MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
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MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Stegaurach | Landkreis Bamberg Schloßplatz 1 | 96135 Stegaurach | www.stegaurach.de | verwaltung@stegaurach.de | Tel.: 0951-99 222-0 Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr, Do.: 14.00 – 18.00 Uhr Januar 2018 Nr. 01/2018 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein neues Jahr heißt neue Hoffnung, neues Licht, neue Gedanken und neue Wege zum Ziel. Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Jahr 2018! Ihr Erster Bürgermeister Thilo Wagner Bei uns in der Gemeinde Seite 15 Senioren und Jugend Seite 23 Kirchliche Nachrichten Seite 16 Vereine Seite 27
2 Infotafel Infotafel Notrufnummern Kliniken in der Stadt Bamberg Klinikum am Bruderwald 0951 503-0 Feuer-Notruf 112 Klinik Dr. Schellerer 0951 503 - 44100 Polizei-Notruf 110 Klinikum am Michaelsberg 0951 503-0 Unfall-Rettungsdienst-Notruf 112 Geburtshaus Bamberg 0951 303637 Polizei Bamberg-Land 0951 9129 310 Ärztlicher Notfallruf 116 117 Giftnotruf 030 19240 Bürgersprechstunde im Rathaus Giftzentrale Nürnberg 0911 3982451 Am 04.01.2018 findet im Rathaus (ohne Voranmel- dung) die Bürgersprechstunde mit dem 1. Bürger- meister, Thilo Wagner, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Wichtige Telefonnummern statt. Ärztliche Bereitschaftspraxis 09546 88888 Telefonseelsorge (kostenlos) 0800 1110-111 Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos) 0 800 1110-222 Bücherei Stegaurach Tel.: 0951 50989620 Familienpflegewerk Bamberg 0951 502691 Öffnungszeiten: Mo 13.30 – 15.30 Uhr Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Bamberg e.V. Di 07.45 – 12.45 Uhr 0951 28192 15.00 – 17.30 Uhr Frauenhaus Bamberg - Hilfe und Beratung Mi 10.00 – 11.30 Uhr für Frauen und Kinder 0951 58280 Do 17.00 – 20.00 Uhr Psychosoz. Beratungs- u. Behandlungsstellen für Sucht- kranke u. deren Angehörige 0951 29957-40 An allen gesetzlichen Feiertagen in Bayern geschlossen. Katholische Beratungsstellen für Während der bayerischen Schulferien am Dienstag- Schwangerschaftsfragen 0951 29957-50 vormittag geschlossen. Notruf für vergewaltigte und sexuell misshandelte Frauen Info auf www.buecherei-stegaurach.de und Mädchen 0951 868518 Telefonseelsorge Samberg 0800 1110-111 Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Kreisverband Bamberg Müllabfuhr im Januar 2018 0951 981 89-0 Die Abholung der Restmüll-, Papier- und Biotonne. Gelben Säcke erfolgt in den einzelnen Gemeindeteilen an den nachfolgend aufgeführten Tagen: Restmülltonne Fr. 12.01.2018 / Do. 25.01.2018 Kliniken Papiertonne Di. 09.01.2018 Einrichtungen im Landkreis Bamberg Biotonne Fr. 05.01.2018 / Do. 18.01.2018 Juraklinik Scheßlitz 09542 779-0 Gelber Sack Di. 09.01.2018 Steigerwaldklinik Burgebrach 09546 88-0 Anmeldeschluss für die Seniotel Pflegedienst Scheßlitz gGmbH 09542 779-0 nächste Sperrmüllsammlung: 05.02.2018 Klinik am Eichelberg Burgebrach 09546 88-510 Wertstoffhof Waizendorf Kaifeck Waizendorf-Kaifeck 96135 Stegaurach-Waizendorf Sommerzeit: Mi 14.00 - 18.00 Uhr, Sa 09.00 - 14.00 Uhr Tel.: 0951 / 85-706 oder -708 Winterzeit: Mi 14.00 - 17.00 Uhr, Sa 10.00 - 13.00 Uhr Impressum Mitteilungsblatt – Amtsblatt der Gemeinde Stegaurach – Erscheinungsweise: Einmal im Monat Verantwortlich für Anzeigen und Druck: – Änderungen vorbehalten – Daniel Palasti, Aktiv Druck & Verlag GmbH Tel. 0 95 22/94 35-64, E-Mail: palasti@aktiv-druck.de Nächste Ausgabe: Donnerstag 01.02.2018 Redaktionsschluss: Freitag 19.01.2018 Anzeigenannahme: Daniel Palasti, Tel. 0 95 22 / 94 35-64 Beiträge für das gemeindliche Mitteilungsblatt bitte an folgende stegaurach@aktiv-druck.de E-Mail-Adresse schicken: amtsblatt@stegaurach.de Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Herausgeber: Parteiverkehr: Verfassers wieder. Kürzungen der eingesandten Manuskripte Gemeinde Stegaurach Mo. – Mi. / Fr. 8.00 – 12.00 Uhr bleiben der Redaktion vorbehalten. Schlossplatz 1 Do. 8.00 – 12.00 Uhr 96135 Stegaurach 14.00 – 18.00 Uhr Bildnachweis: Fotolia
Informationen durch den Bürgermeister 3 Informationen durch den Bürgermeister Neujahrsempfang 2018 der Gemeinde Stegaurach Zum traditionellen Neujahrsempfang der Gemeinde Stegaurach sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Diese erste, offizielle Veranstaltung im neuen Jahr soll den Menschen unseres Ortes Gelegenheit bieten, sich in entspannter Atmosphäre zu begegnen, um die guten Wünsche für das neue Jahr auszutauschen und gemeinsam ins Gespräch zu kommen. Ort: Aurachtalhalle, Stegaurach Termin: Donnerstag, den 11.01.2018 Uhrzeit: 19.00 Uhr Ich freue mich auf Ihren Besuch! Thilo Wagner 1. Bürgermeister Verleihung der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Nu tz Deutschland an Johannes Wicht Bü en Si rg e Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier verlieh die Verdienst- ko erMO unser ste medaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an nfr BIL. ei! Herrn Johannes Wicht. In einer Feierstunde am 13.12.17 im Landratsamt Bamberg über- reichte Landrat Kalb die Auszeichnung und sagte Dank für das weit- reichende Engagement im Landkreis Bamberg. • V ielfältiges Engagement beim Stadtjugendring Bamberg • 1889 bis 1996 und von 2003 bis 2004 Beisitzer des Stadtjugen- drings Bamberg • seit 2005 stellvertretender Vorsitzender Sie wollen zum Arzt, Behördengänge machen oder ein- • Leiter des 2002 ins Leben gerufenen „Netzwerk AK Jugendar- kaufen? Dann nutzen Sie unser BürgerMOBIL kostenfrei. beitslosigkeit“ • Jahrelange Gestaltung der Jugendwallfahrt der Arbeitnehmer- Wer kann mitfahren? pastorale Das BürgerMOBIL ist für alle Bürgerinnen und Bürger • Einsatz für den Jugendpreis in der Stadt Bamberg und für Erhalt der Gemeinde Stegaurach, die selbst nicht mobil sind. eines angemessenen Fördergeldes • Initiator des Kinderstadtplans für Bamberg Wann kann ich mitfahren? • Seit 1989 Kreisjugendleiter für die dbb bayern in Bamberg • 1998 bis 2010 Mitglied im Diözesanfamilienrat Unser BürgerMOBIL ist künftig für Sie im Gemeinde • Anschaffung eines mobilen Informationsstandes in Form einer Au- gebiet unterwegs, toanhängers DIENSTAG, 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Der Einsatz in all den oben genannten Bereichen verdient es, öf- DONNERSTAG, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr fentlich gewürdigt zu werden. Mit diesen umfangreichen Tätigkeiten Wir holen Sie zuhause ab und fahren Sie wieder heim. stellt sich Herr Wicht uneigennützig und überdurchschnittlich in den Dienst der Gesellschaft, betonte Kalb. Von Seiten der Gemeinde Wo melde ich meinen Fahrtwunsch an? Stegaurach gratulierte Erster Bürgermeister Thilo Wagner recht herz- lich. Wenn Sie mitfahren wollen, melden Sie Ihren Fahrt- wunsch spätestens einen Tag vorher in der Gemeinde- verwaltung bei Frau Wächtler unter der Tel. Nr. 0951 / 99 222 -40 oder 0951 / 99 222 -0 an. Was muss ich beachten? Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, bitten wir um folgende Angaben - Vorname, Nachname - Anschrift, Tel. Nr. - Termin (Uhrzeit) und Ziel Ich freue mich Ihnen diese Serviceleistung anbieten zu können und hoffe auf rege Inanspruchnahme. Thilo Wagner Erster Bürgermeister Von links Erster Bürgermeister Thilo Wagner, Herr Johannes Wicht
4 Informationen durch den Bürgermeister Böhms gehen 65 Jahre als Paar durchs Leben Die Eheleute Maria und Franz Böhm aus Mühlendorf feierten am 21. November 2017 das seltene Jubiläum der Eisernen Hochzeit. Beide Ehejubilare sind gebürtige Mühlendorfer und kennen sich schon seit ihren Kindertagen. Die ersten Gratulanten waren natürlich ihre Tochter mit Ehemann, drei Enkelinnen und vier Urenkelinnen sowie Verwandte und Freunde. Neben den Vertretern der Mühlendorfer Ortsvereine, überbrachten auch von offizieller Seite der 1. Bürgermeister der Gemeinde Stegaurach Thilo Wagner, der stellvertretende Land- Gesunde Kommune Stegaurach rat Johann Pfister sowie Pfarrer Walter Ries den Eheleuten ihre Glückwünsche. Wir laden Sie recht herzlich zum nächsten Treffen des Gesundheits- zirkels ein ➔ Mittwoch, den 24.01.2018 um 19.00 Uhr im Rathaus Themenschwerpunkte: • Nachbarschaftshilfe / Tauschbörse • Neuer Wanderweg Auch weiterhin sind Neueinsteiger herzlich willkommen. Suche für unseren 2-Personenhaushalt in Stegaurauch eine Hilfe. 1x wöchentlich ca. 3 Std. von links: Stellv. Landrat Johann Pfister, Franz und Maria Böhm, 1. Bürgermeister Thilo Wagner Tel. 09 51 / 292 33 Information vom staatlichen Bauamt, Staatsstraße St 2276, neue Fußgängerampel in Stegaurach auf Höhe des Friedhofes in Betrieb Bamberg Am 18.12.2017 wurde die lang ersehnte Fußgängerampel in Staatsstraße St 2276, Sanierung des Geh- und Stegaurach auf Höhe des Friedhofes in Betrieb genommen und damit eine sichere Querung der stark belasteten Staatsstraße St Radweges in Stegaurach abgeschlossen 2276 für Fußgänger ermöglicht. Nach einer Bauzeit von ca. 6 Wochen konnten die Arbeiten für die Sanierung des Geh- und Radweges entlang der Weiher in Die Staatsstraße St 2276 weist in der Ortsdurchfahrt von Stegau- Stegaurach abgeschlossen werden. Den Radfahrern und Fuß- rach eine Verkehrsbelastung von knapp 10.000 Fz/24h auf. Bei gängern steht jetzt ein von Grund auf erneuerter Geh- und Rad- dieser hohen Verkehrsbelastung sind die Fußgänger bei der weg zur Verfügung. Überquerung der Fahrbahn einer großen Gefahr ausgesetzt. Ins- besondere für die Bewohner des nahegelegenen Senioren- und Der Geh- und Radweg wies erhebliche Beschädigungen (starke Behindertenwohnheimes war eine Querung der Staatsstraße Verdrückungen, Risse und teilweise auch Fahrbahnaufbrüche) nahezu unmöglich. auf. Auch das Geländer entlang der Weiher war stark beschädigt. Mit der Inbetriebnahme der barrierefrei ausgestatteten Fußgän- Die schadhaften Asphaltschichten wurden daher ausgebaut und gerampel wird die Verkehrssicherheit für die Fußgänger ent- durch neue Trag- und Deckschichten ersetzt. Ebenso wurde das scheidend verbessert. marode Geländer auf gesamter Länge erneuert. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rd. 28.000,00 €. Die Kosten der Baumaßnahme beliefen sich auf rd. 170.000,00 €.
Amtliche Bekanntmachungen 5 Amtliche Bekanntmachungen Bericht über die öffentliche Sitzung die Befreiungen hinsichtlich einer Baugrenzenüberschreitung für die Nebengebäude und die Einfriedungsmauer aus. Künftige Nebenge- des Bauausschusses Stegaurach im bäude werden aus städtebaulicher Sicht nicht mehr zugelassen. Besprechungszimmer des Verwaltungs- TOP 04 Bauantrag zum Dachgeschossausbau und Errichtung gebäudes in Stegaurach vom 06.11.2017 eines Balkons auf den Grundstücken Fl.Nrn. 234 und (Nr. 2017/BA/010) 202 Gmkg. Hartlanden - Hartlanden, Ringstraße 36 und Ringstraße 36a - Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sitzungs Das Bauvorhaben auf den o.g. Grundstücken befindet sich außerhalb protokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen. eines Bebauungsplangebietes und muss nach den Vorschriften des § 34 BauGB, der umliegenden Bebauung, beurteilt werden. 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Bauausschusses und die Zuhörer. Die Antragstellerin möchte weitere Teile des Dachgeschosses zu Wohnraum (2 Kinderzimmer) umbauen und auf der Südseite des Ge- Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob bäudes einen Balkon errichten. Im Jahr 2002 wurde einem Ausbau Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine des Dachgeschosses unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. Anzahl der Stellplätze der gemeindlichen Stellplatzsatzung entspricht. Mit der jetzigen Erweiterung werden insgesamt 9 Stellplätze ausge- TOP 01 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung wiesen. vom 09.10.2017 (Nr. 2017/BA/009) Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt wer- Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.10.2017 (Nr. den. Die Unterschriften der Nachbarn werden derzeit eingeholt. Die 2017/BA/009) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Anzahl der Stellplätze sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu errichten. Nachdem keine Einwände erhoben werden, gilt das Protokoll in sei- ner vorliegenden Form als genehmigt. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Die Stellplätze sind entspre- TOP 02 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Kellerraumes chend dem beiliegenden Lageplan mit den Stellplätzen 7, 8 und 9 zu zu Wohnraum auf den Grundstücken Fl.Nrn. 79/3 und errichten. Die Variante mit den im Eingabeplan eingezeichneten Stell- 79/4 Gmkg. Mühlendorf - Mühlendorf, Doldenäcker 1 - plätzen 7 und 8 im Kurvenbereich wird nicht zugelassen. Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs- TOP 05 Formlose Anfrage zur Errichtung von zwei Einfamili- plan „Doldenäcker“ und stimmt mit einer Festsetzung des Bebau- enhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 340/3 Gmkg ungsplanes nicht überein. Höfen - Höfen, Tannäckerstraße 12 - Der Antragsteller muss eine nachträgliche Genehmigung zum Umbau Die formlose Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück im rechtsver- des Kellergeschosses für Wohnzwecke einreichen. Nachdem der Be- bindlichen Bebauungsplan und stimmt mit den Festsetzungen des bauungsplan den Ausbau von Kellergeschossen bei talseitiger Bebauungsplanes „Tannäcker“ nicht überein. Hanglage unter Beantragung einer Ausnahme zulässt, benötigt der Antragsteller hier ein einfaches Baugnehmigungsverfahren; eine Der neue Grundstückseigentümer plant die Teilung des ca. 1.600 qm Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nicht mög- Grundstücks in zwei Einzelgrundstücke und möchte diese jeweils mit lich! einem einzelnen freistehenden Wohnhaus bebauen. Aufgrund des- sen, dass der Bebauungsplan hier nur ein einzelnes Baurecht auf dem Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben und der Ausnahme Gesamtgrundstück vorsieht, sind eine Teilung und die Bebauung mit zugestimmt werden, da hier die Grundzüge der Planung nicht verletzt zwei Einzelhäusern städtebaulich vertretbar. werden und der Ausbau städtebaulich vertretbar ist. Die Unterschrif- ten der Nachbarn sind komplett, der notwendige Stellplatz ist ge- Das vom Antragsteller geplante Wohngebäude soll ca. 1 m über der währleistet. Straßenoberkante errichtet werden, da das Gelände nach Norden abfällt und so die Anlegung eines Gartens nach Süden erfolgen kann. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Antrag Eine Erteilung des Einvernehmens wurde in einem Beschluss im Jahr auf Nutzungsänderung das Einvernehmen zu erteilen und spricht sich 1995 bereits ausgesprochen. Das zweite Wohngebäude müsste ggf. für die notwendige Ausnahme aus. um 2 m über Straßenniveau bis OK Keller errichtet werden, um die Topographie des Geländes in der Planung mit aufzunehmen. TOP 03 Bauantrag zur Errichtung von zwei Nebengebäuden und einer Holzlege auf den Grundstücken Fl.Nrn. 79/3 Für die Errichtung benötigt der Grundstückseigentümer jedoch Be- und 79/4 Gmkg. Mühlendorf - Mühlendorf, Doldenä- freiungen hinsichtlich einer Baugrenzenüberschreitung für das Wohn- cker 1 - gebäude und die Carports, sowie vermutlich einer Befreiung hinsichtlich der Geschossigkeit von I auf II VG (KG vermutlich VG). Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs- plan „Doldenäcker“ und stimmt mit der Festsetzung des Bebauungs- Aus Sicht der Bauverwaltung kann die Errichtung des Wohngebäudes planes „Baugrenzen“ nicht überein. inklusive der Befreiungen in Aussicht gestellt werden. Die Teilung des Grundstücks ist aus Sicht der Bauverwaltung sinnvoll und städtebau- Der Antragsteller muss eine nachträgliche Genehmigung zur Errich- lich vertretbar. Pro Wohneinheit ist ggfs. noch ein dritter Stellplatz zu tung von drei Nebengebäuden und der Errichtung einer Einfriedungs- errichten. Für das zweite Grundstück sind Vereinbarungen mit dem mauer mit einer Höhe über 2 m einreichen. Für die Genehmigung sind Zweckverband Auracher Gruppe und der Gemeinde zur Kostenüber- Befreiungen hinslichtlich einer Baugrenzenüberschreitung und der nahme des zweiten Kanal- und Hausanschlusses abzuschließen. Das Einfriedungsart notwendig. anfallende Oberflächenwasser ist in den seitlich verlaufenden Ober- flächengraben abzuleiten (Entwässerung im Trennsystem). Aus Sicht der Bauverwaltung kann den Vorhaben zugestimmt und die Befreiungen ausgesprochen werden, da hier kein Grundzug der Pla- Der Bauausschuss Stegaurach nimmt die Grundstücksteilung zur nung verletzt und die Errichtung städtebaulich noch vertretbar ist. Kenntnis und beschließt, die Errichtung von je einem Wohngebäude Allerdings werden künftige Nebenanlagen aus Sicht der Verwaltung auf den geteilten Grundstücken und die dazugehörige Befreiung für kritisch gesehen und sollten nicht befürwortet werden. Die Unter- die Baugrenzenüberschreitung, in Aussicht zu stellen. Die Art und die schriften der Nachbarn sind eingeholt worden. Höhenlage des Wohngebäudes werden vom Bauausschuss kritisch bewertet und sollen ggfs. bei einem Ortstermin erneut diskutiert wer- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- den. Die Stellplätze sind entsprechend der neuen gemeindlichen vorhaben das Einvernehmen nicht zu erteilen und spricht sich gegen Stellplatzsatzung rechnerisch und planerisch nachzuweisen.
6 Amtliche Bekanntmachungen TOP 06 Informationen des Bürgermeisters Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich außerhalb eines Bebauungsplangebietes und muss nach den Vorschriften des § 1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten: 34 BauGB, der umliegenden Bebauung, beurteilt werden. 1. Aufbringung von Gülle im Bereich des Bauhofes im Talgrund Der Antragsteller möchte Teile der bestehenden Scheune sowie der der Aurach landwirtschaftlichen Hofgebäude abreißen und einen neuen Dachstuhl auf den Mauern der Scheune errichten. 1. Bürgermeister WAGNER teilt dem Gremium mit, dass nach Aussa- ge des Wasserzweckverbandes die Aufbringung von Gülle in dem Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt wer- Bereich zulässig ist, da es sich bei diesem Grundstück um ein Grund- den. Die Unterschrift des Nachbarn wurde eingeholt. stück in der Schutzzone III handelt. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- TOP 07 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Keine. TOP 05 Bauantrag zur Sanierung des Böttinger´schen Land- hauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 65 Gmkg. Stegau- rach - Stegaurach, Schloßplatz 3 - Bericht über die öffentliche Sitzung des Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- Bauausschusses Stegaurach im Bespre- verbindlichen Bebauungsplan „Schloßplatz“ und stimmt mit den Festsetzungen überein. chungszimmer des Verwaltungsgebäu- des in Stegaurach vom 04.12.2017 (Nr. Die Gemeinde Stegaurach möchte das Böttinger´sche Landhaus kernsanieren und den nördlichen sowie den östlichen Gebäudeanbau 2017/BA/011) entfernen. Im Erdgeschoss und im Obergeschoss entstehen großzü- gige Räumlichkeiten sowie ein neuer Saal für Bürger, der auch für Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe Sitzungen genutzt werden kann. Beide Etagen werden durch einen haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit Aufzug auf der Ostseite des Gebäudes barrierefrei zugänglich sein. zungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen. Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Aus Sicht der Bauverwaltung kann 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des dem Vorhaben zugestimmt werden. Bauausschusses und die Zuhörer. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung einer Aussegnungshalle mit Nebengebäude auf dem Friedhof Stegaurach auf dem TOP 01 Antrag zur Geschäftsordnung Grundstück Fl.Nr. 593 Gmkg. Stegaurach - Stegau- hier: Nachträgliche Aufnahme der Bauanträge zum rach, Unterer Mittelberg - Neubau eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen auf Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- dem Grundstück Fl.Nr. 680/56 Gmkg. Höfen - Waizen- verbindlichen Bebauungsplan „Neuaurach – 5. Änderung Friedhof“. dorf, Teichäckerstraße 3 - Aufgrund fehlender Festsetzungen und einer Nutzungsabgrenzung zu dem übrigen Bebauungsplangebiet muss das Vorhaben nach § 34 1. Bürgermeister WAGNER beantragt die zusammenhängenden Bau- BauGB, der umliegenden Bebauung, beurteilt werden. anträge „Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgaragen“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/56 Gmkg. Höfen nachträglich auf die Die Gemeinde plant nördlich der Ortsstraße „Unterer Mittelberg“ die heutige Tagesordnung aufzunehmen. Errichtung einer neuen Aussegnungshalle sowie einem angrenzenden Nebengebäude. Im Zuge der Friedhofserweiterung und der Neuge- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt die beiden Bauanträge staltung der Auffahrtswege wird die Ortsstraße „Unterer Mittelberg“ „Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgaragen“ als TOP 14 und zu gegebener Zeit zu einem im Friedhof verlaufenden Weg umfunkti- TOP 15 auf die heutige Tagesordnung zu nehmen. oniert. TOP 02 Antrag zur Geschäftsordnung Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt wer- hier: Behandlung der Tagesordnungspunkte TOP 3 den. Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt. und TOP 4 im Gemeinderat Stegaurach Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- GR Joseph HÖPFNER beantragt, die Tagesordnungspunkte TOP 3 vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. „Sanierung des Böttinger´schen Landhauses“ und TOP 4 „ Errichtung einer Aussegnungshalle mit Nebengebäude“ aufgrund der hohen TOP 07 Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung Bausummen im Gemeinderat und nicht im Bauausschuss behandeln für ein bestehendes Reihenendhaus auf dem Grund- zu lassen. stück Fl.Nr. 621/21 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Im Blumenhof 17 - Der Bauausschuss beschließt, die beiden genannten TOP´S nicht im Gemeinderat, sondern im Bauausschuss zu behandeln, weil beide Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- Bauvorhaben bereits in GR-Sitzungen mit Finanzierungskonzept vom verbindlichen Bebauungsplan „Blumenhof“. Der Antragsteller plant Gemeinderat bewilligt wurden. Bei den Bauanträgen handelt es sich auf der südlichen Seite des Gebäudes die Errichtung einer 3,50 m lediglich um die rechtlichen Verfahren, die durchgeführt werden müs- tiefen Terrassenüberdachung. sen. Der Antragsteller benötigt eine Abweichung und muss ein einfaches TOP 03 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung Genehmigungsverfahren durchführen lassen. Die Nachbarbeteiligung vom 06.11.2017.2017 (Nr. 2017/BA/010) wird derzeit durchgeführt. Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.11.2017 (Nr. Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Bauvorhaben das Einverneh- 2017/BA/010) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. men ohne Bedenken erteilt werden. Nachdem keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Protokoll in seiner vorliegenden Form als genehmigt. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. TOP 04 Bauantrag zum Abbruch bzw. Teilabbruch von mehre- ren ehemaligen Hofgebäuden, sowie Errichtung eines TOP 08 Bauantrag zur Errichtung einer Überdachung eines neuen Dachstuhls auf den Grundmauern der Scheune Kfz-Stellplatzes mit Freisitz aus Holz auf dem Grund- des Grundstücks Fl.Nr. 382 Gmkg. Hartlanden - Hart- stück Fl.Nr. 609/3 Gmkg. Mühlendorf - Mühlendorf, landen, Dellerhof 4 - Sandleite 3 -
Amtliche Bekanntmachungen 7 Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- Die Überdachung des Garagenvorplatzes soll nun kleiner und min- verbindlichen Bebauungsplan „Am Steinig“ und stimmt mit der Fest- destens 0,30 m von der Straßenkante abgerückt werden. Gleichzeitig setzung der Baugrenzen nicht überein. macht die Antragstellerin darauf aufmerksam, dass in der näheren Umgebung zahlreiche Überdachungen vor Garagen errichtet wurden. Der Antragsteller plant auf der Südseite des Grundstücks die Errich- tung eines Einzelcarports und benötigt hierfür einen Bauantrag, da Aus Sicht der Bauverwaltung sollte darüber nachgedacht werden, die Gesamtgrenzbebauung auf dem Grundstück mehr als 16 m be- dem Vorhaben das Einvernehmen zu erteilen und die Befreiung für die trägt. Die Zufahrt zum Carport erfolgt über die bestehende Auffahrt Errichtung außerhalb der Baugrenzen auszusprechen, da sich ein zur Garage. neuer Sachstand ergeben hat, der die Erteilung des Einvernehmens rechtfertigt. Die Unterschrift der betreffenden Nachbarn wurde eingeholt. Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt und die Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- Befreiung ausgesprochen werden. vorhaben das Einvernehmen nicht zu erteilen und spricht sich gegen die Befreiung für die Errichtung außerhalb der Baugrenzen aus. Der Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- Bauausschuss Stegaurach hält an seinem ablehnenden Beschluss vorhaben das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Befreiung für vom 06.03.2017 fest, da dieses Vorhaben aus seiner Sicht zu einer die Errichtung außerhalb der Baugrenzen aus. Veränderung des Baugebietes führen und den Charakter des Bauge- bietes verändern würde. Weiterhin ist für die Mitglieder des Bauaus- TOP 09 Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube und eines schusses fraglich, warum die vorhandene Doppelgarage nicht zum Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 335/7 Gmkg. Ein- und Aussteigen genutzt wird. In der Straße „Am Kreuzweiher“ Stegaurach - Stegaurach, Grabenweg 11 - wurden bisher keine Garagenvordächer genehmigt. Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- TOP 12 Bauantrag zum Anbau an das Wohnhaus auf dem verbindlichen Bebauungsplan „Westgebiet“ und stimmt mit der Fest- Grundstück Fl.Nr. 611/4 Gmkg. Mühlendorf - Mühlen- setzung der „Dachgauben“ nicht überein. dorf, Felsenstraße 2 - Die Antragstellerin hat bereits in der Bauausschusssitzung am Das Vorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechtsver- 09.10.2017 (TOP 10) eine formlose Anfrage eingereicht, bei der das bindlichen Bebauungsplan „Am Steinig“. Für das und weitere Grund- Einvernehmen einstimmig in Aussicht gestellt wurde. stücke sind im Bebauungsplan bis auf die Baugrenze keine Festsetzungen fixiert, so dass hier eine Beurteilung nach § 34 BauGB, Geplant sind der Ausbau des Dachgeschosses, die Errichtung eines der umliegenden Bebauung, erfolgen muss. innenliegenden Balkons, die Errichtung eines Gaubenbandes und ei- ner Einzelgaube. Für die Errichtung des Gaubenbandes benötigt die Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt wer- Antragstellerin eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebau- den. Die Stellplätze sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ungsplanes, da dieser eigentlich keine Dachgauben zulässt. nachzuweisen und herzustellen. Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Bauvorhaben das Einverneh- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- men erteilt und die Befreiung ausgesprochen werden. Die Anzahl der vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Stellplätze entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Die Nach- barbeteiligung wurde durchgeführt. TOP 13 Formlose Anfrage zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 394/3 Gmkg. Stegaurach - Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- Stegaurach, Hirtenleite 4 - vorhaben das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Befreiung für die Errichtung der Dachgauben aus. Die formlose Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück außerhalb eines Bebauungsplanes und muss nach den Vorschriften des § 34 BauGB, TOP 10 Bauantrag zur Nutzungsänderung des Dachgeschos- der umliegenden Bebauung, behandelt werden. ses zu einer Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 333/2 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Schleichen- Der Antragsteller plant die Errichtung einer Garage entlang der Orts- weg 3 - straße „Hirtenleite“, die genehmigungspflichtig ist. Da die bestehende Stützmauer in naher Zukunft sanierungsbedürftig wird, möchte der Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- Antragsteller den Zeitpunkt nutzen, um hier eine Garage entlang der verbindlichen Bebauungsplan „Westgebiet“. Die Antragstellerin hat Grundstücksgrenze zu errichten. das Dachgeschoss des Bestandsgebäudes vor Jahren ausgebaut und muss diesen nachträglich genehmigen lassen. Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden, wenn die Garagen-Südseite mindestens Für die Wohnung werden 2 Stellplätze nachgewiesen, was der ge- 0,50 m von der Straßenkante entfernt errichtet wird. Der Bereich zwi- meindlichen Stellplatzsatzung entspricht. Die Nachbarbeteiligung schen Garage und Straßenkante ist zu begrünen oder zu pflastern. wird derzeit durchgeführt. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen vorhaben das Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. Die Anfrage erteilt werden. wurde vorerst abgelehnt ! Der Bauausschuss beschließt, im Januar einen Ortstermin durchzuführen, bei dem der Antragsteller ebenfalls Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- vor Ort sein sollte. vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. TOP 14 Formlose Anfrage zur Errichtung eines Wohnhauses TOP 11 Tektur zum Bauvorhaben zur Errichtung einer Terras- auf dem Grundstück Fl.Nr. 42/20 Gmkg. Mühlendorf - senüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 590/48 Mühlendorf, Falkenstraße 15 - Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Am Kreuzweiher 20 - Die formlose Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück im rechtsver- Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- bindlichen Bebauungsplan „Brunnleite“ und stimmt mit der Festset- verbindlichen Bebauungsplan „Kreuzweiher“ und stimmt mit der zung der Baugrenzen nicht überein. Festsetzung der „Baugrenzen“ nicht überein. Die Antragsteller möchten vom Bauausschuss eine planungsrechtli- Die Antragstellerin plant die Überdachung des Vorgaragenbereiches, che Beurteilung bezüglich der Bebaubarkeit des o.g. Grundstücks um ein leichteres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Der Bauaus- erfragen. Lt. rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist eine Bebauung schuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2017 (TOP 07) mit einem ande- des Grundstücks nur im Zusammenhang mit dem südlichen Nach- ren Sachstand über das Vorhaben beraten und diesem nicht bargrundstück Fl.Nr. 170 Gmkg. Mühlendorf zulässig, da die Fl.Nr. zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Bamberg, die 170 als alleiniges Grundstück aufgrund des Zuschnitts (Breite) nicht das Vorhaben im Übrigen als genehmigungsfähig bewertet, versucht bebaubar ist. die Antragstellerin nun über eine Kompromisslösung ein positives Ergebnis zu erzielen. Grundsätzlich hält die Bauverwaltung eine Bebauung des Grund- stücks in Form eines Einzelhauses, entsprechend der Festsetzungen
8 Amtliche Bekanntmachungen des Bebauungsplanes, für denkbar. Aufgrund der Tatsache, dass dem südlichen Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 170 jedoch ein Bericht über die öffentliche Sitzung Schaden entstehen würde, empfiehlt die Bauverwaltung die Durch- des Gemeinderates Stegaurach im führung einer einfachen Bebauungsplanänderung, um das schmale Grundstück Fl.Nr. 170 dem südlichen Nachbargrundstück Fl.Nr. 42/21 Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes zuzurechnen. Bei den Grundstücken Fl.Nrn. 170 und 42/21 handelt es in Stegaurach vom 28.11.2017 sich um ein- und denselben Eigentümer. Eine Änderung des Bebau- ungsplanes muss vom Antragsteller bei der Gemeinde Stegaurach (Nr. 2017/GR/015) beantragt werden. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens sind alleinig vom Antragsteller zu tragen. Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, eine Bebauungsänderung zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten Sit- für das betreffende Grundstück Fl.Nr. 42/20 Gmkg. Mühlendorf in zungen. Aussicht zu stellen. Die Beantragung des Verfahrens läuft über den Antragsteller. Der Antragsteller hat die Kosten des Bebauungsplan- 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des verfahrens zu tragen. Gemeinderates und die Zuhörer. TOP 15 Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses (HAUS Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob 1) mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine 680/56 Gmkg. Höfen - Waizenorf, Teichäckerstraße 3 Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. - TOP 01 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- vom 24.10.2017 (Nr. 2017/GR/014) verbindlichen Bebauungsplan „Teichäcker“ und stimmt mit einigen Festsetzungen nicht überein. Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.10.2017 (Nr. 2017/GR/014) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Das antragstellende Unternehmen plant die Errichtung eines Doppel- Nachdem keine Einwendungen vorgebracht wurden, gilt dieses in der hauses mit zwei Doppelgaragen und je einem Stellplatz, benötigt vorliegenden Fassung als genehmigt. hierfür jedoch Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen für Haus und Garage, der Dachneigung, der Errichtung von Gauben und der Art TOP 02 JAM Jugendarbeit des Hauses, nämlich Doppelhaus anstatt eines Einfamilienhauses. hier: Vorstellung der neuen Jugendbeauftragten Frau D. Willemsen und Erläuterung der durchgeführten Ju- Bezüglich des betreffenden und dem benachbarten Grundstück wur- gendbefragung de bereits in der Bauausschusssitzung am 08.05.2017 diskutiert und eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern inklusive der Befreiungen in Frau Dominique WILLEMSEN, stellt sich als die neue Jugendbeauf- Aussicht gestellt. tragte des JAM-Jugendarbeitprojektes in Stegaurach und Nachfolge- rin von Frau Simone KÜFFNER kurz vor. Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben für Haus 1 zuge- stimmt werden, da sich die Bebauung städtebaulich in die Umgebung In den Sommerferien 2017 hat die Innovative Sozialarbeit iSo e.V. eine einfügt. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Stellplätze Online-Befragung der Stegauracher Jugendlichen durchgeführt. Im sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung herzurichten. Vorfeld wurden alle Jugendlichen zwischen 10 - 18 Jahren per Post auf diese Befragung hingewiesen und dazu animiert. Frau WILLEM- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- SEN erläutert kurz die Ergebnisse der Befragung. vorhaben (Haus 1) das Einvernehmen zu erteilen und spricht sich für die beantragten Befreiungen zur Errichtung der Doppelhaushälfte Der Sachvortrag dient dem Gemeinderat zur Kenntnis. Die Ergebnis- aus. se der Befragung sollen im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport vorberaten und dem Gemeinderat Vorschläge gemacht TOP 16 Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses (HAUS werden. 2) mit Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/56 Gmkg. Höfen - Waizendorf, Teichäckerstraße 3 - TOP 03 Erweiterung des Friedhofes Stegaurach hier: Freigabe der Entwurfsplanung für die Außenanla- Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- gen verbindlichen Bebauungsplan „Teichäcker“ und stimmt mit einigen Festsetzungen nicht überein. Frau DÖHLER vom Büro AMMERMANN/DÖHLER Landschaftsarchi- tekten stellt dem Gremium die aktuelle Entwurfsplanung sowie eine Das antragstellende Unternehmen plant die Errichtung eines Doppel- aktualisierte Kostenberechnung für die geplante Erweiterung des hauses mit zwei Doppelgaragen und je einem Stellplatz, benötigt Friedhofes Stegaurach vor. hierfür jedoch Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen für Haus und Garage, der Dachneigung, der Errichtung von Gauben und der Art Demnach sollen die Hauptplätze und der Treppenweg mit einem sog. des Hauses, nämlich Doppelhaus anstatt eines Einfamilienhauses. Amophalt Natur-Oberflächenbelag (Bindemittel: Bitumen, Grinding) ausgeführt werden, die sonstigen Wege im Friedhof (ohne größere Bezüglich des betreffenden und dem benachbarten Grundstück wur- Steigung) als wassergebundene Decke (überwachte Gesteinskornmi- de bereits in der Bauausschusssitzung am 08.05.2017 diskutiert und schung). Es erfolgt eine Auswahl der Sträucher und Bäume als eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern inklusive der Befreiungen in Vier-Jahreszeiten-Gehölze. Aussicht gestellt. Die Maßnahme soll in 3 Bauabschnitten abgewickelt werden, wobei Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben für Haus 2 zuge- BA 1 u. 2 voraussichtlich ineinander übergehen: stimmt werden, da sich die Bebauung städtebaulich in die Umgebung einfügt. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Stellplätze Bauabschnitt 1 - Friedhof mit neuer Friedhofsmauer sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung herzurichten. - barrierearme Anbindung an Parkplatz - Neugestaltung des südlichen Eingangs Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- - Neubau Aussegnungshalle vorhaben (Haus 2) das Einvernehmen zu erteilen und spricht sich für die beantragten Befreiungen zur Errichtung der Doppelhaushälfte Bauabschnitt 2 - Abbruch der bestehenden Aussegnungshalle aus. - Anlegen des zentralen Platzes und der Rosen- gräbern TOP 17 Informationen des Bürgermeisters Bauabschnitt 3 - Rückbau der Straße Keine. - Fertigstellung des Platzes - Ergänzung der Urnengräber an der bestehenden TOP 18 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen Mauer Keine.
Amtliche Bekanntmachungen 9 Mit den Arbeiten soll im Sommer 2018 begonnen werden. Die Gebäu- Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dass sich die Gemeinde de sollen im Frühjahr 2019 fertiggestellt sein, so dass dann bis Som- Stegaurach zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis wieder an mer/Herbst 2019 auch die Freianlagen ausgeführt sein sollen, damit der kommenden Bündelausschreibung der KUBUS GmbH beteiligen mit dem BA 3 begonnen werden kann (Fertigstellung im Sommer/ sollte. Es ist Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote auszuschrei- Herbst 2020). ben und anschließend eine Entscheidung des Gemeinderates herbei- zuführen. Auf eine evtl. Losbildung wird verzichtet. Die veranschlagten (Brutto-)Kosten haben sich gegenüber der letzten Kostenschätzung vom Frühjahr 2017 geringfügig erhöht: TOP 05 Anpassung des Pachtzins für Acker-, Grünland- und sonstige Landwirtschaftsflächen der Gemeinde Steg- Kostenschätzung Kostenberechnung aurach vom 25.01.17 vom 10.10./24.11.17 Gebäude gesamt 722.000,00 EUR 725.000,00 EUR Die Gemeinde Stegaurach verpachtet in der Regel ihre landwirt- schaftlichen Flächen, sofern Eigenbedarf seitens der Gemeinde Friedhof BA 1 395.850,00 EUR Stegaurach nicht beansprucht wird (FFH -Fauna-/Flora-/Habitat-Ge- BA 2 161.650,00 EUR biete in Bayern, Biodiversitätsflächen oder sonstige Ausgleichsflä- gesamt 547.000,00 EUR 558.000,00 EUR chen). Gesamtkosten: 1.269.000,00 EUR 1.283.000,00 EUR Auf der Grundlage des GR-Beschlusses vom 13.08.1994 werden die Grundstücke seither auf eine Pachtdauer von 9 Jahren zum Pachtzins Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die vorliegende Entwurfs- von 123,00 EUR/ha verpachtet. Es wurde bis jetzt nicht zwischen planung für die Friedhofserweiterung vom 24.11.2017 des Büros Acker- und Grünland unterschieden und alle Flächen zu einem ein- AMMERMANN/DÖHLER Landschaftsarchitekten freizugeben. Die heitlichen Pachtzins verpachtet. entsprechenden Finanzmittel sind im Haushaltsplan für die Jahre 2018 – 2020 bereitzustellen. Der Bauausschuss soll sich mit den ge- Von der Verwaltung wurden in den letzten Wochen alle vorhandenen naueren Detailplanungen der Außenanlagen befassen. gemeindlichen, landwirtschaftlich nutzbaren Flächen erfasst und hin- sichtlich ihrer Verpachtung überprüft. Es wurde hierbei festgestellt, TOP 04 Beteiligung der Gemeinde Stegaurach an der Bünde- dass etliche Flächen ohne Pachtvertrag genutzt werden. lausschreibung für die kommunale Strombeschaffung Der seit 1994 veranschlagte Pachtpreis entspricht nicht mehr den in Bayern für die Lieferjahre 2020 bis 2022 aktuellen Werten. Da es keine bayernweite Empfehlung für Pachtprei- se gibt, wurden die Werte der umliegenden Gemeinden, Empfehlun- In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS gen der Regierung von Oberfranken, des Amtes für Ländliche GmbH den bayerischen Kommunen zur Verfahrenserleichterung und Entwicklung (ALE), des Landwirtschaftsamtes und des Bauernver- Zeitersparnis aktuell wieder die Teilnahme an der Bündelausschrei- bandes abgefragt. Die durchschnittlichen Pachtpreise für Ackerflä- bung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Liefer- chen variieren hierbei erheblich. Die regionalen Unterschiede liegen jahre 2020 bis 2022 an. im Bereich von 195,00 EUR/ha (Oberfranken) bis 608,00 EUR/ha in Niederbayern. Im Mittel wurden laut der Landwirtschaftszählung 2010 Jede Kommune ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschrei- in Bayern für Ackerflächen 291,00 EUR/ha und für Grünlandflächen bung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normal- 169,00 EUR/ha Pacht bezahlt. Bei Neuverträgen für Ackerflächen strom oder Ökostrom und zur Losbildung. wurden zuletzt im bayerischen Mittel 399,00 EUR/ha vereinbart. Die Bei der Ausschreibung von Ökostrom besteht zudem die Wahlmög- Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen sind damit in den letzten lichkeit zwischen Ausschreibung von 100% Ökostrom mit Neuanla- Jahren deutlich angestiegen. genquote (Mehrkosten ca. + 0,5 bis 1,0 Ct/kWh) oder ohne Neuanlagenquote (Mehrkosten ca. + 0,0 bis 0,3 Ct/kWh). Neuanlagen Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, künftig grundsätzlich zwi- sind Stromerzeugungsanlagen, die bei Einsatz der erneuerbaren schen Ackerland und Grünland zu differenzieren und die Pachtpreise Energien Windenergie, Energie aus Biomasse und solare Strahlungs- dem aktuellen Niveau anzupassen. Es sollten daher für alle Pachtver- energie bis zu 4 Jahre vor dem 01.01.2020 in Betrieb genommen träge ab 01.12.2017 für Ackerland 250,00 EUR/ha und für Grünland wurden. 170,00 EUR/ha verlangt werden. Die Verpachtung sonstiger Flächen Es ist weiter zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standard- sollte auf Grundlage des Ackerland-Pachtpreises erfolgen. los eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen wie z.B. die Straßenbe- Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die Behandlung des TOP leuchtungs- oder Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra auf eine der nächsten GR-Sitzungen zu vertagen. ausgeschrieben werden sollen (Vorteil: evtl. bessere Preischancen; Nachteil: ggfs. mehrere Stromlieferanten). TOP 06 Energetische Untersuchung und Sanierung der ge- meindlichen Bauhof- und Feuerwehrgebäude Derzeit bezieht die Gemeinde Stegaurach aufgrund dem bei der letz- ten Bündelausschreibung erzielten Ergebnis ihren Strom von der Die gemeindlichen Bauhof- und FFW-Gebäude entsprechen hinsicht- E.ON Energie Deutschland GmbH zum einheitlichen Preis von 2,4850 lich der Wärmedämmung und Energienutzung nicht mehr den aktuel- Cent pro kWh (für alle Abnahmestellen mit ausschließlich elektrischer len bautechnischen Standards und sollen daher energetisch saniert Energie aus erneuerbaren Energien, es erfolgt keine Differenzierung/ werden. Losbildung zwischen Liegenschaften und Straßenbeleuchtung). Darüber hinaus soll auf den Gebäuden eine Photovoltaikanlage er- richtet werden. Geplant ist, den produzierten Strom auch für den Ei- Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, dass sich die Gemeinde genverbrauch zu verwenden und u.a. Elektro-Bauhoffahrzeuge damit Stegaurach zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis wieder an zu betanken. der kommenden Bündelausschreibung beteiligen sollte. Aufgrund der Erfahrungen bei den bisherigen Ausschreibungen wird Der gemeindliche Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner empfohlen, Ökostrom ohne Neuanlagenquote auszuschreiben und Sitzung am 18.10.2017 dafür ausgesprochen, die Energieagentur aus verwaltungstechnischen Gründen weiterhin auf eine Losbildung Nordbayern damit zu beauftragen, zwei Varianten der energetischen zu verzichten. Sanierung des Bauhofes auszuarbeiten und der Gemeinde nach Fer- tigstellung vorzustellen. Die Kosten der Vorplanung (ca. 12.000,00 Hinweis: Es ist in der Zwischenzeit für die Beschaffung von Ökostrom EUR) werden zu 80 % staatlich gefördert. im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel nur mit geringen Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom stark annähert. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die Energieagentur Nord- Dagegen ist bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagen- bayern damit zu beauftragen, 2 Varianten der energetischen Sanie- quote mit den etwa 5-fachen Mehrkosten zu rechnen. Zudem lag bei rung der Gebäude des Bauhofes und der FFW auszuarbeiten und der der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote eine deutlich Gemeinde nach Fertigstellung vorzustellen. Die staatliche Förderung geringere Bieterbeteiligung und damit verbundener geringer Preis- von 80 % auf die Kosten der Vorplanung sollen in Anspruch genom- druck vor. men werden. Da bereits der ausschreibungsbedingte evtl. Bieterwechsel im 2-jäh- rigen Turnus mit erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, TOP 07 Informationen des Bürgermeisters sollte auf eine zusätzliche Losbildung verzichtet werden, da hier ggfs. mehrere Stromlieferanten zum Zuge kämen. 1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten:
10 Amtliche Bekanntmachungen 7.1 Nächste Gemeinderatssitzung am 12.12.2017 Öffentliche Grundsteuerfestsetzung Die nächste Gemeinderatssitzung wird am 12.12.2017 stattfinden. für das Jahr 2018 Aufgrund der Feiertagskonstellation wird dies die letzte Sitzung im Durch Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- laufenden Jahr sein. Im Anschluss an diese Sitzung sind alle GR-Mit- zes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt -BGBl- I S. 965), zuletzt ge- glieder und ihre Ehepartner zu einem Jahresabschlussessen eingela- ändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl I S. 2794), wird die den. Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. 7.2 Beschwerde der Entwässerungs-Genossenschaft Steg - aurach über Gewässerverunreinigungen Die Grundsteuer 2018 wird mit den - in den zuletzt erteilten Grund- stücksabgabebescheiden festgesetzten - Vierteljahresbeiträgen je- Die Entwässerungs-Genossenschaft Stegaurach hat sich über an- weils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November geblich widerrechtliche Verunreinigungen ihrer Be- und Entwässe- fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 rungsgräben der Aurach durch Abwässer aus dem gemeindlichen des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grund- Kanalisationssystem beschwert. Das Schreiben wurde dem Ing.-büro steuer 2018 in einem Betrag am 01.07.2018 fällig. Sollten die Grund- MILLER übermittelt. steuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteu - Eine Überprüfung der Angelegenheit hat ergeben, dass die Einleitun- erungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide er- gen aus den Regenüberläufen des gemeindlichen Abwassersystems teilt. in die Aurach seit Jahrzehnten bei umfangreicheren Starkregenereig- nissen erfolgen und in einem festgelegten Umfang wasserrechtlich Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestset- genehmigt und nicht zu beanstanden sind. zung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid TOP 08 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen oder Anfragen vorgebracht: beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde bzw. durch Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden. 8.1 Baumaßnahmen auf den Friedhöfen in Mühlendorf und Höfen Alle Steuerzahler, die bisher am Bankeinzugsverfahren nicht teilneh- GR DÜRBECK erinnert an die noch ausstehende Umsetzung diverser men, werden aufgefordert, spätestens bis zu diesen Zeitpunkten die Baumaßnahmen auf den gemeindlichen Friedhöfen in Mühlendorf fälligen Zahlungen zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszu- und Höfen. schläge zu vermeiden. 1. Bürgermeister WAGNER entgegnet, dass man wegen des Perso- nalwechsels auf der Bauhofleiterstelle und einem längerfristig hohem Krankenstand bei den Bauhofmitarbeitern etliche Maßnahmen nicht wie geplant im laufenden Jahr ausführen konnte. Aufgrund der fortge- schrittenen Jahreszeit können diverse Arbeiten witterungsbedingt Elektronisch authentifizierte Übermitt- nunmehr erst ab dem Frühjahr kommenden Jahres begonnen wer- lung der Steuererklärungen den. Jetzt registrieren unter www.elster.de! 8.2 Beschwerden über parkende Fahrzeuge im „Bodenfeldweg“ Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des in Unteraurach Besteuerungsverfahrens gelten ab dem Veranlagungszeitraum GR KRAPP berichtet, dass sich bei ihm mehrere Anlieger über „un- 2017 (ab 01.01.2018) für die elektronische Übermittlung von Steu- günstig“ parkende Fahrzeuge im „Bodenfeldweg“ in Unteraurach ererklärungen und Gewinnermittlungen neue Regeln. Darauf beschwert haben. weist Dr. Zankel, Leiter des Finanzamtes Bamberg, hin. 3. Bürgermeister WAßMANN entgegnet, dass sich der gemeindliche Umwelt- und Verkehrsausschuss die Örtlichkeiten vor Ort ansehen Ab dem 1. Januar 2018 können die und über evtl. Abhilfe beraten sollte. - Umsatzsteuerjahreserklärung - Gewerbesteuererklärung 8.3 Beschwerden über die ungünstige Spiegelsituation an der - Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer Einmündung der „Rothenbühlstraße“ in die „Ringstraße“ bei - Anlage EÜR sowie Dellerhof in Hartlanden - Anlage § 34a EStG nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben wer- GR PALASTI berichtet, dass sich ein Anlieger über die ungünstige den. Dadurch entfällt der Versand der Steuererklärung in Papier an Spiegelsituation an der Einmündung der „Rothenbühlstraße“ in die das Finanzamt. „Ringstraße“ bei Dellerhof in Hartlanden beschwert hat. Angeblich sei der Spiegel schon wiederholt „verdreht“ worden. Zudem sind künftig die Anlage EÜR und ggf. die Anlagen AVEÜR 3. Bürgermeister WAßMANN entgegnet, dass sich der gemeindliche oder AVSE verpflichtend zu verwenden und elektronisch authentifi- Umwelt- und Verkehrsausschuss die Örtlichkeiten vor Ort ansehen ziert an das Finanzamt zu übermitteln. Die Anlage EÜR als auch die und über evtl. Abhilfe beraten sollte. Anlagen AVEÜR oder AVSE sind vollständig und detailliert auszufül- len. Eine Zusammenfassung von Beträgen ist nur in den Bereichen zugelassen, in denen keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden ist. Im Monat Januar 2018 geplante Damit die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abgegeben öffentliche Sitzungen der Kommunal werden kann, wird ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat benö- tigt, so Dr. Zankel. Dieses Zertifikat ist durch Registrierung bei „Mein vertretungsorgane: ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich und lässt sich mit allen be- kannten Softwareprogrammen oder mit den von der Finanzverwal- tung kostenlos unter „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellten • Bauausschuss Stegaurach, Mo. 15.01.2018, 18.00 Uhr Anwendungen verwenden. Da der Registrierungsvorgang wegen der Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses Stegau- erforderlichen persönlichen Identifizierung etwas Zeit in Anspruch rach, Schloßplatz 1 nimmt, empfiehlt der Amtsleiter, die Registrierung möglichst zeit- nah durchzuführen. • Gemeinderat Stegaurach, Di. 16.01.2018, 19.00 Uhr Sitzungssaal im Dachgeschoss des Rathauses Stegaurach, Schloßplatz 1 Achtung: Bei den vorgenannten Angaben handelt es sich um eine unverbindliche Terminvorplanung. Bitte entnehmen Sie der Bekanntmachung an den gemeindlichen Anschlagta- feln, ob, wann und wo die geplante Sitzung tatsächlich stattfindet. In der Bekanntmachung ist auch die Tagesord- nung der Sitzung aufgeführt.
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