bei der Planung neuer ÖPNV-Infrastrukturen finden für jeden der in den genannten Planwerken vorgegebenen Untersuchungskorridore bereits im Rahmen der Grundlagenuntersuchung umfangreiche Untersuchungen nach einer berlinweit einheitlichen Methodik statt. Zu den Arbeitsschritten für derartige Untersuchungen gehören: Verkehrsmittelvergleich, Trassenbewertung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Der Verkehrsmittelvergleich dient dazu, die Vor- und Nachteile des Einsatzes der verschiedenen in Berlin etablierten Verkehrsmittel im Untersuchungskorridor abzuwägen. Die Bewertung findet für vier Zielgruppen statt, die jeweils gleich gewichtet sind: Fahrgäste, Betreiber, Kommune und die Allgemeinheit. Dabei werden unter anderem die Attraktivität des Angebots, die Möglichkeit der betrieblichen Einbeziehung ins bestehende Netz, die Investitionssumme, stadtplanerische Aspekte, der Flächenbedarf und die Aspekte Sicherheit und Umwelt detailliert bewertet. Die Trassenbewertung dient der Identifizierung einer planerisch zu bevorzugenden Trassenvariante. Verglichen werden alle sich anbietenden Trassenführungen im jeweiligen Korridor. Hier werden ebenfalls mit gleicher Gewichtung dieselben Zielgruppen zugrunde gelegt, wie im Verkehrsmittelvergleich. Bei der Findung der planerisch zu bevorzugenden Variante werden zum Beispiel die Potenzialerschließung, die Reisezeit zu relevanten Zielen, die Streckenqualität und die Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmender berücksichtigt. In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird eine Nutzen-Kosten-Untersuchung mit Folgekostenrechnung vorgenommen. Diese folgt der standardisierten Bewertung von 3
Verkehrswegeinvestitionen im SPNV, die ein hierfür bundesweit einheitlich anerkanntes Verfahren bietet. Es ist nachzuweisen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen der Investition die entstehenden Kosten übersteigt. Dieser formale Nachweis bildet auch die Voraussetzung für eine Förderung durch den Bund nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz(GVFG). Die in den Grundlagenuntersuchungen nachgewiesene Eignung des gewählten Verkehrsmittels auf der identifzierten Trasse und der positive Nachweis der Wirtschaftlichkeit bilden dann die Grundlage für die weiteren Planungsphasen Vorplanung und Entwurfsplanung. In diesen Phasen wird, ausgehend von der planerisch zu bevorzugende Variante, die in den Grundlagenuntersuchungen ermittelt wurde, die Trassenführung weiter konkretisiert.Am Ende dieser Planungsphasen steht das Planfeststellungsverfahren. Erst mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist der Beginn der Bauarbeiten und damit schließlich die Inbetriebnahme möglich. Im Zuge der laufenden Planungen zu den einzelnen Vorhaben haben sich gegenüber den im ÖPNV-Bedarfsplan genannten Inbetriebnahmeterminen Verzögerungen ergeben. Diese sind begründet durch die Berücksichtigung von Betroffenheiten in teilweise sehr anspruchsvollen Stadträumen. Die umfängliche und transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und weiterer Betroffener (z.B. örtliche Gewerbetreibende und Projektentwickler) nimmt einen großen Stellenwert in der Berliner Verkehrsplanung ein. Die anhaltende Covid-19-Pandemie hat die dafür erforderlichen Abstimmungsprozesse erschwert. Die Verzögerungen und die projektspezifischen Gründe wurden bereits fortlaufend detailliert an das Abgeordnetenhaus und die Öffentlichkeit kommuniziert. Die hier gemachten Angaben geben den aktuellen Stand der Planungen wieder. Zur räumlichen Orientierung zu den nachfolgend behandelten Straßenbahnstrecken vgl. Anlage 1. Die Karte gibt die Untersuchungskorridore wieder und nicht notwendigerweise die tatsächlich umzusetzende Trassenführung. Zu 1. a. ÖPNV-Anbindung und -Erschließung des Wohnungsbaustandorts Blankenburger Süden In der abgeschlossenen Grundlagenuntersuchung wurde nachgewiesen, dass die Straßenbahn das am besten geeignete Verkehrsmittel für die Erschließung des Wohnungsbaustandortes ist. Ebenso wurde die planerisch zu bevorzugende Variante für die Streckenführung ermittelt und ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Die im ÖPNV-Bedarfsplan des Nahverkehrsplans abgeschätzten Investitionskosten in Höhe von 60 Mio. Euro konkretisierten sich im Laufe des Verfahrens auf ca. 54,7 Mio. Euro. Die Inbetriebnahme der Strecke wird für das Jahr 2028 angestrebt. Der Senat hat auf dieser Grundlage die Weiterführung der Planung am 09.06.2020 beschlossen. Damit kann eine synchronisierte Planung der Straßenbahnstrecke mit dem Wohnungsbauvorhaben durchgeführt werden. Zudem können die zahlreichen Anfragen aus Bevölkerung und Politik in den folgenden weiteren Planungsschritten verbindlich beantwortet werden. Die Trasse ist zu den von SenSW entwickelten 4
Flächenszenarien für den Blankenburger Süden kompatibel. Die Ausschreibung der folgenden Planungsschritte ist eng mit der städtebaulichen Planung, an der derzeit noch gearbeitet wird, abzustimmen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen arbeitet aktuell intensiv daran, das Städtebauliche Strukturkonzept voranzutreiben. Eng mit der Straßenbahnplanung verbunden ist die Umgestaltung des Doppelknotens Blankenburg. Für den Standort des vorgesehenen Straßenbahn-Betriebshofs wurde das Gewerbegebiet Heinersdorf ausgewählt. b. Straßenbahntangente Pankow – Heinersdorf – Weißensee Der Senat hat am 13.04.2021 auf Basis der fertiggestellten Grundlagenermittlung die Weiterführung der Planungen beschlossen. Die ermittelte planerisch zu bevorzugende Variante verläuft von der bisherigen Endstelle der Straßenbahnlinien 12 und 27 am Pasedagplatz entlang der Rennbahnstraße bis zum Wischbergeweg, von wo aus die Neubaustrecke der Romain-Rolland-Straße folgt. Im Verlauf der Romain-Rolland-Straße durchquert die Trasse den Ortskern Heinersdorf, wo am Knotenpunkt Blankenburger Straße Umsteigemöglichkeiten zur zukünftig verlängerten Straßenbahnlinie M2 Richtung S-Bahnhof Blankenburg oder Richtung Alexanderplatz bestehen. Weiterhin werden die Linie 12 und 27 dann die heutige Endstelle Heinersdorf der Linie M2, die Iduna- und die Sleipnerstraße passieren. Am Ende der Bebauung zweigt die Strecke nach Westen in Richtung S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf ab. Vor Erreichen des denkmalgeschützten Bereiches, am ehemaligen Bahnbetriebswerk Pankow wird die Trasse nach Südwesten entlang des alten Lokschuppens und unter dem Brückenbauwerk der Prenzlauer Promenade hindurchgeführt. Nach der Unterquerung des Brückenbauwerks folgt die Trasse zunächst dem Verlauf der Stettiner Bahn in Richtung S- und U-Bahnhof Pankow, bevor sie nach ca. 250 Metern nach Süden verschwenkt und anschließend parallel zur Granitzstraße bis zum S- und U-Bahnhof Pankow auf dem Entwicklungsgelände des Pankower Tors verläuft. Am S- und U-Bahnhof Pankow ist die Einbindung in die Bestandsstrecke der Straßenbahn vorgesehen. Für diese Streckenführung wurde in der Grundlagenermittlung die Wirtschaftlichkeit nach dem Verfahren der standardisierten Bewertung nachgewiesen. Die Inbetriebnahme der Strecke wird für das Jahr 2028 vorgesehen. Im ÖPNV-Bedarfsplan waren als Investitionskosten 60 Millionen Euro vorgesehen. In der Grundlagenermittlung wurden für die oben beschriebene planerisch zu bevorzugende Variante 75,5 Millionen Euro Investitionskosten inklusive der Planungskosten ermittelt. Die Wirtschaftlichkeit wurde nach dem Verfahren der standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im SPNV nachgewiesen. Informationen zu den Vorhaben unter a. und b. finden sich auch, laufend aktualisiert, auf der Homepage „Verkehr im Pankower Osten“, die durch die SenUVK eingerichtet wurde. Nach dem Senatsbeschluss wurden zudem die Ergebnisse der Grundlagenermittlung für alle Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der SenUVK zum Download bereitgestellt. 5
Zu 2. a. S+U-Bahnhof Alexanderplatz – Kulturforum – Kleistpark – S+U-Bahnhof Rathaus Steglitz Die abgeschätzten Investitionskosten liegen gemäß ÖPNV-Bedarfsplan bei 65 Mio. (Abschnitt Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum) bzw. 135 Mio. Euro (Abschnitt Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz). Diese Kostenschätzungen werden im weiteren Verfahren konkretisiert. Zum aktuellen Stand wird auf den aktuellen Hauptausschussbericht SenUVK - IV C 43 - vom 15.02.2021 - Straßenbahn in der Leipziger Straße (rote Nummer 1426 E) - verwiesen. Die Vorplanung wird zum Ende des zweiten Quartals abgeschlossen, mit der Inbetriebnahme wird 2028 gerechnet. Der gesamte Korridor ist von einer erheblichen städtebaulichen Komplexität gekennzeichnet. Aus diesem Grund war für den Abschnitt südlich des Potsdamer Platzes die Aufnahme der Grundlagenuntersuchungen erst vorgesehen, wenn der Abschnitt Alexanderplatz – Potsdamer Platz eine hinreichende Planungstiefe erreicht hat. Dieses Vorgehen wird den unterschiedlichen vorgesehenen Realisierungszeitpunkten im ÖPNV-Bedarfsplan ebenfalls gerecht. Dieser Status ist nunmehr mit dem bevorstehenden Abschluss der Vorplanung erreicht. Die Ausschreibung der Grundlagenermittlung für den Streckenabschnitt Kulturforum – Rathaus Steglitz ist für Ende 2021 vorgesehen. Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht die Inbetriebnahme dieses Streckenabschnitts für 2030 vor. b. U-Bahnhof Turmstraße – Mierendorffplatz – Jungfernheide Die im ÖPNV-Bedarfsplan genannte Kostenschätzung von 50 Mio. Euro wurde auf 53,7 Millionen Euro konkretisiert. Nachdem die BVG AöR die folgenden Planungsleistungen in einem europaweiten Vergabeprozess ausgeschrieben und vergeben hat, wurde Mitte September die Vorplanungsphase für die Strecke Turmstraße – Jungfernheide gestartet. Am 14.04.2021 fand eine Öffentlichkeitsveranstaltung zur Straßenbahnneubaustrecke statt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Vorplanung in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen werden. Mit einer Inbetriebnahme wird für Anfang 2028 gerechnet. c. S-+U-Bahnhof Warschauer Str. – U-Bahnhof Hermannplatz Der Senat hat am 13.04.2021 auf Basis der fertiggestellten Grundlagenermittlung die Weiterführung der Planungen beschlossen. Die ermittelte planerisch zu bevorzugende Variante verläuft entlang der Warschauer Straße, über die Oberbaumbrücke und Falckensteinstraße, quert den Görlitzer Park, verläuft weiter entlang der Glogauer Straße und Pannierstraße und biegt dann in die Sonnenallee ab. Die Endhaltestelle befindet sich im nördlichen Bereich des Hermannplatzes in der Urbanstraße. Im Verlaufe der Grundlagenuntersuchung wurde für die beschriebene planerisch zu bevorzugende Variante ein Investitionsbedarf in Höhe von 61,6 Millionen Euro ermittelt. Die Wirtschaftlichkeit wurde nach dem Verfahren der 6
standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im SPNV nachgewiesen. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die aktuellen Projektstände sind in Anlage 2 noch einmal zusammengefasst. Finanzierung Die Finanzierung von Planungsleistungen und notwendigen Investitionen erfolgt im Rahmen der im Doppelhaushaltsplan 2020/21 im Einzelplan 07 veranschlagten Mittel. Über eine Berücksichtigung weiterer Ausgaben in den Folgejahren wird in den Haushaltsplanaufstellungsverfahren nach Maßgabe finanzieller Spielräume zu entscheiden sein. Wir bitten, den Beschluss für das erste Halbjahr 2021 damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 15. Juni 2021 Der Senat von Berlin Michael Müller R. Günther Regierender Bürgermeister Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 7
Anlage 1 - Verortung der Straßenbahnplanungen 1ÖPNV-Anbindung ÖPNV-Anbindungund und-Erschließung -ErschließungBlankenburger BlankenburgerSüden Süden 1 Straßenbahntangente Pankow - Heinersdorf - Weißensee 2b S+U Hauptbahnhof - U Turmstraße 2b U Turmstraße - S+U Jungfernheide 2a S+U Alexanderplatz - S+U Potsdamer Platz / Kulturforum 2c S+U Warschauer Straße - U Hermannplatz 2a S+U Potsdamer Platz / Kulturforum - S+U Rathaus Steglitz Stand: Oktober 2019 Vorzugstrassen nach derzeitigem Planungsstand, Karte dient zur Visualisierung und legt keine endgültige Trassierung fest.
Anlage 2 - Straßenbahnplanungen: Kosten und Planungsschritte 1a. 1b. 2a. 2c. ÖPNV-Anbindung Straßenbahn- 2 b. S+U-Bahnhof Alexanderplatz – S+U Bhf Warschauer und -Erschließung tangente Pankow - (Hauptbahnhof) - U-Bhf Turmstraße – S+U Kulturforum – Kleistpark – S+U-Bahnhof Str. – U-Bhf Blankenburger Heinersdorf - Jungfernheide Rathaus Steglitz Hermannplatz Süden Weißensee Potsdamer Platz / Alex - Potsdamer Hauptbahnhof - Turmstraße - Streckenabschnitte Kulturforum - Platz / Kulturforum Turmstraße Jungfernheide Rathaus Steglitz Kosten 54,7 Mio € 75,5 Mio € 65 Mio. € 135 Mio € 30 Mio. € 53,7 Mio. € 61,6 Mio € Inbetriebnahme (gegenwärtiger 2028 2028 2028 2030* 2023 2028 2028 Planungsstand) Vorplanung durch Grundlagen- Planfeststellungs- Vorplanung durch akuteller Senatsbeschluss Juni Senatsbeschluss Senatsbeschluss SenUVK und BVG untersuchung verfahren durch die SenUVK und BVG Planungsstand 2020 April 2021 April 2021 begonnen startet 2021 BVG begonnen *lt. ÖPNV-Bedarfsplan
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