Schriftliche Kleine Anfrage - des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 30.08.21

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                    Drucksache    22/5584
22. Wahlperiode                                                                              07.09.21

                       Schriftliche Kleine Anfrage
                    des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 30.08.21

                            und   Antwort des Senats

      Betr.:   Konsequenzen aus der Rolling-Stones-Affäre (II)

      Einleitung für die Fragen:
               Am 26. August 2021 wurde die ehemalige designierte Leiterin des Bezirksam­
               tes Nord wegen Vorteilsannahme und der Verleitung Untergebener im Zusam­
               menhang mit dem Tourneeauftakt der Rolling Stones im September 2017 zu
               einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 115,00 Euro verurteilt.
               Der Tourneeauftakt der Stones im Hamburger Stadtpark zog aufgrund der
               Freikarten-Affäre nicht nur zahlreiche straf- und disziplinarrechtliche Ermitt­
               lungsverfahren nach sich, sondern stellte die gesamte Vergabepraxis von Frei­
               karten und sonstigen Vergünstigungen an Mitarbeiter des öffentlichen Diens­
               tes infrage. Der Senat hat daraufhin im vergangenen Jahr eine Neufassung
               der Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
               erlassen.
               Am 4. Dezember 2019 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig
               die Drs. 21/19098, mit der der Senat ersucht wurde,
               „1. zum Stand der Überprüfung des Veranstaltungsmanagements der Bezirke
               durch die Finanzbehörde zu berichten und dabei unter anderem die folgenden
               Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
               a. stärkere einheitliche Maßstäbe für die Gebühren- und Genehmigungspraxis
               für die Nutzung der Hamburger Grünanlagen und die damit verbundenen
               unterschiedlichen Vertragsgestaltungen etablieren.
               b. vor Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit einem Wert von über
               100 000 Euro sicherstellen, dass wirksame und bindende Prüfroutinen vor dem
               Eingehen von rechtlichen Bindungen durch Zusagen, Absichtserklärungen
               oder Verträgen etabliert werden. Diese Prüfroutinen sollen zwei unterschiedli­
               che Behörden umfassen.
               c. sicherzustellen, dass bei Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen für
               die kommerziellen Nutzungen des öffentlichen Raumes der dadurch gewährte
               wirtschaftliche Vorteil nachvollziehbar zu kalkulieren ist.
               2. die Neufassung der Vorschriften zum Verbot der Annahme von Belohnun­
               gen und Geschenken aus personalfürsorglichen Gründen mit einem umfas­
               senden Kommunikationskonzept zu versehen,
               a. das regelmäßig wiederkehrend alle von diesen Regelungen betroffenen
               Personen erreicht,
               b. das die Antikorruptionsbeauftragten in den einzelnen Behörden für Rückfra­
               gen etabliert.“
               Über die erste Umsetzung der Maßnahmen berichtete der Senat in der Antwort
               auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/477. Seitdem sind weitere
               14 Monate vergangen.
Drucksache 22/5584        Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

           Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Frage 1:           Gegen wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit der Rol­
                   ling-Stones-Affäre strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Frage 2:           Wie ist der Sachstand der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren? Wie
                   viele wurden eingestellt, wie viele Anklagen wurden erhoben, wie
                   viele Personen wurden jeweils zu welchen Strafen verurteilt?

Frage 3:           Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren/Gerichtsverfahren sind
                   noch anhängig?
Antwort zu Fragen 1, 2 und 3:
Bei der Staatsanwaltschaft wurden im Zusammenhang mit der Rolling-Stones-Affäre
Ermittlungsverfahren gegen 57 Personen eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft
Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – hat gegen 16 Personen ein Ermittlungsverfah­
ren wegen Abgeordnetenbestechlichkeit (§ 108e Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB))
beziehungsweise Abgeordnetenbestechung (§ 108e Absatz 2 StGB) eingeleitet. Das
Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft ist gegen sämtliche Beschuldigte
mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden (§ 170 Absatz 2 StPO).
In den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde das jeweilige Verfahren
gegen insgesamt zehn Beschuldigte gemäß § 170 Absatz 2 StPO, gegen 23 Beschul­
digte gemäß § 153a Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO), gegen neun Beschuldigte
gemäß § 153 Absatz 1 StPO eingestellt und gegen zwei Beschuldigte gemäß § 154
Absatz 1 StPO von der Strafverfolgung abgesehen. In neun Verfahren wurde gegen
insgesamt zwölf Beschuldigte Anklage erhoben, in vier Verfahren wurde der Erlass
eines Strafbefehls beantragt; davon in einem nach der genannten Anklageerhebung
(§ 408a StPO).
Eine Person wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 170,00 Euro (Tipp­
fehler in Schriftlicher Kleinen Anfrage Drs. 22/477 (dort 70,00 Euro statt 170,00 Euro))
verurteilt; das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine weitere Person wurde zu einer Geld­
strafe von 120 Tagessätzen zu je 115,00 Euro verurteilt; auch dieses Urteil ist nicht
rechtskräftig. Gegen eine Person wurde im Strafbefehlswege (§ 408a StPO) rechtskräf­
tig eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 150,00 Euro verhängt. Eine Person wurde
im Strafbefehlswege rechtskräftig verwarnt, es wurde die Verurteilung zu einer Geld­
strafe von 40 Tagessätzen zu je 70,00 Euro vorbehalten. Gegen eine weitere Person
wurde das Verfahren vom Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gemäß
§ 153a Absatz 2 StPO eingestellt.
Gegen zwei Beschuldigte wurden wegen unterschiedlicher Sachverhalte zwei getrennte
Ermittlungsverfahren geführt, weshalb es bei 57 Beschuldigten zu 59 Erledigungen
kommt.
Sämtliche Ermittlungsverfahren sind abgeschlossen. Es sind noch neun Verfahren bei
Gericht anhängig.

Frage 4:           Kam es im Zusammenhang mit Verurteilungen aufgrund der Rolling-
                   Stones-Affäre zu Entfernungen aus dem Beamtenverhältnis?
                   Falls ja, in wie vielen Fällen?
Antwort zu Frage 4:
Nein.

Frage 5:           Gegen wie viele Personen wurden disziplinarrechtliche Ermittlungen
                   im Zusammenhang mit der Rolling-Stones-Affäre eingeleitet?

Frage 6:           Wie ist der Sachstand der disziplinarrechtlichen Ermittlungsverfah­
                   ren? Wie viele Bedienstete wurden mit jeweils welchen disziplinar­
                   rechtlichen Maßnahmen belegt?

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/5584

Frage 7:          Wie viele disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren sind noch anhän­
                  gig?
Antwort zu Fragen 5, 6 und 7:
Von den 31 eingeleiteten Disziplinarverfahren wurden sieben unter Feststellung eines
Dienstvergehens eingestellt. Weitere sieben Fälle wurden im Wege des sogenannten
abgekürzten Verfahrens durch eine als Belehrungsprotokoll bezeichnete Verfügung
abgeschlossen. In zwei Fällen wurde ein Verweis erteilt. Ein Disziplinarverfahren wurde
eingestellt, da ein Dienstvergehen nicht erwiesen war. 14 Fälle sind noch anhängig.

Frage 8:          Hatten bereits ergangene Verurteilungen im Zusammenhang mit der
                  Rolling-Stones-Affäre eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
                  zur Folge?
                  Falls ja, wie viele?
Antwort zu Frage 8:
Nein.

Vorbemerkung: In der letzten Legislaturperiode stellte sich heraus, dass auch in zahl­
              reichen weiteren Veranstaltungsorten, wie zum Beispiel in der Alster­
              dorfer Sporthalle, im CCH oder am Millerntor, Mitarbeiter des öffent­
              lichen Dienstes in den Genuss von Freikarten beziehungsweise
              Dienstkarten kamen.

Frage 9:          Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren/Gerichtsverfahren
                  waren beziehungsweise sind im Zusammenhang mit der Annahme
                  derartiger Karten seit 2017 anhängig?

Frage 10:         Wie ist der Sachstand der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren? Wie
                  viele wurden eingestellt, wie viele Anklagen wurden erhoben, wie
                  viele Personen wurden jeweils zu welchen Strafen verurteilt?
Antwort zu Fragen 9 und 10:
Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden im Zusammenhang mit Freikarten für die
Alsterdorfer Sporthalle insgesamt 63 Ermittlungsverfahren gegen 65 Personen einge­
leitet.
Hinsichtlich weiterer Veranstaltungsorte werden bei der Staatsanwaltschaft Hamburg
keine Aufstellungen geführt; für eine belastbare Beantwortung der Frage müssten daher
sämtliche unter dem Registerzeichen 5701 Js geführten Korruptionsverfahren händisch
ausgewertet werden. Dies ist bei einer dreistelligen Anzahl der Verfahren pro Aktenzei­
chenjahrgang in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfü­
gung stehenden Zeit nicht möglich.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – ist kein
Ermittlungsverfahren wegen der benannten Sachverhalte geführt worden. Es gab ledig­
lich ein Vorermittlungsverfahren wegen des Angebots von Freikarten des FC St. Pauli
für einzelne Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft. Mangels zureichender tat­
sächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat ist von der Einleitung eines Ermittlungsver­
fahrens abgesehen worden (§§ 152 Absatz 2, 170 Absatz 2 StPO).
In den vorgenannten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden
Verfahren gegen insgesamt sieben Beschuldigte gemäß § 170 Absatz 2 StPO einge­
stellt. Die übrigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Frage 11:         Gegen wie viele Personen wurden disziplinarrechtliche Ermittlungen
                  im Zusammenhang mit der Annahme entsprechender Frei- bezie­
                  hungsweise Dienstkarten eingeleitet?
Antwort zu Frage 11:
Es wurden gegen 30 Personen Disziplinarverfahren eingeleitet.

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Drucksache 22/5584      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Vorbemerkung: In der Drs. 22/477 teilte der Senat zum Sachstand zur Umsetzung der
              einzelnen Maßnahmen aus dem bürgerschaftlichen Ersuchen, Drs.
              21/19098, mit: „Auf Einladung der Finanzbehörde hat am 6. Februar
              2020 eine Auftaktveranstaltung zur Neuorganisation des Veranstal­
              tungsmanagements unter Beteiligung der zuständigen Fachbehör­
              den und der Bezirksämter stattgefunden. Eine daraus hervorge­
              hende, neu zu etablierende Arbeitsgruppe soll rechtssichere und
              möglichst standardisierte Vorgaben im Bereich der verschiedenen
              Sondernutzungen sowie bei Miet- und sonstigen privatrechtlichen
              Verträgen gegenüber Veranstaltern schaffen. Ein weiterer Termin
              und die Erarbeitung von Maßnahmen mussten wegen der Herausfor­
              derungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf die Fach­
              behörden und Bezirksämter zukamen, verschoben werden. Es ist
              geplant, diesen Termin nach den Sommerferien 2020 nachzuholen.
              Das Personalamt entwickelt zurzeit ein Kommunikationskonzept und
              prüft in diesem Zusammenhang eine Reihe digitaler und analoger
              Angebote. Dazu gehören unter anderem Lernvideos, FAQ, interaktive
              Angebote und Broschüren. Die Informationen sollen perspektivisch
              allen Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Inhaltlich wird auch
              die Rolle der Antikorruptionsbeauftragten in den Behörden und
              Ämtern nochmals aufgegriffen und betont werden.“

Frage 12:        Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zur Umsetzung der einzelnen
                 Maßnahmen aus dem bürgerschaftlichen Ersuchen, Drs. 21/19098,
                 dar? Bitte detailliert erläutern.

Frage 13:        Wie viele Mitglieder jeweils welcher Stellen umfasst die Arbeits­
                 gruppe?

Frage 14:        Wurde das vom Personalamt zu entwickelnde Kommunikationskon­
                 zept fertiggestellt?
                 Falls ja, wann und was umfasst es im Einzelnen?
                 Falls ja, seit wann stehen welche Angebote den Mitarbeitern zur Ver­
                 fügung?
                 Falls nein, weshalb nicht und wann wird dies der Fall sein?
Antwort zu Fragen 12, 13 und 14:
Die Arbeitsgruppe umfasste zum Zeitpunkt der Einsetzung sieben Mitglieder aus der
Finanzbehörde, drei aus dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und zwei aus dem Bezirksamt
Hamburg-Nord. Hinzu kommen jeweils ein Mitglied aus der damaligen Behörde für Wirt­
schaft, Verkehr und Innovation, der damaligen Behörde für Umwelt und Energie, der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Kultur und Medien, der
Behörde für Inneres und Sport, von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudema­
nagement Hamburg GmbH sowie der Sprinkenhof GmbH.
Es wurde ein interaktives Tool entwickelt und in einer Dienststelle für den Praxistest
online geschaltet.
Im Übrigen siehe Drs. 22/477.

Vorbemerkung: Am 6. Juni 2020 berichtete das „Hamburger Abendblatt“, dass das
              Bezirksamt Mitte als erster der sieben Hamburger Bezirke eine Stelle
              zur Vorbeugung gegen Korruption eingerichtet habe. Bezirksamtslei­
              ter Droßmann äußerte sich zu der Stelle, die unabhängig vom Tages­
              geschäft agiere und über volle Einsichtsrechte in allen Fachbereichen
              verfüge, folgendermaßen: „Der Schwerpunkt des neuen Teams liegt
              darin, durch präventive Maßnahmen wie Sensibilisierung und Pro­
              zessberatung Korruption im Bezirksamt zu verhindern und ein siche­
              res Arbeitsumfeld für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen.“ In
              der Drs. 22/477 teilte der Senat dazu mit: „Die Einrichtung im Bezirks-
              amt Hamburg-Mitte ist zunächst als Pilotprojekt vorgesehen. Über die

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/5584

                  Übertragung auf die anderen Bezirksämter kann auf Grundlage der
                  erworbenen Erfahrungswerte nach der Pilotierung entschieden wer­
                  den.“

Frage 15:         Welche Erkenntnisse hat die Stelle zur Vorbeugung gegen Korruption
                  im Bezirksamt Mitte bislang gewonnen? Welche Maßnahmen hat sie
                  bislang eingeleitet beziehungsweise durchgeführt, welche weiteren
                  sind geplant?

Frage 16:         Für welchen Zeitraum ist das Pilotprojekt angesetzt?

Frage 17:         Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die
                  Erkenntnisse, die bislang von der Stelle zur Vorbeugung gegen Kor­
                  ruption gewonnen wurden?

Frage 18:         Gibt es inzwischen Planungen, auch in den übrigen sechs Hamburger
                  Bezirksämtern entsprechende Stellen einzurichten?
Antwort zu Fragen 15 bis 18:
Die Schulungs- und Beratungsangebote der Antikorruptions- und Prüfstelle im Bezirks-
amt Hamburg-Mitte werden sehr gut angenommen. Nachfragen zur Neufassung der
Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken waren ein
Schwerpunkt der bisherigen Tätigkeit.
Es haben bisher Korruptionspräventionsschulungen in Zusammenarbeit mit dem
Dezernat Interne Ermittlungen, Schulungen und Beratung im Bereich der Beschaffung
und Ausschreibungspraxis, der Aufbau eines Netzwerks mit dem Dezernat Interne
Ermittlungen, der Staatsanwaltschaft, den Prüfdiensten der Finanzbehörde und ande­
ren Antikorruptionsbeauftragten, Aufklärungs- und Ermittlungsarbeit bei Sachverhalten
mit möglicher Korruptionsrelevanz sowie ein Besuch eines Bauhofes zum Thema
Material- und Geräteverwaltung stattgefunden.
Weitere Korruptionspräventionsschulungen in Zusammenarbeit mit dem Dezernat
Interne Ermittlungen, Schulungen und Beratung im Bereich der Beschaffung und Aus­
schreibungspraxis, Erstellung von umfangreichem hausinternem Schulungsmaterial,
Auswertung, Vertiefung und Umsetzung der Risikoanalyse in einzelnen Abschnitten des
Fachamtes Management des öffentlichen Raumes, Veranstaltungen zum Thema „Kor­
ruptionsindikatoren“ sowie Präsenzschulungen für alle Beschäftigten durch das Bezirk­
liche Risikomanagement und eigene Schulungen der Antikorruptions- und Prüfstelle
sind geplant. Daneben werden laufend Fachamtsleitungen zur Identifikation möglicher
spezifischer Risiken und in Einzelfällen bei konkreten Problemsituationen oder Frage­
stellungen beraten, zum Beispiel die Leitung des Fachamtes Verbraucherschutz,
Gewerbe und Umwelt hinsichtlich der neu geschaffenen „Veranstaltungsabteilung“
VS42.
Die Antikorruptions- und Prüfstelle im Bezirksamt Hamburg-Mitte ist als Pilotprojekt bis
Ende 2022 angelegt. Danach wird auf der Basis der gewonnenen Erfahrungen über
eine Ausweitung auf die anderen Bezirksämter entschieden. Im Übrigen hat sich der
Senat damit nicht befasst.

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