Neue Schutzkleidung für Hilfeleistungseinsätze - Spende der Firma TST ermöglicht Beschaffung von 48 Garnituren

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Neue Schutzkleidung für Hilfeleistungseinsätze - Spende der Firma TST ermöglicht Beschaffung von 48 Garnituren
Der Verbandsgemeinde Monsheim
         Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

         48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 14                                                                                              Freitag, den 9. April 2021

Neue Schutzkleidung für Hilfeleistungseinsätze
Spende der Firma TST ermöglicht Beschaffung von 48 Garnituren

Übergabe der neuen Einsatzkleidung durch Unternehmer Frank Schmidt an VG-Bürgermeister Ralph Bothe und die Führungskräfte
der Feuerwehreinheit Monsheim. (Foto: Jenny Milch)

MONSHEIM – Die Sicherheit der            gungsfreiheit und ist oft zu warm.     Bei der Übergabe an VG-Bürger-          ren in der VG Monsheim hervorra-
Einsatzkräfte der Freiwilligen Feu-      Durch eine zweckgebundene Spen-        meister Ralph Bothe und die Füh-        gend ausgestattet seien.
erwehren durch eine hochwertige          de der Firma Trans Service Team        rungskräfte der Feuerwehreinheit        Angesichts hoher laufender Kosten
persönliche Schutzausrüstung ist         (TST) an den Förderverein der Feu-     Monsheim betonte der Monshei-           für die Unterhaltung der Feuer-
wesentliche Voraussetzung für eine       erwehr Monsheim wurde es nun           mer Unternehmer und TST-Inha-           wehrhäuser und des Fuhrparks sei
verantwortungsvolle Gewährleis-          ermöglicht, 48 Garnituren einer        ber Frank Schmidt seine Verbun-         dies aber nur deshalb möglich, weil
tung des Brand- und Katastrophen-        speziellen Einsatzkleidung zu be-      denheit mit der Gemeinde und            auch die Fördervereine und Spon-
schutzes. Daher hat die Verbands-        schaffen, welche insbesondere bei      insbesondere mit der Freiwilligen       soren immer wieder einen wichti-
gemeinde Monsheim in den                 Hilfeleistungseinsätzen wie Hoch-      Feuerwehr. Er bewundere das eh-         gen Beitrag leisteten. Sein Dank
vergangenen Jahren zunächst alle         wasser, Starkregen, Unwetter oder      renamtliche Engagement der Ein-         gelte daher Persönlichkeiten wie
Atemschutzgeräteträger und nun           Verkehrsunfällen, sowie bei Wald-      satzkräfte und habe großen Respekt      Frank Schmidt, die mit derartigen
schrittweise auch die weiteren Ein-      und Vegetationsbränden optimale        vor der Leistung der Frauen und         Spenden nicht nur eine materielle
satzkräfte mit neuer Einsatzklei-        Bedingungen für die Feuerwehr­         Männer, die einen erheblichen Teil      Unterstützung leisten, sondern
dung ausgestattet, wobei für eine        kameradinnen und -kameraden            ihrer Freizeit opferten, um sich für    durch die Anerkennung und Wert-
Garnitur mit Kosten von rund             schafft. Das nun erworbene Modell      andere einzusetzen, so Schmidt. Er      schätzung des Feuerwehrdienstes
1.000 Euro zu kalkulieren ist. Paral-    „Wildland“ des Herstellers Texport     erläuterte, dass sein Unternehmen       zur Motivation der Mannschaft bei-
lel dazu wurde durch Spenden die         ist wesentlich dünner und elasti-      sich in vielfältiger Weise und in       tragen.
Beschaffung moderner Feuerwehr-          scher, als die normale Brandschutz-    zahlreichen Projekten seit Jahren       Gemeinsam mit VG-Wehrleiter
helme finanziert.                        kleidung und erleichtert somit die     sozial engagiere und es für ihn         Eike Milch und dem stellvertreten-
Während die schwere feuerhem-            Arbeit insbesondere in den Som-        selbstverständlich sei, auch die Feu-   den Monsheimer Wehrführer
mende Einsatzkleidung insbeson-          mermonaten. Sie ersetzt jedoch         erwehr seiner Heimatgemeinde zu         Bernd Rothermel, der die Spende
dere bei Brand- und Rettungsein-         nicht die bisherige Basis-Kleidung,    unterstützen. Dies geschehe nicht       vermittelt hatte, dankte auch der
sätzen     in     Gebäuden      oder     sondern bietet lediglich eine Alter-   nur durch Spenden, sondern auch         Vorsitzende des Fördervereins, Ralf
unmittelbar an einem Brandherd           native für bestimmte Einsätze. Um      durch die unbürokratische Freistel-     Neumann, für die großzügige Spen-
optimalen Schutz gewährleistet,          Verwechslungen zu vermeiden,           lung der bei TST beschäftigten Feu-     de. Gerade in der aktuell sehr
bietet sie bei den immer häufiger        wurden die neuen Garnituren in         erwehrleute für Schulungen und          schwierigen und herausfordernden
auftretenden Hilfeleistungseinsät-       der Farbe beige angeschafft. Die       den Übungsbetrieb.                      Situation sei die freiwillige Feuer-
zen – speziell in den Sommermona-        Gesamtkosten belaufen sich auf         VG-Bürgermeister Ralph Bothe            wehr für diese Unterstützung be-
ten – nicht die optimale Bewe-           rund 19.000 Euro.                      wies darauf hin, dass die Feuerweh-     sonders dankbar.
Neue Schutzkleidung für Hilfeleistungseinsätze - Spende der Firma TST ermöglicht Beschaffung von 48 Garnituren
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                             –2–                                                                                                    Freitag, 9. April 2021

             BÜRGERSERVICE
 Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                              Polizei
 Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0                                             Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim
 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte                                                       Polizeikommissar Frank Wagner
 die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden F­ ällen                                                   Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870
 und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden.                                                                          Fax: 0 62 47 / 89 0
 Es ist damit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten                                                   Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
 vor der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs­-                                                     Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 ge­bäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere
                                                                                                                                        Pflegestützpunkt – Beratungsbereich:
 Kommunika­tionswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote.
                                                                                                                                        Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 Sprechzeiten der Ortsbürgermeister                                                                                                     Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick,                                                                               und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de                                                                               Pflegestützpunkt Osthofen
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon,                                                                                        Iris Umbehr ������������������������������������������������������������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de                                                                                                      iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de
                                                                                                                                        Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel,                                                                                           irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de
 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer,                                                                                          Jugendscout Justyna Ewa Gladosch �������������������������������������������� Mobil 0172 / 74 86 828
 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de                                                                                         Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung,
                                                                                                                                        �������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny,
 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de                                                                                       Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01
 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll,                                                                                            Offene telefonische ärztliche SPDI-Sprechstunde
 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de                                                                                                     (Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes Alzey-Worms)
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz,                                                                                          ohne Voranmeldung, montags 10 bis 12 Uhr unter ������������������ Tel. 0 67 31 / 4 08-70 79
 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com                                                                                 Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren
 Feuerwehren                                                                                                                            Kontakt­personen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39
 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16          Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3                                        oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69                          Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57                             Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr
 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37                             Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43                     Öffnungszeiten: M
                                                                                                                                                         o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr;
 Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702                                             Sa. 8.30 – 12.30 Uhr

           Notrufnummern                                                                                                                Störungs- und Bereitschaftsdienste
 Polizei...................................................................................................................1 10         Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden
 Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112                         Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen
 Krankentransporte.................................................................................................. 19 222             Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40
 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen                                                                        Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)
 zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00
                                                                                                                                        Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40
 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei)
 am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81                                                               Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)
 Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr |
                                                                                                                                        Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45
 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr |
 an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,                                                                  Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74
 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der                                                                          Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)
 Rettungs­dienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76                                   Erdgasversorgung / Stromversorgung
                                                                                                                                        EWR Netz GmbH, Alzey
 Krankenhaus
                                                                                                                                        (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300
 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10
                                                                                                                                        bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800
 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40
                                                                                                                                        Telefon
           Apotheken Notdienst                                                                                                          DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):
 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden                                                                                ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0
                                                                                                                                        DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):
 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92
 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,                                                                                                      ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375
 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90                   Deutsche Telekom
 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der                                                                           Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000
 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de                                                                                             Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903

 Impressum
 Herausgeber:                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht
 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                               ­unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
 Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim                                                                                    gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare
 Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66                                                                                 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi-
 E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de                                                                                                    scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl.
 Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                                                                              Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
 Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz:
                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
 Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag
                                                                                                                                    Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144
 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de                                                                                                       Redaktionelle Beiträge bitte an:                                          amtsblatt@vg-monsheim.de
 Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg
 Vertrieb:                                                                                                                          Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de
 - Erscheinung wöchentlich freitags.                                                                                                				                                Tel. 0 62 43 / 90 31 43
 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                       				Es gilt die Preisliste 2021.
Neue Schutzkleidung für Hilfeleistungseinsätze - Spende der Firma TST ermöglicht Beschaffung von 48 Garnituren
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –3–                                                            Freitag, 9. April 2021

 Amtlicher Teil                        Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

         Verbandsgemeinde Monsheim                                                       tung gewährt wird. Die Terminvereinbarung kann neben den Mög-
                                                                                         lichkeiten per Telefon oder online auch ad hoc am Eingang erfolgen,
                                                                                         wenn die Einrichtung noch freie Kapazitäten aufweist. Bei den Ein-
                                                                                         zelterminen gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz
     Corona-Schnelltestzentrum Monsheim –                                                1 der 18. CoBeLVO. Werden mehrere Einzeltermine in Folge für einen
                                                                                         Tag vergeben, so ist ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten
            mehr Sicherheit für Alle                                                     zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Einzeltermine freizuhal-
                                                                                         ten. Das Vorstehende gilt auch für Büchereien und Archive.
  Das Corona-Schnelltestzentrum in der Schulsporthalle Monsheim                    c)	Von der Schließung nach Buchstabe b ausgenommen sind
  (Moltkestraße 1) bietet allen Bürgerinnen und Bürgern (nicht nur             		 aa)	Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von
  aus der Verbandsgemeinde Monsheim) die Möglichkeit, ohne be-                                Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte,
  sonderen Anlass mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen                		 bb)	Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den
  Corona-Schnelltest durchzuführen. Auch wenn der Test nur eine                               zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,
  ­Momentaufnahme ist, gibt er der getesteten Person Sicherheit und            		 cc) Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
   trägt zum Schutz des familiären und beruflichen Umfeldes bei.               		dd) Tankstellen,
   ­Nutzen Sie dieses Angebot, um einen persönlichen Beitrag zur Ein-          		 ee) Banken und Sparkassen, Poststellen,
    dämmung der Corona-Pandemie zu leisten!                                    		ff ) Reinigungen, Waschsalons,
                                                                               		 gg) Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen,
             Öffnungszeiten:                                                   		 hh) Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,
             Montag bis Freitag von      17:00 – 19:00 Uhr                     		ii) Großhandel,
                                                                               		jj) Blumenfachgeschäfte,
             und Samstag        von      10:00 – 12:00 Uhr
                                                                               		 kk) Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte
                                                                               	Bietet eine Einrichtung neben den in oben genannten Waren oder
                                                                                   Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies zuläs-
                                                                                   sig, soweit in im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist und das
                                                                                   weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt
                                                                                   des Verkaufssortiments oder Angebots bildet.
                                                                                   d)	In den Einrichtungen nach den Buchstaben a bis c gelten vorbehalt-
Kreisverwaltung Alzey-Worms
                                                                                         lich der Bestimmungen des § 2 Abs. 4 der 18. CoBeLVO sowohl in
                                                                                         geschlossenen Räumen als auch im Freien, insbesondere in Wartesi-
Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms                                           tuationen, das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeL-
vom 25.03.2021 zur Anordnung notwendiger, weiterer                                       VO, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 der 18. CoBeLVO mit der Maß-
Schutzmaßnahmen aufgrund der wieder ansteigenden                                         gabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine
SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Alzey-Worms                                          Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichba-
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in Verbin-              ren Standards zu tragen ist, und die Personenbegrenzung nach § 1
dung mit § 28a Abs.1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli               Abs. 7 der 18. CoBeLVO. Die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der
2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. Dezem-             18. CoBeLVO gilt auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung und
ber 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur               auf Parkplätzen. Die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18.
Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55),               CoBeLVO gilt nicht
zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341),   		 aa)	für Stellen und Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufga-
BS 2126-10, in Verbindung mit § 23 Abs. 4 der Achtzehnten Corona-Bekämp-                      ben wahrnehmen,
fungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2021 (GVBl. S. BS 2126-13) in     		 bb)	auf Wochenmärkten gemäß Buchstabe c Doppelbuchst. bb so-
der jeweils geltenden Fassung folgende                                                        wie
                                                                               		 cc)	in persönlichen Beratungsgesprächen, wenn sich ausschließlich
                          Allgemeinverfügung                                                  Personen, die höchstens zwei Hausständen angehören, in ei-
                                                                                              nem Raum aufhalten.
1.	Die nachfolgenden Vorschriften ergänzen oder ändern die Regelungen         4. Abweichend von § 6 Abs. 3 und 4 der 18. CoBeLVO gilt: Kann das Ab-
    der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeL-                standsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO zwischen Personen
    VO), da im Landkreis Alzey-Worms die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Ein-          wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden, wie in Kos-
    wohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf               metikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios
    über 100 gestiegen ist. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-           und ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind Dienst-
    Worms vom 22.03.2021 wird hiermit aufgehoben.                                   leistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie
2.	Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 1 der 18. CoBeLVO ist der Aufenthalt im          solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Friseuren, bei der Fußpflege
    öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen              sowie bei der Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie, beim
    Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wo-            Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr.
    bei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre bei der Er-         3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder Ähnliches. Es dür-
    mittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben.                             fen nur solche Dienstleistungen des Friseurhandwerks erbracht wer-
3. Abweichend von § 5 der 18. CoBeLVO gilt:                                         den, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht möglich ist. Friseure
    a)	Ämter, Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Ein-               haben den Zutritt durch vorherige Terminvereinbarung zu steuern. Bei
        richtungen (einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzlei-          allen Angeboten ist zwischen Kundinnen und Kunden das Abstandsge-
        en), Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe oder ähn­         bot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO einzuhalten. Es gilt die Mas-
        liche öffentliche Einrichtungen können unter Beachtung der                  kenpflicht nach § 1 Abs. 3 der Satz 4 18. CoBeLVO, sofern die Art der
        allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen. Abhol-, Liefer- und Bring-              Dienstleistung dies zulässt, mit der Maßgabe, dass eine medizinische
        dienste öffentlicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung          Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95
        unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.                   oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Zusätzlich
    b)	Gewerbliche Einrichtungen sind, soweit im Folgenden nichts Ab­              gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 der 18. CoBeL-
        weichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr geschlossen. Ab-             VO.
        hol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach    5.	Abweichend von § 7 Abs. 2 der 18. CoBeLVO sind gastronomische Ein-
        vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutz-              richtungen auch im Außenbereich geschlossen.
        maßnahmen zulässig. Abweichend von Satz 1 dürfen gewerbliche           6.	Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18 CoBeLVO sind Training und Wett-
        Einrichtungen öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzel-            kampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im
        termine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die            Kontaktsport untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und
        demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zu der Einrich-          Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und priva-
Neue Schutzkleidung für Hilfeleistungseinsätze - Spende der Firma TST ermöglicht Beschaffung von 48 Garnituren
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –4–                                                          Freitag, 9. April 2021

     ten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit           a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
     Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen             b)	Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für
     gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 18. Der CoBeLVO während                Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
     der gesamten sportlichen Betätigung.                                            c)	die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veteri-
7.	Abweichend vom § 11 Abs. 2 der 18. CoBeLVO sind lediglich die Außen-                  närmedizinischer Versorgungsleistungen,
     bereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und             d)	der Besuch bei Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen
     ähnlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr geöffnet. Zur Steue-                und Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
     rung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Perso-             Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, von Verwandten in ge-
     nen, die sich zeitgleich auf dem Gelände der Einrichtungen befinden                  rader Linie im Sinne des § 1589 Absatz 1 Satz 1 BGB, Alten, Kranken
     dürfen, ist vorab von der zuständigen Kreisverwaltung als Kreisord-                  oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtun-
     nungsbehörde zu genehmigen.                                                          gen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im je-
8.	Abweichend von § 15 Abs. 2 der 18. CoBeLVO ist der Proben- und Auf-                   weiligen privaten Bereich,
     trittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.                           e)	die Begleitung und Versorgung von unterstützungsbedürftigen Per-
9.	Abweichend von § 15 Abs. 4 der 18. CoBeLVO sind Museen, Ausstellun-                   sonen und Minderjährigen,
     gen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen geschlossen.            f )	die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedroh-
10.	Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstel-                  lichen Zuständen,
     len, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es unter-            g)	Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich des Ausfüh-
     sagt in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr alkoholhaltige Geträn-              rens (lediglich eine Person),
     ke abzugeben.                                                                   h)	Ausübung der Jagd zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung
11.	Abweichend von § 3 Nr. 2 des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz                     von Tierseuchen unter Beachtung des Hygienekonzepts Jagd,
     müssen Verkaufsstellen spätestens ab 21:00 Uhr geschlossen sein.                i) zum Zwecke des Besuches von Gottesdiensten zu Ostern,
12.	Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzge-        j) zur Wahrnehmung von Impfterminen.
     setzes (IfSG) sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen;     3.	Die in der Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 getroffenen Regelun-
     ebenso auf § 24 der 18. CoBeLVO.                                                gen bleiben unverändert und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
13.	Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als     4.	Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzge-
     bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes             setzes (IfSG) sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen;
     in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgeset-            ebenso auf § 24 der 18. CoBeLVO.
     zes) und tritt am 27.03.2021 um 0:00 Uhr in Kraft.                          5.	Die Ergänzungsverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als
14. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 11.04.2021 außer Kraft.            bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
15.	Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder             in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgeset-
     teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbe-
                                                                                     zes) und tritt am 31. März 2021 um 0:00 Uhr in Kraft.
     stimmungen versehen werden.
                                                                                 6.	Zusammen mit der Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 tritt diese
16.	Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Kreisverwaltung
                                                                                     Ergänzungsverfügung mit Ablauf des 11. April 2021 außer Kraft.
     Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 während der üblichen Geschäfts-
                                                                                 7.	Die Regelungen dieser Ergänzungsverfügung können jederzeit ganz
     zeiten nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
                                                                                     oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Ne-
                                                                                     benbestimmungen versehen werden.
                         Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Be-
                                                                                 Begründung zu Ziffer 1 und 2:
kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich
                                                                                 § 23 Abs. 4 Satz 1 der 18. CoBeLVO sieht vor dem Hintergrund des Bund-
oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift:
                                                                                 Länder- Beschlusses vom 03. März 2021 vor, dass Landkreise, deren 7-Tages-
Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232
                                                                                 Inzidenz an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100 überschreitet,
Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an:
                                                                                 weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergrei-
signatur@alzey-worms.de einzulegen.
Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsaus-        fen und Allgemeinverfügungen gemäß der als Anlage 3 zur 18. CoBeLVO
schuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt.                                      beigefügten Muster-Allgemeinverfügung erlassen müssen. Diese Allge-
Alzey, den 25.03.2021                              gez. Heiko Sippel, Landrat   meinverfügungen können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie beispielswei-
                                                                                 se ohne das Vorliegen eines triftigen Grundes eine Begrenzung der Mobilität
                                                                                 auf den Umkreis von höchstens 15 Kilometern ab den Grenzen der Gebiets-
1. Ergänzungsverfügung vom 29. März 2021                                         körperschaft oder eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zum Gegenstand
zur Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms                               haben.
vom 25. März 2021 zur Anordnung notwendiger, weiterer                            Unter dem Datum vom 26. März 2021 hat das Ministerium für Soziales, Ar-
Schutzmaßnahmen aufgrund der wieder ansteigenden                                 beit, Gesundheit und Demografie die Kreisverwaltung aufgrund von § 2 Abs.
SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Alzey-Worms                                  2 der Landkreisordnung (GVBl. 1994, 188) in Verbindung mit § 2 der Landes-
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms verfügt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in Ver-         verordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (GVBl. 2010, 55)
bindung mit § 28a Abs.1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20.         angewiesen, die bereits bekanntgegebene Allgemeinverfügung vom 25.
Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. De-   März 2021 um die in der Muster-Allgemeinverfügung zu § 23 Abs. 4 der 18.
zember 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung        CoBeLVO vorgesehene Ausgangsbeschränkung zu ergänzen und unverzüg-
zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S.        lich in Kraft zu setzen.
55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S.      Die Ausgangsbeschränkungen während der Zeit von 21:30 Uhr bis 5:00 Uhr
341), BS 2126-10, in Verbindung mit § 23 Abs. 4 der Achtzehnten Corona-          am Folgetag gelten nur für den Aufenthalt im öffentlichen Raum; der Auf-
Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2021 (GVBl. S. BS             enthalt im zur Wohnung oder Unterkunft gehörenden Außengelände, wie
2126-13) in der jeweils geltenden Fassung folgende                               Garten oder Hof, ist hiervon nicht betroffen.

                            Ergänzende Regelungen                                Rechtsbehelfsbelehrung
1. Das Verlassen einer im Gebiet des Landkreises gelegenen Wohnung oder         Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Be-
    Unterkunft und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Un-         kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich
    terkunft ist täglich im Zeitraum zwischen 21:30 Uhr und 5:00 Uhr des Fol-    oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift:
    getages grundsätzlich untersagt. Während des in Satz 1 genannten Zeit-       Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232
    raums ist der Aufenthalt im Gebiet des Landkreises grundsätzlich auch        Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an:
    Personen, die nicht dort sesshaft sind, untersagt.                           signatur@alzey-worms.de einzulegen.
2. Ausnahmen von diesen Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen gel-            Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsaus-
    ten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Triftige Gründe sind insbe-   schuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt.
    sondere                                                                      Alzey, den 29. März 2021                           gez. Heiko Sippel, Landrat

1	Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über die elektronische Identifizierung
   und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 S. 73)
Neue Schutzkleidung für Hilfeleistungseinsätze - Spende der Firma TST ermöglicht Beschaffung von 48 Garnituren
Amtsblatt VG Monsheim                                 –5–                                       Freitag, 9. April 2021

      Wo kann ich mich testen lassen?
      Corona-Testzentren und kommunale Schnelltestzentren im Überblick

      „Testen für alle“ – ANLASSLOSE Corona-Schnelltestangebote (kostenlos)

             Die Testangebote der kommunalen Schnelltestzentren richten sich ausschließlich an
             Bürger*innen, die symptomfrei sind.

        Stadt Alzey                                         VG Alzey-Land
        Wartbergstadion Alzey                               Adelberghalle Flonheim
        Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr                   Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr

        VG Eich                                             VG Wöllstein
        Altrheinhalle Eich                                  Bahnhofstraße 10, Wöllstein
        Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr                   Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr

        VG Wörrstadt                                        VG Wonnegau
        Gemeindehalle Schornsheim                           Neue Feuerwehr Bechtheim
        Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr                   Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr

        VG Monsheim                                         DRK-Kreisverband Alzey
        Schulsporthalle Monsheim                            Albiger Straße 33, Alzey
        Mo - Fr: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr                   Di + Do: 9-16 Uhr

      Weitere Testangebote auch in Ihrer Nähe: www.corona.rlp.de/de/testen

      ANLASSBEZOGENES Testen (Schnelltest oder PCR-Test)

             Bürger*innen, die typische Symptome einer Corona-Infektion
             aufweisen, wenden sich für eine Testung telefonisch direkt an die                         © Stockgiu – stock.adobe.com

             jeweilige Hausarztpraxis oder die Hotline der Kassenärztlichen
             Vereinigung 116 117.

             Quarantänepflichtige, die im Rahmen der Quarantäne ein
             negatives Testergebnis vorweisen müssen, können sich bei ihrem
             Hausarzt, in einem der nachfolgenden Testzentren oder auch bei
             BIOSCIENTIA in Ingelheim (Terminvereinbarung: ( 06132 / 781-7777)
             abstreichen lassen.

        Testzentrum am DRK-Krankenhaus Alzey                  Testzentrum am Klinikum Worms
        Fenster der ärztlichen Bereitschaftspraxis            Gabriel-von-Seidl-Straße 81, Worms
        Terminvereinbarung: Mo - Fr: 14.30-16 Uhr             Terminvereinbarung:
        ( (0 67 31) 407 - 96 17                               * testzentrum@klinikum-worms.de

      Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten an Feiertagen abweichen können.
Neue Schutzkleidung für Hilfeleistungseinsätze - Spende der Firma TST ermöglicht Beschaffung von 48 Garnituren
Amtsblatt VG Monsheim                                                     –6–                                                         Freitag, 9. April 2021

Verbandsgemeinde Werke                                                        5. Mitteilungen und Anfragen
                                                                              6. Einwohnerfragen
Monsheim
                                                                              II. nichtöffentlicher Teil
Fälligkeit der Abwasserbeseitigungsentgelte                                     7. Mitteilungen und Anfragen
1. Rate 2021                                                                                                           Andreas Thon, Ortsbürgermeister
Die Verbandsgemeindewerke Monsheim machen darauf aufmerksam, dass
am 15.04.2021 die 1. Rate der Abwasserbeseitigungsentgelte 2021 fällig ist.
Die Höhe des zu leistenden Betrages ist aus dem letzten Bescheid über die
Abwasserbeseitigungsentgelte zu ersehen.
Alle Gebührenpflichtigen, deren Gebühren und Beiträge noch nicht im
                                                                                                          Mölsheim
Wege des Abbuchungsverfahrens eingezogen werden, werden daher gebe-
ten, diese unter Angabe der Kundennummer bis zum Fälligkeitstermin zu           Hinweis:
überweisen.                                                                     Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung;
Damit der Zahlungsverkehr möglichst reibungslos funktioniert, bitten wir        Vereinfachtes Flurbereinigungs­verfahren Einselthum
um Ihre Mithilfe.                                                               Schlussfeststellung des
      Kundennummer lt. Gebühren- und Beitragsbescheid angeben                   Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Einselthum
Abwasserbeseitigungsentgelte nur auf die Konten der Verbandsgemein-
                     dewerke Monsheim überweisen

Konten der Verbandsgemeindewerke Monsheim:
Sparkasse Worms-Alzey-Ried IBAN: DE15 5535 0010 0007 1960 00
				                       BIC: MALADE51WOR
                                                                                                          Monsheim
Volksbank Alzey-Worms eG   IBAN: DE31 5509 1200 0030 4440 00
				                       BIC: GENODE61AZY                                     Hinweis:
                                             gez. Bayer, Werkleiter            Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung;
                                                                                Vereinfachtes Flurbereinigungs­verfahren Einselthum
                                                                                Schlussfeststellung des
                                                                                Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Einselthum
                 Flörsheim-Dalsheim

 Hinweis:
 Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung;                                                            Wachenheim
 Vereinfachtes Flurbereinigungs­verfahren Einselthum
 Schlussfeststellung des
 Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Einselthum                            Hinweis:
                                                                                Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung;
                                                                                Vereinfachtes Flurbereinigungs­verfahren Einselthum
                                                                                Schlussfeststellung des
                                                                                Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Einselthum
                        Hohen-Sülzen
Bekanntmachung                                                                Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 15. April 2021 um 19:30 Uhr findet die 6. öffentliche/     Am Dienstag, den 13. April 2021 um 19:00 Uhr findet die Gemeinsame
nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Dorferneuerungsausschusses Hohen-       ­Sitzung des Bauausschusses (3.) und Dorfentwicklungs-, Sozial-, Kultur- und
Sülzen für die Wahlperiode 2019 – 2024 als Videokonferenz nach §35 Abs. 3      Tourismusausschusses (2.) Wachenheim für die Wahlperiode 2019 – 2024 als
GemO statt.                                                                    Videokonferenz nach §35 Abs. 3 GemO statt.

Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung                              Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung
beigetreten werden: Über den Meeting-Link beitreten                           beigetreten werden:
https://vg-monsheim.webex.com/vg-monsheim/j.php                               https://vg-monsheim.webex.com/vg-monsheim/j.ph
?MTID=m74340fb6303ef59c73ebf4887bdf242f                                       p?MTID=m9c20f545342477fb03761aa0939986fe
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 075 5837                               Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 537 6784
Meeting Passwort: 9120                                                        Meeting Passwort: 7524

Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der          Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der
Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu                Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu
­Verfügung: https://www.vg-monsheim.de/verwaltung/formulare-und-do-           ­Verfügung:    https://www.vg-monsheim.de/verwaltung/formulare-und-­
 kumente/verbandsgemeinde/                                                     dokumente/verbandsgemeinde/

Bei technischen Problemen können Sie ab 15 Minuten vor Beginn der Sit-        Bei technischen Problemen können Sie ab 15 Minuten vor Beginn der Sit-
zung unter der Telefonnummer 06243 1809-26 Hilfe anfordern.                   zung unter der Telefonnummer 06243 1809-26 Hilfe anfordern.

Tagesordnung:                                                                 Tagesordnung:
I. öffentlicher Teil                                                          I. öffentlicher Teil
1. Parkraumkonzept Teil I                                                     1. Seniorenwohnheim;
     - Rückmeldungen aus der Bürgerschaft; Optimierungspotenzial                   - Beratung über die vorgelegten Konzepte der Projektentwickler
2. Gestaltungsmöglichkeiten für die Dorfjugend                                2. Bürgerhaus;
     - Entwicklung der Wiesen hinter dem DGH durch den TuS                         - Gestaltung des Parkplatzes
     - Fahrradparcours                                                        3. Einwohnerfragen
3. Pflanzbeet vor dem Dorfgemeinschaftshaus;                                  4. Mitteilungen und Anfragen
     - Vorstellung eines alternativen Verkehrsführungskonzeptes
4. Friedhof;                                                                  II. nichtöffentlicher Teil
     - Wiesengräber; Gestaltung des Wiesenbereiches                           5. Mitteilungen und Anfragen
     - Friedhofssatzung; Überarbeitung und Anpassung                                                                    Dieter Heinz, Ortsbürgermeister
Amtsblatt VG Monsheim                                                     –7–                                                          Freitag, 9. April 2021

            Sonstige öffentliche                                              oder wahlweise bei der
                                                                                              Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),
     Bekanntmachungen und Mitteilungen                                                              - Obere Flurbereinigungsbehörde -
                                                                                                      Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
                                                                              einzulegen.
Dienstleistungszentrum                                                        Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur
                                                                              gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der
Ländlicher Raum
                                                                              oben genannten Behörden eingegangen ist.
                                                                              Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In die-
Öffentliche Bekanntmachung                                                    sem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektroni-
Dienstleistungszentrum                    67655 Kaiserslautern, 30.03.2021    schen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen
Ländlicher Raum                           Fischerstraße 12                    Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizie-
                                                                              rung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnen-
DLR Westpfalz
                                                                              markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom
Abteilung Landentwicklung und             Telefon: 0631-36740                 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.
Ländliche Bodenordnung                    Telefax: 0631-3674255               Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR
Vereinfachtes Flurbereinigungs­                                               sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Inter-
verfahren Einselthum                                                          net auf der Seite www.dlr.rlp.de unter service/Elektronische Kommunikation
Aktenzeichen: 21110-HA11.5.               Internet: www.dlr.rlp.de            ausgeführt sind.
                                                                              Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD
                                                                              sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Inter-
                    Schlussfeststellung                                       net auf der Seite www.add.rlp.de/de/service/Elektronische-Kommunikati-
 des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Einselthum                      on/ ausgeführt sind.                                             Im Auftrag
             gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)                                                                                Barbara Meierhöfer

I.  	Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten
    F
    ­ lurbereinigungsverfahrens Einselthum
Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereini-
gungsverfahren Einselthum durch folgende Feststellung ab:                       Nichtamtlicher Teil
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.                              Nachrichten und Mitteilungen aus der VG-Monsheim
2. 	Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten
    Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die
Teilnehmergemein­schaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren be-
endet.

                                    Gründe
Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereini-
gungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976
(BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom
19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und recht­
licher Hin­sicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und
Klagen der Betei­ligten erledigt.
Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.
Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zustän­
digen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Lie-
genschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung
übersandt.                                                                    Gleichstellungsbeauftragte der
Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind
                                                                              Verbandsgemeinde Monsheim
erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung über-
geben worden.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht   Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten
be­kannt.                                                                     Hilfestellung und Unterstützung für Rat suchende Mädchen, Frauen und
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abge­                Männer, die sich aufgrund ihres Geschlechtes in Familie, Beruf oder öffentl.
schlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbar-         Leben benachteiligt fühlen. Alle Anliegen werden selbstverständlich ver-
keit der Schlussfeststellung den Ortsgemeinden Einselthum und Zellertal,      traulich behandelt. Es sind auch alle Frauen (u. Männer!) willkommen, die
anteilsmäßig nach Werteinheiten, insbesondere zur Unterhaltung der neu        Ideen, Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Situation von
geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der        Frauen in der VG haben. Bitte Terminvereinbarungen unter Tel. 06243 / 8704
übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden             oder per E-Mail: andrea.moews@freenet.de
übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmer­                                                 Andrea Möws, Gleichstellungsbeauftragte
gemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.
Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flur­
bereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
                                                                              Mehrgenerationenhaus
                         Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                              Monsheim
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats mit dem 1. Tag der
Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim                   Kontaktdaten:
 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12,      MGH Monsheim:	67590 Monsheim, Hauptstraße 111
                             67655 Kaiserslautern                                                (Kriegsheim – Alte Schule/Alter Kinder­garten)
oder                                                                          Sie erreichen uns: Im MGH-Büro unter Tel: 06243 6165
   Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8,                             				Sabine Bayer, Koordinatorin, mobil: 0157 56789149
                            67728 Münchweiler/A                                                  E-Mail: mgh.monsheim@ekhn.de
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –8–                                                          Freitag, 9. April 2021

				Susan Mennel, Sozialpädagogin, mobil: 0176 70065094
				            E-Mail: susan.mennel@ekhn.de                                      Kirchliche Nachrichten
				            Annette Nastas, E-Mail: annette.nastas@ekhn.de
Aktuelle Infos: Auf unserer Homepage:
				            www.monsheim.mehrgenerationenhaus.de                            Katholische Pfarrgruppe Wonnegau
				Folgen Sie uns auf Twitter - @MGHMonsheim oder auf
                                                                                Gundersheim, Gundheim, Flörsheim-Dalsheim, Mölsheim
                Facebook unter /MehrgenerationenhausMonsheim

Besondere Hinweise zu unserem regelmäßigen Angebot im                           Pfarramt Auf dem Römer 1, 67592 Flörsheim-Dalsheim, Tel. (0 62 43) 3 88
„Offenen Treff“ (nähere Infos unter 06243 / 6165)                               Pfr. Michael Klesy – Tel. (0 63 55) 86 38 170 – Mail pfarrerklesy@gmx.de
Das Mehrgenerationenhaus muss leider weiterhin weitgehend geschlos-             oder Renate Brandeysky 0 62 43/ 71 45
sen bleiben. Statt in der offenen Sprechstunde können Beratungen zu Leis-       E-Mail: kirchengemeinde.dalsheim@ekhn.de
tungen für Familien und die „Erste-Formular-Hilfe“ aktuell nur nach indivi-     Homepage: www.ev-kirchedalsheim-ekhn.de
dueller vorheriger Terminvereinbarung telefonisch oder per Videochat            Pfarrbüro: dienstags 10.00 bis 12.00 Uhr - mittwochs 13.00 bis 16.00 Uhr
durch Sabine Bayer durchgeführt werden. Bitte melden Sie sich hierfür tele-     (z.Zt. auch gerne privat unter 0 62 43/71 45)
fonisch oder per Mail unter mgh.monsheim@ekhn.de an.                            Stellv. Kirchenvorstand Bermersheim/Gundheim:
                                                                                Jan Rißmann, Tel.: (0 62 44) 9 07 09 21
Auch in der Frühlingszeit gibt es weiterhin die Möglichkeit der Bücher-         Stellv. Kirchenvorstand Dalsheim: Ute Frey, Tel. (0 62 43) 90 59 82
und Spieleausleihe. Der Bücherschrank ist von außen zugänglich, Bücher-         Kindergarten Dalsheim: Leitung Frau Katrin Körper, Tel. (0 62 43) 87 11
spende und Spieleausleihe bitte mit vorheriger Terminabsprache mit unse-        Küsterdienst Bermersheim/Gundheim: Kirchenvorstand im Wechsel
rer Mitarbeiterin Frau Nastas (werktäglich von 10 - 16 Uhr unter 06243 / 6165   Küsterdienst Dalsheim: Klaus Hauck, Tel. (0 62 43) 90 75 85
erreichbar oder per Email – siehe oben).
                                                                                Pfarramt Wachenheim ist unter der Telefonnummer (0 62 43) 3 88 zu errei-
                                                                                chen, das Pfarrbüro erreichen Sie ab sofort dienstags von 10.00 Uhr bis 12.00
Statt offener Treff – Wir sind für Sie persönlich erreichbar!                   Uhr und mittwochs 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Dalsheim, außerhalb der
Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen wochentäglich in der Zeit von 10 - 16      Dienstzeiten Renate Brandeysky (0 62 43) 71 45
Uhr unter der Rufnummer 06243 6165 für ein Gespräch zur Verfügung.              E-Mail: Kirchengemeinde.Wachenheim@ekhn.de
                                                                                Kindergarten Wachenheim: Leitung Frau Heike Herr, Tel. (0 62 43) 78 01
                                                                                Küsterdienst: Horst Grünewald, Tel. (0 62 43) 90 09 00
Unterstützung bei Impfterminanmeldung
Seit dem 10.3.2021 sind nun auch die Seniorinnen/Senioren ab 70 Jahre auf-      Sonntag, den 11. April 2021 – Quasimodogeniti
gerufen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Eine Möglichkeit ist     10.00 Uhr   Gottesdienst in der ev. Kirche zu Dalsheim
die Anmeldung zur Impfung über das Online-Portal des Landes Rheinland-
Pfalz. Die Mitarbeiterinnen des MGH Monsheim können Sie bei der                 Auch während der Ostergottesdienste sind die hygienischen Maßnahmen
­Online-Anmeldung unterstützen oder diese für Sie vornehmen! Der Impf-          zu beachten.
 termin wird Ihnen dann auf dem Postweg mitgeteilt.                             Bitte beachten Sie evtl. aktualisierte Änderungen auf unserer Gemeinde-
 Unter der Rufnummer 06243 / 6165 sind wir Montag bis Freitag von 10 –          homepage www.ev-kirchedalsheim-ekhn.de.
 16 Uhr zu erreichen.
 Sollten Fragen zu Ablauf und den Vorinformationen bestehen, können Sie         Auch weiterhin finden Sie aktuelle, sowie alle bisherigen eigenen Audiogot-
 sich ebenfalls an uns wenden.      Für das MGH Monsheim, Sabine Bayer         tesdienste bzw. Psalmen- und Liedertexte zum Anhören und Mitlesen bzw.
                                                                                Mitsingen auf unserer Gemeindehomepage im MP3- bzw. PDF-Format, so-
                                                                                wie auch die Links zu Videogottesdiensten, die auf unserem Kanal bei der
                           Hampelhasi auf Tour                                  Internetplattform Youtube eingestellt sind. Bitte machen Sie reichlich von
                           Bei strahlendem Sonnenschein waren wir unter-        diesem Angebot Gebrauch und geben Sie diesen Link auch in Ihrem Be-
                           wegs zu den Kids aus Kindertreff und Lernstube.      kanntenkreis weiter! Hier noch einmal der Link zu unserer Homepage:
                           So kurz bevor der Osterhase sein Nest versteckt,     ww.ev-kirchedalsheim-ekhn.de
                           wollten wir sie auch ein bisschen überraschen. In    Ich würde mich sehr über einen Kontakt mit Ihnen freuen, wenn Sie mir eine
                           Stofftaschen, teilweise noch von den Ferienspie-     Rückmeldung über unsere Angebote, eine Ermutigung, Kritik oder eine An-
                           len, fanden unsere Kids einen tollen Hampelhasi      regung weitergeben möchten oder ein Gespräch bzw. ein Gebet wünschen!
                           zum Selberbasteln, Stifte und Bastelmaterial         Tel. 06355-8638170 oder Mail: pfarrerklesy@gmx.de
                           dazu und natürlich was Süßes zum Naschen.                                                                Ihr Pfarrer Michael Klesy
                           Zeigt ihr uns, wie Hasi bei euch hampelt? Über
                           eure Fotos freuen wir uns sehr.
                           Ein frohes Osterfest wünschen euch
                                                         Susan und Annette
                                                                                Evangelische Kirchengemeinden
                                                                                Mölsheim, Mörstadt, Niederflörsheim
Ostergrüße an unsere
Seniorinnen/Senioren
und                                                                             Pfarrer (Vakanzverwalter) Michael Klesy, Tel. 06355 8638170
freiwilligen Helfern                                                            Gemeindebüro im Gemeindehaus Niederflörsheim:
Rechtzeitig vor dem Osterfest                                                   Pfarrgasse 4, 67592 Flörsheim-Dalsheim
waren wir auch unterwegs, um                                                    mittwochs 15.00 – 18.00 Uhr, Tel. 06243-469, Fax: -5729,
unseren Seniorinnen/Senioren                                                    E-Mail: pfarramt@ev-niederfloersheim
und den freiwilligen Helfern                                                    Internet: ev-niederfloersheim.de
unsere guten Wünsche, zu-                                                       Küsterin Mölsheim:          Henriette Hagedorn, Tel. 06243 4575450
sammen mit einem selbstge-                                                      Küsterin Mörstadt:          Jutta Debus, Tel. 0176 61962989
backenen süßen Häschen, per-                                                    Küsterin Niederflörsheim: Anja Frey, Tel. 0157 84183983
sönlich zu überbringen. Wir
trafen fast alle persönlich und                                                 Hinweise zum Schutzkonzept für Gottesdienste
wohlauf an. So manches nette Gespräch konnte geführt werden und ge-             Liebe Gemeindeglieder,
meinsam hoffen wir natürlich auf die kommende Schönwetterzeit und bes-          bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Gottesdienste und Gemeindeveran-
sere Prognosen, um wieder Gemeinsamkeit erleben zu können, die uns allen        staltungen nach den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden
inzwischen sehr fehlt.                                                          und nur eine eingeschränkte Zahl von Personen unsere Gottesdienste besu-
Wir freuen uns über das trotzdem bestehende Miteinander und wünschen            chen kann. Es muss während des gesamten Gottesdienstes eine medizini-
allseits schöne, sonnige Feiertage und ein gesegnetes Osterfest                 sche Maske (OP-Maske oder Standard FFP2, KN95 oder N95) getragen wer-
                                              Ihr Team des MGH Monsheim        den.
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –9–                                                          Freitag, 9. April 2021

Folgende Gottesdienste sind geplant:                                           Offstein
Sonntag, 11.04.2021
                                                                               Evangelische Kirchengemeinde
Flörsheim 09.00 Uhr    Gottesdienst mit Prädikantin Frau Bayer-Petry
Mörstadt 10.15 Uhr     Gottesdienst mit Prädikantin Frau Bayer-Petry
Sonntag, 18.04.2021                                                            Pfarrer:	A. Hunger-Beiersdorf, Kirchhofplatz 7,
Mörstadt 09.00 Uhr     Gottesdienst mit Prädikantin Frau Neu                                  67551 Wo.-Heppenheim, Tel. 06241/2088217
Mölsheim 10.15 Uhr     Gottesdienst mit Prädikantin Frau Neu                                  Sprechstunden jeweils nach tel. Vereinbarung;
                                                                                              E-Mail: andreas.hunger-beiersdorf@ekhn.de
Vakanzverwalter                                                                Gemeindebüro: Telefonisch oder per E-Mail erreichbar!
Pfarrer Klesy ist ab 1. März mit der Vakanzverwaltung der Pfarrstelle beauf-                  A. Heitz, Mühltalweg 2, Tel. 06241/34245,
tragt. Die Vertretungsreglung für Bestattungen und andere Amtshand­                           Dienstag u. Mittwoch 9 – 12 Uhr u. Donnerstag 13 – 18 Uhr.
lungen kann zurzeit bei ihm erfragt werden, Tel. 06355 8638170.                	Außerhalb der Dienstzeiten ist ein Anrufbeantworter
                                                                                             geschaltet. E-Mail: kirchengemeinde.offstein@ekhn.de
Weitere Mitteilungen                                                           Homepage:     http://evangelisch-hepp-off.jimdo.com
Bitte haben Sie Verständnis, wenn bei Geburtstags- oder Hochzeitsjubiläen      Küsterin:	Helena Fuchs, Tel. 06243/4573070 oder
nicht persönlich gratuliert wird.                                                            Handy 0177/2181916
Für die Bestattungen gelten die kommunalen Bestimmungen.
                                                                               Liebe Gemeindemitglieder,
Ich wünsche Ihnen eine gute Woche                                              aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen finden bis auf Weiteres
                              Ihr Pfarrer Michael Klesy, Vakanzverwalter      KEINE Gottesdienste in unseren Gemeinden statt! Aktuelle Informationen
                                                                               entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Amtsblatt.
                                                                               Die Konfirmandenstunden finden bis auf weiteres digital statt, wie verein-
                                                                               bart, dienstags 15.00 Uhr.
Evangelische Kirchengemeinden                                                  Das Gemeindehaus bleibt geschlossen. Gruppen und Kreise finden nicht
                                                                               statt.
Monsheim, Kriegsheim und Hohen-Sülzen
                                                                               Die Gemeindebücherei“ Büchermaus“ ist geschlossen.
                                                                               Ihnen alles Gute, bleiben Sie behütet        Ihr Pfr. A. Hunger-Beiersdorf
Pfarrer/in:	Volker Hudel, Hauptstraße 20, Tel. 06243 428
                   Sprechstunden jeweils nach telefonischer Vereinbarung       WICHTIG! Da vorerst kein Gottesdienst stattfindet, ist die Kirche in Heppen-
Pfarrbüro:         Hauptstraße 71, Tel. 238, Fax 905763                        heim SONNTAGS bis auf Weiteres von 10 – 11 Uhr für Besucherinnen und
                   Email: kirchengemeinde.monsheim@ekhn.de                     Besucher geöffnet.                                   Ihre Kirchengemeinde
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 9 – 12 Uhr, Freitag 10 – 12 Uhr
Küsterinnen:       Monsheim:        Karin Rothermel, Tel. 905155               Ihr Besuch in der Kirche während der Öffnungszeit wird von leiser Kirchen-
                   Kriegsheim:      Aneta Stibenz, Tel. 4574256                musik begleitet. Dazu liegt für Sie ein Text, eine Andacht oder ein Gottes-
                   Hohen-Sülzen: Angelika Frei, Tel. 2030234                   dienst für zu Hause zum Lesen oder mitnehmen bereit.
Infos (z.B. über die Kita) finden Sie auch im Internet unter:
www.kirche-monsheim.de , www.kirche-kriegsheim.de ,
www.kirche-hohen-suelzen.de

Sonntag 11.04.2021                                                             Katholische Pfarrgruppe Wonnegau
 9.00 Uhr Gottesdienst in Monsheim
                                                                               Gundersheim, Gundheim, Flörsheim-Dalsheim, Mölsheim
10.00 Uhr Gottesdienst in Kriegsheim
Dienstag 13.4.2021
15.30 Uhr Konfirmanden-Unterricht                                              www.pfarrgruppe-wonnegau.de
Sonntag 18.04.2021
 9.00 Uhr Gottesdienst in Hohen-Sülzen                                         Hauptamtliche und Büros in der Pfarrgruppe:
10.00 Uhr Gottesdienst in Monsheim                                             Pfarrer: Bernd Eichler • Diakon: Bernd Zäuner
                                                                               67599 Gundheim, Hauptstraße 8, Tel. 06244 - 386, Fax 06243 - 909772
Kollekten an Ostern                                                            67592 Flörsheim-Dalsheim, Mittelgasse 1,
Wir danken herzlich für die Kollekten an Ostern. Sie betrugen:                 Tel. 06243 - 8565, Fax 06243 - 909772
                                                                               E-Mail: pfarrbuero@pfarrgruppe-wonnegau.de
                   Monsheim            Kriegsheim         Hohen-Sülzen
                                                                               Wir freuen uns sehr, wenn Sie zu unseren Gottesdiensten kommen.
 02.04.2021           40,50 €             45,40 €                61,00 €       Beachten Sie bitte folgendes:
                                                                               1.	Schreiben Sie zu Hause Namen, Adresse und Datum des Gottesdienst­
 04.04.2021           76,00 €                    -                     -           besuches auf einen Zettel und werfen sie ihn unbedingt in den weißen
                                                                                   Kasten am Schriftenstand, falls kein Ordnungsdienst anwesend ist, der
 05.04.2021                 -             33,00 €                85,00 €           Ihre Daten in eine Liste einträgt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
                                                                               2.	Nehmen Sie eine medizinische Maske oder eine FFP2 Maske mit, die Sie
                                                                                   während des Gottesdienstes tragen müssen, außer beim Kommunion­
Auslage Ausschreibung Pacht Ackerland der                                          empfang und bei liturgischen Diensten.
Kirchengemeinde Hohen-Sülzen
Die Evangelische Kirchengemeinde Hohen-Sülzen beabsichtigt die Neuver-         Samstag, 10.04.     Osteroktav
gabe einer landwirtschaftlichen Pachtfläche (Hohen-Sülzen, Flur 2, Flurstück   Gundersheim         18.30 Uhr	Hochamt
44, 8.638m², In der unteren Galgengewann, Ackerland).                                                         für †† der Familien Bösel und Jezussek
Die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen liegen in der Zeit vom 12.4.2021                                        für † Gerhard Schmittel (Seelenamt)
bis 23.4.2021 zu den Bürozeiten des Pfarrbüros zur Einsicht aus. Dort sind     Sonntag, 11.04.     2. Sonntag der Osterzeit
auch weitere Informationen und Auskünfte zum Vergabeverfahren erhält-          Weißer Sonntag
lich. Das Bewerbungsformular wird auf Anfrage gern zugesandt.                  Gundheim            10.30 Uhr Rosenkranz
Wichtig:                                                                       		                  10.30 Uhr	Hochamt
Die Bewerbungsfrist läuft vom 12.4.2021 bis 23.4.2021. Diese Frist ist eine                                   für †† Eheleute Elisabeth und Albert Seiler,
Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden. Es zählt der Eingangs-                                      lebende und †† Angehörige
stempel des Pfarrbüros. Ein Versäumen der Frist führt zur Nichtberücksich­                                    für † Maria und † Ludwig Wilz
tigung der Bewerbung.                            Sabine Bayer, Pfarrbüro                                     für † Hermann Blüm, †† Eltern, †† Schwie-
                                                                                                              gereltern, lebende und †† Angehörige
Pfarrbüro geschlossen                                                          Dalsheim		          10.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgruppe
Am Montag, den 12.04.2021 ist das Pfarrbüro geschlossen.                       Mölsheim             9.00 Uhr Hochamt für die Pfarrgruppe
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