Neue Schutzkleidung für Hilfeleistungseinsätze - Spende der Firma TST ermöglicht Beschaffung von 48 Garnituren
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 14 Freitag, den 9. April 2021 Neue Schutzkleidung für Hilfeleistungseinsätze Spende der Firma TST ermöglicht Beschaffung von 48 Garnituren Übergabe der neuen Einsatzkleidung durch Unternehmer Frank Schmidt an VG-Bürgermeister Ralph Bothe und die Führungskräfte der Feuerwehreinheit Monsheim. (Foto: Jenny Milch) MONSHEIM – Die Sicherheit der gungsfreiheit und ist oft zu warm. Bei der Übergabe an VG-Bürger- ren in der VG Monsheim hervorra- Einsatzkräfte der Freiwilligen Feu- Durch eine zweckgebundene Spen- meister Ralph Bothe und die Füh- gend ausgestattet seien. erwehren durch eine hochwertige de der Firma Trans Service Team rungskräfte der Feuerwehreinheit Angesichts hoher laufender Kosten persönliche Schutzausrüstung ist (TST) an den Förderverein der Feu- Monsheim betonte der Monshei- für die Unterhaltung der Feuer- wesentliche Voraussetzung für eine erwehr Monsheim wurde es nun mer Unternehmer und TST-Inha- wehrhäuser und des Fuhrparks sei verantwortungsvolle Gewährleis- ermöglicht, 48 Garnituren einer ber Frank Schmidt seine Verbun- dies aber nur deshalb möglich, weil tung des Brand- und Katastrophen- speziellen Einsatzkleidung zu be- denheit mit der Gemeinde und auch die Fördervereine und Spon- schutzes. Daher hat die Verbands- schaffen, welche insbesondere bei insbesondere mit der Freiwilligen soren immer wieder einen wichti- gemeinde Monsheim in den Hilfeleistungseinsätzen wie Hoch- Feuerwehr. Er bewundere das eh- gen Beitrag leisteten. Sein Dank vergangenen Jahren zunächst alle wasser, Starkregen, Unwetter oder renamtliche Engagement der Ein- gelte daher Persönlichkeiten wie Atemschutzgeräteträger und nun Verkehrsunfällen, sowie bei Wald- satzkräfte und habe großen Respekt Frank Schmidt, die mit derartigen schrittweise auch die weiteren Ein- und Vegetationsbränden optimale vor der Leistung der Frauen und Spenden nicht nur eine materielle satzkräfte mit neuer Einsatzklei- Bedingungen für die Feuerwehr Männer, die einen erheblichen Teil Unterstützung leisten, sondern dung ausgestattet, wobei für eine kameradinnen und -kameraden ihrer Freizeit opferten, um sich für durch die Anerkennung und Wert- Garnitur mit Kosten von rund schafft. Das nun erworbene Modell andere einzusetzen, so Schmidt. Er schätzung des Feuerwehrdienstes 1.000 Euro zu kalkulieren ist. Paral- „Wildland“ des Herstellers Texport erläuterte, dass sein Unternehmen zur Motivation der Mannschaft bei- lel dazu wurde durch Spenden die ist wesentlich dünner und elasti- sich in vielfältiger Weise und in tragen. Beschaffung moderner Feuerwehr- scher, als die normale Brandschutz- zahlreichen Projekten seit Jahren Gemeinsam mit VG-Wehrleiter helme finanziert. kleidung und erleichtert somit die sozial engagiere und es für ihn Eike Milch und dem stellvertreten- Während die schwere feuerhem- Arbeit insbesondere in den Som- selbstverständlich sei, auch die Feu- den Monsheimer Wehrführer mende Einsatzkleidung insbeson- mermonaten. Sie ersetzt jedoch erwehr seiner Heimatgemeinde zu Bernd Rothermel, der die Spende dere bei Brand- und Rettungsein- nicht die bisherige Basis-Kleidung, unterstützen. Dies geschehe nicht vermittelt hatte, dankte auch der sätzen in Gebäuden oder sondern bietet lediglich eine Alter- nur durch Spenden, sondern auch Vorsitzende des Fördervereins, Ralf unmittelbar an einem Brandherd native für bestimmte Einsätze. Um durch die unbürokratische Freistel- Neumann, für die großzügige Spen- optimalen Schutz gewährleistet, Verwechslungen zu vermeiden, lung der bei TST beschäftigten Feu- de. Gerade in der aktuell sehr bietet sie bei den immer häufiger wurden die neuen Garnituren in erwehrleute für Schulungen und schwierigen und herausfordernden auftretenden Hilfeleistungseinsät- der Farbe beige angeschafft. Die den Übungsbetrieb. Situation sei die freiwillige Feuer- zen – speziell in den Sommermona- Gesamtkosten belaufen sich auf VG-Bürgermeister Ralph Bothe wehr für diese Unterstützung be- ten – nicht die optimale Bewe- rund 19.000 Euro. wies darauf hin, dass die Feuerweh- sonders dankbar.
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 9. April 2021 BÜRGERSERVICE Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte Polizeikommissar Frank Wagner die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden F ällen Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870 und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Fax: 0 62 47 / 89 0 Es ist damit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim vor der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs- Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 gebäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote. Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de Pflegestützpunkt Osthofen Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Iris Umbehr ������������������������������������������������������������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Jugendscout Justyna Ewa Gladosch �������������������������������������������� Mobil 0172 / 74 86 828 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung, �������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Offene telefonische ärztliche SPDI-Sprechstunde 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de (Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes Alzey-Worms) Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, ohne Voranmeldung, montags 10 bis 12 Uhr unter ������������������ Tel. 0 67 31 / 4 08-70 79 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Feuerwehren Kontaktpersonen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr; Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Sa. 8.30 – 12.30 Uhr Notrufnummern Störungs- und Bereitschaftsdienste Polizei...................................................................................................................1 10 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei) am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr | Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr | an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 Erdgasversorgung / Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey Krankenhaus (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 Telefon Apotheken Notdienst DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden): Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden): Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Deutsche Telekom Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2021.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 9. April 2021 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Monsheim tung gewährt wird. Die Terminvereinbarung kann neben den Mög- lichkeiten per Telefon oder online auch ad hoc am Eingang erfolgen, wenn die Einrichtung noch freie Kapazitäten aufweist. Bei den Ein- zelterminen gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz Corona-Schnelltestzentrum Monsheim – 1 der 18. CoBeLVO. Werden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so ist ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten mehr Sicherheit für Alle zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Einzeltermine freizuhal- ten. Das Vorstehende gilt auch für Büchereien und Archive. Das Corona-Schnelltestzentrum in der Schulsporthalle Monsheim c) Von der Schließung nach Buchstabe b ausgenommen sind (Moltkestraße 1) bietet allen Bürgerinnen und Bürgern (nicht nur aa) Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von aus der Verbandsgemeinde Monsheim) die Möglichkeit, ohne be- Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, sonderen Anlass mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen bb) Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den Corona-Schnelltest durchzuführen. Auch wenn der Test nur eine zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Momentaufnahme ist, gibt er der getesteten Person Sicherheit und cc) Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, trägt zum Schutz des familiären und beruflichen Umfeldes bei. dd) Tankstellen, Nutzen Sie dieses Angebot, um einen persönlichen Beitrag zur Ein- ee) Banken und Sparkassen, Poststellen, dämmung der Corona-Pandemie zu leisten! ff ) Reinigungen, Waschsalons, gg) Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Öffnungszeiten: hh) Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Montag bis Freitag von 17:00 – 19:00 Uhr ii) Großhandel, jj) Blumenfachgeschäfte, und Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr kk) Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte Bietet eine Einrichtung neben den in oben genannten Waren oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies zuläs- sig, soweit in im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist und das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufssortiments oder Angebots bildet. d) In den Einrichtungen nach den Buchstaben a bis c gelten vorbehalt- Kreisverwaltung Alzey-Worms lich der Bestimmungen des § 2 Abs. 4 der 18. CoBeLVO sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, insbesondere in Wartesi- Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms tuationen, das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeL- vom 25.03.2021 zur Anordnung notwendiger, weiterer VO, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 der 18. CoBeLVO mit der Maß- Schutzmaßnahmen aufgrund der wieder ansteigenden gabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Alzey-Worms Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichba- Die Kreisverwaltung Alzey-Worms erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in Verbin- ren Standards zu tragen ist, und die Personenbegrenzung nach § 1 dung mit § 28a Abs.1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli Abs. 7 der 18. CoBeLVO. Die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. Dezem- 18. CoBeLVO gilt auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung und ber 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur auf Parkplätzen. Die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55), CoBeLVO gilt nicht zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341), aa) für Stellen und Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufga- BS 2126-10, in Verbindung mit § 23 Abs. 4 der Achtzehnten Corona-Bekämp- ben wahrnehmen, fungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2021 (GVBl. S. BS 2126-13) in bb) auf Wochenmärkten gemäß Buchstabe c Doppelbuchst. bb so- der jeweils geltenden Fassung folgende wie cc) in persönlichen Beratungsgesprächen, wenn sich ausschließlich Allgemeinverfügung Personen, die höchstens zwei Hausständen angehören, in ei- nem Raum aufhalten. 1. Die nachfolgenden Vorschriften ergänzen oder ändern die Regelungen 4. Abweichend von § 6 Abs. 3 und 4 der 18. CoBeLVO gilt: Kann das Ab- der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeL- standsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO zwischen Personen VO), da im Landkreis Alzey-Worms die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Ein- wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden, wie in Kos- wohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf metikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios über 100 gestiegen ist. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey- und ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind Dienst- Worms vom 22.03.2021 wird hiermit aufgehoben. leistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie 2. Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 1 der 18. CoBeLVO ist der Aufenthalt im solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Friseuren, bei der Fußpflege öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen sowie bei der Podologie, Logopädie, Physio- und Ergotherapie, beim Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wo- Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. bei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre bei der Er- 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder Ähnliches. Es dür- mittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. fen nur solche Dienstleistungen des Friseurhandwerks erbracht wer- 3. Abweichend von § 5 der 18. CoBeLVO gilt: den, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht möglich ist. Friseure a) Ämter, Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Ein- haben den Zutritt durch vorherige Terminvereinbarung zu steuern. Bei richtungen (einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzlei- allen Angeboten ist zwischen Kundinnen und Kunden das Abstandsge- en), Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe oder ähn bot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO einzuhalten. Es gilt die Mas- liche öffentliche Einrichtungen können unter Beachtung der kenpflicht nach § 1 Abs. 3 der Satz 4 18. CoBeLVO, sofern die Art der allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen. Abhol-, Liefer- und Bring- Dienstleistung dies zulässt, mit der Maßgabe, dass eine medizinische dienste öffentlicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Zusätzlich b) Gewerbliche Einrichtungen sind, soweit im Folgenden nichts Ab gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 der 18. CoBeL- weichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr geschlossen. Ab- VO. hol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach 5. Abweichend von § 7 Abs. 2 der 18. CoBeLVO sind gastronomische Ein- vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutz- richtungen auch im Außenbereich geschlossen. maßnahmen zulässig. Abweichend von Satz 1 dürfen gewerbliche 6. Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18 CoBeLVO sind Training und Wett- Einrichtungen öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzel- kampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im termine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die Kontaktsport untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zu der Einrich- Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und priva-
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 9. April 2021 ten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen b) Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 18. Der CoBeLVO während Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, der gesamten sportlichen Betätigung. c) die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veteri- 7. Abweichend vom § 11 Abs. 2 der 18. CoBeLVO sind lediglich die Außen- närmedizinischer Versorgungsleistungen, bereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und d) der Besuch bei Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen ähnlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr geöffnet. Zur Steue- und Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, rung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Perso- Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, von Verwandten in ge- nen, die sich zeitgleich auf dem Gelände der Einrichtungen befinden rader Linie im Sinne des § 1589 Absatz 1 Satz 1 BGB, Alten, Kranken dürfen, ist vorab von der zuständigen Kreisverwaltung als Kreisord- oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtun- nungsbehörde zu genehmigen. gen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im je- 8. Abweichend von § 15 Abs. 2 der 18. CoBeLVO ist der Proben- und Auf- weiligen privaten Bereich, trittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt. e) die Begleitung und Versorgung von unterstützungsbedürftigen Per- 9. Abweichend von § 15 Abs. 4 der 18. CoBeLVO sind Museen, Ausstellun- sonen und Minderjährigen, gen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen geschlossen. f ) die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedroh- 10. Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstel- lichen Zuständen, len, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es unter- g) Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich des Ausfüh- sagt in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr alkoholhaltige Geträn- rens (lediglich eine Person), ke abzugeben. h) Ausübung der Jagd zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung 11. Abweichend von § 3 Nr. 2 des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz von Tierseuchen unter Beachtung des Hygienekonzepts Jagd, müssen Verkaufsstellen spätestens ab 21:00 Uhr geschlossen sein. i) zum Zwecke des Besuches von Gottesdiensten zu Ostern, 12. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzge- j) zur Wahrnehmung von Impfterminen. setzes (IfSG) sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen; 3. Die in der Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 getroffenen Regelun- ebenso auf § 24 der 18. CoBeLVO. gen bleiben unverändert und behalten weiterhin ihre Gültigkeit. 13. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als 4. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzge- bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes setzes (IfSG) sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen; in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgeset- ebenso auf § 24 der 18. CoBeLVO. zes) und tritt am 27.03.2021 um 0:00 Uhr in Kraft. 5. Die Ergänzungsverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als 14. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 11.04.2021 außer Kraft. bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes 15. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgeset- teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbe- zes) und tritt am 31. März 2021 um 0:00 Uhr in Kraft. stimmungen versehen werden. 6. Zusammen mit der Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 tritt diese 16. Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Kreisverwaltung Ergänzungsverfügung mit Ablauf des 11. April 2021 außer Kraft. Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 während der üblichen Geschäfts- 7. Die Regelungen dieser Ergänzungsverfügung können jederzeit ganz zeiten nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Ne- benbestimmungen versehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- Begründung zu Ziffer 1 und 2: kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich § 23 Abs. 4 Satz 1 der 18. CoBeLVO sieht vor dem Hintergrund des Bund- oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift: Länder- Beschlusses vom 03. März 2021 vor, dass Landkreise, deren 7-Tages- Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Inzidenz an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100 überschreitet, Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergrei- signatur@alzey-worms.de einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsaus- fen und Allgemeinverfügungen gemäß der als Anlage 3 zur 18. CoBeLVO schuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt. beigefügten Muster-Allgemeinverfügung erlassen müssen. Diese Allge- Alzey, den 25.03.2021 gez. Heiko Sippel, Landrat meinverfügungen können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie beispielswei- se ohne das Vorliegen eines triftigen Grundes eine Begrenzung der Mobilität auf den Umkreis von höchstens 15 Kilometern ab den Grenzen der Gebiets- 1. Ergänzungsverfügung vom 29. März 2021 körperschaft oder eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zum Gegenstand zur Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms haben. vom 25. März 2021 zur Anordnung notwendiger, weiterer Unter dem Datum vom 26. März 2021 hat das Ministerium für Soziales, Ar- Schutzmaßnahmen aufgrund der wieder ansteigenden beit, Gesundheit und Demografie die Kreisverwaltung aufgrund von § 2 Abs. SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Alzey-Worms 2 der Landkreisordnung (GVBl. 1994, 188) in Verbindung mit § 2 der Landes- Die Kreisverwaltung Alzey-Worms verfügt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in Ver- verordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (GVBl. 2010, 55) bindung mit § 28a Abs.1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. angewiesen, die bereits bekanntgegebene Allgemeinverfügung vom 25. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. De- März 2021 um die in der Muster-Allgemeinverfügung zu § 23 Abs. 4 der 18. zember 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung CoBeLVO vorgesehene Ausgangsbeschränkung zu ergänzen und unverzüg- zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. lich in Kraft zu setzen. 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. Die Ausgangsbeschränkungen während der Zeit von 21:30 Uhr bis 5:00 Uhr 341), BS 2126-10, in Verbindung mit § 23 Abs. 4 der Achtzehnten Corona- am Folgetag gelten nur für den Aufenthalt im öffentlichen Raum; der Auf- Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2021 (GVBl. S. BS enthalt im zur Wohnung oder Unterkunft gehörenden Außengelände, wie 2126-13) in der jeweils geltenden Fassung folgende Garten oder Hof, ist hiervon nicht betroffen. Ergänzende Regelungen Rechtsbehelfsbelehrung 1. Das Verlassen einer im Gebiet des Landkreises gelegenen Wohnung oder Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- Unterkunft und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Un- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich terkunft ist täglich im Zeitraum zwischen 21:30 Uhr und 5:00 Uhr des Fol- oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift: getages grundsätzlich untersagt. Während des in Satz 1 genannten Zeit- Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 raums ist der Aufenthalt im Gebiet des Landkreises grundsätzlich auch Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: Personen, die nicht dort sesshaft sind, untersagt. signatur@alzey-worms.de einzulegen. 2. Ausnahmen von diesen Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen gel- Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsaus- ten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Triftige Gründe sind insbe- schuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt. sondere Alzey, den 29. März 2021 gez. Heiko Sippel, Landrat 1 Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 S. 73)
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 9. April 2021 Wo kann ich mich testen lassen? Corona-Testzentren und kommunale Schnelltestzentren im Überblick „Testen für alle“ – ANLASSLOSE Corona-Schnelltestangebote (kostenlos) Die Testangebote der kommunalen Schnelltestzentren richten sich ausschließlich an Bürger*innen, die symptomfrei sind. Stadt Alzey VG Alzey-Land Wartbergstadion Alzey Adelberghalle Flonheim Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr VG Eich VG Wöllstein Altrheinhalle Eich Bahnhofstraße 10, Wöllstein Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr VG Wörrstadt VG Wonnegau Gemeindehalle Schornsheim Neue Feuerwehr Bechtheim Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr Mo + Mi: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr VG Monsheim DRK-Kreisverband Alzey Schulsporthalle Monsheim Albiger Straße 33, Alzey Mo - Fr: 17-19 Uhr; Sa: 10-12 Uhr Di + Do: 9-16 Uhr Weitere Testangebote auch in Ihrer Nähe: www.corona.rlp.de/de/testen ANLASSBEZOGENES Testen (Schnelltest oder PCR-Test) Bürger*innen, die typische Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, wenden sich für eine Testung telefonisch direkt an die © Stockgiu – stock.adobe.com jeweilige Hausarztpraxis oder die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117. Quarantänepflichtige, die im Rahmen der Quarantäne ein negatives Testergebnis vorweisen müssen, können sich bei ihrem Hausarzt, in einem der nachfolgenden Testzentren oder auch bei BIOSCIENTIA in Ingelheim (Terminvereinbarung: ( 06132 / 781-7777) abstreichen lassen. Testzentrum am DRK-Krankenhaus Alzey Testzentrum am Klinikum Worms Fenster der ärztlichen Bereitschaftspraxis Gabriel-von-Seidl-Straße 81, Worms Terminvereinbarung: Mo - Fr: 14.30-16 Uhr Terminvereinbarung: ( (0 67 31) 407 - 96 17 * testzentrum@klinikum-worms.de Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten an Feiertagen abweichen können.
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 9. April 2021 Verbandsgemeinde Werke 5. Mitteilungen und Anfragen 6. Einwohnerfragen Monsheim II. nichtöffentlicher Teil Fälligkeit der Abwasserbeseitigungsentgelte 7. Mitteilungen und Anfragen 1. Rate 2021 Andreas Thon, Ortsbürgermeister Die Verbandsgemeindewerke Monsheim machen darauf aufmerksam, dass am 15.04.2021 die 1. Rate der Abwasserbeseitigungsentgelte 2021 fällig ist. Die Höhe des zu leistenden Betrages ist aus dem letzten Bescheid über die Abwasserbeseitigungsentgelte zu ersehen. Alle Gebührenpflichtigen, deren Gebühren und Beiträge noch nicht im Mölsheim Wege des Abbuchungsverfahrens eingezogen werden, werden daher gebe- ten, diese unter Angabe der Kundennummer bis zum Fälligkeitstermin zu Hinweis: überweisen. Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung; Damit der Zahlungsverkehr möglichst reibungslos funktioniert, bitten wir Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Einselthum um Ihre Mithilfe. Schlussfeststellung des Kundennummer lt. Gebühren- und Beitragsbescheid angeben Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Einselthum Abwasserbeseitigungsentgelte nur auf die Konten der Verbandsgemein- dewerke Monsheim überweisen Konten der Verbandsgemeindewerke Monsheim: Sparkasse Worms-Alzey-Ried IBAN: DE15 5535 0010 0007 1960 00 BIC: MALADE51WOR Monsheim Volksbank Alzey-Worms eG IBAN: DE31 5509 1200 0030 4440 00 BIC: GENODE61AZY Hinweis: gez. Bayer, Werkleiter Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung; Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Einselthum Schlussfeststellung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Einselthum Flörsheim-Dalsheim Hinweis: Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung; Wachenheim Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Einselthum Schlussfeststellung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Einselthum Hinweis: Siehe Sonstige öffentliche Bekanntmachung; Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Einselthum Schlussfeststellung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Einselthum Hohen-Sülzen Bekanntmachung Bekanntmachung Am Donnerstag, den 15. April 2021 um 19:30 Uhr findet die 6. öffentliche/ Am Dienstag, den 13. April 2021 um 19:00 Uhr findet die Gemeinsame nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Dorferneuerungsausschusses Hohen- Sitzung des Bauausschusses (3.) und Dorfentwicklungs-, Sozial-, Kultur- und Sülzen für die Wahlperiode 2019 – 2024 als Videokonferenz nach §35 Abs. 3 Tourismusausschusses (2.) Wachenheim für die Wahlperiode 2019 – 2024 als GemO statt. Videokonferenz nach §35 Abs. 3 GemO statt. Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung Über den folgenden Meeting-Link kann der Sitzung beigetreten werden: Über den Meeting-Link beitreten beigetreten werden: https://vg-monsheim.webex.com/vg-monsheim/j.php https://vg-monsheim.webex.com/vg-monsheim/j.ph ?MTID=m74340fb6303ef59c73ebf4887bdf242f p?MTID=m9c20f545342477fb03761aa0939986fe Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 075 5837 Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 181 537 6784 Meeting Passwort: 9120 Meeting Passwort: 7524 Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der Eine Beschreibung zur Benutzung des Videosystems Webex steht auf der Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim unter folgendem Link zu Verfügung: https://www.vg-monsheim.de/verwaltung/formulare-und-do- Verfügung: https://www.vg-monsheim.de/verwaltung/formulare-und- kumente/verbandsgemeinde/ dokumente/verbandsgemeinde/ Bei technischen Problemen können Sie ab 15 Minuten vor Beginn der Sit- Bei technischen Problemen können Sie ab 15 Minuten vor Beginn der Sit- zung unter der Telefonnummer 06243 1809-26 Hilfe anfordern. zung unter der Telefonnummer 06243 1809-26 Hilfe anfordern. Tagesordnung: Tagesordnung: I. öffentlicher Teil I. öffentlicher Teil 1. Parkraumkonzept Teil I 1. Seniorenwohnheim; - Rückmeldungen aus der Bürgerschaft; Optimierungspotenzial - Beratung über die vorgelegten Konzepte der Projektentwickler 2. Gestaltungsmöglichkeiten für die Dorfjugend 2. Bürgerhaus; - Entwicklung der Wiesen hinter dem DGH durch den TuS - Gestaltung des Parkplatzes - Fahrradparcours 3. Einwohnerfragen 3. Pflanzbeet vor dem Dorfgemeinschaftshaus; 4. Mitteilungen und Anfragen - Vorstellung eines alternativen Verkehrsführungskonzeptes 4. Friedhof; II. nichtöffentlicher Teil - Wiesengräber; Gestaltung des Wiesenbereiches 5. Mitteilungen und Anfragen - Friedhofssatzung; Überarbeitung und Anpassung Dieter Heinz, Ortsbürgermeister
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 9. April 2021 Sonstige öffentliche oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Bekanntmachungen und Mitteilungen - Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen. Dienstleistungszentrum Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der Ländlicher Raum oben genannten Behörden eingegangen ist. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In die- Öffentliche Bekanntmachung sem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektroni- Dienstleistungszentrum 67655 Kaiserslautern, 30.03.2021 schen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Ländlicher Raum Fischerstraße 12 Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizie- rung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnen- DLR Westpfalz markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom Abteilung Landentwicklung und Telefon: 0631-36740 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen. Ländliche Bodenordnung Telefax: 0631-3674255 Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR Vereinfachtes Flurbereinigungs sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Inter- verfahren Einselthum net auf der Seite www.dlr.rlp.de unter service/Elektronische Kommunikation Aktenzeichen: 21110-HA11.5. Internet: www.dlr.rlp.de ausgeführt sind. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Inter- Schlussfeststellung net auf der Seite www.add.rlp.de/de/service/Elektronische-Kommunikati- des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Einselthum on/ ausgeführt sind. Im Auftrag gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Barbara Meierhöfer I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten F lurbereinigungsverfahrens Einselthum Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereini- gungsverfahren Einselthum durch folgende Feststellung ab: Nichtamtlicher Teil 1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Nachrichten und Mitteilungen aus der VG-Monsheim 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. II. Hinweise Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren be- endet. Gründe Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereini- gungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und recht licher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zustän digen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Lie- genschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt. Gleichstellungsbeauftragte der Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind Verbandsgemeinde Monsheim erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung über- geben worden. Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten bekannt. Hilfestellung und Unterstützung für Rat suchende Mädchen, Frauen und Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abge Männer, die sich aufgrund ihres Geschlechtes in Familie, Beruf oder öffentl. schlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbar- Leben benachteiligt fühlen. Alle Anliegen werden selbstverständlich ver- keit der Schlussfeststellung den Ortsgemeinden Einselthum und Zellertal, traulich behandelt. Es sind auch alle Frauen (u. Männer!) willkommen, die anteilsmäßig nach Werteinheiten, insbesondere zur Unterhaltung der neu Ideen, Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Situation von geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der Frauen in der VG haben. Bitte Terminvereinbarungen unter Tel. 06243 / 8704 übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden oder per E-Mail: andrea.moews@freenet.de übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmer Andrea Möws, Gleichstellungsbeauftragte gemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flur bereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. Mehrgenerationenhaus Rechtsbehelfsbelehrung Monsheim Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats mit dem 1. Tag der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kontaktdaten: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, MGH Monsheim: 67590 Monsheim, Hauptstraße 111 67655 Kaiserslautern (Kriegsheim – Alte Schule/Alter Kindergarten) oder Sie erreichen uns: Im MGH-Büro unter Tel: 06243 6165 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8, Sabine Bayer, Koordinatorin, mobil: 0157 56789149 67728 Münchweiler/A E-Mail: mgh.monsheim@ekhn.de
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 9. April 2021 Susan Mennel, Sozialpädagogin, mobil: 0176 70065094 E-Mail: susan.mennel@ekhn.de Kirchliche Nachrichten Annette Nastas, E-Mail: annette.nastas@ekhn.de Aktuelle Infos: Auf unserer Homepage: www.monsheim.mehrgenerationenhaus.de Katholische Pfarrgruppe Wonnegau Folgen Sie uns auf Twitter - @MGHMonsheim oder auf Gundersheim, Gundheim, Flörsheim-Dalsheim, Mölsheim Facebook unter /MehrgenerationenhausMonsheim Besondere Hinweise zu unserem regelmäßigen Angebot im Pfarramt Auf dem Römer 1, 67592 Flörsheim-Dalsheim, Tel. (0 62 43) 3 88 „Offenen Treff“ (nähere Infos unter 06243 / 6165) Pfr. Michael Klesy – Tel. (0 63 55) 86 38 170 – Mail pfarrerklesy@gmx.de Das Mehrgenerationenhaus muss leider weiterhin weitgehend geschlos- oder Renate Brandeysky 0 62 43/ 71 45 sen bleiben. Statt in der offenen Sprechstunde können Beratungen zu Leis- E-Mail: kirchengemeinde.dalsheim@ekhn.de tungen für Familien und die „Erste-Formular-Hilfe“ aktuell nur nach indivi- Homepage: www.ev-kirchedalsheim-ekhn.de dueller vorheriger Terminvereinbarung telefonisch oder per Videochat Pfarrbüro: dienstags 10.00 bis 12.00 Uhr - mittwochs 13.00 bis 16.00 Uhr durch Sabine Bayer durchgeführt werden. Bitte melden Sie sich hierfür tele- (z.Zt. auch gerne privat unter 0 62 43/71 45) fonisch oder per Mail unter mgh.monsheim@ekhn.de an. Stellv. Kirchenvorstand Bermersheim/Gundheim: Jan Rißmann, Tel.: (0 62 44) 9 07 09 21 Auch in der Frühlingszeit gibt es weiterhin die Möglichkeit der Bücher- Stellv. Kirchenvorstand Dalsheim: Ute Frey, Tel. (0 62 43) 90 59 82 und Spieleausleihe. Der Bücherschrank ist von außen zugänglich, Bücher- Kindergarten Dalsheim: Leitung Frau Katrin Körper, Tel. (0 62 43) 87 11 spende und Spieleausleihe bitte mit vorheriger Terminabsprache mit unse- Küsterdienst Bermersheim/Gundheim: Kirchenvorstand im Wechsel rer Mitarbeiterin Frau Nastas (werktäglich von 10 - 16 Uhr unter 06243 / 6165 Küsterdienst Dalsheim: Klaus Hauck, Tel. (0 62 43) 90 75 85 erreichbar oder per Email – siehe oben). Pfarramt Wachenheim ist unter der Telefonnummer (0 62 43) 3 88 zu errei- chen, das Pfarrbüro erreichen Sie ab sofort dienstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Statt offener Treff – Wir sind für Sie persönlich erreichbar! Uhr und mittwochs 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Dalsheim, außerhalb der Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen wochentäglich in der Zeit von 10 - 16 Dienstzeiten Renate Brandeysky (0 62 43) 71 45 Uhr unter der Rufnummer 06243 6165 für ein Gespräch zur Verfügung. E-Mail: Kirchengemeinde.Wachenheim@ekhn.de Kindergarten Wachenheim: Leitung Frau Heike Herr, Tel. (0 62 43) 78 01 Küsterdienst: Horst Grünewald, Tel. (0 62 43) 90 09 00 Unterstützung bei Impfterminanmeldung Seit dem 10.3.2021 sind nun auch die Seniorinnen/Senioren ab 70 Jahre auf- Sonntag, den 11. April 2021 – Quasimodogeniti gerufen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Eine Möglichkeit ist 10.00 Uhr Gottesdienst in der ev. Kirche zu Dalsheim die Anmeldung zur Impfung über das Online-Portal des Landes Rheinland- Pfalz. Die Mitarbeiterinnen des MGH Monsheim können Sie bei der Auch während der Ostergottesdienste sind die hygienischen Maßnahmen Online-Anmeldung unterstützen oder diese für Sie vornehmen! Der Impf- zu beachten. termin wird Ihnen dann auf dem Postweg mitgeteilt. Bitte beachten Sie evtl. aktualisierte Änderungen auf unserer Gemeinde- Unter der Rufnummer 06243 / 6165 sind wir Montag bis Freitag von 10 – homepage www.ev-kirchedalsheim-ekhn.de. 16 Uhr zu erreichen. Sollten Fragen zu Ablauf und den Vorinformationen bestehen, können Sie Auch weiterhin finden Sie aktuelle, sowie alle bisherigen eigenen Audiogot- sich ebenfalls an uns wenden. Für das MGH Monsheim, Sabine Bayer tesdienste bzw. Psalmen- und Liedertexte zum Anhören und Mitlesen bzw. Mitsingen auf unserer Gemeindehomepage im MP3- bzw. PDF-Format, so- wie auch die Links zu Videogottesdiensten, die auf unserem Kanal bei der Hampelhasi auf Tour Internetplattform Youtube eingestellt sind. Bitte machen Sie reichlich von Bei strahlendem Sonnenschein waren wir unter- diesem Angebot Gebrauch und geben Sie diesen Link auch in Ihrem Be- wegs zu den Kids aus Kindertreff und Lernstube. kanntenkreis weiter! Hier noch einmal der Link zu unserer Homepage: So kurz bevor der Osterhase sein Nest versteckt, ww.ev-kirchedalsheim-ekhn.de wollten wir sie auch ein bisschen überraschen. In Ich würde mich sehr über einen Kontakt mit Ihnen freuen, wenn Sie mir eine Stofftaschen, teilweise noch von den Ferienspie- Rückmeldung über unsere Angebote, eine Ermutigung, Kritik oder eine An- len, fanden unsere Kids einen tollen Hampelhasi regung weitergeben möchten oder ein Gespräch bzw. ein Gebet wünschen! zum Selberbasteln, Stifte und Bastelmaterial Tel. 06355-8638170 oder Mail: pfarrerklesy@gmx.de dazu und natürlich was Süßes zum Naschen. Ihr Pfarrer Michael Klesy Zeigt ihr uns, wie Hasi bei euch hampelt? Über eure Fotos freuen wir uns sehr. Ein frohes Osterfest wünschen euch Susan und Annette Evangelische Kirchengemeinden Mölsheim, Mörstadt, Niederflörsheim Ostergrüße an unsere Seniorinnen/Senioren und Pfarrer (Vakanzverwalter) Michael Klesy, Tel. 06355 8638170 freiwilligen Helfern Gemeindebüro im Gemeindehaus Niederflörsheim: Rechtzeitig vor dem Osterfest Pfarrgasse 4, 67592 Flörsheim-Dalsheim waren wir auch unterwegs, um mittwochs 15.00 – 18.00 Uhr, Tel. 06243-469, Fax: -5729, unseren Seniorinnen/Senioren E-Mail: pfarramt@ev-niederfloersheim und den freiwilligen Helfern Internet: ev-niederfloersheim.de unsere guten Wünsche, zu- Küsterin Mölsheim: Henriette Hagedorn, Tel. 06243 4575450 sammen mit einem selbstge- Küsterin Mörstadt: Jutta Debus, Tel. 0176 61962989 backenen süßen Häschen, per- Küsterin Niederflörsheim: Anja Frey, Tel. 0157 84183983 sönlich zu überbringen. Wir trafen fast alle persönlich und Hinweise zum Schutzkonzept für Gottesdienste wohlauf an. So manches nette Gespräch konnte geführt werden und ge- Liebe Gemeindeglieder, meinsam hoffen wir natürlich auf die kommende Schönwetterzeit und bes- bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Gottesdienste und Gemeindeveran- sere Prognosen, um wieder Gemeinsamkeit erleben zu können, die uns allen staltungen nach den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden inzwischen sehr fehlt. und nur eine eingeschränkte Zahl von Personen unsere Gottesdienste besu- Wir freuen uns über das trotzdem bestehende Miteinander und wünschen chen kann. Es muss während des gesamten Gottesdienstes eine medizini- allseits schöne, sonnige Feiertage und ein gesegnetes Osterfest sche Maske (OP-Maske oder Standard FFP2, KN95 oder N95) getragen wer- Ihr Team des MGH Monsheim den.
Amtsblatt VG Monsheim –9– Freitag, 9. April 2021 Folgende Gottesdienste sind geplant: Offstein Sonntag, 11.04.2021 Evangelische Kirchengemeinde Flörsheim 09.00 Uhr Gottesdienst mit Prädikantin Frau Bayer-Petry Mörstadt 10.15 Uhr Gottesdienst mit Prädikantin Frau Bayer-Petry Sonntag, 18.04.2021 Pfarrer: A. Hunger-Beiersdorf, Kirchhofplatz 7, Mörstadt 09.00 Uhr Gottesdienst mit Prädikantin Frau Neu 67551 Wo.-Heppenheim, Tel. 06241/2088217 Mölsheim 10.15 Uhr Gottesdienst mit Prädikantin Frau Neu Sprechstunden jeweils nach tel. Vereinbarung; E-Mail: andreas.hunger-beiersdorf@ekhn.de Vakanzverwalter Gemeindebüro: Telefonisch oder per E-Mail erreichbar! Pfarrer Klesy ist ab 1. März mit der Vakanzverwaltung der Pfarrstelle beauf- A. Heitz, Mühltalweg 2, Tel. 06241/34245, tragt. Die Vertretungsreglung für Bestattungen und andere Amtshand Dienstag u. Mittwoch 9 – 12 Uhr u. Donnerstag 13 – 18 Uhr. lungen kann zurzeit bei ihm erfragt werden, Tel. 06355 8638170. Außerhalb der Dienstzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. E-Mail: kirchengemeinde.offstein@ekhn.de Weitere Mitteilungen Homepage: http://evangelisch-hepp-off.jimdo.com Bitte haben Sie Verständnis, wenn bei Geburtstags- oder Hochzeitsjubiläen Küsterin: Helena Fuchs, Tel. 06243/4573070 oder nicht persönlich gratuliert wird. Handy 0177/2181916 Für die Bestattungen gelten die kommunalen Bestimmungen. Liebe Gemeindemitglieder, Ich wünsche Ihnen eine gute Woche aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen finden bis auf Weiteres Ihr Pfarrer Michael Klesy, Vakanzverwalter KEINE Gottesdienste in unseren Gemeinden statt! Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Amtsblatt. Die Konfirmandenstunden finden bis auf weiteres digital statt, wie verein- bart, dienstags 15.00 Uhr. Evangelische Kirchengemeinden Das Gemeindehaus bleibt geschlossen. Gruppen und Kreise finden nicht statt. Monsheim, Kriegsheim und Hohen-Sülzen Die Gemeindebücherei“ Büchermaus“ ist geschlossen. Ihnen alles Gute, bleiben Sie behütet Ihr Pfr. A. Hunger-Beiersdorf Pfarrer/in: Volker Hudel, Hauptstraße 20, Tel. 06243 428 Sprechstunden jeweils nach telefonischer Vereinbarung WICHTIG! Da vorerst kein Gottesdienst stattfindet, ist die Kirche in Heppen- Pfarrbüro: Hauptstraße 71, Tel. 238, Fax 905763 heim SONNTAGS bis auf Weiteres von 10 – 11 Uhr für Besucherinnen und Email: kirchengemeinde.monsheim@ekhn.de Besucher geöffnet. Ihre Kirchengemeinde Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 9 – 12 Uhr, Freitag 10 – 12 Uhr Küsterinnen: Monsheim: Karin Rothermel, Tel. 905155 Ihr Besuch in der Kirche während der Öffnungszeit wird von leiser Kirchen- Kriegsheim: Aneta Stibenz, Tel. 4574256 musik begleitet. Dazu liegt für Sie ein Text, eine Andacht oder ein Gottes- Hohen-Sülzen: Angelika Frei, Tel. 2030234 dienst für zu Hause zum Lesen oder mitnehmen bereit. Infos (z.B. über die Kita) finden Sie auch im Internet unter: www.kirche-monsheim.de , www.kirche-kriegsheim.de , www.kirche-hohen-suelzen.de Sonntag 11.04.2021 Katholische Pfarrgruppe Wonnegau 9.00 Uhr Gottesdienst in Monsheim Gundersheim, Gundheim, Flörsheim-Dalsheim, Mölsheim 10.00 Uhr Gottesdienst in Kriegsheim Dienstag 13.4.2021 15.30 Uhr Konfirmanden-Unterricht www.pfarrgruppe-wonnegau.de Sonntag 18.04.2021 9.00 Uhr Gottesdienst in Hohen-Sülzen Hauptamtliche und Büros in der Pfarrgruppe: 10.00 Uhr Gottesdienst in Monsheim Pfarrer: Bernd Eichler • Diakon: Bernd Zäuner 67599 Gundheim, Hauptstraße 8, Tel. 06244 - 386, Fax 06243 - 909772 Kollekten an Ostern 67592 Flörsheim-Dalsheim, Mittelgasse 1, Wir danken herzlich für die Kollekten an Ostern. Sie betrugen: Tel. 06243 - 8565, Fax 06243 - 909772 E-Mail: pfarrbuero@pfarrgruppe-wonnegau.de Monsheim Kriegsheim Hohen-Sülzen Wir freuen uns sehr, wenn Sie zu unseren Gottesdiensten kommen. 02.04.2021 40,50 € 45,40 € 61,00 € Beachten Sie bitte folgendes: 1. Schreiben Sie zu Hause Namen, Adresse und Datum des Gottesdienst 04.04.2021 76,00 € - - besuches auf einen Zettel und werfen sie ihn unbedingt in den weißen Kasten am Schriftenstand, falls kein Ordnungsdienst anwesend ist, der 05.04.2021 - 33,00 € 85,00 € Ihre Daten in eine Liste einträgt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. 2. Nehmen Sie eine medizinische Maske oder eine FFP2 Maske mit, die Sie während des Gottesdienstes tragen müssen, außer beim Kommunion Auslage Ausschreibung Pacht Ackerland der empfang und bei liturgischen Diensten. Kirchengemeinde Hohen-Sülzen Die Evangelische Kirchengemeinde Hohen-Sülzen beabsichtigt die Neuver- Samstag, 10.04. Osteroktav gabe einer landwirtschaftlichen Pachtfläche (Hohen-Sülzen, Flur 2, Flurstück Gundersheim 18.30 Uhr Hochamt 44, 8.638m², In der unteren Galgengewann, Ackerland). für †† der Familien Bösel und Jezussek Die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen liegen in der Zeit vom 12.4.2021 für † Gerhard Schmittel (Seelenamt) bis 23.4.2021 zu den Bürozeiten des Pfarrbüros zur Einsicht aus. Dort sind Sonntag, 11.04. 2. Sonntag der Osterzeit auch weitere Informationen und Auskünfte zum Vergabeverfahren erhält- Weißer Sonntag lich. Das Bewerbungsformular wird auf Anfrage gern zugesandt. Gundheim 10.30 Uhr Rosenkranz Wichtig: 10.30 Uhr Hochamt Die Bewerbungsfrist läuft vom 12.4.2021 bis 23.4.2021. Diese Frist ist eine für †† Eheleute Elisabeth und Albert Seiler, Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden. Es zählt der Eingangs- lebende und †† Angehörige stempel des Pfarrbüros. Ein Versäumen der Frist führt zur Nichtberücksich für † Maria und † Ludwig Wilz tigung der Bewerbung. Sabine Bayer, Pfarrbüro für † Hermann Blüm, †† Eltern, †† Schwie- gereltern, lebende und †† Angehörige Pfarrbüro geschlossen Dalsheim 10.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgruppe Am Montag, den 12.04.2021 ist das Pfarrbüro geschlossen. Mölsheim 9.00 Uhr Hochamt für die Pfarrgruppe
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