Schriftliche Kleine Anfrage - des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 30.08.21
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/5584 22. Wahlperiode 07.09.21 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 30.08.21 und Antwort des Senats Betr.: Konsequenzen aus der Rolling-Stones-Affäre (II) Einleitung für die Fragen: Am 26. August 2021 wurde die ehemalige designierte Leiterin des Bezirksam tes Nord wegen Vorteilsannahme und der Verleitung Untergebener im Zusam menhang mit dem Tourneeauftakt der Rolling Stones im September 2017 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 115,00 Euro verurteilt. Der Tourneeauftakt der Stones im Hamburger Stadtpark zog aufgrund der Freikarten-Affäre nicht nur zahlreiche straf- und disziplinarrechtliche Ermitt lungsverfahren nach sich, sondern stellte die gesamte Vergabepraxis von Frei karten und sonstigen Vergünstigungen an Mitarbeiter des öffentlichen Diens tes infrage. Der Senat hat daraufhin im vergangenen Jahr eine Neufassung der Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken erlassen. Am 4. Dezember 2019 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig die Drs. 21/19098, mit der der Senat ersucht wurde, „1. zum Stand der Überprüfung des Veranstaltungsmanagements der Bezirke durch die Finanzbehörde zu berichten und dabei unter anderem die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen: a. stärkere einheitliche Maßstäbe für die Gebühren- und Genehmigungspraxis für die Nutzung der Hamburger Grünanlagen und die damit verbundenen unterschiedlichen Vertragsgestaltungen etablieren. b. vor Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit einem Wert von über 100 000 Euro sicherstellen, dass wirksame und bindende Prüfroutinen vor dem Eingehen von rechtlichen Bindungen durch Zusagen, Absichtserklärungen oder Verträgen etabliert werden. Diese Prüfroutinen sollen zwei unterschiedli che Behörden umfassen. c. sicherzustellen, dass bei Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen für die kommerziellen Nutzungen des öffentlichen Raumes der dadurch gewährte wirtschaftliche Vorteil nachvollziehbar zu kalkulieren ist. 2. die Neufassung der Vorschriften zum Verbot der Annahme von Belohnun gen und Geschenken aus personalfürsorglichen Gründen mit einem umfas senden Kommunikationskonzept zu versehen, a. das regelmäßig wiederkehrend alle von diesen Regelungen betroffenen Personen erreicht, b. das die Antikorruptionsbeauftragten in den einzelnen Behörden für Rückfra gen etabliert.“ Über die erste Umsetzung der Maßnahmen berichtete der Senat in der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/477. Seitdem sind weitere 14 Monate vergangen.
Drucksache 22/5584 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Frage 1: Gegen wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit der Rol ling-Stones-Affäre strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet? Frage 2: Wie ist der Sachstand der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren? Wie viele wurden eingestellt, wie viele Anklagen wurden erhoben, wie viele Personen wurden jeweils zu welchen Strafen verurteilt? Frage 3: Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren/Gerichtsverfahren sind noch anhängig? Antwort zu Fragen 1, 2 und 3: Bei der Staatsanwaltschaft wurden im Zusammenhang mit der Rolling-Stones-Affäre Ermittlungsverfahren gegen 57 Personen eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – hat gegen 16 Personen ein Ermittlungsverfah ren wegen Abgeordnetenbestechlichkeit (§ 108e Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB)) beziehungsweise Abgeordnetenbestechung (§ 108e Absatz 2 StGB) eingeleitet. Das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft ist gegen sämtliche Beschuldigte mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden (§ 170 Absatz 2 StPO). In den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde das jeweilige Verfahren gegen insgesamt zehn Beschuldigte gemäß § 170 Absatz 2 StPO, gegen 23 Beschul digte gemäß § 153a Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO), gegen neun Beschuldigte gemäß § 153 Absatz 1 StPO eingestellt und gegen zwei Beschuldigte gemäß § 154 Absatz 1 StPO von der Strafverfolgung abgesehen. In neun Verfahren wurde gegen insgesamt zwölf Beschuldigte Anklage erhoben, in vier Verfahren wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt; davon in einem nach der genannten Anklageerhebung (§ 408a StPO). Eine Person wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 170,00 Euro (Tipp fehler in Schriftlicher Kleinen Anfrage Drs. 22/477 (dort 70,00 Euro statt 170,00 Euro)) verurteilt; das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine weitere Person wurde zu einer Geld strafe von 120 Tagessätzen zu je 115,00 Euro verurteilt; auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen eine Person wurde im Strafbefehlswege (§ 408a StPO) rechtskräf tig eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 150,00 Euro verhängt. Eine Person wurde im Strafbefehlswege rechtskräftig verwarnt, es wurde die Verurteilung zu einer Geld strafe von 40 Tagessätzen zu je 70,00 Euro vorbehalten. Gegen eine weitere Person wurde das Verfahren vom Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gemäß § 153a Absatz 2 StPO eingestellt. Gegen zwei Beschuldigte wurden wegen unterschiedlicher Sachverhalte zwei getrennte Ermittlungsverfahren geführt, weshalb es bei 57 Beschuldigten zu 59 Erledigungen kommt. Sämtliche Ermittlungsverfahren sind abgeschlossen. Es sind noch neun Verfahren bei Gericht anhängig. Frage 4: Kam es im Zusammenhang mit Verurteilungen aufgrund der Rolling- Stones-Affäre zu Entfernungen aus dem Beamtenverhältnis? Falls ja, in wie vielen Fällen? Antwort zu Frage 4: Nein. Frage 5: Gegen wie viele Personen wurden disziplinarrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Rolling-Stones-Affäre eingeleitet? Frage 6: Wie ist der Sachstand der disziplinarrechtlichen Ermittlungsverfah ren? Wie viele Bedienstete wurden mit jeweils welchen disziplinar rechtlichen Maßnahmen belegt? 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/5584 Frage 7: Wie viele disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren sind noch anhän gig? Antwort zu Fragen 5, 6 und 7: Von den 31 eingeleiteten Disziplinarverfahren wurden sieben unter Feststellung eines Dienstvergehens eingestellt. Weitere sieben Fälle wurden im Wege des sogenannten abgekürzten Verfahrens durch eine als Belehrungsprotokoll bezeichnete Verfügung abgeschlossen. In zwei Fällen wurde ein Verweis erteilt. Ein Disziplinarverfahren wurde eingestellt, da ein Dienstvergehen nicht erwiesen war. 14 Fälle sind noch anhängig. Frage 8: Hatten bereits ergangene Verurteilungen im Zusammenhang mit der Rolling-Stones-Affäre eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge? Falls ja, wie viele? Antwort zu Frage 8: Nein. Vorbemerkung: In der letzten Legislaturperiode stellte sich heraus, dass auch in zahl reichen weiteren Veranstaltungsorten, wie zum Beispiel in der Alster dorfer Sporthalle, im CCH oder am Millerntor, Mitarbeiter des öffent lichen Dienstes in den Genuss von Freikarten beziehungsweise Dienstkarten kamen. Frage 9: Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren/Gerichtsverfahren waren beziehungsweise sind im Zusammenhang mit der Annahme derartiger Karten seit 2017 anhängig? Frage 10: Wie ist der Sachstand der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren? Wie viele wurden eingestellt, wie viele Anklagen wurden erhoben, wie viele Personen wurden jeweils zu welchen Strafen verurteilt? Antwort zu Fragen 9 und 10: Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden im Zusammenhang mit Freikarten für die Alsterdorfer Sporthalle insgesamt 63 Ermittlungsverfahren gegen 65 Personen einge leitet. Hinsichtlich weiterer Veranstaltungsorte werden bei der Staatsanwaltschaft Hamburg keine Aufstellungen geführt; für eine belastbare Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche unter dem Registerzeichen 5701 Js geführten Korruptionsverfahren händisch ausgewertet werden. Dies ist bei einer dreistelligen Anzahl der Verfahren pro Aktenzei chenjahrgang in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfü gung stehenden Zeit nicht möglich. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Zentralstelle Staatsschutz – ist kein Ermittlungsverfahren wegen der benannten Sachverhalte geführt worden. Es gab ledig lich ein Vorermittlungsverfahren wegen des Angebots von Freikarten des FC St. Pauli für einzelne Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft. Mangels zureichender tat sächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat ist von der Einleitung eines Ermittlungsver fahrens abgesehen worden (§§ 152 Absatz 2, 170 Absatz 2 StPO). In den vorgenannten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden Verfahren gegen insgesamt sieben Beschuldigte gemäß § 170 Absatz 2 StPO einge stellt. Die übrigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Frage 11: Gegen wie viele Personen wurden disziplinarrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Annahme entsprechender Frei- bezie hungsweise Dienstkarten eingeleitet? Antwort zu Frage 11: Es wurden gegen 30 Personen Disziplinarverfahren eingeleitet. 3
Drucksache 22/5584 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Vorbemerkung: In der Drs. 22/477 teilte der Senat zum Sachstand zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem bürgerschaftlichen Ersuchen, Drs. 21/19098, mit: „Auf Einladung der Finanzbehörde hat am 6. Februar 2020 eine Auftaktveranstaltung zur Neuorganisation des Veranstal tungsmanagements unter Beteiligung der zuständigen Fachbehör den und der Bezirksämter stattgefunden. Eine daraus hervorge hende, neu zu etablierende Arbeitsgruppe soll rechtssichere und möglichst standardisierte Vorgaben im Bereich der verschiedenen Sondernutzungen sowie bei Miet- und sonstigen privatrechtlichen Verträgen gegenüber Veranstaltern schaffen. Ein weiterer Termin und die Erarbeitung von Maßnahmen mussten wegen der Herausfor derungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf die Fach behörden und Bezirksämter zukamen, verschoben werden. Es ist geplant, diesen Termin nach den Sommerferien 2020 nachzuholen. Das Personalamt entwickelt zurzeit ein Kommunikationskonzept und prüft in diesem Zusammenhang eine Reihe digitaler und analoger Angebote. Dazu gehören unter anderem Lernvideos, FAQ, interaktive Angebote und Broschüren. Die Informationen sollen perspektivisch allen Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Inhaltlich wird auch die Rolle der Antikorruptionsbeauftragten in den Behörden und Ämtern nochmals aufgegriffen und betont werden.“ Frage 12: Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem bürgerschaftlichen Ersuchen, Drs. 21/19098, dar? Bitte detailliert erläutern. Frage 13: Wie viele Mitglieder jeweils welcher Stellen umfasst die Arbeits gruppe? Frage 14: Wurde das vom Personalamt zu entwickelnde Kommunikationskon zept fertiggestellt? Falls ja, wann und was umfasst es im Einzelnen? Falls ja, seit wann stehen welche Angebote den Mitarbeitern zur Ver fügung? Falls nein, weshalb nicht und wann wird dies der Fall sein? Antwort zu Fragen 12, 13 und 14: Die Arbeitsgruppe umfasste zum Zeitpunkt der Einsetzung sieben Mitglieder aus der Finanzbehörde, drei aus dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und zwei aus dem Bezirksamt Hamburg-Nord. Hinzu kommen jeweils ein Mitglied aus der damaligen Behörde für Wirt schaft, Verkehr und Innovation, der damaligen Behörde für Umwelt und Energie, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Kultur und Medien, der Behörde für Inneres und Sport, von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudema nagement Hamburg GmbH sowie der Sprinkenhof GmbH. Es wurde ein interaktives Tool entwickelt und in einer Dienststelle für den Praxistest online geschaltet. Im Übrigen siehe Drs. 22/477. Vorbemerkung: Am 6. Juni 2020 berichtete das „Hamburger Abendblatt“, dass das Bezirksamt Mitte als erster der sieben Hamburger Bezirke eine Stelle zur Vorbeugung gegen Korruption eingerichtet habe. Bezirksamtslei ter Droßmann äußerte sich zu der Stelle, die unabhängig vom Tages geschäft agiere und über volle Einsichtsrechte in allen Fachbereichen verfüge, folgendermaßen: „Der Schwerpunkt des neuen Teams liegt darin, durch präventive Maßnahmen wie Sensibilisierung und Pro zessberatung Korruption im Bezirksamt zu verhindern und ein siche res Arbeitsumfeld für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen.“ In der Drs. 22/477 teilte der Senat dazu mit: „Die Einrichtung im Bezirks- amt Hamburg-Mitte ist zunächst als Pilotprojekt vorgesehen. Über die 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/5584 Übertragung auf die anderen Bezirksämter kann auf Grundlage der erworbenen Erfahrungswerte nach der Pilotierung entschieden wer den.“ Frage 15: Welche Erkenntnisse hat die Stelle zur Vorbeugung gegen Korruption im Bezirksamt Mitte bislang gewonnen? Welche Maßnahmen hat sie bislang eingeleitet beziehungsweise durchgeführt, welche weiteren sind geplant? Frage 16: Für welchen Zeitraum ist das Pilotprojekt angesetzt? Frage 17: Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Erkenntnisse, die bislang von der Stelle zur Vorbeugung gegen Kor ruption gewonnen wurden? Frage 18: Gibt es inzwischen Planungen, auch in den übrigen sechs Hamburger Bezirksämtern entsprechende Stellen einzurichten? Antwort zu Fragen 15 bis 18: Die Schulungs- und Beratungsangebote der Antikorruptions- und Prüfstelle im Bezirks- amt Hamburg-Mitte werden sehr gut angenommen. Nachfragen zur Neufassung der Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken waren ein Schwerpunkt der bisherigen Tätigkeit. Es haben bisher Korruptionspräventionsschulungen in Zusammenarbeit mit dem Dezernat Interne Ermittlungen, Schulungen und Beratung im Bereich der Beschaffung und Ausschreibungspraxis, der Aufbau eines Netzwerks mit dem Dezernat Interne Ermittlungen, der Staatsanwaltschaft, den Prüfdiensten der Finanzbehörde und ande ren Antikorruptionsbeauftragten, Aufklärungs- und Ermittlungsarbeit bei Sachverhalten mit möglicher Korruptionsrelevanz sowie ein Besuch eines Bauhofes zum Thema Material- und Geräteverwaltung stattgefunden. Weitere Korruptionspräventionsschulungen in Zusammenarbeit mit dem Dezernat Interne Ermittlungen, Schulungen und Beratung im Bereich der Beschaffung und Aus schreibungspraxis, Erstellung von umfangreichem hausinternem Schulungsmaterial, Auswertung, Vertiefung und Umsetzung der Risikoanalyse in einzelnen Abschnitten des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes, Veranstaltungen zum Thema „Kor ruptionsindikatoren“ sowie Präsenzschulungen für alle Beschäftigten durch das Bezirk liche Risikomanagement und eigene Schulungen der Antikorruptions- und Prüfstelle sind geplant. Daneben werden laufend Fachamtsleitungen zur Identifikation möglicher spezifischer Risiken und in Einzelfällen bei konkreten Problemsituationen oder Frage stellungen beraten, zum Beispiel die Leitung des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt hinsichtlich der neu geschaffenen „Veranstaltungsabteilung“ VS42. Die Antikorruptions- und Prüfstelle im Bezirksamt Hamburg-Mitte ist als Pilotprojekt bis Ende 2022 angelegt. Danach wird auf der Basis der gewonnenen Erfahrungen über eine Ausweitung auf die anderen Bezirksämter entschieden. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 5
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