Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg - Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Stadt Ulm

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Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg - Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Stadt Ulm
Naturschutz
                               in Baden-Württemberg

Landschaftspflegerichtlinie
     Baden-Württemberg
       Förderung von Naturschutzmaßnahmen
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg - Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Stadt Ulm
Inhaltsverzeichnis
04 | Kulturlandschaft und Naturschutz

06 | Landschaftspflegerichtlinie

08 | Förderbereiche der Landschaftspflegerichtlinie

11 | Beispiele aus der Praxis
     12 | Vertragsnaturschutz (Teil A)
     14 | Arten- und Biotopschutz (Teil B)
     22 | Grunderwerb zur Biotopentwicklung (Teil C)
     24 | Investitionen (Teil D)
     30 | Dienstleistungen (Teil E)

2   Landschaftspflegerichtlinie
    Baden-Württemberg
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg - Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Stadt Ulm
Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,
eine der zentralen Aufgaben des Naturschutzes        Die vorliegende Broschüre gibt anhand von
in Baden­Württemberg ist die Stärkung der            besonders gelungenen Beispielen aus der Praxis
biologischen Vielfalt unserer Kultur­ und Natur­     einen Überblick zur Bandbreite und den Kom­
landschaft. Wir wollen geschützte Lebensräume        binationsmöglichkeiten verschiedener Maßnah­
für Tiere und Pflanzen schaffen und erhalten.        men der LPR. Die Praxisbeispiele spiegeln auch
Ebenso wichtig für den Erhalt unseres einzigar­      die vielfältigen Aufgaben von Naturschutz und
tigen Natur­ und Kulturerbes sind die extensive      Landschaftspflege wider und zeigen die hierbei
Grünlandnutzung durch Mahd oder Beweidung,           eingebundenen Akteure aus Behörden, Kom­
die Offenhaltung der Landschaft sowie Schutz­        munen, Vereinen und Verbänden sowie land­
maßnahmen für besonders gefährdete Tier­ und         wirtschaftlichen Betrieben auf. Darüber hinaus
Pflanzenarten.                                       werden grundlegende Informationen über die
                                                     Fördermöglichkeiten vermittelt und die verschie­
                                                     denen Förderbereiche der Richtlinie vorgestellt.
Mit der Naturschutzstrategie Baden­Württem­
berg hat die Landesregierung im Jahr 2013 einen
umfangreichen und konkreten Maßnahmen­
                                                     Diese Veröffentlichung soll zudem als Inspiration
katalog verabschiedet, um die biologische Vielfalt
                                                     für künftige Aktivitäten zur Stärkung der biolo­
zu stabilisieren. Die Erhaltung und Gestaltung
                                                     gischen Vielfalt in Baden­Württemberg dienen.
unserer Kulturlandschaft wird dabei als gesamt­
                                                     Ich lade Sie herzlich dazu ein, sich für den Erhalt
gesellschaftliche Aufgabe gesehen, der sich das
                                                     unseres Natur­ und Kulturerbes einzubringen –
Land mit seinen Fachverwaltungen, die Regionen
                                                     denn nur gemeinsam können wir diese Aufgabe
und Kommunen sowie die Nutzenden und
                                                     bewältigen.
Bewirtschaftenden der Kulturlandschaft gemein­
sam stellen. Die Naturschutzstrategie wird Schritt
für Schritt umgesetzt.

Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das
zentrale Förderinstrument des Naturschutzes zur
Umsetzung der Naturschutzstrategie. Sie wurde
im Jahr 1983 eingeführt und hat sich im Laufe
der Jahre aufgrund wechselnder Anforderungen
stetig weiterentwickelt. Mit Hilfe der LPR kann
eine Vielzahl von Maßnahmen des Naturschut­
zes, der Landschaftspflege und der Landeskultur
gefördert werden. Das Förderspektrum reicht
vom Vertragsnaturschutz über die Biotoppflege,
die Förderung der Natura 2000­Management­
pläne bis hin zu Grunderwerbsmaßnahmen und
der Unterstützung von Investitionsvorhaben,
wie etwa naturschutzwichtigen Stallbauten. Seit
2015 können auch kleine landwirtschaftliche
Betriebe über die LPR gefördert werden. Die
Richtlinie bietet die Möglichkeit der Unterstüt­
zung verschiedenster Problemlösungen bzw.            Franz Untersteller MdL
Naturschutzanliegen aus einer Hand. Umgesetzt        Minister für Umwelt, Klima
werden die Maßnahmen der LPR mit Mitteln des         und Energiewirtschaft
Landes, des Bundes und der EU.                       des Landes Baden­Württemberg

                                                                                                           Landschaftspflegerichtlinie   3
                                                                                                                Baden-Württemberg
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg - Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Stadt Ulm
Kulturlandschaft und Naturschutz

Kulturlandschaft und Naturschutz

                Kulturlandschaft –                                  Wertvolle Heimat von
                was ist das?                                        Pflanzen und Tieren
                                                                    DER NATURSCHUTZFACHLICHE WERT VON
                Die natürlichen Gegebenheiten der Landschaft
                                                                    KULTURLANDSCHAFTEN
                und die wirtschaftliche und kulturelle Tätigkeit
                des Menschen – z. B. durch Siedlungsentwick­        Durch das Wechselspiel von Natur und Mensch
                lung sowie land­ und forstwirtschaftliche Nut­      sind wertvolle Lebensräume entstanden. Von
                zung – wirken seit Jahrtausenden aufeinander        lichten Wäldern über Wiesen, Weiden und
                ein und beeinflussen sich gegenseitig. Hieraus      Äcker bis hin zu Kleinstrukturen wie Steinriegel,
                entwickelte sich unsere heutige Kulturlandschaft.   Stufenraine, Hohlwege oder Trockenmauern
                                                                    reicht die Lebensraumvielfalt. Neue Tier­ und
                                                                    Pflanzenarten – mit teilweise sehr enger Bindung
                                                                    an spezielle Lebensräume – sind eingewandert.
                                                                    In dieser Entwicklung gab es nie Stillstand.
                                                                    Durch technische oder kulturelle Innovationen,
                                                                    geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen
                                                                    und Ernährungsgewohnheiten oder auch durch
                                                                    Klimaänderungen bestand und besteht ein per­
                                                                    manenter Anpassungsdruck.

                           Natur                      Kultur­                Menschliche
                                                    landschaft                Tätigkeit

4   Landschaftspflegerichtlinie
    Baden-Württemberg
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg - Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Stadt Ulm
Es fehlt an Vielfalt                                                                                                                                                     Erhaltung und Entwicklung
VERLUST VON BIODIVERSITÄT                                                                                                                                                von Natur und Landschaft
Der Wandel bei Kulturlandschaften und Lebensräumen
führt regelmäßig zum Zurückdrängen oder gar Aussterben                                                                                                                   Die starken Veränderungen innerhalb weniger Jahrzehnte
von weniger konkurrenzstarken Tier­ und Pflanzenarten.                                                                                                                   haben einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft für
                                                                                                                                                                         einen stärkeren Schutz von Natur und Umwelt bewirkt.
Die Erhaltung traditioneller, jahrhundertealter Kultur­                                                                                                                  Das Land Baden­Württemberg hat in seiner Natur­
landschaften ist aus heutiger Sicht auf angepasste Nut­                                                                                                                  schutzstrategie bekräftigt, den Artenschwund in den
zungsformen angewiesen. Die moderne Landwirtschaft                                                                                                                       Agrarökosystemen zu stoppen und für die typischen Arten
verfügt jedoch im Vergleich zu historischen Nutzungsfor­                                                                                                                 der Agrarlandschaften eine positive Trendwende einzu­
men über sehr wirksame Methoden zur Ertragssteigerung.                                                                                                                   leiten.
Daher werden seit ein paar Jahrzehnten ertragreiche
Standorte immer intensiver genutzt. Im Gegensatz hierzu                                                                                                                  In weiten Teilen der Agrarlandschaft besteht die Heraus­
werden ertragsschwache Standorte zum Teil ganz aus der                                                                                                                   forderung, eine nachhaltige Landbewirtschaftung sicher­
landwirtschaftlichen Nutzung genommen. Außerdem                                                                                                                          zustellen und gleichzeitig die Natur zu schützen. Hinzu
dienen immer mehr Flächen der Verkehrs­ und Siedlungs­                                                                                                                   kommen gezielte Maßnahmen des Artenschutzes und zur
entwicklung.                                                                                                                                                             Offenhaltung der Landschaft.
                                                                                                                                                                         Ein harmonisches Landschaftsbild fördert das Wohl­
Dies hat insgesamt zu einer erheblichen Abnahme der                                                                                                                      befinden und das Naturerlebnis des Menschen.
Vielfalt (Biodiversität) unserer Kulturlandschaft geführt.
Lediglich ein Anteil von ca. 15 % unserer Agrarlandschaft                                                                                                                Der Zustand und die Zukunftsperspektiven unserer
weist aktuell eine hohe Biodiversität auf.                                                                                                                               Kulturlandschaften bleiben auch weiterhin ein Spiegelbild
                                                                                                                                                                         von wirtschaftlichen Verhältnissen und Innovationen.
                                                                                                                                                                         Ein wichtiges Korrektiv hierzu stellen das Wissen über
                                                             Nicht mehr                                                                                                  Ökosystemleistungen, die Wertschätzung für Natur und
                                                             genutzte                                                                                                    Landschaft und daraus abgeleitet die Förderung über die
                                                             Wacholder-                                                                                                  Landschaftspflegerichtlinie dar.
                                                             heide

                                                                                                                                                                                                    Staatliche Naturschutzverwaltung
                                                                                                                                                                                                                 Baden-Württemberg

                                                             Intensive                                                                                                                                                                     Die Naturschutzstrategie
                                                             moderne                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg
                                                             Landwirt-                                                                                                                                                                     finden Sie auf der Internet-
                                                             schaft                                                                                                                                                                        seite des Ministeriums
                                                                                                                                                                                    Naturschutzstrategie
                                                                                                                                                                                                                                           für Umwelt, Klima und
                                                                                                                                                                                    Baden-Württemberg
                                                                                                                                                                                                 Biologische Vielfalt und                  Energiewirtschaft:
                                                                                                                                                                                        naturverträgliches Wirtschaften –
                                                                                                                                                                                         für die Zukunft unseres Landes

                                                                                                                                                                                                                                           www.um.baden-
                                                                                                                                Naturschutzstrategie Baden-Württemberg

                                                                                                                                                                                                                                           wuerttemberg.de
                                                                                                                                                                                                                                           > Service
                                                                 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
                                                                                                                                                                                                                                           > Publikation
                                                             Kernerplatz 10 • 70182 Stuttgart • www.mlr.baden-wuerttemberg.de

                                                                                                                                                                                                                                           > Naturschutzstrategie

                                                                                                                                                                                                                                       Landschaftspflegerichtlinie   5
                                                                                                                                                                                                                                            Baden-Württemberg
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg - Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Stadt Ulm
Landschaftspflegerichtlinie

Mitmachen beim Naturschutz
in Baden­Württemberg!

                Unser Förderprogramm
                Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale, integrierte Förder­
                programm für den Naturschutz in Baden­Württemberg. Sie schafft die Voraus­
                setzung für eine Stabilisierung und Verbesserung von Natur und Landschaft.

      VERTRAGS-                   ARTEN- UND                GRUNDERWERB            INVESTITIONEN   DIENST-
      NATURSCHUTZ                 BIOTOPSCHUTZ-                                                    LEISTUNGEN
                                  MASSNAHMEN

      TEIL A                      TEIL B                    TEIL C                 TEIL D          TEIL E

    Genial, die Kombination
    macht's möglich!

    DIE LANDSCHAFTSPFLEGERICHTLINIE
    ÜBERZEUGT DURCH DAS AUSGEKLÜGELTE
    ZUSAMMENSPIEL IHRER BESTANDTEILE.

    Das Spektrum reicht vom Vertragsnaturschutz (Teil A),
    Arten­ und Biotopschutzmaßnahmen (Teil B),
    Grunderwerb (Teil C), Investitionen (Teil D)
    bis hin zu Dienstleistungen (Teil E)
    (nähere Erläuterungen hierzu siehe Seiten 8–10).

6   Landschaftspflegerichtlinie
    Baden-Württemberg
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg - Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Stadt Ulm
Wer kann mitmachen?                                    Wo wird gefördert?
STARKE PARTNERSCHAFTEN FÜR                             MASSNAHMEN NACH DER
MEHR NATURSCHUTZ                                       LANDSCHAFTSPFLEGERICHTLINIE
                                                       WERDEN IM RAHMEN EINER
Für eine erfolgreiche Umsetzung vieler LPR­
                                                       GEBIETSKULISSE ANGEBOTEN.
geförderter Maßnahmen ist die Zusammenarbeit
zwischen Naturschutz­/Landwirtschaftsbe­               Diese besteht in erster Linie aus rechtlich
hörde und Kommunen, Vereinen/Verbänden,                gesicherten Schutzgebieten (z. B. Natur­ und
landwirtschaftlichen Betrieben, Landschaftspfle­       Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000­Gebieten,
gefirmen, Planungsbüros oder Privatpersonen            gesetzlich geschützten Biotopen). Hinzu kommen
elementar. Je nach Art und Komplexität der             Gebiete mit einer Biotopvernetzung oder
Maßnahme erfolgt die rechtzeitige Einbindung           Mindestflur, Gebiete mit Vorkommen bestimm­
weiterer Beteiligter wie z. B. der Forstverwaltung     ter schutzbedürftiger Arten sowie anerkannte
oder der Grundstückseigentümerinnen und                Projektgebiete, welche die Naturschutzbehörden
Grundstückseigentümer.                                 speziell zum Schutz bestimmter Arten oder
                                                       Lebensräume festlegen. Eine Ausnahme stellt die
Bei der Beratung und Vermittlung vieler LPR­
                                                       Förderung von Investitionen für kleine land­
Maßnahmen haben die Landschaftserhaltungs­
                                                       wirtschaftliche Betriebe dar. Hier gibt es keine
verbände (LEV) eine wichtige Funktion.
                                                       Kulissenbeschränkung, entsprechende Maßnah­
                                                       men können landesweit gefördert werden.

                                                                                                           Bei Fragen zur LPR
                                                                                                           stehen die Landrats­
                                                                                                           ämter oder LEV
                                                                                                           zur Verfügung.
                                                     FINANZIERUNG:
Wo bekomme ich
                                                     Die Maßnahmen der LPR werden großteils                Detaillierte Informationen:
nähere Informationen                                 vom Land, teilweise auch durch die EU und
                                                                                                           www.um.baden-wuerttemberg.de
und kann Anträge auf                                 den Bund gefördert.
                                                                                                           > Umwelt & Natur
                                                                                                           > Naturschutz
Förderung stellen?                                   FÖRDERSÄTZE:
                                                                                                           > Instrumente des Naturschutzes
                                                                                                           > Landschaftspflegerichtlinie
Maßnahmen aus den Förderbereichen der LPR
                                                     Der prozentuale Fördersatz der zuwendungs­            www.landwirtschaft-bw.info
werden bei den Naturschutz­/Landwirtschafts­
                                                     fähigen Kosten kann je nach Maßnahme und              > Agrarpolitik & Förderung
behörden beantragt, von diesen beauftragt oder                                                             > Förderwegweiser
                                                     Person, die den Antrag stellt bzw. den Auftrag
vertraglich vereinbart.                                                                                    > Förderung von Naturschutz und
                                                     erhält, variieren.                                      Landschaftspflege
                                                                                                           > Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

                                                                                                          Landschaftspflegerichtlinie   7
                                                                                                               Baden-Württemberg
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg - Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Stadt Ulm
Förderbereiche

Förderbereiche der
Landschaftspflegerichtlinie

    Vertragsnaturschutz                                         Arten­ und Biotopschutz
    TEIL A                                                      TEIL B

    Die Naturschutz­ oder Landwirtschaftsbehörde kann           Bei Teil B handelt es sich häufig um Erstpflege, z. B. um
    mit einem Bewirtschaftenden (meist landwirtschaftli­        verbuschte Flächen zu öffnen (i .d. R. einjährige Maß­
    cher Betrieb) einen jeweils auf 5 Jahre laufenden Vertrag   nahmen). Außerdem werden auch Maßnahmen zur
    zur jährlich wiederkehrenden Pflege/Bewirtschaftung         Biotopeinrichtung und ­gestaltung gefördert. Erstpflege­
    von Wiesen, Weiden und Äckern abschließen. Die Initi­       maßnahmen sind oft die Wegbereiter für mehrjährig
    ative geht in der Regel von der Behörde aus.                gleichbleibende Bewirtschaftung nach Teil A.
    Beim Vertragsnaturschutz wird zwischen A1 (auf land­        Die finanzielle Bezuschussung kann von landwirtschaft­
    wirtschaftlichen Nutzflächen) und A2 (Pflegeflächen)        lichen Betrieben, Vereinen/Verbänden, Kommunen
    unterschieden. Die Auszahlung des Vertrages erfolgt         oder Privatpersonen beantragt werden. Die Naturschutz­
    über den Gemeinsamen Antrag (GA).                           verwaltung kann darüber hinaus landwirtschaftliche
                                                                Betriebe, Maschinenringe oder Landschaftspflegefirmen
                                                                mit einjährigen Pflegemaßnahmen beauftragen.

8    Landschaftspflegerichtlinie
     Baden-Württemberg
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg - Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Stadt Ulm
Grunderwerb
                                                               zur Biotopentwicklung
                                                               TEIL C

                                                               Ein Naturschutz­Verein oder eine Kommune können beim
                                                               Kauf eines naturschutzfachlich bedeutsamen Grundstücks
                                                               bezuschusst werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass
                                                               in diesem Kontext anschließend eine Biotopentwicklungs­
                                                               maßnahme auf dieser Fläche durchgeführt wird.
                                                               Weitere Formen des Grunderwerbs, gefördert über die LPR,
                                                               können in Sonderfällen von Landesbehörden durchgeführt
                                                               werden.

                                                               Investitionen
                                                               TEIL D

TEIL D1:                                                       TEIL D2:
INVESTITIONEN IN KLEINE                                        INVESTITIONEN IN DER VERMARKTUNG NATUR-
LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE                                   SCHUTZGERECHT PRODUZIERTER ERZEUGNISSE

Die Vielfalt der Kulturlandschaft in Baden­Württemberg         In PLENUM­Gebieten und innerhalb der Biosphärengebiete
hängt nicht zuletzt mit der Vielzahl kleiner landwirtschaft­   werden landwirtschaftliche Betriebe, die regionale Lebens­
licher Betriebe zusammen. Um deren Beitrag zum Erhalt der      mittel (z. B. Streuobst) erzeugen, unterstützt. Dies erfolgt
Kulturlandschaft zu unterstützen, wurde die Förderung von      durch die Verbesserung der Vermarktung (z. B. durch die
Investitionen in die Landschaftspflegerichtlinie aufgenom­     Einrichtung von Verkaufsstellen für regionale Produkte).
men. Die Förderung nach D1 ist landesweit möglich.
Kleine landwirtschaftliche Betriebe (Bruttoerzeugung darf      TEIL D3:
einen Standardoutput von 80.000 € nicht überschreiten)         INVESTITIONEN FÜR NATURSCHUTZ
können z. B. für die Errichtung, den Erwerb oder die Moder­    UND LANDSCHAFTSPFLEGE
nisierung eines Stallgebäudes oder den Kauf von neuen
                                                               Die Förderung geht an Betriebe, Vereine oder Gemeinden, die
Hangspezialmaschinen eine finanzielle Förderung erhalten.
                                                               sich in besonderer Weise im Naturschutz engagieren. Es han­
                                                               delt sich in erster Linie um Investitionen für bauliche Anlagen
                                                               einschließlich technischer Einrichtungen (z. B. Stallneubau,
                                                               Weidezaunbau), ausnahmsweise auch um Investitionen in
                                                               Fahrzeuge, Maschinen, Geräte oder technische Hilfsmittel.

                                                                                                    Landschaftspflegerichtlinie   9
                                                                                                         Baden-Württemberg
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg - Förderung von Naturschutzmaßnahmen - Stadt Ulm
Förderbereiche

     Dienstleistungen
     TEIL E

     TEIL E1:
     DIENSTLEISTUNGEN FÜR BIOTOPVERNETZUNG UND MINDESTFLUR

     Die Biotopvernetzung ist ein wichtiger Baustein der Naturschutzstrategie des Landes Baden­Württemberg.
     Wenn Gemeinden eine Biotopvernetzungs­ oder (bei Kommunen mit sehr wenig Offenland) eine Min­
     destflurkonzeption erstellen lassen, kann dies über die Landschaftspflegerichtlinie bezuschusst werden.
     Die Gemeinde vergibt dazu i. d. R. einen Dienstleistungsvertrag an ein Planungsbüro. Die Gebiete inner­
     halb einer anerkannten Biotopvernetzungs­ oder Mindestflurkonzeption ergeben die Gebietskulisse der
     LPR, innerhalb derer auch Fördermaßnahmen aus anderen Teilen der LPR Anwendung finden.

     TEIL E2:
     PROJEKTE ZUR ERHALTUNG UND ENTWICKLUNG VON NATUR UND UMWELT
     (PLENUM) SOWIE PROJEKTE ZUR ERHALTUNG UND ZUR ENTWICKLUNG
     VIELFÄLTIGER LANDSCHAFTEN AUF LANDKREISEBENE (LEV)

     Die Geschäftsstellen von PLENUM (Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur
     und Umwelt) und den Landschaftserhaltungsverbänden (LEV) werden über Teil E2 gefördert. Sie leisten
     wertvolle Arbeit im Naturschutzmanagement, der Koordinierung und Umsetzung von Landschafts­
     pflegevorhaben, der Information und Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben und der Bevölkerung
     hinsichtlich der Vereinbarkeit von Naturschutz und Landwirtschaft und begleiten dies mit Öffentlichkeits­
     arbeit und Umweltbildung.

     TEIL E3:
     DIENSTLEISTUNGEN FÜR PLÄNE, KONZEPTIONEN, UMWELTSENSIBILISIERUNG

     Pläne und Konzeptionen, die oft die Grundlage für die Durchführung von Landschaftspflegemaß­
     nahmen sind, können über Teil E3 gefördert werden. In der Regel beauftragt die Naturschutzbehörde
     ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Fachplanes (z. B. Managementpläne für Natura 2000­Gebiete,
     Pflege­ und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete, Fachpläne für den speziellen Artenschutz,
     Moorschutzkonzeptionen, Konzeptionen zur Öffentlichkeitsarbeit).
     Auch Gemeinden oder Vereine/Verbände können die Bezuschussung von Pflegekonzeptionen bei der
     Naturschutzbehörde beantragen.
     Das landesweite Arten­ und Biotopschutzprogramm (ASP) zum Schutz stark bedrohter Tier­ und
     Pflanzenarten kann durch Artenexperten umgesetzt und über Teil E3 finanziert werden.

10      Landschaftspflegerichtlinie
        Baden-Württemberg
Beispiele aus der Praxis

Erfolgsgeschichten landauf, landab
Auf den folgenden Seiten werden konkrete Maßnahmen vorgestellt,
die durch die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert werden.

Das Zusammenspiel des breiten Spektrums ihrer Bestandteile
sowie der Kooperationspartnerschaften ist ausschlaggebend für den Erfolg.

                                                                                                                            Offenland-
                                                                                                                      E
                                                                                                                            Biotopkartierung
                                                                                                                            landesweit

                                                                                                         Biotopvernetzung
                                                                                               E         Hohenlohekreis,
Landschaftserhaltungsverbände (LEV)      E                                                               Stadt Öhringen
                         landesweit

                                             B    Artenschutzprogramm Moorfrosch
                                                  Stadtkreis Karlsruhe

                                                 Mindestflurkonzeption
                                         E       Landkreis Rastatt,
                                                 Gemeinde Forbach                                                                      Natura 2000
                                                                                                                                E
                                                                                                                                       Landkreis
                                                                                                                                       Heidenheim
                           Öffentlichkeitsarbeit Besucherlenkung       E
                              Landkreis Tübingen, Stadt Tübingen
                                                                                                                 Grunderwerb mit
                                                                                                            C
                                                                                 Landschaftspflege               Biotopentwicklungsmaßnahme
                                        naturschutzgerecht                       im Rahmen der                   Alb-Donau-Kreis, Stadt Schelklingen
                                    produzierte Erzeugnisse                      Umweltbildung
                                        Landkreis Tübingen         D       B
                                                                                 LK & Stadt Reutlingen
Umbau eines Rinderstalls
                             D
          Ortenaukreis,
                                                                                               Ackerwildkrautschutz
  Gemeinde Mühlenbach
                                                                                               Landkreis Reutlingen,
                                                                                         A     Gemeinde Ödenwaldstetten

                                                                   Neubau eines Schafstalls
                                                                   Landkreis Tuttlingen,
                                                           D       Gemeinde Böttingen

                                                                               Amphibienwanderung
                                                                       B
                     Artenschutzprogramm Steinkauz                             Landkreis Konstanz, Stadt Radolfzell
               B
                     Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

                                                                                                                   Landschaftspflegerichtlinie   11
                                                                                                                                                 2
                                                                                                                        Baden-Württemberg
A1 - Ackerwildkrautschutz

     Artenvielfalt auf dem Acker
     Landkreis Reutlingen,
     Gemeinde Ödenwaldstetten

                                          ACKERWILDKRÄUTER –
                                          SELTENE SCHÄTZE                                    OFT IST WENIGER MEHR

                                          Aufgrund intensiver Bewirtschaftung ist unsere     Das Grundprinzip der ackerwildkraut­
                                          heutige Ackerflur oftmals arm an Acker­            freundlichen Bewirtschaftung besteht darin,
                                          wildkräutern. Zahlreiche Arten gehören zu          das Getreide dünn zu säen, damit Licht in den
                                          den gefährdetsten unserer Kulturlandschaft.        Bestand kommt. Pflanzenschutzmittel und
                                          Vereinzelt findet man noch Äcker mit einer         Kunstdünger sind untersagt, die Regulierung
                                          artenreichen Ackerwildkrautflora bzw. Äcker,       der Verkrautung geschieht über die Fruchtfolge
                                          die im Randbereich noch Restvorkommen an           und über die Bodenbearbeitung.
                                          Ackerwildkräutern aufweisen. Diese gilt es durch
                                                                                             Finanzielle Unterstützung hierfür erhält Herr
                                          ackerwildkrautfreundliche Bewirtschaftung zu
                                                                                             Wahl über einen 5­jährigen Vertrag, abge­
                                          erhalten. Seltene und gefährdete Ackerwildkräu­
                                                                                             schlossen mit der Unteren Naturschutzbehörde
      Kleiner Venusspiegel
                                          ter werden in Schutzprojekten der Naturschutz­
                                                                                             des Landratsamtes Reutlingen (Landschafts­
      (Legousia hybrida)                  verwaltung betreut und in ihrem Aufkommen
                                                                                             pflegerichtlinie Teil A1).
                                          gefördert.
                                          Ein Beispiel für den gelungenen Ackerwildkraut­
                                                                                             SCHON ÜBER 10 JAHRE
                                          schutz ist eine Ackerfläche bei Eglingen. Vor
                                                                                             STRAHLT DER ACKER FARBENFROH
                                          Jahren hatte eine kundige Person kleine Bestände
                                          des Kleinen Venusspiegels (Legousia hybrida)       Seit über zehn Jahren wird der Ackerwildkraut­
                                          am Ackerrand entdeckt und den Fundort an die       acker bei Eglingen nach speziellen Vorgaben
LANDWIRT-                                 Naturschutzbehörde weitergeleitet. Der Kleine      extensiv bewirtschaftet. Inzwischen hat sich der
SCHAFTLICHE                               Venusspiegel ist vom Aussterben bedroht und es     Kleine Venusspiegel über die gesamte Fläche
BETRIEBE
Acker-
                                          gibt nur noch wenige, sporadische Vorkommen        verteilt. Er ist stetig in jeder Feldfrucht und oft in
bewirtschaftung                           in Baden­Württemberg.                              großer Menge anzutreffen, sowohl in Winter­,
                                                                                             als auch in Sommerfrüchten. Es wird angestrebt,
                                          Die besagte Ackerfläche wurde intensiv genutzt
                                                                                             die extensive Bewirtschaftung noch über Jahre
                                          und auch mit Herbiziden behandelt, wie die
                                                                                             hinweg zu erhalten.
TEIL A1                                   gesamte, artenarme Ackerflur der näheren
                                          Umgebung. Die Bestände der Art waren also          Zusätzlich haben sich andere seltene Arten nach
                                          auch auf dieser Fläche akut bedroht.               und nach auf dem Acker eingestellt, wie z. B. das
                                                                                             Sommer­Adonisröschen (Adonis aestivalis), der
PROJEKT-                                                                                     Sand­Mohn (Papaver argemone) und der Finken­
                                          HAND IN HAND ZUM ERFOLG
BETREUERIN                                                                                   same (Neslia paniculata). Das Samen­Reservoir
Betreuung                                 Der Eigentümer der Ackerfläche, Herr Wahl,         dieser Arten ist sehr erschöpft, sie kommen nur
                                          ein ortsansässiger Bio­Landwirt, übernahm die      sporadisch auf, haben aber die Chance, sich mit
                                          extensive Bewirtschaftung. Er war bereit, in das   den Jahren zu etablieren.
                                          Schutzprogramm für gefährdete Ackerwild­
TEIL E3                                   krautarten, betreut vom Regierungspräsidium
                                          Tübingen, einzusteigen.

      12    Landschaftspflegerichtlinie
            Baden-Württemberg
So prächtig kann ein Getreidefeld aussehen: Projektfläche mit Dinkel und hohem Aufkommen
von Klatsch-Mohn (Papaver rhoeas)

Als man die Anzahl an Begleitkräutern das letzte
Mal erhob, fanden sich auf der Fläche 78 Arten.        WICHTIGE VERTRAGS-
Neben der bunten Vielfalt an Kräutern und              VORGABEN FÜR DIE
Gräsern beinhaltet der Acker auch einen erstaun­       BEWIRTSCHAFTUNG EINES
lichen Reichtum an Spinnentieren und Insekten.         ACKERWILDKRAUTACKERS:
In der Umgebung des Ackerwildkrautackers               • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
gibt es ein weiteres Vorkommen des Kleinen               und Mineraldünger
Venusspiegels. Dieses Vorkommen konnte ab
dem Jahr 2016 ebenfalls per Vertragsnaturschutz        • lichte Aussaat
gesichert werden.                                      • vielgliedrige Fruchtfolge

Text: Sigrid Pohl                                      • schonende Bodenbearbeitung
                                                       • nach der Ernte Stoppelfeldphase

                                                                                                  Finkensame (Neslia paniculata)

                                                      „Der Acker ernährt mich,
                                                       als Gegenleistung achte ich auf seine natürliche Artenvielfalt.“
                                                       Herrn Wahl (Landwirt) ist eine naturnahe
                                                       Ackerbewirtschaftung sehr wichtig.

                                                                                                    Landschaftspflegerichtlinie    13
                                                                                                         Baden-Württemberg
B - Amphibienwanderung

     Shuttle­Service für Amphibien
     Landkreis Konstanz, Stadt Radolfzell

                                                                                        DAS SOLLTE SICH ÄNDERN

                                                                                        Oberstes Ziel war und ist eine Verringerung des
                                                                                        Anteils an überfahrenen Tieren und somit der
                                                                                        Erhalt der Amphibien in stabilen Populationen.

                                                                                        GEMEINSAM GEGEN DEN
                                                                                        AMPHIBIENTOD

                                                                                        Naturschutz­Aktive betreuten die Wander­
                                        AMPHIBIEN GEGEN AUTOS –                         strecke 23 Jahre lang (von 1993 bis 2016); das
                                        EIN UNGLEICHES DUELL                            bedeutet Eingraben von Eimern, Absammeln
                                                                                        der Amphibien an der Leiteinrichtung,
                                        Bei ihrer jährlichen Wanderung zwischen
                                                                                        Tragen über die Straße und Ausmähen des
                                        Laichgewässer – hier den Teichen im Natur­
                                                                                        Zaunbereichs.
                                        schutzgebiet Schanderied – und ihrem Jahres­
                                        lebensraum am Bodanrück müssen Erdkröten,       Beschäftigte des Straßenbauamts bauten mehr
                                        Spring­ und Grasfrösche sowie Berg­ und         als 20 Jahre lang die mobilen Amphibien­
                                        Teichmolche die viel befahrene Bundesstraße     Zäune vor der jeweiligen Wanderetappe auf
                                        34 queren. Seit 1993 wirken Aktive des Bundes   und danach wieder ab. Landwirtschaftliche
                                        für Umwelt und Naturschutz Deutschland          Betriebe unterstützten die Amphibienschutz­
                                        (BUND) diesem massenhaften Amphibientod         aktion, indem sie die Querung von Feldwegen
                                        entgegen.                                       durch diese Zäune tolerierten.

VEREIN
Amphibienschutz-
maßnahmen,
Mahd

TEIL B

                                        Springfrosch (Rana dalmatina)                   Erdkröte (Bufo bufo)
     14   Landschaftspflegerichtlinie
          Baden-Württemberg
Es wird mitunter eng im „Kröten-Taxi“...          ...doch eine Überquerung der Straße ist im Eimer sicherer als zu Fuß.

Die Aktiven des BUND Radolfzell hatten von         DER EINSATZ HAT SICH GELOHNT
Anfang an den Ehrgeiz, auch die rückwandern­
                                                   Die Aktiven des BUND und ihre Mitstreiterin­
den Jungkröten über die Straße zu tragen und
                                                   nen und Mitstreiter können stolz darauf sein, dass
statistisch zu erfassen. In manchen Jahren ging
                                                   das wichtigste Ziel – der Erhalt der Populationen –
deren Zahl in die Zehntausende.
                                                   erreicht wurde. Es gelang über zwei Jahrzehnte
Mehr als 15 Jahre lang erhielt der BUND­Orts­      lang, den massenhaften Verkehrstod zu unter­
verband Mittel für die Aufwandsentschädigung       binden und die Betreuung der Laichgewässer zu
der Ehrenamtlichen über LPR, Teil B. Diese         gewährleisten.
Förderung wurde beim Landratsamt beantragt.
                                                   Um die Straßenquerung der Amphibien dauer­
Später wurde einige Jahre lang auch das Aus­
                                                   haft zu sichern, wurden im Jahr 2016 Amphibien­
mähen des Zaunbereichs aus LPR­Mitteln,
                                                   tunnel fertiggestellt. Über 20 Jahre lang hatte man
Teil B, übernommen.
                                                   akribisch die Sammelzahlen von erwachsenen
                                                   Tieren und Jungtieren erfasst. Diese Daten waren
NATURSCHUTZ ALS                                    die Grundlage für ein sinnvolles Konzept zum
GEMEINSCHAFTSPROJEKT                               Bau dieser elementaren Querungshilfen.
Partner des BUND bei diesem Projekt waren
                                                   Text: Thomas Giesinger
das Straßenbauamt, die Biologie­Lehrkräfte des
Friedrich­Hecker Gymnasiums Radolfzell, die
Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts
Konstanz und landwirtschaftliche Betriebe.

                                                      „Etwa 40 Aktive des BUND haben an ihrer Amphibien­
                                                       strecke bei Radolfzell in den vergangenen 23 Jahren
                                                       Großes geleistet. Es ist gelungen, gefährdete Populationen
                                                       von Erdkröten, Fröschen und Molchen zu bewahren.
                                                       Mit den 2016 fertig gestellten Tunnel ist dies nun auch
                                                       dauerhaft möglich. Darüber freuen wir uns sehr.“

                                                       Thomas Giesinger

                                                                                                            Landschaftspflegerichtlinie   15
                                                                                                                 Baden-Württemberg
B - Artenschutzprogramm Moorfrosch

     Neues Laichgewässer­Paradies
     Stadtkreis Karlsruhe

                                                                                                                         Moorfrosch (Rana arvalis)

                                         KNAPPER LEBENSRAUM                                     MEHR PLATZ –
                                         FÜR MOORFRÖSCHE                                        AUCH FÜR ANDERE ARTEN

                                         Als Lebensraum benötigt der Moorfrosch (Rana           Ziel ist die Vergrößerung des Laichplatzangebots
                                         arvalis) gut besonnte Laichgewässer und Land­          im Naturschutzgebiet und die damit verbundene
     Informationen zum Artenschutz-
     programm finden Sie unter:
                                         lebensräume mit hoher Bodenfeuchte durch               verlängerte Wasserführung. Zusätzlich wird die
     www.lubw.baden-                     hoch anstehendes Grundwasser. Leider gibt              Qualität des Landlebensraums durch Entnahme
     wuerttemberg.de                     es landesweit immer weniger geeignete, gut             von Gehölzen verbessert.
     > Themen
                                         besonnte Flachgewässer ohne Fischvorkommen.
     > Natur und Landschaft                                                                     Auch entstehen durch die Maßnahme Synergie­
     > Artenschutz                       In der Oberrhein­Region rund um Karlsruhe hat          effekte für andere Arten, die ebenfalls auf Klein­
     > Arten schützen
     > Artenschutzprogramm
                                         der Moorfrosch einen seiner letzten verbliebenen       gewässer mit schwankenden Wasserständen
                                         Lebensräume in Baden­Württemberg. Die Eig­             angewiesen sind, wie z. B. die beiden vom
                                         nung der vorhandenen Gewässer nimmt jedoch             Aussterben bedrohten Libellenarten Zierliche
                                         durch Sukzession, Beschattung und vor allem            Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis) und Sumpf­
                                         durch den Einsatz von Fischen auch im Stadtkreis       Heidelibelle (Sympertum despressiusculum).
UNTERNEHMEN                              Karlsruhe, im Naturschutzgebiet Fritschlach, ab.
Neuanlage                                Da sich die Befischung als äußerst schwierig erwies,
von Tümpeln                              entschied man sich, nahe den bereits vorhandenen
                                         Gewässern neue, besonnte Gewässer anzulegen.

TEIL B

ASP-
MANAGEMENT
Betreuung

                                               Zierliche
                                           Moosjungfer
TEIL E3
                                           (Leucorrhinia
                                               caudalis)

     16    Landschaftspflegerichtlinie
           Baden-Württemberg
Wo damals noch gebaggert wurde, befinden sich heute ausgedehnte Laichgewässer für den Moorfrosch.

KOOPERATIONEN

Für die Umsetzung der Maßnahme arbeitete
die Stadt Karlsruhe eng mit dem Regierungs­
präsidium, Referat Naturschutz und Landschafts­
pflege zusammen. Die Stadt hat hierzu auch
kommunale Flächen zur Verfügung gestellt.

GEMEINSAMES ARTENSCHUTZ-
MANAGEMENT

Die Maßnahmen wurden im Rahmen des
Artenschutzprogramms (ASP) Amphibien und
Reptilien im Regierungspräsidium Karlsruhe
geplant. Nach Erteilung der wasserrechtlichen       Bessere Besonnung der Gewässer – dieser Gehölzriegel wurde aufgelichtet.
Genehmigung wurde die Maßnahme durch das
Regierungspräsidium Karlsruhe ausgeschrieben
und an ein Unternehmen vergeben. Die Finanzie­
rung erfolgte über Teil B (Biotopgestaltung und
Neuanlage) der Landschaftspflegerichtlinie.

FÜNF GEWÄSSER FÜR DEN
MOORFROSCH

Es wurden insgesamt fünf Gewässer geschaffen,
die sich bereits kurz nach Abschluss der Arbeiten
mit Wasser füllten. Auch die verlängerte Wasser­
führung ist für Amphibien und Libellen von
Vorteil. Eine große Population von Laubfröschen
besiedelt bereits die Gewässer. Jetzt kann auch
der Moorfrosch kommen!                              Neu angelegtes Gewässer für den Moorfrosch

Text: Dr. Silke Schweitzer

                                                                                                          Landschaftspflegerichtlinie   17
                                                                                                               Baden-Württemberg
B - Artenschutzprogramm Steinkauz

     Heimat zwischen Obstblüten
     Landkreis Breisgau­Hochschwarzwald

                                          VIELFALT IN GEFAHR                                WERTSCHÖPFUNG

                                          Die Streuobstwiesen des Nimbergs und der          Hierfür kooperieren das Regierungspräsidium
                                          Marcher Lösshügel liegen inmitten der südli­      Freiburg (Beratung auf Grundlage des Arten­
                                          chen Oberrheinebene östlich des Kaiserstuhls.     schutzprogramms), die Untere Naturschutz­
                                          Die Ausgangssituation ist für den Steinkauz       behörde, der Landschaftserhaltungsverband
                                          ideal – kleine Parzellen, zahlreiche Wiesen       (Betreuung der Arbeiten vor Ort) und Herr
                                          und Brachen sowie eine klimatisch begünstigte     Jung, ein regionaler Landwirt. Herr Jung hat die
                                          Lage. Doch viele der Streuobstwiesen sind auf­    Durchführung der Arbeiten auf den Streuobst­
                                          gegeben, verbrachen und verbuschen. Das war       wiesen übernommen. Er entbuscht die Flächen,
                                          auch bei der Maßnahmenfläche der Fall. Der        führt jährliche Mäharbeiten durch und pflegt
                                          Steinkauz verliert damit geeignete Jagdflächen.   die Obstbäume. Er nutzt die Äpfel, indem er
                                          Gleichzeitig gehen artenreiche Wiesen wie         sie zu hochwertigen Säften, Dicksaft und Cidre
                                          die Flachland­Mähwiesen dort zurück. Ohne         verarbeitet.
   Kirschblüte auf einer
   Streuobstwiese am Nimberg              Nutzung der Äpfel und die regelmäßige Pflege
                                          der Lebensräume verschwindet die Vielfalt in
                                                                                            DIE LPR SICHERT
                                          diesem Teil der Landschaft.
                                                                                            AUCH WEITERHIN DIE PFLEGE

                                                                                            Die Entbuschungen und Mäharbeiten wur­
                                          ZIEL
                                                                                            den nach LPR, Teil B, beauftragt. Künftig ist
LANDWIRT-
                                          Um dem entgegenzuwirken, ist ein lichter,         eine Förderung über einen Antrag nach Teil B
SCHAFTLICHE
BETRIEBE                                  gepflegter Obstbaumbestand mit offenen und        vorgesehen. Denn nachdem die Fläche wieder
Entbuschung,                              jährlich gemähten Wiesenflächen unerlässlich.     hergestellt ist, ist auch der Landwirt an einer
Mahd

TEIL B

LEV
Betreuung
ASP-
MANAGEMENT
Betreuung

TEIL E2 + E3

                                          Junger Steinkauz (Athene noctua)                  Streuobstwiese
     18     Landschaftspflegerichtlinie
            Baden-Württemberg
Nahezu Verfünffachung des
weiteren Nutzung interessiert. Der erreichte              Steinkauzbestandes!
Zustand kann nur mit einer kontinuierlichen
Pflege der Flächen erhalten werden.
                                                          Zu Beginn des Projektes „Obstwiesen“ im Rahmen des Artenschutz­
                                                          programmes für den Steinkauz, im Jahr 1996, war noch ein Bestand von
ARTENSCHUTZ, DER FUNKTIONIERT                             12 Steinkauz­Brutpaaren im und um den Kaiserstuhl vorhanden. Bis
Es gelang, den Nutzwert der Flächen wieder                zum Jahr 2006 konnte dieser Bestand auf 55 Brutpaare erhöht werden.
herzustellen und ihren Biotopwert erheblich zu            Bis heute ist dieser Bestand stabil. Dies wurde durch die konsequente
steigern.                                                 Pflege von Streuobstwiesen und das zusätzliche Angebot an künstlichen
                                                          Nisthöhlen möglich.
Die Fläche liegt aktuell im regelmäßigen Jagd­
revier des Steinkauzes. Die bedrohte Art kann
sich hier schon über mehrere Jahre fortpflanzen.
                                                                                            60
Damit ist das wesentliche Ziel erreicht, gleichzei­
                                                           Anzahl der Steinkauz-Brutpaare

                                                                                            50
tig wird ein wichtiges Element im Landschafts­
                                                                                            40
schutzgebiet dauerhaft erhalten.
                                                                                            30

                                                                                            20
Text: Reinhold Treiber
                                                                                            10

                                                                                             0

                                                                                                 1996   2006                   2017

                                                      „Durch unsere tägliche Arbeit leisten wir einen
                                                       Beitrag zum Erhalt der heimischen Streuobstwiesen.
                                                       Unser besonderes Anliegen ist, dass dadurch
                                                       Lebensraum für seltene Arten wie den Steinkauz
                                                       geschaffen und bewahrt wird.“

                                                      Die Landwirte Klaus Jung und Leander Jung-Lüdemann
                                                      sind begeisterte Naturliebhaber.

                                                                                                               Landschaftspflegerichtlinie   19
                                                                                                                    Baden-Württemberg
B - Landschaftspflege im Rahmen der Umweltbildung

     Anpacken mit Lerneffekt
     Landkreis Reutlingen, Stadt Reutlingen

                                        DAS UMWELTBILDUNGSZENTRUM                            Das Umweltbildungszentrum Listhof führt auch
                                        LISTHOF                                              Landschaftspflegeaktionen mit Jugendlichen
                                                                                             durch. In Ergänzung zum theoretischen Schulun­
                                        Das Umweltbildungszentrum Listhof ist eine
                                                                                             terricht werden Kinder und Jugendliche gezielt
                                        moderne Umweltbildungseinrichtung und
                                                                                             in die praktische Naturschutzarbeit eingeführt.
                                        bietet verschiedene Angebote für Jung und Alt.
                                        Betreiber des Umweltbildungszentrums ist der
                                        „Trägerverein UBZ Listhof e. V.“ Er setzt sich aus   NATURSCHUTZ IST
                                        zahlreichen Vereinen und Institutionen zusam­        PRAKTISCHE ARBEIT
                                        men. Umweltverbände, z. B. NABU und BUND,
                                                                                             Bei einem Besuch mit ihrer Schulklasse, ihrem
                                        sind Mitglieder im Trägerverein. Der Listhof
                                                                                             Verein oder als Teilnehmer der offenen Pro­
                                        erhält einen Zuschuss von der Stadt Reutlingen,
                                                                                             gramme lernen die Kinder beispielsweise, wie
                                        erwirtschaftet aber den Großteil seiner Betriebs­
                                                                                             man Obstbäume pflegt, Flachwassertümpel für
                                        kosten selbst.

VEREIN
Biotoppflege,
Biotopneuanlage

TEIL B

     20   Landschaftspflegerichtlinie
          Baden-Württemberg
Beim Bau von Tümpeln für die Gelbbauchunke helfen auch die Jüngsten tatkräftig mit.

Gelbbauchunken anlegt, Gehölzbestände aus­
lichtet oder Neophyten bekämpft. Mit Jugend­
lichen, die richtig anpacken können, werden im
Naturschutzgebiet Listhof auch Maßnahmen zur
Erstpflege (Freischneiden verbuschter Wiesen­
flächen, Verjüngung von Hecken) durchgeführt.
Die Arbeit der Jugendlichen wird über die Land­
schaftspflegerichtlinie, Teil B, gefördert.
Wenn stark überalterte Heckenabschnitte mit          LANDSCHAFT GEPFLEGT,
Hilfe von Jugendlichen bis ins alte Holz zurück­     TEAMGEIST GESTÄRKT
geschnitten („auf den Stock gesetzt“) werden,
                                                     Neben der Wiederherstellung eines Biotops ist
geht es nach einer kurzen Einweisung über den
                                                     es besonders wichtig, dass alle begreifen, dass sie
Zweck der Maßnahme und den Gebrauch der
                                                     sich durch Landschaftspflegearbeiten aktiv für
Werkzeuge (Handsägen und Astscheren) ins
                                                     den Erhalt unserer Umwelt einsetzen. Schnell
Gelände. An der Hecke angekommen, lernen
                                                     merken die Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
die Kinder und Jugendlichen zunächst den
                                                     dass das Fällen eines Baumes und der Abtrans­
Lebensraum und die darin vorkommenden Tiere
                                                     port großer Schnittgutmengen oft nicht alleine
und Pflanzen kennen. Fragen nach der Entste­
                                                     bewerkstelligt werden können. So lernen die
hung, der ökologischen Bedeutung und den
                                                     Kinder und Jugendlichen, wie schlagkräftige
darin lebenden Tier­ und Pflanzenarten werden
                                                     Teams gebildet und die Arbeiten im Team
genauso angesprochen wie die Sukzession und
                                                     organisiert und verteilt werden. Nicht selten tun
die daran gekoppelte Pflege. Nach der anschau­
                                                     sich Schülerinnen und Schüler positiv hervor, die
lichen Einführung geht es mit Säge und Hecken­
                                                     im theoretischen Schulalltag untergehen, weil
schere an den Erhalt des Lebensraumes. In aller
                                                     sie eher praktisch veranlagt sind. Dies ist für den
Regel sind die Jugendlichen mit Feuereifer bei
                                                     Gruppenzusammenhalt elementar.
der Sache.
                                                     Text: Bernhard Ziegler

                                                                                                           Landschaftspflegerichtlinie   21
                                                                                                                Baden-Württemberg
C1 - Grunderwerb mit Biotopentwicklungsmaßnahme

     Flower­Power rettet Apollofalter
     Alb­Donau­Kreis, Stadt Schelklingen

                                                                        Schwarzer Apollo
                                                                 (Parnassius mnemosyne)

GEMEINDE
Grunderwerb                               SELTENE FALTER IN GEFAHR                           IM KOLLEKTIV FÜR DEN
mit Biotop-                                                                                  APOLLOFALTER
entwicklung                               Der stark gefährdete Schwarze Apollofalter
                                          (Parnassius mnemosyne) ist im Biosphärengebiet     Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten die
                                          Schwäbische Alb in vereinzelten, kleinen Popu­     Geschäftsstelle Biosphärengebiet, das Regie­
                                          lationen vorhanden. Um ihn zu fördern, lichtet     rungspräsidium (Referate 55 und 56), die Untere
TEIL C1                                   man Waldbestände umfangreich auf.                  Naturschutz­ und Forstbehörde Alb­Donau­
                                          Nur so können größere Bestände seiner Raupen­      Kreis, Planungsbüros, der Landschaftserhal­
                                          fraßpflanze Hohler Lerchensporn (Corydalis cava)   tungsverband Alb­Donau­Kreis, landwirtschaft­
                                          ausreichend besonnt werden, damit sich seine       liche Betriebe, ASP­Management und die Stadt
LANDWIRT-                                 Eier entwickeln können. Zusätzlich benötigt der    Schelklingen zusammen.
SCHAFTLICHER
                                          Falter als Nektarhabitat blütenreiche Wiesen.
BETRIEB
Mahd

TEIL B

LEV
Betreuung
ASP-
MANAGEMENT
Betreuung

TEIL E2 + E3
                                          Raupe des Schwarzen Apollofalters                  Hohler Lerchensporn – Raupenfraßpflanze
                                                                                             des Schwarzen Apollo

     22     Landschaftspflegerichtlinie
            Baden-Württemberg
te   t.
                                                                                                           g   e   sich
                                                                                                     ü c k
                                                                                             37   St
                                                                                 e r e its
                                                                          17   b
                                                                   20
                                                   , wu     rd e n
                                            l t e r
                     oc        he    i n Fa
           2 0 1 5 n
Wa    r es

                                                            Eine blütenreiche Wiese ist die ideale Nahrungsquelle für erwachsene Apollofalter.

MEHR BLÜTEN UND MEHR LICHT

Die Stadt Schelklingen erwarb als Nektarhabitat
für den Schwarzen Apollofalter auf Gemarkung
Gundershofen eine extensiv genutzte Wirt­
schaftswiese, deren Blütenangebot verbessert
wurde. Diese grenzt direkt an ein Larvalhabitat
an, das aufgrund forstlicher Auflichtungsmaß­
nahmen deutlich aufgewertet wurde.                     FLATTERNDER BEWEIS,
                                                       DASS DIE ARBEIT SICH LOHNT

SO UNTERSTÜTZT DIE LPR                                 Die Anzahl der gesichteten Falter, die die Wiese
DIE MASSNAHME                                          als Nektarhabitat nutzen, hat sich wesentlich
                                                       erhöht. Aus dem Jahr 2014 ist keine Sichtung
Dieser Grunderwerb wird zu 50 % über die Land­
                                                       bekannt. War es 2015 noch ein Falter, wurden
schaftspflegerichtlinie Teil C1 gefördert. Die Stadt
                                                       2016 schon 13 und 2017 dann 37 Schwarze Apollo­
Schelklingen stellte einen Antrag auf Förderung
                                                       falter gesichtet. Zudem wurden im angrenzenden
beim Regierungspräsidium Tübingen.
                                                       aufgelichteten Wald Eier und Raupen des Falters
Die Förderung des Grunderwerbs ist an eine             gefunden, somit konnte ein Reproduktions­
Biotopentwicklungsmaßnahme (Pflegemaß­                 habitat entwickelt werden.
nahme) gekoppelt. Im vorliegenden Fall bestand
diese aus einer Mulchmahd mit anschließendem
                                                       PLÄNE FÜR DIE ZUKUNFT
Abräumen des Mulchgutes. Hierdurch wurde
die brachgefallene Fläche wieder mähfähig. Ein         Im Umfeld des oben genannten Vorkommens
landwirtschaftlicher Betrieb aus Gundershofen          des Schwarzen Apollofalters bei Springen sowie
hat Interesse an der jährlich zweimaligen Mahd         des älteren Vorkommens im Schandental soll der
mit Abräumen des Mähgutes. Dies wird über die          Lebensraum weiter aufgewertet werden.
Landschaftspflegerichtlinie (Teil B) vergütet.
                                                       Text: Marlies Häussler, Dr. Rüdiger Jooß

                                                                                                               Landschaftspflegerichtlinie   23
                                                                                                                    Baden-Württemberg
D1 - Umbau eines Rinderstalls

    Herberge für Rinder
    in der Landschaftspflege
    Ortenaukreis, Gemeinde Mühlenbach

                                                                                              MACHEN WIR’S ARTGERECHT!

                                                                                              Somit war es erklärtes Ziel des Betriebsleiter­
                                                                                              ehepaares, mit einem Stallumbau die überholte
                                                                                              Haltungsform umzustellen. Mit der bisher
    Ins Altgebäude integrierter einreihiger Fischgräten-Melkstand                             schon praktizierten extensiven Nutzung sah sich
                                                                                              Familie Prinzbach ohnehin nahe bei der ökolo­
                                                                                              gischen Wirtschaftsweise und wollte diese im
                                         BERGBAUERNBETRIEB GESTALTET                          eigenen Betrieb realisieren, zumal Biomilch von
                                         KULTURLANDSCHAFT                                     der Molkerei mit kostendeckenden Preisen sehr
                                                                                              erfolgreich vermarktet wird.
                                         Familie Prinzbach lebt und wirtschaftet auf
                                         einem für den Mittleren Schwarzwald typischen
                                         Bergbauernbetrieb mit Grünland­ und Wald­            EINE LOHNENDE INVESTITION
                                         wirtschaft. Der Hof liegt topographisch schwie­
                                                                                              Unterstützt durch Fördermittel aus der Land­
                                         rig, landschaftlich dagegen sehr reizvoll in einem
                                                                                              schaftspflegerichtlinie (Teil D1) wurde der
                                         Seitental des Mittleren Schwarzwaldes. Daher
                                                                                              Anbindestall zum besonders tiergerechten
                                         nutzt Familie Prinzbach den Hof auch touristisch
                                                                                              Laufstall umgebaut. Da Familie Prinzbach Eigen­
                                         und bietet interessierten Gästen „Urlaub auf
                                                                                              leistungen bei den Arbeiten der Baumaßnahme
                                         dem Bauernhof“. Auf dem Prinzbachhof steht
                                                                                              einbrachte, konnte sie die Investitionskosten je
                                         ein Brennrecht, das auch voll genutzt wird. Vom
                                                                                              Stallplatz auf einem Niveau halten, das auch wei­
                                         Futter der überwiegend steilen Grünlandflächen
LANDWIRT-                                                                                     terhin eine kostendeckende Produktion zulässt.
                                         produziert die Familie Milch und vermarktet
SCHAFTLICHER
                                         diese über die regionale Molkerei „Schwarzwald­
BETRIEB                                                                                       LANDSCHAFTSPFLEGE UND
Stallumbau                               milch“. Im bergseitigen Ökonomieteil des
                                                                                              TIERWOHL HAND IN HAND
                                         Eindachhofes befindet sich der Rinderstall. Die
                                         Tiere waren angebunden. Dies war nicht sonder­       In dem Stall ist Platz für 24 Milchkühe, das Jung­
                                         lich tiergerecht und dazu arbeitsaufwändig. Die      vieh wird auf dem Nachbarbetrieb aufgezogen.
TEIL D1                                  Anbindehaltung sorgte häufig für Diskussionen        In Kombination mit dem praktizierten Sommer­
                                         mit Feriengästen.                                    weidegang werden auf dem Prinzbachhof sogar

    24     Landschaftspflegerichtlinie
           Baden-Württemberg
Der Prinzbachhof liegt topographisch schwierig, landschaftlich dagegen sehr reizvoll bei Mühlenbach im Ortenaukreis.

Premiumanforderungen für besonders tierge­
rechte Nutztier­Haltung erfüllt. Die Maßnahme
trägt dazu bei, den landwirtschaftlichen Betrieb
für die Zukunft aufzustellen. Damit wird dauer­
haft die Landschaft gepflegt und die Kulturland­
schaft erhalten. Die Ziele der Landschaftspflege­
richtlinie werden somit voll erreicht.

Text: Albrecht Längle

                                                                                                             Vom Anbindestall zum
                                                                                                             Liegeboxenlaufstall mit Laufhof

                                                                                                               Landschaftspflegerichtlinie   25
                                                                                                                    Baden-Württemberg
D2 - naturschutzgerecht produzierte Erzeugnisse

    Genuss ohne Umwege
    Landkreis Tübingen

                                        (K)EIN ZUGANG ZU                                    TÜBINGER TEAMWORK
    Nähere Informationen                REGIONALEN PRODUKTEN
                                                                                            Bei dem Projekt kooperieren das Landratsamt
    über PLENUM unter:
    www.lubw.baden-                     Im landschaftlich sehr vielfältigen Landkreis       Tübingen, die PLENUM­Geschäftsstelle
    wuerttemberg.de                     Tübingen gibt es eine große Vielzahl unter­         Tübingen (gleichzeitig VIELFALT­Geschäfts­
    > Themen                            schiedlicher kleiner Betriebe, die individuelle     stelle) und die Insiva GmbH.
    > Natur und Landschaft
    > Flächenschutz
                                        Produkte von guter Qualität herstellen. Viele
    > PLENUM                            dieser Produkte werden direkt vermarktet, z. B.
                                                                                            PRAKTISCHES MARKETING:
                                        über Hofläden und Marktstände. Wertschätzung
                                                                                            VERKAUFSREGALE UND
                                        für regionale (Bio­)Produkte trifft in Tübingen
                                                                                            GESCHENKSERVICE
                                        auf eine hohe Kaufkraft. Für die Vermarktung
                                        regionaler Produkte bestehen somit gute Vor­        Die Insiva GmbH hat bisher bezüglich des
                                        aussetzungen. Bisher gab es im Landkreis jedoch     „Konzepts zur Vermarktung von regionalen
                                        leider noch keine übergeordnete Vermarktungs­       Lebensmitteln“ drei PLENUM­Anträge gestellt.
                                        strategie.
                                                                                            Bei der ersten Antragstellung ging es darum,
                                                                                            im Rahmen einer Studie ein Marketingkonzept
                                        GEBÜNDELTE VERMARKTUNG                              zu erarbeiten. Diese Machbarkeits­Konzeption
                                                                                            bildet die fundierte Grundlage für alle weiteren
                                        Die Integrationsfirma Insiva GmbH setzt die
                                                                                            Antragstellungen aus dem Bereich Teil D2, da
                                        Idee der übergeordneten Vermarktungsstrategie
                                                                                            sie die Ist­Situation, Marketingziele, mögliche
                                        um, indem sie regionale, nachhaltig erzeugte Pro­
                                                                                            Marketingmaßnahmen und die geschätzten
                                        dukte „gebündelt“ vermarktet. Ihre Philosophie
                                                                                            Kosten analysierte. Als Ergebnis wurden u. a.
                                        ist, die Erzeuger von nachhaltig produzierten
                                                                                            verschiedene Optionen für den stationären Ver­
                                        Produkten zu stärken und gleichzeitig Qualifizie­
                                                                                            kauf und die Entwicklung eines Präsentservice
                                        rungsangebote und Arbeitsplätze für Menschen
                                                                                            vorgeschlagen.
                                        mit Behinderung zu schaffen.

                                              PLENUM:
UNTERNEHMEN                                   PLENUM ist ein Umwelt­Projekt des Landes Baden­Württemberg. Naturverträgliche
Einrichtung                                   Nutzung, umweltschonende Wirtschaftsweisen und die Vermarktung der daraus ent­
zum Verkauf
                                              stehenden regionalen Produkte sowie naturverträglicher Tourismus werden gefördert.
regionaler
Produkte                                      Die Förderung erfolgt über PLENUM­Projekte innerhalb sogenannter PLENUM­
                                              Gebiete. Zurzeit (06/2014 – 05/2020) ist der Landkreis Tübingen Projektgebiet. Die
                                              PLENUM­Projekte können über die Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden. Die
TEIL D2
                                              Antragstellung auf Projektförderung erfolgt bei der jeweiligen PLENUM­Geschäftsstelle.

    26    Landschaftspflegerichtlinie
          Baden-Württemberg
„Durch das Verschenken
                                                                                              regionaler Produkte‘ wird
                                                                                            ’
                                                                                            Wertschätzung übermittelt,
                                                                                              gleichzeitig unsere Kultur­
                                                                                             landschaft erhalten und die
                                                                                             regionale Wirtschaft gefördert.“
                                                                                             Insiva GmbH

Herr Warschun von der Insiva GmbH präsentiert am Verkaufsregal hochwertige, regionale Produkte.

Die bisherige Umsetzung der Machbarkeits­
Konzeption erfolgte im Rahmen von zwei
zusätzlichen PLENUM­Projektanträgen.                     Tübinger Schätze:
Als erstes wurde unter dem Motto „Genuss ohne
Umwege“ ein „Regioschrank“ (Verkaufsregal)
zum Verkauf regionaler Produkte in der Cafete­                                                                    Schwabenglück
ria des Landratsamts Tübingen realisiert (LPR
Teil D2). Beschäftigte sowie Besucherinnen und
Besucher des Landratsamts können dort Brot­
aufstriche, Mehle, Nudeln, Apfelsaftschorle und
andere Produkte aus dem Landkreis Tübingen,
die die PLENUM­Erzeugerkriterien erfüllen,
erwerben. Um den Verkauf zu bewerben, wur­
den ergänzend Werbe­Flyer, Kundenstopper etc.
gefördert.
Im zweiten Schritt wurde der regionale
Geschenkservice „Tübinger Schätze“ (LPR Teil
D2: Beratungsleistung) auf den Weg gebracht.
In verschiedenen Gebinden werden attrak­                                                                                      Schwäbische
tive Produktkombinationen angeboten, die                                                                                      Brotzeit

die Kundschaft bequem bei der Insiva GmbH
bestellen kann. Hierzu gehören die „Schwäbi­
sche Brotzeit“, das „Streuobstparadies“ und das
„Schwabenglück“.

MEHR ÖFFENTLICHKEIT
FÜR EXKLUSIVE PRODUKTE

Mit den neuen Verkaufswegen werden erstmalig
Produkte, die sonst fast ausschließlich in Hof­
läden angeboten werden, der Kundschaft gesam­
melt zugänglich gemacht und können zudem im
Rahmen des Geschenkservice auch ohne den
Besuch einer Verkaufsstätte erworben werden.
Anvisierte Ziele für die Zukunft:
                                                                                                                Streuobstparadies
Mittelfristig sollen weitere PLENUM­Produkte
in das Sortiment aufgenommen werden.

Text: Kolja Schümann                                                                                       Landschaftspflegerichtlinie   27
                                                                                                                Baden-Württemberg
D3 - Neubau eines Schafstalls

    Landschaftspflege
    unter Dach und Fach
    Landkreis Tuttlingen, Gemeinde Böttingen

                                        EXTENSIVE BEWIRTSCHAFTUNG                                ALTER STALL NICHT
                                        UNTERSTÜTZEN                                             ZUKUNFTSFÄHIG

                                        „Großer Heuberg“ heißt nicht zufällig die                Im Beispielfall handelt es sich um den Schäferei­
                                        Landschaft auf der Hochfläche der südwestli­             betrieb Villing, der insbesondere über Hüteschaf­
                                        chen Kuppenalb in den Landkreisen Tuttlingen             haltung die Wacholderheiden der weiteren
                                        und Zollern­Alb­Kreis. Bis heute liegt hier ein          Umgebung erhält. Gleichzeitig sorgt er durch
                                        landesweiter Schwerpunkt artenreicher Wiesen.            extensive Bewirtschaftung artenreicher Wiesen
                                        Aufgrund der Topographie liegen diese Wiesen             für deren Erhalt und gewinnt dadurch Winter­
                                        oft benachbart zu Wacholderheiden, welche                futter. Der Betrieb liegt zentral im FFH­ und
                                        flachgründige Kuppen einnehmen.                          Vogelschutzgebiet.
    Winter am „Alten Berg“,
    einer Beweidungsfläche des          Beide Biotoptypen sind von großer Bedeutung              Der baulich völlig veraltete Stall ermöglichte auf
    Schäfereibetriebs Villing           für das Natura 2000­Netz und den Arten­ und              Dauer kein wirtschaftliches Überleben dieses
                                        Biotopschutz auf Landesebene. Als Kulturbio­             Betriebs.
                                        tope sind sie abhängig von landwirtschaftlicher
                                        Nutzung. Da extensive Beweidung und extensive
                                                                                                 ZUM NEUEN STALL DANK LPR
                                        Wiesenbewirtschaftung seit Jahrzehnten unter
                                                                                                 Aufgrund der besonderen Bedeutung des
                                        dem Druck des landwirtschaftlichen Struktur­
                                                                                                 Betriebs für die naturschutzkonforme Bewirt­
                                        wandels stehen, ist hier in besonderem Maße
LANDWIRT-                                                                                        schaftung und Landschaftspflege erfolgte die
                                        die Unterstützung der entsprechenden Betriebe
SCHAFTLICHER                                                                                     finanzielle Unterstützung über Landschafts­
BETRIEB
                                        durch die Naturschutzverwaltung und die LPR
                                                                                                 pflegerichtlinie Teil D3. Der Neubau bietet
Stallbau                                gefragt. Ziel ist es, solche Schlüsselbetriebe für die
                                                                                                 Platz für ca. 500–600 Schafe und erleichtert
                                        Erhaltung extensiver Grünlandkomplexe ökono­
                                                                                                 die Arbeitsabläufe signifikant.
                                        misch zu stabilisieren.

TEIL D3

LANDWIRT-
SCHAFTLICHER
BETRIEB
Beweidung,
Mahd

TEIL A

                                        Gewöhnliche Kuhschelle (Pulsatilla vulgaris)             Frühlings-Enzian (Gentina verna)
    28    Landschaftspflegerichtlinie
          Baden-Württemberg
Die Ziegen und Schafe der Schäferei Villing sorgen auch weiterhin dafür, dass die Wacholderheiden so paradiesisch aussehen.

Der Betrieb legte ein Investitionskonzept vor, das    EINE UNTERSTÜTZUNG,
vom Regierungspräsidium geprüft und mehrfach          DIE SICH LOHNT
angepasst wurde. Die Förderung über Teil D der
                                                      Vier Jahre nach der Förderung ist festzustellen,
LPR umfasste letztlich knapp 1/3 der Gesamt­
                                                      dass der Betrieb die in ihn gesetzten Erwartungen
investition bei einem hohen Eigenleistungsanteil
                                                      erfüllt hat und sich die naturschutzwichtigen
des Betriebs. Gefördert wurden neben dem
                                                      Flächen in einem sehr guten Zustand befinden.
eigentlichen Stallneubau auch Fahrsilo, Stallmist­
                                                      Die flankierende finanzielle Unterstützung durch
box und Pflasterbeläge.
                                                      den Vertragsnaturschutz nach Teil A der Land­
Das Regierungspräsidium erstellte ein Auflagen­       schaftspflegerichtlinie bleibt weiter existenziell
konzept, welches u. a. flächenscharf die bisherigen   wichtig und muss voraussichtlich noch ausge­
und neu zu beweidenden Heideflächen umfasste          weitet werden.
sowie die naturschutzkonforme Bewirtschaftung
von Wiesen.                                           Text: Joachim Genser

                                                            Ohne diese Förderung hätte das Vorhaben nicht
                                                            „

                                                            durchgeführt werden können.
                                                            Wir freuen uns jeden Tag aufs Neue, dass sich unsere
                                                            Schafe in dem gesunden Klima des Schafstalles wohl­
                                                            fühlen und wir darin rationell arbeiten können.“
                                                             Schäfereibetrieb Villing

Südhang Folstein Böttingen
                                                                                                              Landschaftspflegerichtlinie   29
                                                                                                                   Baden-Württemberg
E1 - Biotopvernetzung

      Artenvielfalt in Feld und Flur
      Hohenlohekreis, Stadt Öhringen                                                                              Feldlerche
                                                                                                                  (Alauda arvensis)

                                          (K)EINE LPR-GEBIETSKULISSE                          nahmen. Bis 2012 wurde das Konzept auf das
                                                                                              gesamte Öhringer Verwaltungsgebiet ausgewei­
     „Erfolgreiche Biotop-                Das Gebiet um die Stadt Öhringen ist von sehr
      vernetzung funktioniert                                                                 tet. Auch die Nachbarkommunen Pfedelbach
                                          guten landwirtschaftlichen Böden der Hohenlo­
      nur bei frühzeitiger und                                                                und Zweiflingen haben sich angeschlossen und
      ehrlicher Zusammenarbeit
                                          her Ebene geprägt, mit intensiver ackerbaulicher
                                                                                              treten heute mit einem gemeinsamen Maßnah­
      mit der Landwirtschaft.“            Nutzung. Veredelungsbetriebe konkurrieren mit
                                                                                              menangebot an die landwirtschaftlichen Betriebe
                                          Intensivobstanlagen und Gemüsebau um die sehr
      Stadtbaumeister                                                                         heran.
                                          ertragreichen Ackerböden. Im Öhringer Süden
      Reiner Bremm
      [Stadt Öhringen]                    ist ein ausgeprägter Streuobstgürtel vorhanden.
                                          Außer wenigen geschützten Biotopen (nach § 33       UNTERSTÜTZT DURCH DIE LPR
                                          NatSchG) – beispielsweise als Heckenstruktur an
                                                                                              Die anerkannte Biotopvernetzungskonzeption
      Weitere Informationen zur           der A6 oder einzelnen Feldgehölzen – lagen vor
      Biotopvernetzung/Biotop-                                                                wurde über LPR, Teil E1 gefördert. Sie ist, als
                                          Beginn der Erstellung des Biotopvernetzungs­
      vernetzungskonzeption unter:                                                            anerkannte LPR­Gebietskulisse, die Vorausset­
      www.landwirtschaft-bw.info
                                          konzeptes keine Gebietskulissen nach Land­
                                                                                              zung für die finanzielle Fördermöglichkeit z. B.
      > Ländlicher Raum                   schaftspflegerichtlinie vor.
      > Kulturlandschaft
                                                                                              von Maßnahmen (Teile A und B) und Investitio­
      > Biotopvernetzung                                                                      nen (Teil D).
                                          VERNETZEN UND AUFWERTEN

                                          Die Stadt Öhringen ließ eine Biotopvernetzungs­     ALLE PACKEN MIT AN
                                          konzeption erstellen, um die Lebensräume von
                                                                                              Elementare Grundlage für die Erstellung der
                                          Pflanzen und Tieren zu verbessern, miteinander
GEMEINDE                                                                                      Biotopvernetzungskonzeption war das Engage­
                                          zu verbinden und das Landschaftsbild aufzuwerten.
Biotop-                                                                                       ment der Agenda­Arbeitsgruppe und die sehr
vernetzungs-                              2008 wurde das Biotopvernetzungskonzept für         gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt
konzeption                                das nördliche Teilgebiet von Öhringen erfolg­       Öhringen, der Bürgerschaft, der Landwirtschaft,
                                          reich erstellt. Die Umsetzung begann auf Grund­     dem Planungsbüro sowie der Naturschutz­ und
                                          lage von LPR­Verträgen und kommunalen Maß­          Landwirtschaftsverwaltung.
TEIL E1

LANDWIRT-
SCHAFTLICHER                                     BIOTOPVERNETZUNG/BIOTOPVERNETZUNGSKONZEPTION:
BETRIEB
Acker-                                           Tiere und Pflanzen können dauerhaft nur überleben, wenn ihre Lebensräume miteinan­
bewirtschaftung,                                 der verbunden (vernetzt) und nicht isoliert sind. Zielsetzung einer Biotopvernetzung ist
extensive                                        die Vergrößerung und Aufwertung bestehender naturnaher Biotope und die Schaffung
Grünlandstreifen                                 von Verbindungselementen zwischen diesen Lebensräumen. Die Planungsgrundlage
                                                 hierfür ist innerhalb einer Gemeinde die Biotopvernetzungskonzeption.
TEIL A1

      30    Landschaftspflegerichtlinie
            Baden-Württemberg
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