Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Freitag, den 13. September 2019 Nummer 37 Herzliche Einladung zur Informationsveranstaltung zum Friedhof Ehrenstetten Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Wald- bzw. Baumbestattungen in einem Fried- wald oder Ruheforst, Seebestattungen, Natur- bestattungen auf einer Almwiese – alternative Bestattungen werden immer beliebter und lö- sen die klassischen Grabanlagen auf Friedhö- fen ab. Die Bestattungskultur unterliegt einem Wandel. Gründe dafür können sein, dass wir oft nicht mehr am selben Ort leben wie unsere Ver- wandten oder der Verstorbene eine Alterna- tivbestattung wünscht. Der Gemeinderat hat sich deshalb intensiv mit den vielfältigen Möglichkeiten einer zeitgemä- ßen Friedhofsgestaltung auseinandergesetzt und das Büro Weiher beauftragt, eine Friedhofs- konzeption für alle Friedhöfe der Gemeinde zu erarbeiten. Das Ergebnis der Planung für den Friedhof Ehrenstetten wird Tobias Weiher am Donnerstag, 19. September 2019 um 18:00 Uhr in der Aussegnungshalle in Ehrenstetten vorstellen. Ich lade Sie hierzu herzlich ein. Ihr Thomas Breig Bürgermeister
2 FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 NOT- UND BEREITSCHAFTSDIENSTE GEMEINDEVERWALTUNG EHRENKIRCHEN EHRENKIRCHEN SOZIALE DIENSTE Tel.: 07633 804-0 Fax: 07633 804-20 Sozialstation Mittlerer Breisgau und Ihre Ansprechpartner www.ehrenkirchen.de Beratungsstelle für ältere Menschen und Gabriele Neuhaus-Zoller, Tel.: 07633/6783 Montag 08:00 - 12:00 Uhr deren Angehörige Jutta Hantzsch, Tel.: 07633/ 981891 14:00 - 18:00 Uhr Prälat-Stiefvater-Weg 3, 79238 Ehrenkirchen Öffnungszeiten der Tafelläden, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr www.staufener-tafel.de Verwaltung, Tel.: 07633 9533-0, Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Fax.: 07633 953390 Bad Krozingen, Bahnhofstr. 4 B Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Geschäftsführung: Frau Meister, Mo-Fr 15:00-16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Tel.: 07633 953310 Sa 11:00-12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Pflegedienstleitung: Frau Löbbert, Öffnungszeiten Kleiderkammer Beratungsstelle, Frau Ostrowski, Mo-Fr 14:00-16:00 Uhr Tel.: 07633/953320 Sa 10:00-12:00 Uhr NORSINGEN Vermittlung Hausnotruf, Tel.: 07633 3307 Fax: 07633 933707 Tel.: 07633 9533-0 Breisach, Elsässer Allee 3 E-Mail: norsingen@ehrenkirchen.de Vermittlung Essen auf Rädern und Mobiler Mo u. Do 15:00-16:00 Uhr Sozialdienst, Tel.: 07633 9533-0 Mittwoch 15:30 - 18:00 Uhr Staufen, Kapuzinerhof Altenpflegeheim Prälat-Stiefvater-Haus Mi u Fr 15:00-15:30 Uhr Sprechstunden des Ortsvorstehers Prälat-Stiefvater-Weg 2, Hermann-Joseph Krieg 79238 Ehrenkirchen Dorfhelferinnenstation Mittwoch 17:00 - 18:00 Uhr Einrichtungsleitung Detlef Bohe Einsatzleiterin: Die Sprechstunde des Ortsvorstehers Pflegedienstleitung Sandra Sutterer Frau Chr. Kübek, Tel.: 07633 925555 fällt am 18.9.2019 aus. Tel.: 07633 93390, Fax.: 07633 9339599 Dorfhelferin: Stammtisch für pflegende Angehörige OFFNADINGEN Frau Bender, Frau Hartmann, Frau Leber, 9.10.2019 und 13.11.2019,19:00 Uhr Frau Frasch Tel.: 07633 3270 Gasthaus Löwen, Ehrenstetten E-Mail: offnadingen@ehrenkirchen.de NOTFALLDIENST DER ÄRZTE Sprechstunden des Ortsvorstehers Karsten Norman An den Wochenenden und Feiertagen sowie Akut lebensbedrohliche Notfälle werden 10.10. 18:30-20:00 Uhr zu den sprechstundenfreien Zeiten stehen weiterhin vom Rettungsdienst versorgt, der niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren wie gewohnt unter der Rufnummer 112 zu 17.10. 18:30-20:00 Uhr Pantientinnen und Patienten für die Notfall- erreichen ist. versorgung zur Verfügung. Bitte wählen Sie SCHERZINGEN für den ärztlichen Notdienst die Rufnummer Tel.: 07664 60519 Zahnärztlicher Notfalld.: 01803 22255540 116 117 E-Mail: scherzingen@ehrenkirchen.de Über die Leitstelle wird Ihnen ein dienstha- Tierärztlicher Notfalld.: 07631 36536 Sprechstunden des Ortsvorstehers bender Arzt vermittelt, sofern der eigene Kinderärztlicher Notfalld.: 0180 6076111 Bernd Neubert Hausarzt oder behandelnde Facharzt nicht Nach Vereinbarung erreichbar ist. Augenärztlicher Notfalld.: 0180 6075311 APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr am darauf folgenden Tag: Freitag, 13.9.2019 Sonntag, 15.9.2019 Dienstag, 17.9.2019 Donnerstag, 19.9.2019 Kirchberg-Apotheke Kirchhofen, Zollmatten-Apotheke Heitersheim, Malteser-Apotheke Heitersheim, Katharina-Barbara-Apotheke Sulz- Jengerstraße 13, 07633 8794 Poststr. 22, 07634 510511 Im Stühlinger 16, 07634 2039 burg, Hauptstraße 48, 07634 822 Fridolin-Apotheke Neuenburg, Blauen-Apotheke Schliengen, Frohmann’sche Apotheke Schlien- Stadt-Apotheke Neuenburg, Schlüs- Müllheimer Str. 23, 07631 793700 Freiburger Str. 15, 07635 8262575 gen, Eisenbahnstr. 13, 07635 556 selstr. 14, 07631 7710 Samstag, 14.9.2019 Montag, 16.9.2019 Mittwoch, 18.9.2019 Freitag, 20.9.2019 Rebland-Apotheke Wolfenweiler, Batzenberg-Apotheke Schallstadt, Hebel-Apotheke Müllheim, Werder- Rats-Apotheke Bad Krozingen, Basler Straße 24, 07664 6371 Basler Straße 82, 07664 60180 str. 31 A, 07631 2253 Lammplatz 11, 07633 3790 Hense’sche Aptheke Badenweiler, Apotheke am Zöllinplatz Badenwei- Schneckental-Apotheke Pfaffenwei- Luisenstr. 2, 07632 892121 ler, Zöllinplatz 4, 07632 891576 ler, Schwabenmatten 3, 07664 600900 Impressum: Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen: Herausgeber: Gemeinde Ehrenkirchen Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die Veröffentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Gewähr übernommen. Bürgermeister Thomas Breig oder der/die von ihm Beauftragte/n Für den Anzeigenteil/Druck: Verantwortlich für die Fraktionsmitteilungen: Primo-Verlag, Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, Die jeweilige Fraktion bzw. 78333 Stockach, Tel.: 07771/9317-11, Fax: 07771/9317-40, die/der Vorsitzende der jeweiligen Fraktion Email: anzeigen@primo-stockach.de, www.primo-stockach.de
FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 3 Leider hat es das Wetter mit Mobile Jugendsozialarbeit unserem Ölbergtag am letzten ...Veranstaltungen, offene Treffs, Beratung, Nachtsport, kreativ sein, Sonntag nicht gut gemeint und Möbel bauen, Kochen, Ausflüge, Spiele, Xbox one, Kicker, Darts... wir mussten die Veranstaltung und die Aktionen am Ölberg Jugendarbeit Ehrenkirchen: leider absagen. Wegen der großen Nachfrage und der Ak- Öffnungszeiten Jugendraum tualität des Themas wollen wir aber die Führung zum Thema Die Termine für die offenen Treffs sowie anstehende Veran- Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und dessen Auswirkun- staltungen findet Ihr immer auf unseren Social-Media-Kanä- gen auf den Weinbau am Ölberg gerne nochmals anbieten. len. Generell ist der Jugendraum dienstags bis freitags für alle Jugendlichen ab 12 Jahren geöffnet. Neuer Termin: Sonntag, den 22.09.2019 ab 16.00 Uhr: Infopavillon auf dem Platz oberhalb der Ölbergkapelle beim Social Media Feldahorn, ab 16.30 Uhr Führung über den Ölberg mit Ingrid Instagram: Jura_eki Steinle und Bernhard Stehlin und weiteren Winzern. Facebook: Jugendarbeit Ehrenkirchen Wir hoffen auf besseres Wetter und viele interessierte Gäste! Beratung Gerne können auch Beratungs-Termine nach Vereinbarung abgemacht werden. Wir beraten zu allen relevanten Jugendt- hemen (Familie, Schule & Beruf, Sucht, Partnerschaft etc.). Ortsverwaltung Offnadingen Julia Fricke Niklas Schäfer Bitte beachten - Bitte beachten - Bitte beachten E-Mail: fricke@cjw.eu E-Mail: schaefer@cjw.eu Auf Grund des Dorffestes fährt der Schulbus nach den Som- Handy: 0176-41049381 Handy: 0177-7006208 merferien vom 11.-17.9.19 die Haltestelle in der Biengerstraße an. (Weinbau Kunz) Die Gemeinde bietet neuen Auszubildenden einen guten Start in die berufliche Zukunft! Wie jedes Jahr durfte die Gemeinde Ehrenkirchen auch dieses Jahr wieder mehrere neue Auszubildende begrüßen, für die am 01. September der Start ins Berufsleben begann. Let´s go Longboarding! Unter ihnen sind in diesem Jahr drei PIA- Auszubildende (Er- zieherausbildung), eine Auszubildende als Verwaltungsfach- Eine gemeinsame Aktion der OmJ Ehrenkirchen & Bollscheil angestellte und eine Verwaltungspraktikantin im gehobenen und der OmJ Schallstadt & Ebringen Dienst. Des Weiteren beginnen fünf Auszubildende im Bundes- Was? Für Anfänger*innen und Fortgeschrittene. Nach ei- freiwilligendienst (u.a. beim Feuerwehrzweckverband Südlicher nem kurzen Crashkurs geht’s auch schon los auf Breisgau und Jengerschule) , sowie zwei Anerkennungsprakti- eine Ausfahrt mit den Longboards durch´s Drei- kantinnen in einer Kindertagesstätte ihre Ausbildung in unserer samtal. Gemeinde. Wann? 21.09.19 11-17 Uhr Wo? Treffpunkt Waldsee Freiburg Wir freuen uns, dass sich die Auszubildenden für die Gemeinde Kosten? Leihgebühr Ausrüstung: ca. 5€ und öffentliche Ver- Ehrenkirchen als Arbeitgeber und Ausbildungsstelle entschie- kehrsmittel: ca 4€ den haben und wünschen allen einen guten und erfolgreichen Start in ihrer Einrichtung. Es besteht Helmpflicht! Maximale Teilnehmerzahl: 12 Anmeldeschluss 17.09.19 Infos und Anmeldung:Julia Fricke // fricke@cjw.eu mobil: 0176/41049381 Nutzen Sie die Gelegenheit, Gutes zu tun und un- sere Arbeit zu unterstützen. Das Projekt „Com- Forum mida“ in El Eine Welt Salvador freutEhrenkirchen sich über jede Spen- de, die Sie von uns erhalten. Am Samstag, 21.9.2019 beim Floh- und Kreativmarkt der evangelischen Kirchengemeinde rund um das Paul-Gerhardt- Haus oder am Sonntag, 22.9.2019 nach dem Abenteuerland Gottesdienst in Kirchhofen auf dem Kirchplatz besteht wieder die Möglichkeit Warenaus dem fairen Handel zubekommen. Forum Eine Welt Ehrenkirchen
4 FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 Betriebsausflug der Gemeindebediensteten Wegen des halbtägigen Betriebsausflugs der Gemeindebediensteten am Donnerstag, den 19. September 2019 sind sämtliche Dienststellen, Kindergärten, verlässliche Grundschulen und flexible Nachmittagsbetreuungen, der Bauhof sowie die Gemeindebücherei ab spätestens 12:00 Uhr geschlossen. Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Einladung 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. Septem- ber 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb ei- zu der am Dienstag, den 17.09.2019 um 19:00 Uhr nes Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegeh- stattfindenden Sitzung des Technischen Ausschusses im Rats- rens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungs- saal des Rathauses Ehrenkirchen. blätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Öffentliche Sitzung 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindever- Tagesordnung waltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintra- gungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufge- legt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet 1 Sanierung der Grundschule Ehrenstetten am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, - Vergabe der Arbeiten den 17. Januar 2020. 2 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Car- port auf dem Grundstück Biegartenweg 6b, Flst.-Nr. 182/1 Die Eintragungsliste für die Gemeinde Ehrenkirchen wird in im Ortsteil Kirchhofen der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rat- haus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Bürgerbüro, Erdgeschoß, 3 Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses auf dem zu den üblichen Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 8- 12 Grundstück Erlenweg 12, Flat.-Nr. 4951/3 im Ortsteil Kirch- Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag 14- 18 Uhr für hofen Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich. 4 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Schulungs- raumes im OG auf dem Grundstück Im Ebnet 1, Flst.-Nr. 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungs- 6430/4 im Ortsteil Kirchhofen blatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung - Erteilung einer Ausnahme bezüglich dem geplanten im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt Flachdach ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung • mindestens 18 Jahre alt sind, 5 Verschiedenes, Informationen, Bekanntgaben und Anfra- • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gen • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und Wir laden die Einwohnerschaft herzlich zur Sitzung ein • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. Öffentliche Bekanntmachungen 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Samm- Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegeh- lung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, rens Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt- Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Woh- schafts- und Landeskulturgesetzes“ nung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Natur- 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturge- nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunter- setzes“ durchgeführt. schrift leisten. Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rah- 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsbe- men der freien oder amtlichen Sammlung tun. rechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen,
FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 5 die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Haupt- Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, wel- wohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben ches durch folgende Inhalte erreicht werden soll: und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Be- sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu gründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeich- befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1) nende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öf- nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der fentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2) Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächende- ckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Ein- • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumwei- tragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des den und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unterzeich- (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) nenden Person selbst spätestens bis Montag, den 23. März • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders ge- 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, schützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1 bei mehreren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Nummer 5) Aufenthalt besteht. • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der öko- logischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintra- Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50 gungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund Prozent anzuheben sowie Umstellung landeseigener Land- der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, wirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2) dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswilli- • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar ge, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungs- zum Jahr 2025 (Artikel 2) willige sollen daher zur Eintragung ihren Personalausweis mitbringen. C. Alternativen Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen. 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintra- gungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbe- und Nachhaltigkeitsprüfung gehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwen- dige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz- Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauens- und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der leuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der im neu gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Si- Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereit- cherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen gehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur und der Ausbau ökologischer Landwirtschaft stehen erwiesener- Einsicht ausgelegt: maßen in direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstimmungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge- ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesänderungen da- setzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes raus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser auf die A. Zielsetzung genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese we- sentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung an- Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (Nat- gemessen zu bewerten. SchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen, mit Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Re- in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird gelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig ein- des Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform zuordnen. eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzent- Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um si- wurf seine Zustimmung zu erteilen: cherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzge- den Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Ar- setzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes tenvielfalt unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich Artikel 1 formuliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Änderungen des Naturschutzgesetzes Landes zu einer besseren und transparenten Dokumentation der erreichten Fortschritte festgeschrieben. Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. B. Wesentlicher Inhalt 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert:
6 FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: de) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 „§ 1a über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhalti- Artenvielfalt ge Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutz- Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im gebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und gesetzlich geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken Naturdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu be- der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leis- fördern.” tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Re- generationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenar- „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen ten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzun- Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, gen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genann- Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die biologische ten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu be- Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion durch ökolo- fürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwen- gische Anbauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen dung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine ihrer Tätigkeit vermitteln.“ Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutz- gebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestrichen. unberührt.” 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: 6. § 71 wird wie folgt geändert: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Flä- 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein che ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, die Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder werden.“ Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie alle 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder er- heblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Pfle- gemaßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darü- Artikel 2 berhinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen Änderung des Landwirtschafts- der Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht und Landeskulturgesetzes (LLG) berührt. Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert: Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen Grün- de des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel erst § 2a dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssi- Ökologischer Landbau cherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der Verkehrssi- (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Ge- cherungspflichtige hat die aus Gründen der Verkehrssicherung setzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutz- 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fassung behörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestim- verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich genutzten mungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingrif- Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis 2025 zu min- fe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen eines destens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, ge- gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort mäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der des Eingriffs auszugleichen hat. Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchfüh- rung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursa- Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus cher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines (Öko-Landbaugesetz ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung be- gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerle- wirtschaftet werden. gen.“ (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befin- 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: den (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der § 34 Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugesetzes Verbot von Pestiziden in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften. Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozi- (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum
FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 7 werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und des ba- gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pacht- den-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskulturge- verträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgelegt, dass setzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres die Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Land- Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Baden-Württem- baus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch eine natur- berg das für Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits mit schutzorientierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Ein- der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist satz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie und andererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom verboten ist, im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erfor- 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft derlich, beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom der Artenvielfalt zu ermöglichen. 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zulässig. B. Einzelbegründung (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Minis- Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes terium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirt- schaftsflächen zu erstatten. Zu 1.: Einfügung des § 1a § 2b Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 Reduktion des Pestizideinsatzes BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken. (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, die Arten- Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des vielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern. Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Ge- meinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. Zu 2.: Änderung des § 7 L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf land- Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50 wirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren und Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden. unmittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hin- länglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-Institut, 2019). (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 So kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der mehr Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhän- Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen Behör- gig von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungswei- den und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau- und se, Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst Kommunalverbände) begleitet. nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung der in der Land-, möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität und Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen. veröffentlicht diese Ergebnisse. Zu 3.: Änderung des § 22 (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“ Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Artikel 3 Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehun- Inkrafttreten gen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des euro- Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. päischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels Begründung notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der über- mäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die A. Allgemeiner Teil strukturelle Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Bio- Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer diversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich in land- Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen wirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräumen zu festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt, beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines insbesondere den Insekten, den Amphibien, den Reptilien, den Biotopverbundes berücksichtigen dies bisher nicht ausreichend. Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägi- Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes erfordert eine ge Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten flächendeckende planerische Sicherung des Biotopverbundes. Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als we- sentliche Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermä- Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen ßige Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand‐Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind 2017) sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian von besonderer Bedeutung als Lebensraum für besonders et al., 2013). Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kultur- ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefü- landschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu ande- ges, sondern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der ren Bundesländern eine europaweite Verantwortung für diese Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden sich Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskul- zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus turgesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des der Inanspruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen
8 FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 Schutz wurden vergleichsweise strenge Anforderungen an den falt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Land- Ausgleich und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung baus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Würt- der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis temberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des öko- „Schutz von Streuobstbeständen“ vorgeschlagen. logischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Euro- Zu 5.: Neufassung des § 34 päischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutz- in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen. funktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum Artensterben § 2b bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More than 75 percent Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebens- decline over 27 years in total flying insect biomass in protected räume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kol- die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutsch- lateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Redukti- land um mehr als 75 % zurückgegangen ist. on des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswir- Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokul- kungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateral- schäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des turen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nah- das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss rungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokul- wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deut- turen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören lich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaft- das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss lichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversi- Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, tät. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deut- wenn die Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Land- lich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaft- wirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der lichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Einsatz von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010: „Per- Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversi- sistent negative effects of pesticides on biodiversity and biolo- tät. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, gical control potential on European farmland“). Zu den gleichen wenn die Verwendung von solchen Mitteln in großen Teilen der einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten 2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). and biological control potential on European farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große interna- Zu Artikel 3: Inkrafttreten tionale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“ Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). Ehrenkirchen, den 13.09.2019 Zu 6.: Änderung des § 71 gez. Breig, Bürgermeister Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine Übergangsfrist eingeführt. Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzupassen. Hinweis an die Automatenaufsteller einer Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskultur- Gemeinde gesetzes Am 10.11.2019 tritt die neue Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Einfügung der §§ 2a und 2b Spieleverordnung (SpielV) in Kraft. Diese besagt, dass ab die- sem Zeitpunkt in Gaststätten statt drei künftig nur noch zwei § 2a Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden dürfen. Da sich diese Regelung auf die 6. Verordnung zur Änderung der SpielV Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsys- aus dem Jahr 2014 gründet, wurde Ihnen als Aufsteller eine aus- tem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebens- reichend lange Vorlaufzeit für die Umstellung eingeräumt. Ein mittelproduktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, weiterer Bestandsschutz besteht daher nicht. ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) neue Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 SpielV eine Ordnungs- Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundla- widrigkeit darstellt, welche mit einem Bußgeld bis zu 5000,-- € ge der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer geahndet werden kann. Landbau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschrän- kung des Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenviel- Gemeindeverwaltung Ehrenkirchen
FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 9 Beanstandungen: 12 Höchstgeschwindigkeit: 51 Die Gemeindebücherei ist am Donnerstag, 19.9.2019 geschlossen. Datum: 05.08.2019 Zul. Höchstgeschwindigkeit: 30 Messpunkt: OT Kirchhofen, Staufener Straße Einsatzzeit: 8.16 – 11.02 Uhr Wasserversorgungsverband Gemessene Fahrzeuge: 381 „Möhlingruppe“ Beanstandungen: 29 Gemäß den Vorschriften der Trinkwasserverordnung lässt der Höchstgeschwindigkeit: 46 Wasserversorgungsverband „Möhlingruppe“ halbjährlich um- fangreiche Trinkwasseruntersuchungen durchführen. Folgende Analysewerte werden am häufigsten nachgefragt: Bezeichnung Gesamthärte Einheit °dH Analyseergebnis 9,6 Grenzwert Hilfe von Haus zu Haus Härtebereich mittel Calciumcarbonat (CaCO3) mmol/l 1,72 Zwischen Genuss und Sucht – unabhängig Calcium mg/l 55,5 bleiben im Alter Kalium mg/l 1,2 Können wir unsere Gesundheit und Selbstständigkeit im Alter Magnesium mg/l 8,12 erhalten bzw. erhöhen? Gibt es Einflüsse, welche es uns schwe- Natrium mg/l 7,0 200 rer machen, dieses Ziel zu erreichen? Chlorid mg/l 49,2 250 Der Genuss alkoholischer Getränke, die Einnahme von Schlaf-/ Nitrat mg/l 17,2 50 Beruhigungsmitteln oder Schmerzmitteln bergen neben ihren Vorteilen auch gewisse Risiken und Nebenwirkungen – insbe- Der Verband weist darauf hin, dass die Schüttungen der sondere im Alter. Schauinslandquellen jahreszeitlich bedingt einer gewissen Darüber möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, Ihnen Schwankung unterliegen und sich folglich insbesondere die Informationen geben, sowie Alternativen und Handlungsmög- Wasserhärte und der Nitratgehalt entsprechend des Wasseran- teils aus dem Wasserwerk Hausen der badenova verändern. Die lichkeiten aufzeigen. Erfahrungen zeigen, dass es sich lohnt, den Wasserhärte bewegt sich jedoch innerhalb der Härtebereiche Konsum dieser Mittel kritisch in den Blick zu nehmen, um da- „weich“ bis „mittel“ zwischen 6°dH und 14°dH. durch mehr Lebensqualität und Zufriedenheit zu erreichen. „Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahre zu geben, sondern den Jahren mehr Leben!“ Sprechtag Rentenversicherung Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten Dienstag, 17. September 2019 um 19 Uhr der Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater Ort: Georgsheim in Ehrenstetten, Gebergasse 1, der Dt. Rentenversicherung, Hans Krix, bearbeiten. Herr Krix Parkmöglichkeiten bei der Kirche erteilt Auskunft in allen Fragen der Deutschen Rentenversiche- Referentin: Catharina Klein, Gesundheitsförderung B.Sc. rung, hilft beim Ausfüllen von Formularen, Kontenklärungen und Referent: Klaus Limberger, Dipl. Sozialarbeiter (FH) nimmt Rentenanträge entgegen. Fachstelle Sucht Freiburg Baden-Württem- bergischer Landesverband für Prävention und Sprechstunden: im September 19 und 26 Rehabilitation gGmbH (bwlv) Örtlichkeit: Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss, Besprechungsraum, Nr. 0.6. Um telefonische Anmeldung wird gebeten: Frau Kühlwein 07633/804-21, Frau Kindel 07633/804-23 oder Frau Martinelli 07633/804-22 SOS werdende Mütter e. V. Zum Sprechtag sind Versicherungsunterlagen, Personalaus- SOS werdende Mütter e. V. hilft allen Frauen, allein erziehenden weis, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung Müttern/Väter und Familien, die durch eine Schwangerschaft (IBAN+ BIC) und den Krankenkassenausweis mitzubringen. bzw. mit Kindern in eine schwierige Lage gekommen sind. Ihre Gemeindeverwaltung In unserer Kleiderstube finden Sie alles, was die werdende Mutter, das Baby, das Kleinkind sowie Kinder bis 12 Jahren brauchen. Kleiderstube Ehrenkirchen-Norsingen, Bundesstr. 11 Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Termine nach Vereinbarung Folgende Geschwindigkeitsmessungen wurden vom Landkreis Telefon 01 60/5 52 02 93 durchgeführt: Wie auch immer Ihre Not aussehen mag – wir stehen Ihnen auf Datum: 05.08.2019 freundschaftlicher und vertrauensvoller Basis mit Rat und Tat zur Zul. Höchstgeschwindigkeit: 30 Seite. Der Verein ist selbstständig und unabhängig. Messpunkt: OT Kirchhofen, Lairenstraße Einsatzzeit: 5.02 – 8.02 Uhr Kontaktperson für Ehrenkirchen: Gemessene Fahrzeuge: 98 Vonderstraß Sonja, Tel.: 0 76 33/8 34 24
10 FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 Der zweitägige Lehrgang Arbeit mit der Motorsäge in Arbeits- körben gemäß Modul C der DGUV-Information findet am 15. FLÜCHTLINGE Und 16. Oktober 2019 statt und richtet sich an Personen, die mit der Motorsäge in Arbeitskörben arbeiten müssen. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Technisches Hilfswerk und Mitarbeiter Sprechstunde Asyl von Bauhöfen. In diesem Lehrgang erlangen die Teilnehmer die Sachkunde zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motor- Laura Fielitz und Faouzi Saidani sind zuständig für die indi- säge bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen oder Arbeitskör- viduelle Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der An- ben an Drehleitern. Außerdem werden Schwerpunkte in persön- schlussunterbringung in Ehrenkirchen sowie für die Begleitung licher Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb, Auswahl des Helferkreises und der Pat*innen. geeigneter Motorsägen, spezielle Schnitt- und Abseiltechniken Die Sprechstunden findet montags von 14 bis 16 Uhr und mitt- sowie Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Re- wochs von 10.30. – 12.00 Uhr im Erdgeschoss des Rathauses in geln der Unfallversicherungsträger vermittelt. Teilnahmevoraus- Ehrenkirchen statt. Termine außerhalb der Sprechstunde sind setzung sind persönliche Schutzausrüstung, Motorsägengrund- nach Vereinbarung möglich. Die Kontaktdaten sind: lehrgang, Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen. Laura.Fielitz@caritas-bh.de und Faouzi.Saidani@caritas-bh.de Die Lehrgangsgebühr beträgt 180 Euro, Versicherte der SVLFG und Tel.: 07664 961 30 83. erhalten einen Zuschuss von 30 Euro. Die Mietkosten der Hu- barbeitsbühne werden über die Teilnehmer umgelegt und als zusätzliche Gebühr abgerechnet. Wird die Hubarbeitsbühne von den Teilnehmern gestellt, entfällt die zusätzliche Gebühr. Weitere Informationen und Anmeldungen sind direkt über den FUNDSACHEN Forstbezirk Kirchzarten, Ottenstraße 6, 79199 Kirchzarten mög- lich, telefonisch unter 0761 2187-9512 oder per E-Mail an forst. kirchzarten@lkbh.de Beim Bürgermeisteramt Ehrenkirchen wurden folgende Fundsachen abgegeben: • Massives Fahrradschloß Marke Trelock • Schwarzes Mäppchen mit 3 Schlüssel KULTURELLES • Stoppuhr • Melodica schwarzweiß • Schlüsselring mit 2 Schlüsseln • Lesebrille (titan) • Soundbox rot • Schlüsselbund mit rotem Band • Armbanduhr rosa Band – Aufdruck Girls • Schwarzer Rucksack Marke Grace • Handy Marke Samsung Diese können Sie zu unseren Öffnungszeiten, im Rathaus Ehren- Marion Rinner - Druckgrafik kirchen, Zimmer 0.3 bei Frau Kühlwein abholen. Ab dem 16. September 2019 zeigt der Arbeitskreis Kunst und Kultur Arbeiten aus der laufenden Produktion der in Freiburg le- benden Künstlerin Marion Rinner. Die 1961 in Hessen geborene Künstlerin studierte 1990- 1994 an LANDWIRTSCHAFT der freien Akademie für Bildende Kunst Freiburg ab 1994 lebte und arbeitete sie in Südspanien und kehrte im April 2000 wieder nach Freiburg zurück. seit März 2019 ist sie Teilnehmerin am Projekt “Werkhaus“ Lehrgänge am Forstlichen bei Kubus³ Hauptstützpunkt St. Peter Ausstellungen Am Forstlichen Hauptstützpunkt, Scheuergasse 9a in 79271 St. 1996 Schlosshotel Tortosa Peter werden in diesem Herbst zwei Lehrgänge angeboten. Der 1999 Café Art in Tarragona Motorsägen-Lehrgang gemäß Modul A der DGUV-Information 2000 Kulturzentrum Ulldecona finden jeweils zweitägig am 17. und 18. September 2019 sowie 2005 Picassopreis Horta de San Juan( Katalonien) am 29. und 30. Oktober 2019 statt. Dieser Lehrgang richtet sich 1993 Gemeinschaftsausstellung Stadttheater Freiburg an Privatwaldbesitzer, Brennholz-Selbstwerber, Feuerwehren 1992 Gemeinschaftsausstellung in der Fabrik Habsburgerstrasse und das Technische Hilfswerk sowie Mitarbeiter von Bauhöfen. Er vermittelt Grundlagen für die richtige Handhabung der Mo- zur Arbeit torsäge. Neben der Fällung von Schwachholz steht die Aufar- Collagiert Materialien zu figürlichen und architektonischen Wer- beitung von liegendem Holz im Vordergrund. Außerdem steht ken. Viele Arbeiten befassen sich mit dem Schwerpunkt von die Arbeitssicherheit auf dem Programm. Grundsätzlich liegt Fundstücken am Meer. das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jahren. Weitere Vor- Die Aktuelle Ausstellung zeigt architektonische Ansätze in aussetzung ist eine persönliche Körperschutzausrüstung für die Kaltnadel und Ätzradierung. Waldarbeit mit der Motorsäge. Die Lehrgangsgebühr beträgt 180 Euro. Versicherte der SVLFG erhalten einen Zuschuss von Foyer des Rathauses Ehrenkirchen Jengerstr. 6 79238 30 Euro. Ehrenkirchen
FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019 11 Rosenkranz 19:00 Hl. Messe VERSCHIEDENES Freitag, 20. September 8:25 Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit Tauschring Ehrenkirchen Norsingen, St. Gallus Sonntag, 15. September 9:00 Hl. Messe Sie möchten wissen, was in Sachen Tauschring los ist in Dienstag, 17. September Deutschland? Gerne können Sie sich informieren unter: www. 19:00 Hl. Messe tauschwiki.de www.tauschringe.info www.tauschringadressen.de Weitere Informationen erhalten Sie unter 07633-9886534 oder Offnadingen, Hl. Kreuz www.tauschring-markgraeflerland.de Sonntag, 15. September 9:30 Hl. Messe zum 2.Patrozinium/ anlässlich der 100-Jahr- feier des Muikvereins im Festzelt (mit Kirchenchor, Musikverein, Projektband) Mittwoch, 18. September KIRCHENNACHRICHTEN 19:00 Hl. Messe Scherzingen, St. Michael Kath. Kirchengemeinde Batzenberg Freitag, 20. September Obere Möhlin 19:00 Hl. Messe Pfarrer Michael Hauser Einladung zum Patrozinium „St. Michael“ in Scherzingen Herrenstr. 2, 79238 Ehrenkirchen, Tel.: 07633 94249-10, Fax: 07633 94249-19 Die katholische Kirchengemeinde Scherzingen feiert am Pfarrbüro Öffnungszeiten: Freitag, 27. September 2019, 19:00 Uhr Montag: 10 - 12 Uhr, Dienstag: 15 - 17 Uhr das Fest ihres Kirchenpatrons, des Erzengel St. Michael. Freitag: 10 - 12 Uhr Homepage: www.kath-bom.de Die hl. Messe wird mitgestaltet vom Kirchenchor. Bei schönem Wetter findet im Anschluß an die hl. Messe, auf dem Dorfplatz, ein Umtrunk statt. Alle Gemeindemitglieder sind Ehrenkirchen, St. Georg herzlich eingeladen das Fest mitzufeiern. Samstag, 14. September, Kreuzerhöhung 9:00 Schulgottesdienst ökumen. Gottesdienst zur Ein- Das Gemeindeteam schulung Sonntag, 15. September Gedächtnis der Schmerzen Mariens 24. Sonntag im Jahreskreis, L1: Ex 32,7-11.13-14, L2: 1 Tim Neue Krabbelgruppe 1,12-17, Ev: Lk 15,1-32 Die Zappelfinger 10:30 Hl. Messe Im Buchcafe Norsingen Dienstag, 17. September für Kleinkinder, Krabbelalter bis 3 Jahre 19:00 Hl. Messe Wir öffnen montags ab 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Spielen, singen Bilderbücher vorlesen, sich treffen, kennen lernen und austauschen. Mamas, Papas, Omas, Kirchhofen, Mariä Himmelfahrt Opas mit Kindern oder Enkeln. Sie sind herzlich eingeladen und Samstag, 14. September finden uns: 10:00 Schulgottesdienst ökumen. Gottesdienst zur Ein- Eingang Pfarrhof, Norsinger Kirche im Buchcafé. schulung Uli Ernst und Christa Leypold-Hartwig 11:00 Trauung Ramona Tritschler und Patric Maier Infos über Tel.: 07633-150888 17:00 Beichtgelegenheit 18:25 Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit 19:00 Vorabendmesse unter Mitwirkung der Stockweg-Al- phorn-Formation (Wald/Sigmaringen) Kirch. PSH Evangelische Kirchengemeinde 15:30 Kommunionfeier Ehrenkirchen-Bollschweil Sonntag, 15. September 9:00 Hl. Messe unter Mitwirkung der Stockweg-Alpho- rn-Formation (Wald/Sigmaringen) Evangelisches Pfarramt 18:30 Rosenkranz für die Priester und um geistliche Berufe Jengerstsraße 9 - 79238 Ehrenkirchen Montag, 16. September Pfarrer Fritz Breisacher 18:30 Rosenkranz Telefon: 07633 7020 Telefax: 07633 500579 Dienstag, 17. September Hl. Hildegard von Bingen, Äbtissin, E-Mail: info@ekeb.de Internet: www.ekeb.de Mystikerin 18:30 Rosenkranz für die Kranken und ihre Familien Freitag, 13. September 2019 Mittwoch, 18. September 18.00 Uhr Generalprobe mit Einschulungskindern und Eltern im 18:30 Rosenkranz für die Priester in der Seelsorgeeinheit Paul-Gerhardt-Haus Donnerstag, 19. September Samstag, 14. September 2019 18:00 Anbetung im Anliegen um geistliche Berufungen - 08.00 Uhr Männermorgenwanderung
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