Mitteilungsblatt Gemeinde Ferenbalm - Ausgabe Mai 2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhaltsverzeichnis Seite Mitteilung zur Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2020 3 Mitteilungen/Informationen Friedhofkommission; Was ist bei einem Todesfall zu tun? 3 Abstimmungen und Wahlen / Unterschrift auf Ausweiskarte 5 Bundesfeier vom 01. August 2020 in Ferenbalm 5 Einwohnerzahlen am 31.12.2019 6 Tageskarten Gemeinde 6 Anpflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen 7 Illegale Entsorgungen bei und in Robidog-Behältern 8 Eigenmächtiges Abändern von Verkehrssignalen 9 Abfallkalender 2020 10 AHV-Zweigstelle, Informationen 12 Ferienplan Schule / Adressliste Schule 13 Rotkreuz-Fahrdienst 15 Imkerverein Laupen-Erlach 16 Vereinsmitteilungen 17 Vereinsanlässe 18 Adressen Gemeinderat 19 Öffnungszeiten – Telefon-Nummern Gemeindeverwaltung / Notfallnummern 20 Herausgeber Gemeinderat Ferenbalm Redaktion Gemeindeverwaltung Ferenbalm Ofenhausstrasse 37 3206 Rizenbach Tel. 031 751 01 04 gemeindeverwaltung@ferenbalm.ch Beiträge sind wenn möglich per E-Mail einzureichen. Bitte die Beiträge in Word, Schriftart Arial 11 verfassen und keine Formatvorlagen verwenden; amtliche Beiträge max. 2 Seiten A4 / nicht amtliche Beiträge max. 1 Seite A4 Druck E. & E. Marti Satz und Druck, Bernstrasse 122, 3206 Biberen Nächste Ausgabe November 2020 Redaktionsschluss 29. September 2020 Der Redaktionsschluss ist verbindlich. Später eintreffende Texte können nicht mehr berücksichtigt werden. 2
Ordentliche Versammlung der EINWOHNERGEMEINDE FERENBALM Montag, 25. Mai 2020, 20:00 Uhr, Landgasthof Biberenbad, Biberen Aufgrund der ausserordentlichen Lage und den vom Bundesrat erlassenen Weisungen hat der Gemeinderat beschlossen, die Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2020 abzusagen. Das weitere Vorgehen wird zur gegebenen Zeit bekannt gegeben. Der Gemeinderat bedankt sich für Ihr Verständnis. MITEILUNGEN / INFORMATIONEN Friedhofkommission Was ist bei einem Todesfall zu tun? Bei Todesfällen müssen in schwieriger und zudem kurzer Zeit viele organisatorische Massnahmen getroffen werden. Hier eine kleine Hilfe für die Angehörigen. Ärztliche Todesbescheinigung Die Angehörigen müssen durch den Arzt eine Todesbescheinigung einholen. Dazu kann der Hausarzt oder der Notfallarzt gerufen werden. Verstirbt jemand im Spital oder in einem Heim, geschieht dies automatisch durch den zuständigen Arzt dieses Betriebes. Beizug Bestattungsdienste Die Bestattungsdienste übernehmen das Einsargen und den Transport und kümmern sich um organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Bestattung. In unserer Region bieten unter anderen Bestattungs-Dienstleistungen an: Schreinerei Hurni + Sohn AG, Herr Andreas Dietrich, Riederenstr. 10, 3206 Ferenbalm Telefon: 031 754 50 50 Hirter AG, Bestattungsdienst, Deutsche Kirchgasse 24, 3280 Murten Telefon: 026 670 28 52 Arche Bestattungen GmbH, Lydia Freiburghaus, Flüestrasse 20, 3176 Neuenegg Telefon: 031 741 16 7 Thomas Müller, Bestattungsdienst GmbH, Laupen, Telefon: 079 457 06 58 Meldung an Kirche / Abdankung / Seelsorge Für die seelsorgerische Begleitung und die Festlegung eines Termins für die kirchliche Abdankung empfiehlt es sich, möglichst bald mit dem zuständigen Pfarrer / der zuständigen Pfarrerin Kontakt aufzunehmen. Reformierte Kirchgemeinde Ferenbalm, Pfarrerin Frau Katrin Bardet, Ferenbalmstrasse 30, 3206 Ferenbalm, Telefon: 031 751 02 92 3
Meldung an das Zivilstandsamt Die Meldung erfolgt in der Regel durch das Spital, Heim oder den Bestattungsdienst. Der Tod einer Person ist dem Zivilstandsamt Bern-Mittelland innert 2 Tagen zu melden (die Frist verlängert sich über das Wochenende). Für die Meldung werden folgende Papiere benötigt: Ärztliche Todesbescheinigung Familienbüchlein/Familienausweis (evt. Geburtsurkunde) Niederlassungsausweis Für Todesfälle in der Gemeinde Ferenbalm ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18A, 3008 Bern, Telefon: 031 635 42 00, Fax: 031 635 42 01 zuständig. Bestattungswünsche / Testament Eventuell wurde die Art der Bestattung (Erdbestattung, Kremation) mit Angehörigen besprochen oder es besteht ein Testament mit Anordnungen für den Todesfall. Siegelung Der Siegelungsbeamte der Gemeinde wird sich direkt mit der Trauerfamilie in Verbindung setzen. Er ist verpflichtet, im Rahmen eines Protokolls, das Vermögen (Geld, Wertgegenstände etc.) aufzunehmen. Dieses Siegelungsprotokoll muss gemäss der kantonalen Inventarverordnung innert 7 Tagen nach Eintritt des Todes erstellt werden und dient der Sicherung der Erbschaft sowie steuerlichen Zwecken. Gemeinschaftsgrab Eine Bestattung auf dem Gemeinschaftsgrab wird immer mehr bevorzugt. Auf den Gemeinschaftsgräbern von Ferenbalm und Gammen werden die Namen der Bestatteten mit Namensschildern auf dem Gedenkstein aufgeführt. Die Namensschilder werden im Minimum 10 Jahre dort belassen. Wenn darauf verzichtet werden soll, muss dies der Friedhofkommission schriftlich mitgeteilt werden. Blumenschmuck und Kerzen sind nur auf dem dafür bezeichneten Platz erlaubt. Hinweis Weitere Informationen zu den Bestattungszeiten, den Grabarten, Anpflanzungen und Unterhalt von Gräbern, Gebühren etc. finden Sie im Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Ferenbalm. 4
Abstimmungen und Wahlen / Unterschrift auf Ausweiskarte Die Wahl- und Abstimmungskommission stellt bei der Ausmittlung von Abstimmungen und Wahlen immer wieder fest, dass bei der brieflichen Stimmabgabe zum Teil die Unterschrift auf der Ausweiskarte vergessen wird. Gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. b) des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte ist die briefliche Stimmabgabe ungültig, wenn die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt. Die Stimm- und Wahl- zettel werden in diesem Fall von der Wahl- und Abstimmungskommission nicht berücksichtigt. Die briefliche Stimmabgabe ist ebenfalls ungültig, wenn sich der Stimm- oder Wahlzettel nicht im verschlossenen amtlichen Antwortcouvert befindet, das Antwortcouvert mehr als eine Ausweiskarte enthält, das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft, das Antwortcouvert oder das Stimmcouvert für dieselbe Abstimmungsvorlage oder Wahl zwei oder mehr Wahl- oder Stimmzettel enthält. Bundesfeier vom 01. August 2020 in Ferenbalm In den letzten Jahren wurde die Bundesfeier alternierend mit den Gemeinden Gurbrü, Golaten und Wileroltigen gemeinsam durchgeführt. Im Jahr 2020 erhält die Gemeinde Ferenbalm nun zum zweiten Mal die Gelegenheit, für die Einwohnerinnen und Einwohner der drei Gemeinden (Golaten ist aufgrund der Fusion mit Kallnach nicht mehr mit dabei) die Bundesfeier durchzuführen. Die offizielle Bundesfeier findet am Samstag, 01. August 2020 im Jerisberghof statt. Weitere Informationen folgen mit der Einladung, die kurz vor dem Anlass in sämtliche Haushalte verteilt wird. 5
Einwohnerzahlen am 31.12.2019 Weiblich Männlich Stand 31.12.2019 Stand 31.12.2018 Schweizer 598 542 1‘140 1‘148 Ausländer 51 66 117 131 Total 649 608 1‘257 1‘279 zuzüglich Wochenaufenthalter Tageskarten Gemeinde Die Gemeinde Ferenbalm stellt 2 Tageskarten Gemeinde (unpersönliche Generalabonnemente) zur Verfügung. Reservation Online über www.ferenbalm.ch Telefonisch über 031 751 01 04 oder direkt am Schalter Bezug Gemeindeverwaltung Ferenbalm, Gemeindehaus/Ofenhausstr. 37, 3206 Rizenbach Bedingungen Kosten CHF 44.00 pro Karte (seit 1. Mai 2015) Last-Minute-Reservationen: Am Vortag können noch freie Tageskarten zum Preis von CHF 30.00 bezogen werden. Keine Vergünstigungen sind möglich für den Donnerstag, den Sonntag sowie den Montag, da die Gemeinde am Vortag geschlossen ist. Der Bezug ist frühestens 3 Monate im Voraus möglich. Ansonsten besteht keine Ein- schränkung, weder pro Person noch pro Anzahl Karten. Die Abgabe der Tageskarten erfolgt am Schalter und kann bar, mittels Maestro oder Postcard bezahlt werden. Nach der Reservation müssen die Karten spätestens innert 6 Arbeitstagen (Reservationstag nicht mitgerechnet) abgeholt werden, anderenfalls werden sie bei Nachfrage weiterverkauft. Umtausch und Rückerstattung (auch bei Verlust) sind nicht möglich. Ein Beschwerdeverfahren ist ausgeschlossen. Die Benützer der Tageskarten anerkennen die vorstehenden Bedingungen. Benützen Sie dieses Angebot, damit die Anschaffungskosten gedeckt und die Karten weiterhin angeboten werden können! 6
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von Kantonsstrassen, Gemeinde- strassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öf- fentlichen Strassen folgende Hinweise zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor: Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m eingehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahr- bahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0,5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen. Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen jeweils bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorge- schriebene Lichtmass zurückzuschneiden. 3. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand ge- genüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von heruntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich. 4. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten. 5. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamtes des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zu- standes einleiten. 7
Illegale Entsorgungen bei und in Robidog-Behältern In den vergangenen Wochen wurde durch das Gemeindepersonal vermehrt festgestellt, dass bei und in den Robidog-Behältern illegal Material entsorgt wird. Es handelt sich dabei nicht nur um Hauskehricht oder ähnliches, sondern es werden vermehrt mit Hundekot gefüllte Kerichtsäcke, die offensichtlich aus privaten Liegenschaften stammen, bei den Robidog-Be-hältern deponiert. Wir möchten die fehlbaren Personen hiermit darauf aufmerksam machen, dass das Deponieren von Hundekot aus privaten Gärten wie auch das Entsorgen von Hauskehricht in Robidog-Behältern einen Straftatbestand darstellt und zur Anzeige gebracht werden kann. Sollten die oben genannten Verfehlungen weiterhin festgestellt werden, sieht sich die Gemeindeverwaltung gezwungen, Anzeige gegen unbekannt zu erstatten. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, uns allfällige Beobachtungen zu melden. 8
Eigenmächtiges Abändern von Verkehrssignalen Zu Beginn des neuen Jahres mussten wir leider feststellen, dass an der Wittenbergstrasse ein Verkehrssignal mehrfach und mit erheblichem Aufwand abgeändert wurde. Es wurde festgestellt, dass die gültig signalisierte Höchstgeschwindigkeit von Generell 50 durch überkleben auf Tempo 30 herabgesetzt wurde. Auch in diesem Fall möchten wir darauf hinweisen, dass das eigenmächtige Abändern der Verkehrssignalisation einen Straftatbestand erfüllt und dementsprechend strafrechtlich verfolgt werden kann. Ist man mit einer signalisierten Massnahme nicht einverstanden, ist das mittels eines entsprechenden Antrages an die Gemeindeverwaltung, zu Handen des Gemeinderates, schriftlich einzureichen. 9
ABFALLKALENDER 2020 HAUSKEHRICHT/SPERRGUT 14-tägig (jeweils Montag ab 13 Uhr) ist am Abfuhrtag in den dafür vorge- sehenen Gebinden (Säcke oder Container) zu deponieren Abfuhrdaten 2020 Januar: 06./20. Februar: 03./17. Verkaufsstellen für Abfallsäcke der März: 02./16./30. Gemeinde/Sperrgutmarken: April: Di.14./27. Bäckerei Rebsamen, Biberen Mai: 11./25. Metzgerei Schmid, Biberen Juni: 08./22. Walter Krummen, Gammen Juli: 06./20. Atelier Biberen, Biberen August: 03./17./31. September: 14./28. Verkaufsstelle Container-Marken: Oktober: 12./26. Gemeindeverwaltung Ferenbalm November: 09./23. Dezember: 07./21. _________________________________________________________________________ ALTPAPIER/KARTON SAMMELSTELLEN: Das Papier muss am Abfuhrtag Gammen Tenne Hans Spack gebündelt bis spätestens 07.30 Uhr Kleingümmenen/- bei der Sammelstelle deponiert sein. Wittenberg Parkplatz, In Säcken oder Kartonschachteln ver- Wittenberstrasse 2 oder packtes Papier kann nicht angenommen Widmer Traxbetrieb werden! Plastikhüllen um Prospekte und dergleichen Rizenbach beim Gemeindehaus müssen unbedingt entfernt und mit dem Biberen Feuerwehrmagazin Hauskehricht entsorgt werden. Ferenbalm Schulhaus Folgendes gehört nicht ins Altpapier: Jerisberghof/ Schopf Martin Bucher - Futtersäcke und Papiertaschen (Coop/ Jerisberg Migros usw.) sowie Geschenktaschen Vogelbuch/ Schulhaus Vogelbuch - Pizzaverpackungen Haselhof - Tetra-Packungen (Milch/Säfte/Wein usw.) - Bücher, Aktenordner, Pergamentpapier SAMMELDATEN: - Zigaretten und Filterpapiere März 17./Dienstag - Etiketten jeglicher Art September 15./Dienstag _________________________________________________________________________ ALTEISEN/ALUMINIUM SAMMELSTELLE: Der Wegmeister nimmt von 08.00- Nur beim Feuerwehrmagazin Biberen! 11.00 Uhr beim Feuerwehrmagazin in Biberen nur Alteisen und Alu- SAMMELDATUM: minium entgegen. Bitte keine September 12./Samstag Deponierung ausserhalb dieser Zeit! Für Eisen und Aluminium muss das Höchstgewicht von 50 kg pro Einheit eingehalten werden. Hinweis: Aus wirtschaftlichen Gründen wird nur noch eine Eisensammlung durchgeführt, auf kombinierte Sammlungen wird verzichtet 10
ALTGLAS STÄNDIGE SAMMELSTELLE: BATTERIEN Entsorgungshof Biberen BLECH- + ALUDOSEN (beim Feuerwehrmagazin) KLEIDER _________________________________________________________________________ GRÜNGUTABFUHR ABFUHRDATEN: Das Grüngut ist am Abfuhrtag ab März: 04./18. 08.00 Uhr in einem Container, der mit April: 01./15. einem entsprechenden Chip ausgerüstet Mai: 13. ist, bereitzustellen. Juni: 03./24. Die Verrechnung erfolgt nach Gewicht Juli: 15. direkt durch die Firma Haldimann AG August: 05./19. September: 02./16./30. Weitere Informationen und Oktober: 14./28. NEUANMELDUNGEN November: 11. unter www.haldimannag.ch _________________________________________________________________________ ELEKTRISCHE Keine Sammlung durch die Gemeinde! HAUSHALT-, GARTEN-, BAU- UND HOBBYGERÄTE Rückgabe bitte bei den Verkaufsstellen SPIELWAREN oder auch direkt bei den nachfolgenden BÜRO- /UNTERHALTUNGS- Firmen ELEKTRONIK LEUCHTMITTEL / LEUCHTEN MÖBEL UND MÖBELSTÜCKE ENTSORGUNGSZENTRUM LÖWENBERG Grande Ferme 8, 3280 Murten www.haldimannag.ch / Tel. 026 411 95 20 Öffnungszeiten: März – November Montag bis Freitag 07.00 – 11.45/13.00 – 17.30 h Dezember – Februar Montag bis Freitag 07.30 – 11.45/13.15 – 17.00 h ganzes Jahr Samstag 08.00 – 11.30 h ODER ABFALLSAMMELSTELLE „BRINGS“ Murtenstr. 33, 3177 Laupen www.brings.ch / Tel. 031 747 01 45 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 15.30 – 18.30 h Samstag: 08.30 – 17.00 h 11
AHV-Zweigstelle (ab 1. Januar 2020) Beitragspflicht im Allgemeinen Alle Personen, die in der Schweiz einen unselbständigen oder selbständigen Erwerb ausüben oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und Beiträge nach den Bestimmungen der Erwerbsersatzordnung (EO) bezahlen. 2020 werden alle erwerbstätigen Personen mit Jahrgang 2002 beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monates an welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Lebensjahr erreichen. Nichterwerbstätige Als Nichterwerbstätig gilt grundsätzlich, wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat und weniger als den jährlichen Mindestbeitrag von CHF 496.00 (Stand: 01.01.2020) bezahlt. Nichterwerbstätige sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs und bis zum Ende des Monats, in dem das ordentliche Rentenalter erreicht wird, beitragspflichtig. Arbeiten Sie im Jahr weniger als neun Monate oder weniger als 50%? Dann ist unter Umständen eine Vergleichsrechnung zu machen. Bitte kontaktieren Sie uns. Auch Bezüger einer vorzeitigen Rente, ausgesteuerte Arbeitslose, Studierende, Kranke und Invalide, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen sich unverzüglich zur Bezahlung von AHV/IV/EO-Beiträgen bei der AHV-Zweigstelle ihres Wohnortes melden. Gleiches gilt für nichterwerbstätige Personen, deren Ehegatte erwerbstätig im Sinne der AHV ist und den doppelten Mindestbeitrag von CHF 992.00 (je pro Person CHF 496.00) nicht erreicht. Bitte beachten Sie: Beitragslücken können Rentenreduktionen nach sich ziehen. Selbständigerwerbende Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbend gelten Frauen und Männer, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen. Selbständigerwerbende müssen vom 1. Januar an Beiträge zahlen, der auf ihren 17. Geburtstag folgt. Sie sind aber weder obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert, noch gegen Unfall und sind auch nicht den Bestimmungen über die berufliche Vorsorge (BVG) unterstellt. Teilhaber von juristischen Personen (AG, GmbH, usw.) gelten als Arbeitnehmer ihres eigenen Unternehmens und nicht als Selbständigerwerbende. Sind Sie Rentner und selbständig erwerbend? Ihre Beitragspflicht endet nicht automatisch, es besteht aber ein jährlicher Freibetrag von CHF 16‘800.00. Wenn Sie Ihren Geschäftssitz in der Gemeinde Ferenbalm haben, müssen Sie sich bei uns als Selbständigerwerbender anmelden. Sind Sie bereits bei einer Verbandsausgleichskasse angemeldet, benötigen wir eine entsprechende Anschlussbestätigung der Verbandsausgleichskasse. Bezüger Ergänzungsleistung Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie regelmässig die krankheits- und Behinderungsbedingten Kosten bei der AHV-Zweigstelle einreichen (Frist: 15 Monate ab Rechnungsdatum, die Einreichung hat quartalsweise zu erfolgen). Alle aktuellen Formulare und Merkblätter erhalten Sie bei unserer AHV-Zweigstelle oder auf www.akbern.ch. Haben Sie noch Fragen? Bitte rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. 12
Schule und Kindergarten Ferienordnung 2019 bis 2021 Schuljahr Ferenbalm 2019/2020 Schulbeginn Montag, 12. August 2019 Herbstferien 3W Sa, 21.09.19 – So, 13.10.19 Weihnachtsferien 2W Sa, 21.12.19 – So, 05.01.20 Sportwoche 1W Sa, 22.02.20 – So, 01.03.20 Frühlingsferien 2W Sa, 04.04.20 – So, 19.04.20 Sommerferien 5W Fr, 03.07.20 – So, 09.08.20 Schuljahr Ferenbalm 2020/2021 Schulbeginn Montag, 10. August 2020 Herbstferien 3W Sa, 19.09.20 – So, 11.10.20 Weihnachtsferien 2W Do, 24.12.20 – So, 03.01.21 Sportwoche 1W Sa, 27.02.21 – So, 07.03.21 Frühlingsferien 2W Sa, 10.04.21 – So, 25.04.21 Sommerferien 5W Fr, 09.07.21 – So, 15.08.21 Zusätzliche Freitage Freitag nach Auffahrt Schulschluss vor Ferien In der Regel nach Stundenplan, ausser am Schuljahresende: und Feiertagen Vor den Sommerferien ist der ganze Freitag schulfrei. Anzahl Schulwochen 39 Immer währender Ferienkalender Herbstferien Wochen 39 bis 41 Weihnachtsferien Wochen 52 und 1 (bzw. 53 und 1) Sportwoche Woche 9 Frühlingsferien Wochen 15 bis 16 Sommerferien Wochen 28 bis 32 Mai 2018 Primarschul- und Kindergartenkommission Ferenbalm, Präsidium 13
Kontakte 2020 Lehrkräfte KG Calzado Christina 031 751 15 17 c.calzado@ferenbalm.educanet2.ch 1./2. KL Sutter Manuel 031 751 15 17 m.sutter@ferenbalm.educanet2.ch 3./4. KL Hänggeli Beat 031 751 15 17 b.haenggeli@ferenbalm.educanet2.ch 5./6. KL Lüdi Manuela 031 751 15 17 m.luedi@ferenbalm.educanet2.ch SL/TSL Morgado Franziska 076 759 81 01 schulleitung@ferenbalm.ch TP v. Niederhäusern Lisa 031 751 15 17 l.vonniederhaeusern@ferenbalm.educanet2.ch TP Stettler Noëmie 031 751 15 17 n.stettler@ferenbalm.educanet2.ch TP KG Derungs Anita 031 751 15 17 a.derungs@ferenbalm.educanet2.ch Logo Kipfer Vanessa 031 852 09 90 v.kipfer@ferenbalm.educanet2.ch IF Schären Brigitte 031 751 15 64 b.schaeren@ferenbalm.educanet2.ch PM Lüscher Anja 031 882 01 55 pmt-amtlaupen@gmx.ch T-Schule Carmine Christiane 079 813 81 77 christiane@viaanimenti.ch TP-Schwimmen Carvenka Claudia 079 948 56 01 aqueritas@gmx.ch Schulkommission Nussbaum-Tschirren Regula 079 253 20 52 regula.nussbaum@sensemail.ch (Präsidentin) schulkommission@ferenbalm.ch Reber Martin (Gemeinderat) 079 405 48 43 martin.reber@ferenbalm.ch (Vizepräsident) Bütikofer Stefan 078 678 67 04 stefan.buetikofergil@bluewin.ch Hauser Andrea 076 381 10 71 andrea.hauser@hotmail.ch Rebsamen Damara 079 456 94 41 dr@rebsamenag.ch Schulhäuser/Sekretariat und Hauswarte Schulhaus Vogelbuch 031 751 15 17 schulleitung@ferenbalm.ch Kindergarten 031 751 24 66 Schulsekretariat 031 751 15 17 schulsekretariat@ferenbalm.ch Streit Kurt 079 658 34 36 hauswart_streit@sensemail.ch Schulhaus Ferenbalm Streit Anita 031 991 24 19 hauswart_streit@sensemail.ch Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Sekretariat 031 633 86 97 martina.stauffer@be.ch Espinoza Tania Inspektorin Kreis 8 031 633 81 59 tania.espinoza@be.ch Schule Laupen Schulleitung 031 740 10 71 sl.schule@laupen.ch Sekstufe 1 Lehrerzimmer 031 740 10 72 Primarschule Lehrerzimmer 031 740 10 73 Schule Kriechenwil Lehrerzimmer 031 747 56 75 schule@kriechenwil.ch Schule WGG Rupp Bruno 079 340 90 65 bruno.rupp@bluewin.ch 14
Orientierungsschule Kerzers Maeder Alain 031 755 61 06 alain.maeder@fr.educanet2.ch Polizei Jäggi Andreas 079 292 48 18 Schulärztin Nowak Beata Dr.med. 058 325 61 00 laupen@praxisumbern.ch Schulzahnärztin Mistry Leonie Dr.med.dent. 031 755 66 00 kerzers@dentsidecenter.ch Rotkreuz-Fahrdienst Gemeinsam für den Rotkreuz-Fahrdienst Das Schweizerische Rote Kreuz Bern-Mittelland engagiert sich seit rund 50 Jahren im Fahrdienst, damit auch ältere, kranke oder behinderte Menschen mobil bleiben und ins soziale Leben integriert werden können. In Ferenbalm stellt das Rote Kreuz Bern-Mittelland die Vermittlung der Fahrten sicher. Es freut uns sehr, dass die Gemeinde Ferenbalm sich entschlossen hat, den Rotkreuz-Fahrdienst zu unterstützen. Wir danken der Gemeinde für Ihr Vertrauen und Ihr Engagement für die ältere Bevölkerung. Dank diesem profitieren die Fahrgäste vom subventionierten Tarif von CHF 1.20 (ausgenommen davon sind Fahrten für Kinder sowie Fahrten, die durch Drittzahler (IV, SUVA oder Spitäler) finanziert werden). Sie möchten den Fahrdienst nutzen Anmeldung Melden Sie sich beim Schweizerischen Roten Kreuz unter der Nummer 031 384 02 10 oder per Mail an info@srk-bern.ch. Öffnungszeiten Die Vermittlungsstelle ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.15 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Dienstleistung Das Rote Kreuz Bern-Mittelland wird Ihnen einen freiwilligen Fahrer aus Ihrer Region zur Verfügung stellen, der Sie mit seinem Privatauto zum gewünschten Termin fährt, begleitet, wenn nötig wartet und Sie wieder nach Hause fährt. Sie möchten den Fahrdienst mit Ihrem Engagement unterstützen Das Schweizerische Rote Kreuz Bern-Mittelland ist auf der Suche nach freiwilligen Fahrern. Wenn auch Sie soziale Verantwortung für Ihre Mitmenschen übernehmen möchten, engagieren Sie sich nach Ihrer individuellen Verfügbarkeit beim Fahrdienst des Roten Kreuzes Bern-Mittelland! Melden Sie sich direkt beim Schweizerischen Roten Kreuz Bern-Mittelland unter 031 384 02 00 oder per Mail an info@srk-bern.ch. 15
Imkerverein Laupen-Erlach IMKERVEREIN LAUPEN- ERLACH ERLACHERLACH Helfen Sie den Honig- und Wildbienen ! Schaffen Sie in ihrem Garten eine blühende Insel ! So einfach geht’s Sie haben eine extensiv genutzt Rasenfläche oder einen Randbereich am Haus oder Garten wo mähen und jäten aufwändig und mühsam ist? Dann versuchen sie doch folgendes: Vorgehen: 1. Das Erdreich an der gewählten Stelle mindestens Spatentief (besser tiefer) ausheben. 2. Es können im Rasen z.B. kreisrunde Löcher sein, oder ein Streifen am Rand des Hauses oder Garten. Die Fläche sollte mindesten 1 m2 gross und 0.5m breit sein. 3. Das Loch mit frischem Wandkies oder sehr magerem Material (keine Gartenerde) füllen, leicht gewölbt. Möglichst feines Material zuoberst. 4. Setzlinge von attraktiven Blumen wie z.B. Margerite, Wundklee, Karthäuser- und Steinnägeli, Natternkopf, Wegwarte, oranges Habichtskraut, Karde, usw. Wir Imkerinnen und Imker danken ihnen. Weitere Informationen und viele nützliche Typs für die Verbesserung der Lebensgrundlage von Insekten finden Sie auf unserer Home-page unter www.imker-laupen-erlach.ch und eine detaillierte Anleitung für den Bau der mageren Insel auf www.urbanbiodiv.ch 16
Vereinsmitteilungen Frauenverein Ferenbalm / Mittagstisch Für die Andern und für sich Möchten Sie sich für ein gutes Zusammenleben in Ihrer Umgebung einsetzen? Würden Sie gerne andere Frauen in der Region kennen lernen? Mit ihnen gemeinsam etwas unternehmen? Etwas Neues lernen? Suchen Sie eine soziale Tätigkeit in der Nähe? Im Frauenverein treffen sich jüngere und ältere Frauen aus Ferenbalm und der Umgebung. Sie setzen sich für gemeinnützige Anliegen ein. Sie bieten monatlich einen gemeinsamen offenen Mittagstisch an. Wäre das nicht etwas für Sie? Kontakt: Susanne Remund-Schenk, Präsidentin, Schulstrasse 1/Vogelbuch, 3206 Rizenbach Natel 078 835 74 77 / remund@remund-berger.ch Herzlich Willkommen am Mittagstisch Do 04. Juni 2020 Do 01. Oktober 2020 Do 02. Juli 2020 Do 05. November 2020 Do 06. August 2020 Do 03. Dezember 2020 Do 03. September 2020 jeweils um 11.30 Uhr im Landgasthof Biberenbad. Wer nach dem gemeinsamen Mittagessen mag, bleibt noch für einen geselligen Schwatz, zu einem Jass oder anderen Spielen. Ihre Anmeldung oder Fragen nimmt Frau Annemarie Krummen (Tel. 031 747 79 37) oder die Präsidentin Susanne Remund-Schenk (Natel 078 835 74 77) gerne entgegen. 17
Vereinsanlässe Es werden nur noch die von den Vereinen auf der Homepage eingetragenen Vereinsanlässe im Mitteilungsblatt aufgeführt. 04. Juni Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Mittagstisch im Landgasthof Biberenbad um 11.30 Uhr 18. Juni Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Vereinsreise 26. Juni Musikgesellschaft Ferenbalm Dorfständli bei Gemeindehaus ab 18:00 Uhr 02. Juli Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Mittagstisch im Landgasthof Biberenbad um 11.30 Uhr 06. August Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Mittagstisch im Landgasthof Biberenbad um 11.30 Uhr 11. August Samariterverein Ferenbalm Blutspendeaktion im alten Schulhaus Ferenbalm von 18.00 – 20.30 Uhr 03. September Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Mittagstisch im Landgasthof Biberenbad um 11.30 Uhr 10. September Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Seniorenausflug 01. Oktober Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Mittagstisch im Landgasthof Biberenbad um 11.30 Uhr 14. Oktober Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Herbstbummel in der Gemeinde am Nachmittag 18. Oktober Musikgesellschaft Ferenbalm Seniorenkonzert in der Kirche Ferenbalm um 15.00 Uhr 03. November Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Pausenmilch 05. November Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Mittagstisch im Landgasthof Biberenbad um 11.30 Uhr 18. November Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Seniorennachmittag Kirchgemeinde 25. November Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Adventsfeier um 13.30 Uhr 03. Dezember Frauenverein Ferenbalm und Umgebung Mittagstisch im Landgasthof Biberenbad um 11.30 Uhr 05. Dezember Musikgesellschaft Ferenbalm Adventskonzert in der Kirche Ferenbalm um 20.00 Uhr 18
Gemeinderat Ferenbalm ab 01.01.2019 Ressort Name/Adresse Telefon-Nr Stellvertretung Präsidiales und Martin Reber 031 751 14 46 Bildung Schmidmattweg 15 079 405 48 43 Daniel Jost 3206 Biberen Finanzen und Daniel Jost 031 751 36 54 Kultur Ackerstrasse 7 079 654 72 27 Martin Reber 3206 Biberen Hochbau und Martin Eichenberger 031 748 08 30 Planung Gammenrain 2 079 455 12 37 Luzia Stalder 3206 Gammen Soziales und Luzia Stalder 031 752 10 60 Gesundheit Ofenhausstrasse 2 079 469 71 15 Martin Röthlisberger 3206 Rizenbach Tiefbau und Daniel Stooss Verkehr Riederenstrasse 17 079 794 80 45 Martin Eichenberger 3206 Ferenbalm Umwelt, Gewerbe, Karin Oppliger 031 747 55 43 Landwirtschaft und Wallenbuchstrasse 2 079 613 03 02 Daniel Stooss Liegenschaften 3206 Gammen Sicherheit und Martin Röthlisberger 031 751 25 93 Polizei Bernstrasse 95 076 338 67 67 Karin Oppliger 3206 Biberen Für den ersten Kontakt steht Ihnen die Gemeindeverwaltung, Tel. 031 751 01 04, gerne zur Verfügung. 19
Öffnungszeiten – Telefonnummern Gemeindeverwaltung / Notfallnummern Gemeindeverwaltung Ferenbalm www.ferenbalm.ch Ofenhausstrasse 37 3206 Rizenbach Gemeindeschreiberei 031 751 01 04 gemeindeverwaltung@ferenbalm.ch Finanzverwaltung/Steuerbüro 031 751 15 42 finanzverwaltung@ferenbalm.ch AHV-Zweigstelle 031 751 12 90 ahv-zweigstelle@ferenbalm.ch Bauverwaltung (Mühleberg) 031 754 14 10 bauverwaltung@ferenbalm.ch Schalteröffnungszeiten und Telefondienst Montag: 08.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 – 11.30 Uhr AHV-Zweigstelle: Montag, Dienstag und Donnerstagmorgen gemäss obigen Öffnungszeiten der Verwaltung Bauverwaltung: gemäss Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Mühleberg (siehe www.muehleberg.ch) Notfallnummern Feuerwehr: 118 Kommandant Christian Schuhmacher Tulpenweg 47, 3177 Laupen 031 747 50 23 / 079 480 56 34 chrigu8@gmx.ch Polizeinotruf: 117 Posten Laupen 031 368 73 61 Sanitätsnotruf: 144 Vergiftungsnotfälle: 145 Weitere Notfallnummern Sanitätspolizei Bern: 144 Ärztenotruf: 0900 57 67 47 Zahnärztl. Notfalldienst: 0900 57 67 47 Apothekennotruf 031 747 30 30 Ambulanzen Notruf 144 REGA 141 20
Sie können auch lesen