Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
Mitteilungsblatt
der Gemeinde
Freitag, den 13. September 2019
Nummer 37

         Herzliche Einladung zur Informationsveranstaltung
                                  zum Friedhof Ehrenstetten
   Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

   Wald- bzw. Baumbestattungen in einem Fried-
   wald oder Ruheforst, Seebestattungen, Natur-
   bestattungen auf einer Almwiese – alternative
   Bestattungen werden immer beliebter und lö-
   sen die klassischen Grabanlagen auf Friedhö-
   fen ab. Die Bestattungskultur unterliegt einem
   Wandel.
   Gründe dafür können sein, dass wir oft nicht
   mehr am selben Ort leben wie unsere Ver-
   wandten oder der Verstorbene eine Alterna-
   tivbestattung wünscht.
   Der Gemeinderat hat sich deshalb intensiv mit den vielfältigen Möglichkeiten einer zeitgemä-
   ßen Friedhofsgestaltung auseinandergesetzt und das Büro Weiher beauftragt, eine Friedhofs-
   konzeption für alle Friedhöfe der Gemeinde zu erarbeiten.

   Das Ergebnis der Planung für den Friedhof Ehrenstetten wird Tobias Weiher

                         am Donnerstag, 19. September 2019 um 18:00 Uhr

   in der Aussegnungshalle in Ehrenstetten vorstellen.
   Ich lade Sie hierzu herzlich ein.

   Ihr

   Thomas Breig
   Bürgermeister
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
2                                                                                                                 FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019

                 NOT- UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
                  GEMEINDEVERWALTUNG EHRENKIRCHEN
„ EHRENKIRCHEN                                     SOZIALE DIENSTE
Tel.: 07633 804-0  Fax: 07633 804-20             Sozialstation Mittlerer Breisgau und                Ihre Ansprechpartner
www.ehrenkirchen.de                               Beratungsstelle für ältere Menschen und             Gabriele Neuhaus-Zoller, Tel.: 07633/6783
Montag            08:00 - 12:00 Uhr               deren Angehörige                                    Jutta Hantzsch, Tel.: 07633/ 981891
                  14:00 - 18:00 Uhr               Prälat-Stiefvater-Weg 3,
                                                  79238 Ehrenkirchen                                  Öffnungszeiten der Tafelläden,
Dienstag          08:00 - 12:00 Uhr                                                                   www.staufener-tafel.de
                                                  Verwaltung, Tel.: 07633 9533-0,
Mittwoch          08:00 - 12:00 Uhr               Fax.: 07633 953390                                  Bad Krozingen, Bahnhofstr. 4 B
Donnerstag        08:00 - 12:00 Uhr               Geschäftsführung: Frau Meister,                     Mo-Fr        15:00-16:00 Uhr
                  14:00 - 18:00 Uhr               Tel.: 07633 953310                                  Sa           11:00-12:00 Uhr
Freitag           08:00 - 12:00 Uhr               Pflegedienstleitung: Frau Löbbert,                  Öffnungszeiten Kleiderkammer
                                                  Beratungsstelle, Frau Ostrowski,                    Mo-Fr        14:00-16:00 Uhr
                                                  Tel.: 07633/953320                                  Sa           10:00-12:00 Uhr
„ NORSINGEN                                       Vermittlung Hausnotruf,
Tel.: 07633 3307  Fax: 07633 933707              Tel.: 07633 9533-0                                  Breisach, Elsässer Allee 3
E-Mail: norsingen@ehrenkirchen.de                 Vermittlung Essen auf Rädern und Mobiler            Mo u. Do     15:00-16:00 Uhr
                                                  Sozialdienst, Tel.: 07633 9533-0
Mittwoch          15:30 - 18:00 Uhr                                                                   Staufen, Kapuzinerhof
                                                  Altenpflegeheim Prälat-Stiefvater-Haus              Mi u Fr     15:00-15:30 Uhr
Sprechstunden des Ortsvorstehers                  Prälat-Stiefvater-Weg 2,
Hermann-Joseph Krieg                              79238 Ehrenkirchen                                  Dorfhelferinnenstation
Mittwoch         17:00 - 18:00 Uhr                Einrichtungsleitung Detlef Bohe                     Einsatzleiterin:
Die Sprechstunde des Ortsvorstehers               Pflegedienstleitung Sandra Sutterer                 Frau Chr. Kübek, Tel.: 07633 925555
fällt am 18.9.2019 aus.                           Tel.: 07633 93390, Fax.: 07633 9339599
                                                                                                      Dorfhelferin:
                                                  Stammtisch für pflegende Angehörige
„ OFFNADINGEN                                                                                         Frau Bender, Frau Hartmann, Frau Leber,
                                                  9.10.2019 und 13.11.2019,19:00 Uhr                  Frau Frasch
Tel.: 07633 3270                                  Gasthaus Löwen, Ehrenstetten
E-Mail: offnadingen@ehrenkirchen.de
                                                   NOTFALLDIENST DER ÄRZTE
Sprechstunden des Ortsvorstehers
Karsten Norman                                    An den Wochenenden und Feiertagen sowie             Akut lebensbedrohliche Notfälle werden
10.10.    18:30-20:00 Uhr                         zu den sprechstundenfreien Zeiten stehen            weiterhin vom Rettungsdienst versorgt, der
                                                  niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren           wie gewohnt unter der Rufnummer 112 zu
17.10.    18:30-20:00 Uhr
                                                  Pantientinnen und Patienten für die Notfall-        erreichen ist.
                                                  versorgung zur Verfügung. Bitte wählen Sie
„ SCHERZINGEN                                     für den ärztlichen Notdienst die Rufnummer
Tel.: 07664 60519                                                                                     Zahnärztlicher Notfalld.: 01803 22255540
                                                                     116 117
E-Mail: scherzingen@ehrenkirchen.de
                                                  Über die Leitstelle wird Ihnen ein dienstha-        Tierärztlicher Notfalld.:        07631 36536
Sprechstunden des Ortsvorstehers                  bender Arzt vermittelt, sofern der eigene           Kinderärztlicher Notfalld.: 0180 6076111
Bernd Neubert                                     Hausarzt oder behandelnde Facharzt nicht
Nach Vereinbarung                                 erreichbar ist.                                     Augenärztlicher Notfalld.:      0180 6075311

APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE
Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr am darauf folgenden Tag:

Freitag, 13.9.2019                     Sonntag, 15.9.2019                    Dienstag, 17.9.2019                   Donnerstag, 19.9.2019
Kirchberg-Apotheke Kirchhofen,         Zollmatten-Apotheke Heitersheim,      Malteser-Apotheke Heitersheim,        Katharina-Barbara-Apotheke Sulz-
Jengerstraße 13, 07633 8794            Poststr. 22, 07634 510511             Im Stühlinger 16, 07634 2039          burg, Hauptstraße 48, 07634 822
Fridolin-Apotheke Neuenburg,           Blauen-Apotheke Schliengen,           Frohmann’sche Apotheke Schlien-       Stadt-Apotheke Neuenburg, Schlüs-
Müllheimer Str. 23, 07631 793700       Freiburger Str. 15, 07635 8262575     gen, Eisenbahnstr. 13, 07635 556      selstr. 14, 07631 7710

Samstag, 14.9.2019                     Montag, 16.9.2019                     Mittwoch, 18.9.2019                   Freitag, 20.9.2019
Rebland-Apotheke      Wolfenweiler,    Batzenberg-Apotheke Schallstadt,      Hebel-Apotheke Müllheim, Werder-      Rats-Apotheke Bad Krozingen,
Basler Straße 24, 07664 6371           Basler Straße 82, 07664 60180         str. 31 A, 07631 2253                 Lammplatz 11, 07633 3790
Hense’sche Aptheke Badenweiler,        Apotheke am Zöllinplatz Badenwei-     Schneckental-Apotheke Pfaffenwei-
Luisenstr. 2, 07632 892121             ler, Zöllinplatz 4, 07632 891576      ler, Schwabenmatten 3,
                                                                             07664 600900

 Impressum:                                                                Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen:
 Herausgeber: Gemeinde Ehrenkirchen                                        Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für
                                                                           die Veröffentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine
 Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:                 Gewähr übernommen.
 Bürgermeister Thomas Breig oder der/die von ihm Beauftragte/n
                                                                           Für den Anzeigenteil/Druck:
 Verantwortlich für die Fraktionsmitteilungen:                             Primo-Verlag, Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45,
 Die jeweilige Fraktion bzw.                                               78333 Stockach, Tel.: 07771/9317-11, Fax: 07771/9317-40,
 die/der Vorsitzende der jeweiligen Fraktion                               Email: anzeigen@primo-stockach.de, www.primo-stockach.de
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FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019                                                                                                           3
                                                                                                       Leider hat es das Wetter mit
Mobile Jugendsozialarbeit                                                                              unserem Ölbergtag am letzten
...Veranstaltungen, offene Treffs, Beratung, Nachtsport, kreativ sein,                                 Sonntag nicht gut gemeint und
Möbel bauen, Kochen, Ausflüge, Spiele, Xbox one, Kicker, Darts...                                      wir mussten die Veranstaltung
                                                                                                       und die Aktionen am Ölberg
Jugendarbeit Ehrenkirchen:                                                leider absagen. Wegen der großen Nachfrage und der Ak-
Öffnungszeiten Jugendraum                                                 tualität des Themas wollen wir aber die Führung zum Thema
Die Termine für die offenen Treffs sowie anstehende Veran-                Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und dessen Auswirkun-
staltungen findet Ihr immer auf unseren Social-Media-Kanä-                gen auf den Weinbau am Ölberg gerne nochmals anbieten.
len. Generell ist der Jugendraum dienstags bis freitags für
alle Jugendlichen ab 12 Jahren geöffnet.                                  Neuer Termin: Sonntag, den 22.09.2019 ab 16.00 Uhr:
                                                                          Infopavillon auf dem Platz oberhalb der Ölbergkapelle beim
Social Media                                                              Feldahorn, ab 16.30 Uhr Führung über den Ölberg mit Ingrid
Instagram: Jura_eki                                                       Steinle und Bernhard Stehlin und weiteren Winzern.
Facebook: Jugendarbeit Ehrenkirchen
                                                                          Wir hoffen auf besseres Wetter und viele interessierte Gäste!
Beratung
Gerne können auch Beratungs-Termine nach Vereinbarung
abgemacht werden. Wir beraten zu allen relevanten Jugendt-
hemen (Familie, Schule & Beruf, Sucht, Partnerschaft etc.).               Ortsverwaltung Offnadingen
Julia Fricke                           Niklas Schäfer                     Bitte beachten - Bitte beachten - Bitte beachten
E-Mail: fricke@cjw.eu                  E-Mail: schaefer@cjw.eu            Auf Grund des Dorffestes fährt der Schulbus nach den Som-
Handy: 0176-41049381                   Handy: 0177-7006208                merferien
                                                                                                vom 11.-17.9.19
                                                                          die Haltestelle in der Biengerstraße an. (Weinbau Kunz)

                                                                         Die Gemeinde bietet neuen Auszubildenden
                                                                         einen guten Start in die berufliche Zukunft!
                                                                         Wie jedes Jahr durfte die Gemeinde Ehrenkirchen auch dieses
                                                                         Jahr wieder mehrere neue Auszubildende begrüßen, für die am
                                                                         01. September der Start ins Berufsleben begann.

Let´s go Longboarding!                                                   Unter ihnen sind in diesem Jahr drei PIA- Auszubildende (Er-
                                                                         zieherausbildung), eine Auszubildende als Verwaltungsfach-
Eine gemeinsame Aktion der OmJ Ehrenkirchen & Bollscheil
                                                                         angestellte und eine Verwaltungspraktikantin im gehobenen
und der OmJ Schallstadt & Ebringen
                                                                         Dienst. Des Weiteren beginnen fünf Auszubildende im Bundes-
Was?     Für Anfänger*innen und Fortgeschrittene. Nach ei-
                                                                         freiwilligendienst (u.a. beim Feuerwehrzweckverband Südlicher
         nem kurzen Crashkurs geht’s auch schon los auf
                                                                         Breisgau und Jengerschule) , sowie zwei Anerkennungsprakti-
         eine Ausfahrt mit den Longboards durch´s Drei-
                                                                         kantinnen in einer Kindertagesstätte ihre Ausbildung in unserer
         samtal.
                                                                         Gemeinde.
Wann? 21.09.19 11-17 Uhr
Wo?      Treffpunkt Waldsee Freiburg
                                                                         Wir freuen uns, dass sich die Auszubildenden für die Gemeinde
Kosten? Leihgebühr Ausrüstung: ca. 5€ und öffentliche Ver-
                                                                         Ehrenkirchen als Arbeitgeber und Ausbildungsstelle entschie-
         kehrsmittel: ca 4€
                                                                         den haben und wünschen allen einen guten und erfolgreichen
                                                                         Start in ihrer Einrichtung.
Es besteht Helmpflicht!
Maximale Teilnehmerzahl: 12
Anmeldeschluss 17.09.19
Infos und Anmeldung:Julia Fricke // fricke@cjw.eu
mobil: 0176/41049381

              Nutzen Sie die Gelegenheit, Gutes zu tun und un-
              sere Arbeit zu unterstützen. Das Projekt „Com-
                Forum
              mida“   in El Eine  Welt
                            Salvador freutEhrenkirchen
                                           sich über jede Spen-
              de, die Sie von uns erhalten.

Am Samstag, 21.9.2019 beim Floh- und Kreativmarkt der
evangelischen Kirchengemeinde rund um das Paul-Gerhardt-
Haus oder am Sonntag, 22.9.2019 nach dem Abenteuerland
Gottesdienst in Kirchhofen auf dem Kirchplatz besteht wieder
die Möglichkeit Warenaus dem fairen Handel zubekommen.

Forum Eine Welt Ehrenkirchen
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
4                                                                                                       FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019

    Betriebsausflug der Gemeindebediensteten
    Wegen des halbtägigen Betriebsausflugs der Gemeindebediensteten am

                                               Donnerstag, den 19. September 2019

    sind sämtliche Dienststellen, Kindergärten, verlässliche Grundschulen und flexible Nachmittagsbetreuungen,
    der Bauhof sowie die Gemeindebücherei ab spätestens 12:00 Uhr geschlossen.

    Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

    Ihre Gemeindeverwaltung

                 AMTLICHE
                 BEKANNTMACHUNGEN

Einladung                                                            1.   Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. Septem-
                                                                          ber 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb ei-
zu der am Dienstag, den 17.09.2019 um 19:00 Uhr                           nes Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23.
                                                                          März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegeh-
stattfindenden Sitzung des Technischen Ausschusses im Rats-               rens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungs-
saal des Rathauses Ehrenkirchen.                                          blätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.

Öffentliche Sitzung                                                  2.   Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindever-
Tagesordnung                                                              waltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintra-
                                                                          gungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufge-
                                                                          legt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet
1      Sanierung der Grundschule Ehrenstetten
                                                                          am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag,
       - Vergabe der Arbeiten
                                                                          den 17. Januar 2020.
2      Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Car-
       port auf dem Grundstück Biegartenweg 6b, Flst.-Nr. 182/1      Die Eintragungsliste für die Gemeinde Ehrenkirchen wird in
       im Ortsteil Kirchhofen                                        der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rat-
                                                                     haus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Bürgerbüro, Erdgeschoß,
3      Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses auf dem             zu den üblichen Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 8- 12
       Grundstück Erlenweg 12, Flat.-Nr. 4951/3 im Ortsteil Kirch-   Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag 14- 18 Uhr für
       hofen                                                         Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
                                                                     Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich.
4      Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Schulungs-
       raumes im OG auf dem Grundstück Im Ebnet 1, Flst.-Nr.         3.   Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungs-
       6430/4 im Ortsteil Kirchhofen                                      blatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung
       - Erteilung einer Ausnahme bezüglich dem geplanten                 im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt
         Flachdach                                                        ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung
                                                                     •    mindestens 18 Jahre alt sind,
5      Verschiedenes, Informationen, Bekanntgaben und Anfra-         •    die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
       gen                                                           •    seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre
                                                                          Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung
                                                                          haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
Wir laden die Einwohnerschaft herzlich zur Sitzung ein
                                                                     •    nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht
                                                                          ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge
                                                                          Richterspruchs verloren haben.
Öffentliche Bekanntmachungen
                                                                     4.   Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Samm-
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegeh-
                                                                          lung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben,
rens Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz
                                                                          in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre
zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt-
                                                                          Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Woh-
schafts- und Landeskulturgesetzes“                                        nung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich
                                                                          gewöhnlich aufhalten.
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz -
„Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Natur-         5.   Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht
schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturge-               nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunter-
setzes“ durchgeführt.                                                     schrift leisten.

Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rah-         6.   Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsbe-
men der freien oder amtlichen Sammlung tun.                               rechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen,
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019                                                                                                       5
     die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Haupt-          Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, wel-
     wohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben            ches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:
     und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben.
     Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der            • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und
     Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit            Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken
     bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Be-           sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu
     gründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeich-           befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1)
     nende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z.      • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen,
     B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar       in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öf-
     nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der         fentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2)
     Unterzeichnung fehlt, sind ungültig.                           • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächende-
                                                                      ckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)
     Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Ein-        • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumwei-
     tragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des             den und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen
     Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unterzeich-          (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)
     nenden Person selbst spätestens bis Montag, den 23. März       • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders ge-
     2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung,         schützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1
     bei mehreren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche               Nummer 5)
     Aufenthalt besteht.                                            • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der öko-
                                                                      logischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten
7.   Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintra-       Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50
     gungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund        Prozent anzuheben sowie Umstellung landeseigener Land-
     der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt,        wirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2)
     dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswilli-   • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar
     ge, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt          2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis
     sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungs-         zum Jahr 2025 (Artikel 2)
     willige sollen daher zur Eintragung ihren Personalausweis
     mitbringen.                                                    C.   Alternativen

                                                                    Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.
8.   Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintra-
     gungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet   D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung
     werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbe-       und Nachhaltigkeitsprüfung
     gehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur
     Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.         Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwen-
                                                                    dige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um
                                                                    das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die
9.   Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz-         Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a
     entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauens-        und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der
     leuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der       im neu gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Si-
     Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereit-       cherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen
     gehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur           und der Ausbau ökologischer Landwirtschaft stehen erwiesener-
     Einsicht ausgelegt:                                            maßen in direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der
                                                                    Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum
                                                                    Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist,
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge-
                                                                    ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesänderungen da-
setzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
                                                                    raus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als
                                                                    notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser auf die
A.   Zielsetzung
                                                                    genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese we-
                                                                    sentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung an-
Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (Nat-
                                                                    gemessen zu bewerten.
SchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG)
notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen, mit
                                                                    Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen
welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten
                                                                    Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Re-
in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird
                                                                    gelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt
das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen
                                                                    als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig ein-
des Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform
                                                                    zuordnen.
eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von
Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten
Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im
                                                                    Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzent-
Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um si-
                                                                    wurf seine Zustimmung zu erteilen:
cherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten
Flächen das verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch
                                                                    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge-
den Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Ar-
                                                                    setzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
tenvielfalt unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben
wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich
                                                                                             Artikel 1
formuliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des
                                                                                 Änderungen des Naturschutzgesetzes
Landes zu einer besseren und transparenten Dokumentation der
erreichten Fortschritte festgeschrieben.                            Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt
                                                                    geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S.
B.   Wesentlicher Inhalt                                            597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert:
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
6                                                                                                        FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019

1.   Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:                        de) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des
                                                                    Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
                              „§ 1a                                 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhalti-
                           Artenvielfalt                            ge Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November
                                                                    2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutz-
Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im       gebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in
besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und         gesetzlich geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei
Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken             Naturdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie
sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu be-        der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leis-
fördern.”                                                           tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Re-
                                                                    generationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der
2.   § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:                           Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und
                                                                    Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenar-
„(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen     ten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf
Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzun-        Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen,
gen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und     soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genann-
Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die biologische     ten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu be-
Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion durch ökolo-   fürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwen-
gische Anbauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen         dung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine
ihrer Tätigkeit vermitteln.“                                        Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutz-
                                                                    gebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist.
3.   § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:                         Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag über
                                                                    die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben
Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestrichen.     unberührt.”

4.   Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:                      6.   § 71 wird wie folgt geändert:

                              § 33a
                 Erhalt von Streuobstbeständen                      Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:

(1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder           „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom
Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Flä-           21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein
che ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, die             Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt
weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder           werden.“
Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich
geschützt. Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie alle        7.   Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.
Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder er-
heblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Pfle-
gemaßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darü-                                         Artikel 2
berhinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen                              Änderung des Landwirtschafts-
der Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht                   und Landeskulturgesetzes (LLG)
berührt.                                                             Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März
                                                                     1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom
(2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den           23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert:
Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67
Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei          Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:
Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen Grün-
de des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel erst                                   § 2a
dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssi-                                 Ökologischer Landbau
cherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrssicherheit
nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der Verkehrssi-          (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Ge-
cherungspflichtige hat die aus Gründen der Verkehrssicherung        setzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom
notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutz-            23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fassung
behörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestim-            verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich genutzten
mungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingrif-    Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis 2025 zu min-
fe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen eines        destens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, ge-
gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort        mäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der
des Eingriffs auszugleichen hat.                                    Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchfüh-
                                                                    rung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der
(3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursa-      Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus
cher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines       (Öko-Landbaugesetz ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung be-
gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerle-          wirtschaftet werden.
gen.“
                                                                    (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befin-
5.   § 34 wird wie folgt neu gefasst:                               den (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig
                                                                    gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der
                              § 34                                  Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugesetzes
                      Verbot von Pestiziden                         in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften.

Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozi-       (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019                                                                                                           7
werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus              baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und des ba-
gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pacht-       den-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskulturge-
verträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgelegt, dass         setzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres
die Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Land-              Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Baden-Württem-
baus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch eine natur-      berg das für Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits mit
schutzorientierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Ein-         der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist
satz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie          und andererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz
2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom             verboten ist, im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erfor-
21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft            derlich, beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz
für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom         der Artenvielfalt zu ermöglichen.
24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und
mineralischem Stickstoffdünger zulässig.                              B.   Einzelbegründung

(4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Minis-       Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes
terium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirt-
schaftsflächen zu erstatten.                                          Zu 1.: Einfügung des § 1a

                               § 2b                                   Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6
                   Reduktion des Pestizideinsatzes                    BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust,
                                                                      insbesondere dem Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken.
(1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der          Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, die Arten-
Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des            vielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern.
Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Ge-
meinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl.        Zu 2.: Änderung des § 7
L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden
Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im           Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf land-
Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50         wirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren und
Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden.                      unmittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hin-
                                                                      länglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-Institut, 2019).
(2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022           So kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich
eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der          mehr Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhän-
Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen Behör-          gig von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungswei-
den und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau- und           se, Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst
Kommunalverbände) begleitet.                                          nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil
                                                                      ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat.
(3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz         Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus
von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn           zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung der in der Land-,
möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität und            Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen.
veröffentlicht diese Ergebnisse.
                                                                      Zu 3.: Änderung des § 22
(4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich
in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“     Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung
                                                                      der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und
                               Artikel 3                              Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehun-
                             Inkrafttreten                            gen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des euro-
     Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.      päischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine
                                                                      enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich
                                                                      Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Populationen
                                                                      klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels
                          Begründung
                                                                      notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der über-
                                                                      mäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die
A.     Allgemeiner Teil                                               strukturelle Verarmung der Landschaft kommen überwiegend
                                                                      im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Bio-
Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer           diversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich in land-
Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen          wirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräumen zu
festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt,       beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines
insbesondere den Insekten, den Amphibien, den Reptilien, den          Biotopverbundes berücksichtigen dies bisher nicht ausreichend.
Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägi-        Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes erfordert eine
ge Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten         flächendeckende planerische Sicherung des Biotopverbundes.
Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als we-
sentliche Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermä-        Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen
ßige Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand‐Hardy, 2003;
Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA,        Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind
2017) sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian         von besonderer Bedeutung als Lebensraum für besonders
et al., 2013). Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum       geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kultur-
ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefü-   landschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu ande-
ges, sondern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der        ren Bundesländern eine europaweite Verantwortung für diese
Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des              Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden sich
Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskul-           zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus
turgesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des          der Inanspruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
8                                                                                                       FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019

Schutz wurden vergleichsweise strenge Anforderungen an den           falt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Land-
Ausgleich und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung    baus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben
einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es          wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil
soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Würt-           der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis
temberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983          zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der
von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung       landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des öko-
„Schutz von Streuobstbeständen“ vorgeschlagen.                       logischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
                                                                     und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Euro-
Zu 5.: Neufassung des § 34                                           päischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem
                                                                     Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG)
Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutz-      in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen.
funktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt.
Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum Artensterben                                      § 2b
bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische
Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More than 75 percent            Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebens-
decline over 27 years in total flying insect biomass in protected    räume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche
areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und 2015
                                                                     Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kol-
die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutsch-
                                                                     lateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Redukti-
land um mehr als 75 % zurückgegangen ist.
                                                                     on des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die
                                                                     Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die
Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume,
                                                                     Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der
Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswir-
                                                                     Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokul-
kungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateral-
schäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des           turen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören
Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nah-         das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss
rungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die              von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an
Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der          Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist,
Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokul-       wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deut-
turen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören      lich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaft-
das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss   lichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und
von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an        Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversi-
Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist,     tät. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden,
wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deut-      wenn die Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Land-
lich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaft-         wirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der
lichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und        Einsatz von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010: „Per-
Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversi-        sistent negative effects of pesticides on biodiversity and biolo-
tät. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden,      gical control potential on European farmland“). Zu den gleichen
wenn die Verwendung von solchen Mitteln in großen Teilen der         einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale
Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a.          Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten
2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity     als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).
and biological control potential on European farmland“). Zu den
gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große interna-         Zu Artikel 3: Inkrafttreten
tionale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der        Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“
Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES
2016).
                                                                     Ehrenkirchen, den 13.09.2019
Zu 6.: Änderung des § 71
                                                                     gez. Breig, Bürgermeister
Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine
Übergangsfrist eingeführt.

Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht
entsprechend anzupassen.
                                                                     Hinweis an die Automatenaufsteller einer
Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskultur-        Gemeinde
gesetzes
                                                                     Am 10.11.2019 tritt die neue Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1
Einfügung der §§ 2a und 2b                                           Spieleverordnung (SpielV) in Kraft. Diese besagt, dass ab die-
                                                                     sem Zeitpunkt in Gaststätten statt drei künftig nur noch zwei
                              § 2a                                   Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden dürfen. Da sich
                                                                     diese Regelung auf die 6. Verordnung zur Änderung der SpielV
Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsys-         aus dem Jahr 2014 gründet, wurde Ihnen als Aufsteller eine aus-
tem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebens-         reichend lange Vorlaufzeit für die Umstellung eingeräumt. Ein
mittelproduktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken,      weiterer Bestandsschutz besteht daher nicht.
ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen       Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ein Verstoß gegen die
Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG)           neue Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 SpielV eine Ordnungs-
Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundla-      widrigkeit darstellt, welche mit einem Bußgeld bis zu 5000,-- €
ge der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer         geahndet werden kann.
Landbau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschrän-
kung des Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenviel-      Gemeindeverwaltung Ehrenkirchen
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019                                                                                                     9
                                                                 Beanstandungen:                  12
                                                                 Höchstgeschwindigkeit:           51
              Die Gemeindebücherei ist
              am Donnerstag, 19.9.2019 geschlossen.              Datum: 05.08.2019
                                                                 Zul. Höchstgeschwindigkeit:      30
                                                                 Messpunkt:                       OT Kirchhofen,
                                                                                                  Staufener Straße
                                                                 Einsatzzeit:                     8.16 – 11.02 Uhr
Wasserversorgungsverband                                         Gemessene Fahrzeuge:             381
„Möhlingruppe“                                                   Beanstandungen:                  29
Gemäß den Vorschriften der Trinkwasserverordnung lässt der       Höchstgeschwindigkeit:           46
Wasserversorgungsverband „Möhlingruppe“ halbjährlich um-
fangreiche Trinkwasseruntersuchungen durchführen. Folgende
Analysewerte werden am häufigsten nachgefragt:

Bezeichnung
Gesamthärte
                   Einheit
                   °dH
                               Analyseergebnis
                               9,6
                                                  Grenzwert                     Hilfe von Haus zu Haus
Härtebereich                   mittel
Calciumcarbonat
(CaCO3)            mmol/l      1,72
                                                                 Zwischen Genuss und Sucht – unabhängig
Calcium            mg/l        55,5                              bleiben im Alter
Kalium             mg/l        1,2                               Können wir unsere Gesundheit und Selbstständigkeit im Alter
Magnesium          mg/l        8,12                              erhalten bzw. erhöhen? Gibt es Einflüsse, welche es uns schwe-
Natrium            mg/l        7,0                200            rer machen, dieses Ziel zu erreichen?
Chlorid            mg/l        49,2               250
                                                                 Der Genuss alkoholischer Getränke, die Einnahme von Schlaf-/
Nitrat             mg/l        17,2               50
                                                                 Beruhigungsmitteln oder Schmerzmitteln bergen neben ihren
                                                                 Vorteilen auch gewisse Risiken und Nebenwirkungen – insbe-
Der Verband weist darauf hin, dass die Schüttungen der
                                                                 sondere im Alter.
Schauinslandquellen jahreszeitlich bedingt einer gewissen
                                                                 Darüber möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, Ihnen
Schwankung unterliegen und sich folglich insbesondere die
                                                                 Informationen geben, sowie Alternativen und Handlungsmög-
Wasserhärte und der Nitratgehalt entsprechend des Wasseran-
teils aus dem Wasserwerk Hausen der badenova verändern. Die      lichkeiten aufzeigen. Erfahrungen zeigen, dass es sich lohnt, den
Wasserhärte bewegt sich jedoch innerhalb der Härtebereiche       Konsum dieser Mittel kritisch in den Blick zu nehmen, um da-
„weich“ bis „mittel“ zwischen 6°dH und 14°dH.                    durch mehr Lebensqualität und Zufriedenheit zu erreichen.

                                                                 „Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahre zu geben,
                                                                 sondern den Jahren mehr Leben!“
Sprechtag Rentenversicherung
Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten        Dienstag, 17. September 2019 um 19 Uhr
der Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater        Ort:          Georgsheim in Ehrenstetten, Gebergasse 1,
der Dt. Rentenversicherung, Hans Krix, bearbeiten. Herr Krix                   Parkmöglichkeiten bei der Kirche
erteilt Auskunft in allen Fragen der Deutschen Rentenversiche-   Referentin: Catharina Klein, Gesundheitsförderung B.Sc.
rung, hilft beim Ausfüllen von Formularen, Kontenklärungen und   Referent:     Klaus Limberger, Dipl. Sozialarbeiter (FH)
nimmt Rentenanträge entgegen.                                                  Fachstelle Sucht Freiburg Baden-Württem-
                                                                               bergischer Landesverband für Prävention und
Sprechstunden: im September 19 und 26                                          Rehabilitation gGmbH (bwlv)

Örtlichkeit: Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss,
Besprechungsraum, Nr. 0.6.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten:
Frau Kühlwein 07633/804-21, Frau Kindel 07633/804-23
oder Frau Martinelli 07633/804-22                                               SOS werdende Mütter e. V.
Zum Sprechtag sind Versicherungsunterlagen, Personalaus-
                                                                 SOS werdende Mütter e. V. hilft allen Frauen, allein erziehenden
weis, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung
                                                                 Müttern/Väter und Familien, die durch eine Schwangerschaft
(IBAN+ BIC) und den Krankenkassenausweis mitzubringen.
                                                                 bzw. mit Kindern in eine schwierige Lage gekommen sind.
Ihre Gemeindeverwaltung
                                                                 In unserer Kleiderstube finden Sie alles, was die werdende Mutter,
                                                                 das Baby, das Kleinkind sowie Kinder bis 12 Jahren brauchen.
                                                                 Kleiderstube Ehrenkirchen-Norsingen, Bundesstr. 11
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald                             Termine nach Vereinbarung
Folgende Geschwindigkeitsmessungen wurden vom Landkreis          Telefon 01 60/5 52 02 93
durchgeführt:
                                                                 Wie auch immer Ihre Not aussehen mag – wir stehen Ihnen auf
Datum: 05.08.2019                                                freundschaftlicher und vertrauensvoller Basis mit Rat und Tat zur
Zul. Höchstgeschwindigkeit:    30                                Seite. Der Verein ist selbstständig und unabhängig.
Messpunkt:                     OT Kirchhofen, Lairenstraße
Einsatzzeit:                   5.02 – 8.02 Uhr                   Kontaktperson für Ehrenkirchen:
Gemessene Fahrzeuge:           98                                Vonderstraß Sonja, Tel.: 0 76 33/8 34 24
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
10                                                                                              FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019

                                                                  Der zweitägige Lehrgang Arbeit mit der Motorsäge in Arbeits-
                                                                  körben gemäß Modul C der DGUV-Information findet am 15.
               FLÜCHTLINGE                                        Und 16. Oktober 2019 statt und richtet sich an Personen, die mit
                                                                  der Motorsäge in Arbeitskörben arbeiten müssen. Mitglieder der
                                                                  Freiwilligen Feuerwehren, Technisches Hilfswerk und Mitarbeiter
Sprechstunde Asyl                                                 von Bauhöfen. In diesem Lehrgang erlangen die Teilnehmer die
                                                                  Sachkunde zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motor-
Laura Fielitz und Faouzi Saidani sind zuständig für die indi-     säge bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen oder Arbeitskör-
viduelle Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der An-      ben an Drehleitern. Außerdem werden Schwerpunkte in persön-
schlussunterbringung in Ehrenkirchen sowie für die Begleitung     licher Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb, Auswahl
des Helferkreises und der Pat*innen.                              geeigneter Motorsägen, spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
Die Sprechstunden findet montags von 14 bis 16 Uhr und mitt-      sowie Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Re-
wochs von 10.30. – 12.00 Uhr im Erdgeschoss des Rathauses in      geln der Unfallversicherungsträger vermittelt. Teilnahmevoraus-
Ehrenkirchen statt. Termine außerhalb der Sprechstunde sind       setzung sind persönliche Schutzausrüstung, Motorsägengrund-
nach Vereinbarung möglich. Die Kontaktdaten sind:                 lehrgang, Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen.
Laura.Fielitz@caritas-bh.de und Faouzi.Saidani@caritas-bh.de      Die Lehrgangsgebühr beträgt 180 Euro, Versicherte der SVLFG
und Tel.: 07664 961 30 83.                                        erhalten einen Zuschuss von 30 Euro. Die Mietkosten der Hu-
                                                                  barbeitsbühne werden über die Teilnehmer umgelegt und als
                                                                  zusätzliche Gebühr abgerechnet. Wird die Hubarbeitsbühne von
                                                                  den Teilnehmern gestellt, entfällt die zusätzliche Gebühr.

                                                                  Weitere Informationen und Anmeldungen sind direkt über den
               FUNDSACHEN                                         Forstbezirk Kirchzarten, Ottenstraße 6, 79199 Kirchzarten mög-
                                                                  lich, telefonisch unter 0761 2187-9512 oder per E-Mail an forst.
                                                                  kirchzarten@lkbh.de
Beim Bürgermeisteramt Ehrenkirchen wurden folgende
Fundsachen abgegeben:

•    Massives Fahrradschloß Marke Trelock
•    Schwarzes Mäppchen mit 3 Schlüssel                                          KULTURELLES
•    Stoppuhr
•    Melodica schwarzweiß
•    Schlüsselring mit 2 Schlüsseln
•    Lesebrille (titan)
•    Soundbox rot
•    Schlüsselbund mit rotem Band
•    Armbanduhr rosa Band – Aufdruck Girls
•    Schwarzer Rucksack Marke Grace
•    Handy Marke Samsung

Diese können Sie zu unseren Öffnungszeiten, im Rathaus Ehren-     Marion Rinner - Druckgrafik
kirchen, Zimmer 0.3 bei Frau Kühlwein abholen.
                                                                  Ab dem 16. September 2019 zeigt der Arbeitskreis Kunst und
                                                                  Kultur Arbeiten aus der laufenden Produktion der in Freiburg le-
                                                                  benden Künstlerin Marion Rinner.
                                                                  Die 1961 in Hessen geborene Künstlerin studierte 1990- 1994 an
               LANDWIRTSCHAFT                                     der freien Akademie für Bildende Kunst Freiburg
                                                                  ab 1994 lebte und arbeitete sie in Südspanien und kehrte im
                                                                  April 2000 wieder nach Freiburg zurück.
                                                                  seit März 2019 ist sie Teilnehmerin am Projekt “Werkhaus“
Lehrgänge am Forstlichen                                          bei Kubus³
Hauptstützpunkt St. Peter
                                                                  Ausstellungen
Am Forstlichen Hauptstützpunkt, Scheuergasse 9a in 79271 St.      1996 Schlosshotel Tortosa
Peter werden in diesem Herbst zwei Lehrgänge angeboten. Der       1999 Café Art in Tarragona
Motorsägen-Lehrgang gemäß Modul A der DGUV-Information            2000 Kulturzentrum Ulldecona
finden jeweils zweitägig am 17. und 18. September 2019 sowie      2005 Picassopreis Horta de San Juan( Katalonien)
am 29. und 30. Oktober 2019 statt. Dieser Lehrgang richtet sich   1993 Gemeinschaftsausstellung Stadttheater Freiburg
an Privatwaldbesitzer, Brennholz-Selbstwerber, Feuerwehren        1992 Gemeinschaftsausstellung in der Fabrik Habsburgerstrasse
und das Technische Hilfswerk sowie Mitarbeiter von Bauhöfen.
Er vermittelt Grundlagen für die richtige Handhabung der Mo-      zur Arbeit
torsäge. Neben der Fällung von Schwachholz steht die Aufar-       Collagiert Materialien zu figürlichen und architektonischen Wer-
beitung von liegendem Holz im Vordergrund. Außerdem steht         ken. Viele Arbeiten befassen sich mit dem Schwerpunkt von
die Arbeitssicherheit auf dem Programm. Grundsätzlich liegt       Fundstücken am Meer.
das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jahren. Weitere Vor-   Die Aktuelle Ausstellung zeigt architektonische Ansätze in
aussetzung ist eine persönliche Körperschutzausrüstung für die    Kaltnadel und Ätzradierung.
Waldarbeit mit der Motorsäge. Die Lehrgangsgebühr beträgt
180 Euro. Versicherte der SVLFG erhalten einen Zuschuss von       Foyer des Rathauses Ehrenkirchen Jengerstr. 6 79238
30 Euro.                                                          Ehrenkirchen
FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019                                                                                                 11
                                                                            Rosenkranz
                                                                  19:00     Hl. Messe
              VERSCHIEDENES                                       Freitag, 20. September
                                                                  8:25      Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit

              Tauschring Ehrenkirchen                             Norsingen, St. Gallus
                                                                  Sonntag, 15. September
                                                                  9:00     Hl. Messe
Sie möchten wissen, was in Sachen Tauschring los ist in           Dienstag, 17. September
Deutschland? Gerne können Sie sich informieren unter: www.        19:00    Hl. Messe
tauschwiki.de www.tauschringe.info
www.tauschringadressen.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter 07633-9886534 oder       Offnadingen, Hl. Kreuz
www.tauschring-markgraeflerland.de                                Sonntag, 15. September
                                                                  9:30     Hl. Messe zum 2.Patrozinium/ anlässlich der 100-Jahr-
                                                                           feier des Muikvereins im Festzelt (mit Kirchenchor,
                                                                           Musikverein, Projektband)
                                                                  Mittwoch, 18. September
              KIRCHENNACHRICHTEN                                  19:00    Hl. Messe

                                                                  Scherzingen, St. Michael
           Kath. Kirchengemeinde Batzenberg                       Freitag, 20. September
           Obere Möhlin                                           19:00     Hl. Messe

 Pfarrer Michael Hauser                                           Einladung zum Patrozinium „St. Michael“ in Scherzingen
 Herrenstr. 2, 79238 Ehrenkirchen,
 Tel.: 07633 94249-10, Fax: 07633 94249-19                        Die katholische Kirchengemeinde Scherzingen feiert am
 Pfarrbüro Öffnungszeiten:                                        Freitag, 27. September 2019, 19:00 Uhr
 Montag: 10 - 12 Uhr, Dienstag: 15 - 17 Uhr                       das Fest ihres Kirchenpatrons, des Erzengel St. Michael.
 Freitag: 10 - 12 Uhr
 Homepage: www.kath-bom.de                                        Die hl. Messe wird mitgestaltet vom Kirchenchor.
                                                                  Bei schönem Wetter findet im Anschluß an die hl. Messe, auf
                                                                  dem Dorfplatz, ein Umtrunk statt. Alle Gemeindemitglieder sind
Ehrenkirchen, St. Georg
                                                                  herzlich eingeladen das Fest mitzufeiern.
Samstag, 14. September, Kreuzerhöhung
9:00      Schulgottesdienst ökumen. Gottesdienst zur Ein-         Das Gemeindeteam
          schulung
Sonntag, 15. September Gedächtnis der Schmerzen Mariens
24. Sonntag im Jahreskreis, L1: Ex 32,7-11.13-14, L2: 1 Tim                        Neue Krabbelgruppe
1,12-17, Ev: Lk 15,1-32                                                            Die Zappelfinger
10:30     Hl. Messe                                                                Im Buchcafe Norsingen
Dienstag, 17. September                                                            für Kleinkinder, Krabbelalter bis 3 Jahre
19:00     Hl. Messe                                                                Wir öffnen montags ab 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                                   Spielen, singen Bilderbücher vorlesen, sich
                                                                  treffen, kennen lernen und austauschen. Mamas, Papas, Omas,
Kirchhofen, Mariä Himmelfahrt                                     Opas mit Kindern oder Enkeln. Sie sind herzlich eingeladen und
Samstag, 14. September                                            finden uns:
10:00      Schulgottesdienst ökumen. Gottesdienst zur Ein-        Eingang Pfarrhof, Norsinger Kirche im Buchcafé.
           schulung                                               Uli Ernst und Christa Leypold-Hartwig
11:00      Trauung Ramona Tritschler und Patric Maier             Infos über Tel.: 07633-150888
17:00      Beichtgelegenheit
18:25      Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit
19:00      Vorabendmesse unter Mitwirkung der Stockweg-Al-
           phorn-Formation (Wald/Sigmaringen)
Kirch. PSH                                                                   Evangelische Kirchengemeinde
15:30      Kommunionfeier                                                    Ehrenkirchen-Bollschweil
Sonntag, 15. September
9:00       Hl. Messe unter Mitwirkung der Stockweg-Alpho-
           rn-Formation (Wald/Sigmaringen)                         Evangelisches Pfarramt
18:30      Rosenkranz für die Priester und um geistliche Berufe    Jengerstsraße 9 - 79238 Ehrenkirchen
Montag, 16. September                                              Pfarrer Fritz Breisacher
18:30      Rosenkranz                                              Telefon: 07633 7020       Telefax: 07633 500579
Dienstag, 17. September Hl. Hildegard von Bingen, Äbtissin,        E-Mail: info@ekeb.de      Internet: www.ekeb.de
Mystikerin
18:30      Rosenkranz für die Kranken und ihre Familien           Freitag, 13. September 2019
Mittwoch, 18. September                                           18.00 Uhr Generalprobe mit Einschulungskindern und Eltern im
18:30      Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit    Paul-Gerhardt-Haus
Donnerstag, 19. September                                         Samstag, 14. September 2019
18:00      Anbetung im Anliegen um geistliche Berufungen -        08.00 Uhr Männermorgenwanderung
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