Mitteilungen - MITGLIEDERVERSAMMLUNG WAHL DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN VORSTANDES - www.richterverein-bw.de - Verein der Richter und Staatsanwälte ...

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Deutscher Richterbund

                                              Verein der Richter und
                                              Staatsanwälte
                                              in Baden-Württemberg e. V.

mitteilungen
www.richterverein-bw.de

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                  MITGLIEDERVERSAMMLUNG
                  WAHL DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN VORSTANDES
INHALT
IMPRESSUM

HERAUSGEBER

Mitgliederzeitschrift des Vereins der Richter und
Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V.

Hauffstraße 5 · 70190 Stuttgart
                                                       EDITORIAL                                                               3
Vorsitzender:    Wulf Schindler
Telefon:		       +49 7071 2002694

Bankverbindung                                         MITGLIEDERVERSAMMLUNG                                                   5
(auch für Beitragszahlungen)

BW Bank Stuttgart                                      Einladung zur Mitgliederversammlung 2021                                 5
IBAN DE81 6005 0101 0002 9295 50
BIC SOLADEST600

GESCHÄFTSSTELLE                                        KANDIDATEN ZUR WAHL                                                     8

Beatrix Masen, c/o AG Stuttgart                        Wahlvorschlag zur Wahl des Vorsitzenden                                  8
Hauffstraße 5 · 70190 Stuttgart
Telefon:   (07 11) 24 37 20
                                                       Wahlvorschläge zur Wahl der weiteren Mitglieder                          9
E-Mail:    richterverein-bw@t-online.de

Verlag, Anzeigen und Herstellung

Wilke Mediengruppe GmbH                                BERICHTE                                                               14
Oberallener Weg 1, 59069 Hamm
Telefon:   0 23 85-4 62 90-0                           Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht aus Anlass der
Telefax:   0 23 85-4 62 90-90
                                                       Jahresmitgliederversammlung am 24.9.2019 in Stuttgart                   14
E-Mail:    info@einfach-wilke.de
Internet: www.einfach-wilke.de
                                                       Kassenbericht für das Geschäftsjahr 2020                                18

Bezugsbedingungen
                                                       Warum der Landesverband den Hilfsfonds der
Der Verkaufspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag       Europäischen Richtervereinigung mit einer Spende unterstützen sollte    19
abgegolten. Bezugspreis für Nichtmitglieder jähr-
lich 20 Euro plus Versandkosten.
                                                       Gespräch mit der SPD-Landtagsfraktion am 19.07.2021                     18

Hinweise
Die Formulierungen „Richter“ und „Staatsanwalt“
bezeichnen in Mitteilungen geschlechtsunab-
                                                       BEITRITTSERKLÄRUNG                                                     23
hängig den Beruf.

Namentlich gekennzeichnete Berichte entsprechen
nicht immer der Meinung der Redaktion.

Alle Daten auch im Internet unter:
www.richterverein-bw.de

           Deutscher Richterbund

           Verein der Richter und
           Staatsanwälte
           in Baden-Württemberg e. V.

Fotos: S. 15: Landtag von Baden-Württem-
berg

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EDITORIAL

      Liebe Kolleginnen und Kollegen.

      Der Sommer, der keiner war, neigt sich bald dem            Ein Grund mehr, den Hilfsfond der eu-
      Ende zu. Wir beachten ihn deswegen nicht länger und        ropäischen Richtervereinigung mit einer
      schauen nach vorn in Richtung Herbst.                      Spende zu unterstützen. Die sehr betrof-
                                                                 fen machende Situation der Justiz in der
      Der Herbstbeginn richtet sich nach dem Stand der           Türkei beschreibt Dr. Hans Jörg Städt-
      Sonne. Kalendarischer bzw. astronomischer Herbst-          ler-Pernice.
      anfang ist, wenn die Sonne auf ihrer scheinbaren
      Bahn den Himmelsäquator von Norden nach Süden              Ich möchte Sie weiter ermuntern, uns
      durchschreitet und dann genau senkrecht über dem           zu unterstützen, sei es mit Ihrer Mitglied-
      Äquator steht. Man spricht dann auch von der Tag-          schaft, Ihrem persönlichen Engagement,
      undnachtgleiche (oder Tag-und-Nacht-Gleiche) oder          Ihren Beiträgen oder auch Ihrer konst-
      im Fachbegriff Äquinoktium. Das wird in diesem Jahr        ruktiven Kritik.
      am 22. September um 21.21 Uhr der Fall sein.
                                                                 Wir können nur zusammenstehend nachhaltig Verän-
      Pünktlich nach Herbstanfang wird unsere Mitglieder-        derungen erreichen; alleine haben wir keine Durch-
      versammlung aufgerufen, nämlich am 24. September           schlagkraft. Unsere Verbandsarbeit ist deshalb im-
      im Bertha-Benz-Saal im Haus der Wirtschaft in Stutt-       mens wichtig. Machen Sie mit!
      gart, in dessen nichtöffentlichen Teil die Wahlen in den
      geschäftsführenden Vorstand abgehalten werden. Die         Ich werde wegen eines beruflichen Wechsels alsbald
      zur Wahl stehenden Kandidaten stellen sich in diesem       dem geschäftsführenden Vorstand unseres Verbands
      Heft vor.                                                  nicht mehr angehören können. Ich habe die Zusam-
                                                                 menarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen dort
      Wir würden uns sehr freuen, würden Sie Ihre Wert-          sehr geschätzt. Wir haben viele spannende Diskus-
      schätzung für die Justizministerin des Landes Ba-          sionen und Momente miteinander erlebt, wir haben
      den-Württemberg, Marion Gentges und für die                uns wechselseitig immer wertgeschätzt und wider-
      rechtspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen          streitende Auffassungen mit Respekt gewürdigt. Ich
      durch Ihre Präsenz zum Ausdruck bringen. Es er-            danke allen meinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern
      wartet Sie eine interessante Podiumsdiskussion zu          im Vorstand für die wunderbare Zeit, die wir miteinan-
      Aufgaben, Problemen und möglichen Lösungen der             der verbracht haben.
      Rechtspolitik.
                                                                 Ihnen allen wünsche ich nun einen Restsommer, der
      Sie können diesem Heft den Tätigkeits- und Rechen-         sich einmal sonnig zeigt, Freude am beruflichen Wir-
      schaftsbericht des Vereins entnehmen, der Ihnen Ein-       ken, persönliche Zufriedenheit und vor allem eine gute
      sicht in unser Tun vermittelt.                             Gesundheit.

      Ihm schließt sich der Kassenbericht an. Das Ge-            Alles Liebe
      schäftsjahr hat nicht zuletzt wegen Coronabedingt          Ihre
      geschrumpfter Ausgaben 2020 mit einem erfreulichen
      Saldo geendet.                                             Christine Werner

mitteilungen   2/2021                                                                                              3
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MITGLIEDERVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2021

                  ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES VEREINS
 DER RICHTER UND STAATSANWÄLTE IN BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
  am Freitag, den 24. September 2021 um 10.00 Uhr s.t.
               Haus der Wirtschaft, Bertha-Benz-Saal, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart

                            LADEN WIR ALLE MITGLIEDER EIN.

                               VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG

10.00 Uhr Verbandsinterner Teil                         13.15 Uhr Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 1. Begrüßung
 2. Grußwort des Oberbürgermeisters                     13:30 Uhr Öffentlicher Teil
 3. Bericht des Vorsitzenden                            1.	Begrüßung und Ansprache des Landesvorsit-
 4. Kassenbericht                                            zenden
 5. Bericht des Kassenprüfers                           2.   Grußworte
 6. Aussprache zu Nr. 3 bis Nr. 5                       3. 	Ansprache der Justizministerin des Landes
 7. Antrag zur Änderung des Vereinsnamens                    Baden-Württemberg, Marion Gentges, zu
 8. Antrag zur Satzungsänderung                              aktuellen justizpolitischen Themen
 9. Antrag auf Beitragserhöhung                         4. 	Podiumsdiskussion mit den rechtspolitischen
10. 	Antrag zur Kooperation mit dem                         Sprechern der Landtagsfraktionen von Bünd-
    Seniorenverband                                          nis 90/Die Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP
11. 	Antrag auf Spende für die türkischen              	„Die neue Legislaturperiode: Aufgaben, Prob-
    Kolleginnen und Kollegen                                 leme, Lösungen für die Rechtspolitik“
12. Aussprache zu Nr. 7 bis 11
13. Beschlussfassung zur Änderung                       Der Veranstaltungsort bietet auch unter Beachtung
    des Vereinsnamens                                   der Corona-VO ausreichend Raum, um ein persön-
14. Beschlussfassung zur Satzungsänderung               liche Teilnahme der Mitglieder zu gewährleisten.
15. Beschlussfassung zur Beitragserhöhung
16. 	Beschlussfassung zur Kooperation mit
    dem Seniorenverband
17. Beschlussfassung zur Spende
18. Bestellung des Kassenprüfers
19. Entlastung des Vorstandes
20. Vorstellung der Kandidaten zur Wahl
    des geschäftsführenden Vorstands
21. Aussprache zu 18.
22. Verschiedenes

mitteilungen   2/2021                                                                                       5
MITGLIEDERVERSAMMLUNG

     I. Antrag zu Ziffer 7 der Tagesordnung:                 rung des § 3 dient der Sicherstellung, dass keine
     Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter       unrichtigen Daten verwendet werden.
     und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge be-
     schließen:                                              III. Antrag zu Ziffer 9 der Tagesordnung:
     Der Name des Vereins lautet zukünftig:                  Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter
     „Deutscher Richterbund Baden-Württemberg, Ver-          und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge be-
     band der Richterinnen und Richter, Staatsanwältin-      schließen:
     nen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V.         Die Beitragspflicht für Pensionäre und Pensionä-
     (DRB BW)“                                               rinnen beträgt ab dem Jahr, das dem Abschluss
                                                             eines Kooperationsvertrages mit dem Senioren-
     Begründung:                                             verband des öffentlichen Dienstes BW folgt
     Wie bereits mehrfach erörtert, versprechen wir uns      bei Bezug der DRiZ:        145,00 €,
     davon eine bessere Medienwirkung. Außerdem wird         ohne Bezug der DRiZ:       120,00 €.
     der Verbandscharakter unseres Vereins verdeut-
     licht. Eine Änderung der Rechtsform geht damit          Begründung:
     nicht einher.                                           Der Verein beabsichtigt, beim Seniorenverband
                                                             öffentlicher Dienst BW eine sog. „Fördermitglied-
     II. Antrag zu Ziffer 8 der Tagesordnung:                schaft“ zu beantragen. Damit können die pensio-
     Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter       nierten Mitglieder des Vereins die außergerichtliche
     und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge be-         Beratung des Seniorenverbandes in Beihilfe-, Ver-
     schließen:                                              sorgungs- und Versicherungsfragen in Anspruch
     Die Satzung in der Fassung vom 24.06.2016 wird          nehmen. Hierfür hat der Verein für jedes pensio-
     wie folgt geändert:                                     nierte Mitglied einen Betrag von (derzeit) 2,00 €
     1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:              monatlich, jährlich 24,00 €, abzuführen. Eine Mit-
     „Satzung     des   Deutschen      Richterbundes   Ba-   gliedschaft des Vereins im BBW und DBB ist mit der
     den-Württemberg, Verband der Richterinnen und           Fördermitgliedschaft nicht verbunden.
     Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Ba-
     den-Württemberg e.V. (DRB BW)“                          IV. Antrag zu Ziffer 10 der Tagesordnung:
     2. § 2 der Satzung wird wie folgt geändert:             Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter
     a) In der Überschrift wird vor dem Wort „Sitz“ das     und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge be-
       Wort „Name“ eingefügt.                                schließen:
     b) Dem Wortlaut des § 2 wird folgender Absatz 1        Der Verein beantragt beim Seniorenverband des
       vorangestellt: „1. Der Verein führt den Namen         öffentlicher Dienst BW die sog. „Fördermitglied-
       „Deutscher Richterbund Baden-Württemberg,             schaft“. Eine Mitgliedschaft beim BBW und DBB
       Verband der Richterinnen und Richter, Staatsan-       ist ausgeschlossen.
       wältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württem-
       berg e.V. (DRB BW)“.                                  Begründung:
     c) Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden Absätze       Auch für pensionierte Kolleginnen und Kollegen
       2 bis 4.                                              sind die Aktivitäten des Vereins bereits derzeit vor-
     3. § 3 wird wie folgt geändert:                         teilhaft. Sie nehmen z.B. an Besoldungserhöhun-
     a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:    gen teil, wofür sich der Verein auch in Zukunft mit
       „4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen      aller Kraft einsetzen wird. Auch im Beihilfebereich
       ihrer Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse)        kommen Erfolge des Vereins auch pensionierten
       sowie der Bankverbindung (bei Bankeinzug) mit-        Kolleginnen und Kollegen zugute. Der weiteren Un-
       zuteilen.“                                            terstützung pensionierter Kolleginnen und Kollegen
     b) Die Absätze 4 und 5 werden Absätze 5 und 6.          soll die Fördermitgliedschaft im Seniorenverband
                                                             Baden-Württemberg nutzen. Vgl. die Begründung
     Begründung:                                             zu III.
     Die Satzungsänderung beruht im Wesentlichen auf
     der beschlossenen Namensänderung. Die Ände-

6                                                                                           mitteilungen   2/2021
MITGLIEDERVERSAMMLUNG

V. Antrag zu Ziffer 11 der Tagesordnung:                 lichkeiten mit einfachen Arbeiten unmöglich machte.
Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter        Der Hilfsfonds unterstützt diejenigen, die glaubhaft
und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge be-          machen, dass sie keinerlei Unterstützung aus dem
schließen:                                               familiären Bereich erhalten und besonders hilfsbe-
„Der Verein der Richter und Staatsanwälte in Ba-         dürftig sind, etwa, weil sie Kinder zu versorgen haben
den-Württemberg e.V. spendet dem Hilfsfonds der          oder ärztliche Behandlungskosten zu bestreiten ha-
Europäischen Richtervereinigung einen Betrag             ben. Die Reaktionen der türkischen Kolleginnen und
von 10.000 €.“                                           Kollegen auf diese Hilfe sind – wie auch zahlreiche
                                                         Dankesschreiben bezeugen – sehr emotional.
Begründung:
Wie wir alle der Presse entnehmen können, ist die Si-    Nachdem die Situation der Kolleginnen und Kollegen
tuation der Justiz in der Türkei auch fünf Jahre nach    in der Türkei bedauerlicherweise unverändert höchst
dem Putschversuch und den sich anschließenden            bedürftig ist, benötigt der Fonds weiterhin Mittel, um
„Säuberungen“ von Erdogan weiterhin desolat. Die         sie auch künftig unterstützen zu können. Der Präsi-
FAZ hat das zuletzt am 15.07.2021 unter der Über-        dent der Europäischen Richtervereinigung hat daher
schrift „Erdogans gefügige Richter“ beschrieben. Von     alle Mitglieder zu erneuten Spenden aufgerufen. Der
einer unabhängigen Justiz kann man dort schon lan-       Deutsche Richterbund hat sich dazu entschlossen,
ge nicht mehr sprechen. Besonders schwer getroffen       diesem Aufruf mit einer Spende von 10.000 € nach-
hat es aber die türkischen Kolleginnen und Kollegen      zukommen.
ganz persönlich: Mehrere tausend Kolleginnen und
Kollegen wurden seinerzeit von heute auf morgen          Diesem Aufruf sollte sich auch der baden-württem-
entlassen, mit lebenslangen Berufsverboten belegt,       bergische Landesverband nicht entziehen. Das Leid
ihr Vermögen eingefroren, viele unter rechtsstaatlich    der Kolleginnen und Kollegen in der Türkei ist einfach
mehr als fragwürdigen Verfahrensweisen inhaftiert.       unsäglich. Auf der anderen Seite hat der Landesver-
Was das konkret für sie und ihre Familien bedeutet,      band in den letzten beiden Jahren Corona-bedingt in
kann man sich nur schwer vorstellen. Abgesehen von       erheblichem Umfang Reisekosten eingespart, was
den ohnehin bedrückenden Inhaftierungen entzieht         eine Spende von ebenfalls 10.000 € gegenwärtig
das Berufsverbot ihnen in der Regel wirtschaftlich       ohne weiteres als verkraftbar erscheinen lässt. Wie
die Existenzgrundlage; sie und auch ihre Ehepartner      zu hören ist, erwägt auch der Landesverband Nord-
finden – wie in persönlichen Gesprächen zu erfahren      rhein-Westfalen, der bereits im Jahr 2019 eine eigene
ist – wegen der Verfolgung und Stigmatisierung der/-s    Spende von 15.000 € an den Fonds erbracht hatte,
entlassenen Kollegin/-en auch außerhalb juristischer     sich auf den Aufruf hin erneut zu einer maßgeblichen
Berufe oft keine Arbeit.                                 Spende bereitzufinden. International haben eben-
                                                         falls zahlreiche Richtervereinigungen, die der Größe
Um die Folgen für die dortigen Kolleginnen und Kolle-    nach mit unserem Landesverband vergleichbar sind,
gen etwas abzumildern, aber auch um ein Zeichen der      beträchtliche Summen zur Verfügung gestellt: So hat
Solidarität zu setzen, hat die Europäische Richterver-   etwa die Schweizer Vereinigung der Richterinnen und
einigung, deren Mitglied der DRB ist, unter maßgeb-      Richter hat bislang rund 30.000 € in den Fonds ein-
licher Beteiligung des damaligen baden-württember-       gebracht, die portugiesische Richtervereinigung etwa
gischen Präsidiumsmitglieds Dr. Peter Schneiderhan       17.000 €, die Richtervereinigungen von Tschechien
2016 einen Hilfsfonds errichtet, mit dem diejenigen      und Italien je rund 13.000 €; selbst die sehr kleine
Kolleginnen und Kollegen in der Türkei unterstützt       belgische Richtervereinigung hat bislang 9.000 € ge-
wurden, die von den Repressalien der türkischen Re-      spendet.
gierung betroffen waren. Der DRB hat den Hilfsfonds
bei dessen Errichtung mit einem Beitrag von 10.000       Vor dem Hintergrund des Leids der türkischen Kolle-
€ unterstützt. Im vergangenen Jahr ist die Anzahl        ginnen und Kollegen sowie der eingesparten Reise-
der Hilfsanträge an den Fonds gestiegen. Dies liegt      kosten ist eine Spende an den Hilfsfonds in der ge-
vor allem daran, dass zunehmend Haftentlassungen         nannten Höhe vertretbar und aus Solidarität mit den
erfolgten und auch die Pandemie den betroffenen          betroffenen Kolleginnen und Kollegen in der Türkei
Familien zusetzte, da sie viele kleine Verdienstmög-     geboten.

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KANDIDATEN ZUR WAHL DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN VORSTANDS 2021

WAHLVORSCHLAG ZUR WAHL DES VORSITZENDEN

                   WULF SCHINDLER

                   61 Jahre, verheiratet, 2 erwachsene Töchter. 1990 Eintritt in die baden-württember-
                   gische Justiz. Verwendungen zunächst beim Landgericht Hechingen / Amtsgericht
                   Balingen, danach bei der Staatsanwaltschaft Hechingen, Amts-/Landgericht Hechin-
                   gen, Landgericht Tübingen, OLG Stuttgart. Seit Sommer 2014 wieder beim Landge-
                   richt Tübingen als Vorsitzender einer Zivilkammer. Beitritt zum Verein 1990. Ab 2004
                   bis zum Wechsel zum OLG und von 2015 bis 2018 Vorsitzender der Bezirksgruppe
                   Tübingen. Seit 2018 Vorsitzender des Vereins.

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KANDIDATEN ZUR WAHL DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN VORSTANDS 2021

   WAHLVORSCHLÄGE ZUR WAHL DER WEITEREN MITGLIEDER

                           ANDREAS ALBRECHT

                           38 Jahre, verheiratet, drei Kinder. 1. Staatsexamen 2008 in Freiburg, Referendariat
                           in Rheinland-Pfalz, 2. Staatsexamen 2010. Eintritt in die baden-württembergische
                           Justiz im Sommer 2010. Es folgten Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft Offen-
                           burg (2010 – 2012), beim Amtsgericht Sinsheim (2012 – 2015, Familien- und Betreu-
                           ungsrichter) und beim Landgericht Heidelberg (2015 – 2020, Zivilkammer und
                           Verwaltung – FG-Referent, Präsidialrichter –). Ab 2016 AG-Leiter für Referendare.
                           Seit Anfang 2021 Abordnung an den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in
                           Stuttgart. Seit 2018 Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand.

                           ANDREAS BRILLA

                           47 Jahre, verheiratet, vier Kinder. 1. Staatsexamen 1999 in Heidelberg, Referendari-
                           at in Rheinland-Pfalz, 2. Staatsexamen 2003. Nach Stationen bei der Staatsanwalt-
                           schaft (Zweigstelle) Pforzheim, dem Amtsgericht Mannheim (Familiensachen) und
                           dem Landgericht Mannheim (Zivil- und Strafkammern) Jahresabordnung in die JVA
                           Bruchsal (2008). Danach wieder am Landgericht Mannheim, seit März 2009 als
                           planmäßiger Richter dort in einer Strafkammer. 2011 Erprobungsabordnung in einem
                           Familiensenat am Oberlandesgericht Karlsruhe. Im Anschluss zurück ans Amtsge-
                           richt Mannheim in die Familien- und Betreuungsabteilung, seit März 2012 als weite-
                           rer aufsichtführender Richter. Seit 2019 Direktor des Amtsgerichts Sinsheim. Mitglied
                           im Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg seit 2005, seit 2012
                           im Vorstand der Bezirksgruppe Mannheim aktiv. Seit 2017 stellv. Mitglied im Präsidi-
                           alrat, seit 2018 im geschäftsführenden Vorstand.

   mitteilungen   2/2021                                                                             9
KANDIDATEN ZUR WAHL DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN VORSTANDS 2021

                 RAPHAEL DEUTSCHER

                 38 Jahre, verheiratet, 3 Kinder (8, 4 und 1 Jahre alt). Geboren im Saarland, Studium
                 in Tübingen von 2002 – 2006, anschließend Referendariat am LG Hechingen von
                 2007 – 2009. Ein Jahr tätig als Rechtsanwalt in Reutlingen. 2012 Eintritt in die
                 baden-württembergische Justiz, zunächst bis 2015 am Sozialgericht Heilbronn, seit
                 Herbst 2015 nun am Sozialgericht Reutlingen. Eintritt in den Richterverein 2013, seit
                 2016 Mitglied im Bezirksrichterrat der Sozialgerichtsbarkeit und seit 2019 auch stän-
                 diges Mitglied des Landesrichter- und -staatsanwaltsrats.

                 DR. ESTHER KRÄMER

                 36 Jahre. Studium in Saarbrücken bis 2010, danach Tätigkeit am Lehrstuhl für Straf-
                 recht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Leibniz Universität Hanno-
                 ver bei Prof. Dr. Carsten Momsen. 2013 bis 2015 Referendariat in Koblenz. 2015
                 Eintritt in die baden-württembergische Justiz. Zunächst 2 ¼ Jahre beim Landgericht
                 Stuttgart in einer großen Wirtschaftsstrafkammer, von Januar 2018 bis Februar 2019
                 zweite Station bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Hauptabteilung IV, Abteilung 18.
                 Seit März 2019 wieder am Landgericht Stuttgart in einer großen Wirtschaftsstrafkam-
                 mer.

                 HANNA KÜHL

                 40 Jahre, verheiratet, drei Kinder. Studium in Passau, Pavia (Italien) und Heidelberg.
                 Staatsexamina 2005 und 2007 in Heidelberg. Seit 2007 in der Justiz in Zivil- und
                 Strafkammern am Landgericht Baden-Baden, von 2010 bis 2012 bei der Staatsan-
                 waltschaft Mannheim. 2012 bis 2014 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesver-
                 fassungsgericht im Dezernat des Präsidenten Prof. Dr. Voßkuhle. Seit 2015 in Zivil-
                 und Strafkammern beim Landgericht Mannheim; Abordnung an das Landgericht
                 Dresden von 2017 bis Mitte 2021. Beitritt zum Richterverein 2008, Mitglied im
                 geschäftsführenden Vorstand von 2010 bis 2017.

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KANDIDATEN ZUR WAHL DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN VORSTANDS 2021

                           DR. SUSANNE LÖSCH

                           42 Jahre, verheiratet. Studium und Referendariat in Heidelberg. Staatsexamina 2004
                           und 2006 in Heidelberg, danach Tätigkeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
                           Römisches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Heidel-
                           berg bei Prof. Dr. Christian Baldus. Nach einem Forschungsaufenthalt an der Univer-
                           sität Siena Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei von 2009 bis
                           2015. Eintritt in die baden-württembergische Justiz 2015, zunächst bei der Staatsan-
                           waltschaft Karlsruhe, danach beim Amtsgericht Heidelberg und seit 2017 beim
                           Landgericht Mannheim in einer großen Strafkammer. Seit 2021 Mitglied des Präsidi-
                           ums und stellvertretende Pressesprecherin. Beitritt zum Verein 2018, seit 2020
                           Mitglied des Vorstandes der Bezirksgruppe Mannheim.

                           JOHANNA RILLING

                           29 Jahre. Studium in Berlin, anschließendes Referendariat in Stuttgart. August 2020
                           Eintritt in den baden-württembergischen Justizdienst, am Landgericht Stuttgart in
                           einer großen Wirtschaftsstrafkammer sowie in einer Strafvollstreckungskammer.

                           ULRIKE SELG

                           50 Jahre. Nach der Ausbildung zur Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Studium in Tübin-
                           gen. 2001 Eintritt in die baden-württembergische Justiz, zunächst bei der Staatsan-
                           waltschaft Tübingen, danach beim LG Tübingen (Zivilkammer) und den Amtsgerich-
                           ten Calw und Reutlingen. Von Februar 2005 bis März 2009 beim LG Tübingen
                           (Zivilkammer); während dieser Zeit auch Organisationsreferentin. Von April 2009 bis
                           Mai 2011 Abordnung an das Bundesministerium der Justiz. Anschließend Erpro-
                           bungsabordnung an das OLG Stuttgart. Von Dezember 2011 bis Oktober 2012 beim
                           LG Tübingen (Zivilkammer). Seit November 2012 Mitglied eines Familiensenats beim
                           OLG Stuttgart. Beitritt zum Verein 2007. Seit 2015 Mitglied des geschäftsführenden
                           Vorstands.

   mitteilungen   2/2021                                                                            11
KANDIDATEN ZUR WAHL DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN VORSTANDS 2021

                 DR. CHRISTOPHER STOIBER

                 35 Jahre, verheiratet, zwei Kinder. Studium an der Bucerius Law School in Hamburg,
                 1. und 2. Staatsexamen ebenfalls in Hamburg. November 2019 Promotion bei Prof.
                 Dr. Kaspar (Universität Augsburg) zum Thema „Cyber-Grooming“. Seit Februar 2017
                 in der baden-württembergischen Justiz. Zunächst Assessor am Amtsgericht Stutt-
                 gart (Zivilrichter sowie Haft- und Ermittlungsrichter), ab März 2019 bei der Staatsan-
                 waltschaft Stuttgart (Jugendabteilung). Seit Juni 2021 planmäßig Jugendstaatsan-
                 walt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Beitritt zum Richterverein 2017, seit 2018
                 Kassenwart des Landesverbands und kooptiertes Mitglied des geschäftsführenden
                 Vorstands.

                 WOLFGANG TRESENREITER

                 54 Jahre, verheiratet. Staatsexamen in Regensburg und Bamberg. 1995 Eintritt in
                 die baden-württembergische Justiz, zunächst bei den Amtsgerichten Rottweil und
                 Tuttlingen, dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Rottweil. 1998 Amtsrichter
                 in Ulm (Strafsachen), 2002 Richter am Landgericht in Ulm (Schwurgericht), große
                 Straf- und Jugendkammer, Pressesprecher. 2011 Erprobungsabordnung beim OLG
                 Stuttgart. Seit April 2012 Vorsitzender Richter am Landgericht Ulm, zunächst als
                 Vorsitzender einer kleinen, seit 2015 einer großen Strafkammer, 2019 Schwurgericht.
                 Beitritt zum Verein 1998, seit 2001 Beisitzer, von 2008 bis 2014 Vorsitzender der
                 Bezirksgruppe Ulm. Seit 2012 Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands.

                 MARKUS WAGNER

                 42 Jahre, verheiratet, zwei Kinder. Zweites Staatsexamen 2006, danach Rechtsan-
                 walt. Seit 2007 in der Justiz, zunächst bei den Amtsgerichten Rottweil, Tuttlingen,
                 Oberndorf (Strafrichter/Familienrichter). Ab 2011 bei der Staatsanwaltschaft Rott-
                 weil. 2015/2016 Amtsgericht Rottweil (Schöffengericht/Ermittlungsrichter). Danach
                 Rückkehr zur Staatsanwaltschaft Rottweil und Ernennung zum Ersten Staatsanwalt.
                 Erprobungsabordnung im 2. Halbjahr 2019. Seit Dezember 2020 als Oberstaatsan-
                 walt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Beitritt zum Verein 2009. In den
                 Jahren 2013 bis 2017 Vorsitzender der Bezirksgruppe Rottweil. Seit 2018 Mitglied im
                 geschäftsführenden Vorstand.

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KANDIDATEN ZUR WAHL DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN VORSTANDS 2021

                           NORBERT WINKELMANN

                           62 Jahre alt, verheiratet, zwei erwachsene Kinder, beide Staatsexamina in Freiburg,
                           seit November 1986 in der Justiz. Zunächst Staatsanwaltschaft Stuttgart (Jugendabtei-
                           lung), Landgericht Stuttgart (Zivilkammer), AG Stuttgart (Haft- und Ermittlungsrich-
                           ter), sodann Schöffengericht, 2001/2002 Abordnung an das OLG Stuttgart (Strafse-
                           nat), danach AG Stuttgart (Schöffengericht), Dezember 2003 bis Juli 2016 jeweils zu
                           verschiedenen Zeiten Vorsitzender Richter am Landgericht Heilbronn bei der
                           Schwurgerichtskammer, großen Strafkammer, Jugendkammer und kleinen Strafkam-
                           mer, von 2016–2019 Vorsitzender Richter einer großen Strafkammer und seit 2020
                           Vorsitzender einer Schwurgerichtskammer beim Landgericht Stuttgart. Seit 1998
                           Geschäftsführer des Landesverbands, seit 2000 Mitglied des geschäftsführenden
                           Landesvorstands.

                           DR. SEBASTIAN WUSSLER

                           40 Jahre, verheiratet, 3 Kinder, Studium in Freiburg, Referendariat am Landgericht
                           Offenburg. 2008 Eintritt in die baden-württembergische Justiz. 2008 – 2009 Richter
                           an den Amtsgerichten Breisach und Müllheim, 2010 zudem Abordnung an das
                           Landgericht Freiburg, 2011 bis Februar 2019: Staatsanwaltschaft Freiburg, ab 2016
                           als Erster Staatsanwalt und Leiter der Ermittlungsgruppe „Doping“. Seit Februar
                           2019 Direktor des Amtsgerichts Bühl; im Nebenamt Lehrbeauftragter an der KH Frei-
                           burg. Mitglied des Vereins seit 2011. Seit 2012 Mitglied der Redaktion der Deut-
                           schen Richterzeitung.

   mitteilungen   2/2021                                                                             13
BERICHTE

BERICHTSZEITRAUM 1.7.2020 BIS 31.7.2021

TÄTIGKEITS- UND RECHENSCHAFTSBERICHT
AUS ANLASS DER JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG
AM 24.9.2019 IN STUTTGART

               1. M ITGLIEDERENTWICKLUNG,                           b) Mitgliederversammlung 2021:
                   BESONDERE                                         Auch im Frühjahr 2021, also zu dem Zeitpunkt, zu
                   MITGLIEDERVORKOMMNISSE                            dem die Mitgliederversammlung geplant und orga-
                                                                     nisiert werden musste, war die Pandemielage noch
per                      31.07.2021 2019         2018    2013        so unsicher, dass wir uns entschlossen, die Mitglie-
                                                                     derversammlung nicht wie üblich zur Jahresmitte
Aktive                   1429          1384      1351                abzuhalten, sondern erst nach den Schulferien
Pensionäre               442           463       463                 im Frühherbst. Wir hoffen inständig, dass uns die
Summe                    1871          1847      1814    1736        Delta-Variante keinen Strich durch die Rechnung
                                                                     macht.
davon Sozialrichter
Aktive                   150           146       142     127         3. T ÄTIGKEITEN DES
Pensionäre               32            33        33      39
                                                                         GESCHÄFTSFÜHRENDEN
Summe                    82            179       175     166
                                                                         VORSTANDS UND DES
davon Arbeitsrichter                                                     GESAMTVORSTANDS:
Aktive                   50            48        50      46
                                                                     Coronabedingt mussten wir nach einigen weni-
Pensionäre               10            10        7       6
                                                                     gen Präsenzsitzungen im Sommer 2020 bis heute
Summe                    60            58        57      52
                                                                     die monatlichen Präsenzsitzungen des geschäfts-
                                                                     führenden Vorstands einstellen. Wir hoffen, die-
Neueintritte seit 2020 53
                                                                     se im Herbst 2021 wieder aufnehmen zu können.
Austritte seit 2020      -41
                                                                     Die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands
               Mitgliederausschlussverfahren:		              keine   konnten wir im Oktober 2020 als Videokonferenzen
               Außerordentliche Mitgliederversammlungen: keine       wieder aufnehmen, nachdem die Mitglieder des ge-
               Ordentliche Mitgliederversammlung 2020:       keine   schäftsführenden Vorstands mit Webex bzw. Skype
                                                                     ausgerüstet waren. Die Herbstsitzung 2020 des
                                                                     Gesamtvorstands musste ausfallen, weil eine Prä-
               2. V EREINSINTERNE                                   senzsitzung pandemiebedingt nicht möglich war
                   TÄTIGKEITEN                                       und Skype/Webex nicht allen Bezirksgruppenvor-
                                                                     sitzenden zur Verfügung stand. Erst die Frühjahrs-
               a) Mitgliederversammlung 2020:                        sitzung des Gesamtvorstands konnte am 16.4.2021
               Die für den 26.6.2020 geplante Mitgliederversamm-     als Videokonferenz abgehalten werden.
               lung in Stuttgart musste coronabedingt kurzfristig
               abgesagt werden. Gleiches gilt für den Ausweich-      a) Formelle Termine des geschäftsführenden
               termin am 16.10.2020 in Remseck. Stattdessen          Vorstands:
               haben wir die Mitglieder mit einem schriftlichen      Formelle Termine, wie Amtseinführungen von Präsi-
               Bericht über unsere Aktivität unterrichtet. Den Be-   denten und Ltd. Oberstaatsanwälten, Feste der po-
               richt nebst Kassenprüfungsbericht haben wir den       litischen Parteien und befreundeten Verbände usw.
               Mitgliedern sowohl per E-Mail übersandt als auch      fanden pandemiebedingt nicht mehr statt. Dies hält
               in den „Mitteilungen“ veröffentlicht.                 bis jetzt an. Wir gehen davon aus, dass wir nach

         14                                                                                        mitteilungen   2/2021
BERICHTE

dem Abklingen der Pandemie zu solchen Veran-
staltungen im früheren Umfang eingeladen werden.

b) Politische Termine des geschäftsführenden
Vorstands:
Am 22.2.2021 folgten wir einer Einladung des Ar-
beitskreises Recht und Verfassung der CDU-Land-
tagsfraktion zu einer Podiumsdiskussion im Haus
der Abgeordneten in Stuttgart zur Zukunft der Jus-
tiz, insbesondere in einer digitalisierten Welt, die als
Live-Video online gestellt wurde.

Nach Vorgesprächen bereits am 18.2.2021 hatten
wir am 15.4.2021 auf Bitte des rechtspolitischen
Sprechers der CDU-Fraktion, MdL v. Eyb, im Zuge
der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen der             können. Von zentraler Bedeutung waren jeweils
CDU mit den Grünen die Gelegenheit, in einem               die Personalausstattung – auch im Servicebereich
ca. einstündigen Telefontermin unsere Vorstellun-          – sowie die Sachausstattung im Zuge der Digitali-
gen und Forderungen zu besonders dringenden                sierung, die von Vor-Ort-Support begleitet werden
Themen für die kommende Legislaturperiode dar-             muss.
zustellen, insbesondere zu Personal- und Sachaus-
stattung der Justiz bei sich absehbar mehrenden,           Nach der parlamentarischen Sommerpause werden
personalintensiven Aufgaben (wie z. B. Strafbarkeit        wir uns um den gleichen Dialog mit den entspre-
von hate speech u. ä.), bessere Ausstattung des            chenden Arbeitskreisen der CDU- und FDP-Land-
Servicebereichs, Vorantreiben der Digitalisierung          tagsfraktionen bemühen.
mit Vor-Ort-Unterstützung, aber auch besseren
Schutz von Richtern und Staatsanwälten vor Verun-          c) Medien-Termine des geschäftsführenden
glimpfung.                                                 Vorstands:
                                                           Am 9.12.2020 nahm der Vorsitzende an einer On-
Leider sind andere Landtagsfraktionen nicht in glei-       line-Podiumsdiskussion von „RechtGrün“ zum The-
cher Weise auf uns zugegangen. Wir haben uns               ma „Schutz für Whistleblower in Justiz und Polizei“
deshalb nach der Landtagswahl proaktiv mit un-             teil. Anlass ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zum
seren Forderungen an die Fraktionen von Grünen,            Schutz von EU-Recht, die nach den Vorstellungen
CDU, SPD und FDP gewandt. Einige unserer For-              von „RechtGrün“ weit darüber hinausgehend in ei-
derungen fanden Eingang in den Koalitionsvertrag,          nen Schutz von Whistleblowern ausgebaut werden
leider aber unter Finanzierungsvorbehalt.                  soll, die rechtsextremen Umtriebe in Justiz und Poli-
                                                           zei Einhalt gebieten sollen. Da weder „RechtGrün“,
Am 15.7.2021 folgten wir einer Einladung des Ar-           noch die Grünen-Landtagsfraktion oder eine sons-
beitskreises Recht und Verfassung der SPD-Land-            tige Landtagsfraktion Anhaltspunkte für rechtsext-
tagsfraktion, am 21.7.2021 einer solchen des               reme Tendenzen in der Richter-/Staatsanwaltschaft
Arbeitskreises Justiz und Migration der Grü-               benennen konnten, traten wir dem Projekt entge-
nen-Landtagsfraktion. In beiden Veranstaltungen            gen, weil kein Bedarf erkennbar ist, aber der Be-
warben wir für einen breiten parlamentarischen             triebsfrieden durch Gesinnungsschnüffelei nach-
Konsens zur Stärkung der Justiz und wiesen ein-            haltig gestört werden könnte. In der Folge kam es
dringlich darauf hin, dass die Justiz Kern- und            auch zu einem Fernsehinterview mit dem SWR zum
Pflichtaufgaben zu erfüllen hat, die verfassungs-          gleichen Thema, in dem wir uns in gleicher Weise
rechtlich garantiert sind, also nicht unter einen all-     positionierten.
gemeinen Finanzierungsvorbehalt gestellt werden            Mit dem Vorsitzenden wurde am 22.2.2021 ein In-

mitteilungen   2/2021                                                                                              15
BERICHTE

      terview durch die Stuttgarter Zeitung zum Thema          men erst in den Genuss priorisierter Impfungen, als
      „Arbeit der Justiz in Corona-Zeiten“ geführt. An-        das Sozialministerium die Berufsgruppen der Priori-
      lass war eine vorausgegangene außerordentlich            sierungsgruppe 3 eröffnete. Dabei konnte ein guter
      kritische Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung      Erfolg erzielt werden, weil alle Justizangehörigen
      unter der Überschrift „Die Richter machen, was sie       als „in besonders hervorgehobener Funktion tätig“
      wollen“, der wir mit einer Pressemitteilung entge-       anerkannt wurden (nur diese Personen gehörten
      gengetreten sind. Grundtenor war die Fragestel-          definitionsgemäß der Priorisierungsgruppe 3 an,
      lung, weshalb die Justiz angeblich meint, sich nicht     während die „nicht hervorgehobenen“ Personen
      an Kontaktbeschränkungen halten zu müssen, wo            in Gruppe 4 eingeordnet waren). Dies verschaffte
      doch die gesamte Gastronomie und Hotellerie in           uns gegenüber der bald danach erfolgten Aufhe-
      den Lockdown gehen müsse (!). Ein solcher Ver-           bung der Priorisierung einen zeitlichen Vorteil von
      gleich konnte nicht unwidersprochen bleiben. Ins-        ca. 3 bis 4 Wochen, insbesondere aber eine besser
      gesamt war die Medienberichterstattung zur Wei-          strukturierte Vergabe von Impfterminen. Der Ver-
      terarbeit der Justiz auffällig kritisch, vielfach auch   such, auf dem Weg betrieblicher Impfungen eine
      wenig differenziert.                                     zeitliche Besserstellung gegenüber den allgemei-
                                                               nen Priorisierungsgruppen zu erreichen, gelang nur
                                                               teilweise. Das zunächst angedachte Modell eige-
      4. CORONA-BEKÄMPFUNG                                     ner Impfzentren in jedem Landgerichtsbezirk blieb
      Frühzeitig hat uns das Justizministerium über unse-      wegen nicht ausreichenden Impfstoffs in einem
      re Vertreter im Landesrichter- und -staatsanwaltsrat     Modellversuch im Landgerichtsbezirk Stuttgart
      in seine Bemühungen um eine Besserstellung der           stecken (dazu unten „6. Verbandsinterne Kritik“).
      Justizangehörigen in der Impfpriorisierung einge-        Insgesamt war unser Erfolg – und der des Justizmi-
      bunden. Die Zielsetzungen waren von Anfang von           nisteriums – leider nur mäßig bzw. durchwachsen.
      großer Übereinstimmung geprägt. Die Eingruppie-          Unser Engagement bei der Impfkampagne blieb
      rung derjenigen Kolleginnen und Kollegen in die          vor allen Dingen deshalb von außen unsichtbar,
      Priorisierungsgruppe 1, die berufsbedingt häufig in      weil die Gespräche mit dem Justizministerium stets
      Krankenhäuser, Unterbringungseinrichtungen u. ä.         unter der Zusage der Vertraulichkeit geführt wer-
      tätig sein mussten, gelang schnell. Demgegenüber         den mussten. In Kenntnis der Geschehensabläufe
      gelang es über längere Zeit hinweg nicht, alle übri-     haben wir keinen Anlass, inhaltlich am Vorgehen
      gen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls in eine vor-      des Justizministeriums Kritik zu üben; das teilwei-
      dere Priorisierungsgruppe zu bringen. Der Mangel         se Scheitern der Bemühungen war vor allem dem
      an Impfstoff und die abweichende Bewertung des           Mangel an Impfstoff und der abweichenden Bewer-
      federführenden Sozialministeriums verhinderten ei-       tung der Verteilungspriorisierung seitens des feder-
      nen solchen Erfolg. Richter und Staatsanwälte ka-        führenden Sozialministeriums geschuldet. Vorwerf-
                                                               bar ist allerdings die schlechte Kommunikation des
                                                               Justizministeriums gegenüber den Bediensteten.

                                                               Guten Erfolg erzielten wir hingegen mit unserer
                                                               schon in der frühen Pandemiephase erhobenen
                                                               Forderung nach VPN-Tunneln, um auch ohne Aus-
                                                               stattung mit der eAkte einigermaßen effektiv im
                                                               Home Office arbeiten zu können. Im Rahmen der
                                                               technischen Möglichkeiten – BITBW musste dafür
                                                               zahlreiche neue VPN-Tunnel installieren und die
                                                               Netzleistungsfähigkeit erheblich skalieren – wur-
                                                               den die technischen Voraussetzungen für Heimar-
                                                               beit relativ schnell geschaffen. Auch die Forderung
                                                               nach einer möglichst schnellen Ausstattung mit

16                                                                                           mitteilungen   2/2021
BERICHTE

Konferenzsoftware (Skype, WebeX, Polycom) nahm
das Justizministerium rasch auf und setzte diese re-
lativ zügig um. Gleiches gilt für die Beschaffung von
Konferenz-Hard- und Software, um Verhandlungen
online durchführen zu können. Als grundsätzlicher
Mangel erwies sich hier allerdings der meist doch
sehr unbefriedigende Vor-Ort-Support (eine unse-
rer zentralen Forderungen für die nächste Zeit).
Der Mangel an Kenntnissen vieler Kolleginnen und
Kollegen über die Funktionsweise und Anwendung
dieser Geräte führte bislang in vielen Gerichts-
standorten dazu, dass die Möglichkeiten zur Vi-
deo-Verhandlung nicht so intensiv genutzt werden,
wie dies technisch möglich wäre.                        lichen Impfzentrums gefunden war. Auch wurde
                                                        Kritik laut, das Ministerium habe den Standort Stutt-
                                                        gart gewählt, um vor allem den Ministerialbeamten
5. WAHLEN ZUM RICHTER-                                  Priorisierungsvorteile zu verschaffen. Diese Kritik
WAHLAUSSCHUSS/STAATSAN-                                 ist unberechtigt; die Angehörigen des Ministeriums
WALTSWAHLAUSSCHUSS                                      waren nicht in den Modellversuch eingebunden.

Bei den Wahlen zum Richterwahlausschuss erziel-         Kritik gab es auch in umgekehrter Richtung. Wir
ten wir einen guten Erfolg. Bis auf einen Posten in     hätten kritischere Töne anschlagen müssen, um
diesem Gremium konnten wir alle mit unseren Kan-        den Freiheitsbeschränkungen im Rahmen der
didaten besetzen. Bei der Wahl zum Staatsanwalts-       Pandemie-Bekämpfung entgegenzuwirken. Auch
wahlausschuss wurden sechs unserer Mitglieder           hätten wir für die beiden Familienrichter in Weimar
gewählt.                                                und Weilheim eintreten müssen, die für ihre expo-
                                                        nierten Entscheidungen über Pflichten von Schulen
                                                        bundesweit mediale Beachtung fanden und sich
6. VERBANDINTERNE KRITIK                                anschließend strafrechtlichen Ermittlungen – auch
Unmut und kritische Äußerungen gab es für un-           mit Hausdurchsuchungen – ausgesetzt sahen.
ser Engagement in der Corona-Bekämpfung. Wir            Tatsächlich haben wir hierzu Stellungnahmen in
hätten mehr tun und einen besseren Erfolg in der        Betracht gezogen, nach eingehender Abwägung
Priorisierung unserer Berufsgruppen erzielen müs-       hiervon jedoch abgesehen.
sen. Die Kritik galt insbesondere der Auswahl des
Standorts für den Modellversuch der betrieblichen       Darüber hinaus gab es auch bemerkenswert hef-
Impfung in Stuttgart. Tatsächlich erfolgte die Aus-     tige Kritik über unseren Umgang mit genderge-
wahl nach rational nachvollziehbaren Kriterien: Das     rechter Sprache. Während einige Kollegen uns vor-
Sozialministerium stellte – zunächst – 1.200 Impf-      warfen, offensichtlich keine Ahnung zu haben, wie
dosen zur Verfügung, die innerhalb von 5 Tagen          sich Gendergerechtigkeit heutzutage sprachlich
verimpft sein mussten. Damit kamen nur 3 Landge-        verwirkliche, haben andere Kollegen wiederum die
richtsbezirke als Standorte mit ausreichender Zahl      Mitgliedschaftskündigung angedroht, falls wir die
von Impfwilligen in Betracht, nämlich neben Stutt-      Schreibweisen mit Gender* weiterverfolgten.
gart noch Mannheim und Karlsruhe. Nur im LG-Be-
zirk Stuttgart lag im Zeitpunkt der Standortaus-        Alle diese Kritik nehmen wir ernst, sie muss ver-
wahl ein vollständiges Organisations-, Raum- und        bandsintern offen geführt werden, weshalb wir hier-
Durchführungskonzept vor, während an anderen            zu zur Aussprache im Rahmen der Mitgliederver-
denkbaren Standorten teilweise noch nicht einmal        sammlung auffordern.
ein geeignetes Lokal für den Aufbau eines betrieb-

mitteilungen   2/2021                                                                                           17
BERICHTE

KASSENBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

         VOM 1. JANUAR 2020 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020
                                  Einnahmen                    2018                 2019                  2020
                             Mitgliedsbeiträge        263.049,43 €         272.367,52 €          261.878,00 €
                                       Zinsen                      -                    -                      -
                            Sonst. Einnahmen              158,49 €            3.930,50 €            2.582,85 €
               DRB-Werbemittel/-Erstattungen                       -                    -                      -
                                     Werbung            3.612,50 €            2.018,80 €            3.589,25 €
                         Summe Einnahmen              266.820,42 €         278.316,82 €          268.058,10 €

                                   Ausgaben
          Rückerstatt. aus Beitragseinnahmen            4.180,70 €            4.007,68 €            1.625,91 €
                                  Reisekosten           5.552,21 €            8.485,14 €            1.923,32 €
                        Gehalt und Vergütung           12.282,57 €           13.187,51 €            7.606,89 €
                               Sozialabgaben            2.704,05 €            2.576,63 €            1.229,14 €
                 Büromaterial und Einrichtung             547,05 €            3.259,49 €            1.212,70 €
                                         Porto            865,46 €              789,12 €             649,11 €
                                       Telefon            625,00 €              426,31 €             416,26 €
                                        Miete           2.160,00 €            2.160.00 €            2.160,00 €
                             Gruppenbeiträge           10.555,00 €           12.833,00 €          10.653,00 €
                                         DRiZ          83.069,80 €           86.597,34 €          87.059,21 €
                                DRB-Beiträge          103.222,50 €         116.766,25 €          123.978,75 €
                             Sonderausgaben             4.685,69 €            6.111,72 €             113,20 €
                                 Drucksachen           10.977,76 €           12.498,27 €            7.636,01 €
                               Bankgebühren                   7,50 €              7,50 €                4,60 €
                              Versicherungen              661,80 €              525,38 €             526,23 €
                           Summe Ausgaben             242.097,09 €         270.231,34 €          246.802,33 €

                                        Saldo        + 24.723,33 €          + 8.085,48 €        + 21.255,77 €

         Das Geschäftsjahr 2020 schließt erneut mit einem     alle Mitglieder erfasst. Es wird aber auch darauf
         erfreulichen positiven Saldo von 21.255,77 €. Die    hingewiesen, dass die Summe der Rückerstattun-
         Gesamteinnahmen gingen auf 268.058,10 € zu-          gen von Mitgliedsbeiträgen (aufgrund Austritt oder
         rück, jedoch sanken die Gesamtausgaben – nicht       Tod des Mitglieds) um rund 2.400 € gesunken ist.
         zuletzt durch die Corona-Pandemie – noch deutli-     Da aufgrund der Pandemie keine Vorstandssitzun-
         cher. Die Gesamteinnahmen setzen sich zum ganz       gen oder anderweitige Veranstaltungen mehr statt-
         überwiegenden Teil aus den Mitgliedsbeiträgen        fanden, sanken die Reisekosten von rund 8.500 €
         zusammen. Bei der Einziehung der Mitgliedsbeiträ-    auf 2.000 €. Wie im letzten Bericht angekündigt,
         ge 2020 kam es zu einem Bankfehler, wodurch der      fielen die Kosten für die Büroausstattung deutlich,
         Lastschrifteneinzug zunächst abgelehnt wurde. In     da 2019 die Anschaffungskosten für den neuen
         der Folge mussten mehrere hundert Mitgliedsbeiträ-   Kopierer zu Buche schlugen. Auch die Sonderaus-
         ge erneut per Hand zum Einzug gebracht werden.       gaben verringerten sich aufgrund der Corona-Pan-
         Nach den vorliegenden Unterlagen wurden alle         demie erheblich. Nachdem ab März 2020 keine
         nicht ausgeführten Lastschrifteinzüge nachträglich   Veranstaltungen mehr stattfanden, verblieb es bei
         durchgeführt. Anscheinend wurden dennoch nicht       den bis dahin angefallenen Kosten. Die Lohnkosten

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BERICHTE

blieben 2020 hinter denen der Vorjahre zurück, da        leicht gestiegen. Mit Stichtag zum 31.12.2020 hat-
Frau Masen aufgrund längerer Krankheit für mehre-        ten wir 1.863 Mitglieder, darunter 1.413 Aktive und
re Monate ausfiel und lediglich Krankengeld bezog.       450 Pensionäre. Abschließend bedanke ich mich
Nachdem Frau Masen, der ich stellvertretend für          herzlich bei unser Geschäftsstellenleiterin, Frau
die übrigen Vereinsmitglieder noch einmal weiter         Masen, für die sehr gute Zusammenarbeit und für
gute Besserung wünsche, ihre Tätigkeit wiederauf-        die zeitnahe Buchung der zahlreichen Zahlungs-
nehmen konnte, ist zu erwarten, dass die Lohnkos-        vorgänge und wünsche ihr weiter gute Genesung.
ten 2021 wieder das Niveau der Vorjahre erreichen
werden. Die Mitgliederzahl des Vereins ist weiter                                       Dr. Christopher Stoiber

DESOLATE SITUATION DER JUSTIZ IN DER TÜRKEI

WARUM DER LANDESVERBAND DEN HILFSFONDS
DER EUROPÄISCHEN RICHTERVEREINIGUNG MIT EINER
SPENDE UNTERSTÜTZEN SOLLTE

Wie wir alle der Presse entnehmen können, ist die Si-    tervereinigung, deren Mitglied
tuation der Justiz in der Türkei auch fünf Jahre nach    der DRB ist, unter maßgeblicher
dem Putschversuch und den sich anschließenden            Beteiligung des damaligen ba-
„Säuberungen“ von Erdogan weiterhin desolat. Die         den-württembergischen Präsidi-
FAZ hat das zuletzt am 15.07.2021 unter der Über-        umsmitglieds Dr. Peter Schnei-
schrift „Erdogans gefügige Richter“ beschrieben.         derhan 2016 einen Hilfsfonds
Von einer unabhängigen Justiz kann man dort schon        errichtet, mit dem diejenigen Kol-
lange nicht mehr sprechen.                               leginnen und Kollegen in der Tür-
                                                         kei unterstützt wurden, die von
Besonders schwer getroffen hat es aber die türki-        den Repressalien der türkischen
schen Kolleginnen und Kollegen ganz persönlich:          Regierung betroffen waren. Der
Mehrere tausend Kolleginnen und Kollegen wurden          DRB hat den Hilfsfonds bei des-
seinerzeit von heute auf morgen entlassen, mit le-       sen Errichtung mit einem Beitrag Hans Jörg Städtler-Pernice
benslangen Berufsverboten belegt, ihr Vermögen           von 10.000 € unterstützt.
eingefroren, viele unter rechtsstaatlich mehr als
fragwürdigen Verfahrensweisen inhaftiert. Was das        Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der Hilfsanträge
konkret für sie und ihre Familien bedeutet, kann man     an den Fonds gestiegen. Dies liegt vor allem dar-
sich nur schwer vorstellen. Abgesehen von den oh-        an, dass zunehmend Haftentlassungen erfolgten
nehin bedrückenden Inhaftierungen entzieht das Be-       und auch die Pandemie den betroffenen Familien
rufsverbot ihnen in der Regel wirtschaftlich die Exis-   zusetzte, da sie viele kleine Verdienstmöglichkeiten
tenzgrundlage; sie und auch ihre Ehepartner finden       mit einfachen Arbeiten unmöglich machte. Der Hilfs-
– wie in persönlichen Gesprächen zu erfahren ist         fonds unterstützt diejenigen, die glaubhaft machen,
– wegen der Verfolgung und Stigmatisierung der/-s        dass sie keinerlei Unterstützung aus dem familiären
entlassenen Kollegin/-en auch außerhalb juristischer     Bereich erhalten und besonders hilfsbedürftig sind,
Berufe oft keine Arbeit.                                 etwa, weil sie Kinder zu versorgen haben oder ärzt-
                                                         liche Behandlungskosten zu bestreiten haben. Die
Um die Folgen für die dortigen Kolleginnen und Kol-      Reaktionen der türkischen Kolleginnen und Kollegen
legen etwas abzumildern, aber auch um ein Zeichen        auf diese Hilfe sind – wie auch zahlreiche Dankes-
der Solidarität zu setzen, hat die Europäische Rich-     schreiben bezeugen – sehr emotional.

mitteilungen   2/2021                                                                                             19
BERICHTE

         Nachdem die Situation der Kolleginnen und Kolle-         verband vergleichbar sind, beträchtliche Summen
         gen in der Türkei bedauerlicherweise unverändert         zur Verfügung gestellt: So hat etwa die Schweizer
         höchst bedürftig ist, benötigt der Fonds weiterhin       Vereinigung der Richterinnen und Richter hat bis-
         Mittel, um sie auch künftig unterstützen zu können.      lang rund 30.000 € in den Fonds eingebracht, die
         Der Präsident der Europäischen Richtervereinigung        portugiesische Richtervereinigung etwa 17.000 €,
         hat daher alle Mitglieder zu erneuten Spenden auf-       die Richtervereinigungen von Tschechien und Italien
         gerufen. Der Deutsche Richterbund hat sich dazu          je rund 13.000 €; selbst die sehr kleine belgische
         entschlossen, diesem Aufruf mit einer Spende von         Richtervereinigung hat bislang 9.000 € gespendet.
         10.000 € nachzukommen.
                                                                  Der Geschäftsführende Vorstand ist sich bewusst,
         Der Geschäftsführende Vorstand des Vereins der           dass sich der Verband durch Mitgliedsbeiträge fi-
         Richter und Staatsanwälte ist der Auffassung, dass       nanziert. Vor dem Hintergrund des Leids der türki-
         sich auch der baden-württembergische Landes-             schen Kolleginnen und Kollegen sowie der einge-
         verband diesem Aufruf nicht entziehen sollte. Das        sparten Reisekosten hält er aber eine Spende an
         Leid der Kolleginnen und Kollegen in der Türkei          den Hilfsfonds in der genannten Höhe für vertretbar
         ist einfach unsäglich. Auf der anderen Seite hat         und aus Solidarität mit den betroffenen Kolleginnen
         der Landesverband in den letzten beiden Jahren           und Kollegen in der Türkei für geboten. Um diese
         Coronabedingt in erheblichem Umfang Reisekos-            Entscheidung auf eine breite Basis zu stellen, wur-
         ten eingespart, was eine Spende von ebenfalls            de für die Mitgliederversammlung im September ein
         10.000 € gegenwärtig ohne weiteres als verkraftbar       entsprechender Antrag gestellt.
         erscheinen lässt. Wie zu hören ist, erwägt auch der
         Landesverband Nordrhein-Westfalen, der bereits im        Dieser Beitrag beruht auf einer Mitteilung, die das
         Jahr 2019 eine eigene Spende von 15.000 € an den         Präsidiumsmitglied Roland Kempfle am 16.04.2021
         Fonds erbracht hatte, sich auf den Aufruf hin erneut     an den Bundesvorstand geschrieben hat. Roland
         zu einer maßgeblichen Spende bereitzufinden. Inter-      Kempfle vertritt seit 2019 den DRB im Komitee des
         national haben ebenfalls zahlreiche Richtervereini-      Hilfsfonds.
         gungen, die der Größe nach mit unserem Landes-                                       Hans Jörg Städtler-Pernice

GESPRÄCH MIT DER SPD-LANDTAGSFRAKTION
AM 19.07.2021

         Teilnehmer:                                              Der anfänglich per Telefon zugeschaltete Fraktions-
         SPD: MdL Andreas Stoch, Fraktionsvorsitzender,           vorsitzende Andreas Stoch bedankte sich zunächst
         MdL Dr. Boris Weirauch, AK-Vorsitzender, MdL             für das Gespräch so früh in der Legislaturperiode.
         Sascha Binder, stellv. AK-Vorsitzender, MdL Jonas        Er erklärte, dass die Rechtspolitik zwar nicht immer
         Weber, Simone Gessmann, parlamentarische Bera-           im Mittelpunkt stehe, aber man wachsam sein müs-
         terin                                                    se, gerade im Hinblick auf die Herausforderungen
                                                                  mit der Corona-Pandemie. Wichtig sei eine ausrei-
         Verein der Richter und Staatsanwälte: Wulf               chende Personalausstattung der Justiz.
         Schindler, Vorsitzender, Markus Wagner, stellv.
         Vorsitzender, Ulrike Selg, stellv. Vorsitzende, Chris-   Entsprechend der zuvor kommunizierten The-
         tine Werner                                              menschwerpunkte wurde zunächst der Zustand der
                                                                  Justiz angesprochen. Schindler machte auf die ver-

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BERICHTE

gangene Entwicklung aufmerksam, in der die Justiz          Hinsicht unter Druck, er müsse funktionieren und in
– unter dem Schlagwort der 90er Jahre von einem            die Lage versetzt werden, dies zu tun.
„schlanken Staat“ – über viele Jahre hinweg ausge-
zehrt worden sei, was die Justiz hart an die Grenze        Hinsichtlich der Nachfrage der SPD-Fraktion zu
zur Arbeitsunfähigkeit gebracht habe. Die sinken-          den beschleunigten Verfahren erklärte Wagner,
den Eingangszahlen seien durch im Gleichklang mit          dass man mit verschiedenen „Leuchtturmprojek-
der allgemeinen Entwicklung ständig komplizierter          ten“ vorsichtig sein müsse. Wenn für diese kein zu-
werdender Verfahren wieder relativiert worden. Erst        sätzliches Personal zur Verfügung gestellt werde,
in der vergangenen Legislaturperiode habe es eine          gehe das zulasten der Bearbeitung anderer Ver-
Umkehr mit dem Stellenzuwachs von 220 Stellen              fahren. Man müsse dafür Sorge tragen, dass nicht
gegeben, über die man auch sehr dankbar sei. Zu            die wünschenswerte Beschleunigung eines Teils
dieser Entlastung seien aber auch durch den Bun-           der Verfahren zu einer „Entschleunigung“ anderer
des- und Landesgesetzgeber zusätzliche Aufgaben            Verfahren führe. Für das beschleunigte Verfahren
gekommen, die zusätzliche Kapazitäten erfordern.           brauche es nicht nur Staatsanwälte, sondern auch
Hierdurch würde der Stellenzuwachs wieder aufge-           entsprechende Kapazitäten im richterlichen Be-
zehrt, da er nicht an die neuen Aufgaben angepasst         reich. Er betonte überdies, dass man auch die Po-
sei. Künftig seien weitere Neuerungen, Stichwort           lizei in den Blick nehmen müsse. Gerade die Aus-
Hassbotschaften im Internet, zu erwarten, durch die        wertung digitaler Beweismittel brauche aufgrund
es zu einer Vielzahl an neuen Verfahren kommen             der ausufernden Datenmenge immer mehr Zeit.
werde. Diese würden neue Stellen bei der Polizei,          Auch Schindler erklärte, dass es darauf ankomme,
der Staatsanwaltschaft und den Gerichten erfor-            wie schnell es gelinge, etwa reisende Täter zu ver-
dern. Mit dem Aufgabenzuwachs müsse auch ein               urteilen. Der Effekt sei das Wichtige, dafür sei der
entsprechender Stellenzuwachs einhergehen. Man             Personalbestand entscheidend.
werbe für einen breiten parlamentarischen Konsens
dahingehend, dass man die Justiz entsprechend              Im Anschluss kam es zu einem regen Austausch
ausstatten müsse, um gut arbeiten zu können.               über die Attraktivität der Justiz, wobei die abge-
                                                           senkten Punktzahlen bei den Einstellungsvoraus-
Schindler machte auch darauf aufmerksam, dass              setzungen für Bewerber, bei gleichzeitig tenden-
der Servicebereich bei dem Stellenzuwachs in der           ziell besseren Punktzahlen in den Staatsexamina
Justiz nicht entsprechend mitgewachsen sei. Hier-          thematisiert wurden. Dies zeige deutlich, dass die
für sei qualifiziertes Personal erforderlich, das man      formalen Voraussetzungen herabgesetzt wurden.
auch aufgrund der Vergütung nur noch sehr schwer           Auch die geringe Anzahl an Bewerbern auf eine
bekomme. Dem Verein sei bewusst, dass die Perso-           Stelle und die Frage der dann noch bestehenden
nalkosten der höchste Posten im Justizhaushalt sei-        „Auswahl“ wurden problematisiert. Schindler be-
en, Personal teuer sei und durch die Corona-Pan-           tonte, dass das Anforderungsprofil mehr als nur
demie eine neue Situation vorliege. Dennoch, die           gute juristische Kenntnisse verlange, auch die Be-
Aufgabenerfüllung der Justiz stehe auf dem Spiel.          fähigung, sich schnell in außerjuristische Sachver-
Deswegen werbe man bei allem Fraktionen um eine            halte einarbeiten zu können, sei wichtig.
gute Ausstattung.
                                                           Als nächstes Thema wurde die Ausstattung vor Ort
Dr. Weirauch erklärte, dass die SPD den Stellen-           und die e-Akte angesprochen. Schindler berichte-
zuwachs selbst gefordert und unterstützt habe und          te über den Stand der Ausstattung bei der Zivilge-
ebenso auch eine Anhebung im Servicebereich ge-            richtsbarkeit und die damit einhergehenden Prob-
fordert habe. Man sehe, dass die Besoldung in den          leme. Das Programm sei funktionstüchtig, aber es
unteren Bereichen der Justiz schwierig sei, auch           gebe teilweise noch erhebliche Probleme mit der
etwa beim Justizvollzugsdienst. Man sei der Auf-           Performance und mehrere Großstörungen, deren
fassung, dass eine Gesetzesverschärfung auch zu            Ursache manchmal schwierig zu klären sei. Zu-
Urteilen führen sollte. Der Rechtsstaat sei in vielerlei   dem gebe es Schwierigkeiten mit dem veralteten

mitteilungen   2/2021                                                                                             21
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