MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
MITTEILUNGSBLATT
 Gemeinde Stegaurach | Landkreis Bamberg
 Schloßplatz 1 | 96135 Stegaurach | www.stegaurach.de | verwaltung@stegaurach.de | Tel.: 0951-99 222-0
 Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr, Do.: 14.00 – 18.00 Uhr

                                                     Januar 2018                                        Nr. 01/2018

                            Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                 ein neues Jahr heißt neue Hoffnung, neues Licht,
                     neue Gedanken und neue Wege zum Ziel.
               Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Jahr 2018!
                                          Ihr Erster Bürgermeister
                                                Thilo Wagner

Bei uns in der Gemeinde               Seite 15                        Senioren und Jugend               Seite 23
Kirchliche Nachrichten                Seite 16                        Vereine                           Seite 27
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
2     Infotafel

                                                                 Infotafel

    Notrufnummern                                                       Kliniken in der Stadt Bamberg
                                                                        Klinikum am Bruderwald                           0951 503-0
    Feuer-Notruf                                            112        Klinik Dr. Schellerer                       0951 503 - 44100
    Polizei-Notruf                                          110        Klinikum am Michaelsberg                         0951 503-0
    Unfall-Rettungsdienst-Notruf                            112
                                                                        Geburtshaus Bamberg                            0951 303637
    Polizei Bamberg-Land                          0951 9129 310
    Ärztlicher Notfallruf                               116 117
    Giftnotruf                                        030 19240        Bürgersprechstunde im Rathaus
    Giftzentrale Nürnberg                          0911 3982451
                                                                        Am 04.01.2018 findet im Rathaus (ohne Voranmel-
                                                                        dung) die Bürgersprechstunde mit dem 1. Bürger-
                                                                        meister, Thilo Wagner, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    Wichtige Telefonnummern                                             statt.
    Ärztliche Bereitschaftspraxis              09546 88888
    Telefonseelsorge (kostenlos)            0800 1110-111
    Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos) 0   800 1110-222             Bücherei Stegaurach                      Tel.: 0951 50989620
    Familienpflegewerk Bamberg                 0951 502691             Öffnungszeiten:
                                                                           Mo                                       13.30 – 15.30 Uhr
    Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Bamberg e.V.                   Di                                       07.45 – 12.45 Uhr
                                                0951 28192             			                                         15.00 – 17.30 Uhr
    Frauenhaus Bamberg - Hilfe und Beratung                                Mi                                       10.00 – 11.30 Uhr
    für Frauen und Kinder                       0951 58280                Do                                       17.00 – 20.00 Uhr
    Psychosoz. Beratungs- u. Behandlungsstellen für Sucht-
    kranke u. deren Angehörige              0951 29957-40              An allen gesetzlichen Feiertagen in Bayern geschlossen.
    Katholische Beratungsstellen für                                    Während der bayerischen Schulferien am Dienstag-
    Schwangerschaftsfragen                  0951 29957-50              vormittag geschlossen.
    Notruf für vergewaltigte und sexuell misshandelte Frauen            Info auf www.buecherei-stegaurach.de
    und Mädchen                                0951 868518
    Telefonseelsorge Samberg                0800 1110-111
    Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Kreisverband Bamberg
                                                                        Müllabfuhr im Januar 2018
                                             0951 981 89-0             Die Abholung der Restmüll-, Papier- und Biotonne.
                                                                        Gelben Säcke erfolgt in den einzelnen Gemeindeteilen
                                                                        an den nachfolgend aufgeführten Tagen:
                                                                        Restmülltonne      Fr. 12.01.2018 / Do. 25.01.2018
    Kliniken                                                            Papiertonne        Di. 09.01.2018
    Einrichtungen im Landkreis Bamberg                                  Biotonne           Fr. 05.01.2018 / Do. 18.01.2018
    Juraklinik Scheßlitz                   09542 779-0                 Gelber Sack        Di. 09.01.2018
    Steigerwaldklinik Burgebrach            09546 88-0                 Anmeldeschluss für die
    Seniotel Pflegedienst Scheßlitz gGmbH  09542 779-0                 nächste Sperrmüllsammlung: 05.02.2018
    Klinik am Eichelberg Burgebrach       09546 88-510

     Wertstoffhof Waizendorf Kaifeck
     Waizendorf-Kaifeck
     96135 Stegaurach-Waizendorf                          Sommerzeit:        Mi 14.00 - 18.00 Uhr, Sa 09.00 - 14.00 Uhr
     Tel.: 0951 / 85-706 oder -708                        Winterzeit:        Mi 14.00 - 17.00 Uhr, Sa 10.00 - 13.00 Uhr

                                           Impressum Mitteilungsblatt
                                      – Amtsblatt der Gemeinde Stegaurach –
            Erscheinungsweise: Einmal im Monat                          Verantwortlich für Anzeigen und Druck:
                – Änderungen vorbehalten –                              Daniel Palasti, Aktiv Druck & Verlag GmbH
                                                                        Tel. 0 95 22/94 35-64, E-Mail: palasti@aktiv-druck.de
    Nächste Ausgabe:               Donnerstag         01.02.2018
    Redaktionsschluss:             Freitag            19.01.2018        Anzeigenannahme:
                                                                        Daniel Palasti, Tel. 0 95 22 / 94 35-64
    Beiträge für das gemeindliche Mitteilungsblatt bitte an folgende    stegaurach@aktiv-druck.de
    E-Mail-Adresse schicken: amtsblatt@stegaurach.de
                                                                        Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des
    Herausgeber:        Parteiverkehr:                                  Verfassers wieder. Kürzungen der eingesandten Manuskripte
    Gemeinde Stegaurach Mo. – Mi. / Fr.  8.00 – 12.00 Uhr              bleiben der Redaktion vorbehalten.
    Schlossplatz 1      Do.              8.00 – 12.00 Uhr
    96135 Stegaurach	                  14.00 – 18.00 Uhr               Bildnachweis: Fotolia
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Informationen durch den Bürgermeister                                                                                               3

                                        Informationen durch den Bürgermeister

    Neujahrsempfang 2018 der Gemeinde Stegaurach
    Zum traditionellen Neujahrsempfang der Gemeinde Stegaurach sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Diese erste,
    offizielle Veranstaltung im neuen Jahr soll den Menschen unseres Ortes Gelegenheit bieten, sich in entspannter Atmosphäre zu
    begegnen, um die guten Wünsche für das neue Jahr auszutauschen und gemeinsam ins Gespräch zu kommen.

    Ort:     Aurachtalhalle, Stegaurach
    Termin: Donnerstag, den 11.01.2018
    Uhrzeit: 19.00 Uhr

    Ich freue mich auf Ihren Besuch!

    Thilo Wagner
    1. Bürgermeister

Verleihung der Verdienstmedaille des
Verdienstordens der Bundesrepublik                                                                          Nu
                                                                                                               tz
Deutschland an Johannes Wicht                                                                               Bü en Si
                                                                                                               rg      e
Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier verlieh die Verdienst-                                             ko erMO unser
                                                                                                                ste
medaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an                                                      nfr BIL.
                                                                                                                       ei!
Herrn Johannes Wicht.

In einer Feierstunde am 13.12.17 im Landratsamt Bamberg über-
reichte Landrat Kalb die Auszeichnung und sagte Dank für das weit-
reichende Engagement im Landkreis Bamberg.

• V
   ielfältiges Engagement beim Stadtjugendring Bamberg
• 1889 bis 1996 und von 2003 bis 2004 Beisitzer des Stadtjugen-
  drings Bamberg
• seit 2005 stellvertretender Vorsitzender                                 Sie wollen zum Arzt, Behördengänge machen oder ein-
• Leiter des 2002 ins Leben gerufenen „Netzwerk AK Jugendar-               kaufen? Dann nutzen Sie unser BürgerMOBIL kostenfrei.
  beitslosigkeit“
• Jahrelange Gestaltung der Jugendwallfahrt der Arbeitnehmer-              Wer kann mitfahren?
  pastorale                                                                Das BürgerMOBIL ist für alle Bürgerinnen und Bürger
• Einsatz für den Jugendpreis in der Stadt Bamberg und für Erhalt
                                                                           der Gemeinde Stegaurach, die selbst nicht mobil sind.
  eines angemessenen Fördergeldes
• Initiator des Kinderstadtplans für Bamberg                               Wann kann ich mitfahren?
• Seit 1989 Kreisjugendleiter für die dbb bayern in Bamberg
• 1998 bis 2010 Mitglied im Diözesanfamilienrat                            Unser BürgerMOBIL ist künftig für Sie im Gemeinde­
• Anschaffung eines mobilen Informationsstandes in Form einer Au-          gebiet unterwegs,
  toanhängers
                                                                                  DIENSTAG,   13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Der Einsatz in all den oben genannten Bereichen verdient es, öf-                  DONNERSTAG, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
fentlich gewürdigt zu werden. Mit diesen umfangreichen Tätigkeiten         Wir holen Sie zuhause ab und fahren Sie wieder heim.
stellt sich Herr Wicht uneigennützig und überdurchschnittlich in den
Dienst der Gesellschaft, betonte Kalb. Von Seiten der Gemeinde             Wo melde ich meinen Fahrtwunsch an?
Stegaurach gratulierte Erster Bürgermeister Thilo Wagner recht herz-
lich.
                                                                           Wenn Sie mitfahren wollen, melden Sie Ihren Fahrt-
                                                                           wunsch spätestens einen Tag vorher in der Gemeinde-
                                                                           verwaltung bei Frau Wächtler unter der Tel. Nr. 0951 /
                                                                           99 222 -40 oder 0951 / 99 222 -0 an.
                                                                           Was muss ich beachten?
                                                                           Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, bitten wir
                                                                           um folgende Angaben
                                                                           - Vorname, Nachname
                                                                           - Anschrift, Tel. Nr.
                                                                           - Termin (Uhrzeit) und Ziel

                                                                           Ich freue mich Ihnen diese Serviceleistung anbieten zu
                                                                           können und hoffe auf rege Inanspruchnahme.

                                                                           Thilo Wagner
                                                                           Erster Bürgermeister
Von links
Erster Bürgermeister Thilo Wagner, Herr Johannes Wicht
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
4                                                                                                     Informationen durch den Bürgermeister

    Böhms gehen 65 Jahre als Paar
    durchs Leben
    Die Eheleute Maria und Franz Böhm aus Mühlendorf feierten am
    21. November 2017 das seltene Jubiläum der Eisernen Hochzeit.
    Beide Ehejubilare sind gebürtige Mühlendorfer und kennen sich
    schon seit ihren Kindertagen.
    Die ersten Gratulanten waren natürlich ihre Tochter mit Ehemann,
    drei Enkelinnen und vier Urenkelinnen sowie Verwandte und
    Freunde. Neben den Vertretern der Mühlendorfer Ortsvereine,
    überbrachten auch von offizieller Seite der 1. Bürgermeister der
    Gemeinde Stegaurach Thilo Wagner, der stellvertretende Land-        Gesunde Kommune Stegaurach
    rat Johann Pfister sowie Pfarrer Walter Ries den Eheleuten ihre
    Glückwünsche.                                                       Wir laden Sie recht herzlich zum nächsten Treffen des Gesundheits-
                                                                        zirkels ein

                                                                        ➔ Mittwoch, den 24.01.2018 um 19.00 Uhr im Rathaus
                                                                        Themenschwerpunkte:
                                                                        • Nachbarschaftshilfe / Tauschbörse
                                                                        • Neuer Wanderweg

                                                                        Auch weiterhin sind Neueinsteiger herzlich willkommen.

                                                                          Suche für unseren 2-Personenhaushalt
                                                                               in Stegaurauch eine Hilfe.
                                                                                        1x wöchentlich ca. 3 Std.
    von links: Stellv. Landrat Johann Pfister, Franz und Maria Böhm,
    1. Bürgermeister Thilo Wagner                                                        Tel. 09 51 / 292 33

      Information vom staatlichen Bauamt,                               Staatsstraße St 2276, neue Fußgängerampel in
                                                                        Stegaurach auf Höhe des Friedhofes in Betrieb
      Bamberg
                                                                        Am 18.12.2017 wurde die lang ersehnte Fußgängerampel in
      Staatsstraße St 2276, Sanierung des Geh- und                      Stegaurach auf Höhe des Friedhofes in Betrieb genommen und
                                                                        damit eine sichere Querung der stark belasteten Staatsstraße St
      Radweges in Stegaurach abgeschlossen
                                                                        2276 für Fußgänger ermöglicht.
      Nach einer Bauzeit von ca. 6 Wochen konnten die Arbeiten für
      die Sanierung des Geh- und Radweges entlang der Weiher in         Die Staatsstraße St 2276 weist in der Ortsdurchfahrt von Stegau-
      Stegaurach abgeschlossen werden. Den Radfahrern und Fuß-          rach eine Verkehrsbelastung von knapp 10.000 Fz/24h auf. Bei
      gängern steht jetzt ein von Grund auf erneuerter Geh- und Rad-    dieser hohen Verkehrsbelastung sind die Fußgänger bei der
      weg zur Verfügung.                                                Überquerung der Fahrbahn einer großen Gefahr ausgesetzt. Ins-
                                                                        besondere für die Bewohner des nahegelegenen Senioren- und
      Der Geh- und Radweg wies erhebliche Beschädigungen (starke        Behindertenwohnheimes war eine Querung der Staatsstraße
      Verdrückungen, Risse und teilweise auch Fahrbahnaufbrüche)        nahezu unmöglich.
      auf. Auch das Geländer entlang der Weiher war stark beschädigt.   Mit der Inbetriebnahme der barrierefrei ausgestatteten Fußgän-
      Die schadhaften Asphaltschichten wurden daher ausgebaut und       gerampel wird die Verkehrssicherheit für die Fußgänger ent-
      durch neue Trag- und Deckschichten ersetzt. Ebenso wurde das      scheidend verbessert.
      marode Geländer auf gesamter Länge erneuert.
                                                                        Die Kosten hierfür beliefen sich auf rd. 28.000,00 €.
      Die Kosten der Baumaßnahme beliefen sich auf rd. 170.000,00 €.
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                    5

                                               Amtliche Bekanntmachungen

Bericht über die öffentliche Sitzung                                     die Befreiungen hinsichtlich einer Baugrenzenüberschreitung für die
                                                                         Nebengebäude und die Einfriedungsmauer aus. Künftige Nebenge-
des Bauausschusses Stegaurach im                                         bäude werden aus städtebaulicher Sicht nicht mehr zugelassen.
Besprechungszimmer des Verwaltungs-                                      TOP 04      Bauantrag zum Dachgeschossausbau und Errichtung
gebäudes in Stegaurach vom 06.11.2017                                                eines Balkons auf den Grundstücken Fl.Nrn. 234 und
(Nr. 2017/BA/010)                                                                    202 Gmkg. Hartlanden - Hartlanden, Ringstraße 36
                                                                                     und Ringstraße 36a -
Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe­
haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sitzungs­       Das Bauvorhaben auf den o.g. Grundstücken befindet sich außerhalb
protokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen.       eines Bebauungsplangebietes und muss nach den Vorschriften des §
                                                                         34 BauGB, der umliegenden Bebauung, beurteilt werden.
1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des
Bauausschusses und die Zuhörer.                                          Die Antragstellerin möchte weitere Teile des Dachgeschosses zu
                                                                         Wohnraum (2 Kinderzimmer) umbauen und auf der Südseite des Ge-
Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob       bäudes einen Balkon errichten. Im Jahr 2002 wurde einem Ausbau
Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine              des Dachgeschosses unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die
Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.             Anzahl der Stellplätze der gemeindlichen Stellplatzsatzung entspricht.
                                                                         Mit der jetzigen Erweiterung werden insgesamt 9 Stellplätze ausge-
TOP 01     Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung           wiesen.
           vom 09.10.2017 (Nr. 2017/BA/009)
                                                                         Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt wer-
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.10.2017 (Nr.   den. Die Unterschriften der Nachbarn werden derzeit eingeholt. Die
2017/BA/009) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht.             Anzahl der Stellplätze sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung
                                                                         zu errichten.
Nachdem keine Einwände erhoben werden, gilt das Protokoll in sei-
ner vorliegenden Form als genehmigt.                                     Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
                                                                         vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Die Stellplätze sind entspre-
TOP 02     Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Kellerraumes             chend dem beiliegenden Lageplan mit den Stellplätzen 7, 8 und 9 zu
           zu Wohnraum auf den Grundstücken Fl.Nrn. 79/3 und             errichten. Die Variante mit den im Eingabeplan eingezeichneten Stell-
           79/4 Gmkg. Mühlendorf - Mühlendorf, Doldenäcker 1 -           plätzen 7 und 8 im Kurvenbereich wird nicht zugelassen.

Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs-          TOP 05      Formlose Anfrage zur Errichtung von zwei Einfamili-
plan „Doldenäcker“ und stimmt mit einer Festsetzung des Bebau-                       enhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 340/3 Gmkg
ungsplanes nicht überein.                                                            Höfen - Höfen, Tannäckerstraße 12 -

Der Antragsteller muss eine nachträgliche Genehmigung zum Umbau          Die formlose Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück im rechtsver-
des Kellergeschosses für Wohnzwecke einreichen. Nachdem der Be-          bindlichen Bebauungsplan und stimmt mit den Festsetzungen des
bauungsplan den Ausbau von Kellergeschossen bei talseitiger              Bebauungsplanes „Tannäcker“ nicht überein.
Hanglage unter Beantragung einer Ausnahme zulässt, benötigt der
Antragsteller hier ein einfaches Baugnehmigungsverfahren; eine           Der neue Grundstückseigentümer plant die Teilung des ca. 1.600 qm
Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nicht mög-        Grundstücks in zwei Einzelgrundstücke und möchte diese jeweils mit
lich!                                                                    einem einzelnen freistehenden Wohnhaus bebauen. Aufgrund des-
                                                                         sen, dass der Bebauungsplan hier nur ein einzelnes Baurecht auf dem
Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben und der Ausnahme           Gesamtgrundstück vorsieht, sind eine Teilung und die Bebauung mit
zugestimmt werden, da hier die Grundzüge der Planung nicht verletzt      zwei Einzelhäusern städtebaulich vertretbar.
werden und der Ausbau städtebaulich vertretbar ist. Die Unterschrif-
ten der Nachbarn sind komplett, der notwendige Stellplatz ist ge-        Das vom Antragsteller geplante Wohngebäude soll ca. 1 m über der
währleistet.                                                             Straßenoberkante errichtet werden, da das Gelände nach Norden
                                                                         abfällt und so die Anlegung eines Gartens nach Süden erfolgen kann.
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Antrag          Eine Erteilung des Einvernehmens wurde in einem Beschluss im Jahr
auf Nutzungsänderung das Einvernehmen zu erteilen und spricht sich       1995 bereits ausgesprochen. Das zweite Wohngebäude müsste ggf.
für die notwendige Ausnahme aus.                                         um 2 m über Straßenniveau bis OK Keller errichtet werden, um die
                                                                         Topographie des Geländes in der Planung mit aufzunehmen.
TOP 03     Bauantrag zur Errichtung von zwei Nebengebäuden
           und einer Holzlege auf den Grundstücken Fl.Nrn. 79/3          Für die Errichtung benötigt der Grundstückseigentümer jedoch Be-
           und 79/4 Gmkg. Mühlendorf - Mühlendorf, Doldenä-              freiungen hinsichtlich einer Baugrenzenüberschreitung für das Wohn-
           cker 1 -                                                      gebäude und die Carports, sowie vermutlich einer Befreiung
                                                                         hinsichtlich der Geschossigkeit von I auf II VG (KG vermutlich VG).
Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs-
plan „Doldenäcker“ und stimmt mit der Festsetzung des Bebauungs-         Aus Sicht der Bauverwaltung kann die Errichtung des Wohngebäudes
planes „Baugrenzen“ nicht überein.                                       inklusive der Befreiungen in Aussicht gestellt werden. Die Teilung des
                                                                         Grundstücks ist aus Sicht der Bauverwaltung sinnvoll und städtebau-
Der Antragsteller muss eine nachträgliche Genehmigung zur Errich-        lich vertretbar. Pro Wohneinheit ist ggfs. noch ein dritter Stellplatz zu
tung von drei Nebengebäuden und der Errichtung einer Einfriedungs-       errichten. Für das zweite Grundstück sind Vereinbarungen mit dem
mauer mit einer Höhe über 2 m einreichen. Für die Genehmigung sind       Zweckverband Auracher Gruppe und der Gemeinde zur Kostenüber-
Befreiungen hinslichtlich einer Baugrenzenüberschreitung und der         nahme des zweiten Kanal- und Hausanschlusses abzuschließen. Das
Einfriedungsart notwendig.                                               anfallende Oberflächenwasser ist in den seitlich verlaufenden Ober-
                                                                         flächengraben abzuleiten (Entwässerung im Trennsystem).
Aus Sicht der Bauverwaltung kann den Vorhaben zugestimmt und die
Befreiungen ausgesprochen werden, da hier kein Grundzug der Pla-         Der Bauausschuss Stegaurach nimmt die Grundstücksteilung zur
nung verletzt und die Errichtung städtebaulich noch vertretbar ist.      Kenntnis und beschließt, die Errichtung von je einem Wohngebäude
Allerdings werden künftige Nebenanlagen aus Sicht der Verwaltung         auf den geteilten Grundstücken und die dazugehörige Befreiung für
kritisch gesehen und sollten nicht befürwortet werden. Die Unter-        die Baugrenzenüberschreitung, in Aussicht zu stellen. Die Art und die
schriften der Nachbarn sind eingeholt worden.                            Höhenlage des Wohngebäudes werden vom Bauausschuss kritisch
                                                                         bewertet und sollen ggfs. bei einem Ortstermin erneut diskutiert wer-
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-            den. Die Stellplätze sind entsprechend der neuen gemeindlichen
vorhaben das Einvernehmen nicht zu erteilen und spricht sich gegen       Stellplatzsatzung rechnerisch und planerisch nachzuweisen.
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
6                                                                                                               Amtliche Bekanntmachungen

TOP 06       Informationen des Bürgermeisters                            Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich außerhalb
                                                                         eines Bebauungsplangebietes und muss nach den Vorschriften des §
1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten:        34 BauGB, der umliegenden Bebauung, beurteilt werden.

1. Aufbringung von Gülle im Bereich des Bauhofes im Talgrund             Der Antragsteller möchte Teile der bestehenden Scheune sowie der
der Aurach                                                               landwirtschaftlichen Hofgebäude abreißen und einen neuen Dachstuhl
                                                                         auf den Mauern der Scheune errichten.
1. Bürgermeister WAGNER teilt dem Gremium mit, dass nach Aussa-
ge des Wasserzweckverbandes die Aufbringung von Gülle in dem             Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt wer-
Bereich zulässig ist, da es sich bei diesem Grundstück um ein Grund-     den. Die Unterschrift des Nachbarn wurde eingeholt.
stück in der Schutzzone III handelt.
                                                                         Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
TOP 07       Verschiedenes, Wünsche, Anfragen                            vorhaben das Einvernehmen zu erteilen.

Keine.                                                                   TOP 05     Bauantrag zur Sanierung des Böttinger´schen Land-
                                                                                    hauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 65 Gmkg. Stegau-
                                                                                    rach - Stegaurach, Schloßplatz 3 -
Bericht über die öffentliche Sitzung des                                 Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-
Bauausschusses Stegaurach im Bespre-                                     verbindlichen Bebauungsplan „Schloßplatz“ und stimmt mit den
                                                                         Festsetzungen überein.
chungszimmer des Verwaltungsgebäu-
des in Stegaurach vom 04.12.2017 (Nr.                                    Die Gemeinde Stegaurach möchte das Böttinger´sche Landhaus
                                                                         kernsanieren und den nördlichen sowie den östlichen Gebäudeanbau
2017/BA/011)                                                             entfernen. Im Erdgeschoss und im Obergeschoss entstehen großzü-
                                                                         gige Räumlichkeiten sowie ein neuer Saal für Bürger, der auch für
Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe­         Sitzungen genutzt werden kann. Beide Etagen werden durch einen
haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit­            Aufzug auf der Ostseite des Gebäudes barrierefrei zugänglich sein.
zungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten
Sitzungen.                                                               Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt. Stellplätze sind in
                                                                         ausreichender Anzahl vorhanden. Aus Sicht der Bauverwaltung kann
1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des           dem Vorhaben zugestimmt werden.
Bauausschusses und die Zuhörer.
                                                                         Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob       vorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine
Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.             TOP 06     Bauantrag zur Errichtung einer Aussegnungshalle mit
                                                                                    Nebengebäude auf dem Friedhof Stegaurach auf dem
TOP 01       Antrag zur Geschäftsordnung                                            Grundstück Fl.Nr. 593 Gmkg. Stegaurach - Stegau-
             hier: Nachträgliche Aufnahme der Bauanträge zum                        rach, Unterer Mittelberg -
             Neubau eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen auf
                                                                         Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-
             dem Grundstück Fl.Nr. 680/56 Gmkg. Höfen - Waizen-
                                                                         verbindlichen Bebauungsplan „Neuaurach – 5. Änderung Friedhof“.
             dorf, Teichäckerstraße 3 -
                                                                         Aufgrund fehlender Festsetzungen und einer Nutzungsabgrenzung zu
                                                                         dem übrigen Bebauungsplangebiet muss das Vorhaben nach § 34
1. Bürgermeister WAGNER beantragt die zusammenhängenden Bau-
                                                                         BauGB, der umliegenden Bebauung, beurteilt werden.
anträge „Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgaragen“ auf
dem Grundstück Fl.Nr. 680/56 Gmkg. Höfen nachträglich auf die
                                                                         Die Gemeinde plant nördlich der Ortsstraße „Unterer Mittelberg“ die
heutige Tagesordnung aufzunehmen.
                                                                         Errichtung einer neuen Aussegnungshalle sowie einem angrenzenden
                                                                         Nebengebäude. Im Zuge der Friedhofserweiterung und der Neuge-
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt die beiden Bauanträge
                                                                         staltung der Auffahrtswege wird die Ortsstraße „Unterer Mittelberg“
„Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgaragen“ als TOP 14 und
                                                                         zu gegebener Zeit zu einem im Friedhof verlaufenden Weg umfunkti-
TOP 15 auf die heutige Tagesordnung zu nehmen.
                                                                         oniert.
TOP 02       Antrag zur Geschäftsordnung                                 Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt wer-
             hier: Behandlung der Tagesordnungspunkte TOP 3              den. Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt.
             und TOP 4 im Gemeinderat Stegaurach
                                                                         Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
GR Joseph HÖPFNER beantragt, die Tagesordnungspunkte TOP 3               vorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
„Sanierung des Böttinger´schen Landhauses“ und TOP 4 „ Errichtung
einer Aussegnungshalle mit Nebengebäude“ aufgrund der hohen              TOP 07     Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung
Bausummen im Gemeinderat und nicht im Bauausschuss behandeln                        für ein bestehendes Reihenendhaus auf dem Grund-
zu lassen.                                                                          stück Fl.Nr. 621/21 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach,
                                                                                    Im Blumenhof 17 -
Der Bauausschuss beschließt, die beiden genannten TOP´S nicht im
Gemeinderat, sondern im Bauausschuss zu behandeln, weil beide            Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-
Bauvorhaben bereits in GR-Sitzungen mit Finanzierungskonzept vom         verbindlichen Bebauungsplan „Blumenhof“. Der Antragsteller plant
Gemeinderat bewilligt wurden. Bei den Bauanträgen handelt es sich        auf der südlichen Seite des Gebäudes die Errichtung einer 3,50 m
lediglich um die rechtlichen Verfahren, die durchgeführt werden müs-     tiefen Terrassenüberdachung.
sen.
                                                                         Der Antragsteller benötigt eine Abweichung und muss ein einfaches
TOP 03       Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung         Genehmigungsverfahren durchführen lassen. Die Nachbarbeteiligung
             vom 06.11.2017.2017 (Nr. 2017/BA/010)                       wird derzeit durchgeführt.

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.11.2017 (Nr.   Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Bauvorhaben das Einverneh-
2017/BA/010) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht.             men ohne Bedenken erteilt werden.
Nachdem keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Protokoll in
seiner vorliegenden Form als genehmigt.                                  Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
                                                                         vorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
TOP 04       Bauantrag zum Abbruch bzw. Teilabbruch von mehre-
             ren ehemaligen Hofgebäuden, sowie Errichtung eines          TOP 08     Bauantrag zur Errichtung einer Überdachung eines
             neuen Dachstuhls auf den Grundmauern der Scheune                       Kfz-Stellplatzes mit Freisitz aus Holz auf dem Grund-
             des Grundstücks Fl.Nr. 382 Gmkg. Hartlanden - Hart-                    stück Fl.Nr. 609/3 Gmkg. Mühlendorf - Mühlendorf,
             landen, Dellerhof 4 -                                                  Sandleite 3 -
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                7

Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-        Die Überdachung des Garagenvorplatzes soll nun kleiner und min-
verbindlichen Bebauungsplan „Am Steinig“ und stimmt mit der Fest-       destens 0,30 m von der Straßenkante abgerückt werden. Gleichzeitig
setzung der Baugrenzen nicht überein.                                   macht die Antragstellerin darauf aufmerksam, dass in der näheren
                                                                        Umgebung zahlreiche Überdachungen vor Garagen errichtet wurden.
Der Antragsteller plant auf der Südseite des Grundstücks die Errich-
tung eines Einzelcarports und benötigt hierfür einen Bauantrag, da      Aus Sicht der Bauverwaltung sollte darüber nachgedacht werden,
die Gesamtgrenzbebauung auf dem Grundstück mehr als 16 m be-            dem Vorhaben das Einvernehmen zu erteilen und die Befreiung für die
trägt. Die Zufahrt zum Carport erfolgt über die bestehende Auffahrt     Errichtung außerhalb der Baugrenzen auszusprechen, da sich ein
zur Garage.                                                             neuer Sachstand ergeben hat, der die Erteilung des Einvernehmens
                                                                        rechtfertigt.
Die Unterschrift der betreffenden Nachbarn wurde eingeholt. Aus
Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt und die            Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
Befreiung ausgesprochen werden.                                         vorhaben das Einvernehmen nicht zu erteilen und spricht sich gegen
                                                                        die Befreiung für die Errichtung außerhalb der Baugrenzen aus. Der
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-           Bauausschuss Stegaurach hält an seinem ablehnenden Beschluss
vorhaben das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Befreiung für     vom 06.03.2017 fest, da dieses Vorhaben aus seiner Sicht zu einer
die Errichtung außerhalb der Baugrenzen aus.                            Veränderung des Baugebietes führen und den Charakter des Bauge-
                                                                        bietes verändern würde. Weiterhin ist für die Mitglieder des Bauaus-
TOP 09     Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube und eines           schusses fraglich, warum die vorhandene Doppelgarage nicht zum
           Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 335/7 Gmkg.                Ein- und Aussteigen genutzt wird. In der Straße „Am Kreuzweiher“
           Stegaurach - Stegaurach, Grabenweg 11 -                      wurden bisher keine Garagenvordächer genehmigt.

Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-        TOP 12     Bauantrag zum Anbau an das Wohnhaus auf dem
verbindlichen Bebauungsplan „Westgebiet“ und stimmt mit der Fest-                  Grundstück Fl.Nr. 611/4 Gmkg. Mühlendorf - Mühlen-
setzung der „Dachgauben“ nicht überein.                                            dorf, Felsenstraße 2 -

Die Antragstellerin hat bereits in der Bauausschusssitzung am           Das Vorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechtsver-
09.10.2017 (TOP 10) eine formlose Anfrage eingereicht, bei der das      bindlichen Bebauungsplan „Am Steinig“. Für das und weitere Grund-
Einvernehmen einstimmig in Aussicht gestellt wurde.                     stücke sind im Bebauungsplan bis auf die Baugrenze keine
                                                                        Festsetzungen fixiert, so dass hier eine Beurteilung nach § 34 BauGB,
Geplant sind der Ausbau des Dachgeschosses, die Errichtung eines        der umliegenden Bebauung, erfolgen muss.
innenliegenden Balkons, die Errichtung eines Gaubenbandes und ei-
ner Einzelgaube. Für die Errichtung des Gaubenbandes benötigt die       Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt wer-
Antragstellerin eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebau-         den. Die Stellplätze sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung
ungsplanes, da dieser eigentlich keine Dachgauben zulässt.              nachzuweisen und herzustellen.

Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Bauvorhaben das Einverneh-         Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
men erteilt und die Befreiung ausgesprochen werden. Die Anzahl der      vorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Stellplätze entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Die Nach-
barbeteiligung wurde durchgeführt.                                      TOP 13     Formlose Anfrage zur Errichtung einer Garage auf
                                                                                   dem Grundstück Fl.Nr. 394/3 Gmkg. Stegaurach -
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-                      Stegaurach, Hirtenleite 4 -
vorhaben das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Befreiung für
die Errichtung der Dachgauben aus.                                      Die formlose Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück außerhalb eines
                                                                        Bebauungsplanes und muss nach den Vorschriften des § 34 BauGB,
TOP 10     Bauantrag zur Nutzungsänderung des Dachgeschos-              der umliegenden Bebauung, behandelt werden.
           ses zu einer Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr.
           333/2 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Schleichen-             Der Antragsteller plant die Errichtung einer Garage entlang der Orts-
           weg 3 -                                                      straße „Hirtenleite“, die genehmigungspflichtig ist. Da die bestehende
                                                                        Stützmauer in naher Zukunft sanierungsbedürftig wird, möchte der
Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-        Antragsteller den Zeitpunkt nutzen, um hier eine Garage entlang der
verbindlichen Bebauungsplan „Westgebiet“. Die Antragstellerin hat       Grundstücksgrenze zu errichten.
das Dachgeschoss des Bestandsgebäudes vor Jahren ausgebaut
und muss diesen nachträglich genehmigen lassen.                         Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen
                                                                        in Aussicht gestellt werden, wenn die Garagen-Südseite mindestens
Für die Wohnung werden 2 Stellplätze nachgewiesen, was der ge-          0,50 m von der Straßenkante entfernt errichtet wird. Der Bereich zwi-
meindlichen Stellplatzsatzung entspricht. Die Nachbarbeteiligung        schen Garage und Straßenkante ist zu begrünen oder zu pflastern.
wird derzeit durchgeführt.
                                                                        Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen          vorhaben das Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. Die Anfrage
erteilt werden.                                                         wurde vorerst abgelehnt ! Der Bauausschuss beschließt, im Januar
                                                                        einen Ortstermin durchzuführen, bei dem der Antragsteller ebenfalls
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-           vor Ort sein sollte.
vorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
                                                                        TOP 14     Formlose Anfrage zur Errichtung eines Wohnhauses
TOP 11     Tektur zum Bauvorhaben zur Errichtung einer Terras-                     auf dem Grundstück Fl.Nr. 42/20 Gmkg. Mühlendorf -
           senüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 590/48                         Mühlendorf, Falkenstraße 15 -
           Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Am Kreuzweiher 20 -
                                                                        Die formlose Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück im rechtsver-
Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-        bindlichen Bebauungsplan „Brunnleite“ und stimmt mit der Festset-
verbindlichen Bebauungsplan „Kreuzweiher“ und stimmt mit der            zung der Baugrenzen nicht überein.
Festsetzung der „Baugrenzen“ nicht überein.
                                                                        Die Antragsteller möchten vom Bauausschuss eine planungsrechtli-
Die Antragstellerin plant die Überdachung des Vorgaragenbereiches,      che Beurteilung bezüglich der Bebaubarkeit des o.g. Grundstücks
um ein leichteres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Der Bauaus-       erfragen. Lt. rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist eine Bebauung
schuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2017 (TOP 07) mit einem ande-     des Grundstücks nur im Zusammenhang mit dem südlichen Nach-
ren Sachstand über das Vorhaben beraten und diesem nicht                bargrundstück Fl.Nr. 170 Gmkg. Mühlendorf zulässig, da die Fl.Nr.
zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Bamberg, die           170 als alleiniges Grundstück aufgrund des Zuschnitts (Breite) nicht
das Vorhaben im Übrigen als genehmigungsfähig bewertet, versucht        bebaubar ist.
die Antragstellerin nun über eine Kompromisslösung ein positives
Ergebnis zu erzielen.                                                   Grundsätzlich hält die Bauverwaltung eine Bebauung des Grund-
                                                                        stücks in Form eines Einzelhauses, entsprechend der Festsetzungen
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
8                                                                                                             Amtliche Bekanntmachungen

des Bebauungsplanes, für denkbar. Aufgrund der Tatsache, dass
dem südlichen Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 170 jedoch ein
                                                                      Bericht über die öffentliche Sitzung
Schaden entstehen würde, empfiehlt die Bauverwaltung die Durch-       des Gemeinderates Stegaurach im
führung einer einfachen Bebauungsplanänderung, um das schmale
Grundstück Fl.Nr. 170 dem südlichen Nachbargrundstück Fl.Nr. 42/21
                                                                      Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes
zuzurechnen. Bei den Grundstücken Fl.Nrn. 170 und 42/21 handelt es    in Stegaurach vom 28.11.2017
sich um ein- und denselben Eigentümer. Eine Änderung des Bebau-
ungsplanes muss vom Antragsteller bei der Gemeinde Stegaurach
                                                                      (Nr. 2017/GR/015)
beantragt werden. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens sind
alleinig vom Antragsteller zu tragen.                                 Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe­
                                                                      haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit­
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, eine Bebauungsänderung        zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten Sit­-
für das betreffende Grundstück Fl.Nr. 42/20 Gmkg. Mühlendorf in       zungen.
Aussicht zu stellen. Die Beantragung des Verfahrens läuft über den
Antragsteller. Der Antragsteller hat die Kosten des Bebauungsplan-    1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des
verfahrens zu tragen.                                                 Gemeinderates und die Zuhörer.

TOP 15       Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses (HAUS        Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob
             1) mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr.           Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine
             680/56 Gmkg. Höfen - Waizenorf, Teichäckerstraße 3       Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.
             -
                                                                      TOP 01     Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung
Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-                 vom 24.10.2017 (Nr. 2017/GR/014)
verbindlichen Bebauungsplan „Teichäcker“ und stimmt mit einigen
Festsetzungen nicht überein.                                          Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.10.2017 (Nr.
                                                                      2017/GR/014) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Das antragstellende Unternehmen plant die Errichtung eines Doppel-    Nachdem keine Einwendungen vorgebracht wurden, gilt dieses in der
hauses mit zwei Doppelgaragen und je einem Stellplatz, benötigt       vorliegenden Fassung als genehmigt.
hierfür jedoch Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen für Haus und
Garage, der Dachneigung, der Errichtung von Gauben und der Art        TOP 02     JAM Jugendarbeit
des Hauses, nämlich Doppelhaus anstatt eines Einfamilienhauses.                  hier: Vorstellung der neuen Jugendbeauftragten Frau
                                                                                 D. Willemsen und Erläuterung der durchgeführten Ju-
Bezüglich des betreffenden und dem benachbarten Grundstück wur-                  gendbefragung
de bereits in der Bauausschusssitzung am 08.05.2017 diskutiert und
eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern inklusive der Befreiungen in        Frau Dominique WILLEMSEN, stellt sich als die neue Jugendbeauf-
Aussicht gestellt.                                                    tragte des JAM-Jugendarbeitprojektes in Stegaurach und Nachfolge-
                                                                      rin von Frau Simone KÜFFNER kurz vor.
Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben für Haus 1 zuge-
stimmt werden, da sich die Bebauung städtebaulich in die Umgebung     In den Sommerferien 2017 hat die Innovative Sozialarbeit iSo e.V. eine
einfügt. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Stellplätze   Online-Befragung der Stegauracher Jugendlichen durchgeführt. Im
sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung herzurichten.   Vorfeld wurden alle Jugendlichen zwischen 10 - 18 Jahren per Post
                                                                      auf diese Befragung hingewiesen und dazu animiert. Frau WILLEM-
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-         SEN erläutert kurz die Ergebnisse der Befragung.
vorhaben (Haus 1) das Einvernehmen zu erteilen und spricht sich für
die beantragten Befreiungen zur Errichtung der Doppelhaushälfte       Der Sachvortrag dient dem Gemeinderat zur Kenntnis. Die Ergebnis-
aus.                                                                  se der Befragung sollen im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur
                                                                      und Sport vorberaten und dem Gemeinderat Vorschläge gemacht
TOP 16       Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses (HAUS        werden.
             2) mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/56
             Gmkg. Höfen - Waizendorf, Teichäckerstraße 3 -           TOP 03     Erweiterung des Friedhofes Stegaurach
                                                                                 hier: Freigabe der Entwurfsplanung für die Außenanla-
Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-                 gen
verbindlichen Bebauungsplan „Teichäcker“ und stimmt mit einigen
Festsetzungen nicht überein.                                          Frau DÖHLER vom Büro AMMERMANN/DÖHLER Landschaftsarchi-
                                                                      tekten stellt dem Gremium die aktuelle Entwurfsplanung sowie eine
Das antragstellende Unternehmen plant die Errichtung eines Doppel-    aktualisierte Kostenberechnung für die geplante Erweiterung des
hauses mit zwei Doppelgaragen und je einem Stellplatz, benötigt       Friedhofes Stegaurach vor.
hierfür jedoch Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen für Haus und
Garage, der Dachneigung, der Errichtung von Gauben und der Art        Demnach sollen die Hauptplätze und der Treppenweg mit einem sog.
des Hauses, nämlich Doppelhaus anstatt eines Einfamilienhauses.       Amophalt Natur-Oberflächenbelag (Bindemittel: Bitumen, Grinding)
                                                                      ausgeführt werden, die sonstigen Wege im Friedhof (ohne größere
Bezüglich des betreffenden und dem benachbarten Grundstück wur-       Steigung) als wassergebundene Decke (überwachte Gesteinskornmi-
de bereits in der Bauausschusssitzung am 08.05.2017 diskutiert und    schung). Es erfolgt eine Auswahl der Sträucher und Bäume als
eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern inklusive der Befreiungen in        Vier-Jahreszeiten-Gehölze.
Aussicht gestellt.
                                                                      Die Maßnahme soll in 3 Bauabschnitten abgewickelt werden, wobei
Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben für Haus 2 zuge-        BA 1 u. 2 voraussichtlich ineinander übergehen:
stimmt werden, da sich die Bebauung städtebaulich in die Umgebung
einfügt. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Stellplätze   Bauabschnitt 1     - Friedhof mit neuer Friedhofsmauer
sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung herzurichten.   		                 - barrierearme Anbindung an Parkplatz
                                                                      		                 - Neugestaltung des südlichen Eingangs
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-         		                 - Neubau Aussegnungshalle
vorhaben (Haus 2) das Einvernehmen zu erteilen und spricht sich für
die beantragten Befreiungen zur Errichtung der Doppelhaushälfte       Bauabschnitt 2     - Abbruch der bestehenden Aussegnungshalle
aus.                                                                  		                 - Anlegen des zentralen Platzes und der Rosen-
                                                                                            gräbern
TOP 17       Informationen des Bürgermeisters
                                                                      Bauabschnitt 3     - Rückbau der Straße
Keine.                                                                		                 - Fertigstellung des Platzes
                                                                      		                 - Ergänzung der Urnengräber an der bestehenden
TOP 18       Verschiedenes, Wünsche, Anfragen                                               Mauer
Keine.
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                 9

Mit den Arbeiten soll im Sommer 2018 begonnen werden. Die Gebäu-          Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dass sich die Gemeinde
de sollen im Frühjahr 2019 fertiggestellt sein, so dass dann bis Som-     Stegaurach zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis wieder an
mer/Herbst 2019 auch die Freianlagen ausgeführt sein sollen, damit        der kommenden Bündelausschreibung der KUBUS GmbH beteiligen
mit dem BA 3 begonnen werden kann (Fertigstellung im Sommer/              sollte. Es ist Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote auszuschrei-
Herbst 2020).                                                             ben und anschließend eine Entscheidung des Gemeinderates herbei-
                                                                          zuführen. Auf eine evtl. Losbildung wird verzichtet.
Die veranschlagten (Brutto-)Kosten haben sich gegenüber der letzten
Kostenschätzung vom Frühjahr 2017 geringfügig erhöht:                     TOP 05     Anpassung des Pachtzins für Acker-, Grünland- und
                                                                                     sonstige Landwirtschaftsflächen der Gemeinde Steg-
		                         Kostenschätzung        Kostenberechnung                   aurach
		                         vom 25.01.17           vom 10.10./24.11.17
Gebäude gesamt             722.000,00 EUR         725.000,00 EUR          Die Gemeinde Stegaurach verpachtet in der Regel ihre landwirt-
                                                                          schaftlichen Flächen, sofern Eigenbedarf seitens der Gemeinde
Friedhof        BA 1		                            395.850,00 EUR          Stegaurach nicht beansprucht wird (FFH -Fauna-/Flora-/Habitat-Ge-
                BA 2		                            161.650,00 EUR          biete in Bayern, Biodiversitätsflächen oder sonstige Ausgleichsflä-
                gesamt 547.000,00 EUR             558.000,00 EUR          chen).

Gesamtkosten:              1.269.000,00 EUR       1.283.000,00 EUR        Auf der Grundlage des GR-Beschlusses vom 13.08.1994 werden die
                                                                          Grundstücke seither auf eine Pachtdauer von 9 Jahren zum Pachtzins
Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die vorliegende Entwurfs-          von 123,00 EUR/ha verpachtet. Es wurde bis jetzt nicht zwischen
planung für die Friedhofserweiterung vom 24.11.2017 des Büros             Acker- und Grünland unterschieden und alle Flächen zu einem ein-
AMMERMANN/DÖHLER Landschaftsarchitekten freizugeben. Die                  heitlichen Pachtzins verpachtet.
entsprechenden Finanzmittel sind im Haushaltsplan für die Jahre
2018 – 2020 bereitzustellen. Der Bauausschuss soll sich mit den ge-       Von der Verwaltung wurden in den letzten Wochen alle vorhandenen
naueren Detailplanungen der Außenanlagen befassen.                        gemeindlichen, landwirtschaftlich nutzbaren Flächen erfasst und hin-
                                                                          sichtlich ihrer Verpachtung überprüft. Es wurde hierbei festgestellt,
TOP 04     Beteiligung der Gemeinde Stegaurach an der Bünde-              dass etliche Flächen ohne Pachtvertrag genutzt werden.
           lausschreibung für die kommunale Strombeschaffung              Der seit 1994 veranschlagte Pachtpreis entspricht nicht mehr den
           in Bayern für die Lieferjahre 2020 bis 2022                    aktuellen Werten. Da es keine bayernweite Empfehlung für Pachtprei-
                                                                          se gibt, wurden die Werte der umliegenden Gemeinden, Empfehlun-
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS           gen der Regierung von Oberfranken, des Amtes für Ländliche
GmbH den bayerischen Kommunen zur Verfahrenserleichterung und             Entwicklung (ALE), des Landwirtschaftsamtes und des Bauernver-
Zeitersparnis aktuell wieder die Teilnahme an der Bündelausschrei-        bandes abgefragt. Die durchschnittlichen Pachtpreise für Ackerflä-
bung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Liefer-         chen variieren hierbei erheblich. Die regionalen Unterschiede liegen
jahre 2020 bis 2022 an.                                                   im Bereich von 195,00 EUR/ha (Oberfranken) bis 608,00 EUR/ha in
                                                                          Niederbayern. Im Mittel wurden laut der Landwirtschaftszählung 2010
Jede Kommune ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschrei-              in Bayern für Ackerflächen 291,00 EUR/ha und für Grünlandflächen
bung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normal-       169,00 EUR/ha Pacht bezahlt. Bei Neuverträgen für Ackerflächen
strom oder Ökostrom und zur Losbildung.                                   wurden zuletzt im bayerischen Mittel 399,00 EUR/ha vereinbart. Die
Bei der Ausschreibung von Ökostrom besteht zudem die Wahlmög-             Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen sind damit in den letzten
lichkeit zwischen Ausschreibung von 100% Ökostrom mit Neuanla-            Jahren deutlich angestiegen.
genquote (Mehrkosten ca. + 0,5 bis 1,0 Ct/kWh) oder ohne
Neuanlagenquote (Mehrkosten ca. + 0,0 bis 0,3 Ct/kWh). Neuanlagen         Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, künftig grundsätzlich zwi-
sind Stromerzeugungsanlagen, die bei Einsatz der erneuerbaren             schen Ackerland und Grünland zu differenzieren und die Pachtpreise
Energien Windenergie, Energie aus Biomasse und solare Strahlungs-         dem aktuellen Niveau anzupassen. Es sollten daher für alle Pachtver-
energie bis zu 4 Jahre vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen             träge ab 01.12.2017 für Ackerland 250,00 EUR/ha und für Grünland
wurden.                                                                   170,00 EUR/ha verlangt werden. Die Verpachtung sonstiger Flächen
Es ist weiter zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standard-     sollte auf Grundlage des Ackerland-Pachtpreises erfolgen.
los eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant)
oder ob die leistungsgemessenen Anlagen wie z.B. die Straßenbe-           Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die Behandlung des TOP
leuchtungs- oder Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra         auf eine der nächsten GR-Sitzungen zu vertagen.
ausgeschrieben werden sollen (Vorteil: evtl. bessere Preischancen;
Nachteil: ggfs. mehrere Stromlieferanten).                                TOP 06     Energetische Untersuchung und Sanierung der ge-
                                                                                     meindlichen Bauhof- und Feuerwehrgebäude
Derzeit bezieht die Gemeinde Stegaurach aufgrund dem bei der letz-
ten Bündelausschreibung erzielten Ergebnis ihren Strom von der            Die gemeindlichen Bauhof- und FFW-Gebäude entsprechen hinsicht-
E.ON Energie Deutschland GmbH zum einheitlichen Preis von 2,4850          lich der Wärmedämmung und Energienutzung nicht mehr den aktuel-
Cent pro kWh (für alle Abnahmestellen mit ausschließlich elektrischer     len bautechnischen Standards und sollen daher energetisch saniert
Energie aus erneuerbaren Energien, es erfolgt keine Differenzierung/      werden.
Losbildung zwischen Liegenschaften und Straßenbeleuchtung).               Darüber hinaus soll auf den Gebäuden eine Photovoltaikanlage er-
                                                                          richtet werden. Geplant ist, den produzierten Strom auch für den Ei-
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, dass sich die Gemeinde          genverbrauch zu verwenden und u.a. Elektro-Bauhoffahrzeuge damit
Stegaurach zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis wieder an        zu betanken.
der kommenden Bündelausschreibung beteiligen sollte.
Aufgrund der Erfahrungen bei den bisherigen Ausschreibungen wird          Der gemeindliche Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner
empfohlen, Ökostrom ohne Neuanlagenquote auszuschreiben und               Sitzung am 18.10.2017 dafür ausgesprochen, die Energieagentur
aus verwaltungstechnischen Gründen weiterhin auf eine Losbildung          Nordbayern damit zu beauftragen, zwei Varianten der energetischen
zu verzichten.                                                            Sanierung des Bauhofes auszuarbeiten und der Gemeinde nach Fer-
                                                                          tigstellung vorzustellen. Die Kosten der Vorplanung (ca. 12.000,00
Hinweis: Es ist in der Zwischenzeit für die Beschaffung von Ökostrom      EUR) werden zu 80 % staatlich gefördert.
im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel nur mit
geringen Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom
ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom stark annähert.            Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die Energieagentur Nord-
Dagegen ist bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagen-            bayern damit zu beauftragen, 2 Varianten der energetischen Sanie-
quote mit den etwa 5-fachen Mehrkosten zu rechnen. Zudem lag bei          rung der Gebäude des Bauhofes und der FFW auszuarbeiten und der
der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote eine deutlich          Gemeinde nach Fertigstellung vorzustellen. Die staatliche Förderung
geringere Bieterbeteiligung und damit verbundener geringer Preis-         von 80 % auf die Kosten der Vorplanung sollen in Anspruch genom-
druck vor.                                                                men werden.
Da bereits der ausschreibungsbedingte evtl. Bieterwechsel im 2-jäh-
rigen Turnus mit erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist,            TOP 07     Informationen des Bürgermeisters
sollte auf eine zusätzliche Losbildung verzichtet werden, da hier ggfs.
mehrere Stromlieferanten zum Zuge kämen.                                  1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten:
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
10                                                                                                               Amtliche Bekanntmachungen

7.1 Nächste Gemeinderatssitzung am 12.12.2017                           Öffentliche Grundsteuerfestsetzung
Die nächste Gemeinderatssitzung wird am 12.12.2017 stattfinden.         für das Jahr 2018
Aufgrund der Feiertagskonstellation wird dies die letzte Sitzung im
                                                                        Durch Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset-
laufenden Jahr sein. Im Anschluss an diese Sitzung sind alle GR-Mit-
                                                                        zes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt -BGBl- I S. 965), zuletzt ge-
glieder und ihre Ehepartner zu einem Jahresabschlussessen eingela-
                                                                        ändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl I S. 2794), wird die
den.
                                                                        Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt veranlagten
                                                                        Höhe festgesetzt.
7.2	
    Beschwerde der Entwässerungs-Genossenschaft Steg­
                                                    -
    aurach über Gewässerverunreinigungen
                                                                        Die Grundsteuer 2018 wird mit den - in den zuletzt erteilten Grund-
                                                                        stücksabgabebescheiden festgesetzten - Vierteljahresbeiträgen je-
Die Entwässerungs-Genossenschaft Stegaurach hat sich über an-
                                                                        weils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
geblich widerrechtliche Verunreinigungen ihrer Be- und Entwässe-
                                                                        fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3
rungsgräben der Aurach durch Abwässer aus dem gemeindlichen
                                                                        des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grund-
Kanalisationssystem beschwert. Das Schreiben wurde dem Ing.-büro
                                                                        steuer 2018 in einem Betrag am 01.07.2018 fällig. Sollten die Grund-
MILLER übermittelt.
                                                                        steuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteu­        -
Eine Überprüfung der Angelegenheit hat ergeben, dass die Einleitun-
                                                                        erungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide er-
gen aus den Regenüberläufen des gemeindlichen Abwassersystems
                                                                        teilt.
in die Aurach seit Jahrzehnten bei umfangreicheren Starkregenereig-
nissen erfolgen und in einem festgelegten Umfang wasserrechtlich
                                                                        Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestset-
genehmigt und nicht zu beanstanden sind.
                                                                        zung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen
                                                                        ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid
TOP 08     Verschiedenes, Wünsche, Anfragen
                                                                        zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist
Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche             von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen
oder Anfragen vorgebracht:                                              beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde bzw. durch Klage beim
                                                                        zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden.
8.1 Baumaßnahmen auf den Friedhöfen in Mühlendorf und Höfen
                                                                        Alle Steuerzahler, die bisher am Bankeinzugsverfahren nicht teilneh-
GR DÜRBECK erinnert an die noch ausstehende Umsetzung diverser          men, werden aufgefordert, spätestens bis zu diesen Zeitpunkten die
Baumaßnahmen auf den gemeindlichen Friedhöfen in Mühlendorf             fälligen Zahlungen zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszu-
und Höfen.                                                              schläge zu vermeiden.
1. Bürgermeister WAGNER entgegnet, dass man wegen des Perso-
nalwechsels auf der Bauhofleiterstelle und einem längerfristig hohem
Krankenstand bei den Bauhofmitarbeitern etliche Maßnahmen nicht
wie geplant im laufenden Jahr ausführen konnte. Aufgrund der fortge-
schrittenen Jahreszeit können diverse Arbeiten witterungsbedingt
                                                                        Elektronisch authentifizierte Übermitt-
nunmehr erst ab dem Frühjahr kommenden Jahres begonnen wer-             lung der Steuererklärungen
den.
                                                                        Jetzt registrieren unter www.elster.de!
8.2	Beschwerden über parkende Fahrzeuge im „Bodenfeldweg“
                                                                        Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des
     in Unteraurach
                                                                        Besteuerungsverfahrens gelten ab dem Veranlagungszeitraum
GR KRAPP berichtet, dass sich bei ihm mehrere Anlieger über „un-        2017 (ab 01.01.2018) für die elektronische Übermittlung von Steu-
günstig“ parkende Fahrzeuge im „Bodenfeldweg“ in Unteraurach            ererklärungen und Gewinnermittlungen neue Regeln. Darauf
beschwert haben.                                                        weist Dr. Zankel, Leiter des Finanzamtes Bamberg, hin.
3. Bürgermeister WAßMANN entgegnet, dass sich der gemeindliche
Umwelt- und Verkehrsausschuss die Örtlichkeiten vor Ort ansehen         Ab dem 1. Januar 2018 können die
und über evtl. Abhilfe beraten sollte.                                  - Umsatzsteuerjahreserklärung
                                                                        - Gewerbesteuererklärung
8.3	Beschwerden über die ungünstige Spiegelsituation an der            - Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer
     Einmündung der „Rothenbühlstraße“ in die „Ringstraße“ bei          - Anlage EÜR sowie
     Dellerhof in Hartlanden                                            - Anlage § 34a EStG
                                                                        nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben wer-
GR PALASTI berichtet, dass sich ein Anlieger über die ungünstige        den. Dadurch entfällt der Versand der Steuererklärung in Papier an
Spiegelsituation an der Einmündung der „Rothenbühlstraße“ in die        das Finanzamt.
„Ringstraße“ bei Dellerhof in Hartlanden beschwert hat. Angeblich sei
der Spiegel schon wiederholt „verdreht“ worden.                         Zudem sind künftig die Anlage EÜR und ggf. die Anlagen AVEÜR
3. Bürgermeister WAßMANN entgegnet, dass sich der gemeindliche          oder AVSE verpflichtend zu verwenden und elektronisch authentifi-
Umwelt- und Verkehrsausschuss die Örtlichkeiten vor Ort ansehen         ziert an das Finanzamt zu übermitteln. Die Anlage EÜR als auch die
und über evtl. Abhilfe beraten sollte.                                  Anlagen AVEÜR oder AVSE sind vollständig und detailliert auszufül-
                                                                        len. Eine Zusammenfassung von Beträgen ist nur in den Bereichen
                                                                        zugelassen, in denen keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden
                                                                        ist.
Im Monat Januar 2018 geplante                                           Damit die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abgegeben
öffentliche Sitzungen der Kommunal­                                     werden kann, wird ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat benö-
                                                                        tigt, so Dr. Zankel. Dieses Zertifikat ist durch Registrierung bei „Mein
vertretungsorgane:                                                      ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich und lässt sich mit allen be-
                                                                        kannten Softwareprogrammen oder mit den von der Finanzverwal-
                                                                        tung kostenlos unter „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellten
• Bauausschuss Stegaurach, Mo. 15.01.2018, 18.00 Uhr
                                                                        Anwendungen verwenden. Da der Registrierungsvorgang wegen der
  Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses Stegau-
                                                                        erforderlichen persönlichen Identifizierung etwas Zeit in Anspruch
  rach, Schloßplatz 1
                                                                        nimmt, empfiehlt der Amtsleiter, die Registrierung möglichst zeit-
                                                                        nah durchzuführen.
• Gemeinderat Stegaurach, Di. 16.01.2018, 19.00 Uhr
  Sitzungssaal im Dachgeschoss des Rathauses Stegaurach,
  Schloßplatz 1

Achtung:	 Bei den vorgenannten Angaben handelt es sich um eine
           unverbindliche Terminvorplanung. Bitte entnehmen Sie
           der Bekanntmachung an den gemeindlichen Anschlagta-
           feln, ob, wann und wo die geplante Sitzung tatsächlich
           stattfindet. In der Bekanntmachung ist auch die Tagesord-
           nung der Sitzung aufgeführt.
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