Energiekonzept Baden-Württemberg 2020

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Energiekonzept Baden-Württemberg 2020
Energiekonzept
Baden-Württemberg
      2020
Energiekonzept Baden-Württemberg 2020
Impressum

Herausgeber:
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Str. 4
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 / 123-0
Fax.: 0711 / 123-2126
Mail: poststelle@wm.bwl.de
www.wm.baden-wuerttemberg.de

Kontakt:
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Abteilung 4 „Energie und Wohnungsbau“
Referat 41 „Grundsatzfragen der Energiepolitik“

Ausgabe: 28.Juli 2009
Energiekonzept Baden-Württemberg 2020
-3-

Inhaltsverzeichnis

Einleitung .................................................................................................................. 7

A. Energieeffizienz und Energieeinsparung........................................................... 9
Ausgangslage ........................................................................................................... 9
Ziele ......................................................................................................................... 11
Herleitung der Ziele ................................................................................................ 11
Handlungsfelder ..................................................................................................... 12
      Raumwärme und Warmwasserbereitung ...................................................................13
      Vollzug und Fortschreibung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ........................................... 13
      Nachtstromspeicherheizungen ..................................................................................................... 14
      Heizungspumpen .......................................................................................................................... 15
      Energieeffizienz in Haushalt, Gewerbe und Industrie...............................................15
      Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen ............................................................... 15
      Geräteeffizienz.............................................................................................................................. 16
      Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ....................................................................................17
      Gesetzlicher Rahmen ................................................................................................................... 18
      Landeseigene Förderprogramme ................................................................................................. 19
      Wärmenetze.................................................................................................................................. 20
      KWK auf der Basis von Biomasse ................................................................................................ 21
      Verkehr ..........................................................................................................................21
      Information, Motivation, Beratung ..............................................................................22
      Vorbildfunktion der öffentlichen Hand .......................................................................23
      Energiekonzepte auf kommunaler und regionaler Ebene ........................................24

B. Ausbau Erneuerbare Energien ......................................................................... 25
Ausgangslage ......................................................................................................... 25
Ziele ......................................................................................................................... 26
Herleitung der Ziele ................................................................................................ 26
Handlungsfelder ..................................................................................................... 27
      Stromerzeugung ...........................................................................................................27
      Ausbau der Wasserkraft ............................................................................................................... 28
      Strom aus Bioenergie ................................................................................................................... 30
      Photovoltaik .................................................................................................................................. 30
      Windenergie.................................................................................................................................. 31
      Tiefengeothermie .......................................................................................................................... 32
      Wärmebereitstellung ....................................................................................................32
      Wärme aus Biomasse................................................................................................................... 33
      Solarthermie.................................................................................................................................. 34
      Geothermie ................................................................................................................................... 34
      Gesetzgebung............................................................................................................................... 35
      Biokraftstoffe ................................................................................................................36
      Energieerzeugung aus Abfall ......................................................................................37
      Qualifizierung von Fachkräften...................................................................................37
      Förderprogramme ........................................................................................................38
      Landeseigene Gebäude ...............................................................................................38
      Monitoring .....................................................................................................................39
Energiekonzept Baden-Württemberg 2020
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C. Sicherung der Energieversorgung ................................................................... 40
Ausgangslage ......................................................................................................... 40
Ziele ......................................................................................................................... 43
Handlungsfelder ..................................................................................................... 43
      Diversifizierte Energieversorgung ..............................................................................43
      Marktrahmen für ausgewogenen Energiemix............................................................................... 43
      Mineralöl und Mineralölprodukte................................................................................................... 44
      Erdgas........................................................................................................................................... 45
      Strom ............................................................................................................................................ 45
      Kraftwerkstandort Baden-Württemberg .....................................................................46
      Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke...................................................................................... 46
      Investitionen in neue Kraftwerke am Standort Baden-Württemberg ............................................ 47
      Verbrauchsnahe Kraftwerke ......................................................................................................... 47
      Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) ........................................................................... 49
      Leistungsfähige Energieversorgungsnetze...............................................................50
      Erhalt und Ausbau der Stromnetze............................................................................................... 50
      Integration erneuerbarer Energien................................................................................................ 50
      Ausbau der Kuppelstellen an den Grenzen.................................................................................. 51
      Trennung des Netzbetriebs von Versorgung und Erzeugung ...................................................... 52
      Virtuelle Kraftwerke....................................................................................................................... 53
      Intelligente Stromzähler ................................................................................................................ 53
      Leistungsfähiges Transport- und Verteilnetz für Gas ................................................................... 53

D. Ökonomische Aspekte, Strukturen und Wettbewerb...................................... 55
Ausgangslage ......................................................................................................... 55
Ziele ......................................................................................................................... 57
Handlungsfelder ..................................................................................................... 58
      Funktionierende europäische Strom- und Gas-Großhandelsmärkte ......................58
      Unterstützung exportstarker Industrien.....................................................................58
      Beseitigung von Wettbewerbshindernissen auf dem nationalen Markt .................59
      Wettbewerbsneutrale Gestaltung des Emissionshandels........................................59
      Wettbewerbsfähige Energiewirtschaft, leistungsfähige Stadtwerke.......................60
      Marktwirtschaftliche Impulse auf der Nachfrageseite ..............................................61

E. Forschung, Entwicklung und Demonstration.................................................. 63
Ausgangslage ......................................................................................................... 63
Ziele ......................................................................................................................... 64
Handlungsfelder ..................................................................................................... 64
      Übergeordnete Aspekte ...............................................................................................65
      Förderung von Demonstrationsvorhaben..................................................................66
      Kraftwerkstechnik ........................................................................................................66
      Brennstoffzelle..............................................................................................................67
      Biogene Gase................................................................................................................68
      Biokraftstoffe der zweiten Generation........................................................................70
      Energiespeicherung .....................................................................................................70
      Solarenergie..................................................................................................................71
      Energieoptimiertes Bauen ...........................................................................................72
Energiekonzept Baden-Württemberg 2020
-5-

Anhang .................................................................................................................... 74
      Aktivitäten im Bereich Information, Motivation, Beratung .......................................74
      Informationszentrum Energie........................................................................................................ 74
      Informationsprogramm - Zukunft Altbau ....................................................................................... 74
      Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ................................................... 75
      Regionale Energieagenturen ........................................................................................................ 75
      Energietag Baden-Württemberg ................................................................................................... 76
      EnergieSparCheck........................................................................................................................ 77
      Landesinitiative LIVE .................................................................................................................... 77
      Förderprogramme ........................................................................................................78
      Kommunale Modellprojekte Klimaschutz...................................................................................... 78
      Kompetenz im Bereich der Energieeffizienz................................................................................. 78
      Bioenergiewettbewerb .................................................................................................................. 79
      Bioenergie..................................................................................................................................... 79
      Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien............................................................................ 79
      Minderung von CO2-Emissionen .................................................................................................. 80
      Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).......................................................................... 80
      Demonstrationsvorhaben.............................................................................................................. 80
      Wohnen mit Zukunft - erneuerbare Energie ................................................................................. 81

Quellen .................................................................................................................... 82
Energiekonzept Baden-Württemberg 2020
Energiekonzept Baden-Württemberg 2020
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Einleitung

Die zunehmende Knappheit energetischer Ressourcen, der ungeachtet dessen
weltweit steigende Verbrauch, eine sich verstärkende Importabhängigkeit bei fossilen
Primärenergieträgern, der sich abzeichnende Klimawandel und voraussichtlich weiter
steigende Energiepreise: das werden bestimmende Faktoren für die Energiepolitik
der nächsten Jahre sein. Unter diesen Randbedingungen wird die Balance innerhalb
der Zieltrias einer sicheren, wirtschaftlichen und zugleich umweltverträglichen Ver-
sorgung mit Energie immer mehr zu einer Gratwanderung zwischen unterschied-
lichen Interessen. Die künftigen Herausforderungen einer nachhaltigen Energiepolitik
können daher nur durch ein engagiertes und unvoreingenommenes Zusammen-
wirken von Wirtschaft, Bürgern und Politik gemeistert werden.

Quelle: ZSW Baden-Württemberg

Angesichts dieser Ausgangsposition hält es die Landesregierung für erforderlich, die
Eckpunkte der Energiepolitik für das Land Baden-Württemberg in einem energie-
politischen Konzept darzulegen, hierin Ziele zu formulieren und aus den Zielen abge-
leitete Handlungsfelder für die Zeit bis zum Jahr 2020 zu benennen.

Ein solcher Handlungsrahmen ist einerseits Voraussetzung für eine leistungsfähige,
marktorientierte und innovationskräftige Wirtschaft in Baden-Württemberg, anderer-
seits ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge und auch Voraussetzung für
Energiekonzept Baden-Württemberg 2020
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eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik. Das Energiekonzept ergänzt die energie-
politischen Programme und Ziele auf EU- und Bundesebene sowie das Klimaschutz-
konzept 2010 des Landes.

Mit Blick auf die in den Unternehmen des Landes vorhandene überdurchschnittliche
Kompetenz im Sektor Energie und insgesamt im Bereich der Hoch- und Spitzentech-
nologie, ist das Energiekonzept auch ein Wegweiser für die Förderung der Spitzen-
technologien im Land. Zugleich wird ein Marktsegment beleuchtet, das eine hohe
Wertschöpfung und erhebliche beschäftigungspolitische Effekte aufweist.

Das vorliegende Energiekonzept Baden-Württemberg 2020 basiert auf einem im
Januar 2008 vom Kabinett verabschiedeten Entwurf /1/ und ist im Auftrag der Lan-
desregierung federführend vom Wirtschaftsministerium erarbeitet worden. Beteiligt
waren Staatsministerium, Umweltministerium, Ministerium für Ernährung und Ländli-
chen Raum, Finanzministerium, Innenministerium sowie das Ministerium für Wissen-
schaft, Forschung und Kunst. Beratend tätig waren Fachleute vom Zentrum für Son-
nenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie vom
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim (ZEW). Zudem wurde eine
Vielzahl weiterer Experten und interessierter Kreise innerhalb schriftlicher und münd-
licher Anhörungen sowie innerhalb zahlreicher Einzelgespräche einbezogen. Am
04.03.2009 fand eine öffentliche Anhörung zum Energiekonzept durch den Wirt-
schaftsausschuss des Landtags statt.

Das Energiekonzept Baden-Württemberg 2020 ist ein Blick auf das „energiepolitische
Übermorgen“, wobei der betrachtete Zeitraum bis zum Jahr 2020 im Kontext mit den
energiepolitischen Programmen der EU und des Bundes gewählt wurde. Angesichts
der langen Investitionszyklen in der Energiewirtschaft und des wissenschaftlichen
und technischen Potenzials richtet die Landesregierung ihren Blick aber bereits jetzt
über das Jahr 2020 hinaus. Sie wird das Energiekonzept durch ein Monitoring beglei-
ten und zu gegebener Zeit fortschreiben.
Energiekonzept Baden-Württemberg 2020
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A. Energieeffizienz und Energieeinsparung

Ausgangslage

Ein Maßstab für die Energieeffizienz einer Volkswirtschaft ist die Primärenergie-
produktivität als Verhältnis von erwirtschaftetem Bruttoinlandsprodukt und Primär-
energieverbrauch. Sie lag 1991 in Baden-Württemberg bei rund 5 Mrd. € pro Mio. t
Steinkohleeinheiten (SKE) und stieg bis 2007 auf 5,95 Mrd. € pro Mio. t SKE. Ge-
genüber 1991 ist die Primärenergieproduktivität damit im arithmetischen Jahresmittel
um 1,2 % gestiegen. Im Bundesdurchschnitt stieg die Primärenergieproduktivität von
1991 bis 2007, ausgehend von deutlich niedrigeren 3,5 auf 4,7 Mrd. € pro Mio. t SKE
und damit um ca. 2,1 % im jährlichen Durchschnitt.

           Primärenergieproduktivität in Mrd. € / Mio. t SKE

                                                                                      5,95
       6                                                                5,75
                                           5,53
                                                         5,36
               5,00          4,91
       5                                                                                     4,72
                                                                4,35           4,39                 Baden-Württemberg
                                                  4,20
       4                            3,84                                                            Bundesdurchschnitt
                      3,53

       3

               1991           1995          2000          2005           2006          2007

Der Primärenergieverbrauch beziffert den absoluten Verbrauch an solchen Energie-
trägern, die noch keiner Umwandlung unterworfen wurden. Er ist in den Jahren 2001
bis 2006 auf Landes- und Bundesebene nahezu konstant geblieben. Pro Jahr wur-
den rund 55 Mio. t SKE (Land), bzw. knapp 500 Mio. t SKE (Bund) Primärenergie
verbraucht. Für 2007 verzeichnen die vorläufigen Zahlen einen Primärenergie-
verbrauch von 54,7 Mio. t SKE (Land) bzw. 473 Mio. t. SKE (Bund).
- 10 -

           Primärenergieverbrauch in Mio. t SKE

                 498,5      486,9          491,4          487,5          497,4      473,5
     500

     400

                                                                                                Baden-Württemberg
     300
                                                                                                Bundesrepublik
     200

     100
              51,7       53,1       53,3           56,6           55,0           54,7

               1991        1995      2000            2005           2006           2007

Der Bruttostromverbrauch umfasst neben dem Stromverbrauch von Industrie, Haus-
halten, Kleinverbrauch und Verkehr (Nettostromverbrauch) auch den Eigenverbrauch
der Kraftwerke sowie Pumpstrom und Netzverluste. In Baden-Württemberg stieg der
Bruttostromverbrauch von 66,5 Mrd. kWh im Jahr 1995 auf 82,7 Mrd. kWh im Jahr
2004 (+ 24 %). Seitdem ist der Bruttostromverbrauch in etwa konstant geblieben. Auf
Bundesebene stieg der Bruttostromverbrauch von 541,6 Mrd. kWh im Jahr 1995 auf
608,0 Mrd. kWh im Jahr 2004 (+ 12,5 %). Von 2004 bis 2007 stieg der Bruttostrom-
verbrauch auf Bundesebene weiter an. Er lag im Jahr 2007 bei 617,5 Mrd. kWh.

           Bruttostromverbrauch in Mrd. kWh
                                                      612,1          617,0              617,5
                                       585,1
     600
                 539,6      541,6
     500
                                                                                                Baden-Württemberg
     400
                                                                                                Bundesrepublik
     300

     200

     100                            77,6           81,7           82,0           82,7
              65,3       66,5

               1991        1995      2001            2005           2006           2007

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden gleichzeitig Strom und Wärme er-
zeugt. Ihr Anteil an der Nettostromerzeugung lag im Jahr 2006 in Baden-Württem-
berg bei 10 %, im Bundesdurchschnitt bei 12,5 %.
- 11 -

Ziele

Eine nachhaltige Energieversorgung kann nur gelingen, wenn Energie effizienter ver-
wendet und weniger Energie verbraucht wird. Deshalb sind Energieeffizienz und
Energieeinsparung prioritäre Handlungsfelder für die Energiepolitik des Landes. Die
Landesregierung strebt an:

   •    die Energieproduktivität in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 im Mittel
        um mindestens 2 % p. a. zu steigern,

   •    den Primärenergieverbrauch zu senken,

   •    den Stromverbrauch zumindest auf gleichem Niveau zu halten und

   •    den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Nettostromerzeugung bis 2020
        von derzeit 10 % auf mindestens 20 % zu verdoppeln.

In Verbindung mit den im Kapitel B formulierten Zielen zum Ausbau der erneuer-
baren Energieträger und dem in Kapitel C angenommenen Strom-Mix führen diese
Ziele zu einem Rückgang der energiebedingten CO2-Emissionen von derzeit 76 Mio.
t/a auf 52 Mio. t/a in 2020, d. h. um etwa 32 %. Diese Werte entsprechen einem
Rückgang von 7,1 auf 4,9 t CO2 pro Einwohner und Jahr.

Herleitung der Ziele

Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung 2005 hat die Bundesregierung das Ziel defi-
niert, die Primärenergieproduktivität ausgehend von dem Wert von 1990 bis zum
Jahr 2020 zu verdoppeln. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste die Primärenergie-
produktivität jährlich um 3 % wachsen. Darüber hinaus beinhaltet die Zuwachsrate
einen Rückgang des Verbrauchs an Primärenergie in einer Größenordnung von 15
% und einen Rückgang des Stromverbrauchs um 10 %. Außerdem wird seitens des
Bundes angestrebt, den Anteil von Strom aus KWK bis 2020 auf 25 % zu erhöhen.

Im Rahmen eines Kurzgutachtens zum Energiekonzept /2/ wurde vom Zentrum für
Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) untersucht,
ob sich die genannten Ziele des Bundes auf das Land übertragen lassen. Hierbei
wurde festgestellt, dass eine Zuwachsrate der Primärenergieproduktivität von 3 %
p. a. für Baden-Württemberg wegen des bereits bestehenden Niveaus zu hoch wäre.
- 12 -

Auch eine Steigerung des KWK-Anteils auf 25 % gilt als nicht erreichbar. Für reali-
sierbar gehalten werden Zielmarken von 2 % p. a. für die Steigerung der Energie-
produktivität und von 20 % für den Anteil der KWK an der Nettostromerzeugung.

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Primärenergieverbrauch zu sen-
ken. Eine konkrete Zielmarke soll aber nicht festgelegt werden, da der Primärener-
gieverbrauch wesentlich durch die Wirtschaftsentwicklung beeinflusst wird. Das Land
setzt auf weiteres stetiges Wachstum der Wirtschaft. Eine definierte Zielmarke für die
Senkung des Primärenergieverbrauchs würde das Wirtschaftswachstum limitieren.

Der Stromverbrauch soll auf gleichem Niveau gehalten werden. Die Landesregierung
geht somit im Gegensatz zum Bund nicht davon aus, dass der Verbrauch mittelfristig
in nennenswertem Umfang sinken kann. Es ist vielmehr wahrscheinlicher, dass die
Einspareffekte, die aus Effizienz erhöhenden Maßnahmen im Strombereich resultie-
ren, durch gegenläufige Entwicklungen wieder aufgezehrt werden. Zum einen nimmt
die absolute Anzahl der Strom verbrauchenden Geräte nach wie vor zu, u. a. in den
Bereichen Telekommunikation und Klimatisierung von Gebäuden. Zum anderen wird
mit Maßnahmen wie Wärmepumpen oder Lüftungsanlagen in Passivhäusern sowie
durch Elektromobilität zusätzlicher Stromverbrauch generiert.

Handlungsfelder

Rund ein Drittel des Endenergieverbrauchs und etwa 30 % der CO2-Emissionen re-
sultieren aus dem Beheizen von Gebäuden und aus der Warmwasserbereitung. Die
Landesregierung sieht deshalb in diesem Bereich ein erhebliches Einsparpotenzial,
insbesondere im Gebäudebestand, wo der Energieverbrauch durchschnittlich um
50 % reduziert werden kann. Ingesamt rechnet die Landesregierung damit, dass sich
der Endenergiebedarf für Raumwärme und Warmwasserbereitung im Land von 103
TWh im Jahr 2007 auf 77 TWh im Jahr 2020, d. h. um etwa 25 % reduzieren wird.

Weitere wirtschaftlich zu realisierende Einspar- und Effizienzpotenziale bestehen in
Industrie, Gewerbe und Haushalt. Bei Druckluftanlagen liegen die Einsparpotenziale
bspw. bei etwa 30 %. Erhebliche Effizienzreserven gibt es auch beim Betrieb von
Elektromotoren und Heizungspumpen. Darüber hinaus beinhaltet der Gerätesektor
große Einsparpotenziale. Bei der Stromerzeugung lässt sich vor allem mit neuen
Kraftwerken und mittels Kraft-Wärme-Kopplung die Energieeffizienz verbessern.
- 13 -

Der Verkehr hat in Baden-Württemberg einen Anteil von etwa 30 % am Endenergie-
verbrauch. Die Landesregierung sieht deshalb die Notwendigkeit, auch in diesem
Bereich die Energieeffizienz zu steigern und den Energieverbrauch zu senken.

Gesetzliche Vorgaben an die Energieeffizienz und an den Energieverbrauch von
Produkten oder Dienstleistungen können nur bundes- oder europaweit erlassen wer-
den. Die Landesregierung wird aber die Bundesregierung auffordern und dabei un-
terstützen, geeignete Regelungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur
Senkung des Energieverbrauches zu treffen. Eigene Handlungsfelder sind insbeson-
dere der Vollzug der Energieeinsparverordnung, die Vorbildfunktion der öffentlichen
Hand, Motivationsmaßnahmen, Informations- und Beratungsangebote und in einzel-
nen Bereichen die Förderung von Investitionen. Anzustreben sind Energiekonzepte
auf regionaler und kommunaler Ebene, die diese Ziele enthalten.

Raumwärme und Warmwasserbereitung

Vollzug und Fortschreibung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24. Juli 2007 wurde die
europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales
Recht umgesetzt. Ein wesentliches Element dieser EnEV-Novelle war die Einführung
des Energieausweises für den Gebäudebestand bei Vermietung und Verkauf. Die
Landesregierung geht davon aus, dass der verbindliche Energieausweis dazu führt,
dass der Energieverbrauch von Gebäuden von der Öffentlichkeit besser wahr-
genommen und auf freiwilliger Basis verstärkt in energiesparende Maßnahmen ins-
besondere im Bestand investiert wird. Sie wird den Energieausweis mit zielgerichte-
ten Informationen über die vielfältigen Vorteile und Möglichkeiten einer energetischen
Modernisierung u. a. im Rahmen des Programms Zukunft Altbau begleiten.

Außerdem unterstützt die Landesregierung die Aktivitäten des Bundes, die energie-
sparrechtlichen Anforderungen an Gebäude in weiteren Novellen der EnEV stärker
am Stand der Technik zu orientieren. Sie steht dem Ziel der EU grundsätzlich positiv
gegenüber, ab dem Jahr 2019 im Neubau nur noch Netto-Nullenergiehäuser zu er-
richten, die gleichzeitig so viel Energie erzeugen wie sie verbrauchen.
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Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der fortgeschriebenen Energieeinsparver-
ordnung (EnEV 2009) am 1. Oktober 2009 werden die Vollzugsregelungen zur EnEV
durch die Landesregierung angepasst.

Die Landesregierung geht davon aus, dass die in den Erneuerbare Wärmegesetzen
von Land und Bund (EWärmeG, EEWärmeG) jeweils eröffnete Möglichkeit, die An-
forderungen der Gesetze ersatzweise durch Unterschreitung der Anforderungen der
EnEV zu erfüllen, ebenfalls zum Absinken des Energieverbrauchs im Gebäude-
bereich beitragen wird.

Nachtstromspeicherheizungen

Das Heizen mit Strom, insbesondere das Heizen mit Nachtstromspeicherheizungen,
ist im Vergleich mit anderen Heizsystemen primärenergetisch extrem ineffizient. Aus
diesem Grund hat die Bundesregierung beschlossen, Nachtstromspeicherheizungen
stufenweise außer Betrieb zu nehmen. Da das Umstellen einer Nachtstromspeicher-
heizung auf eine effizientere Heizung mit hohen Kosten verbunden ist, will die Bun-
desregierung die Umstellung mit Fördermaßnahmen flankieren. Darüber hinaus sind
Ausnahmetatbestände vorgesehen.

In Baden-Württemberg wird ein vergleichsweise hoher Anteil der Raumwärme mittels
Stromheizungen (hauptsächlich Nachtstromspeicherheizungen) erzeugt. Nach einer
2007 veröffentlichten Studie des Instituts für Zukunftsenergiesystem Saarbrücken
liegt der Anteil der Stromheizungen am Endenergieverbrauch bei etwa 6 % und da-
mit über dem Bundesdurchschnitt von 4,1 %.

Die Landesregierung unterstützt die Pläne des Bundes, Nachtstromspeicherheizun-
gen auf effizientere Heizungen umzustellen. Sie sieht aber auch die damit verbunde-
nen wirtschaftlichen Probleme für die betroffenen Bürger und wird deshalb auf eine
entsprechende Ausstattung des geplanten Förderprogramms sowie angemessene
Ausnahmetatbestände hinwirken. Die Landesregierung strebt an, dass der Ersatz
von Nachtstromspeicherheizungen mit einer energetischen Gebäudesanierung ver-
knüpft wird, um den Primärenergieverbrauch deutlich zu reduzieren. Insbesondere
beim Ersatz zentraler Speicheranlagen sollte der Anschluss an Nahwärmenetze und
der Einsatz von KWK geprüft werden. Die Landesregierung wird entsprechende Mo-
dellprojekte aktiv unterstützen und die Funktion des Multiplikators übernehmen.
- 15 -

Heizungspumpen

Etwa 10 % des Stromverbrauchs der privaten Haushalte geht zu Lasten der Umwälz-
pumpen für Heizung und Warmwasser. Mit dem Austausch alter Geräte durch hoch-
effiziente Pumpen lassen sich bei einem gleichzeitigen hydraulischen Abgleich des
Wärmeverteilsystem Einsparquoten bis zu 90 % erreichen. Die Landesregierung
setzt sich deshalb für einen Austausch ineffizienter Pumpen ein. Sie wird ihre Aktivi-
täten in diesem Bereich ausweiten, um zu erreichen, dass das Thema hocheffiziente
Heizungspumpen in der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen wird.

Energieeffizienz in Haushalt, Gewerbe und Industrie

Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen

Die Kosten für Energie (Prozesswärme, Strom) haben in vielen Unternehmen nen-
nenswerte Anteile an den Gesamtkosten. Die Landesregierung wird sich deshalb
verstärkt dafür einsetzen, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in
Baden Württemberg effizienter und sparsamer mit Energie umgehen und die vorhan-
denen Optimierungspotenziale erschließen. Sie wird dazu insbesondere die Einfüh-
rung von Energiemanagementsystemen unterstützen und begrüßt Eigeninitiativen
der Wirtschaft wie das Modell Hohenlohe, ein Netzwerk für betrieblichen Umwelt-
schutz und nachhaltiges Wirtschaften.

In zahlreichen Betrieben des produzierenden Gewerbes entsteht Abwärme, die meist
ungenutzt bleibt und damit verloren geht. Die Landesregierung wird sich dafür ein-
setzen, dieses Potenzial zunächst zu erfassen, z. B. innerhalb von kommunalen und
regionalen Energiekonzepten. Um die Potenziale zu erschließen, sollen Projekte zur
Nutzung der Abwärme für die Nah- und Fernwärmeversorgung gezielt gefördert wer-
den, bspw. Contracting-Angebote von Stadtwerken oder privaten Dienstleistern.

Außerdem werden folgende, im Anhang erläuterte Aktivitäten fortgeführt:

   •   Landesinitiative zur Verbesserung der Energieeffizienz in kleinen und mittleren
       Unternehmen (LIVE)

   •   Landesarbeitskreis Innovative Energienutzung in Gebäuden und Betrieben

   •   Energieberatung im Rahmen des Klimaschutz-Plus-Programms
- 16 -

Da zukunftsfähige Technologien der rationellen Energieanwendung und der erneuer-
baren Energien nicht nur im Land vermehrt zum Einsatz kommen, können diese
auch eine wichtige Rolle im Export spielen. Die Landesregierung wird daher enga-
gierte Unternehmen des Landes dabei unterstützen, im internationalen Wettbewerb
langfristig Marktsegmente in diesem Wirtschaftsbereich zu sichern.

Geräteeffizienz

Die Landesregierung sieht auch im Bereich der Geräteffizienz ein erhebliches Ein-
sparpotenzial. Im Kleingerätesektor lassen sich z. B. durch innovative Technologien
mit vergleichsweise geringen Investitionen große Energieeffizienzpotenziale erschlie-
ßen. Wie groß diese Potenziale sind, zeigt u. a. die Tatsache, dass der durchschnitt-
liche Energieverbrauch neuer Elektrogeräte um etwa 30 % höher ist als der Ver-
brauch der ebenfalls im Handel angebotenen besonders sparsamen Geräte. Außer-
dem beläuft sich der durch Leerlauf und Stand-By-Betrieb verursachte unnötige Ver-
brauch an Strom in deutschen Haushalten und Büros auf mindestens 22 Mrd. kWh
pro Jahr (Quelle: Umweltbundesamt 2008). Diese Menge entspricht dem Verbrauch
von 5,5 Mio. Haushalten mit einem Bedarf von jeweils rund 4.000 kWh pro Jahr.

Das Land betreibt im Sektor Geräteeffizienz eine intensive Verbraucheraufklärung,
auch über die Zusammenarbeit mit den Verbraucherinstitutionen (z. B. Verbraucher-
zentrale Baden-Württemberg e.V., Verbraucherkommission Baden-Württemberg). Es
wird diese Zusammenarbeit weiter ausbauen. Zudem werden Gespräche mit Herstel-
lern geführt, um diese zu Aktivitäten im Bereich der Geräteeffizienz zu ermuntern.
Begleitend soll die Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
und des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte
besser überwacht werden.

Im Rahmen der Beschaffung von Bedarfsgegenständen durch die Dienststellen des
Landes ist in der Beschaffungsanordnung vom 17.12. 2007 (GABl. 2008, S. 14) der
Grundsatz verankert, dass unter den am Markt befindlichen und geeigneten Erzeug-
nissen das Angebot zu bevorzugen ist, das bei der Herstellung, im Gebrauch
und/oder in der Entsorgung die geringsten Umweltbelastungen hervorruft. Auf der
Basis dieses Grundsatzes setzt sich das Land für die konsequente Beschaffung
energieeffizienter Technik ein.
- 17 -

Auf Bundesebene unterstützt das Land den TOP-Runner-Ansatz, bei dem innerhalb
einer festgelegten Frist alle Geräte einer Kategorie den Bestwert erreichen müssen.
Dazu ist über den Bund ein übergreifender Ansatz auf EU-Ebene erforderlich. Die
Landesregierung wird auch die Umsetzung der EU-Verordnung zur Begrenzung von
Stand-By-Verlusten (EU-Verordnung Nr. 1275/2008) und Weiterentwicklungen im
Bereich der Energieverbrauchskennzeichnungen aktiv unterstützen.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Im Ausbau des gekoppelten Erzeugens von Strom und Wärme in KWK-Anlagen lie-
gen nach Auffassung der Landesregierung weitere Potenziale, die Energieeffizienz
zu verbessern, da mit KWK-Anlagen bis zu 90 % der Primärenergie genutzt werden
können. Im Vergleich mit der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme spart die
KWK je nach Anwendung mindestens 10 %, oft deutlich mehr Primärenergie und
CO2-Emissionen. Die Kraft-Wärme-Kopplung kann vielfältig angewendet werden,
z. B. als Blockheizkraftwerke (BHKW) in privaten Haushalten (Leistungsbereich von 2
bis 10 kWel) oder in größeren Objekten (10 bis 100 kWel), im Zusammenhang mit
Nah- oder Fernwärmenetzen und in der Industrie. Außerdem ist die KWK an keinen
speziellen Brennstoff gebunden und daher auch eine Option im Zusammenhang mit
erneuerbaren Energieträgern.

Im folgenden Bild und in der zugehörigen Tabelle ist dargestellt, wie das oben
genannte Ziel erreicht werden soll, den Anteil der KWK von derzeit 10 % auf mindes-
tens 20 % zu erhöhen. Zu erkennen ist, dass die KWK in allen oben genannten Sek-
toren und Leistungsbereichen ausgebaut werden muss. Die größten Ausbaupoten-
ziale sieht die Landesregierung im Bereich der BHKW in größeren Objekten sowie in
den Sektoren Nahwärmenetze und Industrie.
- 18 -

                                    Ausbauziele für die Stromerzeugung aus
                                    Kraft-Wärme-Kopplung bis zum Jahr 2020
       in TWh                                                                                  in %*)

                                                                                               8
              5
                                                                                               7
              4                                                                                6

                                                                                               5
              3
                                                                                               4
              2                                                                                3

                                                                                               2
              1
                                                                                               1

                     2006 2020         2006 2020     2006 2020     2006 2020       2006 2020
                         Kleinst-      BHKW in       Fernwärme-        Nahwärme-   Industrie
                         BHKW          größeren        netze             netze
                                       Objekten
                    *)
                         bezogen auf die Nettostromerzeugung im Jahr 2006

                                                   2006 in TWh#)              2020 in TWh          2020 in %*)
 Kleinst-BHKW                                           0,1                        0,5                   0,8
 größere BHKW                                           0,4                        1,5                   2,3
 Fernwärmenetze                                         2,7                        3,0                   4,6
 Nahwärmenetze                                          0,6                        3,0                   4,6
 Industrie                                              2,9                        5,2                   7,9
 Summe                                                  6,7                        13,2                 20,2
 Nettostromerzeugung                                   65,7                        65,7                 100,0
 #)
   Die Tabelle basiert auf dem ZSW-Gutachten /2/, das hinsichtlich KWK auf das Jahr 2005 Bezug nimmt sowie auf Angaben
   des Statistischen Landesamtes zum KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung im Jahr 2006.
  )
 * bezogen auf die Nettostromerzeugung im Jahr 2006

Gesetzlicher Rahmen

Der Absatz der bei der KWK anfallenden Wärme ist häufig nicht kostendeckend, so
dass die KWK staatlich gefördert werden muss. Auf Bundesebene wird der Förder-
rahmen seit dem 1. Januar 2009 durch das 2008 novellierte Kraft-Wärme-Kopplungs-
Gesetz (KWKG) vorgegeben. Gegenüber dem KWKG von 2002 wurde der Umfang
der Fördertatbestände deutlich erweitert. Die Novelle des KWKG sieht jetzt auch die
Förderung von KWK zur Eigenstromerzeugung und die Förderung von Nahwärme-
netzen in Verbindung mit KWK vor. Darüber hinaus bezuschusst der Bund die Neu-
errichtung so genannter Mini-KWK-Anlagen bis 50 kWel.
- 19 -

Die Landesregierung begrüßt die mit der KWKG-Novelle erreichten Verbesserungen.
Sollten jedoch mit der Novelle die auf Bundes- und Landesebene verfolgten Ausbau-
pfade nicht in erforderlichem Sinne wirksam werden, wird das Land die Möglichkeiten
einer Umgestaltung des KWKG in Richtung marktkonformer Instrumente in die Dis-
kussion einbringen. Die Landesregierung wird sich insoweit für eine Weiterentwick-
lung der Fördersystematik einsetzen. Die Verbindung mit einer Quote, unter kritischer
Würdigung der Zielgenauigkeit eines solchen Instrumentariums, wäre dabei als „ulti-
ma ratio“ anzusehen.

Positive Auswirkungen auf den KWK-Anteil wird nach Auffassung der Landes-
regierung die in den Erneuerbare Wärmegesetzen von Land und Bund (EWärmeG,
EEWärmeG) jeweils eröffnete Möglichkeit haben, die Anforderungen der Gesetze
ersatzweise durch die Nutzung von KWK bzw. durch die Nutzung von Wärme aus
einem Nah- oder Fernwärmenetz zu erfüllen.

Landeseigene Förderprogramme

Ergänzend zu den Förderaktivitäten des Bundes fördert das Land die KWK durch
folgende Programme:

   •   Im Rahmen des Programms „Kommunale Modellprojekte Klimaschutz“ werden
       die Installation von KWK-Anlagen in Form von Brennstoffzellen oder Stirling-
       Motoren gefördert, wobei der Einsatz von Biomasse und Biogas Vorrang hat.

   •   Wärmenetze werden innerhalb des Programms „Heizen und Wärmenetze mit
       regenerativen Energien“ gefördert. Das Programm richtet sich an Gemeinden,
       Stadt- und Landkreise, kommunale Verbände sowie kleine und mittlere Unter-
       nehmen.

   •   Im Rahmen des Bioenergiewettbewerbs werden Demonstrationsvorhaben für
       die KWK, insbesondere im Bereich der Nahwärmenetze gefördert.

Darüber hinaus wird die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Monitoring
zum Energiekonzept prüfen, ob die Förderprogramme von Bund und Land für das
Erreichen des geplanten Ausbauziels ausreichend sind. Außerdem wird eine Förde-
rung kleiner, dezentraler KWK-Projekte flankierend zum Bundesprogramm geprüft.
- 20 -

Zu verbessern ist die Datenbasis zur Strom- und Wärmeerzeugung aus KWK-
Anlagen, da bisher im Rahmen der amtlichen Statistik nicht alle KWK-Anlagen er-
fasst werden.

Wärmenetze

Die Landesregierung setzt sich, insbesondere im Zusammenhang mit erneuerbaren
Energien für den weiteren Ausbau von Nahwärmenetzen ein, weil sich hiermit Tech-
nologien anwenden lassen, die bei einzelnen kleinen Anwendern nicht einsetzbar
wären. Dazu zählen z. B. größere KWK-Anlagen und Brennstoffzellen sowie solar-
thermische Anlagen mit zentraler Wärmespeicherung. Außerdem ist die Energie-
versorgung auf der Basis von Nahwärmenetzen besonders gut für technologische
Innovationen zugänglich und ermöglicht wegen der professionellen Betriebsführung
eine besonders effiziente Energienutzung. Im Rahmen des Bioenergiewettbewerbes
und des Programms zur Förderung von Demonstrationsvorhaben sollen hier gezielt
Projekte gefördert werden. Dadurch kann auch die öffentliche Wahrnehmung dieses
Themas gesteigert werden.

Darüber hinaus ist auch das Engagement der Städte und Kommunen als Betreiber
von Stadtwerken gefragt, die meist für den Bau und die Nutzung von Wärmenetzen
verantwortlich sind. Die Landesregierung unterstützt die Städte und Kommunen,
wenn diese im Rahmen von Bebauungsplänen Anschluss- und Benutzungsverpflich-
tungen für Nah- oder Fernwärmenetze vorsehen. Die Landesregierung hat zudem
ein Projekt „Kooperationsinitiative Nahwärme“ angestoßen, in dessen Rahmen, in
Kooperation mit beteiligten Stadtwerken, alle Schritte, von der Konzeption bis zur
Verwirklichung eines Nahwärmenetzes, offen gelegt und für die einzelnen Phasen
Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Parallel soll ein Stadtwerke-
Netzwerk aufgebaut werden.

Im Sektor Fernwärme strebt die Landesregierung einen Dialog mit den Energiever-
sorgern des Landes an, in dem es um eine umfassende KWK-Strategie im Rahmen
der anstehenden Umgestaltung des Kraftwerkparks geht.

Für neu zu errichtende Kraftwerke wird die Landesregierung die Möglichkeit prüfen,
eine Wärmeauskopplung als Regelfall durchzusetzen, um auch durch den Einsatz
der besonders effizienten KWK den klimaschädlichen Ausstoß von CO2 deutlich zu
- 21 -

reduzieren. Ein solcher Ansatz muss allerdings mit der Infrastruktur auf der Abneh-
merseite (z. B. Nahwärmenetze) und damit auch mit möglichen kommunalen Ener-
giekonzepten synchronisiert werden.

KWK auf der Basis von Biomasse

Die Landesregierung setzt sich insbesondere für den Ausbau der KWK auf der Basis
von nachhaltig und Klima schonend erzeugter Biomasse ein, die sowohl zur direkten
Strom- und Wärmegewinnung als auch in Form von aufbereitetem Biogas für den
Ersatz von Erdgas in BHKW verwendet werden kann. Eine verstärkte Nutzung der
Biomasse trägt außerdem zur Stärkung des ländlichen Raums bei. Neben den oben
Demonstrationsvorhaben wird die Landesregierung deshalb die Forschung und Ent-
wicklung im Bereich hocheffizienter Biomasse-KWK weiter unterstützen.

Eine Möglichkeit, die Effizienz von Biogasanlagen bei fehlender oder unzureichender
lokaler Wärmenutzung zu verbessern, ist das Einspeisen von nachhaltig und Klima
schonend erzeugtem Biogas in das Erdgasnetz. Die Landesregierung begrüßt des-
halb die Erleichterungen für das Einspeisen von Biogas in das Erdgasnetz, die sich
durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der Gasnetz-
zugangsverordnung ergeben sowie die erhöhten Anreize zum Ausbau der Biomasse-
KWK in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Verkehr

Die Landesregierung geht davon aus, dass die Nachfrage nach Verkehrsleistungen
auch in Zukunft steigen wird, und zwar sowohl im Personen- als auch im Güter-
verkehr. Nicht zuletzt deshalb ist es notwendig, im Verkehrssektor die Energie-
effizienz zu erhöhen, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Abhängigkeit vom
Erdöl zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller, Mine-
ralölunternehmen, Energieversorger, Politik und Verbraucher eng zusammenwirken.

Zentrale Ansatzpunkte sind die technologische Weiterentwicklung der Antriebs-
systeme und Fahrzeugkonzepte sowie der Einsatz von Kraftstoffen aus erneuer-
baren Energiequellen. Im Fokus der Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen ste-
hen das Optimieren von Verbrennungsmotoren mit und ohne Hybridoption, der ver-
- 22 -

stärkte Einsatz hochwertiger und alternativer Kraftstoffe sowie lokal emissionsfreie
Fahrzeuge mit Brennstoffzellen- oder reinem Elektroantrieb.

Insbesondere die Elektromobilität wird von Industrie, Forschung und Politik als be-
deutende Zukunftstechnologie im Bereich der Mobilität angesehen. Außerdem er-
möglicht die Elektromobilität den Einsatz erneuerbarer Energiequellen im Verkehrs-
sektor und kann dadurch zur Versorgungssicherheit beitragen. Die Landesregierung
sieht in der Elektromobilität eines der Schlüsselthemen auf dem Weg zu einer nach-
haltigen Mobilität und unterstützt die Akteure der Automobilbranche und der Ener-
giewirtschaft im Land auf diesem Weg. Das Themenfeld erfordert eine ganzheitliche
Herangehensweise, beginnend beim Erzeugen und Bereitstellen der elektrischen
Energie, beim Umsetzen in Mobilität im Fahrzeug, bis hin zu attraktiven Geschäfts-
modellen, die alle Beteiligten miteinander sinnvoll vernetzen. Benötigt werden serien-
reife und finanzierbare Elektrofahrzeuge, die zugehörige Infrastruktur sowie ein intel-
ligentes Energiemanagement.

Die Verlagerung des Verkehrs auf energieeffiziente Verkehrsträger, die Optimierung
des Verkehrsflusses durch Lenkungs-, Informations- und Kommunikationssysteme,
Kraftstoffverbrauchsinformationen und Schulungsangebote über energieeffizientes
Fahren sind weitere Elemente, die teils verbraucherabhängig dazu beitragen, die
Energieeffizienz des Verkehrssektors zu verbessern. Näheres enthält der General-
verkehrsplan Baden-Württemberg. Er umfasst die Grundlagen und Ziele der Ver-
kehrspolitik des Landes.

Information, Motivation, Beratung

Die Landesregierung bietet bereits heute in den Sektoren Gebäude, Haushalte, Ge-
werbe und Industrie umfangreiche Maßnahmen zur Information, Motivation, Beratung
und Weiterbildung an und unterstützt entsprechende kommunale, regionale und pri-
vate Initiativen. Zu nennen sind hier das Informationszentrum Energie, das Informati-
onsprogramm Zukunft Altbau, die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-
Württemberg GmbH (KEA), regionale Energieagenturen und der Energietag Baden-
Württemberg. Außerdem fördert die Landesregierung die individuelle Beratung im
Rahmen des EnergieSparChecks. Die genannten Organisationen, Aktivitäten und
- 23 -

Aktionen, die im Anhang ausführlich beschrieben sind, werden auch zukünftig ein
wichtiger Baustein der energiepolitischen Aktivitäten des Landes sein.

Darüber hinaus wird die Landesregierung, auch gemeinsam mit der Verbraucher-
zentrale Baden-Württemberg e.V., die Information, Beratung und Bildung der Ver-
braucher bezüglich Energiesparung und Energieeffizienz intensivieren, da hier in we-
sentlichen Bereichen eine aktive Mitwirkung der Verbraucher erforderlich ist.

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg hat Ende
2008 ein Konzept zur energetischen Sanierung und zum Einsatz erneuerbarer Ener-
gien bei landeseigenen Liegenschaften entwickelt. Die Modernisierung und Sanie-
rung des Gebäudebestandes soll bei anstehenden Baumaßnahmen noch stärker als
bisher mit energetischen Optimierungen verknüpft werden. Auf der Grundlage des
Konzeptes hat die Landesregierung beschlossen, ab dem Jahr 2010 zusätzliche
Mittel in Höhe von jährlich 25 Mio. € für energetische Maßnahmen bereitzustellen.
Damit können die CO2-Emissionen bis 2020 um 35 % gegenüber dem Bezugsjahr
1990 reduziert werden. Dies entspricht einer Reduzierung der jährlichen CO2-
Emissionen bis 2020 um etwa 200.000 t. Bei Fortführung des Programms können die
CO2-Emissionen bis 2030 um 43 % gegenüber dem Bezugsjahr 1990 reduziert wer-
den. Bereits in den Jahren 2008 und 2009 werden mit dem Impulsprogramm der
Landesregierung zusätzlich 12 Mio. € für Klimaschutzmaßnahmen in landeseigenen
Gebäuden investiert. In den 2009 angelaufenen Konjunktursonderprogrammen, die
für den Landesbau ein Gesamtvolumen von etwa 330 Mio. € haben, wird ein Anteil
von etwa 90 Mio. € für energetische Maßnahmen im Gebäudebestand investiert.

Weitere Aktivitäten:

   •   Für rund 1.000 landeseigene Gebäude werden Energieausweise ausgestellt
       und öffentlich ausgehängt.

   •   Für ausgewählte Neubauten und Sanierungsprojekte werden Zielwerte zur
       wesentlichen Unterschreitung der Mindestanforderungen der aktuellen Ener-
       gieeinsparverordnung vorgegeben.
- 24 -

   •   Für Sanierungsmaßnahmen wird als energetisches Sanierungsziel grundsätz-
       lich die Einhaltung der für Neubauten geltenden Werte des Primärenergie-
       bedarfs der EnEV 2007 angestrebt, soweit dies wirtschaftlich darstellbar ist.

   •   Mit den kommunalen Landesverbänden werden Gespräche geführt, die zum
       Ziel haben, dass die Kommunen und Landkreise für ihre Liegenschaften ana-
       log zum Vorgehen des Landes ein Konzept zum Einsatz erneuerbarer Ener-
       gien sowie zur energetischen Sanierung erarbeiten.

Energiekonzepte auf kommunaler und regionaler Ebene

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass auf kommunaler und regionaler Ebe-
ne Energiekonzepte erstellt werden. Ziel solcher Energiekonzepte sollte es sein, in
einer ganzheitlichen Herangehensweise den jeweiligen Energiebedarf umfassend
festzustellen und auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Informationen Vor-
schläge für eine effiziente Bedarfsdeckung abzuleiten.

Nach Auffassung der Landesregierung sind kommunale und regionale Energie-
konzepte hervorragend geeignet, um Energieeinsparpotenziale zu erkennen, Wär-
me- und Kältesenken zu erfassen, die Verbreitung von Nah- und Fernwärmenetzen
und KWK-Anlagen zu unterstützen, Potenziale für erneuerbare Energieträger und
Contracting abzuleiten, einen ausgewogenen Einsatz der verschiedenen Energie-
träger zu gewährleisten und zur Bildung von dezentralen Strukturen beizutragen.

Die Landesregierung wird die Verbreitung von regionalen und kommunalen Energie-
konzepten aktiv unterstützen und für ausgewählte Modellkonzepte die Funktion des
Multiplikators übernehmen. Sie setzt sich insbesondere dafür ein, dass die Energie-
konzepte auf den unterschiedlichen Ebenen miteinander vernetzt werden, um durch
ein abgestimmtes Vorgehen auf kommunaler und regionaler Ebene den größtmög-
lichen Nutzen zu erreichen.

Klimaschutzkonzepte, die sowohl Energie- als auch CO2-Bilanzen umfassen, sind im
Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums förderfähig. Da-
rüber hinaus wurde im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg ein
Basispapier „Klimaschutz in Kommunen“ erarbeitet, das eine einfache Einstiegshilfe
in das kommunale Energiemanagement darstellt. Ziel ist es, alle Kommunen im Land
zur Einführung eines kommunalen Energiemanagements zu motivieren.
- 25 -

B. Ausbau Erneuerbare Energien

Ausgangslage

Als „erneuerbar“ werden alle Energieträger bezeichnet, die nach menschlichen Maß-
stäben unerschöpflich sind, insbesondere Wasserkraft, Wind- und Sonnenenergie,
Biomasse (solange sie nachhaltig genutzt wird) sowie Erdwärme. Erneuerbare Ener-
gieträger lassen sich sowohl zu Strom- als auch zur Wärmeerzeugung sowie im Ver-
kehrsbereich einsetzen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein zentrales
Instrument zum Klimaschutz, um Treibhausgasemissionen zu vermindern und
zugleich die Versorgungssicherheit durch eine diversifizierte Energieversorgung zu
erhöhen. Gleichzeitig ist der Wirtschaftssektor Erneuerbare Energien in nennens-
wertem Umfang an der Wertschöpfung beteiligt und sichert Arbeitsplätze.

Investitionen in neu installierte Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg 2007 /3/

In Baden-Württemberg hat der Ausbau der erneuerbaren Energien einen hohen Stel-
lenwert. Nach dem Ranking „Best Practice für den Ausbau Erneuerbarer Energien“
der Agentur für Erneuerbare Energien vom November 2008 liegt Baden-Württemberg
im Gesamtvergleich der Bundesländer auf dem zweiten Platz, hinsichtlich der Lan-
desprogramme zur Förderung erneuerbarer Energien und der Anstrengungen zur
Nutzung erneuerbarer Wärme sogar jeweils auf Platz 1.

Nach den vorläufigen Angaben in /3a/ betrug im Jahr 2007 der Anteil der erneuer-
baren Energien am Primärenergieverbrauch in Baden-Württemberg etwa 7,4 %. Der
Anteil an der Bruttostromerzeugung betrug 12,7 %, der Anteil an der Wärmebereit-
stellung 8,7 %. Der Anteil der Biokraftstoffe am gesamten Kraftstoffverbrauch lag bei
- 26 -

7,2 %. Im Jahr 2008 lagen die Anteile nach vorläufigen Angaben bei 7,6 % (Primär-
energieverbrauch), 13,6 % (Bruttostrom), 8,6 % (Wärmebereitstellung) und 6,1 %
(Kraftstoffverbrauch).

Bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dominierte 2007 die Wasser-
kraft (56,1 %), gefolgt von Biomasse und biogenen Gasen (30,2 %), der Photovoltaik
(7,3 %) und der Windenergie (6,4 %). Bei der Wärmebereitstellung hatte die Bio-
massenutzung einen Anteil von 92,7 %. Es folgten die Solarthermie (5,7 %) und die
Nutzung von Umweltwärme in Form von Luft, Grundwasser und Geothermie (1,6 %).

Auf Bundesebene lagen im Jahr 2007 die Anteile der erneuerbaren Energien am Pri-
märenergieverbrauch bei 6,7 %, am Bruttostromverbrauch bei 14,2 % und an der
Wärmebereitstellung bei 6,6 %. Die Biokraftstoffe hatten einen Anteil von 7,6 % am
Kraftstoffverbrauch. Im Jahr 2008 stiegen die Anteile auf 7,1 % beim Primärenergie-
verbrauch, auf 14,8 % beim Bruttostromverbrauch und auf 7,7 % bei der Wärme-
bereitstellung. Bei den Biokraftstoffen war ein Rückgang auf 6,1 % zu verzeichnen.

Ziele

Die Landesregierung stellt sich zum Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an
der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % zu steigern.

Außerdem soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung bis
dahin auf mindestens 16 % gesteigert werden.

Der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch soll im Jahr 2020
mindestens 13 % betragen.

Insgesamt wird sich die Landesregierung für eine besonders effiziente Verwendung
erneuerbarer Energieträger einsetzen.

Herleitung der Ziele

Die genannten Ziele wurden aus dem bereits in Kapitel A erwähnten Kurzgutachten
des ZSW /2/ abgeleitet.
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